{"id":88,"count":0,"description":"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik\n\nhrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger\n\n1. Jede Diskriminierung bei der Ehe- und Familienrechtsprechung ist verboten.\n\n2. Das Sorgerecht ist dahingehend zu &auml;ndern, da&szlig; auch beide (geschiedenen) Elternteile gemeinsam erziehungsberechtigt sein k&ouml;nnen.\n\n3. Eine nicht verheiratete Mutter ist automatisch erziehungsberechtigt. Auf Antrag ist auch der Vater erziehungsberechtigt.\n\n4. Auch bei Pflegeverh&auml;ltnissen und Adoptionen sind Diskriminierungen verboten.\n\n<i>Begr&uuml;ndung<\/i>\n\nDie Beseitigung jeder Diskriminierung im Erziehungsbereich ist vordringlich. Werden Menschen in der pr&auml;gsamen und lernintensiven Phase der fr&uuml;hen Kindheit mit diskriminierenden Situationen, Vorbildern und Einstellungen konfrontiert, neigen sie dazu, diese als so gegeben zu &uuml;bernehmen. Im Bereich der Familienerziehung geht es dabei vor allem um die &uuml;blichen Rollenzuweisungen f&uuml;r Mann und Frau: Mann als &#132;Berufsmensch&#148;, Frau als &#132;Familienmensch&#148; oder Tr&auml;gerin der &#132;Doppelrolle&#148;. &#132;Rollenhalbierung&#148; l&auml;&szlig;t sich nicht gesetzlich erzwingen. Wir schlagen deshalb flankierende Ma&szlig;nahmen vor, die es Eltern erm&ouml;glichen, die Kinder partnerschaftlich zu erziehen. 1973 lebten rund 479000 Kinder unter 18 Jahren im Haushalt ihrer geschiedenen Mutter bzw. ihres geschiedenen Vaters (davon 435000 bei der Mutter). &Uuml;ber die Sorgerechtsprechung seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes liegen noch nicht gen&uuml;gend Statistiken vor. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, da&szlig; das Sorgerecht nunmehr egalit&auml;r beiden Eltern zugesprochen wird. Bei einer Scheidung sind die W&uuml;nsche des Elternteils, der bisher &uuml;berwiegend die Erziehungsarbeit &uuml;bernommen hat, besonders zu ber&uuml;cksichtigen. Dieser Elternteil hat aufgrund der engen Beziehung zu den Kindern ein Vorrecht darauf, weiter mit den Kindern zusammenzuleben. Er kann aber auch darauf verweisen, da&szlig; er die Erziehungsarbeit bisher &uuml;bernommen hat und sie jetzt an den Partner abgeben will. Dies betrifft in den meisten F&auml;llen die Mutter. Die Sorgerechtsprechung darf den erziehungswilligen (und erziehungspflichtigen) Vater nicht diskriminieren. Auf Wunsch der (geschiedenen) Eltern ist also die Erziehungsberechtigung beiden Eltern zuzusprechen. - Dies mu&szlig; auch f&uuml;r nicht verheiratete Eltern gelten. Da&szlig; eine nicht verheiratete Mutter, noch weniger aber ein Vater, nicht automatisch erziehungsberechtigt ist, stellt eine grobe Diskriminierung lediger Eltern dar, die au&szlig;erdem die Vorurteile der Rollenverteilung gesetzlich zementiert. Auch gegen&uuml;ber Pflege- und Adoptiveltern gibt es Diskriminierungen: Manche Jugend&auml;mter verlangen zum Beispiel, da&szlig; sich die Pflegemutter bei der Adoption eines Kindes verpflichtet, drei Jahre nicht berufst&auml;tig zu sein.\n\nNeben inneren Schwierigkeiten (Zwang, einer Rollenerwartung nachzukommen) sind gesellschaftliche und wirtschaftliche Umst&auml;nde daf&uuml;r verantwortlich, da&szlig; partnerschaftliche Teilung der Erziehungsarbeit auch f&uuml;r willige Eltern nahezu unm&ouml;glich ist. Es gibt kaum Teilzeitarbeitspl&auml;tze f&uuml;r M&auml;nner (siehe Forderung im Bereich &#132;Arbeit\").\n\n<i>Forderungen f&uuml;r ein Gesetz <\/i>\n\n1. Alle Schularten, Ausbildungszweige und Schulen (von der Vorschule bis zur Universit&auml;t) sind f&uuml;r Jungen und M&auml;dchen gleicherma&szlig;en zug&auml;nglich.