{"id":2904,"count":0,"description":"<p>12.06.2008<\/p><h1>Laudatio f\u00fcr Christiane Ernst-Zettl<\/h1><div><div><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\/\"><span class=\"migrated-image\"><img class=\"migrate-image\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/61468a57db.jpg\"><\/span><\/a><dd class=\"csi-caption\"><p>Copyright Humanistische Union<\/p><\/dd><\/div><div><p>\u00a0<\/p>\r\n<p><b>Hintergrund der Laudatio, die Rede wurde frei gehalten<\/b>\r\n<\/p>\r\n<p><b>von Florian Pfaff<\/b>\r\n<\/p>\r\n<p>\u00a0<\/p>\r\n<p>Sehr geehrte Frau Hauptfeldwebel Ernst-Zettl - nachdem wir uns gut kennen, verwende ich auch bei diesem offiziellen Anlass, der Verleihung des Preises \u201cAufrechter Gang\u201d, lieber das Du - also: liebe Christiane, liebe Freunde, meine sehr geehrten Damen und Herren,\r\n<\/p>\r\n<p>als die HUMANISTISCHE UNION M\u00fcnchen mich fragte, ob ich die heutige Verleihung be-f\u00fcrwortete und bereit sei, die Laudatio zu halten, habe ich nicht lange gebraucht, um beides mit gro\u00dfer Freude zu bejahen. Einen Menschen auszuzeichnen, der eine solche Ehrung ver-dient, bereitet mir ebenso gro\u00dfe Freude, wie es mir derzeit in der Seele weh tut, mit ansehen bzw. am eigenen Leibe erfahren zu m\u00fcssen, dass Leute, die Recht und Moral nicht mehr ach-ten, dazu beitragen, dass dagegen einfach versto\u00dfen werden kann. Die Menschen l\u00fcgen wohl gerne, f\u00fchren gerne sogar verlogene Kriege. Der im M\u00e4rz leider verstorbene Professor Joseph Weizenbaum formulierte dies so: \u201cNat\u00fcrlich betet man darum, dass die Menschen ehrlich und friedlich sind. Aber das ist nicht sehr realistisch.\u201d Liebe Christiane: Du hast etwas Licht in diesen Tunnel gebracht. Nicht, weil Du besonders friedlich gewesen w\u00e4rst, schlie\u00dflich geh\u00f6rt es zu Deinem Beruf, Dich nicht an Kriegen zu beteiligen, nur Menschen zu helfen, sondern weil Du besonders ehrlich warst und diesen Status auch dann noch respektiert hast, als andere einen Versto\u00df dagegen forderten.\r\n<\/p>\r\n<p>Der \u201cAufrechte Gang\u201d wird heuer zum ersten Mal seit 2002 wieder verliehen. Doch auch wenn es sechs Jahre gedauert hat, war sich die Jury heuer einig: Nun hat sich jemand wieder den Preis verdient. Die Auswahl war - milit\u00e4risch gesprochen - ein Volltreffer. Da ich die Geschehnisse, aber vor allem auch das Umfeld, die Bundeswehr, selbst recht gut kenne, wei\u00df ich, dass Dir die Entscheidung, f\u00fcr die Du heute geehrt wirst, nicht ganz leicht gefallen sein kann. In der besonderen Situation, den geradezu abwegigen, vor einem Jahrzehnt \u00fcberhaupt nicht vorstellbaren Randbedingungen, nicht im eigentlichen Handeln, liegt auch die besonde-re Ehre, die Dir zuteil wird. Anders ausgedr\u00fcckt: Unter normalen Umst\u00e4nden, in einer rechts-treuen Armee oder mit ausschlie\u00dflich funktionierenden Institutionen zur \u00dcberwachung, die nicht dazu neigen, die Wahrheit zu unterdr\u00fccken, sondern eingreifen, wenn die Streitkr\u00e4fte aus dem Ruder laufen und ihrem verfassungsm\u00e4\u00dfigen Auftrag nicht mehr nachkommen, k\u00f6nnte man sagen, Du h\u00e4ttest lediglich Deine Pflicht getan, ohne vor den Folgen gro\u00dfe Angst haben zu m\u00fcssen. Das ist aber heute leider nicht mehr gew\u00e4hrleistet. Die Exekutive, die das Recht inzwischen offen bricht, sich auch an ungesetzlichen Kriegen, also an Verbrechen, be-teiligt und das V\u00f6lkerrecht ignoriert, kann all das offenbar relativ ungest\u00f6rt tun, steht scheinbar \u00fcber dem Recht. Sich rechtstreu verhaltende Soldaten werden dagegen zum Teil f\u00fcr ihr korrektes, sogar vorbildliches Verhalten belangt und gema\u00dfregelt. Die \u00f6ffentliche Emp\u00f6rung dar\u00fcber, jedenfalls die ver\u00f6ffentlichte Meinung, h\u00e4lt sich in erstaunlich engen Grenzen.\r\n<\/p>\r\n<p>Du hast - f\u00fcr sich betrachtet - keine Heldentat im Feldlager in Kabul begangen, sondern \u201cnur\u201d - in Anf\u00fchrungszeichen - das getan, was Dir in Deiner Ausbildung f\u00fcr diesen Einsatz beige-bracht worden war und was man Dir schriftlich mitgegeben hatte in Form einer Taschenkarte. Du warst als Oberfeldwebel der Bundeswehr im sanit\u00e4tsdienstlichen Einsatz und als milit\u00e4ri-sche Vorgesetzte auch f\u00fcr die Einhaltung des V\u00f6lkerrechts durch Deinen Stabsgefreiten ver-antwortlich. Als es darum ging, auch Kombattantenaufgaben zu \u00fcbernehmen, hast Du m\u00fcnd-lich und dann sogar schriftlich den beabsichtigten V\u00f6lkerrechtsbruch gemeldet und die eigene Mitwirkung daran in der Tat abgelehnt. Soll man eine obliegende Handlungsweise (eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit) w\u00fcrdigen, es anerkennen, dass jemand seine gesetzlich auferlegte Pflicht, das Humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht zu respektieren und seinen Neutralit\u00e4tsstatus zu wahren, beachtet? Steht nicht schon im Artikel 25 des Grundgesetztes, dass dieses V\u00f6lkerrecht Vor-rang hat vor dem nationalen Gesetz und war letzteres nicht im Einklang damit, stand das nicht sogar in deiner Taschenkarte? Man kann, ja man muss rechtstreues Verhalten heutzuta-ge leider bei uns (auch in der Bundeswehr) bisweilen als eine Besonderheit ansehen. Man muss Widerspruch w\u00fcrdigen, wenn man wei\u00df, dass die Bundeswehrf\u00fchrung es offensichtlich als gangbaren Weg ansieht, Recht zu brechen und Gesetzestreue nur mit dem Mund nach au-\u00dfen hin zu wahren, w\u00e4hrend der Apparat, wo er will, nach innen hin andererseits Druck auf-bauen kann und auch tats\u00e4chlich aufbaut, dagegen zu versto\u00dfen, sogar Untergebene nahezu unbehelligt zur Mitwirkung an schweren Straftaten anstiften kann, das offenbar zum Teil auch tut.\r\n<\/p>\r\n<p>Ein Beispiel:<br>Die Bundeswehr schreckt leider vor Sanktionierung, wenn jemand Recht und Moral h\u00f6her einstuft, als dass er sich an v\u00f6lkerrechtlichen Delikten wie dem Irakkrieg auch nur indirekt beteiligen w\u00fcrde, nicht zur\u00fcck. Wenn es nach ihr ginge, st\u00fcnde auf Respektierung des \u00a7 5 des Wehrstrafgesetzes, wenn jemand also pflichtgem\u00e4\u00df pr\u00fcft, ob er an Straftaten mitwirkt, be-kanntlich sogar Gef\u00e4ngnis. Bei diesem Verbrechen wurde mir (ob Sie es glauben oder nicht) schlicht befohlen wegzusehen. Und die Verantwortlichen haben wohl selbst diesem \u201cIdeal\u201d - in Anf\u00fchrungszeichen - entsprochen. So weit sind Recht und Moral inzwischen gesunken. Die Mitwirkung an Angriffskrieg ist der Bundeswehr wichtiger als die Beachtung des Wehr-strafgesetzes, wenn sie sich denn \u00fcberhaupt f\u00fcr die Rechtslage interessiert, die in Wahrheit bekanntlich darin best\u00fcnde, dass die Mitwirkung an einem v\u00f6lkerrechtlichen Delikt selbst ein v\u00f6lkerrechtliches Delikt darstellt. Leider muss der Bundeswehr in diesem Zusammenhang Anstiftung zur Begehung von Straftaten nachgesagt werden. An die Rechtsprechung h\u00e4lt sie sich inzwischen auch nicht mehr. Nachdem ihr letztinstanzlich bescheinigt worden war, dass sie bereits die Gewissensentscheidung gegen die Beteiligung am Irakkrieg zu akzeptieren gehabt h\u00e4tte, rief sie, anstatt die Entscheidung zu achten und sich zu entschuldigen, lieber zum Boykott des betreffenden Urteils in diesem Kernpunkt auf. Sie erkennt die Gewissens-entscheidung, um die es im Wesentlichen ging, (so unglaublich das klingen mag) einfach nicht an und hat eine Bef\u00f6rderungssperre verh\u00e4ngt. Solch offener Rechtsbruch ist es, dem wir Soldaten heute leider gegen\u00fcberstehen. Und, als w\u00e4re das noch nicht genug: Die einfachen Soldaten werden (intern, ohne gro\u00dfe \u00f6ffentliche Diskussion) bereits bestens auf die Mitwir-kung an k\u00fcnftigen Angriffen vorbereitet. Die Rechtslehrer werden angehalten, einfachen Sol-daten im Fall von Angriffskriegen Straffreiheit vorzugaukeln. Man sagt ihnen, sie sollen ein-fach auf die Politik vertrauen, auch, wenn sie erkennen, dass sie an derartigem V\u00f6lkerrechts-bruch mitwirken. Das Friedensgebot des Grundgesetzes (Artikel 26 GG) betreffe Soldaten \u201cohne Einfluss auf die politische Willensbildung\u201d nicht. Sie sollten es einfach ignorieren. Das Angriffsverbot im Strafgesetz, also \u00a7 80 StGB sollten sie ebenso nicht f\u00fcrchten. Niemand werde sie, wenn sie Angriffskriege ganz bewusst mit vorbereiteten, daf\u00fcr bestrafen. Solche Beruhigungspillen bekommen Soldaten heutzutage leider als Vorbereitung auf ihre Mithilfe an derartigen Verbrechen eingeimpft. Ich w\u00fcsste keinen anderen Zweck, dem das dienen k\u00f6nnte. Besser kann man K\u00f6pfe, die man zur Begehung solcher Delikte ben\u00f6tigt, kaum vor-bereiten. Intern ist man also relativ ehrlich. Trotzdem meine ich, die Vorbereitung auch auf ungesetzliche Kriege zerst\u00f6rt zumindest das Vertrauen der rechtstreuen Soldaten in die Bun-deswehr restlos, selbst wenn noch etwas davon \u00fcbrig gewesen sein sollte. Welch ein Wandel vom Gebot, sich erkannter Verbrechen zu enthalten, bzw. von der Drohung mit lebenslanger Haft hin zur Leugnung der Verantwortung des Einzelnen und der Vorspiegelung der Straf-freiheit, wenn man als einfacher Soldat erkennt, dass man an einem Angriffskrieg mitwirkt. <br>Die hinter verschlossener T\u00fcr vom Generalinspekteur der Bundeswehr, General Schneiderhan ge\u00e4u\u00dferte Forderung, den USA Kampftruppen der Bundeswehr nach dem Muster der Briten im Irak anzubieten, d\u00fcrfte sich allerdings wohl nur durch solche Rechtsumkehr realisieren lassen. Durch v\u00f6llige Abkehr vom Vorrang des V\u00f6lkerrechts, indem man die K\u00f6pfe Unterge-bener im Rechtsunterricht vors\u00e4tzlich auf Mitmachen programmiert - auch im Fall von Delik-ten wie dem Irakkrieg, und indem man das Gewissen im Einzelfall nicht anerkennt.<br>Es ist bedauerlich, aber verbindliche Gerichtsurteile interessieren einfach nicht mehr jeden, vor allem wohl nicht diejenigen, die sich bereits an Verbrechen beteiligt haben. Dabei wissen alle meiner Meinung nach sehr genau, dass es in Wahrheit keinem Soldaten erlaubt ist, das Denken allein seinen Vorgesetzten zu \u00fcberlassen, und dass jeder pers\u00f6nlich bestraft werden kann, der sich wissentlich und willentlich mit engagiert. Mit dem Grundgesetz und dem Geist von N\u00fcrnberg hat die heutige Teilnahme der Bundeswehr an Angriffskriegen und ihre Hal-tung zur angeblichen Mitwirkungspflicht daran nicht mehr viel zu tun. Ich brauche das nicht weiter auszuf\u00fchren. Das ist leider die heutige Situation.\r\n<\/p>\r\n<p>In diesem neuen \u201calten\u201d Geist wurde offenbar auch in Deinem \u201cFall\u201d im Jahr 2005 entschie-den. Denn in Kabul hast Du ja zun\u00e4chst Zustimmung erfahren, dass Du nat\u00fcrlich nicht im Sicherungsdienst eingesetzt werden darfst. Du wurdest aus dem Einsatz herausgel\u00f6st, ohne dass etwa der Sicherungszugf\u00fchrer oder der Vorgesetzte, den dieser vorzog zu befragen, oder ein anderer Beteiligter, z.B. der Rechtsberater in Kabul, der Dir auch Recht gab, zu diesem Zeitpunkt gegen Dich den Vorwurf erhoben h\u00e4tte, die Meldung und die Bitte um Abl\u00f6sung seien pflichtwidrig gewesen. Der Vorwurf, Du h\u00e4ttest dies nicht erst am Tag des Dienstan-tritts fordern d\u00fcrfen, wurde erst hinterher konstruiert, ganz so, als sei es nicht selbstverst\u00e4nd-lich, dass Du Deinen Neutralit\u00e4tsstatus wahren w\u00fcrdest, nachdem Du die missliche Lage ei-nige Tage zuvor bereits schriftlich gemeldet hattest. Auch die \u00fcbrigen unmittelbar Beteiligten haben also die aktive Teilnahme im Sicherungseinsatz als rechtlich unzul\u00e4ssig eingestuft und somit Dein Ansinnen best\u00e4tigt. Sie haben nachgedacht und ebenfalls so gehandelt, wie sie es gelernt hatten, anstatt Dich mit Vorw\u00fcrfen zu belegen oder gar die disziplinare W\u00fcrdigung zu verlangen. Das ist eine erfreuliche Tatsache, die hoffen l\u00e4sst, denn so ist die Rechtslage in der Tat: Das ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Sanit\u00e4tsdienst eingesetzte Personal darf unter keinen Umst\u00e4n-den zur Sicherung von Kombattanten oder zu anderer Gefechtst\u00e4tigkeit au\u00dfer zum Schutz der Patienten und von sich selbst eingesetzt werden. Abgesehen davon k\u00f6nnte das Sanit\u00e4tsperso-nal das Kriegsgl\u00fcck wohl auch kaum wenden. Eine Armee muss sich schon in einer schlim-men Lage befinden, wenn sie von V\u00f6lkerrechtsbruch nicht Abstand nehmen will.