{"id":6628,"date":"1991-11-07T13:39:00","date_gmt":"1991-11-07T12:39:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/anmerkungen\/"},"modified":"1991-11-07T12:00:00","modified_gmt":"1991-11-07T11:00:00","slug":"anmerkungen","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/anmerkungen\/","title":{"rendered":"Anmerkungen"},"content":{"rendered":"<p>aus: ders., Zur religi\u00f6sen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, T\u00fcbingen 1991, S. 49-61<\/p>\n<ol>\n<li>Diese Stelle ist nicht zuletzt deshalb interessant, weil sie zeigt, wie wenig Tertullian die Wiederkunft des Auferstandenen herbeiw\u00fcnscht. Die eschatologische Endzeit wird eher gef\u00fcrchtet denn erhofft.<\/li>\n<li>Unter vielen anderen Stellen: Von weltlicher Obrigkeit, 1523: WA XI, 257; Der 82. Psalm, ausgelegt 1530: WA XXXI 1, 192; Magnificat 1521, WA VII, 603: Wider die r\u00e4uberischen&#8230;. Rotten der Bauern 1525: WA XVIII, 360.<\/li>\n<li>Der 82. Psalm: WA XXXI 1, 196, 16; selbst beim (erlaubten) Widerstand gegen den (gottlosen) Tyrannen muss die Befehlsgewalt der Obrigkeit als solche anerkannt werden: Zahllose Nachweise bei: J. Heckel, 1973, 241; Wider Hans Worst 1541: WA LI, 557).<\/li>\n<li>WA Ti IV Nr. 4342; WA XXXIX 2, 77,3.<\/li>\n<li>Dementsprechend schreibt Kardinal Ottaviani (von 1965 &#8211; 1968 Chef der obersten Glaubensbeh\u00f6rde der r\u00f6mischen Kirche): &#8222;Du sagst vielleicht, die katholische Kirche messe mit zweierlei Ma\u00df und Gewicht. Denn wo sie herrscht, will sie die Rechte der Andersgl\u00e4ubigen einschr\u00e4nken, wo sie aber in der Minderheit ist, will sie die gleichen Rechte haben wie die anderen. Darauf ist zu antworten: In der Tat, mit zweierlei Ma\u00df und Gewicht ist zu messen, das eine f\u00fcr die Wahrheit, das andere f\u00fcr den Irrtum.&#8220; (Institutiones iuris publici ecclesiastici II: Ecclesia et status Rom 41960, 72f.. Vgl. zum Ganzen: Neumann, 1987, 71-83).<\/li>\n<li>&#8222;Diese neuen staatlichen Ma\u00dfnahmen&#8230; treffen in vielen<br \/>Punkten mit den kirchlichen Vorschriften und Bestrebungen zusammen dass es der katholische Klerus als seine Berufs- und Gewissenspflicht ansieht, mitzuarbeiten, damit das gro\u00dfe Werk mit Gottes Hilfe gelinge.&#8220; (484). Damit wird best\u00e4tigt, dass nationalsozialistische und katholischkirchliche Ideologie miteinander nicht nur korrespondieren, sondern kongenial sind: Beide sind totalit\u00e4r (nicht nur autorit\u00e4r) und um ihrer Dogmen willen menschenverachtend. So schrieb E.R. v. Kienitz (1937, 27): &#8222;Durch die Beschl\u00fcsse des Trienter Konzils wurde der kirchliche F\u00fchrergedanke f\u00fcr alle Stufen der Hierarchie wieder ganz stark betont.