{"id":8375,"date":"1998-09-26T14:09:00","date_gmt":"1998-09-26T12:09:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/internationale-tendenz-des-strafens-elektronischer-hausarrest-was-uebernimmt-die-bundesrepublik\/"},"modified":"2021-08-30T15:37:43","modified_gmt":"2021-08-30T13:37:43","slug":"internationale-tendenz-des-strafens-elektronischer-hausarrest-was-uebernimmt-die-bundesrepublik","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/internationale-tendenz-des-strafens-elektronischer-hausarrest-was-uebernimmt-die-bundesrepublik\/","title":{"rendered":"Internationale Tendenz des Strafens: Elektronischer Hausarrest. Was \u00fcbernimmt die Bundesrepublik?"},"content":{"rendered":"<p>September 1997 &#8211; Vortrag von Renate K&uuml;nast vor der Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union, Hannover<\/p>\n<p>Von den sich spiegelnden Strafen ging es im Mittelalter zu den ersten Arbeitsh&auml;usern. Im 18. und 19. Jahrhundert dann wurde unerw&uuml;nschtes Verhalten in Haftanstalten, psychiatrischen Anstalten oder Heimen ausgesperrt. Die Organisation dieser Einschlie&szlig;ungsmilieus hat Michel Foucault ausf&uuml;hrlich beschrieben. Aus der Einschlie&szlig;ung und Ausgrenzung wurde im 20. Jahrhundert der sog. Behandlungsvollzug. Mit der Behauptung, Straft&auml;ter seien hinter Mauern zu einem Leben in sozialer Verantwortung erziehbar, wurden die Gef&auml;ngnisse oder Anstalten legitimiert. Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des StVollzG ist festzustellen, da&szlig; ein gesetzm&auml;&szlig;iger Strafvollzug nie realisiert wurde. Da die Umsetzung des Strafvollzugsgesetzes L&auml;ndersache ist und deren Finanzen zunehmend knapper werden, wird es eine Realisierung des Behandlungsvollzuges im Sinne Baumanns wohl nie geben.<\/p>\n<p>Heute ist das Neueste auf dem Markt der Strafen und Herstellung von &ouml;ffentlicher Sicherheit die Abkehr vom Behandlungsvollzug, die Wendung von der Betreuungsgesellschaft hin zu einer rein technischen Kontrolle.<\/p>\n<p>Das neueste technische Mittel begegnet uns derzeit unter vielen verschiedenen Begriffen: electronic homearrest, electronic surveillance, electronic homedetention, elektronische Fu&szlig;fessel, elektronisches Halsband &#8230; All diese Begriffe meinen zwar technisch betrachtet im wesentlichen das gleiche, sind jedoch in ihrer Entwicklung und Ausdifferenzierung sowie ihrer konkreten begleitenden Bedingungen nicht immer gleich.<\/p>\n<p>Es ist nicht einfach, zu diesem neuen technischen Mittel eine Position zu erarbeiten. Zuerst ist zu fragen, in welches ideologische Gesamtkonzept geh&ouml;rt der elektronisch &uuml;berwachte Hausarrest? Bewirkt ein elektronisch &uuml;berwachter Hausarrest tats&auml;chlich &#8222;Haftvermeidung&#8220;? Ist eine Kostenreduzierung f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Haushalt bei Anwendung dieses Mittels festzustellen und werden damit Mittel z. B. f&uuml;r Opferprojekte freigesetzt? Oder ist der Elektronische Hausarrest selbst eine Form der Inhaftierung?<\/p>\n<p>Es ist also zu kl&auml;ren, ob durch den sog. elektronischen Hausarrest ein weniger an Gef&auml;ngnis existiert oder stellt dieser eine Vermehrung des (fast) Gleichen durch eine Erh&ouml;hung der Formenvielfalt dar?