\r\n<\/p>\r\n<p>Obwohl ein Wachdienst im tiefen Frieden zul\u00e4ssig gewesen w\u00e4re, hatte die Bundeswehr da-her (vor dem Krieg in Afghanistan) stets darauf geachtet, dass noch nicht einmal der Anschein erweckt w\u00fcrde, dass ein Kampfeinsatz von Sanit\u00e4tern unter irgendwelchen Umst\u00e4nden befohlen werden k\u00f6nnte. Die \u201cSanis\u201d, wie sie in der Truppe hei\u00dfen, wurden zum Beispiel noch nicht einmal zum Eintragen in die Schie\u00dfkladde beim Schulschie\u00dfen eingesetzt. Wie-viele Leute wussten das? Alle! Und wieviele Deiner Kameraden haben gemeldet, dass es v\u00f6l-kerrechtlich nicht zul\u00e4ssig ist, Sanit\u00e4ter im Sicherungsdienst einzusetzen, als sie von diesem Ansinnen erfuhren? Wer hat gegen diese Kameraden, die damals keine Fragen stellten, einen Vorwurf erhoben?\r\n<\/p>\r\n<p>Die Bundeswehrf\u00fchrung nicht. F\u00fcr sie gilt das V\u00f6lkerrecht inzwischen so klar nicht mehr. In der neuen Taschenkarte steht, es solle nur noch \u201cgrunds\u00e4tzlich\u201d angewandt werden, wenn es denn gehe. Das Verbot der Angriffskriege ist seit 1999 de facto au\u00dfer Kraft gesetzt. Jeder kann sehen, dass sich die Bundeswehr nicht mit Entsetzen distanzierte, als bekannt wurde, dass der Jugoslawienkrieg und vor allem der Irakkrieg durch menschenverachtende L\u00fcgen herbeigef\u00fchrt wurden. Recht und Moral werden offenbar als hinderlich betrachtet und Wege zur Umgehung gepflegt. Dabei wusste sp\u00e4testens im Irakkrieg jeder schon vor Kriegsbeginn, dass es keinen ausreichenden Rechtfertigungsgrund gab. Weder gab es einen UNO-Beschluss, noch war Deutschland oder einer der B\u00fcndnispartner vom Irak angegriffen worden.\r\n<\/p>\r\n<p>\u201cLegal - illegal - schei\u00dfegal\u201d lautet inzwischen, wie man sieht, bisweilen die Parole (in der Praxis). Laut gesagt wird das nat\u00fcrlich nicht, weil die Mitwirkung auch an v\u00f6lkerrechtlichen Delikten von mehr als 90% der Bev\u00f6lkerung gar nicht bef\u00fcrwortet wird. In der eigenen Ideo-logie sind die Streitkr\u00e4fte der H\u00fcter des Welt-Gesetzes. Wer v\u00f6lkerrechtswidrige Delikte in mehreren F\u00e4llen f\u00f6rdert oder fordert (schon die Mitwirkung daran), den bezeichne ich \u00f6ffent-lich aber nicht mehr als rechtstreu. Den Zorn des Volkes muss man freilich erst f\u00fcrchten, wenn es die volle Wahrheit erf\u00e4hrt, sp\u00e4testens, wenn es daf\u00fcr eines Tages zur Kasse gebeten wird. F\u00fcr den Zweiten Weltkrieg bezahlen wir noch heute.\r\n<\/p>\r\n<p>Selbst die Organisationen, die M\u00e4rchenstunden zur Inszenierung von Kriegen aufzudecken und an die gro\u00dfe Glocke zu h\u00e4ngen gehabt h\u00e4tten, wenn sie diese schon nicht verhindern konnten, haben dies lieber den Medien (die sich \u00fcbrigens auch nicht alle mit Ruhm bekleckert haben, zum Teil aber deutlich wurden) und den Menschenrechtsorganisationen \u00fcberlassen. Sogar die Institution, die extra daf\u00fcr geschaffen wurde, Rechtsbruch im Bereich der Bundeswehr bekanntzumachen und Korrekturen anzumahnen, klammert sich offensichtlich noch immer in nicht mehr nachvollziehbarer Weise selbst an die Behauptung, der Irakkrieg sei vielleicht gar kein v\u00f6lkerrechtliches Delikt. Mit dieser Frage habe man sich bisher noch nicht befassen m\u00fcssen. Ganz so, als ob es freigestellt w\u00e4re, bei Verbrechen, in deren N\u00e4he man ger\u00e4t, wegzusehen. Nachdem das Unrecht jedoch in aller Munde ist, pflegt selbst diese Insti-tution weiterhin die L\u00fcge, Deutschland sei an diesen Taten v\u00f6llig unbeteiligt. Es sei nicht m\u00f6glich, gegen das Parlament anzukommen, wenn dieses behaupte, \u201cB\u00fcndnisverpflichtun-gen\u201d nachkommen zu m\u00fcssen. Auch diese Institution nebelt sich noch immer mit solchen Unwahrheiten ein, anstatt einzugreifen (zumindest verbal), indem sie etwa \u00f6ffentlich die Fra-ge stellte, wie man als rechtstreuer B\u00fcrger denn die These von der Verpflichtung zum Rechtsbruch mittragen k\u00f6nne, obwohl das Gegenteil, n\u00e4mlich der nationale Gesetzesvorbehalt, durch jeden nachlesbar sei. Auch durch Unterlassung, erst Recht durch Unterst\u00fctzung falscher Rechtfertigungsversuche, desto mehr, je offenkundiger die Irref\u00fchrung ist, wird man zum Mitt\u00e4ter. Wer zu Unrecht schweigt, hilft nicht, es zu beseitigen. Viele versuchen das wohl gar nicht. Den Institutionen, die durch ihr bewu\u00dftes Schweigen oder bewusstes Mittragen von L\u00fcgen den Rechtsbruch faktisch f\u00f6rdern, werfe ich, im Gegensatz zu Dir, Christiane, ein De-fizit an Rechtsbewusstsein und Moral vor - umso mehr, wie gesagt, je weniger zu \u00fcbersehen ist, dass sie die Tatsachen genau kennen. Informierte, ehrliche Menschen beanstanden den Irakkrieg als verwerflich, weil durch nichts gerechtfertigt, und bedauern die leider real erfolg-te Beteiligung Deutschlands an diesem V\u00f6lkerrechtsbruch. Solche Hilfe kann eben nicht ein-fach mit der L\u00fcge, wir seien aus juristischen Gr\u00fcnden zur Mitwirkung auch an Verbrechen verpflichtet, besch\u00f6nigt werden.\r\n<\/p>\r\n<p>Aber wir f\u00fchren offenbar gerne Krieg, wie eingangs erw\u00e4hnt. Anstatt mit dem Rechtsbruch aufzur\u00e4umen, gibt die Politik sogar die Marschzahl vor. Sie hat selbst sich nur ein d\u00fcnnes Plastikh\u00f6schen \u00fcbergezogen, das die nackten Tatsachen nicht wirklich verdeckt. Die \u00d6ffent-lichkeit nimmt lieber nur vorsichtig Ansto\u00df daran. Das, was herauskommt, stinkt immer un-menschlicher zum Himmel. Nur wenige der Verantwortlichen stellen laut die Frage: \u201cIst nicht schon genug in die Hose gegangen?\u201d Das ist die grausame Wahrheit, die denen, die zur Mit-wirkung am verlogenen Rechtsbruch verdonnert werden sollen, nicht immer verborgen bleibt. Diejenigen, denen in diesem b\u00f6sen Spiel das Hemd dann n\u00e4her als die Hose ist, bemerken dabei gar nicht immer, wie sehr den Verantwortlichen der Kittel brennt.\r\n<\/p>\r\n<p>Doch nun, liebe Christiane, noch einmal konkret zu Deinem verweigerten Gefechtsdienst in Afghanistan. Unsere Medien haben zum Teil den dortigen Einsatz als das bezeichnet, was er von Anfang an war und noch immer ist: als Krieg. Es ist eine Art B\u00fcrgerkrieg mit internatio-naler Beteiligung, wenngleich mit unterschiedlicher Intensit\u00e4t im Norden und im S\u00fcden. Die Bundesregierung hat daf\u00fcr durchaus klare Worte gefunden. Nicht nur von b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnli-chen Zust\u00e4nden ist die Rede. Vor dem Bundesverfassungsgericht kam es sp\u00e4testens auf: Als eine der Richterinnen sinngem\u00e4\u00df fragte, Deutschland unterst\u00fctze doch in Afghanistan eine Regierung, mit der man in Freundschaft verb\u00fcndet sei, ob man beim ISAF-Einsatz denn unter Ber\u00fccksichtigung dieser Tatsache von \u201cjus ad bellum\u201d und \u201cjus in bello\u201d, also von \u201cKrieg\u201d (im juristischen Sinn), \u00fcberhaupt reden k\u00f6nne, war die Antwort eindeutig: \u201cSelbstverst\u00e4nd-lich\u201d, so der Beauftragte der Regierung, sei dort Krieg. Nat\u00fcrlich, erg\u00e4nze ich, wei\u00df das auch jeder, selbst wenn er sich mit der Materie kaum besch\u00e4ftigt. Die Waffen schweigen dort nicht. Es gab genug drastische Kriegsberichterstattung, zum Beispiel einen Artikel mit der \u00dcber-schrift \u201cGlobaler Kampf\u201d und einem passenden Foto von ISAF. Nach dem j\u00fcngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts h\u00e4tten die dort eingesetzten Waffen noch nicht einmal sprechen m\u00fcssen, um einen bewaffneten Konflikt darzustellen. Ihr Vorhandensein in Verbindung mit der Genehmigung zum Einsatz w\u00e4re bereits Grund genug gewesen, den Konflikt nicht leug-nen zu k\u00f6nnen. Dem Gericht sei Dank. Um so klarer ist der Fall angesichts der realen Situati-on. Auch wenn es inzwischen schlimmer wurde, gab es in Afghanistan von Anfang an leider nicht nur die Erlaubnis zum Waffeneinsatz, sondern auch zum Teil schwere Gefechte mit Bomben, Sprengstoff, Artillerie sowie anderem Kriegsger\u00e4t und mit entsprechenden Kriegsopfern. Auch die Soldaten der Bundeswehr, die dort fallen, erleiden ja nur zum Teil den Un-falltod. Die Gefechte und die dadurch verursachten Toten wurden von den Medien weder erfunden noch verschwiegen.\r\n<\/p>\r\n<p>Darin liegt die Schwierigkeit. In der Dreistigkeit, der erschreckenden Rechtsignoranz oder sogar bewussten Verdrehung der Rechtslage, der Schamlosigkeit der L\u00fcgen und den so gut wie immer ausbleibenden Folgen f\u00fcr die Verantwortlichen, wenn sie schlie\u00dflich doch \u00fcber-f\u00fchrt werden, es von Anfang an oder schon lange gewusst zu haben. Niemand kann ernsthaft glauben, bei ISAF herrsche Krieg und zugleich annehmen, es gebe \u201ckeinen\u201d bewaffneten Konflikt. Du liebe Christiane, hast das auch nicht geglaubt. Du hast daf\u00fcr allerdings auch keine externen Informationen ben\u00f6tigt, sondern konntest in Kabul selbst sehen, dass es stimmt, was vor dem Bundesverfassungsgericht sp\u00e4ter gesagt wurde: Selbstverst\u00e4ndlich ist in Afghanistan Krieg. In solchen Situationen pflegt die Bundeswehr ihren Soldaten die Stufe 6, die h\u00f6chste Stufe der Gefahrenzulage, zu bezahlen. In Afghanistan hat sie das wegen der dor-tigen b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnlichen Zust\u00e4nde auch getan, nicht nur den Soldaten erkl\u00e4rt, sie m\u00fcssten sich auf K\u00e4mpfe einstellen. Die Bundeswehr hat also auch in sofern (und nicht nur mit Muni-tionslieferungen und den sogenannten \u201crules of engagement\u201d) \u00f6ffentlich die These verworfen, der Aufenthalt dort sei v\u00f6llig friedlich und \u201ckonfliktfrei\u201d.\r\n<\/p>\r\n<p>Wo es aber besser passt, zur Rechtfertigung, warum das Humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht ignoriert wird, ist es vorbei mit der Wahrheit. Selbst das Eingest\u00e4ndnis der Kriegssituation vor dem Bundesverfassungsgericht gilt dann offiziell nicht mehr. Wenn irgendwo auch nur ein win-zigkleiner bewaffneter Einsatz im Gange ist, ist klar, dass sich eine Sanit\u00e4terin an das Huma-nit\u00e4re V\u00f6lkerrecht zu halten hat. Das wird nicht bestritten. Doch dann wird einfach der ganze Krieg samt dem Mandat zum K\u00e4mpfen umgem\u00fcnzt in \u201cRoutinedienst im Frieden\u201d. Wer bei solchem groben Unfug nicht mitspielt, muss damit rechnen, dass gegen ihn, obwohl er zu-n\u00e4chst Recht bekommt, hinterher der Vorwurf erhoben wird, die Meldung sei zu sp\u00e4t einge-gangen, der Zeitdruck sei unkameradschaftlich gewesen, wie es in Deinem Fall war, liebe Christiane.\r\n<\/p>\r\n<p>Wie aufrecht die Haltung ist, bei der Wahrheit zu bleiben, sieht man also erst, wenn man er-kennt, wie krumm sich die Obrigkeit macht, ja wie geradezu l\u00e4cherlich sie vor dem einen Gericht exakt das bestreitet, was vor dem anderen - v\u00f6llig zu Recht - als selbstverst\u00e4ndlich bezeichnet wird. Man muss wissen, dass zu Gunsten der Fortsetzung des V\u00f6lkerrechtsbruchs sogar die schizophrene Argumentation aufrecht erhalten werden soll, es herrsche zugleich Krieg und kein bewaffneter Konflikt. In der Sache, um die es Dir ging, hast Du also zweifel-los Recht. Auch Deinem Untergebenen w\u00e4re der Sicherungsdienst im Einsatz in Afghanistan nicht erlaubt gewesen. Es war richtig, dies zu melden, und nur konsequent, den Dienst abzu-lehnen. Weshalb Du bis heute von keinem Gericht rehabilitiert wurdest, um diese Frage zu beantworten, bin ich zu wenig Jurist. Das ist aber auch nicht relevant f\u00fcr diese Auszeichnung, weshalb ich diesen Aspekt hier ausklammere.\r\n<\/p>\r\n<p>Liebe Christiane, dass Du Dein eigenes Gehirn eingeschaltet hast, siehst, was die Wahrheit ist, den Unfug, in Kabul gebe es keinen bewaffneten Konflikt, nicht geglaubt hast, ehrt Dich daher in besonderer Weise. Du hast Dich nicht, um Deine Ruhe zu haben, krumm gelegt, sondern bist ein aufrecht gehender Mensch geblieben. Daf\u00fcr danke ich Dir im Namen der Humanistischen Union M\u00fcnchen, aber auch als Mensch, der sich selbst nicht nur als Uni-formst\u00e4nder betrachtet, pers\u00f6nlich. Niemand kann bestreiten, dass Dein Verhalten der Be-schleunigung der R\u00fcckkehr zu v\u00f6lkerrechtlich korrektem Verhalten diente. R\u00fcckgrat ist wichtig in einer Zeit wie der unseren, in der die Zweckl\u00fcge hochgehalten wird - und sei sie noch so durchsichtig, ja l\u00e4cherlich. So schlimm die offizielle Abkehr von der Realit\u00e4t bzw. dem Vorrang des Rechts derzeit leider ist, so angenehm ist es, eine Mitb\u00fcrgerin mehr unter uns zu wissen, die f\u00fcr die Einhaltung des Rechts pers\u00f6nliche Nachteile in Kauf nimmt. Deine Ent-scheidung, nicht einfach selbst Rechtstreue nur zu heucheln und zugleich die \u201cStory vom Pferd\u201d mitzutragen, war ein Paradebeispiel aufrechten Ganges.