&#8220;<\/li>\n<li>Als Kardinal Faulhaber bereits kurz nach Abschluss des Reichskonkordats erkennen musste, dass die Nationalsozialisten die katholischen Positionen konsequent angriffen, hielt er seine &#8222;theologischen Adventspredigten \u00fcber das Alte und Neue Testament&#8220; (vgl. Anm. 12). Von diesen Adventspredigten konnten trotz staatlicher Pressionen weit mehr als 150 000 Exemplare verkauft werden. Wenn in dieser Situation die deutschen evangelischen wie katholischen Kirchenf\u00fchrer und der Vatikan mit einer Stimme der Menschlichkeit gesprochen h\u00e4tten, w\u00e4re vielleicht eine &#8222;Wende&#8220; noch m\u00f6glich gewesen. Doch dem Kardinal ging es gar nicht &#150; wie Himmlers Sicherheitssamt f\u00e4lschlich annahm &#8211; um einen &#8222;grunds\u00e4tzlichen oppositionellen Kurs&#8230; &#8220; (Scholder 1977, 661). Scholder verweist in diesem Zusammenhang auf das unw\u00fcrdige Lavieren des heiligen Stuhles wie der deutschen Bisch\u00f6fe und stellt dazu fest: &#8222;Diese Politik war ein Irrtum. Aber sie war nicht ein Irrtum des heiligen Stuhles. Sie war der Irrtum Europas&#8220;, er geht damit an dem Kern des Problems vorbei: Das Dilemma &#8211; auch der evangelischen Christen &#8211; war selbstgemacht: h\u00e4tte man nicht anfangs die &#8222;Bewahrer deutscher Sitte&#8220; und die sinnverwandten H\u00fcter des positiven Christentums hofiert, h\u00e4tte man nicht vom Herbst 1933 an zu lamentieren brauchen (1977, 662).<\/li>\n<li>E.R. v. Kienitz (33) nennt nicht nur die &#8222;st\u00e4ndische Gliederung&#8220; ein &#8222;fundamentales Verfassungsprinzip der katholischen<br \/>Kirche&#8220;. &#8222;Nach g\u00f6ttlichem Recht sind Klerus und Laien scharf voneinander geschieden als Stand der F\u00fchrung&#8230;. und Stand der Gefolgschaft.&#8220; Die katholische Kirche ist also die Kirche des &#8222;besonderen Priestertums&#8220; und muss, &#8222;da ihr das st\u00e4ndefeindliche Prinzip der liberalen Demokratien durchaus fremd ist, als eine &#8218;ungleiche Gemeinschaft&#8216; bezeichnet werden&#8230;\u00a0 Diese Ordnungen sind derartig voneinander getrennt, dass allein die Hierarchie das Recht und die Vollmacht hat&#8230;&#8220; &#8211; &#8222;die Pflicht der Menge aber ist es, sich regieren zu lassen und der F\u00fchrung der Leiter gehorsam zu folgen (Pius X., Enzyklika &#8218;vehementer&#8216; vom 11.2.190G)&#8220;. Kienitz gibt auch ohne jeden Anflug von Scham zu, dass &#8222;das Schwert der deutschen Markgrafen und Deutschordensritter&#8230; der Kirche den Weg in den deutschen Osten gebahnt&#8220; habe; &#8220; Das Schwert der Konquistadoren hat schlie\u00dflich Lateinamerika&#8230;\u00a0 der katholischen Kirche unterworfen&#8220;.<br \/>&#8222;Aus der Eigenart dieser kirchlichen Liebesgesinnung l\u00f6st sich das scheinbare Paradox, dass die Kirche gro\u00dfe Inquisitoren, einen heiligen Petrus Martyr, Pedro Arbues, Papst Pius V. zur Ehre der Alt\u00e4re erhoben hat und damit Lehramtlich festgestellt, dass diesen M\u00e4nnern nicht nur eine vorbildliche Glaubensfestigkeit, sondern auch eine\u00a0heldenm\u00fctige Liebe eigen war&#8220; .\u00a0Diese &#8222;heldenm\u00fctige Liebe&#8220; hat\u00a0 Hunderttausenden\u00a0von Menschen Qual und Tod, ihren Familien Verbannung, Leid und Armut gebracht. Eine Organisation, die Massenm\u00f6rder als Heilige verehrt und als Vorbilder hinstellt, wird man mit Fug und Recht als eine kriminelle Organisation bezeichnen d\u00fcrfen.