{"id":7590,"date":"2011-10-11T11:59:00","date_gmt":"2011-10-11T09:59:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/das-facebook-problem\/"},"modified":"2021-09-04T00:04:07","modified_gmt":"2021-09-03T22:04:07","slug":"das-facebook-problem","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/das-facebook-problem\/","title":{"rendered":"Das facebook-Problem"},"content":{"rendered":"<p><i>Aus: Mitteilungen Nr. 214 (3\/2011), S. 16-19<\/i><\/p>\n<div><span class=\"migrated-image\"><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/FB_dislike.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4078 size-medium\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/FB_dislike.jpg\" alt=\"Das facebook-Problem\" width=\"500\" height=\"166\" srcset=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/FB_dislike.jpg 500w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/FB_dislike-450x149.jpg 450w\" sizes=\"auto, (max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/><\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"news-single-imgcaption\">\n<\/div>\n<p>Das Unabh&auml;ngige Landeszentrum f&uuml;r Datenschutz (ULD) unterbreitete Mitte August 2011 ein Gutachten mit ersten technischen Fakten und rechtlichen Bewertungen von facebook-Aktivit&auml;ten. Darin werden beispielsweise die Datenfl&uuml;sse zu facebook bei der Nutzung einer Fanseite und von social plugins wie den Like-Button auf einer Webseite analysiert. [1] Das&nbsp; Urteil des ULD f&auml;llt negativ aus. Wie gro&szlig; das facebook-Problem aber tats&auml;chlich ist, zeigt sich, wenn man an den Anlass der Institutionalisierung des Datenschutzes in Deutschland erinnert und sich um einen theoretischen Begr&uuml;ndungszusammenhang des Datenschutzes bem&uuml;ht.<\/p>\n<p>Zur Zeit wirken viele am Schutz der B&uuml;rgerrechte Interessierte, angesichts der unbezweifelbaren emanzipatorischen Potentiale der internetgest&uuml;tzten Kommunikationstechniken einerseits und der ebenso jedes Recht unterlaufenden Aktivit&auml;ten einiger global agierender Monopolisten andererseits, etwas hilflos in der Beurteilung der Chancen und Risiken. Soll man selber auf facebook aktiv sein? Sollten die datenschutzrechtlich m&ouml;glicherweise zweifelhaften Aktivit&auml;ten von facebook und Co. legalisiert werden, einfach weil sich die Zeiten ge&auml;ndert haben? Sollte vielleicht nur das Schlimmste verhindert werden, weil die Vorteile der Nutzung &uuml;berwiegen und ja ohnehin niemand gezwungen wird, Dienste wie die von facebook zu nutzen? Oder sollte der gesamte Ansatz verboten werden?<\/p>\n<h5><span id=\"worin-besteht-das-datenschutzproblem\">Worin besteht das Daten&shy;schutz&shy;pro&shy;blem?<\/span><\/h5>\n<p><i>&bdquo;Eine Gesellschaftsordnung &#8230; und die sie erm&ouml;glichende Rechtsordnung, in der jemand nicht mehr wei&szlig;, wer wann was und bei welcher Gelegenheit &uuml;ber ihn wei&szlig;, ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar.&ldquo; (Adalbert Podlech 2008)<\/i><\/p>\n<p>Versteht man diesen Satz soziologisch, dann geht der Rechtsordnung eine Gesellschaftsordnung voraus. Das hei&szlig;t: Datenschutz l&auml;sst sich, als ein gesellschaftliches Ph&auml;nomen moderner Gesellschaften, nicht auf Datenschutzrecht reduzieren. Es ist allerdings das Datenschutzrecht, dass den vielf&auml;ltigen Datenschutzproblemen einer Gesellschaft eine gut strukturierte, entscheidbare Form geben kann.