{"id":106,"count":0,"description":"<i>Prof. Dr. Henning Ernst M&uuml;ller<\/i>\n\nVideo&uuml;berwachung im &ouml;ffentlichen Raum wurde zwar erst in den vergangenen Jahren in Deutschland intensiver diskutiert, ist jedoch keineswegs ein Novum. Zur &Uuml;berwachung und Steuerung von Verkehrsstr&ouml;men, zur &Uuml;berwachung von &uuml;berdachten Fu&szlig;g&auml;ngerzonen und Einkaufspassagen sowie Parkh&auml;usern werden Kameras von &ouml;ffentlicher Seite schon seit den sechziger Jahren eingesetzt. Die von privater Seite zur Straftatenpr&auml;vention unternommene Video&uuml;berwachung ist ebenfalls schon ein alter Hut: Kaufh&auml;user und Superm&auml;rkte und ganze Einkaufszentren werden seit Jahrzehnten systematisch &uuml;berwacht, auch etwa die Selbstbedienungsbereiche von Banken. Der Einsatz der Video&uuml;berwachung durch Private d&uuml;rfte denjenigen durch &ouml;ffentliche Tr&auml;ger um ein Vielfaches &uuml;bersteigen.Die neuere Diskussion in Deutschland wurde ausgel&ouml;st durch ein Projekt der Polizeidirektion Leipzig, das 1996 begonnen wurde. Zwar nicht erstmals, aber erstmals mit einer bundesweit wirksamen &Ouml;ffentlichkeitsarbeit hat hier die Polizei Pl&auml;tze und Stra&szlig;en, die als so genannte Kriminalit&auml;tsschwerpunkte beschrieben wurden, durch Kameras &uuml;berwacht.Als Ziele der Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlicher R&auml;ume werden von den Verantwortlichen benannt:\n\n\nErstens: Die Pr&auml;vention von Deliktsbegehung,\nZweitens: Die Erleichterung von Deliktsaufkl&auml;rung\nund Drittens: Die Erh&ouml;hung des Sicherheitsgef&uuml;hls der Bev&ouml;lkerung an den &uuml;berwachten Orten.\n\nAlle drei Aspekte sind empirisch &uuml;berpr&uuml;fbare Konzepte.I. Kriminalpr&auml;vention durch Videokameras\n\n1. Video&uuml;berwachung als situative Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme\n\nDie Video&uuml;berwachung l&auml;sst sich als situative Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme bezeichnen. Ihr Einsatz geht von der Pr&auml;misse aus, dass Menschen rational abw&auml;gend handeln und dann keine Straftaten begehen, wenn die Kosten der Straftat den Gewinn &uuml;bersteigen. Eine sichtbare &Uuml;berwachung f&uuml;hrt potentiell zu dem hohen Preis der Entdeckung und Verfolgung und wird deshalb in der Theorie dazu f&uuml;hren, dass in dem &uuml;berwachten Bereich keine oder weniger der entsprechenden Handlungen begangen werden.Die Video&uuml;berwachung im &ouml;ffentlichen Raum hat aus polizeilicher Sicht das Potenzial einer breiten Wirkung und sie kann - durch die Bindung an zentrale Monitorstandorte personalsparend eingesetzt werden. Sie erscheint - bei stetiger Verbilligung und Verbesserung der Technik &auml;u&szlig;erst effektiv. Sie \"wirkt\" aus dieser Sicht sogar, wenn sie gar nicht in Betrieb ist - denn auch die potentielle &Uuml;berwachung kann schon Pr&auml;ventionseffekt haben.\n\n2. Einw&auml;nde gegen die Wirkung als Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme\n\nDie Wirkung von situativer Pr&auml;vention, insbesondere der &Uuml;berwachung, wird allerdings auch durch gewichtige Einw&auml;nde geschm&auml;lert:Der Ausgangspunkt einer quasi &ouml;konomischen Handlungsweise der potentiellen T&auml;ter, ist teilweise problematisch. Viele kalkulieren - oft im wahrsten Sinne - nicht n&uuml;chtern, bevor sie eine strafbare Handlung begehen.\n\nEs kann auch, etwa durch Maskierung oder bewusstes Vermeideverhalten, zur gezielten Ausschaltung der Kamera&uuml;berwachung kommen. Wer etwa erkennt, welche genauen Pl&auml;tze im toten Winkel der Kamera, hinter B&auml;umen verborgen liegen, kann dies ausnutzen und hat sogar noch den Vorteil, dass sich Opfer m&ouml;glicherweise durch die Kamera besch&uuml;tzt f&uuml;hlen bzw. andere Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen - man denke an Streifeng&auml;nge - an diesen Orten wegen der Kamera weniger oft stattfinden.\n\nDer gewichtigste Einwand gegen die Video&uuml;berwachung als umfassende Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme ist die Verlagerung von Delikten: Die mit der Video&uuml;berwachung zu verhindernden Taten k&ouml;nnen in einen nicht &uuml;berwachten Bereich verlagert werden. Hierbei k&ouml;nnen verschiedene Verlagerungsvorg&auml;nge unterschieden werden: Territorial, temporal, taktisch, dem Angriffsziel nach sowie funktional. Beispiel: Die &Uuml;berwachung eines Gro&szlig;parkplatzes kann dazu f&uuml;hren, dass an diesem Parkplatz die Kfz-bezogenen Straftaten zur&uuml;ckgehen, daf&uuml;r aber auf einem anderen Parkplatz oder in angrenzenden Stra&szlig;en mehr Delikte begangen werden: Wird auch dort eine Kamera installiert, k&ouml;nnen diese Taten m&ouml;glicherweise auch in angrenzende St&auml;dte und Landkreise verlagert werden. Eine andere Form der Verlagerung w&auml;re es, wenn zwar nicht Kfz-Diebst&auml;hle, daf&uuml;r aber Handtaschendiebst&auml;hle begangen w&uuml;rden, oder sich gar auf diese Weise \"verh&uuml;tete\" Diebst&auml;hle in einer Erh&ouml;hung des Anteils von Raubdelikten wieder f&auml;nden.\n\nDie Anwesenheit oder Abwesenheit von Verlagerungseffekten l&auml;sst sich empirisch nur unter extremen Schwierigkeiten nachweisen, da hypothetische Delikte nicht gez&auml;hlt werden k&ouml;nnen. Um auch nur eine territoriale Deliktsverlagerung, als die einfachste Form der Verlagerung nachzuweisen oder auszuschlie&szlig;en, m&uuml;sste man in einer Untersuchung viele potentielle Einflussfaktoren kontrollieren k&ouml;nnen, was aber schon daran scheitert, dass viele dieser Faktoren gar nicht bekannt sind und viele sich in der Realit&auml;t nicht kontrollieren lassen. Insbesondere aufgrund von T&auml;terbefragungen wissen wir, dass das Ph&auml;nomen der Verlagerung existiert. Der Umfang der Verlagerung ist aber abh&auml;ngig von der Art der Delikte und dem konkreten Einsatz der situativen Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme.\n\nBestimmende Faktoren sind:Erstens werden Personen, die mehrfach und dauerhaft Straftaten begehen, die Deliktsbegehung eher verlagern als aufgeben. Das bedeutet, dass gerade diejenigen, die mit h&ouml;herer Wahrscheinlichkeit am Ort der &Uuml;berwachung von Straftaten abgehalten werden, weil sie rational kalkulieren, mit h&ouml;herer Wahrscheinlichkeit ihre Taten bzw. ihr Angriffsziel nur verlagern.\n\nAndererseits werden zweitens Personen, die nur bei g&uuml;nstiger Gelegenheit Straftaten begehen, mit geringerer Wahrscheinlichkeit nach besser geeigneten Gelegenheiten suchen. Die konkrete Deliktsbegehung wird mit gr&ouml;&szlig;erer Wahrscheinlichkeit ganz unterbleiben. Allerdings lassen sich manche Spontantaten, man denke an den Zechanschlussvandalismus, oder an k&ouml;rperliche Auseinandersetzung im Alkoholrausch, eher mit geringerer Wahrscheinlichkeit durch &Uuml;berwachung verhindern, da hier keine rational choice Mechanik wirkt.\n\nDrittens ist aber hinsichtlich der Verlagerung noch folgendes zu beachten: Es kann f&uuml;r die Kameraaufsteller schon eine blo&szlig;e Verlagerung dem Zweck der &Uuml;berwachung gen&uuml;gen, wenn etwa bestimmte Objekte gezielt vor deliktischen Angriffen gesch&uuml;tzt werden sollen - man denke z.B. an Gedenkst&auml;tten und bestimmte Verkehrseinrichtungen o. &auml;..\n\nMan muss sogar weiter gehen: Die gezielte Verlagerung, besser: Verdr&auml;ngung scheint vor allem im substrafrechtlichen Bereich als das eigentliche Pr&auml;ventionsziel. So wird sowohl in Gro&szlig;britannien, als auch in den deutschen Planungen ausdr&uuml;cklich auf den Bereich der &ouml;ffentlichen Ordnung Bezug genommen. Dies wird offiziell mit einer indirekten Kriminalpr&auml;vention durch Verhinderung von blo&szlig;en Ordnungsverst&ouml;&szlig;en begr&uuml;ndet. Dies soll etwa im Sinne der vor allem in den USA popul&auml;ren Broken-Windows-These plausibel sein: Wer in einer Gegend Ordnungsverst&ouml;&szlig;e verhindert, mindert nach dieser These zugleich die Attraktivit&auml;t f&uuml;r kriminelles Verhalten. Allerdings werden von den Akteuren der innerst&auml;dtischen &Uuml;berwachung nicht nur konkrete Verhaltensweisen, sondern schon die blo&szlig;e Anwesenheit von bestimmten Personengruppen etwa Obdachlose, Punks oder ausl&auml;ndische Jugendlichen als negativer Ordnungsfaktor angesehen. Dahinter steckt nicht unbedingt nur das Bem&uuml;hen um Straftatenverh&uuml;tung, sondern auch die Sorge um ein Konsumklima in den St&auml;dten.\n\nIch werde sp&auml;ter im Zusammenhang mit dem Sicherheitsgef&uuml;hl noch darauf zur&uuml;ckkommen. Hier nur soviel dazu: Wenn Verlagerung und Verdr&auml;ngung das eigentliche Ziel der Video&uuml;berwachung ist, dann ergeben sich Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass die Straftatenverh&uuml;tung nur vorgeschoben ist, um die &Uuml;berwachung zu legitimieren, also blo&szlig;e Ordnungspolitik zur Kriminal- und Sicherheitspolitik aufgewertet wird, um in der &Ouml;ffentlichkeit breitere Zustimmung zu dieser Ma&szlig;nahme zu erhalten.\n\n3. Messung des Erfolgs der Pr&auml;vention\n\nImmerhin, sowohl diejenigen, die mit dem Ziel, Straftaten zu verhindern, Kameras aufstellen, als auch die, die Video&uuml;berwachung kritisch betrachten, sind argumentativ darauf angewiesen, eine Absch&auml;tzung dar&uuml;ber vornehmen zu k&ouml;nnen, ob und inwieweit Video&uuml;berwachung geeignet ist, Straftaten zu verhindern. Wie kann aber der Erfolg dieser Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme gemessen werden?\n\nEvaluationsuntersuchungen sind meist auf die Polizeistatistik angewiesen und teilen daher deren methodische Begrenzungen. Es kommt aber in Betracht, zus&auml;tzlich zur Auswertung der polizeilichen Statistiken Befragungen nach Viktimisierung oder T&auml;terbefragungen vorzunehmen, um eventuelle Verlagerungstendenzen und allgemeine Trends der Deliktsentwicklung auch im Dunkelfeld abzukl&auml;ren. Die Zeitr&auml;ume m&uuml;ssen lang genug gew&auml;hlt werden, um kurzfristige Ausschl&auml;ge in der Statistik nicht mit echten Wirkungen zu verwechseln und um auch langfristige Trends zu erkennen. Als ideal sind Zeitr&auml;ume von je zwei Jahren vor und nach der Installation des Systems anzusehen. Die langfristige Evaluation ist auch deshalb n&ouml;tig, weil die Einf&uuml;hrung eines Kamerasystems &uuml;blicherweise von Publizit&auml;t begleitet ist und deshalb eine Pr&auml;ventionswirkung allein schon durch die Aufmerksamkeit der &Ouml;ffentlichkeit zu erwarten ist. Die Monate unmittelbar vor und nach Einf&uuml;hrung eines Kamerasystems sind also wenig aussagekr&auml;ftig.\n\nAu&szlig;erdem m&uuml;ssen, um erstens allgemeine Trends von den in den &uuml;berwachten Zonen festgestellten unterscheiden zu k&ouml;nnen, und zweitens territoriale Verlagerungen zu erkennen, neben der eigentlichen &Uuml;berwachungszone auch weitere angrenzende und &uuml;bergreifende Gebiete mit untersucht werden. Es darf dabei nicht der Fehler gemacht werden, nur innerhalb derselben Stadt etwa &uuml;berwachte Stra&szlig;en mit angrenzenden, nicht &uuml;berwachten zu vergleichen. Es kann n&auml;mlich, insbesondere bei &Uuml;berwachung von Stadtzentren mit vielen Kameras, zu einer Streuung des unmittelbaren Pr&auml;ventionseffekts &uuml;ber die eigentlich &uuml;berwachten Zonen hinaus kommen (sog. diffusion of benefits), weil potentielle T&auml;ter nicht das genaue Blickfeld der Kameras kennen und deshalb den gesamten Bereich meiden.\n\nF&uuml;r die Bewertung einer vorher\/nachher Deliktsz&auml;hlung kommt es darauf an, genau zu bestimmen, ob unabh&auml;ngig von der Kamera&uuml;berwachung Ver&auml;nderungen stattfanden, die als m&ouml;gliche St&ouml;rvariablen in Betracht kommen. Dabei ist insbesondere eine ver&auml;nderte r&auml;umliche Gestaltung zu ber&uuml;cksichtigen. Des Weiteren muss auf die Einf&uuml;hrung weiterer Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen, auf verkehrstechnische Ver&auml;nderungen oder auch auf organisatorische Ver&auml;nderungen bei der Polizei als St&ouml;rvariablen R&uuml;cksicht genommen werden.\n\nWeil mit der Kamera&uuml;berwachung m&ouml;glicherweise manche Delikte (etwa einfache K&ouml;rperverletzungen unter Betrunkenen) erst zus&auml;tzlich bekannt werden, andere verlagert werden und wiederum andere tats&auml;chlich verhindert, ist die Ver&auml;nderung der Gesamtzahl begangener Delikte weniger bedeutsam. Wichtig ist also eine Aufgliederung nach Deliktsarten.\n\nIch will nun einige Ergebnisse der unabh&auml;ngigen Evaluationsforschung in Gro&szlig;britannien zusammenfassen, das Land, in dem seit &uuml;ber zehn Jahren mit Video&uuml;berwachung in gr&ouml;&szlig;tem Umfang Erfahrungen gemacht werden. Die Ergebnisse sind uneindeutig. W&auml;hrend in einigen, vor allem Mittelst&auml;dten und kleineren Gro&szlig;st&auml;dten zumindest in Teilbereichen Pr&auml;ventionserfolge messbar waren, ist dies in anderen z.B. in den 700.000 Einwohner-St&auml;dten Birmingham und Glasgow nicht der Fall gewesen. Video&uuml;berwachung ist offenbar unter bestimmten Voraussetzungen geeignet, die Begehungsanzahl bestimmter Delikte in bestimmten R&auml;umen zu mindern, unter anderen Voraussetzungen eher nicht.\n\nIm Einzelnen sind Wirkungen am ehesten zu erzielen bei Verm&ouml;gensdelikten, und hier bei ortsfesten Deliktsgelegenheiten. Dies trifft in den Innenst&auml;dten ganz besonders zu auf kraftfahrzeug-bezogene Delikte. Hier lie&szlig;en sich in Gro&szlig;britannien teilweise ganz erstaunliche R&uuml;ckgangsraten messen. Allerdings - hier schon die erste Einschr&auml;nkung - sind in den 90er Jahren, wie Sie wissen, gerade bei Kraftfahrzeugen auch weitere Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen (Wegfahrsperren, Radio-Diebstahlsicherungen) erfolgreich gewesen. Gewisse Erfolge meinte man auch bei Einbruchdiebst&auml;hlen in Gesch&auml;ftszonen messen zu k&ouml;nnen. Jedoch wurde gerade hier auch eine Verlagerung in nicht &uuml;berwachte Gesch&auml;ftszonen der Nachbarst&auml;dte und Vororte festgestellt bzw. konnte dies nicht ausgeschlossen werden.\n\nBei langfristiger Beobachtung lie&szlig; sich als ein allgemeiner Trend feststellen, dass sich auch bei den zun&auml;chst pr&auml;ventiv erfolgreicheren Projekten nach l&auml;ngerer Zeit ein gewisser Gew&ouml;hnungseffekt abzeichnete, die zun&auml;chst gemessene Wirksamkeit der &Uuml;berwachung sich also wieder relativierte.