{"id":8202,"date":"1999-12-01T19:40:00","date_gmt":"1999-12-01T18:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/das-recht-ist-eine-knappe-ressource\/"},"modified":"2021-09-04T00:05:22","modified_gmt":"2021-09-03T22:05:22","slug":"das-recht-ist-eine-knappe-ressource","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/das-recht-ist-eine-knappe-ressource\/","title":{"rendered":"Das Recht ist eine knappe Ressource"},"content":{"rendered":"<p><i>Mitteilung Nr. 168, S. 92-96<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"1-grundrechte-und-rechtsstaat\">1. Grundrechte und Rechtsstaat<\/span><\/h5>\n<p>Im ausgehenden Jahr \u00fcberschlugen sich die Festveranstaltungen zu einem halben Jahrhundert Bundesrepublik und Grundgesetz. Immer wieder bekam man dabei zu h\u00f6ren: Das Grundgesetz ist die beste Verfassung, die wir Deutschen je hatten. Was ist daran so gut, da\u00df man von der besten Verfassung sprechen darf? Zum einen sind es die Grundrechte, beginnend mit Artikel 1 &#8222;Die W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar&#8220;. Zum zweiten ist es der demokratische und soziale Rechtsstaat, wobei interessanterweise der Begriff &#8222;Rechtsstaat&#8220; im Grundgesetz nicht auftaucht aber doch gl\u00fccklicherweise v\u00f6llig unstreitig ist und aus verschiedensten Einzelnormen als Verfassungsgebot abgeleitet wird.Die beste Verfassung und der gesicherte Rechtsstaat &#8211; das war einmal. Sowohl Grundrechte als auch Verfahrensrechte sind in den letzten zwei Jahrzehnten zunehmend eingeschr\u00e4nkt worden. Von der &#8222;knappen Ressource Recht&#8220; ist \u00fcberall die Rede &#8211; sei es aus finanziellen Gr\u00fcnden (obwohl die Justizhaushalte nur ca. 3 % der L\u00e4nderhaushalte ausmachen, im Bund noch viel weniger) oder aus anderen Gr\u00fcnden, wie insbesondere unserer Sicherheit. Dem in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Recht des B\u00fcrgers auf Freiheit vor dem Staat wird der Anspruch des B\u00fcrgers gegen den Staat auf Sicherheit gegen\u00fcbergesetzt, und dieser sei nur durchsetzbar durch Einschr\u00e4nkung der Freiheitsrechte. Dies jedoch ist eine Illusion. Es gibt keine absolute Sicherheit, selbst nicht im Polizeistaat. Hier gilt das bekannte Zitat Benjamin Franklins: &#8222;Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren.&#8220;Auch die angebliche &#8222;querulatorische Proze\u00dfwut&#8220; der B\u00fcrger, die zu immer mehr Rechtsstreitigkeiten f\u00fchre und den Staat folglich zwinge, die knappe Ressource Recht zu rationieren, ist Unsinn: Der Gesetzgeber selbst erzwingt durch immer mehr, immer neue und immer kompliziertere, h\u00e4ufig auch immer widerspr\u00fcchlichere Gesetzesregelungen Streitigkeiten und Prozesse. Klassisches aber keineswegs einziges Beispiel ist das Steuerrecht. Der Pr\u00e4sident des Bundesfinanzhofes, also der h\u00f6chste Finanzrichter dieses Staates, hat in einem Festvortrag hierzu ausgef\u00fchrt: Am Bundesfinanzhof, dem h\u00f6chsten deutschen Steuergericht, gibt es keinen einzigen Richter, der das Steuerrecht beherrscht! Das hei\u00dft, der Staat ist es, der durch seine Rechtsetzung Streitigkeiten provoziert, und nicht der B\u00fcrger. Die Verfassung, die doch die beste war, die die Deutschen je hatten, ist alleine in den vergangenen 50 Jahren 46 mal ge\u00e4ndert worden, von den Grundrechten Artikel 1 bis 19 GG wurden zwei Drittel ge\u00e4ndert. Die unver\u00e4nderten Artikel brauchten auch deshalb nicht ge\u00e4ndert zu werden, weil sie ohnehin unter dem Vorbehalt jedes beliebigen Gesetzes stehen. Ein Abbau der Rechtsgew\u00e4hrung und des Rechtsstaats sowohl im allt\u00e4glichen Bereich der Gerichtsverfahren wie auch im Grundrechtsbereich B\u00fcrger\/Staat, im Bereich der B\u00fcrgerfreiheiten, hat schleichend begonnen und vollzieht sich in zunehmend schnellerem Tempo, ohne da\u00df es die gro\u00dfe Mehrheit der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger merkt.