{"id":7595,"date":"2011-05-20T10:55:00","date_gmt":"2011-05-20T08:55:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\/"},"modified":"2021-09-04T00:04:09","modified_gmt":"2021-09-03T22:04:09","slug":"stellungnahme-gesetzentwurf-breg","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\/","title":{"rendered":"Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz (Langfassung)"},"content":{"rendered":"<p><i>Anl\u00e4sslich der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 23. Mai 2011 zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz hat die Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17\/4230) vorgelegt.<\/i><\/p>\n<h2 align=\"center\"><span id=\"stellungnahme-der-humanistischen-union\">Stellung&shy;nahme der Humanis&shy;ti&shy;schen Union<\/span><\/h2>\n<h3 align=\"center\"><span id=\"zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-regelung-des-beschaeftigtendatenschutzes\">zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Besch&auml;f&shy;tig&shy;ten&shy;da&shy;ten&shy;schutzes<\/span><\/h3>\n<p>Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 17\/4230)<br \/>anl&auml;sslich der &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 23. Mai 2011<br \/>&ndash; Langfassung &ndash;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"einleitung\">Einleitung<\/span><\/h2>\n<ul>\n<li><em>Der Gesetzgeber muss die Rechte der Besch&auml;ftigten st&auml;rken, um zu vermeiden, dass sich diese eingesch&uuml;chtert f&uuml;hlen oder auf die Wahrnehmung ihrer Rechte verzichten, weil sie nicht mehr kontrollieren k&ouml;nnen, welche Informationen der Arbeitgeber &uuml;ber sie sammelt. Dazu m&uuml;ssen insbesondere heimliche Ma&szlig;nahmen ausgeschlossen werden.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Notwendigkeit, Besch&auml;ftigte vor einer systematischen &Uuml;berwachung am Arbeitsplatz zu sch&uuml;tzen, besteht nicht erst, seit in den vergangenen Jahren vermehrt F&auml;lle publik wurden, in denen Besch&auml;ftigte von ihren Arbeitgebern regelrecht ausspioniert wurden. Diese F&auml;lle haben aber verdeutlicht, dass eine umfassende &Uuml;berwachung von Besch&auml;ftigten heutzutage mit sehr wenig Aufwand erfolgen kann und dass Besch&auml;ftigte in der Regel keine M&ouml;glichkeit haben, sich gegen derartige Ma&szlig;nahmen zu wehren. Dies gilt insbesondere f&uuml;r heimliche Kontrollen aber auch f&uuml;r Datenerhebungen, von denen der Besch&auml;ftigte wei&szlig; oder in die er sogar eingewilligt hat. Denn aufgrund der gegenw&auml;rtigen Arbeitsmarktsituation f&uuml;rchten viele Menschen den Verlust ihres Arbeitsplatzes, wenn sie zum Beispiel Ma&szlig;nahmen des Arbeitgebers zur Leistungskontrolle nicht zustimmen.<\/p>\n<p>Erschwerend kommt hinzu, dass im Rahmen eines Arbeitsverh&auml;ltnisses regelm&auml;&szlig;ig verschiedenste pers&ouml;nliche Daten anfallen, die zum Beispiel R&uuml;ckschl&uuml;sse auf das Kommunikationsverhalten oder den Gesundheitszustand von Personen geben k&ouml;nnen. Diese Daten k&ouml;nnen vom Arbeitgeber erhoben werden, um die F&auml;higkeiten oder die Leistung eines Besch&auml;ftigten zu messen oder auch um bestimmte Sicherheitsanforderungen zu erf&uuml;llen. Je mehr Daten erhoben werden, desto gr&ouml;&szlig;er ist aber nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass diese Daten zu anderen als den urspr&uuml;nglichen Zwecken verwendet werden, sondern auch die Gefahr, dass Datens&auml;tze fehlerhaft sind und dass diese Fehlinformationen zu Lasten eines Besch&auml;ftigten ausgelegt werden. F&uuml;r den Besch&auml;ftigten steigt mit der Menge der &uuml;ber ihn erfassten Informationen das Gef&uuml;hl der st&auml;ndigen Kontrolle und des &Uuml;berwachtseins. Damit einher geht ein st&auml;ndiger Anpassungsdruck, sich entsprechend der Erwartungen des Arbeitgebers verhalten und &uuml;ber jedes abweichende Verhalten Rechenschaft ablegen zu m&uuml;ssen.