{"id":7180,"date":"1985-02-24T03:00:00","date_gmt":"1985-02-24T02:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/sozialhilfe-und-lohnpolitik-in-der-krise\/"},"modified":"2021-09-04T00:03:44","modified_gmt":"2021-09-03T22:03:44","slug":"sozialhilfe-und-lohnpolitik-in-der-krise","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/sozialhilfe-und-lohnpolitik-in-der-krise\/","title":{"rendered":"Sozialhilfe und Lohnpolitik in der Krise"},"content":{"rendered":"<p><i>aus vorg\u00e4nge Nr. 73 (Heft 1\/1985), S. 97-110<\/i><\/p>\n<p>Die seit einem Jahrzehnt anhaltende Besch\u00e4ftigungskrise wird aller Voraussicht nach auch die kommende Dekade pr\u00e4gen. Glaubt man den zur Zeit vorliegenden Prognosen, wird sich das Ausma\u00df an Massenarbeitslosigkeit weiter erh\u00f6hen, wird die Zahl derer, die aus dem Besch\u00e4ftigungssystem zeitweilig oder dauerhaft ausgegrenzt werden, weiter ansteigen.<br \/>Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Arbeitsmarktlage auf die Einkommen der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten im bisherigen Verlauf der Krise hatte, welche sie k\u00fcnftig haben k\u00f6nnte. In welchem Ma\u00dfe versch\u00e4rfen sich durch die Krise individuelle und kollektive Verarmungsrisiken? In welchem Ma\u00dfe kann Lohnpolitik, k\u00f6nnen sozialstaatliche Sicherungssysteme dazu beitragen, die Einkommen der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten wie der Besch\u00e4ftigungslosen zu stabilisieren? Bei dem folgenden Versuch, diese Fragen zu beantworten, wird das Verh\u00e4ltnis von Lohnpolitik und Sozialhilfe(politik) im Vordergrund stehen.<\/p>\n<p><i>Systembedingte Grundgef\u00e4hrdung und Einkommenssicherung<\/i><\/p>\n<p>Die Lebenslage der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten ist in der kapitalistischen Gesellschaft durch eine \u00bbsystembedingte Grundgef\u00e4hrdung\u00ab (B\u00e4cker u.a. 1980) gekennzeichnet. Wer in dieser Gesellschaft nicht \u00fcber entsprechenden Besitz verf\u00fcgt, ist gezwungen, vom Verkauf seiner Arbeitskraft zu leben. Da die Logik des Produktions- und Marktsystems prim\u00e4r auf privatwirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet ist, stellt das Einkommen der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten aus der Sicht der Besch\u00e4ftiger eine Kostengr\u00f6\u00dfe dar, die es zu minimieren gilt, um im marktwirtschaftlichen Konkurrenzkampf \u00fcberleben zu k\u00f6nnen. Selbst bei st\u00f6rungsfreiem Austausch von Arbeit und Einkommen ist daher aufgrund der widerspr\u00fcchlichen Interessenlage der Marktparteien eine dauerhafte individuelle wie kollektive Existenzsicherung durch Arbeitseinkommen keineswegs gew\u00e4hrleistet. Treten St\u00f6rungen dieses Austauschs auf, ist mit dem Verlust von Erwerbseinkommen auch die Grundlage der Existenz in Frage gestellt, drohen Not und Armut.<br \/>Die \u00f6konomische Unsicherheit der sozialen Gruppe der Lohnabh\u00e4ngigen hat kollektive Strukturen der Einkommens- und Existenzsicherung entstehen lassen: Einerseits haben sich die Gewerkschaften als Organisationen der \u00f6konomischen Interessenvertretung der Lohnabh\u00e4ngigen herausgebildet, die allerdings mit wachsender Gr\u00f6\u00dfe und Einflu\u00df zugleich gesellschaftliche Ordnungsfunktionen wahrnehmen. Ihre Aufgabe besteht darin, \u00fcber Prozesse des Interessenausgleichs zwischen den abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten und \u00fcber kollektives bargaining mit den Besch\u00e4ftigern eine Entlohnung (und Anwendungsbedingungen) der Arbeit durchzusetzen, die eine dauerhafte Existenzsicherung wie eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten erm\u00f6glicht. Gewerkschaftliche Lohnpolitik sichert daher unter den Bedingungen des ungest\u00f6rten Austauschs der Ware Arbeit die \u00bbnormalen\u00ab Lebensbedingungen der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten. Sie leistet dies freilich in h\u00f6chst unterschiedlichem Ma\u00dfe, wie sich an der hierarchischen Struktur der Tarif- und Effektiveinkommen, aber auch an den Einkommensdifferenzen zwischen verschiedenen Branchen und Regionen ablesen l\u00e4\u00dft.<\/p>\n<p>Andererseits wurden sozialstaatliche Sicherungssysteme geschaffen, deren Aufgabe einmal darin liegt, normale Arbeitseinkommen auf ein existenzsicherndes Minimum aufzustocken, wenn dies besondere Bedarfslagen erfordern; vor allem sollen sie jedoch die bei St\u00f6rungen des Verkaufs auftretenden Existenzrisiken aufheben bzw. abmildern. Sie gew\u00e4hrleisten ein Einkommen, auch wenn aus subjektiven oder objektiven Gr\u00fcnden keine Arbeitsleistung erbracht werden kann. Sozialhilfe tritt dabei als letztes Netz, als Ausfallb\u00fcrge f\u00fcr vorgelagerte Sicherungssysteme auf und soll die F\u00fchrung eines Lebens entsprechend der W\u00fcrde des Menschen erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Gewerkschaftliche Lohnpolitik und sozialstaatliche Sicherungssysteme stehen also in einem komplement\u00e4ren Verh\u00e4ltnis zueinander; sie tragen gemeinsam dazu bei, die Einkommens- und Lebenslage der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten zu sichern. Inwieweit sind sie unter den Bedingungen der Krise tats\u00e4chlich in der Lage, diese Aufgabe zu erf\u00fcllen?<\/p>\n<p><i>\u00bbIndustrielle Reservearmee\u00ab und sozialstaatliche Einkommenssicherung in der Krise<\/i><\/p>\n<p>Die m\u00f6glichen Wirkungen einer anhaltenden Besch\u00e4ftigungskrise auf die Einkommen der Lohnabh\u00e4ngigen beschreibt die Argumentationsfigur der \u00bbindustriellen Reservearmee\u00ab. Unter \u00bbindustrieller Reservearmee\u00ab oder \u00bbrelativer \u00dcberschu\u00dfbev\u00f6lkerung\u00ab verstand Marx eine Reserve unbesch\u00e4ftigter Arbeitsuchender auf dem Arbeitsmarkt, die durch ihren aktiven Wettbewerb um Arbeitspl\u00e4tze einen dauernden Druck auf das Lohnniveau aus\u00fcben. Sie sorgen daf\u00fcr, da\u00df unter dem Sog der Kapitalakkumulation die L\u00f6hne nicht dauerhaft \u00fcber das Niveau hinaussteigen k\u00f6nnen, das mit den Verwertungsinteressen der Kapitaleigner nicht vereinbar ist. Eine akkumulationsbedingte Verringerung dieser Reserve und ein dadurch m\u00f6glicher st\u00e4rkerer Lohnanstieg mu\u00df Gegenstrategien der Kapitalseite ausl\u00f6sen, die zu einer Wiederherstellung der \u00dcberschu\u00dfreserve und damit zu einem absoluten oder relativen Sinken des Lohnniveaus f\u00fchren. Die systemfunktionale Aufgabe der Besch\u00e4ftigungskrise besteht also darin, \u00fcber eine Wiederauff\u00fcllung der Reservearmee die Einkommensanspr\u00fcche der Lohnabh\u00e4ngigen im Zaum zu halten (vgl. Marx 1970, 657 ff.).