{"id":7149,"date":"1996-09-25T14:33:00","date_gmt":"1996-09-25T12:33:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/bafoeg-missbrauch-des-sozialstaats\/"},"modified":"2021-09-04T00:03:35","modified_gmt":"2021-09-03T22:03:35","slug":"bafoeg-missbrauch-des-sozialstaats","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/bafoeg-missbrauch-des-sozialstaats\/","title":{"rendered":"Baf\u00f6g &#8211; Mi\u00dfbrauch des Sozialstaats?"},"content":{"rendered":"<p><i>aus vorg\u00e4nge Nr. 133 (Heft 1\/1996), S. 105-18<\/i><\/p>\n<p>Als ich den Titel des Aufsatzes akzeptierte, war mir klar, da\u00df er das entscheidende Reizwort eines sehr komplizierten politischen Diskurses enth\u00e4lt: Missbrauch. Der Begriff wird regelm\u00e4\u00dfig verwendet, wenn eine soziale Leistung oder ein erworbenes Recht eingeschr\u00e4nkt oder abgebaut werden soll und diese Einschr\u00e4nkung mit dem Fehlverhalten der Beg\u00fcnstigten und nicht mit anderen politischen Schwerpunktsetzungen begr\u00fcndet wird. Also wird nicht gesagt: Daf\u00fcr haben wir kein Geld, weil wir es f\u00fcr etwas anderes ausgeben wollen, sondern: wir haben zu wenig Geld daf\u00fcr, weil so viele Menschen das an sich zu verteidigende Recht missbrauchen.<br \/>Wir kennen diese Missbrauchsdiskussion vom Asylrecht, aus dem Gesundheitswesen und vor allem aus der Sozialhilfe. Die an sich starke moralische Begr\u00fcndung f\u00fcr die Sozialstaatsagenda wird entpolitisiert, d.h. von ihren rationalen Zwecken abgetrennt, und negativ moralisiert, d.h. die Inanspruchnahme einer Staatsleistung f\u00fcr pauschal oder individuell unmoralisch erkl\u00e4rt &#8211; wer ein ihm zustehendes Recht in Anspruch nimmt, mu\u00df sich zus\u00e4tzlich rechtfertigen, da\u00df und ob er diese Inanspruchnahme verdient. Auf der anderen Seite enth\u00e4lt die Abwehr des Missbrauchsverdachts dementsprechend viele Pr\u00e4missen \u00fcber die gesellschaftliche Tragf\u00e4higkeit des jeweils in Frage stehenden Rechts; sie ist umso defensiver, je prek\u00e4rer ein solches Recht sich darstellt. Es handelt sich dann meist um Besitzst\u00e4nde, denn als solche erscheinen Leistungen aus dem ideellen Sozialstaatsvertrag, wenn ihnen keine realen Vertragsverh\u00e4ltnisse, z.B. mit Gegenleistungsanspruch, zugrunde liegen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den studentischen Lebensunterhalt, und damit verbunden f\u00fcr das Bundesausbildungsf\u00f6rderungsgesetz (Baf\u00f6g), wird zwar eine \u00e4hnlich defensive Argumentation wie in der Mi\u00dfbrauchsdebatte angewandt, aber schon die Fragestellung ist falsch. Baf\u00f6g ist nicht der Mi\u00dfbrauch des Sozialstaats, sondern seine logische Konsequenz, und die falsche Focussierung des Sozialstaats hat das jetzige Dilemma systemlogisch produziert.<\/p>\n<p>Der Baf\u00f6g-Diskussion sollen vielmehr zwei Fragen zugrundeliegen:<\/p>\n<p>1. Ist der studentische Lebensunterhalt Bestandteil eines Rechts auf Bildung und somit nichtdiskriminierende Voraussetzung f\u00fcr die Studienleistungen (real oder prognostiziert)?, oder <br \/>2. soll der studentische Lebensunterhalt als kontingentes Element der gesellschaftlichen Aufstiegsgestaltung den Studienleistungen meritokratisch nachgebildet werden?<\/p>\n<p>Ich werde versuchen, die Grundlinien der aktuellen Diskussion im Lichte dieser Fragen darzustellen. Dabei will mich vorrangig mit den System- und Strukturfragen besch\u00e4ftigen, die im Kontext der Hochschulstudien mit diesem Bereich sozialer Sicherung verbunden sind. Meine Fragestellung ist weder, wie der Titel verhei\u00dfen mag, ob Baf\u00f6g missbr\u00e4uchlich angewendet wird, noch, ob das System der Sicherung des Lebensunterhalts an und f\u00fcr sich gut oder verbesserungsf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>Die folgenden Fragenkomplexe gliedern die Darstellung anschaulich:<br \/>1.\u00a0Welches sind die staatlichen, welches die gemeinschaftlich-\u00f6ffentlichen und welches die\u00a0individuellen Komponenten, die zu einem vermittelbaren und politisch operationalen Standpunkt bez\u00fcglich der Sicherung des studentischen Lebensunterhalts geh\u00f6ren? Die\u00a0Adjektive &#8222;gemeinschaftlich-\u00f6ffentlich&#8221; und &#8222;staatlich&#8221; sind nicht deckungsgleich: Der Staat\u00a0ist der Tr\u00e4ger der meisten Hochschulen, aber auch ein bedeutender Arbeitgeber f\u00fcr<br \/>Hochschulabsolventen (Lehramt, Justiz, allgemeine Verwaltung u.v.m.). Sein\u00a0Interessenkonflikt, f\u00fcr alle T\u00e4tigkeitsbereiche wissenschaftliche Ausbildung koordinieren zu\u00a0m\u00fcssen und erhebliche institutionelle Eigeninteressen zu vertreten, wird hier thematisch.<br \/>2.\u00a0Wie kommt die sozialstaatliche Dominanz der Argumentation zustande, die mit dem Recht auf Bildung verkn\u00fcpft wird? Wie ist die staatliche Verantwortung der Sicherung dieses \u00a0Rechts mit der individuellen \u00f6konomischen Regulierung f\u00fcr die Studierenden vereinbar?<br \/>3. Welche Rolle spielen der Generationenvertrag und die individuelle Verantwortung der Studierenden in diesem Kontext? Besonders das Ausma\u00df der Elternabh\u00e4ngigkeit des studentischen Lebensunterhalts und die Berechtigung, Optionen auf k\u00fcnftige Privilegierung (von Absolventen) zu erheben, sind hier von Bedeutung.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"staatliche-gemeinschaftlich-oeffentliche-und-individuelle-elemente-der-studentischen-lebenssicherung\">Staatliche, gemein&shy;schaft&shy;lich-&ouml;f&shy;fent&shy;liche und indivi&shy;du&shy;elle Elemente der studen&shy;ti&shy;schen Lebens&shy;si&shy;che&shy;rung<\/span><\/h2>\n<p>Der wirtschaftswissenschaftliche Sprachgebrauch hat es mit sich gebracht, da\u00df die ver\u00f6ffentlichte Baf\u00f6g-Debatte mit der Feststellung von &#8222;Bildung als einem \u00f6ffentlichen Gut&#8221; eingeleitet wird. Daraus wird die prim\u00e4re staatliche Verantwortung f\u00fcr die Hochschulfinanzierung abgeleitet. Problematisch an diesem Begriff ist erstens, da\u00df er eine Analogie zur allgemeinenbildenden Schule bzw. zur Berufsgrundbildung darstellt und nicht gepr\u00fcft wird, wieweit Wissenschaft (incl. der Hochschulausbildung) ganz oder \u00fcberwiegend dem Bildungssystem einer