{"id":7043,"date":"2014-04-07T23:15:00","date_gmt":"2014-04-07T21:15:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/der-fall-edathy\/"},"modified":"2021-08-31T10:13:24","modified_gmt":"2021-08-31T08:13:24","slug":"der-fall-edathy","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/der-fall-edathy\/","title":{"rendered":"Der Fall Edathy"},"content":{"rendered":"<p>Monika Frommel<\/p>\n<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 204 (4-2013), S. 3-9<\/p>\n<p><i>Mit einer Wohnungsdurchsuchung am 10. Februar 2014 begann das, was sich schnell zur medialen wie politischen Edathy-Aff&auml;re auswachsen sollte. Deren vorl&auml;ufige Zwischenbilanz: ein zur&uuml;ckgetretener fr&uuml;herer Bundesinnenminister, der sich nicht an Gesetze halten will, wenn das zum Nachteil seiner Koalitionspartner ist; eine Staatsanwaltschaft, die ihren Verdacht ausdr&uuml;cklich mit einem nicht-strafbaren Verhalten begr&uuml;ndet; ein informationsfreies Telefonat zwischen einem SPD-Fraktionsmanager und dem Pr&auml;sidenten des Bundeskriminalamtes; die Gewissheit, dass vertrauliche Ermittlungen in Parteiapparaten zirkulieren; ein eilends vorgelegter Gesetzentwurf zur Strafversch&auml;rfung, der die &ouml;ffentliche moralische Emp&ouml;rung in einen neuen Tatbestand umm&uuml;nzt und das Verhalten Edathys nachholend illegalisiert; und nicht zuletzt die zerst&ouml;rte soziale Existenz des fr&uuml;heren Vorzeigepolitikers Sebastian Edathy.<\/i><\/p>\n<p><i>Der Kommentar von Monika Frommel zeigt auf, was sich am Fall Edathy &uuml;ber den Zustand unserer Rechtskultur ablesen l&auml;sst, und welche Konsequenzen f&uuml;r die effektivere Verfolgung von kinderpornografischen Schriften und sexuellem Missbrauch angezeigt sind.<\/i><\/p>\n<p>Die mediale Darstellung und Verarbeitung des Falls Edathy hinterl&auml;sst das fatale Gef&uuml;hl, dass 50 Jahre nach der gro&szlig;en Strafrechtsreform eine neue Generation am Werk ist, die es verlernt hat, die je eigene, sehr zeitbedingte Moral zu hinterfragen. Im &ouml;ffentlichen Disput wird heute kaum zwischen Recht und Moral unterschieden. Auch wird der Unschuldsvermutung von vielen Teilnehmern der &ouml;ffentlichen Debatten kaum noch Bedeutung beigemessen. Eine Ursache hierf&uuml;r d&uuml;rfte sein, dass eine sehr abstrakte und stark politisierte Opferperspektive das Denken der Gegenwart pr&auml;gt. Die Rolle des Strafrechts wird nicht mehr &ndash; wie noch in den 1970er bis 1990er Jahren &ndash; im m&ouml;glichst dosierten Schutz individueller Rechtsg&uuml;ter gesehen, sondern in der plakativen Demonstration und Verdeutlichung angeblich von allen geteilter Werte. Sich fortschrittlich D&uuml;nkende empfehlen auch noch eine permanente &Auml;nderungsgesetzgebung, um angeblich &bdquo;richtige&ldquo; und vor allem gender-gerechte Werte und Einstellungen durchzusetzen. Dabei wird nicht gesehen, dass diese Methode auch von illiberalen Staaten praktiziert wird. Die sich modern verstehende Kriminalpolitik meint, nur weil ihr Programm fortschrittlich sei, w&auml;re auch ihre Kriminalpolitik fortschrittlich. Das Gegenteil ist leider der Fall. V&ouml;llig ignoriert wird von diesen Protagonisten, dass Werte und &Uuml;berzeugungen in allen Gesellschaften und zu allen Zeiten nicht nur heterogen, sondern auch in h&ouml;chstem Ma&szlig;e dem herrschenden Zeitgeist und dem jeweiligen Kontext verhaftet sind. Dies gilt auch f&uuml;r die angeblich so egalit&auml;re Moral der gegenw&auml;rtigen Vertreterinnen und Vertreter einer Politik, die den Opferschutz und die Opferrechte propagiert. Auffallend ist dabei der Schulterschluss zwischen Polizei und Teilen der Frauenbewegung.