{"id":7185,"date":"1983-06-01T18:50:00","date_gmt":"1983-06-01T16:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/alles-und-nichts-arbeitslosigkeit-und-grundrechte\/"},"modified":"2021-09-04T00:03:46","modified_gmt":"2021-09-03T22:03:46","slug":"alles-und-nichts-arbeitslosigkeit-und-grundrechte","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/alles-und-nichts-arbeitslosigkeit-und-grundrechte\/","title":{"rendered":"Alles und nichts: Arbeitslosigkeit und Grundrechte"},"content":{"rendered":"<p><i>aus vorg\u00e4nge Nr. 62\/63 (Heft 2\/3\/1983), S. 124-129<\/i><\/p>\n<p>Vor wenigen Jahren noch eher ein Thema f\u00fcr das sozialkritische Feuilleton, werden die Tageszeitungen heute auf allen Seiten, vom Titel bis zur letzten Seite mit Nachrichten Kommentaren, Recherchen und Essays \u00fcber das \u00bbPh\u00e4nomen\u00ab Arbeitslosigkeit erschlagen. Keiner kann sich mehr beklagen, das Thema Arbeitslosigkeit w\u00fcrde in den deutschen Medien unterschlagen. Selbst die \u00bbBild-Zeitung\u00ab nimmt sich fast t\u00e4glich des Schicksals eines Arbeitslosen an. Niemand, selbst der interessierte Experte, sei er Arbeitsmarktforscher, Psychologe oder Sozialarbeiter, kann der Informationsflut folgen. Einzelne Nachrichten werden nicht mehr gelesen, Allt\u00e4glichkeiten sind zu gew\u00f6hnlich, man stumpft ab. Die Monatsstatistiken aus N\u00fcrnberg werden, von wenigen politischen Pflicht\u00fcbungen mal abgesehen, wie die Bekanntgabe von Lottozahlen registriert &#8212; nur mit weniger innerer Anteilnahme. Betroffen sind immer die anderen, und gewinnen kann dabei keiner etwas.<\/p>\n<p>Nachgelassen hat die Arbeitslosenschelte, \u00fcber 2 Millionen Dr\u00fcckeberger sind halt doch zuviel. (1) \u00a0Massenarbeitslosigkeit in einzelnen Branchen oder Regionen verlangt nach anderen Erkl\u00e4rungen als der notorische Verweis auf den Freund eines Freundes vom Nachbarn, der angeblich die Leistungen der Arbeitslosenversicherung mi\u00dfbraucht. Statt Denunziation macht sich nun philanthropischer Zynismus breit. Als ein arbeitsloser B\u00fcrger die CDU-Zentrale in Bonn um konkrete Hilfe bat, erhielt er von der Hauptabteilung II Politik im Konrad-Adenauer-Haus eine bemerkenswerte Antwort: \u00bbLeider ist es f\u00fcr Arbeitslose, die das 40. oder 45. Lebensjahr \u00fcberschritten haben, oft schwerer als f\u00fcr junge Kollegen, wieder einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Im Durchschnitt bleibt aber ein Arbeitsloser zur Zeit etwa sieben Monate lang ohne Arbeit, so da\u00df Sie nicht zu sehr dar\u00fcber entt\u00e4uscht sein d\u00fcrfen, da\u00df Sie nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit noch keine Stelle gefunden haben.\u00ab Und besonders trostreich dann die Schlu\u00dfzeilen des Briefes, formuliert sicherlich von hochkar\u00e4tig dotierten Parteiwissenschaftlern der \u00bbneuen sozialen Frage\u00ab: \u00bbAuch wegen Ihrer pers\u00f6nlichen finanziellen Lage sollten Sie sich nicht zuviel Sorgen machen. Denn von allen mu\u00df der Aufschwung mitgetragen werden, am Ende hat schlie\u00dflich jeder etwas davon. Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen. &#8211; P.S. Zu Ihrer Information legen wir dem Brief noch die Regierungserkl\u00e4rung von Bundeskanzler Helmut Kohl bei\u00ab (\u00bbNeue Hannoversche Presse\u00ab, 3.6.83).