Gesellschaft zuzuordnen ist, und ob sie nicht eher anteilig mit Wirtschaft, Technologie und Infrastrukturbereichen assoziiert ist (d.h. gar nicht erst assoziiert zu werden braucht). Es macht n\u00e4mlich einen Unterschied, ob gesagt wird, da\u00df ein zivilisierter Kultur- und Sozialstaat eine allgemeine\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (= f\u00fcr alle eingerichtete) m\u00f6glichst breite Schulbildung incl. ihrer Erziehungsanteile braucht oder ob gesagt. wird, da\u00df wissenschaftlich-technische Entwicklung neben ihrer Kulturanteile &#8222;allen&#8221; in der Gesellschaft zugute kommt. Aus der Gleichsetzung ziehen nicht nur studentische Funktion\u00e4re den Schlu\u00df, da\u00df der Staat aus dem allgemeinen Steueraufkommen das Studium aller Studenten zu bezahlen habe und, als dessen Voraussetzung, f\u00fcr den studentischen Lebensunterhalt aufkommen m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Dem lassen sich drei Einw\u00e4nde entgegenhalten:<br \/>1.\u00a0Anders als das allgemeine Schulwesen (oder das Gesundheitssystem) ist das \u00a0Wissenschaftssystem keineswegs grundlegende Konstitution einer bestimmten \u00a0Gesellschaftsform. Es liegen prinzipielle Wert- und Handlungsentscheidungen vor, wonach das nationale (staatliche) Interesse eine aktive Rolle in der Wissenschaftspolitik, in breiter \u00a0Ausbildung und\/oder Forschung usw. gebietet (denkbar ist auch, und daf\u00fcr gibt es Beispiele, \u00a0da\u00df ein Land Wissenschaft im gro\u00dfen Stil als Dienstleistung einkauft oder da\u00df seine \u00a0Studierenden hohe Geb\u00fchren bezahlen, um interne Eliten zu reproduzieren). Wenn eine \u00a0solche Entscheidung f\u00e4llt, dann meist in Zusammenhang mit hegemonialen \u00dcberlegungen als \u00a0Akteur auf dem Weltmarkt: &#8222;F\u00fcr eine hochentwickelte Industriegesellschaft ohne \u00a0nennenswerte nat\u00fcrliche Rohstoffe hat eine leistungsf\u00e4hige und im internationalen \u00a0Wettbewerb konkurrenzf\u00e4hige Forschung eine besondere Bedeutung. Sie kompensiert \u00a0nat\u00fcrlich Ressourcenarmut durch wissenschaftlich-technischen Reichtum.&#8221;<b>1<\/b> In diesem Fall<br \/>ist \u00a0es erw\u00fcnscht, da\u00df viele Studenten mit guten Ergebnissen &#8222;bedarfsorientiert&#8221; studieren\u00a0(wie das z.B. der Entwurf des neuen \u00f6sterreichischen Bundesgesetzes \u00fcber Studien an \u00a0Universit\u00e4ten <b>2 <\/b>mit seinem Verwendungsnachweis anstrebt), und der Staat mu\u00df alle materiellen Voraussetzungen (Hochschulbau, Personal, Ausstattung) treffen. Das Ergebnis \u00a0der staatlichen Akteursrolle ist also eine nutzenorientierte Kompetenz- und damit\u00a0 verantwortungs\u00fcbernahme, deren Resultate konsequent die folgenden sein m\u00fcssen:<br \/>&#8212; Sicherung einer international vergleichbaren Ausstattung der Hochschulen;<br \/>&#8212; Garantie des freien Zugangs und gesetzlich geregelter Zulassungsbedingungen\u00a0(Absch\u00f6pfung von Eliten aus der Breite bzw. Chancengleichheit);<br \/>\u00a0&#8212; Vorsorge f\u00fcr eine sozial nicht-diskriminierende Studiendurchf\u00fchrung.<br \/>\u00a0Der letzte Punkt ist entscheidend: es kommt dem Staat in diesem Kontext nicht auf \u00a0irgendwelche individuellen Aufstiegs- oder Lebensstandard-Aspirationen seiner Studenten \u00a0an, sondern auf deren &#8222;Performance&#8221; in einem &#8212; seinem &#8212; Machtspiel. Das wird zu Konflikten mit den sozialstaatlichen Verantwortlichkeiten f\u00fchren, wie wir sehen \u00a0werden.<br \/>2.\u00a0Obwohl der Staat nat\u00fcrlich Akteur und nicht einfach Erf\u00fcllungsgehilfe partikularer\u00a0wirtschaftlicher Interessen ist, agiert er als Umverteilungsinstanz. Bei der Berufsqualifikation (erst seit 1968 thematisch, ab 1976 im Hochschulrahmengesetz) verteilt er allgemeine\u00a0Steuerabsch\u00f6pfung zugunsten der Unternehmungen in Produktion und Dienstleistung um,\u00a0die von der akademisch qualifizierten Arbeitskraft am meisten profitieren. D.h. prosaisch, er\u00a0privilegiert einen &#8222;Stand&#8221; (Hochschulabsolventen) kollektiv, aber noch mehr seine\u00a0Arbeitgeber bzw. im Falle von Selbst\u00e4ndigen, seine Auftraggeber. Das \u00f6ffentliche Gut \u00a0\u00a0Hochschulbildung hat eine h\u00f6chst private Innenseite.<br \/>3.\u00a0Schlie\u00dflich privilegiert der Staat die einzelnen Studierenden mehrfach, wobei hier der Frage\u00a0der individuellen Gegenleistung besondere Bedeutung zukommt. Das Studium\u00a0privilegiert die individuelle Biographie durch einen umfassenden kulturellen Vorsprung\u00a0vor anderen T\u00e4tigkeiten; (darauf gehe ich in diesem Aufsatz nicht ein, obwohl dieser\u00a0Aspekt f\u00fcr mich ganz entscheidend ist: von hier konstruieren sich die\u00a0Lebensqualit\u00e4tsentscheidungen \u00fcber den akademischen Habitus, verbunden mit allen\u00a0\u00a0<br \/>Vorspr\u00fcngen im sozialen und kulturellen Kapital) <b>3<\/b>; der Studienabschlu\u00df, und vielfach auch\u00a0nur ein nichtabgeschlossenes Studium, erzielt (heute noch) ein nachweislich so\u00a0\u00a0<br \/>\u00fcberdurchschnittlich hohes Lebenseinkommen in der zweiten Lebensh\u00e4lfte, da\u00df das Studium schon durch die staatliche Vorhalteleistung der Produktionsmittel privilegiert ist.<\/p>\n<p>Diese Privilegierungsthese ist h\u00f6chst umstritten. Die Studenten rechnen gegen den privilegierenden Befund sowohl eine (unrealistisch) pessimistische Besch\u00e4ftigungsprognose als auch den Verzicht auf &#8222;normales&#8221; Erwerbseinkommen (also ohne Doppelbelastung) auf. Der populistischere Einwand aber ist, da\u00df bei steigendem Studentenaufkommen die Privilegierungsdifferenz gegen\u00fcber den Nichtstudierten notwendigerweise sich abflachen oder gar umkehren w\u00fcrde. In der derzeitigen Auseinandersetzung um Baf\u00f6g hat diese These zu einer st\u00e4ndig wiederholten Kontroverse v.a. mit Thorsten Bultmann, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des BDWI, gef\u00fchrt, der die Privilegierung \u00fcber soziales und kulturelles Kapital zwar anerkennt, aber sehr viel geringer f\u00fcr eine biographische Kollektivperspektive veranschlagt als ich.