{"id":7974,"date":"2005-05-20T19:50:00","date_gmt":"2005-05-20T17:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/relativierungen-herausforderungen-gedanken-zur-situation-der-buergerrechte\/"},"modified":"2021-09-04T00:04:51","modified_gmt":"2021-09-03T22:04:51","slug":"relativierungen-herausforderungen-gedanken-zur-situation-der-buergerrechte","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/relativierungen-herausforderungen-gedanken-zur-situation-der-buergerrechte\/","title":{"rendered":"Relativierungen &amp; Herausforderungen \u0096 Gedanken zur Situation der B\u00fcrgerrechte"},"content":{"rendered":"<p><i>Mitteilungen Nr. 189, S.4-6<\/i><\/p>\n<p><b>\u00a0I. Relativierungen<\/b><br \/>Der gegenw\u00e4rtige Zustand der B\u00fcrgerrechte in Deutschland kann nicht beschrieben werden, ohne auf drei Vorg\u00e4nge aus den vergangenen zwei Jahren einzugehen. Es sind drei Vorg\u00e4nge, die aus dem t\u00e4glichen Kampf um die B\u00fcrgerrechte, aus dem \u00fcblichen Ringen zwischen Sicherheit und Freiheit herausragen und in mehrfacher Hinsicht etwas Besonderes sind. Obwohl sie f\u00fcr sich genommen jeweils nichts miteinander zu tun haben, k\u00f6nnen sie in einem \u00fcbergeordneten Zusammenhang gesehen werden.<br \/>1. Mitte 2003 kommt eine neue, vom Bonner Staatsrechtsprofessor Matthias Herdegen verfasste Kommentierung zu Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) im Grundgesetzkommentar Maunz\/D\u00fcrig heraus. \u00dcber Juristenkreise hinaus w\u00e4re dies vermutlich nicht weiter aufgefallen, h\u00e4tte nicht Ernst-Wolfgang B\u00f6ckenf\u00f6rde diese Neubearbeitung in einem tiefgr\u00fcndigen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung analysiert.\u00a0 <br \/>Erw\u00e4hnenswert ist dieser Vorgang, weil er schlaglichtartig eine sich \u00fcber die Jahre vollziehende Ver\u00e4nderung in der Interpretation der Menschenw\u00fcrdegarantie markiert. G\u00fcnter D\u00fcrig, der (Mit-)Begr\u00fcnder des wohl angesehensten Grundgesetzkommentars, verstand die Menschenw\u00fcrdegarantie des Artikel 1 Absatz 1 GG als objektiv-rechtliche Konstruktionsmaxime des seinerzeit neu entstehenden Staates. Dem Grundkonsens der Nachkriegsgesellschaft entsprechend, die Barbarei der Nazi-Diktatur noch in den Gliedern, interpretierte er die Menschenw\u00fcrde als einen jedem Menschen kraft seines Mensch-Seins, unabh\u00e4ngig von Entwicklungsstand, pers\u00f6nlichen F\u00e4higkeiten, Leistung usw. zukommenden absoluten Wert. Durch seine vorpositivistische Verankerung sollte er dem inhaltlichen Zugriff entzogen sein. Nach seinem Verst\u00e4ndnis wurde durch die Menschenw\u00fcrdegarantie ein dem Staat und der Gesellschaft vorgelagerter sittlicher\u00a0 Wert &#8218;deklaratorisch&#8216; in das positive Recht \u00fcbernommen.<br \/>In Herdegens Neuinterpretation spiegelt sich unsere heutige Unbefangenheit im Umgang mit den Verm\u00e4chtnissen der j\u00fcngeren Vergangenheit: im Bewusstsein der sich gefestigten demokratischen Gesellschaft unterwirft er Artikel 1 Absatz 1 GG dem interpretatorischen Zugriff. Er l\u00f6st ihn von der vorpositivistischen Verankerung und sieht allein den Verfassungstext und dessen Exegese als normativ relevant an. Die Menschenw\u00fcrdegarantie wird Interpretationssache. Auswirkung hat dies vor allem dort, wo durch die Weiterentwicklung der Biotechnologien neue Antworten gefunden werden m\u00fcssen (s.u. II.). <br \/>2. Der zweite Vorgang, der hier anzuf\u00fchren ist, ist der Fall Daschner. Der ehemalige Frankfurter Vize-Polizeipr\u00e4sident hatte dem Entf\u00fchrer Magnus G\u00e4fgen die Zuf\u00fcgung von Schmerzen &#8222;ohne Verletzungen&#8220; androhen lassen, um von diesem das Versteck des Entf\u00fchrungsopfers Jakob Metzler zu erfahren, und war offensichtlich auch dazu entschlossen, n\u00f6tigenfalls \u00fcber die blo\u00dfe Androhung hinaus zu gehen.