{"id":102,"count":0,"description":"I. Vorbemerkung\n\nNach acht Stunden juristischen Krauts m&ouml;chte ich Ihnen jetzt etwas soziologisches Unkraut n&auml;her bringen.\n\nIch bin bereits nach dem Titel meines Referats gefragt worden: Warum muss der auf Englisch sein? Das m&ouml;chte ich, ehe die Sprachpolizei gegen mich in Stellung geht, erkl&auml;ren. Der Titel stammt aus der amerikanischen Diskussion [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn1\">1<\/a> ]. Ich habe ihn &uuml;bernommen, weil ich auf der einen Seite schlecht eine deutsche &Uuml;bersetzung daf&uuml;r gefunden habe: er klingt nicht ganz so martialisch auf Englisch, wie er auf Deutsch klingen w&uuml;rde. Zweitens will ich damit gleich zu Beginn ank&uuml;ndigen, dass ich mich in meinen &Uuml;berlegungen nicht auf die Bundesrepublik beschr&auml;nken will, wie das in den bisherigen Referaten der Fall gewesen ist, sondern dass ich auch auf kriminologische und soziologische &Uuml;berlegungen zur&uuml;ckgreifen werde, die aus anderen L&auml;ndern stammen. Mir geht es, in anderen Worten, auch darum zu fragen, inwieweit derartige Beobachtungen auch f&uuml;r die Situation in der Bundesrepublik einschl&auml;gig sind. Ich entnehme sie der angels&auml;chsischen Diskussion auch deshalb, weil sie bei uns bislang kaum anzutreffen ist.Lassen Sie mich die generelle These, die ich entwickeln m&ouml;chte, pointiert an den Anfang stellen. Sie zielt darauf ab, Kriminalpolitik aus ihren eigenen Grenzen etwas zu befreien und sie zu verkn&uuml;pfen mit anderen Politikfeldern sowie der Gesellschaftspolitik ganz allgemein. Kriminalpolitik, so die These, ist als Reflex gesellschaftlicher Prozesse und Wandlungen anzusehen. Sie erkl&auml;rt sich keineswegs alleine, nicht einmal an erster Stelle aus dem Politikbereich, auf den sie oberfl&auml;chlich zun&auml;chst verwiesen ist. Ich verstehe diese These als einen Versuch, zumindest der Frage nicht auszuweichen, die heute morgen bei verschiedenen Referenten und in mehreren Referaten aufgekommen ist: Was sind denn die eigentlichen Triebkr&auml;fte und Faktoren der Entwicklung in der Rechtspolitik im Allgemeinen und in der Strafrechtspolitik im Besonderen, die in den vorangegangenen Referaten so nachhaltig und dramatisch, zum Teil gar def&auml;tistisch vorgef&uuml;hrt worden sind? Ich will zumindest den Anspruch erheben, dieser Frage nicht auszuweichen. Ob ich diese Frage wirklich beantworten kann, steht auf einem anderen Blatt - dar&uuml;ber wird in der Diskussion dann noch weiter zu sprechen sein.Lassen Sie mich kurz skizzieren, in welchen Schritten ich mein Argument entwickeln m&ouml;chte. Ich werde zun&auml;chst zur Einstimmung - wie ich es nennen m&ouml;chte - ein wenig politisches Feuilleton ausbreiten und im Anschluss daran in vier Thesen mein Argument etwas genauer benennen und ausf&uuml;hren.\n\nII. Der politische Nutzen von Kriminalit&auml;t und Kriminalpolitik\n\nIch beginne mit dem Feuilleton. Es behandelt die Instrumentalisierung der Kriminalit&auml;t und der Inneren Sicherheit durch politische Akteure und Parteien. Ich greife dazu ein wenig zur&uuml;ck auf eine Entwicklung, die man zun&auml;chst in den USA beobachten konnte und die mittlerweile, denke ich, auch in Europa angelangt ist. Kriminalit&auml;t und Innere Sicherheit sind zu einem vorrangigen, z.T. prim&auml;ren Ziel und Projekt auf der politischen Agenda avanciert, insbesondere und f&uuml;r jedermann sichtbar nat&uuml;rlich in Wahlkampfzeiten. Ich halte diese Feststellung f&uuml;r einen Ausgangsbefund, der f&uuml;r unsere Diskussion au&szlig;erordentlich bedeutsam ist.Dieser Prozess hat, wenn man ihn historisch ein wenig fixieren will, 1964 angefangen im damaligen Pr&auml;sidentschaftswahlkampf in den USA, als der republikanische Kandidat Goldwater gegen den Nachfolger des ermordeten John F. Kennedy, Johnson, im Wahlkampf stand [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn2\">2<\/a> ]. Goldwater hat erstmalig in den USA versucht, die Kriminalit&auml;t zum entscheidenden Wahlkampfthema zu machen. Damals ist es noch, wie Sie vielleicht alle wissen, so ausgegangen, dass die Kriminalit&auml;t und die Innere Sicherheit politisch nicht den Erfolg eingetragen und die Stimmen gebracht haben, die die Republikaner sich davon erhofft hatten. Johnson gewann den Wahlkampf. Damit war jedoch ein politisches Thema losgetreten und etabliert, das in den k&uuml;nftigen Wahlk&auml;mpfen der USA eine ganz zentrale und zum Teil geradezu dramatische Rolle gespielt hat. Ohne hier die gesamten amerikanischen Wahlk&auml;mpfe Revue passieren lassen zu wollen, m&ouml;chte ich aber einige Akzente und einige bedeutsame Entwicklungen in dieser Karriere der Inneren Sicherheit und der Kriminalpolitik zum vorrangigen politisches Thema benennen und stichwortartig f&uuml;r unsere Diskussion vergegenw&auml;rtigen.Etliche Jahre und Wahlkampagnen nach dem Initialwahlkampf zwischen Goldwater und Johnson gab es einen sehr spektakul&auml;ren Law-and-order-Wahlkampf im Jahre 1992 zwischen dem sp&auml;teren Pr&auml;sidenten Bush sen. und dem demokratischen Kandidaten Dukakis. W&auml;hrend des Wahlkampfes gab es einen Kriminal-Fall, der auch in die wissenschaftliche Literatur eingegangen ist als der \"Willy-Horton-Fall\" [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn3\">3<\/a> ]. Ein in Hafturlaub befindlicher, wegen eines Mordes verurteilter T&auml;ter kehrte nicht in sein Gef&auml;ngnis zur&uuml;ck. Monate sp&auml;ter drang er in ein Haus ein, misshandelte den dort anwesenden Mann und vergewaltigte dessen Stunden sp&auml;ter zur&uuml;ckkehrende Verlobte zwei Male auf brutale Weise, wurde bald danach von der Polizei wieder in Haft gebracht. Die &ouml;ffentliche Diskussion kreiste um die Abschaffung der gesetzlichen Hafterleichterungen, die den Hafturlaub von Horton m&ouml;glich gemacht hatte. Als Dukakis als Gouverneur von Massachusetts sein Veto gegen die Aufhebung des Gesetzes einlegte, geriet er unter heftigen &ouml;ffentlichen Druck einer \"grassroots\"-Bewegung (\"Citizens Against Unsafe Society\"), die den amerikanischen W&auml;hlern die Frage vorlegte: \"America ... do we want a president in office who would try the same 'experiment in justice' on a national level?\" Schliesslich gab Dukakis dem &ouml;ffentlichen Druck und sinkenden demoskopischen Werten nach, liess gegen seine immer wieder bekr&auml;ftigte &Uuml;berzeugung das Gesetz zur Aufhebung von Straferleichtungen passieren - allerdings, so die politischen Experten und Auguren, war die Wahl zu Gunsten seines politischen Kontrahenten zu diesem Zeitpunt bereits verspielt.Dies im Kopfe und erinnernd, hat im n&auml;chsten Wahlkampf, in dem Bill Clinton gegen Bush senior zur Wahl stand, ersterer als Kandidat der Demokraten, peinlich darauf geachtet, dass er der einzigen, in den Wahlkampf fallenden Hinrichtung eines Straft&auml;ters in seinem Heimatstaat Arkansas beiwohnte, und dass er auch gen&uuml;gend Medienpr&auml;senz zur Verf&uuml;gung hatte, damit ihm in Bezug auf das Wahlkampfthema \"tough on crime\" nichts vorzuwerfen war [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn4\">4<\/a> ]. Ich denke, das ist ein weiteres erhellendes und sich selbst erkl&auml;rendes Einzelbeispiel daf&uuml;r, wie in der Tat die Kriminalit&auml;t und die Innere Sicherheit, hier noch bezogen auf die USA, zu einem &uuml;berragenden Thema der &ouml;ffentlichen und der politischen Diskussion geworden ist.Eine letzte Stimme noch, die diesen Sachverhalt auf eine ebenso plastische wie drastische, dar&uuml;ber hinaus merkf&auml;hige Weise zum Ausdruck bringt: Als die Konservativen in den USA noch nicht &uuml;ber die Mehrheit im Kongress verf&uuml;gten, wurde der damalige konservative Sprecher des Repr&auml;sentantenhauses, Newt Gingrich, von einem Journalisten gefragt, wie er sich \"den Aufbau einer konservativen Mehrheit in den USA vorstelle\". Seine knappe Antwort lautete: \"Taxes down and death panelty\" - also: \"niedrige Steuers&auml;tze und die Todesstrafe\" [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn5\">5<\/a> ]. Sieht man von der Todesstrafe und dem diesbez&uuml;glichen \"Ausrei&szlig;er\" USA unter den \"westlichen\" Staaten ab, kann man, so denke ich, durchaus den Eindruck gewinnen: Das ist eine Formel, die auch an politische Diskussionen und Wahlk&auml;mpfe au&szlig;erhalb der USA erinnert. Ich will damit Amerika verlassen und mich ganz kurz Europa zuwenden.Als erstes m&ouml;chte ich einen Blick auf Gro&szlig;britannien werfen [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn6\">6<\/a> ]. Margret Thatcher ist einmal gefragt worden, inwieweit die Gesellschaft auch eine Verantwortung tr&uuml;ge und wieweit Gesellschaftspolitik gewisserma&szlig;en als ein St&uuml;ck Kriminalpolitik zu betrachten sei. Da hat sie den gefl&uuml;gelten Satz gesagt, der sp&auml;ter Gegenstand und Titel eines Buches wurde, weil es viel Erregung ausgel&ouml;st hat: \"There is no such thing as society\". Dieser Ausspruch bringt sehr sch&ouml;n einen neuen Zugriff auf die Kriminalit&auml;t zum Ausdruck. Ihr Nachfolger, John Major, hat einmal das folgende denkw&uuml;rdige Motto im Unterhaus zum Besten gegeben: Es gehe darum, \"to condemn more and to understand less\" - \"mehr verurteilen und weniger verstehen\". Solche Feststellungen und Prinzipien sind, so denke ich, Ausdruck einer gesellschaftspolitischen Bew&auml;ltigung und Auseinandersetzung mit Kriminalit&auml;t und Innerer Sicherheit, der in die gleiche Richtung weist, wie ich sie gerade aus den USA vorgef&uuml;hrt habe.Und schlie&szlig;lich nenne ich Tony Blair, der ja unter anderem mit dem Motto \"Crime is a labour issue\" gewisserma&szlig;en eine Wende in der Kriminal- und Innenpolitik der Labour-Party angeregt und durchgesetzt hat. Von ihm stammt ja auch jene ber&uuml;hmte Formel, dass es darum ginge: \"To be tough on crime and to be tough on the causes of crime\". - Inzwischen haben englische Beobachter, die das w&ouml;rtlich genommen haben, gefragt: Wo bleibt denn die zweite H&auml;lfte dieses Mottos: das \"tough on the causes of crime\"? [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn7\">7<\/a> ]Ich komme sodann einen Augenblick zur Bundesrepublik. Ich erinnere nur kurz an den fr&uuml;heren Innenminister Kanther - ein Dramatisierer und Law-and-order-Politiker, dem mit gleicher Regelm&auml;&szlig;igkeit eine oppositionelle Stimme der Entdramatisierung entgegen hallte. Damit ist es indessen mittlerweile vorbei: auch innerhalb der SPD hat sich alsbald eine Politik etabliert, die in Bezug auf die Kriminalit&auml;t und die Sicherheitspolitik einen - ich sage das einmal vorsichtig - populistischen Einschlag und eine populistische Richtung genommen hat. Ich darf nur an die beiden Ausf&auml;lle des derzeitigen Bundeskanzlers erinnern: als er - noch nicht im Besitze der Macht - mit Blick auf die nicht-deutschen Mitb&uuml;rger einmal meinte, dass sie, wenn sie straff&auml;llig geworden w&auml;ren, das Gastrecht verwirkt und schnellstens das Land zu verlassen h&auml;tten: das war ein Fall von Ausl&auml;nderpolitik via Strafrecht. Und Sie wissen wahrscheinlich ebenso, dass er - schon im Besitze der Macht - anl&auml;sslich einer dieser schrecklichen sexuellen Missbrauchsf&auml;lle gegen&uuml;ber Kindern gleich in dreierlei Weise punitive Bed&uuml;rfnisse bedient bzw. gesch&uuml;rt hat: Einerseits forderte er - gegen das Gesetz - , dass solche Menschen lebenslang hinter Gitter m&uuml;ssten; zweitens m&uuml;ssten - bei allem Respekt vor der Unabh&auml;ngigkeit der Justiz - die Richter auch einmal etwas genauer hingucken und in diesen F&auml;llen das Recht etwas sch&auml;rfer anwenden; und dann sprach er - ungeheuerlich auch das - von einem \"Kartell der Gutachter\", die durch ihre gutachterlichen Voten mitverantwortlich seien daf&uuml;r, dass solche F&auml;lle passierten: das war ein Fall von Law-and-order-Politik zwecks Machtsicherung.Aber nicht nur SPD und CDU, auch die Gr&uuml;nen, treten inzwischen f&uuml;r eine Kriminalpolitik ein, die eine andere ist als diejenige, f&uuml;r die sie fr&uuml;her einmal warben. Im September 2002 stellte die Heinrich-B&ouml;ll-Stiftung auf einer Podiumsdiskussion einen Sammelband zu \"Kriminalit&auml;t und Sicherheit\" [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn8\">8<\/a> ] vor, in dem sich eine Reihe von gr&uuml;nen Politikern und den Gr&uuml;nen nahe stehenden Wissenschaftlern und Journalisten mit dem Problem der inneren Sicherheit unter vor allem kommunalpolitischer Perspektive befassten. In der dazu einladenden Pressemitteilung- in fast gleicher Formulierung auch im Vorwort von R. F&uuml;cks und G. Munier - heisst es: \"Kriminalit&auml;t ist inzwischen Teil des gesellschaftlichen Alltags. Wer das besch&ouml;nigt, hat schon verloren\". Zwar versucht der Band, eine Balance zwischen Ernstnehmen und Dramatisierung der Kriminalit&auml;t einzuhalten, aber u. a. enth&auml;lt er gleichsam eine Steigerung des oben zitierten Mottos der Labour Party, indem einer der Autoren nicht \"crime\", sondern \"law and order should become a green issue\" als kriminalpolitische Linie der Gr&uuml;nen einfordert [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn9\">9<\/a> ].Insgesamt, diese Schlussfolgerung m&ouml;chte ich ziehen, zeigt sich, dass in Bezug auf die Politik der Inneren Sicherheit und auf die Kriminalpolitik so etwas stattgefunden hat - je nachdem, wie man es nimmt -, wie eine totale Politisierung oder aber eine totale Entpolitisierung dieses Politikfeldes. Mit totaler Entpolitisierung meine ich, dass wir gerade auf diesem Feld eine Art von All-Parteien-Koalition haben, wo man unterschiedliche, differente Positionen zwischen den verschiedenen politischen Tr&auml;gern, politischen Parteien eigentlich kaum mehr ausmachen kann. Im Gegenteil, manchmal wird man erinnert an eine historische Parallele zu Beginn des Ersten Weltkrieges, als der damalige Kaiser am 4. August 1914 den ber&uuml;hmten Spruch getan hat: \"Ich kenne keine Parteien mehr\". (&Uuml;brigens, hat er bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal in seinem Leben einem Sozialdemokraten die Hand gegeben.)Ganz allgemein und abschlie&szlig;end zu diesem politischen Feuilleton m&ouml;chte ich im Anschluss an die Beobachtung eines amerikanischen Kriminologen sagen, dass Kriminalpolitik mehr und mehr zu einer Law-and-order-Politik geworden ist. Law-and-order-Politik meint danach eine Ausrichtung der Politik auf diesem Feld, die Kriminalit&auml;t und Innere Sicherheit zu einem Vehikel macht, mittels dem politische Akteure und politische Parteien versuchen, entweder ihre Macht zu erhalten oder die Macht zu gewinnen. Sie unterscheidet sich von einer rationalen Kriminalpolitik, die den Ma&szlig;st&auml;ben der Effektivit&auml;t, der empirischen Erfolgskontrolle sowie der Gerechtigkeit folgt.\n\nIII. Vier Thesen zur Renaissance des staatlichen Strafens und ihrer Gr&uuml;nde\n\nNunmehr m&ouml;chte ich Ihnen die vier Thesen vorstellen, die meine weitere Argumentation pr&auml;zisieren.<i>These 1: Die R&uuml;ckkehr des repressiven Strafrechts<\/i>Die erste These lautet, dass das repressive Strafrecht seit etlichen Jahren eine unerwartete Renaissance erlebt. Viele von Ihnen werden sich noch an den Tenor der Diskussion in den 70er, 80er Jahren erinnern, der das Strafrecht gleichsam als ein aussterbendes Modell staatlicher Steuerung betrachtete. Es war, glaube ich, ein Strafrechtswissenschaftler, der einmal die Feststellung traf, dass die Geschichte des Strafrechts eine Geschichte seiner Abschaffung sei. Davon kann heute keine Rede mehr sein - heute nicht und auch f&uuml;r die &uuml;berschaubare Zukunft nicht. Heute Morgen hat es gen&uuml;gend Belege und detaillierte Erkundungen dar&uuml;ber gegeben, welche Entwicklung das Strafrecht in der Tat in den letzten 20 Jahren - nicht erst seit dem 11. September - genommen hat. Ich m&ouml;chte diese These nur in zwei, drei summarischen Feststellungen noch einmal f&uuml;r meine Argumentation aufnehmen. Zun&auml;chst und ganz allgemein: Es war schon in der vorangegangenen Diskussion davon die Rede, dass es gerade im Strafrecht eine Spannung gibt: Auf der einen Seite effizientes Strafrecht und auf der anderen Seite rechtsstaatliches Strafrecht. Oder, wie es in der angels&auml;chsischen Diskussion plastisch hei&szlig;t: \"crime control versus due process\" [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn10\">10<\/a> ]. In der Tat l&auml;sst sich die Entwicklung der letzten zwei, drei Jahrzehnte dahin zusammenfassen, dass sich das Gleichgewicht zwischen diesen beiden Polen mehr und mehr zugunsten von crime control, zugunsten von Effizienz und zu Lasten von Rechtsstaatlichkeit und due process entwickelt hat.Ich beschr&auml;nke mich auf zwei weitere Anmerkungen. Die erste bezieht sich auf eine besonders markante Entwicklung in dieser repressiven Wende der Kriminalpolitik, die allerdings f&uuml;r die einzelnen L&auml;nder unterschiedlich ausf&auml;llt und auch unterschiedlich dokumentiert ist: der erneuerte R&uuml;ckgriff auf das Gef&auml;ngnis als einem bevorzugten Sanktionsmittel gegen die Kriminalit&auml;t. Der R&uuml;ckgriff des Staates auf dieses verp&ouml;nte klassische Sanktionsinstrument des Strafrechts - von dem man nicht erst seit der Theorie der totalen Institution sowie dem Foucault-Klassiker \"&Uuml;berwachen und Strafen\" aus dem 20. Jahrhundert, sondern aus Quellen bereits des 19. Jahrhunderts wei&szlig;, dass es kein Ort der Besserung und Rehabilitation, sondern der Initiation ins und Verfestigung von Verbrechen darstellt - l&auml;sst sich an der Entwicklung in den USA mit H&auml;nden greifen und anderen Statistiken ablesen. Dort l&auml;sst sich innerhalb der letzten zwei bis drei Jahrzehnte eine Vervielfachung der Insassenpopulation, der Gef&auml;ngnisrate, in den Strafvollzugsanstalten verzeichnen. Die Gef&auml;ngnisrate - ein Ma&szlig;stab, an dem etwa die Europ&auml;ische Union die Kriminalpolitik in ihren einzelnen Mitgliedsl&auml;ndern vergleichend misst - weist, jeweils bezogen auf 100.000 Personen der Bev&ouml;lkerung, auf, wie viele Mitglieder einer Gesellschaft sich jeweils in ihren totalen Institutionen des Strafrechts ihrer Freiheit beraubt sehen. In Europa betr&auml;gt die Gef&auml;ngnisrate &uuml;ber alle L&auml;nder der Europ&auml;ischen Union hinweg plus-minus 100.Es lohnt sich, die enorme Expansion der amerikanischen Gef&auml;ngnispopulation etwas genauer zu betrachten. Die nachstehende Tabelle erlaubt einen statistischen Blick darauf. Die eigentliche Entwicklung in den USA hat etwa Mitte der 70er Jahre begonnen. In den f&uuml;nf Jahrzehnten davor, seit diese Statistik &uuml;berhaupt gef&uuml;hrt wird, hat auch in den USA die Gef&auml;ngnisrate so ungef&auml;hr um 100 betragen, also europ&auml;isches Niveau gehabt. Seither gibt es dort eine geradezu exponentiale, au&szlig;erordentliche Entwicklung der Gef&auml;ngniszahlen, mit denen selbst Amerikaner nicht wissen, wie sie sich damit auseinander setzen k&ouml;nnen. Zwei prominente amerikanische Kriminologen nahmen bei der Suche nach einem Titel f&uuml;r ihr Buch, in dem sie diese Entwicklung zu analysieren unternehmen, Zuflucht zu sprachlichen Metaphern aus der Welt sinnlicher Exzesse, um ihren Gegenstand auf einen begrifflichen Punkt zu bringen. Sie sprechen von \"America's Imprisonment Binge\" - erst der Blick in den Oxford Wordfinder hat mich belehrt, dass \"binge\" \"a period of excessive drinking, eating etc.