{"id":89,"count":0,"description":"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik\n\nhrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger\n\na) Bestandsaufnahme\n\nWenn auch die Benachteiligung der Frau im Arbeitsbereich am krassesten ist, so hei&szlig;t das nicht, da&szlig; Frauen in allen &uuml;brigen Bereichen des t&auml;glichen Lebens, etwa beim Abschlu&szlig; von Darlehens- oder Mietvertr&auml;gen oder als Empf&auml;nger staatlicher Leistungen, M&auml;nnern ohne weiteres gleichgestellt werden; das Gegenteil ist der Fall. Allerdings herrscht in diesem Bereich ein bezeichnender Mangel an Information &uuml;ber diskriminierende Gesch&auml;ftspraktiken und Verhaltensmuster, was wohl zum Teil darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist, da&szlig; erst im Anschlu&szlig; an die wiederauflebende Diskussion &uuml;ber die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz nun auch langsam eine &ouml;ffentliche Sensibilit&auml;t f&uuml;r die permanente Hintansetzung der Frau in den anderen gesellschaftlichen Bereichen entsteht (deutliche Anzeichen daf&uuml;r sind z. B. die Leserinnenbriefe, die Brigitte seit einiger Zeit unter der Rubrik &#132;Gleichberechtigung&#148; ver&shy;&ouml;ffentlicht). Au&szlig;erdem sind in den USA und in Gro&szlig;britannien auf diesem Sektor schon bei der Rassendiskriminierung sehr viel mehr Erfahrungen gesammelt worden, die teilweise bei der Benachteiligung der Frau best&auml;tigt werden.\n\nDie vorhandenen, sp&auml;rlichen Informationen deuten auf folgende typische Diskriminierungs&shy;tatbest&auml;nde in der BRD hin:\n\nEs mag verst&auml;ndlich sein, wenn Banken bei der Vergabe von Darlehen an verheiratete Frauen ohne eigenes Einkommen Angaben &uuml;ber das Einkommen der Ehem&auml;nner verlangen. Dagegen wird eine Frau direkt diskriminiert, wenn ihre Kreditantr&auml;ge auch vom Ehemann unterschrieben werden m&uuml;ssen, w&auml;hrend umgekehrt die Unterschrift der Frau unter den Antrag ihres (einkommenslosen) Mannes nicht erforderlich ist. Die gelegentliche Werbung f&uuml;r Klein&shy;kredite mit dem Zusatz &#132;auch f&uuml;r Hausfrauen&#148; ist ein deutliches Anzeichen f&uuml;r solche dis&shy;kriminierenden Praktiken. Seit dem Inkrafttreten des Sex Discrimination Act sind in Gro&szlig;&shy;britannien zahlreiche F&auml;lle bekannt geworden, in denen Kreditinstitute bei der Darlehens&shy;vergabe ohne weitere Pr&uuml;fung von der traditionellen famili&auml;ren Teilung zwischen bezahlter Arbeit (des Mannes) und unbezahlter Arbeit (der Frau) ausgegangen sind; dementsprechend haben sie f&uuml;r die Feststellung der Kreditw&uuml;rdigkeit das Einkommen des Mannes selbst dann zugrundegelegt, wenn nicht er, sondern die Frau den gr&ouml;&szlig;ten finanziellen Beitrag zum gemeinsamen Lebensunterhalt leistete (Begr&uuml;ndung: die Frau k&ouml;nne ja ein Kind bekommen und aufh&ouml;ren zu arbeiten). &Auml;hnliche F&auml;lle aus der BRD sind bisher nicht bekannt; bekannt ist aber etwa, da&szlig; bestimmte Banken einer Frau, die ihr Konto mit dem ihres Mannes zusammenlegt, von sich aus keine Scheckkarte mehr ausstellen, es sei denn, sie beantragt es aus&shy;dr&uuml;cklich. Schon bei der Kontoer&ouml;ffnung stellt man Frauen zuweilen Fragen (z. B. nach dem Einkommen des Ehemannes), die man einem Mann nicht stellen w&uuml;rde.\n\nF&uuml;r die Versicherungswirtschaft stellen Frauen nach wie vor aus angeblich objektiv unver&shy;&auml;nderlichen Gr&uuml;nden ein erh&ouml;htes Risiko dar. Das gilt nicht nur f&uuml;r die Geldtransportver&shy;sicherung, die vorausschauend ihre Haftung f&uuml;r den Fall begrenzt, da&szlig; eine Geldbotin &uuml;berfallen wird, w&auml;hrend sie bei Geldboten unbeschr&auml;nkt haftet (zitiert nach Renger, Gleiche Chancen f&uuml;r Frauen? 