{"id":7579,"date":"2014-04-07T16:00:00","date_gmt":"2014-04-07T14:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/peter-schaar-im-grunde-braeuchten-wir-eine-europaeische-buergerrechtsbewegung\/"},"modified":"2021-09-04T00:04:05","modified_gmt":"2021-09-03T22:04:05","slug":"peter-schaar-im-grunde-braeuchten-wir-eine-europaeische-buergerrechtsbewegung","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/peter-schaar-im-grunde-braeuchten-wir-eine-europaeische-buergerrechtsbewegung\/","title":{"rendered":"Peter Schaar: &#8222;Im Grunde br\u00e4uchten wir eine europ\u00e4ische B\u00fcrgerrechtsbewegung.&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><i>Peter Schaar zur Bilanz seiner zehnj\u00e4hrigen Amtszeit als Bundesbeauftragter f\u00fcr Datenschutz. Aus: vorg\u00e4nge Nr. 204 (4-2013), S. 98-105<\/i><\/p>\n<p><b>PETER SCHAAR\u00a0<\/b>\u00a0 <i>Jahrgang 1954, ist gelernter \u00d6konom. Er war ab 1980 in der Verwaltung der Hansestadt Hamburg t\u00e4tig und wechselte 1986 zum Hamburger Landesdatenschutzbeauftragten. 2003 wurde er auf Vorschlag von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen vom Deutschen Bundestag zum f\u00fcnften Bundesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz gew\u00e4hlt. Am 16. Dezember 2013 endete seine zweite und damit letzte Amtszeit als Bundesbeauftragter f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI). Seine Nachfolgerin im Amt, Andrea Vo\u00dfhoff, wurde erst am 19. Dezember vergangenen Jahres vom Parlament gew\u00e4hlt und ist seit dem 6. Januar 2014 im Amt.<\/i><\/p>\n<p><i>In die Amtszeit von Peter Schaar fielen zahlreiche Antiterror- und Sicherheitsgesetze, die Umfang und Intensit\u00e4t staatlicher \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen erheblich steigerten. Zugleich nahm der Datenaustausch zwischen Polizeibeh\u00f6rden und Geheimdiensten deutlich zu, national wie grenz\u00fcberschreitend. Auch jenseits der Sicherheitspolitik ist der Datenhunger \u00f6ffentlicher Stellen in den vergangenen 10 Jahren erheblich gewachsen, etwa bei den Sozialbeh\u00f6rden, in der Finanzverwaltung oder im Gesundheitswesen. Und nicht zuletzt f\u00e4llt in diese Zeit auch der rasante Aufstieg von Internetdienstleistern und sozialen Netzwerken wie Google, Facebook, Twitter &amp; Co. Deren Datenberge sind kaum anders als ein Hohn auf Datenschutzprinzipien wie Datensparsamkeit und Zweckbindung zu verstehen. <\/i><\/p>\n<p><i>In Ihre zehnj\u00e4hrige Amtszeit als Bundesbeauftragter f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit fielen einige grundlegende Entscheidungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes zur Unabh\u00e4ngigkeit der Datenschutzkontrolle. Hat sich an der Stellung des BfDI dadurch etwas ge\u00e4ndert?<\/i><\/p>\n<p>Eigentlich nicht. Die Stellung des Beauftragten h\u00e4tte ge\u00e4ndert werden m\u00fcssen, aber das ist nicht passiert. Die gesetzliche Regelung sieht heute noch genauso aus wie vor zehn Jahren, als ich das Amt angetreten habe. Das Problem ist, dass die beiden von Ihnen angesprochenen Urteile, die die Unabh\u00e4ngigkeit der Aufsichtsbeh\u00f6rden f\u00fcr den Datenschutz st\u00e4rken, sich nicht direkt auf den Bundesdatenschutzbeauftragten beziehen, sondern in dem einen Fall auf die Stellung der Aufsichtsbeh\u00f6rden in den L\u00e4ndern und im anderen auf die Stellung der \u00f6sterreichischen Datenschutzbeh\u00f6rde. Beide Urteile sind nat\u00fcrlich gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle Datenschutzbeh\u00f6rden anwendbar. Dennoch war es mir nicht m\u00f6glich (obwohl ich immer wieder darauf hingewiesen habe) eine