<\/p>\n<p>Beim Fall Edathy konnte man die Auswirkungen einer solchen Einstellung beobachten. Besonders dramatisch war die Reaktion der SPD-Prominenz. Kein Sprecher dieser Partei versuchte auch nur ansatzweise den Parteigenossen Edathy zu sch&uuml;tzen, das Wort &bdquo;Unschuldsvermutung&ldquo; fiel nicht. Stattdessen wurde so getan, als sei es sicher, dass nur homosexuelle &bdquo;P&auml;dophile&ldquo; Fotos von wenig oder nicht bekleideten Jungens anschauen. Nach dem Bekanntwerden der Vorw&uuml;rfe reagierte die Partei mit &bdquo;Abscheu&ldquo; und einem populistischen Parteiausschlussverfahren, das vor allem f&uuml;r potentiell verschreckte W&auml;hlerinnen und W&auml;hler eingeleitet wurde. Die Angst der Genossinnen und Genossen vor einem Wahldebakel wie bei den GR&Uuml;NEN vor der Bundestagswahl 2013 war weder zu &uuml;bersehen noch zu &uuml;berh&ouml;ren.<\/p>\n<p>Allenfalls in einigen wenigen Printmedien und Talkshows, die sich an Gebildete richten, also in Pr&auml;sentationen der vierten Gewalt, war gelegentlich eine reflexive Haltung zu beobachten. Hingegen schwiegen die Vertreterinnen und Vertreter der Justiz ebenso wie die der Rechtswissenschaften. Offenbar rechneten sie gar nicht mehr damit, dass jemand auf sie h&ouml;ren k&ouml;nnte. Es lag also bei den Medienvertretern, pr&auml;zise argumentierende Sachverst&auml;ndige zu finden, Praktiker, die etwas vom Thema verstehen und aufkl&auml;ren k&ouml;nnen &uuml;ber das Ph&auml;nomen hinter dem Schreckensbild &bdquo;P&auml;dophilie&ldquo;. Erst durch sie wurde vermittelt, welch tragisches Schicksal M&auml;nner haben, deren Begehren so abweichend ist, dass sie mit einer Art Kontaktsperre rechnen m&uuml;ssen, wenn ihr Begehren entdeckt wird. F&uuml;r diese (potenziellen) T&auml;ter gibt es Trainingsprogramme (&bdquo;Kein T&auml;ter werden&ldquo;), die eine anerkannterma&szlig;en sinnvolle Pr&auml;ventionsperspektive bieten. Erstaunlicherweise werden diese Angebote aber nicht fl&auml;chendeckend finanziert und niedrigschwellig angeboten. Stattdessen gibt es das Bestreben, noch mehr Bilder zu verbieten.<\/p>\n<h5><span id=\"was-ist-paedophilie\">Was ist P&auml;dophilie?<\/span><\/h5>\n<p>Kehren wir zum Fall zur&uuml;ck. Behauptet wurde von Vertretern der Polizei und der zust&auml;ndigen Staatsanwaltschaft, die bestellten Bilder h&auml;tten angeblich Jungen zwischen 8 und 14 Jahren dargestellt.(1) Kein Betrachter kann das genaue Alter einem Bild ansehen. Dass sich Vertreter der institutionalisierten Strafverfolgung auf die Schutzaltersgrenze von 14 Jahren beziehen, ist nachvollziehbar. Darauf beruht die juristische Fiktion, es handele sich bei den Betreffenden um &bdquo;Kinder&ldquo; im biologisch-sozialen Sinne; denn der jeweilige Kind-Begriff ist in Gesetzen nicht ein Faktum, sondern eine Zuschreibung. Im deutschen Strafrecht gehen wir noch <i>de lege lata<\/i> von einer Schutzaltersgrenze von 14 Jahren aus. Unverkennbar wird aber bereits auf UN-Ebene und in Richtlinien der EU ein ideologischer Begriff des &bdquo;Kindes&ldquo; im Sinne einer Person unter 18 Jahren vertreten. Jugendliche werden dann als Personen unter 21 Jahren etikettiert. Beide Definitionen haben mit biologisch-sozialen Entwicklungen nichts zu tun, sondern folgen einer paternalistischen oder besser: maternalistischen Betrachtungsweise. Sie entbehrt jeder sexualwissenschaftlichen und entwicklungspsychologischen