{"id":7574,"date":"1997-03-18T14:48:00","date_gmt":"1997-03-18T13:48:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-praktische-philosophie-anhoerung-zum-schulversuch-in-nrw\/"},"modified":"2021-08-28T23:34:15","modified_gmt":"2021-08-28T21:34:15","slug":"stellungnahme-praktische-philosophie-anhoerung-zum-schulversuch-in-nrw","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-praktische-philosophie-anhoerung-zum-schulversuch-in-nrw\/","title":{"rendered":"Stellungnahme: Praktische Philosophie &#8211; Anh\u00f6rung zum Schulversuch in NRW"},"content":{"rendered":"<p>Ursula Neumann<\/p>\n<p>Geschichte des Religionsunterrichts und der sog. Ersatzf\u00e4cher. Was bewirkt Religionsunterricht? Kann der Staat seinen Erziehungsauftrag an den kirchlichen Religionsunterricht delegieren? Was wollen Sch\u00fclerInnen und Eltern? Die Inkonsistenz der Pro-&#8222;Ersatzfach&#8220;- Argumentation.<\/p>\n<p>Langfassung vom 18.03.1997<\/p>\n<h5><span id=\"1-geschichte-des-religionsunterrichtes-und-der-sogenannten-ersatzfaecher-in-deutschland\">1. Geschichte des Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richtes und der sogenannten &bdquo;Ersatz&shy;f&auml;&shy;cher&ldquo; in Deutschland<\/span><\/h5>\n<p>Die Geschichte des Religionsunterrichts und der sogenannten &#8222;Ersatzf\u00e4cher&#8220; ist die Geschichte einer Expansion kirchlichen Einflusses auf die Schule bei gleichzeitigem Verlust des Einflusses auf die Gesellschaft.<\/p>\n<p>Im Gefolge der &#8217;68er meldeten sich zunehmend Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler vom Religionsunterricht ab. Dies rief die Kirchen auf den Plan. Ihre Forderung nach Ethikunterricht ist die Forderung nach einem Fach, das als Damm gegen die &#8222;Abmeldewelle&#8220; fungieren sollte: &#8222;Konfessioneller Religionsunterricht ist &#8230; das einzige Fach, von dem sich der Lernende (in der Mehrzahl der Bundesl\u00e4nder ersatzlos) abmelden kann. Die Synode begr\u00fc\u00dft deshalb die Einf\u00fchrung eines Unterrichtsfaches, das alle Sch\u00fcler besuchen, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen&#8230; Durch ein solches Fach werden Unzutr\u00e4glichkeiten gemildert, die sich aus der Sonderstellung eines Faches mit Abmeldem\u00f6glichkeit ergeben. Die Einf\u00fchrung eines solchen Faches tr\u00e4gt wesentlich dazu bei, da\u00df die Entscheidung f\u00fcr oder gegen die Teilnahme am Religionsunterricht Gewissensentscheidung ist und Kollektivdruck vermindert. Sie erleichtert es auch, sachgerechte Anforderungen an die Leistungen der Sch\u00fcler im Religionsunterricht zu stellen.&#8220; Wenn der Religionsp\u00e4dagoge Gert Otto mit Blick auf die sogenannten Ersatzf\u00e4cher behauptet: &#8222;Wir haben den einmaligen Fall in der Schulgeschichte, da\u00df ein Fach nicht aus didaktischen sondern aus schulrechtlichen \u00dcberlegungen eingef\u00fchrt worden ist&#8220;, so ist das nur die halbe Wahrheit: Nicht schulrechtliche \u00dcberlegungen waren ausschlaggebend, sondern kirchliches Begehren, demgegen\u00fcber sich die L\u00e4nder willf\u00e4hrig zeigten.<\/p>\n<p>Nordrhein-Westfalen scheint eine Ausnahme von dieser Regel darzustellen. War die Regierung hier widerstandsf\u00e4higer? Mitnichten. Vielmehr ist gerade dieses Fehlen eines sogenannten Ersatzfaches ein Beleg f\u00fcr die Richtigkeit meiner Behauptung. Denn in Nordrhein-Westfalen waren die Kirchen gegen die Einf\u00fchrung &#8211; also blieb alles beim alten. In dem Augenblick aber, da sie ihre Meinung ge\u00e4ndert haben, setzt sich nun die Kultusb\u00fcrokratie in Marsch und entdeckt die Wichtigkeit eines Faches f\u00fcr Werteerziehung.<\/p>\n<p>Willf\u00e4hrigkeit der Politik&#8220; klingt nach Charakterschw\u00e4che. Eine solche mag auch mitspielen, aber ein moralisches Urteil ersetzt nicht die Analyse. Geht man der Frage nach, wieso die Kirchen ihre W\u00fcnsche derart erfolgreich durchsetzten und durchsetzen, so scheint mir ein Zusammenspiel aus folgenden drei Faktoren entscheidend:<\/p>\n<p><b>a) Die Durchsetzung des kirchlichen Sprachgebrauchs<\/b><\/p>\n<p>Den Kirchen gelang die Implementierung von Worten und es gelang ihnen, die Bedeutung dieser Worte zu bestimmen. Der Erfolg dieser Strategie ist nicht so wunderbar, wie es auf den ersten Blick aussieht: PolitikerInnen bzw. die Kultusb\u00fcrokratie sind mit vielen Dingen besch\u00e4ftigt, sie haben kein vergleichbares Interesse wie die Kirchen an einer bestimmten Wortwahl. Es ist verst\u00e4ndlich, da\u00df sie mehr oder minder gedankenlos den Sprachgebrauch derer \u00fcbernehmen, die interessiert sind und die ihnen als Experten gelten.<br \/>Dazu drei Beispiele:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Wandel des Sprachgebrauchs vom &#8222;ordentlichenchen Lehrfach&#8220; zum &#8222;Pflichtfach&#8220;\n<\/li>\n<li>Die Implementierung des Begriffs &#8222;Ersatzfach&#8220;\n<\/li>\n<li>Der aktuelle Versuch den Begriff &#8222;religi\u00f6se Dimension des Lernens&#8220; gebr\u00e4uchlich zu machen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><i><b>Der Wandel des Sprachgebrauchs vom &#8222;ordentlichen Lehrfach&#8220; zum &#8222;Pflichtfach&#8220;<\/b><\/i><br \/>Art 7.3 GG spricht vom Religionsunterricht als ordentlichem Lehrfach. Lange war klar, was damit gemeint ist: Der Staat ist verpflichtet, dieses Fach angemessen auszustatten. Entsprechend hei\u00dft es im Verfassungskommentar von Zinn und Stein von 1954: &#8222;Als ordentliches Lehrfach ist der Religionsunterricht nur ein relatives Pflichtfach. Er ist Pflichtfach als lehrplanm\u00e4\u00dfiges Pflichtfach nach Art 7, Abs. 3 S 1 GG, 57 HV (&#8230;) und pers\u00f6nliches Wahlfach nach Art. 7 Abs. 2 und Abs. 3, S. 3 GG, Art 58 HV, mithin Pflichtfach nur f\u00fcr die Schulen, nicht f\u00fcr die Lehrer und Sch\u00fcler&#8230;&#8220; An dieser Deutung nagen die Kirchen. 1975 spricht der Staatskirchenrechtler Link vom Religionsunterricht als einem &#8222;Pflichtfach mit verfassungsverb\u00fcrgter Befreiungsm\u00f6glichkeit&#8220; Und mehr oder minder prompt \u00fcbernehmen die Kultusb\u00fcrokratien diese Interpretation, z.B. Baden-W\u00fcrttemberg: &#8222;Der Religionsunterricht ist&#8230; ordentliches Lehrfach. Damit ist jeder Sch\u00fcler&#8230; grunds\u00e4tzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht seines Bekenntnisses verpflichtet.&#8220; Aus dem &#8222;ordentlichen Lehrfach&#8220; wurde ein &#8222;Pflichtfach&#8220;. Was als Angebot an Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler anfing, wird inzwischen als Fach mit Teilnahmepflicht verstanden. Diese Interpretation wird verst\u00e4rkt durch die Zur\u00fcckdr\u00e4ngung des Begriffes &#8222;Abmeldung vom Religionsunterricht&#8220; durch &#8222;Befreiung vom Religionsunterricht&#8220;. Im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung des Faches Praktische Philosophie ist diese falsche Formulierung in \u00e4rgerlicher Weise bereits gang und g\u00e4be. Eine Abmeldung ist aber etwas anderes als eine Befreiung. Bei einer Abmeldung handelt die sich abmeldende Person aktiv, aus eigenem Entschlu\u00df und selbstbestimmt. Bei einer Befreiung wird auf Antrag und m\u00f6glicherweise nur unter bestimmten Bedingungen etwas gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p><b>Die Implementierung des Begriffs &#8222;Ersatzfach&#8220;<\/b><br \/>Ein ver\u00e4nderter Sprachgebrauch ver\u00e4ndert nicht nur die Wahrnehmung der Realit\u00e4t sondern schafft eine andere Realit\u00e4t. Dies wurde von den Kirchen bei der Durchsetzung des Begriffes &#8222;Ersatzfach&#8220; erkannt und genutzt. Den PolitikerInnen war die Angelegenheit naturgem\u00e4\u00df nicht so wichtig, da ging &#8222;Alternativfach&#8220; und &#8222;Ersatzfach&#8220; munter durcheinander. Der hessische Kultusminister machte sich sogar Gedanken und erkl\u00e4rte 1977 &#8222;Ich vermeide bewu\u00dft das etwas abf\u00e4llige Wort &#8218;Ersatzunterricht&#8216;.&#8220; Auch in der Stellungnahme von Erwin Menne zum Fach Praktische Philosophie in NRW taucht die Erkenntnis auf, da\u00df dieses Wort &#8222;einen abwertenden Akzent&#8220; habe. Die Einsicht bleibt folgenlos, er spricht im weiteren Verlauf unver\u00e4ndert vom &#8222;Ersatzfach&#8220;. Seine und anderer Leute Gleichg\u00fcltigkeit wird nicht folgenlos bleiben: Ein Ersatzfach ist nicht nur von der Konnotation ein Fach minderen Ranges, sondern auch rechtlich. Wenn Ethikunterricht bzw. Praktische Philosophie nur &#8222;Ersatzunterricht&#8220; f\u00fcr den Religionsunterricht ist, bedeutet das konkret: \u00dcberall dort, wo Religionsunterricht ausf\u00e4llt, darf kein Ersatzfachunterricht stattfinden. Der Begriff hat die Funktion, keine Konkurrenz aufkommen zu lassen. Deshalb ist das diesbez\u00fcgliche kirchliche Engagement nicht verwunderlich. So f\u00fchrte der Freiburger Domkapitular Huber 1979 aus: &#8222;Die Kirchen legen Wert auf die Sprachregelung: Ersatzfach, nicht Alternativfach. Das Ersatzfach kann nicht statt Religionsunterricht gew\u00e4hlt werden (so w\u00fcrde das Fach Katholische oder Evangelische Religionslehre seinen Status \u00e4ndern, n\u00e4mlich vom Pflicht- zum Wahlpflichtfach). Das Fach Religionslehre kann nicht zu Gunsten des Ersatzfaches abgew\u00e4hlt werden, es bedarf der Abmeldung aus Glaubens- und Gewissensgr\u00fcnden. Diese Regelung ergibt sich aus der Stellung des Religionsunterrichts in Grundgesetz und Landesverfassung.&#8220; Eins kommt zum anderen und am Ende der verqueren Logik &#8211; man glaubt es nicht, wenn man es nicht mit eigenen Augen liest &#8211; werden die Kirchenleute zu Verfassungsh\u00fctern, indem sie auf dem Begriff &#8222;Ersatzfach&#8220; bestehen, weil sonst der Charakter des Religionsunterrichts als &#8222;Pflichtfach&#8220; in Frage gestellt w\u00e4re!<\/p>\n<p><b>Der aktuelle Versuch den Begriff &#8222;religi\u00f6se Dimension des Lernens&#8220; gebr\u00e4uchlich zu machen.<\/b><br \/>Mit der &#8222;religi\u00f6sen Dimension des Lernens&#8220; bahnt sich \u00c4hnliches an. Mit diesem Begriff soll die Notwendigkeit des Religionsunterrichts bzw. eine Alternativfachs belegt werden. Zun\u00e4chst wird in Religionswissenschaft und Religionssoziologie der Begriff &#8222;Religion&#8220; anders und wesentlich weiter verstanden wird, als es diejenigen tun d\u00fcrften, die dieses Wort im Munde f\u00fchren: Dort gilt &#8211; je nach AutorIn &#8211; auch die Begeisterung auf dem Fu\u00dfballplatz, der Massenaufmarsch der Nazis, die Verehrung des Rockstars, der Glaube an den Geistheiler als &#8222;religi\u00f6s&#8220;. Daneben erinnert die &#8222;religi\u00f6se Dimension des Lernens&#8220; an das, was eine Zeitlang mit dem Begriff &#8222;Trieb&#8220; geschah. Von zwei, drei Trieben ausgehend entdeckten WissenschaftlerInnen in ihren Forschungen immer neue Triebe &#8211; die sie sich vermutlich patentieren lie\u00dfen &#8211; in meiner Studienzeit war man auf etwas \u00fcber zweihundert angelangt. Die Tendenz ist, wie ich h\u00f6re, inzwischen r\u00fcckl\u00e4ufig.