{"id":7106,"date":"2010-09-25T13:11:00","date_gmt":"2010-09-25T11:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/bildungspaket-und-bildungskarte-fuer-hartz-iv-kinder-keine-angemessene-antwort-auf-das-urteil-d\/"},"modified":"2021-08-31T10:13:14","modified_gmt":"2021-08-31T08:13:14","slug":"bildungspaket-und-bildungskarte-fuer-hartz-iv-kinder-keine-angemessene-antwort-auf-das-urteil-d","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/bildungspaket-und-bildungskarte-fuer-hartz-iv-kinder-keine-angemessene-antwort-auf-das-urteil-d\/","title":{"rendered":"&#8218;Bildungspaket&#8216; und &#8218;Bildungskarte&#8216; f\u00fcr Hartz-IV-Kinder &#8211; keine angemessene Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regels\u00e4tzen"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 beschrieben, wie eine verfassungskonforme Bestimmung der Hartz IV-Regels&auml;tze aussehen k&ouml;nnte. Mit dem Urteil bekamen Bundesregierung und Gesetzgeber klare Vorgaben f&uuml;r eine Neuregelung. Nachdem Ursula von der Leyen ihren Entwurf vorgelegt hat, pr&uuml;fen wir, ob der Vorschlag des Bundesministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales (BMAS) den Anordnungen des Verfassungsgerichts auch gerecht wird.<\/p>\n<h5><span id=\"der-auftrag-das-bverfg-urteil-vom-9-februar-2010\">Der Auftrag: Das BVerf&shy;G-&shy;Ur&shy;teil vom 9. Februar 2010 <\/span><\/h5>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/ls20100209_1bvl000109.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Am 9. Februar 2010 hat das BVerfG in der Frage zur Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit der Hartz-IV-Regels&auml;tze f&uuml;r Kinder entschieden<\/a>. Dabei kamen die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass die Kosten f&uuml;r Bildung und Teilhabe von Kindern aus Familien von Hartz-IV-Empf&auml;ngern nicht angemessen ber&uuml;cksichtigt werden, d.h. dass die <i>Art der Regelsatzbemessung verfassungswidrig <\/i>ist und bei der bisherigen Regelsatzberechnung Bildungsausgaben f&uuml;r Kinder und Jugendliche durch einen systematischen Fehler nicht ber&uuml;cksichtigt wurden.<\/p>\n<p>Im ersten Leitsatz hob das Gericht hervor, dass das &#8222;Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&#8220; neben den physischen Bed&uuml;rfnissen auch &#8222;ein Mindestma&szlig; an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben&#8220; umfasst.&nbsp;<\/p>\n<p>Dieses Grundrecht als ein &#8218;Gew&auml;hrleistungsrecht&#8216;, so f&uuml;hrt das Gericht im zweiten Leitsatz des Urteils fort, &#8222;ist dem Grunde nach unverf&uuml;gbar und muss eingel&ouml;st werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat.&#8220;<\/p>\n<p>Im dritten Leitsatz erteilt das BVerfG dem Gesetzgeber den unmissverst&auml;ndlichen Auftrag in Bezug auf die Ermittlung des Anspruchsumfangs &#8222;<i>alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realit&auml;tsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verl&auml;sslicher Zahlen und schl&uuml;ssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.<\/i>&#8220;<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">Dieser Anordnung entsprechend hat der Gesetzgeber Neuregelungen bis sp&auml;testens zum 31. Dezember 2010 zu treffen. Dabei hat der Gesetzgeber laut BVerfG &#8222;bei der Neuregelung einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs [&#8230;] zur Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&#8220; zwingend vorzusehen.