1977, S. 103), sondern besonders f&uuml;r Lebensversicherungen, die die h&ouml;heren Pr&auml;mien f&uuml;r Frauen mit deren h&ouml;herer Lebenserwartung rechtfertigen. Bei der Vermietung von Wohnraum sind gerade alleinstehende M&uuml;tter oder unverheiratete Paare h&auml;ufig die Benachteiligten. Das Problem der Diskriminierung von Frauen ohne m&auml;nnliche Begleitung in Restaurants und Bars hat in der BRD bei weitem nicht dieselbe Bedeutung wie in Gro&szlig;britannien, zumindest findet diskriminierendes Verhalten hier meist unterhalb der Schwelle des rechtlich Regelbaren statt und f&uuml;hrt nur ausnahmsweise zur Verweigerung des Zutritts bzw. der Bedienung; desgleichen haben M&auml;nnerclubs in Gro&szlig;britannien eine weitaus gr&ouml;&szlig;ere soziale Bedeutung als in der BRD.\n\nBeim Empfang staatlicher Leistungen gibt es zahlreiche Beispiele f&uuml;r die Diskriminierung sowohl der Frau als auch der alleinstehenden M&uuml;tter oder V&auml;ter. Solche Benachteiligung beruht nur selten direkt auf Gesetzen (so etwa die steuerrechtliche Schlechterstellung von &#132;Zahlv&auml;tern&#148;, vgl. dazu das BVerfG-Urteil v. 8. 6. 1977), h&auml;ufig dagegen auf blo&szlig;er Verwaltungspraxis (so z. B. die bisherige Diskriminierung alleinstehender Kindergeldberechtigter; dazu Heike Mundzeck, &#132;... ein bi&szlig;chen weniger verwaltet&#148;, FR v. 3.12.1977). Ein weiteres Beispiel ist die Beh&ouml;rdenpraxis gegen&uuml;ber sozialhilfeberechtigter Frauen, die in sogenannter &#132;ehe&auml;hnlicher Gemeinschaft&#148; mit einem Mann leben. Sowohl im Umgang mit Beh&ouml;rden als auch z. B. bei der Behandlung in Krankenh&auml;usern und Arztpraxen m&uuml;ssen Frauen nicht selten diskriminierende Formulare ausf&uuml;llen [etwa: &#132;Beruf (d. Ehemannes)\/(d. Vaters)\"].\n\nb) Gesetzesvorschlag \n\nTrotz der eher untergeordneten Bedeutung, die der Benachteiligung von Frauen im Gesch&auml;ftsverkehr\/Dienstleistungsbereich der BRD verglichen mit der Diskriminierung am Arbeitsplatz zukommt, h&auml;lt die HU es f&uuml;r notwendig, auch auf diesem Sektor den Grundsatz der Nicht-Diskriminierung gesetzlich zu verankern; zwei Gr&uuml;nde sprechen daf&uuml;r:\n\n1. Es darf in Zukunft nicht mehr m&ouml;glich sein, unter Berufung auf sogenannte objektive Gesichtspunkte (z. B. Kreditw&uuml;rdigkeit) ungepr&uuml;ft von der traditionellen Arbeitsteilung zwischen Ehegatten auszugehen; anderenfalls w&uuml;rde die angestrebte Gleichstellung der Frau im Arbeitsbereich in allen sonstigen Bereichen (Darlehensvergabe, Bauspar-, Miet&shy;vertr&auml;ge etc.) st&auml;ndig unterlaufen.\n\n2. Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau mu&szlig; endlich entsprechend seiner Bedeutung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens durchgesetzt werden. Dementsprechend sollte das allgemeine Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Familienstandes, von dem der HU-Gesetzesvorschlag ausgeht, auch f&uuml;r den Bereich des Handels, der Dienstleistungen und des Wohnungsmarktes durch eine besondere Vorschrift konkretisiert werden.\n\nEin solches Benachteiligungsverbot sollte jede direkt diskriminierende Gesch&auml;ftspraxis von Banken, Sparkassen und Versicherungen unterbinden, im &uuml;brigen aber auch die &Uuml;berpr&uuml;fung ihrer Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen auf indirekt diskriminierende Regelungen hin erm&ouml;glichen.\n\nAusnahmen Im Bereich der Wohnraumvermietung erscheint eine Ausnahme f&uuml;r Zimmer angebracht, die in der Vermieterwohnung liegen. F&uuml;r politische Parteien und Gewerkschaften erscheint eine Ausnahme vom Gleichbehand&shy;lungsgebot gerechtfertigt, damit f&uuml;r Frauen eine solche Anzahl von Gremiensitzen reserviert werden kann, wie sie dem Frauenanteil an den jeweils Repr&auml;sentierten entspricht (Quoten&shy;regelung).