\r\n<\/p>\r\n<p>Wie sich andere aus der Verantwortung stehlen, daf\u00fcr will ich abschlie\u00dfend zwei Beispiele anf\u00fchren: Erstens wurde Dir vorgehalten, Du h\u00e4ttest einfach Deinen Untergebenen den Dienst an der Waffe leisten lassen k\u00f6nnen. Das sei ohnehin die urspr\u00fcngliche Planung gewesen. Du h\u00e4ttest Dich sozusagen nicht unn\u00f6tig einmischen m\u00fcssen. Eine schnelle Kl\u00e4rung selbst her-beif\u00fchren zu wollen, anstatt zuzusehen, wie Dein Untergebener mit der Situation umgeht, sei verwerflich gewesen. Daran sieht man wohl recht deutlich, was das V\u00f6lkerrecht Anderen zum Teil bedeutet und was sie vor allem von der Verpflichtung der Vorgesetzten zur F\u00fcrsorge f\u00fcr ihre Untergebenen in Wahrheit halten. Die Sorge, dass auch die Untergebenen nicht zum Rechtsbruch angestiftet werden, scheint solchen Leuten fremd. Wer nur sieht, dass er mit Delikten nichts unmittelbar selbst zu tun hat, \u00fcbernimmt keine Verantwortung, obwohl er diese f\u00fcr seine Untergebenen nat\u00fcrlich genauso hat.<br>Das zweite Beispiel geht in eine \u00e4hnliche Richtung: Es gibt sogar Leute, die das V\u00f6lkerrecht in diesem Punkt als irrelevant betrachten. Die Durchf\u00fchrung des Sicherungsdienstes unter bewusster Inkaufnahme des Bruchs des Neutralit\u00e4tsstatus w\u00e4re nach deren Meinung auch in Ordnung gewesen. Daran sieht man, wie wichtig es f\u00fcr die praktische Anwendung ist, dass der Artikel 25 unseres Grundgesetzes die Wahrung des V\u00f6lkerrechts als vorrangig definiert gegen\u00fcber den nationalen Gesetzten. Denn wegen dieses Artikels h\u00e4ttest Du, entgegen der abwegigen Behauptung, ein V\u00f6lkerrechtsversto\u00df sei hinnehmbar, selbst dann dieses Ansinnen ablehnen m\u00fcssen, wenn es keine Rechtsverdrehung w\u00e4re, sondern nach geltendem nationalem Recht ausdr\u00fccklich zul\u00e4ssig, auch dann, wenn es ein Gesetz in Deutschland g\u00e4be, welches Sanit\u00e4tspersonal den Dienst an der Waffe sogar vorschreibt, was aber gar nicht der Fall ist. Die Geisteshaltung, auch einen bewussten Versto\u00df gegen das V\u00f6lkerrecht abzusegnen, zeigt nur, wie weit Andere sich bereits von unserem Grundgesetz und dem Rechtsstaat verabschie-det haben.\r\n<\/p>\r\n<p>Die Bundeswehr hat also auch nachtr\u00e4glich best\u00e4tigt, dass Deine eigentlich ganz normale Entscheidung mutig war, weil man ersichtlich auch im Zuge der Aufarbeitung nicht gewillt ist, die Realit\u00e4t und aus ihr folgerichtig abzuleitendes Recht anzuerkennen, welches es auch Deinem Stabsgefreiten, f\u00fcr dessen Abl\u00f6sung Du zuvor gesorgt hattest, nicht erm\u00f6glicht h\u00e4tte, rechtm\u00e4\u00dfig Dienst an der Waffe zu leisten. L\u00e4cherlich machst Du Dich durch Dein konse-quentes Bestehen auf der Wahrung des Rechts nicht. Du gewinnst nur Hochachtung. Und alle diejenigen, die nicht erkl\u00e4ren k\u00f6nnen, wie sie ganz ohne bewaffneten Konflikt sogar Krieg f\u00fchren k\u00f6nnen, die den Bruch des Neutralit\u00e4tsgebots sch\u00f6nreden, die die Beteiligung am Irakkrieg auch als ordnungsgem\u00e4\u00df bezeichnen oder einfach den Kopf in den Sand stecken, weil sie das alles nicht interessiert, die m\u00fcssten eigentlich gefragt werden, wie sie sich denn recht-fertigen, und nicht die rechtstreuen Soldaten. Denn eigentlich gilt ja noch immer, was das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.06.2005 festgestellt hat:\r\n<\/p>\r\n<p>\u201cNamentlich d\u00fcrfen die sich aus der Verfassung ergebenden strikten Bindungen an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), an die \u2018allgemeinen Regeln des V\u00f6lkerrechts\u2018 (Art. 25 GG) und an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) nicht zur Seite geschoben und durch \u2018Abw\u00e4gung\u2018 in ihrem Geltungsgehalt und -anspruch gelockert werden, auch wenn dies politisch oder milit\u00e4risch im Einzelfall unter Umst\u00e4nden zweckm\u00e4\u00dfig erscheinen mag.\u201d \r\n<\/p>\r\n<p>Dass die Umgehung des V\u00f6lkerrechts unter dem Vorwand, es herrsche auch im Krieg weiter-hin lediglich Routinedienst, als quasi in Ordnung gehend bezeichnet wird, wirft somit nur ein Licht auf den Zustand, wenn nicht sogar die Funktion der betreffenden Institutionen, die sich ihrer Verantwortung offenbar weniger bewusst sind als Du es in Kabul warst. Dass Du, liebe Christiane, Dich nicht abschrecken hast lassen und ohne R\u00fccksicht auf pers\u00f6nliche Nachteile ein Beispiel gegeben hast, dass man geltendes Recht auch respektieren kann, jedenfalls genau so, wie es Dich gelehrt wurde, ist aus diesem Grund - man muss sagen: leider - eine Auszeichnung wert. Du darfst stolz auf Deinen mutigen Widerspruch im Namen des V\u00f6lkerrechts sein.\r\n<\/p>\r\n<p>Wenn man all das auf etwa zwei Minuten verdichtet, wird Deine Leistung wohl noch deutli-cher. Ich versuche daher nun, alles zusammenzufassen und es auf den Punkt zu bringen:<br>Die Bundeswehr f\u00fchlt sich an Recht und Moral inzwischen erkennbar leider nicht mehr ge-bunden. Nach au\u00dfen gibt man sich rechtstreu. Nach innen wird Rechtsbruch nicht gescheut. Bei Verbrechen wurde Wegsehen gefordert. Auch die Mitwirkung an v\u00f6lkerrechtlichen De-likten wie dem Irakkrieg zeigt deutlich den Sittenverfall. Dazu wird die Vorrangigkeit des Friedensgebots des Grundgesetzes f\u00fcr Soldaten zum Teil bestritten und sogar Straffreiheit im Fall der bewu\u00dften Teilnahme an Angriffskriegen in Aussicht gestellt. Nach einem verbindli-chen Urteil, dessen Kernaussage st\u00f6rt, wird einfach angeordnet, es im entscheidenden Punkt nicht ernst zu nehmen. Frei nach dem Motto: Das Gesetz bin ich! Diese Flucht der Bundes-wehrf\u00fchrung in die Illegalit\u00e4t wird von der Politik eher gef\u00f6rdert als dass mit einer baldigen Abstellung dieser Missst\u00e4nde zu rechnen w\u00e4re. In diesem Kontext, liebe Christiane, war Dein Widerspruch als Hauptfeldwebel im Sanit\u00e4tsdienst der Bundeswehr im Feldlager in Kabul gegen\u00fcber der abwegigen These, es gebe dort \u00fcberhaupt keinen bewaffneten Konflikt, mutig. Du bist lieber bei der offenkundigen Wahrheit geblieben und hast konsequent gehandelt, das hei\u00dft, eine entsprechende schriftliche Meldung vorgelegt und Deinen Neutralit\u00e4tsstatus be-wahrt. Das Risiko, selbst daf\u00fcr zur Zielscheibe zu werden, wie es sp\u00e4ter leider auch geschah, hast Du dabei in Kauf genommen. Dass das Ministerium das Recht nicht respektiert, lieber die unausweichliche Wahrheit leugnet, indem es einen klassischen Gefechtsdienst umdekla-riert, Krieg zu Frieden umetikettiert, un\u00fcbersehbare Fakten wegdiskutiert, hat Dich nicht inte-ressiert.\r\n<\/p>\r\n<p>F\u00fcr Deine Aufrichtigkeit und Verweigerung der Teilhabe an solchen L\u00fcgen mit allen Konse-quenzen wirst Du daher nun mit dem Preis \u201cAufrechter Gang\u201d geehrt. Vielen Dank, Frau Hauptfeldwebel Ernst-Zettl, im Namen der Humanistischen Union M\u00fcnchen, und auch, liebe Christiane, ganz herzlich von mir pers\u00f6nlich f\u00fcr Dein kompromissloses Eintreten f\u00fcr das Recht.\r\n<\/p>\r\n<p>Auf dass Du noch viele Kameraden finden m\u00f6gest, die ihren Vorgesetzten den Gehorsam verweigern, wenn sie erkennen, dass sie zum V\u00f6lkerrechtsbruch missbraucht werden, erst Recht, wenn sie bemerken, dass sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auch an Angriffskriegen mitwirken sollen. Es ist schon nicht mehr ganz ungef\u00e4hrlich, das heute so klar zu sagen. Noch mehr l\u00e4dt auf sich, wer so handelt. Das zeichnet Leute wie Dich, liebe Chris-tiane, aus.\r\n<\/p>\r\n<p>In diesem Sinne: Genug der Worte! Lassen wir Taten folgen, sehr geehrten Damen und Her-ren! Professor Tim Wilhelm Hering wird nun an Frau Hauptfeldwebel Ernst-Zettl den Preis \u201cAufrechter Gang 2008\u201d der HUMANISTISCHEN UNION M\u00fcnchen aush\u00e4ndigen. Auch Sie k\u00f6nnen - jeder kann helfen, Angriffskriege und V\u00f6lkerrechtsbruch zur\u00fcckzudr\u00e4ngen, ihnen mit Menschlichkeit, Aufrichtigkeit und Friedfertigkeit zu begegnen. Ihnen allen ganz herzli-chen Dank f\u00fcr Ihr Engagement, Ihr Kommen und Ihre Aufmerksamkeit.\r\n<\/p>\r\n<p>\u00a0<\/p>\r\n<p>Weitere Informationen:\r\n<\/p>\r\n<p><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/begruessung\/\">Begr\u00fc\u00dfung<\/a>\r\n<\/p>\r\n<p><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/\">Festakt\u00a0<\/a>\r\n<\/p>\r\n<p><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/rede-der-preistraegerin-christiane-ernst-zettl\/\">Rede der Preistr\u00e4gerin<\/a>\r\n<\/p>\r\n<p><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/ankuendigung-preis-aufrecher-gang-fuer-christiane-ernst-zettl\/\">Ank\u00fcndigung und Begr\u00fcndung<\/a>\r\n<\/p>\r\n<p>\u00a0<\/p>\r\n<p>\u00a0<\/p><\/div><\/div><div><\/div><p><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\/\">Nach oben<\/a><\/p>","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\/","name":"Laudatio f\u00fcr Christiane Ernst-Zettl","slug":"laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl","taxonomy":"category","parent":2892,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.8 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Laudatio f\u00fcr Christiane Ernst-Zettl Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Laudatio f\u00fcr Christiane Ernst-Zettl Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"12.06.2008 Laudatio f\u00fcr Christiane Ernst-Zettl  Copyright Humanistische Union  \u00a0 Hintergrund der Laudatio, die Rede wurde frei gehalten von Florian Pfaff \u00a0 Sehr geehrte Frau Hauptfeldwebel Ernst-Zettl &#8211; nachdem wir uns gut kennen, verwende ich auch bei diesem offiziellen Anlass, der Verleihung des Preises \u201cAufrechter Gang\u201d, lieber das Du &#8211; also: liebe Christiane, liebe Freunde, meine sehr geehrten Damen und Herren, als die HUMANISTISCHE UNION M\u00fcnchen mich fragte, ob ich die heutige Verleihung be-f\u00fcrwortete und bereit sei, die Laudatio zu halten, habe ich nicht lange gebraucht, um beides mit gro\u00dfer Freude zu bejahen. Einen Menschen auszuzeichnen, der eine solche Ehrung ver-dient, bereitet mir ebenso gro\u00dfe Freude, wie es mir derzeit in der Seele weh tut, mit ansehen bzw. am eigenen Leibe erfahren zu m\u00fcssen, dass Leute, die Recht und Moral nicht mehr ach-ten, dazu beitragen, dass dagegen einfach versto\u00dfen werden kann. Die Menschen l\u00fcgen wohl gerne, f\u00fchren gerne sogar verlogene Kriege. Der im M\u00e4rz leider verstorbene Professor Joseph Weizenbaum formulierte dies so: \u201cNat\u00fcrlich betet man darum, dass die Menschen ehrlich und friedlich sind. Aber das ist nicht sehr realistisch.\u201d Liebe Christiane: Du hast etwas Licht in diesen Tunnel gebracht. Nicht, weil Du besonders friedlich gewesen w\u00e4rst, schlie\u00dflich geh\u00f6rt es zu Deinem Beruf, Dich nicht an Kriegen zu beteiligen, nur Menschen zu helfen, sondern weil Du besonders ehrlich warst und diesen Status auch dann noch respektiert hast, als andere einen Versto\u00df dagegen forderten. Der \u201cAufrechte Gang\u201d wird heuer zum ersten Mal seit 2002 wieder verliehen. Doch auch wenn es sechs Jahre gedauert hat, war sich die Jury heuer einig: Nun hat sich jemand wieder den Preis verdient. Die Auswahl war &#8211; milit\u00e4risch gesprochen &#8211; ein Volltreffer. Da ich die Geschehnisse, aber vor allem auch das Umfeld, die Bundeswehr, selbst recht gut kenne, wei\u00df ich, dass Dir die Entscheidung, f\u00fcr die Du heute geehrt wirst, nicht ganz leicht gefallen sein kann. In der besonderen Situation, den geradezu abwegigen, vor einem Jahrzehnt \u00fcberhaupt nicht vorstellbaren Randbedingungen, nicht im eigentlichen Handeln, liegt auch die besonde-re Ehre, die Dir zuteil wird. Anders ausgedr\u00fcckt: Unter normalen Umst\u00e4nden, in einer rechts-treuen Armee oder mit ausschlie\u00dflich funktionierenden Institutionen zur \u00dcberwachung, die nicht dazu neigen, die Wahrheit zu unterdr\u00fccken, sondern eingreifen, wenn die Streitkr\u00e4fte aus dem Ruder laufen und ihrem verfassungsm\u00e4\u00dfigen Auftrag nicht mehr nachkommen, k\u00f6nnte man sagen, Du h\u00e4ttest lediglich Deine Pflicht getan, ohne vor den Folgen gro\u00dfe Angst haben zu m\u00fcssen. Das ist aber heute leider nicht mehr gew\u00e4hrleistet. Die Exekutive, die das Recht inzwischen offen bricht, sich auch an ungesetzlichen Kriegen, also an Verbrechen, be-teiligt und das V\u00f6lkerrecht ignoriert, kann all das offenbar relativ ungest\u00f6rt tun, steht scheinbar \u00fcber dem Recht. Sich rechtstreu verhaltende Soldaten werden dagegen zum Teil f\u00fcr ihr korrektes, sogar vorbildliches Verhalten belangt und gema\u00dfregelt. Die \u00f6ffentliche Emp\u00f6rung dar\u00fcber, jedenfalls die ver\u00f6ffentlichte Meinung, h\u00e4lt sich in erstaunlich engen Grenzen. Du hast &#8211; f\u00fcr sich