<\/li>\n<hr class=\"clearer-white\">\n<p>\t\t<!--\n\t\t\tList browsing box:\n\t\t--><\/p>\n<\/ol>\n<li>So unter vielen anderen die Physiker Prof. Dr. Ih. Lenard und J. Stark (Nobelpreistr\u00e4ger von 1919): Vgl. L. Poliakov und J. Wulf, 1989, 293-305. &#8211; Allerdings gab es auch eine nicht geringe Zahl von Wissenschaftlern, die sich dem Ausverkauf des Geistes, dem Verrat der Wissenschaft und dem Dienst der Unmenschlichkeit widersetzt haben (ebenda 306-308). Zu den Protagonisten der neuen Lehre vom germanischen Menschen z\u00e4hlten nicht wenige Biologen, Psychologen, Mediziner und Anthropologen (ebenda 395-430). &#8211; Der Jurist C. Schmitt, der Jas deutsche Recht und die deutsche Rechtswissenschaft schon vor 1933 f\u00fcr die Ideen und &#8222;Ma\u00dfnahmen&#8220; des Nationalsozialismus bereit gemacht hatte, pr\u00e4sentiert 1940 eine neue &#8218;internationale Gro\u00dfraumordnung&#8220;, n\u00e4mlich &#8222;unseren Begriff des Reiches&#8220; als den neuen Ordnungsbegriff eines neuen V\u00f6lkerrechts (V\u00f6lkerrechtliche Gro\u00dfraumordnung 42-43).<\/li>\n<li>Die ganze Verlogenheit der kirchlich-religi\u00f6sen Haltung wird deutlich durch drei ersch\u00fctternde Zeitdokumente: M. Kringels-Kemen und M. Lehmh\u00fcfer (1981), II. Prolinger (1983) und Chr. Beilmann (1969): &#8222;Das Schweigen der Bisch\u00f6fe&#8220; &#8211; zu den Mordaktionen der Nazis vom 30.6.1934 &#8211; &#8222;ist vielleicht noch furchtbarer als alles andere, was am 30. Juni geschehen ist, denn es zerst\u00f6rte die letzte moralische Autorit\u00e4t in Deutschland,&#8220; &#8211; &#8222;Es war nicht nur die Angst vor Repressalien des nationalsozialistischen Staates&#8230;.: Es waren auch die Parteinahme f\u00fcr den Obrigkeitsstaat, die Parteinahme f\u00fcr den &#8222;Kampf des Dritten Reiches gegen die Macht des Bolschewismus&#8220; (mit Genugtuung pflichteten die deutschen katholischen Bisch\u00f6fe 1941 dem Krieg gegen die UdSSR zu) und die Identifizierung mit dem &#8222;wehrhaften Patriotismus&#8220;. die zur Einordnung der katholischen Kirche als Institution in das Dritte Reich bis zu dessen katastrophalem Ende\u00a0 f\u00fchrten.&#8220;\u00a0 (398).<\/li>\n<li>Nur die Nationalsozialisten, wie Reichsleiter Martin Bormann hielten &#8222;nationalsozialistische und christliche Auffassung&#8220; f\u00fcr miteinander &#8222;unvereinbar&#8220;.\u00a0(Neuh\u00e4usler 1946, 358-360. Dagegen glaubte Kardinal Bertram noch im April 1940 dem &#8222;hochgebietenden Reichskanzler und F\u00fchrer&#8220; versichern zu k\u00f6nnen, dass das Streben der katholischen Kirche &#8222;nicht im Widerspruch steht mit dem Programm der nationalsozialistischen Partei&#8230;&#8220;\u00a0(zitiert bei: Denzler 1984, 63).