<br \/>Dass darin ein Versto\u00df gegen das Folterverbot liegt, wurde in der von Daschner ausgel\u00f6sten Debatte von keinem bezweifelt. Juristen wie vox populi stritten hernach jedoch \u00fcber Ausnahmen und Grenzen des Folterverbots, also dar\u00fcber, ob und in welchen Situationen der Staat sich vielleicht doch der Folter bedienen d\u00fcrfe.<br \/>Liest man die Gr\u00fcnde des Urteils des Frankfurt Landgerichts vom 15. Februar, so muss man zun\u00e4chst der Frankfurter Polizei Respekt zollen, denn es wird deutlich, wie sehr Daschner mit seiner Absicht, eine Aussage von G\u00e4fgen notfalls durch die Zuf\u00fcgung von Schmerzen zu erzwingen, trotz der mittlerweile sehr zugespitzten Situation und der beharrlichen Obstruktion des Angeklagten, alleine stand. Das Bemerkenswerte dieses Falles ist, dass die Gewaltandrohung nicht auf einen Kollegen an der Front zur\u00fcckgeht, der unter dem Druck der Erwartungen die Nerven verloren hatte, sondern gegen z\u00e4hen Widerstand und an der offiziellen Hierarchie vorbei von der Beh\u00f6rdenleitung durchgedr\u00fcckt wurde. Die zust\u00e4ndigen Abschnittsleiter hielten an ihren ermittlungstaktischen Alternativen (der Gegen\u00fcberstellung mit Jakobs Schwester) auch in dieser Situation fest. <br \/>Dies zeigt, dass zu dieser Zeit das Folterverbot in den Polizeistrukturen so fest verankert war, dass &#8211; au\u00dfer Daschner &#8211; keiner auf die Idee einer illegalen Aussageerpressung kam. Ja sogar noch als die verf\u00fchrerische Vorstellung vom amtierenden Chef der Beh\u00f6rde ausgesprochen und angeordnet war, seine Untergebenen dieses Vorgehen ablehnten und zu umgehen versuchten. <br \/>Die Frage ist: hat sich an dieser tiefen Verwurzelung des Folterverbots in den Polizeistrukturen seit dem Urteil des Frankfurter Landgerichts etwas ver\u00e4ndert? <br \/>Daschner und der Beamte, der G\u00e4fgen die Befragung unter Schmerzen angedroht hatte, wurden zwar vom Landgericht wegen N\u00f6tigung verurteilt. Das Urteil hielt das Folterverbot aufrecht und entzog sich zun\u00e4chst allen Rechtskniffen einer Relativierung (bspw. durch \u00fcbergesetzlichen Notstand, Verbotsirrtum usw.). Fragw\u00fcrdig ist jedoch die Rechtsfolge, die das Landgericht \u00fcber die beiden Angeklagten verh\u00e4ngte: eine f\u00fcr die Zeit von einem Jahr zur Bew\u00e4hrung ausgesetzte Geldstrafe in H\u00f6he von 90 Tagess\u00e4tzen f\u00fcr Daschner, 60 f\u00fcr den ihm unterstellten Beamten &#8211; das Strafma\u00df bewegt sich dabei in Gr\u00f6\u00dfenordnungen der Stra\u00dfenverkehrsgef\u00e4hrdung. Bei formaler Aufrechterhaltung des Folterverbots macht das Landgericht zugleich klar: so ganz ernst gemeint ist das doch nicht; wer als verantwortlicher Polizeif\u00fchrer in \u00e4hnlichen Situationen Folter androhen oder anwenden l\u00e4sst, hat fortan wenig zu bef\u00fcrchten &#8211; nicht mal einen Karriereknick, denn das Disziplinarverfahren gegen Daschner wurde ohne Disziplinarma\u00dfnahme beendet.