{"id":77,"count":0,"description":"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik\n\nhrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger\n\nDie Bundesrepublik braucht ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz\n\nGenauer: die Frauen in der Bundesrepublik brauchen ein Gesetz, das sie vor Benachteiligung sch&uuml;tzt. Wie eh und je werden in Deutschland Frauen schlechter bezahlt als M&auml;nner, weniger bef&ouml;rdert, in h&ouml;heren Positionen kaum angestellt, und in Krisen werden sie eher entlassen. Nur M&auml;dchen werden in Hauswirtschaft und S&auml;uglingspflege unterrichtet, und haben daf&uuml;r, je nach Bundesland weniger Deutsch oder Physik. Frauen bekommen, weil sie Frauen sind, h&auml;ufig keinen Kredit oder, weil sie alleinstehende M&uuml;tter sind, keine Wohnung. Der t&auml;gliche Sexismus begegnet ihnen in Politik und Werbung, vor Gericht und im Gef&auml;ngnis, wenn sie ein Auto mieten wollen oder wenn sie jeder Schaffner und Kellner mit &#132;Fr&auml;ulein&#148; anredet.\n\nIn <b>Artikel 3<\/b> fordert das Grundgesetz deklamatorisch: &#132;Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden.&#148; Dieser Artikel hat uns, in den beinahe drei&szlig;ig Jahren seiner G&uuml;ltigkeit, auf dem Weg zur Gleichberechtigung nicht viel weitergeholfen. Er konnte es wohl auch nicht, weil er viel zu ungenau ist, um wirklich gesellschaftlich etwas zu ver&auml;ndern. Er sagt nichts dar&uuml;ber aus, was denn nun nicht mehr sein darf. Der Begriff &#132;Diskriminierung aufgrund des Geschlechts&#148; ist weitgehend unbekannt. Bei &#132;Frauendiskriminierung&#148; denken die einen an Frauen vor Gericht (so die Brigitte-Redaktion, als wir sie um Material baten, diskriminiert also gleich kriminell?) und den andern f&auml;llt zum Stichwort Diskriminierung nur S&uuml;dafrika ein.\n\nDer Begriff Diskriminierung in Verbindung zum Geschlecht mu&szlig; erst noch bewu&szlig;t gemacht werden. Die Bewu&szlig;tseinsver&auml;nderung ist, neben der Verbesserung der arbeitsrechtlichen und gesellschaftlichen Situation der Frau, das gro&szlig;e Ziel eines Anti-Diskriminierungs-Gesetzes. Das Gesetz soll klarmachen: Frauendiskriminierung ist ebenso schlimm wie Rassendiskriminierung.\n\nUm diese Bewu&szlig;tseins&auml;nderung zu bewirken, aber nicht nur deswegen, fordert die Humanistische Union ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz als <b>umfassendes<\/b> Gesetz. Kleinere Gesetzes&auml;nderungen, ein bi&szlig;chen Arbeitsrechtsreform, neue Bildungsrahmenrichtlinien etc. w&uuml;rden vielleicht juristisch auch einiges bewirken, Diskriminierung als strafbaren Tatbestand aber nicht bekannt machen. Wir fordern dieses Gesetz als Ausf&uuml;hrungsgesetz zu Art. 3 GG. Das Anti-Diskriminierungs-Gesetz soll definieren, was Geschlechtsdiskriminierung ist, und es soll - m&ouml;glichst genau - festlegen, wo Diskriminierung verboten ist.\n\nDer Zeitpunkt f&uuml;r eine solche Forderung ist g&uuml;nstig. Die <b>Europ&auml;ische Gemeinschaft <\/b>hat beschlossen, da&szlig; alle ihre Mitglieder bis Juli 1979 daf&uuml;r sorgen m&uuml;ssen, da&szlig; im Bereich der Arbeit Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts per Gesetz verboten werden soll (Text Seite 2). Auch die Bundesregierung ist also dazu aufgefordert.\n\nDer Zeitpunkt ist aber auch aus anderen Gr&uuml;nden g&uuml;nstig: Rund um uns herum haben bereits viele andere L&auml;nder Anti-Diskriminierungs-Gesetze. Das macht uns Mut und gibt uns R&uuml;ckhalt: Wir fordern eigentlich garnichts au&szlig;ergew&ouml;hnliches. Und die Erfahrung, die andere L&auml;nder mit ihren Anti-Diskriminierungs-Gesetzen gemacht haben, hilft uns: die Fehler, die anderswo erkannt wurden, werden wir nun nicht mehr machen m&uuml;ssen. Es hat sich gezeigt, da&szlig; jede M&ouml;glichkeit zu diskriminieren, genutzt wird, wenn das Gesetz sie nicht genau genug verbietet. Wir werden deshalb noch genauer definieren m&uuml;ssen, welche Formen der Diskriminierung verboten sind, und wir werden uns nicht darauf einlassen, da&szlig;, wie anderswo, eine Vielzahl von Ausnahmen die Absicht des Gesetzes wieder zunichte macht.\n\nEin kurzer &Uuml;berblick &uuml;ber die internationale Lage\n\nIn den <b>USA<\/b> gibt es seit den 60er Jahren Anti-Diskriminierungs-Gesetze, die zum Teil erheblich &uuml;ber das hinausgehen, was wir fordern (und die das dank der starken Frauenbewegung dort auch erreichen; so mu&szlig;ten ganze Schulbuchproduktionen eingestampft werden wegen sexistischen Inhalts).