{"id":84,"count":0,"description":"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik\n\nhrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger\n\n(Zusammenfassung)\n\nSeit Anfang 1976 gilt in England ein neues Gleichberechtigungsgesetz, das Anti-Sex-Discrimination-Gesetz. Jede Benachteiligung aufgrund des Geschlechts oder des Familienstandes ist seitdem in England verboten. Die Durchf&uuml;hrung des Gesetzes wird von der Equal Opportunities Commission (etwa: Kommission f&uuml;r Chancengleichheit) &uuml;berwacht und in hartn&auml;ckigen Diskriminierungsf&auml;llen auch erzwungen. Diese Kommission, der momentan 100 Mitarbeiter angeh&ouml;ren (geplant sind bis 1978 acht regionale Au&szlig;enstellen und ein Mitarbeiterstab von 400 Leuten), hat jetzt einen Rechenschaftsbericht &uuml;ber das erste Jahr ihrer T&auml;tigkeit vorgelegt.\n\nDie Benachteiligung aufgrund des Geschlechts betrifft weitgehend Frauen, aber nicht nur: von den &uuml;ber 8000 F&auml;llen, die die Kommission in diesem ersten Jahr bearbeitet hat, kamen etwa ein Viertel der Klagen von M&auml;nnerseite. M&auml;nnerfall Nr. 1: Steve Turner, Birmingham, verklagte einen Pub, weil er den Posten als Barmaid mangels Busen nicht bekam. Vor Gericht bekam er DM 200,- Schmerzensgeld f&uuml;r &#132;verletzte Gef&uuml;hle&#148; zugesprochen. M&auml;nnerfall Nr. 2: Ein Arbeiter beschwert sich, da&szlig; die Frauen in seinem Betrieb - zum Einkaufen - f&uuml;nf Minuten fr&uuml;her mit der Arbeit aufh&ouml;ren durften. Er bekam Recht, und M&auml;nner d&uuml;rfen nun auch fr&uuml;her gehen.\n\nIhr Ziel, mehr Chancengleichheit, verfolgt die Kommission auf verschiedenen Wegen:\n\nRat und Hilfe\n\nWer sich aufgrund seines Geschlechts benachteiligt f&uuml;hlt, wendet sich an die Kommission. Hier erh&auml;lt er juristischen Rat und evtl. auch Hilfe vor Gericht. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Fragebogen entwickelt, mit dem der oder die Betroffene den Arbeitgeber befragen kann. Die Antworten des Beschuldigten gelten vor Gericht als Beweismittel. Der Arbeitgeber (oder wer sonst beschuldigt wird zu diskriminieren) kann zwar die Beantwortung der Fragen verweigern, mu&szlig; aber damit rechnen, da&szlig; dies gegen ihn und f&uuml;r einen Fall von Diskriminierung spricht.\n\nVerhandlung\n\nWenn m&ouml;glich, verhandelt die Kommission direkt mit den betroffenen Firmen oder Organisationen und kann, indem sie f&uuml;r die Abschaffung diskriminierender Praktiken sorgt, viele F&auml;lle von Diskriminierung gleichzeitig beseitigen. Fall: In wirtschaftlich unterentwickelten Gebieten Englands wurden den Arbeitgebern vom Staat Pr&auml;mien f&uuml;r jeden Besch&auml;ftigten gezahlt: 1,50 Pfund f&uuml;r eine Frau, 3 Pfund f&uuml;r einen Mann. Diese Diskriminierung wurde durch ein Gespr&auml;ch der Kommission mit dem Wirtschaftsministerium beendet.\n\nPolitische Entscheidungshilfen \n\nPolitische Entscheidungen werden von der Kommission vorbereitet. So hat sie etwa zur Frage des unterschiedlichen Rentenalters von Mann und Frau L&ouml;sungsvorschl&auml;ge von vier verschiedenen Experten ver&ouml;ffentlicht und die damit verbundenen Kosten errechnet. Dadurch wurde eine &ouml;ffentliche Diskussion dieses Problems erst m&ouml;glich.\n\nForschung \n\nPositive Aktionen zur gr&ouml;&szlig;eren Chancengleichheit und neue Strategien in dieser Richtung werden von der Kommission gef&ouml;rdert. Sie initiiert und unterst&uuml;tzt Forschungsarbeit auf diesem Gebiet.