<\/p>\n<p>Bereits das allgemeine Datenschutzrecht wurde geschaffen, um unter anderem zu verhindern, dass sich Personen eingesch&uuml;chtert f&uuml;hlen, weil sie nicht mehr &uuml;bersehen k&ouml;nnen, wer welche Informationen &uuml;ber sie erhoben hat. Aus Sicht der Humanistischen Union (HU) befinden sich heute viele Besch&auml;ftigte in einer solchen Situation. Insbesondere die zunehmende Digitalisierung vieler Arbeitsabl&auml;ufe tr&auml;gt dazu bei, dass jede Sekunde eines Arbeitsalltages erfasst und ausgewertet werden kann. Wenn also ein &bdquo;neuer&ldquo; Besch&auml;ftigtendatenschutz einen Mehrwert zum bestehenden allgemeinen Datenschutzrecht bieten soll, dann m&uuml;ssen diese neuen gesetzlichen Regelungen dort eingreifen, wo solche Einsch&uuml;chterungseffekte in der Arbeitswelt einzusetzen drohen.<\/p>\n<p>Die Position der Besch&auml;ftigten kann nach Ansicht der HU nur dadurch gest&auml;rkt werden, dass der Gesetzgeber im Bereich des Besch&auml;ftigtendatenschutzes verst&auml;rkt Transparenz schafft. Dazu sind verbesserte Auskunfts-, Informations- und Widerspruchsrechte der Betroffenen erforderlich. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass unn&ouml;tig viele Daten erhoben oder unberechtigt lange gespeichert werden. Es gilt insbesondere heimliche Ma&szlig;nahmen zu verhindern.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"kommentierung-einzelner-vorschriften\">Kommen&shy;tie&shy;rung einzelner Vorschriften<\/span><\/h2>\n<p><b>&sect;&nbsp;32 (Datenerhebung vor Begr&uuml;ndung eines Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisses)<\/b><\/p>\n<ul>\n<li><em>Nach der bisherigen Rechtsprechung sind auch Fragen nach einer bestehenden Schwangerschaft als grunds&auml;tzlich unzul&auml;ssig anzusehen.<\/em><\/li>\n<li><em>Das Recht zur L&uuml;ge muss normiert werden.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Zusammenhang mit Bewerberdaten stellt sich seit je her das Fragerecht des Arbeitgebers als problematisch dar. Gerichtlich ist gekl&auml;rt, dass der Arbeitgeber insoweit ein Fragerecht hat, als er ein &bdquo;berechtigtes billigenswertes und schutzw&uuml;rdiges Interesse&ldquo; im Hinblick auf das Arbeitsverh&auml;ltnis hat.[1] Dabei ist anerkannt, dass bestimmte Fragen, die keinen Bezug zu der auszu&uuml;benden T&auml;tigkeit haben, generell nicht gestellt werden d&uuml;rfen. Auch &sect;&nbsp;32 Absatz 1 des Entwurfs begrenzt das Fragerecht auf Informationen, deren Kenntnis &bdquo;erforderlich ist, um die Eignung des Besch&auml;ftigten f&uuml;r die vorgesehenen T&auml;tigkeiten festzustellen&ldquo;. Dar&uuml;ber hinaus findet sich in Absatz 2 ein Verweis auf &sect;&nbsp;8 Absatz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), so dass bestimmte Informationen nur erhoben werden d&uuml;rfen, wenn sie eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen und sofern der Zweck rechtm&auml;&szlig;ig und die Anforderung angemessen ist. Absatz 3 verbietet dar&uuml;ber hinaus Fragen nach einer Schwerbehinderung. Nicht normiert wurde, dass nach der Rechtsprechung auch Fragen bez&uuml;glich einer bestehenden Schwangerschaft grunds&auml;tzlich unzul&auml;ssig sind.