\n\nII. Deliktsaufkl&auml;rung\/Strafverfolgung1. Einsatzm&ouml;glichkeiten\n\nDas zweite genannte wesentliche Ziel der Video&uuml;berwachung ist die Erleichterung von Deliktsentdeckung und -aufkl&auml;rung. Diese Funktion kann sich je nach konkreter Nutzung der Kameras im Polizeialltag mehrdimensional darstellen: Zun&auml;chst kann eine Straftat unmittelbar vom Beobachter im Kontrollraum wahrgenommen werden und diese Information an mit ihm in Funkkontakt stehenden Streifenpolizisten weitergeleitet werden. Umgekehrt k&ouml;nnen im Einsatz stehende Polizisten von der Kamera Unterst&uuml;tzung anfordern, etwa bei der Verfolgung von T&auml;tern, bis hin zur Einsatzleitung per &Uuml;berwachungskamera. Au&szlig;erdem kann die Kamera f&uuml;r visuelle Streifeng&auml;nge genutzt werden, um Personen, nach denen gefahndet wird, aufzufinden. Und schlie&szlig;lich kann gespeichertes Videomaterial unmittelbar als Beweismittel genutzt werden.\n\nTechnische Weiterentwicklungen sind m&ouml;glich und teilweise - vor allem im Ausland - schon in Betrieb: Dies betrifft etwa den automatischen Abgleich von Merkmalen mit Fahndungsdateien - zurzeit vor allem bei Fahrzeugkennzeichen. F&uuml;r Gro&szlig;parkpl&auml;tze ist bereits das automatische Erkennen von \"verd&auml;chtigem Verhalten\" in Erprobung. Geht eine Person nicht nur auf ein Fahrzeug zu, sondern macht sich an mehreren zu schaffen, oder braucht sie \"verd&auml;chtig\" lang, das Fahrzeug zu &ouml;ffnen, dann schl&auml;gt das System Alarm.\n\nDie Kameratechnik selbst ist weit fortgeschritten; so sind auch die Nachtsicht und das Erkennen von Details aus gro&szlig;er Kameraentfernung heute technisch unproblematisch.\n\nDie konkrete Nutzung der Kameras kann allerdings dazu f&uuml;hren, dass ein ohnehin gegebener Selektionseffekt bei der Strafverfolgung noch verst&auml;rkt wird: Bei der Kamera&uuml;berwachung werden bevorzugt solche Personen genauer beobachtet, die durch Alter, Kleidung und Verhaltensweisen ein allgemeines polizeiliches Verdachtsbild am ehesten erf&uuml;llen. Im Gegensatz zur normalen Streifent&auml;tigkeit, die selbstverst&auml;ndlich auch verdachtsbildgesteuert vorgeht, wird aber bei der Kamera&uuml;berwachung durch Fokussierung auf bestimmte Personen der Rest des &uuml;berwachten Gebietes ausgeblendet. Ein solcher Selektionseffekt kann auch schon aus der Standortwahl resultieren, wenn etwa beliebte Treffpunkte Jugendlicher oder Obdachloser zur Installation gew&auml;hlt werden.\n\nHinsichtlich terroristischer Straftaten ist eine Effektivierung der Fahndung insbesondere bei der gezielten &Uuml;berwachung von Grenz&uuml;berg&auml;ngen, Flugh&auml;fen etc. zu erwarten. Die Verbesserung der Fahndungsma&szlig;nahmen auch mithilfe von Gesichtserkennung hat hier einige Aussicht auf Erfolg. Die Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlicher Pl&auml;tze hat hier hingegen geringe bis gar keine Bedeutung. Dass ein gesuchter Terrorist bei &Uuml;berquerung eines kamera&uuml;berwachten Platzes \"entdeckt\" wird, w&auml;re ein sehr zuf&auml;lliges Ereignis.\n\n2. Evaluation der repressiven Wirkungen\n\nHinsichtlich der Evaluation der Wirksamkeit im Hinblick auf die Deliktsaufkl&auml;rung ist zu beachten, dass erfolgreiche Strafverfolgung und Pr&auml;vention sich von ihrer theoretischen Basis her ausschlie&szlig;en. Wer erfolgreich in der Verhinderung von Delikten ist, wird im Bereich der Kameras weniger Taten feststellen und verfolgen k&ouml;nnen. Wo dies Thema von Untersuchungen in Gro&szlig;britannien war, brachten die Kameras keine signifikante Erh&ouml;hung in den Festnahmeraten bei den Delikten Einbruchsdiebstahl, Sachbesch&auml;digung, Diebstahl aus und an Kfz.\n\nSignifikante Erh&ouml;hungen gab es jedoch bei britischen Ordnungsdelikten wie &ouml;ffentliche Trunkenheit, Bettelei, &ouml;ffentliches Urinieren, unsachgem&auml;&szlig;e Abfallbeseitigung und Ruhest&ouml;rungen. Zumeist seien Jugendliche und Heranwachsende mit diesen Verhaltensweisen auff&auml;llig geworden. Anders als man vermuten w&uuml;rde, ist es nicht so, dass die Beobachtung im Monitorraum h&auml;ufiger zum Eingreifen von Polizeibeamten f&uuml;hrt, sondern umgekehrt l&ouml;st h&auml;ufiger die Anforderung der Kamera&uuml;berwachung durch Streifenbeamte auf der Stra&szlig;e oder durch Anzeigeerstatter eine &Uuml;berwachung\/Aufzeichnung im Monitorraum aus.\n\nDie M&ouml;glichkeit, gespeichertes Videomaterial nachtr&auml;glich auf angezeigte Vorf&auml;lle hin durchzusehen, ist hingegen kaum effektiv. So wurde w&auml;hrend des Untersuchungszeitraums in Kings Lynn in 300 F&auml;llen versucht, sp&auml;ter bekannt gewordene Delikte mit archivierten Aufzeichnungen aufzukl&auml;ren - in nur 3 F&auml;llen (=1%) gelang dadurch die Identifikation von T&auml;tern, in den allermeisten F&auml;llen hatte die Kamera den betreffenden Vorgang gar nicht aufgenommen. Insgesamt zeigt sich, dass eine Verbesserung der Strafverfolgung durch Video&uuml;berwachung kaum in dem Ma&szlig;e erzielt wird, wie es die Polizei erhofft hat.\n\nIII. Sicherheitsgef&uuml;hl\/Kriminalit&auml;tsfurcht\n\nNeben den Faktoren Kriminalpr&auml;vention und effektivierte Straftatenverfolgung wird als drittes Ziel der Einf&uuml;hrung eines Video&uuml;berwachungssystems angef&uuml;hrt, das Sicherheitsgef&uuml;hl der B&uuml;rger solle erh&ouml;ht werden, bzw. ihre Kriminalit&auml;tsfurcht vermindert. Insofern kann die Diskussion um die Einf&uuml;hrung von Video&uuml;berwachung auch eingeordnet werden in den Diskurs um \"Angst vor Verbrechen\" als einem der zentralen Aspekte moderner Kriminalpolitik.\n\n1. Bedeutung der Kriminalit&auml;tsfurcht bzw. des Sicherheitsgef&uuml;hls\n\n<i>a) Kriminalit&auml;tsfurcht als politischer Faktor<\/i>Kriminalit&auml;tsfurcht stellt einen wichtigen politischen Faktor dar, den politisch Verantwortliche zum Teil bewusst nutzen oder gar ausl&ouml;sen, der sie zum Teil aber auch - etwa in Konkurrenz zur jeweiligen Opposition - zu politischer Handlung n&ouml;tigt. Dies gilt auch hierzulande, obwohl Deutschland im Hinblick auf die Bedrohung durch Kriminalit&auml;t auf offener Stra&szlig;e derzeit zu den sichersten Regionen der Welt zu z&auml;hlen ist. F&uuml;r die Installation von Video&uuml;berwachungskameras wird angef&uuml;hrt, einerseits k&ouml;nnten tats&auml;chlich Straftaten und andere furchtausl&ouml;sende Faktoren an den &uuml;berwachten Orten durch Kriminalpr&auml;vention vermindert werden, also mittelbar dadurch auch der Anlass f&uuml;r Kriminalit&auml;tsfurcht, andererseits k&ouml;nnte das Wissen um eine polizeiliche &Uuml;berwachung schon unmittelbar ein erh&ouml;htes Sicherheitsgef&uuml;hl bewirken. Skeptisch muss angemerkt werden, dass eine positive Beeinflussung des Sicherheitsgef&uuml;hls bei anderen situativen Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen bislang kaum empirisch festzustellen war.<i>b) Kriminalit&auml;tsfurcht und Verkaufsklima<\/i>Im Hinblick auf das Thema Sicherheitsgef&uuml;hl erscheint wichtig, die j&uuml;ngere Entwicklung des Verkaufs- und Einkaufsverhaltens mit einzubeziehen. Immer mehr Einzelhandel findet in Einkaufszentren au&szlig;erhalb der Innenst&auml;dte statt, in diesen Einkaufszentren wird aber sowohl im Zugangsregime als auch in der Kamera&uuml;berwachung eine bestimmte Sicherheitsphilosophie verfolgt, die sich nicht nur an Kriminalit&auml;t, sondern auch oder vielmehr vor allem an konsumfreundlichen Ordnungsprinzipien orientiert. Insofern treten die innenst&auml;dtischen Gesch&auml;ftszonen direkt in Konkurrenz zu den Einkaufszentren, in denen der blo&szlig;e nichtkonsumierende Aufenthalt bestimmter Bev&ouml;lkerungsgruppen nicht geduldet wird. Die Tendenz geht dahin, auch in den Innenst&auml;dten ein &auml;hnlich \"sicheres\" Konsumklima zu erzeugen, um konkurrieren zu k&ouml;nnen. In dem Ma&szlig;e, wie das Einkaufen weniger als reine Versorgung mit lebenswichtigen G&uuml;tern, sondern mehr als Freizeitbesch&auml;ftigung f&uuml;r sich betrachtet wird, in demselben Ma&szlig;e erscheint es den Warenanbietern eine politisch auch eingeforderte &ouml;konomische Notwendigkeit, dasselbe Ma&szlig; an \"Sicherheit\" bzw. \"Sicherheitsgef&uuml;hl\" zu produzieren. Ein Element dieser Sicherheitsproduktion ist dabei die Video&uuml;berwachung.In diesem Zusammenhang kommt es auf eine Effektivit&auml;t im Hinblick auf Kriminalit&auml;tspr&auml;vention nicht mehr entscheidend an - die manifestierte, zuweilen auch nur symbolische Aktivit&auml;t der Sicherheitsproduktion wird unabh&auml;ngig von erfolgreicher Kriminalpr&auml;vention ein wesentlicher Grund f&uuml;r die Einf&uuml;hrung solcher Systeme.\n\n<i>a) Grundlegendes <\/i>\n\nEs stellt noch keine Evaluationsforschung betreffend Beeinflussung des Sicherheitsgef&uuml;hls durch Video&uuml;berwachung dar, wenn Personen nach ihrer Einstellung zur Video&uuml;berwachung gefragt werden, auch dann nicht, wenn sie sich f&uuml;r die Kamera&uuml;berwachung mit dem Argument aussprechen, sie w&uuml;rden sich dann sicherer f&uuml;hlen. Dennoch wird oftmals mit hohen Zustimmungsraten argumentiert, wenn Video&uuml;berwachung eingef&uuml;hrt werden soll. Regelm&auml;&szlig;ig ist auch eine solche verbreitete generelle Zustimmung der Bev&ouml;lkerung zu den Kameras ermittelt worden. Allerdings sind die Befragungsergebnisse teilweise abh&auml;ngig vom Wortlaut der Fragestellung (\"zu Ihrer Sicherheit\", \"zur Kriminalpr&auml;vention\") und von der Einbettung in andere Fragen zur Kriminalit&auml;t. Die Zustimmung kann auch durch Verschweigen wichtiger Aspekte, etwa alternativer Pr&auml;ventionsm&ouml;glichkeiten k&uuml;nstlich erh&ouml;ht werden. So wurden in Gro&szlig;britannien vielerorts die immensen Kosten der Kamera&uuml;berwachung zum Teil durch Personalreduzierung bei der Polizei wieder eingespart. Das Nennen eines solchen Zusammenhangs ist geeignet, den Gewinn an (erfragtem) Sicherheitsgef&uuml;hl wieder in sein Gegenteil zu verkehren. Dies ist f&uuml;r die deutsche Diskussion insofern bedeutsam, als nach der subjektiven Einsch&auml;tzung der Betroffenen, das Sicherheitsgef&uuml;hl insbesondere von (Fu&szlig;-)streifen der Polizei gef&ouml;rdert werden k&ouml;nnte. Der starke Zusammenhang zwischen Zustimmung und Diskursumfeld wird best&auml;tigt durch eine j&uuml;ngst ver&ouml;ffentlichte Studie zum Leipziger Video&uuml;berwachungsprojekt. Hier wurden einerseits konkrete Anl&auml;sse zur Furcht erfragt und dann die Einstellung zur Video&uuml;berwachung. Insgesamt ergab sich eine hohe pauschale Zustimmungsrate, allerdings fiel diese bei differenzierterer Befragung auch sehr differenziert aus. Insbesondere wurde die Video&uuml;berwachung bei Vorgabe alternativer Sicherheitsma&szlig;nahmen als nicht mehr vorzugsw&uuml;rdig gesehen. Aber mit dieser Untersuchung- das will ich noch einmal betonen- ist noch keine Evaluation des Sicherheitsgef&uuml;hls unter Video&uuml;berwachung erfolgt, sondern es wurde die Einstellung zur Video&uuml;berwachung erforscht, die allenfalls vage R&uuml;ckschl&uuml;sse auf das Sicherheitsgef&uuml;hl zul&auml;sst.\n\n<i>b) Messmethodik <\/i>Wie l&auml;sst sich nun das Sicherheitsgef&uuml;hl selbst messen? Die g&auml;ngige Methode ist, vor und nach Installation betroffene Personen unmittelbar nach ihrem Sicherheitsgef&uuml;hl zu befragen. Es bietet sich dabei an, den &uuml;blichen weltweit genutzten Standardindikator f&uuml;r Kriminalit&auml;tsfurcht zu verwenden. Gefragt wird dabei: \"Wie sicher f&uuml;hlen Sie sich in ihrer Wohngegend, wenn Sie bei Dunkelheit allein auf die Stra&szlig;e gehen oder gehen w&uuml;rden?\" Dies kann entsprechend abge&auml;ndert auf die &uuml;berwachten Zonen, die ja meist nicht Wohngegenden, sondern eher zentrale Zonen sind, bezogen werden. Methodische Bedenken sind insofern angebracht, als schon die sprachliche Reflexion &uuml;ber Angst oder Furcht nicht mit dem zugrunde liegenden tats&auml;chlich empfundenen Gef&uuml;hl identisch ist. Vor dem Hintergrund, dass die Messung der Kriminalit&auml;tsfurcht schon generell keine klare Trennung zwischen der Angst, Opfer einer Straftat zu werden und allgemeinen Verunsicherungen der Lebenswelt erlaubt, ist also fraglich, ob trennscharf unterschieden werden kann, welchen Einfluss einzelne ortsfeste Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen auf das Geflecht von kognitiven und emotionalen Faktoren nimmt. Eine Befragung im Rahmen der Kameraeinf&uuml;hrung kann auch insofern Validit&auml;tseinschr&auml;nkungen unterliegen, weil meist im Verlauf einer schon stattfindenden Diskussion vermehrt &uuml;ber Kriminalit&auml;t im betroffenen Bereich berichtet und diskutiert wird, und ein ge&auml;u&szlig;ertes Bed&uuml;rfnis nach mehr Sicherheit erst ausgel&ouml;st werden kann durch eine verst&auml;rkte Besch&auml;ftigung mit dieser Thematik. Erforderlich w&auml;re es daher, entsprechende Befragungen m&ouml;glichst zeitlich und thematisch unabh&auml;ngig von einer lokalpolitischen \"Kameradiskussion\" durchzuf&uuml;hren. Auch eine Wiederholung der Befragung nach einiger Zeit w&auml;re erforderlich, um den Effekt eines m&ouml;glicherweise nur kurzfristig durch die &ouml;ffentliche Debatte ver&auml;nderten Sicherheitsgef&uuml;hls zu kontrollieren. Weitere St&ouml;rfaktoren sind (wie bei der Evaluation der Pr&auml;vention) etwa sonstige kriminalpr&auml;ventive Ma&szlig;nahmen auf kommunaler Ebene. Es ist auch zu beachten, dass auch offene Kameras bzw. Kamerastandorte von vielen Menschen schon nach wenigen Monaten &uuml;berhaupt nicht mehr wahrgenommen werden bzw. in Vergessenheit geraten sind. Das hei&szlig;t, wir haben einen Gew&ouml;hnungseffekt sowohl auf potentieller T&auml;terseite als auch auf potentieller Opferseite.\n\n<i>c) Einzelne Ergebnisse <\/i>Wie schauen nun die Ergebnisse solcher Untersuchungen aus? In Birmingham und Glasgow ergab sich bei den Umfragen vor und nach Kamerainstallation insgesamt kaum ein messbarer Unterschied hinsichtlich des Sicherheitsgef&uuml;hls. Dies lag zum gr&ouml;&szlig;ten Teil daran, dass die Kameras zur Zeit der Umfrage schon wieder in Vergessenheit geraten waren, und nur diejenigen, welche die Kamera&uuml;berwachung &uuml;berhaupt noch wahrnahmen, angaben, sich etwas sicherer zu f&uuml;hlen, Auch dieses Ergebnis lag nur knapp &uuml;ber der Signifikanzgrenze. Hinzu kommt, dass das m&ouml;glicherweise durch Kameras gewonnene Sicherheitsgef&uuml;hl sehr fragil erscheint: Schon einzelne Opfererfahrungen oder Beobachtungen im Kamerablickfeld k&ouml;nnen bei Betroffenen, Beobachtern und medial dar&uuml;ber Informierten die urspr&uuml;ngliche Unsicherheit manifestieren und die \"gef&uuml;hlsm&auml;&szlig;ige\" Kamerawirkung auf Null reduzieren. Um den Umgang mit dem Sicherheitsgef&uuml;hl \"praktisch\" deutlich zu machen, hier ein Beispiel aus Regensburg, wo im Jahr 2000 das erste bayerische Pilotprojekt Video&uuml;berwachung stattfand. Die Standortwahl wurde etwa in Regensburg damit begr&uuml;ndet, dass hier \"Angst-R&auml;ume\" gegeben seien. Der Begriff \"Angst-Raum\" stammt aus der Raum- und Stadtplanung und soll Orte bezeichnen, die durch objektive Raumgestaltung oder subjektive Wahrnehmung Bedrohtheits- oder Angstgef&uuml;hle ausl&ouml;sen. &Uuml;berwiegend tauchte der Begriff bislang in Untersuchungen auf, die Kriminalit&auml;tsfurcht, haupts&auml;chlich von Frauen, in Bezug zur Stadtgeographie und Architektur setzten. Die von der Polizeidirektion Regensburg zur Begr&uuml;ndung der Kamerastandorte herangezogene Diplomarbeit im Fach Geographie stellt eine Repr&auml;sentativbefragung von Frauen &uuml;ber 14 Jahren dar. Die Ausgangsfrage war: \"Kennen Sie Orte, an denen sie unangenehme Reaktionen von M&auml;nnern erwarten, so dass sie sich an diesen Orten unsicher f&uuml;hlen?