<\/p>\n<\/blockquote>\n<h5><span id=\"die-idee-der-bildungspaketvorschlag-des-bmas\">Die Idee: Der Bildungs&shy;pa&shy;ket&shy;vor&shy;schlag des BMAS<\/span><\/h5>\n<p>Schaut man auf die dem Gesetzgeber vorgegebene Frist, so muss man mit einigem Erstaunen feststellen, wie wenig doch seit Februar bez&uuml;glich der vom BVerfG geforderten &#8218;transparenten&#8216; Neuregelung geschehen ist.&nbsp;Wie das zuk&uuml;nftige Berechnungsverfahren genau aussehen soll, dar&uuml;ber h&ouml;rte man vom BMAS bisher noch nicht viel, die <a href=\"http:\/\/www.bmas.de\/portal\/47410\/fragen__und__antworten__bildungspaket__1.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Internetpr&auml;senz&nbsp; des BMAS <\/a>verriet nur einige sp&auml;rliche Details. Am 20. September 2010 &#8211; drei Monate vor Ablauf der vom BVerfG gesetzten Frist &#8211; hat das BMAS es nun endlich geschafft, einen <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/2010-09-20_BMAS-RefE-SGBII-1.pdf\">ersten Referentenentwurf <\/a>vorzulegen. Dieser enth&auml;lt allerdings immer noch nichts Konkretes zur Berechnung der Regels&auml;tze. Dadurch wird der Gesetzgeber durch einen engen Zeitrahmen unter Druck gesetzt.<\/p>\n<p>Laut Homepage des BMAS soll es ein &#8222;transparent ermitteltes Arbeitslosengeld II f&uuml;r Erwachsene&#8220;, in welchem die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen ber&uuml;cksichtigt werden, und ein &#8222;eigenst&auml;ndiges Sozialgeld f&uuml;r Kinder und Jugendliche geben.&#8220; Diese Basisleistungen sollen auf der Grundlage von Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 berechnet werden (f&uuml;r Kinder &#8222;auf der Basis von Verbrauchsausgaben von Paaren mit einem Kind&#8220;).<\/p>\n<p>Daneben soll der vom BVerfG festgestellte zus&auml;tzliche Rechtsanspruch f&uuml;r Kinder und Jugendliche &#8222;auf gezielte F&ouml;rderung in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe [&#8230;] in einem eigenst&auml;ndigen Bildungspaket erbracht werden.&#8220;<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\"><i>Im August 2010 wartete die Bundesministerin f&uuml;r Arbeit und Soziales mit dem Vorschlag&nbsp; f&uuml;r ein &#8218;Bildungspaket&#8216; mit &#8218;Bildungskarte&#8216; f&uuml;r Hartz-IV-Empf&auml;nger auf. Es soll ab Mitte 2011 zun&auml;chst in einigen Modellregionen und dann in der gesamten Bundesrepublik eingef&uuml;hrt werden. Ein Gesetzentwurf, der laut BMAS auch Details zur Berechnung der Regels&auml;tze enth&auml;lt, soll im September vorgelegt werden und im Oktober 2010 das Kabinett passieren.<\/i><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Das Bildungspaket soll entsprechend einer <a href=\"http:\/\/www.bmas.de\/portal\/47406\/property=pdf\/2010__08__18__praesentation__bildungspaket.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Brosch&uuml;re&nbsp;des BMAS<\/a> vier Leistungen umfassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Lernf&ouml;rderung (wenn diese nachweislich erforderlich ist) <\/li>\n<li>Schulmaterial als zweigeteilte Leistung (70 Euro zum Schulbeginn, 30 Euro zum 2. Halbjahr) und eine Kosten&uuml;bernahme f&uuml;r eint&auml;gige Schulausfl&uuml;ge&nbsp;<\/li>\n<li>einen Zuschuss zum Mittagessen (wenn dies von den Schulen oder Kindertagesst&auml;tten angeboten wird)&nbsp;<\/li>\n<li>und die F&ouml;rderung der Teilnahme an Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten. <\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese vier &#8218;S&auml;ulen&#8216; des Bildungspakets finden sich weitestgehend auch in dem momentan vorliegenden <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/2010-09-20_BMAS-RefE-SGBII-1.pdf\">Referentenentwurf<\/a> wieder.