\n\nGleichberechtigungsforschung\n\nEinige Forschungsprojekte werden schon jetzt von der Kommission selbst durchgef&uuml;hrt oder sind von ihr in Auftrag gegeben - es sollen noch mehr werden. Die Auswirkungen von Niedrigl&ouml;hnen, besonders bei Frauen, sollen untersucht werden; ein Problem, das sich auch bei uns nicht durch das Verbot von Leichtlohngruppen hat l&ouml;sen lassen. Das Thema Steuern und Gleichberechtigung soll ebenso untersucht werden, wie das Problem Renten und beide Probleme sollen sp&auml;ter nach dem Willen der Kommission in das Gesetz eingearbeitet werden. Ebenso sollen die bisher ausgesparten Fragen der geschiedenen Frauen, Fragen der Einwanderung und der Staatsangeh&ouml;rigkeit m&ouml;glichst bald in das Gesetz aufgenommen werden.\n\nDas englische Gesetz kennt viele - zu viele, wie wir meinen - Ausnahmen. (Warum d&uuml;rfen z. B. M&auml;nner in England nicht Hebamme werden?). Eine der gro&szlig;en Ausnahmen ist die Verteidigung der Nation - beim englischen Milit&auml;r hat Gleichberechtigung keine Chance. Eine weitere, sicher von allen akzeptierte Ausnahme, sind die Schwangerschaftsschutzgesetze. M&auml;nner oder nicht schwangere Frauen k&ouml;nnen hier nicht etwa auf Gleichbehandlung klagen. Ungekl&auml;rt ist aber bisher noch das Problem aller anderen Schutzbestimmungen. Bisher genie&szlig;en Jugendliche und Frauen Sonderschutz: keine Nachtarbeit, mehr Pausen, Wochenstundenbegrenzung, Traglastenbegrenzung, weniger Strahlenbelastung. Abgesehen davon, da&szlig; M&auml;nner sich diskriminiert f&uuml;hlen und gleichen Schutz verlangen k&ouml;nnten, sind manche Schutzbestimmungen tats&auml;chlich karrierehemmend, so etwa das &Uuml;berstundenverbot durch Wochenstundenbegrenzung. Die Kommission hat einen Forschungsauftrag &uuml;ber Schutzgesetze erteilt und will bis Ende 1978 Empfehlungen f&uuml;r eine gesetzliche Regelung vorlegen. Man darf gespannt sein, ob sich in England das amerikanische Prinzip durchsetzt: Vorrechte einer Gruppe k&ouml;nnen, einmal gew&auml;hrt, der Gruppe nicht mehr genommen werden, sie k&ouml;nnen h&ouml;chstens auf alle ausgedehnt werden.\n\nAnalog zum Text des englischen Anti-Diskriminierungs-Gesetzes ist auch der Bericht der Kommission in vier Abschnitte gegliedert: Arbeit, G&uuml;ter-und Dienstleistung, Erziehung und Inserate. Die Arbeit der Kommission war im ersten Jahr nicht nur durch die &uuml;blichen Aufbauschwierigkeiten einer so ungew&ouml;hnlichen Kommission beeintr&auml;chtigt, hinzu kam die miserable Wirtschaftslage Englands, Angesichts von Inflation und Arbeitslosigkeit zeigten sich die Arbeitgeber nur wenig geneigt, sich nun auch noch um Gleichberechtigung zu k&uuml;mmern.\n\nChancengleichheit am Arbeitsplatz \n\nEtwa ein Drittel aller eingegangenen Beschwerden betraf Diskriminierung bei der Arbeit. Der Bericht Annemarie Rengers hat die Hartn&auml;ckigkeit dieser Benachteiligung k&uuml;rzlich ja auch f&uuml;r die Bundesrepublik best&auml;tigt. In England l&auml;uft mit Hilfe der Kommission f&uuml;r Chancengleichheit gerade als umfangreichstes Verfahren eine Klage gegen die Firma Electrolux, die von &uuml;ber 200 Arbeiterinnen beschuldigt wird, M&auml;nner und Frauen in unterschiedliche Lohngruppen einzustufen. Aus der F&uuml;lle der F&auml;lle seien hier zwei als Beispiel zitiert: Arbeitsfall Nr. 1: Ein Ehepaar arbeitet bei demselben Arbeitgeber. F&uuml;r ihre - gleich lange - Teepause wird dem Mann eine halbe Stunde von der Arbeitszeit abgezogen, der Frau eine drei-viertel Stunde. Nach Intervention durch die Kommission bekommen nun beide eine halbe Stunde abgezogen. Arbeitsfall Nr. 