betrachtet &#8211; keine Heldentat im Feldlager in Kabul begangen, sondern \u201cnur\u201d &#8211; in Anf\u00fchrungszeichen &#8211; das getan, was Dir in Deiner Ausbildung f\u00fcr diesen Einsatz beige-bracht worden war und was man Dir schriftlich mitgegeben hatte in Form einer Taschenkarte. Du warst als Oberfeldwebel der Bundeswehr im sanit\u00e4tsdienstlichen Einsatz und als milit\u00e4ri-sche Vorgesetzte auch f\u00fcr die Einhaltung des V\u00f6lkerrechts durch Deinen Stabsgefreiten ver-antwortlich. Als es darum ging, auch Kombattantenaufgaben zu \u00fcbernehmen, hast Du m\u00fcnd-lich und dann sogar schriftlich den beabsichtigten V\u00f6lkerrechtsbruch gemeldet und die eigene Mitwirkung daran in der Tat abgelehnt. Soll man eine obliegende Handlungsweise (eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit) w\u00fcrdigen, es anerkennen, dass jemand seine gesetzlich auferlegte Pflicht, das Humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht zu respektieren und seinen Neutralit\u00e4tsstatus zu wahren, beachtet? Steht nicht schon im Artikel 25 des Grundgesetztes, dass dieses V\u00f6lkerrecht Vor-rang hat vor dem nationalen Gesetz und war letzteres nicht im Einklang damit, stand das nicht sogar in deiner Taschenkarte? Man kann, ja man muss rechtstreues Verhalten heutzuta-ge leider bei uns (auch in der Bundeswehr) bisweilen als eine Besonderheit ansehen. Man muss Widerspruch w\u00fcrdigen, wenn man wei\u00df, dass die Bundeswehrf\u00fchrung es offensichtlich als gangbaren Weg ansieht, Recht zu brechen und Gesetzestreue nur mit dem Mund nach au-\u00dfen hin zu wahren, w\u00e4hrend der Apparat, wo er will, nach innen hin andererseits Druck auf-bauen kann und auch tats\u00e4chlich aufbaut, dagegen zu versto\u00dfen, sogar Untergebene nahezu unbehelligt zur Mitwirkung an schweren Straftaten anstiften kann, das offenbar zum Teil auch tut. Ein Beispiel:Die Bundeswehr schreckt leider vor Sanktionierung, wenn jemand Recht und Moral h\u00f6her einstuft, als dass er sich an v\u00f6lkerrechtlichen Delikten wie dem Irakkrieg auch nur indirekt beteiligen w\u00fcrde, nicht zur\u00fcck. Wenn es nach ihr ginge, st\u00fcnde auf Respektierung des \u00a7 5 des Wehrstrafgesetzes, wenn jemand also pflichtgem\u00e4\u00df pr\u00fcft, ob er an Straftaten mitwirkt, be-kanntlich sogar Gef\u00e4ngnis. Bei diesem Verbrechen wurde mir (ob Sie es glauben oder nicht) schlicht befohlen wegzusehen. Und die Verantwortlichen haben wohl selbst diesem \u201cIdeal\u201d &#8211; in Anf\u00fchrungszeichen &#8211; entsprochen. So weit sind Recht und Moral inzwischen gesunken. Die Mitwirkung an Angriffskrieg ist der Bundeswehr wichtiger als die Beachtung des Wehr-strafgesetzes, wenn sie sich denn \u00fcberhaupt f\u00fcr die Rechtslage interessiert, die in Wahrheit bekanntlich darin best\u00fcnde, dass die Mitwirkung an einem v\u00f6lkerrechtlichen Delikt selbst ein v\u00f6lkerrechtliches Delikt darstellt. Leider muss der Bundeswehr in diesem Zusammenhang Anstiftung zur Begehung von Straftaten nachgesagt werden. An die Rechtsprechung h\u00e4lt sie sich inzwischen auch nicht mehr. Nachdem ihr letztinstanzlich bescheinigt worden war, dass sie bereits die Gewissensentscheidung gegen die Beteiligung am Irakkrieg zu akzeptieren gehabt h\u00e4tte, rief sie, anstatt die Entscheidung zu achten und sich zu entschuldigen, lieber zum Boykott des betreffenden Urteils in diesem Kernpunkt auf. Sie erkennt die Gewissens-entscheidung, um die es im Wesentlichen ging, (so unglaublich das klingen mag) einfach nicht an und hat eine Bef\u00f6rderungssperre verh\u00e4ngt. Solch offener Rechtsbruch ist es, dem wir Soldaten heute leider gegen\u00fcberstehen. Und, als w\u00e4re das noch nicht genug: Die einfachen Soldaten werden (intern, ohne gro\u00dfe \u00f6ffentliche Diskussion) bereits bestens auf die Mitwir-kung an k\u00fcnftigen Angriffen vorbereitet. Die Rechtslehrer werden angehalten, einfachen Sol-daten im Fall von Angriffskriegen Straffreiheit vorzugaukeln. Man sagt ihnen, sie sollen ein-fach auf die Politik vertrauen, auch, wenn sie erkennen, dass sie an derartigem V\u00f6lkerrechts-bruch mitwirken. Das Friedensgebot des Grundgesetzes (Artikel 26 GG) betreffe Soldaten \u201cohne Einfluss auf die politische Willensbildung\u201d nicht. Sie sollten es einfach ignorieren. Das Angriffsverbot im Strafgesetz, also \u00a7 80 StGB sollten sie ebenso nicht f\u00fcrchten. Niemand werde sie, wenn sie Angriffskriege ganz bewusst mit vorbereiteten, daf\u00fcr bestrafen. Solche Beruhigungspillen bekommen Soldaten heutzutage leider als Vorbereitung auf ihre Mithilfe an derartigen Verbrechen eingeimpft. Ich w\u00fcsste keinen anderen Zweck, dem das dienen k\u00f6nnte. Besser kann man K\u00f6pfe, die man zur Begehung solcher Delikte ben\u00f6tigt, kaum vor-bereiten. Intern ist man also relativ ehrlich. Trotzdem meine ich, die Vorbereitung auch auf ungesetzliche Kriege zerst\u00f6rt zumindest das Vertrauen der rechtstreuen Soldaten in die Bun-deswehr restlos, selbst wenn noch etwas davon \u00fcbrig gewesen sein sollte. Welch ein Wandel vom Gebot, sich erkannter Verbrechen zu enthalten, bzw. von der Drohung mit lebenslanger Haft hin zur Leugnung der Verantwortung des Einzelnen und der Vorspiegelung der Straf-freiheit, wenn man als einfacher Soldat erkennt, dass man an einem Angriffskrieg mitwirkt. Die hinter verschlossener T\u00fcr vom Generalinspekteur der Bundeswehr, General Schneiderhan ge\u00e4u\u00dferte Forderung, den USA Kampftruppen der Bundeswehr nach dem Muster der Briten im Irak anzubieten, d\u00fcrfte sich allerdings wohl nur durch solche Rechtsumkehr realisieren lassen. Durch v\u00f6llige Abkehr vom Vorrang des V\u00f6lkerrechts, indem man die K\u00f6pfe Unterge-bener im Rechtsunterricht vors\u00e4tzlich auf Mitmachen programmiert &#8211; auch im Fall von Delik-ten wie dem Irakkrieg, und indem man das Gewissen im Einzelfall nicht anerkennt.Es ist bedauerlich, aber verbindliche Gerichtsurteile interessieren einfach nicht mehr jeden, vor allem wohl nicht diejenigen, die sich bereits an Verbrechen beteiligt haben. Dabei wissen alle meiner Meinung nach sehr genau, dass es in Wahrheit keinem Soldaten erlaubt ist, das Denken allein seinen Vorgesetzten zu \u00fcberlassen, und dass jeder pers\u00f6nlich bestraft werden kann, der sich wissentlich und willentlich mit engagiert. Mit dem Grundgesetz und dem Geist von N\u00fcrnberg hat die heutige Teilnahme der Bundeswehr an Angriffskriegen und ihre Hal-tung zur angeblichen Mitwirkungspflicht daran nicht mehr viel zu tun. Ich brauche das nicht weiter auszuf\u00fchren. Das ist leider die heutige Situation. In diesem neuen \u201calten\u201d Geist wurde offenbar auch in Deinem \u201cFall\u201d im Jahr 2005 entschie-den. Denn in Kabul hast Du ja zun\u00e4chst Zustimmung erfahren, dass Du nat\u00fcrlich nicht im Sicherungsdienst eingesetzt werden darfst. Du wurdest aus dem Einsatz herausgel\u00f6st, ohne dass etwa der Sicherungszugf\u00fchrer oder der Vorgesetzte, den dieser vorzog zu befragen, oder ein anderer Beteiligter, z.B. der Rechtsberater in Kabul, der Dir auch Recht gab, zu diesem Zeitpunkt gegen Dich den Vorwurf erhoben h\u00e4tte, die Meldung und die Bitte um Abl\u00f6sung seien pflichtwidrig gewesen. Der Vorwurf, Du h\u00e4ttest dies nicht erst am Tag des Dienstan-tritts fordern d\u00fcrfen, wurde erst hinterher konstruiert, ganz so, als sei es nicht selbstverst\u00e4nd-lich, dass Du Deinen Neutralit\u00e4tsstatus wahren w\u00fcrdest, nachdem Du die missliche Lage ei-nige Tage zuvor bereits schriftlich gemeldet hattest. Auch die \u00fcbrigen unmittelbar Beteiligten haben also die aktive Teilnahme im Sicherungseinsatz als rechtlich unzul\u00e4ssig eingestuft und somit Dein Ansinnen best\u00e4tigt. Sie haben nachgedacht und ebenfalls so gehandelt, wie sie es gelernt hatten, anstatt Dich mit Vorw\u00fcrfen zu belegen oder gar die disziplinare W\u00fcrdigung zu verlangen. Das ist eine erfreuliche Tatsache, die hoffen l\u00e4sst, denn so ist die Rechtslage in der Tat: Das ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Sanit\u00e4tsdienst eingesetzte Personal darf unter keinen Umst\u00e4n-den zur Sicherung von Kombattanten oder zu anderer Gefechtst\u00e4tigkeit au\u00dfer zum Schutz der Patienten und von sich selbst eingesetzt werden. Abgesehen davon k\u00f6nnte das Sanit\u00e4tsperso-nal das Kriegsgl\u00fcck wohl auch kaum wenden. Eine Armee muss sich schon in einer schlim-men Lage befinden, wenn sie von V\u00f6lkerrechtsbruch nicht Abstand nehmen will. Obwohl ein Wachdienst im tiefen Frieden zul\u00e4ssig gewesen w\u00e4re, hatte die Bundeswehr da-her (vor dem Krieg in Afghanistan) stets darauf geachtet, dass noch nicht einmal der Anschein erweckt w\u00fcrde, dass ein Kampfeinsatz von Sanit\u00e4tern unter irgendwelchen Umst\u00e4nden befohlen werden k\u00f6nnte. Die \u201cSanis\u201d, wie sie in der Truppe hei\u00dfen, wurden zum Beispiel noch nicht einmal zum Eintragen in die Schie\u00dfkladde beim Schulschie\u00dfen eingesetzt. Wie-viele Leute wussten das? Alle! Und wieviele Deiner Kameraden haben gemeldet, dass es v\u00f6l-kerrechtlich nicht zul\u00e4ssig ist, Sanit\u00e4ter im Sicherungsdienst einzusetzen, als sie von diesem Ansinnen erfuhren? Wer hat gegen diese Kameraden, die damals keine Fragen stellten, einen Vorwurf erhoben? Die Bundeswehrf\u00fchrung nicht. F\u00fcr sie gilt das V\u00f6lkerrecht inzwischen so klar nicht mehr. In der neuen Taschenkarte steht, es solle nur noch \u201cgrunds\u00e4tzlich\u201d angewandt werden, wenn es denn gehe. Das Verbot der Angriffskriege ist seit 1999 de facto au\u00dfer Kraft gesetzt. Jeder kann sehen, dass sich die Bundeswehr nicht mit Entsetzen distanzierte, als bekannt wurde, dass der Jugoslawienkrieg und vor allem der Irakkrieg durch menschenverachtende L\u00fcgen herbeigef\u00fchrt wurden. Recht und Moral werden offenbar als hinderlich betrachtet und Wege zur Umgehung gepflegt. Dabei wusste sp\u00e4testens im Irakkrieg jeder schon vor Kriegsbeginn, dass es keinen ausreichenden Rechtfertigungsgrund gab. Weder gab es einen UNO-Beschluss, noch war Deutschland oder einer der B\u00fcndnispartner vom Irak angegriffen worden. \u201cLegal &#8211; illegal &#8211; schei\u00dfegal\u201d lautet inzwischen, wie man sieht, bisweilen die Parole (in der Praxis). Laut gesagt wird das nat\u00fcrlich nicht, weil die Mitwirkung auch an v\u00f6lkerrechtlichen Delikten von mehr als 90% der Bev\u00f6lkerung gar nicht bef\u00fcrwortet wird. In der eigenen Ideo-logie sind die Streitkr\u00e4fte der H\u00fcter des Welt-Gesetzes. Wer v\u00f6lkerrechtswidrige Delikte in mehreren F\u00e4llen f\u00f6rdert oder fordert (schon die Mitwirkung daran), den bezeichne ich \u00f6ffent-lich aber nicht mehr als rechtstreu. Den Zorn des Volkes muss man freilich erst f\u00fcrchten, wenn es die volle Wahrheit erf\u00e4hrt, sp\u00e4testens, wenn es daf\u00fcr eines Tages zur Kasse gebeten wird. F\u00fcr den Zweiten Weltkrieg bezahlen wir noch heute. Selbst die Organisationen, die M\u00e4rchenstunden zur Inszenierung von Kriegen aufzudecken und an die gro\u00dfe Glocke zu h\u00e4ngen gehabt h\u00e4tten, wenn sie diese schon nicht verhindern konnten, haben dies lieber den Medien (die sich \u00fcbrigens auch nicht alle mit Ruhm bekleckert haben, zum Teil aber deutlich wurden) und den Menschenrechtsorganisationen \u00fcberlassen. Sogar die Institution, die extra daf\u00fcr geschaffen wurde, Rechtsbruch im Bereich der Bundeswehr bekanntzumachen und Korrekturen anzumahnen, klammert sich offensichtlich noch immer in nicht mehr nachvollziehbarer Weise selbst an die Behauptung, der Irakkrieg sei vielleicht gar kein v\u00f6lkerrechtliches Delikt. Mit dieser Frage habe man sich bisher noch nicht befassen m\u00fcssen. Ganz so, als ob es freigestellt w\u00e4re, bei Verbrechen, in deren N\u00e4he man ger\u00e4t, wegzusehen. Nachdem das Unrecht jedoch in aller Munde ist, pflegt selbst diese Insti-tution weiterhin die L\u00fcge, Deutschland sei an diesen Taten v\u00f6llig unbeteiligt. Es sei nicht m\u00f6glich, gegen das Parlament anzukommen, wenn dieses behaupte, \u201cB\u00fcndnisverpflichtun-gen\u201d nachkommen zu m\u00fcssen. Auch diese Institution nebelt sich noch immer mit solchen Unwahrheiten ein, anstatt einzugreifen (zumindest verbal), indem sie etwa \u00f6ffentlich die Fra-ge stellte, wie man als rechtstreuer B\u00fcrger denn die These von der Verpflichtung zum Rechtsbruch mittragen k\u00f6nne, obwohl das Gegenteil, n\u00e4mlich der nationale Gesetzesvorbehalt, durch jeden nachlesbar sei. Auch durch Unterlassung, erst Recht durch Unterst\u00fctzung falscher Rechtfertigungsversuche, desto mehr, je offenkundiger die Irref\u00fchrung ist, wird man zum Mitt\u00e4ter. Wer zu Unrecht schweigt, hilft nicht, es zu beseitigen. Viele versuchen das wohl gar nicht. Den Institutionen, die durch ihr bewu\u00dftes Schweigen oder bewusstes Mittragen von L\u00fcgen den Rechtsbruch faktisch f\u00f6rdern, werfe ich, im Gegensatz zu Dir, Christiane, ein De-fizit an Rechtsbewusstsein und Moral vor &#8211; umso mehr, wie gesagt, je weniger zu \u00fcbersehen ist, dass sie die Tatsachen genau kennen. Informierte, ehrliche Menschen beanstanden den Irakkrieg als verwerflich, weil durch nichts gerechtfertigt, und bedauern die leider real erfolg-te Beteiligung Deutschlands an diesem V\u00f6lkerrechtsbruch. Solche Hilfe kann eben nicht ein-fach mit der L\u00fcge, wir seien aus juristischen Gr\u00fcnden zur Mitwirkung auch an Verbrechen verpflichtet, besch\u00f6nigt werden. Aber wir f\u00fchren offenbar gerne Krieg, wie eingangs erw\u00e4hnt. Anstatt mit dem Rechtsbruch aufzur\u00e4umen, gibt die Politik sogar die Marschzahl vor. Sie hat selbst sich nur ein d\u00fcnnes Plastikh\u00f6schen \u00fcbergezogen, das die nackten Tatsachen nicht wirklich verdeckt. Die \u00d6ffent-lichkeit nimmt lieber nur vorsichtig Ansto\u00df daran. Das, was herauskommt, stinkt immer un-menschlicher zum Himmel. Nur wenige der Verantwortlichen stellen laut die Frage: \u201cIst nicht schon genug in die Hose gegangen?