<br \/>In diesem Erkl\u00e4rungsmodell fungiert die industrielle Reservearmee als zentrales Regulationsinstrument der kapitalistischen Markt\u00f6konomie, indem sie Akkumulationsproze\u00df und Einkommensverteilung miteinander kompatibel macht. Dabei definiert sie die Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse am Arbeitsmarkt, die \u00fcber die erfolgreiche Interessendurchsetzung der Anbieter- und Nachfragerseite entscheiden.<br \/>Vobruba (1983, 108 ff.) hat darauf hingewiesen, da\u00df die F\u00e4higkeit der Reservearmee zur Erf\u00fcllung dieser Aufgabe abh\u00e4ngt<br \/>&#8211; vom Grad der Existenzgef\u00e4hrdung f\u00fcr die aus dem Besch\u00e4ftigungssystem Ausgegrenzten und<br \/>&#8211; vom Droheffekt des Arbeitsplatzverlustes f\u00fcr die (noch) Besch\u00e4ftigten.<br \/>Die Wirksamkeit beider Momente wird durch die Existenz sozialstaatlicher Sicherungssysteme entscheidend modifiziert. Diese korrigieren das prim\u00e4re Machtgef\u00e4lle am Arbeitsmarkt, das darin begr\u00fcndet ist, da\u00df die Kapitalseite die M\u00f6glichkeit zur strategischen Zur\u00fcckhaltung ihrer Nachfrage nach Arbeitskr\u00e4ften besitzt, w\u00e4hrend die Lohnabh\u00e4ngigen auf den permanenten Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen sind, um (\u00fcber-)leben zu k\u00f6nnen. Die strategische Funktion sozialstaatlicher Sicherungssysteme im Verteilungskampf zwischen Kapital und Arbeit liegt also darin, durch Gew\u00e4hrung von Transferzahlungen f\u00fcr die Besch\u00e4ftigungslosen den Zwang zur Annahme jeder Arbeit zu reduzieren und zugleich bei den (noch) Besch\u00e4ftigten durch die Gewi\u00dfheit der Auffangnetze die Drohung des Arbeitsplatzverlusts zu entsch\u00e4rfen. Als nichtmarktvermittelte Formen der Existenzsicherung mindern sie den \u00bbstummen Zwang\u00ab der Markt\u00f6konomie; indem sie die Anbieterkonkurrenz verringern, erh\u00f6hen sie die Konfliktf\u00e4higkeit der Anbieterseite des Arbeitsmarkts. Sie unterst\u00fctzen daher die Bem\u00fchungen der Gewerkschaften, die Einkommensposition der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten in der Krise zu sichern.<\/p>\n<p>Die Wirkungsgesetze der Reservearmee werden durch den sozialstaatlichen Eingriff jedoch nicht einfach aufgehoben, wie Vobruba meint (a.a.O.); vielmehr verweist die innere Ausgestaltung dieser Sicherungssysteme darauf, da\u00df f\u00fcr die Leistungsempf\u00e4nger die prinzipielle Angewiesenheit auf Arbeitsmarkt und Erwerbseinkommen aufrechterhalten werden soll. Vor allem die restriktiven Bedingungen der Leistungsgew\u00e4hrung sollen den Wegfall des \u00e4u\u00dferen Drucks durch den Arbeitsmarkt ersetzen. Das System der sozialen Sicherung tr\u00e4gt also in sich die doppelte, sich widersprechende Zielsetzung, zugleich eine materielle Einkommenssicherung und eine Aufrechterhaltung der Anbieterkonkurrenz bzw. des Drucks der Reservearmee zu gew\u00e4hrleisten. Gerade in der Krise tendiert die sozialpolitische Komponente dazu, gegen\u00fcber der ordnungspolitischen an Gewicht zu verlieren &#8212; vermittelt \u00fcber die wachsende Bedeutung haushaltspolitischer Problemstellungen: Je mehr die Zahl der Ausgegrenzten w\u00e4chst und je l\u00e4nger die Krise anh\u00e4lt, umso st\u00e4rker wird der Konflikt zwischen wachsenden \u00f6ffentlichen Aufgabe- und Ausgabelasten einerseits und begrenzten finanziellen Ressourcen des Staates andererseits (vgl. Grauhan\/Hickel 1978), umso prek\u00e4rer wird die Aufrechterhaltung der sozial-politischen Sicherungsfunktion.<br \/>Dar\u00fcber hinaus macht die beschriebene \u00bbPufferrolle\u00ab diese Sicherungssysteme in der Krise zu einem zentralen Angriffspunkt konservativ-liberaler Politikstrategien; sind doch die Erfolgschancen von Angriffen auf die Lohneinkommen davon abh\u00e4ngig, da\u00df parallel dazu die soziale Sicherung abgebaut werden kann. Als sozialstaatliche Systeme der Einkommenssicherung in der Krise sind vor allem Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe gefordert. Der \u00bbverteilungsstrategische Zusammenhang zwischen Arbeits- und Sozialeinkommen\u00ab (Adamy\/Steffen 1983, 607) konzentriert sich zun\u00e4chst auf die sozialversicherungsrechtliche Sicherungslinie, verlagert sich aber &#8212; je st\u00e4rker die erste Linie aufgeweicht wird &#8211; zunehmend auf die Sozialhilfe als letztem Netz des Sicherungssystems.<br \/>Wie hat sich nun die eingangs skizzierte Arbeitsmarktentwicklung auf die Einkommen der Lohnabh\u00e4ngigen ausgewirkt, wie haben sich Lohn- und Sozialeinkommen entwickelt, inwiefern haben Lohn- und Sozialpolitik eine Einkommensgef\u00e4hrdung in der Krise verhindern k\u00f6nnen?<\/p>\n<p><i>Arbeitseinkommen und Lohnpolitik in der Krise<\/i><\/p>\n<p>Betrachtet man die Einkommen der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten im vergangenen Jahrzehnt, stellt man fest, da\u00df die (Brutto-)Tarif- und Effektiveinkommen in diesem Zeitraum absolut gestiegen sind &#8211; wenn auch geringer als in den Jahrzehnten zuvor und mit deutlich sinkender Tendenz in den letzten Jahren. Sie stiegen seit Ausbruch der Krise jedoch in allen Jahren (au\u00dfer 1979 und 1980) schw\u00e4cher als die Besitzeinkommen; die bereinigte Lohnquote, ein Ma\u00df f\u00fcr die funktionelle Einkommensverteilung zwischen den Einkommen aus Besitz und aus abh\u00e4ngiger Arbeit, fiel von 1975 bis 1983 von 71,5 auf 68,5 %. Die Entwicklung der privaten Einkommen vor staatlicher Umverteilung ist also in den letzten zehn Jahren durch eine massive Umverteilung zu Lasten der Lohneinkommen gekennzeichnet. Das Lohnniveau wurde &#8211; bezogen auf Volkseinkommen und Besitzeinkommen &#8211; nachhaltig abgesenkt.