2: Bei einer Einsparungsma&szlig;nahme hat die Firma die Wahl zwischen einem Mann und einer Frau. Der Frau wird daraufhin eine niedrigere Stelle angeboten. Es war klar, da&szlig; zwischen der Arbeit beider kein Unterschied bestand und da&szlig; die Frau schon l&auml;nger bei der Firma arbeitete. Es half der Firma wenig, da&szlig; sie sich darauf berief, der Mann sei &auml;lter und verheiratet, das Gericht entschied: ein klarer Fall von Geschlechtsdiskriminierung. Die Frau erhielt au&szlig;er der Entsch&auml;digung auch ein Schmerzensgeld f&uuml;r &#132;verletzte Gef&uuml;hle&#148; in H&ouml;he von DM 2.000,-. Das Gesetz verbietet aber nicht nur derart offenkundige und direkte Diskriminierung, auch indirekte Diskriminierung ist nicht erlaubt.\n\n<i>Indirekte Diskriminierung <\/i>bedeutet, da&szlig; zwar die Bedingungen f&uuml;r eine Stelle gleicherma&szlig;en f&uuml;r Mann und Frau gelten, da&szlig; diese Bedingungen aber so gestellt sind, da&szlig; sie von fast allen M&auml;nnern erf&uuml;llt werden k&ouml;nnen, aber nur von ganz wenigen Frauen. Folgendes Beispiel ist ein Fall von indirekter Diskriminierung: Mrs. Price, Mitte 30, bewirbt sich um eine Staatsdienststelle. Da die Altersgrenze f&uuml;r diese Stelle 28 Jahre ist, wird sie abgelehnt. Diese Begrenzung trifft fast ausschlie&szlig;lich Frauen, da nur sie durch Kindererziehung am rechtzeitigen Eintritt in den Staatsdienst gehindert werden. Bei diesem Fall hat jetzt die Kommission die Vertretung vor Gericht &uuml;bernommen, weil es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt. In der Bundesrepublik besteht bei den Altersgrenzen f&uuml;r Beamte eine ebensolche indirekte Diskriminierung.\n\nG&uuml;ter- und Dienstleistung \n\nErfolgreicher als auf dem Gebiet der gleichen Bezahlung war die Kommission auf dem Sektor &#132;Versorgung mit G&uuml;tern und Dienstleistungen&#148;. Darunter versteht das englische Gesetz Zutritt zu Clubs, Restaurants, &ouml;ffentlichen Einrichtungen, medizinische Versorgung, Transport usw. Verhandlungen mit Ministerien und Kommunalverwaltungen haben dazu gef&uuml;hrt, da&szlig; Frauen jetzt Zutritt zu allen Sport- und Freizeiteinrichtungen haben. Baugesellschaften haben nach vermittelnden Gespr&auml;chen mit der Kommission ihre diskriminierenden Bedingungen bei Miete und Kauf von Wohnungen oder H&auml;usern aufgegeben. Bisher war es in England &uuml;blich, da&szlig; Ehefrauen bei der Er&ouml;ffnung eines eigenen Kontos nach Beruf und Einkommen des Ehemannes gefragt wurden. Die Kommission erkundigte sich bei den Banken, ob etwa auch Ehem&auml;nner nach Beruf und Einkommen ihrer Frauen gefragt wurden - sie wurden es nat&uuml;rlich nicht - und in Zukunft werden auch Frauen danach nicht mehr gefragt. Verhandlungen mit den Banken haben dazu gef&uuml;hrt, da&szlig; von nun an bei Kreditvergabe und Versicherungen M&auml;nner und Frauen gleich behandelt werden (Krankenversicherungen und Lebensversicherungen geh&ouml;ren zu den vom Gesetz genehmigten Ausnahmen). Und: last but not least hat die Arbeit der Kommission dazu gef&uuml;hrt, da&szlig; in einem bestimmten Billard-Salon jetzt auch Frauen Billard spielen d&uuml;rfen.