\u201d Das ist die grausame Wahrheit, die denen, die zur Mit-wirkung am verlogenen Rechtsbruch verdonnert werden sollen, nicht immer verborgen bleibt. Diejenigen, denen in diesem b\u00f6sen Spiel das Hemd dann n\u00e4her als die Hose ist, bemerken dabei gar nicht immer, wie sehr den Verantwortlichen der Kittel brennt. Doch nun, liebe Christiane, noch einmal konkret zu Deinem verweigerten Gefechtsdienst in Afghanistan. Unsere Medien haben zum Teil den dortigen Einsatz als das bezeichnet, was er von Anfang an war und noch immer ist: als Krieg. Es ist eine Art B\u00fcrgerkrieg mit internatio-naler Beteiligung, wenngleich mit unterschiedlicher Intensit\u00e4t im Norden und im S\u00fcden. Die Bundesregierung hat daf\u00fcr durchaus klare Worte gefunden. Nicht nur von b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnli-chen Zust\u00e4nden ist die Rede. Vor dem Bundesverfassungsgericht kam es sp\u00e4testens auf: Als eine der Richterinnen sinngem\u00e4\u00df fragte, Deutschland unterst\u00fctze doch in Afghanistan eine Regierung, mit der man in Freundschaft verb\u00fcndet sei, ob man beim ISAF-Einsatz denn unter Ber\u00fccksichtigung dieser Tatsache von \u201cjus ad bellum\u201d und \u201cjus in bello\u201d, also von \u201cKrieg\u201d (im juristischen Sinn), \u00fcberhaupt reden k\u00f6nne, war die Antwort eindeutig: \u201cSelbstverst\u00e4nd-lich\u201d, so der Beauftragte der Regierung, sei dort Krieg. Nat\u00fcrlich, erg\u00e4nze ich, wei\u00df das auch jeder, selbst wenn er sich mit der Materie kaum besch\u00e4ftigt. Die Waffen schweigen dort nicht. Es gab genug drastische Kriegsberichterstattung, zum Beispiel einen Artikel mit der \u00dcber-schrift \u201cGlobaler Kampf\u201d und einem passenden Foto von ISAF. Nach dem j\u00fcngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts h\u00e4tten die dort eingesetzten Waffen noch nicht einmal sprechen m\u00fcssen, um einen bewaffneten Konflikt darzustellen. Ihr Vorhandensein in Verbindung mit der Genehmigung zum Einsatz w\u00e4re bereits Grund genug gewesen, den Konflikt nicht leug-nen zu k\u00f6nnen. Dem Gericht sei Dank. Um so klarer ist der Fall angesichts der realen Situati-on. Auch wenn es inzwischen schlimmer wurde, gab es in Afghanistan von Anfang an leider nicht nur die Erlaubnis zum Waffeneinsatz, sondern auch zum Teil schwere Gefechte mit Bomben, Sprengstoff, Artillerie sowie anderem Kriegsger\u00e4t und mit entsprechenden Kriegsopfern. Auch die Soldaten der Bundeswehr, die dort fallen, erleiden ja nur zum Teil den Un-falltod. Die Gefechte und die dadurch verursachten Toten wurden von den Medien weder erfunden noch verschwiegen. Darin liegt die Schwierigkeit. In der Dreistigkeit, der erschreckenden Rechtsignoranz oder sogar bewussten Verdrehung der Rechtslage, der Schamlosigkeit der L\u00fcgen und den so gut wie immer ausbleibenden Folgen f\u00fcr die Verantwortlichen, wenn sie schlie\u00dflich doch \u00fcber-f\u00fchrt werden, es von Anfang an oder schon lange gewusst zu haben. Niemand kann ernsthaft glauben, bei ISAF herrsche Krieg und zugleich annehmen, es gebe \u201ckeinen\u201d bewaffneten Konflikt. Du liebe Christiane, hast das auch nicht geglaubt. Du hast daf\u00fcr allerdings auch keine externen Informationen ben\u00f6tigt, sondern konntest in Kabul selbst sehen, dass es stimmt, was vor dem Bundesverfassungsgericht sp\u00e4ter gesagt wurde: Selbstverst\u00e4ndlich ist in Afghanistan Krieg. In solchen Situationen pflegt die Bundeswehr ihren Soldaten die Stufe 6, die h\u00f6chste Stufe der Gefahrenzulage, zu bezahlen. In Afghanistan hat sie das wegen der dor-tigen b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnlichen Zust\u00e4nde auch getan, nicht nur den Soldaten erkl\u00e4rt, sie m\u00fcssten sich auf K\u00e4mpfe einstellen. Die Bundeswehr hat also auch in sofern (und nicht nur mit Muni-tionslieferungen und den sogenannten \u201crules of engagement\u201d) \u00f6ffentlich die These verworfen, der Aufenthalt dort sei v\u00f6llig friedlich und \u201ckonfliktfrei\u201d. Wo es aber besser passt, zur Rechtfertigung, warum das Humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht ignoriert wird, ist es vorbei mit der Wahrheit. Selbst das Eingest\u00e4ndnis der Kriegssituation vor dem Bundesverfassungsgericht gilt dann offiziell nicht mehr. Wenn irgendwo auch nur ein win-zigkleiner bewaffneter Einsatz im Gange ist, ist klar, dass sich eine Sanit\u00e4terin an das Huma-nit\u00e4re V\u00f6lkerrecht zu halten hat. Das wird nicht bestritten. Doch dann wird einfach der ganze Krieg samt dem Mandat zum K\u00e4mpfen umgem\u00fcnzt in \u201cRoutinedienst im Frieden\u201d. Wer bei solchem groben Unfug nicht mitspielt, muss damit rechnen, dass gegen ihn, obwohl er zu-n\u00e4chst Recht bekommt, hinterher der Vorwurf erhoben wird, die Meldung sei zu sp\u00e4t einge-gangen, der Zeitdruck sei unkameradschaftlich gewesen, wie es in Deinem Fall war, liebe Christiane. Wie aufrecht die Haltung ist, bei der Wahrheit zu bleiben, sieht man also erst, wenn man er-kennt, wie krumm sich die Obrigkeit macht, ja wie geradezu l\u00e4cherlich sie vor dem einen Gericht exakt das bestreitet, was vor dem anderen &#8211; v\u00f6llig zu Recht &#8211; als selbstverst\u00e4ndlich bezeichnet wird. Man muss wissen, dass zu Gunsten der Fortsetzung des V\u00f6lkerrechtsbruchs sogar die schizophrene Argumentation aufrecht erhalten werden soll, es herrsche zugleich Krieg und kein bewaffneter Konflikt. In der Sache, um die es Dir ging, hast Du also zweifel-los Recht. Auch Deinem Untergebenen w\u00e4re der Sicherungsdienst im Einsatz in Afghanistan nicht erlaubt gewesen. Es war richtig, dies zu melden, und nur konsequent, den Dienst abzu-lehnen. Weshalb Du bis heute von keinem Gericht rehabilitiert wurdest, um diese Frage zu beantworten, bin ich zu wenig Jurist. Das ist aber auch nicht relevant f\u00fcr diese Auszeichnung, weshalb ich diesen Aspekt hier ausklammere. Liebe Christiane, dass Du Dein eigenes Gehirn eingeschaltet hast, siehst, was die Wahrheit ist, den Unfug, in Kabul gebe es keinen bewaffneten Konflikt, nicht geglaubt hast, ehrt Dich daher in besonderer Weise. Du hast Dich nicht, um Deine Ruhe zu haben, krumm gelegt, sondern bist ein aufrecht gehender Mensch geblieben. Daf\u00fcr danke ich Dir im Namen der Humanistischen Union M\u00fcnchen, aber auch als Mensch, der sich selbst nicht nur als Uni-formst\u00e4nder betrachtet, pers\u00f6nlich. Niemand kann bestreiten, dass Dein Verhalten der Be-schleunigung der R\u00fcckkehr zu v\u00f6lkerrechtlich korrektem Verhalten diente. R\u00fcckgrat ist wichtig in einer Zeit wie der unseren, in der die Zweckl\u00fcge hochgehalten wird &#8211; und sei sie noch so durchsichtig, ja l\u00e4cherlich. So schlimm die offizielle Abkehr von der Realit\u00e4t bzw. dem Vorrang des Rechts derzeit leider ist, so angenehm ist es, eine Mitb\u00fcrgerin mehr unter uns zu wissen, die f\u00fcr die Einhaltung des Rechts pers\u00f6nliche Nachteile in Kauf nimmt. Deine Ent-scheidung, nicht einfach selbst Rechtstreue nur zu heucheln und zugleich die \u201cStory vom Pferd\u201d mitzutragen, war ein Paradebeispiel aufrechten Ganges. Wie sich andere aus der Verantwortung stehlen, daf\u00fcr will ich abschlie\u00dfend zwei Beispiele anf\u00fchren: Erstens wurde Dir vorgehalten, Du h\u00e4ttest einfach Deinen Untergebenen den Dienst an der Waffe leisten lassen k\u00f6nnen. Das sei ohnehin die urspr\u00fcngliche Planung gewesen. Du h\u00e4ttest Dich sozusagen nicht unn\u00f6tig einmischen m\u00fcssen. Eine schnelle Kl\u00e4rung selbst her-beif\u00fchren zu wollen, anstatt zuzusehen, wie Dein Untergebener mit der Situation umgeht, sei verwerflich gewesen. Daran sieht man wohl recht deutlich, was das V\u00f6lkerrecht Anderen zum Teil bedeutet und was sie vor allem von der Verpflichtung der Vorgesetzten zur F\u00fcrsorge f\u00fcr ihre Untergebenen in Wahrheit halten. Die Sorge, dass auch die Untergebenen nicht zum Rechtsbruch angestiftet werden, scheint solchen Leuten fremd. Wer nur sieht, dass er mit Delikten nichts unmittelbar selbst zu tun hat, \u00fcbernimmt keine Verantwortung, obwohl er diese f\u00fcr seine Untergebenen nat\u00fcrlich genauso hat.Das zweite Beispiel geht in eine \u00e4hnliche Richtung: Es gibt sogar Leute, die das V\u00f6lkerrecht in diesem Punkt als irrelevant betrachten. Die Durchf\u00fchrung des Sicherungsdienstes unter bewusster Inkaufnahme des Bruchs des Neutralit\u00e4tsstatus w\u00e4re nach deren Meinung auch in Ordnung gewesen. Daran sieht man, wie wichtig es f\u00fcr die praktische Anwendung ist, dass der Artikel 25 unseres Grundgesetzes die Wahrung des V\u00f6lkerrechts als vorrangig definiert gegen\u00fcber den nationalen Gesetzten. Denn wegen dieses Artikels h\u00e4ttest Du, entgegen der abwegigen Behauptung, ein V\u00f6lkerrechtsversto\u00df sei hinnehmbar, selbst dann dieses Ansinnen ablehnen m\u00fcssen, wenn es keine Rechtsverdrehung w\u00e4re, sondern nach geltendem nationalem Recht ausdr\u00fccklich zul\u00e4ssig, auch dann, wenn es ein Gesetz in Deutschland g\u00e4be, welches Sanit\u00e4tspersonal den Dienst an der Waffe sogar vorschreibt, was aber gar nicht der Fall ist. Die Geisteshaltung, auch einen bewussten Versto\u00df gegen das V\u00f6lkerrecht abzusegnen, zeigt nur, wie weit Andere sich bereits von unserem Grundgesetz und dem Rechtsstaat verabschie-det haben. Die Bundeswehr hat also auch nachtr\u00e4glich best\u00e4tigt, dass Deine eigentlich ganz normale Entscheidung mutig war, weil man ersichtlich auch im Zuge der Aufarbeitung nicht gewillt ist, die Realit\u00e4t und aus ihr folgerichtig abzuleitendes Recht anzuerkennen, welches es auch Deinem Stabsgefreiten, f\u00fcr dessen Abl\u00f6sung Du zuvor gesorgt hattest, nicht erm\u00f6glicht h\u00e4tte, rechtm\u00e4\u00dfig Dienst an der Waffe zu leisten. L\u00e4cherlich machst Du Dich durch Dein konse-quentes Bestehen auf der Wahrung des Rechts nicht. Du gewinnst nur Hochachtung. Und alle diejenigen, die nicht erkl\u00e4ren k\u00f6nnen, wie sie ganz ohne bewaffneten Konflikt sogar Krieg f\u00fchren k\u00f6nnen, die den Bruch des Neutralit\u00e4tsgebots sch\u00f6nreden, die die Beteiligung am Irakkrieg auch als ordnungsgem\u00e4\u00df bezeichnen oder einfach den Kopf in den Sand stecken, weil sie das alles nicht interessiert, die m\u00fcssten eigentlich gefragt werden, wie sie sich denn recht-fertigen, und nicht die rechtstreuen Soldaten. Denn eigentlich gilt ja noch immer, was das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.06.2005 festgestellt hat: \u201cNamentlich d\u00fcrfen die sich aus der Verfassung ergebenden strikten Bindungen an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), an die \u2018allgemeinen Regeln des V\u00f6lkerrechts\u2018 (Art. 25 GG) und an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) nicht zur Seite geschoben und durch \u2018Abw\u00e4gung\u2018 in ihrem Geltungsgehalt und -anspruch gelockert werden, auch wenn dies politisch oder milit\u00e4risch im Einzelfall unter Umst\u00e4nden zweckm\u00e4\u00dfig erscheinen mag.