[2]<\/p>\n<p>Unklar bleibt im Gesetzentwurf der Bundesregierung, wie der Arbeitgeber sanktioniert wird, wenn er eine unzul&auml;ssige Frage stellt und die daraus gewonnenen Informationen verwertet. Bislang wurde dem Betroffenen entweder ein Recht zur L&uuml;ge einger&auml;umt, oder nach der Rechtsprechung wurde die Arglist verneint, wenn ein Bewerber bewusst falsch auf eine solche Frage antwortete. Es liegt auf der Hand, dass es sich hierbei nicht um ein rein datenschutzrechtliches Problem handelt. Insofern sind auch die Sanktionsm&ouml;glichkeiten, die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorsieht, nicht ausreichend, um ein Fehlverhalten des Arbeitgebers oder die Rechte der Besch&auml;ftigten zu regeln.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"32a-aerztliche-untersuchungen-und-eignungstests-vor-begruendung-eines-beschaeftigungsverhaeltnisses\">&sect;&nbsp;32a (&Auml;rztliche Unter&shy;su&shy;chungen und Eignungs&shy;tests vor Begr&uuml;ndung eines Besch&auml;f&shy;ti&shy;gungs&shy;ver&shy;h&auml;lt&shy;nisses)<\/span><\/h2>\n<ul>\n<li><em>Anhand von Regelbeispielen sollte deutlich gemacht werden, wann das schutzw&uuml;rdige Interesse der Besch&auml;ftigten &uuml;berwiegt, denn der Arbeitgeber kann niemals objektiv beurteilen, welche Daten erforderlich sind.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach der geltenden Gesetzeslage ist die Erhebung von Gesundheitsdaten gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;28 Absatz 6 Nr. 3 BDSG zul&auml;ssig, wenn deren Kenntnis erforderlich ist, um festzustellen, dass ein Bewerber die physischen und psychischen Voraussetzungen f&uuml;r die auszu&uuml;bende T&auml;tigkeit erf&uuml;llt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzw&uuml;rdige Interesse des Bewerbers an dem Ausschluss der Erhebung &uuml;berwiegt. Diesen Grundgedanken greift der Gesetzentwurf auf. Damit bleibt jedoch das Problem bestehen, dass ein Arbeitgeber aus seiner Sicht weit mehr Angaben f&uuml;r erforderlich halten wird, als es aus datenschutzrechtlicher Sicht geboten erscheint. Um hier eine klare Grenze zu setzen, sollte der Gesetzgeber deutlich formulieren, in welchen F&auml;llen das schutzw&uuml;rdige Interesse des Bewerbers stets &uuml;berwiegt, anstatt lediglich die allgemeinen Vorschriften zu duplizieren. Zu verweisen w&auml;re hier zum Beispiel auf genetische Tests, die nicht dazu herangezogen werden d&uuml;rfen, einen Bewerber abzulehnen. Eine solche Regelung findet sich bereits in &sect;&sect;&nbsp;19 ff. Gendiagnostikgesetz. Diese Regelungen sollen laut Gesetzesbegr&uuml;ndung zu &sect;&nbsp;32a des Entwurfs vorgehen. Dies w&auml;re jedoch an dieser Stelle deutlich zu machen. Dar&uuml;ber hinaus ist erneut zu fragen, was geschieht, wenn der Arbeitgeber eine unzul&auml;ssige Untersuchung vorschl&auml;gt und der Besch&auml;ftigte diese zu Recht ablehnt und daraufhin nicht eingestellt wird. Hier wird deutlich, dass das BDSG f&uuml;r solche F&auml;lle keine entsprechenden Rechtsfolgen beinhaltet.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"32c-datenerhebung-im-beschaeftigungsverhaeltnis\">&sect;&nbsp;32c (Daten&shy;er&shy;he&shy;bung im Besch&auml;f&shy;ti&shy;gungs&shy;ver&shy;h&auml;ltnis)<\/span><\/h2>\n<ul>\n<li><em>Der Zweck der &bdquo;Durchf&uuml;hrung, Beendigung oder Abwicklung des Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisses&ldquo; ist zu weit gefasst und verletzt die Grunds&auml;tze der legitimen Zweckbindung sowie der Datensparsamkeit.