rechtliche Besserstellung zu erreichen. Es blieb dabei, dass der bzw. die heutige Beauftragte der Dienstaufsicht durch den Bundesinnenminister sowie der Rechtsaufsicht durch die Bundesregierung unterliegt. Die Dienststelle ist zudem organisatorisch und personell sehr eng an das Bundesinnenministerium gebunden. Ihr Personal wird praktisch vom Bundesinnenministerium bestimmt. Dies geschieht zwar im Einvernehmen mit dem Amtsinhaber, also dem Bundesdatenschutzbeauftragten, die Auswahlentscheidungen trifft jedoch letztlich das Bundesinnenministerium. Das ist nicht akzeptabel. Also ich denke, da muss dringend etwas ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p><i>Sehen Sie denn einen Weg, die Unabh\u00e4ngigkeit f\u00fcr den Bundesbeauftragten zu erstreiten?<\/i><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich. Also ich vermute, dass es demn\u00e4chst ein Verfahren vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik gibt, wegen der mangelnden Unabh\u00e4ngigkeit und Stellung des\/der Bundesbeauftragten. Vielleicht wird das Bundesinnenministerium ja auch selbst t\u00e4tig und st\u00e4rkt dessen Stellung. Gewisse Signale aus dem Ministerium, auch durch den neuen Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re, habe ich bereits wahrgenommen. Wie weit das geht, wei\u00df ich aber nicht.<\/p>\n<p><i>Wo sehen Sie denn noch Nachbesserungsbedarf beim Amt des Bundesbeauftragten, was beispielsweise die Aufgaben, die Kompetenzen oder die Ausstattung betrifft? <\/i><\/p>\n<p>Ein Aspekt ist die mangelnde Sanktionsf\u00e4higkeit durch den Bundesbeauftragten. Die Landesbeh\u00f6rden haben durchaus Sanktionsm\u00f6glichkeiten gegen\u00fcber Unternehmen: Sie k\u00f6nnen zum Beispiel Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngen, sie k\u00f6nnen auch die Datenverarbeitung bei schweren Verst\u00f6\u00dfen gegen das Datenschutzrecht untersagen. Diese M\u00f6glichkeit hat der Bundesbeauftragte gegen\u00fcber den nicht\u00f6ffentlichen Stellen aus dem Post- und Telekommunikationsbereich, die seiner Aufsicht bzw. Kontrolle unterstehen, nicht. Er muss dann an die Bundesnetzagentur herantreten, die aber nicht unabh\u00e4ngig handelt, und sie davon \u00fcberzeugen, gegebenenfalls ein Bu\u00dfgeld zu verh\u00e4ngen. Das ist mehr als unbequem und mit der Unabh\u00e4ngigkeit nicht vereinbar.<\/p>\n<p><i>Und wie sieht es mit den Ressourcen aus?<\/i><\/p>\n<p>Die Aufgaben des Bundesbeauftragten haben massiv zugenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat beispielsweise in seinem Urteil zur Anti-Terror-Datei sehr deutlich gesagt, wie wichtig die effektive und effiziente Kontrolle durch unabh\u00e4ngige Datenschutzbeauftragte ist. Es hat ja praktisch eine Vorgabe gemacht, wie h\u00e4ufig bestimmte sensible Dateien zu \u00fcberpr\u00fcfen sind. Das ist mit der derzeitigen Personalausstattung \u00fcberhaupt nicht zu machen. Trotzdem hat es die alte Bundesregierung abgelehnt, die Personalausstattung nach diesem Urteil zu verbessern. Im Haushaltsplanentwurf f\u00fcr 2014 war keine Stellenerh\u00f6hung vorgesehen. Jetzt wird man abwarten m\u00fcssen, wie sich das unter der neuen Koalition gestaltet.<\/p>\n<p><i>Ich stelle mir die Datenschutzkontrolle von Sicherheitsbeh\u00f6rden als eine diffizile Aufgabe vor, weil die Auswertung und \u00f6ffentliche Diskussion der Ergebnisse sehr eingeschr\u00e4nkt ist.