<\/p>\n<p>Gesellschaftliche Entwicklung in den USA<br \/>Die Entwicklung von Betreuung und Unterst&uuml;tzung hin zu einer kontrollierenden Gesellschaft ist in den USA am weitesten fortgeschritten. Die mit der Sozialhilfe kaum vergleichbare Gew&auml;hrung von social welfare in den USA wird seit Jahren zunehmend mit Strafelementen versehen. Zwar haben die einzelnen Bundesstaaten es begr&uuml;&szlig;t, da&szlig; inzwischen die social welfare zur Angelegenheit der Bundesstaaten wurde, dieses hat jedoch nicht zu einer Ausweitung von Sozialhilfeleistungen gef&uuml;hrt, sondern lediglich dazu, da&szlig; die kargen Mittel nun durch die politisch Verantwortlichen in den Bundesstaaten entsprechend ihrer Schwerpunktsetzungen verteilt werden.<\/p>\n<p>Insgesamt wurden die Anspruchszeiten erheblich verk&uuml;rzt und die Voraussetzungen versch&auml;rft. Zum Beispiel gelten inzwischen auf zwei Jahre reduzierte Anspruchszeitr&auml;ume, danach ist der oder die Betroffene im wahrsten Sinne des Wortes raus. Bundesprogramme f&uuml;r eine Wiedereingliederung in eine berufliche T&auml;tigkeit sind gestrichen. Ma&szlig;nahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und auch zur Bildung obliegen nun allein den St&auml;dten. Dies hei&szlig;t nat&uuml;rlich, da&szlig; in armen Gegenden bedeutend weniger an Bildung angeboten.<br \/>Auch f&uuml;r einzelne Problemf&auml;lle sind die Voraussetzungen zur Gew&auml;hrung von Sozialhilfe versch&auml;rft worden. Zum Beispiel erhalten Minderj&auml;hrige mit Kind, die von ihren Eltern gezwungen wurden, die Wohnung zu verlassen, nur zwei Jahre Sozialhilfe. Danach ist eine Weiterzahlung daran gekn&uuml;pft, da&szlig; sie wieder bei den Eltern wohnen. Die insgesamt massive Reduzierung von Sozialhilfegew&auml;hrung und Streichung von beruflichen Programmen hat zu einer radikalen Steigerung der Zahl derer die unter der Armutsgrenze leben, gef&uuml;hrt. Daran &auml;ndert auch das seit 1990 stattfindende sog. Jobwunder nichts.<\/p>\n<p>Parallel dazu findet in den USA seit Jahren eine Schwerpunktsetzung der Bundespolitik auf den sog. &#8222;war on drugs&#8220; und &#8222;war on crime&#8220; statt. Im Rahmen des sog. &#8222;war on crime&#8220; wurde eine massive Steigerung des Verfolgungsdruckes durch Polizei und Staatsanwaltschaft und eine Erh&ouml;hung der Strafrahmen propagiert. Dazu kamen vom Bund finanzierte Programme zur besseren finanziellen Ausstattung des Repressionsapparates.<\/p>\n<p>Zahlreiche St&auml;dte der USA stockten die Anzahl der Polizeikr&auml;fte erheblich auf, da ihnen Bundesmittel zu Verf&uuml;gung gestellt wurden. So auch in der Stadt New York. Dort war von 1994 bis 1996 Bill Bratton police commissioner. Dieser betreibt heute ein eigenes Sicherheitsb&uuml;ro und geht auf Vortragsreisen. Wie zahlreichen Ver&ouml;ffentlichungen zu entnehmen ist, war er im Sommer 1997 auch in Deutschland und stellte sein sog. Zero-tolerance-Konzept vor. Seine Behauptung ist, da&szlig; aufgrund dieses Konzeptes eine erhebliche Reduzierung des Kriminalit&auml;tsaufkommens in der Stadt New York bewirkt wurde.<\/p>\n<p>Tats&auml;chlich jedoch sinken in New York und den gesamten USA die Kriminalit&auml;tszahlen bereits seit Beginn des Jobwunders, also seit 1990. Auch d&uuml;rfte die Altersstruktur der amerikanischen Bev&ouml;lkerung eine Rolle spielen. F&uuml;r New York darf nicht vergessen werden, da&szlig; die Abnahme der Kriminalit&auml;tszahlen auch durch andere Faktoren beeinflu&szlig;t wird. So war die New Yorker Polizei lange Zeit aus vielen Stadtteilen und Kriminalit&auml;tsbereichen zur&uuml;ckgezogen, gro&szlig;e Teile der New Yorker Polizei waren in Korruptionsdelikte involviert.