\" In der Untersuchung wurden von den befragten Frauen &uuml;berwiegend Orte in der Regensburger Innenstadt benannt. Allerdings ist dies erwartungsgem&auml;&szlig;: Befragt man repr&auml;sentativ Personen aus einer ganzen Stadt wird erwartungsgem&auml;&szlig; die Innenstadt insgesamt &ouml;fter genannt werden, da sie in der Regel allen als Zentrum fungiert, w&auml;hrend die jeweiligen Wohnbezirke nur von denjenigen h&auml;ufig frequentiert werden, die dort wohnen. Die konkreten \"Angst-R&auml;ume\", die von der Diplomandin 1995 in Regensburg identifiziert worden waren, dienten zwar pauschal zur Begr&uuml;ndung daf&uuml;r, dass eine Kamera&uuml;berwachung in der Innenstadt sinnvoll sei, jedoch wurden die Kameras dann &uuml;berwiegend an ganz anderen Orten eingesetzt. Im Bericht des bayerischen Innenministers hei&szlig;t es etwa zum Kamerastandort Bahnhofsvorplatz und Domplatz in Regensburg \"Diese Pl&auml;tze werden von einer Vielzahl von Personen frequentiert, woraus sich zwangsl&auml;ufig negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgef&uuml;hl der B&uuml;rger ergeben.\" Das Argument ist schlicht falsch, da gerade die Belebtheit eines Platzes f&uuml;r das Sicherheitsgef&uuml;hl keine negativen Auswirkungen hat. Das Sicherheitsgef&uuml;hl ist eher negativ belastet bei unbelebten, un&uuml;bersichtlichen und dunklen Pl&auml;tzen, wie sie in der genannten Diplomarbeit auch als Angst-R&auml;ume identifiziert wurden, w&auml;hrend bei Bedrohtheitsgef&uuml;hlen - wie jeder bei sich selbst feststellen kann - eher belebte Pl&auml;tze aufgesucht werden, da man sich intuitiv von anderen Menschen Beistand und Schutz erhofft. Umso unverst&auml;ndlicher war die Standortauswahl der Videokameras: Es wurden vor allem belebte Pl&auml;tze in Regensburg &uuml;berwacht, also Pl&auml;tze mit einer internen &Uuml;berwachung durch die B&uuml;rger selbst. Verst&auml;ndlich ist diese Auswahl nur, wenn man ein anderes Interesse als ma&szlig;geblich ansieht: Die polizeiliche Ordnungsaufgabe. Im Bericht des bayerischen Innenministers taucht mehrfach \"aggressives Betteln und Anp&ouml;beln\" als unerw&uuml;nschtes, mit der Video&uuml;berwachung zu regulierendes menschliches Verhalten auf. So unangenehm diese Verhaltensweisen sein m&ouml;gen: Straftaten sind es nicht. Mit dem Bezug auf eine Bedrohung der Sicherheit werden tats&auml;chlich Ordnungsst&ouml;rungen \"bek&auml;mpft\". Allerdings muss hier darauf hingewiesen werden, dass in Regensburg nach Abschluss der Versuchsphase nur noch drei von insgesamt neun Kamerastandorten beibehalten wurden, nachdem man erkannt hatte, dass mit den &uuml;brigen Standorten kaum eine Wirkung hinsichtlich der angegebenen Ziele messbar war. Insofern ist positiv festzustellen, dass die Administration in diesem Fall offenbar nicht unbedingt eine allgemeine Ausdehnung der &Uuml;berwachung angestrebt hat.\n\nIV. Disziplinierungsfunktion \n\nIch m&ouml;chte abschlie&szlig;end noch auf die Kritikpunkte eingehen, die in der kritischen Kriminologie, aber auch seitens der kritischen &Ouml;ffentlichkeit gegen Video&uuml;berwachung geltend gemacht werden. Dies geschieht vor allem im Zusammenhang mit den disziplinierenden Effekten der Kamera&uuml;berwachung, Stichwort Orwells Dystopie \"1984\". So wird teilweise vermutet, die &Uuml;berwachung, die mit einem angeblichen bzw. absichtlich hervorgerufenen Sicherheitsbed&uuml;rfnis der Bev&ouml;lkerung legitimiert werde, folge ganz allgemein einem staatlichen Konzept der Disziplinierung und Ausdehnung von Macht. Nicht unbedingt die viel zu aufw&auml;ndige tats&auml;chliche Beobachtung, aber das Wissen um eine m&ouml;gliche st&auml;ndige Beobachtung diszipliniere die Menschen und sei letztlich ein Instrument der Herrschaftsaus&uuml;bung. Zudem sei - und das h&auml;ngt mit der zuvor schon aufgezeigten \"eigentlichen\" Absicht der Kameraaufsteller zusammen, n&auml;mlich unangenehme angeblich oder tats&auml;chlich konsumsch&auml;dliche Personengruppen per &Uuml;berwachung zu vertreiben - die Video&uuml;berwachung ein Instrument der Ausgrenzung. Diese Bedenken wiegen schwer und angesichts der Ausdehnung, die die Video&uuml;berwachung in Gro&szlig;britannien inzwischen erreicht hat, erscheinen sie auch sehr berechtigt. Beide Sichtweisen, die letztlich in einer kapitalismuskritischen Sto&szlig;richtung m&uuml;nden, k&ouml;nnen nicht ignoriert werden. Es ist m&ouml;glicherweise auch der in Deutschland vergleichsweise kritischen Haltung gegen staatliche Datensammlung und -&uuml;berwachung zu verdanken, dass hierzulande bislang nicht ein &Uuml;berwachungsausbau wie in Gro&szlig;britannien geschehen ist und sogar &Uuml;berwachungsbef&uuml;rworter wie der bayrische Innenminister eine \"totale &Uuml;berwachung\" von Innenst&auml;dten weit von sich weisen. Teilweise haben die Forscher auch Adressaten der Video&uuml;berwachung befragt, um mehr &uuml;ber die m&ouml;gliche Verlagerung von deliktischen Aktivit&auml;ten zu erfahren. Dabei wurde mit qualitativer Methodik eine Untersuchungsgruppe von 30 Verurteilten, zum Teil unter Bew&auml;hrung stehenden Delinquenten im Alter zwischen 16 und 41 Jahren ausgew&auml;hlt. In der Befragung ergab sich, dass die Untersuchten &uuml;berwiegend die Kameras begr&uuml;&szlig;ten, da sie sich selbst sicherer f&uuml;hlten. Insbesondere das schnellere Eingreifen der Polizei, bevor etwa Schl&auml;gereien eskalierten, wurde von ihnen positiv vermerkt. Dieses mag &uuml;berraschen, ist jedoch verst&auml;ndlicher, wenn man sich vor Augen h&auml;lt, dass Menschen, die gelegentlich Straftaten begehen, h&auml;ufiger auch Opfer von Straftaten sind. Dieses Ergebnis erscheint vor dem Hintergrund interessant, dass hier offenbar die bef&uuml;rchtete \"Machtaus&uuml;bung\" durch Kamerabeobachtung nicht greift. Selbstbewusst \"nutzen\" die Beobachteten die Kameras selbst als \"Eskalationsverh&uuml;tung\". Sie gehen offenbar davon aus, dass am anderen Ende kein gro&szlig;er Bruder sitzt, sondern ein umgeschulter Streifenbeamter. Zudem spricht nat&uuml;rlich auch der mehrfach best&auml;tigte Gew&ouml;hnungseffekt gegen eine effektive Disziplinierung durch Video&uuml;berwachung allein. Ebenso wie die anderen Effekte durch Gew&ouml;hnung vermindert werden oder ganz entfallen, wird derjenige, der eine Kamera gar nicht mehr wahrnimmt, sich durch sie auch nicht diszipliniert f&uuml;hlen. Dies rechtfertigt umgekehrt nicht eine staatliche Vorgehensweise, die grunds&auml;tzlich von der Sichtweise eines Verdachts gegen die B&uuml;rger ausgeht. Jede &Uuml;berwachung, und hiermit ist jeder einzelne Kamerastandort gemeint, bedarf der selbst&auml;ndigen Legitimation.\n\nIch m&ouml;chte in einigen Thesen ein Fazit formulieren:\n\n1. Video&uuml;berwachung kann bestimmte Delikte unter bestimmten Umst&auml;nden verhindern. Sie kann auch zu einer Erleichterung der Polizeiarbeit f&uuml;hren, wenn auch die unmittelbare Beobachtung einer Deliktsbegehung nicht besonders h&auml;ufig vorkommt. Begrenzt sind die unmittelbaren Wirkungen auf das Sicherheitsgef&uuml;hl der Bev&ouml;lkerung. Sie h&auml;ngen stark mit der Wahrnehmung der Kameras zusammen und sind leicht zu ersch&uuml;ttern durch negative Erfahrungen.\n\n2. Sinnvoll erscheint die &Uuml;berwachung allenfalls im Hinblick auf eine Pr&auml;vention bei ortsfesten Deliktsgelegenheiten, Denkm&auml;ler, Kunstobjekte, Parkpl&auml;tze. Hinzu kommen Orte, die schutzbed&uuml;rftige Personen notwendig passieren m&uuml;ssen, wo also selbst bei Verlagerung von Straftatenbegehung eine ortsbeschr&auml;nkte Pr&auml;vention w&uuml;nschenswert bleibt: Br&uuml;cken und Tunnel, Gr&uuml;nanlagen mit Durchgangscharakter, Verbindungs- und Umsteigewege bei &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln.\n\n3. Vorhandene Kameras m&uuml;ssen benutzt werden; unmittelbar im Kamerablickfeld stattfindende Straftaten sollten tats&auml;chlich eine polizeiliche Reaktion hervorrufen. Wer dies nicht sicherstellen will oder kann, sollte auf die Kamera&uuml;berwachung verzichten, da sonst allein die negativen Beeintr&auml;chtigungseffekte bleiben, nicht aber tats&auml;chliche positive Sicherheitsaspekte diese Beeintr&auml;chtigung ausgleichen k&ouml;nnen.\n\n4. Von vornherein ist bei einer Kosten-Nutzen-Analyse davon auszugehen, dass die ersten m&ouml;glicherweise positiven Pr&auml;ventionseffekte nach einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren aller Wahrscheinlichkeit nach wieder r&uuml;ckl&auml;ufig sein werden.","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/mueller\/","name":"M\u00fcller","slug":"mueller","taxonomy":"category","parent":92,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>M\u00fcller Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/mueller\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"M\u00fcller Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Prof. Dr. Henning Ernst M&uuml;ller Video&uuml;berwachung im &ouml;ffentlichen Raum wurde zwar erst in den vergangenen Jahren in Deutschland intensiver diskutiert, ist jedoch keineswegs ein Novum. Zur &Uuml;berwachung und Steuerung von Verkehrsstr&ouml;men, zur &Uuml;berwachung von &uuml;berdachten Fu&szlig;g&auml;ngerzonen und Einkaufspassagen sowie Parkh&auml;usern werden Kameras von &ouml;ffentlicher Seite schon seit den sechziger Jahren eingesetzt. Die von privater Seite zur Straftatenpr&auml;vention unternommene Video&uuml;berwachung ist ebenfalls schon ein alter Hut: Kaufh&auml;user und Superm&auml;rkte und ganze Einkaufszentren werden seit Jahrzehnten systematisch &uuml;berwacht, auch etwa die Selbstbedienungsbereiche von Banken. Der Einsatz der Video&uuml;berwachung durch Private d&uuml;rfte denjenigen durch &ouml;ffentliche Tr&auml;ger um ein Vielfaches &uuml;bersteigen.Die neuere Diskussion in Deutschland wurde ausgel&ouml;st durch ein Projekt der Polizeidirektion Leipzig, das 1996 begonnen wurde. Zwar nicht erstmals, aber erstmals mit einer bundesweit wirksamen &Ouml;ffentlichkeitsarbeit hat hier die Polizei Pl&auml;tze und Stra&szlig;en, die als so genannte Kriminalit&auml;tsschwerpunkte beschrieben wurden, durch Kameras &uuml;berwacht.Als Ziele der Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlicher R&auml;ume werden von den Verantwortlichen benannt: Erstens: Die Pr&auml;vention von Deliktsbegehung, Zweitens: Die Erleichterung von Deliktsaufkl&auml;rung und Drittens: Die Erh&ouml;hung des Sicherheitsgef&uuml;hls der Bev&ouml;lkerung an den &uuml;berwachten Orten. Alle drei Aspekte sind empirisch &uuml;berpr&uuml;fbare Konzepte.I. Kriminalpr&auml;vention durch Videokameras 1. Video&uuml;berwachung als situative Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme Die Video&uuml;berwachung l&auml;sst sich als situative Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme bezeichnen. Ihr Einsatz geht von der Pr&auml;misse aus, dass Menschen rational abw&auml;gend handeln und dann keine Straftaten begehen, wenn die Kosten der Straftat den Gewinn &uuml;bersteigen. Eine sichtbare &Uuml;berwachung f&uuml;hrt potentiell zu dem hohen Preis der Entdeckung und Verfolgung und wird deshalb in der Theorie dazu f&uuml;hren, dass in dem &uuml;berwachten Bereich keine oder weniger der entsprechenden Handlungen begangen werden.Die Video&uuml;berwachung im &ouml;ffentlichen Raum hat aus polizeilicher Sicht das Potenzial einer breiten Wirkung und sie kann &#8211; durch die Bindung an zentrale Monitorstandorte personalsparend eingesetzt werden. Sie erscheint &#8211; bei stetiger Verbilligung und Verbesserung der Technik &auml;u&szlig;erst effektiv. Sie &#8222;wirkt&#8220; aus dieser Sicht sogar, wenn sie gar nicht in Betrieb ist &#8211; denn auch die potentielle &Uuml;berwachung kann schon Pr&auml;ventionseffekt haben. 2. Einw&auml;nde gegen die Wirkung als Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme Die Wirkung von situativer Pr&auml;vention, insbesondere der &Uuml;berwachung, wird allerdings auch durch gewichtige Einw&auml;nde geschm&auml;lert:Der Ausgangspunkt einer quasi &ouml;konomischen Handlungsweise der potentiellen T&auml;ter, ist teilweise problematisch. Viele kalkulieren &#8211; oft im wahrsten Sinne &#8211; nicht n&uuml;chtern, bevor sie eine strafbare Handlung begehen. Es kann auch, etwa durch Maskierung oder bewusstes Vermeideverhalten, zur gezielten Ausschaltung der Kamera&uuml;berwachung kommen. Wer etwa erkennt, welche genauen Pl&auml;tze im toten Winkel der Kamera, hinter B&auml;umen verborgen liegen, kann dies ausnutzen und hat sogar noch den Vorteil, dass sich Opfer m&ouml;glicherweise durch die Kamera besch&uuml;tzt f&uuml;hlen bzw. andere Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen &#8211; man denke an Streifeng&auml;nge &#8211; an diesen Orten wegen der Kamera weniger oft stattfinden. Der gewichtigste Einwand gegen die Video&uuml;berwachung als umfassende Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme ist die Verlagerung von Delikten: Die mit der Video&uuml;berwachung zu verhindernden Taten k&ouml;nnen in einen nicht &uuml;berwachten Bereich verlagert werden. Hierbei k&ouml;nnen verschiedene Verlagerungsvorg&auml;nge unterschieden werden: Territorial, temporal, taktisch, dem Angriffsziel nach sowie funktional. Beispiel: Die &Uuml;berwachung eines Gro&szlig;parkplatzes kann dazu f&uuml;hren, dass an diesem Parkplatz die Kfz-bezogenen Straftaten zur&uuml;ckgehen, daf&uuml;r aber auf einem anderen Parkplatz oder in angrenzenden Stra&szlig;en mehr Delikte begangen werden: Wird auch dort eine Kamera installiert, k&ouml;nnen diese Taten m&ouml;glicherweise auch in angrenzende St&auml;dte und Landkreise verlagert werden. Eine andere Form der Verlagerung w&auml;re es, wenn zwar nicht Kfz-Diebst&auml;hle, daf&uuml;r aber Handtaschendiebst&auml;hle begangen w&uuml;rden, oder sich gar auf diese Weise &#8222;verh&uuml;tete&#8220; Diebst&auml;hle in einer Erh&ouml;hung des Anteils von Raubdelikten wieder f&auml;nden. Die Anwesenheit oder Abwesenheit von Verlagerungseffekten l&auml;sst sich empirisch nur unter extremen Schwierigkeiten nachweisen, da hypothetische Delikte nicht gez&auml;hlt werden k&ouml;nnen. Um auch nur eine territoriale Deliktsverlagerung, als die einfachste Form der Verlagerung nachzuweisen oder auszuschlie&szlig;en, m&uuml;sste man in einer Untersuchung viele potentielle Einflussfaktoren kontrollieren