\" meint [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn11\">11<\/a> ].Eine zweite Anmerkung zur ersten These: Gerade im Jugendstrafrecht zeigt sich auch in der Bundesrepublik, dass dort wieder eine h&auml;rtere Gangart gefahren wird. Man diskutiert wieder &uuml;ber geschlossene Heime. Man r&auml;soniert dar&uuml;ber, inwieweit Resozialisierung, Sozialisierung &uuml;berhaupt, als Vollstreckungs- und insbesondere als Strafvollzugsziel aufrechtzuerhalten ist. Man &uuml;berlegt, inwieweit zumindest auf Heranwachsende das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist usw. Dem 64. deutschen Juristentag im Herbst vergangenen Jahres hat der Direktor der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts f&uuml;r ausl&auml;ndisches und internationales Strafrecht ein Gutachten zu der Frage : \"Ist das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgem&auml;&szlig;?\" vorgelegt und diese Frage insofern verneint, als er vehement \"gegen die Beibehaltung des Erziehungsziels\" im Jugendstrafrecht votiert hat - damit fast so etwas wie einen Tabubruch beging, obwohl er diesen mit den kontraproduktiven Effekten des derzeitigen Jugendstrafrechts begr&uuml;ndete und rechtfertigte.Insgesamt m&ouml;chte ich mich f&uuml;r die erste These abschlie&szlig;end auf zwei Gew&auml;hrsleute beziehen. Mein erster Zeuge ist der derzeitige Vizepr&auml;sident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer. Dieser hat vor zwei Jahren in einem Vortrag diese Feststellung getroffen: \"Seit ich meine strafende Umwelt mit wachen Augen beobachten kann, habe ich nie so viele selbstverst&auml;ndliche Strafbereitschaft, ja Straffreude wahrgenommen wie heute.\" [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn13\">13<\/a> ]Der zweite Gew&auml;hrsmann ist f&uuml;r mich einer der scharfsinnigsten Beobachter der angels&auml;chsischen Entwicklung, D. Garland, ein englischer Kriminologe und Jurist, der zur Zeit an der renommierten Law School der New York University lehrt und forscht. In einem vor zwei Jahren erschienenen Studie hat er anhand einer F&uuml;lle reichhaltigen empirischen Materials aus den USA sowie Gro&szlig;britanniens vornehmlich f&uuml;r diese beiden L&auml;nder, durchaus aber &uuml;ber sie hinaus zielend, festgestellt, dass sich eine sehr grunds&auml;tzliche Wende auf dem Gebiet der Kriminal- und Sicherheitspolitik verzeichnen lasse, die auf eine Abschaffung und Stornierung des wohlfahrtsstaatlichen Strafrechts hinaus laufe [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn14\">14<\/a> ].<i>These 2: Die punitive Gesellschaft<\/i>Es gibt eine Zunahme der Punitivit&auml;t in modernen Gesellschaften. Mit Punitivit&auml;t meine ich, dass in der Gesellschaft Erwartungen, Haltungen zu beobachten sind, die mehr und mehr nach Strafe als geeignete Antwort auf bestimmte Probleme, auf Verunsicherungen usw. verlangen. Das ist allerdings schwer zu belegen und empirisch auszumachen. Der blo&szlig;e Hinweis auf sch&auml;rfere Gesetze und den Ausbau der Sicherheitsbeh&ouml;rden gen&uuml;gt nicht. Deshalb gestatten Sie mir, dass ich neben der Beobachtung, die ich gerade von Herrn Hassemer zitiert habe, auch drei Stimmen als Belege f&uuml;r meine These zu Worte kommen lasse, die sich wiederum auf nicht-deutsche L&auml;nder, n&auml;mlich erneut die USA, sodann aber auf Gro&szlig;britannien und Frankreich beziehen. Sie st&uuml;tzen meine These, dass die von mir vertretene Behauptung einen Entwicklungsprozess im Auge hat, der in der Tat nicht nur aus irgendwelchen idiosynkratischen Beobachtungen oder Empfindlichkeiten resultiert, sondern sehr nachhaltige und massive Tendenzen repr&auml;sentiert.So traf ein amerikanischer Kriminologe schon im Jahre 1991 in einem Buch mit dem Titel \"The Politics of Street Crime. Criminal Process and Cultural Obsession\" die folgende Feststellung: \"Die Amerikaner sind besessen von der Stra&szlig;enkriminalit&auml;t. Wie l&auml;sst sich diese Obsession erkl&auml;ren? ... Unsere Zwangsvorstellung ist nur teilweise mit der extrem hohen Kriminalit&auml;tsrate zu erkl&auml;ren, die dieses Land seit mehr als einem Vierteljahrhundert plagt ... dass unsere Obsession mit Kriminalit&auml;t ein Eigenleben f&uuml;hrt...\". [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn15\">15<\/a> ]F&uuml;r England hat eine englische Rechtsprofessorin vor kurzem davon gesprochen, dass sich in England ein Verlust der Gerechtigkeit als regulative Idee konstatieren lasse [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn16\">16<\/a> ]. Sie sagt genauer: \"Die Gerechtigkeit verliert an Bedeutung. Tats&auml;chlich scheinen unsere Gesellschaften den Diskurs, ja selbst das Vokabular der Gerechtigkeit zu verlieren. Wir befinden uns in der Gefahr, dass uns die Differenz zwischen Gerechtigkeit und Rache verloren geht\". Und noch deutlicher sagt sie: \"Gerechtigkeit scheint in der &ouml;ffentlichen und politischen Diskussion synonym mit Bestrafung gebraucht zu werden. Wenn Opfer oder allgemein die &Ouml;ffentlichkeit Gerechtigkeit einfordern oder deren Ausbleiben beklagen, ist das gleichbedeutend mit der Forderung, dass der T&auml;ter oder T&auml;ter &uuml;berhaupt zu bestrafen oder auch h&auml;rter zu bestrafen sind.\"F&uuml;r Frankreich konstatieren zwei Autoren, h&ouml;here Ministerialbeamte, die fr&uuml;her als Jugendrichter t&auml;tig waren, schon 1996 in einem Buch mit dem suggestiven Titel \"La R&eacute;publique penalis&eacute;e\" [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn17\">17<\/a> ], dass eine quantitative und qualitative Ausweitung des Strafrechts und seiner Sanktionen in Frankreich zu beobachten seien. W&ouml;rtliches Zitat: \"Die unausgesprochene These der bestraften Republik lautet: Eine Ausweitung der Strafjustiz auf Personen, die bisher besonderen Schutz genossen, der massive R&uuml;ckriff auf das Gef&auml;ngnis als Antwort auf die durch den Neoliberalismus angerichteten Sch&auml;den, das Strafrecht als die neue Sprache, mittels derer die Mitglieder heutiger Gesellschaften ihre Beziehungen untereinander beschreiben.\"Das sind drei Stimmen aus anderen, geographisch bzw. sozialstrukturell jedoch benachbarten L&auml;ndern. Es handelt sich in allen F&auml;llen um L&auml;nder, die zwar historische und kulturelle Unterschiede aufweisen, aber von denen sich unwidersprochen sagen l&auml;sst, dass sie allesamt zur Gruppe der industriell und &ouml;konomisch avanciertesten und \"modernsten\" L&auml;nder der Welt geh&ouml;ren: Beispiele und Vorreiter umfassender \"Modernisierung\" sind - ein Konzept, das insbesondere seit dem Zusammenbruch des Sozialismus wieder an Prominenz gewonnen hat.Lassen Sie mich jetzt einen zus&auml;tzlichen Blick auf die Bundesrepublik werfen. F&uuml;r unser Land l&auml;sst sich die Frage nach der Punitivit&auml;t innerhalb der Gesellschaft direkter und umwegloser beantworten, als ich dies f&uuml;r die &uuml;brigen zitierten Gesellschaften getan habe. Als einen Beleg f&uuml;r die behauptete punitive Tendenz in der Bundesrepublik m&ouml;chte ich mich auf eine Untersuchung des Bielefelder Soziologen Heitmeyer und seines Instituts f&uuml;r Gewalt- und Konfliktforschung berufen. Diese Studie ist die erste Folge einer in den n&auml;chsten zehn Jahren allj&auml;hrlich zu wiederholenden \"Zustands\"erfassung der gesellschaftlichen Haltung gegen&uuml;ber Minorit&auml;ten und sonstigen marginalisierten Teilgruppen der Gesellschaft. Jeweils 3.000 repr&auml;sentativ ausgew&auml;hlte M&auml;nner und Frauen in der Bundesrepublik werden in Bezug auf ihre \"gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit\" befragt. Die Ergebnisse der ersten Welle dieser als mehrj&auml;hriges (negatives) \"Stimmungsbarometer\" angelegten Untersuchung sind im Dezember 2002 im Suhrkamp-Verlag - unter dem beziehungsreichen (Heine)Titel \"Deutsche Zust&auml;nde\" - und in der Zeit dokumentiert worden. [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn18\">18<\/a> ]Ich m&ouml;chte aus dieser Studie als Beleg f&uuml;r meine These der punitiven Attit&uuml;den in der Bundesrepublik zwei Ergebnisse mitteilen. Einerseits sind die 3.000 Befragten um eine Stellungnahme zu der folgenden Feststellung gebeten worden: \"Verbrechen sollten h&auml;rter bestraft werden\". Die Befunde dazu sprechen eine erschreckend deutliche Sprache: 64,4 % der Befragten, also zwei von dreien, stimmen dieser Feststellung voll zu, weitere 23,1 % stimmen ihr \"eher\" zu - nur 2,2 % haben gesagt: \"stimme &uuml;berhaupt nicht zu\" und weitere 10,3 % antworteten: \"stimme eher nicht zu\". Insgesamt haben durchschnittlich mehr als vier von f&uuml;nf Befragten der Aussage ganz oder eingeschr&auml;nkt zugestimmt [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn19\">19<\/a> ].Ein zweiter Befund an gleicher Stelle unterstreicht die vorstehend mitgeteilte Tendenz weiter: Dabei wurden die Befragten um eine Stellungnahme zu nachstehender Feststellung gebeten: \"Um Recht und Ordnung zu bewahren, sollte man h&auml;rter gegen Au&szlig;enseiter und Unruhestifter vorgehen.\" Auch dieser Forderung haben 52,1 % der Befragten voll und 28 % \"eher\" zugestimmt - lediglich 3,8 % haben die Feststellung ganz oder \"eher\" abgelehnt.Insgesamt l&auml;sst sich aus den mitgeteilten Zitaten und Beobachtungen aus den drei zum Vergleich herangezogenen L&auml;ndern sowie aus den direkten \"Punitivit&auml;ts\"-Befunden der Bundesrepublik auf ein stark ausgepr&auml;gtes \"Strafbed&uuml;rfnis\" schlie&szlig;en. Die bereits oben erw&auml;hnte Behauptung von Hassemer findet in diesen Zitaten und Befunden eine eindrucksvolle empirische Best&auml;tigung. Es stellt sich die Frage, ob die Befunde eine neue Tendenz darstellen oder ob es sich um Beobachtungen handelt, die gleichsam eine gesellschaftliche und &uuml;berhistorische Konstante darstellen. W&auml;hrend die mitgeteilten Befunde &uuml;ber die USA, England und Frankreich keinen Zweifel daran lassen, dass man in diesen L&auml;ndern mit einer v&ouml;llig neuen Situation und einer gestiegenen Punitivit&auml;t konfrontiert ist, lassen die Daten aus der Heitmeyer-Untersuchung zun&auml;chst nur punktuelle Schl&uuml;sse zu.Es gibt jedoch Anhaltspunkte aus anderen Untersuchungen, die auch f&uuml;r die Bundesrepublik die Beobachtung einer punitiven Trendwende st&uuml;tzen. Anfang der 90er Jahre ist mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft von Sessar ein Projekt durchgef&uuml;hrt worden, dessen Ergebnis in einer Publikation mit dem Titel \"Wiedergutmachen oder strafen?\" dokumentiert worden ist [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn20\">20<\/a> ]. Er hat damals aufgrund seiner Befunde der Gesellschaft ein gegen&uuml;ber dem Strafrecht und seinen Funktionstr&auml;gern fortgeschrittenes \"Bewusstsein\" in der \"Verarbeitung\" von Kriminalit&auml;t festgestellt: Die Gesellschaft ist l&auml;ngst weiter als das Strafrecht selbst. Die Gesellschaft setzt auf Wiedergutmachung, auf nicht-punitive Reaktionen. Im Gegensatz dazu halten Staatsanw&auml;lte, Strafrechtler, Juristen usw. an punitiven, an strafenden Reaktionen fest. Dagegen sprechen die heutigen Befunde aus der Untersuchung von Heitmeyer eine deutlich andere und kontr&auml;re Sprache - wobei hinzuzuf&uuml;gen ist, dass die Erhebungen der Studie von Sessar Mitte der achtziger Jahre, also etliche Jahre vor den gro&szlig;en gesellschaftlichen Umbr&uuml;chen, durchgef&uuml;hrt worden sind.<i>These 3: Die falsche F&auml;hrte der Kriminalit&auml;t<\/i>Ich komme zu meiner dritten These. Sie lautet - kurz gefasst: Diese punitive Entwicklung, diese Straffreude und dieses Verlangen nach Strafe in der Gesellschaft hat nichts bzw. nur wenig zu tun mit gestiegener Kriminalit&auml;t. Pointierter noch: Sie hat &uuml;berhaupt nichts mit Kriminalit&auml;t, sondern mit anderen bedeutenden Entwicklungen und Wandlungen gesellschaftlicher Art zu tun. Man macht es sich zu leicht, so meine These, wenn man einen Zusammenhang unterstellt und am Werke sieht, der in der amerikanischen Diskussion als \"democracy at work\" bezeichnet wird. Hierunter wird die folgende kausale Sequenz und abfolge verstanden: Die Kriminalit&auml;t in der Gesellschaft steigt, daraus resultiert eine Verunsicherung der Gesellschaft, d.h. das sogen. \"subjektive Sicherheitsempfinden\" schwindet; dieses setzt sich um in Erwartungen der Gesellschaft an Politik und Politiker, die daraus den sogen. \"Handlungsbedarf\" ableiten. Und die der gesellschaftlichen und politischen Routine gem&auml;&szlig;e Antwort auf diese Erwartungen bestehen im notorischen R&uuml;ckgriff auf das Instrumentarium des Strafrecht, bedeuten mit anderen Worten eine Politik des \"more of the same\". Damit bewegen wir uns in einer \"nach oben offenen\" Spirale innerstaatlicher Repression und Aufr&uuml;stung. Die von mir - im Anschluss an eine Reihe anderer, haupts&auml;chlich nicht-deutscher Kriminologen und Beobachter [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn21\">21<\/a> ] - vertretene These lehnt den skizzierten Wirkungszusammenhang ab und postuliert kausale Beziehungen anderer Art als diejenigen, die im engeren Sinne mit Kriminalit&auml;t, mit Sicherheit und mit Sicherheitspolitik zu tun haben. Diese sind Gegenstand meiner letzten, vierten These.