<\/p>\n<p>Deutsches Datenschutzrecht entstand Ende der 1960er Jahre. Damals sah sich der Gesetzgeber veranlasst, auf die zunehmende Nutzung datenverarbeitender Techniken der Verwaltung, insbesondere der Sicherheitsbeh&ouml;rden, zu reagieren. Es bestand das strukturelle Risiko der operativen Aufl&ouml;sung der Gewaltenteilung zu Gunsten der Exekutive und zu Lasten von Legislative und Jurisdiktion. Die Datenschutzrechtler der ersten Generation thematisierten dieses Risiko und veranschaulichten die negativen Auswirkungen auf die Handlungsfreiheit und W&uuml;rde von Einzelpersonen. Sie koppelten somit den Schutz von Privatsph&auml;re an den Erhalt einer sozialen Struktur und von Grenzen, die Voraussetzung von Rechtsstaat und Demokratie sind. Datenschutz entstand somit als staatlich institutionalisierter Zweifel des Staates an sich selbst.<\/p>\n<p><i>&bdquo;Das Recht selbst dar&uuml;ber zu entscheiden, wer die Daten des Einzelnen, wann, unter welchen Bedingungen, wof&uuml;r benutzt, dieses Recht &#8230; ist eine elementare Funktionsbedingung einer demokratischen Gesellschaft. Das ist nach meiner &Uuml;berzeugung die Grundlage des Datenschutzes &#8230; nicht (!) das Pers&ouml;nlichkeitsrecht. &#8230; Es steht die Struktur der Gesellschaft auf dem Spiel. Und diese Struktur der Gesellschaft definiert unsere Aufgabe. &#8230; Alles ist heute erhoben. Ich kann eine Politik entwickeln, die den Einzelnen als steuerbares Subjekt ansieht &#8230;. Heute ist das eigentliche Stichwort f&uuml;r die Datenverarbeitung Pr&auml;vention. Und in dem Ma&szlig;e wie ich bei der Pr&auml;vention bin, steuere ich!&#8220; (Spiros Simitis 2009)<\/i><\/p>\n<p>Es ist die Struktur der Gesellschaft, die die Aufgabe als Datensch&uuml;tzer definiert, nicht erst das Pers&ouml;nlichkeitsrecht. So wie es zu kurz greift, das Datenschutzproblem als ein Konstrukt bzw. als eine Folge erst eines zuvor ausgebildeten Datenschutzrechts aufzufassen, ist es ebenfalls kurzschl&uuml;ssig, das Datenschutzproblem aus der Pers&ouml;nlichkeit eines Menschen, aus dem privaten Bed&uuml;rfnis nach Privatheit, herzuleiten. Vielmehr ist die sch&uuml;tzenswerte Individualit&auml;t und Freiheit des einzelnen Menschen selbst ein Konstrukt einer sozialen Struktur, die bestimmte Eigenschaften aufweist. Aber noch mal ein Schritt zur&uuml;ck getreten: Was hei&szlig;t &bdquo;Gesellschaftsordnung&ldquo; oder &bdquo;soziale Struktur&ldquo;?<\/p>\n<p>Politische und juristische Macht, Geld und wissenschaftliche Wahrheit lassen sich in der modernen Weltgesellschaft nicht mehr trivial ineinander umrechnen. Die Schwierigkeit dieser &bdquo;Umrechnungen&ldquo; ist das, was Soziologen als &bdquo;funktionale Differenzierung&ldquo; bezeichnen. Diese Differenzierung erzeugt unterschiedliche Rollen. So ist es der Markt, der das Konzept des &bdquo;Kunden&ldquo; hervorbringt; es sind Rechtsstaat und Demokratie, die das Konzept des &bdquo;B&uuml;rgers&ldquo; erzeugen; es ist die wissenschaftliche Befassung mit dem Menschen, die Konzepte wie &bdquo;Individuum&ldquo;, &bdquo;Patient&ldquo;, &bdquo;Klient&ldquo;, &bdquo;Subjekt&ldquo; entstehen lassen und die von Menschen als generalisierte Rollen auszuf&uuml;llen sind. Diese verschiedenen Rollenanforderungen lassen sich nicht in Deckung bringen. Am Umgang mit einer F&uuml;lle von Konflikten und Unvereinbarkeiten, die ihrerseits nicht sozial reguliert sind, entsteht dann eine F&uuml;lle von spezifischen Pers&ouml;nlichkeiten. Mit diesen &bdquo;Personenkonzepten&ldquo; gehen Freiheits-, Souver&auml;nit&auml;ts- und Privatsph&auml;ren-Anforderungen f&uuml;r Einzelpersonen einher, die an eine gesellschaftliche Ordnung gekoppelt sind, die durch Gewaltenteilung, Markt und freie Diskurse bestimmt ist. Latent bedroht wird diese differenzierte Struktur jedoch durch Organisationen, weil diese die Vielf&auml;ltigkeit dieser separierten Logiken notwendig auf einen Punkt zusammenziehen: Unternehmen agieren unter dem Primat der Kapitalverzinsung, Politik unter dem Primat des Machterhalts\/Machtausbaus, Verwaltungen unter dem Primat der Sicherung der &ouml;ffentlichen Ordnung und Wissenschaft unter dem Primat von Letztwahrheiten. Organisationen zwingen in diesem Sinne zur Entscheidung.