<\/p>\n<p>Als Psychologin und Psychoanalytiker in mir eine &#8222;religi\u00f6se Dimension des Lernens&#8220; unbekannt. Auch als gelernte Theologin, mit achtj\u00e4hriger Unterrichtspraxis, T\u00e4tigkeit im Schulreferat einer Di\u00f6zese und Mitgliedschaft in einer Lehrplankomission, ist mir dieser Begriff so weit ich mich erinnere nie begegnet. Ich schlo\u00df daraus, da\u00df es sich um eine Entdeckung neueren Datums handeln m\u00fcsse, und schrieb an einen Professor der P\u00e4dagogik, der bis vor einigen Jahren den Lehrstuhl f\u00fcr Religionsp\u00e4dagogik inne hatte. Der Professor konnte mit meiner Frage nichts anfangen und wandte sich deshalb mit Bitte um Aufkl\u00e4rung an das Landesinstitut f\u00fcr Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen: &#8222;&#8230; Ist im Zusammenhang der Einf\u00fchrung des Faches oder in den entsprechenden Dokumenten von der &#8218;religi\u00f6sen Dimension des Lernens&#8216; die Rede, die die Schule zu beachten oder zu leisten habe? Was bedeutet das genau? Gibt es eine Bezugsliteratur, aus der diesbez\u00fcglich etwas entnommen werden kann?&#8220; Die Antwort lautet etwas unbefriedigend knapp: &#8222;Nein, in dieser Form nicht.&#8220;<\/p>\n<p>Nichtsdestoweniger darf man \u00fcberzeugt sein, da\u00df in K\u00fcrze diese Redewendung im kirchlichen Sprachgebrauch vermehrt auftaucht, da\u00df die PolitikerInnen und sonstige Laien sich zun\u00e4chst ihrer Ignoranz sch\u00e4men werden, mit der Folge, da\u00df der Begriff von kirchlicher Seite nach Belieben inhaltlich gef\u00fcllt werden kann und in l\u00e4ngstens 3 Jahren der Kultusministerin locker von den Lippen kommen wird.<\/p>\n<p><b>b) Die Expansion der kirchlichen Position<\/b><br \/><i><b><\/b><\/i><\/p>\n<p><i><b>Durchsetzung der Benotung und Versetzungsrelevanz des Faches Religion<\/b><\/i><br \/>Religionsunterricht wurde zun\u00e4chst weder benotet &#8211; in Bayern bis weit in die siebziger Jahre &#8211; , noch war das Fach versetzungsrelevant. Als insbesondere die katholische Kirche in Baden-W\u00fcrttemberg 1954 einen ersten diesbez\u00fcglichen Vorsto\u00df machte, wurde dieser vom Landtag zur\u00fcckgewiesen: &#8222;Die Neuregelung k\u00f6nne auch zu einer Benachteiligung der Kinder f\u00fchren, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, und widerspreche daher klar den Bestimmungen des Grundgesetzes&#8220; hie\u00df es. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.7.1973 , wurde laut Link die Frage &#8222;h\u00f6chstrichterlich&#8220; im Sinne der Kirchen entschieden. Dies ist wiederum eine halbwahre Aussage, denn der Leitsatz des Urteils lautet: &#8222;Das Grundgesetz gebietet nicht, da\u00df der Religionsunterricht bei der Versetzungsentscheidung ber\u00fccksichtigt wird, verbietet dies aber auch nicht, sondern l\u00e4\u00dft insoweit den L\u00e4ndern als Tr\u00e4gern der Schulhoheit einen Spielraum offen&#8220;. Im Sinne der Kirchen entschieden sich allerdings ausnahmslos die L\u00e4nder. Heute sind Reli-Noten und Versetzungsrelevanz so selbstverst\u00e4ndlich, da\u00df diejenigen, die zur\u00fcck zu den Urspr\u00fcngen wollten, des Verfassungsbruchs geziehen w\u00fcrden. Aber auch wenn das Staatskirchenrecht derzeit noch fest in der Hand kirchlicher und kirchennaher Autoren ist, erscheint eine Wende in der Rechtsprechung m\u00f6glich: Im Bereich des Arbeitsrechtes ist bereits eine Abkehr von allzu bereitwilliger \u00dcbernahme kirchlicher Maximalvorstellungen hin zu einer Rechtsprechung, bei der die Wahrung der Grundrechte der B\u00fcrgerInnen im Vordergrund steht, erkennbar.<\/p>\n<p><b><i>Versch\u00e4rfung der Abmeldemodalit\u00e4ten<\/i><\/b><br \/>Weniger gravierend aber ebenso symptomatisch sind die im Lauf der Zeit immer restriktiveren Bestimmungen zur Abmeldung vom Religionsunterricht: Zun\u00e4chst bedurfte es &#8211; bei religionsm\u00fcndigen Sch\u00fclerInnen &#8211; nur einer m\u00fcndlichen Erkl\u00e4rung, die jederzeit abgegeben werden konnte. Heute ist meines Wissens \u00fcberall die schriftliche Form vorgeschrieben, und die Abmeldung lediglich innerhalb eines kurzen Zeitraums zu Beginn des Schul(halb)jahres m\u00f6glich. Rechtswidrige oder mindestens fragw\u00fcrdige Schikane, deren Zweck auf der Hand liegt, runden das Bild ab.<\/p>\n<p><i><b>Mitspracherecht bei der Einrichtung von Alternativf\u00e4chern<\/b><\/i><br \/>Als w\u00e4re es eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, wird den Kirchen ein Mitspracherecht bei der Einrichtung und Gestaltung des Faches Ethik\/Werte und Normen\/Praktische Philosophie zugestanden. Das hat sich seit den Anfangszeiten so eingeb\u00fcrgert, da\u00df niemand mehr die ebenso naheliegende wie berechtigte Frage stellt: Wieso eigentlich? Der ungl\u00fcckselige Pressesprecher des Ministeriums f\u00fcr Schule und Weiterbildung ist ein Beispiel f\u00fcr diese gedankenlose Selbstverst\u00e4ndlichkeit, wenn er in einem Leserbrief an die FAZ ausplauderte &#8222;F\u00fcr die &#8218;Praktische Philosophie&#8216; gibt es ein mit den Kirchen abgestimmtes Grundkonzept. Auf dieser Grundlage wird das Curriculum f\u00fcr das neue Fach entwickelt.&#8220;<\/p>\n<p>Es mag angehen, auch TheologInnen in entsprechenden Lehrplankommissionen teilnehmen zu lassen. Aber diese Teilnahme mu\u00df sich in angemessenem Rahmen halten. Tats\u00e4chlich sind aber kirchliche VertreterInnen in aller Regel die einzige &#8222;Fremdgruppe&#8220; bei solchen Veranstaltungen : Keine Vertreter der Gewerkschaften, keine Beteiligung von Menschenrechtsorganisationen, keine Medienfachleute, keine PsychologInnen und MedizinerInnen, keine Umweltorganisationen usw., wenig PhilosophInnen und kaum ReligionswissenschaftlerInnen. Man redet von Werteerziehung und tut so, als g\u00e4be es daf\u00fcr nur eine Expertengruppe: Die Theologen. Die Fragen der Ver\u00e4nderung der Arbeitswelt, die neue soziale Frage, Weltwirtschaft und Menschenrechte, Informationsgesellschaft, Bioethik und Gentechnologie um nur einige zu nennen: Haben f\u00fcr all diese Probleme nur Theologen den notwendigen Sachverstand?<br \/>Es geht aber nicht nur um die Engf\u00fchrung des Stoffes durch die Zusammensetzung der Lehrplankommissionen, sondern auch um die Folgen, die es hat, wenn die Konkurrenz &#8211; und die Kirchenvertreter sind die Konkurrenz! &#8211; immer mit am Tisch sitzt und \u00fcber Rechtsstellung und fachliche Inhalte mitbestimmt.<\/p>\n<p>&#8222;Aunting to death&#8220; ist ein Begriff aus der Verhaltensforschung der Tiere. Damit wird das Ph\u00e4nomen beschrieben, da\u00df bei manchen Affenarten Nachkommen von Artgenossen zun\u00e4chst angef\u00fcttert und adoptiert werden, um sie dann &#8211; zugunsten der eigenen Brut &#8211; systematisch verkommen zu lassen. Die warme F\u00fcrsorge der Kirchen f\u00fcr das sogenannte Ersatzfach erinnert an diese Praxis. Zu Tode will man es zwar nicht kommen lassen &#8211; schlie\u00dflich braucht man es ja als Disziplinierungsmittel gegen die Abmeldung. Aber die Kirchen werden zu verhindern wissen, da\u00df ihr Ziehkind gro\u00df und stark wird! J\u00fcngst schrieben die Deutschen Bisch\u00f6fe: &#8222;Die kirchlichen Schulbeh\u00f6rden werden weiterhin ihre Hauptaufgabe in der St\u00fctzung des Religionsunterrichts sehen. Dar\u00fcber hinaus sind sie bereit, im Rahmen der kirchlichen Mitverantwortung f\u00fcr das gesamte Schulwesen auch bei der Gestaltung des Ersatzfaches mitzuwirken, z.B. durch Hilfen bei der Lehrplanerstellung, bei Anh\u00f6rungen der staatlichen Kultusbeh\u00f6rden oder der Aus-, Fort und Weiterbildung der Lehrkr\u00e4fte f\u00fcr dieses Fach.&#8220;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"naechstes-ziel-mitverantwortung-fuer-das-gesamte-schulwesen\">N&auml;chstes Ziel: &bdquo;Mitver&shy;ant&shy;wor&shy;tung f&uuml;r das gesamte Schulwesen&ldquo;<\/span><\/h2>\n<p>Dieser Text ist noch aus einem anderen Grund interessant: Er zeigt das n\u00e4chste Etappenziel der Kirchen auf: Ganz en passant taucht die &#8222;kirchliche&#8230; Mitverantwortung f\u00fcr das gesamte Schulwesen&#8220; auf und es wird nicht lange dauern, da ist E.- W. B\u00f6ckenf\u00f6rde Hinweis von 1980 vergessen, da\u00df &#8222;das Grundgesetz ein eigenst\u00e4ndiges und urspr\u00fcngliches Erziehungsrecht der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften nicht kennt.&#8220; Von der &#8222;bildenden Kraft kirchlicher Religion&#8220; f\u00fchrt der Weg geradewegs zum &#8222;Dienst am allgemeinen Bildungsauftrag, wozu die Kirche durch das Evangelium berufen und bef\u00e4higt ist&#8220; , und es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir beim &#8222;schulischen Bildungsauftrag&#8220; der Kirchen angelangt sind. Die geistliche Schulaufsicht l\u00e4\u00dft gr\u00fc\u00dfen!<\/p>\n<p><i><b>Aufweichung des Konfessionsprinzips zum Zwecke Erschlie\u00dfung neuer M\u00e4rkte<\/b><\/i><br \/>Das ist Zukunftsmusik, aktueller ist eine andere Tendenz zur Expansion: Die Aufweichung des Konfessionsprinzips insbesondere durch die evangelische Kirche. Es geht jetzt nicht um die Frage, ob \u00f6kumenischer Unterricht sinnvoll w\u00e4re, sondern wie von kirchlicher Seite mit der Verfassung umgesprungen wird nach dem Motto &#8222;Was Verfassung ist, bestimmen wir.&#8220; Durch das Grundgesetz gedeckt ist eindeutig nur der Religionsunterricht, der nach den Grunds\u00e4tzen einer Glaubensgemeinschaft f\u00fcr Angeh\u00f6rige dieser Glaubensgemeinschaft durchgef\u00fchrt wird. Dies lie\u00df sich die evangelische Kirche vom Bundesverfassungsgericht 1987 nochmals ausdr\u00fccklich best\u00e4tigen. Inzwischen hat sie einen Kurswechsel eingeschlagen, der konsequent den Religionsunterricht als einer kirchlichen Dienstleistung in staatlichem Auftrag zur Wertevermittlung deutet. Der evangelische Bischof Huber meint: &#8222;Der Zugang zum Religionsunterricht ist nicht von der Konfessionszugeh\u00f6rigkeit der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler abh\u00e4ngig zu machen; vielmehr ist schulischer Religionsunterricht grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle an ihm ernsthaft interessierten Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler offen.