<\/p>\n<p>Positiv d&uuml;rfen zahlreiche Ma&szlig;nahmen, die seit Jahren durch B&uuml;rgerrechtsgruppen und Stadtteilinitiativen ergriffen wurden, nicht untersch&auml;tzt werden.<\/p>\n<p>Zum american war on crime geh&ouml;rte neben der Reduzierung der social welfare auch der Versuch, die Kosten des Repressionsapparates zu reduzieren. Trotz enorm steigender Gefangenenzahlen (eine Folge der harten Durchgreifparolen) sollten die Kosten f&uuml;r den Betrieb von Gef&auml;ngnisneubauten und deren Bau reduziert werden, nachdem sich die Gefangenenzahlen im Laufe einiger Jahre mehr als verdoppelten. (In einigen Regionen sitzt ca. jeder dritte schwarze Heranwachsende in Haft.) Inzwischen werden in den USA mehr als 18.000 private Gef&auml;ngnisse betrieben. Trotz alledem ist aber ein weiterer Kostenanstieg f&uuml;r den Betrieb von Gef&auml;ngnissen festzustellen. Der State of California zahlt mittlerweile f&uuml;r den Betrieb von Gef&auml;ngnissen mehr als er f&uuml;r sein Hochschulprogramm pro Jahr ausgibt.<\/p>\n<p>Eine weitere &#8222;Neuerung&#8220; im Katalog der Sanktionen ist in den USA die sogenannte Chain Gang. Diese wird als Sanktion bei Arbeitsverweigerung durch die Haftanstalten angewandt. Dabei werden den Gefangenen entweder individuell oder gar in Verbindung mit anderen Gefangenen, Fu&szlig;ketten angelegt. Sheriff Arpaio aus Tucson in Arizona ist durch die sogenannten Chain gangs geradezu international bekannt geworden. In vielen Bundesstaaten werden die sog. Chain gangs insbesondere auf dem Land (auch in der W&uuml;ste) eingesetzt, um Stra&szlig;enarbeiten vorzunehmen.<\/p>\n<h3><span id=\"elektronischer-arrest\">Elektro&shy;ni&shy;scher Arrest<\/span><\/h3>\n<p>Im State New Mexiko las im Jahr 1977 ein Richter einen Comic mit dem Namen Spiderman. Parallel dazu erlebte er, da&szlig; ein von ihm f&uuml;r ein relatives Bagatelldelikt inhaftierter Gefangener, unerwarteterweise in Haft starb. Die moralischen Bedenken f&uuml;hrten bei ihm dazu, da&szlig; er die Idee, die der Comic Spiderman darstellte, aufgriff. In diesem Comic hatte der Gegner von Spiderman diesem ein Ger&auml;t angehaftet, mit dem der Aufenthalt der Person st&auml;ndig feststellbar war. Nach einigen Selbstversuchen fand der Richter in New Mexiko im Jahr 1983 einen Ingenieur, der das Modell f&uuml;r ihn baute. Ein Signalgeber in Verbindung mit einem Telefon l&ouml;ste bei diesem Modell das Signal aus, wenn sich der Betreffende mehr als 150 Yards vom Sendeger&auml;t (verbunden mit dem Telefon) entfernte.<\/p>\n<p>Es soll nicht verschwiegen werden, da&szlig; parallel dazu in den 60iger Jahren ein Wissenschaftler (Psychologie) an der Harvard-University &auml;hnliche Modelle entwickelte. Dabei war die Idee, durch ein elektrisch gesteuertes Ger&auml;t eine bedingte Entlassung zu erm&ouml;glichen. Dieses Ger&auml;t wog im damaligen Entwicklungsstand exakt zwei Pfund, war somit relativ unpraktikabel.