<\/li>\n<li>Auch die ber\u00fchmten Adventpredigten von Kardinal Faulhaber vom Sp\u00e4tjahr 1933 \u00fcber das Alte Testament d\u00fcrfen nicht als ein Pl\u00e4doyer f\u00fcr die Juden (miss-)verstanden werden (vgl. oben Anm. 7), vielmehr bekr\u00e4ftigten sie lediglich den Standpunkt der katholischen Kirche, dass das Alte Testament der Vorl\u00e4ufer des Neuen Testamentes und damit der christlichen _(katholischen) Kirche sei. Die lange Protestnote des Kardinals vom 30.7.1935 &#8211; wie auch andere Proteste der Kirchenf\u00fchrer und des Vatikans &#8211; k\u00e4mpften nur f\u00fcr die Freiheit der katholischen Vereine und keineswegs f\u00fcr die Freiheit von jedermann (Neuh\u00e4usler II, 315-321). Aus den von J. Neuh\u00e4usler ver\u00f6ffentlichter) Dokumenten wird deutlich dass die kirchlichen Stellen immer dann protestierend reagierten,<br \/>wenn die antij\u00fcdische Hetze direkt oder indirekt gegen katholische Geistliche gerichtet war oder &#8211; allerdings minder heftig &#8211; wenn getaufte Juden davon betroffen waren (l,<br \/>321-332). Viele der pauschalen Worte des Protestes bei Neuh\u00e4usler stammen \u00fcbrigens aus der Zeit nach dem Ende des Krieges und behaupten einen Widerstand, der in dieser grunds\u00e4tzlichen\u00a0Weise\u00a0nicht\u00a0stattgefunden\u00a0hat\u00a0(u.a.\u00a0375f.).<br \/>&#8211; Die von H. Prolingheuer (1903) vorgestellte Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen mit dem NS-System gegen die eigenen &#8222;nicht arischen&#8220; Pfarrer und &#8222;Marxisten&#8220;, die f\u00fcr diese t\u00f6dlich war, ist systembedingt und nicht &#8222;menschliches Versagen&#8220; einiger Kirchenbeamten.<\/li>\n<li>Seit 1919 hatte der Heilige Stuhl die deutschen Beichtv\u00e4ter erm\u00e4chtigt, aus der Kirche ausgetretene (und vom Glauben abgefallene) Katholiken von ihrer S\u00fcnde und der Kirchenstrafe loszusprechen. Diese Vollmacht wurde vom Heiligen Stuhl alle drei Jahre erneuert. Der Erzbischof von K\u00f6ln hatte am 14.6.1945 diese Erm\u00e4chtigung f\u00fcr seine Erzdi\u00f6zese au\u00dfer Kraft gesetzt um den genannten Missbr\u00e4uchen vorzubeugen. Der Apostolische Nuntius in Deutschland Cesare Orsenigo hat jedoch mit Schreiben vom 19.1.1946 diese Vollmacht ausdr\u00fccklich verl\u00e4ngert. Es war nun jedoch eine\u00a0 &#8222;Bew\u00e4hrungsfrist&#8220;\u00a0und ein f\u00f6rmlicher Akt vor Zeugen vorgeschrieben, wenn durch den Kirchenaustritt gro\u00dfes \u00c4rgernis entstanden war. Abgedruckt in: Meyer, S., Neueste Kirchenrechts-Sammlung III. Bd., Freiburg 1955, 490f..<\/li>\n<li>Papst Pius XII. hat in seiner Weihnachtsansprache vom 24.12. 1944 das Problem der Kollektivschuld mit einem Satz vom Tisch gewischt: &#8222;Wenn indessen nicht mehr die Einzelnen, sondern die ganze Gemeinschaft bestraft werden sollte&#8230; wer w\u00fcrde in einem solchem Vorgehen nicht eine Verletzung der Regeln sehen, die jeden menschlichen Richtspruch lenken?&#8216; (110 und 139). Damit war jegliches Nachdenken \u00fcber die eigene Schuld (der Kirche wie des deutschen Volkes und anderer V\u00f6lker) vom Tisch, noch ehe sich die einzelnen Gemeinschaften ihrer Verantwortung \u00fcberhaupt bewusst werden konnten.