\n\nErziehung und Bildung\n\nErstaunlicherweise erhielt die Kommission fast keine Beschwerden auf dem Gebiet von Erziehung und Bildung. Gibt es in England hier keine Diskriminierung oder nimmt man sie, weil altgewohnt, als selbstverst&auml;ndlich hin? Die wenigen F&auml;lle von Beschwerden stammten von Lehrern und betrafen ihren Beruf, waren also mehr Arbeits- als Erziehungsfragen. Ein typisches Beispiel: Ein Lehrer bewirbt sich um eine Stelle im M&auml;dchen-Internat und wird aufgrund seines Geschlechts abgelehnt. Die Untersuchung der Beschwerde mu&szlig; jetzt kl&auml;ren, inwieweit die vorgesehene Arbeit im Unterrichten besteht (hier darf sein Geschlecht kein Hindernis sein) und wie weit er verpflichtet sein wollte, in den Schlafs&auml;len Aufsicht zu f&uuml;hren. Bei &#132;Versto&szlig; gegen die guten Sitten&#148; genehmigt das Gesetz Ausnahmen, aber auch nur, wenn nicht gen&uuml;gend Personal des anderen Geschlechts vorhanden ist, um diesen Teil der Pflichten zu &uuml;bernehmen. Hier mu&szlig; gepr&uuml;ft werden, ob nicht gen&uuml;gend Lehrerinnen f&uuml;r die Aufsicht vorhanden sind. Der Fall ist noch nicht entschieden.\n\nInserate\n\n&Uuml;berraschenderweise waren ganze 30% aller Beschwerden Klagen &uuml;ber diskriminierende Inserate. Diese Tatsache wird verst&auml;ndlicher, wenn man bedenkt, da&szlig; hier, wie auf keinem anderen Gebiet, Diskriminierung wirklich in aller &Ouml;ffentlichkeit stattfindet. Diskriminierende Arbeitsbedingungen sind nur den Betroffenen bekannt, Inserate aber werden von Tausenden gelesen. F&uuml;r das Gebiet der Inserate ist die Kommission laut Gesetz die einzig zust&auml;ndige Institution. Sie will ihre Befugnisse aber vorzugsweise konstruktiv oder zumindest verhindernd und m&ouml;glichst nicht vor Gericht klagend wahrnehmen. Viele Verhandlungen mit Werbefirmen und Zeitungsgesellschaften haben dazu gef&uuml;hrt, da&szlig; die verbotenen Bezeichnungen wie Kaufmann und Putzfrau aus den Stellenannoncen verschwunden sind. Anstelle -man oder -woman bietet sich im Englischen das neutrale -person an. Vor lauter Diskriminierung um sie herum scheint aber die Kommission sich selbst bei ihren Bem&uuml;hungen vergessen zu haben: Der Bericht der Kommission ist am Schlu&szlig; von seiner Vorsitzenden unterzeichnet: Betty Lockwood, Chairman.","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/equal-opportunities-commission\/","name":"Equal Opportunities Commission","slug":"equal-opportunities-commission","taxonomy":"category","parent":60,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Equal Opportunities Commission Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/equal-opportunities-commission\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Equal Opportunities Commission Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik hrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger (Zusammenfassung) Seit Anfang 1976 gilt in England ein neues Gleichberechtigungsgesetz, das Anti-Sex-Discrimination-Gesetz. 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Der Arbeitgeber (oder wer sonst beschuldigt wird zu diskriminieren) kann zwar die Beantwortung der Fragen verweigern, mu&szlig; aber damit rechnen, da&szlig; dies gegen ihn und f&uuml;r einen Fall von Diskriminierung spricht. Verhandlung Wenn m&ouml;glich, verhandelt die Kommission direkt mit den betroffenen Firmen oder Organisationen und kann, indem sie f&uuml;r die Abschaffung diskriminierender Praktiken sorgt, viele F&auml;lle von Diskriminierung gleichzeitig beseitigen. Fall: In wirtschaftlich unterentwickelten Gebieten Englands wurden den Arbeitgebern vom Staat Pr&auml;mien f&uuml;r jeden Besch&auml;ftigten gezahlt: 1,50 Pfund f&uuml;r eine Frau, 3 Pfund f&uuml;r einen Mann. Diese Diskriminierung wurde durch ein Gespr&auml;ch der Kommission mit dem Wirtschaftsministerium beendet. Politische Entscheidungshilfen Politische Entscheidungen werden von der Kommission vorbereitet. 