<\/i><\/p>\n<p>Wir sind bei dieser Aufgabe wiederholt an Grenzen gesto\u00dfen, weil bestimmte Ausk\u00fcnfte nicht gegeben worden sind. Im Gro\u00dfen und Ganzen waren die Beh\u00f6rden zwar kooperationswillig, aber bisweilen wurde auch gesagt, das sei eine reine L\u00e4nderangelegenheit. Aber gerade wenn es sich um Verbunddateien handelt, wie bei der Anti-Terror-Datei, dann kommt es darauf an, dass man auch ein Gesamtbild gewinnt. Wenn jeder nur seinen kleinen Ausschnitt aus seinem Bundesland zu sehen bekommt, umgekehrt aber alle Sicherheitsbeh\u00f6rden &#8211; ich glaube, es waren am Ende mehr als 60 &#8211; auf die gesamte Anti-Terror-Datei zugreifen konnten, dann ist das schon ziemlich asymmetrisch. Das hinterl\u00e4sst den Eindruck, man stattet die Polizei und Nachrichtendienste mit Ferraris aus und l\u00e4sst die Datenschutzbeh\u00f6rde mit der Postkutsche hinterher fahren. So darf es nicht sein.<\/p>\n<p>Ein weiterer Aspekt betrifft die Geheimhaltung von Quellen. Da gab es immer wieder Diskussionen, wie weit die Kontrollkompetenz des BfDI gerade im geheimdienstlichen Bereich geht. Ich war immer der Auffassung, dass menschliche Quellen gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen. Aber schon der Hinweis, von welchem ausl\u00e4ndischen Nachrichtendienst bestimmte Informationen stammen, wurde quasi unter Quellenschutz gestellt. Das ist etwas, was ich nicht akzeptieren kann.<\/p>\n<p>Ein anderer Punkt ist die Abgrenzung zwischen der Kontrollstruktur f\u00fcr die G\u00a010-Ma\u00dfnahmen, also jenen Ma\u00dfnahmen, die seitens der Nachrichtendienste in Artikel\u00a010 des Grundgesetzes eingreifen und ausschlie\u00dflich durch die G\u00a010-Kommission und das parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert werden, und dem Rest nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeit au\u00dferhalb von G\u00a010. Da gibt es \u00dcberschneidungen, und genau diese Schnittstellen sind h\u00e4ufig sehr wichtig, um \u00fcberhaupt beurteilen zu k\u00f6nnen, ob zum Beispiel bestimmte Datenspeicherungen berechtigt sind oder nicht. Wenn aber gar kein Einblick in die entsprechenden Unterlagen gew\u00e4hrt wurde, dann konnten meine Mitarbeiter die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Speicherung auch nicht beurteilen. Sie bekamen bisweilen viele geschw\u00e4rzte Akten vorgelegt, mit denen sie wenig anfangen konnten.<\/p>\n<p><i>Das andere Problem &#8211; erinnern wir uns an die Online-Durchsuchungen und den Staatstrojaner &#8211; ist ja die Frage, bis zu welcher Schwelle Aufsichtsbeh\u00f6rden solche Instrumente kontrollieren d\u00fcrfen, wenn Teile der \u00dcberwachung an Private ausgelagert sind, die dann Gesch\u00e4ftsgeheimnisse geltend machen.<\/i><\/p>\n<p>Es ist ein zunehmendes Problem, dass die Beh\u00f6rden vielfach nicht mehr selber bestimmte Software, entwickeln, sondern das outsourcen. Bei der sogenannten Quellentelekommunikations\u00fcberwachung haben wir den Fall erlebt, dass die Firma, die diese Software entwickelt hat, zun\u00e4chst einmal gar nicht bereit war, meine Mitarbeiter in den Quellcode schauen zu lassen; und dann nur unter Bedingungen, die v\u00f6llig inakzeptabel waren. Sie sollten sich &#8211; unter Androhung hoher Konventionalstrafen &#8211; dazu verpflichten, nichts \u00fcber ihre Erkenntnisse publik werden zu lassen, was aus meiner Sicht \u00fcberhaupt nicht hinzunehmen war. Denn zur Geheimhaltung waren sie ohnehin verpflichtet. Es kann doch nicht sein, dass eine Firma engere Geheimhaltungsvorgaben macht als der Gesetzgeber und dann beispielsweise im Parlament oder auch gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit nichts gesagt werden darf.