<br \/>Die Nettoeinkommen aus Besitz und unselbst\u00e4ndiger Arbeit haben sich noch st\u00e4rker auseinanderentwickelt. Die steuerliche Belastung des Unternehmersektors lag 1983 mit 17,6% Abgabenanteil auf dem niedrigsten Stand der Nachkriegszeit; demgegen\u00fcber ist die Belastung der Einkommen der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten kontinuierlich weiter angestiegen und lag 1983 bei 31,3%. Schlie\u00dflich stiegen die Nettoeinkommen der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten seit 1980 sogar schw\u00e4cher als das Preisniveau; sie sind also seitdem j\u00e4hrlich real gesunken. Auch bei Betrachtung der Haushaltseinkommen ergibt sich ein vergleichbares Bild: zwischen 1975 und 1981 hat eine deutliche Umverteilung zugunsten der Selbst\u00e4ndigenhaushalte (ohne Landwirtschaft) stattgefunden. Erh\u00f6hten sich die verf\u00fcgbaren Einkommen der Arbeitnehmerhaushalte lediglich um ca. 34 % (real um 4,6 %), lag der Anstieg bei den Selbst\u00e4ndigen bei etwa 58 % (real +22 %) (zu den Zahlen vgl. Welzm\u00fcller 1984 a, 1984 b).<br \/>Dar\u00fcber hinaus haben sich die Einkommen der Unselbst\u00e4ndigen st\u00e4rker ausdifferenziert, sind vor allem die Besetzungszahlen unterer Einkommensklassen gestiegen sind. Dazu haben neben versch\u00e4rfter interner und externer Personalrotation der Betriebe, der Ausbreitung neuer, marginalisierter Besch\u00e4ftigungsformen, Umschichtungen der Arbeitsplatzstruktur und wachsenden Einkommensdifferenzen zwischen Branchen und Regionen auch gewerkschaftliche Tarifstrategien beigetragen. Im Gegensatz zu fr\u00fcheren Jahren haben die Gewerkschaften in der Krise darauf verzichtet, untere Tarifgruppen \u00fcber Festbetrags- und Sockelerh\u00f6hungen besonders abzusichern.<\/p>\n<p><i>Insgesamt ist es der gewerkschaftlichen Lohnpolitik im bisherigen Verlauf der Krise nicht gelungen, eine Verschlechterung der Lebenslage der Lohnabh\u00e4ngigen zu verhindern; in den letzten Jahren mu\u00dften sogar absolute Einbu\u00dfen im realen Lebensstandard hingenommen werden. Damit stieg das Risiko f\u00fcr wachsende Teile der Erwerbsbev\u00f6lkerung, im Gefolge der Besch\u00e4ftigungskrise in Armut bzw. armutsnahe Lebenslagen abzusinken. Dieses Risiko konkretisiert sich \u00fcber drei Abstiegskan\u00e4le:<\/i><\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"justify\">Durch die allgemeine Senkung des Lohnniveaus werden vor allem untere Lohngruppen in die N\u00e4he von bzw. unter die Armutsgrenze gedr\u00fcckt.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"justify\">Die wachsende Ausdifferenzierung unterer Einkommensgruppen l\u00e4\u00dft die Zahl der Bezieher von armutsnahen Niedrigeinkommen ansteigen.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"justify\">Die zeitweilige oder dauerhafte Ausgliederung aus Erwerbsarbeit und der damit einhergehende Verlust von Erwerbseinkommen haben schlie\u00dflich f\u00fcr die Betroffenen eine unmittelbare Existenzgef\u00e4hrdung zur Folge, wenn nicht sozialstaatliche Lohnersatzleistungen kompensierend eingreifen.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Welchen Beitrag haben die sozialstaatlichen Sicherungssysteme geleistet, diese drohenden Verarmungsrisiken aufzufangen und die Einkommensentwicklung der Lohnabh\u00e4ngigen zu stabilisieren?<\/p>\n<p><i>Die sozialversicherungsrechtliche Auffanglinie: Arbeitslosenversicherung<\/i><\/p>\n<p>Zentrale Aufgabe der Arbeitslosenversicherung ist der Schutz vor den materiellen Folgen von Arbeitslosigkeit; sie erf\u00fcllt diese Sicherungsfunktion vor allem durch die gestuften Lohnersatzleistungen Arbeitslosengeld und -hilfe. Wesentlichstes Konstruktionselement dieser Formen einer Einkommenssicherung ist ihre Ausgestaltung nach dem \u00c4quivalenzprinzip. Bezugsgr\u00f6\u00dfe der Unterst\u00fctzungsleistungen ist das vormalige (bereinigte) Erwerbseinkommen, insofern spiegeln Arbeitslosengeld und -hilfe die Einkommenspyramide der Besch\u00e4ftigten auf abgesenktem Niveau wider. Aber nicht nur H\u00f6he, sondern (beim Arbeitslosengeld) auch Dauer der Leistung sind nach dem \u00c4quivalenzprinzip geregelt. Dar\u00fcberhinaus setzt der Bezug dieser Leistungen vormalige Beitragsleistungen von einer Mindestdauer voraus, ist er gekoppelt an die Bereitschaft der Leistungsempf\u00e4nger, zumutbare Arbeit am Arbeitsmarkt anzunehmen. Schlie\u00dflich wird Arbeitslosenhilfe nur gew\u00e4hrt, wenn ein tats\u00e4chlicher Bedarf geltend gemacht werden kann und dieser im Rahmen einer Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung anerkannt wurde. Zusammengenommen f\u00fchren diese Konstruktionsmerkmale der Arbeitslosenversicherung dazu, da\u00df eine weitgehende materielle Absicherung (auf freilich reduziertem Niveau) nur f\u00fcr die Kerngruppe der ehemals besserverdienenden, langj\u00e4hrig besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer erreicht wird, w\u00e4hrend Angeh\u00f6rige der. Randbelegschaften und vor allem der sog. Problemgruppen des Arbeitsmarkts entweder \u00fcberhaupt keine Anspr\u00fcche besitzen oder durch das niedrige Leistungsniveau in armutsnahe Lebenslagen abgedr\u00e4ngt werden. Die Arbeitslosenversicherung erf\u00fcllt also keineswegs die Aufgabe, alle Besch\u00e4ftigungslosen vor den Folgen der Arbeitslosigkeit zu sch\u00fctzen; vielmehr bewirken ihre strukturellen Konstruktionsm\u00e4ngel, da\u00df bei anhaltender Besch\u00e4ftigungskrise f\u00fcr wachsende Teile der Erwerbst\u00e4tigen die Ausgrenzung am Arbeitsmarkt durch das versicherungsrechtliche Leistungssystem nicht aufgehoben, sondern verdoppelt wird.