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Bei diesem Fall hat jetzt die Kommission die Vertretung vor Gericht &uuml;bernommen, weil es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt. In der Bundesrepublik besteht bei den Altersgrenzen f&uuml;r Beamte eine ebensolche indirekte Diskriminierung. G&uuml;ter- und Dienstleistung Erfolgreicher als auf dem Gebiet der gleichen Bezahlung war die Kommission auf dem Sektor &#132;Versorgung mit G&uuml;tern und Dienstleistungen&#148;. Darunter versteht das englische Gesetz Zutritt zu Clubs, Restaurants, &ouml;ffentlichen Einrichtungen, medizinische Versorgung, Transport usw. Verhandlungen mit Ministerien und Kommunalverwaltungen haben dazu gef&uuml;hrt, da&szlig; Frauen jetzt Zutritt zu allen Sport- und Freizeiteinrichtungen haben. Baugesellschaften haben nach vermittelnden Gespr&auml;chen mit der Kommission ihre diskriminierenden Bedingungen bei Miete und Kauf von Wohnungen oder H&auml;usern aufgegeben. 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Gibt es in England hier keine Diskriminierung oder nimmt man sie, weil altgewohnt, als selbstverst&auml;ndlich hin? Die wenigen F&auml;lle von Beschwerden stammten von Lehrern und betrafen ihren Beruf, waren also mehr Arbeits- als Erziehungsfragen. Ein typisches Beispiel: Ein Lehrer bewirbt sich um eine Stelle im M&auml;dchen-Internat und wird aufgrund seines Geschlechts abgelehnt. Die Untersuchung der Beschwerde mu&szlig; jetzt kl&auml;ren, inwieweit die vorgesehene Arbeit im Unterrichten besteht (hier darf sein Geschlecht kein Hindernis sein) und wie weit er verpflichtet sein wollte, in den Schlafs&auml;len Aufsicht zu f&uuml;hren. Bei &#132;Versto&szlig; gegen die guten Sitten&#148; genehmigt das Gesetz Ausnahmen, aber auch nur, wenn nicht gen&uuml;gend Personal des anderen Geschlechts vorhanden ist, um diesen Teil der Pflichten zu &uuml;bernehmen. Hier mu&szlig; gepr&uuml;ft werden, ob nicht gen&uuml;gend Lehrerinnen f&uuml;r die Aufsicht vorhanden sind. 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Jede Benachteiligung aufgrund des Geschlechts oder des Familienstandes ist seitdem in England verboten. Die Durchf&uuml;hrung des Gesetzes wird von der Equal Opportunities Commission (etwa: Kommission f&uuml;r Chancengleichheit) &uuml;berwacht und in hartn&auml;ckigen Diskriminierungsf&auml;llen auch erzwungen. Diese Kommission, der momentan 100 Mitarbeiter angeh&ouml;ren (geplant sind bis 1978 acht regionale Au&szlig;enstellen und ein Mitarbeiterstab von 400 Leuten), hat jetzt einen Rechenschaftsbericht &uuml;ber das erste Jahr ihrer T&auml;tigkeit vorgelegt. Die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts betrifft weitgehend Frauen, aber nicht nur: von den &uuml;ber 8000 F&auml;llen, die die Kommission in diesem ersten Jahr bearbeitet hat, kamen etwa ein Viertel der Klagen von M&auml;nnerseite. M&auml;nnerfall Nr. 1: Steve Turner, Birmingham, verklagte einen Pub, weil er den Posten als Barmaid mangels Busen nicht bekam. Vor Gericht bekam er DM 200,- Schmerzensgeld f&uuml;r &#132;verletzte Gef&uuml;hle&#148; zugesprochen. M&auml;nnerfall Nr. 2: Ein Arbeiter beschwert sich, da&szlig; die Frauen in seinem Betrieb &#8211; zum Einkaufen &#8211; f&uuml;nf Minuten fr&uuml;her mit der Arbeit aufh&ouml;ren durften. Er bekam Recht, und M&auml;nner d&uuml;rfen nun auch fr&uuml;her gehen. Ihr Ziel, mehr Chancengleichheit, verfolgt die Kommission auf verschiedenen Wegen: Rat und Hilfe Wer sich aufgrund seines Geschlechts benachteiligt f&uuml;hlt, wendet sich an die Kommission. Hier erh&auml;lt er juristischen Rat und evtl. auch Hilfe vor Gericht. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Fragebogen entwickelt, mit dem der oder die Betroffene den Arbeitgeber befragen kann. Die Antworten des Beschuldigten gelten vor Gericht als Beweismittel. Der Arbeitgeber (oder wer sonst beschuldigt wird zu diskriminieren) kann zwar die Beantwortung der Fragen verweigern, mu&szlig; aber damit rechnen, da&szlig; dies gegen ihn und f&uuml;r einen Fall von Diskriminierung spricht. Verhandlung Wenn m&ouml;glich, verhandelt die Kommission direkt mit den betroffenen Firmen oder Organisationen und kann, indem sie f&uuml;r die Abschaffung diskriminierender Praktiken sorgt, viele F&auml;lle von Diskriminierung gleichzeitig beseitigen. Fall: In wirtschaftlich unterentwickelten Gebieten Englands wurden den Arbeitgebern vom Staat Pr&auml;mien f&uuml;r jeden Besch&auml;ftigten gezahlt: 1,50 Pfund f&uuml;r eine Frau, 3 Pfund f&uuml;r einen Mann. Diese Diskriminierung wurde durch ein Gespr&auml;ch der Kommission mit dem Wirtschaftsministerium beendet. Politische Entscheidungshilfen Politische Entscheidungen werden von der Kommission vorbereitet. So hat sie etwa zur Frage des unterschiedlichen Rentenalters von Mann und Frau L&ouml;sungsvorschl&auml;ge von vier verschiedenen Experten ver&ouml;ffentlicht und die damit verbundenen Kosten errechnet. Dadurch wurde eine &ouml;ffentliche Diskussion dieses Problems erst m&ouml;glich. Forschung Positive Aktionen zur gr&ouml;&szlig;eren Chancengleichheit und neue Strategien in dieser Richtung werden von der Kommission gef&ouml;rdert. Sie initiiert und unterst&uuml;tzt Forschungsarbeit auf diesem Gebiet. Gleichberechtigungsforschung Einige Forschungsprojekte werden schon jetzt von der Kommission selbst durchgef&uuml;hrt oder sind von ihr in Auftrag gegeben &#8211; es sollen noch mehr werden. Die Auswirkungen von Niedrigl&ouml;hnen, besonders bei Frauen, sollen untersucht werden; ein Problem, das sich auch bei uns nicht durch das Verbot von Leichtlohngruppen hat l&ouml;sen lassen. Das Thema Steuern und Gleichberechtigung soll ebenso untersucht werden, wie das Problem Renten und beide Probleme sollen sp&auml;ter nach dem Willen der Kommission in das Gesetz eingearbeitet werden. Ebenso sollen die bisher ausgesparten Fragen der geschiedenen Frauen, Fragen der Einwanderung und der Staatsangeh&ouml;rigkeit m&ouml;glichst bald in das Gesetz aufgenommen werden. Das englische Gesetz kennt viele &#8211; zu viele, wie wir meinen &#8211; Ausnahmen. (Warum d&uuml;rfen z. B. M&auml;nner in England nicht Hebamme werden?). Eine der gro&szlig;en Ausnahmen ist die Verteidigung der Nation &#8211; beim englischen Milit&auml;r hat Gleichberechtigung keine Chance. Eine weitere, sicher von allen akzeptierte Ausnahme, sind die Schwangerschaftsschutzgesetze. M&auml;nner oder nicht schwangere Frauen k&ouml;nnen hier nicht etwa auf Gleichbehandlung klagen. Ungekl&auml;rt ist aber bisher noch das Problem aller anderen Schutzbestimmungen. Bisher genie&szlig;en Jugendliche und Frauen Sonderschutz: keine Nachtarbeit, mehr Pausen, Wochenstundenbegrenzung, Traglastenbegrenzung, weniger Strahlenbelastung. Abgesehen davon, da&szlig; M&auml;nner sich diskriminiert f&uuml;hlen und gleichen Schutz verlangen k&ouml;nnten, sind manche Schutzbestimmungen tats&auml;chlich karrierehemmend, so etwa das &Uuml;berstundenverbot durch Wochenstundenbegrenzung. Die Kommission hat einen Forschungsauftrag &uuml;ber Schutzgesetze