{"id":7830,"date":"1997-05-23T11:42:00","date_gmt":"1997-05-23T09:42:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/chaostage-1996-in-bremen-polizeigewahrsam-fuer-punktypisches-aussehen\/"},"modified":"2021-09-04T00:04:28","modified_gmt":"2021-09-03T22:04:28","slug":"chaostage-1996-in-bremen-polizeigewahrsam-fuer-punktypisches-aussehen","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/chaostage-1996-in-bremen-polizeigewahrsam-fuer-punktypisches-aussehen\/","title":{"rendered":"&#8222;Chaostage&#8220; 1996 in Bremen: Polizeigewahrsam f\u00fcr &#8222;punktypisches Aussehen&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><i>Grundrechte-Report 1997, S. 29-34<\/i><\/p>\n<p>Rechtswidriges Verhalten haben sich Polizeikr\u00e4fte schon h\u00e4ufig vorhalten lassen m\u00fcssen. Aber auch wenn man den Chaostagen 1996 selber nichts abgewinnen kann, mu\u00df die Behandlung der Punks, genauer: derjenigen, die von der Polizei als Punks definiert wurden, durch die Bremer Obrigkeit bedenklich stimmen. Einerseits hat sie an diesen Tagen ein Segment der Jugendkultur zum \u00f6ffentlichen Feind erkl\u00e4rt, andererseits gab sie wenig gefestigtes rechtsstaatliches Bewu\u00dftsein zu erkennen. Die Frage ist, ob dieses rigorose und in weiten Teilen rechtswidrige Polizeikonzept k\u00fcnftig auch auf andere gesellschaftliche Gruppen Anwendung finden wird. Hierf\u00fcr spricht, da\u00df Bremens Innensenator Borttscheller (CDU) bundesweite Anfragen nach dem Einsatzkonzept bekam.<\/p>\n<p>Das polizeiliche Einsatzkonzept: Einen detaillierten \u00dcberblick der Ereignisse zu geben f\u00e4llt auch Monate sp\u00e4ter noch schwer: Als Quellen stehen vor allem die zahlreichen Betroffenen, aber auch Zuschauer, Pressevertreter und &#8211; allerdings nicht mit besonderer Glaubw\u00fcrdigkeit &#8211; Polizeivermerke und Polizeiaussagen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Die Polizei des Landes Bremen hatte sich vorbereitet, ein Exempel zu statuieren. Schon bald nachdem bekannt wurde, da\u00df die \u00fcblicherweise in Hannover stattfindenden Chaostage bei zu gro\u00dfem Druck nach Bremen verlegt werden k\u00f6nnten (vgl. Beitrag von R. G\u00f6ssner), entwickelten die Beh\u00f6rden die Strategie, die Anreise ausw\u00e4rtiger Punks m\u00f6glichst zu verhindern oder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen sowie in Bremen alle Ansammlungen von orts\u00fcblich Verd\u00e4chtigen aufzul\u00f6sen. Im einzelnen bot die Polizei folgende Reaktionsma\u00dfnahmen auf:<\/p>\n<p>Platzverweise im Vorfeld: Bereits in der Woche vor dem 3.August 1996 wurden Platzverweise in Bremen gegen\u00fcber Punks &#8211; oder Leuten, die nach Meinung der Polizei so aussahen &#8211; ausgesprochen. Am 31.Juli 1996 traf es unter anderem eine Gruppe meist nicht Vollj\u00e4hriger, die nicht nur ihre Festnahme zum 3. Polizeirevier (dieses ist seit Jahren wegen angeblicher \u00dcbergriffe auf Ausl\u00e4nder, Punks und Drogenabh\u00e4ngige im Gerede) erlebten. Ihnen wurde \u00fcberdies ein unbefristetes Stadtverbot f\u00fcr die gesamte Stadt Bremen erteilt. Vier Personen gab das Verwaltungsgericht noch am 2.August 1996 die &#8222;Stadtrechte&#8220; zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Allgemeinverf\u00fcgung: Am 1.August 1996 erlie\u00df die Polizeibeh\u00f6rde eine Allgemeinverf\u00fcgung, nach der Ausweich- oder Ersatzveranstaltungen zu den Chaostagen 1996 in Hannover in Bremen verboten wurden. Weiter wurde &#8222;den Personen, die von der Polizei verd\u00e4chtigt