<\/li>\n<li>Das entsetzliche Kapitel der christlich-kirchlich motivierten Judenverfolgung in der abendl\u00e4ndischen Geschichte hat. G. Czernak (1989) ersch\u00fctternd dargestellt und belegt, dass<br \/>der christliche Antijudaismus und Antisemitismus von Bedeutung f\u00fcr die Macht\u00fcbernahme durch die Nazis gewesen sei (11F.), Auch Leonore Siegele-Wenschkewitz (1960, 25f.) zeigt anhand der diesbez\u00fcglichen Trag\u00f6die des evangelischen Exegeten Gerhard Kittel, wie sehr die nationalsozialistische Judenpolitik von christlichen Gesichtspunkten mitbestimmt gewesen ist. Bereits am 20. Oktober 1933 hatte das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz den Geistlichen Ernst Flatow f\u00fcr den Kirchendienst nicht geeignet befunden, &#8222;weil er nicht arischer Abstammung ist. Aber auch eine Besch\u00e4ftigung als Hilfsgeistlicher kommt nicht mehr in Frage, wie er selbst einsieht. Flatow hat in seinem \u00c4u\u00dferen und in seinem Wesen so in die Augen springend diejenigen Merkmale an sich, die von dem Volke als der j\u00fcdischen Rasse eigen angesehen werden, dass eine Besch\u00e4ftigung in der Gemeinde unm\u00f6glich ist.&#8220; (Prolingheuer, 1983, 182). Ausf\u00fchrlich auch: E. R\u00f6hm-J. Thierfelder, 1990.<\/li>\n<li>Ein Element dieser verh\u00e4ngnisvollen Vorgeschichte hat M.W. Fischer (1989, 33f.), dargestellt und als eine Form sozialer Modernit\u00e4t analysiert: R\u00fcstungsindustrie,\u00a0\u00a0 Kommunikationsmittel\u00a0(Volksempf\u00e4nger in jedes laus)\u00a0und Automobileuphorie waren gewisserma\u00dfen modernistische Elemente des Nationalsozialismus. Vgl. auch: Cancik, II., &#8222;Wir sind eins&#8220;.\u00a0Rhetorik und Mystik in einer Rede Hitlers, in: Kehrer. G. (11g.), Zur Religionsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, M\u00fcnchen 1900,13-48; M. Volle, das religi\u00f6se Pathos im Nationalsozialismus untersucht an Land des Konzepts der charismatischen Herrschaft bei Max Weber (Typoskript) T\u00fcbingen 1989.<\/li>\n<li>Wie kontr\u00e4r hier die Positionen waren bezeugt eine Beschwerde eines der f\u00fchrenden (katholischen) Mitbegr\u00fcnders der CBU in S\u00fcdbaden, B\u00fccha, an den Erzbischof Gr\u00f6ber vom 21.9.1945 \u00fcber den Pr\u00e4laten F\u00f6hr, der erkl\u00e4rt habe, die Universit\u00e4t Freiburg &#8222;k\u00f6nne 6 bis 7 Jahre schlecht sein, wenn nur die Katholiken an ihr zum Zuge k\u00e4men.&#8220; B\u00fccha bemerkt dazu: &#8222;Wird hier nicht Einhalt geboten, so wird der Freiburger Katholizismus und die Freiburger Hochschule zugleich in den Abgrund getrieben.&#8220; (Zitiert nach: Weinacht 1978, 106, Anmerkung 59). : Im Grunde jedoch geht es lediglich um taktisch bedingte Unterschiede.<\/li>\n<li>Bei dem &#8222;Reichstreffen&#8220; im Dezember 1945 in Bad Godesberg setzten sich drei Leitvorstellungen durch:<br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Der Br\u00fcckenschlag zwischen katholischen und evangelischen Christen (Union);<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0Das Bem\u00fchen um die Integration unterschiedlicher sozialer Schichten und politischer Ausgangspositionen (Volkspartei);<br \/><strong>3.