<\/p>\n<p>Zudem war es so, dass die Firma Geld f\u00fcr die Begleitung der Pr\u00fcfung haben wollte. Das ist weder in unserem Haushalt vorgesehen, noch kann es hingenommen werden, dass die Aufsichtsbeh\u00f6rden daf\u00fcr, dass sie pr\u00fcfen, die \u00fcberpr\u00fcften Stellen oder deren Auftragnehmer auch noch zu bezahlen haben. Das ist mit einer unabh\u00e4ngigen Kontrolle nicht zu vereinbaren.<\/p>\n<p><i>Gibt es aus Ihrer Sicht im Bereich der Datenschutzaufsicht akzeptable Grenzen? Oder w\u00fcrden Sie sagen: Wenn staatliche Beh\u00f6rden private Dienstleister in Anspruch nehmen, haben die sich auch einer \u00f6ffentlichen Aufsicht zu unterwerfen? <\/i><\/p>\n<p>Also ich bin der Auffassung, dass der Staat, egal ob er selbst handelt oder ob er sich irgendwelcher Dritter bedient, voll der Datenschutzkontrolle zu unterliegen hat. Da sollte es keine Ausnahmen geben. Dass man sich \u00fcber den &#8222;Modus&#8220; der Kontrolle unterhalten kann &#8211; also wie breit etwas angelegt ist, ob es personelle Beschr\u00e4nkungen unter den Mitarbeitern der Datenschutzbeh\u00f6rde gibt, die damit befasst sind &#8211; ist ein anderes Thema. Aber grunds\u00e4tzlich finde ich es nicht hinnehmbar, dass es Stellen gibt, die der rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Kontrolle entzogen sind.<\/p>\n<p><i>Im Bundesdatenschutzgesetz f\u00e4llt auf, dass die Beh\u00f6rde des Bundesbeauftragten sehr auf dessen Person zugeschnitten ist. Sehen Sie das als Problem?<\/i><\/p>\n<p>So wie die Dienststelle jetzt aufgestellt ist, kann man das durchaus nachvollziehen. Die Mitarbeiter sind ja zugleich auch Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums. Insofern ist ein Zuschnitt auf die Person des\/der Beauftragten, die durch das Parlament legitimiert ist, durchaus nachvollziehbar. Allerdings ist das auf Dauer sicher kein besonders sinnvoller Zustand. Im Rahmen einer Strukturreform dieses Amtes sollte auch die Stellung der Mitarbeiter aufgewertet werden.<\/p>\n<p><i>Sehen Sie noch Kontrolll\u00fccken im System der Datenschutzaufsicht?<\/i><\/p>\n<p>Wir haben nat\u00fcrlich eine gro\u00dfe Schw\u00e4che in Bezug auf die Datenschutzaufsicht bei der Wirtschaft. Die ist im f\u00f6deralen System auf L\u00e4nderebene entstanden. Es gab damals viele Argumente, die daf\u00fcr sprachen. Nur sehen wir heute, dass die sechzehn unterschiedlichen Aufsichtsbeh\u00f6rden sich in vielen F\u00e4llen sehr schwer tun, zu gemeinsamen Positionen zu gelangen. Das f\u00fchrt manchmal sogar so weit, dass ein und derselbe Sachverhalt bei unterschiedlichen Aufsichtsbeh\u00f6rden verschieden beurteilt wird &#8211; mit der Konsequenz, dass etwas, das in Schleswig-Holstein zul\u00e4ssig ist, in Bayern nicht zul\u00e4ssig ist, oder umgekehrt.<\/p>\n<p><i>Da w\u00fcrden Sie sich f\u00fcr eine Harmonisierung aussprechen?<\/i><\/p>\n<p>Jedenfalls f\u00fcr eine viel st\u00e4rkere Verkn\u00fcpfung, damit man zum Beispiel \u00fcber Mehrheitsentscheidungen zu einem Ergebnis kommt. Gerade im Zusammenhang mit der weiteren europ\u00e4ischen Harmonisierung der Datenschutzaufsicht ist es dringend erforderlich, dass man von deutscher Seite mit einer Stimme sprechen kann, anstatt am Ende bei wichtigen Fragen &#8211; wie so oft &#8211; in der Enthaltung Zuflucht nehmen zu m\u00fcssen. Das nennt man <i>&#8222;the german vote&#8220;. <\/i>Das ist nicht besonders f\u00f6rderlich, wenn man den Datenschutz voranbringen will.<\/p>\n<p><i>Bei der europ\u00e4ischen Harmonisierung geh\u00f6ren Sie zu den Bef\u00fcrwortern des Entwurfs einer EU-Datenschutzverordnung, zumindest deren Sto\u00dfrichtung?<\/i><\/p>\n<p>Ja, ich unterst\u00fctze die Sto\u00dfrichtung der Entwurfs. Im Detail gibt es durchaus Dinge, die man noch verbessern k\u00f6nnte, aber im Grundsatz stand ich dem immer positiv gegen\u00fcber und finde es sehr bedauerlich, dass das in dieser Legislaturperiode des europ\u00e4ischen Parlaments nichts mehr wird. Und ob es danach wirklich weitergeht, ist ja alles andere als sicher.