&#8220; Die katholische Kirche h\u00e4lt demgegen\u00fcber etwas st\u00e4rker an einem Religionsunterricht im herk\u00f6mmlichen Sinn fest. Der Unterschied erkl\u00e4rt sich m\u00f6glicherweise aus der unterschiedlichen Bewertung des verfassungsrechtlichen Risikos einer konfessionellen \u00d6ffnung. Um die konfessionelle \u00d6ffnung zu erm\u00f6glichen, schreiben sich die Kirchen die alleinige Definitionsmacht dar\u00fcber zu, was Religionsunterricht ist, &#8211; die Funktion des Staates ist auf die des Zahlmeisters beschr\u00e4nkt: &#8222;Wenn die Kirchen das Prinzip der konfessionellen Sch\u00fclerhomogenit\u00e4t modifizieren, mu\u00df der Staat&#8230; diese Modifikation eines kirchlichen Grundsatzes hinnehmen und das Landesrecht dementsprechend anpassen&#8230;&#8220; Diese &#8222;Modifikation&#8220; sieht in Sachsen so aus, da\u00df 46% der am evangelischen RU teilnehmenden Sch\u00fclerInnen nicht getauft sind. Die Bestrebungen zu F\u00e4cherverb\u00fcnden mit sozialwissenschaftlichen F\u00e4chern und Philosophie gehen in dieselbe Richtung.<\/p>\n<p>Zwei Gr\u00fcnde f\u00fcr diese Entwicklung:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Kirchen werden nicht als Interessenverb\u00e4nde wahrgenommen\n<\/li>\n<li>Die Kirchen beanspruchen das Monopol der Wertevermittlung &#8211; und noch wird ihnen geglaubt<\/li>\n<\/ul>\n<p><i><b>Die Kirchen werden nicht als Interessenverb\u00e4nde wahrgenommen<\/b><\/i><br \/>Der Befund ist eindeutig &#8211; aber wie erkl\u00e4rt er sich?<br \/>Ein Hauptgrund ist: Alle anderen gesellschaftlichen Gruppen, werden als das wahrgenommen, was sie mindestens auch, manchmal sogar ausschlie\u00dflich sind: Interessenvertretungen. Wenn die \u00c4rzteschaft dies und das f\u00fcr unabdingbar zum Wohle der PatientInnen von der Politik fordert, dann wissen wir alle, wie wir das zu nehmen haben: Da ist vielleicht was Wahres dran, aber unser Blick richtet sich zun\u00e4chst auf die Interessenlage der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte. Dasselbe gilt vom Arbeitgeberverband \u00fcber den Bund der Steuerzahler, es gilt auch f\u00fcr Greenpeace und das Rote Kreuz bis zum Zentralverband des Deutschen Handwerks.<\/p>\n<p>Nur f\u00fcr die Kirchen gilt nicht die Frage nach dem eigenen Interesse, hier wird die Illusion gepflegt &#8211; und von den Kirchen sorgf\u00e4ltig gehegt &#8211; hier sei eine Institution die \u00fcber allem Parteiengez\u00e4nk und kleinlichem Eigeninteresse schwebe wie der Geist \u00fcber den Wassern und nur eines im Sinn habe: Das Wohl des gro\u00dfen Ganzen. &#8222;Die Kirche verdient kein drittes Ohr, wo andere Verb\u00e4nde nur zwei Ohren bekommen&#8220;, meint der fr\u00fchere Vizepr\u00e4sident des Bundesverfassungsgerichts Mahrenholz.<\/p>\n<p><i><b>Die Kirchen beanspruchen das Monopol der Wertevermittlung &#8211; und noch wird ihnen geglaubt<\/b><\/i><br \/>Je offenkundiger die Unf\u00e4higkeit der Politik zur Herstellung eines Wertekonsenses wird (zumal jener, die angetreten war, um die &#8222;geistig-moralischen Wende&#8220; herbeizuf\u00fchren! ), je mehr sie die Gesellschaft spaltet, umso sehns\u00fcchtiger wird nach etwas Ausschau gehalten, das diesen Wertekonsens und diese &#8222;Bindungskraft&#8220; verspricht. Die Anf\u00e4lligkeit f\u00fcr Heilsversprecher steigt mit dem Gef\u00fchl eigener \u00dcberforderung. Not lehrt beten! Die eigene Verantwortung wird einerseits aus Bequemlichkeit abgeschoben &#8211; f\u00fcr die Moral halten wir uns Experten -, andererseits werden diese Experten und ihr Heilsangebot &#8211; unter weitgehendem Verzicht auf Realit\u00e4tspr\u00fcfung &#8211; umso mehr idealisiert, je unzul\u00e4nglicher man sich selbst gegen\u00fcber einer komplexen Wirklichkeit erf\u00e4hrt. Die eigene Begrenztheit kennt man, \u00fcber die grenzenlose Weisheit und Macht einer Institution, die sich mit der geh\u00f6rigen Aura umgibt, macht man sich nur zu gern Illusionen.<\/p>\n<p>Der Glaube an die &#8222;Experten&#8220; wird von diesen gezielt gef\u00f6rdert. Letztlich geht es um den von den Kirchen reklamierten und von PolitikerInnen weithin (gern) geglaubten Anspruch auf das Werte-Monopol. Ihren Alleinvertretungsanspruch begr\u00fcnden sie doppelt: Einmal wird die historische Abfolge (zuerst war das Christentum, dann der moderne Staat) in eine existentielle Abh\u00e4ngigkeit umgem\u00fcnzt. Der moderne Staat fu\u00dfe auf dem Christentum, ohne dieses verl\u00f6re er sein Fundament. Oder wie die deutschen Bisch\u00f6fe 1996 schrieben: &#8222;&#8230; Aus diesem Grund verweisen viele Soziologen und Philosophen auf die Rolle der Religion in einer pluralistischen Gesellschaft. Sie sehen in der Religion die letztg\u00fcltige Kraft, die die Gesellschaft integrieren und dem Indivduum Identit\u00e4t gew\u00e4hren kann. Allein Religion k\u00f6nne zwanglos den fundamentalen Wertekonsens garantieren, auf den auch eine pluralistische Gesellschaft angewiesen sein. Grundwerte und \u00f6ffentliche Moral k\u00f6nnen und d\u00fcrfen nicht vom Staat selber legitimiert werden. Wenn er das tut, dann wird er totalit\u00e4r, weil er sich selber mittels Propaganda die Akzeptanz verschaffen mu\u00df, die er braucht. So ist gerade der moderne Staat auf Religion angewiesen.&#8220; Zum andern wird behauptet, wahre Ethik und Moral sei nur mit religi\u00f6sem Bezug m\u00f6glich. Moral ohne Gott sei minderen Ranges, ja gef\u00e4hrlich.<br \/>All diese Behauptungen sind oft getan &#8211; sind sie belegt?<\/p>\n<p>Ich denke, nein! Christoph T\u00fcrcke schreibt: &#8222;Man mu\u00df wahrlich nicht an die gottgesch\u00fctzte Abstraktion des Personseins glauben, um Respekt vor der Gewissensentscheidung anderer zu haben und sich des &#8218;Terrors der Tugend&#8216; zu enthalten; aber man mu\u00df durchaus an den Terror der Tugend erinnern, den die Gew\u00e4hrung einer Gewissensfreiheit darstellt, die nur bei wunschgem\u00e4\u00dfer Handhabung respektiert wird. Man mu\u00df keineswegs voraussetzen, da\u00df man von Gott geschaffen sei, um vor dem hochm\u00fctigen Wahn gesch\u00fctzt zu sein, der Mensch sei autark und sich selbst genug, aber man mu\u00df sich vor dem Hochmut derer sch\u00fctzen, die aus der menschlichen Erl\u00f6sungsbed\u00fcrftigkeit Kapital schlagen, die ungedeckte Schecks des Evangeliums ausgeben, als seien sie h\u00e4rteste W\u00e4hrung&#8230;&#8220;<\/p>\n<p>In seiner schon zitierten Rede f\u00fchrte Mahrenholz aus, die Kirchen &#8222;seien f\u00e4lschlicherweise der Ansicht, ohne sie br\u00e4che das gesamte Wertesystem zusammen. Auch Mahrenholz bem\u00fchte die Geschichte: Toleranz, Freiheit und politische Gerechtigkeit seien &#8218;gegen die Kirche erstritten&#8216; worden, das Kreuz stand nicht f\u00fcr Toleranz, sondern f\u00fcr Intoleranz&#8216;. Und heute, &#8218;200 Jahre nach der Aufkl\u00e4rung&#8216; seien die Kirchen nicht die einzigen Werte-Institutionen in der Gesellschaft. Werte w\u00fcrden heutzutage auch durch Zeitungen und andere Medien &#8218;eingewurzelt, unterst\u00fctzt und stabilisiert&#8216;: Menschlicher Umgang mit Ausl\u00e4ndern, Umweltbewu\u00dftsein, Toleranz gegen\u00fcber neuen Lebensformen &#8211; &#8218;wer k\u00f6nnte diese Werte besser verdeutlichen als die Medien?&#8216; Das, sagte Mahrenholz, sollte die Kirche zur Kenntnis nehmen &#8211; und Totenstille lag \u00fcber dem Saal.&#8220;<\/p>\n<h5><span id=\"2-was-bewirkt-religionsunterricht\">2. Was bewirkt Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richt?<\/span><\/h5>\n<p><i><b>Die rechtliche Stellung des Religionsunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland ist weltweit einzigartig &#8211; was ist davon zu merken?<\/b><\/i><\/p>\n<p>Nachdem wir staunend vernommen haben, was Religion und Kirchen alles leisten, ist es Zeit uns in die Niederungen der Realit\u00e4tspr\u00fcfung zu begeben: Die Einf\u00fchrung des Faches Praktische Philosophie wird mit der gro\u00dfen Bedeutung des Faches Religion f\u00fcr Werteerziehung und Gewissensbildung begr\u00fcndet, Kinder und Jugendliche ohne Religionsunterricht litten unter einem diesbez\u00fcglichen Defizit, das ausgeglichen werden m\u00fc\u00dfte. Nun ist die &#8222;rechtliche Stellung des Religionsunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland&#8230; im Vergleich zu den meisten anderen L\u00e4ndern einzigartig&#8220;, so sagte der damalige Vorsitzende der Kommission f\u00fcr Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Degenhardt im Jahr 1989 . Wenn dem so ist &#8211; und dem ist so &#8211; dann m\u00fc\u00dfte man davon ja auch etwas merken: Die deutschen Kinder und Jugendlichen &#8211; und in Folge auch die deutschen Erwachsenen &#8211; m\u00fc\u00dften im Vergleich zu parallelisierten Gruppen aus anderen L\u00e4ndern einen Vorsprung hinsichtlich Wertebewu\u00dftsein und Gewissensbildung haben. Oder &#8211; bleiben wir bei uns -: Wenn der Religionsunterricht tats\u00e4chlich das bewirkt, was behauptet wird, dann m\u00fc\u00dften Westberliner Jugendliche im Vergleich zu K\u00f6lner Jugendlichen entsprechende Defizite aufweisen, die Gruppe von Sch\u00fclerinnen, die sich in einer Klasse vom Religionsunterricht abgemeldet hat m\u00fc\u00dfte sich von denen in irgendeiner Weise unterscheiden die den Religionsunterricht besuchen, z.B. da\u00df sie aufgrund geringerer Gewissensbildung mehr Ladendiebst\u00e4hle begehen, intoleranter gegen\u00fcber Ausl\u00e4nderInnen sind oder dergleichen.<\/p>\n<p>Ich bin bei meinen Nachforschungen auf keine entsprechende Untersuchung gesto\u00dfen &#8211; weder einen L\u00e4ndervergleich noch eine vergleichende Untersuchung zwischen verschiedenen Sch\u00fclerInnengruppen in der Bundesrepublik. Ganz dunkel erinnere ich mich daran, da\u00df vor etlichen Jahren die Meldung durch die Presse ging, ein Religionslehrer habe in einer Untersuchung nachgewiesen, da\u00df Sch\u00fclerInnen mit Religionsunterricht weniger ausl\u00e4nderfeindlich seien als andere. Ich hatte mich an den betreffenden Herrn gewandt &#8211; und weder von ihm noch sonst je etwas geh\u00f6rt.<\/p>\n<p><i><b>Wirksamkeit darf nicht nur behauptet, sie mu\u00df nachgewiesen werden!