\n\n2. Alle Unterrichtsf&auml;cher sind f&uuml;r Jungen und M&auml;dchen zug&auml;nglich und werden grunds&auml;tzlich koedukativ gef&uuml;hrt. Alle Unterrichtsf&auml;cher, die bisher &uuml;berwiegend nur von M&auml;dchen oder von Jungen besucht wurden, sind entweder abzuschaffen oder f&uuml;r beide verpflichtend zu machen oder durch neue koedukative zu ersetzen. Von einer Trennung nach Geschlechtern im Sportunterricht ist abzusehen.\n\n3. Alle schulischen Veranstaltungen sind koedukativ durchzuf&uuml;hren.\n\n4. Es ist unzul&auml;ssig, bei der Vergabe von Zuwendungen (Stipendien) zu diskriminieren.\n\n5. Die Curricula und Unterrichtsmaterialien d&uuml;rfen keine diskriminierenden Inhalte haben. Dazu geh&ouml;rt auch die Propagierung oder unkritische Darstellung herk&ouml;mmlicher Rollenklischees. Dies gilt f&uuml;r alle Unterrichtsf&auml;cher und f&uuml;r alle schulischen Veranstaltungen.\n\n6. Der Beitrag der Frauen zu geschichtlichen Entwicklungen mu&szlig; in Curricula und Unterrichtsmaterialien dargestellt und gew&uuml;rdigt werden. Die Entstehung und Entwicklung der Frauenbewegung (vor allem auch au&szlig;erhalb der politischen Parteien) mu&szlig; in Curricula und Unterrichtsmaterialien aufgenommen werden.\n\n7. F&uuml;r Kinderg&auml;rten, Horte und andere &ouml;ffentliche oder private Erziehungseinrichtungen sind einheitliche Richtlinien zu schaffen, in die die genannten Forderungen eingehen.\n\n8. In die Ausbildung aller Erzieher, Sozialp&auml;dagogen, Lehrer und aller im Erziehungsbereich T&auml;tigen ist die Diskussion &uuml;ber Geschlechtsdiskriminierung und &uuml;ber die diskriminierende herk&ouml;mmliche Rollenverteilung aufzunehmen.\n\n<i>Begr&uuml;ndung<\/i>\n\nDie Geschlechtsdiskriminierung in allen Bereichen der &ouml;ffentlichen Erziehung tr&auml;gt entscheidend zur Rollenfixierung und damit zur Chancenungleichheit im Erwerbsleben bei. In aller Regel erhalten M&auml;dchen mehr Unterricht in den F&auml;chern, die f&uuml;r h&auml;usliche Arbeit &#132;qualifizieren&#148;. Jungen erhalten mehr Unterricht im technischen und nat&uuml;rlich wissenschaftlichen Bereich. Dabei k&ouml;nnen beide Geschlechter h&auml;ufig, aber nicht immer etwa zwischen Handarbeit und Werken, zwischen Hauswirtschaft und Technischem Zeichnen w&auml;hlen. Wenn auch diese Wahlm&ouml;glichkeit Lehrern, Eltern und Sch&uuml;lern bekannt ist - was durchaus nicht immer der Fall ist - wird meist im Sinn des alten Rollenverst&auml;ndnisses entschieden. Es besteht auch oft keine echte Wahlm&ouml;glichkeit, sondern die Abweichung von der Norm mu&szlig; schriftlich beantragt werden (ein einzelner oder wenige Abweichler&#148; machen sich zudem zu Au&szlig;enseitern oder werden dazu gemacht). Alle diskriminierenden Ma&szlig;nahmen im Schulbereich laufen darauf hinaus, M&auml;dchen auf die Mutter- und Hausfrauenrolle, allenfalls noch auf die &#132;Doppelrolle&#148; (eine besonders schlimme Diskriminierung, da hier auch nicht mehr von Aufgabenteilung die Rede sein kann) vorzubereiten und Jungen auf die Berufsrolle mit Schwerpunkt im technisch-(natur-)wissenschaftlichen Bereich. Besonders zahlreich sind Diskriminierungen im Schulbereich in Bayern. So bestimmt schon Artikel 131, Absatz 4 der Bayerischen Verfassung: &#132;Die M&auml;dchen sind au&szlig;erdem in der S&auml;uglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.