<br \/>Doch die Zahlen sprechen f\u00fcr sich: Die Arbeitslosenquote unter Akademikern ist noch immer nur halb so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote und das beinahe konjunkturunabh\u00e4ngig. Auch Geisteswissenschaftler finden binnen Monaten Arbeit, allerdings kaum im gew\u00fcnschten Berufsfeld. Die Einkommensentwicklung holt im Durchschnitt nach einem bestimmten Lebensalter auch das geringere Einkommen aus der Studienzeit wieder auf, bzw. kompensiert die in die studentische Lebenshaltung eingebrachte Investition.<br \/>Wenn aber die Privilegien durch Studium und Akademikerexistenz so nachhaltig sind, wie wir aus der Vergangenheit wissen und f\u00fcr die n\u00e4chste Zukunft vorhersagen k\u00f6nnen, dann w\u00e4re es gerade ein sozialstaatliches Gebot, sie einzud\u00e4mmen. Andernfalls m\u00fc\u00dfte sie n\u00e4mlich zu einer weiteren Diskriminierung sowohl der Nichtstudierenden als auch deren Eltern f\u00fchren, also mehr und nicht weniger Ungerechtigkeit produzieren. Wenn n\u00e4mlich mehr Menschen studieren und die damit verbundene lebenslange Besserstellung in Anspruch nehmen, dann geht dies auch dann zu Lasten der nichtstudierenden bzw. nichtstudierten Bev\u00f6lkerungsanteile, wenn die relative individuelle Privilegierung sich analog zur massenhaften Inanspruchnahme des Studiums erm\u00e4\u00dfigt.<br \/>Die Konsequenz aus diesen \u00dcberlegungen geht noch nicht direkt an das studentische Lebenseinkommen, sondern w\u00fcrde zu einer Diskussion \u00fcber eine reale oder symbolische Beteiligung der Studierenden entweder w\u00e4hrend oder nach ihrem Studium an den Ausbildungskosten f\u00fchren, also Studiengeb\u00fchren thematisieren. Gerade eine sozialstaatliche Position m\u00fc\u00dfte um Gerechtigkeit bem\u00fcht sein und deshalb eine Absch\u00f6pfung der Vorteile aus dem privaten Gut der Hochschulausbildung vornehmen. Wenn HRK-Pr\u00e4sident Erichsen seine neueste Forderung nach Studiengeb\u00fchren f\u00fcr akademische Gro\u00dfverdiener ab 85000 DM erhoben h\u00e4tte statt f\u00fcr alle, w\u00e4re dieses Prinzip von Leistung und Gegenleistung erf\u00fcllt. <b>4<\/b><br \/>Hier erkennt man die Bedeutung der Trennung von bildungspolitischer und sozial-politischer Diskursebene. F\u00fcr die Bildungspolitiker soll n\u00e4mlich das soziale Argument pl\u00f6tzlich dann keine Rolle mehr spielen, wenn es nicht benachteiligt, sondern beg\u00fcnstigt &#8230;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"das-recht-auf-bildung-und-der-studentische-lebensunterhalt\">Das Recht auf Bildung und der studen&shy;ti&shy;sche Lebens&shy;un&shy;ter&shy;halt<\/span><\/h2>\n<p>Die moralische und sozialanthropologische Idealaussage k\u00f6nnte &#8222;Bildung&#8221; als Lebensmittel im Wortsinn idealisieren und damit, wie Essen und Trinken, zu den Grundvoraussetzungen zivilisierter Gesellschaften erkl\u00e4ren.<br \/>Schlie\u00dflich ist es auch sinnvoll zu postulieren, da\u00df in wissenschaftlich-technisch orientierten &#8222;Wissensgesellschaften&#8220; immer mehr Menschen kompetent mitreden und, wenn m\u00f6glich, sogar kritische Positionen zu diesem Gesellschaftstragenden Wissen beziehen k\u00f6nnen. Die Emanzipationsstrategie der 68er hat hier einen durchaus noch uneingel\u00f6sten Anspruch erhoben.<br \/>Das Recht auf Bildung ist dennoch keine revolution\u00e4re Formulierung, sondern einfach ein verk\u00fcrzter Titel aus dem B\u00fcndnis von Demokratie und Technokratie, das die Hochschulreform nach 1968 so erfolgreich kennzeichnete. Es meinte &#8212; neben Dahrendorfs politisch-liberalen \u00dcberlegungen <b>5 <\/b>&#8212; u.a. ein Recht auf Studienpl\u00e4tze, vor allem im Zusammenhang mit der Lehramtsausbildung, die wiederum die Voraussetzung f\u00fcr die Bildungswerbung in Richtung auf Teilnahme am weiterf\u00fchrenden Schulwesen war.<br \/>Pessimisten erw\u00e4hnen an dieser Stelle den &#8222;Fahrstuhleffekt&#8221;, mit dem Ulrich Beck die Fortschreibung der sozialen Ungleichheit auf h\u00f6herem Niveau meint. Es steht zu den sozialliberalen und sozialstaatlichen Ideen keineswegs im Widerspruch, wenn wir klarstellen, da\u00df das Recht auf Bildung zun\u00e4chst die Einl\u00f6sung eines b\u00fcrgerlichen Marktzugangsversprechens ist. Das ist auch nicht abwegig, wenn man von der Grundthese ausgeht, da\u00df sozialer Frieden und ein hohes Ma\u00df an Konfliktregulierung mit dem durchschnittlichen Ausbildungsstand der Bev\u00f6lkerung korrelieren. Gerade die Verbindung dieses Elements mit der Umstellung des Bildungssystems von einer Elitenf\u00f6rderung zur demokratischen Massenausbildung war ja der gro\u00dfe Erfolg der Bildungsexpansion im Gefolge der politischen Bewegungen, die mit der Ausrufung der Bildungskatastrophe (1963) ihre Gestalt erhielten.<\/p>\n<p>Das Recht auf Bildung wird in der Tat durch einen &#8222;Pakt&#8221; eingel\u00f6st, der bis heute den Referenzpunkt der Argumentation der Hochschulen in ihren Anspr\u00fcchen gegen den Staat darstellt. Im Zuge der Beratungen zum Hochschulrahmengesetz, das selbst Ausdruck der Einf\u00fchrung einer staatlich koordinierten Massenausbildung an den Hochschulen ist, werden zwei politische Pr\u00e4missen zur operationalen Praxis wirksam: Die Quantifizierung der Parameter als typisches Kennzeichen massendemokratischer Ausbildungssysteme mit starkem Rekurs auf bildungs\u00f6konomische und demographische Me\u00dfwerte; typische Ergebnisse dieser Implementation sind die Kapazit\u00e4tsrechnung und die Berechnung der fl\u00e4chenbezogenen Studienpl\u00e4tze als Bedarfsangabe und als Me\u00dfwert f\u00fcr die jeweils erreichte Leistungsf\u00e4higkeit innerhalb einer vorgegebenen politischen Rahmensetzung; von daher war die &#8222;\u00dcberlastdebatte&#8221; \u00fcberhaupt nachvollziehbar zu ver\u00f6ffentlichen. Sie aber bestimmte die zweite Voraussetzung f\u00fcr das Gelingen der Umsetzung der Expansionspl\u00e4ne: Der \u00d6ffnungsbeschlu\u00df der Hochschulen (durch die Westdeutsche Rektorenkonferenz im Juni 1976). Hierin wird, ohne ausdr\u00fccklichen Bezug dazu, Abschied von Humboldt genommen und quasi-vertraglich best\u00e4tigt, da\u00df in Anerkennung des \u00f6ffentliches Gutes der Hochschulausbildung und als Legitimation der enormen Nachfrage nach Studienabschl\u00fcssen die Hochschulen auf alle diskriminierenden Zugangsregeln verzichten werden, obwohl sie der Belastung durch die steigende Nachfrage kaum standhalten w\u00fcrden.