{"id":7186,"date":"1983-06-01T18:40:00","date_gmt":"1983-06-01T16:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/sterbehilfe-oder-ein-recht-auf-leben\/"},"modified":"2021-09-04T00:03:46","modified_gmt":"2021-09-03T22:03:46","slug":"sterbehilfe-oder-ein-recht-auf-leben","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/sterbehilfe-oder-ein-recht-auf-leben\/","title":{"rendered":"\u00bbSterbehilfe\u00ab oder ein \u00bbRecht auf Leben\u00ab?"},"content":{"rendered":"<p><i>Zur Krise der Wohlfahrtsstaatlichen Grundstrukturen in der bundesdeutschen Sozialhilfe<\/p>\n<p>aus vorg\u00e4nge Nr. 62\/63 (Heft 2\/3\/1983), S. 129-133<\/i><\/p>\n<p>Wenn selbst die Deutsche Bundesbank sich in ihren Monatsberichten &#8212; und zwar in der Tendenz eher positiv, \u00bbbewahrend\u00ab &#8212; um die Sozialhilfe bem\u00fcht (Deutsche Bundesbank, 1983), so zeigt sich einerseits wie weit die sozialpolitische Krise schon vorangeschritten ist und andererseits wie r\u00fcckw\u00e4rts gewandt die anderen politischen Akteure sich verhalten (Gemeinden, kommunale Spitzenverb\u00e4nde, Landesinnenministerien, Bundes- und Landesfinanzministerien usf.), die dieser angeblichen \u00bbH\u00e4ngematte\u00ab seit etwa 5 Jahren immer n\u00e4her auf den Leib ger\u00fcckt sind. F\u00fcr sie ist Sozialhilfe kein Menschenrecht im Sozialstaat, sondern immer noch eher eine Polizeizust\u00e4ndigkeit f\u00fcr marginalisierte Gruppen.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"wie-ist-die-lage\">Wie ist die Lage?<\/span><\/h5>\n<p>Beschr\u00e4nken wir uns hier auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), weil dies die \u00bbGrundhilfe\u00ab darstellt, das letzte Netz sozialer Sicherheit in diesem Sozialstaat. Die Zahl der Empf\u00e4nger wuchs von 999.131 im Jahre 1974 auf inzwischen 1.254.194 im Jahre 1980 &#8212; f\u00fcr 1981 liegen noch keine verl\u00e4\u00dflichen Zahlen vor, ein Anstieg steht aber schon jetzt fest (Galperin, 1983:3). Allerdings sind die Empf\u00e4nger inzwischen nicht mehr die gleichen. Standen fr\u00fcher \u00e4ltere Personen im Vordergrund so heute j\u00fcngere Menschen, einschlie\u00dflich der Alleinerzieher. Damit ist die potentielle \u00dcberschneidung mit dem Arbeitsmarkt (\u00bbErwerbsf\u00e4higkeit\u00ab) immer gr\u00f6\u00dfer geworden und die Sozialhilfe wird immer deutlicher auch zu einer letzten Auffangzone f\u00fcr wachsende Arbeitslosigkeit (Galperin, 1983: 3; Deutsche Bundesbank, 1983: 39). In diese Auffangzone geraten Sozialhilfeempf\u00e4nger auf verschiedene Weise: die Arbeitslosenhilfe mag zu gering sein, so da\u00df ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht; die Empf\u00e4nger haben nie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe gehabt, weil sie in den Arbeitsmarkt gar nicht erst hinein gekommen sind und sind deshalb auf Sozialhilfe angewiesen; schlie\u00dflich k\u00f6nnen sie auch derartige Anspr\u00fcche \u00bbverloren\u00ab haben.<\/p>\n<p>Wie nun wird diese wachsende Armutsbev\u00f6lkerung durch den Staat und die Gemeinden \u00bbreguliert\u00ab? Diese \u00bbRegulierung der Armut\u00ab (vgl. Piven\/Cloward, 1977) setzt an drei wesentlichen \u00bbFl\u00e4chen\u00ab an:<\/p>\n<p>(1) Dem zugelassenen Reproduktionsniveau\u00ab der Armen. Hier geht es um das \u00bbExistenzminimum\u00ab und dessen Formalisierung in \u00bbRicht-\u00ab oder \u00bbRegels\u00e4tzen\u00ab, sowie um zus\u00e4tzliche einmalige Leistungen der Sozialbeh\u00f6rde. Im BSHG ist heute der \u00bbRegelsatz\u00ab die ausschlaggebende Struktur. Durch ihn sollen der laufende Bedarf vermittels eines standardisierten Geldbetrages (im Bundesdurchschnitt belief er sich 1982 im Monat f\u00fcr Haushaltsvorstand und Alleinstehende &#8212;\u00bbEckregelsatz\u00ab &#8212; auf DM 338.