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Entwurf sieht vor, dass solche Daten erhoben werden d&uuml;rfen, die f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung, Beendigung oder Abwicklung des Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisses erforderlich sind. Diese Formulierung ist nach Auffassung der HU zu weit gefasst. In Erw&auml;gungsgrund 28 der Richtlinie 95\/46\/EG zum Schutz nat&uuml;rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutzrichtlinie) hei&szlig;t es ausdr&uuml;cklich, dass die Zwecke der Datenverarbeitung eindeutig sein m&uuml;ssen. Es w&auml;re daher geboten, nach den verschiedenen Arten von Daten zu unterscheiden und dem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass stets im Einzelfall zu erw&auml;gen ist, welche Informationen erhoben und verarbeitet werden d&uuml;rfen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"32d-datenverarbeitung-und-nutzung-im-beschaeftigungsverhaeltnis\">&sect;&nbsp;32d (Daten&shy;ver&shy;a&shy;r&shy;bei&shy;tung und -nutzung im Besch&auml;f&shy;ti&shy;gungs&shy;ver&shy;h&auml;ltnis)<\/span><\/h2>\n<ul>\n<li><em>Ein automatisierter Abgleich mit anonymen oder pseudonymen Daten erscheint insbesondere in kleineren Unternehmen nicht umsetzbar, so dass ein Versto&szlig; gegen &sect;&nbsp;6a BDSG vorliegt.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Gem&auml;&szlig; Absatz 3 dieser Vorschrift soll es dem Arbeitgeber erlaubt sein, zur Aufdeckung von Straftaten oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen einen automatisierten Abgleich mit anonymen oder pseudonymen Daten von Besch&auml;ftigten durchzuf&uuml;hren. Es ist zweifelhaft, ob dieser Abgleich rechtlich zul&auml;ssig ist. Gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;6a BDSG ist es nicht zul&auml;ssig, Entscheidungen, die f&uuml;r den Betroffenen eine rechtliche Folge nach sich ziehen oder ihn erheblich beeintr&auml;chtigen, ausschlie&szlig;lich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zu st&uuml;tzen, die der Bewertung einzelner Pers&ouml;nlichkeitsmerkmale dienen. Der Entwurf sieht zwar vor, dass nur ein Abgleich anonymisierter Daten erfolgen darf, bei einem Verdachtsfall werden die Daten jedoch personalisiert, so dass sich die Frage stellt, ob der Abgleich &uuml;berhaupt mit anonymen Daten erfolgt. Gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;3 Absatz 6 BDSG liegen anonyme Daten nur dann vor, wenn diese nicht mehr oder nur mit unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig hohem Aufwand einer bestimmten Person zugeordnet werden k&ouml;nnen. Solange der Arbeitgeber also ohne weiteres in der Lage ist, die Daten wieder einem bestimmten Mitarbeiter zuzuordnen, kann der Abgleich per Definition nicht mit anonymisierten Daten erfolgen. Insbesondere bei kleineren Unternehmen scheint es schwer vorstellbar, dass Daten zun&auml;chst anonymisiert und nur im Verdachtsfall wieder personalisiert werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"32e-datenerhebung-ohne-kenntnis-des-beschaeftigten-zur-aufdeckung-und-verhinderung-von-straftaten-und-anderen-schwerwiegenden-pflichtverletzungen-im-beschaeftigungsverhaeltnis\">&sect;&nbsp;32e (Daten&shy;er&shy;he&shy;bung ohne Kenntnis des Besch&auml;f&shy;tigten zur Aufdeckung und Verhin&shy;de&shy;rung von Straftaten und anderen schwer&shy;wie&shy;genden Pflicht&shy;ver&shy;let&shy;zungen im Besch&auml;f&shy;ti&shy;gungs&shy;ver&shy;h&auml;ltnis)<\/span><\/h2>\n<ul>\n<li><em>Die heimliche Erhebung von pers&ouml;nlichen Daten stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die Rechte der Besch&auml;ftigten dar.