<\/p>\n<p>Der Ansatz war damals nicht lediglich die Kontrolle der Einhaltung konkreter Auflagen, sondern auch die &Uuml;bertragung weiterer Daten. So geh&ouml;rte zu dem Ansatz auch die &Uuml;bertragung z. B. von Herzt&ouml;nen. Dieser psychologische Ansatz hat sich gl&uuml;cklicherweise nicht realisiert. Das von dem oben beschriebenen Richter aus New Mexiko initiierte Projekt wurde viel sp&auml;ter in einem Projekt des State of Florida umgesetzt.<sup>1<\/sup> Heute besteht die Fu&szlig;fessel oder der sog. elektronische Hausarrest aus einem dreiteiligen System: Die Fu&szlig;fessel, der mit dem Telefon verbundene Sender und die EDV-Anlage, quasi der Empf&auml;nger. Die Fu&szlig;fessel ist grunds&auml;tzlich gegen Besch&auml;digungen gesichert, Manipulationen oder Zerst&ouml;rungen an ihr senden sofort ein Signal aus, so da&szlig; Sicherungsma&szlig;nahmen ergriffen werden k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Art und Weise der Ausstrahlung von Signalen sind unterschiedliche Modelle denkbar. Einmal ist es technisch m&ouml;glich, stets oder nur zeitweilig den Ort der Anwesenheit des Betreffenden mitzuteilen. In einem Report von Amnesty International hie&szlig; es Anfang des Jahres 1997, da&szlig; in den USA bereits Gefangenentransporte mit der elektronischen Fu&szlig;fessel durchgef&uuml;hrt worden sind. In dem dortigen Bericht hei&szlig;t es, da&szlig; bei einer Entweichung oder Manipulation an der Fu&szlig;fessel Stromst&ouml;&szlig;e ausgesandt werden k&ouml;nnen, die die Mobilit&auml;t des Betreffenden einschr&auml;nken. Ob diese Behauptungen zutreffen, ist noch zu &uuml;berpr&uuml;fen.<\/p>\n<p>Die heute gebr&auml;uchlichste Form einer elektronischen Fu&szlig;fessel sieht so aus, da&szlig; mit dem Telefon das Best&auml;tigungsger&auml;t verbunden wird. Sie sendet erst Signale aus, wenn das am K&ouml;rper des Betreffenden befestigte Ger&auml;t, Kontakt zum Best&auml;tigungsger&auml;t hat. Die beiden Ger&auml;te senden durch ihre Verbindung ein Signal an die zentrale EDV-Anlage. Nat&uuml;rlich sind diese Systeme nach dem neuesten Stand der Technik problemlos weiterzuentwickeln.<\/p>\n<p>Denkbar ist eine sog. voice oder face control. Mittels dieser Technik k&ouml;nnte der Mi&szlig;brauch durch einen Dritten, der sich im Haus aufh&auml;lt, verhindert werden. Damit w&auml;re dann der Kontrollierte sein eigenes Bestrafungsmedium &#8211; ein finanziell noch zu aufwendiges Verfahren!?<\/p>\n<p>Inzwischen nutzen Sicherheitsfirmen diese Technik, um den Standort ihrer Transporter durch die Ausstattung mit einem Sender jederzeit feststellen zu k&ouml;nnen. Diese Technik ist nat&uuml;rlich problemlos auch auf Methoden des Hausarrestes anzuwenden. Wegweisend f&uuml;r die weitere Entwicklung d&uuml;rfte die Technik des Autotelefons sein. F&uuml;r den kriminalpolitischen Bereich ist eine Nutzung des Sendeprinzips denkbar als Opferschutz. Jederzeit kann das Opfer damit sicherstellen, da&szlig; es sich nicht in die N&auml;he des potentiellen T&auml;ters begibt.