<\/p>\n<p>Bei der Umsetzung des Pakets legt das BMAS eine starke Betonung auf Vernetzung durch sogenannte &#8218;B&uuml;ndnisse vor Ort&#8216;. D.h., es soll ein &#8222;starkes Netz aus Staat und Zivilgesellschaft&#8220; geschaffen werden, in welches neben dem Jobcenter &#8211; als zentralem Akteur der Abwicklung und Kontrolle &#8211; Schulen, Rath&auml;user, private Unternehmen, &#8222;Sport, Kultur und andere Anbieter vor Ort&#8220;, Stiftungen und Ehrenamtliche einbezogen werden sollen.<\/p>\n<p>Eine von der Bundesministerin f&uuml;r Arbeit und Soziales schon seit geraumer Zeit medienwirksam unter dem Motto &#8222;alles auf eine Karte&#8220; inszenierte sogenannte &#8218;Bildungskarte&#8216; soll hierbei als Zahlungsmedium fungieren. &Uuml;ber diese soll garantiert werden, dass die gew&auml;hrten Leistungen auch &#8222;unkompliziert und zweckgerecht&#8220; verwendet w&uuml;rden. Um dabei m&ouml;glichen Diskriminierungen entgegenzuwirken plant das BMAS, die Karte sukzessive f&uuml;r alle Kinder und Jugendlichen einzuf&uuml;hren. Au&szlig;erdem soll die Karte laut BMAS &#8222;anschlussf&auml;hig [sein] an bestehende &ouml;rtliche Angebote und Leistungen&#8220;, da das System offen sei f&uuml;r weitere Guthaben neben den durch den Bund auf die Karte geladenen &#8218;zweckgebundenen&#8216; Guthaben f&uuml;r SGB II Leistungen.<\/p>\n<h5><span id=\"erste-bewertung-des-konzepts-vor-dem-hintergrund-des-bverfg-urteils-vom-9-februar-2010\">Erste Bewertung des Konzepts vor dem Hintergrund des BVerf&shy;G-&shy;Ur&shy;teils vom 9. Februar 2010<\/span><\/h5>\n<p>Das BVerfG hatte in seinem Urteil dem Gesetzesgeber zwar einen eindeutigen Auftrag erteilt, r&auml;umt diesem bei der konkreten Ausgestaltung jedoch einen &#8218;Gestaltungsspielraum&#8216; ein. Diesen Gestaltungsspielraum scheint man sich im BMAS wohl besonders zu Herzen genommen zu haben &#8211; was vor allem in der Betonung des populistisch anmutenden Bildungspakets mit Bildungskarte zum Vorschein kommt.<\/p>\n<p>Vor allem Anderen muss in Bezug auf das vorliegende Konzept bem&auml;ngelt werden, dass es drei Monate vor Ablauf der vom BVerfG gesetzten Frist, immer noch nichts Konkretes zur Berechnung der Regels&auml;tze enth&auml;lt. Dies, zu einem solch sp&auml;ten Zeitpunkt (man bedenke, dass schlie&szlig;lich auch noch der Bundestag und Bundesrat beteiligt werden m&uuml;ssen), kann alleine schon nicht als &#8217;nachvollziehbar&#8216; oder &#8218;transparent&#8216; bezeichnet werden. Ebenfalls kann davon keine Rede sein, dass die Vorgehensweise &#8218;realit&auml;tsgerecht&#8216; ist: Nur weil das BVerfG eine Frist setzt, hei&szlig;t das schlie&szlig;lich nicht gleichzeitig, dass man diese bis zum letzten Tag ausreizen muss und sich die Bezieher von Arbeitslosengeld II und deren Kinder (die in ihren Grundrechten beschnitten werden) nun eben damit abfinden m&uuml;ssen.<\/p>\n<p><i><b>Um es auf den Punkt zu bringen: Die Vorgehensweise der Bundesministerin f&uuml;r Arbeit und Soziales wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 nicht gerecht. Mehr noch: Das von der Ministerin gew&auml;hlte Verfahren verst&ouml;&szlig;t eklatant gegen die Vorgaben des h&ouml;chsten Gerichts. So gibt es bisher weder neue verl&auml;ssliche Zahlen noch eine &ouml;ffentliche und transparente Diskussion &uuml;ber ein realit&auml;tsgerechtes Berechnungsverfahren.