<\/b><\/i><br \/>Es geht nicht an, gebetsm\u00fchlenartig immer wieder die Wichtigkeit des Religionsunterrichts zu betonen, ohne auch nur den geringsten Nachweis seiner Effizienz zu bringen. Anmutungen gen\u00fcgen genauso wenig, wie ein Hoffen aus Selbstschutz, da\u00df 9 oder 13 Jahre lang zwei Wochenstunden Religionsunterricht ja nicht f\u00fcr die Katz gewesen sein k\u00f6nnen. Es hat mich sehr erfreut, da\u00df ich einem der Ausschussprotokolle den Satz las: &#8222;In der jetzigen Situation m\u00fcsse das Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnis stimmen. Man m\u00fcsse den Preis kennen und ihm die Leistungen gegen\u00fcberstellen, die ein solches Angebot erbringen solle&#8220; Es mag anst\u00f6\u00dfig wirken, auch den Religionsunterricht einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen. Aber warum eigentlich? Wenn die Kirchen tats\u00e4chlich vom Wert ihres Religionsunterrichts f\u00fcr die Gesellschaft so \u00fcberzeugt sind, dann m\u00fc\u00dfte es ihnen geradezu ein Bed\u00fcrfnis sein, den wissenschaftlichen Nachweis daf\u00fcr zu f\u00fchren. (Der Akzent liegt allerdings auf &#8222;wissenschaftlich&#8220;: Eine Untersuchung, in der achtj\u00e4hrige Sch\u00fclerinnen aus einem bergischen Dorf, die den Religionsunterricht besuchen mit 15j\u00e4hrigen Jungen ohne Religionsunterricht aus Berlin-Mahrzahn verglichen werden, ist nicht das, was ich meine.) Aber ich vermute, es verh\u00e4lt sich hier so, wie beim M\u00e4rchen von des Kaisers neuen Kleidern: Nicht wenige haben zwar das Gef\u00fchl, da\u00df der Kaiser nichts an hat, aber es besteht ein gro\u00dfes Interesse daran, da\u00df niemand auftaucht und dies ausspricht.<\/p>\n<p>Wenn diese Vermutung nichts ist als eine unfreundliche und unrichtige Unterstellung, dann m\u00fc\u00dfte doch das Geld f\u00fcr eine Untersuchung zusammenkommen, in der parallelisierte Gruppen von Jugendlichen hinsichtlich ihrer Werteeinstellung und ihres wertgeleiteten Verhaltens verglichen werden, solche die Religionsunterricht haben, solche die keinen haben, TeilnehmerInnen an einem Alternativfach, L-E-R TeilnehmerInnen und solche, die an einer au\u00dferschulischen religi\u00f6sen Unterweisung teilnehmen.<br \/>Wer sich vor dem Nachweis seiner Effizienz dr\u00fcckt, hat seine Gr\u00fcnde!<\/p>\n<p><i><b>Untersuchungen zum Einflu\u00df der Religion auf die Werteeinstellung<\/b><\/i><br \/>Bei meinen Recherchen stie\u00df ich allerdings auf etliche religionssoziologische Untersuchungen, die Werteeinstellung und Religion im europ\u00e4ischen Vergleich zum Thema haben. Auf eine von ihnen will ich eingehen, weil sie erstens auf einer Befragung von \u00fcber 35000 Personen beruht und aus dem Institut f\u00fcr Pastoraltheologie an der katholisch-theologischen Fakult\u00e4t in Wien stammt. Das hei\u00dft: Wenn hier eine tendenzi\u00f6se Auswertung und Darstellung erfolgt, dann bestimmt keine kirchenfeindliche!<br \/>Einige wenige Ergebnisse m\u00f6chte ich referieren:<\/p>\n<p><i><b>Den Kirchen zugeschriebene Antwortkompetenz: Im Osten h\u00f6her als im Westen<\/b><\/i><br \/>Zun\u00e4chst f\u00e4llt auf, da\u00df die Antwortkompetenz, die den Kirchen in Lebens- und sozialen Fragen von der Bev\u00f6lkerung zugeschriebene wird, in Westdeutschland mit dem Wert 2.5 (erreichter H\u00f6chstwert 3.5 von Litauen) im Vergleich zu anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern durchschnittlich ist (Niederlande, Belgien, Gro\u00dfbritannien und Frankreich haben fast genau dieselben Werte). Fl\u00e4chendeckender kirchlicher Religionsunterricht hat also keinen Einflu\u00df darauf, was man den Kirchen zutraut. Im Gegenteil: Die Antwortkompetenz, die BewohnerInnen der Ex-DDR 1991 den Kirchen zusprachen, lag mit 2.8 deutlich h\u00f6her (s\u00e4mtliche Staaten des ehemaligen Ostblocks &#8211; nicht nur Polen, bei dem das nicht \u00fcberrascht &#8211; erzielen die h\u00f6chsten Werte, im restlichen Europa werden die Kirchen nur in Nordirland &#8211; nicht aber in der irischen Republik! &#8211; \u00e4hnlich positiv eingesch\u00e4tzt). Ich neige zur Vermutung, da\u00df das Zutrauen in die Antwortkompetenz der Kirchen auch bei Ex-DDR-B\u00fcrgerInnen parallel zur Einf\u00fchrung des Religionsunterrichts und anderer Segnungen des westdeutschen Staats-Kirchensystems nachlassen und westdeutsches Niveau erreichen wird.<\/p>\n<p><b><i>Besch\u00e4ftigung mit Sinnfragen<\/i><\/b><\/p>\n<p>Die Notwendigkeit, sich mit der Frage nach dem Sinn auseinanderzusetzen, wird h\u00e4ufig als Begr\u00fcndung f\u00fcr den Religionsunterricht und in Folge als Begr\u00fcndung f\u00fcr das Alternativfach angegeben. Motto: Wer&#8217;s nicht in der Schule lernt, tut&#8217;s nicht. Wie ist dann zu bewerten, da\u00df sich Franzosen mehr Gedanken \u00fcber den Sinn des Lebens machen als Deutsche, die sich in diesem Punkt genausoviel Gedanken machen wie Niederl\u00e4nder, Irl\u00e4nder Briten, Norweger und Tschechen? Am Religionsunterricht kann das ja wohl nicht liegen! &#8222;Da\u00df das Leben sinnlos ist, meinen nur wenige in Europa. \u00dcberdurchschnittlich hoch ist deren Anteil allerdings in Frankreich und Schweden&#8230;. Den niedrigsten Anteil weist Ost- (3.5%), den h\u00f6chsten Westeuropa (5.2%) auf&#8230;. Die Mitgliedschaft bei einer Religionsgemeinschaft bewirkt hinsichtlich der Sinngebung wenig; die Art der Bindung an eine Kirche schafft nur wenig Sinnsicherheit.&#8220; Die Autoren ziehen Konsequenzen, die sich sowohl die Kirchenvertreter, die sich als Anbieter der Ware Sinn andienen, als auch die PolitikerInnen, die diese Dienstleistung von den Kirchen erwarten, ins Stammbuch schreiben sollten: &#8222;Die Funktionalisierung der Religion auf Sinnproduktion hin ist lediglich eine weitere subtile Form der vielf\u00e4ltigen Funktionalisierungsversuche der Religion. Man braucht zun\u00e4chst nicht die Religion, um menschlich zufrieden zu leben und allt\u00e4glichen Lebenssinn zu gewinnen. Das Gesch\u00e4ft mit dem Sinn wird vorhersehbar nicht gelingen.&#8220;<\/p>\n<p><i><b>Nationalit\u00e4t ist bedeutsamer als religi\u00f6se und kirchliche Bindung<\/b><\/i><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich stellen die Autoren der Studie hier wie bei fast allen anderen Fragestellungen fest, da\u00df die Nationalit\u00e4t der Befragten ihre Antwort mehr beeinflu\u00dft, als andere Variablen. Durchweg weniger bedeutend ist, welchem sozioreligi\u00f6ser Typ eine Person zuzuordnen ist, und welche Konfession sie hat. H\u00e4ufig sind selbst die Variablen Alter, Geschlecht, Einkommen bedeutsamer als die Religiosit\u00e4t und kirchliche Bindung.<\/p>\n<p>Selbst bei der so brisanten Frage nach der Stellung zur Abtreibung ist die Nationalit\u00e4t der Befragten von gr\u00f6\u00dferer Bedeutung als Konfession und religionssoziologischer Typ.<\/p>\n<p>Im Kapitel &#8222;Was das Sozioreligi\u00f6se bewirkt&#8220; wird eine Tabelle abgebildet mit der zutreffenden \u00dcberschrift &#8222;Kraft(losigkeit) des Sozioreligi\u00f6sen&#8220;. Ob jemand fromm ist oder nicht, christlich ist oder nicht, hat einen ganz geringen Einflu\u00df auf sein Lebensgef\u00fchl, seine Einstellung zu Sinn und Tod, sein Frauenbild, seine Moral und seine politische Einstellung. Die Korrelation betr\u00e4gt in zwei Bereichen 0.15 (Sinn und Tod\/Moralit\u00e4ten) in den anderen aufgez\u00e4hlten acht liegt sie deutlich darunter. Zum Vergleich: Die Korrelation zwischen der Nationalit\u00e4t einer Person und ihrer Gl\u00e4ubigkeit, ihren Sinnvorstellungen, ihrer Moralit\u00e4t und ihrer politischen Einstellung betragen im H\u00f6chstfall 0.7 und gehen bei keinem Wert unter 0.2. Mit anderen Worten: Die niedrigste Korrelation zwischen der Nationalit\u00e4t und einem der untersuchten Bereiche ist immer noch h\u00f6her als der h\u00f6chste Zusammenhang zwischen Sozioreligiosit\u00e4t und diesen Faktoren.<\/p>\n<p>Hier darf der Schlu\u00df vom Maiorem ad Minorem gezogen werden: Wenn Kirchlichkeit und Religiosit\u00e4t derart unwichtig f\u00fcr Sinnkonzepte, Wert- und Moralvorstellungen haben, dann ist der Religionsunterricht erst recht bedeutungslos.<\/p>\n<p><i><b>Religionsunterricht &#8211; Das Fach, das die Sch\u00fclerInnen gleichg\u00fcltig l\u00e4\u00dft<\/b><\/i><\/p>\n<p>Diese Hypothese wird durch eine andere Untersuchung untermauert. Im Auftrag der deutschen Bisch\u00f6fe untersuchte das Institut f\u00fcr Demoskopie in Allensbach 1988 die Situation des Religionsunterrichts. Unter der \u00dcberschrift: &#8222;Religionsunterricht: Weder ein beliebtes noch ein unbeliebtes Fach&#8220; lesen wir: &#8222;Mehr als die begrenzte Anerkennung des Sondercharakters dieses Fachs zeigt die geringe Anziehungskraft des Religionsunterrichts, da\u00df die gesteckten hohen Ziele h\u00e4ufig nicht erreicht werden. Die Themenvielfalt des Religionsunterrichts, besonders die Auseinandersetzung mit vielen Fragen, die die pers\u00f6nliche Lebensorientierung und -situation betreffen, der Blick auf die ganze Person und nicht nur einen Begabungsbereich, bietet auf den ersten Blick au\u00dferordentliche Chancen, f\u00fcr den Religionsunterricht eine Sonderstellung im positiven Sinne zu erringen und Sch\u00fcler besser anzusprechen als in anderen F\u00e4chern. Der Beliebtheitsgrad des Faches ist jedoch entt\u00e4uschend, wobei bei der Bewertung der Ergebnisse noch zu ber\u00fccksichtigen ist, da\u00df sich die Untersuchung nur auf Sch\u00fcler bezieht, die den katholischen Religionsunterricht besuchten, nicht auf Sch\u00fcler, die ihm den R\u00fccken gekehrt oder nie daran teilgenommen haben. Der Religionsunterricht hat heute weniger mit Antipathien der Sch\u00fcler zu k\u00e4mpfen als mit Desinteresse&#8230;. Das besondere Charakteristikum des Religionsunterrichts ist heute, da\u00df er weniger als jedes andere Fach die Sch\u00fcler ber\u00fchrt und eindeutig positive oder negative Reaktionen ausl\u00f6st&#8230; Bei keinem anderen Fach ist der Anteil der Sch\u00fcler, die weder eine besonders positive noch eine eindeutig negative Beziehung zu dem Fach entwickelt haben \u00e4hnlich hoch&#8230;&#8220;<\/p>\n<p><i><b>Das Defizit-Ausgleichs- Argument: Eine Unversch\u00e4mtheit<\/b><\/i><\/p>\n<p>Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken beschlo\u00df 1989: &#8222;Der Ethikunterricht steht nicht in Konkurrenz zum Religionsunterricht. Er sichert vielmehr den sittlichen Erziehungsauftrag der Schule. Er mu\u00df daher auch f\u00fcr die Sch\u00fcler verpflichtend sein, die keiner Religionsgemeinschaft angeh\u00f6ren, damit sie den Grundelementen der moralischen, ethischen religi\u00f6sen Dimension in ihrer geschichtlichen Entwicklung begegnen&#8230;&#8220; Da\u00df das Defizit-Ausgleichs- Argument vorgeschoben ist, hat Rainer Prewo schon 1983 \u00fcberzeugend dargelegt. Solange aber nicht durch solide Untersuchungen der Nachweis gef\u00fchrt wird, da\u00df Religionsunterricht einen me\u00dfbaren positiven Beitrag zur Werteerziehung leistet, ist die Behauptung, &#8222;Religionsfl\u00fcchtlinge&#8220;, Konfessionslose, Angeh\u00f6rige kleinerer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bed\u00fcrften des Nachhilfeunterrichts in Sachen Werte und Moral nicht nur verlogen, sondern eine Unversch\u00e4mtheit.