k&ouml;nnen, was aber schon daran scheitert, dass viele dieser Faktoren gar nicht bekannt sind und viele sich in der Realit&auml;t nicht kontrollieren lassen. Insbesondere aufgrund von T&auml;terbefragungen wissen wir, dass das Ph&auml;nomen der Verlagerung existiert. Der Umfang der Verlagerung ist aber abh&auml;ngig von der Art der Delikte und dem konkreten Einsatz der situativen Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme. Bestimmende Faktoren sind:Erstens werden Personen, die mehrfach und dauerhaft Straftaten begehen, die Deliktsbegehung eher verlagern als aufgeben. Das bedeutet, dass gerade diejenigen, die mit h&ouml;herer Wahrscheinlichkeit am Ort der &Uuml;berwachung von Straftaten abgehalten werden, weil sie rational kalkulieren, mit h&ouml;herer Wahrscheinlichkeit ihre Taten bzw. ihr Angriffsziel nur verlagern. Andererseits werden zweitens Personen, die nur bei g&uuml;nstiger Gelegenheit Straftaten begehen, mit geringerer Wahrscheinlichkeit nach besser geeigneten Gelegenheiten suchen. Die konkrete Deliktsbegehung wird mit gr&ouml;&szlig;erer Wahrscheinlichkeit ganz unterbleiben. Allerdings lassen sich manche Spontantaten, man denke an den Zechanschlussvandalismus, oder an k&ouml;rperliche Auseinandersetzung im Alkoholrausch, eher mit geringerer Wahrscheinlichkeit durch &Uuml;berwachung verhindern, da hier keine rational choice Mechanik wirkt. Drittens ist aber hinsichtlich der Verlagerung noch folgendes zu beachten: Es kann f&uuml;r die Kameraaufsteller schon eine blo&szlig;e Verlagerung dem Zweck der &Uuml;berwachung gen&uuml;gen, wenn etwa bestimmte Objekte gezielt vor deliktischen Angriffen gesch&uuml;tzt werden sollen &#8211; man denke z.B. an Gedenkst&auml;tten und bestimmte Verkehrseinrichtungen o. &auml;.. Man muss sogar weiter gehen: Die gezielte Verlagerung, besser: Verdr&auml;ngung scheint vor allem im substrafrechtlichen Bereich als das eigentliche Pr&auml;ventionsziel. So wird sowohl in Gro&szlig;britannien, als auch in den deutschen Planungen ausdr&uuml;cklich auf den Bereich der &ouml;ffentlichen Ordnung Bezug genommen. Dies wird offiziell mit einer indirekten Kriminalpr&auml;vention durch Verhinderung von blo&szlig;en Ordnungsverst&ouml;&szlig;en begr&uuml;ndet. Dies soll etwa im Sinne der vor allem in den USA popul&auml;ren Broken-Windows-These plausibel sein: Wer in einer Gegend Ordnungsverst&ouml;&szlig;e verhindert, mindert nach dieser These zugleich die Attraktivit&auml;t f&uuml;r kriminelles Verhalten. Allerdings werden von den Akteuren der innerst&auml;dtischen &Uuml;berwachung nicht nur konkrete Verhaltensweisen, sondern schon die blo&szlig;e Anwesenheit von bestimmten Personengruppen etwa Obdachlose, Punks oder ausl&auml;ndische Jugendlichen als negativer Ordnungsfaktor angesehen. Dahinter steckt nicht unbedingt nur das Bem&uuml;hen um Straftatenverh&uuml;tung, sondern auch die Sorge um ein Konsumklima in den St&auml;dten. Ich werde sp&auml;ter im Zusammenhang mit dem Sicherheitsgef&uuml;hl noch darauf zur&uuml;ckkommen. Hier nur soviel dazu: Wenn Verlagerung und Verdr&auml;ngung das eigentliche Ziel der Video&uuml;berwachung ist, dann ergeben sich Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass die Straftatenverh&uuml;tung nur vorgeschoben ist, um die &Uuml;berwachung zu legitimieren, also blo&szlig;e Ordnungspolitik zur Kriminal- und Sicherheitspolitik aufgewertet wird, um in der &Ouml;ffentlichkeit breitere Zustimmung zu dieser Ma&szlig;nahme zu erhalten. 3. Messung des Erfolgs der Pr&auml;vention Immerhin, sowohl diejenigen, die mit dem Ziel, Straftaten zu verhindern, Kameras aufstellen, als auch die, die Video&uuml;berwachung kritisch betrachten, sind argumentativ darauf angewiesen, eine Absch&auml;tzung dar&uuml;ber vornehmen zu k&ouml;nnen, ob und inwieweit Video&uuml;berwachung geeignet ist, Straftaten zu verhindern. Wie kann aber der Erfolg dieser Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme gemessen werden? Evaluationsuntersuchungen sind meist auf die Polizeistatistik angewiesen und teilen daher deren methodische Begrenzungen. Es kommt aber in Betracht, zus&auml;tzlich zur Auswertung der polizeilichen Statistiken Befragungen nach Viktimisierung oder T&auml;terbefragungen vorzunehmen, um eventuelle Verlagerungstendenzen und allgemeine Trends der Deliktsentwicklung auch im Dunkelfeld abzukl&auml;ren. Die Zeitr&auml;ume m&uuml;ssen lang genug gew&auml;hlt werden, um kurzfristige Ausschl&auml;ge in der Statistik nicht mit echten Wirkungen zu verwechseln und um auch langfristige Trends zu erkennen. Als ideal sind Zeitr&auml;ume von je zwei Jahren vor und nach der Installation des Systems anzusehen. Die langfristige Evaluation ist auch deshalb n&ouml;tig, weil die Einf&uuml;hrung eines Kamerasystems &uuml;blicherweise von Publizit&auml;t begleitet ist und deshalb eine Pr&auml;ventionswirkung allein schon durch die Aufmerksamkeit der &Ouml;ffentlichkeit zu erwarten ist. Die Monate unmittelbar vor und nach Einf&uuml;hrung eines Kamerasystems sind also wenig aussagekr&auml;ftig. Au&szlig;erdem m&uuml;ssen, um erstens allgemeine Trends von den in den &uuml;berwachten Zonen festgestellten unterscheiden zu k&ouml;nnen, und zweitens territoriale Verlagerungen zu erkennen, neben der eigentlichen &Uuml;berwachungszone auch weitere angrenzende und &uuml;bergreifende Gebiete mit untersucht werden. Es darf dabei nicht der Fehler gemacht werden, nur innerhalb derselben Stadt etwa &uuml;berwachte Stra&szlig;en mit angrenzenden, nicht &uuml;berwachten zu vergleichen. Es kann n&auml;mlich, insbesondere bei &Uuml;berwachung von Stadtzentren mit vielen Kameras, zu einer Streuung des unmittelbaren Pr&auml;ventionseffekts &uuml;ber die eigentlich &uuml;berwachten Zonen hinaus kommen (sog. diffusion of benefits), weil potentielle T&auml;ter nicht das genaue Blickfeld der Kameras kennen und deshalb den gesamten Bereich meiden. F&uuml;r die Bewertung einer vorher\/nachher Deliktsz&auml;hlung kommt es darauf an, genau zu bestimmen, ob unabh&auml;ngig von der Kamera&uuml;berwachung Ver&auml;nderungen stattfanden, die als m&ouml;gliche St&ouml;rvariablen in Betracht kommen. Dabei ist insbesondere eine ver&auml;nderte r&auml;umliche Gestaltung zu ber&uuml;cksichtigen. Des Weiteren muss auf die Einf&uuml;hrung weiterer Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen, auf verkehrstechnische Ver&auml;nderungen oder auch auf organisatorische Ver&auml;nderungen bei der Polizei als St&ouml;rvariablen R&uuml;cksicht genommen werden. Weil mit der Kamera&uuml;berwachung m&ouml;glicherweise manche Delikte (etwa einfache K&ouml;rperverletzungen unter Betrunkenen) erst zus&auml;tzlich bekannt werden, andere verlagert werden und wiederum andere tats&auml;chlich verhindert, ist die Ver&auml;nderung der Gesamtzahl begangener Delikte weniger bedeutsam. Wichtig ist also eine Aufgliederung nach Deliktsarten. Ich will nun einige Ergebnisse der unabh&auml;ngigen Evaluationsforschung in Gro&szlig;britannien zusammenfassen, das Land, in dem seit &uuml;ber zehn Jahren mit Video&uuml;berwachung in gr&ouml;&szlig;tem Umfang Erfahrungen gemacht werden. Die Ergebnisse sind uneindeutig. W&auml;hrend in einigen, vor allem Mittelst&auml;dten und kleineren Gro&szlig;st&auml;dten zumindest in Teilbereichen Pr&auml;ventionserfolge messbar waren, ist dies in anderen z.B. in den 700.000 Einwohner-St&auml;dten Birmingham und Glasgow nicht der Fall gewesen. Video&uuml;berwachung ist offenbar unter bestimmten Voraussetzungen geeignet, die Begehungsanzahl bestimmter Delikte in bestimmten R&auml;umen zu mindern, unter anderen Voraussetzungen eher nicht. Im Einzelnen sind Wirkungen am ehesten zu erzielen bei Verm&ouml;gensdelikten, und hier bei ortsfesten Deliktsgelegenheiten. Dies trifft in den Innenst&auml;dten ganz besonders zu auf kraftfahrzeug-bezogene Delikte. Hier lie&szlig;en sich in Gro&szlig;britannien teilweise ganz erstaunliche R&uuml;ckgangsraten messen. Allerdings &#8211; hier schon die erste Einschr&auml;nkung &#8211; sind in den 90er Jahren, wie Sie wissen, gerade bei Kraftfahrzeugen auch weitere Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen (Wegfahrsperren, Radio-Diebstahlsicherungen) erfolgreich gewesen. Gewisse Erfolge meinte man auch bei Einbruchdiebst&auml;hlen in Gesch&auml;ftszonen messen zu k&ouml;nnen. Jedoch wurde gerade hier auch eine Verlagerung in nicht &uuml;berwachte Gesch&auml;ftszonen der Nachbarst&auml;dte und Vororte festgestellt bzw. konnte dies nicht ausgeschlossen werden. Bei langfristiger Beobachtung lie&szlig; sich als ein allgemeiner Trend feststellen, dass sich auch bei den zun&auml;chst pr&auml;ventiv erfolgreicheren Projekten nach l&auml;ngerer Zeit ein gewisser Gew&ouml;hnungseffekt abzeichnete, die zun&auml;chst gemessene Wirksamkeit der &Uuml;berwachung sich also wieder relativierte. II. Deliktsaufkl&auml;rung\/Strafverfolgung1. Einsatzm&ouml;glichkeiten Das zweite genannte wesentliche Ziel der Video&uuml;berwachung ist die Erleichterung von Deliktsentdeckung und -aufkl&auml;rung. Diese Funktion kann sich je nach konkreter Nutzung der Kameras im Polizeialltag mehrdimensional darstellen: Zun&auml;chst kann eine Straftat unmittelbar vom Beobachter im Kontrollraum wahrgenommen werden und diese Information an mit ihm in Funkkontakt stehenden Streifenpolizisten weitergeleitet werden. Umgekehrt k&ouml;nnen im Einsatz stehende Polizisten von der Kamera Unterst&uuml;tzung anfordern, etwa bei der Verfolgung von T&auml;tern, bis hin zur Einsatzleitung per &Uuml;berwachungskamera. Au&szlig;erdem kann die Kamera f&uuml;r visuelle Streifeng&auml;nge genutzt werden, um Personen, nach denen gefahndet wird, aufzufinden. Und schlie&szlig;lich kann gespeichertes Videomaterial unmittelbar als Beweismittel genutzt werden. Technische Weiterentwicklungen sind m&ouml;glich und teilweise &#8211; vor allem im Ausland &#8211; schon in Betrieb: Dies betrifft etwa den automatischen Abgleich von Merkmalen mit Fahndungsdateien &#8211; zurzeit vor allem bei Fahrzeugkennzeichen. F&uuml;r Gro&szlig;parkpl&auml;tze ist bereits das automatische Erkennen von &#8222;verd&auml;chtigem Verhalten&#8220; in Erprobung. Geht eine Person nicht nur auf ein Fahrzeug zu, sondern macht sich an mehreren zu schaffen, oder braucht sie &#8222;verd&auml;chtig&#8220; lang, das Fahrzeug zu &ouml;ffnen, dann schl&auml;gt das System Alarm. Die Kameratechnik selbst ist weit fortgeschritten; so sind auch die Nachtsicht und das Erkennen von Details aus gro&szlig;er Kameraentfernung heute technisch unproblematisch. Die konkrete Nutzung der Kameras kann allerdings dazu f&uuml;hren, dass ein ohnehin gegebener Selektionseffekt bei der Strafverfolgung noch verst&auml;rkt wird: Bei der Kamera&uuml;berwachung werden bevorzugt solche Personen genauer beobachtet, die durch Alter, Kleidung und Verhaltensweisen ein allgemeines polizeiliches Verdachtsbild am ehesten erf&uuml;llen. Im Gegensatz zur normalen Streifent&auml;tigkeit, die selbstverst&auml;ndlich auch verdachtsbildgesteuert vorgeht, wird aber bei der Kamera&uuml;berwachung durch Fokussierung auf bestimmte Personen der Rest des &uuml;berwachten Gebietes ausgeblendet. Ein solcher Selektionseffekt kann auch schon aus der Standortwahl resultieren, wenn etwa beliebte Treffpunkte Jugendlicher oder Obdachloser zur Installation gew&auml;hlt werden. Hinsichtlich terroristischer Straftaten ist eine Effektivierung der Fahndung insbesondere bei der gezielten &Uuml;berwachung von Grenz&uuml;berg&auml;ngen, Flugh&auml;fen etc. zu erwarten. Die Verbesserung der Fahndungsma&szlig;nahmen auch mithilfe von Gesichtserkennung hat hier einige Aussicht auf Erfolg. Die Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlicher Pl&auml;tze hat hier hingegen geringe bis gar keine Bedeutung. Dass ein gesuchter Terrorist bei &Uuml;berquerung eines kamera&uuml;berwachten Platzes &#8222;entdeckt&#8220; wird, w&auml;re ein sehr zuf&auml;lliges Ereignis. 2. Evaluation der repressiven Wirkungen Hinsichtlich der Evaluation der Wirksamkeit im Hinblick auf die Deliktsaufkl&auml;rung ist zu beachten, dass erfolgreiche Strafverfolgung und Pr&auml;vention sich von ihrer theoretischen Basis her ausschlie&szlig;en. Wer erfolgreich in der Verhinderung von Delikten ist, wird im Bereich der Kameras weniger Taten feststellen und verfolgen k&ouml;nnen. Wo dies Thema von Untersuchungen in Gro&szlig;britannien war, brachten die Kameras keine signifikante Erh&ouml;hung in den Festnahmeraten bei den Delikten Einbruchsdiebstahl, Sachbesch&auml;digung, Diebstahl aus und an Kfz. Signifikante Erh&ouml;hungen gab es jedoch bei britischen Ordnungsdelikten wie &ouml;ffentliche Trunkenheit, Bettelei, &ouml;ffentliches Urinieren, unsachgem&auml;&szlig;e Abfallbeseitigung und Ruhest&ouml;rungen. Zumeist seien Jugendliche und Heranwachsende mit diesen Verhaltensweisen auff&auml;llig geworden. Anders als man vermuten w&uuml;rde, ist es nicht so, dass die Beobachtung im Monitorraum h&auml;ufiger zum Eingreifen von Polizeibeamten f&uuml;hrt, sondern umgekehrt l&ouml;st h&auml;ufiger die Anforderung der Kamera&uuml;berwachung durch Streifenbeamte auf der Stra&szlig;e oder durch Anzeigeerstatter eine &Uuml;berwachung\/Aufzeichnung im Monitorraum aus. Die M&ouml;glichkeit, gespeichertes Videomaterial nachtr&auml;glich auf angezeigte Vorf&auml;lle hin durchzusehen, ist hingegen kaum effektiv. So wurde w&auml;hrend des Untersuchungszeitraums in Kings Lynn in 300 F&auml;llen versucht, sp&auml;ter bekannt gewordene Delikte mit archivierten Aufzeichnungen aufzukl&auml;ren &#8211; in nur 3 F&auml;llen (=1%) gelang dadurch die Identifikation von T&auml;tern, in den allermeisten F&auml;llen hatte die Kamera den betreffenden Vorgang gar nicht aufgenommen. Insgesamt zeigt sich, dass eine Verbesserung der Strafverfolgung durch Video&uuml;berwachung kaum in dem Ma&szlig;e erzielt wird, wie es die Polizei erhofft hat. III. Sicherheitsgef&uuml;hl\/Kriminalit&auml;tsfurcht Neben den Faktoren Kriminalpr&auml;vention und effektivierte Straftatenverfolgung wird als drittes Ziel der Einf&uuml;hrung eines Video&uuml;berwachungssystems angef&uuml;hrt, das Sicherheitsgef&uuml;hl der B&uuml;rger solle erh&ouml;ht werden, bzw. ihre Kriminalit&auml;tsfurcht vermindert. Insofern kann die Diskussion um die Einf&uuml;hrung von Video&uuml;berwachung auch eingeordnet werden in den Diskurs um &#8222;Angst vor Verbrechen&#8220; als einem der zentralen Aspekte moderner Kriminalpolitik. 