Grundlage. Die Fachwissenschaften unterscheiden heute zwischen pr&auml;-adoleszenten (10-12 j&auml;hrigen) und post-adoleszenten (13-17 j&auml;hrigen) Jungen. Zu kleinen Kindern (unter 10 Jahre) f&uuml;hlen sich nur eine sehr kleine Gruppe sog. Kern-P&auml;dophiler hingezogen, die durchaus auch noch unter sadistischen und anderen St&ouml;rungen leiden k&ouml;nnen. 70 bis 80 Prozent der in den Medien als p&auml;dosexuell bezeichneten Missbrauchshandlungen haben nichts mit P&auml;dophilie zu tun, sondern werden von jungen bis &auml;lteren M&auml;nnern (h&auml;ufig im weiteren Familienkreis) begangen, die Kinder und Jugendliche als &bdquo;Ersatz&ldquo;-Objekt benutzen. Befragt man heterosexuelle und homosexuelle M&auml;nner nach dem Alter der bevorzugten Sexualpartner, dann tendieren Homosexuelle eher zu J&uuml;ngeren, w&auml;hrend bei heterosexuellen M&auml;nnern das Alter der Partnerinnen mitw&auml;chst. Dies besagt aber nichts &uuml;ber ihre Sehgewohnheiten. Es ist nicht zu &uuml;bersehen, dass in den sexuell freiz&uuml;gigen westlichen Kulturen Bilder und sexualisierte Posen von sehr jungen M&auml;dchen &uuml;berall verf&uuml;gbar sind. Wir leben in einer von sexualisierten Darstellungen &uuml;bers&auml;ttigten Gesellschaft. Soweit es sich um die Objekte des Begehrens heterosexueller M&auml;nner handelt, wird daran kaum Ansto&szlig; genommen. Manche homosexuellen M&auml;nner hingegen betrachten gerne pr&auml;- und post-adoleszente Jungen. Sie m&uuml;ssen sich entsprechendes Bildmaterial auf tendenziell riskante Art und Weise besorgen. V&ouml;llig falsch ist es aber zu glauben, dass optische Reize zugleich mit den praktizierten sexuellen Vorlieben zusammen fallen. Das ist bei heterosexuellen M&auml;nnern nicht der Fall. Warum also sollte diese Annahme auf homosexuelle M&auml;nner zutreffen? De facto stimmt sie auch nicht bei denjenigen, die an sehr jungen M&auml;nnern interessiert sind. Dennoch sind sie leichter erpressbar als jene, welche Erwachsene bevorzugen. In der &ouml;ffentlichen Emp&ouml;rung &uuml;ber Herrn Edathy setzt sich also eine latente, noch immer nicht ganz verarbeitete Homophobie&ndash; sehr verdeckt &ndash; fort.(2)<\/p>\n<h5><span id=\"ein-bilderverbot-koennte-das-helfen\">Ein Bilder&shy;verbot &ndash; k&ouml;nnte das helfen?<\/span><\/h5>\n<p>Die aktuelle Fassung des strafrechtlichen Verbots kinderpornografischer Abbildungen stammt aus dem Jahre 2004. Damals wurde der Tatbestand der Kinderpornographie &#8211; &sect;&nbsp;184b StGB &ndash; eingef&uuml;hrt. Er erg&auml;nzt das Verbot der Gewaltpornographie &ndash; &sect;&nbsp;184a StGB.(3) Schaut man sich die Praxis der Strafverfolgung von Kinderpornographie an, erkennt man sehr schnell, dass die Polizei es sich sehr einfach macht. Sie und die Staatsanwaltschaften beschr&auml;nken sich auf eine Konsumentenverfolgung. Sie sehen sich jedoch nicht in der Lage, diejenigen zu verfolgen, welche das verbotene Material herstellen und vertreiben, obgleich diese sehr viel h&auml;rter sanktioniert werden k&ouml;nnten und auch sehr viel gef&auml;hrlicher sind. &Uuml;ber die R&uuml;ckverfolgbarkeit der Zahlung mit Kreditkarten oder durch verdeckte Ermittlungen bei sog. Tauschb&ouml;rsen ergibt sich eine Art Schneeballsystem, das die stark schwankenden Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik erkl&auml;rt. Die Tatverd&auml;chtigen bezahlen meistens sehr z&uuml;gig einen ebenfalls schnell ausgefertigten Strafbefehl, da ihnen das Ganze peinlich ist und sie auf keinen Fall in eine &ouml;ffentliche