<\/p>\n<p>Am gleichen Tage verbreiten die Agenturen, da\u00df die Bundesregierung die Hoffnung auf R\u00fcckgang der Arbeitslosigkeit begraben hat (FR 3.6.1983). Im kommenden Winter mu\u00df nach Aussagen vom Parlamentarischen Staatssekret\u00e4r beim Bundesarbeitsministerium, Wolfgang Vogt von einer Arbeitslosenzahl von ann\u00e4hernd 3 Millionen ausgegangen werden. Als die \u00bbPrognos AG\u00ab Anfang 1980 in einer Studie ca. 2 Millionen Arbeitslose erst f\u00fcr das Jahr 1985 errechnete, weigerte sich das zust\u00e4ndige Ministerium, diesen angeblich zu d\u00fcsteren Berechnungen seinen offiziellen Segen zu geben. Es sind nicht nur \u00bblinke Systemkritiker\u00ab, die die Wahrscheinlichkeit einer sehr viel h\u00f6heren Zahl von Arbeitslosen prognostizieren.<\/p>\n<p>Ohne eine einschneidende Richtungs\u00e4nderung der von der SPD begonnenen und von der CDU\/FDP-Regierung forcierten Politik des Sozialabbaus bei gleichzeitiger Ausklammerung jedes konkreten Schrittes zur Arbeitszeitverk\u00fcrzung wird Massenarbeitslosigkeit bis auf Weiteres das gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik beherrschen. Der einzelne Arbeitslose wird l\u00e4nger auf die Leistungen des Arbeitsamtes bzw. Sozialamtes angewiesen sein, eine dramatische soziale Verelendung gr\u00f6\u00dferer Bev\u00f6lkerungskreise ist nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Das CDU Trostschreiben an einen Arbeitslosen ist nicht nur zynisch, sondern in seinen inhaltlichen Aussagen auch noch falsch. Weder stimmt die Angabe \u00fcber die Durchschnittsdauer &#8212; sie ist entschieden l\u00e4nger geworden &#8212; noch mu\u00df von allen der Aufschwung mitgetragen werden. Einmal vorausgesetzt, es g\u00e4be auch nur im Ansatz Grund f\u00fcr den regierungsamtlichen Optimismus.<\/p>\n<p>Zwischen 1970 und 1980 haben sich die Ausgaben f\u00fcr die Sozialhilfe fast verf\u00fcnffacht (SZ, 13.4.1983). Besonders hohe Zuwachsraten werden bei den Geldaufwendungen f\u00fcr Obdachlose, Nichtse\u00dfhafte, Alkoholiker und Drogenabh\u00e4ngige registriert (SZ 5.11.81). Gleichzeitig liegen Untersuchungen vor, die davon ausgehen, da\u00df mindestens 50% der nach dem Gesetz anspruchsberechtigten B\u00fcrger keinerlei Form von Sozialhilfe beantragen [2].<\/p>\n<p>Arbeitslosigkeit und in deren Gefolge h\u00e4ufige Verarmung trifft ein sich stolz sozial- und rechtsstaatlich nennendes Gemeinwesen wie die Bundesrepublik an einem ganz empfindlichen Nerv. Wird einer seiner B\u00fcrger arbeitslos, wankt sofort die ganze sozialstaatliche Fassade mit. Postulate des Grundgesetzes wie \u00bbDie W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar\u00ab, Verbot der Diskriminierung besonderer Bev\u00f6lkerungsgruppen, \u00bbGleichheit aller vor dem Gesetz\u00ab usw. erweisen sich in der Konfrontation mit der Realit\u00e4t eines Arbeitslosen schnell als hohl. Verdeutlichen wir dieses einmal an einem Beispiel, das sich tausendfach im Alltag der Bundesrepublik des Jahres 1983 wiederholt.