\u201d Dass die Umgehung des V\u00f6lkerrechts unter dem Vorwand, es herrsche auch im Krieg weiter-hin lediglich Routinedienst, als quasi in Ordnung gehend bezeichnet wird, wirft somit nur ein Licht auf den Zustand, wenn nicht sogar die Funktion der betreffenden Institutionen, die sich ihrer Verantwortung offenbar weniger bewusst sind als Du es in Kabul warst. Dass Du, liebe Christiane, Dich nicht abschrecken hast lassen und ohne R\u00fccksicht auf pers\u00f6nliche Nachteile ein Beispiel gegeben hast, dass man geltendes Recht auch respektieren kann, jedenfalls genau so, wie es Dich gelehrt wurde, ist aus diesem Grund &#8211; man muss sagen: leider &#8211; eine Auszeichnung wert. Du darfst stolz auf Deinen mutigen Widerspruch im Namen des V\u00f6lkerrechts sein. Wenn man all das auf etwa zwei Minuten verdichtet, wird Deine Leistung wohl noch deutli-cher. Ich versuche daher nun, alles zusammenzufassen und es auf den Punkt zu bringen:Die Bundeswehr f\u00fchlt sich an Recht und Moral inzwischen erkennbar leider nicht mehr ge-bunden. Nach au\u00dfen gibt man sich rechtstreu. Nach innen wird Rechtsbruch nicht gescheut. Bei Verbrechen wurde Wegsehen gefordert. Auch die Mitwirkung an v\u00f6lkerrechtlichen De-likten wie dem Irakkrieg zeigt deutlich den Sittenverfall. Dazu wird die Vorrangigkeit des Friedensgebots des Grundgesetzes f\u00fcr Soldaten zum Teil bestritten und sogar Straffreiheit im Fall der bewu\u00dften Teilnahme an Angriffskriegen in Aussicht gestellt. Nach einem verbindli-chen Urteil, dessen Kernaussage st\u00f6rt, wird einfach angeordnet, es im entscheidenden Punkt nicht ernst zu nehmen. Frei nach dem Motto: Das Gesetz bin ich! Diese Flucht der Bundes-wehrf\u00fchrung in die Illegalit\u00e4t wird von der Politik eher gef\u00f6rdert als dass mit einer baldigen Abstellung dieser Missst\u00e4nde zu rechnen w\u00e4re. In diesem Kontext, liebe Christiane, war Dein Widerspruch als Hauptfeldwebel im Sanit\u00e4tsdienst der Bundeswehr im Feldlager in Kabul gegen\u00fcber der abwegigen These, es gebe dort \u00fcberhaupt keinen bewaffneten Konflikt, mutig. Du bist lieber bei der offenkundigen Wahrheit geblieben und hast konsequent gehandelt, das hei\u00dft, eine entsprechende schriftliche Meldung vorgelegt und Deinen Neutralit\u00e4tsstatus be-wahrt. Das Risiko, selbst daf\u00fcr zur Zielscheibe zu werden, wie es sp\u00e4ter leider auch geschah, hast Du dabei in Kauf genommen. Dass das Ministerium das Recht nicht respektiert, lieber die unausweichliche Wahrheit leugnet, indem es einen klassischen Gefechtsdienst umdekla-riert, Krieg zu Frieden umetikettiert, un\u00fcbersehbare Fakten wegdiskutiert, hat Dich nicht inte-ressiert. F\u00fcr Deine Aufrichtigkeit und Verweigerung der Teilhabe an solchen L\u00fcgen mit allen Konse-quenzen wirst Du daher nun mit dem Preis \u201cAufrechter Gang\u201d geehrt. Vielen Dank, Frau Hauptfeldwebel Ernst-Zettl, im Namen der Humanistischen Union M\u00fcnchen, und auch, liebe Christiane, ganz herzlich von mir pers\u00f6nlich f\u00fcr Dein kompromissloses Eintreten f\u00fcr das Recht. Auf dass Du noch viele Kameraden finden m\u00f6gest, die ihren Vorgesetzten den Gehorsam verweigern, wenn sie erkennen, dass sie zum V\u00f6lkerrechtsbruch missbraucht werden, erst Recht, wenn sie bemerken, dass sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auch an Angriffskriegen mitwirken sollen. Es ist schon nicht mehr ganz ungef\u00e4hrlich, das heute so klar zu sagen. Noch mehr l\u00e4dt auf sich, wer so handelt. Das zeichnet Leute wie Dich, liebe Chris-tiane, aus. In diesem Sinne: Genug der Worte! Lassen wir Taten folgen, sehr geehrten Damen und Her-ren! Professor Tim Wilhelm Hering wird nun an Frau Hauptfeldwebel Ernst-Zettl den Preis \u201cAufrechter Gang 2008\u201d der HUMANISTISCHEN UNION M\u00fcnchen aush\u00e4ndigen. Auch Sie k\u00f6nnen &#8211; jeder kann helfen, Angriffskriege und V\u00f6lkerrechtsbruch zur\u00fcckzudr\u00e4ngen, ihnen mit Menschlichkeit, Aufrichtigkeit und Friedfertigkeit zu begegnen. Ihnen allen ganz herzli-chen Dank f\u00fcr Ihr Engagement, Ihr Kommen und Ihre Aufmerksamkeit. \u00a0 Weitere Informationen: Begr\u00fc\u00dfung Festakt\u00a0 Rede der Preistr\u00e4gerin Ank\u00fcndigung und Begr\u00fcndung \u00a0 \u00a0  Nach oben\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/61468a57db.jpg\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/veranstaltungen\\\/buergerrechtspreise\\\/aufrechter-gang\\\/2008-aufrechter-gang\\\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/veranstaltungen\\\/buergerrechtspreise\\\/aufrechter-gang\\\/2008-aufrechter-gang\\\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\\\/\",\"name\":\"Laudatio f\u00fcr Christiane Ernst-Zettl Archive - 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Einen Menschen auszuzeichnen, der eine solche Ehrung ver-dient, bereitet mir ebenso gro\u00dfe Freude, wie es mir derzeit in der Seele weh tut, mit ansehen bzw. am eigenen Leibe erfahren zu m\u00fcssen, dass Leute, die Recht und Moral nicht mehr ach-ten, dazu beitragen, dass dagegen einfach versto\u00dfen werden kann. Die Menschen l\u00fcgen wohl gerne, f\u00fchren gerne sogar verlogene Kriege. Der im M\u00e4rz leider verstorbene Professor Joseph Weizenbaum formulierte dies so: \u201cNat\u00fcrlich betet man darum, dass die Menschen ehrlich und friedlich sind. Aber das ist nicht sehr realistisch.\u201d Liebe Christiane: Du hast etwas Licht in diesen Tunnel gebracht. Nicht, weil Du besonders friedlich gewesen w\u00e4rst, schlie\u00dflich geh\u00f6rt es zu Deinem Beruf, Dich nicht an Kriegen zu beteiligen, nur Menschen zu helfen, sondern weil Du besonders ehrlich warst und diesen Status auch dann noch respektiert hast, als andere einen Versto\u00df dagegen forderten. Der \u201cAufrechte Gang\u201d wird heuer zum ersten Mal seit 2002 wieder verliehen. Doch auch wenn es sechs Jahre gedauert hat, war sich die Jury heuer einig: Nun hat sich jemand wieder den Preis verdient. Die Auswahl war &#8211; milit\u00e4risch gesprochen &#8211; ein Volltreffer. Da ich die Geschehnisse, aber vor allem auch das Umfeld, die Bundeswehr, selbst recht gut kenne, wei\u00df ich, dass Dir die Entscheidung, f\u00fcr die Du heute geehrt wirst, nicht ganz leicht gefallen sein kann. In der besonderen Situation, den geradezu abwegigen, vor einem Jahrzehnt \u00fcberhaupt nicht vorstellbaren Randbedingungen, nicht im eigentlichen Handeln, liegt auch die besonde-re Ehre, die Dir zuteil wird. Anders ausgedr\u00fcckt: Unter normalen Umst\u00e4nden, in einer rechts-treuen Armee oder mit ausschlie\u00dflich funktionierenden Institutionen zur \u00dcberwachung, die nicht dazu neigen, die Wahrheit zu unterdr\u00fccken, sondern eingreifen, wenn die Streitkr\u00e4fte aus dem Ruder laufen und ihrem verfassungsm\u00e4\u00dfigen Auftrag nicht mehr nachkommen, k\u00f6nnte man sagen, Du h\u00e4ttest lediglich Deine Pflicht getan, ohne vor den Folgen gro\u00dfe Angst haben zu m\u00fcssen. Das ist aber heute leider nicht mehr gew\u00e4hrleistet. Die Exekutive, die das Recht inzwischen offen bricht, sich auch an ungesetzlichen Kriegen, also an Verbrechen, be-teiligt und das V\u00f6lkerrecht ignoriert, kann all das offenbar relativ ungest\u00f6rt tun, steht scheinbar \u00fcber dem Recht. Sich rechtstreu verhaltende Soldaten werden dagegen zum Teil f\u00fcr ihr korrektes, sogar vorbildliches Verhalten belangt und gema\u00dfregelt. Die \u00f6ffentliche Emp\u00f6rung dar\u00fcber, jedenfalls die ver\u00f6ffentlichte Meinung, h\u00e4lt sich in erstaunlich engen Grenzen. Du hast &#8211; f\u00fcr sich betrachtet &#8211; keine Heldentat im Feldlager in Kabul begangen, sondern \u201cnur\u201d &#8211; in Anf\u00fchrungszeichen &#8211; das getan, was Dir in Deiner Ausbildung f\u00fcr diesen Einsatz beige-bracht worden war und was man Dir schriftlich mitgegeben hatte in Form einer Taschenkarte. Du warst als Oberfeldwebel der Bundeswehr im sanit\u00e4tsdienstlichen Einsatz und als milit\u00e4ri-sche Vorgesetzte auch f\u00fcr die Einhaltung des V\u00f6lkerrechts durch Deinen Stabsgefreiten ver-antwortlich. Als es darum ging, auch Kombattantenaufgaben zu \u00fcbernehmen, hast Du m\u00fcnd-lich und dann sogar schriftlich den beabsichtigten V\u00f6lkerrechtsbruch gemeldet und die eigene Mitwirkung daran in der Tat abgelehnt. Soll man eine obliegende Handlungsweise (eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit) w\u00fcrdigen, es anerkennen, dass jemand seine gesetzlich auferlegte Pflicht, das Humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht zu respektieren und seinen Neutralit\u00e4tsstatus zu wahren, beachtet? Steht nicht schon im Artikel 25 des Grundgesetztes, dass dieses V\u00f6lkerrecht Vor-rang hat vor dem nationalen Gesetz und war letzteres nicht im Einklang damit, stand das nicht sogar in deiner Taschenkarte? Man kann, ja man muss rechtstreues Verhalten heutzuta-ge leider bei uns (auch in der Bundeswehr) bisweilen als eine Besonderheit ansehen. Man muss Widerspruch w\u00fcrdigen, wenn man wei\u00df, dass die Bundeswehrf\u00fchrung es offensichtlich als gangbaren Weg ansieht, Recht zu brechen und Gesetzestreue nur mit dem Mund nach au-\u00dfen hin zu wahren, w\u00e4hrend der Apparat, wo er will, nach innen hin andererseits Druck auf-bauen kann und auch tats\u00e4chlich aufbaut, dagegen zu versto\u00dfen, sogar Untergebene nahezu unbehelligt zur Mitwirkung an schweren Straftaten anstiften kann, das offenbar zum Teil auch tut. Ein Beispiel:Die Bundeswehr schreckt leider vor Sanktionierung, wenn jemand Recht und Moral h\u00f6her einstuft, als dass er sich an v\u00f6lkerrechtlichen Delikten wie dem Irakkrieg auch nur indirekt beteiligen w\u00fcrde, nicht zur\u00fcck. Wenn es nach ihr ginge, st\u00fcnde auf Respektierung des \u00a7 5 des Wehrstrafgesetzes, wenn jemand also pflichtgem\u00e4\u00df pr\u00fcft, ob er an Straftaten mitwirkt, be-kanntlich sogar Gef\u00e4ngnis. Bei diesem Verbrechen wurde mir (ob Sie es glauben oder nicht) schlicht befohlen wegzusehen. Und die Verantwortlichen haben wohl selbst diesem \u201cIdeal\u201d &#8211; in Anf\u00fchrungszeichen &#8211; entsprochen. So weit sind Recht und Moral inzwischen gesunken. Die Mitwirkung an Angriffskrieg ist der Bundeswehr wichtiger als die Beachtung des Wehr-strafgesetzes, wenn sie sich denn \u00fcberhaupt f\u00fcr die Rechtslage interessiert, die in Wahrheit bekanntlich darin best\u00fcnde, dass die Mitwirkung an einem v\u00f6lkerrechtlichen Delikt selbst ein v\u00f6lkerrechtliches Delikt darstellt. Leider muss der Bundeswehr in diesem Zusammenhang Anstiftung zur Begehung von Straftaten nachgesagt werden. An die Rechtsprechung h\u00e4lt sie sich inzwischen auch nicht mehr. Nachdem ihr letztinstanzlich bescheinigt worden war, dass sie bereits die Gewissensentscheidung gegen die Beteiligung am Irakkrieg zu akzeptieren gehabt h\u00e4tte, rief sie, anstatt die Entscheidung zu achten und sich zu entschuldigen, lieber zum Boykott des betreffenden Urteils in diesem Kernpunkt auf. Sie erkennt die Gewissens-entscheidung, um die es im Wesentlichen ging, (so unglaublich das klingen mag) einfach nicht an und hat eine Bef\u00f6rderungssperre verh\u00e4ngt. Solch offener Rechtsbruch ist es, dem wir Soldaten heute leider gegen\u00fcberstehen. Und, als w\u00e4re das noch nicht genug: Die einfachen Soldaten werden (intern, ohne gro\u00dfe \u00f6ffentliche Diskussion) bereits bestens auf die Mitwir-kung an k\u00fcnftigen Angriffen vorbereitet. Die Rechtslehrer werden angehalten, einfachen Sol-daten im Fall von Angriffskriegen Straffreiheit vorzugaukeln. Man sagt ihnen, sie sollen ein-fach auf die Politik vertrauen, auch, wenn sie erkennen, dass sie an derartigem V\u00f6lkerrechts-bruch mitwirken. Das Friedensgebot des Grundgesetzes (Artikel 26 GG) betreffe Soldaten \u201cohne Einfluss auf die politische Willensbildung\u201d nicht. Sie sollten es einfach ignorieren. Das Angriffsverbot im Strafgesetz, also \u00a7 80 StGB sollten sie ebenso nicht f\u00fcrchten. Niemand werde sie, wenn sie Angriffskriege ganz bewusst mit vorbereiteten, daf\u00fcr bestrafen. Solche Beruhigungspillen bekommen Soldaten heutzutage leider als Vorbereitung auf ihre Mithilfe an derartigen Verbrechen eingeimpft. Ich w\u00fcsste keinen anderen Zweck, dem das dienen k\u00f6nnte. Besser kann man K\u00f6pfe, die man zur Begehung solcher Delikte ben\u00f6tigt, kaum vor-bereiten. Intern ist man also relativ ehrlich. Trotzdem meine ich, die Vorbereitung auch auf ungesetzliche Kriege zerst\u00f6rt zumindest das Vertrauen der rechtstreuen Soldaten in die Bun-deswehr restlos, selbst wenn noch etwas davon \u00fcbrig gewesen sein sollte. Welch ein Wandel vom Gebot, sich erkannter Verbrechen zu enthalten, bzw. von der Drohung mit lebenslanger Haft hin zur Leugnung der Verantwortung des Einzelnen und der Vorspiegelung der Straf-freiheit, wenn man als einfacher Soldat erkennt, dass man an einem Angriffskrieg mitwirkt. Die hinter verschlossener