<\/b><\/i><\/p>\n<p>Eine Durchsicht des <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/2010-09-20_BMAS-RefE-SGBII-1.pdf\">Referentenentwurfs vom 20. September 2010<\/a> bringt bez&uuml;glich der Ermittlung der Regelbedarfe, insbesondere aufgrund der noch fehlenden Berechnung, die erst am 27. September 2010 nachgereicht werden soll, keine Klarheit. Allerdings erscheint die Kopplung der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen (neben der Preisentwicklung der regelsatzrelevanten G&uuml;ter zu 70%) zu 30% an die Lohnentwicklung noch als kritikw&uuml;rdig. Hier dr&auml;ngt sich die Vermutung auf, dass diese Kopplung auf sachfremden Erw&auml;gungen beruht und dazu dienen soll, einen &#8218;Abstand&#8216; zu Geringverdienern zu schaffen, d.h. Bezieher von Hartz-IV (im Vergleich zu diesen) finanziell schlechter zu stellen. Die Ermittlung des zur Existenz notwendigen Minimums sollte sich allerdings nicht daran, sondern an den &#8218;Bedarfen&#8216; und den daf&uuml;r notwenigen (existentiellen) Aufwendungen orientieren. Eine &#8222;Hochrechnung anhand der Preisentwicklung in den Ausgabepositionen&#8220;, hat auch bereits das BVerfG als eine Option zur Fortschreibung in seinem Urteil vom 2. Februar 2010 vorgeschlagen. Dieser Vorschlag scheint vom BMAS allerdings weder als brauchbar, noch als angemessene &Uuml;bergangsl&ouml;sung angesehen zu werden, bis die (laut Referentenentwurf) &#8218;langfristig angestrebte&#8216; Fortschreibung anhand von Daten aus den laufenden Wirtschaftsrechnungen des Statistischen Bundesamtes erfolgen kann (die &uuml;brigens auch das BVerfG als zweite Option vorgeschlagen hat).<\/p>\n<p>Zum existenziellen Bedarf hilfebed&uuml;rftiger Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler geh&ouml;ren laut dem Urteil auch &#8222;notwendige Aufwendungen zur Erf&uuml;llung schulischer Pflichten&#8220;. Diejenigen, die diese Aufwendungen aufzubringen haben, sind in erster Linie die Eltern. Ihnen steht demnach diese Position auch zu. Sollten Eltern dieser Erziehungs- und Erf&uuml;llungsaufgabe nicht nachkommen (k&ouml;nnen), so m&uuml;ssen diesen auf der lokalen Ebene Beratungsangebote zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Vom Vertrauen in die Eltern und ihre vorrangige Erziehungsaufgabe jedoch ist in diesen Wochen &uuml;berhaupt keine Rede. Die im BMAS Zust&auml;ndigen scheinen sich stattdessen viel lieber mit der Frage besch&auml;ftigen, wie Hartz-IV-Familien mit Kindern unter &Uuml;berwachung gestellt werden k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>So liegt der Fokus des BMAS offensichtlich weiterhin auf dem Bildungspaket, das erkl&auml;rterma&szlig;en einen &#8218;Paradigmenwechsel&#8216; herbeif&uuml;hren soll. Die Zielrichtung dieses Wechsels ist klar: Der Bundesministerin geht es in erster Linie um eine neue Kontrollinstanz gegen&uuml;ber Kindern und Eltern im Hartz-IV-Bereich. Sie setzt auf die medienwirksam in Szene gesetzten Vorurteile gegen die Familien im untersten F&uuml;nftel der Gesellschaft. In den Jobcentern will sie &#8218;Familienlotsen&#8216; ausbilden, die es bisher nicht gibt, und konterkariert damit vielf&auml;ltige lokale Ans&auml;tze (z.B. die &#8218;B&uuml;ndnisse f&uuml;r Familie&#8216;), die sie noch als Familienministerin selbst massiv mit Geld gef&ouml;rdert hat.&nbsp;<\/p>\n<p>Dies ist die Fortsetzung einer &#8218;Politik der institutionellen Bevormundung&#8216; &#8211; sei es nun durch Gutscheine oder mittels einer Plastikkarte: Das Vertrauen in die Eltern wird dabei ersetzt durch ein Vertrauen in die Jobcenter, die, nachdem sie &#8218;Notwendigkeit&#8216; und &#8218;Erforderlichkeit&#8216; festgestellt haben, Gutscheine ausgeben oder aber die zweckgerechte Verwendung von Geldleistungen kontrollieren sollen.