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus Sicht der Humanistischen Union sollte nicht von dem in Absatz 1 dieser Vorschrift festgelegten Grundsatz abgewichen werden, dass Daten nicht ohne Kenntnis des Betroffenen erhoben werden d&uuml;rfen. Heimliche &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen stellen einen besonders schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Insoweit beurteilt es die HU auch als sehr positiv, dass zumindest die heimliche Video&uuml;berwachung ausdr&uuml;cklich untersagt werden soll. Gerichtlich wurden zwar bereits heimliche Ma&szlig;nahmen zur Aufdeckung von Straftaten f&uuml;r zul&auml;ssig erkl&auml;rt,[3] hierbei handelte es sich jedoch stets um Einzelf&auml;lle, in denen ein Richter nach umfassender Abw&auml;gung zu dem Schluss gekommen ist, dass die Interessen des Arbeitgebers im konkreten Fall gewichtiger waren und dass es sich um eine erforderliche Ma&szlig;nahme handelte. Der Entwurf sieht nun vor, dass der Arbeitgeber selbst diese Abw&auml;gung zwischen seinen Interessen und den Interessen des Betroffenen vornimmt und bestimmt, ob heimliche Ma&szlig;nahmen erforderlich und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig sind. Aus Sicht der HU kann eine solche Abw&auml;gung nicht durch den Arbeitgeber getroffen werden, da dieser die Rechte der Betroffenen in der Regel nicht hinreichend ber&uuml;cksichtigen kann.<\/p>\n<p>Wenn man &uuml;berhaupt heimliche Ma&szlig;nahmen f&uuml;r zul&auml;ssig erkl&auml;rt, so kann nur ein unabh&auml;ngiger Dritter entscheiden, ob es sich um eine erforderliche und angemessene Ma&szlig;nahme handelt. Zu denken w&auml;re hier daran, dass wenigstens der Betriebsrat oder ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter im Voraus seine Zustimmung zu heimlichen Ma&szlig;nahmen geben m&uuml;sste. Vergleicht man &sect;&nbsp;32e des Entwurfs mit den entsprechenden Befugnissen der Staatsanwaltschaft, so stellt sich die Frage, warum zum Beispiel die heimliche Telefon&uuml;berwachung nach &sect;&nbsp;100b Strafprozessordnung unter dem Richtervorbehalt steht, w&auml;hrend ein Arbeitgeber bei wesentlich geringeren Eingriffsvoraussetzungen selbst&auml;ndig t&auml;tig werden kann, ohne die Ma&szlig;nahme einer Vorabkontrolle unterziehen zu m&uuml;ssen.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang betont die HU, dass Arbeitgeber zwar ein legitimes Interesse daran haben, sicherzustellen, dass sich Besch&auml;ftigte entsprechend der vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften verhalten. Es ist aber nicht prim&auml;re Aufgabe eines Arbeitgebers, Kriminalit&auml;t und Korruption zu bek&auml;mpfen. Der Ansatz, Korruption durch st&auml;rkere Kontrollrechte des Arbeitgebers zu verhindern, erscheint ohnehin fragw&uuml;rdig. Soweit der begr&uuml;ndete Verdacht einer Straftat vorliegt, k&ouml;nnen Arbeitgeber die zust&auml;ndigen Ermittlungsbeh&ouml;rden informieren, so wie es jeder normale B&uuml;rger auch machen w&uuml;rde. Die Datenskandale bei mehreren deutschen Gro&szlig;konzernen haben doch hinreichend gezeigt, wozu &bdquo;interne&ldquo; Ermittlungen im Unternehmen f&uuml;hren k&ouml;nnen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"32i-nutzung-von-telekommunikationsdiensten\">&sect;&nbsp;32i (Nutzung von Telekom&shy;mu&shy;ni&shy;ka&shy;ti&shy;ons&shy;diensten)<\/span><\/h2>\n<ul>\n<li><em>Anhand von Regelbeispielen sollte deutlich gemacht werden, dass insbesondere bei rein privaten Kommunikationsinhalten stets das Interesse des Besch&auml;ftigten &uuml;berwiegt.