{"id":104,"count":0,"description":"<i>Dr. Fredrik Roggan<\/i>\n\nEs waren tats&auml;chlich deutliche Worte, die die ehemalige Pr&auml;sidentin des Bundesverfassungsgerichts Limbach w&auml;hlte, um ihrer Sorge um den bundesrepublikanischen Rechtsstaat Ausdruck zu verleihen: \"Der Grenzverlauf zwischen dem Rechts- und dem Pr&auml;ventionsstaat l&auml;sst sich nicht eindeutig markieren. Es gibt allemal Grauzonen und schleichende &Uuml;berg&auml;nge zum Polizeistaat, die zu steter Wachsamkeit herausfordern.\"Hat sich das Rechtssystem der Bundesrepublik, also die Gesamtheit der die B&uuml;rger betreffenden Eingriffs-Normen, tats&auml;chlich bereits von seinen es einhegenden Prinzipien abgel&ouml;st? Oder lassen sich wenigstens entsprechende Aufl&ouml;sungserscheinungen diagnostizieren? Ist es wirklich so, dass uns inzwischen weniger die Gesetze als vielmehr das zur&uuml;ckhaltende Gebrauchmachen von ihnen vor einem Polizeistaat moderner Pr&auml;gung bewahrt, wie uns zum Beispiel die des Populismus unverd&auml;chtige ZEIT auf einer ihrer Titelseiten gemahnte? Der Inhalt der Limbachschen Warnung ist zu existentiell, als dass man diesen und &auml;hnlichen Fragen von vornherein ausweichen d&uuml;rfte.Es ist in der Tat so, dass die &auml;u&szlig;erste Grenze dessen, was die Gesamtheit der Eingriffsbefugnisse erlaubt, ein wichtiger Ma&szlig;stab f&uuml;r die Verfasstheit eines Staatswesens ist. Der Polizeistaat, so die bislang unbestrittene rechtswissenschaftliche Definition, unterscheidet sich vom zivilisierten Kulturstaat dadurch, dass er die Individuen nicht s&auml;mtlich als potentielle Sicherheitsrisiken versteht. Dies muss sich insbesondere auch normativ ausdr&uuml;cken. Eingriffsbefugnisse f&uuml;r die Polizei, die jedermann im Visier haben, sind schon deshalb von erheblicher Bedeutung. Und gerade in dieser Hinsicht hat das Rechtssystem der Bundesrepublik leider - nicht erst seit den Sicherheitspaketen nach dem 11. September 2001 - un&uuml;bersehbare \"Fortschritte\" gemacht.Der gesamte Bereich der so bezeichneten Vorfeldermittlungen ist in sich entgrenzt. Wenn man die Vorschriften in den verschiedenen Polizeigesetzen unter dem genannten Blickwinkel untersucht, so wird man schnell feststellen, dass sie eben keine Grenze im Anfangsverdacht im strafprozessualen Sinne mehr vorsehen. Das ist von grundlegender Bedeutung, denn der Anfangsverdacht &uuml;bernimmt im rechtsstaatlichen Strafprozessrecht eine wichtige Begrenzungs- und Steuerungsfunktion. Es bestimmt wenigstens zu einem bestimmten Ma&szlig; den Gegenstand, auf den sich polizeiliche Ermittlungen zu beziehen haben. Er verhindert insbesondere heimliche Ausforschungen der B&uuml;rger ins Blaue hinein. Er bedeutet das Verbot der gezielten Suche nach Zufallsfunden. Stattdessen statuiert er eine beweisthematische Verkn&uuml;pfung von Ermittlungsma&szlig;nahme und konkretem Aufkl&auml;rungsziel. Solche Restriktionen kennt das operative Ermittlungskonzept in Gestalt der polizeirechtlichen Vorfeldermittlungen nicht mehr. An die Stelle des strafrechtlichen Verdachts setzt es die polizeiliche Prognose, dass irgendwann einmal irgendjemand irgendeine Straftat begehen k&ouml;nnte. Daraus ergibt sich, dass prinzipiell alle verf&uuml;gbaren Informationen von polizeilichem Belang sein k&ouml;nnen. Entsprechendes gilt vom Personenkreis, der von solchen Ermittlungen betroffen ist oder sein kann: Im strafprozessrechtlichen Sinn handelt es sich dort erst einmal um Unverd&auml;chtige. Solcherlei Ausforschungskonzept haftet auf der Ebene der Legalit&auml;t in der Tat etwas Totalit&auml;res an, wie in letzter Zeit auch immer mehr Lehrbuchautoren konstatieren.Die rechtliche Definition von Jedermann als Sicherheitsrisiko begegnet uns aber nicht nur im Bereich der geheimen polizeilichen T&auml;tigkeit. Die sog. Schleierfahndungen und die polizeilichen Video&uuml;berwachungen