\n\nIm &Uuml;brigen ist die HU der Auffassung, da&szlig; viele der detaillierten Ausnahmeregelungen des englischen Gesetzes (z. B. f&uuml;r Kliniken, Umkleider&auml;ume etc.) ungerechtfertigt sind bzw. keiner besonderen Erw&auml;hnung bed&uuml;rfen. Eine solche Kasuistik der Ausnahmef&auml;lle schw&auml;cht nur die Durchsetzungskraft des Grundsatzes und macht das Gesetz un&uuml;bersichtlich. Im &ouml;ffentlich-rechtlichen Bereich (vor allem Steuer- und Sozialrecht) sollte der Gesetzgeber vor Inkrafttreten des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes alle geltenden Regelungen dem Gleich&shy;berechtigungsgebot anpassen und diskriminierende Verwaltungspraktiken zu unterbinden suchen.","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/forderungen-geschaeftsverkehr\/","name":"Forderungen: Gesch\u00e4ftsverkehr","slug":"forderungen-geschaeftsverkehr","taxonomy":"category","parent":60,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Forderungen: Gesch\u00e4ftsverkehr Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/forderungen-geschaeftsverkehr\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Forderungen: Gesch\u00e4ftsverkehr Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz f&uuml;r die Bundesrepublik hrsg. von der Humanistischen Union e.V., M&uuml;nchen 1978Verantwortlich:&nbsp;Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger a) Bestandsaufnahme Wenn auch die Benachteiligung der Frau im Arbeitsbereich am krassesten ist, so hei&szlig;t das nicht, da&szlig; Frauen in allen &uuml;brigen Bereichen des t&auml;glichen Lebens, etwa beim Abschlu&szlig; von Darlehens- oder Mietvertr&auml;gen oder als Empf&auml;nger staatlicher Leistungen, M&auml;nnern ohne weiteres gleichgestellt werden; das Gegenteil ist der Fall. Allerdings herrscht in diesem Bereich ein bezeichnender Mangel an Information &uuml;ber diskriminierende Gesch&auml;ftspraktiken und Verhaltensmuster, was wohl zum Teil darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist, da&szlig; erst im Anschlu&szlig; an die wiederauflebende Diskussion &uuml;ber die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz nun auch langsam eine &ouml;ffentliche Sensibilit&auml;t f&uuml;r die permanente Hintansetzung der Frau in den anderen gesellschaftlichen Bereichen entsteht (deutliche Anzeichen daf&uuml;r sind z. B. die Leserinnenbriefe, die Brigitte seit einiger Zeit unter der Rubrik &#132;Gleichberechtigung&#148; ver&shy;&ouml;ffentlicht). Au&szlig;erdem sind in den USA und in Gro&szlig;britannien auf diesem Sektor schon bei der Rassendiskriminierung sehr viel mehr Erfahrungen gesammelt worden, die teilweise bei der Benachteiligung der Frau best&auml;tigt werden. 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Das Problem der Diskriminierung von Frauen ohne m&auml;nnliche Begleitung in Restaurants und Bars hat in der BRD bei weitem nicht dieselbe Bedeutung wie in Gro&szlig;britannien, zumindest findet diskriminierendes Verhalten hier meist unterhalb der Schwelle des rechtlich Regelbaren statt und f&uuml;hrt nur ausnahmsweise zur Verweigerung des Zutritts bzw. der Bedienung; desgleichen haben M&auml;nnerclubs in Gro&szlig;britannien eine weitaus gr&ouml;&szlig;ere soziale Bedeutung als in der BRD. Beim Empfang staatlicher Leistungen gibt es zahlreiche Beispiele f&uuml;r die Diskriminierung sowohl der Frau als auch der alleinstehenden M&uuml;tter oder V&auml;ter. Solche Benachteiligung beruht nur selten direkt auf Gesetzen (so etwa die steuerrechtliche Schlechterstellung von &#132;Zahlv&auml;tern&#148;, vgl. dazu das BVerfG-Urteil v. 8. 