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei dieser Vorschrift w&auml;re es w&uuml;nschenswert, wenn der Wortlaut von Absatz 1 klarstellen w&uuml;rde, in welchen F&auml;llen das Interesse des Besch&auml;ftigten grunds&auml;tzlich schutzw&uuml;rdig ist, das hei&szlig;t in welchen F&auml;llen eine Kenntnisnahme der Kommunikation ausgeschlossen ist. Beispiele wurden bereits in der Gesetzesbegr&uuml;ndung genannt. Absatz 4 dieser Vorschrift sieht vor, dass der Arbeitgeber nach Abschluss einer privaten Telekommunikation deren Inhalte nur erheben, verarbeiten und nutzen darf, wenn dies zur Durchf&uuml;hrung des ordnungsgem&auml;&szlig;en Dienst- oder Gesch&auml;ftsbetriebes unerl&auml;sslich ist und er den Besch&auml;ftigten darauf hingewiesen hat. Die Gesetzesbegr&uuml;ndung gibt Aufschluss dar&uuml;ber, dass dies nur der Fall sein soll, wenn der Mitarbeiter z. B. erkrankt ist und ein anderer Besch&auml;ftigter auf seine Kommunikation zugreifen muss. In der Gesetzesbegr&uuml;ndung hei&szlig;t es aber auch, dass es sich nicht um erkennbar private Inhalte handeln darf. Absatz 4 ist insofern ungl&uuml;cklich formuliert. Es sollte klargestellt werden, dass wenn z.&nbsp;B. auf ein Mailkonto mit privaten E-Mails zugegriffen werden muss, die Inhalte der privaten Kommunikation weder verarbeitet noch genutzt werden d&uuml;rfen. Die unrechtm&auml;&szlig;ige Nutzung privater Inhalte sollte dann zu einem Beweisverwertungsverbot f&uuml;hren.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"32l-einwilligung-geltung-fuer-dritte-rechte-der-interessenvertretungen-beschwerderecht-unabdingbarkeit\">&sect;&nbsp;32l (Einwil&shy;li&shy;gung, Geltung f&uuml;r Dritte, Rechte der Inter&shy;es&shy;sen&shy;ver&shy;tre&shy;tungen, Beschwer&shy;de&shy;recht, Unabding&shy;bar&shy;keit)<\/span><\/h2>\n<ul>\n<li><em>&sect;&nbsp;32l verst&ouml;&szlig;t gegen Artikel 28 Absatz 4 der Datenschutzrichtlinie<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die in Absatz 4 getroffene Regelung, dass sich Arbeitnehmer erst an eine zust&auml;ndige Beh&ouml;rde wenden k&ouml;nnen, wenn der Arbeitgeber einer entsprechenden Beschwerde nicht abgeholfen hat, verst&ouml;&szlig;t gegen europ&auml;isches Recht, denn gem&auml;&szlig; Artikel 28 Absatz 4 der Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95\/46\/EG) muss jeder Person vorbehaltlos das Recht einger&auml;umt werden, sich mit der Bitte, die Rechtm&auml;&szlig;igkeit einer Datenverarbeitung &uuml;berpr&uuml;fen zu lassen, an eine Kontrollstelle wenden zu k&ouml;nnen. Die in der Richtlinie enthaltenen Vorgaben stellen eine Mindestanforderung dar, an die der deutsche Gesetzgeber gebunden ist.<\/p>\n<p>Der Humanistischen Union ist es wichtig, diese Vorschrift in Zusammenhang mit &sect;&nbsp;32e des Entwurfs zu setzen. W&auml;hrend &sect;&nbsp;32e dem Arbeitgeber die M&ouml;glichkeit gibt, Besch&auml;ftigte bei Verdacht einer Straftat heimlich zu &uuml;berwachen, sollen Besch&auml;ftigte verpflichtet werden, ihren Arbeitgeber zu informieren, wenn sie das Gef&uuml;hl haben, dass dieser sie &uuml;berwacht. Liest ein Arbeitgeber aber zum Beispiel unberechtigt die privaten E-Mails eines Besch&auml;ftigten, so stellt dies ebenfalls eine Straftat dar (&sect;&nbsp;202a Strafgesetzbuch &ndash; Aussp&auml;hen von Daten).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"fazit\">Fazit<\/span><\/h2>\n<ul>\n<li><em>Die Vorschriften, die ins Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) &uuml;bernommen werden sollen, dienen nach Auffassung der Humanistischen Union nicht prim&auml;r dem Schutz der Besch&auml;ftigten, sondern legitimieren zu weit gehende Kontrollrechte des Arbeitgebers. Sollten diese Regelungen umgesetzt werden, wird auf Dauer das Gef&uuml;hl bei Besch&auml;ftigten verst&auml;rkt, dass sie gegen&uuml;ber ihrem Arbeitgeber verpflichtet sind, jede Minute ihres Arbeitsalltages erfassen und auswerten zu lassen.<\/em><\/li>\n<li><em>Der Entwurf schafft weder f&uuml;r Besch&auml;ftigte noch f&uuml;r Arbeitgeber Rechtssicherheit.