<\/p>\n<p>Diese Strukturdefizite wurden im Gefolge der Krise durch wiederholte politische Einschnitte in das Leistungssystem des Arbeitsf\u00f6rderungsgesetzes (AFG) sogar noch versch\u00e4rft. Anla\u00df hierf\u00fcr bot die \u00dcberforderung der versicherungsrechtlichen Form einer kollektiven Risikovorsorge gegen Arbeitslosigkeit durch die anhaltende Massenarbeitslosigkeit. Bei schrumpfenden bzw. stagnierenden Beitragseinnahmen und rapide wachsendem Ausgabebedarf ist die chronische Defizitneigung eines solchen Sicherungssystems in der Krise vorprogrammiert. Zwar k\u00f6nnten die Beitragss\u00e4tze kontinuierlich angehoben, k\u00f6nnte der Kreis der Beitragszahler ausgeweitet, k\u00f6nnte die Zuschu\u00dfpflicht des Bundes zur Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus genutzt werden. Die Versicherungsform erm\u00f6glicht und beg\u00fcnstigt jedoch eine L\u00f6sungsstrategie, die sich prim\u00e4r an einer fiskalischen Sanierung orientiert und ihren Niederschlag findet in Leistungseinschr\u00e4nkungen wie in restriktiveren Bedingungen der Leistungsgew\u00e4hrung auf Kosten der betroffenen Leistungsempf\u00e4nger. Eine solche Politik hat sich in der Bundesrepublik vor allem seit der Operation &#8217;82 durchgesetzt. Indem sie das Leistungsniveau der Arbeitslosenversicherung senkte, die Leistungdauer verk\u00fcrzte und die Zugangsbedingungen zu diesen Leistungen erschwerte, hat sie die Ausgrenzungspforten dieses Leistungssystems drastisch erweitert (vgl. Balsen u.a. 1984).<br \/>Die \u00dcberschneidungsbereiche zwischen Arbeitslosenversicherung (AFG) und Armenpolitik (BSHG) haben seither zugenommen: 1982 mu\u00dften bereits fast 100 000 Bezieher von AFG-Leistungen zus\u00e4tzlich Sozialhilfe in Anspruch nehmen (vgl. Deininger 1984, 445); Arbeiter- und Armenpolitik sind somit in der Krise enger zusammenger\u00fcckt (vgl. Adamy\/Steffen 1984). Dem Leistungssystem der Sozialhilfe ist durch diese Entwicklung in der Krise zunehmend die Funktion einer allgemeinen sozialpolitischen Grundsicherung zugewachsen. Damit gewinnen Bedingungen wie Niveau der Leistungsgew\u00e4hrung im Rahmen der Sozialhilfe wachsendes Gewicht f\u00fcr den Zusammenhang von Reservearmee und Einkommensentwicklung in der Krise.<\/p>\n<p><i>Sozialhilfe zwischen Sicherheitsabstand und Bedarfsprinzip<\/i><\/p>\n<p>Die Sozialhilfe als unterstes Netz der sozialen Sicherung hat \u00bbunter normalen Bedingungen\u00ab die Aufgabe, soziale Risiken und Notlagen abzudecken, die durch vorgelagerte Sicherungssysteme nicht aufgefangen werden. Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) sichert all denen, die \u00fcber keine oder keine ausreichenden Einkommen verf\u00fcgen, deren Geld- und Grundverm\u00f6gen bestimmte Grenzen nicht \u00fcbersteigt und die keine unterhaltspflichtigen Angeh\u00f6rigen besitzen, einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe zu. Die Hilfeleistung soll den bed\u00fcrftigen Personen eine Lebensf\u00fchrung erm\u00f6glichen, die mit<br \/>der W\u00fcrde des Menschen zu vereinbaren ist ( \u00a7 1 Abs. 2 BSHG). Vor allem im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt soll eine Bed\u00e4rfsdeckung im Sinne eines sozio-kulturellen Existenzminimums gew\u00e4hrleistet werden.<br \/>Die Leistungen der Sozialhilfe werden nachrangig gew\u00e4hrt; Vorrang haben nicht nur andere Sozialleistungen und private Versorgungsanspr\u00fcche, sondern hat vor allem die Verpflichtung, eine Arbeit am Arbeitsmarkt anzunehmen. Der Hilfeempf\u00e4nger wird damit grunds\u00e4tzlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen; darauf, durch den Verkauf seiner Arbeitskraft ein ausreichendes Erwerbseinkommen zu erzielen. Diese Verpflichtung wird insbesondere durch die Sanktionsnorm des \u00a7 25 BSHG erzwungen. Charakteristisches Merkmal der Sozialhilfe ist dar\u00fcberhinaus die sog. Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung; sie dient in der Praxis weniger der Ermittlung des zu einem menschenw\u00fcrdigen Leben notwendigen, individuellen Bedarfs, sondern soll vor allem feststellen, ob tats\u00e4chlich alle vorrangigen Leistungsanspr\u00fcche ausgesch\u00f6pft wurden.\u00a0 Die restriktiven Prinzipien der Arbeitspflicht und der Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung wurden als zentrale Elemente der klassischen F\u00fcrsorge in das BSHG \u00fcbernommen. Sie erf\u00fcllen die ordoliberale Forderung, den Zugang zu dieser Hilfeleistung so schwierig wie m\u00f6glich zu gestalten, da die Leistungen der Sozialhilfe in keinem Verh\u00e4ltnis zu individuellen Vorleistungen stehen. Die von diesem \u00bblatenten ordnungspolitischen Sprengsatz\u00ab (Klauberg\/Prinz 1984) bef\u00fcrchteten negativen R\u00fcckwirkungen des sozialstaatlichen Eingriffs in den privaten Proze\u00df der Einkommensentstehung und -verteilung sollen also minimiert werden. Vor allem der Zwang zum Verkauf der Arbeitskraft darf nicht untergraben werden, w\u00fcrden doch sonst die Grundlagen des bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, w\u00fcrden insbes. das Leistungsprinzip und die Wirkungsgesetze, der Reservearmee au\u00dfer Kraft gesetzt.<\/p>\n<p>Aber nicht nur die fehlende Koppelung von Leistung an Vorleistung, von Essen an Arbeit kennzeichnet den System-Sprengsatz der Sozialhilfe. Auch die Bemessung der Hilfeleistung selbst steht in (potentiellem) Gegensatz zu den Gesetzen des Marktes: Erwerbseinkommen werden nach Markt- und nicht nach individuellen Bedarfsgesichtspunkten bemessen; sie richten sich nach der allgemeinen Lohnentwicklung sowie nach der Position der Besch\u00e4ftigten innerhalb der Berufs- und Einkommenspyramide. Demgegen\u00fcber liegt der Sozialhilfe &#8212; zumindest dem Anspruch nach &#8212; der individuelle Bedarf zugrunde. Sinkt das allgemeine Einkommens- und Lohnniveau, sinken insbesondere die unteren Lohngruppen, w\u00e4chst eine \u00dcberschneidungszone, innerhalb derer das Erwerbseinkommen nicht mehr ausreicht, ein menschenw\u00fcrdiges Leben zu f\u00fchren. M\u00f6glichkeit wie Ausma\u00df dieses \u00dcberschneidungsbereichs h\u00e4ngen nicht nur von der individuellen und kollektiven (Erwerbs-)Einkommensentwicklung ab, sondern ebenso von Definition wie Niveau dessen, was als Minimumstandard gelten soll.