&#8212;; vgl. Regelsatztabelle) abgedeckt werden (Miete und Heizung sind extra \u00fcbernommen, einmaliger Bedarf desgleichen, wenngleich hier die Willk\u00fcr noch am gr\u00f6\u00dften ist) und er fu\u00dft selber auf einer pingelig-genauen Berechnung des Lebensnotwendigsten, dem \u00bbWarenkorb\u00ab des Deutschen Vereins f\u00fcr \u00f6ffentliche und private F\u00fcrsorge.<\/p>\n<p>(2) Dem repressiven Ring an Zugangs- wie Abgangsvoraussetzungen hinsichtlich des zugelassenen Reproduktionsniveaus. Hier ist vor allem auf die \u00bbArbeitspflicht\u00ab nach dem BSHG hinzuweisen. Dem Empf\u00e4nger obliegt es, ihm vom Sozialamt zugewiesene Arbeit gegen einen geringf\u00fcgigen Aufwendungsersatz zu \u00fcbernehmen &#8212; oder er verliert seinen Anspruch auf Sozialhilfe.<\/p>\n<p>(3) Der schlu\u00dfendlichen Ausformung von Sozialhilfepolitik als \u00bbdrittem Sektor\u00ab sozial-politischer Herrschaft. Hier steht \u00bbmarginalisierte Sozialpolitik\u00ab neben der \u00bbdurchschnittlichen Arbeitersozialpolitik\u00ab und neben der \u00bbSozialpolitik f\u00fcr gehobene Lohnabh\u00e4ngige\u00ab in Ersatzkassen und Angestelltenversicherung.<\/p>\n<p>Diese \u00bbSpaltungsstrukturen\u00ab in der Sozialpolitik sind vor allem deshalb von Bedeutung, weil sie gesellschaftliche Gegenwehr durch \u00bbSolidarit\u00e4t\u00ab gerade f\u00fcr die Schw\u00e4chsten weitgehend au\u00dfer Kraft setzen. R\u00fcdiger Baron berichtet insoweit \u00fcber die Anfangszeit der Kaiserlichen Sozialgesetzgebung Ende des letzten Jahrhunderts: \u00bbDie scheinbare Aussichtslosigkeit, in \u00e4hnlicher Weise die Lage der f\u00fcr das Kapital wertlosen, aus dem Arbeitsproze\u00df ausgeschiedenen oder von vornherein &#8218;unbrauchbaren` Schichten der Eigentumslosen verbessern zu wollen, wurde von der organisierten Arbeiterbewegung stillschweigend akzeptiert. In dieser Abkoppelung des Pauperismus vom sozialen Kampf der Arbeiterbewegung liegt der wesentliche Grund f\u00fcr die von der Sozialdemokratie in der Folgezeit gen\u00e4hrte &#8218;Sozialstaatsillusion&#8216;. Die mit der gesetzlichen Sozialversicherung eingef\u00fchrte Differenzierung wurde von der Sozialdemokratie (seit der Jahrhundertwende S. L.) zum Prinzip erhoben; zugleich beraubt die Reduzierung des sozialpolitischen Interesses der Arbeiterbewegung auf die Schichten, die bereits das Verwertungsinteresse des Kapitals auf ihrer Seite haben, die Elendsschichten eben desjenigen Konfliktpotentials, mit dem sie sich aus ihrer sozialen Vernachl\u00e4ssigung befreien k\u00f6nnten\u00ab (48)<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"welche-situation-zeichnet-sich-in-den-letzten-jahren-ab\">Welche Situation zeichnet sich in den letzten Jahren ab?<\/span><\/h5>\n<p>Die seit den sechziger Jahren relativ fest gef\u00fcgte Struktur eines Anspruchs auf ein Existenzminimum (nach dem BSHG) beginnt sich aufzul\u00f6sen. Hierbei spielen eine Reihe von Entwicklungen ineinander: Zun\u00e4chst \u00bbverga\u00df\u00ab man, den Warenkorb, wie es vordem regelm\u00e4\u00dfiger geschehen war, an die heutigen sozialen Standards anzugleichen. Als es dann Anfang der achtziger Jahre doch geschehen sollte, scheiterte dies am Veto der kommunalen Spitzenverb\u00e4nde. Zudem zerschlug der Bund in der Operation `82 (Leibfried\/Wenzel, 1982) diese