<\/p>\n<h5><span id=\"2-einschraenkungen-im-alltaeglichen-verfahrensrecht\">2. Einschr&auml;n&shy;kungen im allt&auml;g&shy;li&shy;chen Verfah&shy;rens&shy;recht<\/span><\/h5>\n<p>Einschr\u00e4nkungen beginnen im normalen Gerichtsverfahren, wie es fast jeden B\u00fcrger irgendwann einmal betrifft, der zu Gericht geht, um sein Recht zu bekommen. Da allerdings Richter auch Menschen sind, gibt es nicht nur richtige, sondern auch Fehlurteile. Dies erscheint nicht so schlimm &#8211; daf\u00fcr gibt es ja die n\u00e4chste Instanz. Rechtsmittel bis hin zu den Obersten Bundesgerichten, BGH, BFH, BAG, BSG, BVerwG und schlie\u00dflich als letzte, sichernde Instanz das Bundesverfassungsgericht. Sch\u00f6n w\u00e4re es &#8230;Zivilgerichte. Am relativ besten sieht es noch bei den Zivilgerichten aus, die auch die meisten Gerichtsverfahren im Lande erledigen. Urspr\u00fcnglich gab es die erste Instanz, dann die Berufung, die den Fall umfassend im sachlichen und rechtlichen Bereich \u00fcberpr\u00fcfte, und schlie\u00dflich die Revision allein zur Kontrolle von Rechtsfragen. Zu einem gro\u00dfen Teil ist dieses Rechtsmittelverfahren, das man zu kennen glaubt, Geschichte: Seit 1915 gibt es eine Berufungssumme, um Bagatellstreitigkeiten von diesem umfangreichen Rechtsweg auszuschlie\u00dfen. Zun\u00e4chst belief sich diese Berufungssumme auf DM 300,&#8211; , dann auf DM 700,&#8211; , heute liegt sie bei DM 1.500,&#8211;. Das hei\u00dft, der erstinstanzliche Richter &#8211; auch beim Landgericht heute meist nur ein Einzelrichter &#8211; hat \u00fcber sich nur den blauen Himmel. Und welcher Mensch neigt nicht dazu, weniger sorgf\u00e4ltig zu arbeiten, wenn er wei\u00df, da\u00df niemand ihn kontrollieren kann. Und bei bis zu 20 oder gar 30 Terminen pro Verhandlungstag und zwei Verhandlungstagen pro Woche ist es dem Amtsrichter auch objektiv gar nicht m\u00f6glich, eine derartige Vielzahl von F\u00e4llen gr\u00fcndlich zu bearbeiten. Aber ist wirklich f\u00fcr jeden ein Rechtsstreit \u00fcber DM 1.500,&#8211; so unwichtig, da\u00df er auch problemlos ein Fehlurteil verschmerzen kann? In die Revisionsinstanz zum Bundesgerichtshof kommen nur noch Streitigkeiten, bei denen das Oberlandesgericht ausdr\u00fccklich die Revision zugelassen hat wegen Grunds\u00e4tzlichkeit oder Divergenz oder mit einem Wert von mehr als DM 60.000,&#8211;. Ist bei DM 50.000,&#8211; etwa eines H\u00e4uslebauers wegen Pfusch am Bau Rechtsschutz nicht so n\u00f6tig? Und selbst wenn der Streitwert von DM 60.000,&#8211; \u00fcberschritten wird, entscheidet der BGH unanfechtbar, ob er die Revision \u00fcberhaupt annehmen, also sich damit befassen will, \u00a7 454 b ZPO, bezeichnenderweise eingef\u00fcgt durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990. Strafrecht Hier sieht es nicht besser aus, wenn auch jedenfalls dort der Mangel der Rechtsmittel nicht neu ist. Gerade in den schwerwiegenden Straftaten, die vor der Gro\u00dfen Strafkammer am Landgericht angeklagt werden, gab und gibt es nur die Revision, keine Berufung. Die Revision kann nur Rechts- und Verfahrensfehler korrigieren. Davon h\u00e4ngt aber kaum ein Strafurteil ab. Entscheidend ist immer der Sachverhalt, der sich \u00fcberwiegend auf Zeugenaussagen st\u00fctzt, also das unzuverl\u00e4ssigste Beweismittel von allen. Der Angeklagte ist somit faktisch dem erstinstanzlichen Richter &#8211; und gegebenenfalls auch dessen Voreingenommenheiten &#8211; v\u00f6llig ausgeliefert. Auch der Satz &#8222;im Zweifel f\u00fcr den Angeklagten&#8220; sch\u00fctzt ihn nicht. Denn er bedeutet nicht etwa einen Freispruch dann, wenn man objektiv Zweifel an der Tat oder dem T\u00e4ter haben mu\u00df, sondern Freispruch nur dann, wenn auch der Richter selbst sagt, ich habe Zweifel. Und die Mehrzahl der Strafrichter ist &#8211; vielleicht berufsbedingt &#8211; der Auffassung: Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, dann wird der Angeklagte wohl auch schuldig sein, soll er doch das Gegenteil beweisen.Obendrein sind die Rechte des Angeklagten, der ja laut Europ\u00e4ischer Menschenrechtskonvention unschuldig