{"id":74,"count":0,"description":"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik\n\nhrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger\n\n(Zusammenfassung)\n\nEs ist verboten, jemanden wegen seines Geschlechts schlechter zu behandeln als eine Person des anderen Geschlechts unter gleichen Umst&auml;nden behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde.\n\n- Inseraten\n\nBei der Arbeit ist es auch verboten, jemanden wegen seines Familienstandes zu diskriminieren. Durch den equal - pay - act haben Frauen den Anspruch auf gleiche Bezahlung wie M&auml;nner, wenn sie die gleiche oder weitgehend &auml;hnliche Arbeit tun.\n\nIm folgenden Text wird immer nur von der Diskriminierung von Frauen gesprochen - das Gesetz sch&uuml;tzt aber gleicherma&szlig;en auch M&auml;nner.\n\n1. direkte Geschlechtsdiskriminierung\n\nEine Frau aufgrund ihres Geschlechts weniger gut zu behandeln als ein Mann unter gleichen Umst&auml;nden behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde.\n\n2. indirekte Geschlechtsdiskriminierung \n\nBedingungen oder Voraussetzungen werden zwar f&uuml;r beide Geschlechter gleich gestellt, sind aber so, da&szlig; sie ein Geschlecht vor dem anderen bevorzugen, ohne gerechtfertigt zu sein. Besteht z. B. ein Arbeitgeber bei Hausmeistern darauf, da&szlig; die Bewerber mindestens 1,80 m gro&szlig; sind, liegt ein Fall von indirekter Diskriminierung vor.\n\n3. direkte Ehediskriminierung\n\nJemanden, weil er verheiratet ist, schlechter behandeln als eine alleinstehende Person des gleichen Geschlechts behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde.\n\n4. Indirekte Ehediskriminierung\n\nEine Bedingung oder Voraussetzung verlangen, die die Auswirkung einer Ehediskriminierung hat, weil betr&auml;chtlich weniger verheiratete als alleinstehende Personen desselben Geschlechts sie erf&uuml;llen k&ouml;nnen und die nicht gerechtfertigt werden kann. Z.B., wenn ein Arbeitgeber sich weigert, Leute mit Kindern einzustellen.\n\n5. Diskriminierung durch Schikane \n\nJemanden schlechter behandeln, weil er z. B. auf seine Rechte nach diesem Gesetz bestanden hat oder jemand anderem geholfen hat, auf solche Rechte zu bestehen oder weil er der Kommission Ausk&uuml;nfte geliefert hat oder weil der Verdacht besteht, da&szlig; diese Person eines dieser Dinge tun wird.\n\n<b>A. ARBEIT <\/b>\n\nArbeitgeber d&uuml;rfen weder bei der Anstellung noch bei der Behandlung ihrer Angestellten diskriminieren. Gleiche Behandlung bezieht sich auf Bezahlung und andere Teile des Arbeitsvertrages von M&auml;nnern und Frauen, die die gleiche oder &auml;hnliche Arbeit tun oder Arbeiten verrichten, die bei der Arbeitsbewertung als gleichwertig eingestuft wurden.\n\n1. bei der Einstellung \n\n- bei den Methoden, durch die entschieden wird, wem die Stelle angeboten wird, z. B. Interviews, Auswahlmethoden - bei den Bedingungen, wie die Stelle angeboten wird - bei der Weigerung oder bewu&szlig;ten Unterlassung, einer Person diese Stelle anzubieten\n\n- beim Zugang zu Bef&ouml;rderung, Versetzung oder Fortbildung\n\n- bei anderen Verg&uuml;nstigungen oder Dienstleistungen, die Angestellten zustehen\n\n- bei der Entlassung oder bei anderer ung&uuml;nstiger Behandlung des Arbeitnehmers.\n\n2. Im Allgemeinen \n\nAuch <i>Partnerschaften<\/i> von sechs oder mehr Partnern d&uuml;rfen ihre aktuellen oder zuk&uuml;nftigen Partner nicht diskriminierend behandeln. Auch <i>Gewerkschaften<\/i>, Berufsorganisationen, Angestellten- und Arbeitnehmerorganisationen d&uuml;rfen nicht diskriminieren.\n\n<i>Zulassung:<\/i> Bei der Bewerbung um eine Zulassung oder einen Berechtigungsschein, eine Bescheinigung oder ein Zertifikat, die dazu dienen, einen Beruf weiter auszu&uuml;ben oder neu zu ergreifen, darf nicht diskriminiert werden.\n\n<i>Berufsfortbildung<\/i> darf nicht diskriminierend gehandhabt werden. <i>Arbeitsvermittlung<\/i> ebenso (au&szlig;er bei den im Gesetz genehmigten Ausnahmen).\n\n<i>Miet-Arbeitskr&auml;fte:<\/i> Wer Arbeitskr&auml;fte einstellt, die bei einem Dritten unter Vertrag stehen, darf ebenso nicht zwischen M&auml;nnern und Frauen, Verheirateten und Ledigen diskriminieren, es sei denn, eine der Ausnahmen dieses Gesetzes trifft zu. Auch von ihrem Vertragsarbeitgeber m&uuml;ssen die Arbeitnehmer gleich behandelt werden.\n\nDas Gesetz gilt nat&uuml;rlich ebenso f&uuml;r den Staat als Arbeitgeber, Fortbilder usw.\n\nWer Ist verantwortlich? \n\nWenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeit diskriminiert (etwa als Personalchef im Kaufhaus), sind beide verantwortlich: der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (es sei denn, der Arbeitgeber weist nach, da&szlig; er alles getan hat, um Diskriminierung zu verhindern). Wer falsche Ausk&uuml;nfte &uuml;ber eine angeblich gesetzliche Ausnahme gibt, mu&szlig; bis zu 400 Pfund Strafe zahlen.\n\nZwang zu diskriminieren\n\nEs ist ungesetzlich, jemanden durch Anbieten einer Belohnung oder Androhung einer Strafe unter Druck zu setzen, damit er in verbotener Weise diskriminiert. Ein Arbeitgeber, der auf Grund von Zwang diskriminiert, ist f&uuml;r seine Handlung voll verantwortlich.\n\nAusnahmen\n\n<i>Privathaushalte und kleine Firmen:<\/i> Dies Gesetz gilt nicht bei Anstellung in einem Privathaushalt (als Haushaltshilfe etwa) oder in einer Firma, die nicht mehr als insgesamt 5 Personen besch&auml;ftigt. Dabei werden alle Personen aller Gesch&auml;fte\" dieses Arbeitgebers gez&auml;hlt, ebenso die Arbeitnehmer eines evtl. assoziierten Arbeitgebers. Teilzeitbesch&auml;ftigte gelten hierbei als volle Arbeitnehmer.\n\n<i>Vorsorge f&uuml;r Tod und Ruhestand <\/i>sind vorl&auml;ufig ausgenommen (z. B. unterschiedliches Rentenalter). Ab 6. 4. 78 wird das equal-pay-Gesetz auch f&uuml;r die Renten gelten.\n\n<i>Schwangerschaft:<\/i> Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt fallen nicht unter das Gesetz.\n\n<i>Armee: <\/i>F&uuml;r den Bereich der Streitkr&auml;fte gilt das Gesetz nicht. <i>Bergwerke:<\/i> Es ist weiterhin f&uuml;r Frauen verboten, in Bergwerken zu arbeiten.\n\n<i>Hebammen, Polizei, Gef&auml;ngnisbeamte, Priester, Leistungssport, Wohlt&auml;tigkeitsorganisationen. <\/i>\n\n<i>Positive Aktion <\/i>ist erlaubt, auch wenn sie zun&auml;chst diskriminierend aussieht: begrenzt d&uuml;rfen Arbeitgeber auch Frauen (oder M&auml;nner) in rein weiblichen oder rein m&auml;nnlichen Kursen f&uuml;r solche Arbeiten weiterbilden, die bisher vor allem vom anderen Geschlecht ausge&uuml;bt wurden, um dieses Geschlecht zu ermutigen, auch diese Arbeit auszu&uuml;ben. Bei der Anstellung in dieser Arbeit darf allerdings nicht diskriminiert werden - etwa, um den Anteil der Geschlechter bei dieser Arbeit auszugleichen.\n\n<i>Ausnahmen bei der Einstellung <\/i>sind erlaubt, wenn der Tatbestand, ein Mann zu sein, eine grundlegende Voraussetzung f&uuml;r die Stelle ist (entsprechendes gilt f&uuml;r Frauen). Ein Mann zu sein, gilt als grundlegende Voraussetzung, wenn:\n\na) k&ouml;rperlich ein Mann gebraucht wird (als Modell etwa) oder wahrheitsgem&auml;&szlig; ein Mann gebraucht wird (Schauspieler). K&ouml;rperlich bedeutet hier nicht im Sinne von Kraft und Ausdauer.