1. Bedeutung der Kriminalit&auml;tsfurcht bzw. des Sicherheitsgef&uuml;hls a) Kriminalit&auml;tsfurcht als politischer FaktorKriminalit&auml;tsfurcht stellt einen wichtigen politischen Faktor dar, den politisch Verantwortliche zum Teil bewusst nutzen oder gar ausl&ouml;sen, der sie zum Teil aber auch &#8211; etwa in Konkurrenz zur jeweiligen Opposition &#8211; zu politischer Handlung n&ouml;tigt. Dies gilt auch hierzulande, obwohl Deutschland im Hinblick auf die Bedrohung durch Kriminalit&auml;t auf offener Stra&szlig;e derzeit zu den sichersten Regionen der Welt zu z&auml;hlen ist. F&uuml;r die Installation von Video&uuml;berwachungskameras wird angef&uuml;hrt, einerseits k&ouml;nnten tats&auml;chlich Straftaten und andere furchtausl&ouml;sende Faktoren an den &uuml;berwachten Orten durch Kriminalpr&auml;vention vermindert werden, also mittelbar dadurch auch der Anlass f&uuml;r Kriminalit&auml;tsfurcht, andererseits k&ouml;nnte das Wissen um eine polizeiliche &Uuml;berwachung schon unmittelbar ein erh&ouml;htes Sicherheitsgef&uuml;hl bewirken. Skeptisch muss angemerkt werden, dass eine positive Beeinflussung des Sicherheitsgef&uuml;hls bei anderen situativen Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen bislang kaum empirisch festzustellen war.b) Kriminalit&auml;tsfurcht und VerkaufsklimaIm Hinblick auf das Thema Sicherheitsgef&uuml;hl erscheint wichtig, die j&uuml;ngere Entwicklung des Verkaufs- und Einkaufsverhaltens mit einzubeziehen. Immer mehr Einzelhandel findet in Einkaufszentren au&szlig;erhalb der Innenst&auml;dte statt, in diesen Einkaufszentren wird aber sowohl im Zugangsregime als auch in der Kamera&uuml;berwachung eine bestimmte Sicherheitsphilosophie verfolgt, die sich nicht nur an Kriminalit&auml;t, sondern auch oder vielmehr vor allem an konsumfreundlichen Ordnungsprinzipien orientiert. Insofern treten die innenst&auml;dtischen Gesch&auml;ftszonen direkt in Konkurrenz zu den Einkaufszentren, in denen der blo&szlig;e nichtkonsumierende Aufenthalt bestimmter Bev&ouml;lkerungsgruppen nicht geduldet wird. Die Tendenz geht dahin, auch in den Innenst&auml;dten ein &auml;hnlich &#8222;sicheres&#8220; Konsumklima zu erzeugen, um konkurrieren zu k&ouml;nnen. In dem Ma&szlig;e, wie das Einkaufen weniger als reine Versorgung mit lebenswichtigen G&uuml;tern, sondern mehr als Freizeitbesch&auml;ftigung f&uuml;r sich betrachtet wird, in demselben Ma&szlig;e erscheint es den Warenanbietern eine politisch auch eingeforderte &ouml;konomische Notwendigkeit, dasselbe Ma&szlig; an &#8222;Sicherheit&#8220; bzw. &#8222;Sicherheitsgef&uuml;hl&#8220; zu produzieren. Ein Element dieser Sicherheitsproduktion ist dabei die Video&uuml;berwachung.In diesem Zusammenhang kommt es auf eine Effektivit&auml;t im Hinblick auf Kriminalit&auml;tspr&auml;vention nicht mehr entscheidend an &#8211; die manifestierte, zuweilen auch nur symbolische Aktivit&auml;t der Sicherheitsproduktion wird unabh&auml;ngig von erfolgreicher Kriminalpr&auml;vention ein wesentlicher Grund f&uuml;r die Einf&uuml;hrung solcher Systeme. a) Grundlegendes Es stellt noch keine Evaluationsforschung betreffend Beeinflussung des Sicherheitsgef&uuml;hls durch Video&uuml;berwachung dar, wenn Personen nach ihrer Einstellung zur Video&uuml;berwachung gefragt werden, auch dann nicht, wenn sie sich f&uuml;r die Kamera&uuml;berwachung mit dem Argument aussprechen, sie w&uuml;rden sich dann sicherer f&uuml;hlen. Dennoch wird oftmals mit hohen Zustimmungsraten argumentiert, wenn Video&uuml;berwachung eingef&uuml;hrt werden soll. Regelm&auml;&szlig;ig ist auch eine solche verbreitete generelle Zustimmung der Bev&ouml;lkerung zu den Kameras ermittelt worden. Allerdings sind die Befragungsergebnisse teilweise abh&auml;ngig vom Wortlaut der Fragestellung (&#8222;zu Ihrer Sicherheit&#8220;, &#8222;zur Kriminalpr&auml;vention&#8220;) und von der Einbettung in andere Fragen zur Kriminalit&auml;t. Die Zustimmung kann auch durch Verschweigen wichtiger Aspekte, etwa alternativer Pr&auml;ventionsm&ouml;glichkeiten k&uuml;nstlich erh&ouml;ht werden. So wurden in Gro&szlig;britannien vielerorts die immensen Kosten der Kamera&uuml;berwachung zum Teil durch Personalreduzierung bei der Polizei wieder eingespart. Das Nennen eines solchen Zusammenhangs ist geeignet, den Gewinn an (erfragtem) Sicherheitsgef&uuml;hl wieder in sein Gegenteil zu verkehren. Dies ist f&uuml;r die deutsche Diskussion insofern bedeutsam, als nach der subjektiven Einsch&auml;tzung der Betroffenen, das Sicherheitsgef&uuml;hl insbesondere von (Fu&szlig;-)streifen der Polizei gef&ouml;rdert werden k&ouml;nnte. Der starke Zusammenhang zwischen Zustimmung und Diskursumfeld wird best&auml;tigt durch eine j&uuml;ngst ver&ouml;ffentlichte Studie zum Leipziger Video&uuml;berwachungsprojekt. Hier wurden einerseits konkrete Anl&auml;sse zur Furcht erfragt und dann die Einstellung zur Video&uuml;berwachung. Insgesamt ergab sich eine hohe pauschale Zustimmungsrate, allerdings fiel diese bei differenzierterer Befragung auch sehr differenziert aus. Insbesondere wurde die Video&uuml;berwachung bei Vorgabe alternativer Sicherheitsma&szlig;nahmen als nicht mehr vorzugsw&uuml;rdig gesehen. Aber mit dieser Untersuchung- das will ich noch einmal betonen- ist noch keine Evaluation des Sicherheitsgef&uuml;hls unter Video&uuml;berwachung erfolgt, sondern es wurde die Einstellung zur Video&uuml;berwachung erforscht, die allenfalls vage R&uuml;ckschl&uuml;sse auf das Sicherheitsgef&uuml;hl zul&auml;sst. b) Messmethodik Wie l&auml;sst sich nun das Sicherheitsgef&uuml;hl selbst messen? Die g&auml;ngige Methode ist, vor und nach Installation betroffene Personen unmittelbar nach ihrem Sicherheitsgef&uuml;hl zu befragen. Es bietet sich dabei an, den &uuml;blichen weltweit genutzten Standardindikator f&uuml;r Kriminalit&auml;tsfurcht zu verwenden. Gefragt wird dabei: &#8222;Wie sicher f&uuml;hlen Sie sich in ihrer Wohngegend, wenn Sie bei Dunkelheit allein auf die Stra&szlig;e gehen oder gehen w&uuml;rden?&#8220; Dies kann entsprechend abge&auml;ndert auf die &uuml;berwachten Zonen, die ja meist nicht Wohngegenden, sondern eher zentrale Zonen sind, bezogen werden. Methodische Bedenken sind insofern angebracht, als schon die sprachliche Reflexion &uuml;ber Angst oder Furcht nicht mit dem zugrunde liegenden tats&auml;chlich empfundenen Gef&uuml;hl identisch ist. Vor dem Hintergrund, dass die Messung der Kriminalit&auml;tsfurcht schon generell keine klare Trennung zwischen der Angst, Opfer einer Straftat zu werden und allgemeinen Verunsicherungen der Lebenswelt erlaubt, ist also fraglich, ob trennscharf unterschieden werden kann, welchen Einfluss einzelne ortsfeste Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen auf das Geflecht von kognitiven und emotionalen Faktoren nimmt. Eine Befragung im Rahmen der Kameraeinf&uuml;hrung kann auch insofern Validit&auml;tseinschr&auml;nkungen unterliegen, weil meist im Verlauf einer schon stattfindenden Diskussion vermehrt &uuml;ber Kriminalit&auml;t im betroffenen Bereich berichtet und diskutiert wird, und ein ge&auml;u&szlig;ertes Bed&uuml;rfnis nach mehr Sicherheit erst ausgel&ouml;st werden kann durch eine verst&auml;rkte Besch&auml;ftigung mit dieser Thematik. Erforderlich w&auml;re es daher, entsprechende Befragungen m&ouml;glichst zeitlich und thematisch unabh&auml;ngig von einer lokalpolitischen &#8222;Kameradiskussion&#8220; durchzuf&uuml;hren. Auch eine Wiederholung der Befragung nach einiger Zeit w&auml;re erforderlich, um den Effekt eines m&ouml;glicherweise nur kurzfristig durch die &ouml;ffentliche Debatte ver&auml;nderten Sicherheitsgef&uuml;hls zu kontrollieren. Weitere St&ouml;rfaktoren sind (wie bei der Evaluation der Pr&auml;vention) etwa sonstige kriminalpr&auml;ventive Ma&szlig;nahmen auf kommunaler Ebene. Es ist auch zu beachten, dass auch offene Kameras bzw. Kamerastandorte von vielen Menschen schon nach wenigen Monaten &uuml;berhaupt nicht mehr wahrgenommen werden bzw. in Vergessenheit geraten sind. Das hei&szlig;t, wir haben einen Gew&ouml;hnungseffekt sowohl auf potentieller T&auml;terseite als auch auf potentieller Opferseite. c) Einzelne Ergebnisse Wie schauen nun die Ergebnisse solcher Untersuchungen aus? In Birmingham und Glasgow ergab sich bei den Umfragen vor und nach Kamerainstallation insgesamt kaum ein messbarer Unterschied hinsichtlich des Sicherheitsgef&uuml;hls. Dies lag zum gr&ouml;&szlig;ten Teil daran, dass die Kameras zur Zeit der Umfrage schon wieder in Vergessenheit geraten waren, und nur diejenigen, welche die Kamera&uuml;berwachung &uuml;berhaupt noch wahrnahmen, angaben, sich etwas sicherer zu f&uuml;hlen, Auch dieses Ergebnis lag nur knapp &uuml;ber der Signifikanzgrenze. Hinzu kommt, dass das m&ouml;glicherweise durch Kameras gewonnene Sicherheitsgef&uuml;hl sehr fragil erscheint: Schon einzelne Opfererfahrungen oder Beobachtungen im Kamerablickfeld k&ouml;nnen bei Betroffenen, Beobachtern und medial dar&uuml;ber Informierten die urspr&uuml;ngliche Unsicherheit manifestieren und die &#8222;gef&uuml;hlsm&auml;&szlig;ige&#8220; Kamerawirkung auf Null reduzieren. Um den Umgang mit dem Sicherheitsgef&uuml;hl &#8222;praktisch&#8220; deutlich zu machen, hier ein Beispiel aus Regensburg, wo im Jahr 2000 das erste bayerische Pilotprojekt Video&uuml;berwachung stattfand. Die Standortwahl wurde etwa in Regensburg damit begr&uuml;ndet, dass hier &#8222;Angst-R&auml;ume&#8220; gegeben seien. Der Begriff &#8222;Angst-Raum&#8220; stammt aus der Raum- und Stadtplanung und soll Orte bezeichnen, die durch objektive Raumgestaltung oder subjektive Wahrnehmung Bedrohtheits- oder Angstgef&uuml;hle ausl&ouml;sen. &Uuml;berwiegend tauchte der Begriff bislang in Untersuchungen auf, die Kriminalit&auml;tsfurcht, haupts&auml;chlich von Frauen, in Bezug zur Stadtgeographie und Architektur setzten. Die von der Polizeidirektion Regensburg zur Begr&uuml;ndung der Kamerastandorte herangezogene Diplomarbeit im Fach Geographie stellt eine Repr&auml;sentativbefragung von Frauen &uuml;ber 14 Jahren dar. Die Ausgangsfrage war: &#8222;Kennen Sie Orte, an denen sie unangenehme Reaktionen von M&auml;nnern erwarten, so dass sie sich an diesen Orten unsicher f&uuml;hlen?&#8220; In der Untersuchung wurden von den befragten Frauen &uuml;berwiegend Orte in der Regensburger Innenstadt benannt. Allerdings ist dies erwartungsgem&auml;&szlig;: Befragt man repr&auml;sentativ Personen aus einer ganzen Stadt wird erwartungsgem&auml;&szlig; die Innenstadt insgesamt &ouml;fter genannt werden, da sie in der Regel allen als Zentrum fungiert, w&auml;hrend die jeweiligen Wohnbezirke nur von denjenigen h&auml;ufig frequentiert werden, die dort wohnen. Die konkreten &#8222;Angst-R&auml;ume&#8220;, die von der Diplomandin 1995 in Regensburg identifiziert worden waren, dienten zwar pauschal zur Begr&uuml;ndung daf&uuml;r, dass eine Kamera&uuml;berwachung in der Innenstadt sinnvoll sei, jedoch wurden die Kameras dann &uuml;berwiegend an ganz anderen Orten eingesetzt. Im Bericht des bayerischen Innenministers hei&szlig;t es etwa zum Kamerastandort Bahnhofsvorplatz und Domplatz in Regensburg &#8222;Diese Pl&auml;tze werden von einer Vielzahl von Personen frequentiert, woraus sich zwangsl&auml;ufig negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgef&uuml;hl der B&uuml;rger ergeben.&#8220; Das Argument ist schlicht falsch, da gerade die Belebtheit eines Platzes f&uuml;r das Sicherheitsgef&uuml;hl keine negativen Auswirkungen hat. Das Sicherheitsgef&uuml;hl ist eher negativ belastet bei unbelebten, un&uuml;bersichtlichen und dunklen Pl&auml;tzen, wie sie in der genannten Diplomarbeit auch als Angst-R&auml;ume identifiziert wurden, w&auml;hrend bei Bedrohtheitsgef&uuml;hlen &#8211; wie jeder bei sich selbst feststellen kann &#8211; eher belebte Pl&auml;tze aufgesucht werden, da man sich intuitiv von anderen Menschen Beistand und Schutz erhofft. Umso unverst&auml;ndlicher war die Standortauswahl der Videokameras: Es wurden vor allem belebte Pl&auml;tze in Regensburg &uuml;berwacht, also Pl&auml;tze mit einer internen &Uuml;berwachung durch die B&uuml;rger selbst. Verst&auml;ndlich ist diese Auswahl nur, wenn man ein anderes Interesse als ma&szlig;geblich ansieht: Die polizeiliche Ordnungsaufgabe. Im Bericht des bayerischen Innenministers taucht mehrfach &#8222;aggressives Betteln und Anp&ouml;beln&#8220; als unerw&uuml;nschtes, mit der Video&uuml;berwachung zu regulierendes menschliches Verhalten auf. So unangenehm diese Verhaltensweisen sein m&ouml;gen: Straftaten sind es nicht. Mit dem Bezug auf eine Bedrohung der Sicherheit werden tats&auml;chlich Ordnungsst&ouml;rungen &#8222;bek&auml;mpft&#8220;. Allerdings muss hier darauf hingewiesen werden, dass in Regensburg nach Abschluss der Versuchsphase nur noch drei von insgesamt neun Kamerastandorten beibehalten wurden, nachdem man erkannt hatte, dass mit den &uuml;brigen Standorten kaum eine Wirkung hinsichtlich der angegebenen Ziele messbar war. Insofern ist positiv festzustellen, dass die Administration in diesem Fall offenbar nicht unbedingt eine allgemeine Ausdehnung der &Uuml;berwachung angestrebt hat. IV. Disziplinierungsfunktion Ich m&ouml;chte abschlie&szlig;end noch auf die Kritikpunkte eingehen, die in der kritischen Kriminologie, aber auch seitens der kritischen &Ouml;ffentlichkeit gegen Video&uuml;berwachung geltend gemacht werden. Dies geschieht vor allem im Zusammenhang mit den disziplinierenden Effekten der Kamera&uuml;berwachung, Stichwort Orwells Dystopie &#8222;1984&#8220;. So wird teilweise vermutet, die &Uuml;berwachung, die mit einem angeblichen bzw. absichtlich hervorgerufenen Sicherheitsbed&uuml;rfnis der Bev&ouml;lkerung legitimiert werde, folge ganz allgemein einem staatlichen Konzept der Disziplinierung und Ausdehnung von Macht. Nicht unbedingt die viel zu aufw&auml;ndige tats&auml;chliche Beobachtung, aber das Wissen um eine m&ouml;gliche st&auml;ndige Beobachtung diszipliniere die Menschen und sei letztlich ein Instrument der Herrschaftsaus&uuml;bung. Zudem sei &#8211; und das h&auml;ngt mit der zuvor schon aufgezeigten &#8222;eigentlichen&#8220; Absicht der Kameraaufsteller zusammen, n&auml;mlich unangenehme angeblich oder tats&auml;chlich konsumsch&auml;dliche Personengruppen per &Uuml;berwachung zu vertreiben &#8211; die Video&uuml;berwachung ein Instrument der Ausgrenzung. Diese Bedenken wiegen schwer und angesichts der Ausdehnung, die die Video&uuml;berwachung in Gro&szlig;britannien inzwischen erreicht hat, erscheinen sie auch sehr berechtigt. Beide Sichtweisen, die letztlich in einer kapitalismuskritischen Sto&szlig;richtung m&uuml;nden, k&ouml;nnen nicht ignoriert werden. Es ist m&ouml;glicherweise auch der in Deutschland vergleichsweise kritischen Haltung gegen staatliche Datensammlung und -&uuml;berwachung zu verdanken, dass hierzulande bislang nicht ein &Uuml;berwachungsausbau wie in Gro&szlig;britannien geschehen ist und sogar &Uuml;berwachungsbef&uuml;rworter wie der bayrische Innenminister eine &#8222;totale &Uuml;berwachung&#8220; von Innenst&auml;dten weit von sich weisen. Teilweise haben die Forscher auch Adressaten der