sind - unabh&auml;ngig von ihren hehren Zielen - geradezu klassische Erm&auml;chtigungen, die Eingriffe in die Rechte von Jedermann zulassen. Es bedarf dort eben keines irgendwie gearteten Verdachts, damit Individuen im &ouml;ffentlichen Verkehrsraum zum Objekt von staatlichen Kontrollma&szlig;nahmen werden k&ouml;nnen. Der ehemalige Polizeipr&auml;sident von D&uuml;sseldorf, Prof. Dr. Hans Lisken, sprach im Hinblick auf die Schleierfahndungen einmal von einer \"Methode aus dem Arsenal des permanenten Ausnahmezustandes, wie wir ihn ?rechtlich' nach der Ausnahmeverordnung des Reichspr&auml;sidenten vom 28.2.1933 im Reich hatten\".Bei den verdachts- und ereignisunabh&auml;ngigen Personenkontrollen ist der Umstand der potentiellen Betroffenheit von Jedermann noch relativ leicht zu erkennen. Weniger leicht f&auml;llt eine solche Diagnose bei den Video&uuml;berwachungen, wie sie sich inzwischen in immer mehr Polizeigesetzen finden. Jedoch leistet das Bundesverfassungsgericht wertvolle Hilfestellung: Im viel zitierten Volksz&auml;hlungsurteil von 1983 sprach es aus, dass derjenige Mensch, der nicht mit hinreichender Sicherheit &uuml;berschauen k&ouml;nne, welche ihn betreffende Information in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und der das Wissen m&ouml;glicher Kommunikationspartner nicht einzusch&auml;tzen verm&ouml;ge, in seiner Freiheit gehemmt werden k&ouml;nne, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden. Eine entsprechende Unsicherheit k&ouml;nne gar zu einem Verzicht auf die Aus&uuml;bung von Grundrechten f&uuml;hren. Die B&uuml;rger m&uuml;ssten daher wissen k&ouml;nnen, \"wer was wann und bei welcher Gelegenheit &uuml;ber sie wei&szlig;\". Daraus folge, dass die freie Entfaltung der Pers&ouml;nlichkeit unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner pers&ouml;nlichen Daten voraussetze.An diesem Ma&szlig;stab sind auch die Regelungen &uuml;ber die polizeilichen Video&uuml;berwachungen von &ouml;ffentlichen Pl&auml;tzen zu messen. Hier wird offenbar, dass die Menschen eben nicht mehr wissen k&ouml;nnen, welche Daten &uuml;ber sie erhoben, gespeichert und wie diese verwendet werden. Solcherlei Ma&szlig;nahmen bedrohen die Grundfesten des informationellen Selbstbestimmungsrechts und damit die vom Bundesverfassungsgericht genannte verfassungsm&auml;&szlig;ige Ordnung.Dieser Aspekt ist auch deshalb von gro&szlig;er Bedeutung, weil immer mehr Grenzen staatlicher Daten-Sammelwut vermeintlichen oder tats&auml;chlichen neuen Bedrohungen zum Opfer fallen - auch unter Beschr&auml;nkung anderer Grundrechte. Ich nenne als weitere Beispiele hier nur die elektronische Rasterfahndung des BND, also die verdachtsunabh&auml;ngige Kontrolle der Telekommunikation mit dem Ausland, und die immer fl&auml;chendeckender eingesetzte Telekommunikations&uuml;berwachung nach der Strafprozessordnung, von der in der ganz &uuml;berwiegenden Mehrzahl Unverd&auml;chtige betroffen sind. Die Liste lie&szlig;e sich noch erheblich erg&auml;nzen. Wer will angesichts der vielen tausend Betroffenen schon noch behaupten, dass er sich der Privatheit z.B. seiner Telefonate noch sicher ist? Es k&uuml;rzlich gestand ein Landesbeauftragter f&uuml;r den Datenschutz, dass er die Herrschaft &uuml;ber seine Daten verloren habe. Ich selber kann nichts Gegenteiliges behaupten.Und das Terrorismusbek&auml;mpfungsgesetz hat die ohnehin zu notierende Entwicklung weiter beschleunigt: Um Geldstr&ouml;me internationaler Terrororganisationen zu erforschen, darf der Verfassungsschutz bei Banken Informationen abfragen und Ausk&uuml;nfte bei Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen einholen. Allgemein hat die Polizei einen wesentlich erleichterten Zugriff auf das Ausl&auml;nderzentralregister erhalten. Fingerabdr&uuml;cke von Asylbewerbern k&ouml;nnen automatisch mit dem sog. Tatortspurenbestand