<i>These 4: Gesellschaftlicher Wandel und Repression (eine Hypothese)<\/i>Meine letzte These nimmt den Titel meines Beitrages etwas ausf&uuml;hrlicher auf: Regieren mittels Kriminalit&auml;t - governing through crime. Wie ich bereits eingangs erw&auml;hnte, war dies urspr&uuml;nglich der Titel eines Beitrages eines amerikanischen Kriminologen, der auch auf die eigene Gesellschaft bezogen war. Es gibt andere Autoren, die ebenfalls dieser Argumentation folgen, wenn auch nicht unter dieser Begrifflichkeit [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn22\">22<\/a> ]. Demnach wird in unseren Gesellschaften eine Sicherheitspolitik betrieben, die sich aus anderen Zusammenh&auml;ngen speist als denen, mit denen dieses Politikfeld &uuml;blicherweise argumentiert. Im Anschluss an diese empirische und theoretische kriminologische Forschung stellt die Kriminalpolitik, so wie wir sie erfahren und wie ich sie skizziert habe, einen Reflex auf allgemeine strukturelle und kulturelle Wandlungen der Gesellschaft dar. Herr Albrecht hat heute Morgen in der Diskussion als Stichwort auf die Frage, wo eigentlich die Triebkr&auml;fte f&uuml;r die von ihm gegei&szlig;elte, den Rechtsstaat schleifende \"innere \"Aufr&uuml;stung\" zu suchen seien, das Stichwort der Flexibilisierung in die Diskussion gebracht. Ich w&uuml;rde - genauer noch in diese Richtung argumentierend - das Stichwort der Marktgesellschaft hinzuf&uuml;gen, das eine zus&auml;tzliche Plausibilit&auml;t und wesentliche Pr&auml;zisierung erlaubt, um welche gesellschaftlichen Prozesse und Wandlungen es sich handelt, aus denen neben der Flexibilit&auml;t eine Reihe anderer Merkmale und Anforderungen an die Menschen in den heutigen Gesellschaften resultieren. Mehr und mehr entwickeln sich moderne Gesellschaften zu solchen Marktgesellschaften. Vor Jahren schon hat die New York Times sehr treffend und merkf&auml;hig getitelt: \"From P.C. to E.C\" - von \"political correctness\" zu \"economical correctness\"..Ein anderes Stichwort, das in diese Richtung verweist, ist das der Entwicklung \"neoliberaler\" Gesellschaften - mit ihren bekannten &ouml;konomisch-politischen Unterbegriffen: Deregulierung, Entstaatlichung, Privatisierung, Individualisierung. Als konkrete, in den sprachlichen Alltagsjargon l&auml;ngst integrierte politische Manifestation nenne ich die mehr ber&uuml;chtigte als ber&uuml;hmte Ich-AG. Sie verweist auf Individualisierung und auf Individualisierungsprozesse, die in der Tat Gesellschaften br&uuml;chig machen und die den zu allererst &ouml;konomischen, vor allem den Arbeitsmarkt tangierenden Akzent dieser Entwicklung herauskehren. Hier komme ich zur&uuml;ck auf das Zitat von Margret Thatcher, das ich bereits oben f&uuml;r meine Argumentation herangezogen habe: \"There is no such thing as society\".Die Gesellschaften verlieren auf diese Weise gewisserma&szlig;en die Aspekte, die Dimensionen, die Institutionen und die Kr&auml;fte, die Gesellschaften erst zu Gesellschaften und sozialen Gebilden machen. Ein englischer Politologe hat die Politik, besser noch: das Projekt der Thatcher-Regierung einmal auf den plakativen Nenner und Buchtitel gebracht: \"The Free Economy and the Strong State\" [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn23\">23<\/a> ]. Also die Entfesselung der Wirtschaft auf der einen Seite und den R&uuml;ckgriff auf polizeiliche, auf repressive Funktionen und Strukturen des Staates auf der anderen Seite. Im soziologischen und politischen Klartext bedeutet diese Formel die Ersetzung der integrierenden sozialen Institutionen normativer Art und Pr&auml;gung durch die harte Hand des staatlichen Gewaltprivilegs und seiner Sicherheitsinstanzen.Lassen Sie mich abschlie&szlig;end eine Beobachtung und Feststellung treffen, deren Zeugen wir alle allt&auml;glich sind. Was man in der Tat in den avancierten modernen Gesellschaften, in unserer Gesellschaft, in der amerikanischen, in der englischen Gesellschaft erfahren kann: Eine Parallelentwicklung des Abbaus des Sozial- und Wohlfahrtsstaats und des Aufbaus des Sicherheitsstaats [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn24\">24<\/a> ]. In Kalifornien hat es bereits vor Jahren einen amerikaweiten Aufschrei gegeben, als erstmalig das Budget f&uuml;r \"higher education\" zur&uuml;ckfiel hinter das Budget f&uuml;r \"corrections\"- die Strafvollstreckung hat man sich mehr kosten lassen als die h&ouml;here Bildung. Darin dr&uuml;ckt sich eine Politikverschiebung bzw. komplement&auml;re Entwicklung auf unterschiedlichen und separaten Politikfeldern aus, die auf die gleichen &ouml;konomischen Kr&auml;fte und Prozesse zur&uuml;ckgreift. Der franz&ouml;sische, an der kalifornischen Universit&auml;t Berkeley lehrende Soziologe L. Wacquant hat diese Entwicklung auf den Nenner gebracht: \"Vom wohlt&auml;tigen zum strafenden Staat\" [ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fn25\">25<\/a> ].Diese komplement&auml;re Entsprechung der Bewegung unterschiedlicher Politikfelder l&auml;sst sich noch wesentlich direkter demonstrieren. In der Wirtschaftspolitik spricht man ja etwa von dem Wechsel von einer \"nachfrage-\" zu einer \"angebotsorientierten\" Wirtschaftspolitik, von der in diesem Politikfeld hegemonialen Abl&ouml;sung des englischen &Ouml;konomen J. M Keynes durch den amerikanischen Chicago-&Ouml;konomen M. Friedman. Auch in der Kriminalpolitik finden wir eine Umstellung von einer nachfrage- zu einer angebotsorientierten Strategie. Das hei&szlig;t, die Kriminalpolitik, die derzeit in den von mir betrachteten L&auml;ndern betrieben wird, ist eine Politik, die darauf hinausl&auml;uft, Kriminalit&auml;t teurer zu machen, indem mehr Eigentumsschutz stattfindet, indem mehr Polizei eingestellt wird, indem mehr Barrieren zum Schutz des Rechtsgutes errichtet werden usw. Auch die vielfachen pr&auml;ventiven Anstrengungen in der Kriminal- und Sicherheitspolitik in den betrachteten L&auml;ndern folgen einer Logik der Angebotspolitik. Eine solche Politik geht deutlich und nachhaltig zu Lasten einer nachfrageorientierten Kriminalpolitik - einer Kriminalpolitik in anderen Worten, die darauf gesetzt hat, dass man durch Sozial-, Bildungs-, Arbeitsmarkt-, generell: durch Gesellschaftspolitik gesellschaftliche Bedingungen herstellen kann, die die Mitglieder einer Gesellschaft mit Gelegenheiten, Ressourcen und M&ouml;glichkeiten ausstatten, die dazu beitragen, die Mitglieder der Gesellschaft von der Welt der Regelverletzung und der Kriminalit&auml;t fern zu halten. Die Strategie einer nachfrageorientierten Kriminalpolitik l&auml;sst sich - ein wenig &uuml;berm&uuml;tig und pointiert formuliert - als eine Politik des \"governing through crime\" charakterisieren.* Der Beitrag ist eine vom Autor selbst redigierte Fassung seines Konferenzvortrags.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis1\">1<\/a> ] Vgl. J. Simon, Governing Through Crime, in: G. Fisher und L. Friedman, Hrg., The Crime Conundrum: Essays on Criminal Justice, New York 1997, S. 171-190.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis2\">2<\/a> ] Vgl. f&uuml;r die amerikanische Situation K. Beckett, Making Crime Pay. Law and Order in Contemporary Ameri-can Politics, New York 1997.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis3\">3<\/a> ] D.C. Anderson, Crime and the Politics of Hysteria. How the Willie Horton Story Changes American Justice. New York 1995.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis4\">4<\/a> ] Vgl. hierzu: J. Simon, Gewalt, Rache und Risiko. Die Todesstrafe im neoliberalen Staat, in: T. v. Trotha (Hrsg.), Soziologie der Gewalt, Sonderheft 37 der K&ouml;lner Zeitschrift f&uuml;r Soziologie und Sozialpsychologie, Opladen 1997, S. 279-301, S. 279.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis5\">5<\/a> ] Ebda.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis6\">6<\/a> ] Vgl. hierzu D. Downes and R. Morgan, The Skeletons In the Cupboard. The Politics of Law and Order at the Turn of the Millennium, in: The Oxford Handbook of Criminology, ed. by M. Maguire, R. Morgan and R. Rei-ner, 3rd Ed., Oxford 2002, S. 286-321.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis7\">7<\/a> ] Vgl. hierzu eine skeptische Bilanz bereits aus den Anfangsjahren der Blair-Periode: I. Brownlee, New Labour - New Penology? Punitive Rhetoric and the Limits of Managerialism in Criminal Justice Policy, in: Journal of Law and Society 25\/3(1998), S. 313-335.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis8\">8<\/a> ] G. Munier (Hrsg.), Kriminalit&auml;t und Sicherheit, Berlin 2002.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis9\">9<\/a> ] Diese kriminalpolitische Maxime vertritt K. Edler, ehedem f&uuml;hrend bei den Hamburger Gr&uuml;nen, in seinem Beitrag \"Ein Trend namens Schill. Zum Wahlerfolg von ?Richter Gnadenlos' in Hamburg\", in G. Munier, op. cit., S. 105-117, 116.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis10\">10<\/a> ] Diesen Gedanken hat der amerikanische Strafrechtswissenschaftler und Kriminologe H. L. Packer unter dem Titel \"The Limits of Criminal Sanction, Stanford, Cal., 1968, sehr eindrucksvoll ausgearbeitet; in der deutschen Diskussion hat sich vor allem W. Hassemer der Spannung zwischen rechtsf&ouml;rmiger und effizienter Kriminali-t&auml;tskontrolle gewidmet.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis11\">11<\/a> ] Es handelt sich um das Buch von J. Irwin, einem Kriminologen mit eigener Knast-Erfahrung, und J. Austin, dem Vize-Pr&auml;sidenten des National Council of Crime and Delinquency: It's About time. America's Imprisonment Binge, Belmont, Cal.. 32001.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis13\">13<\/a> ] Hassemer hat diesen Vortrag Ende 2000 auf der Grossen Juristenwoche Nordrhein-Westfalen in Recklinghau-sen gehalten. Er ist in der FR v. 20.12.00 in verk&uuml;rzter Form unter dem Titel \"Die neue Lust auf Strafe\" dokumentiert und u.a. im Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte Bd. 2 (2000\/2001), hrsg. v. Th. Vormbaum, Baden-Baden 2001, S. 458-484, unter dem Titel \"Gr&uuml;nde und Grenzen des Strafens\" publiziert worden.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis14\">14<\/a> ] D. Garland, The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society, Oxford\/New York 2001; Garland hatte eineinhalb Jahrzehnte zuvor eine Studie &uuml;ber jenes \"penal system\" vorgelegt, dessen Ab-schaffung er jetzt dokumentierte und analysierte: Punishment and Welfare: A History of Penal Strategies, Aldershot 1985.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis15\">15<\/a> ] Vgl. St. A. Scheingold, The Politics of Street Crime. Criminal Process and Cultural Obsession, Philadelphia 1991, S. XI: \"Americans are obsessed with street crime.... How is this obsession to be explained? ... our obses-sion is only partly due to the extraordinary high levels of street crime that have plagued this country for more than a quarter of a century ... that our obsession with crime has a life of its own.\" (dt. &Uuml;bers. F.S.)[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis16\">16<\/a> ] Vgl.. Hudson, Barbara, Punishment, rights and difference: defending justice in the risk society, in: Kevin Sten-son and Robert R. Sullivan (Hrsg.), Crime, Risk and Justice. The politics of crime control in liberal democracies, Willan Publ. 2001, S. 144-172.S. 144: \" ...our societies seem to be losing sight of the importance of justice as a regulative ideal. Commitment to justice is weakening; indeed, our societies seem almost to be losing a discourse, even a vocabulary, of justice. What is in danger of being lost is understanding of the difference between 'justice' and 'vengeance'\" . Sie pr&auml;zisiert: \"'Justice' in popular and political discourse , seem now to be synonymous with 'punishment'. When victims or the public generally, talk of wanting justice, or being denied justice, what is meant is a demand for an offender, or offenders, to be punished more severely\" (S. 144\/5). (dt. &Uuml;bers. F.S.).[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis17\">17<\/a> ] Antoine Garapon und Denis Salas, La R&eacute;publique p&eacute;nalis&eacute;e, Paris 1966. Zitate sind dem Klappentext ent-nommen (dt. &Uuml;bers. F.S.)[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis18\">18<\/a> ] W. Heitmeyer (Hrsg.), Deutsche Zust&auml;nde - Folge 1, Frankfurt a.M. 2002. Die Volkswagen-Stiftung hat sich bereit erkl&auml;rt, f&uuml;r die n&auml;chsten zehn Jahre eine laufende Registratur dieser Tendenzen, die dort erfragt worden sind, durchf&uuml;hren zu lassen. Ebenso hat sich die Zeit auf eine finanzielle Beteiligung und publizistische Unter-st&uuml;tzung festgelegt.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis19\">19<\/a> ] S&auml;mtliche hier mitgeteilten Befunde sind Heitmeyer 2002, S. 60, entnommen.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis20\">20<\/a> ] Vgl. K. Sessar, Wiedergutmachen oder strafen. Einstellungen in der Bev&ouml;lkerung und der Justiz, Pfaffenweiler 1992.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis21\">21<\/a> ] Stellvertretend f&uuml;r viele andere Autoren m&ouml;chte ich hier auf die ausgezeichnete empirische Studie von K. Beckett, Making Crime Pay. Law and Order in Contemporary American Politics\", New York. 1997. Der amer-kanischen Kriminologin gelingt der Nachweis, dass politische und mediale Konjunkturen der Thematisierung von Kriminalit&auml;t und Kriminalpolitik zeitlich und sachlich von der Entwicklung der Kriminalit&auml;t und auch speziell der des Drogenkonsums abgekoppelt sind.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis22\">22<\/a> ] Vgl. den ausgezeichneten Rezensionsaufsatz &uuml;ber das erw&auml;hnte Buch von D. Garland (Anm. 14) von J. Young, Searching for a New Criminology of Everyday Life: A Review of \"The Culture of Control\", in: The British Journal of Criminology, Vol. 22 (2002), S. 228-261.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis23\">23<\/a> ] A. Gamble, The Free Economy and the Strong State. The Politics of Thatcherism, 2. erw. u. aktual. Aufl., Palgrave 1994.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis24\">24<\/a> ] Vgl. hierzu F. Sack, Von der Nachfrage- zur Angebotspolitik auf dem Feld der Inneren Sicherheit, in: Heinz-J&uuml;rgen Dahme, Hans-Uwe Otto, Achim Trube und und Norbert Wohlfahrt (Hrsg.), Soziale Arbeit f&uuml;r den aktivierenden Staat, Opladen 2003, S. 249-276.[ <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/modules.php?file=article&amp;mode=mode=thread&amp;name=News&amp;op=modload&amp;order=0&amp;sid=184&amp;thold=0#fnverweis25\">25<\/a> ] Wacquant, L. J. D., Vom wohlt&auml;tigen Staat zum strafenden Staat: &Uuml;ber den politischen Umgang mit dem Elend in Amerika, in: Leviathan, Bd. 50(1997), S. 50-66.","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/sack\/","name":"Sack","slug":"sack","taxonomy":"category","parent":92,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Sack Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/sack\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Sack Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"I. Vorbemerkung Nach acht Stunden juristischen Krauts m&ouml;chte ich Ihnen jetzt etwas soziologisches Unkraut n&auml;her bringen. Ich bin bereits nach dem Titel meines Referats gefragt worden: Warum muss der auf Englisch sein? Das m&ouml;chte ich, ehe die Sprachpolizei gegen mich in Stellung geht, erkl&auml;ren. Der Titel stammt aus der amerikanischen Diskussion [ 1 ]. Ich habe ihn &uuml;bernommen, weil ich auf der einen Seite schlecht eine deutsche &Uuml;bersetzung daf&uuml;r gefunden habe: er klingt nicht ganz so martialisch auf Englisch, wie er auf Deutsch klingen w&uuml;rde. Zweitens will ich damit gleich zu Beginn ank&uuml;ndigen, dass ich mich in meinen &Uuml;berlegungen nicht auf die Bundesrepublik beschr&auml;nken will, wie das in den bisherigen Referaten der Fall gewesen ist, sondern dass ich auch auf kriminologische und soziologische &Uuml;berlegungen zur&uuml;ckgreifen werde, die aus anderen L&auml;ndern stammen. Mir geht es, in anderen Worten, auch darum zu fragen, inwieweit derartige Beobachtungen auch f&uuml;r die Situation in der Bundesrepublik einschl&auml;gig sind. Ich entnehme sie der angels&auml;chsischen Diskussion auch deshalb, weil sie bei uns bislang kaum anzutreffen ist.Lassen Sie mich die generelle These, die ich entwickeln m&ouml;chte, pointiert an den Anfang stellen. Sie zielt darauf ab, Kriminalpolitik aus ihren eigenen Grenzen etwas zu befreien und sie zu verkn&uuml;pfen mit anderen Politikfeldern sowie der Gesellschaftspolitik ganz allgemein. Kriminalpolitik, so die These, ist als Reflex gesellschaftlicher Prozesse und Wandlungen anzusehen. Sie erkl&auml;rt sich keineswegs alleine, nicht einmal an erster Stelle aus dem Politikbereich, auf den sie oberfl&auml;chlich zun&auml;chst verwiesen ist. Ich verstehe diese These als einen Versuch, zumindest der Frage nicht auszuweichen, die heute morgen bei verschiedenen Referenten und in mehreren Referaten aufgekommen ist: Was sind denn die eigentlichen Triebkr&auml;fte und Faktoren der Entwicklung in der Rechtspolitik im Allgemeinen und in der Strafrechtspolitik im Besonderen, die in den vorangegangenen Referaten so nachhaltig und dramatisch, zum Teil gar def&auml;tistisch vorgef&uuml;hrt worden sind? Ich will zumindest den Anspruch erheben, dieser Frage nicht auszuweichen. Ob ich diese Frage wirklich beantworten kann, steht auf einem anderen Blatt &#8211; dar&uuml;ber wird in der Diskussion dann noch weiter zu sprechen sein.Lassen Sie mich kurz skizzieren, in welchen Schritten ich mein Argument entwickeln m&ouml;chte. Ich werde zun&auml;chst zur Einstimmung &#8211; wie ich es nennen m&ouml;chte &#8211; ein wenig politisches Feuilleton ausbreiten und im Anschluss daran in vier Thesen mein Argument etwas genauer benennen und ausf&uuml;hren. II. Der politische Nutzen von Kriminalit&auml;t und Kriminalpolitik Ich beginne mit dem Feuilleton. Es behandelt die Instrumentalisierung der Kriminalit&auml;t und der Inneren Sicherheit durch politische Akteure und Parteien. Ich greife dazu ein wenig zur&uuml;ck auf eine Entwicklung, die man zun&auml;chst in den USA beobachten konnte und die mittlerweile, denke ich, auch in Europa angelangt ist. Kriminalit&auml;t und Innere Sicherheit sind zu einem vorrangigen, z.T. prim&auml;ren Ziel und Projekt auf der politischen Agenda avanciert, insbesondere und f&uuml;r jedermann sichtbar nat&uuml;rlich in Wahlkampfzeiten. Ich halte diese Feststellung f&uuml;r einen Ausgangsbefund, der f&uuml;r unsere Diskussion au&szlig;erordentlich bedeutsam ist.Dieser Prozess hat, wenn man ihn historisch ein wenig fixieren will, 1964 angefangen im damaligen Pr&auml;sidentschaftswahlkampf in den USA, als der republikanische Kandidat Goldwater gegen den Nachfolger des ermordeten John F. Kennedy, Johnson, im Wahlkampf stand [ 2 ]. Goldwater hat erstmalig in den USA versucht, die Kriminalit&auml;t zum entscheidenden Wahlkampfthema zu machen. Damals ist es noch, wie Sie vielleicht alle wissen, so ausgegangen, dass die Kriminalit&auml;t und die Innere Sicherheit politisch nicht den Erfolg eingetragen und die Stimmen gebracht haben, die die Republikaner sich davon erhofft hatten. Johnson gewann den Wahlkampf. Damit war jedoch ein politisches Thema losgetreten und etabliert, das in den k&uuml;nftigen Wahlk&auml;mpfen der USA eine ganz zentrale und zum Teil geradezu dramatische Rolle gespielt hat. Ohne hier die gesamten amerikanischen Wahlk&auml;mpfe Revue passieren lassen zu wollen, m&ouml;chte ich aber einige Akzente und einige bedeutsame Entwicklungen in dieser Karriere der Inneren Sicherheit und der Kriminalpolitik zum vorrangigen politisches Thema benennen und stichwortartig f&uuml;r unsere Diskussion vergegenw&auml;rtigen.Etliche Jahre und Wahlkampagnen nach dem Initialwahlkampf zwischen Goldwater und Johnson gab es einen sehr spektakul&auml;ren Law-and-order-Wahlkampf im Jahre 1992 zwischen dem sp&auml;teren Pr&auml;sidenten Bush sen. und dem demokratischen Kandidaten Dukakis. W&auml;hrend des Wahlkampfes gab es einen Kriminal-Fall, der auch in die wissenschaftliche Literatur eingegangen ist als der &#8222;Willy-Horton-Fall&#8220; [ 3 ]. Ein in Hafturlaub befindlicher, wegen eines Mordes verurteilter T&auml;ter kehrte nicht in sein Gef&auml;ngnis zur&uuml;ck. Monate sp&auml;ter drang er in ein Haus ein, misshandelte den dort anwesenden Mann und vergewaltigte dessen Stunden sp&auml;ter zur&uuml;ckkehrende Verlobte zwei Male auf brutale Weise, wurde bald danach von der Polizei wieder in Haft gebracht. Die &ouml;ffentliche Diskussion kreiste um die Abschaffung der gesetzlichen Hafterleichterungen, die den Hafturlaub von Horton m&ouml;glich gemacht hatte. Als Dukakis als Gouverneur von Massachusetts sein Veto gegen die Aufhebung des Gesetzes einlegte, geriet er unter heftigen &ouml;ffentlichen Druck einer &#8222;grassroots&#8220;-Bewegung (&#8222;Citizens Against Unsafe Society&#8220;), die den amerikanischen W&auml;hlern die Frage vorlegte: &#8222;America &#8230; do we want a president in office who would try the same &#8218;experiment in justice&#8216; on a national level?