&#148; Es gibt in Bayern mehrere gymnasiale Aubildungsrichtungen; die sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung ist nur M&auml;dchen zug&auml;nglich. Hierzu sagt das Kultusministerium: \"... eine sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung mit einem spezifisch frauenbildnerischen Schwerpunkt in Biologie (Gesundheitswissenschaft, S&auml;uglingspflege) und Chemie (Ern&auml;hrungslehre) und mit den F&auml;chern Hauswirtschaft und Erziehungslehre ist nur f&uuml;r M&auml;dchen eingerichtet\". Im Bereich der beruflichen Bildung finden sich weitere diskriminierende Verordnungen. Zum Beispiel: die Ausf&uuml;hrungsverordnung zum Gesetz &uuml;ber das berufliche Schulwesen schreibt vor: &#132;Bei weiblichen Jugendlichen ohne Ausbildungsverh&auml;ltnis wird grunds&auml;tzlich davon ausgegangen, da&szlig; der Schwerpunkt ihrer beruflichen T&auml;tigkeit auf hauswirtschaftlichem Gebiet liegt. Die Jugendlichen bzw. ihre Erziehungsberechtigten haben jedoch die M&ouml;glichkeit, die Eingliederung in andere Fachklassen entsprechend der beruflichen T&auml;tigkeit der Jugendlichen zu beantragen ... Jugendliche ohne Besch&auml;ftigung haben die ihrem Wohnort n&auml;chstgelegene Berufsschule mit Fachklassen f&uuml;r Hauswirtschaft oder l&auml;ndliche Hauswirtschaft zu besuchen&#148;. Dazu erkl&auml;rt der Staatsminister f&uuml;r Unterricht und Kultus Hans Maier: &#132;Wenn bei weiblichen Jugendlichen ohne Ausbildungsverh&auml;ltnis ein Antrag nicht gestellt wird, werden sie in die hauswirtschaftliche Berufsschule eingegliedert, weil fast jede Frau unbeschadet au&szlig;erh&auml;uslicher Berufst&auml;tigkeit fast ihr ganzes Leben lang den Beruf ,Hausfrau' zumindest neben der au&szlig;erh&auml;uslichen Erwerbst&auml;tigkeit aus&uuml;bt, und es daher sinnvoll ist, ihr die hierf&uuml;r erforderlichen Fachkenntnissezu vermitteln&#148;. Es gibt kaum Lern- und Lehrmittel, die nicht auf subtile oder massive Art ein geschlechterdiskriminierendes Bild vom Menschen zeichnen und herk&ouml;mmliche Rollenklischees tradieren. - Das kann so aussehen, da&szlig; in Biologieb&uuml;chern der Mensch fast ausschlie&szlig;lich als m&auml;nnliche anatomische Schemadarstellung auftritt (au&szlig;er das Thema behandelt direkt den Geschlechtsunterschied). Das dr&uuml;ckt sich auch darin aus, da&szlig; in allen Schulb&uuml;chern in Bild und Text mehr Vertreter des m&auml;nnlichen Geschlechts vorkommen. Dies sind die subtilen Manipulationen, die meist kaum das Bewu&szlig;tsein erreichen. Etwas offensichtlicher sind die in Wort und Bild vermittelten Rollenzuweisungen. Nachdem laut Grundgesetz Art. 7, Abs. 1 das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht, zugleich Art. 3, Abs. 2 bestimmt, da&szlig; M&auml;nner und Frauen gleichberechtigt sind, stellen wir im Bereich der &ouml;ffentlichen Erziehung eine grundgesetzwidrige Schulpraxis fest.\n\n<i>Flankierende Ma&szlig;nahmen <\/i>\n\n1. Alle &ouml;ffentlichen Einrichtungen sollen darauf hinwirken, da&szlig; Eltern sich die Erziehung der Kinder partnerschaftlich teilen. Das gilt z. B. f&uuml;r Standes&auml;mter und Erziehungsberatungsstellen, Jugend&auml;mter und M&uuml;tterschulen (die in Elternschulen umzuwandeln sind).\n\n2. Das Bundesministerium f&uuml;r Jugend, Familie und Gesundheit f&uuml;hrt eine Kampagne f&uuml;r die &#132;Rollenhalbierung&#148; und geschlechtsneutrale Erziehung durch. Gemeinn&uuml;tzige Stiftungen werden aufgefordert, entsprechende Aktionen zu organisieren. Alle Gremien, die Jugendbuchpreise verleihen, sollen bei der Jurierung auf die Frage der Geschlechtsdiskriminierung achten. Die Rundfunk- und Fernsehanstalten richten Kommissionen ein, die Sendungen f&uuml;r Kinder und Jugendliche auf diese Frage hin pr&uuml;fen und genehmigen.