<\/p>\n<p>In der bundesrepublikanischen Sozialhilfe &#8212; insbesondere in der \u00bbHilfe zum Lebens-unterhalt\u00ab (HzL), die ja eine allt\u00e4gliche Lebensf\u00fchrung auf dem Niveau eines sozio-kulturellen Minimuns sichern soll &#8212; wird dieser Mindestbedarf sehr restriktiv definiert.<br \/>Neben einmaligen Hilfen, Mehrbedarfszuschl\u00e4gen f\u00fcr bestimmte Personengruppen und den Wohnungskosten umfa\u00dft die HzL pauschalisierte\u00a0 laufende Leistungen, die sog. Regels\u00e4tze. Sie werden auf der Basis eines Warenkorbs festgelegt, der die G\u00fcter und Dienste beinhaltet, die von Experten als Bestandteile des Exitenzminimums eingeordnet werden. Letzlich wird dabei ein absolutes, physisches Minimum lediglich um eine sozio-kulturellen Zuschlag aufgestockt, der jedoch weniger an der allgemeinen gesellschaftlichen Einkommensentwicklung orientiert ist, sondern ebenfalls einen Zuschnitt des &#8222;absolut notwendigen&#8220; aufweist. Es handelt sich also faktisch um einen absoluten Minimumstandard (vgl. Hartmann 1979).<\/p>\n<p>Die Regels\u00e4tze weisen neben dieser absoluten Komponente jedoch auch eine relative Komponente auf, die allerdings lediglich negativ, d.h. im Sinne einer relativen Obergrenze definiert ist. \u00a7 22 Abs. 3 BSHG schreibt vor, da\u00df bei der Festsetzung der Regels\u00e4tze darauf zu achten ist, &#8222;da\u00df sie zusammen mit den Durchschnittsbetr\u00e4gen f\u00fcr die Kosten der Unterkunft unter dem im Geltungsbreich der jeweiligen Regels\u00e4tze erzielten durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt unterer Lohngruppen zuz\u00fcglich Kindergeld und Wohngeld bleiben, soweit nicht die Verpflichtung, den Lebensunterhalt durch die Regels\u00e4tze im notwendigen Umfang zu sichern, bei gr\u00f6\u00dferen Haushaltsgemeinschaften dem entgegensteht&#8220;. Die H\u00f6he der Sozialhilfe soll demnach Nettoverdienste in unteren Lohngruppen nicht \u00fcberschreiten &#8211; das Bedarfsprinzip bleibt lediglich im Hinblick auf besondere Bedarfslagen gro\u00dfer Haushaltsgemeinschaften gewahrt.<\/p>\n<p>Diese Vorschrift stellt ein zweites zentrales Verbindungsglied zum privaten Lohnfindungsproze\u00df dar; Niveau und Struktur der von den Tarifparteien ausgehandelten Lohneinkommen sollen durch die Sozialhilfe nicht gest\u00f6rt werden (vgl. Hauser u.a. 1985). Letztlich wird hiermit am \u00fcberkommenen Prinzip des &#8222;less egibility&#8220; festgehalten, wonach die \u00f6ffentliche Armenhilfe unter dem Niveau des niedrigsten Arbeitslohns liegen soll, um nicht Faulheit und M\u00fc\u00dfiggang Vorschub zu leisten (vgl. Schulte\/Trenk-Hinterberger 1982). Zugleich wird damit definitorisch das Problem der &#8222;working poor&#8220; eleminiert: es kann nicht sein, was nicht sein darf.<\/p>\n<p>Die Vorschrift des \u00a7 22 wurde erst vor kurzem aus der Regelsatzverordnung in den Gesetzestext \u00fcbernommen und dadurch in ihrer Bedeutung aufgewertet, Statt aus der M\u00f6glichkeit von \u00dcberschneidungen zwischen Lohneinkommen und Sozialhilfe den Schlusss zu ziehen, die Einkommensh\u00f6he in unteren Lohngruppen sei zu niedrig (vgl. Breuer\/Hartmann 1982, 460), wurde sie in den letzten Jahren immer wieder zum Anla\u00df genommen, die Regels\u00e4tze als \u00fcberh\u00f6ht zu kritisieren und ihre notwendige Korrektur nach unten zu fordern.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich haben empirische Untersuchungen und Modellrechnungen nachgewiesen, da\u00df solche \u00dcberschneidungen zwar theoretisch denkbar sind, da\u00df sie jedoch statistisch nicht nachzuweisen sind; dies gilt sowohl f\u00fcr den Vergleich mit den allgemeinen Nettoeinkommen wie mit den L\u00f6hnen und Geh\u00e4ltern in Wirtschaftszweigen mit besonders niedrigen Einkommen (vgl. Breuer\/Hartmann 1982, Hauser 1985). Bei den 1982 \u00fcber<br \/>50 000 in der Sozialhilfestatistik ausgewiesenen Empf\u00e4ngerhaushalten mit angerechneten Erwerbseinkommen mu\u00df davon ausgegangen werden, da\u00df in der Regel keine volle Erwerbst\u00e4tigkeit vorliegt (vgl. Deininger 1984, 445).<\/p>\n<p><i>Sozialhilfe in der Krise: Senkung der Armutsgrenze<\/i><\/p>\n<p>Trotz real sinkender Lohneinkommen hat sich also in den letzten Jahren der \u00dcberschneidungsbereich zwischen Besch\u00e4ftigteneinkommen und Sozialhilfe nicht nennenswert erweitert. Gleiches gilt &#8211; wenn auch in abgeschw\u00e4chter Form &#8211; f\u00fcr den Zusammenhang von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe. Obwohl sich die vorgelagerte Sicherungslinie der Arbeitslosenunterst\u00fctzung als sehr durchl\u00e4ssig erwiesen hat, ist die Zahl der Arbeitslosen unter den Hilfeempf\u00e4ngern\u00a0 &#8212; trotz stark steigender Tendenz &#8212; bislang noch relativ niedrig geblieben. Die knapp 160000 Haushalte bei denen die Hauptursache der Hilfegew\u00e4hrung im Verlust des Arbeitsplatzes lag, machten 1982 einen Anteil von etwa 17% aller Empf\u00e4ngerhaushalte von HzL aus (vgl. Deininger 1984, 445). Arbeitslosigkeit hat sich damit in den letzten Jahren zwar zu einem Hauptgrund f\u00fcr Sozialhilfebed\u00fcrftigkeit entwickelt, gemessen am absoluten Anstieg der Hilfeempf\u00e4ngerzahlen insgesamt, aber auch an der Zahl der Arbeitslosen ohne Leistungsanspr\u00fcche aus dem AFG, ist dieser Zusammenhang bisher noch relativ schwach. Diese Aussage gilt auch, wenn man in Rechnung stellt, da\u00df unter den Arbeitslosen viele Anspruchsberechtigte darauf verzichten, ihren Anspruch auf Sozialhilfe geltend zu machen (generell liegt diese Dunkelziffer bei der Sozialhilfe bei ca. 100%; vgl. Hartmann 1981).