&#8220; Schliesslich gab Dukakis dem &ouml;ffentlichen Druck und sinkenden demoskopischen Werten nach, liess gegen seine immer wieder bekr&auml;ftigte &Uuml;berzeugung das Gesetz zur Aufhebung von Straferleichtungen passieren &#8211; allerdings, so die politischen Experten und Auguren, war die Wahl zu Gunsten seines politischen Kontrahenten zu diesem Zeitpunt bereits verspielt.Dies im Kopfe und erinnernd, hat im n&auml;chsten Wahlkampf, in dem Bill Clinton gegen Bush senior zur Wahl stand, ersterer als Kandidat der Demokraten, peinlich darauf geachtet, dass er der einzigen, in den Wahlkampf fallenden Hinrichtung eines Straft&auml;ters in seinem Heimatstaat Arkansas beiwohnte, und dass er auch gen&uuml;gend Medienpr&auml;senz zur Verf&uuml;gung hatte, damit ihm in Bezug auf das Wahlkampfthema &#8222;tough on crime&#8220; nichts vorzuwerfen war [ 4 ]. Ich denke, das ist ein weiteres erhellendes und sich selbst erkl&auml;rendes Einzelbeispiel daf&uuml;r, wie in der Tat die Kriminalit&auml;t und die Innere Sicherheit, hier noch bezogen auf die USA, zu einem &uuml;berragenden Thema der &ouml;ffentlichen und der politischen Diskussion geworden ist.Eine letzte Stimme noch, die diesen Sachverhalt auf eine ebenso plastische wie drastische, dar&uuml;ber hinaus merkf&auml;hige Weise zum Ausdruck bringt: Als die Konservativen in den USA noch nicht &uuml;ber die Mehrheit im Kongress verf&uuml;gten, wurde der damalige konservative Sprecher des Repr&auml;sentantenhauses, Newt Gingrich, von einem Journalisten gefragt, wie er sich &#8222;den Aufbau einer konservativen Mehrheit in den USA vorstelle&#8220;. Seine knappe Antwort lautete: &#8222;Taxes down and death panelty&#8220; &#8211; also: &#8222;niedrige Steuers&auml;tze und die Todesstrafe&#8220; [ 5 ]. Sieht man von der Todesstrafe und dem diesbez&uuml;glichen &#8222;Ausrei&szlig;er&#8220; USA unter den &#8222;westlichen&#8220; Staaten ab, kann man, so denke ich, durchaus den Eindruck gewinnen: Das ist eine Formel, die auch an politische Diskussionen und Wahlk&auml;mpfe au&szlig;erhalb der USA erinnert. Ich will damit Amerika verlassen und mich ganz kurz Europa zuwenden.Als erstes m&ouml;chte ich einen Blick auf Gro&szlig;britannien werfen [ 6 ]. Margret Thatcher ist einmal gefragt worden, inwieweit die Gesellschaft auch eine Verantwortung tr&uuml;ge und wieweit Gesellschaftspolitik gewisserma&szlig;en als ein St&uuml;ck Kriminalpolitik zu betrachten sei. Da hat sie den gefl&uuml;gelten Satz gesagt, der sp&auml;ter Gegenstand und Titel eines Buches wurde, weil es viel Erregung ausgel&ouml;st hat: &#8222;There is no such thing as society&#8220;. Dieser Ausspruch bringt sehr sch&ouml;n einen neuen Zugriff auf die Kriminalit&auml;t zum Ausdruck. Ihr Nachfolger, John Major, hat einmal das folgende denkw&uuml;rdige Motto im Unterhaus zum Besten gegeben: Es gehe darum, &#8222;to condemn more and to understand less&#8220; &#8211; &#8222;mehr verurteilen und weniger verstehen&#8220;. Solche Feststellungen und Prinzipien sind, so denke ich, Ausdruck einer gesellschaftspolitischen Bew&auml;ltigung und Auseinandersetzung mit Kriminalit&auml;t und Innerer Sicherheit, der in die gleiche Richtung weist, wie ich sie gerade aus den USA vorgef&uuml;hrt habe.Und schlie&szlig;lich nenne ich Tony Blair, der ja unter anderem mit dem Motto &#8222;Crime is a labour issue&#8220; gewisserma&szlig;en eine Wende in der Kriminal- und Innenpolitik der Labour-Party angeregt und durchgesetzt hat. Von ihm stammt ja auch jene ber&uuml;hmte Formel, dass es darum ginge: &#8222;To be tough on crime and to be tough on the causes of crime&#8220;. &#8211; Inzwischen haben englische Beobachter, die das w&ouml;rtlich genommen haben, gefragt: Wo bleibt denn die zweite H&auml;lfte dieses Mottos: das &#8222;tough on the causes of crime&#8220;? [ 7 ]Ich komme sodann einen Augenblick zur Bundesrepublik. Ich erinnere nur kurz an den fr&uuml;heren Innenminister Kanther &#8211; ein Dramatisierer und Law-and-order-Politiker, dem mit gleicher Regelm&auml;&szlig;igkeit eine oppositionelle Stimme der Entdramatisierung entgegen hallte. Damit ist es indessen mittlerweile vorbei: auch innerhalb der SPD hat sich alsbald eine Politik etabliert, die in Bezug auf die Kriminalit&auml;t und die Sicherheitspolitik einen &#8211; ich sage das einmal vorsichtig &#8211; populistischen Einschlag und eine populistische Richtung genommen hat. Ich darf nur an die beiden Ausf&auml;lle des derzeitigen Bundeskanzlers erinnern: als er &#8211; noch nicht im Besitze der Macht &#8211; mit Blick auf die nicht-deutschen Mitb&uuml;rger einmal meinte, dass sie, wenn sie straff&auml;llig geworden w&auml;ren, das Gastrecht verwirkt und schnellstens das Land zu verlassen h&auml;tten: das war ein Fall von Ausl&auml;nderpolitik via Strafrecht. Und Sie wissen wahrscheinlich ebenso, dass er &#8211; schon im Besitze der Macht &#8211; anl&auml;sslich einer dieser schrecklichen sexuellen Missbrauchsf&auml;lle gegen&uuml;ber Kindern gleich in dreierlei Weise punitive Bed&uuml;rfnisse bedient bzw. gesch&uuml;rt hat: Einerseits forderte er &#8211; gegen das Gesetz &#8211; , dass solche Menschen lebenslang hinter Gitter m&uuml;ssten; zweitens m&uuml;ssten &#8211; bei allem Respekt vor der Unabh&auml;ngigkeit der Justiz &#8211; die Richter auch einmal etwas genauer hingucken und in diesen F&auml;llen das Recht etwas sch&auml;rfer anwenden; und dann sprach er &#8211; ungeheuerlich auch das &#8211; von einem &#8222;Kartell der Gutachter&#8220;, die durch ihre gutachterlichen Voten mitverantwortlich seien daf&uuml;r, dass solche F&auml;lle passierten: das war ein Fall von Law-and-order-Politik zwecks Machtsicherung.Aber nicht nur SPD und CDU, auch die Gr&uuml;nen, treten inzwischen f&uuml;r eine Kriminalpolitik ein, die eine andere ist als diejenige, f&uuml;r die sie fr&uuml;her einmal warben. Im September 2002 stellte die Heinrich-B&ouml;ll-Stiftung auf einer Podiumsdiskussion einen Sammelband zu &#8222;Kriminalit&auml;t und Sicherheit&#8220; [ 8 ] vor, in dem sich eine Reihe von gr&uuml;nen Politikern und den Gr&uuml;nen nahe stehenden Wissenschaftlern und Journalisten mit dem Problem der inneren Sicherheit unter vor allem kommunalpolitischer Perspektive befassten. In der dazu einladenden Pressemitteilung- in fast gleicher Formulierung auch im Vorwort von R. F&uuml;cks und G. Munier &#8211; heisst es: &#8222;Kriminalit&auml;t ist inzwischen Teil des gesellschaftlichen Alltags. Wer das besch&ouml;nigt, hat schon verloren&#8220;. Zwar versucht der Band, eine Balance zwischen Ernstnehmen und Dramatisierung der Kriminalit&auml;t einzuhalten, aber u. a. enth&auml;lt er gleichsam eine Steigerung des oben zitierten Mottos der Labour Party, indem einer der Autoren nicht &#8222;crime&#8220;, sondern &#8222;law and order should become a green issue&#8220; als kriminalpolitische Linie der Gr&uuml;nen einfordert [ 9 ].Insgesamt, diese Schlussfolgerung m&ouml;chte ich ziehen, zeigt sich, dass in Bezug auf die Politik der Inneren Sicherheit und auf die Kriminalpolitik so etwas stattgefunden hat &#8211; je nachdem, wie man es nimmt -, wie eine totale Politisierung oder aber eine totale Entpolitisierung dieses Politikfeldes. Mit totaler Entpolitisierung meine ich, dass wir gerade auf diesem Feld eine Art von All-Parteien-Koalition haben, wo man unterschiedliche, differente Positionen zwischen den verschiedenen politischen Tr&auml;gern, politischen Parteien eigentlich kaum mehr ausmachen kann. Im Gegenteil, manchmal wird man erinnert an eine historische Parallele zu Beginn des Ersten Weltkrieges, als der damalige Kaiser am 4. August 1914 den ber&uuml;hmten Spruch getan hat: &#8222;Ich kenne keine Parteien mehr&#8220;. (&Uuml;brigens, hat er bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal in seinem Leben einem Sozialdemokraten die Hand gegeben.)Ganz allgemein und abschlie&szlig;end zu diesem politischen Feuilleton m&ouml;chte ich im Anschluss an die Beobachtung eines amerikanischen Kriminologen sagen, dass Kriminalpolitik mehr und mehr zu einer Law-and-order-Politik geworden ist. Law-and-order-Politik meint danach eine Ausrichtung der Politik auf diesem Feld, die Kriminalit&auml;t und Innere Sicherheit zu einem Vehikel macht, mittels dem politische Akteure und politische Parteien versuchen, entweder ihre Macht zu erhalten oder die Macht zu gewinnen. Sie unterscheidet sich von einer rationalen Kriminalpolitik, die den Ma&szlig;st&auml;ben der Effektivit&auml;t, der empirischen Erfolgskontrolle sowie der Gerechtigkeit folgt. III. Vier Thesen zur Renaissance des staatlichen Strafens und ihrer Gr&uuml;nde Nunmehr m&ouml;chte ich Ihnen die vier Thesen vorstellen, die meine weitere Argumentation pr&auml;zisieren.These 1: Die R&uuml;ckkehr des repressiven StrafrechtsDie erste These lautet, dass das repressive Strafrecht seit etlichen Jahren eine unerwartete Renaissance erlebt. Viele von Ihnen werden sich noch an den Tenor der Diskussion in den 70er, 80er Jahren erinnern, der das Strafrecht gleichsam als ein aussterbendes Modell staatlicher Steuerung betrachtete. Es war, glaube ich, ein Strafrechtswissenschaftler, der einmal die Feststellung traf, dass die Geschichte des Strafrechts eine Geschichte seiner Abschaffung sei. Davon kann heute keine Rede mehr sein &#8211; heute nicht und auch f&uuml;r die &uuml;berschaubare Zukunft nicht. Heute Morgen hat es gen&uuml;gend Belege und detaillierte Erkundungen dar&uuml;ber gegeben, welche Entwicklung das Strafrecht in der Tat in den letzten 20 Jahren &#8211; nicht erst seit dem 11. September &#8211; genommen hat. Ich m&ouml;chte diese These nur in zwei, drei summarischen Feststellungen noch einmal f&uuml;r meine Argumentation aufnehmen. Zun&auml;chst und ganz allgemein: Es war schon in der vorangegangenen Diskussion davon die Rede, dass es gerade im Strafrecht eine Spannung gibt: Auf der einen Seite effizientes Strafrecht und auf der anderen Seite rechtsstaatliches Strafrecht. Oder, wie es in der angels&auml;chsischen Diskussion plastisch hei&szlig;t: &#8222;crime control versus due process&#8220; [ 10 ]. In der Tat l&auml;sst sich die Entwicklung der letzten zwei, drei Jahrzehnte dahin zusammenfassen, dass sich das Gleichgewicht zwischen diesen beiden Polen mehr und mehr zugunsten von crime control, zugunsten von Effizienz und zu Lasten von Rechtsstaatlichkeit und due process entwickelt hat.Ich beschr&auml;nke mich auf zwei weitere Anmerkungen. Die erste bezieht sich auf eine besonders markante Entwicklung in dieser repressiven Wende der Kriminalpolitik, die allerdings f&uuml;r die einzelnen L&auml;nder unterschiedlich ausf&auml;llt und auch unterschiedlich dokumentiert ist: der erneuerte R&uuml;ckgriff auf das Gef&auml;ngnis als einem bevorzugten Sanktionsmittel gegen die Kriminalit&auml;t. Der R&uuml;ckgriff des Staates auf dieses verp&ouml;nte klassische Sanktionsinstrument des Strafrechts &#8211; von dem man nicht erst seit der Theorie der totalen Institution sowie dem Foucault-Klassiker &#8222;&Uuml;berwachen und Strafen&#8220; aus dem 20. Jahrhundert, sondern aus Quellen bereits des 19. Jahrhunderts wei&szlig;, dass es kein Ort der Besserung und Rehabilitation, sondern der Initiation ins und Verfestigung von Verbrechen darstellt &#8211; l&auml;sst sich an der Entwicklung in den USA mit H&auml;nden greifen und anderen Statistiken ablesen. Dort l&auml;sst sich innerhalb der letzten zwei bis drei Jahrzehnte eine Vervielfachung der Insassenpopulation, der Gef&auml;ngnisrate, in den Strafvollzugsanstalten verzeichnen. Die Gef&auml;ngnisrate &#8211; ein Ma&szlig;stab, an dem etwa die Europ&auml;ische Union die Kriminalpolitik in ihren einzelnen Mitgliedsl&auml;ndern vergleichend misst &#8211; weist, jeweils bezogen auf 100.000 Personen der Bev&ouml;lkerung, auf, wie viele Mitglieder einer Gesellschaft sich jeweils in ihren totalen Institutionen des Strafrechts ihrer Freiheit beraubt sehen. In Europa betr&auml;gt die Gef&auml;ngnisrate &uuml;ber alle L&auml;nder der Europ&auml;ischen Union hinweg plus-minus 100.Es lohnt sich, die enorme Expansion der amerikanischen Gef&auml;ngnispopulation etwas genauer zu betrachten. Die nachstehende Tabelle erlaubt einen statistischen Blick darauf. Die eigentliche Entwicklung in den USA hat etwa Mitte der 70er Jahre begonnen. In den f&uuml;nf Jahrzehnten davor, seit diese Statistik &uuml;berhaupt gef&uuml;hrt wird, hat auch in den USA die Gef&auml;ngnisrate so ungef&auml;hr um 100 betragen, also europ&auml;isches Niveau gehabt. Seither gibt es dort eine geradezu exponentiale, au&szlig;erordentliche Entwicklung der Gef&auml;ngniszahlen, mit denen selbst Amerikaner nicht wissen, wie sie sich damit auseinander setzen k&ouml;nnen. Zwei prominente amerikanische Kriminologen nahmen bei der Suche nach einem Titel f&uuml;r ihr Buch, in dem sie diese Entwicklung zu analysieren unternehmen, Zuflucht zu sprachlichen Metaphern aus der Welt sinnlicher Exzesse, um ihren Gegenstand auf einen begrifflichen Punkt zu bringen. Sie sprechen von &#8222;America&#8217;s Imprisonment Binge&#8220; &#8211; erst der Blick in den Oxford Wordfinder hat mich belehrt, dass &#8222;binge&#8220; &#8222;a period of excessive drinking, eating etc.&#8220; meint [ 11 ].Eine zweite Anmerkung zur ersten These: Gerade im Jugendstrafrecht zeigt sich auch in der Bundesrepublik, dass dort wieder eine h&auml;rtere Gangart gefahren wird. Man diskutiert wieder &uuml;ber geschlossene Heime. Man r&auml;soniert dar&uuml;ber, inwieweit Resozialisierung, Sozialisierung &uuml;berhaupt, als Vollstreckungs- und insbesondere als Strafvollzugsziel aufrechtzuerhalten ist. Man &uuml;berlegt, inwieweit zumindest auf Heranwachsende das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist usw. Dem 64. deutschen Juristentag im Herbst vergangenen Jahres hat der Direktor der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts f&uuml;r ausl&auml;ndisches und internationales Strafrecht ein Gutachten zu der Frage : &#8222;Ist das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgem&auml;&szlig;?&#8220; vorgelegt und diese Frage insofern verneint, als er vehement &#8222;gegen die Beibehaltung des Erziehungsziels&#8220; im Jugendstrafrecht votiert hat &#8211; damit fast so etwas wie einen Tabubruch beging, obwohl er diesen mit den kontraproduktiven Effekten des derzeitigen Jugendstrafrechts begr&uuml;ndete und rechtfertigte.Insgesamt m&ouml;chte ich mich f&uuml;r die erste These abschlie&szlig;end auf zwei Gew&auml;hrsleute beziehen. Mein erster Zeuge ist der derzeitige Vizepr&auml;sident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer. Dieser hat vor zwei Jahren in einem Vortrag diese Feststellung getroffen: &#8222;Seit ich meine strafende Umwelt mit wachen Augen beobachten kann, habe ich nie so viele selbstverst&auml;ndliche Strafbereitschaft, ja Straffreude wahrgenommen wie heute.