ist, solange er nicht rechtskr\u00e4ftig verurteilt worden ist, in seiner Verteidigung immer mehr beschnitten worden: Inzwischen gibt es den verdeckten Ermittler, den Polizeibeamten, der nicht als solcher auftritt, sondern sich unter einer Legende einschlie\u00dflich Urkundenf\u00e4lschung (damit die Legende glaubhaft ist) in das Leben anderer Leute einschleicht und als Freund ausgibt. Abgesehen davon, da\u00df verdeckte Ermittler gerade in kriminellen Kreisen, die mit solchen rechnen, einer sog. &#8222;Keuschheitsprobe&#8220; unterzogen werden, also Straftaten begehen m\u00fcssen (als: beamtete Straft\u00e4ter!), werden ihre Ermittlungen auch nur verdeckt in das Verfahren eingef\u00fchrt. Weder der Angeklagte noch sein Verteidiger erfahren je, wer der verdeckte Ermittler ist, denn wenn dessen Identit\u00e4t als Zeuge im Verfahren offenbart w\u00fcrde, w\u00e4re er ja als verdeckter Ermittler &#8222;verbrannt&#8220;. Wieviele Falschaussagen aber werden vor Gericht gemacht. Und oft genug kann man solche Aussagen als Falschaussagen nur widerlegen, wenn man wei\u00df, wer sie macht. Beim verdeckten Ermittler gibt es praktisch keine M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Angeklagten, dessen Aussagen zu widerlegen. \u00c4hnlich ist es bei dem Kronzeugen. Eingef\u00fchrt f\u00fcr Bet\u00e4ubungsmittelstraftaten hat er inzwischen ein weites Bet\u00e4tigungsfeld im gesamten Strafrecht. Wer also selbst wegen einer Straftat angeklagt wird, kann nun seinen Kopf aus der Schlinge ziehen: Wenn er der Staatsanwaltschaft und dem Gericht als Zeuge gegen die Mitt\u00e4ter und Mithelfer zur Verf\u00fcgung steht, angeblich zur Aufkl\u00e4rung beitr\u00e4gt, darf er selbst mit Milde rechnen. Wer w\u00e4re da nicht versucht, um seinen eigenen Kopf zu retten, Falschaussagen \u00fcber Mitt\u00e4ter zu machen und diesen die Verantwortung aufzub\u00fcrden? Vor Gericht jedoch gilt er seltsamerweise als glaubw\u00fcrdiger Zeuge. Wenig verbreitet ist die Erkenntnis, die der Hessische Generalstaatsanwalt \u00f6ffentlich verk\u00fcndet: Seit Einf\u00fchrung des Kronzeugen ist ein drastischer Anstieg der Aussagedelikte (Meineid, Falschaussage) zu verzeichnen. Wen k\u00fcmmerts? Wen k\u00fcmmert, da\u00df neuerdings nun selbst der Geheimdienst Bundesnachrichtendienst zur Verbrechensbek\u00e4mpfung eingesetzt wird und in Bayern z.B. auch der Verfassungsschutz? Bisher galt das sog. Trennungsgebot, da\u00df Geheimdienste und Polizei\/ Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nicht zusammenarbeiten und nicht vermischt werden d\u00fcrfen.Wehren kann man sich gegen die geheime \u00dcberwachung, in der Regel nicht, ebensowenig wie gegen Abh\u00f6rma\u00dfnahmen durch Telefon\u00fcberwachung oder den Gro\u00dfen Lauschangriff. Dazu noch sp\u00e4ter im Einzelnen. Zwar wird uns durch die Politiker bei Verabschiedung der Gesetze regelm\u00e4\u00dfig erz\u00e4hlt, alle diese Eingriffe w\u00fcrden striktestens gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft &#8211; alles Schall und Rauch. Zum einen n\u00e4mlich: Man erf\u00e4hrt gar nicht, da\u00df man \u00fcberwacht wurde. Zwar ist dies in der Regel unter gewissen einschr\u00e4nkenden Voraussetzungen in den Geheimdienst- und Polizeigesetzen vorgesehen &#8211; nur es erfolgt schlicht nicht. Und wenn man dann versucht, seinen im Prinzip vorgesehenen Auskunftsanspruch &#8211; ob man denn geheim \u00fcberwacht worden sei &#8211; durchzusetzen, so hat man auch damit in der Regel keinen Erfolg. Der Staat stellt sich einfach &#8211; trotz entgegenstehender Gesetzeslage &#8211; auf den Standpunkt, er m\u00fcsse und d\u00fcrfe nichts sagen. Durch Gesetz vom 17. Juli 1997 sind das Beschleunigte Verfahren und die Hauptverhandlungshaft eingef\u00fchrt worden, d.h. in angeblich einfachen F\u00e4llen soll unverz\u00fcglich &#8211; sp\u00e4testens binnen einer Woche &#8211; Anklage erhoben werden und diese braucht nur m\u00fcndlich zu sein. Geht die Staatsanwaltschaft davon aus, da\u00df der Angeklagte nicht freiwillig zu diesem