\n\n<b>Italien<\/b> hat seit Neuestem, d. h. seit Oktober 1977 ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r den Bereich Arbeit.\n\n<b>Norwegen<\/b> und <b>Schweden<\/b> bereiten momentan solche Gesetze vor.\n\n<b>Gro&szlig;britannien<\/b> hat seit Ende 1975, also seit zwei Jahren, einen Sex Discrimination Act. (Zusammenfassung Seite 20) Dieses Gesetz haben wir uns zum Vorbild genommen, weil es erstens ein Gesetz ist, das Diskriminierung nicht nur im Bereich Arbeit verbietet, sondern auch im Bereich Erziehung, im Bereich Inserate und im Bereich Dienstleistungen, Gesch&auml;ftsverkehr und Mieten. Zweitens ist das englische Gesetz f&uuml;r uns vorbildlich, weil gleichzeitig mit dem Gesetz auch eine Kommission berufen wurde, die den Frauen helfen soll, ihre neuen Rechte auch durchzusetzen (Bericht der Kommission Seite 24). &Auml;hnliche Kommissionen gibt es in fast allen L&auml;ndern mit Anti-Diskriminierungs-Gesetzen. Kommissionen, wenn auch kein Gesetz, gibt es au&szlig;erdem in Australien, den Niederlanden, in D&auml;nemark und Belgien.\n\nEine Kommission f&uuml;r Chancengleichheit\n\nWie die Erfahrungen im Ausland gezeigt haben, reicht es nicht aus, lediglich ein Gesetz zu schaffen. Die Einrichtung einer Kommission, die &uuml;ber die Einhaltung eines solchen Gesetzes wacht, ist unbedingt erforderlich. Diese Gleichberechtigungskommission mu&szlig; selbst Klagebefugnis haben (neben der Klagebefugnis der Betroffenen). Die Kommission kann zun&auml;chst, &auml;hnlich dem Bundeskartellamt, auf Bundesebene errichtet werden, sp&auml;ter sollten jedoch wegen der f&ouml;deralistischen Struktur der Bundesrepublik L&auml;nderkommissionen folgen.\n\nBei der Frage, wie sich eine solche Kommission zusammensetzen soll, mu&szlig; die Festlegung auf einen bestimmten Proporz von gesellschaftlichen Gruppierungen vermieden werden. Ein solcher Proporzschl&uuml;ssel k&ouml;nnte sich hemmend auf die T&auml;tigkeit der Kommission auswirken. Zu denken w&auml;re stattdessen an eine Wahl der Mitglieder durch den Bundestag bzw. die Landtage. Die Kommission sollte zu mindestens 50% aus Frauen bestehen.\n\n<b>Durchsetzung<\/b>\n\nDie Durchsetzung des Diskriminierungsverbots erfolgt zum einen durch die gerichtliche Klage des\/der Betroffenen vor dem zust&auml;ndigen Gericht auf Vertragsabschlu&szlig; zumindest aber Schadensersatz und Schmerzensgeld, zum andern durch beh&ouml;rdliche &Uuml;berwachung (Kommission).\n\nEs ist zu pr&uuml;fen, ob, wie von dem britischen National Council for Civil Liberties vorgeschlagen, f&uuml;r Probleme der Diskriminierung eine eigene Gerichtsbarkeit eingerichtet werden sollte. Sie k&ouml;nnte der schon jetzt &uuml;berlasteten Justiz dieses Gebiet abnehmen, k&ouml;nnte mit Fachleuten in Sachen Gleichberechtigung und parit&auml;tisch besetzt werden.\n\nEin schwerwiegendes Problem f&uuml;r die Klagende vor Gericht ist die Beweisbarkeit ihrer Diskriminierung. Die Absicht zu Diskriminieren wird man wohl nur schwer nachweisen k&ouml;nnen. Es ist deshalb sinnvoll, nur den Nachweis der diskriminierenden Wirkung zu verlangen, oder hier die Beweispflicht &uuml;berhaupt vom Kl&auml;ger auf den Beklagten zu &uuml;bertragen: er mu&szlig; nachweisen, da&szlig; er nicht diskriminiert hat (wie er ja z. B. auch nachweisen mu&szlig;, da&szlig; er mit Recht fristlos gek&uuml;ndigt hat).\n\nWas ist Diskriminierung?\n\nDas Gesetz beginnt, so der Vorschlag der Humanistischen Union, mit der Definition, was im Sinne dieses Gesetzes unter Diskriminierung verstanden wird und mit einem allgemeinen Verbot jeglicher Diskriminierung. In England verbietet das Gesetz Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Familienstandes. Die Humanistische Union fordert zus&auml;tzlich das Verbot der Diskriminierung sexueller Minderheiten.\n\nDas Diskriminierungsverbot soll sowohl Frauen als auch M&auml;nner sch&uuml;tzen, auch wenn im Folgenden nur von Frauendiskriminierung die Rede ist.\n\nDiskriminierung im Sinne des Gesetzes ist:\n\n1. <b>Direkte Geschlechtsdiskriminierung<\/b>, das hei&szlig;t: eine Frau aufgrund ihres Geschlechts schlechter behandeln, als ein Mann unter gleichen Umst&auml;nden behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde.\n\n2. <b>Indirekte Geschlechtsdiskriminierung<\/b>, das hei&szlig;t: Bedingungen oder Voraussetzungen werden zwar f&uuml;r beide Geschlechter gleich gestellt, sind aber so, da&szlig; sie ein Geschlecht vor dem anderen bevorzugen, ohne gerechtfertigt zu sein. Besteht zum Beispiel ein Arbeitgeber darauf, da&szlig; die Bewerber f&uuml;r einen Hausmeisterposten mindestens 1,80 m gro&szlig; sind, liegt ein Fall von indirekter Diskriminierung vor.\n\n3. <b>Direkte Familienstandsdiskriminierung<\/b>, das hei&szlig;t: eine Frau aufgrund ihres Familienstandes (ledig, verheiratet, eine Heirat planend, getrennt, verwitwet oder geschieden) schlechter behandeln, als jemand mit anderem Familienstand behandelt wird oder werden w&uuml;rde (z. B. Ledigen werden nicht, wie Verheirateten, die Umzugskosten erstattet).\n\n4. <b>Indirekte Familienstandsdiskriminierung<\/b>, das hei&szlig;t: Eine Bedingung oder Voraussetzung stellen, die die Auswirkung einer Familienstandsdiskriminierung hat, wenn sie auch nicht so formuliert ist (z.B. keine Frauen mit Kindern einzustellen).\n\n5. <b>Diskriminierung sexueller Minderheiten<\/b>, das hei&szlig;t: jemanden wegen seiner von der &#132;Norm&#148; abweichenden sexuellen Neigung benachteiligen (z.B. d&uuml;rfen Homosexuelle in der Bundesrepublik nicht Lehrer werden).\n\n6. <b>Diskriminierung durch Schikane<\/b>, das hei&szlig;t: jemanden schlechter behandeln, weil er auf seinen Rechten nach diesem Gesetz bestanden hat, oder jemandem dabei geholfen hat, dies zu tun, oder weil er der Kommission Ausk&uuml;nfte gegeben hat, oder weil vermutet wird, da&szlig; jemand so etwas beabsichtigt.\n\nIm Folgenden werden die Forderungen f&uuml;r ein deutsches Anti-Diskriminierungs-Gesetz auf den einzelnen Gebieten erhoben, so wie sie Arbeitskreise einer Tagung der HU Anfang November1977 und in sp&auml;terer Weiterarbeit formuliert haben.\n\nF&uuml;r die Bereiche <b>Arbeit<\/b>, <b>Erziehung<\/b>, <b>Gesch&auml;ftsverkehr<\/b> und <b>Dienstleistungen<\/b> konnte der englische Sex Discrimination Act als Vorbild dienen; die Humanistische Union fordert dar&uuml;ber hinaus aber auch ein Diskriminierungs-Verbot in den Bereichen <b>Justiz<\/b> und <b>Strafvollzug<\/b>, <b>Werbung<\/b> und <b>Medien<\/b>.\n\nEin weiterer wichtiger Bereich w&auml;re das Verbot der Diskriminierung im <b>Familienrecht<\/b> - hierzu sollen Forderungen noch erarbeitet werden.\n\nHeide Hering","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/warum\/","name":"Warum?","slug":"warum","taxonomy":"category","parent":60,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Warum? Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/warum\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Warum? Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik hrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger Die Bundesrepublik braucht ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz Genauer: die Frauen in der Bundesrepublik brauchen ein Gesetz, das sie vor Benachteiligung sch&uuml;tzt. Wie eh und je werden in Deutschland Frauen schlechter bezahlt als M&auml;nner, weniger bef&ouml;rdert, in h&ouml;heren Positionen kaum angestellt, und in Krisen werden sie eher entlassen. Nur M&auml;dchen werden in Hauswirtschaft und S&auml;uglingspflege unterrichtet, und haben daf&uuml;r, je nach Bundesland weniger Deutsch oder Physik. Frauen bekommen, weil sie Frauen sind, h&auml;ufig keinen Kredit oder, weil sie alleinstehende M&uuml;tter sind, keine Wohnung. Der t&auml;gliche Sexismus begegnet ihnen in Politik und Werbung, vor Gericht und im Gef&auml;ngnis, wenn sie ein Auto mieten wollen oder wenn sie jeder Schaffner und Kellner mit &#132;Fr&auml;ulein&#148; anredet. In Artikel 3 fordert das Grundgesetz deklamatorisch: &#132;Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden.&#148; Dieser Artikel hat uns, in den beinahe drei&szlig;ig Jahren seiner G&uuml;ltigkeit, auf dem Weg zur Gleichberechtigung nicht viel weitergeholfen. Er konnte es wohl auch nicht, weil er viel zu ungenau ist, um wirklich gesellschaftlich etwas zu ver&auml;ndern. Er sagt nichts dar&uuml;ber aus, was denn nun nicht mehr sein darf. Der Begriff &#132;Diskriminierung aufgrund des Geschlechts&#148; ist weitgehend unbekannt. Bei &#132;Frauendiskriminierung&#148; denken die einen an Frauen vor Gericht (so die Brigitte-Redaktion, als wir sie um Material baten, diskriminiert also gleich kriminell?) und den andern f&auml;llt zum Stichwort Diskriminierung nur S&uuml;dafrika ein. Der Begriff Diskriminierung in Verbindung zum Geschlecht mu&szlig; erst noch bewu&szlig;t gemacht werden. Die Bewu&szlig;tseinsver&auml;nderung ist, neben der Verbesserung der arbeitsrechtlichen und gesellschaftlichen Situation der Frau, das gro&szlig;e Ziel eines Anti-Diskriminierungs-Gesetzes. Das Gesetz soll klarmachen: Frauendiskriminierung ist ebenso schlimm wie Rassendiskriminierung. Um diese Bewu&szlig;tseins&auml;nderung zu bewirken, aber nicht nur deswegen, fordert die Humanistische Union ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz als umfassendes Gesetz. Kleinere Gesetzes&auml;nderungen, ein bi&szlig;chen Arbeitsrechtsreform, neue Bildungsrahmenrichtlinien etc. w&uuml;rden vielleicht juristisch auch einiges bewirken, Diskriminierung als strafbaren Tatbestand aber nicht bekannt machen. Wir fordern dieses Gesetz als Ausf&uuml;hrungsgesetz zu Art. 3 GG. Das Anti-Diskriminierungs-Gesetz soll definieren, was Geschlechtsdiskriminierung ist, und es soll &#8211; m&ouml;glichst genau &#8211; festlegen, wo Diskriminierung verboten ist. Der Zeitpunkt f&uuml;r eine solche Forderung ist g&uuml;nstig. Die Europ&auml;ische Gemeinschaft hat beschlossen, da&szlig; alle ihre Mitglieder bis Juli 1979 daf&uuml;r sorgen m&uuml;ssen, da&szlig; im Bereich der Arbeit Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts per Gesetz verboten werden soll (Text Seite 2). Auch die Bundesregierung ist also dazu aufgefordert. Der Zeitpunkt ist aber auch aus anderen Gr&uuml;nden g&uuml;nstig: Rund um uns herum haben bereits viele andere L&auml;nder Anti-Diskriminierungs-Gesetze. Das macht uns Mut und gibt uns R&uuml;ckhalt: Wir fordern eigentlich garnichts au&szlig;ergew&ouml;hnliches. Und die Erfahrung, die andere L&auml;nder mit ihren Anti-Diskriminierungs-Gesetzen gemacht haben, hilft uns: die Fehler, die anderswo erkannt wurden, werden wir nun nicht mehr machen m&uuml;ssen. Es hat sich gezeigt, da&szlig; jede M&ouml;glichkeit zu diskriminieren, genutzt wird, wenn das Gesetz sie nicht genau genug verbietet. Wir werden deshalb noch genauer definieren m&uuml;ssen, welche Formen der Diskriminierung verboten sind, und wir werden uns nicht darauf einlassen, da&szlig;, wie anderswo, eine Vielzahl von Ausnahmen die Absicht des Gesetzes wieder zunichte macht. Ein kurzer &Uuml;berblick &uuml;ber die internationale Lage In den USA gibt es seit den 60er Jahren Anti-Diskriminierungs-Gesetze, die zum Teil erheblich &uuml;ber das hinausgehen, was wir fordern (und die das dank der starken Frauenbewegung dort auch erreichen; so mu&szlig;ten ganze Schulbuchproduktionen eingestampft werden wegen sexistischen Inhalts). Italien hat seit Neuestem, d. h. seit Oktober 1977 ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r den Bereich Arbeit. Norwegen und Schweden bereiten momentan solche Gesetze vor. Gro&szlig;britannien hat seit Ende 1975, also seit zwei Jahren, einen Sex Discrimination Act. (Zusammenfassung Seite 20) Dieses Gesetz haben wir uns zum Vorbild genommen, weil es erstens ein Gesetz ist, das Diskriminierung nicht nur im Bereich Arbeit verbietet, sondern auch im Bereich Erziehung, im Bereich Inserate und im Bereich Dienstleistungen, Gesch&auml;ftsverkehr und Mieten. Zweitens ist das englische Gesetz f&uuml;r uns vorbildlich, weil gleichzeitig mit dem Gesetz auch eine Kommission berufen wurde, die den Frauen helfen soll, ihre neuen Rechte auch durchzusetzen (Bericht der Kommission Seite 24). &Auml;hnliche Kommissionen gibt es in fast allen L&auml;ndern mit Anti-Diskriminierungs-Gesetzen. Kommissionen, wenn auch kein Gesetz, gibt es au&szlig;erdem in Australien, den Niederlanden, in D&auml;nemark und Belgien. Eine Kommission f&uuml;r Chancengleichheit Wie die Erfahrungen im Ausland gezeigt haben, reicht es nicht aus, lediglich ein Gesetz zu schaffen. Die Einrichtung einer Kommission, die &uuml;ber die Einhaltung eines solchen Gesetzes wacht, ist unbedingt erforderlich. Diese Gleichberechtigungskommission mu&szlig; selbst Klagebefugnis haben (neben der Klagebefugnis der Betroffenen). Die Kommission kann zun&auml;chst, &auml;hnlich dem Bundeskartellamt, auf Bundesebene errichtet werden, sp&auml;ter sollten jedoch wegen der f&ouml;deralistischen Struktur der Bundesrepublik L&auml;nderkommissionen folgen. Bei der Frage, wie sich eine solche Kommission zusammensetzen soll, mu&szlig; die Festlegung auf einen bestimmten