des BKA abgeglichen werden. Und wer als Ausl&auml;nder per Visum in die Bundesrepublik einreisen m&ouml;chte, kann sogleich - zusammen mit den deutschen Einladenden - von den Geheimdiensten auf seine \"Zuverl&auml;ssigkeit\" hin &uuml;berpr&uuml;ft werden. Wer mithin als Fl&uuml;chtling oder anderer Ausl&auml;nder zuk&uuml;nftig in die BRD einreist, wird in vielerlei Hinsicht als potentiell Tatverd&auml;chtiger behandelt.Ist der \"gl&auml;serne Mensch also die Perspektive? Dass solche Frage nicht blo&szlig; rhetorischer Natur ist, zeigt ein Blick in das novellierte Pass- und Personalausweisrecht: Dort ist die M&ouml;glichkeit vorgesehen, dass der Bundestag (mit einfacher Mehrheit) die Einf&uuml;hrung von biometrischen Merkmalen in die deutschen Personalpapiere beschlie&szlig;en kann. Bei solcher Gelegenheit best&auml;nde &uuml;brigens auch die M&ouml;glichkeit, das bislang vorgesehene Verbot einer zentralen Referenzdatei, die den automatisierten Abgleich etwa mit Videobildern aus dem &ouml;ffentlichen Verkehrsraum erm&ouml;glichte, wieder abzuschaffen.Irrationale Panikmache? In Tampa\/USA mussten sich bereits die Besucher eines ganzen Stadions den Abgleich ihres Antlitzes mit einer Datei von gesuchten Personen gefallen lassen. Und wer wollte angesichts der immer tabuloser gef&uuml;hrten rechtspolitischen Debatte, in der selbst die Legalisierung von Folter und Zwangskastration immer schamloser thematisiert wird, noch ausschlie&szlig;en, dass auch die planm&auml;&szlig;ige videotechnische &Uuml;berwachung der biometrisch vermessenen Menschen demn&auml;chst f&uuml;r sinnvoll erachtet wird? Der unter b&uuml;rgerrechtlichen Gesichtspunkten fatale Kreis k&ouml;nnte sich dann mit den schon genannten Video&uuml;berwachungen im &ouml;ffentlichen Verkehrsraum schlie&szlig;en.Die Art und Weise, in der die rechtspolitische Diskussion gef&uuml;hrt wird, l&auml;sst nichts Gutes erwarten. Ehemals als Auspr&auml;gung eines freiheitlichen Rechtsstaats verstandene Prinzipien verlieren mit Rasanz an Bedeutung. Wer h&auml;tte sich vor zehn Jahren schon vorstellen k&ouml;nnen, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten durch Regelungen im Polizeirecht und Aufgabenzuweisungen im Verfassungsschutzrecht praktisch bedeutungslos werden w&uuml;rde? In einigen Bundesl&auml;ndern unterscheiden sich die Beh&ouml;rden nur noch dadurch, welche Art von Kriminalit&auml;t den Vorfeldbeobachtungen unterworfen wird.Mir wird gelegentlich entgegengehalten, dass die verschiedenen Sicherheitsbeh&ouml;rden &uuml;berhaupt nicht &uuml;ber die finanziellen, personellen und technischen Ressourcen verf&uuml;gten, um das gesetzlich Erlaubte zur Normalit&auml;t erwachsen zu lassen. Solch Gegenargument mag f&uuml;r den Augenblick den einen oder die andere beruhigen. Freilich zeigt sich bei n&auml;herem Hinsehen, dass solch Replik &uuml;berhaupt keinen Widerspruch zu meiner These von der existentiell gef&auml;hrlichen Rechtsentwicklung enth&auml;lt: Wer will schon haushaltsm&auml;&szlig;igen Entscheidungen die Verantwortung daf&uuml;r &uuml;berlassen, welche weitere Entwicklung unser Rechtsstaat nimmt?","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/roggan\/","name":"Roggan","slug":"roggan","taxonomy":"category","parent":92,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Roggan Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/roggan\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Roggan Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Dr. Fredrik Roggan Es waren tats&auml;chlich deutliche Worte, die die ehemalige Pr&auml;sidentin des Bundesverfassungsgerichts Limbach w&auml;hlte, um ihrer Sorge um den bundesrepublikanischen Rechtsstaat Ausdruck zu verleihen: &#8222;Der Grenzverlauf zwischen dem Rechts- und dem Pr&auml;ventionsstaat l&auml;sst sich nicht eindeutig markieren. 