Verhandlung geraten wollen. Hat sich ein Konsument von Kinderpornographie zugleich noch wegen eines sexuellen Missbrauchs verd&auml;chtig gemacht, oder ist er insoweit bereits einschl&auml;gig vorbestraft, dann ist das Kinderpornografie-Verfahren ein Indiz f&uuml;r P&auml;dosexualit&auml;t. Die Umkehrung dieses Zusammenhanges gilt jedoch nicht: aus dem Konsum kann man nichts schlie&szlig;en. Es gibt keine Erfahrungstatsachen, dass die Polizei bei Konsumenten (sexualisierte Bilder von sehr kleinen Kindern ausgenommen) f&uuml;ndig wird und dadurch einen sexuellen Missbrauch verhindern kann.<\/p>\n<p>W&uuml;rde man nun die Konsumentenbestrafung ausdehnen, w&auml;re nichts gewonnen, zumal Bilder von Kindern und Jugendlichen, die als Person erkennbar sind, auch &uuml;ber Straftatbest&auml;nde des Bundesdatenschutzgesetzes (&sect;&nbsp;44 BDSG) verfolgbar sind. Eltern k&ouml;nnen nicht wirksam in die Zirkulation solchen Materials einwilligen (Vertr&auml;ge sind nichtig wegen &sect;&nbsp;134 BGB i.V.m. den einschl&auml;gigen Strafbestimmungen).<\/p>\n<p>In der &ouml;ffentlichen Debatte wird derzeit der Eindruck erweckt, Bilderverbote k&ouml;nnten P&auml;dophile von ihrer Sucht abhalten. Solche Erwartungen provozieren die Frage, wie man sich das vorstellen soll. P&auml;dophile k&ouml;nnen, um an ihren fixierten W&uuml;nschen festzuhalten, jedes Bildmaterial benutzen. Die einzige Pr&auml;vention, die es gibt, ist die Einsicht dieser Menschen &ndash; die Einsicht, dass sie durch das Ausleben ihrer Neigung sich und Kinder ins Ungl&uuml;ck st&uuml;rzen. N&ouml;tig ist also ein fl&auml;chendeckendes Angebot an geeigneten Trainingsma&szlig;nahmen.<\/p>\n<p>Kinderpornographie &ndash; das meint eindeutig sexualisierte Darstellungen von Kindern. Die sind nicht deshalb verboten, weil ein solches Verbot geeignet w&auml;re, P&auml;dophile davon abzuhalten, solche Bilder anzuschauen. Darstellungsverbote wenden sich an die Allgemeinheit und flankieren das Verbot des sexuellen Missbrauchs. In einer liberalen Gesellschaft kann man nicht alles verbieten, was als unertr&auml;glich angesehen wird. Zu pr&uuml;fen ist, welches Rechtsgut gesch&uuml;tzt werden soll. Beim Verbot des sexuellen Missbrauchs ist das Rechtsgut klar. Ein Bilderverbot ist hingegen problematisch. Nachvollziehbar ist allenfalls das Verbot der bildlichen Darstellung einer Straftat. Denn wenn man Kinder nicht als Sexualobjekte missbrauchen darf, dann ist es auch plausibel, derartige Bilder zu verbieten. Andernfalls k&ouml;nnte der Eindruck entstehen, es sei doch legitim, Kinder als Sexualobjekte anzusehen.<\/p>\n<p>Bevor jetzt &uuml;ber weiter reichende Bilder-Verbote nachgedacht wird, ist daran zu erinnern, dass das Bildhafte zur europ&auml;ischen Kultur geh&ouml;rt. Darstellungen der Sexualit&auml;t, selbst solche des Obsz&ouml;nen und Verwerflichen geh&ouml;ren seit &uuml;ber 100 Jahren selbstverst&auml;ndlich zu unserer Kultur. Sicherlich gibt es einen Schutzbedarf gegen rohe und brutale Bilder; die sollten verboten bleiben, n&auml;mlich als Gewaltpornographie (&sect;&nbsp;184a StGB). &Uuml;ber die bereits heute strafbare Gewaltpornographie redet aber kaum jemand; sie ist in der justiziellen Praxis nahezu bedeutungslos. Dasselbe gilt f&uuml;r Gewaltdarstellungen im nicht-sexualisierten Kontext, f&uuml;r die sich kaum jemand interessiert &ndash; ein absurdes Verst&auml;ndnis von Kunst und Kultur.