<br \/>Zwei Gr\u00fcnde sind m.E. f\u00fcr diese Entwicklung ma\u00dfgeblich: Zum einen sanken die Ein-kommen der Haushalte von Arbeitslosen nicht so stark wie die individuellen Arbeitsloseneinkommen; bei einem erheblichen Teil der Arbeitslosenhaushalte tr\u00e4gt das Ein-kommen anderer Haushaltsmitglieder zu einer Stabilisierung des Haushaltseinkommens bei (vgl. Welzm\u00fcller 1982). Auch wenn f\u00fcr den einzelnen Arbeitslosen durch den Versorgungsverbund Haushalt bzw. Familie eine Verarmung h\u00e4ufig vermieden werden kann, w\u00e4chst doch die individuelle Abh\u00e4ngigkeit, wachsen die materiellen und psychoszialen Lasten f\u00fcr die Familie. Die Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfungen bei Arbeitslosen- und Sozialhilfe nehmen diese tats\u00e4chliche oder unterstellte soziale Einbindung von Arbeitslosen zum Anla\u00df, sie aus dem Netz der sozialen Sicherung auszugrenzen und die Lasten der Krise auf die \u00bbkleinen sozialen Netze\u00ab der Betroffenen abzuw\u00e4lzen.<br \/>Die Besch\u00e4ftigungskrise in der Bundesrepublik hat somit weniger die Entstehung massenhaften absoluten Elends zur Folge gehabt: Die \u00fcber Arbeitslosigkeit vermittelten Abstiegsprozesse auf der Leiter des sozialen Besitzstands haben sich f\u00fcr die Betroffenen wohl st\u00e4rker in Einkommenseinbu\u00dfen niedergeschlagen, die noch oberhalb der quasi-offiziellen Armutsgrenze der Sozialhilfe lagen. Die Ballung in den Einkommensklassen dicht oberhalb der aktuellen Armutsgrenze hat sich verst\u00e4rkt.<\/p>\n<p>Entscheidend f\u00fcr das relativ geringe Ausma\u00df an \u00dcberschneidungen zwischen der materiellen Lage von Besch\u00e4ftigten und Arbeitslosen einerseits und Sozialhilfebedarf andererseits war zum anderen die Tatsache, da\u00df die Armutsgrenze seit Mitte der 70er Jahre, insbes. seit 1978, kontinuierlich abgesenkt wurde. Die Regels\u00e4tze der HzL wurden seitdem (au\u00dfer 1981) nicht nur schw\u00e4cher angehoben als das Preisniveau, so da\u00df das Versorgungsniveau heute real erheblich unter dem damaligen Stand liegt. Sie bleiben auch hinter dem Anstieg der verf\u00fcgbaren Haushaltseinkommen zur\u00fcck, so da\u00df sich auch die relative Position von Sozialhilfeempf\u00e4ngern verschlechtert hat (vgl. Welzm\u00fcller 1984 b). Diese relative und (real) absolute Senkung des Armutsstandards hat verhindert, da\u00df die wachsende Gruppe der Bezieher von Niedrigeinkommen unter die Armutsgrenze gefallen ist und einen Sozialhilfebedarf geltend machen kann.<\/p>\n<p>Auch die unterste Sicherungslinie gegen\u00fcber Einkommensverlusten und Verarmungsrisiken erwies sich also &#8212; vor allem in der zweiten Phase der Besch\u00e4ftigungskrise &#8212; als wenig widerstandsf\u00e4hig. Die wachsende Zahl von Sozialhilfeempf\u00e4ngern wurde vielmehr von Bund und Kommunen zum Anla\u00df genommen, eine L\u00f6sung der angeblichen \u00bbKrise der Sozialhilfe\u00ab auf Kosten der Betroffenen durchzusetzen. Tats\u00e4chlich wurden die lautstark beklagten Kostensteigerungen in der Sozialhilfe jedoch sehr viel mehr durch die Teuerung bei der station\u00e4ren Unterbringung im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen als durch die Zunahme der HzL-Empf\u00e4nger verursacht. Den-noch konzentrierten sich die \u00f6ffentlichen Sparma\u00dfnahmen der letzten Jahre innerhalb der Sozialhilfe auf den Leistungsbereich der HzL (genauer: vgl. Naegele 1983): Vor allem der Verzicht auf eine Anhebung der Regels\u00e4tze entsprechend der allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung, ihre faktische \u00bbDeckelung\u00ab, hat zu einer Aush\u00f6hlung des Bedarfsprinzips in der Sozialhilfe gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Diese Entwicklung ist umso problematischer, da der den Regels\u00e4tzen zugrunde liegende Warenkorb schon seit vielen Jahren reformbed\u00fcrftig ist und keineswegs einem gesellschaftlichen Mindestbedarf entspricht. W\u00e4re der seit 1970 unver\u00e4nderte Warenkorb allein den seitdem gewandelten Ern\u00e4hrungs- und Verbrauchsgewohnheiten der Bev\u00f6lkerung angepa\u00dft worden, h\u00e4tten &#8212; so ein Reformvorschlag des Deutschen Vereins f\u00fcr \u00f6ffentliche und private F\u00fcrsorge &#8212; bereits 1980 die Regels\u00e4tze auf der Basis des neuen Warenkorbs um \u00fcber 30% angehoben werden m\u00fcssen. Statt dieser notwendigen Fortschreibung des sozio-kulturellen Minimums wurde jedoch das Gegenteil praktiziert. Aus haushaltspolitischen Gr\u00fcnden wie aus Gr\u00fcnden der wachsenden \u00dcberschneidungsgefahren in der Krise wurde der Minimumstandard gesenkt. Um dieses Ziel zu realisieren, haben bei der Diskussion um eine Neuzusammensetzung bzw. Neuberechnung des Warenkorbs die Sozialhilfe-Experten einer interministeriellen Arbeitsgruppe der L\u00e4nder nicht einmal darauf verzichtet, zu skandal\u00f6sen Manipulationen bei der Bedarfsermittlung Zuflucht zu suchen. Angesichts der wissenschaftlichen Fragw\u00fcrdigkeit und politischen Brisanz dieser Berechnungsmethoden zeichnet sich die Tendenz ab, zuk\u00fcnftig den Warenkorb als Berechnungsgrundlage f\u00fcr die Bedarfsermittlung ganz aufzugeben; stattdessen soll die Festsetzung der Regels\u00e4tze j\u00e4hrlich der Entwicklung des tat-s\u00e4chlichen Verbrauchs vergleichbarer unterer Einkommensklassen angepa\u00dft werden. Bei sinkenden Erwerbs- oder Transfereinkommen w\u00fcrden automatisch auch die Regels\u00e4tze nach unten angepa\u00dft (vgl. Bunzenthal 1984, Naegele 1983).