{"id":7575,"date":"1996-01-05T14:53:00","date_gmt":"1996-01-05T13:53:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-der-humanistischen-union-zur-einfuehrung-des-faches-lebensgestaltung-ethik-religion\/"},"modified":"2021-08-28T23:34:16","modified_gmt":"2021-08-28T21:34:16","slug":"stellungnahme-der-humanistischen-union-zur-einfuehrung-des-faches-lebensgestaltung-ethik-religion","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-der-humanistischen-union-zur-einfuehrung-des-faches-lebensgestaltung-ethik-religion\/","title":{"rendered":"Stellungnahme der HUMANISTISCHEN UNION zur Einf\u00fchrung des Faches Lebensgestaltung &#8211; Ethik &#8211; Religionskunde (L-E-R) in Brandenburg"},"content":{"rendered":"<p>Ursula Neumann<\/p>\n<p>Langfassung<\/p>\n<p><i>(Die Fu\u00dfnoten und Verweise finden sich im unten angeh\u00e4ngten PDF-Dokument.)<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"1-das-spannungsverhaeltnis-zwischen-dem-erziehungsauftrag-der-schule-und-der-verpflichtung-des-staates-zu-weltanschaulicher-neutralitaet\">1. Das Spannungs&shy;ver&shy;h&auml;ltnis zwischen dem Erzie&shy;hungs&shy;auf&shy;trag der Schule und der Verpflich&shy;tung des Staates zu weltan&shy;schau&shy;li&shy;cher Neutralit&auml;t<\/span><\/h5>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"weltanschauliche-neutralitaet-des-staates-ein-ethischer-fortschritt\">Weltan&shy;schau&shy;liche Neutralit&auml;t des Staates &ndash; ein ethischer Fortschritt<\/span><\/h2>\n<p>Der Verzicht auf eine Staatsideologie (sei sie das Christentum oder der Marxismus-Leninismus) ist alles andere als Gleichg\u00fcltigkeit gegen\u00fcber Weltanschauungsfragen. Es ist die Entscheidung zu einem radikalen Respekt vor der Freiheit und W\u00fcrde jedes einzelnen Individuums. Nur ein Staat, der sich zu weltanschaulicher Neutralit\u00e4t verpflichtet, kann &#8222;Heimstatt&#8220; aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sein. Erst ein solcher Staat hat den Schritt getan von obrigkeitlicher Bevormundung und Besserwisserei zur Achtung des Selbstbestimmungsrechtes und der Eigenverantwortlichkeit jedes B\u00fcrgers und jeder B\u00fcrgerin. Weil er diese Achtung seinen B\u00fcrgerInnen entgegenbringt, kann er sie auch von diesen verlangen und macht so Toleranz zur Grundlage des Umgangs miteinander. Es handelt sich also keineswegs um ein Weniger an wertgef\u00fcllter Ordnung, sondern im Vergleich zu anderen Modellen um einen bedeutenden Fortschritt.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"weltanschauliche-neutralitaet-des-staates-und-wertgefuellte-schulische-erziehung-sind-kein-widerspruch\">Weltan&shy;schau&shy;liche Neutralit&auml;t des Staates und wertge&shy;f&uuml;llte schulische Erziehung sind kein Widerspruch<\/span><\/h2>\n<p>Bereits das macht deutlich: Zwischen weltanschaulicher Neutralit\u00e4t einerseits und wertgef\u00fcllter schulischer Erziehung l\u00e4\u00dft sich nicht einfach ein Gegensatz konstruieren. Im Gegenteil: Ein Unterrichtsfach, das den Sch\u00fclerInnen ihre Eigenverantwortlichkeit in ethischen Fragen klarzumachen sucht, das Achtung des Selbstbestimmungsrechts der anderen und Respekt vor jeder Weltanschauung vermitteln will und die Reflektions- und Diskursf\u00e4higkeit in diesen Fragen ein\u00fcbt, ist ohne Zweifel von einem hohen Ethos getragen, gerade weil es die weltanschauliche Neutralit\u00e4t zum Fundament hat.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"erziehungsauftrag-der-schule-und-weltanschauliche-neutralitaet-des-staates-eine-beziehung-in-permanenter-entwicklung\">Erzie&shy;hungs&shy;auf&shy;trag der Schule und weltan&shy;schau&shy;liche Neutralit&auml;t des Staates- eine Beziehung in permanenter Entwicklung<\/span><\/h2>\n<p>Das Verh\u00e4ltnis zwischen dem Erziehungsauftrag der Schule und der Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher Neutralit\u00e4t ist aber auf Dauer ein prek\u00e4res. Hier gibt es keine &#8222;definitiven&#8220; L\u00f6sungen oder Antworten, sondern je neue Versuche, sich einem Ideal anzun\u00e4hern, bei dem beiden Aspekten optimal Rechnung getragen wird. Das bedeutet auch: Wer ein L\u00f6sungsmodell, das in einer bestimmten historischen Situation durchaus akzeptabel gewesen sein mag, als einzig m\u00f6gliches, gewisserma\u00dfen ewig g\u00fcltiges durchsetzen will, ohne gesellschaftliche und politische Ver\u00e4nderungen zu ber\u00fccksichtigen, dem geht es vermutlich weniger um eine optimale p\u00e4dagogische und verfassungsgerechte L\u00f6sung, als um die Durchsetzung von Eigeninteressen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"religionsunterricht-und-ler-faecher-mit-verschiedener-zielsetzung\">Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richt und LER &ndash; F&auml;cher mit verschie&shy;dener Zielsetzung<\/span><\/h2>\n<p>Das, was LER sich zum Ziel setzt, kann und will der Religionsunterricht nicht leisten, auch wenn es Ber\u00fchrungs- und \u00dcberschneidungspunkte geben mag. Zentraler Punkt des Religionsunterrichts ist die Glaubensvermittlung. Kein seri\u00f6ser Kirchenvertreter wird das leugnen wollen. Es ist auch nicht zu leugnen, weil es in allen einschl\u00e4gigen kirchlichen Papieren nachzulesen ist. Inwieweit man den aktuellen Eiertanz der Theologen nachvollziehen will, Religionsunterricht sei lediglich &#8222;auch&#8220; Glaubensvermittlung, aber &#8222;nicht nur&#8220; oder &#8222;nur ganz wenig&#8220; oder &#8222;fast gar nicht&#8220;, h\u00e4ngt vom eigenen Standpunkt oder von der eigenen Naivit\u00e4t ab. Religionsunterricht mu\u00df per definitionem f\u00fcr sich in Anspruch nehmen, &#8222;das beste Modell&#8220; zu vertreten, was &#8211; auch wenn es noch so geleugnet wird &#8211; zwangsl\u00e4ufig eine Abwertung aller anderen Modelle impliziert. Hier besteht lediglich ein gradueller und kein grunds\u00e4tzlicher Unterschied zwischen dem &#8222;modernen&#8220; Religionsunterricht und einer Glaubenslehre alten Stils.