\n\nb) Aus Anstandsgr&uuml;nden (z. B. W&auml;rter in einer M&auml;nnertoilette).\n\nc) Wenn der Arbeitnehmer auf Grund der Arbeit in R&auml;umen leben mu&szlig;, die sonst nur von M&auml;nnern bewohnt werden und die f&uuml;r eine Frau keine extra Schlafm&ouml;glichkeit oder sanit&auml;re Einrichtung haben. Der Arbeitgeber mu&szlig; nachweisen k&ouml;nnen, da&szlig; vern&uuml;nftigerweise solche Einrichtungen f&uuml;r Frauen nicht verlangt werden k&ouml;nnen.\n\nd) In M&auml;nnergef&auml;ngnissen oder anderen eingeschlechtlichen Einrichtungen (oder Teilen einer Einrichtung), wo besondere F&uuml;rsorge oder &Uuml;berwachung oder Beobachtung von M&auml;nnern oder oder Jungen verlangt wird, und es vern&uuml;nftig ist, wegen des besonderen Charakters dieser Einrichtung einen Mann f&uuml;r diese Stelle zu verlangen.\n\ne) Wenn der Arbeitnehmer jemanden zu versorgen hat (zu dessen Erziehung oder Wohlergehen etwa) und in diesem Sonderfall kann das am besten durch einen Mann geschehen, z. B. bei einer freien Stelle in einem M&auml;nnerteam von Bew&auml;hrungshelfern oder Sozialarbeitern.\n\nf) Wenn ein Gesetz die Arbeit einer Frau hier verbietet (z. B. Nachtarbeit).\n\ng) Auslandsjobs in L&auml;ndern, in denen Frauen die Arbeit nicht gut verrichten k&ouml;nnen.\n\nh) Wenn die Stelle eine von zweien ist, die von einem Ehepaar &uuml;bernommen wird.\n\nDas Geschlecht einer Person ist dann eine grundlegende Voraussetzung, wenn nur einige der Pflichten unter die Ausnahmen fallen, <i>aber nicht<\/i>, wenn es schon gen&uuml;gend Arbeitnehmer des geeigneten Geschlechts gibt, die diese Pflichten ohne unzumutbare Umst&auml;nde &uuml;bernehmen k&ouml;nnten.\n\nB. ERZIEHUNG\n\nDie Bildungsunterschiede von M&auml;nnern und Frauen sind weniger die Folge direkter Diskriminierung als die Folge von Vorurteilen aller Beteiligten, der Lehrer, Eltern, Sch&uuml;ler und Arbeitgeber. Dagegen kann das Gesetz wenig ausrichten, aber es kann wenigstens <i>direkte Diskriminierung<\/i> bek&auml;mpfen.\n\n<i>Tr&auml;ger<\/i> von Schulen etc, m&uuml;ssen daf&uuml;r sorgen, da&szlig; ihre Einrichtungen nicht diskriminieren.\n\n<i>Zugang<\/i> zu Schulen und Universit&auml;ten: Von September 1976 an ist es koedukativen Einrichtungen verboten, Zulassungsformalit&auml;ten zu haben, die diskriminierend sind oder Bewerbungen aufgrund des Geschlechts abzulehnen oder zu &uuml;bergehen. Kein Institut darf z. B. nur eine bestimmte Anzahl von Frauen oder M&auml;nnern zulassen ohne R&uuml;cksicht auf ihre Qualifikationen.\n\n<i>Studieren und Wohnen:<\/i> Wenn ein Student zugelassen ist, mu&szlig; er (sie) gleichen Zugang zu allen Einrichtungen dieses Instituts haben und ebenso alle F&auml;cher belegen k&ouml;nnen.\n\n<i>Stipendien<\/i>: Staatliche und kommunale Stipendien d&uuml;rfen keine Unterschiede machen.\n\n<i>Erholung:<\/i> Kommunale Bildungseinrichtungen d&uuml;rfen bei sozialen und k&ouml;rperlichen Erholungseinrichtungen nicht diskriminieren.\n\n<i>Berufsberatung:<\/i> Arbeits&auml;mter haben die besondere Aufgabe, bei Beratung und Hilfe nicht zu diskriminieren. Die Tatsache, da&szlig; es durch dieses Gesetz dem Arbeitgeber verboten ist, zu diskriminieren, erleichtert es den Berufsberatern, M&auml;dchen zu ermutigen, eine gr&ouml;&szlig;ere Auswahl an Berufen in Betracht zu ziehen.\n\n<i>Fortbildung:<\/i> Fortbildungseinrichtungen der Industrie, der Zeitarbeitsfirmen usw. d&uuml;rfen nicht diskriminieren, d&uuml;rfen aber sehr wohl besondere Fortbildungswege einrichten, die u. U. nur f&uuml;r ein Geschlecht sind, um z. B. Frauen zu ermutigen, einen bisher M&auml;nnern vorbehaltenen Beruf zu ergreifen. Auch regul&auml;re Bildungseinrichtungen k&ouml;nnen solche Kurse einrichten, wenn sie vom Ministerium genehmigt werden.\n\n<i>Nicht koedukative Schulen:<\/i> Eltern haben das Recht, solche zu w&auml;hlen.\n\n<i>K&ouml;rperliche Ausbildung und Sportlehrerausbildung:<\/i> Getrennte Klassen d&uuml;rfen bleiben, wenn die Einrichtungen gleich sind, getrennte Sportklassen sind also erlaubt.\n\n<i>Internat:<\/i> Auch koedukative Schulen k&ouml;nnen ein Internat nur f&uuml;r ein Geschlecht haben. Bildungsgesellschaften, die nur ein Geschlecht f&ouml;rdern, k&ouml;nnen dies weiter tun, wenn sie wollen.\n\n1. Wohnen \n\nDiskriminierung gegen Frauen beim Kauf oder der Miete von Wohnungen, H&auml;usern oder Grundst&uuml;cken, auch Gesch&auml;ftsr&auml;umen, ist verboten. Dies gilt f&uuml;r &ouml;ffentliche oder private Immobilien, m&ouml;bliert oder unm&ouml;bliert. Beim Angebot durch den Eigent&uuml;mer darf nicht diskriminiert werden, ebenso nicht bei den Wohnungslisten der Kommunen. Verwalter, ob Eigent&uuml;mer oder nicht, d&uuml;rfen bei der Behandlung der Bewohner nicht diskriminieren. Frauen m&uuml;ssen gleichen Zugang zu denselben Einrichtungen haben wie M&auml;nner, und ihnen darf nicht gek&uuml;ndigt werden aus Gr&uuml;nden, aus denen keinem Mann gek&uuml;ndigt w&uuml;rde. Ein Eigent&uuml;mer darf Untermiete nicht aufgrund des Geschlechts des Untermieters verbieten. Immobilienmakler d&uuml;rfen nicht diskriminieren.\n\n- Vermietung in kleinen Wohnungen, wenn der Eigent&uuml;mer dort selbst wohnt.\n\n- Dienstleistungen von Vereinen, deren Mitgliedschaft auf nur ein Geschlecht beschr&auml;nkt ist.\n\n2. G&uuml;ter, Einrichtungen und Dienstleistungen \n\nBei der Vergabe von G&uuml;tern, bei dem Zugang zu Einrichtungen und bei Dienstleistungen ist es verboten, durch Verweigerung oder ung&uuml;nstige Vergabe zu diskriminieren. Es ist verboten, Frauen Unterkunft in Hotels oder Pensionen wegen ihres Geschlechts zu verweigern. Banken, Baugesellschaften oder Finanzgesellschaften k&ouml;nnen sich nicht weigern, Frauen Kredite, Ratenvertr&auml;ge oder Darlehen zu den gleichen Bedingungen wie M&auml;nnern zu geben. Frauen d&uuml;rfen nicht diskriminiert werden beim Zugang zu Einrichtungen zur Unterhaltung, Erholung, Erfrischung, Transport und Verkehr.\n\n- Besondere Einrichtungen wie Kliniken usw.\n\n- Religi&ouml;se St&auml;tten, nur, wenn das religi&ouml;se Empfinden gest&ouml;rt werden k&ouml;nnte.\n\n- Wenn Anstand und Intimsph&auml;re es verlangen, z. B. &ouml;ffentliche Toiletten und Waschr&auml;ume.\n\n- Wohlfahrtsorganisationen.\n\n- Leistungssport, wenn Frauen aus k&ouml;rperlichen Gr&uuml;nden benachteiligt w&auml;ren.\n\n- Lebensversicherungen, wenn das Risiko aufgrund verl&auml;&szlig;licher Statistiken errechnet wird.\n\n- Mitgliedschaften in freiwilligen Organisationen, die nur ein Geschlecht aufnehmen und deren Dienste f&uuml;r ihre Mitglieder.