Proporz von gesellschaftlichen Gruppierungen vermieden werden. Ein solcher Proporzschl&uuml;ssel k&ouml;nnte sich hemmend auf die T&auml;tigkeit der Kommission auswirken. Zu denken w&auml;re stattdessen an eine Wahl der Mitglieder durch den Bundestag bzw. die Landtage. Die Kommission sollte zu mindestens 50% aus Frauen bestehen. Durchsetzung Die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots erfolgt zum einen durch die gerichtliche Klage des\/der Betroffenen vor dem zust&auml;ndigen Gericht auf Vertragsabschlu&szlig; zumindest aber Schadensersatz und Schmerzensgeld, zum andern durch beh&ouml;rdliche &Uuml;berwachung (Kommission). Es ist zu pr&uuml;fen, ob, wie von dem britischen National Council for Civil Liberties vorgeschlagen, f&uuml;r Probleme der Diskriminierung eine eigene Gerichtsbarkeit eingerichtet werden sollte. Sie k&ouml;nnte der schon jetzt &uuml;berlasteten Justiz dieses Gebiet abnehmen, k&ouml;nnte mit Fachleuten in Sachen Gleichberechtigung und parit&auml;tisch besetzt werden. Ein schwerwiegendes Problem f&uuml;r die Klagende vor Gericht ist die Beweisbarkeit ihrer Diskriminierung. Die Absicht zu Diskriminieren wird man wohl nur schwer nachweisen k&ouml;nnen. Es ist deshalb sinnvoll, nur den Nachweis der diskriminierenden Wirkung zu verlangen, oder hier die Beweispflicht &uuml;berhaupt vom Kl&auml;ger auf den Beklagten zu &uuml;bertragen: er mu&szlig; nachweisen, da&szlig; er nicht diskriminiert hat (wie er ja z. B. auch nachweisen mu&szlig;, da&szlig; er mit Recht fristlos gek&uuml;ndigt hat). Was ist Diskriminierung? Das Gesetz beginnt, so der Vorschlag der Humanistischen Union, mit der Definition, was im Sinne dieses Gesetzes unter Diskriminierung verstanden wird und mit einem allgemeinen Verbot jeglicher Diskriminierung. In England verbietet das Gesetz Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Familienstandes. Die Humanistische Union fordert zus&auml;tzlich das Verbot der Diskriminierung sexueller Minderheiten. Das Diskriminierungsverbot soll sowohl Frauen als auch M&auml;nner sch&uuml;tzen, auch wenn im Folgenden nur von Frauendiskriminierung die Rede ist. Diskriminierung im Sinne des Gesetzes ist: 1. Direkte Geschlechtsdiskriminierung, das hei&szlig;t: eine Frau aufgrund ihres Geschlechts schlechter behandeln, als ein Mann unter gleichen Umst&auml;nden behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde. 2. Indirekte Geschlechtsdiskriminierung, das hei&szlig;t: Bedingungen oder Voraussetzungen werden zwar f&uuml;r beide Geschlechter gleich gestellt, sind aber so, da&szlig; sie ein Geschlecht vor dem anderen bevorzugen, ohne gerechtfertigt zu sein. Besteht zum Beispiel ein Arbeitgeber darauf, da&szlig; die Bewerber f&uuml;r einen Hausmeisterposten mindestens 1,80 m gro&szlig; sind, liegt ein Fall von indirekter Diskriminierung vor. 3. Direkte Familienstandsdiskriminierung, das hei&szlig;t: eine Frau aufgrund ihres Familienstandes (ledig, verheiratet, eine Heirat planend, getrennt, verwitwet oder geschieden) schlechter behandeln, als jemand mit anderem Familienstand behandelt wird oder werden w&uuml;rde (z. B. Ledigen werden nicht, wie Verheirateten, die Umzugskosten erstattet). 4. Indirekte Familienstandsdiskriminierung, das hei&szlig;t: Eine Bedingung oder Voraussetzung stellen, die die Auswirkung einer Familienstandsdiskriminierung hat, wenn sie auch nicht so formuliert ist (z.B. keine Frauen mit Kindern einzustellen). 5. Diskriminierung sexueller Minderheiten, das hei&szlig;t: jemanden wegen seiner von der &#132;Norm&#148; abweichenden sexuellen Neigung benachteiligen (z.B. d&uuml;rfen Homosexuelle in der Bundesrepublik nicht Lehrer werden). 6. Diskriminierung durch Schikane, das hei&szlig;t: jemanden schlechter behandeln, weil er auf seinen Rechten nach diesem Gesetz bestanden hat, oder jemandem dabei geholfen hat, dies zu tun, oder weil er der Kommission Ausk&uuml;nfte gegeben hat, oder weil vermutet wird, da&szlig; jemand so etwas beabsichtigt. Im Folgenden werden die Forderungen f&uuml;r ein deutsches Anti-Diskriminierungs-Gesetz auf den einzelnen Gebieten erhoben, so wie sie Arbeitskreise einer Tagung der HU Anfang November1977 und in sp&auml;terer Weiterarbeit formuliert haben. F&uuml;r die Bereiche Arbeit, Erziehung, Gesch&auml;ftsverkehr und Dienstleistungen konnte der englische Sex Discrimination Act als Vorbild dienen; die Humanistische Union fordert