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Solche Restriktionen kennt das operative Ermittlungskonzept in Gestalt der polizeirechtlichen Vorfeldermittlungen nicht mehr. An die Stelle des strafrechtlichen Verdachts setzt es die polizeiliche Prognose, dass irgendwann einmal irgendjemand irgendeine Straftat begehen k&ouml;nnte. Daraus ergibt sich, dass prinzipiell alle verf&uuml;gbaren Informationen von polizeilichem Belang sein k&ouml;nnen. Entsprechendes gilt vom Personenkreis, der von solchen Ermittlungen betroffen ist oder sein kann: Im strafprozessrechtlichen Sinn handelt es sich dort erst einmal um Unverd&auml;chtige. Solcherlei Ausforschungskonzept haftet auf der Ebene der Legalit&auml;t in der Tat etwas Totalit&auml;res an, wie in letzter Zeit auch immer mehr Lehrbuchautoren konstatieren.Die rechtliche Definition von Jedermann als Sicherheitsrisiko begegnet uns aber nicht nur im Bereich der geheimen polizeilichen T&auml;tigkeit. Die sog. Schleierfahndungen und die polizeilichen Video&uuml;berwachungen sind &#8211; unabh&auml;ngig von ihren hehren Zielen &#8211; geradezu klassische Erm&auml;chtigungen, die Eingriffe in die Rechte von Jedermann zulassen. Es bedarf dort eben keines irgendwie gearteten Verdachts, damit Individuen im &ouml;ffentlichen Verkehrsraum zum Objekt von staatlichen Kontrollma&szlig;nahmen werden k&ouml;nnen. Der ehemalige Polizeipr&auml;sident von D&uuml;sseldorf, Prof. Dr. Hans Lisken, sprach im Hinblick auf die Schleierfahndungen einmal von einer &#8222;Methode aus dem Arsenal des permanenten Ausnahmezustandes, wie wir ihn ?rechtlich&#8216; nach der Ausnahmeverordnung des Reichspr&auml;sidenten vom 28.2.1933 im Reich hatten&#8220;.Bei den verdachts- und ereignisunabh&auml;ngigen Personenkontrollen ist der Umstand der potentiellen Betroffenheit von Jedermann noch relativ leicht zu erkennen. 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Daraus folge, dass die freie Entfaltung der Pers&ouml;nlichkeit unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner pers&ouml;nlichen Daten voraussetze.An diesem Ma&szlig;stab sind auch die Regelungen &uuml;ber die polizeilichen Video&uuml;berwachungen von &ouml;ffentlichen Pl&auml;tzen zu messen. Hier wird offenbar, dass die Menschen eben nicht mehr wissen k&ouml;nnen, welche Daten &uuml;ber sie erhoben, gespeichert und wie diese verwendet werden. Solcherlei Ma&szlig;nahmen bedrohen die Grundfesten des informationellen Selbstbestimmungsrechts und damit die vom Bundesverfassungsgericht genannte verfassungsm&auml;&szlig;ige Ordnung.Dieser Aspekt ist auch deshalb von gro&szlig;er Bedeutung, weil immer mehr Grenzen staatlicher Daten-Sammelwut vermeintlichen oder tats&auml;chlichen neuen Bedrohungen zum Opfer fallen &#8211; auch unter Beschr&auml;nkung anderer Grundrechte. Ich nenne als weitere Beispiele hier nur die elektronische Rasterfahndung des BND, also die verdachtsunabh&auml;ngige Kontrolle der Telekommunikation mit dem Ausland, und die immer fl&auml;chendeckender eingesetzte Telekommunikations&uuml;berwachung nach der Strafprozessordnung, von der in der ganz &uuml;berwiegenden Mehrzahl Unverd&auml;chtige betroffen sind. Die Liste lie&szlig;e sich noch erheblich erg&auml;nzen. Wer will angesichts der vielen tausend Betroffenen schon noch behaupten, dass er sich der Privatheit z.B. seiner Telefonate noch sicher ist? Es k&uuml;rzlich gestand ein Landesbeauftragter f&uuml;r den Datenschutz, dass er die Herrschaft &uuml;ber seine Daten verloren habe. Ich selber kann nichts Gegenteiliges behaupten.Und das Terrorismusbek&auml;mpfungsgesetz hat die ohnehin zu notierende Entwicklung weiter beschleunigt: Um Geldstr&ouml;me internationaler Terrororganisationen zu erforschen, darf der Verfassungsschutz bei Banken Informationen abfragen und Ausk&uuml;nfte bei Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen einholen. Allgemein