<\/p>\n<p>Nicht zuf\u00e4llig wird ein derartiger Vorschlag zu einem Zeitpunkt in die sozialpolitische Debatte geworfen, zu dem absehbar ist, da\u00df in den kommenden Jahren eine weitere (reale) Absenkung des Minimumstandards mit dem bisherigen gebrauchswertorientierten Ansatz einer Bedarfsermittlung in wachsenden Konflikt geraten k\u00f6nnte. Da ein weiteres Andauern und eine weitere Versch\u00e4rfung der Besch\u00e4ftigungskrise bereits heute absehbar sind, da die sozialpolitische Grundsicherung der Sozialhilfe in den n\u00e4chsten Jahren in immer st\u00e4rkerem Ma\u00dfe von den ausgegrenzten Teilen der Erwerbsbev\u00f6lkerung in Anspruch genommen werden mu\u00df, da zudem auch ein weiteres (relatives und reales, demn\u00e4chst vielleicht auch absolutes) Sinken der Lohneinkommen vorprogrammiert scheint, m\u00fcssen die Konstruktionsprinzipien des untersten Minimums so modifiziert werden, da\u00df der Konflikt mit der Entwicklung von Arbeitsmarkt und Einkommensverteilung weitgehend vermieden werden kann. Diese haushalts- und ordnungspolitische Ausrichtung geht jedoch eindeutig zu Lasten der sozialpolitischen Schutzfunktion dieses letzten Auffangnetzes des Sozialstaats.<br \/>Nur am Rande soll noch darauf hingewiesen werden, da\u00df dieser Abbau von Leistungsniveau (und -struktur) erg\u00e4nzt wird durch eine Versch\u00e4rfung der Bedingungen der Leistungsgew\u00e4hrung durch die Sozialhilfetr\u00e4ger. Dabei gewinnt die Verpflichtung zu gemeinn\u00fctziger und zus\u00e4tzlicher Arbeit zunehmend die Funktion einer zweiten Bedarfspr\u00fcfung (vgl. Hoppensack\/Wenzel 1983).<\/p>\n<p><i>Einkommenssicherung in der Krise und gewerkschaftliche Politik<\/i><\/p>\n<p>Die skizzierte Entwicklung von Lohn- und Sozialeinkommen im bisherigen Verlauf der Besch\u00e4ftigungskrise ist das Ergebnis von Verteilungsk\u00e4mpfen, die von Seiten der Gewerkschaften bislang lediglich im Rahmen von Lohnpolitik ausgetragen wurden. Demgegen\u00fcber hat die zentrale Funktion von Sozialpolitik f\u00fcr eine Einkommenssicherung in der Krise zumindest f\u00fcr die Praxis gewerkschaftlicher Politik kaum Folgen gehabt. Die Gewerkschaften haben sich in der Bundesrepublik im vergangenen Jahrzehnt prim\u00e4r darauf konzentriert, die Arbeits- und Einkommensbedingungen der noch Besch\u00e4ftigten zu verteidigen. Zwar haben sie versucht, mit der sich verst\u00e4rkenden Arbeitszeitkomponente gewerkschaftlicher Tarifpolitik einen zumindest indirekten Beitrag zur Verbesserung der Lage der Arbeitslosen zu leisten; die sozialpolitische Absicherung der Ausgegrenzten haben sie dagegen weitgehend dem \u00bbSozialstaat\u00ab \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>\u00bbDie Erkenntnis, da\u00df mit dem Absenken der Arbeitsloseneinkommen (und der Sozialhilfeeinkommen) auch der Weg bereitet wird f\u00fcr eine Verminderung der Arbeitseinkommen\u00ab, scheint in den Gewerkschaften nach wie vor kaum verbreitet zu sein. Dagegen wird diese \u00bbinnere Wechselbeziehung von Arbeitseinkommen und Arbeitslosenbzw. Sozialhilfeeinkommen\u00ab von einer neoliberalen Wirtschafts- und Sozialpolitik dazu genutzt, die Einkommen der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten insgesamt zu senken (Welzm\u00fcller 1982, 456 f.). Die zunehmenden Angriffe auf den sozialstaatlichen Besitzstand der Lohnabh\u00e4ngigen wurden von den Gewerkschaftsorganisationen bislang lediglich mit verbalen Protesten beantwortet. Diese haben jedoch nicht ausgereicht, den sozialpolitischen Kahlschlag der letzten Jahre zu verhindern. L\u00e4hmend f\u00fcr den gewerkschaftlichen Widerstand war sicherlich die Tatsache, da\u00df der Sozialabbau unter sozialliberalen Vorzeichen begann und unter den Bedingungen der politischen \u00bbWende\u00ab dann versch\u00e4rft fortgef\u00fchrt wurde.<br \/>Je rascher nach Weimarer Vorbild die sozialversicherungsrechtliche Auffanglinie ausged\u00fcnnt und abgetragen wurde, umso prek\u00e4rer best\u00e4tigte sich die historische Erfahrung, da\u00df Armenpolitik keinen Gegenstandsbereich gewerkschaftlicher Interessenpolitik bildet (vgl. Leibfried\/Tennstedt 1985). Boten die Selbstverwaltungsorgane der Arbeitslosenversicherung den Gewerkschaften wenigstens die M\u00f6glichkeit, qua Minderheitsvoten die Sicherung des kollektiven Besitzstands ihrer Mitglieder &#8212; wenn auch folgenlos &#8212; einzufordern, so findet Sozialhilfepolitik faktisch unter Ausschlu\u00df der Gewerkschaften statt. Ihre Mitwirkung ist weder institutionell vorgesehen, noch wird sie von den Gewerkschaftsorganisationen durch entsprechende Mobilisierungskampagnen eingefordert.<\/p>\n<p>Treffen die Prognosen zu, wonach im kommenden Jahrzehnt Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt noch weiter auseinanderklaffen werden, w\u00e4chst die Gefahr, da\u00df sich eine Polarisierung der Erwerbsbev\u00f6lkerung verfestigt; da\u00df die Kluft w\u00e4chst zwischen denen, die im Kernbereich des Produktionssystems besch\u00e4ftigt sind und deren Arbeits- und Lebensbedingungen auch in der Krise relativ gesichert sind und den wachsenden Randgruppen der Erwerbst\u00e4tigen, die entweder zeitweilig oder dauerhaft aus dem Besch\u00e4ftigungssystem ausgegrenzt werden und ihre Existenz \u00fcber Transfereinkommen oder \u00bbinformelle T\u00e4tigkeiten\u00ab absichern m\u00fcssen. Damit wird nicht nur die Sicherung der Erwerbseinkommen im Kernbereich gegen\u00fcber den br\u00f6ckelnden R\u00e4ndern zum Problem. Zugleich stellt sich die doppelte Frage, im Rahmen welcher Sicherungssysteme f\u00fcr die ausgegrenzten R\u00e4nder eine Einkommenssicherung gew\u00e4hrleistet werden kann und inwieweit es unter den Bedingungen der Krise m\u00f6glich ist, diese Einkommenssicherung auch praktisch durchzusetzen?<\/p>\n<p>Gelingt es nicht, \u00fcber Besch\u00e4ftigungsstrategien oder Strategien der Arbeitszeitpolitik die Reservearmee am Arbeitsmarkt abzubauen, werden Strategien der Einkommenssicherung &#8212; gleichg\u00fcltig ob f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten oder die Ausgegliederten &#8212; gegen die Wirkungsmechanismen dieser Reservearmee durchzusetzen sein. Dabei bilden das Niveau eine Mindestsicherung oder die Niveaus eines gestuften Sicherungssystems f\u00fcr die Ausgegrenzten zugleich die Untergrenze f\u00fcr Einkommensverluste der Besch\u00e4ftigten. Solche Grundsicherungen k\u00f6nnten in unterschiedlichen Leistungssystemen eingef\u00fchrt werden; so z.B. innerhalb der Arbeitslosenversicherung als eine bedarfsorientierte Grundsicherung f\u00fcr alle Arbeitslosen (vgl. Balsen u.a. 1984), innerhalb der Sozialhilfe auf der Basis eines reformierten Warenkorbs oder weiterreichender Teilhabemodelle (vgl. Leibfried\/Hansen\/Heisig 1985) oder innerhalb des Steuersystems als negative Einkommensteuer (vgl. Bust-Bartels 1984).