Struktur insofern, als er die Anpassung des Warenkorbs an gestiegene Preise, die bislang automatisch geschehen war, durch Prozentvorgaben (f\u00fcr 1983 1%) au\u00dfer Kraft setzte: der wirkliche Preisanstieg ist nunmehr unerheblich. Hiervon sind neben den Empf\u00e4ngern wegen der zunehmenden \u00dcberschneidungen mit dem Arbeitsmarkt vor allem die Gewerkschaften bzw. die Arbeitnehmer selber betroffen, denn hier wird nun mit stets zunehmender Wirkung der Teppich unter der Tarifpyramide weggezogen. Galperin notiert dazu: \u00bbMit der Koppelung von Sozialhilfeausstattung und Reallohnentwicklung w\u00fcrde \u00fcberdies ein Teufelskreis er\u00f6ffnet: Reallohnsenkung bewirkt \u00fcber die Abstandswelle (d.h. Regels\u00e4tze sollen \u00bbAbstand\u00ab zu den Niedrigl\u00f6hnen wahren &#8212; S.L.) eine Senkung der Regels\u00e4tze &#8212; die Regelsatzausstattung erscheint alsbald wieder als angemessen &#8212; Reallohneinbu\u00dfen scheinen angesichts eines akzeptierten Sozialhilfeniveaus wieder sozial vertr\u00e4glich zu sein &#8212; Reallohnsenkung bewirkt \u00fcber die Abstandswelle eine Senkung der Regels\u00e4tze usw.\u00ab<\/p>\n<p>\u00bbUm dies unmi\u00dfverst\u00e4ndlich zu formulieren: Ich besorge wegen der sozialhilferechtlich scheinbar naheliegenden Wechselwirkungen zwischen Lohn- und Sozialhilfeniveau einen zus\u00e4tzlichen Druck auf Arbeits- und Ersatzeinkommen. Betrachtungen zur Sozialhilfe sind in schwierigen Zeiten eben nicht nur intellektuelle Konsumg\u00fcter f\u00fcr Fachkreise, sondern zumindest den Tarifpartnern f\u00fcr einen gedanklichen Seiteneinstieg angeboten\u00ab (1983 : 5). Aber nicht nur Gewerkschaften, sondern auch \u00bbneue soziale Bewegungen\u00ab sind von diesem Thema angesprochen: seien es die Sozialhilfeinitiativen oder seien es alternative Sozialpolitiker bei den Gr\u00fcnen. Im letzteren Bereich besteht die akute Gefahr, den Zerst\u00f6rungen im Minimumbereich mit einer gr\u00fcnen Variante des Subsidiarit\u00e4tsprinzips in die H\u00e4nde zu arbeiten: \u00bbSelbsthilfe\u00ab kann jedenfalls unter heutigen Randbedingungen eine monet\u00e4re Grundsicherung des Existenzminimums nicht ersetzen (vgl. Heiner, 1979).<\/p>\n<p>Ferner wird der \u00bbrepressive Ring\u00ab fester angezogen. Daf\u00fcr gibt es vielerlei Anzeichen. Personal und Amt werden \u00bbunzug\u00e4nglicher\u00ab. Die Skandalisierungsquote in der \u00f6ffentlichen Meinung nimmt &#8212; ganz unabh\u00e4ngig von wirklich gegebenen Skandalen &#8212; enorm zu. Vor allem aber die Programme eines \u00bbSing for your supper\u00ab (\u00bbOhne Arbeit kein Brot\u00ab ist die deutsche \u00dcbersetzung &#8212; in der allerdings der herrschaftsironisierende Oberton fehlt), also die Arbeitsprogramme, nehmen zu. Dabei geht es nicht um \u00bbArbeitstherapie\u00ab oder \u00e4hnliches, wie manchmal in den sechziger und siebziger Jahren. Das erkennt man schon daran, da\u00df das ausgesprochene Motiv der Versch\u00e4rfung (zum Beispiel in Berlin) Berechnungen sind, wonach durch Arbeitsangebote eine Abschreckung und damit eine finanzielle Entlastung der Sozialhilfetr\u00e4ger bewirkt werden soll. In diesem Bereich w\u00e4re es zentral, die repressive Verkoppelung von Arbeit und Sozialhilfe aufzul\u00f6sen, denn:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">Das Existenzminimum darf nicht zu einem Mittel der Abschreckungspolitik werden &#8212; es ist unbedingt zu gew\u00e4hrleisten.