&nbsp; Der Datenschutz thematisiert an den dadurch provozierten Deformationen der Freiheit bzw. der Privatsph&auml;re von Personen die Deformationen der funktionalen Differenzierung. Darin besteht die soziale Funktion des Datenschutzes. Das Datenschutzrecht ist deshalb vor allem eine Gefahrenabwehr gegen&uuml;ber den Organisations-Egoismen datentechnisch bewaffneter Technokraten, die insbesondere durch Pr&auml;vention ihre systemischen Risiken bzgl. der Kapitalverzinsung, Macht, Sicherheit und Wahrheitsdefinition einseitig zu verringern trachten.<\/p>\n<p><i>&bdquo;Ich bin davon &uuml;berzeugt, dass Recht Technik gestalten kann. &#8230; Es gibt kein Privateigentum an Daten, sondern es gibt eine Ordnung wie man mit diesen Daten umgeht. Ich kann aber auch nicht jeden Umgang mit den Daten verbieten, weil, &ndash; ich lebe ja in einer sozialen Gemeinschaft, da muss man kommunizieren. Damit diese Kommunikation freiheitlich ist und die Selbstentwicklung des Individuums erm&ouml;glicht, deswegen brauche ich informationelle Selbstbestimmung.&ldquo; (Alexander Ro&szlig;nagel 2008)<\/i><\/p>\n<p>Es lohnt, an dieser Stelle soziologisch genau zu sein, denn es geht weniger um &bdquo;soziale Gemeinschaft&ldquo;. Eine Gemeinschaft k&ouml;nnte sich selbst weitgehend vern&uuml;nftige, logisch-konsistente Regeln, die jedes Mitglied der Gemeinschaft verst&uuml;nde und anerkennen k&ouml;nnte, geben. Gemeinschaft ist genau kein Ort funktionaler Differenzierung, und damit kein Ort, in dem die Schutzwirkung des Datenschutzes greift. Es geht vielmehr um &bdquo;Organisationen in Gesellschaft&ldquo;, noch genauer: in der &bdquo;Weltgesellschaft&ldquo;. In der Weltgesellschaft besteht jede Menge an widerspr&uuml;chlichen aber trotzdem verbindlichen Regelungen.<\/p>\n<p>Eine moderne Weltgesellschaft ist deshalb auf Vertrauen angewiesen. Personen m&uuml;ssen in Systeme anstatt in Personen vertrauen, was Kommunikationen besonders effektiv machen kann. Bei komplexen Handlungsketten m&uuml;ssen Organisationen und Nutzer einander, &uuml;ber alles rechtlich Geordnete und alle bilateralen Einwilligungsvereinbarungen hinaus, vern&uuml;nftig begr&uuml;ndete, gegenseitige Vertrauensvorsch&uuml;sse gew&auml;hren. Personen m&uuml;ssen vertrauen, obwohl staatliche wie private Organisationen in ihrem Verh&auml;ltnis zum B&uuml;rger, Kunden, Nutzer, Klienten, Patienten aus der genuinen Datenschutzsicht grunds&auml;tzlich nicht vertrauensw&uuml;rdig sind.<\/p>\n<p><i>&bdquo;Aufgaben in Staat und Wirtschaft l&ouml;sen Informationsstr&ouml;me aus, die zugeteilt werden m&uuml;ssen f&uuml;r die Aufgaben. Wenn man die hinreichend aufteilt ist das kein Problem. Die Aufteilung ist nicht das Problem, sondern die Lobbies. Es geht nicht um Privatsph&auml;ren. Sondern es geht darum, eine Technik sozial beherrschbar zu machen &ndash; das ist alles.&ldquo; (Wilhelm Steinm&uuml;ller 2009) [2]<\/i><\/p>\n<p>Spezifische Aufgaben erfordern zugeschnittene Informationsstr&ouml;me in spezifischer Zuordnung. Die Zweckbindung vertr&auml;gt dabei keine Gegenst&auml;nde, die im Unbestimmten bleiben. Und erst recht keine unbestimmt bleibenden k&uuml;nftigen Gegenst&auml;nde in den H&auml;nden von Akteuren, die ihre eigene Verantwortlichkeit in den Handlungsmodellen internationaler Arbeitsteilung verschwinden lassen. So dass sogar zunehmend im Unklaren bleibt, welches Rechtsregime &uuml;berhaupt gilt.