<\/strong>\u00a0Der Wille zur Gestaltung eines neuen Deutschland (Programm- und Mehrheitspartei). <br \/>Die unterschiedlichen Motive der Gr\u00fcnder wurden \u00fcberw\u00f6lbt von der gemeinsamen \u00dcberzeugung, dem deutschen Volk in den christlichen Grunds\u00e4tzen der Staats- und Gesellschaftsordnung geistig moralische Orientierung f\u00fcr den Neuaufbau geben zu k\u00f6nnen und zu sollen. Die Programm- und Grundsatzdiskussion besonders in der britischen Zone seit 1946 F\u00fchrten vom christlichen Sozialismus des Ahlener Programms von 1947 zu den D\u00fcsseldorfer Leits\u00e4tzen von 1949 mit der Bejahung der sozialen Marktwirtschaft (zum Ganzen: Gotto, 1985, 1116).<\/li>\n<li>Die Ruhigstellung der B\u00fcrger scheint eine umfassende und dauernde Dienstleistung der Kirchen f\u00fcr den Staat geworden zu sein: Im September 1989 beispielsweise ist eine Vereinbarung zwischen dem Land Baden-W\u00fcrttemberg und den Kirchen \u00fcber die Zusammenarbeit bei Katastrophenf\u00e4llen und anderen Notlagen unterzeichnet worden. Dadurch soll in solchen f\u00e4llen die seelsorgliche Betreuung der Opfer, der Angeh\u00f6rigen und Helfer sichergestellt werden. Deshalb sollen Beauftragte der Kirchen in den Landesbeirat f\u00fcr Katastrophenschutz aufgenommen werden (Offenburger Tagblatt vom 15.9.89).<\/li>\n<li>Es d\u00fcrfte bezeichnend sein, dass Matthias Defregger, der in den Abwehrk\u00e4mpfen in Italien in Filetto 1944 eine Vergeltungsexekution zur befehlen hallen, gleichwohl Bischof werden konnte, obwohl seine Tat dem kirchlichen Vorgesetzten bekannt war. Es soll hier nicht darum gehen, einen Menschen, der in einer schwierigen Situation vor eine harte Entscheidung gestellt wurde, zu verurteilen. Es scheint aber bezeichnend, dass eine solche Verstrickung f\u00fcr eine bisch\u00f6fliche Karriere nicht nur nicht hinderlich war, sondern vielmehr die kirchliche Administration einer menschlich hristlichen Bew\u00e4ltigung dieser Tat im Wege stand. Kardinal D\u00f6pfner r\u00e4umte n\u00e4mlich damals ein, &#8222;er h\u00e4tte Defregger nicht zum Weihbischof vorgeschlagen, w\u00e4re er sich \u00fcber die m\u00f6glichen \u00f6ffentlichen Auswirkungen klar gewesen.&#8220; (Herder-Korrespondenz 23,1969, 393-398; hier: 397). Nur die \u00f6ffentliche Reaktion war peinlich, nicht offenbar die Tatsache als solche!<\/li>\n<li>In der Bundesrepublik Deutschland gibt es auf katholischer Seite erst seit 1968 eine &#8222;Zentralstelle f\u00fcr die Seelsorge an Zivildienstleistenden&#8220;. Die traditionelle katholische Auffassung ging auch bez\u00fcglich des Kriegdienstes von der Gehorsampflicht aus. War urspr\u00fcnglich die Verweigerung des<br \/>Kriegsdienstes nur als Ausdruck eines irrigen Gewissens m\u00f6glich, wurde im Verlauf der Einf\u00fchrung der b\u00fcrgerlichen Wehrpflicht die Kriegsdienstverweigerung dem Einzelnen f\u00fcr den \u00e4u\u00dfersten Gewissensnotfall zugestanden. So etwa selbst der fortschrittliche Moraltheologe B.<br \/>\n<hr class=\"clearer-white\">\n<p>\t\t<!--\n\t\t\tList browsing box:\n\t\t--><\/p>\n<\/li>\n<p>H\u00e4ring (Das Gesetz Christi, Freiburg 1956. 