<br \/>Damit erst ist das Hochschulstudium in sein sozialstaatliches Stadium getreten. Es ging nicht mehr darum, sozial benachteiligten Studenten den Zugang zur Hochschule zu erleichtern oder Diskriminierungen auszuschalten, sondern um die Garantie von Studienm\u00f6glichkeiten unabh\u00e4ngig von den individuellen Konstellationen der Nachfrage. Staat und Institutionen (Hochschulen) haben gemeinsam ein &#8222;Recht&#8221; etabliert, das andere Begr\u00fcndungen und Motive zur Grundlage hatte als sie in der staatlichen Ausgabengestaltung f\u00fcr den Wissenschaftsbereich verankert waren. Die kulturstaatliche Zugangsgleichheit ist um eine Ausstattungsgarantie erweitert worden, die einzul\u00f6sen allein dem Bringschuldner Staat bzw. seinen Agenturen, als Hochschulen, \u00fcberlassen wurde. Keine der drei m\u00f6glichen Gegenleistungen von seiten der damit erst beg\u00fcnstigten Studierenden wurde in Anspruch genommen, als da w\u00e4ren Studiengeb\u00fchren,verbindliche Leistungsnormen und nicht verhandelbare Studienzeitbegrenzungen zum ersten Abschluss.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr gibt es eine Reihe von guten Gr\u00fcnden, die ich heute noch vertrete. Was aber vers\u00e4umt wurde, wenn schon diese Gegenleistungen nicht kodifiziert wurden, war die Regelung der sozialen Folgen des \u00d6ffnungsbeschlusses. Es wurde also nicht gefragt, welche Kosten auf den Staatshaushalt als kumulierte Effekte zukommen m\u00fc\u00dften, wenn der \u00d6ffnungsbeschlu\u00df langfristig wirksam w\u00fcrde.<br \/>Die Gr\u00fcnde dieser Unterlassung h\u00e4ngen teilweise mit der nichterfolgten Normierung von individuellen Gegenleistungen zusammen, teilweise aber mit dem Paradox, da\u00df f\u00fcr die Studenten eine kollektive sozialstaatliche Option er\u00f6ffnet wurde, die f\u00fcr die Akteure in den Hochschulen (Lehrk\u00f6rper, Verwaltung) aber m\u00f6glichst keine korporativen Folgen haben sollte. In der Aufz\u00e4hlung der Gr\u00fcnde werden wir abschlie\u00dfend das Problem des Generationenvertrags nennen, um dann zur Schlu\u00dffolgerung in Bezug auf die Sicherung des studentischen Lebensunterhalts zu kommen. Denn obwohl dieser ja mein eigentliches Thema ist, mu\u00df ich so weit ausholen, um auch deutlich zu machen, da\u00df und ggf. warum er kein Thema bei der Expansion und Studienreform der Hochschulen war, bzw. immer nur als abgetrenntes Sozialleistungsfeld bearbeitet wurde.<br \/>Ein Gegenleistungskonzept h\u00e4tte von vornherein legitimiert werden k\u00f6nnen durch die Aussage, da\u00df die kollektive Privilegierung durch das Studium ihre Berechtigung in der gesamtgesellschaftlichen Notwendigkeit einer kritischen und intellektuellen sowie qualifizierenden Akademisierung f\u00e4nde, da\u00df die individuellen Akademisierungsgewinne gerade in der nicht-elit\u00e4ren Massenakademisierung aber in die Gemeinschaftskasse r\u00fcckverteilt werden m\u00fc\u00dften, weil die nicht-monet\u00e4ren Beg\u00fcnstigungen ohnedies \u00fcberdurchschnittlich hoch sind, also Leistungsanreize hinreichend bestehen bleiben w\u00fcrden. Man verzichtete aber darauf, u.a. weil die Bildungswerbung, vor allem f\u00fcr das Lehramt, nicht gestoppt werden sollte und weil die sozialliberale Politik (auch der Opposition! hier trifft die These von der Sozialdemokratisierung einmal zu) keine weiteren Abbr\u00fcche in der Loyalit\u00e4t der jungen Generation hinnehmen wollte:<\/p>\n<p>&#8212; Studiengeb\u00fchren und rigorose Leistungsanforderungen auch solche im Lehrk\u00f6rper der Hochschulen erforderlich gemacht h\u00e4tten, was standespolitisch und rechtlich kaum durchsetzbar gewesen w\u00e4re (und heute noch ein fundamentales Problem der Modernisierung unserer Hochschulpolitik darstellt),<br \/>&#8212; die Voraussetzungen f\u00fcr kurze Studienzeiten weder durch ein gegliedertes Abschlu\u00dfsystem (mindestens zwei gestufte Abschl\u00fcsse vor dem Doktorat) noch eine hinreichende nachfrageorientierte Versorgung mit Lehrkapazit\u00e4t vorhanden waren; die Konjunkturerwartungen und der wirtschaftsideologische Konsens bis Mitte der siebziger Jahre noch einen beliebigen Verteilungsspielraum f\u00fcr staatliche Dauerleistungen insinuierten, wobei sicher auch eine \u00dcbersch\u00e4tzung der kurzfristigen Bildungsrendite eine Rolle spielte.<\/p>\n<p>Dazu kommen noch zwei komplexere Gr\u00fcnde. Den ersten verorte ich in einem sozial-staatlichen Mi\u00dfverst\u00e4ndnis, den zweiten in der politischen Psychologie. Der erste Grund, ich nannte ihn ein sozialstaatliches Mi\u00dfverst\u00e4ndnis, liegt darin, die guten Argumente f\u00fcr Baf\u00f6g 1969 trotz der gewandelten quantitativen Situation weiter als Pr\u00e4missen f\u00fcr die Bildungs-, Familien- und Hochschulpolitik gelten zu lassen. Da es keinen gesellschaftlichen Konsens \u00fcber den Wert und den Rang von Hochschulausbildung gibt, verwundert es nicht, da\u00df &#8212; anders als in anderen sozialstaatlichen Kernbestandteilen wie der Renten- und Kranken- sowie der Arbeitslosenversicherung &#8212; keine Rede von einem Generationenvertrag und einer solidarischen Lastenteilung besteht.<br \/>Der zweite Grund: Mit der Hochschulreform einschlie\u00dflich der Einf\u00fchrung der Gruppenuniversit\u00e4t hatte man sicherlich einen Schritt hin zur massendemokratischen Ausbildung geleistet. Aber innerlich hatten sich die Studierenden sehr viel weiter von der alten Universit\u00e4t verabschiedet als die Lehrenden, die Hochschulverwaltung und die politische Wissenschaftsadministration. Das f\u00fchrte zum einen zu einer bis heute ziemlich verlogenen Selbststilisierung der deutschen Universit\u00e4t im historischen Kontext, zum andern zu einer h\u00f6chst unwillig gef\u00fchrten Diskussion um die tats\u00e4chlichen wirtschaftlichen und sozialen Implikationen einer massenhaften Hochschulausbildung, die nur mit M\u00fche den Anschein einer institutionellen Einheit von Forschung und Lehre aufrecht erhalten kann. Das zeigte sich u.a. an der v\u00f6llig hilflosen bis naiven Reaktion der Hochschulen auf die Standortdebatte und vor allem der letztlich zu z\u00f6gerlichen Wissenschaftsau\u00dfenpolitik gegen\u00fcber der EU und den USA.