erteilt und will bis Ende 1978 Empfehlungen f&uuml;r eine gesetzliche Regelung vorlegen. Man darf gespannt sein, ob sich in England das amerikanische Prinzip durchsetzt: Vorrechte einer Gruppe k&ouml;nnen, einmal gew&auml;hrt, der Gruppe nicht mehr genommen werden, sie k&ouml;nnen h&ouml;chstens auf alle ausgedehnt werden. Analog zum Text des englischen Anti-Diskriminierungs-Gesetzes ist auch der Bericht der Kommission in vier Abschnitte gegliedert: Arbeit, G&uuml;ter-und Dienstleistung, Erziehung und Inserate. Die Arbeit der Kommission war im ersten Jahr nicht nur durch die &uuml;blichen Aufbauschwierigkeiten einer so ungew&ouml;hnlichen Kommission beeintr&auml;chtigt, hinzu kam die miserable Wirtschaftslage Englands, Angesichts von Inflation und Arbeitslosigkeit zeigten sich die Arbeitgeber nur wenig geneigt, sich nun auch noch um Gleichberechtigung zu k&uuml;mmern. Chancengleichheit am Arbeitsplatz Etwa ein Drittel aller eingegangenen Beschwerden betraf Diskriminierung bei der Arbeit. Der Bericht Annemarie Rengers hat die Hartn&auml;ckigkeit dieser Benachteiligung k&uuml;rzlich ja auch f&uuml;r die Bundesrepublik best&auml;tigt. In England l&auml;uft mit Hilfe der Kommission f&uuml;r Chancengleichheit gerade als umfangreichstes Verfahren eine Klage gegen die Firma Electrolux, die von &uuml;ber 200 Arbeiterinnen beschuldigt wird, M&auml;nner und Frauen in unterschiedliche Lohngruppen einzustufen. Aus der F&uuml;lle der F&auml;lle seien hier zwei als Beispiel zitiert: Arbeitsfall Nr. 1: Ein Ehepaar arbeitet bei demselben Arbeitgeber. F&uuml;r ihre &#8211; gleich lange &#8211; Teepause wird dem Mann eine halbe Stunde von der Arbeitszeit abgezogen, der Frau eine drei-viertel Stunde. Nach Intervention durch die Kommission bekommen nun beide eine halbe Stunde abgezogen. Arbeitsfall Nr. 2: Bei einer Einsparungsma&szlig;nahme hat die Firma die Wahl zwischen einem Mann und einer Frau. Der Frau wird daraufhin eine niedrigere Stelle angeboten. Es war klar, da&szlig; zwischen der Arbeit beider kein Unterschied bestand und da&szlig; die Frau schon l&auml;nger bei der Firma arbeitete. Es half der Firma wenig, da&szlig; sie sich darauf berief, der Mann sei &auml;lter und verheiratet, das Gericht entschied: ein klarer Fall von Geschlechtsdiskriminierung. Die Frau erhielt au&szlig;er der Entsch&auml;digung auch ein Schmerzensgeld f&uuml;r &#132;verletzte Gef&uuml;hle&#148; in H&ouml;he von DM 2.000,-. Das Gesetz verbietet aber nicht nur derart offenkundige und direkte Diskriminierung, auch indirekte Diskriminierung ist nicht erlaubt. Indirekte Diskriminierung bedeutet, da&szlig; zwar die Bedingungen f&uuml;r eine Stelle gleicherma&szlig;en f&uuml;r Mann und Frau gelten, da&szlig; diese Bedingungen aber so gestellt sind, da&szlig; sie von fast allen M&auml;nnern erf&uuml;llt werden k&ouml;nnen, aber nur von ganz wenigen Frauen. Folgendes Beispiel ist ein Fall von indirekter Diskriminierung: Mrs. Price, Mitte 30, bewirbt sich um eine Staatsdienststelle. Da die Altersgrenze f&uuml;r diese Stelle 28 Jahre ist, wird sie abgelehnt. Diese Begrenzung trifft fast ausschlie&szlig;lich Frauen, da nur sie durch Kindererziehung am rechtzeitigen Eintritt in den Staatsdienst gehindert werden. Bei diesem Fall hat jetzt die Kommission die Vertretung vor Gericht &uuml;bernommen, weil es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt. In der Bundesrepublik besteht bei den Altersgrenzen f&uuml;r Beamte eine ebensolche indirekte Diskriminierung. G&uuml;ter- und Dienstleistung Erfolgreicher als auf dem