<br \/>3. Der dritte hier zu erw\u00e4hnende Vorgang ist das am 18. Juni 2004\u00a0 von der Regierungskoalition beschlossene und am 15. Januar 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz. Es enth\u00e4lt in \u00a7 14 Absatz 3 eine Erm\u00e4chtigung zum Abschuss von (Passagier-)Flugzeugen, wenn diese von Terroristen als Waffe gegen andere Ziele eingesetzt werden sollen. Trotz aller einschr\u00e4nkenden Voraussetzungen und verschleiernden Sprache: Im Kern enth\u00e4lt diese Norm die nach 1945 undenkbare Erm\u00e4chtigung, \u00fcber das Leben von Menschen zu richten, die nicht Verursacher der Gefahr sind &#8211; die einen zu t\u00f6ten, um die anderen zu retten. Auch dieser Vorgang wurde in der rechtswissenschaftlichen Literatur umf\u00e4nglich er\u00f6rtert. Das Bemerkenswerte ist: sogar der Bundespr\u00e4sident zweifelte. Allein: er wankte zwar, doch fiel er nicht. Trotz tiefgreifender Zweifel unterschrieb Horst K\u00f6hler das Gesetz und schob den schwarzen Peter per Brief an die Fraktionen des Bundestages und das Bundesverfassungsgericht weiter.<br \/>Die Menschen- resp. B\u00fcrgerrechte sind in dieser Zeit auch durch viele andere Vorg\u00e4nge unter Druck geraten: durch neue Sicherheitsgesetze, durch die Einf\u00fchrung neuer \u00dcberwachungstechnologien, durch die Verabreichung von Brechmitteln, durch Abschiebungen usw. Diese drei Vorg\u00e4nge verdienen aber, besonders benannt zu werden. Gemeinsam ist ihnen, dass <br \/>&#8211; sie gedanklich Fundamente unseres Menschenrechtsverst\u00e4ndnisses in Frage stellen, <br \/>&#8211; sie sich von der starken Stellung abwenden, die nach dem bisherigen Verst\u00e4ndnis der Menschenrechte dem Individuum gegen\u00fcber Staat und Gesellschaft zusteht und den Einzelnen f\u00fcr Zwecke des \u00fcbergeordneten Gro\u00dfen in die &#8211; sogar t\u00f6dliche &#8211; Pflicht nehmen. <br \/>&#8211; es sich nicht um Ansichten oder Forderungen von den R\u00e4ndern der Gesellschaft oder um \u00c4u\u00dferungen der vox populi handelt, sondern die Protagonisten Teile der Pfeiler sind, auf denen das Staatsgeb\u00e4ude ruht: Rechtswissenschaft, Justiz, Gesetzgeber.<br \/>Diese Vorg\u00e4nge unterh\u00f6hlen den Rechtsstaat von innen heraus: Rechtsstaat setzt voraus, dass der Einzelne stets Rechtssubjekt ist, dass er der Exekutive niemals restlos aus-geliefert wird, dass immer sein Rechtsstatus als autonomes Subjekt geachtet wird. Und genau dieses Fundamentalprinzip des Rechtsstaates wird durchbrochen: Die Folter zielt auf totale Unterwerfung\u00a0 und will alle Widerst\u00e4ndigkeit gegen eine Kooperation mit der Staatsmacht brechen. Auch die gezielte T\u00f6tung unschuldiger B\u00fcrger zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr andere l\u00e4sst keinerlei Raum mehr f\u00fcr Autonomie. (Hier wird argumentiert, die Autonomie sei den Betroffenen schon von den Entf\u00fchrern genommen worden, es handele sich quasi schon um lebende Tote. Doch tr\u00e4gt diese Argumentation nicht, sie kommt einer juristischen Vorverlagerung des Todes gleich. Da der Mensch den Verlauf zuk\u00fcnftiger Ereignisse nicht vorherwissen kann, gibt es den Rechtsstatus des noch lebenden Toten nicht.)