<\/p>\n<p>Derzeit wird von Teilen der Amtskirche ein Modell des Religionsunterrichts propagiert, das nicht nur das genaue Gegenteil von dem bislang von ihnen Verfochtenen darstellt, sonder auch im Widerspruch zu Art. 7 III GG steht. So schreibt Bischof Huber: &#8222;Der Zugang zum Religionsunterricht ist nicht von der Konfessionszugeh\u00f6rigkeit der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler abh\u00e4ngig zu machen; vielmehr ist schulischer Religionsunterricht grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle an ihm ernsthaft interessierten Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler offen.&#8220; Vor weniger als zehn Jahren war der evangelischen Kirche das Ansinnen zweier Katholikinnen auf Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht den Gang nach Karlsruhe wert. Damals erstritt sie die Entscheidung, da\u00df dem Religionsunterricht &#8222;kein Angeh\u00f6riger einer anderen Konfession gegen ihren Willen aufgedr\u00e4ngt werden&#8220; d\u00fcrfe, weil der Gegenstand des Faches &#8222;keine \u00fcberkonfessionelle vergleichende Betrachtung religi\u00f6ser Lehren, nicht blo\u00df Morallehre, Sittenunterricht, historisierende und relativierende Religionskunde, Religions- oder Bibelgeschichte&#8220; sei, &#8222;vielmehr der Bekenntnisinhalt, n\u00e4mlich die Glaubenss\u00e4tze der jeweiligen Religionsgemeinschaft&#8220;. Die in die freie Entscheidung der Kirchen gestellte Zulassung Angeh\u00f6riger anderer Weltanschauungen ist &#8211; so das Gericht &#8211; nur so lange verfassungsrechtlich unbedenklich, solange der Unterricht dadurch nicht seine besondere Pr\u00e4gung als &#8222;konfessionell gebundene Veranstaltung&#8220; verliere. Diese Entscheidung wurde damals als Best\u00e4tigung des konfessionellen Charakters des Religionsunterrichts und als St\u00e4rkung der Stellung der Kirchen von diesen au\u00dferordentlich begr\u00fc\u00dft. Wenn jetzt Art. 7 III eine &#8222;allgemeine &#8222;bildungspolitische Verantwortung&#8220; der Kirchen konstruiert wird, so ist das der Versuch der Irref\u00fchrung aus leicht durchschaubaren N\u00fctzlichkeitserw\u00e4gungen. Die Verfassung wird in Westdeutschland zur Sicherung der Konfessionalit\u00e4t des Religionsunterrichts benutzt, in den neuen Bundesl\u00e4ndern scheint es opportuner, so zu tun, als sei man offen f\u00fcr alle und alles.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"das-dilemma-des-religionsunterrichts-eltern-und-schuelerinnen-wollen-keine-glaubensvermittlung-die-kirchen-muessen-darauf-bestehen\">Das Dilemma des Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richts: Eltern und Sch&uuml;le&shy;rInnen wollen keine Glaubens&shy;ver&shy;mitt&shy;lung &ndash; die Kirchen m&uuml;ssen darauf bestehen<\/span><\/h2>\n<p>In Westdeutschland geschieht die Teilnahme am Religionsunterricht eher &#8222;automatisch&#8220; und stellt weniger eine bewu\u00dfte Entscheidung dar. Das hat zur Folge, da\u00df nur eine Minderheit von Eltern und Sch\u00fclerInnen in diesem Fach eine Glaubensvermittlung w\u00fcnscht. Die gro\u00dfe Mehrheit will, da\u00df ReligionslehrerInnen sich auf die Vermittlung dessen beschr\u00e4nken, was mit &#8222;civil religion&#8220; umschrieben wird. Nach kirchlichem Verst\u00e4ndnis von Religionsunterricht w\u00e4re das aber &#8222;Verrat an der Heilsbotschaft und dem christlichen Sendungsauftrag&#8220;. Wie die Kirchen hier den Spagat zwischen ihrem eigenen Ziel der Glaubensvermittlung und der Ablehnung dieses Ziels durch die Mehrzahl der Eltern und Sch\u00fclerInnen leisten wollen, ist ihr Problem und braucht uns nicht weiter zu interessieren. Richtig ist aber die Schlu\u00dffolgerung von Erzbischof Degenhardt, da\u00df eine solche Reduzierung der Funktion des Religionsunterrichts &#8222;auch selbst die Frage provozieren (w\u00fcrde), ob diese f\u00fcr den Bestand der pluralistischen Gesellschaft durchaus wichtigen Ziele nicht im Kontext anderer Schulf\u00e4cher ebenso gut aufgehoben w\u00e4ren oder vielleicht als Unterrichtsprinzip die Schule insgesamt pr\u00e4gen m\u00fc\u00dften.&#8220;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"ler-keine-erziehung-zur-beliebigkeit-oder-minimalmoral\">LER &ndash; Keine Erziehung zur Belie&shy;big&shy;keit oder Minimal&shy;moral<\/span><\/h2>\n<p>Die p\u00e4dagogische Haltung, die hinter einem Ethikunterricht steht, der sich weltanschaulicher Neutralit\u00e4t verpflichtet wei\u00df, ist alles andere als Indifferenz. Es geht nicht &#8211; wie suggeriert wird &#8211; um eine Erziehung zur Beliebigkeit, bei der die Sch\u00fclerInnen aus dem weltanschaulichen Supermarkt nach Lust und Laune ausw\u00e4hlen k\u00f6nnen. Vielmehr: Wenn sich die P\u00e4dagogik nach dem (paulinischen!) Motto &#8222;Pr\u00fcfet alles, und was gut ist, behaltet&#8220; selbst zur\u00fccknimmt, ist es Erziehung zur Eigenverantwortlichkeit. Eigenverantwortlichkeit hei\u00dft nun gerade nicht: &#8222;ich mache es mir so einfach wie m\u00f6glich&#8220;, sondern: &#8222;Ich mu\u00df meine Entscheidung begr\u00fcnden und verantworten, dieses Recht und diese Pflicht kann mir niemand abnehmen.