Verhandlungstermin erscheint, wird er eben verhaftet &#8211; bis zu einer Woche. Da dies laut Gesetz gerade nur bei einfachen F\u00e4llen geschehen darf, w\u00e4re in solchen F\u00e4llen nie mit einer Freiheitsstrafe, jedenfalls nicht ohne Bew\u00e4hrung, zu rechnen. Mit der Hauptverhandlungshaft wird also eine Strafe vollzogen, die hinterher durch das Gericht gar nicht ausgesprochen werden darf. Auch wird der Angeklagte in so kurzer Zeit schon aus Termingr\u00fcnden h\u00e4ufig keinen Verteidiger finden k\u00f6nnen und wenn doch, wie sollen sich Angeklagte und Verteidiger auf die Anklage vorbereiten, die sie nicht kennen? Die Staatsanwaltschaft hat im Zweifel Polizisten als Zeugen zur Verf\u00fcgung &#8211; wie soll der Angeklagte Gegenzeugen beschaffen, zumal er noch nicht wei\u00df, was ihm konkret vorgeworfen werden wird? Etwa bei angeblichem Widerstand gegen die Staatsgewalt oder K\u00f6rperverletzung anl\u00e4\u00dflich einer Demonstration, wenn es darauf ank\u00e4me, daf\u00fcr Zeugen zu finden, da\u00df der Angeklagte gar nicht an dem entsprechenden Ort war? Und der H\u00f6hepunkt aus der ersten Erfahrung mit solchen Verfahren: Gelingt es wider Erwarten dem Angeklagten doch, einen Verteidiger zu beschaffen und gelingt es ihnen beiden, etwa die Zeugenaussagen der Polizisten (die oft genug pr\u00e4pariert und abgesprochen sind) zu ersch\u00fcttern, dann erfolgt nicht etwa ein Freispruch, wie es im normalen Verfahren der Fall w\u00e4re, sondern dann erkl\u00e4rt die Staatsanwaltschaft, da\u00df es sich offensichtlich doch nicht um einen einfachen Fall handele, und folglich nicht das kurze Verfahren durchgef\u00fchrt werden soll. Es geht dann wieder ins normale Ermittlungsverfahren \u00fcber. Ein letztes Beispiel der knappen Ressource Recht im Bereich des Strafrechts: Seit \u00fcber 20 Jahren schreibt das Strafvollzugsgesetz vom 16. M\u00e4rz 1976 in \u00a7 43 vor, da\u00df Gefangene f\u00fcr ihre Arbeit ein Arbeitsentgelt erhalten m\u00fcssen in H\u00f6he &#8222;des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Versicherten der Rentenversicherung&#8220;. Seit \u00fcber 20 Jahren weigern sich die Justiz- und Finanzminister des Bundes und der L\u00e4nder, diesen Gesetzesauftrag zu erf\u00fcllen. Das sei zu teuer. F\u00fcr den normalen B\u00fcrger gilt die Erkl\u00e4rung, man habe nicht gen\u00fcgend Geld, um irgendeine rechtliche Verpflichtung zu erf\u00fcllen, nicht als Entschuldigung. Der Staat aber glaubt offenbar, sich anders verhalten zu d\u00fcrfen. Und dabei handelt es sich nicht etwa um eine Wohltat f\u00fcr den Gefangenen, sondern um ein Verfassungsgebot: Das Bundesverfassungsgericht hat erneut am 1. Juli 1998 (wie auch schon 1973) entschieden, da\u00df es zur unver\u00e4u\u00dferlichen Menschenw\u00fcrde des Art. 1 Grundgesetz geh\u00f6rt, da\u00df auch jeder Gefangene Hoffnung darauf haben mu\u00df, wieder ein normales Leben f\u00fchren zu d\u00fcrfen, und da\u00df folglich die Resozialisierung als zwingendes Verfassungsgebot anzusehen ist, und zur Resozialisierung geh\u00f6rt nach dem BVerfG Arbeit gegen angemessenes Entgelt. Die Justizminister von Bund und L\u00e4ndern haben im Juni 1997 in Saarbr\u00fccken darauf hingewiesen, da\u00df wegen der dramatischen Entwicklung der Gefangenenzahlen und der katastrophalen \u00dcberbelegung der Gef\u00e4ngnisse das gesetzlich und verfassungsrechtlich vorgeschriebene Ziel der Resozialisierung bei Gefangenen nicht mehr m\u00f6glich sei. Die Justizminister verk\u00fcnden damit \u00f6ffentlich, da\u00df unser Gef\u00e4ngniswesen verfassungswidrig ist. Bei den Arbeitsgerichten, die doch potentiell f\u00fcr 90 % der deutschen Bev\u00f6lkerung &#8211; n\u00e4mlich die Arbeitnehmer &#8211; wichtig sind, gibt es grunds\u00e4tzlich \u00fcberhaupt keine Revision. Die Revision beim Bundesarbeitsgericht ist nur m\u00f6glich, wenn sie zugelassen wird, was selten erfolgt. Ansonsten kann man nur die Nichtzulassungsbeschwerde erheben, die aber nicht einmal mit der Begr\u00fcndung, es handele sich um