<\/p>\n<p><i><b>Nicht immer ist Religion bedeutungslos:<br \/>Religion als desintegrierender und destabilsierender Faktor in Krisenzeiten<\/b><\/i><\/p>\n<p>Die Feststellung da\u00df Kirche, Religion und damit auch Religionsunterricht f\u00fcr das Sinn- und Wertekonzept der Menschen in Europa reichlich belanglos sind, bedeutet nicht, da\u00df Religion nicht in einer bestimmten politischen und sozialen Situation eine bedeutende Rolle spielt. Im Gegenteil! Aber es ist sehr die Frage, ob das die Rolle ist, die wir uns w\u00fcnschen. Wer aus durchsichtigen Gr\u00fcnden &#8222;Andersgl\u00e4ubige&#8220; diffamiert, indem er sie hinsichtlich Werteinstellung und Moral als defizit\u00e4r darstellt, l\u00e4\u00dft Zweifel an seinen integrierenden F\u00e4higkeiten aufkommen. Dies ist ein Punkt, der Beachtung verdient:<\/p>\n<p>Aufgrund einer vom Ministerium f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen initiierten Studie Untersuchung von 1221 t\u00fcrkischen Jugendlichen im Alter von 15 bis 21 Jahren vertritt Wilhelm Heitmeyer die These: &#8222;Je gr\u00f6\u00dfer die Desintegration von in Deutschland lebenden t\u00fcrkischen Jugendlichen ist, desto st\u00e4rker ist die religi\u00f6s fundierte Gewaltbereitschaft&#8220;. Er f\u00fchrt aus: Je ungewisser die Lebenssituation wird, umso mehr w\u00e4chst das Bed\u00fcrfnis nach Gewi\u00dfheiten. In solchen Momenten wachsen Abgrenzungstendenzen und der Wunsch zu einer anderen \u00fcberlegenen Gruppe zu geh\u00f6ren, die St\u00e4rke und Gewi\u00dfheit verspricht. Diesen W\u00fcnschen und Tendenzen kommt eine Form des Islam &#8211; aber auch andere Religionen &#8211; entgegen, die einen \u00dcberlegenheitsanspruch gegen\u00fcber anderen Gemeinschaften hegen. Er schlie\u00dft seine Ausf\u00fchrungen: &#8222;Wenn diese Annahmen stimmen, dann steigt die Gefahr der politischen Instrumentalisierung der Religion in einer zunehmend desintegrierenden Gesellschaft.&#8220; Das hei\u00dft: Religion kann integrierend und desintegrierend wirken und benutzt werden. Es geht nicht an, diese negative Seite einfach auszublenden. Zumal Fundamentalismus und Absolutheitsanspr\u00fcche keineswegs ein auf den Islam oder sogenannte Sekten beschr\u00e4nktes Merkmal ist. Wenn der K\u00f6lner Erzbischof, Kardinal Meisner, in einer Predigt sagte: &#8222;Die deutsche Gottvergessenheit zeigt sich heute in der geschwundenen Menschlichkeit in unserem Lande&#8230; Wem Gott nicht mehr heilig ist, dem ist nichts mehr heilig&#8230; Hier wird doch zum Beispiel deutlich, wo die Verantwortlichen f\u00fcr die gegenw\u00e4rtige Ausl\u00e4nderfeindlichkeit wirklich sitzen. Wer dagegen Gott kennt, kennt grunds\u00e4tzlich keine Ausl\u00e4nder, weil wir alle vor Gott grunds\u00e4tzlich Br\u00fcder und Schwestern sind.&#8220; Wer die Gesellschaft in gute Gottgl\u00e4ubige und b\u00f6se Gottlose spaltet, wirkt wenig glaubhaft mit der Behauptung, ihm seien alle Menschen Bruder und Schwester.<\/p>\n<h5><span id=\"3-kann-der-staat-seinen-erziehungsauftrag-an-den-kirchlichen-religionsunterricht-delegieren\">3. Kann der Staat seinen Erzie&shy;hungs&shy;auf&shy;trag an den kirchlichen Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richt delegieren?<\/span><\/h5>\n<p><i>Auf Inhalte und Durchf\u00fchrung des Religionsunterricht hat der Staat keinerlei Einflu\u00df, jegliche staatliche Kontrolle ist ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n<p>Gegenfrage: Kann der Staat die M\u00fcllabfuhr an ein privates Unternehmen delegieren? Das k\u00f6nnte er schon. Aber keine staatliche Stelle f\u00e4nde es akzeptabel, ohne Einflu\u00df auf die Art und Weise der Durchf\u00fchrung zu sein und keinerlei Kontroll-\/ Sanktionsm\u00f6glichkeit gegen\u00fcber dem Privatunternehmen zu haben. Genau das ist aber derzeit beim Religionsunterricht der Fall, was den Schlu\u00df nahelegt, da\u00df M\u00fcllabfuhr allemal ernster genommen wird als Werteerziehung!<\/p>\n<p>Der Widerspruch, der darin liegt, dem Religionsunterricht einen staatlichen Erziehungsauftrags zuzuschreiben, andererseits keinerlei inhaltlichen Einflu\u00df auf Lehrplan und LehrerInnen nehmen zu d\u00fcrfen und nicht im geringsten kontrollieren zu k\u00f6nnen ob und wie der Erziehungsauftrag erf\u00fcllt wird &#8211; dieser Widerspruch wird bis zum heutigen Tag dadurch gel\u00f6st, da\u00df er ignoriert wird. Ganz selten spricht es jemand an. Kultusb\u00fcrokratien und kirchliche Stellen gehen dann auf Eiern und signalisieren: Blo\u00df nicht dran r\u00fchren. Es mu\u00df aber dran ger\u00fchrt werden, denn schlie\u00dflich gibt es ReligionslehrerInnen die Gruppierungen angeh\u00f6ren, denen die Vermittlung von Werten unserer Verfassung nicht eben ein Herzensanliegen ist: Opus-Dei-Leute, Sch\u00f6nstattanh\u00e4ngerInnen, Evangelikale.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-mangelnde-eignung-des-religionsunterrichts-zur-erfuellung-des-staatlichen-erziehungsauftrags\">Die mangelnde Eignung des Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richts zur Erf&uuml;llung des staatlichen Erzie&shy;hungs&shy;auf&shy;trags:<\/span><\/h2>\n<p><b><i>Einzelpunkte<\/i><\/b><\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte den Nachweis der Unvertr\u00e4glichkeit von kirchlicher und staatlicher Zielsetzung beim Religionsunterricht nicht an Widerspr\u00fcchen in mehr oder weniger gewichtigen Einzelpunkten aufh\u00e4ngenn. Da\u00df politische Grundrechte und Demokratie als Staatsform im Kampf gegen die Kirchen und nicht mit ihnen erreicht wurden, mu\u00df zwar angesichts der kirchlichen Geschichtsklitterung immer und immer wieder erinnert werden, genauso darf man nicht m\u00fcde werden, Diskrepanzen zwischen Lehren und Praxis der Kirchen und Verfassungsgeboten aufzuzeigen, Gleichberechtigung, Arbeitsrecht, innerkirchliche Strukturen, Umgang mit &#8222;Abweichlern&#8220;, seien es solche der Lehre oder solche der Lebensf\u00fchrung. Schlie\u00dflich ist es ein wichtiger Beitrag zur Entidealisierung des Religionsunterrichts die zahlreichen F\u00e4lle zu aufzuzeigen, in denen im Religionsunterricht heute nach wie vor das geschieht, wovon uns progressive TheologInnen glauben machen wollen (vielleicht glauben sie es selber), da\u00df es l\u00e4ngst der Vergangenheit angeh\u00f6rt: Indoktrination schlimmster Art, Vermittlung von Schuldgef\u00fchlen, Sexualfeindlichkeit, Diskriminierung Andersgl\u00e4ubiger. Es gibt den reflektierenden Religionslehrer, der beim BUND und in Asylgruppen engagiert ist, aber es gibt ihn nicht nur. Es lohnt sich, einmal genauer z.B. im l\u00e4ndlichen Bereich und in Grundschulen hinzuschauen: \u00dcberall dort, wo weniger mit interner oder \u00f6ffentlicher Kritik gerechnet werden mu\u00df geschehen im Religionsunterricht hier und heute Dinge, die zu dokumentieren eine recht unerfreuliche Anekdotensammlung ergibt.<\/p>\n<p><b><i>Die mangelnde Eignung des Religionsunterrichts zur Erf\u00fcllung des staatlichen Erziehungsauftrags: Dargelegt am Beispiel der &#8222;Instruktion \u00fcber die kirchliche Berufung des Theologen&#8220; von 1990<\/i><\/b><\/p>\n<p>Ich will prinzipieller ansetzen: Zum einen indem ich anhand der f\u00fcr alle katholischen TheologInnen verbindliche &#8222;Instruktion \u00fcber die kirchliche Berufung des Theologen&#8220; der Kongregation f\u00fcr die Glaubenslehre vom 24.5.90 darlege, da\u00df die zwei Dinge nicht zusammengehen: katholischen Religionsunterricht gem\u00e4\u00df kirchlichem Auftrag zu halten und gleichzeitig eine Werteerziehung im Sinne unserer Verfassung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>&#8222;Die allgemeinen Erziehungs- und Bildungsziele der M\u00fcndigkeit, der Urteils- und Reflexionsf\u00e4higkeit, der Selbstverwirklichung in sozialer Verantwortung sind uneingeschr\u00e4nkt auch f\u00fcr den Erziehungs- und Bildungsauftrag des Religionsunterrichts konstitutiv&#8220;, schreibt der Bischof von Essen 1996 . Wie soll das geschehen, wenn TheologInnen (und Gl\u00e4ubige ebenso) zum &#8222;Glaubensgehorsam&#8220; gegen\u00fcber dem Lehramt verpflichtet sind und zwar nicht nur &#8222;in Sachen des Glaubens und der Sitten (die) mit dem Charisma der Unfehlbarkeit ausgestattet&#8220; sind, sondern &#8222;Glaubensgehorsam&#8220; ist auch gefordert bei Aussagen &#8222;wenn sie nicht in den Glaubenswahrheiten enthalten, wohl aber mit ihnen innerlich so verkn\u00fcpft sind, da\u00df ihr definitiver Charakter letztlich sich von der Offenbarung selber herleitet&#8220;, &#8222;Glaubensgehorsam&#8220; gilt f\u00fcr Aussagen des Lehramtes zu Fragen der Moral insoweit sie &#8222;mit den Forderungen des Glaubens \u00fcbereinstimmen und seine Anwendung im Leben f\u00f6rdern&#8220;, wie die schwammige Formulierung hei\u00dft , ja, sie gilt auch in Fragen der Disziplin , nicht genug damit: &#8222;die Zust\u00e4ndigkeit des Lehramtes (erstreckt sich) auch auf den Bereich des Naturgesetzes.&#8220; Es sei dahingestellt, ob sich die Naturgesetze dran halten werden, aber f\u00fcr die Gl\u00e4ubigen nimmt das Lehramt des weiteren f\u00fcr sich in Anspruch, Diskussionen \u00fcber Themen zu verbieten, &#8222;die zum Irrtum f\u00fchren k\u00f6nnten.&#8220;<\/p>\n<p>Was verlangt das kirchliche Lehramt nun genau von TheologInnen und Gl\u00e4ubigen, wenn von &#8222;Glaubensgehorsam&#8220; die Rede ist? In all den aufgez\u00e4hlten Bereichen &#8222;ist eine religi\u00f6se Zustimmung des Willens und des Verstandes gefordert. Diese darf nicht rein \u00e4u\u00dferlich und disziplin\u00e4r bleiben, sondern mu\u00df sich in die Logik des Glaubensgehorsams einf\u00fcgen und von ihm bestimmen lassen.