<\/p>\n<p>Herr P. ist 48 Jahre alt, verheiratet, und hat 2 Kinder. Fr\u00fcher hat er eine Verwaltungst\u00e4tigkeit in einem mittleren Industriebetrieb ausgef\u00fchrt. Wegen einer schwerwiegenden, langandauernden Krankheit wurde ihm gek\u00fcndigt. Mit Unterst\u00fctzung seiner Gewerkschaft hat er gegen diese K\u00fcndigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. \u00dcber ein Jahr hat es gedauert, bis es zum ersten Verhandlungstermin kam. Das Urteil fiel negativ f\u00fcr ihn aus und so ist er heute \u00fcber eineinhalb Jahre arbeitslos. Er ist jetzt wieder arbeitsf\u00e4hig, jedoch ist eine Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von 50 % geblieben. Alle seine \u00fcber 100 Bewerbungen und Vorstellungstermine sind ergebnislos geblieben. Dabei beschr\u00e4nkt seine Behinderung &#8212; arthritische Gelenkver\u00e4nderungen &#8212; die Arbeitsleistung in seinem Beruf nur unwesentlich. Deshalb erh\u00e4lt er auch keine Berufs- oder Erwerbsunf\u00e4higkeitsrente. Die Schutzvorschriften des Schwerbehindertenrechtes, die Entlassungen von Behinderten erschweren sollen, behindern nun seine Bem\u00fchungen um Arbeit &#8212; an sich geneigte Arbeitgeber werden dadurch abgeschreckt.<\/p>\n<p>In Verbindung mit seinem Alter und der schlechten Arbeitsmarktsituation macht dies seine Suche nach einem Arbeitsplatz nahezu aussichtslos. Umschulungen werden in diesem Alter vom Arbeitsamt nur in Ausnahmef\u00e4llen finanziert. Da Herr P. \u00fcber ein Jahr arbeitslos gemeldet ist, erh\u00e4lt er nur noch Arbeitslosenhilfe, d.h. er mu\u00df jetzt mit \u00fcber 40% weniger Geld gegen\u00fcber den Jahren seiner Berufst\u00e4tigkeit auskommen. Bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe \u00fcberpr\u00fcft das Arbeitsamt seine Bed\u00fcrftigkeit. Seine unmittelbaren Angeh\u00f6rigen, seine Frau und seine bereits \u00bbverrentete\u00ab Mutter m\u00fcssen ihre finanzielle Lage dem Arbeitsamt offenbaren, damit auf dieser Grundlage die H\u00f6he der Arbeitslosenhilfe berechnet werden kann. Auf Wohngeld hat Herr P. keinen Anspruch, da er mit seiner Arbeitslosenhilfe immer noch \u00fcber dem anerkannten Satz liegt. Die Familie P. ist gezwungen, sich um eine billigere Wohnung zu bem\u00fchen. Aber Arbeitslose sind bei Vermietern nicht gut angesehen. Maklergeb\u00fchren, Mietsicherheiten und Abstandszahlungen engen die Auswahl weiter ein. Aus der einigerma\u00dfen abgesicherten Angestelltenfamilie sind innerhalb von knapp zwei Jahren Menschen dritter oder vierter Klasse geworden.<\/p>\n<p>Da\u00df nun das Arbeitsamt nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit, in denen Herrn P. keine Stelle angeboten werden konnte, in Zweifel zieht, da\u00df er sein fr\u00fcheres Einkommen heute noch erzielen k\u00f6nnte und deshalb die Arbeitslosenhilfe um 13% senkt, bedeutet nur noch einen weiteren finanziellen und materiellen Tiefschlag. Er ist gezwungen, den f\u00fcr ihn vor Jahren absolut unvorstellbaren Gang zum Sozialamt zu machen, und einen Neuantrag beim Wohnungsamt zu stellen. Jetzt ist er mittendrin im vielger\u00fchmten sozialen Netz des Sozialstaates. Wo er existenziell auf jede Mark staatlicher Unterst\u00fctzung angewiesen ist, mu\u00df er miterleben, wie die K\u00fcrzungsschere der \u00f6ffentlichen Haushalte gerade hier angesetzt wird, bei denen, die nach Jahren sozialen Abstiegs und ohne Lobby im R\u00fccken zu schwach sind, sich dagegen zu wehren.