<br \/><b>\u00a0II. Ver\u00e4nderungen<\/b><br \/>Unsere Gesellschaft ver\u00e4ndert sich &#8211; verglichen mit vorangegangenen Epochen &#8211; rasant. Diese Ver\u00e4nderungen betreffen alle Lebensbereiche: die technologische und die Wissenschaftsentwicklung, die Art des Wirtschaftens, das soziale Gef\u00fcge der Gesellschaft, die Bindungen der Menschen<\/p>\n<p>untereinander&#8230; Mitunter stellt das auch das Konzept der B\u00fcrgerrechte vor g\u00e4nzlich neue Fragen, die sich nicht unter R\u00fcckgriff auf ihre traditionelle Systematik l\u00f6sen lassen. <br \/>1. Staat und Gesellschaft sind &#8222;verb\u00fcrgert&#8220;:\u00a0 die alten St\u00e4nde bzw. Klassen &#8211; Adel, Klerus, Handwerk, Bauern, auch das Industrieproletariat &#8211; haben sich aufgel\u00f6st, der f\u00fcr die B\u00fcrgerrechte konstitutive Gegensatz von Staat und Gesellschaft ist \u00fcberwunden. Unserer Staat ist kein Feudalstaat, die Beamten keine exklusive Kaste mehr, er ist ein Staat des B\u00fcrgertums geworden, ein Instrument in der Hand der B\u00fcrger. Die gro\u00dfe Mitte der Gesellschaft erlebt die Staatsmacht nicht mehr als Bedrohung, sondern als Garant ihrer Entfaltungsm\u00f6glichkeiten und ihrer Sicherheit. Als Bedrohung wird nicht mehr die Macht des Staates, sondern seine Ohnmacht gegen\u00fcber externen Bedrohungen wahrgenommen &#8211; Terrorismus, Zuwanderung, Asylsuchende, Verbrecher usw. Der machtvollste Teil der staatlichen Exekutive, die Polizei, ist zu der gesellschaftlichen Institution geworden, die in der Bev\u00f6lkerung am meisten Vertrauen genie\u00dft.<br \/>2. Von existenzieller Bedeutung sind Menschenrechte f\u00fcr diejenigen, die &#8211; von der Mitte der Gesellschaft aus gesehen &#8211; die wahrgenommene Bedrohung verk\u00f6rpern. Das setzt den Ansatz der Menschenrechte unter Druck, denn er hat keine nat\u00fcrliche Verankerung in der Mitte der Gesellschaft, sondern wird als l\u00e4stig und hinderlich in der Auseinandersetzung mit den Bedrohungen empfunden.<br \/>3. Trotz der Aufl\u00f6sung der Klassen und der (fast) allgemeinen Verb\u00fcrgerlichung findet in unserer Gesellschaft eine neue Segregation statt. Die Chancen zur Teilhabe an den gesellschaftlichen G\u00fctern sind h\u00f6chst ungleich verteilt, die Gegens\u00e4tze haben sich in den vergangenen Jahren versch\u00e4rft. Und niemals zuvor hat sich die Gesellschaft so umfassend der Rationalit\u00e4t der Wirtschaftsgesetze unterworfen. Die soziale Dimension der Menschenrechte gewinnt damit gegen\u00fcber den Freiheitsrechten an Bedeutung.<br \/>4. Technische und wissenschaftliche Entwicklungen erlauben einen Zugriff auf den Menschen, wie wir ihn bislang nicht gekannt haben. Beschr\u00e4nkungen, die dem Zugriff von Staat und Gesellschaft auf den Einzelnen durch den Stand der Technik gesetzt waren, entfallen und verlangen teilweise v\u00f6llig neue Antworten, die nicht ohne weiteres aus dem traditionellem System der B\u00fcrgerrechte abgeleitet werden k\u00f6nnen. <br \/>So erlaubt uns bspw. der Fortschritt der Gentechnik den Zugriff auf Stadien der menschlichen Entwicklung, der uns bislang verwehrt war: Wir k\u00f6nnen Embryonen au\u00dferhalb des Mutterleibes technisch herstellen und am Leben halten, wir k\u00f6nnen per PID ihre genetische Qualit\u00e4t erkunden (und dann danach entscheiden, welcher in den Mutterleib eingepflanzt und welcher &#8222;verworfen&#8220; wird), wir k\u00f6nnen klonen und k\u00fcnstliche Chim\u00e4ren aus menschlichen und tierischen Zellen herstellen, wir k\u00f6nnen