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die letztgenannte Vorschrift (&sect; 32l) ist aus Sicht der Humanistischen Union ein gutes Beispiel daf&uuml;r, dass der vorgelegte Gesetzentwurf an einigen Stellen die Rechte von Besch&auml;ftigten schw&auml;cht. Es entsteht der Eindruck, dass durch die Einf&uuml;hrung eines Besch&auml;ftigtendatenschutzes in bestimmten Bereichen ein abgesenktes Schutzniveau gegen&uuml;ber &bdquo;allgemeinen&ldquo; pers&ouml;nlichen Daten geschaffen werden soll. Dies ist zun&auml;chst problematisch, weil nach der Datenschutzrichtlinie nur in wenigen F&auml;llen von den allgemeinen Schutzvorschriften abgewichen werden darf und des Weiteren weil gerade innerhalb eines Besch&auml;ftigtenverh&auml;ltnisses ein h&ouml;heres Schutzlevel erforderlich w&auml;re, da es hier oftmals an Transparenz mangelt und der Arbeitnehmer nur in wenigen F&auml;llen frei in die Datenerhebung einwilligen kann.<\/p>\n<p>Die Humanistische Union hat bereits hinsichtlich fr&uuml;herer Gesetzentw&uuml;rfe, die vom Bundesinnenministerium vorgelegt wurden, angemahnt, dass diese Regelungen Besch&auml;ftigten keinen ad&auml;quaten Schutz ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung am Arbeitsplatz bieten. Nunmehr m&ouml;chte die HU an den Gesetzgeber appellieren, den vorgelegten Gesetzentwurf nicht umzusetzen. Die Vorschriften, die ins Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) &uuml;bernommen werden sollen, dienen nach Auffassung der HU nicht prim&auml;r dem Schutz der Besch&auml;ftigten sondern legitimieren zu weit gehende Kontrollrechte des Arbeitgebers. Sollten diese Regelungen umgesetzt werden, wird auf Dauer das Gef&uuml;hl von Besch&auml;ftigten verst&auml;rkt, dass sie gegen&uuml;ber ihrem Arbeitgeber verpflichtet sind, jede Minute ihres Arbeitsalltages erfassen und auswerten zu lassen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig sind die Regelungen aber auch keine gro&szlig;e Hilfe f&uuml;r Arbeitgeber. In den meisten F&auml;llen wird von diesen erwartet, dass sie selbst die Frage beantworten, welche Daten &bdquo;erforderlich&ldquo; sind. Auf diesem Weg wird aber auch Arbeitgebern keine gr&ouml;&szlig;ere Rechtssicherheit gew&auml;hrleistet, da f&uuml;r sie das Risiko besteht, dass im Nachhinein ein Richter die Erforderlichkeit anders beurteilt.<\/p>\n<p>Zielf&uuml;hrend w&auml;re insofern ein eigenes Gesetz zum Besch&auml;ftigtendatenschutz, welches anhand zahlreicher Regelbeispiele eindeutig bestimmt, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Besch&auml;ftigte hinsichtlich der Verarbeitung pers&ouml;nlicher Daten im Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnis haben.<\/p>\n<p><b>Fu&szlig;noten<\/b><br \/>[1] BAG DB 1987, 1049; BAG DB 1994, 939; BAG RDV 1996, 86<br \/>[2] BAG NZA 2003, 848<br \/>[3] Vgl. LAG K&ouml;ln NZA-RR 2006, 434<\/p>\n<p>Links<\/p>\n<dd>\n<p class=\"bodytext\"><a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/042\/1704230.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17\/4230 v. 15.12.2010<\/a>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/048\/1704853.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesetzentwurf der Fraktion B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen, BT-Drs. 17\/4853 v. 22.2.2011<\/a>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/000\/1700069.