<\/p>\n<h5><span id=\"strafbarkeit-des-herstellens-verbreitens-und-tauschens-kinderpornographischer-bilder\">Straf&shy;bar&shy;keit des Herstellens, Verbreitens und Tauschens kinderpor&shy;no&shy;gra&shy;phi&shy;scher Bilder<\/span><\/h5>\n<p>Strafrechtlich ist streng zu unterscheiden zwischen dem Herstellen und dem Besitz solcher Bilder. Es handelt sich um v&ouml;llig verschiedene Rechtsg&uuml;ter. Das Verbot Kinder zu missbrauchen, um solche Bilder herzustellen, ist strafrechtlich gesehen ein sexueller Missbrauch, sogar ein schwerer. Er wird in den &sect;&sect;&nbsp;176, 176a StGB unter Strafe gestellt und stellt ein Verbrechen dar. Der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs erfasst seit 2008 auch das Herstellen von sog. Posing-Bildern.<\/p>\n<p>Hingegen ist der Besitz von Kinder- oder Jugendpornographie, also auch der Besitz von sexualisierten Bildern sog. Scheinkinder, etwas v&ouml;llig anderes. Er wird nicht als &bdquo;Missbrauch&ldquo; eines Kindes eingeordnet. Der Besitz wird bestraft, obwohl eigentlich kein zu sch&uuml;tzendes Rechtsgut benannt ist. Die Strafbarkeit wird vielmehr damit begr&uuml;ndet, dass solches Material als anst&ouml;&szlig;ig empfunden wird, und zwar in unserer Kultur sehr einhellig. Nur deshalb wird der Besitz solcher Bilder als ein Vergehen in den &sect;&sect;&nbsp;184b und 184c StGB unter Strafe gestellt. Es handelt sich dabei um ein reines Darstellungsverbot, das systematisch sehr viel besser im BDSG geregelt w&auml;re, wenn die Kinder oder Jugendlichen erkennbar sind. Dass der schlichte Besitz von Bildern, die kein Individuum sch&auml;digen, weil niemand erkennbar ist, unter Strafe gestellt wird, ist eine Anomalie in unserem Strafrecht. Sie zeigt, dass die Gesetzgebung hier Strafrecht auf Halde schafft. Es ist eher Zufall, wenn jemand erwischt wird. Aber wenn jemand erwischt wird, dann legt die Justiz dieses unklare Strafrecht im Einzelfall auch noch extensiv aus. Und wenn dar&uuml;ber berichtet wird, dann hat diese Berichterstattung auch noch v&ouml;llig kontraproduktive Wirkungen.<\/p>\n<h5><span id=\"ermittlungspraxis\">Ermittlungspraxis<\/span><\/h5>\n<p>Bei Kinderpornografie handelt es sich um sog. grenz&uuml;berschreitende Kriminalit&auml;t. In Deutschland ist daf&uuml;r das BKA zust&auml;ndig, f&uuml;r die internationale Fahndung Interpol. Diese Zentralisierung folgt einem rein pr&auml;ventiven, also polizeilichen Denken. Es wurde von nationalen Runden Tischen und Netzwerken ausgedacht und auf EU-Ebene in Gang gesetzt.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall h&auml;tte das Bundeskriminalamt (BKA) eigentlich die Kundenliste pr&uuml;fen m&uuml;ssen, um die F&auml;lle auszusondern, die es sp&auml;ter dem &bdquo;Graubereich&ldquo; zuordnete. Es gibt bei der Kinderpornografie keinen zul&auml;ssigen Graubereich, weil &sect; 184g StGB den Begriff der sexuellen Handlung (das ist nur die Handlung, die auf dem Bild dargestellt ist) definiert. Diese Legaldefinition besagt, dass es sich mit Blick auf das gesch&uuml;tzte Rechtsgut um eine erhebliche sexuelle Handlung handeln muss. Die Bilder m&uuml;ssen also drastisch sein und das Gebot untergraben, Kinder und Jugendliche nicht als Sexualobjekte zu behandeln. Geht es nur um Besitz (also nicht um Verbreitung), ist im Zweifel davon auszugehen, dass es sich nicht um strafbare Kinderpornografie oder Jugendpornographie handelt. Gegen diese im materiellen Strafrecht angesiedelte Regel hat das BKA versto&szlig;en.