&#8220; [ 13 ]Der zweite Gew&auml;hrsmann ist f&uuml;r mich einer der scharfsinnigsten Beobachter der angels&auml;chsischen Entwicklung, D. Garland, ein englischer Kriminologe und Jurist, der zur Zeit an der renommierten Law School der New York University lehrt und forscht. In einem vor zwei Jahren erschienenen Studie hat er anhand einer F&uuml;lle reichhaltigen empirischen Materials aus den USA sowie Gro&szlig;britanniens vornehmlich f&uuml;r diese beiden L&auml;nder, durchaus aber &uuml;ber sie hinaus zielend, festgestellt, dass sich eine sehr grunds&auml;tzliche Wende auf dem Gebiet der Kriminal- und Sicherheitspolitik verzeichnen lasse, die auf eine Abschaffung und Stornierung des wohlfahrtsstaatlichen Strafrechts hinaus laufe [ 14 ].These 2: Die punitive GesellschaftEs gibt eine Zunahme der Punitivit&auml;t in modernen Gesellschaften. Mit Punitivit&auml;t meine ich, dass in der Gesellschaft Erwartungen, Haltungen zu beobachten sind, die mehr und mehr nach Strafe als geeignete Antwort auf bestimmte Probleme, auf Verunsicherungen usw. verlangen. Das ist allerdings schwer zu belegen und empirisch auszumachen. Der blo&szlig;e Hinweis auf sch&auml;rfere Gesetze und den Ausbau der Sicherheitsbeh&ouml;rden gen&uuml;gt nicht. Deshalb gestatten Sie mir, dass ich neben der Beobachtung, die ich gerade von Herrn Hassemer zitiert habe, auch drei Stimmen als Belege f&uuml;r meine These zu Worte kommen lasse, die sich wiederum auf nicht-deutsche L&auml;nder, n&auml;mlich erneut die USA, sodann aber auf Gro&szlig;britannien und Frankreich beziehen. Sie st&uuml;tzen meine These, dass die von mir vertretene Behauptung einen Entwicklungsprozess im Auge hat, der in der Tat nicht nur aus irgendwelchen idiosynkratischen Beobachtungen oder Empfindlichkeiten resultiert, sondern sehr nachhaltige und massive Tendenzen repr&auml;sentiert.So traf ein amerikanischer Kriminologe schon im Jahre 1991 in einem Buch mit dem Titel &#8222;The Politics of Street Crime. Criminal Process and Cultural Obsession&#8220; die folgende Feststellung: &#8222;Die Amerikaner sind besessen von der Stra&szlig;enkriminalit&auml;t. Wie l&auml;sst sich diese Obsession erkl&auml;ren? &#8230; Unsere Zwangsvorstellung ist nur teilweise mit der extrem hohen Kriminalit&auml;tsrate zu erkl&auml;ren, die dieses Land seit mehr als einem Vierteljahrhundert plagt &#8230; dass unsere Obsession mit Kriminalit&auml;t ein Eigenleben f&uuml;hrt&#8230;&#8220;. [ 15 ]F&uuml;r England hat eine englische Rechtsprofessorin vor kurzem davon gesprochen, dass sich in England ein Verlust der Gerechtigkeit als regulative Idee konstatieren lasse [ 16 ]. Sie sagt genauer: &#8222;Die Gerechtigkeit verliert an Bedeutung. Tats&auml;chlich scheinen unsere Gesellschaften den Diskurs, ja selbst das Vokabular der Gerechtigkeit zu verlieren. Wir befinden uns in der Gefahr, dass uns die Differenz zwischen Gerechtigkeit und Rache verloren geht&#8220;. Und noch deutlicher sagt sie: &#8222;Gerechtigkeit scheint in der &ouml;ffentlichen und politischen Diskussion synonym mit Bestrafung gebraucht zu werden. Wenn Opfer oder allgemein die &Ouml;ffentlichkeit Gerechtigkeit einfordern oder deren Ausbleiben beklagen, ist das gleichbedeutend mit der Forderung, dass der T&auml;ter oder T&auml;ter &uuml;berhaupt zu bestrafen oder auch h&auml;rter zu bestrafen sind.&#8220;F&uuml;r Frankreich konstatieren zwei Autoren, h&ouml;here Ministerialbeamte, die fr&uuml;her als Jugendrichter t&auml;tig waren, schon 1996 in einem Buch mit dem suggestiven Titel &#8222;La R&eacute;publique penalis&eacute;e&#8220; [ 17 ], dass eine quantitative und qualitative Ausweitung des Strafrechts und seiner Sanktionen in Frankreich zu beobachten seien. W&ouml;rtliches Zitat: &#8222;Die unausgesprochene These der bestraften Republik lautet: Eine Ausweitung der Strafjustiz auf Personen, die bisher besonderen Schutz genossen, der massive R&uuml;ckriff auf das Gef&auml;ngnis als Antwort auf die durch den Neoliberalismus angerichteten Sch&auml;den, das Strafrecht als die neue Sprache, mittels derer die Mitglieder heutiger Gesellschaften ihre Beziehungen untereinander beschreiben.&#8220;Das sind drei Stimmen aus anderen, geographisch bzw. sozialstrukturell jedoch benachbarten L&auml;ndern. Es handelt sich in allen F&auml;llen um L&auml;nder, die zwar historische und kulturelle Unterschiede aufweisen, aber von denen sich unwidersprochen sagen l&auml;sst, dass sie allesamt zur Gruppe der industriell und &ouml;konomisch avanciertesten und &#8222;modernsten&#8220; L&auml;nder der Welt geh&ouml;ren: Beispiele und Vorreiter umfassender &#8222;Modernisierung&#8220; sind &#8211; ein Konzept, das insbesondere seit dem Zusammenbruch des Sozialismus wieder an Prominenz gewonnen hat.Lassen Sie mich jetzt einen zus&auml;tzlichen Blick auf die Bundesrepublik werfen. F&uuml;r unser Land l&auml;sst sich die Frage nach der Punitivit&auml;t innerhalb der Gesellschaft direkter und umwegloser beantworten, als ich dies f&uuml;r die &uuml;brigen zitierten Gesellschaften getan habe. Als einen Beleg f&uuml;r die behauptete punitive Tendenz in der Bundesrepublik m&ouml;chte ich mich auf eine Untersuchung des Bielefelder Soziologen Heitmeyer und seines Instituts f&uuml;r Gewalt- und Konfliktforschung berufen. Diese Studie ist die erste Folge einer in den n&auml;chsten zehn Jahren allj&auml;hrlich zu wiederholenden &#8222;Zustands&#8220;erfassung der gesellschaftlichen Haltung gegen&uuml;ber Minorit&auml;ten und sonstigen marginalisierten Teilgruppen der Gesellschaft. Jeweils 3.000 repr&auml;sentativ ausgew&auml;hlte M&auml;nner und Frauen in der Bundesrepublik werden in Bezug auf ihre &#8222;gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit&#8220; befragt. Die Ergebnisse der ersten Welle dieser als mehrj&auml;hriges (negatives) &#8222;Stimmungsbarometer&#8220; angelegten Untersuchung sind im Dezember 2002 im Suhrkamp-Verlag &#8211; unter dem beziehungsreichen (Heine)Titel &#8222;Deutsche Zust&auml;nde&#8220; &#8211; und in der Zeit dokumentiert worden. [ 18 ]Ich m&ouml;chte aus dieser Studie als Beleg f&uuml;r meine These der punitiven Attit&uuml;den in der Bundesrepublik zwei Ergebnisse mitteilen. Einerseits sind die 3.000 Befragten um eine Stellungnahme zu der folgenden Feststellung gebeten worden: &#8222;Verbrechen sollten h&auml;rter bestraft werden&#8220;. Die Befunde dazu sprechen eine erschreckend deutliche Sprache: 64,4 % der Befragten, also zwei von dreien, stimmen dieser Feststellung voll zu, weitere 23,1 % stimmen ihr &#8222;eher&#8220; zu &#8211; nur 2,2 % haben gesagt: &#8222;stimme &uuml;berhaupt nicht zu&#8220; und weitere 10,3 % antworteten: &#8222;stimme eher nicht zu&#8220;. Insgesamt haben durchschnittlich mehr als vier von f&uuml;nf Befragten der Aussage ganz oder eingeschr&auml;nkt zugestimmt [ 19 ].Ein zweiter Befund an gleicher Stelle unterstreicht die vorstehend mitgeteilte Tendenz weiter: Dabei wurden die Befragten um eine Stellungnahme zu nachstehender Feststellung gebeten: &#8222;Um Recht und Ordnung zu bewahren, sollte man h&auml;rter gegen Au&szlig;enseiter und Unruhestifter vorgehen.&#8220; Auch dieser Forderung haben 52,1 % der Befragten voll und 28 % &#8222;eher&#8220; zugestimmt &#8211; lediglich 3,8 % haben die Feststellung ganz oder &#8222;eher&#8220; abgelehnt.Insgesamt l&auml;sst sich aus den mitgeteilten Zitaten und Beobachtungen aus den drei zum Vergleich herangezogenen L&auml;ndern sowie aus den direkten &#8222;Punitivit&auml;ts&#8220;-Befunden der Bundesrepublik auf ein stark ausgepr&auml;gtes &#8222;Strafbed&uuml;rfnis&#8220; schlie&szlig;en. Die bereits oben erw&auml;hnte Behauptung von Hassemer findet in diesen Zitaten und Befunden eine eindrucksvolle empirische Best&auml;tigung. Es stellt sich die Frage, ob die Befunde eine neue Tendenz darstellen oder ob es sich um Beobachtungen handelt, die gleichsam eine gesellschaftliche und &uuml;berhistorische Konstante darstellen. W&auml;hrend die mitgeteilten Befunde &uuml;ber die USA, England und Frankreich keinen Zweifel daran lassen, dass man in diesen L&auml;ndern mit einer v&ouml;llig neuen Situation und einer gestiegenen Punitivit&auml;t konfrontiert ist, lassen die Daten aus der Heitmeyer-Untersuchung zun&auml;chst nur punktuelle Schl&uuml;sse zu.Es gibt jedoch Anhaltspunkte aus anderen Untersuchungen, die auch f&uuml;r die Bundesrepublik die Beobachtung einer punitiven Trendwende st&uuml;tzen. Anfang der 90er Jahre ist mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft von Sessar ein Projekt durchgef&uuml;hrt worden, dessen Ergebnis in einer Publikation mit dem Titel &#8222;Wiedergutmachen oder strafen?&#8220; dokumentiert worden ist [ 20 ]. Er hat damals aufgrund seiner Befunde der Gesellschaft ein gegen&uuml;ber dem Strafrecht und seinen Funktionstr&auml;gern fortgeschrittenes &#8222;Bewusstsein&#8220; in der &#8222;Verarbeitung&#8220; von Kriminalit&auml;t festgestellt: Die Gesellschaft ist l&auml;ngst weiter als das Strafrecht selbst. Die Gesellschaft setzt auf Wiedergutmachung, auf nicht-punitive Reaktionen. Im Gegensatz dazu halten Staatsanw&auml;lte, Strafrechtler, Juristen usw. an punitiven, an strafenden Reaktionen fest. Dagegen sprechen die heutigen Befunde aus der Untersuchung von Heitmeyer eine deutlich andere und kontr&auml;re Sprache &#8211; wobei hinzuzuf&uuml;gen ist, dass die Erhebungen der Studie von Sessar Mitte der achtziger Jahre, also etliche Jahre vor den gro&szlig;en gesellschaftlichen Umbr&uuml;chen, durchgef&uuml;hrt worden sind.These 3: Die falsche F&auml;hrte der Kriminalit&auml;tIch komme zu meiner dritten These. Sie lautet &#8211; kurz gefasst: Diese punitive Entwicklung, diese Straffreude und dieses Verlangen nach Strafe in der Gesellschaft hat nichts bzw. nur wenig zu tun mit gestiegener Kriminalit&auml;t. Pointierter noch: Sie hat &uuml;berhaupt nichts mit Kriminalit&auml;t, sondern mit anderen bedeutenden Entwicklungen und Wandlungen gesellschaftlicher Art zu tun. Man macht es sich zu leicht, so meine These, wenn man einen Zusammenhang unterstellt und am Werke sieht, der in der amerikanischen Diskussion als &#8222;democracy at work&#8220; bezeichnet wird. Hierunter wird die folgende kausale Sequenz und abfolge verstanden: Die Kriminalit&auml;t in der Gesellschaft steigt, daraus resultiert eine Verunsicherung der Gesellschaft, d.h. das sogen. &#8222;subjektive Sicherheitsempfinden&#8220; schwindet; dieses setzt sich um in Erwartungen der Gesellschaft an Politik und Politiker, die daraus den sogen. &#8222;Handlungsbedarf&#8220; ableiten. Und die der gesellschaftlichen und politischen Routine gem&auml;&szlig;e Antwort auf diese Erwartungen bestehen im notorischen R&uuml;ckgriff auf das Instrumentarium des Strafrecht, bedeuten mit anderen Worten eine Politik des &#8222;more of the same&#8220;. Damit bewegen wir uns in einer &#8222;nach oben offenen&#8220; Spirale innerstaatlicher Repression und Aufr&uuml;stung. Die von mir &#8211; im Anschluss an eine Reihe anderer, haupts&auml;chlich nicht-deutscher Kriminologen und Beobachter [ 21 ] &#8211; vertretene These lehnt den skizzierten Wirkungszusammenhang ab und postuliert kausale Beziehungen anderer Art als diejenigen, die im engeren Sinne mit Kriminalit&auml;t, mit Sicherheit und mit Sicherheitspolitik zu tun haben. Diese sind Gegenstand meiner letzten, vierten These.These 4: Gesellschaftlicher Wandel und Repression (eine Hypothese)Meine letzte These nimmt den Titel meines Beitrages etwas ausf&uuml;hrlicher auf: Regieren mittels Kriminalit&auml;t &#8211; governing through crime. Wie ich bereits eingangs erw&auml;hnte, war dies urspr&uuml;nglich der Titel eines Beitrages eines amerikanischen Kriminologen, der auch auf die eigene Gesellschaft bezogen war. Es gibt andere Autoren, die ebenfalls dieser Argumentation folgen, wenn auch nicht unter dieser Begrifflichkeit [ 22 ]. Demnach wird in unseren Gesellschaften eine Sicherheitspolitik betrieben, die sich aus anderen Zusammenh&auml;ngen speist als denen, mit denen dieses Politikfeld &uuml;blicherweise argumentiert. Im Anschluss an diese empirische und theoretische kriminologische Forschung stellt die Kriminalpolitik, so wie wir sie erfahren und wie ich sie skizziert habe, einen Reflex auf allgemeine strukturelle und kulturelle Wandlungen der Gesellschaft dar. Herr Albrecht hat heute Morgen in der Diskussion als Stichwort auf die Frage, wo eigentlich die Triebkr&auml;fte f&uuml;r die von ihm gegei&szlig;elte, den Rechtsstaat schleifende &#8222;innere &#8222;Aufr&uuml;stung&#8220; zu suchen seien, das Stichwort der Flexibilisierung in die Diskussion gebracht. Ich w&uuml;rde &#8211; genauer noch in diese Richtung argumentierend &#8211; das Stichwort der Marktgesellschaft hinzuf&uuml;gen, das eine zus&auml;tzliche Plausibilit&auml;t und wesentliche Pr&auml;zisierung erlaubt, um welche gesellschaftlichen Prozesse und Wandlungen es sich handelt, aus denen neben der Flexibilit&auml;t eine Reihe anderer Merkmale und Anforderungen an die Menschen in den heutigen Gesellschaften resultieren. Mehr und mehr entwickeln sich moderne Gesellschaften zu solchen Marktgesellschaften. Vor Jahren schon hat die New York Times sehr treffend und merkf&auml;hig getitelt: &#8222;From P.C. to E.C&#8220; &#8211; von &#8222;political correctness&#8220; zu &#8222;economical correctness&#8220;..Ein anderes Stichwort, das in diese Richtung verweist, ist das der Entwicklung &#8222;neoliberaler&#8220; Gesellschaften &#8211; mit ihren bekannten &ouml;konomisch-politischen Unterbegriffen: Deregulierung, Entstaatlichung, Privatisierung, Individualisierung. Als konkrete, in den sprachlichen Alltagsjargon l&auml;ngst integrierte politische Manifestation nenne ich die mehr ber&uuml;chtigte als ber&uuml;hmte Ich-AG. Sie verweist auf Individualisierung und auf Individualisierungsprozesse, die in der Tat Gesellschaften br&uuml;chig machen und die den zu allererst &ouml;konomischen, vor allem den Arbeitsmarkt tangierenden Akzent dieser Entwicklung herauskehren. Hier komme ich zur&uuml;ck auf das Zitat von Margret Thatcher, das ich bereits oben f&uuml;r meine Argumentation herangezogen habe: &#8222;There is no such thing as society&#8220;.Die Gesellschaften verlieren auf diese Weise gewisserma&szlig;en die Aspekte, die Dimensionen, die Institutionen und die Kr&auml;fte, die Gesellschaften erst zu Gesellschaften und sozialen Gebilden machen. Ein englischer Politologe hat die Politik, besser noch: das Projekt der Thatcher-Regierung einmal auf den plakativen Nenner und Buchtitel gebracht: &#8222;The Free Economy and the Strong State&#8220; [ 23 ]. Also die Entfesselung der Wirtschaft auf der einen Seite und den R&uuml;ckgriff auf polizeiliche, auf repressive Funktionen und Strukturen des Staates auf der anderen Seite. Im soziologischen und politischen Klartext bedeutet diese Formel die Ersetzung der integrierenden sozialen Institutionen normativer Art und Pr&auml;gung durch die harte Hand des staatlichen Gewaltprivilegs und seiner Sicherheitsinstanzen.Lassen Sie mich abschlie&szlig;end eine Beobachtung und Feststellung treffen, deren Zeugen wir alle allt&auml;glich sind. Was man in der Tat in den avancierten modernen Gesellschaften, in unserer Gesellschaft, in der amerikanischen, in der englischen Gesellschaft erfahren kann: Eine Parallelentwicklung des Abbaus des Sozial- und Wohlfahrtsstaats und des Aufbaus des Sicherheitsstaats [ 24 ]. In Kalifornien hat es bereits vor Jahren einen amerikaweiten Aufschrei gegeben, als erstmalig das Budget f&uuml;r &#8222;higher education&#8220; zur&uuml;ckfiel hinter das Budget f&uuml;r &#8222;corrections&#8220;- die Strafvollstreckung hat man sich mehr kosten lassen als die h&ouml;here Bildung. Darin dr&uuml;ckt sich eine Politikverschiebung bzw. komplement&auml;re Entwicklung auf unterschiedlichen und separaten Politikfeldern aus, die auf die gleichen &ouml;konomischen Kr&auml;fte und Prozesse zur&uuml;ckgreift. Der franz&ouml;sische, an der kalifornischen Universit&auml;t Berkeley lehrende Soziologe L. Wacquant hat diese Entwicklung auf den Nenner gebracht: &#8222;Vom wohlt&auml;tigen zum strafenden Staat&#8220; [ 25 ].Diese komplement&auml;re Entsprechung der Bewegung unterschiedlicher Politikfelder l&auml;sst sich noch wesentlich direkter demonstrieren. In der Wirtschaftspolitik spricht man ja etwa von dem Wechsel von einer &#8222;nachfrage-&#8220; zu einer &#8222;angebotsorientierten&#8220; Wirtschaftspolitik, von der in diesem Politikfeld hegemonialen Abl&ouml;sung des englischen &Ouml;konomen J. M Keynes durch den amerikanischen Chicago-&Ouml;konomen M. Friedman. Auch in der Kriminalpolitik finden wir eine Umstellung von einer nachfrage- zu einer angebotsorientierten Strategie. Das hei&szlig;t, die Kriminalpolitik, die derzeit in den von mir betrachteten L&auml;ndern betrieben wird, ist eine Politik, die darauf hinausl&auml;uft, Kriminalit&auml;t teurer zu machen, indem mehr Eigentumsschutz stattfindet, indem mehr Polizei eingestellt wird, indem mehr Barrieren zum Schutz des Rechtsgutes errichtet werden usw. Auch die vielfachen pr&auml;ventiven Anstrengungen in der Kriminal- und Sicherheitspolitik in den betrachteten L&auml;ndern folgen einer Logik der Angebotspolitik. Eine solche Politik geht deutlich und nachhaltig zu Lasten einer nachfrageorientierten Kriminalpolitik &#8211; einer Kriminalpolitik in anderen Worten, die darauf gesetzt hat, dass man durch Sozial-, Bildungs-, Arbeitsmarkt-, generell: durch Gesellschaftspolitik gesellschaftliche Bedingungen herstellen kann, die die Mitglieder einer Gesellschaft mit Gelegenheiten, Ressourcen und M&ouml;glichkeiten ausstatten, die dazu beitragen, die Mitglieder der Gesellschaft von der Welt der Regelverletzung und der Kriminalit&auml;t fern zu halten. Die Strategie einer nachfrageorientierten Kriminalpolitik l&auml;sst sich &#8211; ein wenig &uuml;berm&uuml;tig und pointiert formuliert &#8211; als eine Politik des &#8222;governing through crime&#8220; charakterisieren.* Der Beitrag ist eine vom Autor selbst redigierte Fassung seines Konferenzvortrags.[ 1 ] Vgl. J. Simon, Governing Through Crime, in: G. Fisher und L. Friedman, Hrg., The Crime Conundrum: Essays on Criminal Justice, New York 1997, S. 171-190.[ 2 ] Vgl. f&uuml;r die amerikanische Situation K. Beckett, Making Crime Pay. Law and Order in Contemporary Ameri-can Politics, New York 1997.[ 3 ] D.C. Anderson, Crime and the Politics of Hysteria. How the Willie Horton Story Changes American Justice. New York 1995.[ 4 ] Vgl. hierzu: J. Simon, Gewalt, Rache und Risiko. Die Todesstrafe im neoliberalen Staat, in: T. v. Trotha (Hrsg.), Soziologie der Gewalt, Sonderheft 37 der K&ouml;lner Zeitschrift f&uuml;r Soziologie und Sozialpsychologie, Opladen 1997, S. 279-301, S. 279.[ 5 ] Ebda.[ 6 ] Vgl. hierzu D. Downes and R. Morgan, The Skeletons In the Cupboard. The Politics of Law and Order at the Turn of the Millennium, in: The Oxford Handbook of Criminology, ed. by M. Maguire, R. Morgan and R. Rei-ner, 3rd Ed., Oxford 2002, S. 286-321.[ 7 ] Vgl. hierzu eine skeptische Bilanz bereits aus den Anfangsjahren der Blair-Periode: I. Brownlee, New Labour &#8211; New Penology? Punitive Rhetoric and the Limits of Managerialism in Criminal Justice Policy, in: Journal of Law and Society 25\/3(1998), S. 313-335.