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, BT-Drs. 17\/69 v. 25.11.2009<\/a>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse17\/a04\/Anhoerungen\/Anhoerung08\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">&Ouml;ffentliche Anh&ouml;rung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Besch&auml;ftigtendatenschutz, 23.5.2011 &#8211; Dokumente<\/a><\/p>\n<\/dd>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[12],"tags":[],"class_list":["post-7595","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-datenschutz"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz (Langfassung) - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz (Langfassung) - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Anl\u00e4sslich der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 23. Mai 2011 zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz hat die Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17\/4230) vorgelegt. Stellung&shy;nahme der Humanis&shy;ti&shy;schen Union zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Besch&auml;f&shy;tig&shy;ten&shy;da&shy;ten&shy;schutzes Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 17\/4230)anl&auml;sslich der &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung im Innenausschuss [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2021-09-03T22:04:09+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"16\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\\\/\",\"name\":\"Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz (Langfassung) - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2011-05-20T08:55:00+00:00\",\"dateModified\":\"2021-09-03T22:04:09+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Themen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/thema\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Datenschutz\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/datenschutz\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz (Langfassung)\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz (Langfassung) - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz (Langfassung) - Humanistische Union","og_description":"Anl\u00e4sslich der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 23. Mai 2011 zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz hat die Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17\/4230) vorgelegt. Stellung&shy;nahme der Humanis&shy;ti&shy;schen Union zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Besch&auml;f&shy;tig&shy;ten&shy;da&shy;ten&shy;schutzes Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 17\/4230)anl&auml;sslich der &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung im Innenausschuss [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2021-09-03T22:04:09+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"16\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\/","name":"Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz (Langfassung) - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2011-05-20T08:55:00+00:00","dateModified":"2021-09-03T22:04:09+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/stellungnahme-gesetzentwurf-breg\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Themen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Datenschutz","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/datenschutz\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz (Langfassung)"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/thema\/7595","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/thema"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/types\/thema"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/media?parent=7595"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories?post=7595"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/tags?post=7595"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}