<\/p>\n<h3><span id=\"anwendung-des-electronic-homearrest\">Anwendung des electronic homearrest<\/span><\/h3>\n<p>Wie kam es zur Anwendung des electronic homearrest oder der elektronischen Fu&szlig;fessel in den Vereinigten Staaten? In den 70ger Jahren wurde insbesondere f&uuml;r den Bereich der Gewaltdelinquenten die Frage einer intensiven Bew&auml;hrung und entsprechender Bew&auml;hrungsauflagen diskutiert. Erstens schien das Sicherheitsgef&uuml;hl der Bev&ouml;lkerung massiv verletzt. Zweitens kritisierten viele Fachleute die nur begrenzten Entwicklungsm&ouml;glichkeiten jugendlicher Straft&auml;ter, wenn man sich nun schon mal entschlossen hatte, diese nicht in Haftanstalten, sondern beispielsweise in Wohngemeinschaften unterzubringen. Man wollte drittens die Gef&auml;ngnisse entlasten, da sich die &Uuml;berbelegung rapide steigerte. Nicht zuletzt sollten &ouml;ffentliche Gelder eingespart werden. So wurde die Idee einer breiteren Anwendung des sog. elektronischen Hausarrestes geboren.<\/p>\n<h3><span id=\"verschiedene-modelle-deselektronischen-hausarrestes\">Verschie&shy;dene Modelle des<br \/>elektro&shy;ni&shy;schen Hausar&shy;restes<\/span><\/h3>\n<p>a) Insbesondere im State of Florida, aber auch in anderen Bundesstaaten wurde schon lange der sog. klassische Hausarrest praktiziert. Private Firmen erhielten den Auftrag, Personen, insbesondere Verkehrsstraft&auml;ter und andere, die erstmalig und zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, durch einen Hausarrest zu sanktionieren. Die privaten Sicherheitsfirmen schlugen sp&auml;ter vor, dieses auch mittels eines elektronischen Hausarrestes zu praktizieren. Die f&uuml;r die Technik entstehenden Kosten zahlten die Betreffenden selbst.<\/p>\n<p>b) In einigen Bundesstaaten wurde das Prinzip gew&auml;hlt, da&szlig; nur Richter die Sanktion elektronischer Hausarreste verh&auml;ngen k&ouml;nnen. Gerade da war fraglich, ob die finanziellen Einsparungen tats&auml;chlich Realit&auml;t werden. H&auml;tten diese Richter, ohne den elektronischen Hausarrest, sonst zur Bew&auml;hrung mit einigen Auflagen verurteilt, oder h&auml;tten diese eine Freiheitsstrafe ohne Bew&auml;hrung ausgesprochen und damit durch die jetzige Entscheidung elektronischer Hausarrest tats&auml;chlich eine Haftvermeidung praktiziert. F&uuml;r eine tats&auml;chliche Vermeidung von Haftkosten und eine entsprechende Kostenreduzierung, die zu anderen Aufgaben nutzbar w&auml;re, liegen keine empirischen Kenntnisse.<\/p>\n<p>c) Andere Bundesstaaten praktizierten das System, f&uuml;r Freig&auml;nger, bzw. im Rahmen der vorzeitigen Entlassung den Hausarrest anzuwenden. Diese Idee wurde insbesondere im Bundesstaat Massachusetts seit 1970 praktiziert. Nach diesem System ist es Aufgabe der Gef&auml;ngnisleitung auszuw&auml;hlen, welche Gefangenen in den elektronischen Hausarrest gehen. Der Bundesstaat Massachusetts war 1970 hier federf&uuml;hrend, weil die Exekutive nach der zeitweisen Abschaffung der Jugendgef&auml;ngnisse zahlreiche M&ouml;glichkeiten suchte, diesen Beschlu&szlig; zu umgehen bzw. f&uuml;r Problemf&auml;lle Regelungsm&ouml;glichkeiten zu schaffen. Neben einer verst&auml;rkten Einweisung in psychiatrische Anstalten wurde hier eben der elektronische Hausarrest getestet.<br \/>F&uuml;r den wei&szlig;en Mittelstand ?<\/p>\n<p>Soweit in den verschiedenen Bundesstaaten Erfahrungen damit gemacht wurden, da&szlig; die Gef&auml;ngnisleitung\/die Vollzugsexekutive, die zum elektronischen Hausarrest Geeigneten ausw&auml;hlt, wurde dieses zu einem tats&auml;chlichen Programm f&uuml;r den wei&szlig;en Mittelstand. Zirka 80 % derer, die den elektronischen Hausarrest wahrnahmen, waren Wei&szlig;e. Sie konnten sowohl einen Arbeitsplatz, als auch eine Wohnung und ein Telefon (notwendig zur Installierung der Senderanlage und damit der Verbindung zum zentralen EDV-System) nachweisen. Dieses Modell hat sich somit klassisch als die Fortf&uuml;hrung bereits existierender Privilegierungen in der US-Gesellschaft erwiesen.