<br \/>Entscheidend f\u00fcr die Durchsetzbarkeit solcher Modelle ist weniger ihr Finanzierungsbedarf als vielmehr ihre soziale Basis; also die Chance, eine umfassende Bewegung f\u00fcr die Errichtung einer solchen Sicherungslinie zu mobilisieren und sie auch in der Krise halten zu k\u00f6nnen (vgl. Leibfried\/Hansen\/Heisig 1984). Auch wenn die Gruppe der Ausgegrenzten und von Verarmung Bedrohten weiter w\u00e4chst und durch neue Teilgruppen (qualifizierte Berufsanf\u00e4nger) in ihrem Handlungspotential gest\u00e4rkt wird, d\u00fcrfte ohne eine \u00fcbergreifende Solidarstrategie zwischen Besch\u00e4ftigten und Besch\u00e4ftigungslosen die soziale Basis wohl kaum f\u00fcr einen erfolgversprechenden Kampf um eine angemessene Grundsicherung ausreichen. Aber auch dann ist ihr Erfolg unter den Bedingungen der Krise keineswegs gew\u00e4hrleistet. Zentrale Voraussetzung f\u00fcr eine \u00bbBefestigung\u00ab der \u00bboffenen Flanken\u00ab einer Einkommenssicherung in der Krise ist somit eine konzeptionelle Neuorientierung gewerkschaftlicher Politik gegen\u00fcber den wachsenden Verarmungsgefahren, ist eine Gewerkschaftspolitik, die Sozialpolitik auch praktisch als einen gleichgewichtigen Schwerpunkt gewerkschaftlicher Interessenvertretung versteht und die sich \u00f6ffnet gegen\u00fcber neuen Gruppen (Arbeitslose, Sozialhilfeempf\u00e4nger) wie neuen Handlungsfeldern.<\/p>\n<p><b>Literatur:<\/b><\/p>\n<p>W. Adamy \/ J. Steffen: Sozialabbau und Umverteilung in der Wirtschaftskrise &#8212; Zum Vergleich der Wirtschafts- und Sozialpolitik in Bonn und Weimar, in: WSI-Mi[teilungen, Heft 10\/1983<br \/>W. Adamy \/ J. Steffen: Arbeitslos gleich arm &#8212; Ursachen und L\u00f6sungsans\u00e4tze zur Beseitigung der neuen Armut, in: WSI-Mitteilungen, Heft 10\/1984<br \/>Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung und Armut in der Bundesrepublik Deutschland, Fachpolitische Stellungnahme der AG Armut und Unterversorgung, in: Frankfurter Rundschau vom 7.\/8.8.1984<br \/>0. B\u00e4cker: Arbeitsmarktlage, Einkommensentwicklung und Verarmung, In: Bl\u00e4tter der Wohlfahrtspflege, Heft 11\/1983<br \/>G. B\u00e4cker u.a.: Sozialpolitik. Eine problemorientierte Einf\u00fchrung, K\u00f6ln 1980<br \/>W. Balsen u.a.: Die Neue Armut: Ausgrenzung von Arbeitslosen aus der Arbeitslosenunterst\u00fctzung, K\u00f6ln 1984<br \/>R. Bunzenthal: Minireform bei der Sozialhilfe &#8212; F\u00fcr Arme hat der Staat kein Geld, in: Frankfurter Rundschau vom 8.9.1984<br \/>A. Bust-Bartels: Recht auf Einkommen? in: aus politik und zeitgeschichte, B. 28\/84, 14.7.1984<br \/>D. Deininger: Sozialhilfeempf\u00e4nger 1982, in: Wirtschaft und Statistik, Heft 5\/1984<br \/>R. R. Grauhan \/ R. Hickel (Hrsg.): Krise des Steuerstaats? Widerspr\u00fcche, Perspektiven, Ausweichstrategien, Opladen 1978<br \/>H. Hartmann: Standort und Perspektiven der Sozialhilfe im System sozialer Sicherung, in WSI-Mitteilungen, Heft 12\/1979<br \/>H. Hartmann: Sozialhilfebed\u00fcrftigkeit und Dunkelziffer der Armut, Bonn 1981<br \/>W. Breuer \/ H. Hartmann: Sozialhilfeniveau und Einkommen von Arbeitnehmern in unteren Lohngruppen, in: WSI-Mitteilungen, Heft 8\/1982<br \/>R. Hauser \/ I. Fischer \/ T. Klein: Verarmung durch Arbeitslosigkeit?, in: S. Leibfried\/F. Tennstedt (Hrsg.): Politik der Armut, Frankfurt 1985 (im Druck)<br \/>H. C. Hoppensack \/ G. Wenzel: Hilfe zur Arbeit in der Krise &#8212; Praxis ohne Recht? Recht ohne Praxis, in: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit, Heft 8\/9 1983<br \/>G.Klanberg \/ A. Prinz: Sozialhilfe im Spannungsfeld gesellschafts- und haushaltspolitischer Interessen, in: Wirtschaftsdienst, Heft 5\/1984<br \/>K. Marx: Das Kapital, Marx-Engels-Werke Band 23, Berlin 1970<br \/>H.Naegele: Die Sozialhilfe in der Krise &#8212; Geschichte, Entwicklungstrends und allm\u00e4hliche Demontage, in: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit, Heft 8\/9 1983<br \/>5. Leibfried \/ E. Hansen \/ M. Heisig: Politik mit der Armut. Notizen zu Weimarer Perspektiven angesichts bundesrepublikanischer Wirklichkeiten, in: Prokla Band 56, Berlin 1984<br \/>S. Leibfried \/ E. Hansen \/ M. Heisig: Vom Ende einer bedarfsfundierten Armenpolitik? Anmerkungen zu einem Regime sozialer Grundsicherung und seinen Gef\u00e4hrdungen, in: S. Leibfried \/ F. Tennstedt (Hrsg.): Politik der Armut, Frankfurt 1985 (im Druck)<br \/>B. Schulte \/ P. Trenk-Hinterberger: Sozialhilfe, K\u00f6nigstein\/Ts 1982<br \/>G. Vobruba: Politik mit dem Wohlfahrtsstaat, Frankfurt 1983<br \/>R. Welzm\u00fcller: Einkommensgef\u00e4hrdung durch Arbeitslosigkeit &#8212; Zur finanziellen Lage der Arbeitslosen, in: WSI-Mitteilungen Heft 8\/1982<br \/>R. Welzm\u00fcller: Einkommensentwicklung und -verteilung &#8212; aktuelle Daten &#8212;, in: WSI-Mitteilungen, Heft 6\/1984 (1984 a) R. Welzm\u00fcller: Einkommensverteilung im Rahmen der konjunkturellen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland seit 1975, in: WSI-Mitteilungen, Heft 7\/1984 (1984 b)<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[7],"tags":[],"class_list":["post-7180","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-sozialpolitik"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Sozialhilfe und Lohnpolitik in der Krise - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/sozialhilfe-und-lohnpolitik-in-der-krise\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Sozialhilfe und Lohnpolitik in der Krise - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus vorg\u00e4nge Nr. 73 (Heft 1\/1985), S. 97-110 Die seit einem Jahrzehnt anhaltende Besch\u00e4ftigungskrise wird aller Voraussicht nach auch die kommende Dekade pr\u00e4gen. 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