wurden, in Hannover bereits Platzverweis pp. erhalten zu haben&#8220; oder die Durchf\u00fchrung oder Teilnahme der von Bremen verbotenen Veranstaltung vorzubereiten, der Aufenthalt in der Stadtgemeinde Bremen bis zum 5.August 1996 untersagt, sofern sie keinen festen Wohnsitz in Bremen h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Platzverweise wurden dann ab 2.August 1996 massenhaft ausgesprochen; die Betroffenen berichteten von der gro\u00dfen polizeilichen Gereiztheit und Aggressivit\u00e4t. Wie gro\u00df die Zahl der von Platzverweisen Betroffenen bis zum 3.August 1996 war, kann nicht gesagt werden. Die Polizei behauptet, sie habe in der Zeit vom 30.Juli bis zum 4.August insgesamt 476 ausw\u00e4rtigen Personen Stadtverbot erteilt. Diese Zahl ist zweifelhaft. So berichteten viele Betroffene, da\u00df ihnen Platzverbote lediglich m\u00fcndlich, aber mit gro\u00dfem k\u00f6rperlichen Nachdruck erteilt worden seien. Zudem &#8211; so die Polizei- seien die Bremer B\u00fcrger, denen Platzverbote im Sinne der Allgemeinverf\u00fcgung erteilt wurden, erst gar nicht gez\u00e4hlt worden.<\/p>\n<p>Jedenfalls f\u00fchrte dies zu der absurden Situation, da\u00df im Ostertor-\/ Steintorviertel wohnende Personen Platzverweise f\u00fcr ihr eigenes Wohnquartier erhielten. Auf Nachfragen, wie sie die Platzverweise erf\u00fcllen k\u00f6nnten, kam die lapidare Antwort, dann d\u00fcrften sie eben nicht das Haus verlassen. Nicht bedacht wurde offenbar, da\u00df auch Punks oder als Punks definierte Wochenendeink\u00e4ufe t\u00e4tigen m\u00fcssen. An eine Massenversorgung der nicht b\u00fcrgerlich aussehenden Viertelbewohner durch die Polizei war nicht gedacht worden.<\/p>\n<p>Ingewahrsamnahmen: Ab dem 2.August kann von einem Belagerungszustand in Bremen gesprochen werden. Am Bahnhof wurde ein gr\u00f6\u00dferer Bereich zu einem \u00f6ffentlichen Knast umgebaut. In einem Seitengang der Bahnhofshalle entstand aus mobilen Metallz\u00e4unen ein Freiluftk\u00e4fig &#8211; innen die St\u00f6rer, au\u00dfen die polizeilichen Bewacher. Frisch am Bahnhof Eingetroffene wurden dort genauso zwischenverwahrt wie diejenigen, die in der Stadt festgenommen wurden und zur\u00fcckgeschickt werden sollten.<\/p>\n<p>Auf den Stra\u00dfen wurde quer durchs Stadtgebiet, vor allem im Ostertor-\/Steintorviertel, Jagd auf &#8222;Punks&#8220; gemacht. Aber auch in der Innenstadt wurden einkaufende Jugendliche mit Platzverweisen \u00fcberzogen. Die Gesch\u00e4fte klagten sp\u00e4ter \u00fcber erheblichen Umsatzr\u00fcckgang, da ihre Kunden die L\u00e4den nicht erreicht h\u00e4tten.<\/p>\n<p>In der Nacht vom 2. auf den 3.August 1996 wurden an der Sielwall-Kreuzung, einem f\u00fcr Auseinandersetzungen bekannten Ort in Bremen, gegen 2 Uhr ca. 100 Personen zun\u00e4chst eingekesselt, dann in Polizeihaft, sprich: in Gewahrsam genommen und zur provisorisch eingerichteten Gefangenensammelstelle in einer ehemaligen Kaserne gebracht. In vier Garagen und vor\u00fcbergehend in Polizeiwachen wurden im Laufe des 3.August 1996 nach Polizeiangaben 315 Personen eingesperrt; 116 von ihnen waren unter 18 Jahre (also etwa 70 Personen pro Garage). Die Haftbedingungen waren schlicht menschenunw\u00fcrdig. Die Garagen hatten keinerlei Einrichtung, die Betroffenen mu\u00dften auf nacktem Beton ausharren. Den Gefangenen wurde pro Garage unter Mi\u00dfachtung einfachster hygienischer Regeln eine Plastikwanne voll Wasser nebst Pappbechern in die Gemeinschaftszellen gestellt. Betroffene berichteten