\n\nD. INSERATE \n\nInserate, die die Absicht erkennen lassen, etwas gegen dieses Gesetz zu unternehmen, sind verboten. Auch die Annahme eines solchen Inserats ist verboten. Dies gilt f&uuml;r alle Anzeigen und Schaufensterauslagen - ob f&uuml;r Jobs, G&uuml;ter, Einrichtungen oder Dienstleistungen. Inserate, die Bezeichnungen enthalten wie Kellner, Verk&auml;uferin, Postmann oder Stewardess werden als diskriminierend verstanden, wenn sie nicht zeigen, da&szlig; beide Geschlechter infrage kommen. (Ausnahmen gelten, soweit Ausnahmen aufgrund dieses Gesetzes betroffen sind, also etwa Armeeangeh&ouml;rige). Wer einem Herausgeber diesbez&uuml;glich falsche Angaben macht, kann bis zu 400 Pfund Bu&szlig;e auferlegt bekommen.\n\nE. KOMMISSION \n\nDie Kommission wurde gegr&uuml;ndet, um das Anti-Diskriminierungs-Gesetz wirksam durchzusetzen und die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau zu f&ouml;rdern. Sie hat die Befugnis, formelle Untersuchungen durchzuf&uuml;hren, daf&uuml;r von jedermann Auskunft zu bekommen und Hearings abzuhalten, um sich Klarheit zu verschaffen.\n\nNicht-Diskriminierungs-Verf&uuml;gung \n\nWenn die Untersuchungen der Kommission ergeben haben, da&szlig; jemand gegen dieses Gesetz gehandelt hat, kann die Kommission eine Nicht-Diskriminierungs-Verf&uuml;gung erlassen, die verlangt, da&szlig; der Betroffene nicht weiterhin diskriminiert. Dar&uuml;berhinaus verlangt diese Verf&uuml;gung, da&szlig; der Betroffene die Kommission informiert, welche Schritte er unternommen hat, um die Diskriminierung zu beenden und da&szlig; er auch die von ihm Diskriminierten davon unterrichtet. Eine solche Verf&uuml;gung darf erst verh&auml;ngt werden, nachdem die Kommission den Betroffenen vorher gewarnt hat und dieser 28 Tage Zeit hatte, Stellung zu nehmen. Innerhalb von 6 Wochen kann der Betroffene gegen diese Verf&uuml;gung bei Gericht klagen. Eine Firma etwa, die eine solche Nicht-Diskriminierungs-Verf&uuml;gung erhalten hat und weiter diskriminiert, kann von der Kommission vor Gericht verklagt werden, ebenso, wenn ein Betroffener die Forderung einer solchen Verf&uuml;gung nach Information f&uuml;r die Kommission oder die Diskriminierten nicht erf&uuml;llt. Eine weitere wichtige Funktion der Kommission ist es, Einzelpersonen Rat zu erteilen &uuml;ber ihre Rechte. Dar&uuml;berhinaus hat sie die M&ouml;glichkeit, unter bestimmten Umst&auml;nden, einzelnen bei der Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung einer Gerichtsverhandlung zu helfen, z. B., wenn es sich um eine Grundsatzfrage handelt. Um zu helfen, kann die Kommission versuchen, eine Einigung zu erzielen und f&uuml;r juristische Beratung sorgen.\n\nKlagen vor Gericht \n\nKlagen k&ouml;nnen vor einem Gericht vorgebracht werden. Um dem Einzelnen bei der Entscheidung zu helfen, ob er ein Verfahren einleiten soll und um eine Beschwerde m&ouml;glichst wirkungsvoll zu machen, gibt es ein Spezialformular, mit dem der Diskriminierende befragt werden kann. Er ist nicht verpflichtet zu antworten, wenn er aber nicht antwortet oder wenn seine Antworten ausweichend oder nicht eindeutig sind, kann das Gericht daraus schlie&szlig;en, da&szlig; er wirklich diskriminiert hat. Ein Vermittlungsbeamter versucht, bevor es zur Klage kommt, die Klage zu erledigen, gelingt das nicht, kommt es zum Verh&ouml;r. Der Kl&auml;ger mu&szlig; nachweisen, da&szlig; er benachteiligt wurde und da&szlig; dies aufgrund des Geschlechts geschah. Wenn von der Gegenseite behauptet wird, es liegt ein Ausnahmefall vor, ist es Sache des Beklagten, das Zutreffen einer Ausnahme nachzuweisen. Gibt das Gericht der Klage recht, so kann es entscheiden:\n\n- Wiedergutmachung\n\na) Sonderschadenersatz f&uuml;r Verluste, die man einigerma&szlig;en genau kalkulieren kann, wie etwa Verdienstausfall,\n\nb) allgemeiner Schadenersatz f&uuml;r schwer Kalkulierbares, etwa: verletzte Gef&uuml;hle.\n\nGesamtschadenersatz - Grenze im Moment: 5.200 Pfund. Nur durch die Kommission entschieden werden F&auml;lle von - Zwang zur Diskriminierung - Anstiftung zur Diskriminierung - diskriminierenden Inseraten. Die Kommission ber&auml;t grunds&auml;tzlich kostenlos und vertritt bei geringem Einkommen auch kostenlos vor Gericht.","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/sex-discrimination-act\/","name":"Sex-Discrimination-Act","slug":"sex-discrimination-act","taxonomy":"category","parent":60,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Sex-Discrimination-Act Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/sex-discrimination-act\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Sex-Discrimination-Act Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik hrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger (Zusammenfassung) Es ist verboten, jemanden wegen seines Geschlechts schlechter zu behandeln als eine Person des anderen Geschlechts unter gleichen Umst&auml;nden behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde. &#8211; Inseraten Bei der Arbeit ist es auch verboten, jemanden wegen seines Familienstandes zu diskriminieren. Durch den equal &#8211; pay &#8211; act haben Frauen den Anspruch auf gleiche Bezahlung wie M&auml;nner, wenn sie die gleiche oder weitgehend &auml;hnliche Arbeit tun. Im folgenden Text wird immer nur von der Diskriminierung von Frauen gesprochen &#8211; das Gesetz sch&uuml;tzt aber gleicherma&szlig;en auch M&auml;nner. 1. direkte Geschlechtsdiskriminierung Eine Frau aufgrund ihres Geschlechts weniger gut zu behandeln als ein Mann unter gleichen Umst&auml;nden behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde. 2. indirekte Geschlechtsdiskriminierung Bedingungen oder Voraussetzungen werden zwar f&uuml;r beide Geschlechter gleich gestellt, sind aber so, da&szlig; sie ein Geschlecht vor dem anderen bevorzugen, ohne gerechtfertigt zu sein. Besteht z. B. ein Arbeitgeber bei Hausmeistern darauf, da&szlig; die Bewerber mindestens 1,80 m gro&szlig; sind, liegt ein Fall von indirekter Diskriminierung vor. 3. direkte Ehediskriminierung Jemanden, weil er verheiratet ist, schlechter behandeln als eine alleinstehende Person des gleichen Geschlechts behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde. 4. Indirekte Ehediskriminierung Eine Bedingung oder Voraussetzung verlangen, die die Auswirkung einer Ehediskriminierung hat, weil betr&auml;chtlich weniger verheiratete als alleinstehende Personen desselben Geschlechts sie erf&uuml;llen k&ouml;nnen und die nicht gerechtfertigt werden kann. Z.B., wenn ein Arbeitgeber sich weigert, Leute mit Kindern einzustellen. 5. Diskriminierung durch Schikane Jemanden schlechter behandeln, weil er z. B. auf seine Rechte nach diesem Gesetz bestanden hat oder jemand anderem geholfen hat, auf solche Rechte zu bestehen oder weil er der Kommission Ausk&uuml;nfte geliefert hat oder weil der Verdacht besteht, da&szlig; diese Person eines dieser Dinge tun wird. A. ARBEIT Arbeitgeber d&uuml;rfen weder bei der Anstellung noch bei der Behandlung ihrer Angestellten diskriminieren. Gleiche Behandlung bezieht sich auf Bezahlung und andere Teile des Arbeitsvertrages von M&auml;nnern und Frauen, die die gleiche oder &auml;hnliche Arbeit tun oder Arbeiten verrichten, die bei der Arbeitsbewertung als gleichwertig eingestuft wurden. 