dar&uuml;ber hinaus aber auch ein Diskriminierungs-Verbot in den Bereichen Justiz und Strafvollzug, Werbung und Medien. Ein weiterer wichtiger Bereich w&auml;re das Verbot der Diskriminierung im Familienrecht &#8211; hierzu sollen Forderungen noch erarbeitet werden. Heide Hering\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/warum\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/anti-diskriminierungs-gesetz\\\/warum\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/anti-diskriminierungs-gesetz\\\/warum\\\/\",\"name\":\"Warum? Archive - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/anti-diskriminierungs-gesetz\\\/warum\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/anti-diskriminierungs-gesetz\\\/warum\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Lebensweisen \\\/ Pluralismus\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Brosch\u00fcre: Anti-Diskriminierungs-Gesetz\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/lebensweisen-pluralismus\\\/anti-diskriminierungs-gesetz\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Warum?\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Warum? Archive - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/warum\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Warum? Archive - Humanistische Union","og_description":"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik hrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger Die Bundesrepublik braucht ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz Genauer: die Frauen in der Bundesrepublik brauchen ein Gesetz, das sie vor Benachteiligung sch&uuml;tzt. Wie eh und je werden in Deutschland Frauen schlechter bezahlt als M&auml;nner, weniger bef&ouml;rdert, in h&ouml;heren Positionen kaum angestellt, und in Krisen werden sie eher entlassen. Nur M&auml;dchen werden in Hauswirtschaft und S&auml;uglingspflege unterrichtet, und haben daf&uuml;r, je nach Bundesland weniger Deutsch oder Physik. Frauen bekommen, weil sie Frauen sind, h&auml;ufig keinen Kredit oder, weil sie alleinstehende M&uuml;tter sind, keine Wohnung. Der t&auml;gliche Sexismus begegnet ihnen in Politik und Werbung, vor Gericht und im Gef&auml;ngnis, wenn sie ein Auto mieten wollen oder wenn sie jeder Schaffner und Kellner mit &#132;Fr&auml;ulein&#148; anredet. In Artikel 3 fordert das Grundgesetz deklamatorisch: &#132;Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden.&#148; Dieser Artikel hat uns, in den beinahe drei&szlig;ig Jahren seiner G&uuml;ltigkeit, auf dem Weg zur Gleichberechtigung nicht viel weitergeholfen. Er konnte es wohl auch nicht, weil er viel zu ungenau ist, um wirklich gesellschaftlich etwas zu ver&auml;ndern. Er sagt nichts dar&uuml;ber aus, was denn nun nicht mehr sein darf. Der Begriff &#132;Diskriminierung aufgrund des Geschlechts&#148; ist weitgehend unbekannt. Bei &#132;Frauendiskriminierung&#148; denken die einen an Frauen vor Gericht (so die Brigitte-Redaktion, als wir sie um Material baten, diskriminiert also gleich kriminell?) und den andern f&auml;llt zum Stichwort Diskriminierung nur S&uuml;dafrika ein. Der Begriff Diskriminierung in Verbindung zum Geschlecht mu&szlig; erst noch bewu&szlig;t gemacht werden. Die Bewu&szlig;tseinsver&auml;nderung ist, neben der Verbesserung der arbeitsrechtlichen und gesellschaftlichen Situation der Frau, das gro&szlig;e Ziel eines Anti-Diskriminierungs-Gesetzes. Das Gesetz soll klarmachen: Frauendiskriminierung ist ebenso schlimm wie Rassendiskriminierung. Um diese Bewu&szlig;tseins&auml;nderung zu bewirken, aber nicht nur deswegen, fordert die Humanistische Union ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz als umfassendes Gesetz. Kleinere Gesetzes&auml;nderungen, ein bi&szlig;chen Arbeitsrechtsreform, neue Bildungsrahmenrichtlinien etc. w&uuml;rden vielleicht juristisch auch einiges bewirken, Diskriminierung als strafbaren Tatbestand aber nicht bekannt machen. Wir fordern dieses Gesetz als Ausf&uuml;hrungsgesetz zu Art. 3 GG. Das Anti-Diskriminierungs-Gesetz soll definieren, was Geschlechtsdiskriminierung ist, und es soll &#8211; m&ouml;glichst genau &#8211; festlegen, wo Diskriminierung verboten ist. Der Zeitpunkt f&uuml;r eine solche Forderung ist g&uuml;nstig. Die Europ&auml;ische Gemeinschaft hat beschlossen, da&szlig; alle ihre Mitglieder bis Juli 1979 daf&uuml;r sorgen m&uuml;ssen, da&szlig; im Bereich der