&#8220;<\/p>\n<p>Richtig interessant wird es im Konfliktfall. Nicht nur, da\u00df vom Lehramt abweichende Meinungen prinzipiell suspekt sind und diskreditiert werden (&#8222;&#8230; der Versuchung zum Dissens verfallen, bedeutet zulassen, da\u00df sich &#8218;Triebkr\u00e4fte der Untreue gegen den Heiligen Geist&#8216; entfalten&#8220; ), sondern kategorisch hei\u00dft es: &#8222;Dem Lehramt der Kirche ein oberstes Lehramt des Gewissens entgegenstellen, hei\u00dft den Grundsatz der freien Pr\u00fcfung vertreten, was aber mit der Entfaltung der Offenbarung und ihrer Weitergabe in der Kirche sowie auch mit einer korrekten Auffassung der Theologie und der Funktion des Theologen unvereinbar ist.&#8220; Ein &#8222;richtiges&#8220; Gewissen wird einem &#8222;falschen&#8220; Gewissen gegen\u00fcbergestellt, vom Lehramt abweichende Meinungen werden zum moralischen Problem, das seine Wurzel in pers\u00f6nlichen Defekten des Abweichlers hat, z.B. seiner mangelhaften pers\u00f6nlichen Heiligung, ungen\u00fcgende Anstrengung bei der Gewissensbildung, s\u00fcndige Verfa\u00dftheit, einem auf Vorurteilen beruhenden Geist der Kritik usw.. Einer so definierten Gewissensfreiheit sind enge Schranken gezogen: &#8222;Endlich kann auch der Hinweis, man m\u00fcsse seinem Gewissen folgen, den Dissens nicht rechtfertigen, denn diese Pflicht wird ausge\u00fcbt, wenn das Gewissen das praktische Urteil im Hinblick auf eine zu treffende Entscheidung kl\u00e4rt, w\u00e4hrend es sich hier um die Wahrheit einer Lehraussage handelt.&#8220; Und: &#8222;Man kann sich darum nicht auf diese Rechte des Menschen berufen, um sich den \u00c4u\u00dferungen des Lehramtes zu widersetzen.&#8220;<\/p>\n<p>Christoph T\u00fcrcke trifft in seiner Replik auf den &#8211; protestantischen &#8211; Theologen Eberhard J\u00fcngel den Nagel auf den Kopf, wenn er schreibt: &#8222;Schon am Ursprung des Christentums ist das Ja zur Gewissensfreiheit zugleich ein Nein. Nur das Individuum selbst darf \u00fcber sein Schicksal entscheiden, aber die Entscheidung wird nur respektiert, wenn sie wunschgem\u00e4\u00df ausf\u00e4llt. Allein in dieser sich selbst dementierenden Form ist die Gewissensfreiheit christliche Wirklichkeit geworden.&#8220; Mit der Gewissensfreiheit eng verbunden ist das Recht auf Freiheit der Forschung und Lehre. F\u00fcr den Theologen existiert es nicht. Ger\u00e4t er bei seinen Forschungen im Gegensatz zum Lehramt und l\u00e4\u00dft sich dieser Widerspruch nicht durch seine &#8222;Grundhaltung einer Bereitschaft&#8230; die Lehre des Lehramtes loyal anzunehmen&#8220; und durch sein &#8222;tiefe(s) Verlangen, die Schwierigkeiten zu \u00fcberwinden&#8220; ausr\u00e4umen, soll er darin &#8222;einen Aufruf zu schweigendem und betendem Leiden&#8220; sehen. Wobei besonders das Schweigen wichtig ist: Der Theologe wird nicht &#8222;auf die Massenmedien zur\u00fcckgreifen&#8220;, denn wie jedes Kind wei\u00df, sind diese &#8222;k\u00fcnstlich gesteuert&#8220; und das k\u00f6nnte dazu f\u00fchren da\u00df &#8222;die im Volke Gottes umlaufenden Ideen&#8230; leicht von einer \u00f6ffentlichen Meinung beeinflu\u00dft werden k\u00f6nnen&#8220;, was zur &#8222;Mi\u00dfachtung der wirklichen Autorit\u00e4t f\u00fchren&#8220; w\u00fcrde. Dem richtigen Theologen ist auch jeder Gedanke an eine &#8222;systematische Opposition&#8220; fern: &#8222;Schon wiederholt hat das Lehramt die Aufmerksamkeit auf die schweren Sch\u00e4den gelenkt, die f\u00fcr die Gemeinschaft der Kirche aus jenen Haltungen systematischer Opposition entstehen, die sogar (sic!) zur Bildung organisierter Gruppen f\u00fchren.&#8220; Wenn gegen solche Umtriebe &#8222;beschwerliche&#8230; Ma\u00dfnahmen&#8220; ergriffen werden, damit das Volk Gottes &#8222;nicht von einer gef\u00e4hrlichen Sondermeinung verwirrt wird&#8220;, so kann selbstverst\u00e4ndlich nicht von einer Verletzung von Menschenrechten gesprochen werden: &#8222;Hier von der Verletzung von Menschenrechten zu reden ist fehl am Platz, denn man verkennt dabei die genaue Hierarchie der Rechte.&#8220; Dies ist ebenso wie die Forderung nach einem &#8222;sacrificium intellectus&#8220; altbekanntes Glaubensgut der Kirchen.<\/p>\n<p><i><b>M\u00fcndigkeit, Urteils- und Reflexionsf\u00e4higkeit, Selbstverwirklichung als f\u00fcr den Religionsunterricht konstitutive Erziehungsziele? Wie soll das gehen?<\/b><\/i><\/p>\n<p>Das auf diese Frage immer wieder zu h\u00f6rende Argument, man solle Verlautbarungen aus Rom nicht so ernst nehmen, ist unredlich. Nicht die eventuell abweichende Praxis ist ma\u00dfgeblich zur Beurteilung, sondern die Rechts- und Gesetzeslage. Man kann auch nicht argumentieren, es g\u00e4be in der katholischen Kirche keine Z\u00f6libatsverpflichtung, weil sie weithin nicht durchsetzbar ist. Eine Rechtslage \u00fcbt Einflu\u00df auf die Menschen aus, auch dann, wenn sie momentan nicht durchsetzbar ist, und sei es nur durch &#8222;die Schere im Kopf&#8220;. Das Argument, die Praxis sehe anders aus als der kirchliche Gesetzgeber wolle, richtet sich zudem gegen die, die es \u00e4u\u00dferen: Wenn sie schon illoyal gegen\u00fcber ihrem eigentlichen Auftraggeber sind, wie wollen sie dann \u00fcberzeugend klarlegen, da\u00df sie dem Staat gegen\u00fcber loyal sind, der nicht die geringsten Sanktionsm\u00f6glichkeit hat, wenn sie seinen Erziehungsauftrag nicht erf\u00fcllen?<br \/>Wenn der Text der Glaubenskongregation von einer sogenannten Sekte stammen w\u00fcrde, dann w\u00e4re das Geschrei gro\u00df, kein Mensch w\u00fcrde dann gelten lassen, da\u00df es in der Praxis schon nicht so schlimm w\u00e4re. Es geht nicht an, f\u00fcr die katholische Kirche andere Ma\u00dfst\u00e4be anzulegen, nur weil sie ein paar Mitglieder mehr hat!<br \/>Die Frage, ob die Kirchen die ihnen vom Staat angesonnene Aufgabe \u00fcberhaupt erf\u00fcllen k\u00f6nnen, ist mit Nein zu beantworten. RU ist in erster Linie Glaubensvermittlung. Vermittelt er dar\u00fcber hinaus Werte im Sinne unserer Verfassung &#8211; um so besser. Aber das kann &#8211; wie wir gesehen haben &#8211; keineswegs als gegeben vorausgesetzt werden.<\/p>\n<p><i><b>Sind die Kirchen \u00fcberhaupt gewillt, den staatlichen Erziehungsauftrag zu erf\u00fcllen?<\/b><\/i><\/p>\n<p>Aber es gibt noch eine zweite Frage, n\u00e4mlich: Wollen die Kirchen diese Aufgabe \u00fcberhaupt erf\u00fcllen? Auf den ersten Blick sieht es ja so aus, als rissen sie sich darum. Es lohnt ein zweiter Blick. Pater Augustinus Heinrich Graf Henckel von Donnersmarck vom Katholischen B\u00fcro Bonn nahm in der GEW-Zeitschrift nds im August &#8217;96 klar Stellung: &#8222;Es ist genau nicht Aufgabe der Kirche und des durch sie verantworteten Religionsunterrichts, als geistlicher B\u00fcttel des Staates die Sch\u00fcler zu b\u00fcrgerlichem Wohlverhalten zu erziehen. Religionsunterricht ist nicht in erster Linie ethische Veranstaltung, sondern der wie auch immer unvollkommene Versuch, auf die Grundfragen des einzelnen Menschen nach Ursprung und Ziel menschlicher Existenz Antworten zu geben, die im Leben auch existentiell nachvollziehbar sein m\u00fcssen. Die &#8218;Rolle&#8216; des RU im &#8218;Haus des Lernens&#8216; ist, nicht anders als heute auch, die Aufgabe, bei der eigenen Sache zu bleiben und ohne R\u00fccksicht auf Bequemlichkeiten Fragen zu stellen, die gestellt werden m\u00fcssen. Mir ist im konzipierten &#8218;Haus des Lernens&#8216; die tendenzielle Verzweckung des Menschen f\u00fcr \u00f6konomische, gesellschaftliche und politische Ziele verd\u00e4chtig. Hier sind Fragen aus dem Fundament des Glaubens notwendig, keine Weiterentwicklung, die wom\u00f6glich nur Anpassung meint.&#8220; Das hei\u00dft: Was der Staat vom kirchlichen Religionsunterricht haben will, sind die Kirchen nicht (unbedingt) zu leisten gewillt, es stellt auf alle F\u00e4lle nicht ihr Hauptziel dar. Auf den Vergleich mit der M\u00fcllabfuhr \u00fcbertragen hie\u00dfe das etwa: &#8222;Eigentlich sind wir ein Speditionsunternehmen und das bleiben wir auch; die Sache mit der M\u00fcllabfuhr machen wir nebenbei, aber dabei lassen wir uns nicht von unseren vorrangigen Gesch\u00e4ftszielen abbringen.&#8220;<\/p>\n<p>Die Bredouille in die sich die Kirchen selber gebracht haben, indem sie sich als Anbieter f\u00fcr die Vermittlung von &#8218;civil religion&#8216; gerieren, es aber tats\u00e4chlich nicht sein wollen, braucht uns hier nicht zu interessieren. Aber die Bredouille ist da und man darf gespannt sein, wie es weitergeht.<\/p>\n<p><i><b>Wie wichtig ist dem Staat die Werteerziehung?<\/b><\/i><\/p>\n<p>Es stellt sich die Frage: Wie wichtig ist dem Staat die Werteerziehung? Die Wichtigkeit kann an vielem gemessen werden, nicht zuletzt am Geld. Da\u00df in Westdeutschland nach \u00fcber zwanzig Jahren noch kein Ausbildungsgang f\u00fcr EthiklehrerInnen existiert (selbst die Fortbildungen finden meist auf freiwilliger Basis statt!), spricht eine deutliche Sprache. In jedem anderen Fach g\u00e4be es einen Skandal, wenn der Unterricht auf Dauer von daf\u00fcr unausgebildeten Lehrkr\u00e4ften erteilt w\u00fcrde. Auf die beigemessene Wichtigkeit l\u00e4\u00dft sich aber auch schlie\u00dfen, wenn der Staat die Werteerziehung jemandem \u00fcberl\u00e4\u00dft, den er nicht beeinflussen und kontrollieren kann. Damit sind nicht nur die Gro\u00dfkirchen gemeint, die den regul\u00e4ren schulischen Religionsunterricht erteilen, sondern all die Religionsgemeinschaften, denen zugestanden wird, da\u00df ihre au\u00dferschulische religi\u00f6se Unterweisung Ersatz f\u00fcr das &#8222;Ersatzfach&#8220; darstellt: Muslime, Mormonen, Neuapostolische, Zeugen Jehovas. Wenn das Ganze noch damit gekr\u00f6nt wird, da\u00df das Fach f\u00fcr Werteerziehung in staatlicher Regie nur dort stattfinden darf, wo der Religionsunterricht nicht aus irgendwelchen Gr\u00fcnden ausf\u00e4llt, so kann die Frage nach der Bedeutung dieses staatlichen Erziehungsauftrags als beantwortet gelten.<\/p>\n<h5><span id=\"4-was-wollen-schuelerinnen-und-eltern\">4. Was wollen Sch&uuml;le&shy;rInnen und Eltern?<\/span><\/h5>\n<p>Gibt es ein \u00f6ffentliches Interesse am Fach &#8222;Praktische Philosophie?<br \/>Was die Gro\u00dfkirchen wollen, wissen wir. Aber es ist vielleicht nicht ganz uninteressant, die Frage nach den W\u00fcnschen der Sch\u00fclerInnen und Eltern zu stellen. Tief beeindruckt lese ich im Protokoll einer Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Schule und Weiterbildung: &#8222;Bei dem Thema Ersatzunterricht habe die SPD-Fraktion einfach erkannt, da\u00df sie das st\u00e4ndige Nachfragen und Nachbohren nicht mehr aufhalten k\u00f6nne. Die Kirchen wollten wissen, was in dieser Frage passiere. Der \u00f6ffentliche Druck wachse&#8230;.