hat die Polizei einen wesentlich erleichterten Zugriff auf das Ausl&auml;nderzentralregister erhalten. Fingerabdr&uuml;cke von Asylbewerbern k&ouml;nnen automatisch mit dem sog. Tatortspurenbestand des BKA abgeglichen werden. Und wer als Ausl&auml;nder per Visum in die Bundesrepublik einreisen m&ouml;chte, kann sogleich &#8211; zusammen mit den deutschen Einladenden &#8211; von den Geheimdiensten auf seine &#8222;Zuverl&auml;ssigkeit&#8220; hin &uuml;berpr&uuml;ft werden. Wer mithin als Fl&uuml;chtling oder anderer Ausl&auml;nder zuk&uuml;nftig in die BRD einreist, wird in vielerlei Hinsicht als potentiell Tatverd&auml;chtiger behandelt.Ist der &#8222;gl&auml;serne Mensch also die Perspektive? Dass solche Frage nicht blo&szlig; rhetorischer Natur ist, zeigt ein Blick in das novellierte Pass- und Personalausweisrecht: Dort ist die M&ouml;glichkeit vorgesehen, dass der Bundestag (mit einfacher Mehrheit) die Einf&uuml;hrung von biometrischen Merkmalen in die deutschen Personalpapiere beschlie&szlig;en kann. Bei solcher Gelegenheit best&auml;nde &uuml;brigens auch die M&ouml;glichkeit, das bislang vorgesehene Verbot einer zentralen Referenzdatei, die den automatisierten Abgleich etwa mit Videobildern aus dem &ouml;ffentlichen Verkehrsraum erm&ouml;glichte, wieder abzuschaffen.Irrationale Panikmache? In Tampa\/USA mussten sich bereits die Besucher eines ganzen Stadions den Abgleich ihres Antlitzes mit einer Datei von gesuchten Personen gefallen lassen. Und wer wollte angesichts der immer tabuloser gef&uuml;hrten rechtspolitischen Debatte, in der selbst die Legalisierung von Folter und Zwangskastration immer schamloser thematisiert wird, noch ausschlie&szlig;en, dass auch die planm&auml;&szlig;ige videotechnische &Uuml;berwachung der biometrisch vermessenen Menschen demn&auml;chst f&uuml;r sinnvoll erachtet wird? Der unter b&uuml;rgerrechtlichen Gesichtspunkten fatale Kreis k&ouml;nnte sich dann mit den schon genannten Video&uuml;berwachungen im &ouml;ffentlichen Verkehrsraum schlie&szlig;en.Die Art und Weise, in der die rechtspolitische Diskussion gef&uuml;hrt wird, l&auml;sst nichts Gutes erwarten. Ehemals als Auspr&auml;gung eines freiheitlichen Rechtsstaats verstandene Prinzipien verlieren mit Rasanz an Bedeutung. Wer h&auml;tte sich vor zehn Jahren schon vorstellen k&ouml;nnen, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten durch Regelungen im Polizeirecht und Aufgabenzuweisungen im Verfassungsschutzrecht praktisch bedeutungslos werden w&uuml;rde? In einigen Bundesl&auml;ndern unterscheiden sich die Beh&ouml;rden nur noch dadurch, welche Art von Kriminalit&auml;t den Vorfeldbeobachtungen unterworfen wird.Mir wird gelegentlich entgegengehalten, dass die verschiedenen Sicherheitsbeh&ouml;rden &uuml;berhaupt nicht &uuml;ber die finanziellen, personellen und technischen Ressourcen verf&uuml;gten, um das gesetzlich Erlaubte zur Normalit&auml;t erwachsen zu lassen. Solch Gegenargument mag f&uuml;r den Augenblick den einen oder die andere beruhigen. Freilich zeigt sich bei n&auml;herem Hinsehen, dass solch Replik &uuml;berhaupt keinen Widerspruch zu meiner These von der existentiell gef&auml;hrlichen Rechtsentwicklung enth&auml;lt: Wer will schon haushaltsm&auml;&szlig;igen Entscheidungen die Verantwortung daf&uuml;r &uuml;berlassen, welche weitere Entwicklung unser Rechtsstaat nimmt?