<\/p>\n<p>Auch andere L&auml;nder haben das System des elektronischen Hausarrestes in verschiedener Gestalt praktiziert oder erprobt. Australien nutzt dieses System in kleinem Umfang seit 1990. Kanada erprobt dieses System inzwischen in begrenztem Umfang in British Columbia. In den Niederlanden hat vor Jahren eine Debatte um den elektronischen Hausarrest stattgefunden, dort &#8222;verzichtete&#8220; man auf die Einf&uuml;hrung dieser Ma&szlig;nahme. In Gro&szlig;britannien hatte die Diskussion um eine elektronische &Uuml;berwachung bereits seit 1981 eine Tradition. Wie es sich f&uuml;r eine Kolonialmacht geh&ouml;rt, begann diese Diskussion intensiv damit, da&szlig; in Afrika der Standort und die Bewegung von Elefanten mittels implantierter elektronischer Sender &uuml;berwacht wurde. 1986 f&uuml;hrte das House of Commons diverse Studienreisen in den USA durch und diskutierte die Frage einer elektronischen &Uuml;berwachung intensiv.<\/p>\n<p>Dieses f&uuml;hrte zu in drei Bezirken durchgef&uuml;hrten Modellversuchen seit 1988. Diese Modellversuche bezogen sich auf eine Vermeidung der U-Haft. Festzustellen war, da&szlig; nahezu 80 % aller Probanten durch &Uuml;bertretungen, Verletzungen oder Besch&auml;digung der Apparatur auffielen. In Gro&szlig;britannien wurde das System des elektronischen Hausarrestes durch die Betreuung durch Sozialberufe abgelehnt. Sie beteiligten sich nicht an einem wie auch immer gearteten Betreuungssystem. Im Ergebnis ist das System in Gro&szlig;britannien ist deshalb eher als gescheitert zu bezeichnen.<\/p>\n<p>In Schweden hat ebenfalls eine Debatte um den elektronischen Hausarrest stattgefunden. Dort wird er im wesentlichen f&uuml;r Kurzstrafen, insbesondere Alkoholdelikte praktiziert. Insbesondere das schwedische System hat dazu gef&uuml;hrt, da&szlig; aufgrund steigender Gefangenenzahlen und reduzierter Landesmittel in der Bundesrepublik &uuml;ber eine Einf&uuml;hrung entsprechender Systeme nachgedacht wird.<br \/>Elektronischer Hausarrest in der Bundesrepublik<\/p>\n<p>Auf Initiative der SPD-Senatorin Peschel-Gutzeit (Berlin) und unterst&uuml;tzt durch das Land Hamburg (Voscherau, SPD) wurde 1997 eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Erm&ouml;glichung eines Modellversuches zur Einf&uuml;hrung des elektronischen Hausarrestes gestartet. Ziel dieser Bundesratsinitiative ist es nicht, eine neue selbst&auml;ndige Strafe einzuf&uuml;hren, sondern den L&auml;ndern befristet die M&ouml;glichkeit zu er&ouml;ffnen, eine vom Gericht bestimmte Freiheitsstrafe nicht in einer Justizvollzugsanstalt, sondern im Wege des elektronisch &uuml;berwachten Hausarrestes in der Wohnung des Verurteilten zu vollstrecken.