1. bei der Einstellung &#8211; bei den Methoden, durch die entschieden wird, wem die Stelle angeboten wird, z. B. Interviews, Auswahlmethoden &#8211; bei den Bedingungen, wie die Stelle angeboten wird &#8211; bei der Weigerung oder bewu&szlig;ten Unterlassung, einer Person diese Stelle anzubieten &#8211; beim Zugang zu Bef&ouml;rderung, Versetzung oder Fortbildung &#8211; bei anderen Verg&uuml;nstigungen oder Dienstleistungen, die Angestellten zustehen &#8211; bei der Entlassung oder bei anderer ung&uuml;nstiger Behandlung des Arbeitnehmers. 2. Im Allgemeinen Auch Partnerschaften von sechs oder mehr Partnern d&uuml;rfen ihre aktuellen oder zuk&uuml;nftigen Partner nicht diskriminierend behandeln. Auch Gewerkschaften, Berufsorganisationen, Angestellten- und Arbeitnehmerorganisationen d&uuml;rfen nicht diskriminieren. Zulassung: Bei der Bewerbung um eine Zulassung oder einen Berechtigungsschein, eine Bescheinigung oder ein Zertifikat, die dazu dienen, einen Beruf weiter auszu&uuml;ben oder neu zu ergreifen, darf nicht diskriminiert werden. Berufsfortbildung darf nicht diskriminierend gehandhabt werden. Arbeitsvermittlung ebenso (au&szlig;er bei den im Gesetz genehmigten Ausnahmen). Miet-Arbeitskr&auml;fte: Wer Arbeitskr&auml;fte einstellt, die bei einem Dritten unter Vertrag stehen, darf ebenso nicht zwischen M&auml;nnern und Frauen, Verheirateten und Ledigen diskriminieren, es sei denn, eine der Ausnahmen dieses Gesetzes trifft zu. Auch von ihrem Vertragsarbeitgeber m&uuml;ssen die Arbeitnehmer gleich behandelt werden. Das Gesetz gilt nat&uuml;rlich ebenso f&uuml;r den Staat als Arbeitgeber, Fortbilder usw. Wer Ist verantwortlich? Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeit diskriminiert (etwa als Personalchef im Kaufhaus), sind beide verantwortlich: der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (es sei denn, der Arbeitgeber weist nach, da&szlig; er alles getan hat, um Diskriminierung zu verhindern). Wer falsche Ausk&uuml;nfte &uuml;ber eine angeblich gesetzliche Ausnahme gibt, mu&szlig; bis zu 400 Pfund Strafe zahlen. Zwang zu diskriminieren Es ist ungesetzlich, jemanden durch Anbieten einer Belohnung oder Androhung einer Strafe unter Druck zu setzen, damit er in verbotener Weise diskriminiert. Ein Arbeitgeber, der auf Grund von Zwang diskriminiert, ist f&uuml;r seine Handlung voll verantwortlich. Ausnahmen Privathaushalte und kleine Firmen: Dies Gesetz gilt nicht bei Anstellung in einem Privathaushalt (als Haushaltshilfe etwa) oder in einer Firma, die nicht mehr als insgesamt 5 Personen besch&auml;ftigt. Dabei werden alle Personen aller Gesch&auml;fte&#8220; dieses Arbeitgebers gez&auml;hlt, ebenso die Arbeitnehmer eines evtl. assoziierten Arbeitgebers. Teilzeitbesch&auml;ftigte gelten hierbei als volle Arbeitnehmer. Vorsorge f&uuml;r Tod und Ruhestand sind vorl&auml;ufig ausgenommen (z. B. unterschiedliches Rentenalter). Ab 6. 4. 78 wird das equal-pay-Gesetz auch f&uuml;r die Renten gelten. Schwangerschaft: Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt fallen nicht unter das Gesetz. Armee: F&uuml;r den Bereich der Streitkr&auml;fte gilt das Gesetz nicht. Bergwerke: Es ist weiterhin f&uuml;r Frauen verboten, in Bergwerken zu arbeiten. Hebammen, Polizei, Gef&auml;ngnisbeamte, Priester, Leistungssport, Wohlt&auml;tigkeitsorganisationen. Positive Aktion ist erlaubt, auch wenn sie zun&auml;chst diskriminierend aussieht: begrenzt d&uuml;rfen Arbeitgeber auch Frauen (oder M&auml;nner) in rein weiblichen oder rein m&auml;nnlichen Kursen f&uuml;r solche Arbeiten weiterbilden, die bisher vor allem vom anderen Geschlecht ausge&uuml;bt wurden, um dieses Geschlecht zu ermutigen, auch diese Arbeit auszu&uuml;ben. Bei der Anstellung in dieser Arbeit darf allerdings nicht diskriminiert werden &#8211; etwa, um den Anteil der Geschlechter bei dieser Arbeit auszugleichen. Ausnahmen bei der Einstellung sind erlaubt, wenn der Tatbestand, ein Mann zu sein, eine grundlegende Voraussetzung f&uuml;r die Stelle ist (entsprechendes gilt f&uuml;r Frauen). Ein Mann zu sein, gilt als grundlegende Voraussetzung, wenn: a) k&ouml;rperlich ein Mann gebraucht wird (als Modell etwa) oder wahrheitsgem&auml;&szlig; ein Mann gebraucht wird (Schauspieler). K&ouml;rperlich bedeutet hier nicht im Sinne von Kraft und Ausdauer. b) Aus Anstandsgr&uuml;nden (z. B. W&auml;rter in einer M&auml;nnertoilette). c) Wenn der Arbeitnehmer auf Grund der Arbeit in R&auml;umen leben mu&szlig;, die sonst nur von M&auml;nnern bewohnt werden und die f&uuml;r eine Frau keine extra Schlafm&ouml;glichkeit oder sanit&auml;re Einrichtung haben. Der Arbeitgeber mu&szlig; nachweisen k&ouml;nnen, da&szlig; vern&uuml;nftigerweise solche Einrichtungen f&uuml;r Frauen nicht verlangt werden k&ouml;nnen. d) In M&auml;nnergef&auml;ngnissen oder anderen eingeschlechtlichen Einrichtungen (oder Teilen einer Einrichtung), wo besondere F&uuml;rsorge oder &Uuml;berwachung oder Beobachtung von M&auml;nnern oder oder Jungen verlangt wird, und es vern&uuml;nftig ist, wegen des besonderen Charakters dieser Einrichtung einen Mann f&uuml;r diese Stelle zu verlangen. e) Wenn der Arbeitnehmer jemanden zu versorgen hat (zu dessen Erziehung oder Wohlergehen etwa) und in diesem Sonderfall kann das am besten durch einen Mann geschehen, z. B. bei einer freien Stelle in einem M&auml;nnerteam von Bew&auml;hrungshelfern oder Sozialarbeitern. f) Wenn ein Gesetz die Arbeit einer Frau hier verbietet (z. B. Nachtarbeit). g) Auslandsjobs in L&auml;ndern, in denen Frauen die Arbeit nicht gut verrichten k&ouml;nnen. h) Wenn die Stelle eine von zweien ist, die von einem Ehepaar &uuml;bernommen wird. Das Geschlecht einer Person ist dann eine grundlegende Voraussetzung, wenn nur einige der Pflichten unter die Ausnahmen fallen, aber nicht, wenn es schon gen&uuml;gend Arbeitnehmer des geeigneten Geschlechts gibt, die diese Pflichten ohne unzumutbare Umst&auml;nde &uuml;bernehmen k&ouml;nnten. B. ERZIEHUNG Die Bildungsunterschiede von M&auml;nnern und Frauen sind weniger die Folge direkter Diskriminierung als die Folge von Vorurteilen aller Beteiligten, der Lehrer, Eltern, Sch&uuml;ler und Arbeitgeber. Dagegen kann das Gesetz wenig ausrichten, aber es kann wenigstens direkte Diskriminierung bek&auml;mpfen. Tr&auml;ger von Schulen etc, m&uuml;ssen daf&uuml;r sorgen, da&szlig; ihre Einrichtungen nicht diskriminieren. Zugang zu Schulen und Universit&auml;ten: Von September 1976 an ist es koedukativen Einrichtungen verboten, Zulassungsformalit&auml;ten zu haben, die diskriminierend sind oder Bewerbungen aufgrund des Geschlechts abzulehnen oder zu &uuml;bergehen. Kein Institut darf z. B. nur eine bestimmte Anzahl von Frauen oder M&auml;nnern zulassen ohne R&uuml;cksicht auf ihre Qualifikationen. Studieren und Wohnen: Wenn ein Student zugelassen ist, mu&szlig; er (sie) gleichen Zugang zu allen Einrichtungen dieses Instituts haben und ebenso alle F&auml;cher belegen