<\/p>\n<p>Der Fall des arbeitslosen fr\u00fcheren Angestellten Herrn P. mag dramatisch erscheinen, \u00fcberzeichnet ist er jedoch nicht. Es fehlen genauere Angaben \u00fcber seine finanzielle Situation. Herr P. mu\u00df offensichtlich erhebliche Einschr\u00e4nkungen in seinem privaten Haushalt machen, alleine steht er damit aber wahrlich nicht. \u00dcber die H\u00e4lfte aller von Arbeitslosenunterst\u00fctzung abh\u00e4ngigen Vierpersonenhaushalte lebt unterhalb der Armutsgrenze (Sozialhilfesatz) (3).<\/p>\n<p>Herr P. ist noch verheiratet, \u00fcber m\u00f6gliche Familienkrisen erfahren wir nichts, k\u00f6nnen sie jedoch getrost unterstellen. Nichts wird berichtet von eventuellen psychisch-sozialen Auff\u00e4lligkeiten, obwohl es inzwischen eine Reihe von Untersuchungen gibt, die Zusammenh\u00e4nge zwischen dem gesundheitlich-psychischen Wohlbefinden und dem Verlust eines Arbeitsplatzes best\u00e4tigen (4). Sollte Herr P. etwa alkoholabh\u00e4ngig werden &#8212; Gr\u00fcnde dazu gibt es wahrlich genug &#8212; w\u00fcrde er gezwungen sein, noch weitere private oder \u00f6ffentliche Sozialdienste in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>Anders, wahrscheinlich noch krasser, w\u00fcrden Einzelfallstudien \u00fcber einen jugendlichen Arbeitslosen oder eine alleinstehende arbeitslose Frau ohne Berufsqualifikation ausfallen.<\/p>\n<p>Die j\u00fcngsten K\u00fcrzungen der Bundesregierung im Sozialhaushalt treffen vor allem die alleinstehenden Arbeitslosen, denen nicht mehr 68% des vorherigen Nettolohnes als Versicherungsleistung zustehen, sondern nur noch 63%. \u00c4hnlich sind die K\u00fcrzungen der Arbeitslosenhilfe. Die zunehmend gr\u00f6\u00dfer werdende Gruppe akademischer Arbeitsloser ist zum Teil materiell stark belastet, ihre sozialen Kontakte sind aber zumeist nicht so gest\u00f6rt wie bei der Gruppe der \u00e4lteren langfristigen Arbeitslosen. Bereitschaft und F\u00e4higkeit zum Engagement in politischen oder beruflichen Alternativzusammenh\u00e4ngen sind noch relativ gro\u00df (5).<\/p>\n<p>So schreiend der Skandal Arbeitslosigkeit auch ist, so schwerwiegend er in das gesamte gesellschaftliche Gef\u00fcge eingreift und nicht selten zur Zerst\u00f6rung der pers\u00f6nlichen Identit\u00e4t des Betroffenen und seiner Angeh\u00f6rigen f\u00fchrt &#8212; eine direkte Verletzung geltenden Rechts ist jedenfalls vordergr\u00fcndig nicht auszumachen.<\/p>\n<p>Ein Recht auf Arbeit existiert in der bundesrepublikanischen Verfassung nicht, auf das sich der arbeitslose P. h\u00e4tte berufen k\u00f6nnen. Gegen seine K\u00fcndigung hat er geklagt, der Prozess ging aber f\u00fcr ihn negativ aus. Die Entlassung erfolgte also legal, jedenfalls nach der Entscheidung des zust\u00e4ndigen Arbeitsrichters. Der Weg durch die weiteren gerichtlichen Instanzen ist zeitraubend und j\u00fcnger wird P. dadurch auch nicht. Eine Benachteiligung bei der Arbeitssuche aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Sch\u00e4digung darf nach dem Gesetz nicht erfolgen &#8212; aber auch die Zahlung einer Ausgleichsabgabe anstatt der Einstellung eines Behinderten ist legal. Die Weigerung des Arbeitsamtes, einem Ende Vierzigj\u00e4hrigen noch eine Umschulung zu finanzieren, mag hart und willk\u00fcrlich erscheinen, ungesetzlich ist diese Entscheidung aber nicht.