<br \/>Der Zusammenhang zu unserem Thema mag \u00fcberraschen: Ich habe den belegbaren Eindruck, da\u00df die deutsche Studentenpopulation in gewisser Hinsicht &#8222;abgeh\u00e4ngt&#8221; wird, was ihren sozialen Status betrifft. Das bedeutet sehr drastisch, da\u00df sie viel mehr als \u00f6konomisch abh\u00e4ngige k\u00fcnftige Eliten vom staatlich gelenkten Hochschulsystem behandelt werden, als da\u00df sie, ihrem Status als Erwachsenen gem\u00e4\u00df, Akteure bei der Gestaltung ihrer biographischen und beruflichen Zukunft mit in die \u00f6konomische Verantwortung eingebunden werden. Man kann verstehen, da\u00df Deutschland sich aufgrund seines Reichtums entschlossen hat, bislang weder Studiengeb\u00fchren noch einen Beitrag zur Lebenshaltung im Falle von Stipendien zu verlangen &#8212; das ist ja die Arroganz eines Landes gewesen, jedes Strukturdefizit mit Geld glattzub\u00fcgeln. Aber wenn solche Beitr\u00e4ge nicht erfolgen, dann k\u00f6nnen es die europ\u00e4ischen und amerikanischen Partner noch weniger verstehen, da\u00df es keine Gegenleistungen auf der materiellen Ebene des Studiums gibt (&#8222;Performance&#8220;, Studienzeit, Noten &#8212; irgendetwas, das der \u00d6ffentlichkeit klar macht, da\u00df f\u00fcr &#8222;ihr&#8221; Geld verantwortlich und erfolgreich gearbeitet wird).<br \/>Man kann mit einem gewissen &#8222;linken&#8221; Stolz die Errungenschaften der sozialen Absicherung von Studium und Lebensunterhalt verteidigen, aber man kann sich dann nicht zugleich unter Berufung auf anachronistische Standesregeln einer nicht ausweispflichtigen Korporation berufen, in der pl\u00f6tzlich die Freiheit der Wissenschaft als Hinderungsgrund f\u00fcr &#8222;Accountability&#8221; herhalten mu\u00df.<\/p>\n<p>Dieser Zusammenhang ist so explosiv, da\u00df er &#8212; gemeinsam mit dem zweiten Hinderungsgrund f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Gegenleistungsprinzips beim studentischen Lebensunterhalt &#8212; zu einer spontanen Politisierung gef\u00fchrt hat, die ihren Ausdruck im letztlich bislang erfolglosen Kampf gegen Minister R\u00fcttgers Darlehensl\u00f6sung (1995) und &#8212; endlich &#8212; in einem \u00dcberdenken der Baf\u00f6g-Grundposition bei einigen Hochschulpolitikern gef\u00fchrt hat.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"elternunabhaengkeit-und-individuelle-leistungsbeitraege-der-studierenden-zu-ihrem-lebensunterhalt-der-generationenvertrag\">Elter&shy;nu&shy;n&shy;ab&shy;h&auml;ng&shy;keit und indivi&shy;du&shy;elle Leistungs&shy;bei&shy;tr&auml;ge der Studie&shy;renden zu ihrem Lebens&shy;un&shy;ter&shy;halt &mdash; der Genera&shy;ti&shy;o&shy;nen&shy;ver&shy;trag<\/span><\/h2>\n<p>Eltern haften f\u00fcr ihre Kinder &#8212; das gilt f\u00fcr ungesicherte Baustellen als Versicherung f\u00fcr den Bauunternehmer. Aber so einfach kann das in modernen Staatsgebilden nicht mehr gelten, wenn es um die Ausbildung k\u00fcnftiger Generationen geht.<br \/>Nehmen wir ein liberales Grundsicherungsmodell als Folie: In einer wohlhabenden Gesellschaft k\u00f6nnte die Bildungszukunft der Kinder ganz in die Verantwortung der Eltern und der Studierenden gelegt werden. Wer begabt ist, studienberechtigt und willig dazu, dem wird ein Zuschuss zum Lebensunterhalt gew\u00e4hrt, damit er oder sie nicht unter die Armutsgrenze f\u00e4llt. Das ist ein Idealtypus f\u00fcr stark familienorientierte Marktwirtschaften, in denen der Wert von Ausbildung als Bestandteil eines weitgehend konsensf\u00e4higen Aufstiegsmodells anerkannt wird. Die Anerkennung des \u00f6ffentlichen Bedarfs an breiter Ausbildung wird ausschlie\u00dflich durch die soziale Unterst\u00fctzung dokumentiert, ansonsten wird unterstellt, da\u00df der private Nutzen mit dem \u00f6ffentlichen koinzidiert. In einem solchen Modell ist es konsequent, wenn ein gro\u00dfer Teil des Familieneinkommens vorsorglich f\u00fcr die Ausbildung der Kinder reserviert wird (Schulgeld, Studiengeb\u00fchren, Lebensunterhalt), und zwar in Form von Versicherungen, steuerbeg\u00fcnstigtem Ansparen usw. (Es \u00fcberrascht nicht, da\u00df in einem solchen System die Krankheitsvorsorge \u00e4hnlich funktioniert.) F\u00fcr die staatliche Unterst\u00fctzung ist es nur von sekund\u00e4rer Bedeutung, ob die Zusch\u00fcsse als Darlehen oder als Zusch\u00fcsse gezahlt werden, das wird sich je nach sozialpolitischer Position der jeweiligen Regierung und nach der Konjunktur richten.<br \/>Ich habe hier einen idealtypischen Zustand beschrieben, der sich als Folie deshalb so gut eignet, weil er dem erfolgreichsten akademischen System unserer Zeit, den USA, sehr nahekommt. Die Schw\u00e4chen des Ansatzes sind sofort erkennbar: Je geringer das Familienkommen, desto gr\u00f6\u00dfer die Belastung durch die Bildungsvorsorge; im Extremfall m\u00fcssen andere wichtige Lebensgestaltungen einschlie\u00dflich der Gesundheits- und Altersvorsorge der Eltern geopfert werden. Vor allem driften die sozialen Lager in einem solchen System dann weiter auseinander, wenn sich seine Grundannahme best\u00e4tigt, da\u00df n\u00e4mlich eine gute Ausbildung alle Kapitalien (monet\u00e4r, sozial, kulturell) beim Individuum vergr\u00f6\u00dfert. Eine reiche Herkunftsfamilie kann daher ohne gro\u00dfe Opfer f\u00fcr ihre Kinder eine bessere Bildungszukunft kaufen als eine arme, diese aber wird sich sozial an den Rand der Existenzkrise bewegen, wenn sie &#8212; wie das in den USA weitgehend der Fall ist &#8212; den massendemokratischen Konsens \u00fcber den Vorrang der Ausbildung vor allen anderen Zukunftsinstrumenten anerkennt.<br \/>Damit ist ein wichtiges Stichwort gefallen: &#8222;Massendemokratie&#8221;, d.h. in diesem Fall eine fast alle Schichten \u00fcbergreifende republikanische Werthaltung, die sich wenig hinterfragt in allen Bereichen der Gesellschaft wiederfindet (z.B. in den USA neben der Bildungspriorit\u00e4t in Werthaltungen gegen\u00fcber Mobilit\u00e4t, Seif-Made, Geschmackskonventionen). Wenn nun in einer Gesellschaft mit vielen kommunitaristischen Anteilen die jeweiligen Gerechtigkeitsanspr\u00fcche auf ihre &#8222;Sph\u00e4ren&#8221; begrenzt bleiben <b>6,<\/b> dann bedeutet es keinen Widerspruch, wenn die individuelle Familie f\u00fcr den lokalen Generationenvertrag haftet, aber z.B. die Studierenden massenhaft ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit subventionieren oder, z.B. im Medizinstudium, genau kalkulierte Verschuldungsstrategien eingehen.