die Keimbahnzellen manipulieren (so dass sich die Manipulationen auf die Nachkommen \u00fcbertragen), und wir k\u00f6nnen genetisch bedingte Krankheiten erkennen, die sich noch gar nicht manifestiert haben. <br \/>Diese Zugriffsm\u00f6glichkeiten stellen grundlegende Fragen an das Konzept der Menschenrechte. Wann ist ein Mensch ein Mensch? Wann wird er zum Tr\u00e4ger von Grundrechten und Menschenw\u00fcrde? Welche Zugriffe auf die menschliche Entwicklung zu welchen Zwecken sollen zul\u00e4ssig sein? All dies sind Fragen, die auch aus b\u00fcrgerrechtlicher Sicht beantwortet werden m\u00fcssen.<br \/>Auch die Entwicklung der Informationstechnologie hat eine ganz neue Qualit\u00e4t von Zugriffsm\u00f6glichkeiten geschaffen: \u00fcber Handys, GPS, Mautsysteme u.\u00e4. lassen sich theoretisch Profile der physisch-realen Bewegungen fast jedes B\u00fcrgers herstellen; die virtuellen Bewegungen im Netz hinterlassen an jeder Serverkreuzung ihre Spuren, Patientenkarten sollen intime Gesundheitsdaten sammeln, elektronische Warenverwaltungssysteme k\u00f6nnen Konsumgewohnheiten offen legen usw. Mit riesigen Schritten n\u00e4hern wir uns dem gl\u00e4sernen Menschen. Als Anfang der 80er Jahre die Volksz\u00e4hlungsvorhaben zu massenhaftem Protest f\u00fchrte, hatten viele das Orwell-Jahr 1984 als Horror-Vision vor Augen. Zwanzig Jahre sp\u00e4ter sind wird dort angekommen und f\u00fchlen uns sauwohl dabei. <br \/><b>\u00a0III. Herausforderungen<br \/><\/b>Die Humanistische Union muss sich diesen Herausforderungen stellen: Auf die Ver\u00e4nderungen muss sie Antworten finden, gegen die Relativierungen die B\u00fcrgerrechte wieder in der Mitte der Gesellschaft verankern. Das bedeutet konzeptionelle Arbeit: sie muss das Konzept der B\u00fcrgerrechte fit machen f\u00fcr das 21. Jahrhundert.<br \/>F\u00fcr diese Aufgaben braucht die HU Diskussions- und B\u00fcndnispartner: nicht nur die anderen alt-ehrw\u00fcrdigen B\u00fcrgerrechtsverb\u00e4nde wie die Gustav Heinemann-Initiative oder das Grundrechte-Komitee, sondern auch: Gewerkschaften, Verb\u00e4nde, Kirchen, NGOs usw.<br \/>Entscheidend wird schlie\u00dflich sein, ob es gelingt, die Idee der B\u00fcrgerrechte auch wieder f\u00fcr j\u00fcngere Menschen interessant zu machen. Wie andere B\u00fcrgerrechtsvereinigungen auch leidet die HU unter \u00dcberalterung und Mitgliederr\u00fcckgang. Dies wird einerseits organisatorische Antworten erfordern &#8211; dass GHI und HU nun in B\u00fcrogemeinschaft arbeiten, ist ein Schritt in die richtige Richtung -, zwingt aber auch zum Nachdenken \u00fcber Kommunikations- und Kampagneformen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[46,8,21],"tags":[],"class_list":["post-7974","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-anti-terror-kampf","category-bioethik","category-demokratisierung"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Relativierungen &amp; Herausforderungen \u0096 Gedanken zur Situation der B\u00fcrgerrechte - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/relativierungen-herausforderungen-gedanken-zur-situation-der-buergerrechte\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Relativierungen &amp; Herausforderungen \u0096 Gedanken zur Situation der B\u00fcrgerrechte - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilungen Nr. 189, S.4-6 \u00a0I. 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