sp\u00e4ter, da\u00df sie sich Magen-Darm-Grippen durch das verschmutzte Wasser zugezogen h\u00e4tten. Zu essen gab es f\u00fcr die bereits um 2 Uhr Festgenommenen bis ca. 20 Uhr lediglich sogenannte Lunchpakete, allerdings nicht in ausreichender Zahl. Toiletten gab es nicht; wer Gl\u00fcck hatte, wurde nach langem Klopfen von Polizeibeamten zu mobilen Toiletten auf das Kasernengel\u00e4nde gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Kontaktaufnahme mit Anw\u00e4lten wurde bei drei Ausnahmen generell verwehrt. Die telefonisch gef\u00fchrten Gespr\u00e4che wurden von der Polizei mitgeh\u00f6rt und in einem der drei F\u00e4lle abgebrochen, als der Betroffene dem Anwalt die Namen von weiteren Betroffenen, die anwaltliche Vertretung w\u00fcnschten, mitteilen wollte. Das war offensichtlich rechtswidrig. Durch einen Zufall gelang es zwei Anw\u00e4lten, zur Gefangenensammelstelle vorzudringen. Sie wurden von den polizeilichen Bewachern des Kasernengel\u00e4ndes f\u00fcr Not\u00e4rzte gehalten und ohne weiteres auf das Gel\u00e4nde gelassen. Unter freiem Himmel konnten sie, eingerahmt von einem guten Dutzend Polizeibeamten, mit Mandanten sprechen &#8211; von un\u00fcberwachter Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant und Verschwiegenheit der anwaltlichen Arbeit keine Spur. Die Polizei stritt im nachhinein ab, die Kontaktaufnahme zwischen Anw\u00e4lten und Mandanten verhindert zu haben. Sie behauptete nunmehr, da\u00df sie sogar f\u00fcr alle diejenigen Personen, die keinen Anwalt nennen konnten, die Nummer des Anwaltsnotdienstes in Bremen bereitgehalten habe, da\u00df aber lediglich f\u00fcnf Personen von dem Angebot Gebrauch gemacht h\u00e4tten. Dies ist aus eigener Sicht der Dinge falsch und unwahr. So ist die Telefonnummer des Anwaltsnotdienstes der Leitung der Gefangenensammelstelle vom Verfasser dieses Artikels mitgeteilt worden; er hat bei der Gelegenheit festgestellt, da\u00df ihr die Institution &#8222;Anwaltsnotdienst&#8220; g\u00e4nzlich unbekannt war. Zudem wurde die Kontaktaufnahme auch insoweit verhindert, als der Verbleib von festgenommenen Personen, nach deren Aufenthalt direkt &#8211; unter Angabe der Namen &#8211; gefragt wurde, geleugnet wurde.<\/p>\n<p>Laut Polizeiangaben wurden 305 Personen aufgrund polizeirechtlicher Gefahrenabwehr festgenommen. Von dieser Gruppe wurden am 3.August 1996 ab 21 Uhr zehn Personen richterlich angeh\u00f6rt, sieben von ihnen wurden unmittelbar durch richterlichen Beschlu\u00df auf freien Fu\u00df gesetzt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, da\u00df Ingewahrsamgenommene unverz\u00fcglich dem Richter vorzuf\u00fchren sind. Nach den Chaostagen entspann sich ein \u00f6ffentlicher Streit zwischen den zust\u00e4ndigen Amtsrichtern, die sich in geh\u00f6riger Zahl den ganzen Tag \u00fcber in Bereitschaft gehalten hatten, und der Polizei, die sich weigerte, vorzuf\u00fchren &#8211; allerdings ohne konkretes Ergebnis. Die Polizeif\u00fchrung arbeitete bei den zehn richterlichen Anh\u00f6rungen mit einem Mustertext, in dem verschiedene Rubriken ankreuzbar waren; in keinem Fall wurden konkrete Handlungen vorgeworfen; die Vorw\u00fcrfe reduzierten sich darauf, Punk zu sein oder so auszusehen. Gegen zehn Personen wird strafrechtlich ermittelt, die Vorw\u00fcrfe lauten unter anderem auf Landfriedensbruch und Sachbesch\u00e4digung.