&#8220;<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich hat dies &#8211; wie jedes p\u00e4dagogische Handeln &#8211; in altersgem\u00e4\u00dfer Weise zu geschehen. Kein Kind ist aber zu jung, um nicht entsprechend seiner Reife zu eigenverantwortlichem Handeln erzogen zu werden. Nicht solches stellt eine \u00dcberforderung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen dar, sondern umgekehrt: Wer meint, eine bevormundende Erziehung sei Voraussetzung f\u00fcr eine &#8222;irgendwann sp\u00e4ter&#8220; auf geheimnisvolle Weise einsetzende M\u00fcndigkeit, t\u00e4uscht sich und andere.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-moeglichkeit-dass-ein-erziehungsmodell-versagt-ist-nicht-gleichbedeutend-mit-seiner-prinzipiellen-disqualifizierung\">Die M&ouml;glichkeit, da&szlig; ein Erzie&shy;hungs&shy;mo&shy;dell versagt, ist nicht gleich&shy;be&shy;deu&shy;tend mit seiner prinzi&shy;pi&shy;ellen Disqua&shy;li&shy;fi&shy;zie&shy;rung<\/span><\/h2>\n<p>Gewi\u00df wird es immer Menschen geben, die von einem Erziehungsangebot keinen Gebrauch machen k\u00f6nnen oder wollen, und sicher kann es vorkommen, da\u00df die Chance, die LER bietet, dazu mi\u00dfbraucht wird, es sich leicht zu machen. Es ist aber unredlich, aus der M\u00f6glichkeit des Mi\u00dfbrauchs das zwangsl\u00e4ufige Scheitern des ganzen Modells ableiten zu wollen.<\/p>\n<p>Modelle, die davon ausgehen, irgendeine &#8222;Autorit\u00e4t&#8220; wisse, was einem fromme und welches der richtige Weg sei, sind nicht minder von Mi\u00dfbrauch und Scheitern bedroht. Geschichte und Gegenwart sind voller Beispiele, wo von Religionen oder Ideologien der Verzicht auf eigenes Denken, eigenes Urteilen und eigene Verantwortung gefordert wurde, mit der Folge, da\u00df sich nicht wenige mit Berufung auf Befehl und Gehorsam auch von schlimmster Schuld und Versagen zu exkulpieren suchten und suchen. Man kann es sich auch auf diese Weise leicht machen.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft: Wer den Vergleich verschiedener Modelle so f\u00fchrt, da\u00df die Gefahren des einen den Vorz\u00fcgen des anderen gegen\u00fcbergestellt werden, w\u00e4gt nicht ab, sondern betreibt Propaganda. Wenn also der ehemalige SPD-Abgeordnete Richard Schr\u00f6der LER mit einem &#8222;Zoobesuch&#8220; vergleicht, \u00fcbt er weniger ernst zu nehmende Kritik, als da\u00df er deutlich macht: Die Perspektive eines Theologen reicht naturgem\u00e4\u00df selten weiter als der Blick von der Kirchturmspitze.&#8220;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"zuerst-muss-ein-kind-in-einer-weltanschauung-erzogen-werden-dann-erst-kann-es-mit-anderen-konfrontiert-werden-ein-obsoleter-satz-in-einer-pluralistischen-gesellschaft\">Zuerst mu&szlig; ein Kind in einer Weltan&shy;schauung erzogen werden, dann erst kann es mit anderen konfron&shy;tiert werden&ldquo;- ein obsoleter Satz in einer plura&shy;lis&shy;ti&shy;schen Gesell&shy;schaft<\/span><\/h2>\n<p>Der ebenfalls von Schr\u00f6der gebrauchte Uralt-Vergleich der Theologen, mit Religion und Ethik sei es wie mit der Sprache: Kinder m\u00fc\u00dften zuerst eine Sprache erlernen, um sich dann Fremdsprachen aneignen zu k\u00f6nnen, mag f\u00fcr die famili\u00e4re Erziehung gelten. Auch kann man diesen Satz in einer weltanschaulich homogenen Gesellschaft hinsichtlich der schulischen Erziehung noch f\u00fcr plausibel halten. In einer pluralistischen Gesellschaft jedoch werden die Grenzen dieses Vergleichs offenbar, denn hier zieht er zwangsl\u00e4ufig die Frage nach sich: Welche &#8222;Sprache&#8220; d.h. welche Weltanschauung soll der Staat f\u00fcr die Sch\u00fclerInnen ausw\u00e4hlen, um seinem Erziehungsauftrag gerecht zu werden? Da\u00df es die christliche sein soll, wird wohl angesichts der Zahlenverh\u00e4ltnisse in Brandenburg ernsthaft niemand fordern. Aber auch keine andere kommt in Frage, weil &#8211; um im Bild zu bleiben &#8211; in einer pluralistischen Gesellschaft jede Weltanschauung f\u00fcr einen mehr oder minder gro\u00dfen Teil der Sch\u00fclerInnen &#8222;Fremdsprache&#8220; w\u00e4re.&#8220;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"was-werte-sind-bestimmen-wir-ein-schlimmer-irrweg-und-seine-westdeutsch-christliche-tradition\">Was Werte sind, bestimmen wir&ldquo; &ndash; ein schlimmer Irrweg und seine westdeutsch &ndash; christliche Tradition<\/span><\/h2>\n<p>Die von einem anderen Brandenburger Abgeordneten genannte Alternative &#8222;Was Werte sind in diesem Land, bestimmen wir&#8220; , ist nicht minder indiskutabel. Insofern hier die Vorstellung einer &#8222;Staatsethik&#8220; anklingt, ist der Entr\u00fcstungssturm aus kirchlichen Kreisen vollauf berechtigt. Scheinheilig ist diese Entr\u00fcstung allerdings angesichts der Tatsache, da\u00df in Westdeutschland ganz selbstverst\u00e4ndlich das Christentum als ma\u00dfgebend f\u00fcr den Ethikunterricht genommen wurde und wird. In mehreren