\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/roggan\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/roggan\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/roggan\\\/\",\"name\":\"Roggan Archive - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/roggan\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/roggan\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Innere Sicherheit\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Konferenz Sicherheit vor Freiheit\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Roggan\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Roggan Archive - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/roggan\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Roggan Archive - Humanistische Union","og_description":"Dr. Fredrik Roggan Es waren tats&auml;chlich deutliche Worte, die die ehemalige Pr&auml;sidentin des Bundesverfassungsgerichts Limbach w&auml;hlte, um ihrer Sorge um den bundesrepublikanischen Rechtsstaat Ausdruck zu verleihen: &#8222;Der Grenzverlauf zwischen dem Rechts- und dem Pr&auml;ventionsstaat l&auml;sst sich nicht eindeutig markieren. 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Der Inhalt der Limbachschen Warnung ist zu existentiell, als dass man diesen und &auml;hnlichen Fragen von vornherein ausweichen d&uuml;rfte.Es ist in der Tat so, dass die &auml;u&szlig;erste Grenze dessen, was die Gesamtheit der Eingriffsbefugnisse erlaubt, ein wichtiger Ma&szlig;stab f&uuml;r die Verfasstheit eines Staatswesens ist. Der Polizeistaat, so die bislang unbestrittene rechtswissenschaftliche Definition, unterscheidet sich vom zivilisierten Kulturstaat dadurch, dass er die Individuen nicht s&auml;mtlich als potentielle Sicherheitsrisiken versteht. Dies muss sich insbesondere auch normativ ausdr&uuml;cken. Eingriffsbefugnisse f&uuml;r die Polizei, die jedermann im Visier haben, sind schon deshalb von erheblicher Bedeutung. Und gerade in dieser Hinsicht hat das Rechtssystem der Bundesrepublik leider &#8211; nicht erst seit den Sicherheitspaketen nach dem 11. September 2001 &#8211; un&uuml;bersehbare &#8222;Fortschritte&#8220; gemacht.Der gesamte Bereich der so bezeichneten Vorfeldermittlungen ist in sich entgrenzt. Wenn man die Vorschriften in den verschiedenen Polizeigesetzen unter dem genannten Blickwinkel untersucht, so wird man schnell feststellen, dass sie eben keine Grenze im Anfangsverdacht im strafprozessualen Sinne mehr vorsehen. Das ist von grundlegender Bedeutung, denn der Anfangsverdacht &uuml;bernimmt im rechtsstaatlichen Strafprozessrecht eine wichtige Begrenzungs- und Steuerungsfunktion. Es bestimmt wenigstens zu einem bestimmten Ma&szlig; den Gegenstand, auf den sich polizeiliche Ermittlungen zu beziehen haben. Er verhindert insbesondere heimliche Ausforschungen der B&uuml;rger ins Blaue hinein. Er bedeutet das Verbot der gezielten Suche nach Zufallsfunden. Stattdessen statuiert er eine beweisthematische Verkn&uuml;pfung von Ermittlungsma&szlig;nahme und konkretem Aufkl&auml;rungsziel. Solche Restriktionen kennt das operative Ermittlungskonzept in Gestalt der polizeirechtlichen Vorfeldermittlungen nicht mehr. An die Stelle des strafrechtlichen Verdachts setzt es die polizeiliche Prognose, dass irgendwann einmal irgendjemand irgendeine Straftat begehen k&ouml;nnte. Daraus ergibt sich, dass prinzipiell alle verf&uuml;gbaren Informationen von polizeilichem Belang sein k&ouml;nnen. Entsprechendes gilt vom Personenkreis, der von solchen Ermittlungen betroffen ist oder sein kann: Im strafprozessrechtlichen Sinn handelt es sich dort erst einmal um Unverd&auml;chtige. Solcherlei Ausforschungskonzept haftet auf der Ebene der Legalit&auml;t in der Tat etwas Totalit&auml;res an, wie in letzter Zeit auch immer mehr Lehrbuchautoren konstatieren.Die rechtliche Definition von Jedermann als Sicherheitsrisiko begegnet uns aber nicht nur im Bereich der geheimen polizeilichen T&auml;tigkeit. Die sog. Schleierfahndungen und die polizeilichen Video&uuml;berwachungen sind &#8211; unabh&auml;ngig von ihren hehren Zielen &#8211; geradezu klassische Erm&auml;chtigungen, die Eingriffe in die Rechte von Jedermann zulassen. Es bedarf dort eben keines irgendwie gearteten Verdachts, damit Individuen im &ouml;ffentlichen Verkehrsraum zum Objekt von staatlichen Kontrollma&szlig;nahmen werden k&ouml;nnen. Der ehemalige