<\/p>\n<p>Die Berechnung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe nach dem Bed\u00fcrftigkeitsprinzip erfolgt aufgrund klarer, im AFG bzw. BSHG festgehaltener Bestimmungen. Den K\u00fcrzungen bei den Arbeitslosenleistungen und der Sozialhilfe liegen politische Pr\u00e4missen einer demokratisch, auch von einem Teil sozialrandst\u00e4ndiger Gruppen gew\u00e4hlten Regierung zugrunde. Da\u00df der Arbeitslose sich sozial in jeder Hinsicht benachteiligt f\u00fchlt, mu\u00df nicht hei\u00dfen, da\u00df er durch rechtliche Willk\u00fcr und systematische Verletzung seiner Grundrechte in diese deklassierte Situation gekommen ist.<\/p>\n<p>Es mu\u00df also tiefer gegraben werden, um die Verletzung von Grund- und B\u00fcrgerrechten durch Arbeitslosigkeit auf den Begriff zu bringen. Es mu\u00df auch zeitlich schon vor dem Beginn der faktischen Arbeitslosigkeit eingesetzt werden. Drohende Arbeitslosigkeit ist das Schwert, mit dem der Arbeiterbewegung ihre erk\u00e4mpften Grundrechte auf Meinungs- und Koalitionsfreiheit aus der Hand geschlagen werden. In einer Region oder Branche mit hoher Arbeitslosigkeit wird sich ein Arbeitnehmer sehr genau \u00fcberlegen, ob er durch auffallende politische Meinungsbekundung seinen ohnehin schon wackligen Arbeitsplatz gef\u00e4hrdet. Unter dem Druck der Wirtschaftskrise klagen die Gewerkschaften von deutlich schwindender Motivation ihrer Mitglieder, sich offen zu engagieren. Und der absolute R\u00fcckgang an Mitgliederzahlen des DGB ist nicht nur auf die Aff\u00e4re um die \u00bbNeue Heimat\u00ab zur\u00fcckzuf\u00fchren. In der klassischen Studie von Marie Jahoda u.a. \u00fcber \u00bbDie Arbeitslosen von Marienthal\u00bb (6) wird\u00a0die Apathisierung eines ganzen Ortes konstatiert. \u00bbAllgemein l\u00e4\u00dft sich eine Regression auf individuelle bzw. familienzentrierte Interessenorientierungen beobachten\u00ab (7). Von politischer Partizipation und aktivem Einsatz f\u00fcr seine Rechte kann keine Rede mehr sein.<\/p>\n<p>Dem Nichtdiskriminierungsgebot des Grundgesetzes Artikel 3, Absatz 3 stehen die Fakten des Arbeitsmarktes gegen\u00fcber, nach denen gerade Frauen, Ausl\u00e4nder, Jugendliche und \u00fcber 40-j\u00e4hrige \u00fcberproportional arbeitslos sind bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Einer arbeitslosen Behinderten erz\u00e4hle man einmal ohne rot zu werden etwas vom Recht aller Deutschen, \u00bbBeruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsst\u00e4tte frei zu w\u00e4hlen\u00ab (Artikel 12, 1 GG).<\/p>\n<p>Im Gegensatz zum Arbeitsf\u00f6rderungsgesetz (AFG) nimmt das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ausdr\u00fccklich das Postulat des Grundgesetzes von der unantastbaren <br \/>Menschenw\u00fcrde auf. Im \u00a71 Absatz 2 des BSHG hei\u00dft es, da\u00df es Aufgabe der Sozialhilfe sei, \u00bbdem Empf\u00e4nger der Hilfe die F\u00fchrung eines Lebens zu erm\u00f6glichen, das der W\u00fcrde des Menschen entspricht\u00ab. In Zahlen ausgedr\u00fcckt und allen Pathos entkleidet, bedeutet dies f\u00fcr einen alleinstehenden Sozialhilfeempf\u00e4nger mit zur Zeit 338 DM im Monat, den artistischen Versuch machen zu m\u00fcssen, \u00bbw\u00fcrdevoll\u00ab zu leben. Berechnet wird dieser sogenannte Regelsatz nach einem seit 1970 unver\u00e4ndert geltenden \u00bbWarenkorb\u00bb, der dem einzelnen Sozialhilfeempf\u00e4nger z.B. pro Woche 25 g Kartoffelmehl, 1,5 Ltr. Milch, 1\/8 St\u00fcck Seife und 1\/36 Unterw\u00e4sche zubilligt.