[ 8 ] G. Munier (Hrsg.), Kriminalit&auml;t und Sicherheit, Berlin 2002.[ 9 ] Diese kriminalpolitische Maxime vertritt K. Edler, ehedem f&uuml;hrend bei den Hamburger Gr&uuml;nen, in seinem Beitrag &#8222;Ein Trend namens Schill. Zum Wahlerfolg von ?Richter Gnadenlos&#8216; in Hamburg&#8220;, in G. Munier, op. cit., S. 105-117, 116.[ 10 ] Diesen Gedanken hat der amerikanische Strafrechtswissenschaftler und Kriminologe H. L. Packer unter dem Titel &#8222;The Limits of Criminal Sanction, Stanford, Cal., 1968, sehr eindrucksvoll ausgearbeitet; in der deutschen Diskussion hat sich vor allem W. Hassemer der Spannung zwischen rechtsf&ouml;rmiger und effizienter Kriminali-t&auml;tskontrolle gewidmet.[ 11 ] Es handelt sich um das Buch von J. Irwin, einem Kriminologen mit eigener Knast-Erfahrung, und J. Austin, dem Vize-Pr&auml;sidenten des National Council of Crime and Delinquency: It&#8217;s About time. America&#8217;s Imprisonment Binge, Belmont, Cal.. 32001.[ 13 ] Hassemer hat diesen Vortrag Ende 2000 auf der Grossen Juristenwoche Nordrhein-Westfalen in Recklinghau-sen gehalten. Er ist in der FR v. 20.12.00 in verk&uuml;rzter Form unter dem Titel &#8222;Die neue Lust auf Strafe&#8220; dokumentiert und u.a. im Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte Bd. 2 (2000\/2001), hrsg. v. Th. Vormbaum, Baden-Baden 2001, S. 458-484, unter dem Titel &#8222;Gr&uuml;nde und Grenzen des Strafens&#8220; publiziert worden.[ 14 ] D. Garland, The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society, Oxford\/New York 2001; Garland hatte eineinhalb Jahrzehnte zuvor eine Studie &uuml;ber jenes &#8222;penal system&#8220; vorgelegt, dessen Ab-schaffung er jetzt dokumentierte und analysierte: Punishment and Welfare: A History of Penal Strategies, Aldershot 1985.[ 15 ] Vgl. St. A. Scheingold, The Politics of Street Crime. Criminal Process and Cultural Obsession, Philadelphia 1991, S. XI: &#8222;Americans are obsessed with street crime&#8230;. How is this obsession to be explained? &#8230; our obses-sion is only partly due to the extraordinary high levels of street crime that have plagued this country for more than a quarter of a century &#8230; that our obsession with crime has a life of its own.&#8220; (dt. &Uuml;bers. F.S.)[ 16 ] Vgl.. Hudson, Barbara, Punishment, rights and difference: defending justice in the risk society, in: Kevin Sten-son and Robert R. Sullivan (Hrsg.), Crime, Risk and Justice. The politics of crime control in liberal democracies, Willan Publ. 2001, S. 144-172.S. 144: &#8220; &#8230;our societies seem to be losing sight of the importance of justice as a regulative ideal. Commitment to justice is weakening; indeed, our societies seem almost to be losing a discourse, even a vocabulary, of justice. What is in danger of being lost is understanding of the difference between &#8218;justice&#8216; and &#8218;vengeance&#039;&#8220; . Sie pr&auml;zisiert: &#8222;&#8218;Justice&#8216; in popular and political discourse , seem now to be synonymous with &#8218;punishment&#8216;. When victims or the public generally, talk of wanting justice, or being denied justice, what is meant is a demand for an offender, or offenders, to be punished more severely&#8220; (S. 144\/5). (dt. &Uuml;bers. F.S.).[ 17 ] Antoine Garapon und Denis Salas, La R&eacute;publique p&eacute;nalis&eacute;e, Paris 1966. Zitate sind dem Klappentext ent-nommen (dt. &Uuml;bers. F.S.)[ 18 ] W. Heitmeyer (Hrsg.), Deutsche Zust&auml;nde &#8211; Folge 1, Frankfurt a.M. 2002. Die Volkswagen-Stiftung hat sich bereit erkl&auml;rt, f&uuml;r die n&auml;chsten zehn Jahre eine laufende Registratur dieser Tendenzen, die dort erfragt worden sind, durchf&uuml;hren zu lassen. Ebenso hat sich die Zeit auf eine finanzielle Beteiligung und publizistische Unter-st&uuml;tzung festgelegt.[ 19 ] S&auml;mtliche hier mitgeteilten Befunde sind Heitmeyer 2002, S. 60, entnommen.[ 20 ] Vgl. K. Sessar, Wiedergutmachen oder strafen. Einstellungen in der Bev&ouml;lkerung und der Justiz, Pfaffenweiler 1992.[ 21 ] Stellvertretend f&uuml;r viele andere Autoren m&ouml;chte ich hier auf die ausgezeichnete empirische Studie von K. Beckett, Making Crime Pay. Law and Order in Contemporary American Politics&#8220;, New York. 1997. Der amer-kanischen Kriminologin gelingt der Nachweis, dass politische und mediale Konjunkturen der Thematisierung von Kriminalit&auml;t und Kriminalpolitik zeitlich und sachlich von der Entwicklung der Kriminalit&auml;t und auch speziell der des Drogenkonsums abgekoppelt sind.[ 22 ] Vgl. den ausgezeichneten Rezensionsaufsatz &uuml;ber das erw&auml;hnte Buch von D. Garland (Anm. 14) von J. Young, Searching for a New Criminology of Everyday Life: A Review of &#8222;The Culture of Control&#8220;, in: The British Journal of Criminology, Vol. 22 (2002), S. 228-261.[ 23 ] A. Gamble, The Free Economy and the Strong State. The Politics of Thatcherism, 2. erw. u. aktual. Aufl., Palgrave 1994.[ 24 ] Vgl. hierzu F. Sack, Von der Nachfrage- zur Angebotspolitik auf dem Feld der Inneren Sicherheit, in: Heinz-J&uuml;rgen Dahme, Hans-Uwe Otto, Achim Trube und und Norbert Wohlfahrt (Hrsg.), Soziale Arbeit f&uuml;r den aktivierenden Staat, Opladen 2003, S. 249-276.[ 25 ] Wacquant, L. J. D., Vom wohlt&auml;tigen Staat zum strafenden Staat: &Uuml;ber den politischen Umgang mit dem Elend in Amerika, in: Leviathan, Bd. 50(1997), S. 50-66.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/sack\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/sack\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/sack\\\/\",\"name\":\"Sack Archive - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/sack\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/sack\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Innere Sicherheit\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Konferenz Sicherheit vor Freiheit\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Sack\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Sack Archive - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/sack\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Sack Archive - Humanistische Union","og_description":"I. Vorbemerkung Nach acht Stunden juristischen Krauts m&ouml;chte ich Ihnen jetzt etwas soziologisches Unkraut n&auml;her bringen. Ich bin bereits nach dem Titel meines Referats gefragt worden: Warum muss der auf Englisch sein? Das m&ouml;chte ich, ehe die Sprachpolizei gegen mich in Stellung geht, erkl&auml;ren. Der Titel stammt aus der amerikanischen Diskussion [ 1 ]. Ich habe ihn &uuml;bernommen, weil ich auf der einen Seite schlecht eine deutsche &Uuml;bersetzung daf&uuml;r gefunden habe: er klingt nicht ganz so martialisch auf Englisch, wie er auf Deutsch klingen w&uuml;rde. Zweitens will ich damit gleich zu Beginn ank&uuml;ndigen, dass ich mich in meinen &Uuml;berlegungen nicht auf die Bundesrepublik beschr&auml;nken will, wie das in den bisherigen Referaten der Fall gewesen ist, sondern dass ich auch auf kriminologische und soziologische &Uuml;berlegungen zur&uuml;ckgreifen werde, die aus anderen L&auml;ndern stammen. Mir geht es, in anderen Worten, auch darum zu fragen, inwieweit derartige Beobachtungen auch f&uuml;r die Situation in der Bundesrepublik einschl&auml;gig sind. Ich entnehme sie der angels&auml;chsischen Diskussion auch deshalb, weil sie bei uns bislang kaum anzutreffen ist.Lassen Sie mich die generelle These, die ich entwickeln m&ouml;chte, pointiert an den Anfang stellen. Sie zielt darauf ab, Kriminalpolitik aus ihren eigenen Grenzen etwas zu befreien und sie zu verkn&uuml;pfen mit anderen Politikfeldern sowie der Gesellschaftspolitik ganz allgemein. Kriminalpolitik, so die These, ist als Reflex gesellschaftlicher Prozesse und Wandlungen anzusehen. Sie erkl&auml;rt sich keineswegs alleine, nicht einmal an erster Stelle aus dem Politikbereich, auf den sie oberfl&auml;chlich zun&auml;chst verwiesen ist. Ich verstehe diese These als einen Versuch, zumindest der Frage nicht auszuweichen, die heute morgen bei verschiedenen Referenten und in mehreren Referaten aufgekommen ist: Was sind denn die eigentlichen Triebkr&auml;fte und Faktoren der Entwicklung in der Rechtspolitik im Allgemeinen und in der Strafrechtspolitik im Besonderen, die in den vorangegangenen Referaten so nachhaltig und dramatisch, zum Teil gar def&auml;tistisch vorgef&uuml;hrt worden sind? Ich will zumindest den Anspruch erheben, dieser Frage nicht auszuweichen. Ob ich diese Frage wirklich beantworten kann, steht auf einem anderen Blatt &#8211; dar&uuml;ber wird in der Diskussion dann noch weiter zu sprechen sein.Lassen Sie mich kurz skizzieren, in welchen Schritten ich mein Argument entwickeln m&ouml;chte. Ich werde zun&auml;chst zur Einstimmung &#8211; wie ich es nennen m&ouml;chte &#8211; ein wenig politisches Feuilleton ausbreiten und im Anschluss daran in vier Thesen mein Argument etwas genauer benennen und ausf&uuml;hren. II. Der politische Nutzen von Kriminalit&auml;t und Kriminalpolitik Ich beginne mit dem Feuilleton. Es behandelt die Instrumentalisierung der Kriminalit&auml;t und der Inneren Sicherheit durch politische Akteure und Parteien. Ich greife dazu ein wenig zur&uuml;ck auf eine Entwicklung, die man zun&auml;chst in den USA beobachten konnte und die mittlerweile, denke ich, auch in Europa angelangt ist. Kriminalit&auml;t und Innere Sicherheit sind zu einem vorrangigen, z.T. prim&auml;ren Ziel und Projekt auf der politischen Agenda avanciert, insbesondere und f&uuml;r jedermann sichtbar nat&uuml;rlich in Wahlkampfzeiten. Ich halte diese Feststellung f&uuml;r einen Ausgangsbefund, der f&uuml;r unsere Diskussion au&szlig;erordentlich bedeutsam ist.Dieser Prozess hat, wenn man ihn historisch ein wenig fixieren will, 1964 angefangen im damaligen Pr&auml;sidentschaftswahlkampf in den USA, als der republikanische Kandidat Goldwater gegen den Nachfolger des ermordeten John F. Kennedy, Johnson, im Wahlkampf stand [ 2 ]. Goldwater hat erstmalig in den USA versucht, die Kriminalit&auml;t zum entscheidenden Wahlkampfthema zu machen. Damals ist es noch, wie Sie vielleicht alle wissen, so ausgegangen, dass die Kriminalit&auml;t und die Innere Sicherheit politisch nicht den Erfolg eingetragen und die Stimmen gebracht haben, die die Republikaner sich davon erhofft hatten. Johnson gewann den Wahlkampf. Damit war jedoch ein politisches Thema losgetreten und etabliert, das in den k&uuml;nftigen Wahlk&auml;mpfen der USA eine ganz zentrale und zum Teil geradezu dramatische Rolle gespielt hat. Ohne hier die gesamten amerikanischen Wahlk&auml;mpfe Revue passieren lassen zu wollen, m&ouml;chte ich aber einige Akzente und einige bedeutsame Entwicklungen in dieser Karriere der Inneren Sicherheit und der Kriminalpolitik zum vorrangigen politisches Thema benennen und stichwortartig f&uuml;r unsere Diskussion vergegenw&auml;rtigen.Etliche Jahre und Wahlkampagnen nach dem Initialwahlkampf zwischen Goldwater und Johnson gab es einen sehr spektakul&auml;ren Law-and-order-Wahlkampf im Jahre 1992 zwischen dem sp&auml;teren Pr&auml;sidenten Bush sen. und dem demokratischen Kandidaten Dukakis. W&auml;hrend des Wahlkampfes gab es einen Kriminal-Fall, der auch in die wissenschaftliche Literatur eingegangen ist als der &#8222;Willy-Horton-Fall&#8220; [ 3 ]. Ein in Hafturlaub befindlicher, wegen eines Mordes verurteilter T&auml;ter kehrte nicht in sein Gef&auml;ngnis zur&uuml;ck. Monate sp&auml;ter drang er in ein Haus ein, misshandelte den dort anwesenden Mann und vergewaltigte dessen Stunden sp&auml;ter zur&uuml;ckkehrende Verlobte zwei Male auf brutale Weise, wurde bald danach von der Polizei wieder in Haft gebracht. Die &ouml;ffentliche Diskussion kreiste um die Abschaffung der gesetzlichen Hafterleichterungen, die den Hafturlaub von Horton m&ouml;glich gemacht hatte. Als Dukakis als Gouverneur von Massachusetts sein Veto gegen die Aufhebung des Gesetzes einlegte, geriet er unter heftigen &ouml;ffentlichen Druck einer &#8222;grassroots&#8220;-Bewegung (&#8222;Citizens Against Unsafe Society&#8220;), die den amerikanischen W&auml;hlern die Frage vorlegte: &#8222;America &#8230; do we want a president in office who would try the same &#8218;experiment in justice&#8216; on a national level?&#8220; Schliesslich gab Dukakis dem &ouml;ffentlichen Druck und sinkenden demoskopischen Werten nach, liess gegen seine immer wieder bekr&auml;ftigte &Uuml;berzeugung das Gesetz zur Aufhebung von Straferleichtungen passieren &#8211; allerdings, so die politischen Experten und Auguren, war die Wahl zu Gunsten seines politischen Kontrahenten zu diesem Zeitpunt bereits verspielt.Dies im Kopfe und erinnernd, hat im n&auml;chsten Wahlkampf, in dem Bill Clinton gegen Bush senior zur Wahl stand, ersterer als Kandidat der Demokraten, peinlich darauf geachtet, dass er der einzigen, in den Wahlkampf fallenden Hinrichtung eines Straft&auml;ters in seinem Heimatstaat Arkansas beiwohnte, und dass er auch gen&uuml;gend Medienpr&auml;senz zur Verf&uuml;gung hatte, damit ihm in Bezug auf das Wahlkampfthema &#8222;tough on crime&#8220; nichts vorzuwerfen war [ 4 ]. Ich denke, das ist ein weiteres erhellendes und sich selbst erkl&auml;rendes Einzelbeispiel daf&uuml;r, wie in der Tat die Kriminalit&auml;t und die Innere Sicherheit, hier noch bezogen auf die USA, zu einem &uuml;berragenden Thema der &ouml;ffentlichen und der politischen Diskussion geworden ist.Eine letzte Stimme noch, die diesen Sachverhalt auf eine ebenso plastische wie drastische, dar&uuml;ber hinaus merkf&auml;hige Weise zum Ausdruck bringt: Als die Konservativen in den USA noch nicht &uuml;ber die Mehrheit im Kongress verf&uuml;gten, wurde der damalige konservative Sprecher des Repr&auml;sentantenhauses, Newt Gingrich, von einem Journalisten gefragt, wie er sich &#8222;den Aufbau einer konservativen Mehrheit in den USA vorstelle&#8220;. Seine knappe Antwort lautete: &#8222;Taxes down and death panelty&#8220; &#8211; also: &#8222;niedrige Steuers&auml;tze und die Todesstrafe&#8220; [ 5 ]. Sieht man von der Todesstrafe und dem diesbez&uuml;glichen &#8222;Ausrei&szlig;er&#8220; USA unter den &#8222;westlichen&#8220; Staaten ab, kann man, so denke ich, durchaus den Eindruck gewinnen: Das ist eine Formel, die auch an politische Diskussionen und Wahlk&auml;mpfe au&szlig;erhalb der USA erinnert. Ich will damit Amerika verlassen und mich ganz kurz Europa zuwenden.Als erstes m&ouml;chte ich einen Blick auf Gro&szlig;britannien werfen [ 6 ]. Margret Thatcher ist einmal gefragt worden, inwieweit die Gesellschaft auch eine Verantwortung tr&uuml;ge und wieweit Gesellschaftspolitik gewisserma&szlig;en als ein St&uuml;ck Kriminalpolitik zu betrachten sei. Da hat sie den gefl&uuml;gelten Satz gesagt, der sp&auml;ter Gegenstand und Titel eines Buches wurde, weil es viel Erregung ausgel&ouml;st hat: &#8222;There is no such thing as society&#8220;. Dieser Ausspruch bringt sehr sch&ouml;n einen neuen Zugriff auf die Kriminalit&auml;t zum Ausdruck. Ihr Nachfolger, John Major, hat einmal das folgende denkw&uuml;rdige Motto im Unterhaus zum Besten gegeben: Es gehe darum, &#8222;to condemn more and to understand less&#8220; &#8211; &#8222;mehr verurteilen und weniger verstehen&#8220;. Solche Feststellungen und Prinzipien sind, so denke ich, Ausdruck einer gesellschaftspolitischen Bew&auml;ltigung und Auseinandersetzung mit Kriminalit&auml;t und Innerer Sicherheit, der in die gleiche Richtung weist, wie ich sie gerade aus den USA vorgef&uuml;hrt habe.Und schlie&szlig;lich nenne ich Tony Blair, der ja unter anderem mit dem Motto &#8222;Crime is a labour issue&#8220; gewisserma&szlig;en eine Wende in der Kriminal- und Innenpolitik der Labour-Party angeregt und durchgesetzt hat. Von ihm stammt ja auch jene ber&uuml;hmte Formel, dass es darum ginge: &#8222;To be tough on crime and to be tough on the causes of crime&#8220;. &#8211; Inzwischen haben englische Beobachter, die das w&ouml;rtlich genommen haben, gefragt: Wo bleibt denn die zweite H&auml;lfte dieses Mottos: das &#8222;tough on the causes of crime&#8220;? [ 7 ]Ich komme sodann einen Augenblick zur Bundesrepublik. Ich erinnere nur kurz an den fr&uuml;heren Innenminister Kanther &#8211; ein Dramatisierer und Law-and-order-Politiker, dem mit gleicher Regelm&auml;&szlig;igkeit eine oppositionelle Stimme der Entdramatisierung entgegen hallte. Damit ist es indessen mittlerweile vorbei: auch innerhalb der SPD hat sich alsbald eine Politik etabliert, die in Bezug auf die Kriminalit&auml;t und die Sicherheitspolitik einen &#8211; ich sage das einmal vorsichtig &#8211; populistischen Einschlag und eine populistische Richtung genommen hat. Ich darf nur an die beiden Ausf&auml;lle des derzeitigen Bundeskanzlers erinnern: als er &#8211; noch nicht im Besitze der Macht &#8211; mit Blick auf die nicht-deutschen Mitb&uuml;rger einmal meinte, dass sie, wenn sie straff&auml;llig geworden w&auml;ren, das Gastrecht verwirkt und schnellstens das Land zu verlassen h&auml;tten: das war ein Fall von Ausl&auml;nderpolitik via Strafrecht. Und Sie wissen wahrscheinlich ebenso, dass er &#8211; schon im Besitze der Macht &#8211; anl&auml;sslich einer dieser schrecklichen sexuellen Missbrauchsf&auml;lle gegen&uuml;ber Kindern gleich in dreierlei Weise punitive Bed&uuml;rfnisse bedient bzw. gesch&uuml;rt hat: Einerseits forderte er &#8211; gegen das Gesetz &#8211; , dass solche Menschen lebenslang hinter Gitter m&uuml;ssten; zweitens m&uuml;ssten &#8211; bei allem Respekt vor der Unabh&auml;ngigkeit der Justiz &#8211; die Richter auch