Polizeipr&auml;sident von D&uuml;sseldorf, Prof. Dr. Hans Lisken, sprach im Hinblick auf die Schleierfahndungen einmal von einer &#8222;Methode aus dem Arsenal des permanenten Ausnahmezustandes, wie wir ihn ?rechtlich&#8216; nach der Ausnahmeverordnung des Reichspr&auml;sidenten vom 28.2.1933 im Reich hatten&#8220;.Bei den verdachts- und ereignisunabh&auml;ngigen Personenkontrollen ist der Umstand der potentiellen Betroffenheit von Jedermann noch relativ leicht zu erkennen. Weniger leicht f&auml;llt eine solche Diagnose bei den Video&uuml;berwachungen, wie sie sich inzwischen in immer mehr Polizeigesetzen finden. Jedoch leistet das Bundesverfassungsgericht wertvolle Hilfestellung: Im viel zitierten Volksz&auml;hlungsurteil von 1983 sprach es aus, dass derjenige Mensch, der nicht mit hinreichender Sicherheit &uuml;berschauen k&ouml;nne, welche ihn betreffende Information in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und der das Wissen m&ouml;glicher Kommunikationspartner nicht einzusch&auml;tzen verm&ouml;ge, in seiner Freiheit gehemmt werden k&ouml;nne, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden. Eine entsprechende Unsicherheit k&ouml;nne gar zu einem Verzicht auf die Aus&uuml;bung von Grundrechten f&uuml;hren. Die B&uuml;rger m&uuml;ssten daher wissen k&ouml;nnen, &#8222;wer was wann und bei welcher Gelegenheit &uuml;ber sie wei&szlig;&#8220;. Daraus folge, dass die freie Entfaltung der Pers&ouml;nlichkeit unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner pers&ouml;nlichen Daten voraussetze.An diesem Ma&szlig;stab sind auch die Regelungen &uuml;ber die polizeilichen Video&uuml;berwachungen von &ouml;ffentlichen Pl&auml;tzen zu messen. Hier wird offenbar, dass die Menschen eben nicht mehr wissen k&ouml;nnen, welche Daten &uuml;ber sie erhoben, gespeichert und wie diese verwendet werden. Solcherlei Ma&szlig;nahmen bedrohen die Grundfesten des informationellen Selbstbestimmungsrechts und damit die vom Bundesverfassungsgericht genannte verfassungsm&auml;&szlig;ige Ordnung.Dieser Aspekt ist auch deshalb von gro&szlig;er Bedeutung, weil immer mehr Grenzen staatlicher Daten-Sammelwut vermeintlichen oder tats&auml;chlichen neuen Bedrohungen zum Opfer fallen &#8211; auch unter Beschr&auml;nkung anderer Grundrechte. Ich nenne als weitere Beispiele hier nur die elektronische Rasterfahndung des BND, also die verdachtsunabh&auml;ngige Kontrolle der Telekommunikation mit dem Ausland, und die immer fl&auml;chendeckender eingesetzte Telekommunikations&uuml;berwachung nach der Strafprozessordnung, von der in der ganz &uuml;berwiegenden Mehrzahl Unverd&auml;chtige betroffen sind. Die Liste lie&szlig;e sich noch erheblich erg&auml;nzen. Wer will angesichts der vielen tausend Betroffenen schon noch behaupten, dass er sich der Privatheit z.B. seiner Telefonate noch sicher ist? Es k&uuml;rzlich gestand ein Landesbeauftragter f&uuml;r den Datenschutz, dass er die Herrschaft &uuml;ber seine Daten verloren habe. Ich selber kann nichts Gegenteiliges behaupten.Und das Terrorismusbek&auml;mpfungsgesetz hat die ohnehin zu notierende Entwicklung weiter beschleunigt: Um Geldstr&ouml;me internationaler Terrororganisationen zu erforschen, darf der Verfassungsschutz bei Banken Informationen abfragen und Ausk&uuml;nfte bei Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen einholen. Allgemein hat die Polizei einen wesentlich erleichterten Zugriff auf das Ausl&auml;nderzentralregister erhalten. Fingerabdr&uuml;cke von Asylbewerbern k&ouml;nnen automatisch mit dem sog. Tatortspurenbestand des BKA abgeglichen werden. Und wer als Ausl&auml;nder per Visum in die Bundesrepublik einreisen m&ouml;chte, kann sogleich &#8211; zusammen mit den deutschen Einladenden &#8211; von den Geheimdiensten auf seine &#8222;Zuverl&auml;ssigkeit&#8220; hin &uuml;berpr&uuml;ft werden. Wer mithin als Fl&uuml;chtling oder