<\/p>\n<p><i>Die Kritik an dem Entwurf kam von verschiedenen Seiten &#8211; relativ prominent auch vom Verfassungsrichter Johannes Masing. Hat Sie das \u00fcberrascht?<\/i><\/p>\n<p>So sehr ich das Bundesverfassungsgericht ansonsten sch\u00e4tze, in diesem Punkt fand ich die Kritik an der Datenschutzgrundverordnung falsch. Denn hier geht es ja darum, dass eine Rechtsmaterie, die ohnehin schon europarechtlich geregelt ist, n\u00e4mlich durch eine Richtlinie, zuk\u00fcnftig durch eine Verordnung geregelt werden soll. Das macht zwar in der &#8222;Regelungsmechanik&#8220; einen Unterschied. Aber die Freiheitsgrade, die in der Umsetzung bestehen, sind auch heute nicht so gro\u00df, wie man sich das manchmal vorstellt. Das kann man anhand der Entscheidungen nachvollziehen, in denen der europ\u00e4ische Gerichtshof schon die bestehende Richtlinie im Sinne einer Vollharmonisierung ausgelegt hat.<\/p>\n<p>Ich will den Karlsruher Richtern nicht vorwerfen, pro domo unterwegs zu sein. Aber es ist sicher richtig, dass im Zuge der Kompetenzverlagerung auf Europa nationale Verfassungsgerichte ein St\u00fcck an Bedeutung verlieren. Umso wichtiger ist es, die Stellung des EuGH zu st\u00e4rken und genau daf\u00fcr einzutreten, dass zum Beispiel die Individualverfassungsbeschwerde gegen\u00fcber dem EuGH zul\u00e4ssig wird.<\/p>\n<p>Es macht wenig Sinn, Verfassungsrechte nur nationalstaatlich garantieren zu wollen, gerade in einer Materie, die zunehmend globalisiert ist. Wir sehen ja bei den NSA-Aktivit\u00e4ten, dass dieser territoriale Rechtsansatz die Probleme nicht in den Griff bekommt. Ich finde es bezeichnend, dass gerade Gro\u00dfbritannien sich dagegen sperrt, weitere Kompetenzen an Europa abzugeben. Und wenn die deutsche Bundesregierung da Beihilfe geleistet hat, dann war das sicher nicht im Sinne der St\u00e4rkung unserer Grundrechte.<\/p>\n<p><i>Wie sehen Sie das Argument von Herrn Masing, der EuGH h\u00e4tte gerade im Datenschutzbereich noch nicht diese ausdifferenzierte und etablierte Grundrechtsprechung wie das Bundesverfassungsgericht vorzuweisen?<\/i><\/p>\n<p>Ja gut, aber das Bundesverfassungsgericht hatte bis 1968 auch keine Rechtsprechung zum Datenschutz. Das erste Urteil mit einem direkten Datenschutzbezug ist nach meiner Erinnerung die Mikrozensus-Entscheidung, danach kam das Volksz\u00e4hlungsurteil von 1983. Man sollte dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof auch die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umen, seine Rechtsprechungspraxis zu entwickeln. Schlie\u00dflich haben wir jetzt europ\u00e4ische Grundrechte, und in Artikel 8 der europ\u00e4ischen Grundrechte-Charta ist sogar ein explizites Grundrecht auf Datenschutz verankert &#8211; anders als im Grundgesetz. Da haben wir nur die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Insofern finde ich es falsch zu sagen, in Deutschland g\u00e4be es so einen tollen Schutz und der w\u00fcrde jetzt durch Europa aufgeweicht &#8211; diese Sichtweise ist zumindest sehr einseitig.<\/p>\n<p><i>Das andere Argument richtet sich gegen die Zentralisierung bzw. die fehlende Zusammenarbeit des EuGH mit den Fachgerichten.