<\/p>\n<p>Damit ist aber auch schon deutlich, warum die Hoffnungen vieler Wirtschaftsliberaler, man k\u00f6nnte das US-System f\u00fcr uns \u00fcbernehmen, unsinnig sind. Sozialstaatliche Elemente werden n\u00e4mlich in den USA in einer Weise von der Steuergesetzgebung, der privaten Wirtschaft und vom individuellen &#8222;Gemeinsinn&#8221; \u00fcbernommen, die der deutschen Gesellschaft historisch und systematisch fremd ist (bislang; ich denke, konvergente Entwicklungen sind sinnvoll und notwendig, aber das geh\u00f6rt nur am Rande hierher. Ich erw\u00e4hne es deshalb, weil mit dem Abnehmen der beschriebenen Systemmerkmale in den USA unter den republikanischen Administrationen seit Nixon genau die gleichen Probleme, die wir in Deutschland mit Baf\u00f6g haben, anwachsen).<br \/>Die sozialstaatliche Alternative, die Deutschland gew\u00e4hlt hat, konnte sich in ihren Anf\u00e4ngen u.a. deshalb bew\u00e4hren, weil sie ebenfalls auf einem Konsens beruhte und die eklatanten Nachteile der Marktorientierung (Studium und Abschl\u00fcsse als geldwerte Bestandteile st\u00e4ndig gehandelter Arbeitskraft) und des privaten Vorsorgerisikos fr\u00fchzeitig erkannte.<br \/>Baf\u00f6g ist das Ergebnis eines Modernisierungskonsenses (und nicht einer sozialen \u00dcberlegung). Weil die Bildungswerbung nach 1961 sich auf die Aussch\u00f6pfung der Begabungsreserven konzentrierte, durfte sie nicht aus sozialen Gr\u00fcnden gebremst werden oder gar in soziale Konfliktpotentiale einm\u00fcnden. Also &#8222;sozialisierte&#8221; Baf\u00f6g das Risiko f\u00fcr die einkommensschwache Familie, ohne aber auf den Konsens rechnen zu k\u00f6nnen, da\u00df alle Familien die gleiche Grundorientierung bez\u00fcglich des Studiums ihrer Kinder inclusive der Haftungs\u00fcbernahme teilen. Hier schlie\u00dft nun die bereits oben erfolgte Aufz\u00e4hlung der Gr\u00fcnde an, warum keine Gegenleistungskonzepte eingef\u00fchrt wurden. Weil vor der Einf\u00fchrung von Baf\u00f6g das Studium in der Tat sozial besonders diskriminierend f\u00fcr wenig wohlhabende Herkunftsfamilien zu erreichen war, mu\u00dfte es geradezu erfolgreich wirken &#8212; ein gro\u00dfer Teil der Studierenden wurde gef\u00f6rdert, deren Familien wurden tats\u00e4chlich entlastet und das erstrebte Ziel eines sozial weniger diskriminierenden Zugangs ist erreicht. Diesen Erfolg anerkenne ich uneingeschr\u00e4nkt, und er ist eine der ganz gro\u00dfen Leistungen der sozialstaatlich ausgerichteten Gesellschaftspolitik bis in die Mitte der siebziger Jahre. Dennoch liegt in der Gestaltung der Baf\u00f6gpolitik schon sein Versagen und seine k\u00fcnftige Unhaltbarkeit, gerade unter sozialen Aspekten.<br \/>Das klingt nach &#8222;ungerechter&#8221; Beckmesserei, weil sozialpolitische \u00dcberforderungen ja ganz im Trend der Diskussion liegen. Aber nichts liegt mir ferner, als diesem Trend \u00fcber die notwendige grunds\u00e4tzliche Sozialsstaatskritik hinaus zu folgen, im Gegenteil, ich behaupte, da\u00df zunehmende Ineffektivit\u00e4t und Unbezahlbarkeit von Baf\u00f6g ebenso in seinen Grundlagen angelegt sind wie seine k\u00fcnftige Inkonsistenz.<\/p>\n<p>Baf\u00f6g bindet die Studenten an die soziale Herkunft ihrer Eltern. Wenn ein Zuschuss oder Darlehen gew\u00e4hrt wird, werden prim\u00e4r die Eltern entlastet, aber doch von einer Pflicht, die f\u00fcr sie, anders als in den USA, gar nicht zum Bestandteil der gesellschaftlichen Priorit\u00e4tenliste geh\u00f6rt. (In den USA sind die Studenten auch j\u00fcnger, die Eltern bezahlen also in gewisser Hinsicht f\u00fcr die Fortf\u00fchrung der Erziehungsarbeit durch das College. In loco parentis ist eine Philosophie, die sich bei uns nie durchgesetzt hat. Sie w\u00e4re aber &#8222;Baf\u00f6g&#8220;-logisch, weil sie dann ein gewisses &#8222;Zugriffsrecht der Eltern&#8221; auf die biographische Gestaltung wenigstens der ersten Studienjahre plausibel, quasi kontraktuell machen w\u00fcrde. So kommt es im Zweifelsfall zu h\u00f6chst unerfreulichen Klagen der Studenten gegen ihre Eltern, bevor Baf\u00f6g greifen kann, aber nicht zu einem regelm\u00e4\u00dfigen Generationenvertrag.<br \/>Das stark angels\u00e4chsisch inspirierte Mischmodell, das der Hamburger Universit\u00e4tspr\u00e4sident L\u00fcthje vorschl\u00e4gt, krankt genau daran: Er vertritt die Position, da\u00df die Eltern &#8222;nat\u00fcrlich&#8221; verantwortlich f\u00fcr die Studienzukunft ihrer Kinder sind, da\u00df aber im Fall \u00e4rmerer Familien Baf\u00f6g-R\u00fcckzahlungen und\/oder Studiengeb\u00fchren vom Staat \u00fcbernommen werden sollen. L\u00fcthje schl\u00e4gt dazu eine Reihe von sozial beg\u00fcnstigenden Randleistungen vor, wie z.B. steuerbeg\u00fcnstigtes Bildungssparen. Alle Leistungen werden von L\u00fcthje unter dem Satz zusammengefasst, der Staat solle nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden. Wir erinnern an die Argumentation zu Beginn dieser Abhandlung: Es wird f\u00fcr die Betroffenen &#8212; Eltern und Studierende &#8212; ein Recht konstituiert, das sich aus der Verantwortung des Staates speist. Paradoxerweise entwickelt dieses &#8222;Recht&#8221; aber nicht eine generationen\u00fcbergreifende Solidarit\u00e4t, sondern erzeugt eine sozial induzierte Abh\u00e4ngigkeit zwischen der Eltern- und der Studentengeneration; im Grunde eine Voraussetzung f\u00fcr soziale Entfremdung, denn nun wird eine nicht-kodifizierte rein \u00f6konomische Beziehung zwischen den Generationen gefordert, w\u00e4hrend in allen anderen Entscheidungen (Studienfach, -ort, -leistung) die Studenten als Erwachsene nichts mit ihren Eltern zu tun haben als intentionale Bindungen (\u00fcber die der Staat bekanntlich wenig Macht hat).