975 und 981). Der Jesuit Prof. J. Hirschmann erkl\u00e4rte in dem gleichen Jahr: &#8222;Dass jede Anwendung der Atomwaffe in sich unsittlich ist, ist nicht bewiesen und unbeweisbar&#8230;\u00a0 die Unvermeidlichkeit des \u00dcbergangs jedes kommenden Verteidigungskrieges in einen totalen Vernichtungskrieg ist eine unbewiesene, gef\u00e4hrliche und verh\u00e4ngnisvolle Behauptung, die dem Einfluss der menschlichen Freiheit in der Durchf\u00fchrung&#8220; (m\u00fcsste wohl hei\u00dfen: &#8218;bei der&#8216;) &#8222;jeden Krieges nicht gerecht wird.&#8220; Der tiefste Grund des Verteidigungsrechtes des Staates ist f\u00fcr Hirschmann mit der zum Wesen des Menschen geh\u00f6rigen &#8222;Erzwingbarkeit des Rechts&#8220; gegeben. Alles andere sei mit dem Naturrecht nicht vereinbar. Wenn der Staat also die allgemeine Wehrpflicht einf\u00fchrt, bedeutet sie f\u00fcr alle B\u00fcrger eine Gewissenspflicht. Der Kriegsdienstverweigerer handelt gegebenenfalls aufgrund eines irrigen Gewissensurteils. Doch auch ein solches m\u00fcsse vom Staat respektiert werden. Das bedeutet jedoch, dass sich die Kriegsverweigerer nicht in der gleichen Rechtslage wie Wehrdienstwillige befinden: Die Verhaltensweise der letzteren steht in \u00dcbereinstimmung mit\u00a0 dem objektiven Grundsatz, mit der sittlichen Ordnung.&#8220; (Zitiert nach: Herder-Korrespondenz 10, 1955\/56, 577). &#8211; Das waren keine einzelnen wilden Patrioten; sie gaben vielmehr nur &#8211; reichlich unreflektiert zwar &#8211; die katholische Lehre wider. So konnte auch der gutmeinende Pastoraltheologe Fleckenstein sagen: &#8230; eine absolute Kriegsdienstverweigerung ist mit der Lehre der Kirche nicht vereinbar&#8220; (S. 5). Es sei kontrovers, ob &#8222;es gegen die Kriegslehre der Kirche f\u00fcr den Katholiken ein gutgl\u00e4ubiges irrendes Gewissen geben kann.&#8220; (S. 6) (!!) Von der &#8222;zeichenhaften&#8220; Gewaltlosigkeit kommt er dann sogar zu einem gewisserma\u00dfen charismatischen Argument f\u00fcr die Befreiung der Kleriker und Ordensleute vom Milit\u00e4rdienst Sie<br \/>&#8211; verweigern gleichsam &#8222;f\u00fcr die anderen&#8220; den Kriegsdienst (Sonderbeilage der Zeitschrift Pax Christi Nr. 3\/1956).<br \/>Die evangelischen Kirchen kamen in ihren Organen (Rat der EKD) damals zu keinen eindeutigen Ergebnissen. Weil bei ihnen dem individuellen Gewissen traditionell ein h\u00f6herer Stellenwert zukommt, gelangten sie bald zu einer seelsorglichen Praxis, die die Gewissensentscheidung der Wehrdienstverweigerer grunds\u00e4tzlich zu reflektieren suchte. Die Erkl\u00e4rung des Rates der EKD von 1956 sagte, es g\u00e4be keine eindeutige und klare Lehre zur Frage des Krieges. Gleichwohl hatten die Vertreter der Milit\u00e4rseelsorge noch im Jahr 1969 am Plan einer etatistischen Versch\u00e4rfung der Regelung der Kriegsdienstverweigerung mitgewirkt und dadurch ihre geistliche Eigenst\u00e4ndigkeit diskreditiert (M\u00fcller-Kent, 269ff.). Zu den oben genannten \u00c4u\u00dferungen von P. Hirschmann muss man wissen, dass die &#8222;Frankfurter Allgemeine Zeitung&#8220; bereits am 21.6.1955 die strategischen Pl\u00e4ne der us-amerikanischen Milit\u00e4rs publiziert hatte, die vorsahen ganz Deutschland vom ersten Augenblick an zum Kriegsschauplatz