<\/p>\n<p>Es hat aber auch noch gegen weitere Regeln versto&szlig;en: V&ouml;llig unverst&auml;ndlich ist, dass das BKA das fragw&uuml;rdige Bildmaterial, erst recht ganze Kundenlisten einfach an die Landeskriminal&auml;mter weiter gegeben hat. Das BKA ist nicht Teil der Justiz im weiten Sinne. Es darf daher auch nicht selbstst&auml;ndig ermitteln und nur darauf warten, dass die zust&auml;ndige Staatsanwaltschaft die erforderlichen Antr&auml;ge stellt und das jeweilige Gericht sie durchwinkt. Nach allem, was wir bisher &uuml;ber die Ermittlungsabl&auml;ufe im Fall Edathy wissen, scheint so aber die Praxis zu sein. Richtig w&auml;re dagegen gewesen, wenn das BKA das Material an die Generalstaatsanw&auml;lte der L&auml;nder weiter gegeben h&auml;tte. Diese h&auml;tten dann ihres Amtes walten m&uuml;ssen. Denn eigentlich gilt: Die Polizei hilft der Justiz bei deren Ermittlungen, aber sie darf nicht selbst Straftaten ahnden, was im vorliegenden Fall faktisch geschehen ist. Sozusagen augenzwinkernd setzte man sich &uuml;ber die verfassungsm&auml;&szlig;ig festgelegten Rollen hinweg.<\/p>\n<p>Alle weiteren jetzt sichtbar gewordenen Fehler sind Folgefehler, die zeigen, dass die gesamte Organisation, das ausgehandelte System und die organisatorischen Abl&auml;ufe im Einzelnen v&ouml;llig willk&uuml;rlich geworden sind: eine Polizeibeh&ouml;rde, die anstelle der Justiz ihr Ministerium &uuml;ber einzelne Verd&auml;chtige informiert; ein Minister, der sich nicht um einen rechtsstaatlichen Ablauf des Ermittlungsverfahrens, aber daf&uuml;r umso mehr um das Image seines k&uuml;nftigen Koalitionspartners k&uuml;mmert &#8230; Dass dann die SPD das Ganze noch instrumentalisiert und f&uuml;r die parteiinterne Personalplanung benutzt; dass niemand gegen diese unertr&auml;gliche Kumpanei angeht, setzt dem Ganzen die Krone auf. Mit weiteren Ermittlungsverfahren gegen einzelne Akteure ist dem nicht beizukommen &ndash; die Informations- und Ermittlungsabl&auml;ufe geh&ouml;ren insgesamt auf den Pr&uuml;fstand.<\/p>\n<p>&ndash;<\/p>\n<p>Das Vorgehen der Ermittlungsbeh&ouml;rden wie der Politik im Falle Edathy mutet absolutistisch an. In Baden und andernorts gingen die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger gegen derartige Machenschaften zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf die Barrikaden. Leider ist dieser Elan verflogen. Wir ruhen uns auf einem rechtsstaatlichen Mythos aus und sind dabei zu zerst&ouml;ren, was die Qualit&auml;t europ&auml;ischer (Rechts-)Kultur ausmacht.<\/p>\n<p><i><b>PROF. DR. MONIKA FROMMEL<\/b>&nbsp;&nbsp; Jahrgang 1946, ist promovierte Rechtswissenschaftlerin und habilitierte 1986 mit einer Untersuchung &uuml;ber &bdquo;Pr&auml;ventionsmodelle in der deutschen Strafzweck-Diskussion&ldquo;. Nach einer Professur f&uuml;r Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Universit&auml;t in Frankfurt am Main (1988 &#8211; 1992) erfolgte 1992 der Ruf an die Kieler Christian-Albrechts-Universit&auml;t, wo sie bis zu ihrer Emeritierung im September 2011 das Institut f&uuml;r Sanktionenrecht und Kriminologie leitete. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten geh&ouml;ren die Kriminologie aus feministischer Perspektive sowie das Sexualstrafrecht. Frommel ist Mitherausgeberin der Zeitschrift Neue Kriminalpolitik und Mitglied im Beirat der Zeitschrift Kritische Justiz sowie der Humanistischen Union.<\/i><\/p>\n<p><b>Anmerkungen:<\/b><\/p>\n<p>1 Eine Ungeheuerlichkeit, die sp&auml;ter noch kritisiert werden soll.