Arbeit Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts per Gesetz verboten werden soll (Text Seite 2). Auch die Bundesregierung ist also dazu aufgefordert. Der Zeitpunkt ist aber auch aus anderen Gr&uuml;nden g&uuml;nstig: Rund um uns herum haben bereits viele andere L&auml;nder Anti-Diskriminierungs-Gesetze. Das macht uns Mut und gibt uns R&uuml;ckhalt: Wir fordern eigentlich garnichts au&szlig;ergew&ouml;hnliches. Und die Erfahrung, die andere L&auml;nder mit ihren Anti-Diskriminierungs-Gesetzen gemacht haben, hilft uns: die Fehler, die anderswo erkannt wurden, werden wir nun nicht mehr machen m&uuml;ssen. Es hat sich gezeigt, da&szlig; jede M&ouml;glichkeit zu diskriminieren, genutzt wird, wenn das Gesetz sie nicht genau genug verbietet. Wir werden deshalb noch genauer definieren m&uuml;ssen, welche Formen der Diskriminierung verboten sind, und wir werden uns nicht darauf einlassen, da&szlig;, wie anderswo, eine Vielzahl von Ausnahmen die Absicht des Gesetzes wieder zunichte macht. Ein kurzer &Uuml;berblick &uuml;ber die internationale Lage In den USA gibt es seit den 60er Jahren Anti-Diskriminierungs-Gesetze, die zum Teil erheblich &uuml;ber das hinausgehen, was wir fordern (und die das dank der starken Frauenbewegung dort auch erreichen; so mu&szlig;ten ganze Schulbuchproduktionen eingestampft werden wegen sexistischen Inhalts). Italien hat seit Neuestem, d. h. seit Oktober 1977 ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r den Bereich Arbeit. Norwegen und Schweden bereiten momentan solche Gesetze vor. Gro&szlig;britannien hat seit Ende 1975, also seit zwei Jahren, einen Sex Discrimination Act. (Zusammenfassung Seite 20) Dieses Gesetz haben wir uns zum Vorbild genommen, weil es erstens ein Gesetz ist, das Diskriminierung nicht nur im Bereich Arbeit verbietet, sondern auch im Bereich Erziehung, im Bereich Inserate und im Bereich Dienstleistungen, Gesch&auml;ftsverkehr und Mieten. Zweitens ist das englische Gesetz f&uuml;r uns vorbildlich, weil gleichzeitig mit dem Gesetz auch eine Kommission berufen wurde, die den Frauen helfen soll, ihre neuen Rechte auch durchzusetzen (Bericht der Kommission Seite 24). &Auml;hnliche Kommissionen gibt es in fast allen L&auml;ndern mit Anti-Diskriminierungs-Gesetzen. Kommissionen, wenn auch kein Gesetz, gibt es au&szlig;erdem in Australien, den Niederlanden, in D&auml;nemark und Belgien. Eine Kommission f&uuml;r Chancengleichheit Wie die Erfahrungen im Ausland gezeigt haben, reicht es nicht aus, lediglich ein Gesetz zu schaffen. Die Einrichtung einer Kommission, die &uuml;ber die Einhaltung eines solchen Gesetzes wacht, ist unbedingt erforderlich. Diese Gleichberechtigungskommission mu&szlig; selbst Klagebefugnis haben (neben der Klagebefugnis der Betroffenen). Die Kommission kann zun&auml;chst, &auml;hnlich dem Bundeskartellamt, auf Bundesebene errichtet werden, sp&auml;ter sollten jedoch wegen der f&ouml;deralistischen Struktur der Bundesrepublik L&auml;nderkommissionen folgen. Bei der Frage, wie sich eine solche Kommission zusammensetzen soll, mu&szlig; die Festlegung auf einen bestimmten Proporz von gesellschaftlichen Gruppierungen vermieden werden. Ein solcher Proporzschl&uuml;ssel k&ouml;nnte sich hemmend auf die T&auml;tigkeit der Kommission auswirken. Zu denken w&auml;re stattdessen an eine Wahl der Mitglieder durch den Bundestag bzw. die Landtage. Die Kommission sollte zu mindestens 50% aus Frauen bestehen. Durchsetzung Die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots erfolgt zum einen durch die gerichtliche Klage des\/der Betroffenen vor dem zust&auml;ndigen Gericht auf Vertragsabschlu&szlig; zumindest aber Schadensersatz und Schmerzensgeld, zum andern durch beh&ouml;rdliche &Uuml;berwachung (Kommission). Es ist zu pr&uuml;fen, ob, wie von dem britischen National Council for Civil Liberties vorgeschlagen, f&uuml;r Probleme der Diskriminierung eine eigene Gerichtsbarkeit eingerichtet werden sollte. Sie k&ouml;nnte der schon jetzt &uuml;berlasteten Justiz dieses Gebiet abnehmen, k&ouml;nnte mit Fachleuten in Sachen Gleichberechtigung und parit&auml;tisch besetzt werden. Ein schwerwiegendes Problem f&uuml;r die Klagende vor Gericht ist die Beweisbarkeit ihrer Diskriminierung. Die Absicht zu Diskriminieren wird man wohl nur schwer nachweisen k&ouml;nnen. Es ist deshalb sinnvoll, nur den Nachweis der diskriminierenden Wirkung zu verlangen, oder hier die