eine Rechtsfrage von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung m\u00f6glich ist! Daher sind auch nur 3 bis 5 Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich. Bei den Verwaltungsgerichten gibt es nicht nur keine Revision mehr, es gibt auch seit 1996 grunds\u00e4tzlich keine Berufung mehr. Um \u00fcberhaupt eine zweite, Berufungsinstanz zu erreichen, mu\u00df man den Antrag stellen &#8211; und durchsetzen &#8211; die Berufung zuzulassen. Die Spitze ist die Finanzgerichtsbarkeit! Hier gibt es \u00fcberhaupt keine Berufung, keine zweite Tatsacheninstanz. Das Finanzgericht ist die erste und letzte Instanz in allen Tatsachenfragen &#8211; und jeder Rechtsstreit besteht \u00fcberwiegend nicht aus Rechtsfragen, sondern in der Kl\u00e4rung des wirklichen Sachverhalts. Nur f\u00fcr Rechtsfragen gibt es die Revision beim Bundesfinanzhof &#8211; aber selbst diese ist seit 1985 nicht mehr uneingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich. Sie findet nur statt, wenn entweder das Finanzgericht sie ausdr\u00fccklich zul\u00e4\u00dft, oder wenn sie mit der Nichtzulassungsbeschwerde &#8211; mit geringer Erfolgsaussicht &#8211; erzwungen wird. Der Rechtsstaat verlangt Recht in angemessener Zeit. Wenn Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz jedem B\u00fcrger das Recht garantiert, bei Verletzung in seinen Rechten durch die \u00f6ffentliche Gewalt vor die Gerichte zu ziehen, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dieser Rechtsweg nur garantiert, wenn er auch in angemessener Zeit zu einem Ergebnis f\u00fchrt (so k\u00fcrzlich auch das BVerfG mit Beschlu\u00df vom 17.11.1999 &#8211; Az. 1 BvR 1708\/99 &#8211; zur Dauer eines \u00fcberlangen Zivilverfahrens seit 1984!). Auch die europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention schreibt in Artikel 6 vor: &#8222;Jedermann hat Anspruch darauf, da\u00df seine Sache &#8230; innerhalb einer angemessenen Frist geh\u00f6rt wird.&#8220; Eine Vielzahl der F\u00e4lle vor dem Europ\u00e4ischen Menschenrechtsgerichtshof dreht sich um diese Frage &#8211; zunehmend auch bei Rechtsstreitigkeiten aus Deutschland. Allgemein wird die Dauer der Gerichtsverfahren beklagt. Durch mehr Richter, Rechtspfleger, Schreibkr\u00e4fte und durch eine bessere Organisation w\u00e4re das Problem zu l\u00f6sen. Und angesichts des minimalen Anteils des Justizhaushalts am Gesamthaushalt \u00fcberzeugt auch nicht das Argument, es sei kein Geld da. Dennoch geschieht hier nichts. Und typisch ist: Wenn gegen den Staat geklagt wird, dauert der Rechtsstreit am l\u00e4ngsten, ist die Rechtsverweigerung am gr\u00f6\u00dften. Vor den Zivil- und Arbeitsgerichten ist die Dauer der Gerichtsverfahren l\u00e4ngst nicht so, wie in der \u00d6ffentlichkeit vermutet. Bei den Arbeitsgerichten findet der erste G\u00fctetermin in der Regel etwa drei Wochen nach Klageinreichung statt. Zivilverfahren vor den Amtsgerichten brauchen durchschnittlich nur wenig mehr als ein halbes Jahr, vor den Landgerichten weniger als ein Jahr. Bei den Sozialgerichten, Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten jedoch ist in der Regel selbst mit einem ersten Termin im ersten Jahr nicht zu rechnen, teilweise dauert es sogar bis zu vier Jahren. Letztinstanzliche Entscheidungen sind kaum vor acht Jahren zu erwarten. Und das, obwohl nach seri\u00f6sen Sch\u00e4tzungen etwa 50 % aller Steuerbescheide (Finanzgerichte) und 50 % aller Bescheide der Arbeitsverwaltung (Sozialgericht) falsch sind. Faktisch gibt es hiergegen kaum einen Rechtsschutz, wenn man etwa an den Fall denkt, da\u00df die Arbeitsverwaltung zu Unrecht eine Sperrzeit f\u00fcr das Arbeitslosengeld von 3 Monaten verf\u00fcgt &#8211; wovon soll der Betreffende inzwischen leben? Verwaltungsgerichtsprozesse um rechtswidrig versagte Baugenehmigungen gibt es kaum, denn was n\u00fctzt mir mein Recht, wenn der Rechtsstreit allein in der ersten Instanz mehrere Jahre dauert und inzwischen die Baukosten gestiegen sind und die Zinsen f\u00fcr die laufende Finanzierung