6. 1977), h&auml;ufig dagegen auf blo&szlig;er Verwaltungspraxis (so z. 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Allerdings herrscht in diesem Bereich ein bezeichnender Mangel an Information &uuml;ber diskriminierende Gesch&auml;ftspraktiken und Verhaltensmuster, was wohl zum Teil darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist, da&szlig; erst im Anschlu&szlig; an die wiederauflebende Diskussion &uuml;ber die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz nun auch langsam eine &ouml;ffentliche Sensibilit&auml;t f&uuml;r die permanente Hintansetzung der Frau in den anderen gesellschaftlichen Bereichen entsteht (deutliche Anzeichen daf&uuml;r sind z. B. die Leserinnenbriefe, die Brigitte seit einiger Zeit unter der Rubrik &#132;Gleichberechtigung&#148; ver&shy;&ouml;ffentlicht). Au&szlig;erdem sind in den USA und in Gro&szlig;britannien auf diesem Sektor schon bei der Rassendiskriminierung sehr viel mehr Erfahrungen gesammelt worden, die teilweise bei der Benachteiligung der Frau best&auml;tigt werden. Die vorhandenen, sp&auml;rlichen Informationen deuten auf folgende typische Diskriminierungs&shy;tatbest&auml;nde in der BRD hin: Es mag verst&auml;ndlich sein, wenn Banken bei der Vergabe von Darlehen an verheiratete Frauen ohne eigenes Einkommen Angaben &uuml;ber das Einkommen der Ehem&auml;nner verlangen. Dagegen wird eine Frau direkt diskriminiert, wenn ihre Kreditantr&auml;ge auch vom Ehemann unterschrieben werden m&uuml;ssen, w&auml;hrend umgekehrt die Unterschrift der Frau unter den Antrag ihres (einkommenslosen) Mannes nicht erforderlich ist. Die gelegentliche Werbung f&uuml;r Klein&shy;kredite mit dem Zusatz &#132;auch f&uuml;r Hausfrauen&#148; ist ein deutliches Anzeichen f&uuml;r solche dis&shy;kriminierenden Praktiken. Seit dem Inkrafttreten des Sex Discrimination Act sind in Gro&szlig;&shy;britannien zahlreiche F&auml;lle bekannt geworden, in denen Kreditinstitute bei der Darlehens&shy;vergabe ohne weitere Pr&uuml;fung von der traditionellen famili&auml;ren Teilung zwischen bezahlter Arbeit (des Mannes) und unbezahlter Arbeit (der Frau) ausgegangen sind; dementsprechend haben sie f&uuml;r die Feststellung der Kreditw&uuml;rdigkeit das Einkommen des Mannes selbst dann zugrundegelegt, wenn nicht er, sondern die Frau den gr&ouml;&szlig;ten finanziellen Beitrag zum gemeinsamen Lebensunterhalt leistete (Begr&uuml;ndung: die Frau k&ouml;nne ja ein Kind bekommen und aufh&ouml;ren zu arbeiten). &Auml;hnliche F&auml;lle aus der BRD sind bisher nicht bekannt; bekannt ist aber etwa, da&szlig; bestimmte Banken einer Frau, die ihr Konto mit dem ihres Mannes zusammenlegt, von sich aus keine Scheckkarte mehr ausstellen, es sei denn, sie beantragt es aus&shy;dr&uuml;cklich. 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Das Problem der Diskriminierung von Frauen ohne m&auml;nnliche Begleitung in Restaurants und Bars hat in der BRD bei weitem nicht dieselbe Bedeutung wie in Gro&szlig;britannien, zumindest findet diskriminierendes Verhalten hier meist unterhalb der Schwelle des rechtlich Regelbaren statt und f&uuml;hrt nur ausnahmsweise zur Verweigerung des Zutritts bzw. der Bedienung; desgleichen haben M&auml;nnerclubs in Gro&szlig;britannien eine weitaus gr&ouml;&szlig;ere soziale Bedeutung als in der BRD. Beim Empfang staatlicher Leistungen gibt es zahlreiche Beispiele f&uuml;r die Diskriminierung sowohl der Frau als auch der alleinstehenden M&uuml;tter oder V&auml;ter. Solche Benachteiligung beruht nur selten direkt auf Gesetzen (so etwa die steuerrechtliche Schlechterstellung von &#132;Zahlv&auml;tern&#148;, vgl. dazu das BVerfG-Urteil v. 8. 6. 1977), h&auml;ufig dagegen auf blo&szlig;er Verwaltungspraxis (so z. 