<\/p>\n<p>Schon die Aufteilung des Schulpakets von 100 Euro zum Schulanfang, &uuml;ber deren &#8218;zweckentsprechende Verwendung&#8216; der zust&auml;ndige Tr&auml;ger (sprich bei Hartz-IV-Empf&auml;ngern die Agentur f&uuml;r Arbeit) auch noch einen Nachweis verlangen kann, stellt eine offensichtlich vom BMAS gewollte Entm&uuml;ndigung der Eltern dar. Die zur Begr&uuml;ndung dieser Ma&szlig;nahme im Referentenentwurf (bzgl. SGB II, &sect; 28 Absatz 3 und SGB XII, &sect; 34 Absatz 3) vorgetragenen Argumente erscheinen dabei widerspr&uuml;chlich: Erstens, wird dort argumentiert, dass die &#8218;Praxis&#8216; gezeigt habe, &#8222;dass diese Leistungen eine gute Ausstattung auch der Kinder aus bed&uuml;rftigen Familien zum Jahresanfang bewirkt hat.&#8220; Dies spricht eindeutig daf&uuml;r, dass Hartz-IV-Eltern durchaus gew&auml;hrte Leistungen zweckgerecht einsetzen und diese auch bei den Kindern ankommen (dies wird ebenfalls vom BMAS in der Begr&uuml;ndung zu SGB II, &sect; 29 Absatz 1 Satz 2 festgestellt). Zweitens, wird f&uuml;r einen &#8218;weiteren Auszahlungspunkt zum Schulhalbjahr&#8216; das Argument, dass damit die Option &#8218;verbrauchte Gegenst&auml;nde&#8216; ersetzen zu k&ouml;nnen geschaffen w&uuml;rde, ins Feld gef&uuml;hrt &#8211; ohne jedoch dabei den ausgezahlten Betrag zu erh&ouml;hen. Damit wird den Eltern nun auferlegt, zum Jahresanfang nur 70% einer guten Ausstattung (eine m&auml;&szlig;ige Ausstattung?) beschaffen zu k&ouml;nnen, welche sie dann aber (bei gleichbleibendem Verschlei&szlig;?) zum zweiten Halbjahr teilweise ersetzen k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>&Auml;hnlich problematisch sieht es in Bezug auf die Bescheinigung der &#8218;Notwendigkeit&#8216; von Nachhilfe durch die Schulen aus, aufgrund welcher dann Gutscheine f&uuml;r die hilfsbed&uuml;rftigen Kinder ausgegeben werden sollen (Referentenentwurf zu SGB II, &sect; 28 Absatz 4 und SGB XII, &sect; 34 Absatz 4). Hierdurch werden die Eltern ebenfalls bevormundet: So soll &#8218;angemessene Lernf&ouml;rderung&#8216; nur dann anerkannt werden, wenn &#8222;diese geeignet und zus&auml;tzlich erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.&#8220; Diesbez&uuml;glich ist in den Begr&uuml;ndungen im Referentenentwurf noch weiter nachzulesen, dass schulische Lernf&ouml;rderung nur in &#8222;Ausnahmef&auml;llen geeignet und erforderlich und damit notwenig&#8220; und au&szlig;erdem in der Regel &#8222;nur kurzzeitig notwenig [sei], um vor&uuml;bergehende Lernschw&auml;chen zu beheben.&#8220; In der Praxis hei&szlig;t das, dass eine &#8218;Notwendigkeit&#8216; nur dann vorliegt, wenn durch die Schule in Bezug auf das wesentliche Lernziel, d.h. die Versetzung, eine positive &#8218;Prognose&#8216; abgegeben wird. Sowohl f&uuml;r Sch&uuml;ler, die &#8218;voraussichtlich&#8216; nicht versetzt werden, wie auch f&uuml;r Sch&uuml;ler, die es &#8218;voraussichtlich&#8216; aus eigener Kraft gerade noch so schaffen werden, ist demnach Lernforderung &#8222;nicht geeignet&#8220;. Damit scheint schon das absolute Minimum festgelegt und ein &#8218;lernschwaches&#8216; Hartz-IV-Kind dauerhaft auf die Note &#8218;ausreichend&#8216; fixiert. Aber es geht noch weiter: Auch Sanktionen sind im Referentenentwurf implizit schon mitgedacht. So soll beispielsweise &#8218;unentschuldigtes Fehlen&#8216; oder ein vergleichbares &#8218;Fehlverhalten&#8216; einen Grund daf&uuml;r darstellen, dass diese Leistung versagt werden kann. All diese Entscheidungen gehen an den Eltern vorbei und werden letztendlich auch den Bed&uuml;rfnissen der Kinder nicht gerecht.