\n\n3. Ganztagsschulen sollen mehr und mehr die bisher &uuml;blichen Halbtagsschulen ersetzen, damit die M&uuml;tter nicht l&auml;nger als unbezahlte &#132;Hilfslehrer der Nation&#148; ans Haus gebunden sind.\n\n4. Das Projekt Tagesm&uuml;tter wird als Projekt Tageseltern neu angesetzt.\n\n5. Das Familienministerium f&uuml;hrt einen Modellversuch &#132;Gemeinschaftliches Wohnen von Familiengruppen&#148; durch.\n\n6. Alle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut und ausgebildet werden, stellen so lange Vertreter des bisher unterrepr&auml;sentierten Geschlechts ein, bis das Verh&auml;ltnis ausgewogen ist; Voraussetzung ist die gleiche Qualifikation der Bewerber (Quotenregelung). Dies gilt f&uuml;r alle Bereiche der Betreuungs- und Bildungsarbeit (von der S&auml;uglingsbetreuung im Krankenhaus bis zur Universit&auml;tsbildung). Die Begr&uuml;ndung ergibt sich aus dem vorher Gesagten.","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/forderungen-erziehung\/","name":"Forderungen: Erziehung","slug":"forderungen-erziehung","taxonomy":"category","parent":60,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Forderungen: Erziehung Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/forderungen-erziehung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Forderungen: Erziehung Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik hrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger 1. 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Nachdem laut Grundgesetz Art. 7, Abs. 1 das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht, zugleich Art. 3, Abs. 2 bestimmt, da&szlig; M&auml;nner und Frauen gleichberechtigt sind, stellen wir im Bereich der &ouml;ffentlichen Erziehung eine grundgesetzwidrige Schulpraxis fest. Flankierende Ma&szlig;nahmen 1. Alle &ouml;ffentlichen Einrichtungen sollen darauf hinwirken, da&szlig; Eltern sich die Erziehung der Kinder partnerschaftlich teilen. Das gilt z. B. f&uuml;r Standes&auml;mter und Erziehungsberatungsstellen, Jugend&auml;mter und M&uuml;tterschulen (die in Elternschulen umzuwandeln sind). 2. Das Bundesministerium f&uuml;r Jugend, Familie und Gesundheit f&uuml;hrt eine Kampagne f&uuml;r die &#132;Rollenhalbierung&#148; und geschlechtsneutrale Erziehung durch. Gemeinn&uuml;tzige Stiftungen werden aufgefordert, entsprechende Aktionen zu organisieren. Alle Gremien, die Jugendbuchpreise verleihen, sollen bei der Jurierung auf die Frage der Geschlechtsdiskriminierung achten. 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Jede Diskriminierung bei der Ehe- und Familienrechtsprechung ist verboten. 2. Das Sorgerecht ist dahingehend zu &auml;ndern, da&szlig; auch beide (geschiedenen) Elternteile gemeinsam erziehungsberechtigt sein k&ouml;nnen. 3. Eine nicht verheiratete Mutter ist automatisch erziehungsberechtigt. Auf Antrag ist auch der Vater erziehungsberechtigt. 4. Auch bei Pflegeverh&auml;ltnissen und Adoptionen sind Diskriminierungen verboten. Begr&uuml;ndung Die Beseitigung jeder Diskriminierung im Erziehungsbereich ist vordringlich. Werden Menschen in der pr&auml;gsamen und lernintensiven Phase der fr&uuml;hen Kindheit mit diskriminierenden Situationen, Vorbildern und Einstellungen konfrontiert, neigen sie dazu, diese als so gegeben zu &uuml;bernehmen. Im Bereich der Familienerziehung geht es dabei vor allem um die &uuml;blichen Rollenzuweisungen f&uuml;r Mann und Frau: Mann als &#132;Berufsmensch&#148;, Frau als &#132;Familienmensch&#148; oder Tr&auml;gerin der &#132;Doppelrolle&#148;. &#132;Rollenhalbierung&#148; l&auml;&szlig;t sich nicht gesetzlich erzwingen. Wir schlagen deshalb flankierende Ma&szlig;nahmen vor, die es Eltern erm&ouml;glichen, die Kinder partnerschaftlich zu erziehen. 