<br \/><\/i><\/p>\n<p>n diese Richtung muss sich unser Rechtssystem weiter entwickeln. Wir haben ja in vielen Sektoren eine immer engere staaten\u00fcbergreifende Zusammenarbeit in Europa. Dementsprechend muss sich unser Recht, auch die Rechtsprechung darauf einstellen. Wir sehen zum Beispiel im Bereich der Polizei und Justiz eine immer intensiver werdende Zusammenarbeit der Beh\u00f6rden mit einem immer intensiveren Datenaustausch, aber der Datenschutz in dem Bereich ist nicht ann\u00e4hernd so weit integriert. Deshalb brauchen wir einfach mehr europ\u00e4isches Datenschutzrecht, das Mindeststandards regelt, ohne die Grundrechtspositionen in den Mitgliedstaaten abzuschleifen. Ich glaube, das ist durchaus m\u00f6glich.<\/p>\n<p><i>W\u00e4re nicht auch der Datenschutz der EU-Organe selbst anzugehen?<\/i><\/p>\n<p>Das ist kein Entweder-Oder, sondern geh\u00f6rt dazu. Ich habe immer kritisiert, dass die Vorschl\u00e4ge der Kommission die EU-Gremien nicht einbeziehen. Das kann man mit einem Federstrich beseitigen. Die vorgeschlagene Europol-Verordnung der Kommission bleibt hinter dem zur\u00fcck, was sie den Mitgliedsl\u00e4ndern als geltendes Recht vorschl\u00e4gt. Das ist \u00fcberhaupt nicht einzusehen.<\/p>\n<p><i>Welche politischen M\u00f6glichkeiten sehen Sie derzeit, den Prozess der EU-Datenschutzgrundverordnung voranzubringen?<\/i><\/p>\n<p>Ich denke, von nationaler Ebene muss Einfluss ausge\u00fcbt werden, gerade weil im Rat in den letzten Jahren der Widerstand relativ intensiv war. Leider ist es ja so, dass wir keine europ\u00e4ische \u00d6ffentlichkeit haben. Immerhin versuchen einige Parteien bei der anstehenden Wahl des Europa-Parlaments st\u00e4rker als europ\u00e4ische Parteien in Erscheinung zu treten. Das ist nat\u00fcrlich noch weit davon entfernt, wirklich so etwas wie eine politische \u00d6ffentlichkeit in Europa zu schaffen. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt: dieses Nationalstaaten \u00fcberschreitende Verst\u00e4ndnis von Grundrechten st\u00e4rker zu entwickeln. Im Grunde br\u00e4uchten wir eine europ\u00e4ische B\u00fcrgerrechtsbewegung.<\/p>\n<p><i>Zum Stichwort Grenz\u00fcberschreitung w\u00fcrde mich Ihre Meinung zum NSA-Skandal interessieren. Hat Sie die Tiefe und Reichweite der Kommunikations\u00fcberwachung \u00fcberrascht? <\/i><\/p>\n<p>Das ganze Bild, das sich jetzt abzeichnet, ist nat\u00fcrlich erschreckend, und es offenbart diese v\u00f6llig unannehmbaren L\u00fccken, die wir in unserem Rechtssystem haben. Das zentrale Problem ist doch die territoriale Beschr\u00e4nktheit des Rechts bei gleichzeitig globalen Aktivit\u00e4ten von Geheimdiensten und gro\u00dfen Unternehmen. Wir haben ein Rechtssystem, das irgendwo zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert in seinen Grunds\u00e4tzen feststeckt; und wir sind mit einer globalen Herausforderung des 21. Jahrhunderts konfrontiert. Ein Update ist dringend erforderlich.<\/p>\n<p><i>Aber wir sehen doch, wie schwierig es allein schon ist, dieses Problem auf europ\u00e4ischer Ebene zu l\u00f6sen?<\/i><\/p>\n<p>Ja, aber immerhin k\u00f6nnte man auf europ\u00e4ischer Ebene vorangehen. Denken Sie an die Frage der Geheimdienstaktivit\u00e4ten, die ja systematisch so gestaltet sind, dass das jeweilige nationale Recht zwar im Wesentlichen nicht verletzt, aber dennoch erfolgreich umgangen wird! Und zwar durch Kooperationsbeziehungen, die sich nicht nur auf das &#8222;Five Eyes&#8220;-System beschr\u00e4nken. Letztlich findet so doch eine sehr umfassende \u00dcberwachung aller statt.