<\/p>\n<p>Durch die Einf&uuml;hrung eines neuen Paragraphen 11 a in das Strafvollzugsgesetz soll geregelt werden:<\/p>\n<p><i>&#8222;(1) Die Landesregierungen werden erm&auml;chtigt, durch auf h&ouml;chstens vier Jahre befristete Rechtsverordnung Regelungen zu treffen, wonach die Vollzugsbeh&ouml;rde den Gefangenen unter elektronisch &uuml;berwachten Hausarrest stellen kann. Die Unterstellung unter den Hausarrest setzt voraus, da&szlig; der Gefangene und die in seinem Haushalt lebenden erwachsenen Personen einwilligen. Unter Hausarrest darf ein Gefangener nur gestellt werden, wenn nicht zu bef&uuml;rchten ist, da&szlig; er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder den Hausarrest zu Straftaten mi&szlig;brauchen werde und wenn er voraussichtlich nur noch sechs Monate einer zeitlichen Freiheitsstrafe zu verb&uuml;&szlig;en hat. Die Unterstellung kann davon abh&auml;ngig gemacht werden, da&szlig; der Gefangene eine angemessene Zahlung an einen Opferfonds leistet.&#8220;<br \/>&#8222;(2) Durch den Hausarrest wird die Vollstreckung nicht unterbrochen.&#8220;<\/i><\/p>\n<p>Einzelne Bestimmungen dieser Gesetzesinitiative sind nat&uuml;rlich diskussionsbed&uuml;rftig. Dazu geh&ouml;ren, die Problematik der Freiwilligkeit, die Zustimmung lediglich der im Haushalt lebenden erwachsenen Personen und die Verbindung mit der Zahlung eines Beitrages zur Opferhilfe. Wie gehen insbesondere Minderj&auml;hrige mit der Belastung eines Hausarrestes um? F&uuml;hrt die Einf&uuml;hrung des elektronischen Arrestes zu einer weiteren Bestrafung derer, f&uuml;r die sonst das Verfahren mit der Zahlung eines Geldbetrages ( an die Opferhilfe) beendet worden w&auml;re?<\/p>\n<p>Die Kosten f&uuml;r die Einf&uuml;hrung eines solchen Systems d&uuml;rften pro Person und individueller Senderanlage ca. 1.500 DM betragen. Zur Finanzierung geh&ouml;ren nat&uuml;rlich zus&auml;tzlich die Installierung einer zentralen EDV-Anlage und deren Rund-um-die-Uhr-Bearbeitung durch entsprechendes Personal.<br \/>Fraglich ist, ob die von Berlin gestartete Initiative tats&auml;chlich zu einer Entwicklung f&uuml;hrt, die die f&uuml;r den Vollzug aufzuwendenden Kosten reduziert? W&uuml;rde dadurch tats&auml;chlich der eine oder andere Neubau oder sein Umfang f&uuml;r das Land Berlin (oder Berlin-Brandenburg) &uuml;berfl&uuml;ssig? Die Auswirkungen auf die tats&auml;chlich entstehenden Kosten sind nat&uuml;rlich auch unter dem Gesichtspunkt zu beachten, da&szlig; Berlin sich aufgrund des aktuellen Sparzwangs von allen Nichtpflichtleistungsaufgaben befreien will\/mu&szlig;. Die Einf&uuml;hrung eines elektronischen Hausarrestes f&uuml;hrt hier dazu, da&szlig; s&auml;mtliche sog. K&uuml;raufgaben, Projekte f&uuml;r die Verletzten, Therapieprojekte f&uuml;r T&auml;ter, gestrichen werden, weil diese keine Pflichtleistungsaufgaben seien, statt dessen aber die Technik f&uuml;r den elektronischen Hausarrest eingef&uuml;hrt wird. Zumindest erfolgte dieses beim Haushaltsentwurf f&uuml;r das Justizressort in Berlin.<\/p>\n<h3><span id=\"my-castle-is-my-prison\">&bdquo;My castle is my prison&ldquo;<\/span><\/h3>\n<p>Die Absicht, einen elektronischen Hausarrest in der Bundesrepublik Deutschland einzuf&uuml;hren, ist ein klassisches Kind der Finanzkrise. Da&szlig; diese positive Auswirkungen haben wird, ist zu bezweifeln. Die f&uuml;r die Zukunft vorausgesagte Kostenvermeidung ist eine schlichte Arbeitshypothese, die durch internationale Erfahrungen nicht belegt wird.<\/p>\n<p>Gemeinhin sagt man: &#8222;My home ist my castle&#8220;. Hinsichtlich des elektronischen Hausarrestes aber f&auml;llt einem makabrerweise eine Umformulierung dieses Satzes ein, diese hei&szlig;t dann: &#8222;My castle ist my prison&#8220;. Zur&uuml;ck auf die Ausgangsfrage, ob der elektronische Hausarrest oder die elektronische Fu&szlig;fessel Haft ist oder weniger als ein Gef&auml;ngnis. Ist es tats&auml;chlich etwas anderes als ein Gef&auml;ngnis oder ist es Vermehrung des (fast) gleichen durch eine Erh&ouml;hung der Formenvielfalt?