1973 lebten rund 479000 Kinder unter 18 Jahren im Haushalt ihrer geschiedenen Mutter bzw. ihres geschiedenen Vaters (davon 435000 bei der Mutter). &Uuml;ber die Sorgerechtsprechung seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes liegen noch nicht gen&uuml;gend Statistiken vor. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, da&szlig; das Sorgerecht nunmehr egalit&auml;r beiden Eltern zugesprochen wird. Bei einer Scheidung sind die W&uuml;nsche des Elternteils, der bisher &uuml;berwiegend die Erziehungsarbeit &uuml;bernommen hat, besonders zu ber&uuml;cksichtigen. Dieser Elternteil hat aufgrund der engen Beziehung zu den Kindern ein Vorrecht darauf, weiter mit den Kindern zusammenzuleben. Er kann aber auch darauf verweisen, da&szlig; er die Erziehungsarbeit bisher &uuml;bernommen hat und sie jetzt an den Partner abgeben will. Dies betrifft in den meisten F&auml;llen die Mutter. Die Sorgerechtsprechung darf den erziehungswilligen (und erziehungspflichtigen) Vater nicht diskriminieren. Auf Wunsch der (geschiedenen) Eltern ist also die Erziehungsberechtigung beiden Eltern zuzusprechen. &#8211; Dies mu&szlig; auch f&uuml;r nicht verheiratete Eltern gelten. Da&szlig; eine nicht verheiratete Mutter, noch weniger aber ein Vater, nicht automatisch erziehungsberechtigt ist, stellt eine grobe Diskriminierung lediger Eltern dar, die au&szlig;erdem die Vorurteile der Rollenverteilung gesetzlich zementiert. Auch gegen&uuml;ber Pflege- und Adoptiveltern gibt es Diskriminierungen: Manche Jugend&auml;mter verlangen zum Beispiel, da&szlig; sich die Pflegemutter bei der Adoption eines Kindes verpflichtet, drei Jahre nicht berufst&auml;tig zu sein. Neben inneren Schwierigkeiten (Zwang, einer Rollenerwartung nachzukommen) sind gesellschaftliche und wirtschaftliche Umst&auml;nde daf&uuml;r verantwortlich, da&szlig; partnerschaftliche Teilung der Erziehungsarbeit auch f&uuml;r willige Eltern nahezu unm&ouml;glich ist. Es gibt kaum Teilzeitarbeitspl&auml;tze f&uuml;r M&auml;nner (siehe Forderung im Bereich &#132;Arbeit&#8220;). Forderungen f&uuml;r ein Gesetz 1. Alle Schularten, Ausbildungszweige und Schulen (von der Vorschule bis zur Universit&auml;t) sind f&uuml;r Jungen und M&auml;dchen gleicherma&szlig;en zug&auml;nglich. 2. Alle Unterrichtsf&auml;cher sind f&uuml;r Jungen und M&auml;dchen zug&auml;nglich und werden grunds&auml;tzlich koedukativ gef&uuml;hrt. Alle Unterrichtsf&auml;cher, die bisher &uuml;berwiegend nur von M&auml;dchen oder von Jungen besucht wurden, sind entweder abzuschaffen oder f&uuml;r beide verpflichtend zu machen oder durch neue koedukative zu ersetzen. Von einer Trennung nach Geschlechtern im Sportunterricht ist abzusehen. 3. Alle schulischen Veranstaltungen sind koedukativ durchzuf&uuml;hren. 4. Es ist unzul&auml;ssig, bei der Vergabe von Zuwendungen (Stipendien) zu diskriminieren. 5. Die Curricula und Unterrichtsmaterialien d&uuml;rfen keine diskriminierenden Inhalte haben. Dazu geh&ouml;rt auch die Propagierung oder unkritische Darstellung herk&ouml;mmlicher Rollenklischees. Dies gilt f&uuml;r alle Unterrichtsf&auml;cher und f&uuml;r alle schulischen Veranstaltungen. 