Video&uuml;berwachung befragt, um mehr &uuml;ber die m&ouml;gliche Verlagerung von deliktischen Aktivit&auml;ten zu erfahren. Dabei wurde mit qualitativer Methodik eine Untersuchungsgruppe von 30 Verurteilten, zum Teil unter Bew&auml;hrung stehenden Delinquenten im Alter zwischen 16 und 41 Jahren ausgew&auml;hlt. In der Befragung ergab sich, dass die Untersuchten &uuml;berwiegend die Kameras begr&uuml;&szlig;ten, da sie sich selbst sicherer f&uuml;hlten. Insbesondere das schnellere Eingreifen der Polizei, bevor etwa Schl&auml;gereien eskalierten, wurde von ihnen positiv vermerkt. Dieses mag &uuml;berraschen, ist jedoch verst&auml;ndlicher, wenn man sich vor Augen h&auml;lt, dass Menschen, die gelegentlich Straftaten begehen, h&auml;ufiger auch Opfer von Straftaten sind. Dieses Ergebnis erscheint vor dem Hintergrund interessant, dass hier offenbar die bef&uuml;rchtete &#8222;Machtaus&uuml;bung&#8220; durch Kamerabeobachtung nicht greift. Selbstbewusst &#8222;nutzen&#8220; die Beobachteten die Kameras selbst als &#8222;Eskalationsverh&uuml;tung&#8220;. Sie gehen offenbar davon aus, dass am anderen Ende kein gro&szlig;er Bruder sitzt, sondern ein umgeschulter Streifenbeamter. Zudem spricht nat&uuml;rlich auch der mehrfach best&auml;tigte Gew&ouml;hnungseffekt gegen eine effektive Disziplinierung durch Video&uuml;berwachung allein. Ebenso wie die anderen Effekte durch Gew&ouml;hnung vermindert werden oder ganz entfallen, wird derjenige, der eine Kamera gar nicht mehr wahrnimmt, sich durch sie auch nicht diszipliniert f&uuml;hlen. Dies rechtfertigt umgekehrt nicht eine staatliche Vorgehensweise, die grunds&auml;tzlich von der Sichtweise eines Verdachts gegen die B&uuml;rger ausgeht. Jede &Uuml;berwachung, und hiermit ist jeder einzelne Kamerastandort gemeint, bedarf der selbst&auml;ndigen Legitimation. Ich m&ouml;chte in einigen Thesen ein Fazit formulieren: 1. Video&uuml;berwachung kann bestimmte Delikte unter bestimmten Umst&auml;nden verhindern. Sie kann auch zu einer Erleichterung der Polizeiarbeit f&uuml;hren, wenn auch die unmittelbare Beobachtung einer Deliktsbegehung nicht besonders h&auml;ufig vorkommt. Begrenzt sind die unmittelbaren Wirkungen auf das Sicherheitsgef&uuml;hl der Bev&ouml;lkerung. Sie h&auml;ngen stark mit der Wahrnehmung der Kameras zusammen und sind leicht zu ersch&uuml;ttern durch negative Erfahrungen. 2. Sinnvoll erscheint die &Uuml;berwachung allenfalls im Hinblick auf eine Pr&auml;vention bei ortsfesten Deliktsgelegenheiten, Denkm&auml;ler, Kunstobjekte, Parkpl&auml;tze. Hinzu kommen Orte, die schutzbed&uuml;rftige Personen notwendig passieren m&uuml;ssen, wo also selbst bei Verlagerung von Straftatenbegehung eine ortsbeschr&auml;nkte Pr&auml;vention w&uuml;nschenswert bleibt: Br&uuml;cken und Tunnel, Gr&uuml;nanlagen mit Durchgangscharakter, Verbindungs- und Umsteigewege bei &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln. 3. Vorhandene Kameras m&uuml;ssen benutzt werden; unmittelbar im Kamerablickfeld stattfindende Straftaten sollten tats&auml;chlich eine polizeiliche Reaktion hervorrufen. Wer dies nicht sicherstellen will oder kann, sollte auf die Kamera&uuml;berwachung verzichten, da sonst allein die negativen Beeintr&auml;chtigungseffekte bleiben, nicht aber tats&auml;chliche positive Sicherheitsaspekte diese Beeintr&auml;chtigung ausgleichen k&ouml;nnen. 4. Von vornherein ist bei einer Kosten-Nutzen-Analyse davon auszugehen, dass die ersten m&ouml;glicherweise positiven Pr&auml;ventionseffekte nach einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren aller Wahrscheinlichkeit nach wieder r&uuml;ckl&auml;ufig sein werden.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/mueller\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/mueller\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/mueller\\\/\",\"name\":\"M\u00fcller Archive - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/mueller\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/mueller\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Innere Sicherheit\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Konferenz Sicherheit vor Freiheit\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/innere-sicherheit\\\/sicherheit-vor-freiheit\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"M\u00fcller\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"M\u00fcller Archive - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/mueller\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"M\u00fcller Archive - Humanistische Union","og_description":"Prof. Dr. Henning Ernst M&uuml;ller Video&uuml;berwachung im &ouml;ffentlichen Raum wurde zwar erst in den vergangenen Jahren in Deutschland intensiver diskutiert, ist jedoch keineswegs ein Novum. Zur &Uuml;berwachung und Steuerung von Verkehrsstr&ouml;men, zur &Uuml;berwachung von &uuml;berdachten Fu&szlig;g&auml;ngerzonen und Einkaufspassagen sowie Parkh&auml;usern werden Kameras von &ouml;ffentlicher Seite schon seit den sechziger Jahren eingesetzt. Die von privater Seite zur Straftatenpr&auml;vention unternommene Video&uuml;berwachung ist ebenfalls schon ein alter Hut: Kaufh&auml;user und Superm&auml;rkte und ganze Einkaufszentren werden seit Jahrzehnten systematisch &uuml;berwacht, auch etwa die Selbstbedienungsbereiche von Banken. Der Einsatz der Video&uuml;berwachung durch Private d&uuml;rfte denjenigen durch &ouml;ffentliche Tr&auml;ger um ein Vielfaches &uuml;bersteigen.Die neuere Diskussion in Deutschland wurde ausgel&ouml;st durch ein Projekt der Polizeidirektion Leipzig, das 1996 begonnen wurde. Zwar nicht erstmals, aber erstmals mit einer bundesweit wirksamen &Ouml;ffentlichkeitsarbeit hat hier die Polizei Pl&auml;tze und Stra&szlig;en, die als so genannte Kriminalit&auml;tsschwerpunkte beschrieben wurden, durch Kameras &uuml;berwacht.Als Ziele der Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlicher R&auml;ume werden von den Verantwortlichen benannt: Erstens: Die Pr&auml;vention von Deliktsbegehung, Zweitens: Die Erleichterung von Deliktsaufkl&auml;rung und Drittens: Die Erh&ouml;hung des Sicherheitsgef&uuml;hls der Bev&ouml;lkerung an den &uuml;berwachten Orten. Alle drei Aspekte sind empirisch &uuml;berpr&uuml;fbare Konzepte.I. Kriminalpr&auml;vention durch Videokameras 1. Video&uuml;berwachung als situative Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme Die Video&uuml;berwachung l&auml;sst sich als situative Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme bezeichnen. Ihr Einsatz geht von der Pr&auml;misse aus, dass Menschen rational abw&auml;gend handeln und dann keine Straftaten begehen, wenn die Kosten der Straftat den Gewinn &uuml;bersteigen. Eine sichtbare &Uuml;berwachung f&uuml;hrt potentiell zu dem hohen Preis der Entdeckung und Verfolgung und wird deshalb in der Theorie dazu f&uuml;hren, dass in dem &uuml;berwachten Bereich keine oder weniger der entsprechenden Handlungen begangen werden.Die Video&uuml;berwachung im &ouml;ffentlichen Raum hat aus polizeilicher Sicht das Potenzial einer breiten Wirkung und sie kann &#8211; durch die Bindung an zentrale Monitorstandorte personalsparend eingesetzt werden. Sie erscheint &#8211; bei stetiger Verbilligung und Verbesserung der Technik &auml;u&szlig;erst effektiv. Sie &#8222;wirkt&#8220; aus dieser Sicht sogar, wenn sie gar nicht in Betrieb ist &#8211; denn auch die potentielle &Uuml;berwachung kann schon Pr&auml;ventionseffekt haben. 2. Einw&auml;nde gegen die Wirkung als Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme Die Wirkung von situativer Pr&auml;vention, insbesondere der &Uuml;berwachung, wird allerdings auch durch gewichtige Einw&auml;nde geschm&auml;lert:Der Ausgangspunkt einer quasi &ouml;konomischen Handlungsweise der potentiellen T&auml;ter, ist teilweise problematisch. Viele kalkulieren &#8211; oft im wahrsten Sinne &#8211; nicht n&uuml;chtern, bevor sie eine strafbare Handlung begehen. Es kann auch, etwa durch Maskierung oder bewusstes Vermeideverhalten, zur gezielten Ausschaltung der Kamera&uuml;berwachung kommen. Wer etwa erkennt, welche genauen Pl&auml;tze im toten Winkel der Kamera, hinter B&auml;umen verborgen liegen, kann dies ausnutzen und hat sogar noch den Vorteil, dass sich Opfer m&ouml;glicherweise durch die Kamera besch&uuml;tzt f&uuml;hlen bzw. andere Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen &#8211; man denke an Streifeng&auml;nge &#8211; an diesen Orten wegen der Kamera weniger oft stattfinden. Der gewichtigste Einwand gegen die Video&uuml;berwachung als umfassende Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme ist die Verlagerung von Delikten: Die mit der Video&uuml;berwachung zu verhindernden Taten k&ouml;nnen in einen nicht &uuml;berwachten Bereich verlagert werden. Hierbei k&ouml;nnen verschiedene Verlagerungsvorg&auml;nge unterschieden werden: Territorial, temporal, taktisch, dem Angriffsziel nach sowie funktional. Beispiel: Die &Uuml;berwachung eines Gro&szlig;parkplatzes kann dazu f&uuml;hren, dass an diesem Parkplatz die Kfz-bezogenen Straftaten zur&uuml;ckgehen, daf&uuml;r aber auf einem anderen Parkplatz oder in angrenzenden Stra&szlig;en mehr Delikte begangen werden: Wird auch dort eine Kamera installiert, k&ouml;nnen diese Taten m&ouml;glicherweise auch in angrenzende St&auml;dte und Landkreise verlagert werden. Eine andere Form der Verlagerung w&auml;re es, wenn zwar nicht Kfz-Diebst&auml;hle, daf&uuml;r aber Handtaschendiebst&auml;hle begangen w&uuml;rden, oder sich gar auf diese Weise &#8222;verh&uuml;tete&#8220; Diebst&auml;hle in einer Erh&ouml;hung des Anteils von Raubdelikten wieder f&auml;nden. Die Anwesenheit oder Abwesenheit von Verlagerungseffekten l&auml;sst sich empirisch nur unter extremen Schwierigkeiten nachweisen, da hypothetische Delikte nicht gez&auml;hlt werden k&ouml;nnen. Um auch nur eine territoriale Deliktsverlagerung, als die einfachste Form der Verlagerung nachzuweisen oder auszuschlie&szlig;en, m&uuml;sste man in einer Untersuchung viele potentielle Einflussfaktoren kontrollieren k&ouml;nnen, was aber schon daran scheitert, dass viele dieser Faktoren gar nicht bekannt sind und viele sich in der Realit&auml;t nicht kontrollieren lassen. Insbesondere aufgrund von T&auml;terbefragungen wissen wir, dass das Ph&auml;nomen der Verlagerung existiert. Der Umfang der Verlagerung ist aber abh&auml;ngig von der Art der Delikte und dem konkreten Einsatz der situativen Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme. Bestimmende Faktoren sind:Erstens werden Personen, die mehrfach und dauerhaft Straftaten begehen, die Deliktsbegehung eher verlagern als aufgeben. Das bedeutet, dass gerade diejenigen, die mit h&ouml;herer Wahrscheinlichkeit am Ort der &Uuml;berwachung von Straftaten abgehalten werden, weil sie rational kalkulieren, mit h&ouml;herer Wahrscheinlichkeit ihre Taten bzw. ihr Angriffsziel nur verlagern. Andererseits werden zweitens Personen, die nur bei g&uuml;nstiger Gelegenheit Straftaten begehen, mit geringerer Wahrscheinlichkeit nach besser geeigneten Gelegenheiten suchen. Die konkrete Deliktsbegehung wird mit gr&ouml;&szlig;erer Wahrscheinlichkeit ganz unterbleiben. Allerdings lassen sich manche Spontantaten, man denke an den Zechanschlussvandalismus, oder an k&ouml;rperliche Auseinandersetzung im Alkoholrausch, eher mit geringerer Wahrscheinlichkeit durch &Uuml;berwachung verhindern, da hier keine rational choice Mechanik wirkt. Drittens ist aber hinsichtlich der Verlagerung noch folgendes zu beachten: Es kann f&uuml;r die Kameraaufsteller schon eine blo&szlig;e Verlagerung dem Zweck der &Uuml;berwachung gen&uuml;gen, wenn etwa bestimmte Objekte gezielt vor deliktischen Angriffen gesch&uuml;tzt werden sollen &#8211; man denke z.B. an Gedenkst&auml;tten und bestimmte Verkehrseinrichtungen o. &auml;.. Man muss sogar weiter gehen: Die gezielte Verlagerung, besser: Verdr&auml;ngung scheint vor allem im substrafrechtlichen Bereich als das eigentliche Pr&auml;ventionsziel. So wird sowohl in Gro&szlig;britannien, als auch in den deutschen Planungen ausdr&uuml;cklich auf den Bereich der &ouml;ffentlichen Ordnung Bezug genommen. Dies wird offiziell mit einer indirekten Kriminalpr&auml;vention durch Verhinderung von blo&szlig;en Ordnungsverst&ouml;&szlig;en begr&uuml;ndet. Dies soll etwa im Sinne der vor allem in den USA popul&auml;ren Broken-Windows-These plausibel sein: Wer in einer Gegend Ordnungsverst&ouml;&szlig;e verhindert, mindert nach dieser These zugleich die Attraktivit&auml;t f&uuml;r kriminelles Verhalten. Allerdings werden von den Akteuren der innerst&auml;dtischen &Uuml;berwachung nicht nur konkrete Verhaltensweisen, sondern schon die blo&szlig;e Anwesenheit von bestimmten Personengruppen etwa Obdachlose, Punks oder ausl&auml;ndische Jugendlichen als negativer Ordnungsfaktor angesehen. Dahinter steckt nicht unbedingt nur das Bem&uuml;hen um Straftatenverh&uuml;tung, sondern auch die Sorge um ein Konsumklima in den St&auml;dten. Ich werde sp&auml;ter im Zusammenhang mit dem Sicherheitsgef&uuml;hl noch darauf zur&uuml;ckkommen. Hier nur soviel dazu: Wenn Verlagerung und Verdr&auml;ngung das eigentliche Ziel der Video&uuml;berwachung ist, dann ergeben sich Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass die Straftatenverh&uuml;tung nur vorgeschoben ist, um die &Uuml;berwachung zu legitimieren, also blo&szlig;e Ordnungspolitik zur Kriminal- und Sicherheitspolitik aufgewertet wird, um in der &Ouml;ffentlichkeit breitere Zustimmung zu dieser Ma&szlig;nahme zu erhalten. 