<\/p>\n<p>Bemerkenswert ist, da\u00df die Polizei einen &#8222;Uralt-Szene-VW-Bulli mit Hannoveraner Kennzeichen&#8220;, der von als Punkern verkleideten Polizeibeamten genutzt wurde, am Sielwalleck verloren hat. Das Polizeiprotokoll vermerkt: s\u00e4mtliche Scheiben eingeschlagen, Dellen in der Karosserie, Reifen zerstochen. Das hat zu Spekulationen gef\u00fchrt, ob und wie viele SEKler als &#8222;Punks&#8220; beim Provozieren im Einsatz waren &#8230;<\/p>\n<p>Juristische Kritik: Mit den rechtlichen Mitteln des Versammlungs- und Polizeirechtes soll der Polizeieinsatz legitimiert werden.<\/p>\n<p>Nachdem alle Versammlungen vom 2. bis 4.August 1996 in Bremen verboten wurden und die strafrechtlichen Verfolgungen nach derzeitiger Kenntnis im Bereich des Normalen blieben, seien die polizeirechtlichen Ingewahrsamnahmen betrachtet: Diese d\u00fcrfen nach bremischem Polizeirecht &#8211; im Gegensatz zum bayerischen Polizeirecht &#8211; gem. \u00a7 \u00a7 15, 16, 17, 2, 3 und 4 BremPolG nur bei Vorliegen konkreter Gefahr vorgenommen werden. In den 80er Jahren wurde von der B\u00fcrgerschaft mit den Stimmen der SPD dieser Gefahrenbegriff festgeschrieben. Der Gesetzestext lautet w\u00f6rtlich: &#8222;Die Polizei darf eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies unerl\u00e4\u00dflich ist, zur Verhinderung der unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr.&#8220; &#8218;Erhebliche Gefahr&#8216; ist ebenfalls definiert: &#8222;eine Gefahr f\u00fcr ein bedeutsames Rechtsgut, wie Bestand des Staates, Leben, Gesundheit, Freiheit oder nicht unwesentliche Verm\u00f6genswerte&#8220;. Der konkrete Gefahrenbegriff fordert wieder, da\u00df individuelles Verhalten vorliegen mu\u00df. Auszusehen wie ein Punk oder sich so zu verhalten reicht eindeutig nicht aus; Festnahmen hiermit zu begr\u00fcnden ist und war rechtswidrig.<\/p>\n<p>In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Gr\u00fcnen teilte der Innensenator lapidar mit: &#8222;&#8230; der Nachweis der individuellen Beteiligung im Rahmen dieses Szenarios war nicht zu f\u00fchren &#8230;&#8220; Diese Aussage korrespondiert mit dem beim Amtsgericht verwendeten polizeilichen Mustertext, mit dem die richterliche Best\u00e4tigung der Ingewahrsamnahmen erreicht werden sollte: &#8222;Grund der Ingewahrsamnahme des [Name] war nicht, da\u00df dieser selbst als Person eine Gefahr darstellt &#8230;&#8220; Deutlicher konnte die Polizei das Bewu\u00dftsein der Rechtswidrigkeit des eigenen Handelns nicht belegen.<\/p>\n<p>In den zahlreichen anh\u00e4ngigen Fortsetzungsfeststellungs-, Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen bei Zivil- und Verwaltungsgerichten in Bremen ist auch ein halbes Jahr nach dem Einsatz eine kleine Frage nach wie vor offen und noch nicht beantwortet: Was ist punktypisches Aussehen und punktypisches Verhalten?<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[49],"tags":[],"class_list":["post-7830","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-polizei"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>&quot;Chaostage&quot; 1996 in Bremen: Polizeigewahrsam f\u00fcr &quot;punktypisches Aussehen&quot; - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/chaostage-1996-in-bremen-polizeigewahrsam-fuer-punktypisches-aussehen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"&quot;Chaostage&quot; 1996 in Bremen: Polizeigewahrsam f\u00fcr &quot;punktypisches Aussehen&quot; - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Grundrechte-Report 1997, S. 29-34 Rechtswidriges Verhalten haben sich Polizeikr\u00e4fte schon h\u00e4ufig vorhalten lassen m\u00fcssen. 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