k&ouml;nnen. Stipendien: Staatliche und kommunale Stipendien d&uuml;rfen keine Unterschiede machen. Erholung: Kommunale Bildungseinrichtungen d&uuml;rfen bei sozialen und k&ouml;rperlichen Erholungseinrichtungen nicht diskriminieren. Berufsberatung: Arbeits&auml;mter haben die besondere Aufgabe, bei Beratung und Hilfe nicht zu diskriminieren. Die Tatsache, da&szlig; es durch dieses Gesetz dem Arbeitgeber verboten ist, zu diskriminieren, erleichtert es den Berufsberatern, M&auml;dchen zu ermutigen, eine gr&ouml;&szlig;ere Auswahl an Berufen in Betracht zu ziehen. Fortbildung: Fortbildungseinrichtungen der Industrie, der Zeitarbeitsfirmen usw. d&uuml;rfen nicht diskriminieren, d&uuml;rfen aber sehr wohl besondere Fortbildungswege einrichten, die u. U. nur f&uuml;r ein Geschlecht sind, um z. B. Frauen zu ermutigen, einen bisher M&auml;nnern vorbehaltenen Beruf zu ergreifen. Auch regul&auml;re Bildungseinrichtungen k&ouml;nnen solche Kurse einrichten, wenn sie vom Ministerium genehmigt werden. Nicht koedukative Schulen: Eltern haben das Recht, solche zu w&auml;hlen. K&ouml;rperliche Ausbildung und Sportlehrerausbildung: Getrennte Klassen d&uuml;rfen bleiben, wenn die Einrichtungen gleich sind, getrennte Sportklassen sind also erlaubt. Internat: Auch koedukative Schulen k&ouml;nnen ein Internat nur f&uuml;r ein Geschlecht haben. Bildungsgesellschaften, die nur ein Geschlecht f&ouml;rdern, k&ouml;nnen dies weiter tun, wenn sie wollen. 1. Wohnen Diskriminierung gegen Frauen beim Kauf oder der Miete von Wohnungen, H&auml;usern oder Grundst&uuml;cken, auch Gesch&auml;ftsr&auml;umen, ist verboten. Dies gilt f&uuml;r &ouml;ffentliche oder private Immobilien, m&ouml;bliert oder unm&ouml;bliert. Beim Angebot durch den Eigent&uuml;mer darf nicht diskriminiert werden, ebenso nicht bei den Wohnungslisten der Kommunen. Verwalter, ob Eigent&uuml;mer oder nicht, d&uuml;rfen bei der Behandlung der Bewohner nicht diskriminieren. Frauen m&uuml;ssen gleichen Zugang zu denselben Einrichtungen haben wie M&auml;nner, und ihnen darf nicht gek&uuml;ndigt werden aus Gr&uuml;nden, aus denen keinem Mann gek&uuml;ndigt w&uuml;rde. Ein Eigent&uuml;mer darf Untermiete nicht aufgrund des Geschlechts des Untermieters verbieten. Immobilienmakler d&uuml;rfen nicht diskriminieren. &#8211; Vermietung in kleinen Wohnungen, wenn der Eigent&uuml;mer dort selbst wohnt. &#8211; Dienstleistungen von Vereinen, deren Mitgliedschaft auf nur ein Geschlecht beschr&auml;nkt ist. 2. G&uuml;ter, Einrichtungen und Dienstleistungen Bei der Vergabe von G&uuml;tern, bei dem Zugang zu Einrichtungen und bei Dienstleistungen ist es verboten, durch Verweigerung oder ung&uuml;nstige Vergabe zu diskriminieren. Es ist verboten, Frauen Unterkunft in Hotels oder Pensionen wegen ihres Geschlechts zu verweigern. Banken, Baugesellschaften oder Finanzgesellschaften k&ouml;nnen sich nicht weigern, Frauen Kredite, Ratenvertr&auml;ge oder Darlehen zu den gleichen Bedingungen wie M&auml;nnern zu geben. Frauen d&uuml;rfen nicht diskriminiert werden beim Zugang zu Einrichtungen zur Unterhaltung, Erholung, Erfrischung, Transport und Verkehr. &#8211; Besondere Einrichtungen wie Kliniken usw. &#8211; Religi&ouml;se St&auml;tten, nur, wenn das religi&ouml;se Empfinden gest&ouml;rt werden k&ouml;nnte. &#8211; Wenn Anstand und Intimsph&auml;re es verlangen, z. B. &ouml;ffentliche Toiletten und Waschr&auml;ume. &#8211; Wohlfahrtsorganisationen. &#8211; Leistungssport, wenn Frauen aus k&ouml;rperlichen Gr&uuml;nden benachteiligt w&auml;ren. &#8211; Lebensversicherungen, wenn das Risiko aufgrund verl&auml;&szlig;licher Statistiken errechnet wird. &#8211; Mitgliedschaften in freiwilligen Organisationen, die nur ein Geschlecht aufnehmen und deren Dienste f&uuml;r ihre Mitglieder. D. INSERATE Inserate, die die Absicht erkennen lassen, etwas gegen dieses Gesetz zu unternehmen, sind verboten. Auch die Annahme eines solchen Inserats ist verboten. Dies gilt f&uuml;r alle Anzeigen und Schaufensterauslagen &#8211; ob f&uuml;r Jobs, G&uuml;ter, Einrichtungen oder Dienstleistungen. Inserate, die Bezeichnungen enthalten wie Kellner, Verk&auml;uferin, Postmann oder Stewardess werden als diskriminierend verstanden, wenn sie nicht zeigen, da&szlig; beide Geschlechter infrage kommen. (Ausnahmen gelten, soweit Ausnahmen aufgrund dieses Gesetzes betroffen sind, also etwa Armeeangeh&ouml;rige). Wer einem Herausgeber diesbez&uuml;glich falsche Angaben macht, kann bis zu 400 Pfund Bu&szlig;e auferlegt bekommen. E. KOMMISSION Die Kommission wurde gegr&uuml;ndet, um das Anti-Diskriminierungs-Gesetz wirksam durchzusetzen und die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau zu f&ouml;rdern. Sie hat die Befugnis, formelle Untersuchungen durchzuf&uuml;hren, daf&uuml;r von jedermann Auskunft zu bekommen und Hearings abzuhalten, um sich Klarheit zu verschaffen. Nicht-Diskriminierungs-Verf&uuml;gung Wenn die Untersuchungen der Kommission ergeben haben, da&szlig; jemand gegen dieses Gesetz gehandelt hat, kann die Kommission eine Nicht-Diskriminierungs-Verf&uuml;gung erlassen, die verlangt, da&szlig; der Betroffene nicht weiterhin diskriminiert. Dar&uuml;berhinaus verlangt diese Verf&uuml;gung, da&szlig; der Betroffene die Kommission informiert, welche Schritte er unternommen hat, um die Diskriminierung zu beenden und da&szlig; er auch die von ihm Diskriminierten davon unterrichtet. Eine solche Verf&uuml;gung darf erst verh&auml;ngt werden, nachdem die Kommission den Betroffenen vorher gewarnt hat und dieser 28 Tage Zeit hatte, Stellung zu nehmen. Innerhalb von 6 Wochen kann der Betroffene gegen diese Verf&uuml;gung bei Gericht klagen. Eine Firma etwa, die eine solche Nicht-Diskriminierungs-Verf&uuml;gung erhalten hat und weiter diskriminiert, kann von der Kommission vor Gericht verklagt werden, ebenso, wenn ein Betroffener die Forderung einer solchen Verf&uuml;gung nach Information f&uuml;r die Kommission oder die Diskriminierten nicht erf&uuml;llt. Eine weitere wichtige Funktion der Kommission ist es, Einzelpersonen Rat zu erteilen &uuml;ber ihre Rechte. Dar&uuml;berhinaus hat sie die M&ouml;glichkeit, unter bestimmten Umst&auml;nden, einzelnen bei der Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung einer Gerichtsverhandlung zu helfen, z. B., wenn es sich um eine Grundsatzfrage handelt. Um zu helfen, kann die Kommission versuchen, eine Einigung zu erzielen und f&uuml;r juristische Beratung sorgen. Klagen vor Gericht Klagen k&ouml;nnen vor einem Gericht vorgebracht werden. Um dem Einzelnen bei der Entscheidung zu helfen, ob er ein Verfahren einleiten soll und um eine Beschwerde m&ouml;glichst wirkungsvoll zu machen, gibt es ein Spezialformular, mit dem der Diskriminierende befragt werden kann. Er ist nicht verpflichtet zu antworten, wenn er aber nicht antwortet oder wenn seine Antworten ausweichend oder nicht eindeutig sind, kann das Gericht daraus schlie&szlig;en, da&szlig; er wirklich diskriminiert hat. Ein Vermittlungsbeamter versucht, bevor es zur Klage kommt, die Klage zu erledigen, gelingt das nicht, kommt es zum Verh&ouml;r. Der Kl&auml;ger mu&szlig; nachweisen, da&szlig; er benachteiligt wurde und da&szlig; dies aufgrund des Geschlechts geschah. Wenn von der Gegenseite behauptet wird, es liegt ein Ausnahmefall vor, ist es Sache des Beklagten, das Zutreffen einer Ausnahme nachzuweisen. Gibt das Gericht der Klage recht, so kann es entscheiden: &#8211; Wiedergutmachung a) Sonderschadenersatz f&uuml;r Verluste, die man einigerma&szlig;en genau kalkulieren kann, wie etwa Verdienstausfall, b) allgemeiner Schadenersatz f&uuml;r schwer Kalkulierbares, etwa: verletzte Gef&uuml;hle. Gesamtschadenersatz &#8211; Grenze im Moment: 5.200 Pfund. Nur durch die Kommission entschieden werden F&auml;lle von &#8211; Zwang zur Diskriminierung &#8211; Anstiftung zur Diskriminierung &#8211; diskriminierenden Inseraten. Die Kommission ber&auml;t grunds&auml;tzlich kostenlos und vertritt bei geringem Einkommen auch kostenlos vor Gericht.