3. Messung des Erfolgs der Pr&auml;vention Immerhin, sowohl diejenigen, die mit dem Ziel, Straftaten zu verhindern, Kameras aufstellen, als auch die, die Video&uuml;berwachung kritisch betrachten, sind argumentativ darauf angewiesen, eine Absch&auml;tzung dar&uuml;ber vornehmen zu k&ouml;nnen, ob und inwieweit Video&uuml;berwachung geeignet ist, Straftaten zu verhindern. Wie kann aber der Erfolg dieser Pr&auml;ventionsma&szlig;nahme gemessen werden? Evaluationsuntersuchungen sind meist auf die Polizeistatistik angewiesen und teilen daher deren methodische Begrenzungen. Es kommt aber in Betracht, zus&auml;tzlich zur Auswertung der polizeilichen Statistiken Befragungen nach Viktimisierung oder T&auml;terbefragungen vorzunehmen, um eventuelle Verlagerungstendenzen und allgemeine Trends der Deliktsentwicklung auch im Dunkelfeld abzukl&auml;ren. Die Zeitr&auml;ume m&uuml;ssen lang genug gew&auml;hlt werden, um kurzfristige Ausschl&auml;ge in der Statistik nicht mit echten Wirkungen zu verwechseln und um auch langfristige Trends zu erkennen. Als ideal sind Zeitr&auml;ume von je zwei Jahren vor und nach der Installation des Systems anzusehen. Die langfristige Evaluation ist auch deshalb n&ouml;tig, weil die Einf&uuml;hrung eines Kamerasystems &uuml;blicherweise von Publizit&auml;t begleitet ist und deshalb eine Pr&auml;ventionswirkung allein schon durch die Aufmerksamkeit der &Ouml;ffentlichkeit zu erwarten ist. Die Monate unmittelbar vor und nach Einf&uuml;hrung eines Kamerasystems sind also wenig aussagekr&auml;ftig. Au&szlig;erdem m&uuml;ssen, um erstens allgemeine Trends von den in den &uuml;berwachten Zonen festgestellten unterscheiden zu k&ouml;nnen, und zweitens territoriale Verlagerungen zu erkennen, neben der eigentlichen &Uuml;berwachungszone auch weitere angrenzende und &uuml;bergreifende Gebiete mit untersucht werden. Es darf dabei nicht der Fehler gemacht werden, nur innerhalb derselben Stadt etwa &uuml;berwachte Stra&szlig;en mit angrenzenden, nicht &uuml;berwachten zu vergleichen. Es kann n&auml;mlich, insbesondere bei &Uuml;berwachung von Stadtzentren mit vielen Kameras, zu einer Streuung des unmittelbaren Pr&auml;ventionseffekts &uuml;ber die eigentlich &uuml;berwachten Zonen hinaus kommen (sog. diffusion of benefits), weil potentielle T&auml;ter nicht das genaue Blickfeld der Kameras kennen und deshalb den gesamten Bereich meiden. F&uuml;r die Bewertung einer vorher\/nachher Deliktsz&auml;hlung kommt es darauf an, genau zu bestimmen, ob unabh&auml;ngig von der Kamera&uuml;berwachung Ver&auml;nderungen stattfanden, die als m&ouml;gliche St&ouml;rvariablen in Betracht kommen. Dabei ist insbesondere eine ver&auml;nderte r&auml;umliche Gestaltung zu ber&uuml;cksichtigen. Des Weiteren muss auf die Einf&uuml;hrung weiterer Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen, auf verkehrstechnische Ver&auml;nderungen oder auch auf organisatorische Ver&auml;nderungen bei der Polizei als St&ouml;rvariablen R&uuml;cksicht genommen werden. Weil mit der Kamera&uuml;berwachung m&ouml;glicherweise manche Delikte (etwa einfache K&ouml;rperverletzungen unter Betrunkenen) erst zus&auml;tzlich bekannt werden, andere verlagert werden und wiederum andere tats&auml;chlich verhindert, ist die Ver&auml;nderung der Gesamtzahl begangener Delikte weniger bedeutsam. Wichtig ist also eine Aufgliederung nach Deliktsarten. Ich will nun einige Ergebnisse der unabh&auml;ngigen Evaluationsforschung in Gro&szlig;britannien zusammenfassen, das Land, in dem seit &uuml;ber zehn Jahren mit Video&uuml;berwachung in gr&ouml;&szlig;tem Umfang Erfahrungen gemacht werden. Die Ergebnisse sind uneindeutig. W&auml;hrend in einigen, vor allem Mittelst&auml;dten und kleineren Gro&szlig;st&auml;dten zumindest in Teilbereichen Pr&auml;ventionserfolge messbar waren, ist dies in anderen z.B. in den 700.000 Einwohner-St&auml;dten Birmingham und Glasgow nicht der Fall gewesen. Video&uuml;berwachung ist offenbar unter bestimmten Voraussetzungen geeignet, die Begehungsanzahl bestimmter Delikte in bestimmten R&auml;umen zu mindern, unter anderen Voraussetzungen eher nicht. Im Einzelnen sind Wirkungen am ehesten zu erzielen bei Verm&ouml;gensdelikten, und hier bei ortsfesten Deliktsgelegenheiten. Dies trifft in den Innenst&auml;dten ganz besonders zu auf kraftfahrzeug-bezogene Delikte. Hier lie&szlig;en sich in Gro&szlig;britannien teilweise ganz erstaunliche R&uuml;ckgangsraten messen. Allerdings &#8211; hier schon die erste Einschr&auml;nkung &#8211; sind in den 90er Jahren, wie Sie wissen, gerade bei Kraftfahrzeugen auch weitere Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen (Wegfahrsperren, Radio-Diebstahlsicherungen) erfolgreich gewesen. Gewisse Erfolge meinte man auch bei Einbruchdiebst&auml;hlen in Gesch&auml;ftszonen messen zu k&ouml;nnen. Jedoch wurde gerade hier auch eine Verlagerung in nicht &uuml;berwachte Gesch&auml;ftszonen der Nachbarst&auml;dte und Vororte festgestellt bzw. konnte dies nicht ausgeschlossen werden. Bei langfristiger Beobachtung lie&szlig; sich als ein allgemeiner Trend feststellen, dass sich auch bei den zun&auml;chst pr&auml;ventiv erfolgreicheren Projekten nach l&auml;ngerer Zeit ein gewisser Gew&ouml;hnungseffekt abzeichnete, die zun&auml;chst gemessene Wirksamkeit der &Uuml;berwachung sich also wieder relativierte. II. Deliktsaufkl&auml;rung\/Strafverfolgung1. Einsatzm&ouml;glichkeiten Das zweite genannte wesentliche Ziel der Video&uuml;berwachung ist die Erleichterung von Deliktsentdeckung und -aufkl&auml;rung. Diese Funktion kann sich je nach konkreter Nutzung der Kameras im Polizeialltag mehrdimensional darstellen: Zun&auml;chst kann eine Straftat unmittelbar vom Beobachter im Kontrollraum wahrgenommen werden und diese Information an mit ihm in Funkkontakt stehenden Streifenpolizisten weitergeleitet werden. Umgekehrt k&ouml;nnen im Einsatz stehende Polizisten von der Kamera Unterst&uuml;tzung anfordern, etwa bei der Verfolgung von T&auml;tern, bis hin zur Einsatzleitung per &Uuml;berwachungskamera. Au&szlig;erdem kann die Kamera f&uuml;r visuelle Streifeng&auml;nge genutzt werden, um Personen, nach denen gefahndet wird, aufzufinden. Und schlie&szlig;lich kann gespeichertes Videomaterial unmittelbar als Beweismittel genutzt werden. Technische Weiterentwicklungen sind m&ouml;glich und teilweise &#8211; vor allem im Ausland &#8211; schon in Betrieb: Dies betrifft etwa den automatischen Abgleich von Merkmalen mit Fahndungsdateien &#8211; zurzeit vor allem bei Fahrzeugkennzeichen. F&uuml;r Gro&szlig;parkpl&auml;tze ist bereits das automatische Erkennen von &#8222;verd&auml;chtigem Verhalten&#8220; in Erprobung. Geht eine Person nicht nur auf ein Fahrzeug zu, sondern macht sich an mehreren zu schaffen, oder braucht sie &#8222;verd&auml;chtig&#8220; lang, das Fahrzeug zu &ouml;ffnen, dann schl&auml;gt das System Alarm. Die Kameratechnik selbst ist weit fortgeschritten; so sind auch die Nachtsicht und das Erkennen von Details aus gro&szlig;er Kameraentfernung heute technisch unproblematisch. Die konkrete Nutzung der Kameras kann allerdings dazu f&uuml;hren, dass ein ohnehin gegebener Selektionseffekt bei der Strafverfolgung noch verst&auml;rkt wird: Bei der Kamera&uuml;berwachung werden bevorzugt solche Personen genauer beobachtet, die durch Alter, Kleidung und Verhaltensweisen ein allgemeines polizeiliches Verdachtsbild am ehesten erf&uuml;llen. Im Gegensatz zur normalen Streifent&auml;tigkeit, die selbstverst&auml;ndlich auch verdachtsbildgesteuert vorgeht, wird aber bei der Kamera&uuml;berwachung durch Fokussierung auf bestimmte Personen der Rest des &uuml;berwachten Gebietes ausgeblendet. Ein solcher Selektionseffekt kann auch schon aus der Standortwahl resultieren, wenn etwa beliebte Treffpunkte Jugendlicher oder Obdachloser zur Installation gew&auml;hlt werden. Hinsichtlich terroristischer Straftaten ist eine Effektivierung der Fahndung insbesondere bei der gezielten &Uuml;berwachung von Grenz&uuml;berg&auml;ngen, Flugh&auml;fen etc. zu erwarten. Die Verbesserung der Fahndungsma&szlig;nahmen auch mithilfe von Gesichtserkennung hat hier einige Aussicht auf Erfolg. Die Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlicher Pl&auml;tze hat hier hingegen geringe bis gar keine Bedeutung. Dass ein gesuchter Terrorist bei &Uuml;berquerung eines kamera&uuml;berwachten Platzes &#8222;entdeckt&#8220; wird, w&auml;re ein sehr zuf&auml;lliges Ereignis. 2. Evaluation der repressiven Wirkungen Hinsichtlich der Evaluation der Wirksamkeit im Hinblick auf die Deliktsaufkl&auml;rung ist zu beachten, dass erfolgreiche Strafverfolgung und Pr&auml;vention sich von ihrer theoretischen Basis her ausschlie&szlig;en. Wer erfolgreich in der Verhinderung von Delikten ist, wird im Bereich der Kameras weniger Taten feststellen und verfolgen k&ouml;nnen. Wo dies Thema von Untersuchungen in Gro&szlig;britannien war, brachten die Kameras keine signifikante Erh&ouml;hung in den Festnahmeraten bei den Delikten Einbruchsdiebstahl, Sachbesch&auml;digung, Diebstahl aus und an Kfz. Signifikante Erh&ouml;hungen gab es jedoch bei britischen Ordnungsdelikten wie &ouml;ffentliche Trunkenheit, Bettelei, &ouml;ffentliches Urinieren, unsachgem&auml;&szlig;e Abfallbeseitigung und Ruhest&ouml;rungen. Zumeist seien Jugendliche und Heranwachsende mit diesen Verhaltensweisen auff&auml;llig geworden. Anders als man vermuten w&uuml;rde, ist es nicht so, dass die Beobachtung im Monitorraum h&auml;ufiger zum Eingreifen von Polizeibeamten f&uuml;hrt, sondern umgekehrt l&ouml;st h&auml;ufiger die Anforderung der Kamera&uuml;berwachung durch Streifenbeamte auf der Stra&szlig;e oder durch Anzeigeerstatter eine &Uuml;berwachung\/Aufzeichnung im Monitorraum aus. Die M&ouml;glichkeit, gespeichertes Videomaterial nachtr&auml;glich auf angezeigte Vorf&auml;lle hin durchzusehen, ist hingegen kaum effektiv. So wurde w&auml;hrend des Untersuchungszeitraums in Kings Lynn in 300 F&auml;llen versucht, sp&auml;ter bekannt gewordene Delikte mit archivierten Aufzeichnungen aufzukl&auml;ren &#8211; in nur 3 F&auml;llen (=1%) gelang dadurch die Identifikation von T&auml;tern, in den allermeisten F&auml;llen hatte die Kamera den betreffenden Vorgang gar nicht aufgenommen. Insgesamt zeigt sich, dass eine Verbesserung der Strafverfolgung durch Video&uuml;berwachung kaum in dem Ma&szlig;e erzielt wird, wie es die Polizei erhofft hat. III. Sicherheitsgef&uuml;hl\/Kriminalit&auml;tsfurcht Neben den Faktoren Kriminalpr&auml;vention und effektivierte Straftatenverfolgung wird als drittes Ziel der Einf&uuml;hrung eines Video&uuml;berwachungssystems angef&uuml;hrt, das Sicherheitsgef&uuml;hl der B&uuml;rger solle erh&ouml;ht werden, bzw. ihre Kriminalit&auml;tsfurcht vermindert. Insofern kann die Diskussion um die Einf&uuml;hrung von Video&uuml;berwachung auch eingeordnet werden in den Diskurs um &#8222;Angst vor Verbrechen&#8220; als einem der zentralen Aspekte moderner Kriminalpolitik. 1. Bedeutung der Kriminalit&auml;tsfurcht bzw. des Sicherheitsgef&uuml;hls a) Kriminalit&auml;tsfurcht als politischer FaktorKriminalit&auml;tsfurcht stellt einen wichtigen politischen Faktor dar, den politisch Verantwortliche zum Teil bewusst nutzen oder gar ausl&ouml;sen, der sie zum Teil aber auch &#8211; etwa in Konkurrenz zur jeweiligen Opposition &#8211; zu politischer Handlung n&ouml;tigt. Dies gilt auch hierzulande, obwohl Deutschland im Hinblick auf die Bedrohung durch Kriminalit&auml;t auf offener Stra&szlig;e derzeit zu den sichersten Regionen der Welt zu z&auml;hlen ist. F&uuml;r die Installation von Video&uuml;berwachungskameras wird angef&uuml;hrt, einerseits k&ouml;nnten tats&auml;chlich Straftaten und andere furchtausl&ouml;sende Faktoren an den &uuml;berwachten Orten durch Kriminalpr&auml;vention vermindert werden, also mittelbar dadurch auch der Anlass f&uuml;r Kriminalit&auml;tsfurcht, andererseits k&ouml;nnte das Wissen um eine polizeiliche &Uuml;berwachung schon unmittelbar ein erh&ouml;htes Sicherheitsgef&uuml;hl bewirken. Skeptisch muss angemerkt werden, dass eine positive Beeinflussung des Sicherheitsgef&uuml;hls bei anderen situativen Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen bislang kaum empirisch festzustellen war.b) Kriminalit&auml;tsfurcht und VerkaufsklimaIm Hinblick auf das Thema Sicherheitsgef&uuml;hl erscheint wichtig, die j&uuml;ngere Entwicklung des Verkaufs- und Einkaufsverhaltens mit einzubeziehen. Immer mehr Einzelhandel findet in Einkaufszentren au&szlig;erhalb der Innenst&auml;dte statt, in diesen Einkaufszentren wird aber sowohl im Zugangsregime als auch in der Kamera&uuml;berwachung eine bestimmte Sicherheitsphilosophie verfolgt, die sich nicht nur an Kriminalit&auml;t, sondern auch oder vielmehr vor allem an konsumfreundlichen Ordnungsprinzipien orientiert. Insofern treten die innenst&auml;dtischen Gesch&auml;ftszonen direkt in Konkurrenz zu den Einkaufszentren, in denen der blo&szlig;e nichtkonsumierende Aufenthalt bestimmter Bev&ouml;lkerungsgruppen nicht geduldet wird. Die Tendenz geht dahin, auch in den Innenst&auml;dten ein &auml;hnlich &#8222;sicheres&#8220; Konsumklima zu erzeugen, um konkurrieren zu k&ouml;nnen. In dem Ma&szlig;e, wie das Einkaufen weniger als reine Versorgung mit lebenswichtigen G&uuml;tern, sondern mehr als Freizeitbesch&auml;ftigung f&uuml;r sich betrachtet wird, in demselben Ma&szlig;e erscheint es den Warenanbietern eine politisch auch eingeforderte &ouml;konomische Notwendigkeit, dasselbe Ma&szlig; an &#8222;Sicherheit&#8220; bzw. &#8222;Sicherheitsgef&uuml;hl&#8220; zu produzieren. Ein Element dieser Sicherheitsproduktion ist dabei die Video&uuml;berwachung.In diesem Zusammenhang kommt es auf eine Effektivit&auml;t im Hinblick auf Kriminalit&auml;tspr&auml;vention nicht mehr entscheidend an &#8211; die manifestierte, zuweilen auch nur symbolische Aktivit&auml;t der Sicherheitsproduktion wird unabh&auml;ngig von erfolgreicher Kriminalpr&auml;vention ein wesentlicher Grund f&uuml;r die Einf&uuml;hrung solcher Systeme. a) Grundlegendes Es stellt noch keine Evaluationsforschung betreffend Beeinflussung des Sicherheitsgef&uuml;hls durch Video&uuml;berwachung dar, wenn Personen nach ihrer Einstellung zur Video&uuml;berwachung gefragt werden, auch dann nicht, wenn sie sich f&uuml;r die Kamera&uuml;berwachung mit dem Argument aussprechen, sie w&uuml;rden sich dann sicherer f&uuml;hlen. Dennoch wird oftmals mit hohen Zustimmungsraten argumentiert, wenn Video&uuml;berwachung eingef&uuml;hrt werden soll. Regelm&auml;&szlig;ig ist auch eine solche verbreitete generelle Zustimmung der Bev&ouml;lkerung zu den Kameras ermittelt worden. Allerdings sind die Befragungsergebnisse teilweise abh&auml;ngig vom Wortlaut der Fragestellung (&#8222;zu Ihrer Sicherheit&#8220;, &#8222;zur Kriminalpr&auml;vention&#8220;) und von der Einbettung in andere Fragen zur Kriminalit&auml;t. Die Zustimmung kann auch durch Verschweigen wichtiger Aspekte, etwa alternativer Pr&auml;ventionsm&ouml;glichkeiten k&uuml;nstlich erh&ouml;ht werden. So wurden in Gro&szlig;britannien vielerorts die immensen Kosten der Kamera&uuml;berwachung zum Teil durch Personalreduzierung bei der Polizei wieder eingespart. Das Nennen eines solchen Zusammenhangs ist geeignet, den Gewinn an (erfragtem) Sicherheitsgef&uuml;hl wieder in sein Gegenteil zu verkehren. Dies ist f&uuml;r die deutsche Diskussion insofern bedeutsam, als nach der subjektiven Einsch&auml;tzung der Betroffenen, das Sicherheitsgef&uuml;hl insbesondere von (Fu&szlig;-)streifen der Polizei gef&ouml;rdert werden k&ouml;nnte. Der starke Zusammenhang zwischen Zustimmung und Diskursumfeld wird best&auml;tigt durch eine j&uuml;ngst ver&ouml;ffentlichte Studie zum Leipziger Video&uuml;berwachungsprojekt. Hier wurden einerseits konkrete Anl&auml;sse zur Furcht erfragt und dann die Einstellung zur Video&uuml;berwachung. Insgesamt ergab sich eine hohe pauschale Zustimmungsrate, allerdings fiel diese bei differenzierterer Befragung auch sehr differenziert aus. Insbesondere wurde die Video&uuml;berwachung bei Vorgabe alternativer Sicherheitsma&szlig;nahmen als nicht mehr vorzugsw&uuml;rdig gesehen. Aber mit dieser Untersuchung- das will ich noch einmal betonen- ist noch keine Evaluation des Sicherheitsgef&uuml;hls unter Video&uuml;berwachung erfolgt, sondern es wurde die Einstellung zur Video&uuml;berwachung erforscht, die allenfalls vage R&uuml;ckschl&uuml;sse auf das Sicherheitsgef&uuml;hl zul&auml;sst. b) Messmethodik Wie l&auml;sst sich nun das Sicherheitsgef&uuml;hl selbst messen? Die g&auml;ngige Methode ist, vor und nach Installation betroffene Personen unmittelbar nach ihrem Sicherheitsgef&uuml;hl zu befragen. Es bietet sich dabei an, den &uuml;blichen weltweit genutzten Standardindikator f&uuml;r Kriminalit&auml;tsfurcht zu verwenden. Gefragt wird dabei: &#8222;Wie sicher f&uuml;hlen Sie sich in ihrer Wohngegend, wenn Sie bei Dunkelheit allein auf die Stra&szlig;e gehen oder gehen w&uuml;rden?