<\/p>\n<p>2 Gerard van den Aardweg, Homosexuelle P&auml;dophilie, Ephebophilie, Androphilie und P&auml;derastie. Gemeinsamkeiten, Unterschiede, &Uuml;berschneidungen, in: DIJG-Bulletin Nr. 19 (2010), S. 34-41, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.dijg.de\/bulletin\/19-2010-kinsey-money-und-mehr\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.dijg.de\/bulletin\/19-2010-kinsey-money-und-mehr\/<\/a>.<\/p>\n<p>3 Sog. einfache Pornographie nach &sect; 184 StGB ist dagegen bedeutungslos, da es hier spezifische medienrechtliche Beschr&auml;nkungen gibt, die sehr viel wirksamer sind als das Strafrecht.<\/p>\n<p><b>Weitere Kommentare zum Thema:<\/b><\/p>\n<p>Thomas Fischer: Bitte entschuldigen Sie, Herr Edathy, <i>Die Zeit<\/i> Nr. 10\/2014 v. 27.2.2014, S. 4.<\/p>\n<p>Monika Frommel: Fall Edathy: Exkludierende &ouml;ffentliche Besch&auml;mung, Online-Kommentar bei Novo-Argumente v. 19.2.2014, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.novo-argumente.com\/magazin.php\/novo_notizen\/artikel\/0001521\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.novo-argumente.com\/magazin.php\/novo_notizen\/artikel\/0001521<\/a>.<\/p>\n<p>Heribert Prantl: Strafrecht ist kein Moralrecht, <i>S&uuml;ddeutsche Zeitung <\/i>v. 15.2.2014.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[48],"tags":[],"class_list":["post-7043","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-sexualstrafrecht"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Der Fall Edathy - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/der-fall-edathy\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Der Fall Edathy - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Monika Frommel aus: vorg&auml;nge Nr. 204 (4-2013), S. 3-9 Mit einer Wohnungsdurchsuchung am 10. 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Deren vorl&auml;ufige Zwischenbilanz: ein zur&uuml;ckgetretener fr&uuml;herer Bundesinnenminister, der sich nicht an Gesetze halten will, wenn das zum Nachteil seiner Koalitionspartner ist; eine Staatsanwaltschaft, die ihren Verdacht ausdr&uuml;cklich [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/der-fall-edathy\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2021-08-31T08:13:24+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"15\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/der-fall-edathy\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/der-fall-edathy\/","name":"Der Fall Edathy - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2014-04-07T21:15:00+00:00","dateModified":"2021-08-31T08:13:24+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/der-fall-edathy\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/der-fall-edathy\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/der-fall-edathy\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Themen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Rechtspolitik","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/rechtspolitik\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Sexualstrafrecht","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/rechtspolitik\/sexualstrafrecht\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Der Fall Edathy"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/thema\/7043","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/thema"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/types\/thema"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/media?parent=7043"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories?post=7043"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/tags?post=7043"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}