<\/p>\n<p>So sehr es darum gehen muss, dass ein Datensch&uuml;tzer dem bedr&auml;ngten einzelnen Petenten ganz konkret hilft, so geht es auch darum, dass Datenschutzinstitutionen darauf hinwirken, dass Deformationen an der Privatsph&auml;re der Menschen durch Organisationen strukturell, also: auf Vorrat, verhindert und nicht nur im Nachhinein und im Einzelfall leidlich repariert werden k&ouml;nnen. Um es noch einmal, gegen den derzeit vorherrschenden Trend im Datenschutzrecht, zu betonen: Es geht dem Datenschutz nicht nur um Privatsph&auml;ren und deren Schutz. Sondern es geht insbesondere darum, eine Technik sozial beherrschbar zu machen. [3]<\/p>\n<h5><span id=\"thesen\">Thesen<\/span><\/h5>\n<p><i>These 1: Sich f&uuml;r einen starken, sozialstrukturelle Grenzen setzenden und sichernden Datenschutz auszusprechen, bedeutet den Ruf nach einem ordnungspolitisch starken Staat&ndash; und zwar stark in Sachen b&uuml;rgerrechtlicher Gefahrenabwehr.<\/i><\/p>\n<p>Ein solcher Staat wei&szlig; nicht nur seine eigene Exekutive zur&uuml;ckzunehmen, so dass diese genau nicht auf andere Spielfelder ausgreift. Er wei&szlig; zugleich sowohl gute Marktbedingungen als auch herrschaftsfreie Diskurse auch dort sicherzustellen, wo er selbst nicht aktiv ist. Also dort, wo der Markt, die Religion, die Wissenschaft und Kultur ihren berechtigten aber zugleich auch begrenzten Platz haben. So wie auch er sich selbst kunstvoll auf das eigene Spielfeld zu beschr&auml;nken trachtet. Zugleich muss ein solch starker Staat aber in der Lage sein, dirigistisch-autorit&auml;r anzuspringen, wenn private Spieler sich aggressiv an des Staates und des Marktes Stelle setzen, beliebig Regeln aufstellen oder auch nicht, und die staatliche Selbstbeschr&auml;nkung und deren Sicherungsmechanismen unterlaufen.<\/p>\n<p>Das Sammeln von Vorratsdaten f&uuml;r unbestimmt bleibende k&uuml;nftige Zwecke und Aufgaben produziert Verwaltungsprozesse und Gesch&auml;ftsmodelle, die unterhalb einer wahrnehmbaren Schwelle in Form von Intransparenz, Manipulation, &Uuml;bergriff und Willk&uuml;r geheime staatliche Ma&szlig;nahmen erm&ouml;glichen bzw. Profit erbringen sollen.<\/p>\n<p><i>These 2: Wenn man eine Vorstellung von den materiellen Datenschutzproblemen und der gesellschaftlichen Funktion des Datenschutzes ausgebildet hat, ist man in der Lage, Pseudodatenschutz auch als einen solchen nachzuweisen.<\/i><\/p>\n<p>Insbesondere professionelle Datensch&uuml;tzer sind dazu verpflichtet, einen solchen Nachweis zu f&uuml;hren. Man kann als Jurist allerdings keine Spielregeln (Gesetze) anwenden oder gar im intendierten Sinne des Gesetzgebers auslegen, wenn man keinen inhaltlichen Begriff von dem Spiel ausgebildet hat, um das es eigentlich geht.<br \/>Alles was facebook bislang in Bezug auf Datenschutz gemacht hat, ist materiell betrachtet unzureichend. So bleibt facebook selbst dann ein Problem, wenn es sein Textwerk in den &bdquo;Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen&ldquo; nachbessert, die Privacyeinstellungen &uuml;bersichtlicher macht, h&auml;ufiger seine Aktivit&auml;ten schildert und Nutzereinwilligungen einholt oder einen Like-Button anbiett, der nur dann Daten sammelt, nachdem ein Nutzer ihn tats&auml;chlich angeklickt hat. Wenn facebook seine Antragsteller weiterhin dazu auffordert, das Passwort ihrer Webmail-Accounts zu verraten, so ist allein das eine Kriegserkl&auml;rung an materielle Datenschutzbem&uuml;hungen.