&#8220; Dies kann entsprechend abge&auml;ndert auf die &uuml;berwachten Zonen, die ja meist nicht Wohngegenden, sondern eher zentrale Zonen sind, bezogen werden. Methodische Bedenken sind insofern angebracht, als schon die sprachliche Reflexion &uuml;ber Angst oder Furcht nicht mit dem zugrunde liegenden tats&auml;chlich empfundenen Gef&uuml;hl identisch ist. Vor dem Hintergrund, dass die Messung der Kriminalit&auml;tsfurcht schon generell keine klare Trennung zwischen der Angst, Opfer einer Straftat zu werden und allgemeinen Verunsicherungen der Lebenswelt erlaubt, ist also fraglich, ob trennscharf unterschieden werden kann, welchen Einfluss einzelne ortsfeste Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen auf das Geflecht von kognitiven und emotionalen Faktoren nimmt. Eine Befragung im Rahmen der Kameraeinf&uuml;hrung kann auch insofern Validit&auml;tseinschr&auml;nkungen unterliegen, weil meist im Verlauf einer schon stattfindenden Diskussion vermehrt &uuml;ber Kriminalit&auml;t im betroffenen Bereich berichtet und diskutiert wird, und ein ge&auml;u&szlig;ertes Bed&uuml;rfnis nach mehr Sicherheit erst ausgel&ouml;st werden kann durch eine verst&auml;rkte Besch&auml;ftigung mit dieser Thematik. Erforderlich w&auml;re es daher, entsprechende Befragungen m&ouml;glichst zeitlich und thematisch unabh&auml;ngig von einer lokalpolitischen &#8222;Kameradiskussion&#8220; durchzuf&uuml;hren. Auch eine Wiederholung der Befragung nach einiger Zeit w&auml;re erforderlich, um den Effekt eines m&ouml;glicherweise nur kurzfristig durch die &ouml;ffentliche Debatte ver&auml;nderten Sicherheitsgef&uuml;hls zu kontrollieren. Weitere St&ouml;rfaktoren sind (wie bei der Evaluation der Pr&auml;vention) etwa sonstige kriminalpr&auml;ventive Ma&szlig;nahmen auf kommunaler Ebene. Es ist auch zu beachten, dass auch offene Kameras bzw. Kamerastandorte von vielen Menschen schon nach wenigen Monaten &uuml;berhaupt nicht mehr wahrgenommen werden bzw. in Vergessenheit geraten sind. Das hei&szlig;t, wir haben einen Gew&ouml;hnungseffekt sowohl auf potentieller T&auml;terseite als auch auf potentieller Opferseite. c) Einzelne Ergebnisse Wie schauen nun die Ergebnisse solcher Untersuchungen aus? In Birmingham und Glasgow ergab sich bei den Umfragen vor und nach Kamerainstallation insgesamt kaum ein messbarer Unterschied hinsichtlich des Sicherheitsgef&uuml;hls. Dies lag zum gr&ouml;&szlig;ten Teil daran, dass die Kameras zur Zeit der Umfrage schon wieder in Vergessenheit geraten waren, und nur diejenigen, welche die Kamera&uuml;berwachung &uuml;berhaupt noch wahrnahmen, angaben, sich etwas sicherer zu f&uuml;hlen, Auch dieses Ergebnis lag nur knapp &uuml;ber der Signifikanzgrenze. Hinzu kommt, dass das m&ouml;glicherweise durch Kameras gewonnene Sicherheitsgef&uuml;hl sehr fragil erscheint: Schon einzelne Opfererfahrungen oder Beobachtungen im Kamerablickfeld k&ouml;nnen bei Betroffenen, Beobachtern und medial dar&uuml;ber Informierten die urspr&uuml;ngliche Unsicherheit manifestieren und die &#8222;gef&uuml;hlsm&auml;&szlig;ige&#8220; Kamerawirkung auf Null reduzieren. Um den Umgang mit dem Sicherheitsgef&uuml;hl &#8222;praktisch&#8220; deutlich zu machen, hier ein Beispiel aus Regensburg, wo im Jahr 2000 das erste bayerische Pilotprojekt Video&uuml;berwachung stattfand. Die Standortwahl wurde etwa in Regensburg damit begr&uuml;ndet, dass hier &#8222;Angst-R&auml;ume&#8220; gegeben seien. Der Begriff &#8222;Angst-Raum&#8220; stammt aus der Raum- und Stadtplanung und soll Orte bezeichnen, die durch objektive Raumgestaltung oder subjektive Wahrnehmung Bedrohtheits- oder Angstgef&uuml;hle ausl&ouml;sen. &Uuml;berwiegend tauchte der Begriff bislang in Untersuchungen auf, die Kriminalit&auml;tsfurcht, haupts&auml;chlich von Frauen, in Bezug zur Stadtgeographie und Architektur setzten. Die von der Polizeidirektion Regensburg zur Begr&uuml;ndung der Kamerastandorte herangezogene Diplomarbeit im Fach Geographie stellt eine Repr&auml;sentativbefragung von Frauen &uuml;ber 14 Jahren dar. Die Ausgangsfrage war: &#8222;Kennen Sie Orte, an denen sie unangenehme Reaktionen von M&auml;nnern erwarten, so dass sie sich an diesen Orten unsicher f&uuml;hlen?&#8220; In der Untersuchung wurden von den befragten Frauen &uuml;berwiegend Orte in der Regensburger Innenstadt benannt. Allerdings ist dies erwartungsgem&auml;&szlig;: Befragt man repr&auml;sentativ Personen aus einer ganzen Stadt wird erwartungsgem&auml;&szlig; die Innenstadt insgesamt &ouml;fter genannt werden, da sie in der Regel allen als Zentrum fungiert, w&auml;hrend die jeweiligen Wohnbezirke nur von denjenigen h&auml;ufig frequentiert werden, die dort wohnen. Die konkreten &#8222;Angst-R&auml;ume&#8220;, die von der Diplomandin 1995 in Regensburg identifiziert worden waren, dienten zwar pauschal zur Begr&uuml;ndung daf&uuml;r, dass eine Kamera&uuml;berwachung in der Innenstadt sinnvoll sei, jedoch wurden die Kameras dann &uuml;berwiegend an ganz anderen Orten eingesetzt. Im Bericht des bayerischen Innenministers hei&szlig;t es etwa zum Kamerastandort Bahnhofsvorplatz und Domplatz in Regensburg &#8222;Diese Pl&auml;tze werden von einer Vielzahl von Personen frequentiert, woraus sich zwangsl&auml;ufig negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgef&uuml;hl der B&uuml;rger ergeben.&#8220; Das Argument ist schlicht falsch, da gerade die Belebtheit eines Platzes f&uuml;r das Sicherheitsgef&uuml;hl keine negativen Auswirkungen hat. Das Sicherheitsgef&uuml;hl ist eher negativ belastet bei unbelebten, un&uuml;bersichtlichen und dunklen Pl&auml;tzen, wie sie in der genannten Diplomarbeit auch als Angst-R&auml;ume identifiziert wurden, w&auml;hrend bei Bedrohtheitsgef&uuml;hlen &#8211; wie jeder bei sich selbst feststellen kann &#8211; eher belebte Pl&auml;tze aufgesucht werden, da man sich intuitiv von anderen Menschen Beistand und Schutz erhofft. Umso unverst&auml;ndlicher war die Standortauswahl der Videokameras: Es wurden vor allem belebte Pl&auml;tze in Regensburg &uuml;berwacht, also Pl&auml;tze mit einer internen &Uuml;berwachung durch die B&uuml;rger selbst. Verst&auml;ndlich ist diese Auswahl nur, wenn man ein anderes Interesse als ma&szlig;geblich ansieht: Die polizeiliche Ordnungsaufgabe. Im Bericht des bayerischen Innenministers taucht mehrfach &#8222;aggressives Betteln und Anp&ouml;beln&#8220; als unerw&uuml;nschtes, mit der Video&uuml;berwachung zu regulierendes menschliches Verhalten auf. So unangenehm diese Verhaltensweisen sein m&ouml;gen: Straftaten sind es nicht. Mit dem Bezug auf eine Bedrohung der Sicherheit werden tats&auml;chlich Ordnungsst&ouml;rungen &#8222;bek&auml;mpft&#8220;. Allerdings muss hier darauf hingewiesen werden, dass in Regensburg nach Abschluss der Versuchsphase nur noch drei von insgesamt neun Kamerastandorten beibehalten wurden, nachdem man erkannt hatte, dass mit den &uuml;brigen Standorten kaum eine Wirkung hinsichtlich der angegebenen Ziele messbar war. Insofern ist positiv festzustellen, dass die Administration in diesem Fall offenbar nicht unbedingt eine allgemeine Ausdehnung der &Uuml;berwachung angestrebt hat. IV. Disziplinierungsfunktion Ich m&ouml;chte abschlie&szlig;end noch auf die Kritikpunkte eingehen, die in der kritischen Kriminologie, aber auch seitens der kritischen &Ouml;ffentlichkeit gegen Video&uuml;berwachung geltend gemacht werden. Dies geschieht vor allem im Zusammenhang mit den disziplinierenden Effekten der Kamera&uuml;berwachung, Stichwort Orwells Dystopie &#8222;1984&#8220;. So wird teilweise vermutet, die &Uuml;berwachung, die mit einem angeblichen bzw. absichtlich hervorgerufenen Sicherheitsbed&uuml;rfnis der Bev&ouml;lkerung legitimiert werde, folge ganz allgemein einem staatlichen Konzept der Disziplinierung und Ausdehnung von Macht. Nicht unbedingt die viel zu aufw&auml;ndige tats&auml;chliche Beobachtung, aber das Wissen um eine m&ouml;gliche st&auml;ndige Beobachtung diszipliniere die Menschen und sei letztlich ein Instrument der Herrschaftsaus&uuml;bung. Zudem sei &#8211; und das h&auml;ngt mit der zuvor schon aufgezeigten &#8222;eigentlichen&#8220; Absicht der Kameraaufsteller zusammen, n&auml;mlich unangenehme angeblich oder tats&auml;chlich konsumsch&auml;dliche Personengruppen per &Uuml;berwachung zu vertreiben &#8211; die Video&uuml;berwachung ein Instrument der Ausgrenzung. Diese Bedenken wiegen schwer und angesichts der Ausdehnung, die die Video&uuml;berwachung in Gro&szlig;britannien inzwischen erreicht hat, erscheinen sie auch sehr berechtigt. Beide Sichtweisen, die letztlich in einer kapitalismuskritischen Sto&szlig;richtung m&uuml;nden, k&ouml;nnen nicht ignoriert werden. Es ist m&ouml;glicherweise auch der in Deutschland vergleichsweise kritischen Haltung gegen staatliche Datensammlung und -&uuml;berwachung zu verdanken, dass hierzulande bislang nicht ein &Uuml;berwachungsausbau wie in Gro&szlig;britannien geschehen ist und sogar &Uuml;berwachungsbef&uuml;rworter wie der bayrische Innenminister eine &#8222;totale &Uuml;berwachung&#8220; von Innenst&auml;dten weit von sich weisen. Teilweise haben die Forscher auch Adressaten der Video&uuml;berwachung befragt, um mehr &uuml;ber die m&ouml;gliche Verlagerung von deliktischen Aktivit&auml;ten zu erfahren. Dabei wurde mit qualitativer Methodik eine Untersuchungsgruppe von 30 Verurteilten, zum Teil unter Bew&auml;hrung stehenden Delinquenten im Alter zwischen 16 und 41 Jahren ausgew&auml;hlt. In der Befragung ergab sich, dass die Untersuchten &uuml;berwiegend die Kameras begr&uuml;&szlig;ten, da sie sich selbst sicherer f&uuml;hlten. Insbesondere das schnellere Eingreifen der Polizei, bevor etwa Schl&auml;gereien eskalierten, wurde von ihnen positiv vermerkt. Dieses mag &uuml;berraschen, ist jedoch verst&auml;ndlicher, wenn man sich vor Augen h&auml;lt, dass Menschen, die gelegentlich Straftaten begehen, h&auml;ufiger auch Opfer von Straftaten sind. Dieses Ergebnis erscheint vor dem Hintergrund interessant, dass hier offenbar die bef&uuml;rchtete &#8222;Machtaus&uuml;bung&#8220; durch Kamerabeobachtung nicht greift. Selbstbewusst &#8222;nutzen&#8220; die Beobachteten die Kameras selbst als &#8222;Eskalationsverh&uuml;tung&#8220;. Sie gehen offenbar davon aus, dass am anderen Ende kein gro&szlig;er Bruder sitzt, sondern ein umgeschulter Streifenbeamter. Zudem spricht nat&uuml;rlich auch der mehrfach best&auml;tigte Gew&ouml;hnungseffekt gegen eine effektive Disziplinierung durch Video&uuml;berwachung allein. Ebenso wie die anderen Effekte durch Gew&ouml;hnung vermindert werden oder ganz entfallen, wird derjenige, der eine Kamera gar nicht mehr wahrnimmt, sich durch sie auch nicht diszipliniert f&uuml;hlen. Dies rechtfertigt umgekehrt nicht eine staatliche Vorgehensweise, die grunds&auml;tzlich von der Sichtweise eines Verdachts gegen die B&uuml;rger ausgeht. Jede &Uuml;berwachung, und hiermit ist jeder einzelne Kamerastandort gemeint, bedarf der selbst&auml;ndigen Legitimation. Ich m&ouml;chte in einigen Thesen ein Fazit formulieren: 1. Video&uuml;berwachung kann bestimmte Delikte unter bestimmten Umst&auml;nden verhindern. Sie kann auch zu einer Erleichterung der Polizeiarbeit f&uuml;hren, wenn auch die unmittelbare Beobachtung einer Deliktsbegehung nicht besonders h&auml;ufig vorkommt. Begrenzt sind die unmittelbaren Wirkungen auf das Sicherheitsgef&uuml;hl der Bev&ouml;lkerung. Sie h&auml;ngen stark mit der Wahrnehmung der Kameras zusammen und sind leicht zu ersch&uuml;ttern durch negative Erfahrungen. 2. Sinnvoll erscheint die &Uuml;berwachung allenfalls im Hinblick auf eine Pr&auml;vention bei ortsfesten Deliktsgelegenheiten, Denkm&auml;ler, Kunstobjekte, Parkpl&auml;tze. Hinzu kommen Orte, die schutzbed&uuml;rftige Personen notwendig passieren m&uuml;ssen, wo also selbst bei Verlagerung von Straftatenbegehung eine ortsbeschr&auml;nkte Pr&auml;vention w&uuml;nschenswert bleibt: Br&uuml;cken und Tunnel, Gr&uuml;nanlagen mit Durchgangscharakter, Verbindungs- und Umsteigewege bei &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln. 3. Vorhandene Kameras m&uuml;ssen benutzt werden; unmittelbar im Kamerablickfeld stattfindende Straftaten sollten tats&auml;chlich eine polizeiliche Reaktion hervorrufen. Wer dies nicht sicherstellen will oder kann, sollte auf die Kamera&uuml;berwachung verzichten, da sonst allein die negativen Beeintr&auml;chtigungseffekte bleiben, nicht aber tats&auml;chliche positive Sicherheitsaspekte diese Beeintr&auml;chtigung ausgleichen k&ouml;nnen. 4. Von vornherein ist bei einer Kosten-Nutzen-Analyse davon auszugehen, dass die ersten m&ouml;glicherweise positiven Pr&auml;ventionseffekte nach einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren aller Wahrscheinlichkeit nach wieder r&uuml;ckl&auml;ufig sein werden.","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/mueller\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/mueller\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/mueller\/","name":"M\u00fcller Archive - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/mueller\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/mueller\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Innere Sicherheit","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Konferenz Sicherheit vor Freiheit","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/innere-sicherheit\/sicherheit-vor-freiheit\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"M\u00fcller"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/106","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/92"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/presse?categories=106"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/termin?categories=106"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation?categories=106"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/thema?categories=106"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}