T\u00fcr vom Generalinspekteur der Bundeswehr, General Schneiderhan ge\u00e4u\u00dferte Forderung, den USA Kampftruppen der Bundeswehr nach dem Muster der Briten im Irak anzubieten, d\u00fcrfte sich allerdings wohl nur durch solche Rechtsumkehr realisieren lassen. Durch v\u00f6llige Abkehr vom Vorrang des V\u00f6lkerrechts, indem man die K\u00f6pfe Unterge-bener im Rechtsunterricht vors\u00e4tzlich auf Mitmachen programmiert &#8211; auch im Fall von Delik-ten wie dem Irakkrieg, und indem man das Gewissen im Einzelfall nicht anerkennt.Es ist bedauerlich, aber verbindliche Gerichtsurteile interessieren einfach nicht mehr jeden, vor allem wohl nicht diejenigen, die sich bereits an Verbrechen beteiligt haben. Dabei wissen alle meiner Meinung nach sehr genau, dass es in Wahrheit keinem Soldaten erlaubt ist, das Denken allein seinen Vorgesetzten zu \u00fcberlassen, und dass jeder pers\u00f6nlich bestraft werden kann, der sich wissentlich und willentlich mit engagiert. Mit dem Grundgesetz und dem Geist von N\u00fcrnberg hat die heutige Teilnahme der Bundeswehr an Angriffskriegen und ihre Hal-tung zur angeblichen Mitwirkungspflicht daran nicht mehr viel zu tun. Ich brauche das nicht weiter auszuf\u00fchren. Das ist leider die heutige Situation. In diesem neuen \u201calten\u201d Geist wurde offenbar auch in Deinem \u201cFall\u201d im Jahr 2005 entschie-den. Denn in Kabul hast Du ja zun\u00e4chst Zustimmung erfahren, dass Du nat\u00fcrlich nicht im Sicherungsdienst eingesetzt werden darfst. Du wurdest aus dem Einsatz herausgel\u00f6st, ohne dass etwa der Sicherungszugf\u00fchrer oder der Vorgesetzte, den dieser vorzog zu befragen, oder ein anderer Beteiligter, z.B. der Rechtsberater in Kabul, der Dir auch Recht gab, zu diesem Zeitpunkt gegen Dich den Vorwurf erhoben h\u00e4tte, die Meldung und die Bitte um Abl\u00f6sung seien pflichtwidrig gewesen. Der Vorwurf, Du h\u00e4ttest dies nicht erst am Tag des Dienstan-tritts fordern d\u00fcrfen, wurde erst hinterher konstruiert, ganz so, als sei es nicht selbstverst\u00e4nd-lich, dass Du Deinen Neutralit\u00e4tsstatus wahren w\u00fcrdest, nachdem Du die missliche Lage ei-nige Tage zuvor bereits schriftlich gemeldet hattest. Auch die \u00fcbrigen unmittelbar Beteiligten haben also die aktive Teilnahme im Sicherungseinsatz als rechtlich unzul\u00e4ssig eingestuft und somit Dein Ansinnen best\u00e4tigt. Sie haben nachgedacht und ebenfalls so gehandelt, wie sie es gelernt hatten, anstatt Dich mit Vorw\u00fcrfen zu belegen oder gar die disziplinare W\u00fcrdigung zu verlangen. Das ist eine erfreuliche Tatsache, die hoffen l\u00e4sst, denn so ist die Rechtslage in der Tat: Das ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Sanit\u00e4tsdienst eingesetzte Personal darf unter keinen Umst\u00e4n-den zur Sicherung von Kombattanten oder zu anderer Gefechtst\u00e4tigkeit au\u00dfer zum Schutz der Patienten und von sich selbst eingesetzt werden. Abgesehen davon k\u00f6nnte das Sanit\u00e4tsperso-nal das Kriegsgl\u00fcck wohl auch kaum wenden. Eine Armee muss sich schon in einer schlim-men Lage befinden, wenn sie von V\u00f6lkerrechtsbruch nicht Abstand nehmen will. Obwohl ein Wachdienst im tiefen Frieden zul\u00e4ssig gewesen w\u00e4re, hatte die Bundeswehr da-her (vor dem Krieg in Afghanistan) stets darauf geachtet, dass noch nicht einmal der Anschein erweckt w\u00fcrde, dass ein Kampfeinsatz von Sanit\u00e4tern unter irgendwelchen Umst\u00e4nden befohlen werden k\u00f6nnte. Die \u201cSanis\u201d, wie sie in der Truppe hei\u00dfen, wurden zum Beispiel noch nicht einmal zum Eintragen in die Schie\u00dfkladde beim Schulschie\u00dfen eingesetzt. Wie-viele Leute wussten das? Alle! Und wieviele Deiner Kameraden haben gemeldet, dass es v\u00f6l-kerrechtlich nicht zul\u00e4ssig ist, Sanit\u00e4ter im Sicherungsdienst einzusetzen, als sie von diesem Ansinnen erfuhren? Wer hat gegen diese Kameraden, die damals keine Fragen stellten, einen Vorwurf erhoben? Die Bundeswehrf\u00fchrung nicht. F\u00fcr sie gilt das V\u00f6lkerrecht inzwischen so klar nicht mehr. In der neuen Taschenkarte steht, es solle nur noch \u201cgrunds\u00e4tzlich\u201d angewandt werden, wenn es denn gehe. Das Verbot der Angriffskriege ist seit 1999 de facto au\u00dfer Kraft gesetzt. Jeder kann sehen, dass sich die Bundeswehr nicht mit Entsetzen distanzierte, als bekannt wurde, dass der Jugoslawienkrieg und vor allem der Irakkrieg durch menschenverachtende L\u00fcgen herbeigef\u00fchrt wurden. Recht und Moral werden offenbar als hinderlich betrachtet und Wege zur Umgehung gepflegt. Dabei wusste sp\u00e4testens im Irakkrieg jeder schon vor Kriegsbeginn, dass es keinen ausreichenden Rechtfertigungsgrund gab. Weder gab es einen UNO-Beschluss, noch war Deutschland oder einer der B\u00fcndnispartner vom Irak angegriffen worden. \u201cLegal &#8211; illegal &#8211; schei\u00dfegal\u201d lautet inzwischen, wie man sieht, bisweilen die Parole (in der Praxis). Laut gesagt wird das nat\u00fcrlich nicht, weil die Mitwirkung auch an v\u00f6lkerrechtlichen Delikten von mehr als 90% der Bev\u00f6lkerung gar nicht bef\u00fcrwortet wird. In der eigenen Ideo-logie sind die Streitkr\u00e4fte der H\u00fcter des Welt-Gesetzes. Wer v\u00f6lkerrechtswidrige Delikte in mehreren F\u00e4llen f\u00f6rdert oder fordert (schon die Mitwirkung daran), den bezeichne ich \u00f6ffent-lich aber nicht mehr als rechtstreu. Den Zorn des Volkes muss man freilich erst f\u00fcrchten, wenn es die volle Wahrheit erf\u00e4hrt, sp\u00e4testens, wenn es daf\u00fcr eines Tages zur Kasse gebeten wird. F\u00fcr den Zweiten Weltkrieg bezahlen wir noch heute. Selbst die Organisationen, die M\u00e4rchenstunden zur Inszenierung von Kriegen aufzudecken und an die gro\u00dfe Glocke zu h\u00e4ngen gehabt h\u00e4tten, wenn sie diese schon nicht verhindern konnten, haben dies lieber den Medien (die sich \u00fcbrigens auch nicht alle mit Ruhm bekleckert haben, zum Teil aber deutlich wurden) und den Menschenrechtsorganisationen \u00fcberlassen. Sogar die Institution, die extra daf\u00fcr geschaffen wurde, Rechtsbruch im Bereich der Bundeswehr bekanntzumachen und Korrekturen anzumahnen, klammert sich offensichtlich noch immer in nicht mehr nachvollziehbarer Weise selbst an die Behauptung, der Irakkrieg sei vielleicht gar kein v\u00f6lkerrechtliches Delikt. Mit dieser Frage habe man sich bisher noch nicht befassen m\u00fcssen. Ganz so, als ob es freigestellt w\u00e4re, bei Verbrechen, in deren N\u00e4he man ger\u00e4t, wegzusehen. Nachdem das Unrecht jedoch in aller Munde ist, pflegt selbst diese Insti-tution weiterhin die L\u00fcge, Deutschland sei an diesen Taten v\u00f6llig unbeteiligt. Es sei nicht m\u00f6glich, gegen das Parlament anzukommen, wenn dieses behaupte, \u201cB\u00fcndnisverpflichtun-gen\u201d nachkommen zu m\u00fcssen. Auch diese Institution nebelt sich noch immer mit solchen Unwahrheiten ein, anstatt einzugreifen (zumindest verbal), indem sie etwa \u00f6ffentlich die Fra-ge stellte, wie man als rechtstreuer B\u00fcrger denn die These von der Verpflichtung zum Rechtsbruch mittragen k\u00f6nne, obwohl das Gegenteil, n\u00e4mlich der nationale Gesetzesvorbehalt, durch jeden nachlesbar sei. Auch durch Unterlassung, erst Recht durch Unterst\u00fctzung falscher Rechtfertigungsversuche, desto mehr, je offenkundiger die Irref\u00fchrung ist, wird man zum Mitt\u00e4ter. Wer zu Unrecht schweigt, hilft nicht, es zu beseitigen. Viele versuchen das wohl gar nicht. Den Institutionen, die durch ihr bewu\u00dftes Schweigen oder bewusstes Mittragen von L\u00fcgen den Rechtsbruch faktisch f\u00f6rdern, werfe ich, im Gegensatz zu Dir, Christiane, ein De-fizit an Rechtsbewusstsein und Moral vor &#8211; umso mehr, wie gesagt, je weniger zu \u00fcbersehen ist, dass sie die Tatsachen genau kennen. Informierte, ehrliche Menschen beanstanden den Irakkrieg als verwerflich, weil durch nichts gerechtfertigt, und bedauern die leider real erfolg-te Beteiligung Deutschlands an diesem V\u00f6lkerrechtsbruch. Solche Hilfe kann eben nicht ein-fach mit der L\u00fcge, wir seien aus juristischen Gr\u00fcnden zur Mitwirkung auch an Verbrechen verpflichtet, besch\u00f6nigt werden. Aber wir f\u00fchren offenbar gerne Krieg, wie eingangs erw\u00e4hnt. Anstatt mit dem Rechtsbruch aufzur\u00e4umen, gibt die Politik sogar die Marschzahl vor. Sie hat selbst sich nur ein d\u00fcnnes Plastikh\u00f6schen \u00fcbergezogen, das die nackten Tatsachen nicht wirklich verdeckt. Die \u00d6ffent-lichkeit nimmt lieber nur vorsichtig Ansto\u00df daran. Das, was herauskommt, stinkt immer un-menschlicher zum Himmel. Nur wenige der Verantwortlichen stellen laut die Frage: \u201cIst nicht schon genug in die Hose gegangen?\u201d Das ist die grausame Wahrheit, die denen, die zur Mit-wirkung am verlogenen Rechtsbruch verdonnert werden sollen, nicht immer verborgen bleibt. Diejenigen, denen in diesem b\u00f6sen Spiel das Hemd dann n\u00e4her als die Hose ist, bemerken dabei gar nicht immer, wie sehr den Verantwortlichen der Kittel brennt. Doch nun, liebe Christiane, noch einmal konkret zu Deinem verweigerten Gefechtsdienst in Afghanistan. Unsere Medien haben zum Teil den dortigen Einsatz als das bezeichnet, was er von Anfang an war und noch immer ist: als Krieg. Es ist eine Art B\u00fcrgerkrieg mit internatio-naler Beteiligung, wenngleich mit unterschiedlicher Intensit\u00e4t im Norden und im S\u00fcden. Die Bundesregierung hat daf\u00fcr durchaus klare Worte gefunden. Nicht nur von b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnli-chen Zust\u00e4nden ist die Rede. Vor dem Bundesverfassungsgericht kam es sp\u00e4testens auf: Als eine der Richterinnen sinngem\u00e4\u00df fragte, Deutschland unterst\u00fctze doch in Afghanistan eine Regierung, mit der man in Freundschaft verb\u00fcndet sei, ob man beim ISAF-Einsatz denn unter Ber\u00fccksichtigung dieser Tatsache von \u201cjus ad bellum\u201d und \u201cjus in bello\u201d, also von \u201cKrieg\u201d (im juristischen Sinn), \u00fcberhaupt reden k\u00f6nne, war die Antwort eindeutig: \u201cSelbstverst\u00e4nd-lich\u201d, so der Beauftragte der Regierung, sei dort Krieg. Nat\u00fcrlich, erg\u00e4nze ich, wei\u00df das auch jeder, selbst wenn er sich mit der Materie kaum besch\u00e4ftigt. Die Waffen schweigen dort nicht. Es gab genug drastische Kriegsberichterstattung, zum Beispiel einen Artikel mit der \u00dcber-schrift \u201cGlobaler Kampf\u201d und einem passenden Foto von ISAF. Nach dem j\u00fcngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts h\u00e4tten die dort eingesetzten Waffen noch nicht einmal sprechen m\u00fcssen, um einen bewaffneten Konflikt darzustellen. Ihr Vorhandensein in Verbindung mit der Genehmigung zum Einsatz w\u00e4re bereits Grund genug gewesen, den Konflikt nicht leug-nen zu k\u00f6nnen. Dem Gericht sei Dank. Um so klarer ist der Fall angesichts der realen Situati-on. Auch wenn es inzwischen schlimmer wurde, gab es in Afghanistan von Anfang an leider nicht nur die Erlaubnis zum Waffeneinsatz, sondern auch zum Teil schwere Gefechte mit Bomben, Sprengstoff, Artillerie sowie anderem Kriegsger\u00e4t und mit entsprechenden Kriegsopfern. Auch die Soldaten der Bundeswehr, die dort fallen, erleiden ja nur zum Teil den Un-falltod. Die Gefechte und die dadurch verursachten Toten wurden von den Medien weder erfunden noch verschwiegen. Darin liegt die Schwierigkeit. In der Dreistigkeit, der erschreckenden Rechtsignoranz oder sogar bewussten Verdrehung der Rechtslage, der Schamlosigkeit der L\u00fcgen und den so gut wie immer ausbleibenden Folgen f\u00fcr die Verantwortlichen, wenn sie schlie\u00dflich doch \u00fcber-f\u00fchrt werden, es von Anfang an oder schon lange gewusst zu haben. Niemand kann ernsthaft glauben, bei ISAF herrsche Krieg und zugleich annehmen, es gebe \u201ckeinen\u201d bewaffneten Konflikt. Du liebe Christiane, hast das auch nicht geglaubt. Du hast daf\u00fcr allerdings auch keine externen Informationen ben\u00f6tigt, sondern konntest in Kabul selbst sehen, dass es stimmt, was vor dem Bundesverfassungsgericht sp\u00e4ter gesagt wurde: Selbstverst\u00e4ndlich ist in Afghanistan Krieg. In solchen Situationen pflegt die Bundeswehr ihren Soldaten die Stufe 6, die h\u00f6chste Stufe der Gefahrenzulage, zu bezahlen. In Afghanistan hat sie das wegen der dor-tigen b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnlichen Zust\u00e4nde auch getan, nicht nur den Soldaten erkl\u00e4rt, sie m\u00fcssten sich auf K\u00e4mpfe einstellen. Die Bundeswehr hat also auch in sofern (und nicht nur mit Muni-tionslieferungen und den sogenannten \u201crules of engagement\u201d) \u00f6ffentlich die These verworfen, der Aufenthalt dort sei v\u00f6llig friedlich