gezahlt werden m\u00fcssen. Man f\u00fcgt sich halt in die &#8222;knappe Ressource Recht&#8220; und tut, was die eventuell arrogante Verwaltung will. Im Ausl\u00e4nder- und Asylrechtwird der Rechtsweg nun sogar kraft Gesetzes weitgehend verweigert. Wenn ein Asylbewerber aus einem Land kommt, in dem nach Auffassung des Gesetzgebers die Europ\u00e4ische Fl\u00fcchtlingskonvention gilt, hat er von vornherein kein Recht auf Asyl nach Art. 16 a GG. Dasselbe gilt grunds\u00e4tzlich, wenn er aus einem Land kommt, in dem es gem. Bundesgesetz keine politische Verfolgung gibt. Und in beiden F\u00e4llen ist es nach Art. 16 a Abs. 4 GG selbst den Gerichten grunds\u00e4tzlich untersagt, vorl\u00e4ufigen Rechtsschutz zu gew\u00e4hren. In \u00a7 72 des Ausl\u00e4ndergesetzes hei\u00dft es, da\u00df Widerspruch und Klage gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsgenehmigung keine aufschiebende Wirkung haben. Im Asylverfahrensgesetz wird es noch einfacher: Nach \u00a711 findet &#8222;gegen Ma\u00dfnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz &#8230; kein Widerspruch statt.&#8220; Antr\u00e4ge nach \u00a718 a und \u00a736 m\u00fcssen in drei Tagen oder binnen einer Woche gestellt werden, eine Klage nach \u00a7 74 in zwei Wochen: Ein Ding der Unm\u00f6glichkeit. Zum Vergleich: Gegen einen Mahnbescheid hat man f\u00fcr den Widerspruch zwei Wochen Zeit &#8211; braucht dazu allerdings nichts zu unternehmen, au\u00dfer ein Kreuz und seinen Namen auf ein vorbereitetes Formular zu setzen. Und gegen jede staatliche Entscheidung hat man f\u00fcr den Einspruch oder Widerspruch einen Monat Zeit, wobei auch hier der Satz &#8222;ich lege Einspruch\/ Widerspruch ein&#8220; ausreicht und man sich mit der Begr\u00fcndung soviel Zeit lassen kann, wie man m\u00f6chte! Aber Rechtsgew\u00e4hrung an Ausl\u00e4nder ist in Deutschland aus dem Rechtsstaatsgebot anscheinend nicht mehr abzuleiten, trotz Art. 19 Abs. 4 GG. Die Ressource Recht ist eben knapp &#8211; f\u00fcr manche noch knapper als f\u00fcr andere.<\/p>\n<h5><span id=\"3-abbau-von-grundrechten-und-grundfreiheiten\">3. Abbau von Grund&shy;rechten und Grund&shy;frei&shy;hei&shy;ten.<\/span><\/h5>\n<p>Kaum etwas, was die Grundfreiheiten und den Rechtsstaat in unserer Verfassung betrifft, ist seit der Verabschiedung am 8. Mai 1949 unver\u00e4ndert geblieben. Erste Einschr\u00e4nkungen erfolgten durch die Wehrverfassung 1956, fortgef\u00fchrt durch die Notstandsverfassung 1968; der Asylkompromi\u00df von 1993 hat dieses Grundrecht weitgehend abgeschafft und der Gro\u00dfe Lauschangriff vom 26. M\u00e4rz 1998 ist lediglich die vorl\u00e4ufig letzte Grundrechtseinschr\u00e4nkung, die die bisher uneingeschr\u00e4nkte Freiheitssph\u00e4re in meiner Wohnung beendet hat. Versteckt in sogenannten &#8222;einfachen Gesetzen&#8220; und nur unscheinbar abgesichert \u00fcber einen entsprechenden Gesetzesvorbehalt im Grundgesetz sind unsere B\u00fcrgerfreiheiten \u00fcberall beschr\u00e4nkt worden. Die Telefone werden abgeh\u00f6rt durch die Polizei und die Geheimdienste. Um eine abgeh\u00f6rte Person zu verurteilen, mu\u00dften einer Studie von Prof. Dr. Christian Pfeiffer zufolge (ZRP 1994, 7 ff.) durchschnittlich 78 nicht betroffene Personen mit abgeh\u00f6rt werden. Und es handelt sich nicht &#8222;nur&#8220; um einige tausend F\u00e4lle in der Bundesrepublik Deutschland, sondern abgeh\u00f6rt werden j\u00e4hrlich mittlerweile etwa 1,5 Mio. Menschen! Damit ist von zirka 18 Millionen abgeh\u00f6rten Kommunikationsvorg\u00e4ngen im Jahr auszugehen. Oder um noch eine andere erschreckende Zahl zu zitieren: Im Falle einer einzigen Telefon\u00fcberwachung des Bundeskriminalamtes wurden 60.000 Telefonate abgeh\u00f6rt (Spiegel 18\/1991, Seite 20). In unserem abh\u00f6rw\u00fctigen Staat d\u00fcrfte das Risiko auch des nicht verd\u00e4chtigen B\u00fcrgers, abgeh\u00f6rt zu werden, mittlerweile knapp 50 mal h\u00f6her sein als in den USA, wo im Gegensatz zur europ\u00e4ischen Rechts- und Staatstradition das Bewu\u00dftsein der