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Die erfolgreiche Reintegration in den Arbeitsmarkt ist grunds\u00e4tzlich nur bei Freiwilligkeit m\u00f6glich, nicht aber aufgrund eines Zwangsprogramms, das mit der Drohung von Existenzvernichtung operiert.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Die Arbeit die hier zugewiesen wird, f\u00e4llt in den \u00f6ffentlichen Sektor und tritt regelm\u00e4\u00dfig<br \/>&#8212; teils an die Stelle einer Expansion regul\u00e4rer Arbeitspl\u00e4tze im \u00f6ffentlichen Dienst oder<br \/>&#8212; ist der L\u00fcckenb\u00fc\u00dfer f\u00fcr die Streichung bzw. Sperrung solcher Stellen.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch hier sind also wieder die Gewerkschaften bzw. die Arbeitnehmer allgemein angesprochen. Nicht nur der tarifliche Teppich wird langsam weggezogen, sondern auch die \u00bbStellenpyramide\u00ab schmilzt so langsam an ihrem breiten Niedriglohnsockel dahin. Die Sozialhilfe wird dann zur offiziell betriebenen \u00bbSchatten\u00f6konomie\u00ab.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"folgerung-und-forderung-ein-menschenrecht-auf-existenz\">Folgerung und Forderung: ein Menschen&shy;recht auf Existenz<\/span><\/h5>\n<p>Allerdings wird die zentrale Frage sein, ob Gewerkschaften und \u00bbnormale\u00ab Arbeitnehmer durch diese Krise dazu gebracht werden, die etablierte Aufspaltung zwischen der Sicherung der durchschnittlichen Arbeiterexistenz und Armutspolizei wirksam zu \u00fcberbr\u00fccken bzw. zu \u00fcberspringen. Ein strategischer Parameter f\u00fcr die politische Auseinandersetzung wird dabei in den kommenden Jahren das \u00bbRecht auf Leben\u00ab, das \u00bbMenschenrecht auf ein unbedingtes Existenzminimum\u00ab sein. Versteht man die Sozialhilfe mehr als Sozialpolizei oder Marginalit\u00e4tskontrolle (oder im Gr\u00fcnen als b\u00fcrokratisiert gehandhabte Staatsknete) so liegt ein solches Recht alles andere als nahe. \u00bbZum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel\u00ab w\u00e4re dann die Gegenmaxime &#8212; und mit jedem weiteren Schritt der Zerst\u00f6rung der Grundstrukturen k\u00e4men wir dann der \u00bbSterbehilfe\u00ab n\u00e4her. So will es die moralische \u00d6konomie (\u00bbmoral economy\u00ab) des Eigentums. Versteht man hingegen die Sozialhilfe als umfassende Mindestsicherung, als das wichtigste, weil letzte Netz sozialer Existenzsicherung und geht man von einer \u00bbmoralischen \u00d6konomie\u00ab des Wohlfahrtsstaates, des Lebens, aus, wird eine zus\u00e4tzliche Festigung dieses Mindestplateaus zu einer immer zentraleren Aufgabe &#8212; trotz und gerade wegen der Krise.<\/p>\n<p>Bei dieser Sicherung des \u00bbMenschenrechts auf Existenz\u00ab f\u00e4llt es auch nicht mehr schwer, den Traditionen wieder n\u00e4her zu treten, die an der Wiege des Existenzminimums stehen (Leibfried, 81). Schlie\u00dflich ging es bei dem ersten nationalen Institutionalisierungsschub der Armutspolitik in der Weimarer Zeit gerade um \u00bbdie Richts\u00e4tze\u00ab. Damals allerdings war von dieser Armutspolitik bald die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung betroffen (Inflationszeit und die Folgen), so da\u00df \u00bbder Warenkorb-Regelsatz-Komplex&#8230; in jener Zeit (funktional gesprochen) nur eine komplizierte Chiffre f\u00fcr&#8230; (eine radikal gestellte Frage nach umfassenden sozialstaatlichen Teilhaberechten &#8212; S.L.), einen breiten Anspruch auf gesellschaftliche Umverteilung und eine, die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung umfassende, soziale Umverteilungsgerechtigkeit (war)\u00ab (Leibfried u.a., 1983 : 10). In dem