<\/p>\n<p><i>These 3: Die soziale Funktion des Datenschutzes besteht darin, darauf hinzuwirken, dass die strukturellen Grenzen der Gewaltenteilung, des Kartellrechts und der Freiheit der Diskurse bestehen bleiben. <\/i><\/p>\n<p><i>D<\/i>atenschutz operationalisiert die Vertrauensw&uuml;rdigkeit von Organisation. Diese Operationalisierung kann dann gelingen, wenn die strukturell grunds&auml;tzlich nicht vertrauensw&uuml;rdigen Organisationen durch die Betroffenen und unabh&auml;ngigen Aufsichtsinstanzen kontrolliert werden. Konkret hei&szlig;t das f&uuml;r Organisationen in Bezug auf die Gestaltung der Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten:<\/p>\n<p>&middot;&nbsp;die Herstellung der Pr&uuml;ff&auml;higkeit der Systeme<br \/>&middot;&nbsp;den Nachweis der Beherrschung der zu verantwortenden Systeme<br \/>&middot;&nbsp;den Nachweis der Umsetzung der f&uuml;r die betroffenen Personen g&uuml;ltigen Gesetze.<\/p>\n<p>Ein Pl&auml;doyer f&uuml;r die Intensivierung von Pr&uuml;ft&auml;tigkeiten der Datenschutzinstanzen ist, wie schon der Ruf nach dem Staat, weder neu noch originell. Aber die Betroffenen technisch in die Lage zu versetzen, die Zusagen von Organisationen selbstt&auml;tig &uuml;berpr&uuml;fen zu k&ouml;nnen, ist ein Aspekt, der im Paradigma der &bdquo;Privacy Enhancing Technologies&ldquo; oder dem &bdquo;Privacy By Design&ldquo; bislang kaum thematisiert wurde.<\/p>\n<p><i>These 4: Schutzziele lassen sich als rational begr&uuml;ndbare Kriterien f&uuml;r vern&uuml;nftig gestaltete Infrastrukturen ausweisen.<\/i><\/p>\n<p>J&uuml;rgen Habermas hatte zu Beginn der 1980er Jahre eine Theorie des kommunikativen Handelns vorgelegt. [4] Darin wies er die Geltungsanspr&uuml;che vern&uuml;nftiger Rede aus, mit denen sich der seltsame Zwang des besseren Arguments entfalten k&ouml;nne. Was Habermas Anfang der 80er Jahre noch nicht ausweisen konnte, waren die materiell-operativen Anforderungen, die erf&uuml;llt sein m&uuml;ssen, damit sich faire Diskurse auch bei Einsatz bspw. von Internettechniken bzw. generell von Informationstechniken entfalten k&ouml;nnen. Diese Anforderungen sind zu formulieren. Es ist nicht wirklich gut denkbar, dass sich eine diskursive Vernunft entfalten kann, wenn die darunter liegende Infrastruktur unfair gestaltet ist und deren technische Betreiber diese nicht sicher und funktional korrekt beherrschen. Diese operativen Anforderungen an technische und organisatorische Infrastrukturen finden ihren konzentrierten und systematischen Ausdruck in den &bdquo;Neuen Schutzzielen&ldquo;. Welche Ziele sind das?<\/p>\n<p>Zum ersten sind da die konventionellen Schutzziele der Datensicherheit [5], n&auml;mlich Verf&uuml;gbarkeit, Integrit&auml;t und Vertraulichkeit, zu nennen. Sie fokussieren prim&auml;r solche Anforderungen, die an eine sichere Aufrechterhaltung des Betriebs und der Infrastruktur einer Organisation zu stellen sind. Die spezifisch auf Datenschutzanforderungen ausgerichteten Schutzziele spiegeln die Perspektive der von den Organisationst&auml;tigkeiten betroffenen Personen wider. So ist Transparenz eine Voraussetzung f&uuml;r die Steuerung und Regulation technisch-organisatorischer Prozesse sowie f&uuml;r Abw&auml;gungen bez&uuml;glich des Zwecks der Datenverarbeitung, der Erforderlichkeit, der Datensparsamkeit, des Informationsbedarfs der Betroffenen usw. Die Nichtverkettbarkeit operationalisiert Zweckbindung\/Zwecktrennung sowie der Erforderlichkeit einer Datenverarbeitung. Und Intervenierbarkeit operationalisiert insbesondere Betroffenenrechte und versetzt informationsverarbeitende Stellen bzw. Betreiber von Systemen in die Lage nachzuweisen, dass sie ihre Systeme steuernd beherrschen &ndash; und nicht von den technischen Systemen beherrscht