Gebiet der gleichen Bezahlung war die Kommission auf dem Sektor &#132;Versorgung mit G&uuml;tern und Dienstleistungen&#148;. Darunter versteht das englische Gesetz Zutritt zu Clubs, Restaurants, &ouml;ffentlichen Einrichtungen, medizinische Versorgung, Transport usw. Verhandlungen mit Ministerien und Kommunalverwaltungen haben dazu gef&uuml;hrt, da&szlig; Frauen jetzt Zutritt zu allen Sport- und Freizeiteinrichtungen haben. Baugesellschaften haben nach vermittelnden Gespr&auml;chen mit der Kommission ihre diskriminierenden Bedingungen bei Miete und Kauf von Wohnungen oder H&auml;usern aufgegeben. Bisher war es in England &uuml;blich, da&szlig; Ehefrauen bei der Er&ouml;ffnung eines eigenen Kontos nach Beruf und Einkommen des Ehemannes gefragt wurden. Die Kommission erkundigte sich bei den Banken, ob etwa auch Ehem&auml;nner nach Beruf und Einkommen ihrer Frauen gefragt wurden &#8211; sie wurden es nat&uuml;rlich nicht &#8211; und in Zukunft werden auch Frauen danach nicht mehr gefragt. Verhandlungen mit den Banken haben dazu gef&uuml;hrt, da&szlig; von nun an bei Kreditvergabe und Versicherungen M&auml;nner und Frauen gleich behandelt werden (Krankenversicherungen und Lebensversicherungen geh&ouml;ren zu den vom Gesetz genehmigten Ausnahmen). Und: last but not least hat die Arbeit der Kommission dazu gef&uuml;hrt, da&szlig; in einem bestimmten Billard-Salon jetzt auch Frauen Billard spielen d&uuml;rfen. Erziehung und Bildung Erstaunlicherweise erhielt die Kommission fast keine Beschwerden auf dem Gebiet von Erziehung und Bildung. Gibt es in England hier keine Diskriminierung oder nimmt man sie, weil altgewohnt, als selbstverst&auml;ndlich hin? Die wenigen F&auml;lle von Beschwerden stammten von Lehrern und betrafen ihren Beruf, waren also mehr Arbeits- als Erziehungsfragen. Ein typisches Beispiel: Ein Lehrer bewirbt sich um eine Stelle im M&auml;dchen-Internat und wird aufgrund seines Geschlechts abgelehnt. Die Untersuchung der Beschwerde mu&szlig; jetzt kl&auml;ren, inwieweit die vorgesehene Arbeit im Unterrichten besteht (hier darf sein Geschlecht kein Hindernis sein) und wie weit er verpflichtet sein wollte, in den Schlafs&auml;len Aufsicht zu f&uuml;hren. Bei &#132;Versto&szlig; gegen die guten Sitten&#148; genehmigt das Gesetz Ausnahmen, aber auch nur, wenn nicht gen&uuml;gend Personal des anderen Geschlechts vorhanden ist, um diesen Teil der Pflichten zu &uuml;bernehmen. Hier mu&szlig; gepr&uuml;ft werden, ob nicht gen&uuml;gend Lehrerinnen f&uuml;r die Aufsicht vorhanden sind. Der Fall ist noch nicht entschieden. Inserate &Uuml;berraschenderweise waren ganze 30% aller Beschwerden Klagen &uuml;ber diskriminierende Inserate. Diese Tatsache wird verst&auml;ndlicher, wenn man bedenkt, da&szlig; hier, wie auf keinem anderen Gebiet, Diskriminierung wirklich in aller &Ouml;ffentlichkeit stattfindet. Diskriminierende Arbeitsbedingungen sind nur den Betroffenen bekannt, Inserate aber werden von Tausenden gelesen. F&uuml;r das Gebiet der Inserate ist die Kommission laut Gesetz die einzig zust&auml;ndige Institution. Sie will ihre Befugnisse aber vorzugsweise konstruktiv oder zumindest verhindernd und m&ouml;glichst nicht vor Gericht klagend wahrnehmen. Viele Verhandlungen mit Werbefirmen und Zeitungsgesellschaften haben dazu gef&uuml;hrt, da&szlig; die verbotenen Bezeichnungen wie Kaufmann und Putzfrau aus den Stellenannoncen verschwunden sind. Anstelle -man oder -woman bietet sich im Englischen das neutrale -person an. 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