und \u201ckonfliktfrei\u201d. Wo es aber besser passt, zur Rechtfertigung, warum das Humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht ignoriert wird, ist es vorbei mit der Wahrheit. Selbst das Eingest\u00e4ndnis der Kriegssituation vor dem Bundesverfassungsgericht gilt dann offiziell nicht mehr. Wenn irgendwo auch nur ein win-zigkleiner bewaffneter Einsatz im Gange ist, ist klar, dass sich eine Sanit\u00e4terin an das Huma-nit\u00e4re V\u00f6lkerrecht zu halten hat. Das wird nicht bestritten. Doch dann wird einfach der ganze Krieg samt dem Mandat zum K\u00e4mpfen umgem\u00fcnzt in \u201cRoutinedienst im Frieden\u201d. Wer bei solchem groben Unfug nicht mitspielt, muss damit rechnen, dass gegen ihn, obwohl er zu-n\u00e4chst Recht bekommt, hinterher der Vorwurf erhoben wird, die Meldung sei zu sp\u00e4t einge-gangen, der Zeitdruck sei unkameradschaftlich gewesen, wie es in Deinem Fall war, liebe Christiane. Wie aufrecht die Haltung ist, bei der Wahrheit zu bleiben, sieht man also erst, wenn man er-kennt, wie krumm sich die Obrigkeit macht, ja wie geradezu l\u00e4cherlich sie vor dem einen Gericht exakt das bestreitet, was vor dem anderen &#8211; v\u00f6llig zu Recht &#8211; als selbstverst\u00e4ndlich bezeichnet wird. Man muss wissen, dass zu Gunsten der Fortsetzung des V\u00f6lkerrechtsbruchs sogar die schizophrene Argumentation aufrecht erhalten werden soll, es herrsche zugleich Krieg und kein bewaffneter Konflikt. In der Sache, um die es Dir ging, hast Du also zweifel-los Recht. Auch Deinem Untergebenen w\u00e4re der Sicherungsdienst im Einsatz in Afghanistan nicht erlaubt gewesen. Es war richtig, dies zu melden, und nur konsequent, den Dienst abzu-lehnen. Weshalb Du bis heute von keinem Gericht rehabilitiert wurdest, um diese Frage zu beantworten, bin ich zu wenig Jurist. Das ist aber auch nicht relevant f\u00fcr diese Auszeichnung, weshalb ich diesen Aspekt hier ausklammere. Liebe Christiane, dass Du Dein eigenes Gehirn eingeschaltet hast, siehst, was die Wahrheit ist, den Unfug, in Kabul gebe es keinen bewaffneten Konflikt, nicht geglaubt hast, ehrt Dich daher in besonderer Weise. Du hast Dich nicht, um Deine Ruhe zu haben, krumm gelegt, sondern bist ein aufrecht gehender Mensch geblieben. Daf\u00fcr danke ich Dir im Namen der Humanistischen Union M\u00fcnchen, aber auch als Mensch, der sich selbst nicht nur als Uni-formst\u00e4nder betrachtet, pers\u00f6nlich. Niemand kann bestreiten, dass Dein Verhalten der Be-schleunigung der R\u00fcckkehr zu v\u00f6lkerrechtlich korrektem Verhalten diente. R\u00fcckgrat ist wichtig in einer Zeit wie der unseren, in der die Zweckl\u00fcge hochgehalten wird &#8211; und sei sie noch so durchsichtig, ja l\u00e4cherlich. So schlimm die offizielle Abkehr von der Realit\u00e4t bzw. dem Vorrang des Rechts derzeit leider ist, so angenehm ist es, eine Mitb\u00fcrgerin mehr unter uns zu wissen, die f\u00fcr die Einhaltung des Rechts pers\u00f6nliche Nachteile in Kauf nimmt. Deine Ent-scheidung, nicht einfach selbst Rechtstreue nur zu heucheln und zugleich die \u201cStory vom Pferd\u201d mitzutragen, war ein Paradebeispiel aufrechten Ganges. Wie sich andere aus der Verantwortung stehlen, daf\u00fcr will ich abschlie\u00dfend zwei Beispiele anf\u00fchren: Erstens wurde Dir vorgehalten, Du h\u00e4ttest einfach Deinen Untergebenen den Dienst an der Waffe leisten lassen k\u00f6nnen. Das sei ohnehin die urspr\u00fcngliche Planung gewesen. Du h\u00e4ttest Dich sozusagen nicht unn\u00f6tig einmischen m\u00fcssen. Eine schnelle Kl\u00e4rung selbst her-beif\u00fchren zu wollen, anstatt zuzusehen, wie Dein Untergebener mit der Situation umgeht, sei verwerflich gewesen. Daran sieht man wohl recht deutlich, was das V\u00f6lkerrecht Anderen zum Teil bedeutet und was sie vor allem von der Verpflichtung der Vorgesetzten zur F\u00fcrsorge f\u00fcr ihre Untergebenen in Wahrheit halten. Die Sorge, dass auch die Untergebenen nicht zum Rechtsbruch angestiftet werden, scheint solchen Leuten fremd. Wer nur sieht, dass er mit Delikten nichts unmittelbar selbst zu tun hat, \u00fcbernimmt keine Verantwortung, obwohl er diese f\u00fcr seine Untergebenen nat\u00fcrlich genauso hat.Das zweite Beispiel geht in eine \u00e4hnliche Richtung: Es gibt sogar Leute, die das V\u00f6lkerrecht in diesem Punkt als irrelevant betrachten. Die Durchf\u00fchrung des Sicherungsdienstes unter bewusster Inkaufnahme des Bruchs des Neutralit\u00e4tsstatus w\u00e4re nach deren Meinung auch in Ordnung gewesen. Daran sieht man, wie wichtig es f\u00fcr die praktische Anwendung ist, dass der Artikel 25 unseres Grundgesetzes die Wahrung des V\u00f6lkerrechts als vorrangig definiert gegen\u00fcber den nationalen Gesetzten. Denn wegen dieses Artikels h\u00e4ttest Du, entgegen der abwegigen Behauptung, ein V\u00f6lkerrechtsversto\u00df sei hinnehmbar, selbst dann dieses Ansinnen ablehnen m\u00fcssen, wenn es keine Rechtsverdrehung w\u00e4re, sondern nach geltendem nationalem Recht ausdr\u00fccklich zul\u00e4ssig, auch dann, wenn es ein Gesetz in Deutschland g\u00e4be, welches Sanit\u00e4tspersonal den Dienst an der Waffe sogar vorschreibt, was aber gar nicht der Fall ist. Die Geisteshaltung, auch einen bewussten Versto\u00df gegen das V\u00f6lkerrecht abzusegnen, zeigt nur, wie weit Andere sich bereits von unserem Grundgesetz und dem Rechtsstaat verabschie-det haben. Die Bundeswehr hat also auch nachtr\u00e4glich best\u00e4tigt, dass Deine eigentlich ganz normale Entscheidung mutig war, weil man ersichtlich auch im Zuge der Aufarbeitung nicht gewillt ist, die Realit\u00e4t und aus ihr folgerichtig abzuleitendes Recht anzuerkennen, welches es auch Deinem Stabsgefreiten, f\u00fcr dessen Abl\u00f6sung Du zuvor gesorgt hattest, nicht erm\u00f6glicht h\u00e4tte, rechtm\u00e4\u00dfig Dienst an der Waffe zu leisten. L\u00e4cherlich machst Du Dich durch Dein konse-quentes Bestehen auf der Wahrung des Rechts nicht. Du gewinnst nur Hochachtung. Und alle diejenigen, die nicht erkl\u00e4ren k\u00f6nnen, wie sie ganz ohne bewaffneten Konflikt sogar Krieg f\u00fchren k\u00f6nnen, die den Bruch des Neutralit\u00e4tsgebots sch\u00f6nreden, die die Beteiligung am Irakkrieg auch als ordnungsgem\u00e4\u00df bezeichnen oder einfach den Kopf in den Sand stecken, weil sie das alles nicht interessiert, die m\u00fcssten eigentlich gefragt werden, wie sie sich denn recht-fertigen, und nicht die rechtstreuen Soldaten. Denn eigentlich gilt ja noch immer, was das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.06.2005 festgestellt hat: \u201cNamentlich d\u00fcrfen die sich aus der Verfassung ergebenden strikten Bindungen an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), an die \u2018allgemeinen Regeln des V\u00f6lkerrechts\u2018 (Art. 25 GG) und an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) nicht zur Seite geschoben und durch \u2018Abw\u00e4gung\u2018 in ihrem Geltungsgehalt und -anspruch gelockert werden, auch wenn dies politisch oder milit\u00e4risch im Einzelfall unter Umst\u00e4nden zweckm\u00e4\u00dfig erscheinen mag.\u201d Dass die Umgehung des V\u00f6lkerrechts unter dem Vorwand, es herrsche auch im Krieg weiter-hin lediglich Routinedienst, als quasi in Ordnung gehend bezeichnet wird, wirft somit nur ein Licht auf den Zustand, wenn nicht sogar die Funktion der betreffenden Institutionen, die sich ihrer Verantwortung offenbar weniger bewusst sind als Du es in Kabul warst. Dass Du, liebe Christiane, Dich nicht abschrecken hast lassen und ohne R\u00fccksicht auf pers\u00f6nliche Nachteile ein Beispiel gegeben hast, dass man geltendes Recht auch respektieren kann, jedenfalls genau so, wie es Dich gelehrt wurde, ist aus diesem Grund &#8211; man muss sagen: leider &#8211; eine Auszeichnung wert. Du darfst stolz auf Deinen mutigen Widerspruch im Namen des V\u00f6lkerrechts sein. Wenn man all das auf etwa zwei Minuten verdichtet, wird Deine Leistung wohl noch deutli-cher. Ich versuche daher nun, alles zusammenzufassen und es auf den Punkt zu bringen:Die Bundeswehr f\u00fchlt sich an Recht und Moral inzwischen erkennbar leider nicht mehr ge-bunden. Nach au\u00dfen gibt man sich rechtstreu. Nach innen wird Rechtsbruch nicht gescheut. Bei Verbrechen wurde Wegsehen gefordert. Auch die Mitwirkung an v\u00f6lkerrechtlichen De-likten wie dem Irakkrieg zeigt deutlich den Sittenverfall. Dazu wird die Vorrangigkeit des Friedensgebots des Grundgesetzes f\u00fcr Soldaten zum Teil bestritten und sogar Straffreiheit im Fall der bewu\u00dften Teilnahme an Angriffskriegen in Aussicht gestellt. Nach einem verbindli-chen Urteil, dessen Kernaussage st\u00f6rt, wird einfach angeordnet, es im entscheidenden Punkt nicht ernst zu nehmen. Frei nach dem Motto: Das Gesetz bin ich! Diese Flucht der Bundes-wehrf\u00fchrung in die Illegalit\u00e4t wird von der Politik eher gef\u00f6rdert als dass mit einer baldigen Abstellung dieser Missst\u00e4nde zu rechnen w\u00e4re. In diesem Kontext, liebe Christiane, war Dein Widerspruch als Hauptfeldwebel im Sanit\u00e4tsdienst der Bundeswehr im Feldlager in Kabul gegen\u00fcber der abwegigen These, es gebe dort \u00fcberhaupt keinen bewaffneten Konflikt, mutig. Du bist lieber bei der offenkundigen Wahrheit geblieben und hast konsequent gehandelt, das hei\u00dft, eine entsprechende schriftliche Meldung vorgelegt und Deinen Neutralit\u00e4tsstatus be-wahrt. Das Risiko, selbst daf\u00fcr zur Zielscheibe zu werden, wie es sp\u00e4ter leider auch geschah, hast Du dabei in Kauf genommen. Dass das Ministerium das Recht nicht respektiert, lieber die unausweichliche Wahrheit leugnet, indem es einen klassischen Gefechtsdienst umdekla-riert, Krieg zu Frieden umetikettiert, un\u00fcbersehbare Fakten wegdiskutiert, hat Dich nicht inte-ressiert. F\u00fcr Deine Aufrichtigkeit und Verweigerung der Teilhabe an solchen L\u00fcgen mit allen Konse-quenzen wirst Du daher nun mit dem Preis \u201cAufrechter Gang\u201d geehrt. Vielen Dank, Frau Hauptfeldwebel Ernst-Zettl, im Namen der Humanistischen Union M\u00fcnchen, und auch, liebe Christiane, ganz herzlich von mir pers\u00f6nlich f\u00fcr Dein kompromissloses Eintreten f\u00fcr das Recht. Auf dass Du noch viele Kameraden finden m\u00f6gest, die ihren Vorgesetzten den Gehorsam verweigern, wenn sie erkennen, dass sie zum V\u00f6lkerrechtsbruch missbraucht werden, erst Recht, wenn sie bemerken, dass sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auch an Angriffskriegen mitwirken sollen. Es ist schon nicht mehr ganz ungef\u00e4hrlich, das heute so klar zu sagen. Noch mehr l\u00e4dt auf sich, wer so handelt. Das zeichnet Leute wie Dich, liebe Chris-tiane, aus. In diesem Sinne: Genug der Worte! Lassen wir Taten folgen, sehr geehrten Damen und Her-ren! Professor Tim Wilhelm Hering wird nun an Frau Hauptfeldwebel Ernst-Zettl den Preis \u201cAufrechter Gang 2008\u201d der HUMANISTISCHEN UNION M\u00fcnchen aush\u00e4ndigen. Auch Sie k\u00f6nnen &#8211; jeder kann helfen, Angriffskriege und V\u00f6lkerrechtsbruch zur\u00fcckzudr\u00e4ngen, ihnen mit Menschlichkeit, Aufrichtigkeit und Friedfertigkeit zu begegnen. Ihnen allen ganz herzli-chen Dank f\u00fcr Ihr Engagement, Ihr Kommen und Ihre Aufmerksamkeit. \u00a0 Weitere Informationen: Begr\u00fc\u00dfung Festakt\u00a0 Rede der Preistr\u00e4gerin Ank\u00fcndigung und Begr\u00fcndung \u00a0 \u00a0  Nach oben","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\/","og_site_name":"Humanistische Union","og_image":[{"url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/61468a57db.jpg","type":"","width":"","height":""}],"twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\/","name":"Laudatio f\u00fcr Christiane Ernst-Zettl Archive - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/laudatio-fuer-christiane-ernst-zettl\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Veranstaltungen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"B\u00fcrgerrechtspreise","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Aufrechter Gang","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"2008","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/aufrechter-gang\/2008-aufrechter-gang\/"},{"@type":"ListItem","position":5,"name":"Laudatio f\u00fcr Christiane Ernst-Zettl"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/2904","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/2892"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/presse?categories=2904"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/termin?categories=2904"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation?categories=2904"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/thema?categories=2904"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}