werden. [6]<\/p>\n<h5><span id=\"die-facebook-realitaet\">Die faceboo&shy;k-Re&shy;a&shy;lit&auml;t<\/span><\/h5>\n<p>Legt man diese sechs Kriterien an die Datenverarbeitung bei facebook an, zeigt sich folgendes Bild: facebook macht keine Zusagen bzgl. der Verf&uuml;gbarkeit des Dienstes, dieser kann jederzeit schlicht geschlossen werden. Bez&uuml;glich der Integrit&auml;t der Daten besteht keine Manipulationssicherheit, facebook kann jederzeit willk&uuml;rlich auf die Daten zugreifen, beliebig ver&auml;ndern, somit Personen beliebig Daten und Kommunikationsbeziehungen unterschieben. Mit Blick auf Vertraulichkeit ist zu sagen: Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis wird nicht gewahrt, facebook kann alles mitlesen und liest offenbar alles mit. Nutzer werden bei der Erstanmeldung, und zwischendurch immer wieder, aufgefordert, Passworte, die sie bei anderen Netzdiensten nutzen, preiszugeben und dar&uuml;ber hinaus andere Nutzer auf Bildern zu identifizieren. Das f&uuml;hrt wiederum dazu, dass die Qualit&auml;t der ohnehin schon automatisierten Bilderkennung weiter zunimmt. Vertraulichkeit gibt es keine, vielmehr gibt facebook zahlenden Organisationen Zugriff auf Nutzerdaten und reichert sie auf Wunsch der Kunden an. W&auml;hrend facebook die Nutzer kennt, ist es umgekehrt nahezu aussichtslos, als Nutzer mit facebook zu kommunizieren, sogar f&uuml;r Aufsichtsbeh&ouml;rden. Der Nutzer wei&szlig; nicht, was facebook alles &uuml;ber ihn wei&szlig; oder wissen k&ouml;nnte &ndash; was rechtlich ausreicht, um eine Einwilligungserkl&auml;rung unwirksam zu machen. Durch Anreicherungen ist es sogar so, dass facebook in einem gewissen Sinne mehr &uuml;ber einen Nutzer wei&szlig; &ndash; oder zumindest jederzeit wissen kann &ndash;, als dieser &uuml;ber sich selbst. S&auml;mtliche &Auml;nderungen des Nutzers werden seitens facebook protokolliert, k&ouml;nnen also von facebook rekonstruiert werden; ein Vergessen im Sinne eines echten L&ouml;schens (&bdquo;Wipen&ldquo;) ist nicht gegeben bzw. vom Nutzer nicht durchsetzbar. Auch werden Accounts nach dem Ausstieg eines Nutzers aus facebook nicht gel&ouml;scht. Und Verkettbarkeit ist genau die Basis f&uuml;r das Gesch&auml;ftsmodells, das facebook verfolgt: Gewinnung von Pr&auml;ventionsdaten und Profilierung von Nutzern zu beliebigen Zwecken. Das ist das perfekte Gegenteil von Datenschutz. [7]<\/p>\n<h5><span id=\"fazit\">Fazit<\/span><\/h5>\n<p>facebook verst&ouml;&szlig;t gegen s&auml;mtliche Anforderungen an einen tats&auml;chlich wirksamen Datenschutz. [8] facebook sackt parasit&auml;r die Gewinne ein, die sich aufgrund einer unfairen Ausbeute der bislang bestehenden kommunikativen Allmende und der Nichtbeachtung rechtsstaatlicher Grenzen im Internet ergeben. Ich pers&ouml;nlich halte die Aktivit&auml;ten, wie wir sie derzeit besonders eindringlich von facebook vorgef&uuml;hrt bekommen, f&uuml;r unvereinbar mit einem demokratischen Rechtsstaat. Ein Verbot durchzusetzen mag nicht realistisch sein. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich hier eine amerikanische Firma anschickt, die ordnungspolitische Souver&auml;nit&auml;t des deutschen Staates faktisch zu unterlaufen.<\/p>\n<p><i>Martin Rost<br \/>ist Mitglied der HU, stellv. Leiter des Technikreferats beim Unabh&auml;ngigen Landeszentrum f&uuml;r Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), u.a. Herausgeber des Buches &bdquo;Die Netzrevolution &ndash; Auf dem Weg in die Weltgesellschaft&ldquo;, Frankfurt\/M. 1996. Webseite: <\/i><a href=\"http:\/\/www.maroki.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>www.maroki.de<\/i><\/a><i>.