anderer Ausl&auml;nder zuk&uuml;nftig in die BRD einreist, wird in vielerlei Hinsicht als potentiell Tatverd&auml;chtiger behandelt.Ist der &#8222;gl&auml;serne Mensch also die Perspektive? Dass solche Frage nicht blo&szlig; rhetorischer Natur ist, zeigt ein Blick in das novellierte Pass- und Personalausweisrecht: Dort ist die M&ouml;glichkeit vorgesehen, dass der Bundestag (mit einfacher Mehrheit) die Einf&uuml;hrung von biometrischen Merkmalen in die deutschen Personalpapiere beschlie&szlig;en kann. Bei solcher Gelegenheit best&auml;nde &uuml;brigens auch die M&ouml;glichkeit, das bislang vorgesehene Verbot einer zentralen Referenzdatei, die den automatisierten Abgleich etwa mit Videobildern aus dem &ouml;ffentlichen Verkehrsraum erm&ouml;glichte, wieder abzuschaffen.Irrationale Panikmache? In Tampa\/USA mussten sich bereits die Besucher eines ganzen Stadions den Abgleich ihres Antlitzes mit einer Datei von gesuchten Personen gefallen lassen. Und wer wollte angesichts der immer tabuloser gef&uuml;hrten rechtspolitischen Debatte, in der selbst die Legalisierung von Folter und Zwangskastration immer schamloser thematisiert wird, noch ausschlie&szlig;en, dass auch die planm&auml;&szlig;ige videotechnische &Uuml;berwachung der biometrisch vermessenen Menschen demn&auml;chst f&uuml;r sinnvoll erachtet wird? Der unter b&uuml;rgerrechtlichen Gesichtspunkten fatale Kreis k&ouml;nnte sich dann mit den schon genannten Video&uuml;berwachungen im &ouml;ffentlichen Verkehrsraum schlie&szlig;en.Die Art und Weise, in der die rechtspolitische Diskussion gef&uuml;hrt wird, l&auml;sst nichts Gutes erwarten. Ehemals als Auspr&auml;gung eines freiheitlichen Rechtsstaats verstandene Prinzipien verlieren mit Rasanz an Bedeutung. Wer h&auml;tte sich vor zehn Jahren schon vorstellen k&ouml;nnen, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten durch Regelungen im Polizeirecht und Aufgabenzuweisungen im Verfassungsschutzrecht praktisch bedeutungslos werden w&uuml;rde? In einigen Bundesl&auml;ndern unterscheiden sich die Beh&ouml;rden nur noch dadurch, welche Art von Kriminalit&auml;t den Vorfeldbeobachtungen unterworfen wird.Mir wird gelegentlich entgegengehalten, dass die verschiedenen Sicherheitsbeh&ouml;rden &uuml;berhaupt nicht &uuml;ber die finanziellen, personellen und technischen Ressourcen verf&uuml;gten, um das gesetzlich Erlaubte zur Normalit&auml;t erwachsen zu lassen. Solch Gegenargument mag f&uuml;r den Augenblick den einen oder die andere beruhigen. Freilich zeigt sich bei n&auml;herem Hinsehen, dass solch Replik &uuml;berhaupt keinen Widerspruch zu meiner These von der existentiell gef&auml;hrlichen Rechtsentwicklung enth&auml;lt: Wer will schon haushaltsm&auml;&szlig;igen Entscheidungen die Verantwortung daf&uuml;r &uuml;berlassen, welche weitere Entwicklung unser Rechtsstaat nimmt?","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/roggan\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/roggan\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/roggan\/","name":"Roggan Archive - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/roggan\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/roggan\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Innere Sicherheit","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Konferenz Sicherheit vor Freiheit","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Roggan"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/104","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/92"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/presse?categories=104"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/termin?categories=104"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation?categories=104"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/thema?categories=104"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}