Ma\u00dfe wie die Armutsproblematik zu einem allgemeinen Thema f\u00fcr Arbeitnehmer und Gewerkschaften wird, wie zudem die \u00bbneuen sozialen Bewegungen\u00ab auf die Grenzen der \u00bbSelbsthilfe\u00ab und die Notwendigkeit allgemeiner gesellschaftlicher Solidarit\u00e4t durch die Sicherung solcher Mindeststandards sto\u00dfen, in dem Ma\u00dfe wird dieses \u00bbRecht auf Leben\u00ab auch neue Sprengkraft haben. Dabei wird sich die Weimarer Erfahrung kaum wiederholen, denn die Ausgangsbedingungen sind heute schon deshalb anders, weil<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">es um den Abbau eines ausgebauten Netzes sozialer Sicherung geht (was sowohl die Interessenstruktur wie die Mobilisierungschancen ver\u00e4ndert);<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">das Problem mit den jetzigen gesellschaftlichen Ressourcen grunds\u00e4tzlich bew\u00e4ltigbar ist;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">die sozialen Bewegungen eher st\u00e4rker und umfassender geworden sind und derzeit jedenfalls sensibler auf solche Zerfallsprozesse zu \u00bbreagieren\u00ab scheinen, weil die Betroffenheit deutlich umfassender geworden ist.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>Literatur<\/b><\/p>\n<p>Deutsche Bundesbank, 1983: Die Aufwendungen f\u00fcr Sozialhilfe seit Beginn der siebziger Jahre, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, April, S. 36 &#8211; 44.<br \/>Peter Galperin, 1983: Sozialhilfe &#8217;83 &#8212; ein Soziometer reagiert auf bewegte Zeiten, in: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit, Juni (im Druck). Stephan Leibfried, 1981: Existenzminimum und F\u00fcrsorge-Richts\u00e4tze in der Weimarer Republik, in: Jahrbuch der Sozialarbeit 4(1982), Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1981, S. 469 &#8211; 523.<br \/>Stephan Leibfried,&#8216; Michael Heisig; Eckhard Hansen, 1983: Existenzminimum und Sozialpolitik. Ein Forschungsprojekt zur Entwicklung und Krise der Sozialhilfepolitik in der Bundesrepublik, in: Soziale Arbeit, Juni (im Druck).<br \/>Stephan Leibfried,&#8216; Gert Wenzel, 1982: Spar-Operation &#8217;82, in sozialmagazin, Juli\/August, S. 40 &#8211; 48.<br \/>Frances Fox Piven; Richard A. Cloward, 1977: Regulierung der Armut. Die Politik der \u00d6ffentlichen Wohlfahrt, Frankfurt\/Main: Suhrkamp, 449 Seiten,<br \/>Regelsatztabelle, 1982: Regelsatztabelle 198., in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins f\u00fcr \u00f6ffentliche und private F\u00fcrsorge, Jg. 62, Nr. 2 (Februar), S. 75.<br \/>R\u00fcdiger Baron, 1979: Weder Zuckerbrot noch Peitsche. Historische Konstitutionsbedingungen des Sozialstaats in Deutschland, in: Gesellschaft. Beitr\u00e4ge zur Marxschen Theorie 12, Frankfurt: Suhrkamp, S. 13 &#8211; 55.<br \/>Maja Heiner, 1979: Die \u00bbGr\u00fcnen\u00ab und die Sozialarbeit &#8212; Perspektiven einer zuk\u00fcnftigen sozialen Arbeit aus der Sicht der \u00f6kologischen Bewegung, in: Neue Praxis, Jg. 9, Nr. 2, S. 147 -\/62.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[7],"tags":[],"class_list":["post-7186","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-sozialpolitik"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u00bbSterbehilfe\u00ab oder ein \u00bbRecht auf Leben\u00ab? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/sterbehilfe-oder-ein-recht-auf-leben\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u00bbSterbehilfe\u00ab oder ein \u00bbRecht auf Leben\u00ab? 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