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/sex-discrimination-act\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/anti-diskriminierungs-gesetz\\\/sex-discrimination-act\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/anti-diskriminierungs-gesetz\\\/sex-discrimination-act\\\/\",\"name\":\"Sex-Discrimination-Act Archive - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/anti-diskriminierungs-gesetz\\\/sex-discrimination-act\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/anti-diskriminierungs-gesetz\\\/sex-discrimination-act\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Lebensweisen \\\/ Pluralismus\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Brosch\u00fcre: Anti-Diskriminierungs-Gesetz\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/anti-diskriminierungs-gesetz\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Sex-Discrimination-Act\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Sex-Discrimination-Act Archive - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/sex-discrimination-act\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Sex-Discrimination-Act Archive - Humanistische Union","og_description":"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik hrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger (Zusammenfassung) Es ist verboten, jemanden wegen seines Geschlechts schlechter zu behandeln als eine Person des anderen Geschlechts unter gleichen Umst&auml;nden behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde. &#8211; Inseraten Bei der Arbeit ist es auch verboten, jemanden wegen seines Familienstandes zu diskriminieren. Durch den equal &#8211; pay &#8211; act haben Frauen den Anspruch auf gleiche Bezahlung wie M&auml;nner, wenn sie die gleiche oder weitgehend &auml;hnliche Arbeit tun. Im folgenden Text wird immer nur von der Diskriminierung von Frauen gesprochen &#8211; das Gesetz sch&uuml;tzt aber gleicherma&szlig;en auch M&auml;nner. 1. direkte Geschlechtsdiskriminierung Eine Frau aufgrund ihres Geschlechts weniger gut zu behandeln als ein Mann unter gleichen Umst&auml;nden behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde. 2. indirekte Geschlechtsdiskriminierung Bedingungen oder Voraussetzungen werden zwar f&uuml;r beide Geschlechter gleich gestellt, sind aber so, da&szlig; sie ein Geschlecht vor dem anderen bevorzugen, ohne gerechtfertigt zu sein. Besteht z. B. ein Arbeitgeber bei Hausmeistern darauf, da&szlig; die Bewerber mindestens 1,80 m gro&szlig; sind, liegt ein Fall von indirekter Diskriminierung vor. 3. direkte Ehediskriminierung Jemanden, weil er verheiratet ist, schlechter behandeln als eine alleinstehende Person des gleichen Geschlechts behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde. 4. Indirekte Ehediskriminierung Eine Bedingung oder Voraussetzung verlangen, die die Auswirkung einer Ehediskriminierung hat, weil betr&auml;chtlich weniger verheiratete als alleinstehende Personen desselben Geschlechts sie erf&uuml;llen k&ouml;nnen und die nicht gerechtfertigt werden kann. Z.B., wenn ein Arbeitgeber sich weigert, Leute mit Kindern einzustellen. 5. Diskriminierung durch Schikane Jemanden schlechter behandeln, weil er z. B. auf seine Rechte nach diesem Gesetz bestanden hat oder jemand anderem geholfen hat, auf solche Rechte zu bestehen oder weil er der Kommission Ausk&uuml;nfte geliefert hat oder weil der Verdacht besteht, da&szlig; diese Person eines dieser Dinge tun wird. A. ARBEIT Arbeitgeber d&uuml;rfen weder bei der Anstellung noch bei der Behandlung ihrer Angestellten diskriminieren. Gleiche Behandlung bezieht sich auf Bezahlung und andere Teile des Arbeitsvertrages von M&auml;nnern und Frauen, die die gleiche oder &auml;hnliche Arbeit tun oder Arbeiten verrichten, die bei der Arbeitsbewertung als gleichwertig eingestuft wurden. 1. bei der Einstellung &#8211; bei den Methoden, durch die entschieden wird, wem die Stelle angeboten wird, z. B. Interviews, Auswahlmethoden &#8211; bei den Bedingungen, wie die Stelle angeboten wird &#8211; bei der Weigerung oder bewu&szlig;ten Unterlassung, einer Person diese Stelle anzubieten &#8211; beim Zugang zu Bef&ouml;rderung, Versetzung oder Fortbildung &#8211; bei anderen Verg&uuml;nstigungen oder Dienstleistungen, die Angestellten zustehen &#8211; bei der Entlassung oder bei anderer ung&uuml;nstiger Behandlung des Arbeitnehmers. 2. Im Allgemeinen Auch Partnerschaften von sechs oder mehr Partnern d&uuml;rfen ihre aktuellen oder zuk&uuml;nftigen Partner nicht diskriminierend behandeln. Auch Gewerkschaften, Berufsorganisationen, Angestellten- und Arbeitnehmerorganisationen d&uuml;rfen nicht diskriminieren. Zulassung: Bei der Bewerbung um eine Zulassung oder einen Berechtigungsschein, eine Bescheinigung oder ein Zertifikat, die dazu dienen, einen Beruf weiter auszu&uuml;ben oder neu zu ergreifen, darf nicht diskriminiert werden. Berufsfortbildung darf nicht diskriminierend gehandhabt werden. Arbeitsvermittlung ebenso (au&szlig;er bei den im Gesetz genehmigten Ausnahmen). Miet-Arbeitskr&auml;fte: Wer Arbeitskr&auml;fte einstellt, die bei einem Dritten unter Vertrag stehen, darf ebenso nicht zwischen M&auml;nnern und Frauen, Verheirateten und Ledigen diskriminieren, es sei denn, eine der Ausnahmen dieses Gesetzes trifft zu. Auch von ihrem Vertragsarbeitgeber m&uuml;ssen die Arbeitnehmer gleich behandelt werden. Das Gesetz gilt nat&uuml;rlich ebenso f&uuml;r den Staat als Arbeitgeber, Fortbilder usw. Wer Ist verantwortlich? Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeit diskriminiert (etwa als Personalchef im Kaufhaus), sind beide verantwortlich: der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (es sei denn, der Arbeitgeber weist nach, da&szlig; er alles getan hat, um Diskriminierung zu verhindern). Wer falsche Ausk&uuml;nfte &uuml;ber eine angeblich gesetzliche Ausnahme gibt, mu&szlig; bis zu 400 Pfund Strafe zahlen. Zwang zu diskriminieren Es ist ungesetzlich, jemanden durch Anbieten einer Belohnung oder Androhung einer Strafe unter Druck zu setzen, damit er in verbotener Weise diskriminiert. Ein Arbeitgeber, der auf Grund von Zwang diskriminiert, ist f&uuml;r seine Handlung voll verantwortlich. Ausnahmen Privathaushalte und kleine Firmen: Dies Gesetz gilt nicht bei Anstellung in einem Privathaushalt (als Haushaltshilfe etwa) oder in einer Firma, die nicht mehr als insgesamt 5 Personen besch&auml;ftigt. Dabei werden alle Personen aller Gesch&auml;fte&#8220; dieses Arbeitgebers gez&auml;hlt, ebenso die Arbeitnehmer eines evtl. assoziierten Arbeitgebers. Teilzeitbesch&auml;ftigte gelten hierbei als volle Arbeitnehmer. Vorsorge f&uuml;r Tod und Ruhestand sind vorl&auml;ufig ausgenommen (z. B. unterschiedliches Rentenalter). Ab 6. 4. 78 wird das equal-pay-Gesetz auch f&uuml;r die Renten gelten. Schwangerschaft: Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt fallen nicht unter das Gesetz. Armee: F&uuml;r den Bereich der Streitkr&auml;fte gilt das Gesetz nicht. Bergwerke: Es ist weiterhin f&uuml;r Frauen verboten, in Bergwerken zu arbeiten. Hebammen, Polizei, Gef&auml;ngnisbeamte, Priester, Leistungssport, Wohlt&auml;tigkeitsorganisationen. Positive Aktion ist erlaubt, auch wenn sie zun&auml;chst diskriminierend aussieht: begrenzt d&uuml;rfen Arbeitgeber auch Frauen (oder M&auml;nner) in rein weiblichen oder rein m&auml;nnlichen Kursen f&uuml;r solche Arbeiten weiterbilden, die bisher vor allem vom anderen Geschlecht ausge&uuml;bt wurden, um dieses Geschlecht zu ermutigen, auch diese Arbeit auszu&uuml;ben. Bei der Anstellung in dieser Arbeit darf allerdings nicht diskriminiert werden &#8211; etwa, um den Anteil der Geschlechter bei dieser Arbeit auszugleichen. Ausnahmen bei der Einstellung sind erlaubt, wenn der Tatbestand, ein Mann zu sein, eine grundlegende Voraussetzung f&uuml;r die Stelle ist (entsprechendes gilt f&uuml;r Frauen). Ein Mann zu sein, gilt als grundlegende Voraussetzung, wenn: a) k&ouml;rperlich ein Mann gebraucht wird (als Modell etwa) oder wahrheitsgem&auml;&szlig; ein Mann gebraucht wird (Schauspieler). K&ouml;rperlich bedeutet hier nicht im Sinne von Kraft und Ausdauer. b) Aus Anstandsgr&uuml;nden (z. B. W&auml;rter in einer M&auml;nnertoilette). c) Wenn der Arbeitnehmer auf Grund der Arbeit in R&auml;umen leben mu&szlig;, die sonst nur von M&auml;nnern bewohnt werden und die f&uuml;r eine Frau keine extra Schlafm&ouml;glichkeit oder sanit&auml;re Einrichtung haben. Der Arbeitgeber mu&szlig; nachweisen k&ouml;nnen, da&szlig; vern&uuml;nftigerweise solche Einrichtungen f&uuml;r Frauen nicht verlangt werden k&ouml;nnen. d) In M&auml;nnergef&auml;ngnissen oder anderen eingeschlechtlichen Einrichtungen (oder Teilen einer Einrichtung), wo besondere F&uuml;rsorge oder &Uuml;berwachung oder Beobachtung von M&auml;nnern oder oder Jungen verlangt wird, und es vern&uuml;nftig ist, wegen des besonderen Charakters dieser Einrichtung einen Mann f&uuml;r diese Stelle zu verlangen. e) Wenn der Arbeitnehmer jemanden zu versorgen hat (zu dessen Erziehung oder Wohlergehen etwa) und in diesem Sonderfall kann das am besten durch einen Mann geschehen, z. B. bei einer freien Stelle in einem M&auml;nnerteam von Bew&auml;hrungshelfern oder Sozialarbeitern. f) Wenn ein Gesetz die Arbeit einer Frau hier verbietet (z. B. Nachtarbeit). g) Auslandsjobs in L&auml;ndern, in denen Frauen die Arbeit nicht gut verrichten k&ouml;nnen. h) Wenn die Stelle eine von zweien ist, die von einem Ehepaar &uuml;bernommen wird. Das Geschlecht einer Person ist dann eine grundlegende Voraussetzung, wenn nur einige der Pflichten unter die Ausnahmen fallen, aber nicht, wenn es schon gen&uuml;gend Arbeitnehmer des geeigneten Geschlechts gibt, die diese Pflichten ohne unzumutbare Umst&auml;nde &uuml;bernehmen k&ouml;nnten. B. ERZIEHUNG Die Bildungsunterschiede von M&auml;nnern und Frauen sind weniger die Folge direkter Diskriminierung als die Folge von Vorurteilen aller Beteiligten, der Lehrer, Eltern, Sch&uuml;ler und Arbeitgeber. Dagegen kann das Gesetz wenig ausrichten, aber es kann wenigstens direkte Diskriminierung bek&auml;mpfen. Tr&auml;ger von Schulen etc, m&uuml;ssen daf&uuml;r sorgen, da&szlig; ihre Einrichtungen nicht diskriminieren. Zugang zu Schulen und Universit&auml;ten: Von September 1976 an ist es koedukativen Einrichtungen verboten, Zulassungsformalit&auml;ten zu haben, die diskriminierend sind oder Bewerbungen aufgrund des Geschlechts abzulehnen oder zu &uuml;bergehen. Kein Institut darf z. B. nur eine bestimmte Anzahl von Frauen oder M&auml;nnern zulassen ohne R&uuml;cksicht auf ihre Qualifikationen. Studieren und Wohnen: Wenn ein Student zugelassen ist, mu&szlig; er (sie) gleichen Zugang zu allen Einrichtungen dieses Instituts haben und ebenso alle F&auml;cher belegen k&ouml;nnen. Stipendien: Staatliche und kommunale Stipendien d&uuml;rfen keine Unterschiede machen. Erholung: Kommunale Bildungseinrichtungen d&uuml;rfen bei sozialen und k&ouml;rperlichen Erholungseinrichtungen nicht diskriminieren. Berufsberatung: Arbeits&auml;mter haben die besondere Aufgabe, bei Beratung und Hilfe nicht zu diskriminieren. Die Tatsache, da&szlig; es durch dieses Gesetz dem Arbeitgeber verboten ist, zu diskriminieren, erleichtert es den Berufsberatern, M&auml;dchen zu ermutigen, eine gr&ouml;&szlig;ere Auswahl an Berufen in Betracht zu ziehen. Fortbildung: Fortbildungseinrichtungen der Industrie, der Zeitarbeitsfirmen usw. d&uuml;rfen nicht diskriminieren, d&uuml;rfen aber sehr wohl besondere Fortbildungswege einrichten, die u. U. nur f&uuml;r ein Geschlecht sind, um z. B. Frauen zu ermutigen, einen bisher M&auml;nnern vorbehaltenen Beruf zu ergreifen. Auch regul&auml;re Bildungseinrichtungen k&ouml;nnen solche Kurse einrichten, wenn sie vom Ministerium genehmigt werden. Nicht koedukative Schulen: Eltern haben das Recht, solche zu w&auml;hlen. K&ouml;rperliche Ausbildung und Sportlehrerausbildung: Getrennte Klassen d&uuml;rfen bleiben, wenn die Einrichtungen gleich sind, getrennte Sportklassen sind also erlaubt. Internat: Auch koedukative Schulen k&ouml;nnen ein Internat nur f&uuml;r ein Geschlecht haben. Bildungsgesellschaften, die nur ein Geschlecht f&ouml;rdern, k&ouml;nnen dies weiter tun, wenn sie wollen. 