Beweispflicht &uuml;berhaupt vom Kl&auml;ger auf den Beklagten zu &uuml;bertragen: er mu&szlig; nachweisen, da&szlig; er nicht diskriminiert hat (wie er ja z. B. auch nachweisen mu&szlig;, da&szlig; er mit Recht fristlos gek&uuml;ndigt hat). Was ist Diskriminierung? Das Gesetz beginnt, so der Vorschlag der Humanistischen Union, mit der Definition, was im Sinne dieses Gesetzes unter Diskriminierung verstanden wird und mit einem allgemeinen Verbot jeglicher Diskriminierung. In England verbietet das Gesetz Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Familienstandes. Die Humanistische Union fordert zus&auml;tzlich das Verbot der Diskriminierung sexueller Minderheiten. Das Diskriminierungsverbot soll sowohl Frauen als auch M&auml;nner sch&uuml;tzen, auch wenn im Folgenden nur von Frauendiskriminierung die Rede ist. Diskriminierung im Sinne des Gesetzes ist: 1. Direkte Geschlechtsdiskriminierung, das hei&szlig;t: eine Frau aufgrund ihres Geschlechts schlechter behandeln, als ein Mann unter gleichen Umst&auml;nden behandelt wird oder behandelt werden w&uuml;rde. 2. Indirekte Geschlechtsdiskriminierung, das hei&szlig;t: Bedingungen oder Voraussetzungen werden zwar f&uuml;r beide Geschlechter gleich gestellt, sind aber so, da&szlig; sie ein Geschlecht vor dem anderen bevorzugen, ohne gerechtfertigt zu sein. Besteht zum Beispiel ein Arbeitgeber darauf, da&szlig; die Bewerber f&uuml;r einen Hausmeisterposten mindestens 1,80 m gro&szlig; sind, liegt ein Fall von indirekter Diskriminierung vor. 3. Direkte Familienstandsdiskriminierung, das hei&szlig;t: eine Frau aufgrund ihres Familienstandes (ledig, verheiratet, eine Heirat planend, getrennt, verwitwet oder geschieden) schlechter behandeln, als jemand mit anderem Familienstand behandelt wird oder werden w&uuml;rde (z. B. Ledigen werden nicht, wie Verheirateten, die Umzugskosten erstattet). 4. Indirekte Familienstandsdiskriminierung, das hei&szlig;t: Eine Bedingung oder Voraussetzung stellen, die die Auswirkung einer Familienstandsdiskriminierung hat, wenn sie auch nicht so formuliert ist (z.B. keine Frauen mit Kindern einzustellen). 5. Diskriminierung sexueller Minderheiten, das hei&szlig;t: jemanden wegen seiner von der &#132;Norm&#148; abweichenden sexuellen Neigung benachteiligen (z.B. d&uuml;rfen Homosexuelle in der Bundesrepublik nicht Lehrer werden). 6. Diskriminierung durch Schikane, das hei&szlig;t: jemanden schlechter behandeln, weil er auf seinen Rechten nach diesem Gesetz bestanden hat, oder jemandem dabei geholfen hat, dies zu tun, oder weil er der Kommission Ausk&uuml;nfte gegeben hat, oder weil vermutet wird, da&szlig; jemand so etwas beabsichtigt. Im Folgenden werden die Forderungen f&uuml;r ein deutsches Anti-Diskriminierungs-Gesetz auf den einzelnen Gebieten erhoben, so wie sie Arbeitskreise einer Tagung der HU Anfang November1977 und in sp&auml;terer Weiterarbeit formuliert haben. F&uuml;r die Bereiche Arbeit, Erziehung, Gesch&auml;ftsverkehr und Dienstleistungen konnte der englische Sex Discrimination Act als Vorbild dienen; die Humanistische Union fordert dar&uuml;ber hinaus aber auch ein Diskriminierungs-Verbot in den Bereichen Justiz und Strafvollzug, Werbung und Medien. Ein weiterer wichtiger Bereich w&auml;re das Verbot der Diskriminierung im Familienrecht &#8211; hierzu sollen Forderungen noch erarbeitet werden. Heide Hering","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/warum\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/warum\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/warum\/","name":"Warum? Archive - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/warum\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/warum\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Lebensweisen \/ Pluralismus","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Brosch\u00fcre: Anti-Diskriminierungs-Gesetz","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Warum?"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/77","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/60"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/presse?categories=77"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/termin?categories=77"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation?categories=77"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/thema?categories=77"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}