Schulgesetzen westdeutscher Bundesl\u00e4nder werden christliche bzw. religi\u00f6se Erziehungsziele vorgegeben, die bei der Konzeptuierung der Ethik-Lehrpl\u00e4ne zu Lernzielen mutierten. Folgerichtig \u00e4u\u00dferte der Schulreferent der Erzdi\u00f6zese Freiburg anl\u00e4\u00dflich Einf\u00fchrung des Ethikunterrichts in Baden-W\u00fcrttemberg, im Ethikunterricht seien &#8222;nach der Landesverfassung und dem Landesschulgesetz&#8220; die Sch\u00fcler auf der &#8222;Grundlage der christlichen Werte zu erziehen&#8220; seien, weshalb Ethik kein &#8222;Gegenfach&#8220; zum Religionsunterricht w\u00e4re. Der jetzige Bischof von Brandenburg Huber wirkte lange genug in Baden-W\u00fcrttemberg, um mit den dortigen Regelungen vertraut zu sein. Es ist nicht bekannt, da\u00df er die offensichtliche Verletzung der weltanschaulichen Neutralit\u00e4tspflicht des Staates und\/oder die zahlreichen Diskriminierungen des Ethikunterrichts, der EthiklehrerInnen und -Sch\u00fclerInnen gegen\u00fcber dem Fach Religion auch nur mit einem einzigen Wort moniert h\u00e4tte.<\/p>\n<p>In Westdeutschland wurde und wird von staatlicher und kirchlicher Seite dezidiert behauptet, der Staat habe das Recht, wenn nicht sogar die Pflicht zur Werteerziehung. Eine Kollision mit dem Gebot weltanschaulicher Neutralit\u00e4t wird dabei durchweg verneint, obwohl &#8211; anders als bei LER &#8211; einer oft zweifelhaften Wertevermittlung der Vorrang vor einer Information \u00fcber Werte gegeben wird, und obwohl religionskundliche Elemente oft nichts anderes als ein abgemilderter christlicher Religionsunterricht sind, und die Darstellung nichtchristlicher Weltanschauungen sowohl vom Umfang wie von der Bewertung her benachteiligt werden.<\/p>\n<p>Es fehlte in Westdeutschland nicht an Stimmen, die vor dieser Fehlkonzeption des Ethikunterrichts warnten. So schrieb Wilhelm Riedel 1983 \u00fcber den hessischen Bildungsplan f\u00fcr das Fach Ethik: &#8222;Er entzieht sich der wissenschaftlichen Fragestellung, indem er Werte setzt, nicht ihre Entwicklung anstrebt. Grundwerte werden aus der Verfassung herausgefischt und als Lernziele ausgegeben. Dabei wird v\u00f6llig \u00fcberspielt, da\u00df Werte in geschichtlichen Prozessen entstehen und nur darin ihre Geltung haben.&#8220; Im selben Buch kritisiert Friedrich Wilhelm Schmidt: &#8222;Zwar will man &#8218;keinen Religionsersatz bieten und keine Staatsethik vermitteln&#8216;; aber &#8211; auch hier gibt das Dementi Aufschlu\u00df dar\u00fcber, was wirklich geschieht: Die staatliche B\u00fcrokratie pr\u00e4sentiert den Sch\u00fclern im Namen des Gesetzgebers ein umfangreiches &#8211; wenn schon nicht geschlossenes &#8211; System abstrakter ethischer Normen und Werte und den ahnungslosen Lehrern gleich die Didaktik dazu. Der Staat plant keineswegs nur die &#8218;F\u00f6rderung ethischer Urteilsbildung&#8216;, er fordert die Kenntnis und Befolgung einer bestimmten Moral: eine Art &#8218;kalten Kaffee&#8216; aus christlichem Abendland, Humanismus und Arbeiterbewegung: er fordert jetzt nicht nur von Lehrern, sondern auch von Sch\u00fclern &#8211; Gesinnung.&#8220;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"ethikunterricht-in-westdeutschland-eine-forderung-der-kirchen\">Ethik&shy;un&shy;ter&shy;richt in Westdeut&shy;sch&shy;land &ndash; eine Forderung der Kirchen<\/span><\/h2>\n<p>Wenn nun genau dieselben Kreise, die vor wenigen Jahren solche Bedenken mit leichter Hand vom Tisch wischten und denen, die sie vorbrachten sogar mangelndes Engagement f\u00fcr die freiheitlich-demokratische Grundordnung und p\u00e4dagogisches Desinteresse unterstellten, neuerdings die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulichen Neutralit\u00e4t entdecken, mu\u00df ihrem kurzen Ged\u00e4chtnis etwas aufgeholfen werden:<\/p>\n<p>Es waren die Kirchen, die in Westdeutschland die Einrichtung eines Ethikunterrichts verlangten. Sie hofften, auf diese Weise der Austrittswelle aus dem Religionsunterricht Herr zu werden. Von katholischer Seite gab es 1974 die erste offizielle Stellungnahme: Die Gemeinsame Synode der deutschen Bist\u00fcmer &#8222;begr\u00fc\u00dft&#8230; die Einf\u00fchrung eines Unterrichtsfaches, das alle Sch\u00fcler besuchen, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, unter der Voraussetzung, da\u00df in diesem Fach Sinn- und Wertfragen gestellt und sachgerecht beantwortet werden k\u00f6nnen.&#8220; Auf protestantischer Seite gab es zahlreiche vergleichbare Voten. 1975 forderten die evangelischen und die katholischen Religionslehrerverb\u00e4nde in Baden-W\u00fcrttemberg in gemeinsamen Briefen an das Kultusministerium und an alle Landtagsabgeordneten die Einf\u00fchrung des Faches Ethik und begr\u00fcndeten dies mit dem &#8222;Bildungsauftrag der Schulen&#8220;, der &#8222;\u00fcbrigens auch in der Verfassung verankert&#8220; sei. 1989 fa\u00dfte die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken folgenden Beschlu\u00df: &#8222;F\u00fcr alle Sch\u00fcler, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben oder aus schulorganisatorischen Gr\u00fcnden an ihm nicht teilnehmen k\u00f6nnen oder wollen und auch nicht den Unterricht einer anderen Religionsgemeinschaft besuchen, mu\u00df Ethik als Pflichtfach eingef\u00fchrt werden. Der Ethikunterricht steht nicht in Konkurrenz zum Religionsunterricht. Er sichert vielmehr den sittlichen Erziehungsauftrag der Schule. Er mu\u00df daher auch f\u00fcr die Sch\u00fcler verpflichtend sein, die keiner Religionsgemeinschaft angeh\u00f6ren, damit sie den Grundelementen der moralischen, ethischen, religi\u00f6sen Dimension in ihrer geschichtlichen Entwicklung begegnen&#8230;.