<\/p>\n<p>Die \u00f6konomische Elternunabh\u00e4ngigkeit ist demgegen\u00fcber die Grundforderung, an der sozialstaatliche Weiterentwicklungen von Baf\u00f6g oder sein Ersatz durch ein neues System sinnvoll zu denken sind. Drehen wir die Argumentation von L\u00fcthje um und \u00fcberpr\u00fcfen zugleich die Arbeitshypothesen zur erfolgreichen Installierung von Baf\u00f6g vor mehr als 20 Jahren. Gehen wir davon aus, da\u00df das deutsche Hochschulsystem auch in Zukunft von der Ausbildung erwachsener, m\u00fcndiger, vollj\u00e4hriger Studierender bestimmt sein wird, also einen Bildungsauftrag formulieren kann, aber keinen Erziehungsauftrag. Dann ist die Bedingung der M\u00f6glichkeit von Autonomie der einzelnen Studierenden innerhalb der korporativen Autonomie der Institution die \u00f6konomische Selbstbestimmung, bzw. der nicht extern gesteuerte Zugriff auf die Mittel zum eigenen Lebensunterhalt. Diese Autonomie ist einerseits die Voraussetzung zur Herstellung einer freiwilligen Solidarit\u00e4t, die jedes Generationenverh\u00e4ltnis bestimmen sollte. Andererseits stellt sie eine Beziehung zwischen dem Zweck des Studiums und der indivduellen Lebensgestaltung her. Ein erwachsener Mensch ist f\u00fcr seine \u00f6konomische und kulturelle Biographie verantwortlich. Es ist keine Frage der sozialen Herkunft, und darf es nicht sein, da\u00df jemand, der verantwortlich studiert, nicht zugleich ebenso verantwortlich \u00fcber ein bestimmtes, sehr begrenztes Ma\u00df hinaus, f\u00fcr seinen Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit aufkommen mu\u00df.<br \/>Das bedeutet jedoch nicht, da\u00df der Lebensunterhalt f\u00fcr die Dauer des Studiums vom Staat, also aus dem allgemeinen Steueraufkommen, finanziert werden mu\u00df. Da\u00df es einige Jahre, w\u00e4hrend der Bildungswerbung, so finanziert wurde, konstituiert noch kein weiter wirkendes Recht.<br \/>Gerade weil die sozialstaatliche Grundlegung des Rechts auf Bildung den Hochschulzugang und die staatliche Vorhalteleistung an Personal, Geb\u00e4uden und Grundausstattung garantiert, w\u00e4re es h\u00f6chst unsozial, den studentischen Lebensunterhalt als sekund\u00e4re Privilegierung auch noch weiter zu subventionieren. Also folgt fast zwingend, da\u00df dieser Teil der biographischen Verantwortung von den studierenden Individuen getragen werden mu\u00df, und zwar in jener sozialen Solidarit\u00e4t, die die R\u00fcckerstattung erhaltener Leistungen zumutbar und langfristig gestaltet und einen Studienbeginn ohne soziale Abstiegs\u00e4ngste erm\u00f6glicht.<br \/>Dazu gibt es einige einfache Pr\u00e4missen. Wenn wir die Hochschulen offenhalten wollen &#8212; und das ist die sozialstaatliche Grundforderung &#8212; m\u00fcssen wir daf\u00fcr sorgen, da\u00df alle dazu geeigneten Studenten auch ohne finanziellen Druck studieren k\u00f6nnen. Wir k\u00f6nnen dies nur \u00fcber eine Kasse oder ein Darlehensmodell bewerkstelligen, bei dem die jeweiligen R\u00fcckfl\u00fcsse (als Beitr\u00e4ge oder als Tilgung) die Liquidit\u00e4t der Zuwendungen an die n\u00e4chste Generation garantieren. (Eine Kasse wird nach dem Rentenkassenmodell gestaltet: alle Studierenden k\u00f6nnen Leistungen bis zu einer gewissen H\u00f6he beziehen, die sie als Beitr\u00e4ge, also in sehr kleinen Raten, bis zum Ende ihres Erwerbslebens zur\u00fcckzahlen; ein sozial ausgewogenes Darlehensmodell, wie es das deutsche Studentenwerk als Gegenentwurf zu den derzeitigen Pl\u00e4nen der Bundesregierung vorgelegt hat, oder wie es in Teilen des mit dem Kassenmodell verwandten BAFF-(Bundesausbildungsf\u00f6rderungsfonds)-Modells der GR\u00dcNEN dargestellt wird, sieht beg\u00fcnstigende R\u00fcckzahlungsmodalit\u00e4ten unterhalb der Ebene einer nicht zumutbaren Verschuldung vor.).<\/p>\n<p>Das Ziel, als idealtypischer Gegenentwurf zur derzeitigen Situation, ist es, v\u00f6llige Elternunabh\u00e4ngigkeit durch Beteiligungsm\u00f6glichkeit aller Studenten an der F\u00f6rderung ihres Lebensunterhalts aus einem sozial gelenkten Fonds mit vollst\u00e4ndiger R\u00fcckzahlungspflicht aller erhaltenen Leistungen zu erreichen. (Die soziale Lenkung am Ein-kommen zu orientieren, hat den Nachteil, da\u00df Kapitalverm\u00f6gen und Ererbtes wieder einmal nicht eingehen und dadurch eine gewisse Schr\u00e4glage entsteht, aber eine so tief greifende Reform erscheint in der heutigen politischen Konstellation unm\u00f6glich).<br \/>\u00dcbergangsmodelle k\u00f6nnen durchaus (abnehmende) elternabh\u00e4ngige Komponenten enthalten, jedoch d\u00fcrfen keine Bez\u00fcge zwischen Anspruch und Studienleistung hergestellt\u00a0werden &#8211; weil sonst die Inanspruchnahme von Leistungen in die Richtung von Mehrbelastung der Bed\u00fcrftigen abgedr\u00e4ngt wird. (Die Leistungskomponenten spielen in der Geb\u00fchrendebatte eine viel gr\u00f6\u00dfere Rolle; viele der Argumente, die f\u00fcr den studentischen Lebensunterhalt gelten, sind auf diese Studiengeb\u00fchrendiskussion zwar auch anzuwenden, aber es kommen derart viele zus\u00e4tzliche Bedingungen dazu, da\u00df eine Verkn\u00fcpfung h\u00f6chst sch\u00e4dlich w\u00e4re.) <b>7<\/b><br \/>Dieser Gegenentwurf mu\u00df einl\u00f6sen, was wohl den Minimalkonsens aller ausmacht, die die Studienbedingungen durch eine Absicherung des studentischen Lebensunterhalts effektiv und sozial gerecht gestalten wollen (in dieser Reihenfolge): da\u00df das doppelt privilegierende Studium nicht zweifach durch diejenigen subventioniert wird, die subjektiv und individuell am wenigsten von der Hochschulausbildung und seiner staatlichen Verallgemeinerung haben: die Eltern derer, die nicht studieren (werden, wollen, k\u00f6nnen) und die, die jetzt nicht studieren, aber erwerbst\u00e4tig sind und Steuern zahlen. Andererseits mu\u00df sichergestellt sein, da\u00df es f\u00fcr hinreichend viele auch wohlhabende Familien attraktiv ist, wenn studierende Kinder an der Ausbildungskasse teilnehmen.<br \/>Man kann das alles auch in Richtung auf staatliche Verantwortung und legitime Erwartungen wenden: Der Staat hat ein Recht darauf, da\u00df die Studierenden, f\u00fcr die er die Hochschulen baut und unterh\u00e4lt, effektiv studieren und nicht durch unangemessene Erwerbsarbeit daran gehindert werden. Hier setzt die Argumentation \u00fcber das Recht auf Bildung zu Recht wieder an.