<\/p>\n<p>Schlie&szlig;lich gipfelt die Politik der Bevormundung darin, dass gem&auml;&szlig; dem derzeit <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/2010-09-20_BMAS-RefE-SGBII-1.pdf\">vorliegenden Referentenentwurf <\/a>in SGB II, &sect; 28 Absatz 6 und SGB XII, &sect; 34 Absatz 6 ein &#8218;abschlie&szlig;ender Katalog&#8216; von gef&ouml;rderten Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe geschaffen werden soll &#8211; der in Form &#8218;personalisierter Gutscheine&#8216; oder durch eine Bildungskarte zug&auml;nglich gemacht werden soll. Der Begr&uuml;ndung nach sollen dabei sowohl Fahrtkosten als auch &#8218;Kinoveranstaltungen&#8216; (da diese nur &#8222;ein geringes Potential bei der Einbindung in soziale Gemeinschaftsstrukturen&#8220; h&auml;tten) von den &#8218;anerkannten Bedarfen&#8216; ausgeschlossen werden. Damit legt das BMAS zum einen eine recht enge Definition von kulturellen Zielen vor, an denen sich die Kinder von Hartz-IV-Empf&auml;ngern ausschlie&szlig;lich orientieren d&uuml;rfen. Zum anderen wird, durch den Ausschluss von Fahrtkosten bei gleichzeitiger Zur&uuml;ckweisung eines &#8218;Sicherstellungsauftrags&#8216; bez&uuml;glich der &#8218;Bereitstellung von Bildungs- und Teilhabeangeboten&#8216; (nachzulesen in der Begr&uuml;ndung zu SGB II, &sect; 29) von Seiten des Bundes billigend in Kauf genommen, dass &#8222;die sozialintegrativen Bed&uuml;rfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht befriedigt werden.&#8220; Kinder sollen also nur die Leistungen bekommen, die an ihrem Wohnort und in ihrer Umgebung bereits vorhanden und &#8218;&uuml;blich&#8216; sind. Dies l&auml;sst zuk&uuml;nftig F&auml;lle bef&uuml;rchten, bei denen etwa ein musikbegabtes Kind zwar im &ouml;rtlichen Verein Fu&szlig;ball spielen darf &#8211; der Weg zur Musikschule in der 20 Kilometer entfernten Stadt ihm aber versperrt bleibt. Zwar k&ouml;nnten Geldleistungen auch nicht die infrastrukturellen M&auml;ngel beseitigen &#8211; jedoch w&auml;re es wenigstens den Eltern m&ouml;glich, mit einem etwas gr&ouml;&szlig;eren Budget, selbst im Sinne der Bed&uuml;rfnisse und W&uuml;nsche ihrer Kinder wirtschaften zu k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Anstatt allerdings einmal in diese Richtung zu denken, favorisiert das BMAS f&uuml;r die Umsetzung des Bildungspakets offensichtlich auch weiterhin die Bildungs(chip)karte. W&auml;hrend <a href=\"http:\/\/www.bmas.de\/portal\/47882\/2010__09__20__referentenentwurf__neugestaltung__grundsicherung__vdl__audio.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesministerin von der Leyen gegen&uuml;ber der Presse <\/a>zwar nur von einem &sbquo;Vorschlag&#8216; spricht, wird mit dem <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/2010-09-20_BMAS-RefE-SGBII-1.pdf\">Referentenentwurf<\/a> (unter SGB II, &sect; 29 Absatz 4) versucht, alle Voraussetzungen zu schaffen, um eine solche Karte gegebenenfalls auch gegen Widerst&auml;nde m&ouml;glichst einfach seitens des BMAS &#8222;durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates&#8220; (per Verordnungserm&auml;chtigung also) durchsetzen zu k&ouml;nnen.&nbsp;<\/p>\n<p>Au&szlig;erdem m&ouml;chte sich das BMAS zus&auml;tzlich noch den &#8222;gesetzlichen Auftrag, ein elektronisches Abrechnungssystem f&uuml;r Leistungen nach &sect; 29 in Modellregionen zu erproben&#8220;, in dem geplanten neuen Gesetz erteilen lassen. Und auch in der vom BMAS im Internet zu Verf&uuml;gung gestellten Pr&auml;sentation &#8218;Das Gesamtkonzept: Bildung und Teilhabe f&uuml;r Kinder und Jugendliche&#8216; ist die Bildungskarte immer noch alternativlos integriert.