einmal etwas genauer hingucken und in diesen F&auml;llen das Recht etwas sch&auml;rfer anwenden; und dann sprach er &#8211; ungeheuerlich auch das &#8211; von einem &#8222;Kartell der Gutachter&#8220;, die durch ihre gutachterlichen Voten mitverantwortlich seien daf&uuml;r, dass solche F&auml;lle passierten: das war ein Fall von Law-and-order-Politik zwecks Machtsicherung.Aber nicht nur SPD und CDU, auch die Gr&uuml;nen, treten inzwischen f&uuml;r eine Kriminalpolitik ein, die eine andere ist als diejenige, f&uuml;r die sie fr&uuml;her einmal warben. Im September 2002 stellte die Heinrich-B&ouml;ll-Stiftung auf einer Podiumsdiskussion einen Sammelband zu &#8222;Kriminalit&auml;t und Sicherheit&#8220; [ 8 ] vor, in dem sich eine Reihe von gr&uuml;nen Politikern und den Gr&uuml;nen nahe stehenden Wissenschaftlern und Journalisten mit dem Problem der inneren Sicherheit unter vor allem kommunalpolitischer Perspektive befassten. In der dazu einladenden Pressemitteilung- in fast gleicher Formulierung auch im Vorwort von R. F&uuml;cks und G. Munier &#8211; heisst es: &#8222;Kriminalit&auml;t ist inzwischen Teil des gesellschaftlichen Alltags. Wer das besch&ouml;nigt, hat schon verloren&#8220;. Zwar versucht der Band, eine Balance zwischen Ernstnehmen und Dramatisierung der Kriminalit&auml;t einzuhalten, aber u. a. enth&auml;lt er gleichsam eine Steigerung des oben zitierten Mottos der Labour Party, indem einer der Autoren nicht &#8222;crime&#8220;, sondern &#8222;law and order should become a green issue&#8220; als kriminalpolitische Linie der Gr&uuml;nen einfordert [ 9 ].Insgesamt, diese Schlussfolgerung m&ouml;chte ich ziehen, zeigt sich, dass in Bezug auf die Politik der Inneren Sicherheit und auf die Kriminalpolitik so etwas stattgefunden hat &#8211; je nachdem, wie man es nimmt -, wie eine totale Politisierung oder aber eine totale Entpolitisierung dieses Politikfeldes. Mit totaler Entpolitisierung meine ich, dass wir gerade auf diesem Feld eine Art von All-Parteien-Koalition haben, wo man unterschiedliche, differente Positionen zwischen den verschiedenen politischen Tr&auml;gern, politischen Parteien eigentlich kaum mehr ausmachen kann. Im Gegenteil, manchmal wird man erinnert an eine historische Parallele zu Beginn des Ersten Weltkrieges, als der damalige Kaiser am 4. August 1914 den ber&uuml;hmten Spruch getan hat: &#8222;Ich kenne keine Parteien mehr&#8220;. (&Uuml;brigens, hat er bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal in seinem Leben einem Sozialdemokraten die Hand gegeben.)Ganz allgemein und abschlie&szlig;end zu diesem politischen Feuilleton m&ouml;chte ich im Anschluss an die Beobachtung eines amerikanischen Kriminologen sagen, dass Kriminalpolitik mehr und mehr zu einer Law-and-order-Politik geworden ist. Law-and-order-Politik meint danach eine Ausrichtung der Politik auf diesem Feld, die Kriminalit&auml;t und Innere Sicherheit zu einem Vehikel macht, mittels dem politische Akteure und politische Parteien versuchen, entweder ihre Macht zu erhalten oder die Macht zu gewinnen. Sie unterscheidet sich von einer rationalen Kriminalpolitik, die den Ma&szlig;st&auml;ben der Effektivit&auml;t, der empirischen Erfolgskontrolle sowie der Gerechtigkeit folgt. III. Vier Thesen zur Renaissance des staatlichen Strafens und ihrer Gr&uuml;nde Nunmehr m&ouml;chte ich Ihnen die vier Thesen vorstellen, die meine weitere Argumentation pr&auml;zisieren.These 1: Die R&uuml;ckkehr des repressiven StrafrechtsDie erste These lautet, dass das repressive Strafrecht seit etlichen Jahren eine unerwartete Renaissance erlebt. Viele von Ihnen werden sich noch an den Tenor der Diskussion in den 70er, 80er Jahren erinnern, der das Strafrecht gleichsam als ein aussterbendes Modell staatlicher Steuerung betrachtete. Es war, glaube ich, ein Strafrechtswissenschaftler, der einmal die Feststellung traf, dass die Geschichte des Strafrechts eine Geschichte seiner Abschaffung sei. Davon kann heute keine Rede mehr sein &#8211; heute nicht und auch f&uuml;r die &uuml;berschaubare Zukunft nicht. Heute Morgen hat es gen&uuml;gend Belege und detaillierte Erkundungen dar&uuml;ber gegeben, welche Entwicklung das Strafrecht in der Tat in den letzten 20 Jahren &#8211; nicht erst seit dem 11. September &#8211; genommen hat. Ich m&ouml;chte diese These nur in zwei, drei summarischen Feststellungen noch einmal f&uuml;r meine Argumentation aufnehmen. Zun&auml;chst und ganz allgemein: Es war schon in der vorangegangenen Diskussion davon die Rede, dass es gerade im Strafrecht eine Spannung gibt: Auf der einen Seite effizientes Strafrecht und auf der anderen Seite rechtsstaatliches Strafrecht. Oder, wie es in der angels&auml;chsischen Diskussion plastisch hei&szlig;t: &#8222;crime control versus due process&#8220; [ 10 ]. In der Tat l&auml;sst sich die Entwicklung der letzten zwei, drei Jahrzehnte dahin zusammenfassen, dass sich das Gleichgewicht zwischen diesen beiden Polen mehr und mehr zugunsten von crime control, zugunsten von Effizienz und zu Lasten von Rechtsstaatlichkeit und due process entwickelt hat.Ich beschr&auml;nke mich auf zwei weitere Anmerkungen. Die erste bezieht sich auf eine besonders markante Entwicklung in dieser repressiven Wende der Kriminalpolitik, die allerdings f&uuml;r die einzelnen L&auml;nder unterschiedlich ausf&auml;llt und auch unterschiedlich dokumentiert ist: der erneuerte R&uuml;ckgriff auf das Gef&auml;ngnis als einem bevorzugten Sanktionsmittel gegen die Kriminalit&auml;t. Der R&uuml;ckgriff des Staates auf dieses verp&ouml;nte klassische Sanktionsinstrument des Strafrechts &#8211; von dem man nicht erst seit der Theorie der totalen Institution sowie dem Foucault-Klassiker &#8222;&Uuml;berwachen und Strafen&#8220; aus dem 20. Jahrhundert, sondern aus Quellen bereits des 19. Jahrhunderts wei&szlig;, dass es kein Ort der Besserung und Rehabilitation, sondern der Initiation ins und Verfestigung von Verbrechen darstellt &#8211; l&auml;sst sich an der Entwicklung in den USA mit H&auml;nden greifen und anderen Statistiken ablesen. Dort l&auml;sst sich innerhalb der letzten zwei bis drei Jahrzehnte eine Vervielfachung der Insassenpopulation, der Gef&auml;ngnisrate, in den Strafvollzugsanstalten verzeichnen. Die Gef&auml;ngnisrate &#8211; ein Ma&szlig;stab, an dem etwa die Europ&auml;ische Union die Kriminalpolitik in ihren einzelnen Mitgliedsl&auml;ndern vergleichend misst &#8211; weist, jeweils bezogen auf 100.000 Personen der Bev&ouml;lkerung, auf, wie viele Mitglieder einer Gesellschaft sich jeweils in ihren totalen Institutionen des Strafrechts ihrer Freiheit beraubt sehen. In Europa betr&auml;gt die Gef&auml;ngnisrate &uuml;ber alle L&auml;nder der Europ&auml;ischen Union hinweg plus-minus 100.Es lohnt sich, die enorme Expansion der amerikanischen Gef&auml;ngnispopulation etwas genauer zu betrachten. Die nachstehende Tabelle erlaubt einen statistischen Blick darauf. Die eigentliche Entwicklung in den USA hat etwa Mitte der 70er Jahre begonnen. In den f&uuml;nf Jahrzehnten davor, seit diese Statistik &uuml;berhaupt gef&uuml;hrt wird, hat auch in den USA die Gef&auml;ngnisrate so ungef&auml;hr um 100 betragen, also europ&auml;isches Niveau gehabt. Seither gibt es dort eine geradezu exponentiale, au&szlig;erordentliche Entwicklung der Gef&auml;ngniszahlen, mit denen selbst Amerikaner nicht wissen, wie sie sich damit auseinander setzen k&ouml;nnen. Zwei prominente amerikanische Kriminologen nahmen bei der Suche nach einem Titel f&uuml;r ihr Buch, in dem sie diese Entwicklung zu analysieren unternehmen, Zuflucht zu sprachlichen Metaphern aus der Welt sinnlicher Exzesse, um ihren Gegenstand auf einen begrifflichen Punkt zu bringen. Sie sprechen von &#8222;America&#8217;s Imprisonment Binge&#8220; &#8211; erst der Blick in den Oxford Wordfinder hat mich belehrt, dass &#8222;binge&#8220; &#8222;a period of excessive drinking, eating etc.&#8220; meint [ 11 ].Eine zweite Anmerkung zur ersten These: Gerade im Jugendstrafrecht zeigt sich auch in der Bundesrepublik, dass dort wieder eine h&auml;rtere Gangart gefahren wird. Man diskutiert wieder &uuml;ber geschlossene Heime. Man r&auml;soniert dar&uuml;ber, inwieweit Resozialisierung, Sozialisierung &uuml;berhaupt, als Vollstreckungs- und insbesondere als Strafvollzugsziel aufrechtzuerhalten ist. Man &uuml;berlegt, inwieweit zumindest auf Heranwachsende das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist usw. Dem 64. deutschen Juristentag im Herbst vergangenen Jahres hat der Direktor der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts f&uuml;r ausl&auml;ndisches und internationales Strafrecht ein Gutachten zu der Frage : &#8222;Ist das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgem&auml;&szlig;?&#8220; vorgelegt und diese Frage insofern verneint, als er vehement &#8222;gegen die Beibehaltung des Erziehungsziels&#8220; im Jugendstrafrecht votiert hat &#8211; damit fast so etwas wie einen Tabubruch beging, obwohl er diesen mit den kontraproduktiven Effekten des derzeitigen Jugendstrafrechts begr&uuml;ndete und rechtfertigte.Insgesamt m&ouml;chte ich mich f&uuml;r die erste These abschlie&szlig;end auf zwei Gew&auml;hrsleute beziehen. Mein erster Zeuge ist der derzeitige Vizepr&auml;sident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer. Dieser hat vor zwei Jahren in einem Vortrag diese Feststellung getroffen: &#8222;Seit ich meine strafende Umwelt mit wachen Augen beobachten kann, habe ich nie so viele selbstverst&auml;ndliche Strafbereitschaft, ja Straffreude wahrgenommen wie heute.&#8220; [ 13 ]Der zweite Gew&auml;hrsmann ist f&uuml;r mich einer der scharfsinnigsten Beobachter der angels&auml;chsischen Entwicklung, D. Garland, ein englischer Kriminologe und Jurist, der zur Zeit an der renommierten Law School der New York University lehrt und forscht. In einem vor zwei Jahren erschienenen Studie hat er anhand einer F&uuml;lle reichhaltigen empirischen Materials aus den USA sowie Gro&szlig;britanniens vornehmlich f&uuml;r diese beiden L&auml;nder, durchaus aber &uuml;ber sie hinaus zielend, festgestellt, dass sich eine sehr grunds&auml;tzliche Wende auf dem Gebiet der Kriminal- und Sicherheitspolitik verzeichnen lasse, die auf eine Abschaffung und Stornierung des wohlfahrtsstaatlichen Strafrechts hinaus laufe [ 14 ].These 2: Die punitive GesellschaftEs gibt eine Zunahme der Punitivit&auml;t in modernen Gesellschaften. Mit Punitivit&auml;t meine ich, dass in der Gesellschaft Erwartungen, Haltungen zu beobachten sind, die mehr und mehr nach Strafe als geeignete Antwort auf bestimmte Probleme, auf Verunsicherungen usw. verlangen. Das ist allerdings schwer zu belegen und empirisch auszumachen. Der blo&szlig;e Hinweis auf sch&auml;rfere Gesetze und den Ausbau der Sicherheitsbeh&ouml;rden gen&uuml;gt nicht. Deshalb gestatten Sie mir, dass ich neben der Beobachtung, die ich gerade von Herrn Hassemer zitiert habe, auch drei Stimmen als Belege f&uuml;r meine These zu Worte kommen lasse, die sich wiederum auf nicht-deutsche L&auml;nder, n&auml;mlich erneut die USA, sodann aber auf Gro&szlig;britannien und Frankreich beziehen. Sie st&uuml;tzen meine These, dass die von mir vertretene Behauptung einen Entwicklungsprozess im Auge hat, der in der Tat nicht nur aus irgendwelchen idiosynkratischen Beobachtungen oder Empfindlichkeiten resultiert, sondern sehr nachhaltige und massive Tendenzen repr&auml;sentiert.So traf ein amerikanischer Kriminologe schon im Jahre 1991 in einem Buch mit dem Titel &#8222;The Politics of Street Crime. Criminal Process and Cultural Obsession&#8220; die folgende Feststellung: &#8222;Die Amerikaner sind besessen von der Stra&szlig;enkriminalit&auml;t. Wie l&auml;sst sich diese Obsession erkl&auml;ren? &#8230; Unsere Zwangsvorstellung ist nur teilweise mit der extrem hohen Kriminalit&auml;tsrate zu erkl&auml;ren, die dieses Land seit mehr als einem Vierteljahrhundert plagt &#8230; dass unsere Obsession mit Kriminalit&auml;t ein Eigenleben f&uuml;hrt&#8230;&#8220;. [ 15 ]F&uuml;r England hat eine englische Rechtsprofessorin vor kurzem davon gesprochen, dass sich in England ein Verlust der Gerechtigkeit als regulative Idee konstatieren lasse [ 16 ]. Sie sagt genauer: &#8222;Die Gerechtigkeit verliert an Bedeutung. Tats&auml;chlich scheinen unsere Gesellschaften den Diskurs, ja selbst das Vokabular der Gerechtigkeit zu verlieren. Wir befinden uns in der Gefahr, dass uns die Differenz zwischen Gerechtigkeit und Rache verloren geht&#8220;. Und noch deutlicher sagt sie: &#8222;Gerechtigkeit scheint in der &ouml;ffentlichen und politischen Diskussion synonym mit Bestrafung gebraucht zu werden. Wenn Opfer oder allgemein die &Ouml;ffentlichkeit Gerechtigkeit einfordern oder deren Ausbleiben beklagen, ist das gleichbedeutend mit der Forderung, dass der T&auml;ter oder T&auml;ter &uuml;berhaupt zu bestrafen oder auch h&auml;rter zu bestrafen sind.&#8220;F&uuml;r Frankreich konstatieren zwei Autoren, h&ouml;here Ministerialbeamte, die fr&uuml;her als Jugendrichter t&auml;tig waren, schon 1996 in einem Buch mit dem suggestiven Titel &#8222;La R&eacute;publique penalis&eacute;e&#8220; [ 17 ], dass eine quantitative und qualitative Ausweitung des Strafrechts und seiner Sanktionen in Frankreich zu beobachten seien. W&ouml;rtliches Zitat: &#8222;Die unausgesprochene These der bestraften Republik lautet: Eine Ausweitung der Strafjustiz auf Personen, die bisher besonderen Schutz genossen, der massive R&uuml;ckriff auf das Gef&auml;ngnis als Antwort auf die durch den Neoliberalismus angerichteten Sch&auml;den, das Strafrecht als die neue Sprache, mittels derer die Mitglieder heutiger Gesellschaften ihre Beziehungen untereinander beschreiben.&#8220;Das sind drei Stimmen aus anderen, geographisch bzw. sozialstrukturell jedoch benachbarten L&auml;ndern. Es handelt sich in allen F&auml;llen um L&auml;nder, die zwar historische und kulturelle Unterschiede aufweisen, aber von denen sich unwidersprochen sagen l&auml;sst, dass sie allesamt zur Gruppe der industriell und &ouml;konomisch avanciertesten und &#8222;modernsten&#8220; L&auml;nder der Welt geh&ouml;ren: Beispiele und Vorreiter umfassender &#8222;Modernisierung&#8220; sind &#8211; ein Konzept, das insbesondere seit dem Zusammenbruch des Sozialismus wieder an Prominenz gewonnen hat.Lassen Sie mich jetzt einen zus&auml;tzlichen Blick auf die Bundesrepublik werfen. F&uuml;r unser Land l&auml;sst sich die Frage nach der Punitivit&auml;t innerhalb der Gesellschaft direkter und umwegloser beantworten, als ich dies f&uuml;r die &uuml;brigen zitierten Gesellschaften getan habe. Als einen Beleg f&uuml;r die behauptete punitive Tendenz in der Bundesrepublik m&ouml;chte ich mich auf eine Untersuchung des Bielefelder Soziologen Heitmeyer und seines Instituts f&uuml;r Gewalt- und Konfliktforschung berufen. Diese Studie ist die erste Folge einer in den n&auml;chsten zehn Jahren allj&auml;hrlich zu wiederholenden &#8222;Zustands&#8220;erfassung der gesellschaftlichen Haltung gegen&uuml;ber Minorit&auml;ten und sonstigen marginalisierten Teilgruppen der Gesellschaft. Jeweils 3.000 repr&auml;sentativ ausgew&auml;hlte M&auml;nner und Frauen in der Bundesrepublik werden in Bezug auf ihre &#8222;gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit&#8220; befragt. Die Ergebnisse der ersten Welle dieser als mehrj&auml;hriges (negatives) &#8222;Stimmungsbarometer&#8220; angelegten Untersuchung sind im Dezember 2002 im Suhrkamp-Verlag &#8211; unter dem beziehungsreichen (Heine)Titel &#8222;Deutsche Zust&auml;nde&#8220; &#8211; und in der Zeit dokumentiert worden. [ 18 ]Ich m&ouml;chte aus dieser Studie als Beleg f&uuml;r meine These der punitiven Attit&uuml;den in der Bundesrepublik zwei Ergebnisse mitteilen. Einerseits sind die 3.000 Befragten um eine Stellungnahme zu der folgenden Feststellung gebeten worden: &#8222;Verbrechen sollten h&auml;rter bestraft werden&#8220;. Die Befunde dazu sprechen eine erschreckend deutliche Sprache: 64,4 % der Befragten, also zwei von dreien, stimmen dieser Feststellung voll zu, weitere 23,1 % stimmen ihr &#8222;eher&#8220; zu &#8211; nur 2,2 % haben gesagt: &#8222;stimme &uuml;berhaupt nicht zu&#8220; und weitere 10,3 % antworteten: &#8222;stimme eher nicht zu&#8220;. Insgesamt haben durchschnittlich mehr als vier von f&uuml;nf Befragten der Aussage ganz oder eingeschr&auml;nkt zugestimmt [ 19 ].Ein zweiter Befund an gleicher Stelle unterstreicht die vorstehend mitgeteilte Tendenz weiter: Dabei wurden die Befragten um eine Stellungnahme zu nachstehender Feststellung gebeten: &#8222;Um Recht und Ordnung zu bewahren, sollte man h&auml;rter gegen Au&szlig;enseiter und Unruhestifter vorgehen.&#8220; Auch dieser Forderung haben 52,1 % der Befragten voll und 28 % &#8222;eher&#8220; zugestimmt &#8211; lediglich 3,8 % haben die Feststellung ganz oder &#8222;eher&#8220; abgelehnt.Insgesamt l&auml;sst sich aus den mitgeteilten Zitaten und Beobachtungen aus den drei zum Vergleich herangezogenen L&auml;ndern sowie aus den direkten &#8222;Punitivit&auml;ts&#8220;-Befunden der Bundesrepublik auf ein stark ausgepr&auml;gtes &#8222;Strafbed&uuml;rfnis&#8220; schlie&szlig;en. Die bereits oben erw&auml;hnte Behauptung von Hassemer findet in diesen Zitaten und Befunden eine eindrucksvolle empirische Best&auml;tigung. Es stellt sich die Frage, ob die Befunde eine neue Tendenz darstellen oder ob es sich um Beobachtungen handelt, die gleichsam eine gesellschaftliche und &uuml;berhistorische Konstante darstellen. W&auml;hrend die mitgeteilten Befunde &uuml;ber die USA, England und Frankreich keinen Zweifel daran lassen, dass man in diesen L&auml;ndern mit einer v&ouml;llig neuen Situation und einer gestiegenen Punitivit&auml;t konfrontiert ist, lassen die Daten aus der Heitmeyer-Untersuchung zun&auml;chst nur punktuelle Schl&uuml;sse zu.Es gibt jedoch Anhaltspunkte aus anderen Untersuchungen, die auch f&uuml;r die Bundesrepublik die Beobachtung einer punitiven Trendwende st&uuml;tzen. Anfang der 90er Jahre ist mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft von Sessar ein Projekt durchgef&uuml;hrt worden, dessen Ergebnis in einer Publikation mit dem Titel &#8222;Wiedergutmachen oder strafen?