<\/p>\n<p>Wenn es einen Punkt gibt, der tats\u00e4chlich \u00fcberraschend, oder sagen wir, katastrophal ist, dann ist das nicht die gezielte Spionage gegen Mitglieder irgendwelcher Regierungen, sondern die anlasslose Massen\u00fcberwachung, die ja heute viel mehr Ankn\u00fcpfungspunkte findet als jemals zuvor. Wir befinden uns in der \u00dcbergangsphase zu einer wirklich allgegenw\u00e4rtigen Datenverarbeitung. Und das bedeutet, dass auch die \u00dcberwachung allgegenw\u00e4rtig wird. Die Telefon\u00fcberwachung in den 1950er Jahren war weitgehender, als viele sich das vorstellen konnten &#8211; aber sie betraf im Wesentlichen die Telefonverbindungen zwischen Ost und West. Im Inland wurden relativ wenige Telefone abgeh\u00f6rt. Heute werden s\u00e4mtliche Kommunikationsdaten elektronisch gefiltert, wobei es da in Europa trotz Vorratsdatenspeicherung noch Unterschiede gibt. Das ist die zentrale Herausforderung.<\/p>\n<p><i>Stellt nicht gerade der NSA-Skandal die klassische Wertung in Frage, wonach den Kommunikationsinhalten eine h\u00f6here Schutzw\u00fcrdigkeit zusteht als den sogenannten Metadaten der Kommunikation &#8211; also wer, wann, wie mit wem usw.? Wenn wir jetzt sehen, in welcher Weise und in welchem Umfang aus diesen Metadaten Erkenntnisse gezogen werden, m\u00fcsste doch die Wertung noch einmal \u00fcberdacht werden, oder?<\/i><\/p>\n<p>Diese Wertung muss dringend revidiert werden. Die Vorstellung, dass die sozusagen \u00e4u\u00dferlichen Informationen relativ harmlos seien und nur die \u00dcberwachung der Kommunikationsinhalte als sensibel angesehen wird &#8211; das passt nicht mehr angesichts des Umfangs und der n\u00e4heren Umst\u00e4nde dieser \u00dcberwachung. Es gibt ja auch einen ganz klaren Zusammenhang zwischen beiden Seiten der Information: Die Metadaten werden umfassend gesammelt und ausgewertet, sie werden verkn\u00fcpft mit gefilterten Inhalten und dann wird gezielt identifiziert und abgeh\u00f6rt. Das ist sozusagen der Dreisprung der \u00dcberwachung, von der umfassenden \u00dcberwachung aller zur gezielten Spionage und dem gezielten \u00dcberwachen einzelner Personen bzw. Gruppen. Das ist ein extremes Machtpotential, was die Geheimdienste und auch andere Beh\u00f6rden, teilweise sogar Firmen, im Zuge neuerer technischer Entwicklungen gewonnen haben.<\/p>\n<p><i>Eine letzte Frage zum Abschluss: Was halten Sie r\u00fcckblickend f\u00fcr Ihren gr\u00f6\u00dften Erfolg als Bundesbeauftragter f\u00fcr Datenschutz?<\/i><\/p>\n<p>Das ist schwer zu sagen. Ich glaube, die gr\u00f6\u00dften Erfolge haben wir indirekt, sozusagen \u00fcber Bande, mit dem Bundesverfassungsgericht errungen, indem es gelungen ist, das Bundesverfassungsgericht mit guten Argumenten zu munitionieren und damit bestimmte Gesetzgebungsvorhaben oder \u00fcberbordende Ma\u00dfnahmen zur\u00fcckzufahren und da Schranken einzuziehen. Ansonsten gab es sicher immer wieder die kleinen Siege, also dass das eine oder andere Vorhaben abgemildert oder verhindert wurde, aber ich will das nicht \u00fcberbewerten.<\/p>\n<p><i>Herzlichen Dank f\u00fcr das Gespr\u00e4ch!<\/i><i><br \/>Das Interview f\u00fchrte Sven L\u00fcders.<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[12],"tags":[],"class_list":["post-7579","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-datenschutz"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Peter Schaar: &quot;Im Grunde br\u00e4uchten wir eine europ\u00e4ische B\u00fcrgerrechtsbewegung.&quot; - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/peter-schaar-im-grunde-braeuchten-wir-eine-europaeische-buergerrechtsbewegung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Peter Schaar: &quot;Im Grunde br\u00e4uchten wir eine europ\u00e4ische B\u00fcrgerrechtsbewegung.&quot; - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Peter Schaar zur Bilanz seiner zehnj\u00e4hrigen Amtszeit als Bundesbeauftragter f\u00fcr Datenschutz. 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