&#8220;<\/p>\n<p>Es ist hier nicht der Ort, die aus diesem Zitat zum Vorschein kommende Arroganz der Gro\u00dfkirchen zu diskutieren, die glauben machen wollen, wer keinen Religionsunterricht habe, brauche Nachhilfe in Sachen Moral. Aber diese Arroganz soll immerhin als solche benannt werden, zumal sie sich derzeit bevorzugt gegen\u00fcber den Menschen aus den neuen Bundesl\u00e4ndern \u00e4u\u00dfert. Zu der sattsam bekannten \u00fcberheblichen Haltung des Westens in wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen gesellt sich die Attit\u00fcde moralischer \u00dcberlegenheit. Kolonialisierung und Missionierung sind seit alters her verschwistert.<\/p>\n<h5 align=\"left\"><span id=\"2-verfassungsrechtliche-ueberlegungen\">2. Verfas&shy;sungs&shy;recht&shy;liche &Uuml;berle&shy;gungen<\/span><\/h5>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"das-elterliche-erziehungsrecht-und-der-mehrheitswille-ist-fuer-die-kirchen-nur-dann-ein-argument-wenn-sich-ihre-interessen-damit-decken\">Das elterliche Erzie&shy;hungs&shy;recht und der Mehrheits&shy;wille ist f&uuml;r die Kirchen nur dann ein Argument, wenn sich ihre Interessen damit decken<\/span><\/h2>\n<p>Zwar hei\u00dft es in der EKD-Denkschrift von 1994 \u00fcber den Religionsunterricht &#8222;Eine formale Berufung auf das Grundgesetz reicht nicht aus&#8220;, vielmehr brauche der schulische Religionsunterricht &#8222;einen breiten \u00f6ffentlichen Konsens&#8220;. In Wirklichkeit jedoch nimmt das Pochen auf angeblich durch das Grundgesetz festgeschriebene Rechte im Zusammenhang mit LER den gr\u00f6\u00dften Raum der kirchlichen Argumentation ein. Da\u00df sich die gro\u00dfe Mehrheit der Eltern und Sch\u00fclerInnen (sowie der Bev\u00f6lkerung), f\u00fcr LER ausspricht, bleibt demgegen\u00fcber unbeachtet. Damit best\u00e4tigt sich die in den alten Bundesl\u00e4ndern immer wieder gemachte Erfahrung: Von den Kirchen wird das elterliche Erziehungsrecht dann heftigst beschworen, wenn es ihnen n\u00fctzt, wo nicht, lassen sie es unter den Tisch fallen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"fuer-das-land-brandenburg-greift-art-141-ggart-7-gg-die-entstehung-und-die-entwicklung-seiner-veraenderten-interpretation\">F&uuml;r das Land Brandenburg greift Art. 141 GGArt. 7 GG: Die Entstehung und die Entwicklung seiner ver&auml;nderten Inter&shy;pre&shy;ta&shy;tion<\/span><\/h2>\n<p>Da f\u00fcr das Land Brandenburg eindeutig Artikel 141 GG greift, w\u00fcrde es sich &#8211; formaljuristisch gesehen &#8211; zwar er\u00fcbrigen, auf Artikel 7 GG einzugehen. Wenn dies trotzdem geschieht, so vor allem, um der kirchlichen und kirchennahen Deutung dieses Verfassungsartikels eine andere Interpretation entgegenzusetzen. Von kirchlicher Seite wird die Handhabung, wie sie in der Mehrzahl der westlichen Bundesl\u00e4nder momentan \u00fcblich ist, als die einzig m\u00f6gliche und seit jeher g\u00fcltige hingestellt. Das trifft mitnichten zu. Tatsache ist, da\u00df Art. 7 GG unterschiedlich interpretiert werden kann und auch in der Vergangenheit wesentlich enger ausgelegt wurde. Mehr noch: In zahlreichen Punkten sind gerade was das Verh\u00e4ltnis von Religions- und Ethikunterricht betrifft, Zweifel angebracht, ob die in westlichen Bundesl\u00e4ndern praktizierten Regelungen verfassungskonform sind. Was dort gilt, ist Ergebnis einer historischen Entwicklung, n\u00e4herhin einer jahrzehntelangen kirchenfreundlichen Schulpolitik und intensiver Lobbyarbeit der Kirchen. Obwohl am Anfang der Bundesrepublik die Bev\u00f6lkerung weit mehr als heute christlich gebunden war, waren die Regelungen damals deutlich weniger g\u00fcnstig f\u00fcr die Kirchen. \u00dcberwiegend gab es in diesem Fach keine Noten im Zeugnis (in Bayern bis weit in die siebziger Jahre), das Fach war nicht versetzungsrelevant, der Austritt war zu jedem beliebigen Zeitpunkt und ohne Abgabe irgendwelcher Erkl\u00e4rungen m\u00f6glich.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"ordentliches-lehrfach-was-das-bedeutet-und-was-nicht\">&bdquo;Ordent&shy;li&shy;ches Lehrfach&ldquo; &ndash; was das bedeutet und was nicht<\/span><\/h2>\n<p>Es bedarf der Klarstellung: Mitnichten kam Artikel 7.3 in die Verfassung, weil man den Kirchen einen eigenen Erziehungsauftrag neben dem der Schule einr\u00e4umen wollte. Vielmehr: Da von verfassungswegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche gilt, w\u00e4re schulischer Religionsunterricht eigentlich verfassungswidrig. Um den Religionsunterricht trotzdem zu erm\u00f6glichen, wurde mit Art. 7.3 eine &#8211; systemwidrige &#8211; Ausnahme von der Regel gemacht. Das hei\u00dft: Die Verfassung gestand dem Fach Religion lediglich ein Existenzrecht zu. Aber im Laufe der Zeit wurde dieser Artikel mit kr\u00e4ftiger Nachhilfe kirchlicher Kreise so uminterpretiert, als sei darin eine besonders privilegierte Stellung des Faches ausgedr\u00fcckt, so wurde gar vom &#8222;Verfassungsrang&#8220; dieses Faches gesprochen.