und zum Einsatzgebiet der Atomwaffen zu machen. &#8211; Die Kirchenf\u00fchrer haben angesichts der Tatsache, dass durch die nukleare Waffentechnik die V\u00f6lker ganzer L\u00e4nder vernichtet werden k\u00f6nnen, keine eindeutig verurteilende Stellungnahme bezogen. Erst im Kontext der weltweiten Friedensbewegung der 80er Jahre, die in Amerika von einigen Jesuitenpatres wesentlich initiiert worden war, verfasste Erzbischof Hunthausen am 12.6.1981 einen Hirtenbrief gegen die nukleare Bewaffnung. Zwei Jahre sp\u00e4ter legte die Deutsche Bischofskonferenz (am 18.4.1983) unter dem Titel &#8222;Gerechtigkeit schafft Frieden&#8220; eine beachtliche Stellungnahme vor, die auch das Verh\u00e4ltnis zu den C-Parteien h\u00e4tte neu bestimmen k\u00f6nnen. Vor allem aber hat die nordamerikanische Bischofskonferenz am 3.5.1&#8217;J83 als Ergebnis eines mehrstufigen Meinungsbildungsprozesses einen Hirtenbrief zum Thema &#8222;Herausforderung zum Frieden&#8220; ver\u00f6ffentlicht. Darin erkl\u00e4ren die us-amerikanischen Bisch\u00f6fe nicht nur die Anwendung, sondern bereits den Besitz atomarer Waffen f\u00fcr moralisch verwerflich. Zum Ganzen vgl.: K. Weber 1982, 27-30; 1983, 112.<\/p>\n<li>So obliegt den Milit\u00e4rgeistlichen neben der Erteilung des allgemeinen Lebenskundlichen beispielsweise in &#8222;Ethik des Offiziersberufs&#147;. Insgesamt ist das permanente Bestreben der leitenden Milit\u00e4rgeistlichen unverkennbar, m\u00f6glichst umfassend und einflussreich in der Bundeswehr pr\u00e4sent zu sein um sich durch Ver\u00e4nderung von Realit\u00e4t der Wunschvorstellung von der Bedeutung der eigenen Rolle zu n\u00e4hern (M\u00fcller-Kent 63ff.; 246ff.)<\/li>\n<li>Pr\u00e4lat Werthmann hatte bereits 1935 tritt in die Wehrmachtsseelsorge &#8211; wollen dienen!&#8220; seine N\u00fctzlichkeit f\u00fcr bewiesen. Er forderte von den Soldaten unbedingte Treue zum F\u00fchrer (S. 40) und pries das Soldat sein als Schule opfervollen Patriotismus und Manneszucht (48ff.). Bereits 1936 avancierte er zum &#8222;Feldgeneralvikar&#8220;. Zwanzig Jahre sp\u00e4ter &#8211; 1956 &#8211; wurde Werthmann zum ersten Nil Milit\u00e4rgeneralvikar der katholischen Milit\u00e4rseelsorge in der Bundeswehr ernannt.<br \/>Eine wirklich stimmige Tradition.\u00a0(M\u00fcller-Y.enL, 46 Anm.45).<\/li>\n<li>Zitiert nach M\u00fcller-Kent, 66.<\/li>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[22],"tags":[],"class_list":["post-6628","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-zur-religioesen-legitimation"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Anmerkungen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/anmerkungen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Anmerkungen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: ders., Zur religi\u00f6sen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, T\u00fcbingen 1991, S. 49-61 Diese Stelle ist nicht zuletzt deshalb interessant, weil sie zeigt, wie wenig Tertullian die Wiederkunft des Auferstandenen herbeiw\u00fcnscht. 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