&#8220; Um welchen \u00f6ffentlichen Druck, bittesch\u00f6n, handelt es sich? Wo sind die Elternresolutionen, die Sternm\u00e4rsche von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler auf die Landeshauptstadt? Bei Lichte betrachtet reduziert sich der sogenannte \u00f6ffentliche Druck auf Lobby-Arbeit kirchlicher Kreise. Was an Stellungnahmen von Verb\u00e4nden vorliegt ist mehr als mager. Wenn selbst dem konservativen Philologenverband nicht mehr einf\u00e4llt, als da\u00df die Einf\u00fchrung des Faches &#8222;Praktische Philosophie&#8220; das Problem unbeaufsichtigter Sch\u00fclergruppen l\u00f6st , dann ist der Enthusiasmus wohl eher m\u00e4\u00dfig zu nennen.<\/p>\n<p><i><b>Was erwarten Eltern vom Religionsunterricht &#8211; wo schalten Sch\u00fclerInnen ab?<\/b><\/i><\/p>\n<p>Wenn ich dazu auffordere, Eltern und Sch\u00fclerInnen in die Diskussion einzubeziehen, so stelle ich mir mehr vor, als eine Diskussion dar\u00fcber, ob ein Alternativfach zu Religion gew\u00fcnscht wird, und wie es gegebenenfalls zu gestalten ist. Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen, da\u00df lediglich etwa 20% der Eltern in Westdeutschland und ca. 13% der Eltern im Gebiet der ehemaligen DDR ihre Kinder religi\u00f6s erziehen wollen? Welche Schlu\u00dffolgerungen legen sich nahe, wenn der der katholischen Kirche nahestehende Religionssoziologe Franz-Xaver Kaufmann schreibt: &#8222;Die Erwartungen der Eltern an den Religionsunterricht orientieren sich &#8230; nicht an kirchlichen, sondern an Kriterien der sozialen N\u00fctzlichkeit. Die Eltern haben \u00e4hnliche Vorstellungen von der Religion wie die vorherrschenden sozialwissenschaftlichen Religionstheorien: sie sehen darin einen gesellschaftlichen Integrationsfaktor und im Religionsunterricht ein Fach, das sozial n\u00fctzliche Verhaltensweisen wie R\u00fccksichtnahme, Toleranz oder soziales Engagement f\u00f6rdern soll&#8230; Das in j\u00fcngster Zeit wieder aufgeflammte Interesse an &#8218;Religion&#8216; geht weitgehend am christlichen Glauben vorbei.&#8220;? Die schon zitierte Allensbach-Untersuchung ergibt: &#8222;Die Themeninteressen der Sch\u00fcler zeigen ein Problem, das generell in der Gesellschaft in der Einstellung zu Religion und Kirche erkennbar ist: die S\u00e4kularisierung der Erwartungen an die Kirche bzw. auch an den Religionsunterricht. Angesichts der Themenpr\u00e4ferenzen der Sch\u00fcler stellt sich die Frage, wieweit religi\u00f6se Bez\u00fcge und Informationen \u00fcber Glauben und Kirche durch aktuelle Themen, die den Interessen der Sch\u00fcler entgegenkommen &#8218;transportiert&#8216; werden k\u00f6nnen. Ein Experiment bei der Befragung der Sch\u00fcler zeigt, da\u00df jeder Hinweis, das Thema werde &#8218;aus christlicher Sicht&#8216; behandelt, das Interesse der Sch\u00fcler an aktuellen Themen umgehend verminderte&#8230; Jeder Bezug auf das christliche Glaubenssystem minderte aus der Sicht der Sch\u00fcler die Attraktivit\u00e4t aktueller Themen. Diese Experimente zeigen, da\u00df aktuelle Themen keineswegs ein Garant f\u00fcr die Vermittlung christlicher und kirchlicher Fragestellungen und Informationen bilden. B\u00fcndig fa\u00dfte ein Lehrer sein Erfolgskonzept f\u00fcr den Religionsunterricht in einer s\u00e4kularisierten Gesellschaft zusammen: &#8218;Je bibelferner und je kirchenferner die Themen, um so leichter ist es.'&#8220;<\/p>\n<p><i><b>Bekenntnisfreie Schule statt christlicher Gemeinschaftsschule!<\/b><\/i><\/p>\n<p>Wenn das so ist &#8211; und es ist so: Stellt sich da nicht eine ganz andere Frage? N\u00e4mlich: Ist die christliche Gemeinschaftsschule als Regelschule zeitgem\u00e4\u00df und entspricht sie dem Elternwillen und dem Wunsch der Sch\u00fclerInnen? Entspricht die bekenntnisfreie Schule nicht weitaus mehr dem, was Eltern, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler wollen? Eine Entscheidung zugunsten der bekenntnisfreien Schule er\u00f6ffnete mit einem Schlag eine ganz neue Perspektive: Bei diesem Schultyp ist Religion kein ordentliches Lehrfach. Es k\u00f6nnte also eine offene Diskussion \u00fcber schulische Werteerziehung in staatlicher Regie v\u00f6llig unbelastet von all den mit der Religionsunterricht-, &#8222;Ersatzfach&#8220;- und &#8222;Ersatz-Ersatzfach&#8220;- Problematik stattfinden.<br \/>Ich bin keineswegs der Meinung, da\u00df Sch\u00fclerInnen-Wunsch der Kultusb\u00fcrokratie Befehl zu sein hat, aber das andere Extrem, nachdem Vater Staat und Mutter Kirche schon w\u00fc\u00dften, was den Kindern fromme und diese eben nehmen m\u00fc\u00dften, was ihnen geboten wird, kann doch in einer Demokratie (zu deutsch: Volksherrschaft) auch nicht die L\u00f6sung schlechthin sein. Der Automatismus: Schule = christliche Gemeinschaftsschule mu\u00df aufh\u00f6ren!<\/p>\n<h5><span id=\"5-die-inkonsistenz-der-pro-ersatzfach-argumentation\">5. Die Inkon&shy;sis&shy;tenz der Pro-&bdquo;Er&shy;satz&shy;fach&ldquo;- Argumen&shy;ta&shy;tion<\/span><\/h5>\n<p>Die Argumentation der &#8222;Ersatzfach&#8220;-Bef\u00fcrworter ist inkonsistent und in sich widerspr\u00fcchlich.<\/p>\n<ul>\n<li>Entweder man beruft sich auf die Verfassung und deren Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, oder man erkl\u00e4rt deren Bestimmungen f\u00fcr nicht so wichtig. Was nicht geht, sich einerseits darauf zu berufen, da\u00df Religionsunterricht laut Verfassung ordentliches Lehrfach an christlichen Gemeinschaftsschulen (und nur diesen!) sei, andererseits die Aussagen, Religionsunterricht sei bekenntnisgebunden zu erteilen und habe Glaubensvermittlung zum Ziel f\u00fcr irrelevant zu erkl\u00e4ren.\n<\/li>\n<li>Entweder konfessioneller Religionsunterricht ist erforderlich, damit das Kind nicht durch die Konfrontation mit anderen religi\u00f6sen und weltanschaulichen Ansichten verwirrt wird (Bauchladen und Zoobesuch sind in diesem Zusammenhang beliebte Begriffe) &#8211; oder der konfessionelle Religionsunterricht ist notwendig, weil dies immer h\u00e4ufiger der Ort ist, wo die erste Begegnung mit der eigenen Konfession stattfindet.\n<\/li>\n<li>Entweder das Argument vom eigenen weltanschaulichen Standpunkt, der nicht durch eine weltanschaulich neutrale Darstellung verschiedener Werte- und Weltanschauungssysteme beeinflu\u00dft werden d\u00fcrfe, gilt f\u00fcr alle oder es gilt f\u00fcr niemanden. Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die in Westdeutschland am Ethikunterricht teilnehmen, stammen aus weltanschaulich v\u00f6llig unterschiedlich gepr\u00e4gten Elternh\u00e4usern. Ihre Eltern haben ihnen nicht &#8222;nichts&#8220; an Werten und Weltanschauungen vermittelt, sondern (m\u00f6glicherweise) anderes, aber genausoviel oder wenig, wie Eltern, die Mitglieder der Gro\u00dfkirchen sind. Weltanschaulich neutraler Unterricht stellt f\u00fcr sie genauso etwas &#8222;anderes &#8220; dar wie f\u00fcr Katholiken und Protestanten.\n<\/li>\n<li>Entweder es ist m\u00f6glich, in der Schule auf wissenschaftlicher Grundlage und weltanschaulich neutraler Basis \u00fcber Weltanschauungen zu informieren und eine Werteerziehung zu leisten, oder es ist nicht m\u00f6glich. Unm\u00f6glich ist aber, ein solches Fach zu fordern, wenn es als &#8222;Ersatzfach&#8220; den Religionsunterricht st\u00fctzen soll, es aber &#8211; wie in Brandenburg &#8211; zu verteufeln. In ihrer j\u00fcngsten Schrift \u00fcber &#8222;Die bildende Kraft des Religionsunterrichts&#8220; schreiben die deutschen Bisch\u00f6fe: &#8222;Einen solchen neutralen und wertfreien Standpunkt kann es aber gar nicht geben, es sei denn, man verschleiert sich und anderen die eigenen Voraussetzungen. Ein Fach Religionskunde wird dem Bildungsanspruch junger Menschen nicht gerecht. Gerade f\u00fcr eine an Bildung orientierte Schulp\u00e4dagogik ist die pers\u00f6nliche Stellungnahme des Lehrers und der Lehrerin unersetzlich. Nicht weniger wichtig ist die reflexive Aufarbeitung der dem jungen Menschen eigenen, von ihm praktizierten Religion&#8230;. Eine Allzust\u00e4ndigkeit des Staates f\u00fcr die Schule w\u00fcrde die Gefahr des Totalitarismus mit sich bringen.&#8220; Da\u00df sie sich in derselben Schrift andienen, &#8222;im Rahmen der kirchlichen Mitverantwortung f\u00fcr das gesamte Schulwesen auch bei der Gestaltung des Ersatzfaches mitzuwirken&#8220;, ist eine erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig. Es sei denn, die Kirchen setzen voraus, da\u00df &#8222;Ersatzf\u00e4cher&#8220; nicht dem Gebot weltanschaulicher Neutralit\u00e4t verpflichtet sind. Wenn Pater Augustinus Heinrich Graf Henckel von Donnersmark in diesem Zusammenhang meint: &#8222;Aus den gleichen Gr\u00fcnden ist in NRW die Forderung der gro\u00dfen Kirchen darauf gerichtet, da\u00df ein &#8218;Ersatzfach&#8216; f\u00fcr den RU nur Philosophie sein kann, also ein Fach mit einem eigenen Kanon, der sich dem staatlichen Zugriff entzieht&#8220; , so stellen sich zwei Fragen: Wie verh\u00e4lt es sich in der Mehrheit der anderen Bundesl\u00e4nder, die als &#8222;Ersatzfach&#8220; nicht Philosophie haben und wieso entzieht sich das Fach Philosophie dem staatlichen Zugriff?\n<\/li>\n<li>Entweder es gibt Ausnahmen von der Teilnahmepflicht am Alternativfachunterricht, dann darf sie nicht von der Organisiertheit der betreffenden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler abh\u00e4ngen, oder es gibt keine Ausnahmen. Es kann ja wohl nicht angehen, da\u00df vorhandene oder fehlende Mitgliedschaft in einer weltanschaulichen Organisation das einzige Kriterium ist, ob die Berufung auf ein Grundrecht berechtigt ist oder nicht. Das Argument: Die Organisierten nehmen zum Ausgleich an einer religi\u00f6sen Unterweisung teil, ist formalistisch und unterschl\u00e4gt die inhaltliche Frage, ob jedwede unkontrollierte religi\u00f6se Unterweisung besser als &#8222;nichts&#8220; ist. Mehr noch: Was ist die Zielsetzung eines Alternativfachs, wenn er durch die Unterweisung in den Lehren einer autorit\u00e4ren Weltanschauungsgemeinschaft ersetzt werden kann? Ein merkw\u00fcrdiges Verst\u00e4ndnis vom Bildungsauftrag der Schule und vom Gebot der Gleichbehandlung!<\/li>\n<\/ul>\n<p><i><b>Bewertung der vier Modelle<\/b><\/i><\/p>\n<p>Ein bi\u00dfchen geht es mir bei dieser Frage so, als w\u00fcrde ich gefragt &#8222;M\u00f6chten Sie lieber einen Platz im Gro\u00dfraumwagen oder im Abteil?