<\/p>\n<p>Der Terminus &#8222;ordentliches Lehrfach&#8220; bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die staatliche Gew\u00e4hrleistung, da\u00df dieses Fach in der Schule stattfinden kann. Der Begriff beinhaltet nicht, da\u00df es sich um ein Pflichtfach f\u00fcr die Sch\u00fclerInnen handelt, sondern er dr\u00fcckt eine Pflicht des Staates aus. Dabei ist der Staat bei der n\u00e4heren Ausgestaltung des Faches frei. Insbesondere ist er nicht zu einer Unterrichtsorganisation verpflichtet, die den Kirchen die gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Zahl von TeilnehmerInnen an ihrem Unterricht garantiert, es gibt hier keinerlei Anspruch auf &#8222;Besitzstandswahrung&#8220; und erst recht keine Automatik, aufgrund derer in den neuen Bundesl\u00e4ndern genauso zu verfahren w\u00e4re, wie in den alten derzeit gebr\u00e4uchlich.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-bedingungen-des-schulischen-religionsunterrichts-in-der-bundesrepublik-so-guenstig-wie-in-keinem-anderen-land\">Die Bedingungen des schulischen Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richts in der Bundes&shy;re&shy;pu&shy;blik: So g&uuml;nstig wie in keinem anderen Land<\/span><\/h2>\n<p>Angesichts des Einigungsprozesses in Europa darf nicht unerw\u00e4hnt bleiben, da\u00df selbst nach kirchlichen Aussagen die deutsche Regelung europaweit, ja weltweit einmalig ist. So hei\u00dft es in einem Beschlu\u00df der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken von 1989 \u00fcber den schulischen Religionsunterricht: &#8222;Die \u00e4u\u00dferen Bedingungen sind so g\u00fcnstig wie in kaum einem anderen Land der Welt.&#8220; Dies verdient mitber\u00fccksichtigt zu werden, wenn von kirchlicher Seite suggeriert wird, nur das derzeit geltende (west-)deutsche Modell garantiere eine angemessene ethische und weltanschauliche Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Wenn dem so w\u00e4re, m\u00fc\u00dfte es im Rest der Welt um die Moral schlechter bestellt sein als bei uns.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"die-einrichtung-eines-faches-gehoert-zur-staatlichen-schulorganisationskompetenz-es-gibt-kein-mitbestimmungsrecht-der-kirchen\">Die Einrichtung eines Faches geh&ouml;rt zur staatlichen Schul&shy;or&shy;ga&shy;ni&shy;sa&shy;ti&shy;ons&shy;kom&shy;pe&shy;tenz &ndash; Es gibt kein Mitbe&shy;stim&shy;mungs&shy;recht der Kirchen<\/span><\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist festzuhalten: Von niemandem &#8211; auch von den Kirchen nicht &#8211; wird bestritten, da\u00df die Einrichtung von Schulf\u00e4chern zur Schulorganisationskompetenz des Staates geh\u00f6rt. Ebenso unbestreitbar ist, da\u00df der Staat ein Fach einrichten kann, in dem er \u00fcber Ethik und Weltanschauung informiert. Umstritten ist lediglich, wie dieses Fach auszugestalten ist, um gleicherma\u00dfen dem schulischen Erziehungsauftrag und der Verpflichtung zu weltanschaulicher Neutralit\u00e4t gerecht zu werden.<\/p>\n<p>Weil in den westlichen Bundesl\u00e4ndern die historische Entwicklung so verlief, da\u00df die Idee eines Ethikunterrichts geboren wurde, um den Religionsunterricht zu substituieren, entstand der durch die Verfassung nicht im mindesten gedeckte Eindruck einer wie immer gearteten Abh\u00e4ngigkeit des Ethikunterrichts vom Religionsunterricht. Die ausdauernde kirchliche Propaganda machte weite Kreise glauben, der Staat habe gewisserma\u00dfen die Kirche um Erlaubnis zu fragen, wenn es um die Einrichtung eines Faches ginge, dessen Inhalte sich in irgendeiner Weise mit denen des Faches Religion ber\u00fchren. Aus der Verfassung l\u00e4\u00dft sich dergleichen keineswegs ableiten. Ebensowenig ist die weitverbreitete Ansicht, der Staat trete eine schulische Erziehungsaufgabe an die Kirche ab, durch Art 7 GG gedeckt. Eine solche Fehlinterpretation findet z.B. dann statt, wenn von der &#8222;besondere(n) Aufgabenstellung&#8220; gesprochen wird, &#8222;welche das Grundgesetz dem Fach Religion&#8220; angeblich zumesse und behauptet wird, dieses Fach &#8222;bilde nach dem Willen des Grundgesetzes eine wichtige Erg\u00e4nzung des staatlichen Erziehungsauftrags.&#8220; Von hier bis zu der Headline &#8222;Der Staat will Kirche spielen&#8220; ist nur ein kleiner Schritt.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"entweder-ist-die-einfuehrung-von-ler-aus-paedagogischen-gruenden-erforderlich-dann-fuer-alle-schuelerinnen-oder-ler-ist-ueberhaupt-nicht-erforderlich\">Entweder ist die Einf&uuml;hrung von LER aus p&auml;dago&shy;gi&shy;schen Gr&uuml;nden erfor&shy;der&shy;lich &ndash; dann f&uuml;r alle Sch&uuml;le&shy;rInnen, oder LER ist &uuml;berhaupt nicht erfor&shy;der&shy;lich<\/span><\/h2>\n<p>Wenn der Staat es aus p\u00e4dagogischen Gr\u00fcnden f\u00fcr notwendig h\u00e4lt, ein Fach einzurichten, das ethische und Weltanschauungsfragen zum Gegenstand hat, so mu\u00df dieses Fach f\u00fcr alle Sch\u00fclerInnen verpflichtend sein. Entweder diese Materie geh\u00f6rt zum Erziehungsauftrag der Schule, dann haben alle Sch\u00fclerInnen in den Genu\u00df des entsprechenden Faches zu kommen. Oder sie geh\u00f6rt nicht dazu, dann darf dieses Fach nicht eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"abmeldungsmoeglichkeit-von-ler-die-gefahr-dass-genau-die-schuelerinnen-an-ler-nicht-teilnehmen-die-ein-korrektiv-zu-einer-fundamentalistischen-erziehung-am-noetigsten-haetten\">Abmel&shy;dungs&shy;m&ouml;g&shy;lich&shy;keit