<\/p>\n<p>B\u00fcrgerfreiheiten und Grundrechte lassen sich nicht in Zahlen und Einkommensleistungen aufrechnen. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein. Aber was n\u00fctzen diese hehren, Postulate und Grundrechtsartikel einem Arbeitslosen, dem die Gesellschaft zuerst die Arbeit, dann die Butter und immer mehr auch das ganze Brot vorenth\u00e4lt?<\/p>\n<p><b>Verweise<\/b><\/p>\n<p>1 Bezogen auf die Denunziation von Sozialhilfeempf\u00e4ngern in den Medien liegt [eine vorbildliche Untersuchung\u00a0vor. Heiner Henkel \/ Franz Pavelka: \u00d6ffentliche und ver\u00f6ffentlichte Meinungen zum Mi\u00dfbrauch von sozialen\u00a0Leistungen und Einrichtungen, in: FR, 18. 10. 1980.<br \/>2 s. hierzu \u00bbDie Glaubw\u00fcrdigkeit der Sozialpolitik sieht auf dem Spiel\u00ab. Stellungnahme von 16 Wissenschaftlern zur aktuellen Situation in der Sozialhilfe, in: FR, 10.2.1983; Richard Hauser u.a.: Armut, Niedrigeinkommen und Unterversorgung in der Bundesrepublik Deutschland,<br \/>3\u00a0 s. hierzu Richard Hauser u.a., aa0., Handelsblatt, 3.6.1980.<br \/>4 s. hierzu Harvey Brenner: Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit und psychische Erkrankung, M\u00fcnchen 1979; Gemeinsame Stellungnahme von Verb\u00e4nden der psychosozialen Versorgung zu den individuellen und sozialen Kosten der Arbeitslosigkeit, in: FR 3.5.1983; Marie Jahoda, Krankmachende Arbeitslosigkeit &#8212; gesundmachende Arbeit? in: Freiheit und Gleichheit, Nr. 4, 1983, S. 69f.; Christian Brinkmann: Finanzielle und psychosoziale Belastungen w\u00e4hrend der Arbeitslosigkeit, in: All Wacker (Hvg), Vom Schock zum Fatalismus, Frankfurt\/M. 1978.<br \/>5 s. Gerd Vonderach: Die neuen Selbst\u00e4ndigen, in: Mitteilungen aus dem Institut f\u00fcr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nr. 2\/80,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 S. 53f.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>6 Marie Jahoda\/ P.F. Lazarsfeld\/ H. Zeisel: Die Arbeitslosen von Marienthal, Bonn 1960.<br \/>7 Ali Wacker: Arbeitslosigkeit, Frankfurt\/M 1976, S. 41.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[7],"tags":[],"class_list":["post-7185","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-sozialpolitik"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Alles und nichts: Arbeitslosigkeit und Grundrechte - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/alles-und-nichts-arbeitslosigkeit-und-grundrechte\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Alles und nichts: Arbeitslosigkeit und Grundrechte - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus vorg\u00e4nge Nr. 62\/63 (Heft 2\/3\/1983), S. 124-129 Vor wenigen Jahren noch eher ein Thema f\u00fcr das sozialkritische Feuilleton, werden die Tageszeitungen heute auf allen Seiten, vom Titel bis zur letzten Seite mit Nachrichten Kommentaren, Recherchen und Essays \u00fcber das \u00bbPh\u00e4nomen\u00ab Arbeitslosigkeit erschlagen. 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