<\/p>\n<p>Es ist zu bef&uuml;rchten, da&szlig; die Einf&uuml;hrung eines elektronischen Hausarrestes in Verbindung mit vielen anderen Einf&uuml;hrungen technischer Mittel den Paradigmenwechsel weg von einer Disziplinierungs- und Betreuungsgesellschaft hin zu einer Kontrollgesellschaft, die sich lediglich technischer Mittel bedient, darstellt. Pl&auml;tze werden nicht mehr st&auml;dtebaulich bearbeitet, nicht mehr belebt, sondern einer kompletten Video&uuml;berwachung (z.B. Leipzig) unterzogen.<br \/>Es ist anzuzweifeln, da&szlig; der elektronische Hausarrest tats&auml;chlich ein milderes Mittel als ein Gef&auml;ngnis ist. Vielmehr ist er der Beginn einer Erfassung der gesamten Alltags- und Lebenswelt als Reaktion auf eine Straftat.<\/p>\n<p>Das Gef&auml;ngnis ist damit nicht mehr ein konkreter Bau, der mit Mauern und T&uuml;rmen umgeben ist, vielmehr ist jetzt ein &#8222;weiches&#8220; Gef&auml;ngnis existent. Es ist dezentral und ambulant, es wird nicht symbolisiert durch Mauern und Wacht&uuml;rme, sondern ist dem Menschen innewohnend. Die elektronische Fu&szlig;fessel als neue Art des Gef&auml;ngnisses ist auch eine neue Art der Rationalisierung und &Ouml;konomisierung. Fast w&auml;re man gewillt zu sagen, der Abolitionist Thomas Mathiesen hat mit seiner Forderung &#8222;&uuml;berwindet die Mauern&#8220; endlich einen Erfolg erreicht.<\/p>\n<p>Die Wahrheit aber wird sein, da&szlig; ein neuer Art. 13 a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einzuf&uuml;gen ist. Dieser wird regeln, da&szlig; die Wohnung eines Menschen auch als Haftanstalt genutzt werden kann. Sie ist dann f&uuml;r den einen nur Wohnung, f&uuml;r den anderen Wohnung und Haftanstalt. Die Bewachung, die Kontrolle &uuml;ber die Einhaltung der Regeln, nimmt er selbst vor. Daran &auml;ndert die Tatsache, da&szlig; nach einer Manipulation am Ger&auml;t oder einer Verletzung konkreter Auflagen Stunden sp&auml;ter der Staatsapparat eingreift, nichts.<\/p>\n<h3><span id=\"das-gefaengnis-des-jahres-2100\">Das Gef&auml;ngnis des Jahres 2100 <\/span><\/h3>\n<p>Das Gef&auml;ngnis des Jahres 2100 ist nicht ein Gef&auml;ngnis mit Mauern, T&uuml;rmen und Toren, sondern findet auf viel sublimere Art statt. Das Gef&auml;ngnis des Jahres 2100 besteht aus elektronischen Fu&szlig;fesseln, die Gesellschaft aus entpersonalisierten U-Bahnh&ouml;fen mit Notruf-S&auml;ulen, die den Notruf satellitengest&uuml;tzt in eine Erdumlaufbahn schicken, aus Pl&auml;tzen mit Video&uuml;berwachung oder Chipkarten f&uuml;r die Erledigung zahlreicher pers&ouml;nlicher Angelegenheiten. Vielleicht liefert die Chipkarte auch den Beweis daf&uuml;r, da&szlig; ich mich beim Diktat dieses Vortrages zu Hause aufgehalten habe: &#8222;My home ist my prison&#8220;?<\/p>\n<p><b>Renate K&uuml;nast<\/b><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[24],"tags":[],"class_list":["post-8375","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-innere-sicherheit"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Internationale Tendenz des Strafens: Elektronischer Hausarrest. 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