<\/i><\/p>\n<p><i>Anmerkungen:<\/i><\/p>\n<p><i>[1] Siehe <\/i><a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/facebook\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/facebook\/<\/i><\/a><i>. An der Reichweitenanalyse von facebook bei nationalen Webseitenbetreibern wird deutlich, wie schwierig es ist, auf der Grundlage von Telemediengesetz und Bundesdatenschutzgesetz das verfassungswidrige Treiben einer amerikanischen Firma auf deutschem Boden juristisch wasserdicht darzustellen.<\/i><\/p>\n<p><i>[2]&nbsp; Die vier herausgehobenen Zitate sind Videointerviews entnommen, abrufbar unter: <\/i><a href=\"http:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/interviews\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>http:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/interviews\/<\/i><\/a><i>.<\/i><\/p>\n<p><i>[3] Das bezeichnet den wesentlichen Unterschied zwischen europ&auml;ischem Datenschutz und amerikanischer Privacy. Beim erstmals in Kanada propagierten &bdquo;Privacy By Design&ldquo; dominiert die privatrechtlich bedeutsame Einwilligung, beim Datenschutz in Deutschland dagegen der Nachweis der Zweckbindung (vgl. Rost, Martin; Bock, Kirsten: Privacy By Design und die Neuen Schutzziele &ndash; Grunds&auml;tze, Ziele und Anforderungen; in: DuD &ndash; Datenschutz und Datensicherheit 2011, H. 1, S. 30-35).<\/i><\/p>\n<p><i>[4] Habermas, J&uuml;rgen: Theorie des kommunikativen Handelns, Frankfurt\/M. 1981.<\/i><\/p>\n<p><i>[5] In neueren Konzepten ist anstelle von Datensicherheit von Informationssicherheit die Rede.<\/i><\/p>\n<p><i>[6] Vgl. Rost, Martin; Pfitzmann, Andreas,: Datenschutz-Schutzziele &ndash; revisited in: DuD &ndash; Datenschutz und Datensicherheit 2009, H. 6, S. 353-358.<\/i><\/p>\n<p><i>[7] Privatnutzern verspricht facebook die Verbesserung von Kontakt-Chancen, oder um es scharf zugespitzt zu formulieren: von sexuellen Chancen. Genau das war anfangs die z&uuml;ndende Idee von Zuckerberg. Nat&uuml;rlich kann man auch anderes damit machen. Organisationen finden es selbstverst&auml;ndlich sexy, Berichte &uuml;ber Zugriffe auf ihre Fanseiten mit soziodemografischen Daten der Nutzer pr&auml;sentiert zu bekommen, die sehr viel h&ouml;her aufl&ouml;sen als alles, was derzeit google analytics bieten kann (s. <\/i><a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/facebook\/facebook-ap-20110819.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/facebook\/facebook-ap-20110819.pdf<\/i><\/a><i>, Seite 13). Man darf vermuten, dass die Firma Google mit google+ diesbez&uuml;glich an facebook vorbeiziehen m&ouml;chte.<\/i><\/p>\n<p><i>[8] Zum Hintergrund insbesondere der Risikokapitalgeber von facebook, die offenbar vornehmlich aus der CIA-nahe stehenden Firmen bestehen, siehe: Adamnek, Sascha: Die facebook-Falle. Wie das soziale Netzwerk unser Leben verkauft, M&uuml;nchen 2011.<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":4078,"template":"","categories":[12],"tags":[],"class_list":["post-7590","thema","type-thema","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","category-datenschutz"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das facebook-Problem - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/das-facebook-problem\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das facebook-Problem - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: Mitteilungen Nr. 214 (3\/2011), S. 16-19 Das Unabh&auml;ngige Landeszentrum f&uuml;r Datenschutz (ULD) unterbreitete Mitte August 2011 ein Gutachten mit ersten technischen Fakten und rechtlichen Bewertungen von facebook-Aktivit&auml;ten. 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