<\/p>\n<p><i><b>Die B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union hat den Gesetzgeber in einem offenen Brief aufgefordert, sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten und ein transparentes und sachgerechtes Verfahren zur Ermittlung der Regels&auml;tze zu w&auml;hlen, in dem auch andere Ans&auml;tze und Vorschl&auml;ge, wie sie z.B. <a href=\"http:\/\/www.kinder-verdienen-mehr.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">der Parit&auml;tische Gesamtverband&nbsp;vorgelegt <\/a>hat, gleichwertig und &ouml;ffentlich diskutiert werden.&nbsp;<\/b><\/i>Dabei sollte auch ber&uuml;cksichtigt werden, dass die im BVerfG-Urteil vom 9. Februar 2010 benannten M&auml;ngel&nbsp;auch f&uuml;r andere Personengruppen, wie z.B. Personen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, zutreffen. Nicht zuletzt muss in diesem Zusammenhang auch an die (in Deutschland geborenen) Kinder mit &#8218;ungesichertem Aufenthaltsstatus&#8216; (der meist mit dem &#8218;ungesicherten Status&#8216; der Eltern verbunden ist) gedacht werden. Auch f&uuml;r diese Kinder m&uuml;ssen Regelsatz&auml;nderungen realit&auml;tsgerecht und in &Uuml;bereinstimmung mit dem Grundgesetz erfolgen. <i><b>Deshalb w&auml;re ein weiter gefasstes Reformpaket sinnvoll, das allen betroffenen Gruppen gerecht wird.<\/b><\/i><\/p>\n<p>Daneben muss eine kritische &ouml;ffentliche Auseinandersetzung in Bezug auf die vom BMAS geplante Umsetzung der vom BVerfG geforderten Neuregelung zur &#8222;Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs&#8220; in Form eines &#8218;Bildungspakets&#8216; mit &#8218;Bildungskarte&#8216; stattfinden. <b>Die B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union lehnt die Einf&uuml;hrung einer Chipkarte ab, da diese entm&uuml;ndigend, b&uuml;rokratisch, stigmatisierend, teuer und zudem unn&ouml;tig ist. <\/b>Bereits ein Gutscheinsystem, aber besonders ein Chipkartensystem stellt einen eklatanten Eingriff in die Privatsph&auml;re dar: Es spricht den Eltern ab, individuelle Entscheidungen und Handlungen frei treffen und w&auml;hlen zu k&ouml;nnen und bedeutet eine Einschr&auml;nkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem beschr&auml;nkt die Bildungskarte als Zugangs-\/Kontrollmedium soziale Teilhabe mehr als sie diese bef&ouml;rdert, ist datenschutzrechtlich bedenklich und bedeutet einen weiteren Schritt hin zum gl&auml;sernen Menschen.<\/p>\n<p><b><i>Die B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union fordert deshalb die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten auf, von Gutschein- oder Berechtigungsscheinmodellen und insbesondere von einer Chipkarte Abstand zu nehmen und dem BMAS daf&uuml;r keinen &sbquo;Freifahrtsschein&#8216; auszustellen. <\/i><\/b>Die Eltern m&uuml;ssen in ihrer Erziehungsaufgabe best&auml;rkt und d&uuml;rfen nicht durch derartige b&uuml;rokratische Entm&uuml;ndigungen besch&auml;mt werden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[18],"tags":[],"class_list":["post-7106","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-hartz-iv"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>&#039;Bildungspaket&#039; und &#039;Bildungskarte&#039; f\u00fcr Hartz-IV-Kinder - keine angemessene Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regels\u00e4tzen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/bildungspaket-und-bildungskarte-fuer-hartz-iv-kinder-keine-angemessene-antwort-auf-das-urteil-d\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"&#039;Bildungspaket&#039; und &#039;Bildungskarte&#039; f\u00fcr Hartz-IV-Kinder - keine angemessene Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regels\u00e4tzen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 9. 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