&#8220; dokumentiert worden ist [ 20 ]. Er hat damals aufgrund seiner Befunde der Gesellschaft ein gegen&uuml;ber dem Strafrecht und seinen Funktionstr&auml;gern fortgeschrittenes &#8222;Bewusstsein&#8220; in der &#8222;Verarbeitung&#8220; von Kriminalit&auml;t festgestellt: Die Gesellschaft ist l&auml;ngst weiter als das Strafrecht selbst. Die Gesellschaft setzt auf Wiedergutmachung, auf nicht-punitive Reaktionen. Im Gegensatz dazu halten Staatsanw&auml;lte, Strafrechtler, Juristen usw. an punitiven, an strafenden Reaktionen fest. Dagegen sprechen die heutigen Befunde aus der Untersuchung von Heitmeyer eine deutlich andere und kontr&auml;re Sprache &#8211; wobei hinzuzuf&uuml;gen ist, dass die Erhebungen der Studie von Sessar Mitte der achtziger Jahre, also etliche Jahre vor den gro&szlig;en gesellschaftlichen Umbr&uuml;chen, durchgef&uuml;hrt worden sind.These 3: Die falsche F&auml;hrte der Kriminalit&auml;tIch komme zu meiner dritten These. Sie lautet &#8211; kurz gefasst: Diese punitive Entwicklung, diese Straffreude und dieses Verlangen nach Strafe in der Gesellschaft hat nichts bzw. nur wenig zu tun mit gestiegener Kriminalit&auml;t. Pointierter noch: Sie hat &uuml;berhaupt nichts mit Kriminalit&auml;t, sondern mit anderen bedeutenden Entwicklungen und Wandlungen gesellschaftlicher Art zu tun. Man macht es sich zu leicht, so meine These, wenn man einen Zusammenhang unterstellt und am Werke sieht, der in der amerikanischen Diskussion als &#8222;democracy at work&#8220; bezeichnet wird. Hierunter wird die folgende kausale Sequenz und abfolge verstanden: Die Kriminalit&auml;t in der Gesellschaft steigt, daraus resultiert eine Verunsicherung der Gesellschaft, d.h. das sogen. &#8222;subjektive Sicherheitsempfinden&#8220; schwindet; dieses setzt sich um in Erwartungen der Gesellschaft an Politik und Politiker, die daraus den sogen. &#8222;Handlungsbedarf&#8220; ableiten. Und die der gesellschaftlichen und politischen Routine gem&auml;&szlig;e Antwort auf diese Erwartungen bestehen im notorischen R&uuml;ckgriff auf das Instrumentarium des Strafrecht, bedeuten mit anderen Worten eine Politik des &#8222;more of the same&#8220;. Damit bewegen wir uns in einer &#8222;nach oben offenen&#8220; Spirale innerstaatlicher Repression und Aufr&uuml;stung. Die von mir &#8211; im Anschluss an eine Reihe anderer, haupts&auml;chlich nicht-deutscher Kriminologen und Beobachter [ 21 ] &#8211; vertretene These lehnt den skizzierten Wirkungszusammenhang ab und postuliert kausale Beziehungen anderer Art als diejenigen, die im engeren Sinne mit Kriminalit&auml;t, mit Sicherheit und mit Sicherheitspolitik zu tun haben. Diese sind Gegenstand meiner letzten, vierten These.These 4: Gesellschaftlicher Wandel und Repression (eine Hypothese)Meine letzte These nimmt den Titel meines Beitrages etwas ausf&uuml;hrlicher auf: Regieren mittels Kriminalit&auml;t &#8211; governing through crime. Wie ich bereits eingangs erw&auml;hnte, war dies urspr&uuml;nglich der Titel eines Beitrages eines amerikanischen Kriminologen, der auch auf die eigene Gesellschaft bezogen war. Es gibt andere Autoren, die ebenfalls dieser Argumentation folgen, wenn auch nicht unter dieser Begrifflichkeit [ 22 ]. Demnach wird in unseren Gesellschaften eine Sicherheitspolitik betrieben, die sich aus anderen Zusammenh&auml;ngen speist als denen, mit denen dieses Politikfeld &uuml;blicherweise argumentiert. Im Anschluss an diese empirische und theoretische kriminologische Forschung stellt die Kriminalpolitik, so wie wir sie erfahren und wie ich sie skizziert habe, einen Reflex auf allgemeine strukturelle und kulturelle Wandlungen der Gesellschaft dar. Herr Albrecht hat heute Morgen in der Diskussion als Stichwort auf die Frage, wo eigentlich die Triebkr&auml;fte f&uuml;r die von ihm gegei&szlig;elte, den Rechtsstaat schleifende &#8222;innere &#8222;Aufr&uuml;stung&#8220; zu suchen seien, das Stichwort der Flexibilisierung in die Diskussion gebracht. Ich w&uuml;rde &#8211; genauer noch in diese Richtung argumentierend &#8211; das Stichwort der Marktgesellschaft hinzuf&uuml;gen, das eine zus&auml;tzliche Plausibilit&auml;t und wesentliche Pr&auml;zisierung erlaubt, um welche gesellschaftlichen Prozesse und Wandlungen es sich handelt, aus denen neben der Flexibilit&auml;t eine Reihe anderer Merkmale und Anforderungen an die Menschen in den heutigen Gesellschaften resultieren. Mehr und mehr entwickeln sich moderne Gesellschaften zu solchen Marktgesellschaften. Vor Jahren schon hat die New York Times sehr treffend und merkf&auml;hig getitelt: &#8222;From P.C. to E.C&#8220; &#8211; von &#8222;political correctness&#8220; zu &#8222;economical correctness&#8220;..Ein anderes Stichwort, das in diese Richtung verweist, ist das der Entwicklung &#8222;neoliberaler&#8220; Gesellschaften &#8211; mit ihren bekannten &ouml;konomisch-politischen Unterbegriffen: Deregulierung, Entstaatlichung, Privatisierung, Individualisierung. Als konkrete, in den sprachlichen Alltagsjargon l&auml;ngst integrierte politische Manifestation nenne ich die mehr ber&uuml;chtigte als ber&uuml;hmte Ich-AG. Sie verweist auf Individualisierung und auf Individualisierungsprozesse, die in der Tat Gesellschaften br&uuml;chig machen und die den zu allererst &ouml;konomischen, vor allem den Arbeitsmarkt tangierenden Akzent dieser Entwicklung herauskehren. Hier komme ich zur&uuml;ck auf das Zitat von Margret Thatcher, das ich bereits oben f&uuml;r meine Argumentation herangezogen habe: &#8222;There is no such thing as society&#8220;.Die Gesellschaften verlieren auf diese Weise gewisserma&szlig;en die Aspekte, die Dimensionen, die Institutionen und die Kr&auml;fte, die Gesellschaften erst zu Gesellschaften und sozialen Gebilden machen. Ein englischer Politologe hat die Politik, besser noch: das Projekt der Thatcher-Regierung einmal auf den plakativen Nenner und Buchtitel gebracht: &#8222;The Free Economy and the Strong State&#8220; [ 23 ]. Also die Entfesselung der Wirtschaft auf der einen Seite und den R&uuml;ckgriff auf polizeiliche, auf repressive Funktionen und Strukturen des Staates auf der anderen Seite. Im soziologischen und politischen Klartext bedeutet diese Formel die Ersetzung der integrierenden sozialen Institutionen normativer Art und Pr&auml;gung durch die harte Hand des staatlichen Gewaltprivilegs und seiner Sicherheitsinstanzen.Lassen Sie mich abschlie&szlig;end eine Beobachtung und Feststellung treffen, deren Zeugen wir alle allt&auml;glich sind. Was man in der Tat in den avancierten modernen Gesellschaften, in unserer Gesellschaft, in der amerikanischen, in der englischen Gesellschaft erfahren kann: Eine Parallelentwicklung des Abbaus des Sozial- und Wohlfahrtsstaats und des Aufbaus des Sicherheitsstaats [ 24 ]. In Kalifornien hat es bereits vor Jahren einen amerikaweiten Aufschrei gegeben, als erstmalig das Budget f&uuml;r &#8222;higher education&#8220; zur&uuml;ckfiel hinter das Budget f&uuml;r &#8222;corrections&#8220;- die Strafvollstreckung hat man sich mehr kosten lassen als die h&ouml;here Bildung. Darin dr&uuml;ckt sich eine Politikverschiebung bzw. komplement&auml;re Entwicklung auf unterschiedlichen und separaten Politikfeldern aus, die auf die gleichen &ouml;konomischen Kr&auml;fte und Prozesse zur&uuml;ckgreift. Der franz&ouml;sische, an der kalifornischen Universit&auml;t Berkeley lehrende Soziologe L. Wacquant hat diese Entwicklung auf den Nenner gebracht: &#8222;Vom wohlt&auml;tigen zum strafenden Staat&#8220; [ 25 ].Diese komplement&auml;re Entsprechung der Bewegung unterschiedlicher Politikfelder l&auml;sst sich noch wesentlich direkter demonstrieren. In der Wirtschaftspolitik spricht man ja etwa von dem Wechsel von einer &#8222;nachfrage-&#8220; zu einer &#8222;angebotsorientierten&#8220; Wirtschaftspolitik, von der in diesem Politikfeld hegemonialen Abl&ouml;sung des englischen &Ouml;konomen J. M Keynes durch den amerikanischen Chicago-&Ouml;konomen M. Friedman. Auch in der Kriminalpolitik finden wir eine Umstellung von einer nachfrage- zu einer angebotsorientierten Strategie. Das hei&szlig;t, die Kriminalpolitik, die derzeit in den von mir betrachteten L&auml;ndern betrieben wird, ist eine Politik, die darauf hinausl&auml;uft, Kriminalit&auml;t teurer zu machen, indem mehr Eigentumsschutz stattfindet, indem mehr Polizei eingestellt wird, indem mehr Barrieren zum Schutz des Rechtsgutes errichtet werden usw. Auch die vielfachen pr&auml;ventiven Anstrengungen in der Kriminal- und Sicherheitspolitik in den betrachteten L&auml;ndern folgen einer Logik der Angebotspolitik. Eine solche Politik geht deutlich und nachhaltig zu Lasten einer nachfrageorientierten Kriminalpolitik &#8211; einer Kriminalpolitik in anderen Worten, die darauf gesetzt hat, dass man durch Sozial-, Bildungs-, Arbeitsmarkt-, generell: durch Gesellschaftspolitik gesellschaftliche Bedingungen herstellen kann, die die Mitglieder einer Gesellschaft mit Gelegenheiten, Ressourcen und M&ouml;glichkeiten ausstatten, die dazu beitragen, die Mitglieder der Gesellschaft von der Welt der Regelverletzung und der Kriminalit&auml;t fern zu halten. Die Strategie einer nachfrageorientierten Kriminalpolitik l&auml;sst sich &#8211; ein wenig &uuml;berm&uuml;tig und pointiert formuliert &#8211; als eine Politik des &#8222;governing through crime&#8220; charakterisieren.* Der Beitrag ist eine vom Autor selbst redigierte Fassung seines Konferenzvortrags.[ 1 ] Vgl. J. Simon, Governing Through Crime, in: G. Fisher und L. Friedman, Hrg., The Crime Conundrum: Essays on Criminal Justice, New York 1997, S. 171-190.[ 2 ] Vgl. f&uuml;r die amerikanische Situation K. Beckett, Making Crime Pay. Law and Order in Contemporary Ameri-can Politics, New York 1997.[ 3 ] D.C. Anderson, Crime and the Politics of Hysteria. How the Willie Horton Story Changes American Justice. New York 1995.[ 4 ] Vgl. hierzu: J. Simon, Gewalt, Rache und Risiko. Die Todesstrafe im neoliberalen Staat, in: T. v. Trotha (Hrsg.), Soziologie der Gewalt, Sonderheft 37 der K&ouml;lner Zeitschrift f&uuml;r Soziologie und Sozialpsychologie, Opladen 1997, S. 279-301, S. 279.[ 5 ] Ebda.[ 6 ] Vgl. hierzu D. Downes and R. Morgan, The Skeletons In the Cupboard. The Politics of Law and Order at the Turn of the Millennium, in: The Oxford Handbook of Criminology, ed. by M. Maguire, R. Morgan and R. Rei-ner, 3rd Ed., Oxford 2002, S. 286-321.[ 7 ] Vgl. hierzu eine skeptische Bilanz bereits aus den Anfangsjahren der Blair-Periode: I. Brownlee, New Labour &#8211; New Penology? Punitive Rhetoric and the Limits of Managerialism in Criminal Justice Policy, in: Journal of Law and Society 25\/3(1998), S. 313-335.[ 8 ] G. Munier (Hrsg.), Kriminalit&auml;t und Sicherheit, Berlin 2002.[ 9 ] Diese kriminalpolitische Maxime vertritt K. Edler, ehedem f&uuml;hrend bei den Hamburger Gr&uuml;nen, in seinem Beitrag &#8222;Ein Trend namens Schill. Zum Wahlerfolg von ?Richter Gnadenlos&#8216; in Hamburg&#8220;, in G. Munier, op. cit., S. 105-117, 116.[ 10 ] Diesen Gedanken hat der amerikanische Strafrechtswissenschaftler und Kriminologe H. L. Packer unter dem Titel &#8222;The Limits of Criminal Sanction, Stanford, Cal., 1968, sehr eindrucksvoll ausgearbeitet; in der deutschen Diskussion hat sich vor allem W. Hassemer der Spannung zwischen rechtsf&ouml;rmiger und effizienter Kriminali-t&auml;tskontrolle gewidmet.[ 11 ] Es handelt sich um das Buch von J. Irwin, einem Kriminologen mit eigener Knast-Erfahrung, und J. Austin, dem Vize-Pr&auml;sidenten des National Council of Crime and Delinquency: It&#8217;s About time. America&#8217;s Imprisonment Binge, Belmont, Cal.. 32001.[ 13 ] Hassemer hat diesen Vortrag Ende 2000 auf der Grossen Juristenwoche Nordrhein-Westfalen in Recklinghau-sen gehalten. Er ist in der FR v. 20.12.00 in verk&uuml;rzter Form unter dem Titel &#8222;Die neue Lust auf Strafe&#8220; dokumentiert und u.a. im Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte Bd. 2 (2000\/2001), hrsg. v. Th. Vormbaum, Baden-Baden 2001, S. 458-484, unter dem Titel &#8222;Gr&uuml;nde und Grenzen des Strafens&#8220; publiziert worden.[ 14 ] D. Garland, The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society, Oxford\/New York 2001; Garland hatte eineinhalb Jahrzehnte zuvor eine Studie &uuml;ber jenes &#8222;penal system&#8220; vorgelegt, dessen Ab-schaffung er jetzt dokumentierte und analysierte: Punishment and Welfare: A History of Penal Strategies, Aldershot 1985.[ 15 ] Vgl. St. A. Scheingold, The Politics of Street Crime. Criminal Process and Cultural Obsession, Philadelphia 1991, S. XI: &#8222;Americans are obsessed with street crime&#8230;. How is this obsession to be explained? &#8230; our obses-sion is only partly due to the extraordinary high levels of street crime that have plagued this country for more than a quarter of a century &#8230; that our obsession with crime has a life of its own.&#8220; (dt. &Uuml;bers. F.S.)[ 16 ] Vgl.. Hudson, Barbara, Punishment, rights and difference: defending justice in the risk society, in: Kevin Sten-son and Robert R. Sullivan (Hrsg.), Crime, Risk and Justice. The politics of crime control in liberal democracies, Willan Publ. 2001, S. 144-172.S. 144: &#8220; &#8230;our societies seem to be losing sight of the importance of justice as a regulative ideal. Commitment to justice is weakening; indeed, our societies seem almost to be losing a discourse, even a vocabulary, of justice. What is in danger of being lost is understanding of the difference between &#8218;justice&#8216; and &#8218;vengeance'&#8220; . Sie pr&auml;zisiert: &#8222;&#8218;Justice&#8216; in popular and political discourse , seem now to be synonymous with &#8218;punishment&#8216;. When victims or the public generally, talk of wanting justice, or being denied justice, what is meant is a demand for an offender, or offenders, to be punished more severely&#8220; (S. 144\/5). (dt. &Uuml;bers. F.S.).[ 17 ] Antoine Garapon und Denis Salas, La R&eacute;publique p&eacute;nalis&eacute;e, Paris 1966. Zitate sind dem Klappentext ent-nommen (dt. &Uuml;bers. F.S.)[ 18 ] W. Heitmeyer (Hrsg.), Deutsche Zust&auml;nde &#8211; Folge 1, Frankfurt a.M. 2002. Die Volkswagen-Stiftung hat sich bereit erkl&auml;rt, f&uuml;r die n&auml;chsten zehn Jahre eine laufende Registratur dieser Tendenzen, die dort erfragt worden sind, durchf&uuml;hren zu lassen. Ebenso hat sich die Zeit auf eine finanzielle Beteiligung und publizistische Unter-st&uuml;tzung festgelegt.[ 19 ] S&auml;mtliche hier mitgeteilten Befunde sind Heitmeyer 2002, S. 60, entnommen.[ 20 ] Vgl. K. Sessar, Wiedergutmachen oder strafen. Einstellungen in der Bev&ouml;lkerung und der Justiz, Pfaffenweiler 1992.[ 21 ] Stellvertretend f&uuml;r viele andere Autoren m&ouml;chte ich hier auf die ausgezeichnete empirische Studie von K. Beckett, Making Crime Pay. Law and Order in Contemporary American Politics&#8220;, New York. 1997. Der amer-kanischen Kriminologin gelingt der Nachweis, dass politische und mediale Konjunkturen der Thematisierung von Kriminalit&auml;t und Kriminalpolitik zeitlich und sachlich von der Entwicklung der Kriminalit&auml;t und auch speziell der des Drogenkonsums abgekoppelt sind.[ 22 ] Vgl. den ausgezeichneten Rezensionsaufsatz &uuml;ber das erw&auml;hnte Buch von D. Garland (Anm. 14) von J. Young, Searching for a New Criminology of Everyday Life: A Review of &#8222;The Culture of Control&#8220;, in: The British Journal of Criminology, Vol. 22 (2002), S. 228-261.[ 23 ] A. Gamble, The Free Economy and the Strong State. The Politics of Thatcherism, 2. erw. u. aktual. Aufl., Palgrave 1994.[ 24 ] Vgl. hierzu F. Sack, Von der Nachfrage- zur Angebotspolitik auf dem Feld der Inneren Sicherheit, in: Heinz-J&uuml;rgen Dahme, Hans-Uwe Otto, Achim Trube und und Norbert Wohlfahrt (Hrsg.), Soziale Arbeit f&uuml;r den aktivierenden Staat, Opladen 2003, S. 249-276.[ 25 ] Wacquant, L. J. D., Vom wohlt&auml;tigen Staat zum strafenden Staat: &Uuml;ber den politischen Umgang mit dem Elend in Amerika, in: Leviathan, Bd. 50(1997), S. 50-66.","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/sack\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/sack\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/sack\/","name":"Sack Archive - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/sack\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/sack\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Innere Sicherheit","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Konferenz Sicherheit vor Freiheit","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Sack"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/102","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/92"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/presse?categories=102"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/termin?categories=102"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation?categories=102"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/thema?categories=102"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}