1. Wohnen Diskriminierung gegen Frauen beim Kauf oder der Miete von Wohnungen, H&auml;usern oder Grundst&uuml;cken, auch Gesch&auml;ftsr&auml;umen, ist verboten. Dies gilt f&uuml;r &ouml;ffentliche oder private Immobilien, m&ouml;bliert oder unm&ouml;bliert. Beim Angebot durch den Eigent&uuml;mer darf nicht diskriminiert werden, ebenso nicht bei den Wohnungslisten der Kommunen. Verwalter, ob Eigent&uuml;mer oder nicht, d&uuml;rfen bei der Behandlung der Bewohner nicht diskriminieren. Frauen m&uuml;ssen gleichen Zugang zu denselben Einrichtungen haben wie M&auml;nner, und ihnen darf nicht gek&uuml;ndigt werden aus Gr&uuml;nden, aus denen keinem Mann gek&uuml;ndigt w&uuml;rde. Ein Eigent&uuml;mer darf Untermiete nicht aufgrund des Geschlechts des Untermieters verbieten. Immobilienmakler d&uuml;rfen nicht diskriminieren. &#8211; Vermietung in kleinen Wohnungen, wenn der Eigent&uuml;mer dort selbst wohnt. &#8211; Dienstleistungen von Vereinen, deren Mitgliedschaft auf nur ein Geschlecht beschr&auml;nkt ist. 2. G&uuml;ter, Einrichtungen und Dienstleistungen Bei der Vergabe von G&uuml;tern, bei dem Zugang zu Einrichtungen und bei Dienstleistungen ist es verboten, durch Verweigerung oder ung&uuml;nstige Vergabe zu diskriminieren. Es ist verboten, Frauen Unterkunft in Hotels oder Pensionen wegen ihres Geschlechts zu verweigern. Banken, Baugesellschaften oder Finanzgesellschaften k&ouml;nnen sich nicht weigern, Frauen Kredite, Ratenvertr&auml;ge oder Darlehen zu den gleichen Bedingungen wie M&auml;nnern zu geben. Frauen d&uuml;rfen nicht diskriminiert werden beim Zugang zu Einrichtungen zur Unterhaltung, Erholung, Erfrischung, Transport und Verkehr. &#8211; Besondere Einrichtungen wie Kliniken usw. &#8211; Religi&ouml;se St&auml;tten, nur, wenn das religi&ouml;se Empfinden gest&ouml;rt werden k&ouml;nnte. &#8211; Wenn Anstand und Intimsph&auml;re es verlangen, z. B. &ouml;ffentliche Toiletten und Waschr&auml;ume. &#8211; Wohlfahrtsorganisationen. &#8211; Leistungssport, wenn Frauen aus k&ouml;rperlichen Gr&uuml;nden benachteiligt w&auml;ren. &#8211; Lebensversicherungen, wenn das Risiko aufgrund verl&auml;&szlig;licher Statistiken errechnet wird. &#8211; Mitgliedschaften in freiwilligen Organisationen, die nur ein Geschlecht aufnehmen und deren Dienste f&uuml;r ihre Mitglieder. D. INSERATE Inserate, die die Absicht erkennen lassen, etwas gegen dieses Gesetz zu unternehmen, sind verboten. Auch die Annahme eines solchen Inserats ist verboten. Dies gilt f&uuml;r alle Anzeigen und Schaufensterauslagen &#8211; ob f&uuml;r Jobs, G&uuml;ter, Einrichtungen oder Dienstleistungen. Inserate, die Bezeichnungen enthalten wie Kellner, Verk&auml;uferin, Postmann oder Stewardess werden als diskriminierend verstanden, wenn sie nicht zeigen, da&szlig; beide Geschlechter infrage kommen. (Ausnahmen gelten, soweit Ausnahmen aufgrund dieses Gesetzes betroffen sind, also etwa Armeeangeh&ouml;rige). Wer einem Herausgeber diesbez&uuml;glich falsche Angaben macht, kann bis zu 400 Pfund Bu&szlig;e auferlegt bekommen. E. KOMMISSION Die Kommission wurde gegr&uuml;ndet, um das Anti-Diskriminierungs-Gesetz wirksam durchzusetzen und die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau zu f&ouml;rdern. Sie hat die Befugnis, formelle Untersuchungen durchzuf&uuml;hren, daf&uuml;r von jedermann Auskunft zu bekommen und Hearings abzuhalten, um sich Klarheit zu verschaffen. Nicht-Diskriminierungs-Verf&uuml;gung Wenn die Untersuchungen der Kommission ergeben haben, da&szlig; jemand gegen dieses Gesetz gehandelt hat, kann die Kommission eine Nicht-Diskriminierungs-Verf&uuml;gung erlassen, die verlangt, da&szlig; der Betroffene nicht weiterhin diskriminiert. Dar&uuml;berhinaus verlangt diese Verf&uuml;gung, da&szlig; der Betroffene die Kommission informiert, welche Schritte er unternommen hat, um die Diskriminierung zu beenden und da&szlig; er auch die von ihm Diskriminierten davon unterrichtet. Eine solche Verf&uuml;gung darf erst verh&auml;ngt werden, nachdem die Kommission den Betroffenen vorher gewarnt hat und dieser 28 Tage Zeit hatte, Stellung zu nehmen. Innerhalb von 6 Wochen kann der Betroffene gegen diese Verf&uuml;gung bei Gericht klagen. Eine Firma etwa, die eine solche Nicht-Diskriminierungs-Verf&uuml;gung erhalten hat und weiter diskriminiert, kann von der Kommission vor Gericht verklagt werden, ebenso, wenn ein Betroffener die Forderung einer solchen Verf&uuml;gung nach Information f&uuml;r die Kommission oder die Diskriminierten nicht erf&uuml;llt. Eine weitere wichtige Funktion der Kommission ist es, Einzelpersonen Rat zu erteilen &uuml;ber ihre Rechte. Dar&uuml;berhinaus hat sie die M&ouml;glichkeit, unter bestimmten Umst&auml;nden, einzelnen bei der Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung einer Gerichtsverhandlung zu helfen, z. B., wenn es sich um eine Grundsatzfrage handelt. Um zu helfen, kann die Kommission versuchen, eine Einigung zu erzielen und f&uuml;r juristische Beratung sorgen. Klagen vor Gericht Klagen k&ouml;nnen vor einem Gericht vorgebracht werden. Um dem Einzelnen bei der Entscheidung zu helfen, ob er ein Verfahren einleiten soll und um eine Beschwerde m&ouml;glichst wirkungsvoll zu machen, gibt es ein Spezialformular, mit dem der Diskriminierende befragt werden kann. Er ist nicht verpflichtet zu antworten, wenn er aber nicht antwortet oder wenn seine Antworten ausweichend oder nicht eindeutig sind, kann das Gericht daraus schlie&szlig;en, da&szlig; er wirklich diskriminiert hat. Ein Vermittlungsbeamter versucht, bevor es zur Klage kommt, die Klage zu erledigen, gelingt das nicht, kommt es zum Verh&ouml;r. Der Kl&auml;ger mu&szlig; nachweisen, da&szlig; er benachteiligt wurde und da&szlig; dies aufgrund des Geschlechts geschah. Wenn von der Gegenseite behauptet wird, es liegt ein Ausnahmefall vor, ist es Sache des Beklagten, das Zutreffen einer Ausnahme nachzuweisen. Gibt das Gericht der Klage recht, so kann es entscheiden: &#8211; Wiedergutmachung a) Sonderschadenersatz f&uuml;r Verluste, die man einigerma&szlig;en genau kalkulieren kann, wie etwa Verdienstausfall, b) allgemeiner Schadenersatz f&uuml;r schwer Kalkulierbares, etwa: verletzte Gef&uuml;hle. Gesamtschadenersatz &#8211; Grenze im Moment: 5.200 Pfund. Nur durch die Kommission entschieden werden F&auml;lle von &#8211; Zwang zur Diskriminierung &#8211; Anstiftung zur Diskriminierung &#8211; diskriminierenden Inseraten. Die Kommission ber&auml;t grunds&auml;tzlich kostenlos und vertritt bei geringem Einkommen auch kostenlos vor Gericht.","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/sex-discrimination-act\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/sex-discrimination-act\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/sex-discrimination-act\/","name":"Sex-Discrimination-Act Archive - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/sex-discrimination-act\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/sex-discrimination-act\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Lebensweisen \/ Pluralismus","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Brosch\u00fcre: Anti-Diskriminierungs-Gesetz","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Sex-Discrimination-Act"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/74","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/60"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/presse?categories=74"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/termin?categories=74"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation?categories=74"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/thema?categories=74"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}