von LER &ndash; Die Gefahr, da&szlig; genau die Sch&uuml;le&shy;rInnen an LER nicht teilnehmen, die ein Korrektiv zu einer funda&shy;men&shy;ta&shy;lis&shy;ti&shy;schen Erziehung am n&ouml;tigsten h&auml;tten<\/span><\/h2>\n<p>Wenn eine Abmeldung von LER zugunsten konfessionellen Religionsunterrichts m\u00f6glich ist, bedeutet das \u00fcber kurz oder lang, da\u00df f\u00fcr Angeh\u00f6rige verschiedenster religi\u00f6ser Denominationen (neben Sektenmitglieder vor allem Moslems) ein schulischer Religionsunterricht eingerichtet werden mu\u00df, bzw. au\u00dferschulische religi\u00f6se Unterweisung als Ersatz f\u00fcr LER anerkannt wird. Die finanzielle Belastung, die das mit sich br\u00e4chte, ist das eine. Daneben w\u00e4re eine andere Konsequenz noch bedeutsamer: Bevorzugt diejenigen Eltern w\u00fcrden ihre Kinder von LER abmelden, die keine Begegnung ihrer Kinder mit anderen als der eigenen Weltanschauung w\u00fcnschen. Genau die Sch\u00fclerInnnen w\u00fcrden also von LER am wenigsten erreicht, f\u00fcr die dies als Korrektiv einer fundamentalistischen religi\u00f6sen Erziehung am wichtigsten w\u00e4re. LER liefe damit ins Leere. Sicher mu\u00df auch hier das Elternrecht ber\u00fccksichtigt werden. Aber das Elternrecht ist kein absolutes Recht. Insbesondere beinhaltet es kein schrankenloses Verf\u00fcgungsrecht \u00fcber die Kinder, sondern hat deren Wohl im Auge zu behalten. Da\u00df es hier zu Interessenkollisionen kommen kann und die Rechte der Kinder, der Eltern und des Staates zum Ausgleich gebracht werden m\u00fcssen, ist klar. Wer aber eine Abmeldungsm\u00f6glichkeit von LER mit Berufung auf Elternrecht und Gewissensgr\u00fcnde fordert, mu\u00df sich fragen lassen, wieso Eltern Kinder in die Schule schicken m\u00fcssen, auch wenn sie deren p\u00e4dagogisches Gesamtkonzept f\u00fcr sch\u00e4dlich halten, wieso fundamentalistische Eltern die Kinder nicht auch aus dem Biologieunterricht nehmen k\u00f6nnen, wenn die Evolution behandelt wird, oder wieso keine Abmeldung vom Geschichts- oder Deutschunterricht m\u00f6glich ist, wenn Inhalte anstehen, die Eltern anders oder gar nicht behandelt wissen wollen.<\/p>\n<p>Wenn das Land \u00fcberzeugt ist, da\u00df im Fach LER der Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher Neutralit\u00e4t, dem Elternrecht und dem Recht der Sch\u00fclerInnen auf indoktrinationsfreien Unterricht genauso gen\u00fcgt wird, wie in den anderen F\u00e4chern, besteht keinerlei Veranlassung, eine Abmeldungsm\u00f6glichkeit einzurichten. Im Umkehrschlu\u00df hei\u00dft das: Eine Abmeldungsm\u00f6glichkeit von LER legt den Verdacht nahe, da\u00df die genannten Prinzipien in diesem Fach verletzt werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"der-staat-kann-schulische-bildungs-und-erziehungsaufgaben-nur-delegieren-wenn-er-ihre-ordnungsgemaesse-ausfuehrung-kontrollieren-kann-der-staat-hat-kein-aufsichtsrecht-ueber-den-religionsunterricht-mithin-kann-er-an-ihn-seine-aufgaben-nicht-delegieren\">Der Staat kann schulische Bildungs- und Erzie&shy;hungs&shy;auf&shy;gaben nur delegieren, wenn er ihre ordnungs&shy;ge&shy;m&auml;&szlig;e Ausf&uuml;hrung kontrol&shy;lieren kann. Der Staat hat kein Aufsichts&shy;recht &uuml;ber den Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richt &ndash; mithin kann er an ihn seine Aufgaben nicht delegieren<\/span><\/h2>\n<p>Der Staat kann seine Bildungs- und Erziehungsaufgabe nicht an den Religionsunterricht delegieren: Zum einen haben Ethik- und Religionsunterricht wie oben dargelegt eine unterschiedliche Zielrichtung. Noch wichtiger ist: Der Staat hat \u00fcber den Religionsunterricht kein inhaltliches Aufsichtsrecht. Was im Religionsunterricht gelehrt und vermittelt wird, entzieht sich &#8211; mit Recht! &#8211; dem staatlichen Einflu\u00df. Delegation ist aber nicht aufs Geratewohl, sondern nur dann und insoweit m\u00f6glich, als der Delegierende Einflu\u00df auf den Delegierten nehmen kann. Insbesondere mu\u00df kontrolliert werden k\u00f6nnen, ob der Auftrag im Sinne des Auftraggebers ausgef\u00fchrt wird. Zu welchen Unzutr\u00e4glichkeiten eine &#8222;blinde&#8220; Delegation f\u00fchrt, l\u00e4\u00dft sich in aller Sch\u00e4rfe bereits an Ausnahmeregelungen zeigen, wie sie in alten Bundesl\u00e4ndern hinsichtlich des Ethikunterrichts gelten: Hier m\u00fcssen Angeh\u00f6rige verschiedener Sekten (z.B. Mormonen, Zeugen Jehovas, Neuapostolische) lediglich eine Bescheinigung vorweisen, da\u00df sie an einer (au\u00dferschulischen) religi\u00f6sen Unterweisung ihrer Glaubensgemeinschaft teilnehmen, um vom Ethikunterricht befreit zu sein. Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, die religi\u00f6se Unterweisung ersetze das, was der Ethikunterricht leisten soll, also nicht zuletzt eine Erziehung zu Toleranz. Auf der anderen Seite wird von staatlicher und kirchlicher Seite gegen\u00fcber denselben Gruppierungen sch\u00e4rfste Kritik ge\u00fcbt. So sprach z.B. der Vertreter des Berliner Senats im Proze\u00df um die Anerkennung der Zeugen Jehovas als K\u00f6rperschaft \u00f6ffentlichen Rechts dieser Gemeinschaft &#8222;ein Mindestma\u00df an Staatstreue&#8220; ab und sprach von psychischem Druck gegen\u00fcber Mitgliedern, die sich den Regeln nicht beugen wollten. Die EKD nannte die Zuerkennung des Status der K\u00f6rperschaft \u00f6ffentlichen Rechts an die Zeugen Jehovas &#8222;problematisch&#8220;, der f\u00fcr Sektenfragen zust\u00e4ndige Referent \u00e4u\u00dferte, der Staat spreche einer Organisation \u00f6ffentliche Kompetenzen zu, die keine demokratischen Strukturen habe, ihren Mitgliedern die Lekt\u00fcre bestimmter B\u00fccher untersage und Aussteiger unter massiven psychischen Druck setze. Die Zeugen Jehovas verletzten Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Unantastbarkeit der Menschenw\u00fcrde.