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Es darf in Zukunft nicht mehr m&ouml;glich sein, unter Berufung auf sogenannte objektive Gesichtspunkte (z. B. Kreditw&uuml;rdigkeit) ungepr&uuml;ft von der traditionellen Arbeitsteilung zwischen Ehegatten auszugehen; anderenfalls w&uuml;rde die angestrebte Gleichstellung der Frau im Arbeitsbereich in allen sonstigen Bereichen (Darlehensvergabe, Bauspar-, Miet&shy;vertr&auml;ge etc.) st&auml;ndig unterlaufen. 2. Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau mu&szlig; endlich entsprechend seiner Bedeutung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens durchgesetzt werden. Dementsprechend sollte das allgemeine Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Familienstandes, von dem der HU-Gesetzesvorschlag ausgeht, auch f&uuml;r den Bereich des Handels, der Dienstleistungen und des Wohnungsmarktes durch eine besondere Vorschrift konkretisiert werden. Ein solches Benachteiligungsverbot sollte jede direkt diskriminierende Gesch&auml;ftspraxis von Banken, Sparkassen und Versicherungen unterbinden, im &uuml;brigen aber auch die &Uuml;berpr&uuml;fung ihrer Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen auf indirekt diskriminierende Regelungen hin erm&ouml;glichen. Ausnahmen Im Bereich der Wohnraumvermietung erscheint eine Ausnahme f&uuml;r Zimmer angebracht, die in der Vermieterwohnung liegen. F&uuml;r politische Parteien und Gewerkschaften erscheint eine Ausnahme vom Gleichbehand&shy;lungsgebot gerechtfertigt, damit f&uuml;r Frauen eine solche Anzahl von Gremiensitzen reserviert werden kann, wie sie dem Frauenanteil an den jeweils Repr&auml;sentierten entspricht (Quoten&shy;regelung). Im &Uuml;brigen ist die HU der Auffassung, da&szlig; viele der detaillierten Ausnahmeregelungen des englischen Gesetzes (z. B. f&uuml;r Kliniken, Umkleider&auml;ume etc.) ungerechtfertigt sind bzw. keiner besonderen Erw&auml;hnung bed&uuml;rfen. Eine solche Kasuistik der Ausnahmef&auml;lle schw&auml;cht nur die Durchsetzungskraft des Grundsatzes und macht das Gesetz un&uuml;bersichtlich. Im &ouml;ffentlich-rechtlichen Bereich (vor allem Steuer- und Sozialrecht) sollte der Gesetzgeber vor Inkrafttreten des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes alle geltenden Regelungen dem Gleich&shy;berechtigungsgebot anpassen und diskriminierende Verwaltungspraktiken zu unterbinden suchen.","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/forderungen-geschaeftsverkehr\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/forderungen-geschaeftsverkehr\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/forderungen-geschaeftsverkehr\/","name":"Forderungen: Gesch\u00e4ftsverkehr Archive - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/forderungen-geschaeftsverkehr\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/forderungen-geschaeftsverkehr\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Lebensweisen \/ Pluralismus","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Brosch\u00fcre: Anti-Diskriminierungs-Gesetz","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/lebensweisen-pluralismus\/anti-diskriminierungs-gesetz\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Forderungen: Gesch\u00e4ftsverkehr"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/89","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories\/60"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/presse?categories=89"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/termin?categories=89"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation?categories=89"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/thema?categories=89"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}