pers\u00f6nlichen B\u00fcrgerfreiheit wesentlich st\u00e4rker ausgepr\u00e4gt ist und solche Ausw\u00fcchse verhindert. Das schlimmste daran: Man erf\u00e4hrt nichts und kann sich folglich nicht wehren.Dasselbe gilt f\u00fcr die verdeckten Ermittler, eine Vorstellung, die das preu\u00dfische OVG im autorit\u00e4ren preu\u00dfischen Staat im vergangenen Jahrhundert weit von sich gewiesen h\u00e4tte. Der Staat hat dem B\u00fcrger erkennbar, mit offenem Visier, entgegenzutreten und ihn nicht heimlich zu belauschen und auszusp\u00e4hen. Zwar wurden Versammlungen beobachtet &#8211; aber f\u00fcr jedermann erkennbar durch einen Polizisten in Uniform. Dieses war noch zu Beginn der Bundesrepublik so selbstverst\u00e4ndlich, da\u00df ich etwa die Einf\u00fchrung von Zivilfahndern in den 60er Jahren gar nicht glauben wollte. Eine Polizei, die nicht in Uniform auftritt, kann es doch gar nicht geben. Die Konsequenzen sieht man immer wieder: Wenn unschuldige B\u00fcrger in Zivilfahndern verst\u00e4ndlicherweise Verbrecher vermuten, etwa einen Raub\u00fcberfall, und sich entsprechend wehren und die Zivilfahnder dann in ihrem guten Glauben an ihre Polizeieigenschaft pr\u00fcgeln oder schie\u00dfen. Nicht nur der verdeckte Ermittler, auch der Kronzeuge beseitigt den fairen Proze\u00df. Wer eine Belohnung erwarten darf, f\u00fcr eine Aussage, die die Staatsanwaltschaft w\u00fcnscht, von dem kann keine wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Aussage erwartet werden &#8211; und wie soll sich der Angeklagte dagegen wehren? Das verfassungsrechtliche Postulat des Art. 1 GG &#8222;die W\u00fcrde des Menschen ist unverletztlich&#8220;, gilt auch f\u00fcr den Angeklagten, ja selbst f\u00fcr den Verurteilten. Dies ger\u00e4t immer mehr in Vergessenheit gegen\u00fcber der Ansicht, aus Gr\u00fcnden der angeblich bedrohten Sicherheit m\u00fcsse der Staat eben dieselben Mittel anwenden d\u00fcrfen wie das Verbrechen (also geheim arbeiten, t\u00e4uschen, Straftaten begehen) und m\u00fcsse &#8222;mit allen Mitteln&#8220; die vermeintliche Wahrheit suchen, das vermeintliche Verbrechen aufdecken. Auch der Gro\u00dfe Lauschangriff vom 26. M\u00e4rz 1998 richtet sich nicht gegen den Verbrecher, sondern potentiell gegen jeden von uns. Jeder kann in Verdacht oder auch nur in Kontakt zu einem Verd\u00e4chtigen kommen. Es gibt kein Zeugnisverweigerungsrecht des Ehegatten mehr, kein Schweigerecht des Verd\u00e4chtigen, jeder wird Zeuge gegen sich selbst. Wir landen wieder beim Inquisitionsproze\u00df des Mittelalters. Niemand ist, wie das Menschenbild des Grundgesetzes es fordert, bis zum Beweis des Gegenteils der staatstreue B\u00fcrger. Im Gegenteil: Jeder ist der potentiell Verd\u00e4chtige und damit der potentielle Straft\u00e4ter. Das erlaubt es, da\u00df der BND nunmehr mit Absegnung des Bundesverfassungsgerichts s\u00e4mtliche Auslandsgespr\u00e4che abh\u00f6ren darf. Das erlaubt es, da\u00df nach dem BGS-Gesetz vom 25. August 1998 der Bundesgrenzschutz als Bundespolizei verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen durchf\u00fchren darf, also auch ohne Grund jeden kontrollieren darf. Und wer so k\u00fchn ist, sich auf die staatlichen Gesetze zu verlassen und nach dem Personalausweisgesetz seinen Personalausweis nicht bei sich zu f\u00fchren, der wird eben &#8211; obwohl keinerlei Verdacht gegen ihn vorliegt &#8211; mit auf die Wache genommen und erkennungsdienstlich behandelt, w\u00e4hrend sein Zug inzwischen abf\u00e4hrt. So wird mittelbar das Personalausweisgesetz in sein Gegenteil verkehrt.Und der H\u00f6hepunkt in dieser Allmacht der Polizei wird erreicht durch das Europol-Immunit\u00e4tenprotokoll, vom Bundestag am 25. Mai 1998 abgesegnet. Schon der gesetzgeberische Verfahrensgang ist ein demokratischer und verfassungsrechtlicher S\u00fcndenfall ohne Beispiel: Dem Bundestag wurde im Fr\u00fchjahr 1998 der Europol-Vertrag zur Abstimmung vorgelegt, wonach die Europol-Beh\u00f6rde geschaffen werden soll. Wer k\u00f6nnte dagegen sein. Da\u00df aber durch