&#8220;<\/p>\n<p>Da\u00df es aber auch umgekehrt f\u00fcr die Religionsgemeinschaften nicht unproblematisch ist, vom Staat einen Erziehungsauftrag delegiert zu bekommen, wird allm\u00e4hlich von diesen selbst wahrgenommen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"art-7-gg-rechtsanspruch-der-eltern-kein-recht-der-kirchen\">Art. 7 GG &ndash; Rechts&shy;an&shy;spruch der Eltern, kein Recht der Kirchen<\/span><\/h2>\n<p>In der Diskussion wird fast immer vergessen, da\u00df Grundlage von Art. 7 GG nicht ein Recht der Kirchen gegen\u00fcber dem Staat beinhaltet. Nicht zwei Institutionen bestimmen hier, in welcher Weise ihre jeweiligen Untertanen zu unterweisen sind, noch teilen sie sich ihre Einflu\u00dfsph\u00e4re auf. Sondern: Das Recht auf schulischen Religionsunterricht ist ein Elternrecht bzw. ein Recht der Sch\u00fclerInnen. Sie sind es &#8211; und nicht die Kirchen &#8211; die aufgrund von Art 7 GG vom Staat die Einrichtung von schulischem Religionsunterricht verlangen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wenn sich die Kirchen ernst n\u00e4hmen, was Elternrecht und Elternwunsch ist und was die \u00fcberwiegende Mehrheit der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in Brandenburg wollen, w\u00e4re das \u00fcberzeugender als ihr derzeitiges Agieren. So aber setzen sie sich dem Verdacht auf, es ginge ihnen nicht um die Menschen und um die Sache, sondern darum, sich selbst mit allen Finessen die gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Vorteile zu verschaffen. Da\u00df sie sich so verhalten wie jeder beliebige Interessenverband, ist ihnen unbenommen. Ob dies ihrem Selbstverst\u00e4ndnis entspricht, ist eine Frage, die sie selbst beantworten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>M\u00fcnchen, 5.1.1996<\/p>\n<p>Ursula Neumann<\/p>\n<p>Kategorie: Religion: Schule<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[11],"tags":[],"class_list":["post-7575","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-schule-religion"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Stellungnahme der HUMANISTISCHEN UNION zur Einf\u00fchrung des Faches Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (L-E-R) in Brandenburg - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-der-humanistischen-union-zur-einfuehrung-des-faches-lebensgestaltung-ethik-religion\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Stellungnahme der HUMANISTISCHEN UNION zur Einf\u00fchrung des Faches Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (L-E-R) in Brandenburg - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ursula Neumann Langfassung (Die Fu\u00dfnoten und Verweise finden sich im unten angeh\u00e4ngten PDF-Dokument.) 1. Das Spannungs&shy;ver&shy;h&auml;ltnis zwischen dem Erzie&shy;hungs&shy;auf&shy;trag der Schule und der Verpflich&shy;tung des Staates zu weltan&shy;schau&shy;li&shy;cher Neutralit&auml;t Weltan&shy;schau&shy;liche Neutralit&auml;t des Staates &ndash; ein ethischer Fortschritt Der Verzicht auf eine Staatsideologie (sei sie das Christentum oder der Marxismus-Leninismus) ist alles andere als Gleichg\u00fcltigkeit gegen\u00fcber [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-der-humanistischen-union-zur-einfuehrung-des-faches-lebensgestaltung-ethik-religion\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2021-08-28T21:34:16+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"22\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/stellungnahme-der-humanistischen-union-zur-einfuehrung-des-faches-lebensgestaltung-ethik-religion\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/stellungnahme-der-humanistischen-union-zur-einfuehrung-des-faches-lebensgestaltung-ethik-religion\\\/\",\"name\":\"Stellungnahme der HUMANISTISCHEN UNION zur Einf\u00fchrung des Faches Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (L-E-R) in Brandenburg - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"1996-01-05T13:53:00+00:00\",\"dateModified\":\"2021-08-28T21:34:16+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/stellungnahme-der-humanistischen-union-zur-einfuehrung-des-faches-lebensgestaltung-ethik-religion\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/stellungnahme-der-humanistischen-union-zur-einfuehrung-des-faches-lebensgestaltung-ethik-religion\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/stellungnahme-der-humanistischen-union-zur-einfuehrung-des-faches-lebensgestaltung-ethik-religion\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Themen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Staat \\\/ Religion \\\/ Weltanschauung\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Schule &amp; 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