&#8220;, bevor \u00fcberhaupt klar ist, ob ich eine Zugreise antreten will. Da ich denke, da\u00df dies nicht nur mein Unbehagen ist, m\u00f6chte ich es pr\u00e4zisieren:<\/p>\n<p>Bevor irgendeine Kl\u00e4rung stattgefunden hat, welches der beste Weg ist, um Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern die Werte nahezubringen, die f\u00fcr ein humanes Zusammenleben erforderlich sind, bevor nachgedacht wird, wie Sinn oder Sinnlosigkeit von jungen Menschen erlebt wird und was ihnen dabei hilfreich ist, ist der Zug, bildlich gesprochen, bereits abgefahren: Wir haben die Vorgabe: Ein neues Fach mu\u00df her! Ich mache mir wenig Illusionen \u00fcber die Eigendynamik, die eine solche Vorgabe entwickelt, insbesondere wenn dahinter das Interesse der Kirchen steht.<\/p>\n<p>Aber ganz bescheiden m\u00f6chte ich daran erinnern:<br \/>Die beste Erziehung ist nach wie vor das gute Vorbild. Das hei\u00dft: Eine Physiklehrerin, die engagiert ist und sich um Fairness und Respekt bem\u00fcht, leistet in puncto Werteerziehung wesentlich mehr als zehn Stunden einschl\u00e4giger Unterricht. Ein Biologielehrer, der von seinem Fach begeistert ist und der das &#8222;r\u00fcberbringt&#8220;, regt mehr zum Nachdenken \u00fcber Sinn, Sinnlosigkeit, Transzendenz an, als eine ganze Unterrichtseinheit \u00fcber Platon, Hegel, Nietzsche.<\/p>\n<p>Gute LehrerInnen fallen nur partiell vom Himmel. Au\u00dfer Talent und Engagement geh\u00f6rt dazu auch die M\u00f6glichkeit sich fortzubilden und in einer Schule zu unterrichten, die Entfaltung m\u00f6glich macht.<\/p>\n<p>Dies gilt in anderer Weise auch f\u00fcr Sch\u00fclerInnen und Sch\u00fcler: Wer in zu gro\u00dfen Klassen untergeht, wer den Eindruck hat, Leistung sei der einzige Wertma\u00dfstab, der gilt, wer die Erfahrung macht, da\u00df Interesse an der Person nicht stattfindet, wer feststellen mu\u00df, da\u00df man mit Ellenbogen oder Schleimen am weitesten kommt&#8230; dem ist weder mit Religionsunterricht\u00a0 noch mit einem wie immer gearteten Alternativfach, auch nicht mit einem Modell \u00e1\u00a0 la LER gedient.<\/p>\n<p>Unbeschadet davon halte ich es f\u00fcr sinnvoll der Philosophie und der Religionskunde ein gr\u00f6\u00dferes Gewicht zu geben. Dazu ist aber nicht die Einrichtung eines neuen Faches erforderlich.<\/p>\n<p>Es gibt Behauptungen, die Einf\u00fchrung des Faches Praktische Philosophie sei kostenneutral. Diese Art von Kostenneutralit\u00e4t kennen wir. Ob nun 200 oder 1000 neue LehrerInnenstellen gebraucht werden, sei dahingestellt. Egal um wieviele es sich handelt: Neben der Frage, wieviel Werteerziehung dem Staat wert ist, stellt sich die ketzerische Frage, ob das Geld nicht &#8222;wert&#8220;- und &#8222;sinn&#8220;-voller verwendet werden k\u00f6nnte.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Wenn das Anliegen bei der Einf\u00fchrung des Faches &#8222;praktische Philosophie&#8220; tats\u00e4chlich das ist, was in den hehren Worten zum Ausdruck kommt, dann m\u00fc\u00dfte vor Einf\u00fchrung eines neuen Faches zweierlei zwingend geschehen:<\/p>\n<ul>\n<li>Es m\u00fc\u00dfte eine zum Zwecke einer Kosten-Nutzen-Analyse eine vergleichende Untersuchung durchgef\u00fchrt werden:\u00a0 <br \/>&#8211;\u00a0 Bringt der Religionsunterricht die ihm zugeschriebenen positiven Effekte? <br \/>&#8211;\u00a0 Unterscheiden sich Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die am Religionsunterricht \/ an einem Alternativfachunterricht \/ an keinem von beidem teilgenommen haben? Wenn ja inwiefern? <\/li>\n<li>Die Einrichtung eines neuen Schulfaches ist nicht eine Angelegenheit, die zwischen Staat und Kirchen auszuhandeln ist. Die Hauptbetroffenen, n\u00e4mlich Sch\u00fclerInnen und ihre Eltern m\u00fcssen geh\u00f6rt und mitbeteiligt werden. Dies kann z.B. in Form einer Befragung geschehen. Nur so l\u00e4\u00dft sich der Bedarf herausfinden. Was derzeit l\u00e4uft, ist eine Bedarfsplanung \u00fcber die K\u00f6pfe der Betroffenen hinweg &#8211; das Ergebnis ist vorhersehbar. <\/li>\n<\/ul>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"modell-a\">Modell A:<\/span><\/h2>\n<p>Der Status quo ist eine korrekte M\u00f6glichkeit. Allerdings m\u00f6chte ich daran erinnern, da\u00df die schriftliche Form der Abmeldung vom Religionsunterricht keineswegs erforderlich ist. Ebensowenig wie eine Benotung oder gar Versetzungsrelevanz des Faches. Der nordrheinwestf\u00e4lische\u00a0Erla\u00df, nachdem Religionsunterricht nicht in Randstunden erfolgen darf, ist eine hiesige Spezialit\u00e4t, gegen die manches und f\u00fcr die nichts spricht. Auf die Frage der verst\u00e4rkten Einrichtung bekenntnisfreier Schulen, in denen Religionsunterricht kein ordentliches Lehrfach ist, bin ich eingegangen.\u00a0<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"modell-b\">Modell B:&nbsp;&nbsp;<\/span><\/h2>\n<p>Dieses Modell ist in den meisten Bundesl\u00e4ndern gebr\u00e4uchlich, nichts desto weniger verfassungswidrig. Da derzeit mehrere Prozesse (z.B. von meinem Sohn) anh\u00e4ngig sind, die irgendwann einmal zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts f\u00fchren werden, ist diese L\u00f6sung mit einem nicht geringen Risiko behaftet.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Verfassungswidrigkeit dieses Modells k\u00f6nnen bei Czermak, Renck, Neumann et al. nachgelesen werden. Durch die absehbare &#8211; und bereits ins Auge gefa\u00dfte &#8211; Befreiung diverser Sch\u00fclerInnengruppen von diesem Fach wird es &#8211;\u00a0 wie dargelegt &#8211; diskreditiert.<\/p>\n<p>Die Benachteiligung derjenigen Sch\u00fclerInnen, deren Religionsgemeinschaften keine au\u00dferschulische religi\u00f6se Unterweisung durchf\u00fchren, bzw. von solchen Sch\u00fclerInnen, die weltanschaulich nicht organisiert sind, stellt einen Versto\u00df gegen Art 3 und 4 GG dar.\u00a0<\/p>\n<p>Es stellen sich hier auch \u00fcber kurz oder lang sowohl organisatorische wie finanzielle Probleme, wenn weitere Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaften f\u00fcr sich auch das Recht auf schulischen Religionsunterricht reklamieren werden. Diejenigen Gruppen, die sich derzeit noch mit einer au\u00dferschulischen religi\u00f6sen Unterweisung begn\u00fcgen, werden sich mit Recht fragen, wieso sie nicht den komfortableren schulischen Religionsunterricht schlie\u00dflich der finanziellen Vorteile f\u00fcr sich in Anspruch nehmen sollen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"modell-c\">Modell C:&nbsp;<\/span><\/h2>\n<p>Dieses Modell ist verfassungskonform, vorausgesetzt die weltanschauliche Neutralit\u00e4t wird tats\u00e4chlich strikt geachtet. Dies ist bestimmt keine einfache Aufgabe (und in einem solchen Fach schwieriger zu handhaben als etwa in Geschichte oder Gemeinschaftskunde), aber es ist machbar. Aufgrund der Erfahrungen mit LER mu\u00df aber betont werden, da\u00df es keinerlei Notwendigkeit oder gar Verpflichtung des Staates gibt, die Kirchen bei der Einrichtung eines solchen Faches zu Rate zu ziehen. Es gibt keine &#8222;kirchliche Mitverantwortung f\u00fcr das gesamte Schulwesen&#8220;. Kirchen und Religionsgemeinschaften k\u00f6nnen\u00a0beteiligt werden, aber nicht bevorzugt, sondern gleichberechtigt mit anderen gesellschaftlichen Gruppierungen. Mir schiene allerdings empfehlenswert, zun\u00e4chst einmal die Erfahrungen mit LER abzuwarten und auszuwerten. F\u00fcr mich ist noch nicht erwiesen, da\u00df ein derartiges Fach tats\u00e4chlich den gew\u00fcnschten Effekt hat. F\u00fcr fruchtlose Experimente ist nicht nur kein Geld da, sondern Sch\u00fclerInnen sollten nur mit sinnvollem und wirkungsvollem Unterricht belastet werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"modell-d\">Modell D:&nbsp;<\/span><\/h2>\n<p>An diesem Modell bewahrheitet sich einmal mehr der Satz, da\u00df &#8222;gut gemeint&#8220; das Gegenteil von gut ist. Entweder dieses Ansinnen an die Kirchen ist ernst gemeint &#8211; dann halte ich die Erwartung f\u00fcr au\u00dferordentlich naiv, die Gro\u00dfkirchen k\u00f6nnten irgendein Bed\u00fcrfnis versp\u00fcren, diesem Modell n\u00e4herzutreten. Aus ihrer Sicht gibt es daf\u00fcr nicht den geringsten Grund.<\/p>\n<p>Vorschl\u00e4ge zu machen, bei denen ein davon Betroffener unter Garantie nicht mitspielen wird, ist m.E. Zeitverschwendung. Oder hinter der Idee steckt die taktische \u00dcberlegung, man k\u00f6nne im Falle der Verweigerung den Kirchen den schwarzen Peter zuschieben. Vorausgesetzt, das gel\u00e4nge (was ich f\u00fcr reichlich unwahrscheinlich halte), was w\u00e4re die Konsequenz? Da\u00df ganz Nordrhein-Westfalen mit dem Finger auf die Kirchenoberen zeigt? Anders gesagt: Diesen schwarzen Peter w\u00fcrden die Kirchen l\u00e4ssig wegstecken, weil kaum jemand davon Notiz n\u00e4hme.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Wie die Bef\u00fcrworterInnen dieses Modells sich seine Realisierung vorstellen, sollten sie zun\u00e4chst mal den LehrerInnen darlegen, die mit dem Erstellen von Stundenpl\u00e4nen besch\u00e4ftigt sind. Will jemand im Ernst &#8222;Fenster&#8220; f\u00fcr Katholiken, Protestanten, Muslime, Neuapostolische, Zeugen Jehovas, Humanisten, Mormonen? Und wenn ja, wieso keine Fenster f\u00fcr Greenpeace und Amnesty und das Rote Kreuz? Oder ist der Vorschlag nur Augenwischerei und man geht davon aus, da\u00df es Fenster f\u00fcr Protestanten und Katholiken gibt, und der Rest trifft sich im &#8222;LER-\u00e4hnlichen Unterricht&#8220;? Dann h\u00e4tte man eine Ersatzfachregelung auf un\u00fcbersichtlicherem Niveau &#8211; abgesehen von verfassungsrechtlichen Bedenken. Wie die aktuelle Entwicklung in Brandenburg vermuten l\u00e4\u00dft, w\u00e4re das Ende vom Lied im besten Fall, da\u00df es nur noch &#8222;Fenster&#8220; g\u00e4be und der gemeinsame Unterricht aller flach viele. Das entspr\u00e4che dem Konzept B, und das kann man billiger haben.<\/p>\n<p>Kategorie: Religion: Schule<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[11],"tags":[],"class_list":["post-7574","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-schule-religion"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Stellungnahme: Praktische Philosophie - Anh\u00f6rung zum Schulversuch in NRW - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-praktische-philosophie-anhoerung-zum-schulversuch-in-nrw\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Stellungnahme: Praktische Philosophie - Anh\u00f6rung zum Schulversuch in NRW - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ursula Neumann Geschichte des Religionsunterrichts und der sog. 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