6. Der Beitrag der Frauen zu geschichtlichen Entwicklungen mu&szlig; in Curricula und Unterrichtsmaterialien dargestellt und gew&uuml;rdigt werden. Die Entstehung und Entwicklung der Frauenbewegung (vor allem auch au&szlig;erhalb der politischen Parteien) mu&szlig; in Curricula und Unterrichtsmaterialien aufgenommen werden. 7. F&uuml;r Kinderg&auml;rten, Horte und andere &ouml;ffentliche oder private Erziehungseinrichtungen sind einheitliche Richtlinien zu schaffen, in die die genannten Forderungen eingehen. 8. In die Ausbildung aller Erzieher, Sozialp&auml;dagogen, Lehrer und aller im Erziehungsbereich T&auml;tigen ist die Diskussion &uuml;ber Geschlechtsdiskriminierung und &uuml;ber die diskriminierende herk&ouml;mmliche Rollenverteilung aufzunehmen. Begr&uuml;ndung Die Geschlechtsdiskriminierung in allen Bereichen der &ouml;ffentlichen Erziehung tr&auml;gt entscheidend zur Rollenfixierung und damit zur Chancenungleichheit im Erwerbsleben bei. In aller Regel erhalten M&auml;dchen mehr Unterricht in den F&auml;chern, die f&uuml;r h&auml;usliche Arbeit &#132;qualifizieren&#148;. Jungen erhalten mehr Unterricht im technischen und nat&uuml;rlich wissenschaftlichen Bereich. Dabei k&ouml;nnen beide Geschlechter h&auml;ufig, aber nicht immer etwa zwischen Handarbeit und Werken, zwischen Hauswirtschaft und Technischem Zeichnen w&auml;hlen. Wenn auch diese Wahlm&ouml;glichkeit Lehrern, Eltern und Sch&uuml;lern bekannt ist &#8211; was durchaus nicht immer der Fall ist &#8211; wird meist im Sinn des alten Rollenverst&auml;ndnisses entschieden. Es besteht auch oft keine echte Wahlm&ouml;glichkeit, sondern die Abweichung von der Norm mu&szlig; schriftlich beantragt werden (ein einzelner oder wenige Abweichler&#148; machen sich zudem zu Au&szlig;enseitern oder werden dazu gemacht). Alle diskriminierenden Ma&szlig;nahmen im Schulbereich laufen darauf hinaus, M&auml;dchen auf die Mutter- und Hausfrauenrolle, allenfalls noch auf die &#132;Doppelrolle&#148; (eine besonders schlimme Diskriminierung, da hier auch nicht mehr von Aufgabenteilung die Rede sein kann) vorzubereiten und Jungen auf die Berufsrolle mit Schwerpunkt im technisch-(natur-)wissenschaftlichen Bereich. Besonders zahlreich sind Diskriminierungen im Schulbereich in Bayern. So bestimmt schon Artikel 131, Absatz 4 der Bayerischen Verfassung: &#132;Die M&auml;dchen sind au&szlig;erdem in der S&auml;uglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.&#148; Es gibt in Bayern mehrere gymnasiale Aubildungsrichtungen; die sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung ist nur M&auml;dchen zug&auml;nglich. Hierzu sagt das Kultusministerium: &#8222;&#8230; eine sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung mit einem spezifisch frauenbildnerischen Schwerpunkt in Biologie (Gesundheitswissenschaft, S&auml;uglingspflege) und Chemie (Ern&auml;hrungslehre) und mit den F&auml;chern Hauswirtschaft und Erziehungslehre ist nur f&uuml;r M&auml;dchen eingerichtet&#8220;. Im Bereich der beruflichen Bildung finden sich weitere diskriminierende Verordnungen. Zum Beispiel: die Ausf&uuml;hrungsverordnung zum Gesetz &uuml;ber das berufliche Schulwesen schreibt vor: &#132;Bei weiblichen Jugendlichen ohne Ausbildungsverh&auml;ltnis wird grunds&auml;tzlich davon ausgegangen, da&szlig; der Schwerpunkt ihrer beruflichen T&auml;tigkeit auf hauswirtschaftlichem Gebiet liegt. Die Jugendlichen bzw. ihre Erziehungsberechtigten haben jedoch die M&ouml;glichkeit, die Eingliederung in andere Fachklassen entsprechend der beruflichen T&auml;tigkeit der Jugendlichen zu beantragen &#8230; Jugendliche ohne Besch&auml;ftigung haben die ihrem Wohnort n&auml;chstgelegene Berufsschule mit Fachklassen f&uuml;r Hauswirtschaft oder l&auml;ndliche Hauswirtschaft zu besuchen&#148;. Dazu erkl&auml;rt der Staatsminister f&uuml;r Unterricht und Kultus Hans Maier: &#132;Wenn bei weiblichen Jugendlichen ohne Ausbildungsverh&auml;ltnis ein Antrag nicht gestellt wird, werden sie in die hauswirtschaftliche Berufsschule eingegliedert, weil fast jede Frau unbeschadet au&szlig;erh&auml;uslicher Berufst&auml;tigkeit fast ihr ganzes Leben lang den Beruf ,Hausfrau&#8216; zumindest neben der au&szlig;erh&auml;uslichen Erwerbst&auml;tigkeit aus&uuml;bt, und es daher sinnvoll ist, ihr die hierf&uuml;r erforderlichen Fachkenntnissezu vermitteln&#148;. Es gibt kaum Lern- und Lehrmittel, die nicht auf subtile oder massive Art ein geschlechterdiskriminierendes Bild vom Menschen zeichnen und herk&ouml;mmliche Rollenklischees tradieren. &#8211; Das kann so aussehen, da&szlig; in Biologieb&uuml;chern der Mensch fast ausschlie&szlig;lich als m&auml;nnliche anatomische Schemadarstellung auftritt (au&szlig;er das Thema behandelt direkt den Geschlechtsunterschied). Das dr&uuml;ckt sich auch darin aus, da&szlig; in allen Schulb&uuml;chern in Bild und Text mehr Vertreter des m&auml;nnlichen Geschlechts vorkommen. Dies sind die subtilen Manipulationen, die meist kaum das Bewu&szlig;tsein erreichen. Etwas offensichtlicher sind die in Wort und Bild vermittelten Rollenzuweisungen. Nachdem laut Grundgesetz Art. 7, Abs. 1 das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht, zugleich Art. 3, Abs. 2 bestimmt, da&szlig; M&auml;nner und Frauen gleichberechtigt sind, stellen wir im Bereich der &ouml;ffentlichen Erziehung eine grundgesetzwidrige Schulpraxis fest. Flankierende Ma&szlig;nahmen 1. Alle &ouml;ffentlichen Einrichtungen sollen darauf hinwirken, da&szlig; Eltern sich die Erziehung der Kinder partnerschaftlich teilen. Das gilt z. B. f&uuml;r Standes&auml;mter und Erziehungsberatungsstellen, Jugend&auml;mter und M&uuml;tterschulen (die in Elternschulen umzuwandeln sind). 2. Das Bundesministerium f&uuml;r Jugend, Familie und Gesundheit f&uuml;hrt eine Kampagne f&uuml;r die &#132;Rollenhalbierung&#148; und geschlechtsneutrale Erziehung durch. Gemeinn&uuml;tzige Stiftungen werden aufgefordert, entsprechende Aktionen zu organisieren. Alle Gremien, die Jugendbuchpreise verleihen, sollen bei der Jurierung auf die Frage der Geschlechtsdiskriminierung achten. Die Rundfunk- und Fernsehanstalten richten Kommissionen ein, die Sendungen f&uuml;r Kinder und Jugendliche auf diese Frage hin pr&uuml;fen und genehmigen. 3. Ganztagsschulen sollen mehr und mehr die bisher &uuml;blichen Halbtagsschulen ersetzen, damit die M&uuml;tter nicht l&auml;nger als unbezahlte &#132;Hilfslehrer der Nation&#148; ans Haus gebunden sind. 4. Das Projekt Tagesm&uuml;tter wird als Projekt Tageseltern neu angesetzt. 5. Das Familienministerium f&uuml;hrt einen Modellversuch &#132;Gemeinschaftliches Wohnen von Familiengruppen&#148; durch. 6. Alle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut und ausgebildet werden, stellen so lange Vertreter des bisher unterrepr&auml;sentierten Geschlechts ein, bis das Verh&auml;ltnis ausgewogen ist; Voraussetzung ist die gleiche Qualifikation der Bewerber (Quotenregelung). Dies gilt f&uuml;r alle Bereiche der Betreuungs- und Bildungsarbeit (von der S&auml;uglingsbetreuung im Krankenhaus bis zur Universit&auml;tsbildung). 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