erg\u00e4nzende Verordnungen und Protokolle weitere Regelungen getroffen werden sollten (ohne Bundestag) war zwar bekannt, aber niemand wu\u00dfte, was hier vorgesehen war &#8211; und bereits in fertigen Entw\u00fcrfen vorlag. Allerdings h\u00f6chst geheim! Im Immunit\u00e4tenprotokoll n\u00e4mlich sollte den Beamten der europ\u00e4ischen Polizeibeh\u00f6rde Immunit\u00e4t verschafft werden. Der damalige Bundestagsvizepr\u00e4sident Dr. Burkhard Hirsch erst zerrte dieses Immunit\u00e4tenprotokoll in seiner Rede im Deutschen Bundestag im April 1998 ans Licht der \u00d6ffentlichkeit &#8211; und die Regierung tat zun\u00e4chst so, als ob sie nichts davon wisse. Immerhin wurde wenigstens dadurch erreicht, da\u00df ein Parlamentsvorbehalt eingef\u00fcgt wurde &#8211; auch das allerdings half nichts. Schlie\u00dflich verabschiedete der Bundestag auch dieses Europol-Immunit\u00e4tenprotokoll mit dem Inhalt, da\u00df die Beamten der europ\u00e4ischen Polizeibeh\u00f6rde Europol von jeglicher Verantwortung freigestellt sind. Sie d\u00fcrfen also zumindest nach dem Buchstaben des Gesetzes Gesetze brechen, pr\u00fcgeln, betr\u00fcgen, morden &#8211; keine Staatsanwaltschaft kann sie daf\u00fcr vor Gericht stellen oder verurteilen (mit Ausnahme der ausdr\u00fccklichen Zustimmung des obersten Europol-Polizisten). Keine Diktatur h\u00e4tte je gewagt, im Lichte der \u00d6ffentlichkeit ein solches Gesetz vorzulegen! Die knappe Ressource Recht jedoch rechtfertigt heutzutage alles. Sei es, da\u00df der Staat angeblich zu wenig Geld hat, um einen funktionierenden Rechtsstaat mit Rechtsmitteln zu gew\u00e4hrleisten, sei es, da\u00df wir uns angeblich &#8222;soviel Freiheit nicht leisten k\u00f6nnen&#8220;. Dies deformiert den Rechtsstaat und wird ihn und die Gesellschaft ver\u00e4ndern.Ins \u00f6ffentliche Bewu\u00dftsein, welches allein f\u00fcr Abhilfe sorgen k\u00f6nnte, ist diese Entwicklung allerdings nur unzureichend gedrungen. B\u00fcrgerrechtsorganisationen stehen weitgehend auf verlorenem Posten: Wer an politisch hervorragender Stelle diese gef\u00e4hrlichen Entwicklungen sieht und kritisiert, wie etwa die fr\u00fchere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger oder der Bundestagsvizepr\u00e4sident a.D. Dr. Burkhard Hirsch, verliert an politischem Einflu\u00df. Und die gro\u00dfe Masse der Bev\u00f6lkerung denkt: Was geht mich das an. Ich bin ja nicht betroffen. Vergessen wird schnell die Tatsache, wie leicht ein jeder grundlos verd\u00e4chtig werden kann &#8211; oder auch wie schnell ein &#8222;kleiner&#8220; Versto\u00df oder eine Streitigkeit entstehen &#8211; und er dann auf die Grundrechte und Grundfreiheiten, auf die Ressource Recht, angewiesen w\u00e4re. Wir alle m\u00fcssen begreifen, wie wichtig f\u00fcr jeden von uns die Ressource Recht ist, wie wichtig Grundrechte und Verfahrensrechte f\u00fcr jeden von uns sind &#8211; auch solange wir noch nicht im Einzelfall konkret von deren Schwund betroffen sind. Der fortw\u00e4hrenden Entwicklung gilt es entgegenzutreten, wie dies Martin Niem\u00f6ller, wenn auch in ganz anderem Zusammenhang formuliert hatte: Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Katholiken holten, habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Katholik. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.<\/p>\n<p>Dr. Till M\u00fcller-Heidelberg<\/p>\n<p>Der abgedruckte, gek\u00fcrzte Artikel basiert auf einem Vortrag von Till M\u00fcller-Heidelberg.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[16],"tags":[],"class_list":["post-8202","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-rechtspolitik"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das Recht ist eine knappe Ressource - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/das-recht-ist-eine-knappe-ressource\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das Recht ist eine knappe Ressource - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilung Nr. 168, S. 92-96 1. 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