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"einige-schlussfolgerungen\">Einige Schlu&szlig;&shy;fol&shy;ge&shy;rungen<\/span><\/h2>\n<p>Ein effektives System ist nur dann gegeben, wenn die F\u00f6rderung des studentischen Lebensunterhalts hinreichend viele Personen erfa\u00dft. Nun sind die Befunde bez\u00fcglich der jetzigen Situation eindeutig:<br \/>1. Bei einer Gef\u00f6rdertenquote von unter 25 Prozent kann von einer zielad\u00e4quaten Effektivit\u00e4t nicht die Rede sein;<br \/>2. bei einem H\u00f6chstf\u00f6rdersatz von ca. 1000 DM ist die Anzahl derer, die weniger erhalten, viel zu gro\u00df, als da\u00df eine einigerma\u00dfen homogene leistungsorientierte Studentenpopulation erzielt werden k\u00f6nnte. Der Betrag entspricht in etwa dem Beitrag, den alle Studierenden erhalten sollten, damit sie ordentlich studieren \u00f6nnen. Die Differenz, die tats\u00e4chlich auftritt, zwingt sie entweder zu \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Erwerbsarbeit oder belastet die Eltern im oben beschriebenen entsolidarisierenden Sinn.<br \/>3. Die Transferleistungen (Kindergeld, Ausbildungsfreibetrag usw.) kommen den Eltern und nicht den Studierenden direkt zugute.<br \/>4. Die Studienleistungen werden durch die erzwungene \u00fcberm\u00e4\u00dfige Erwerbsarbeit beeintr\u00e4chtigt.<br \/>5. Eine Anhebung der H\u00f6chsts\u00e4tze und eine Ausweitung des Kreises der Berechtigten ist aus finanzpolitischen Gr\u00fcnden nicht urchsetzbar, wenn sie denn verteilungspolitisch m\u00f6glich w\u00e4re. D.h. selbst wenn eine Quelle gefunden w\u00fcrde, aus der die Erweiterung innerhalb des Baf\u00f6gmodells bezahlt werden k\u00f6nnte &#8211; z.B. Budgetumverteilungen aus dem Verteidigungs-, Stra\u00dfenbau oder Sozialhaushalt, so k\u00e4me es doch bald wieder zu finanziellen Engp\u00e4ssen, wenn dann mehr Studierende mehr Geld erhielten, ohne da\u00df die R\u00fccklaufsumme sich \u00fcberproportional erh\u00f6hen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Von daher ist die Alternative nur eine Einschr\u00e4nkung der sozialen Bedingungen f\u00fcr den Hochschulzugang, d.h. brutal formuliert: seine v\u00f6llige Marktf\u00f6rmigkeit, oder eine Lastenteilung zwischen den aktuell und den k\u00fcnftig Studierenden in einem solidarischen Generationenvertrag mit hoher Autonomie w\u00e4hrend des Studiums und angemessener R\u00fcckzahlung der Leistungen danach.<br \/>Eine wichtige Voraussetzung des Generationenvertrages ist seine allgemeine Akzeptanz, was an anderer Stelle zu der leicht zu widerlegenden, aber wohl immer noch vermittelbaren Beteuerung f\u00fchrt, die Renten seien sicher.<br \/>Bei der studentischen Basis und vielen Hochschulpolitikern gibt es eine leichte Tendenz zum zweiten Verfahren, allerdings mit erheblichen Bef\u00fcrchtungen, durch die Elternunabh\u00e4ngigkeit den Klientenstatus der an sich profitierenden Elterngeneration zu verlieren und in das Dickicht einer absehbar komplizierten Umgestaltung der sozial-staatlichen Bildungspolitik zu geraten, wie wir sie eingangs dieser Abhandlung skizziert haben.<br \/>Ein Schlaglicht zur Position der studentischen Funktion\u00e4re: der ASTA der FH Aachen gibt eine Zeitung heraus, deren letzte Nummer den Bildungs-&#8222;M\u00f6rdern&#8220; R\u00fcttgers, Waigel, Daxner u.a. gewidmet ist. u.a. mit folgenden Argumenten:<\/p>\n<p>&#8222;Modell Ausbildungskasse<\/p>\n<p>Dieses vom Pr\u00e4sident der Uni Oldenburg vorgeschlagene Modell w\u00fcrde jedeM StudentIn elternunabh\u00e4ngig einen monatlichen Betrag von 1000.- DM bringen. Nachteil ist, da\u00df der Betrag nicht dem tats\u00e4chlichen Bedarf entspricht und die vorgeschlagene Akademikersteuer als Bestandteil eines Generationenvertrages nicht tragbar ist, da nicht alle AbsolventInnen einen entsprechenden Job bekommen.&#8221;<br \/>So geehrt, schlage ich ein paar Seiten weiter die folgende Anzeige auf: &#8222;Alma-Winter-Sportcamp &#8230; Ort: Champ\u00e9ry\/Schweiz, s\u00fcdlich des Genfer Sees. Skigebiet: Champ\u00e9ry geh\u00f6rt zum Skigebiet ,Les Portes du Soleil&#8216;. 160 Seilbahnen und Lifts erschlie\u00dfen Pisten aller Schwierigkeitsgrade. &#8230; Kostenbeitrag: DM 500.- (per \u00dcberweisung) Zus\u00e4tzliche Kostenbeitr\u00e4ge: Skipass f\u00fcr 6 Tage f\u00fcr das Gesamtgebiet ,Portes du Soleil&#8216; ca. DM 220.-&#8221;<br \/>Eine Woche Champ\u00e9ry summiert sich auf mehr als 1000.- DM multikulturellen Urlaubs auf. Recht so: Studenten sind Erwachsene, sie haben Recht auf Urlaub, sie werden sich daf\u00fcr ihr Geld schon verdienen. Das Recht auf Bildung sollte ihnen aber nicht von denen verdient werden, die sich auch ohne ASTA-Vermittlung keinen Urlaub in Champ\u00e9ry leisten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>1 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zu den Perspektiven der Hochschulen in den 90er Jahren, K\u00f6ln 1988<br \/>2 Bundesministerium f\u00fcr Wissenschaft, Forschung und Kunst: Entwurf: Bundesgesetz \u00fcber Studien an Universit\u00e4ten (UniStG), Wien, Juni 1995<br \/>3 F\u00fcr ein genaueres Durchdringen dieser Begriffe vgl. Bourdieu, P.: Die feinen Unterschiede, Frankfurt\/M. 1982<br \/>4 Bonner Generalanzeiger, 29.2.96, Seite 1<br \/>5 Ralf Dahrendorf: Bildung ist B\u00fcrgerrecht. Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine aktive Bildungspolitik, Hamburg 1968<br \/>6 vgl. Michael Walzer, Sph\u00e4ren der Gerechtigkeit, Frankfurt 1990 (Suhrkamp)<br \/>7 Michael Daxner, Die Wiederherstellung der Hochschule, K\u00f6ln 1993; und: ders., Ist die Uni noch zu retten? Reinbek 1996, S. 218-224<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[7],"tags":[],"class_list":["post-7149","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-sozialpolitik"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Baf\u00f6g - Mi\u00dfbrauch des Sozialstaats? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/bafoeg-missbrauch-des-sozialstaats\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Baf\u00f6g - Mi\u00dfbrauch des Sozialstaats? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus vorg\u00e4nge Nr. 133 (Heft 1\/1996), S. 105-18 Als ich den Titel des Aufsatzes akzeptierte, war mir klar, da\u00df er das entscheidende Reizwort eines sehr komplizierten politischen Diskurses enth\u00e4lt: Missbrauch. 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