{"id":10160,"date":"2003-03-19T21:10:00","date_gmt":"2003-03-19T20:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/das-ende-der-privatheit-der-grundrechtsschutz-braucht-neue-buendnisse-auch-mit-dem-staat-1\/"},"modified":"2020-08-03T07:53:15","modified_gmt":"2020-08-03T05:53:15","slug":"das-ende-der-privatheit-der-grundrechtsschutz-braucht-neue-buendnisse-auch-mit-dem-staat-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2003\/publikation\/das-ende-der-privatheit-der-grundrechtsschutz-braucht-neue-buendnisse-auch-mit-dem-staat-1\/","title":{"rendered":"Das Ende der Privatheit. Der Grundrechtsschutz braucht neue B\u00fcndnisse \u0096 auch mit dem Staat"},"content":{"rendered":"<p>J\u00fcrgen K\u00fchling<\/p>\n<p>Grundrechte-Report 2003, S. 15-23<\/p>\n<p>Eine Durchsicht der zur\u00fcckliegenden und des vorliegenden Bandes des Grundrechte-Reports zeigt, dass die zunehmenden Restriktionen den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes ungleich treffen. Weniger beeintr\u00e4chtigt erscheinen &#150; solange es um Deutsche geht &#150; etwa Berufs-, Koalitions- und Religionsfreiheit, das Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiz\u00fcgigkeit, die Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit, die Versammlungs- und Vereinsfreiheit, die Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Forschung. Schwer betroffen sind hingegen die Rechte von Ausl\u00e4ndern und Immigranten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Brief- und Fernmeldegeheimnis. Das Letztere darf man getrost als Totalverlust abschreiben, nachdem inzwischen buchst\u00e4blich jedes Telefonat abgeh\u00f6rt wird, sei es &#150; in geringerem Ma\u00dfe &#150; durch legale Ma\u00dfnahmen staatlicher Beh\u00f6rden, sei es &#150; umfassend &#150; durch fremde Geheimdienste. \u00dcbrigens werden unsere Gespr\u00e4che, soweit sie \u00fcber Funkstrecken ins Ausland gehen, auch vom BND vollst\u00e4ndig abgeh\u00f6rt.<\/p>\n<h5>Verlust der Privatheit<\/h5>\n<p>Die generelle Zielrichtung der fortschreitenden Grundrechtsbeschr\u00e4nkungen seit den Notstandsgesetzen der sp\u00e4ten 60er Jahre l\u00e4sst sich mit dem Begriff der \u00abPrivatheit\u00bb umschreiben (Hasse16 mer). Privatheit, das R\u00fcckzugsgebiet des B\u00fcrgers vor den forschenden Blicken anderer, geht zunehmend verloren.<\/p>\n<p>Eine objektive Beschreibung der Verluste ist in all den Grundrechte- Reports der vergangenen Jahre und auch des vorliegenden Buches verzeichnet und nachzulesen. Nachzutragen bleibt die Erosion in den K\u00f6pfen unserer Mitb\u00fcrger. Entgegen den Verhei\u00dfungen des Volksz\u00e4hlungsurteils kann heute niemand mehr zuverl\u00e4ssig sagen, in welchen Computern und Netzwerken seine pers\u00f6nlichen Daten gespeichert sind und wer sie auf Knopfdruck abrufen kann. Es gilt als normal, dass jedes Hotel, in dem man eingekehrt ist, Name und Anschrift, Kreditkartennummer und vielleicht noch andere Informationen speichert und beliebig lange vorh\u00e4lt. Man nimmt ohne weiteres hin, dass die Bahn wie selbstverst\u00e4ndlich das Passfoto speichert, das man f\u00fcr die Bahncard eingereicht hat. Welche Beh\u00f6rden im Einzelnen welche Daten vorhalten und an wen sie sie weitergeben (d\u00fcrfen), wissen nur noch Fachleute. Banken, bei denen man ein Konto unterh\u00e4lt, wollen alles M\u00f6gliche \u00fcber die Lebenslage ihrer Kunden wissen, erfahren es auch und bewahren es in den Gr\u00fcften ihrer Speicherb\u00e4nke. Auf Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen, in \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln, in Kaufh\u00e4usern und Tankstellen &#150; nirgendwo wei\u00df man sich vor Videokameras sicher, die nicht nur sp\u00e4hen, sondern auch speichern und vielleicht heute schon identifizieren k\u00f6nnen. Dem Telefon trauen nur noch Ahnungslose. Die Erfolge der Telefon\u00fcberwachung beruhen im Wesentlichen darauf, dass die Beh\u00f6rden bei einschl\u00e4gigem Verdacht die verschl\u00fcsselte Sprache leicht durchschauen k\u00f6nnen. Wenn zwei im Drogengesch\u00e4ft T\u00e4tige sich am Telefon \u00fcber Jogging unterhalten, kann die mith\u00f6rende Stelle leicht Treffpunkte, Mengen und Preise heraush\u00f6ren und ihre Fahndung danach ausrichten.<\/p>\n<p>Dem E-Mail-Verkehr werden tunlichst keine Geheimnisse mehr anvertraut. Das gilt nicht nur f\u00fcr den gesch\u00e4ftlichen, son17 dern auch f\u00fcr den privaten Verkehr. Internetnutzer verlassen sich nicht mehr auf ihre Anonymit\u00e4t. Unterredungen \u00fcber wirklich vertrauliche Angelegenheiten f\u00fchren vorsichtige Leute nicht mehr in der eigenen Wohnung oder den eigenen Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen. Wer in einer politisch randst\u00e4ndigen Versammlung, einer fundamentalistischen Sekte oder der Vorbereitungsgruppe f\u00fcr eine Demonstration das Wort ergreift, wer dort auch nur auftaucht, tr\u00e4umt des Nachts von den V-Leuten, deren Anwesenheit er f\u00fcrchten muss. Und nur wer in Beruf und Bett v\u00f6llig angepasst lebt, genie\u00dft noch die Zuversicht, dass bei einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nichts Nachteiliges \u00fcber ihn ausgepackt und dann weitergereicht wird, dass keine diskriminierenden Fakten und Verdachtsmomente hinter seinem R\u00fccken an den Arbeitgeber \u00fcbermittelt werden und ihm dann auf geheimnisvolle Weise sein ganzes Berufsleben ruinieren, wie das etwa in einem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall geschehen ist (BVerfGE 101, 106). Eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung steht etwa schon dann ins Haus, wenn man sich um einen Job bei einem Reinigungsdienst bewirbt, der f\u00fcr einen Flughafen arbeitet.<\/p>\n<p>Im allgemeinen Bewusstsein hat es sich l\u00e4ngst eingenistet: Vor den M\u00e4chtigen, die unser Leben beherrschen, gibt es kein Geheimnis. Wenn es darauf ankommt, erfahren sie es: der Arbeitgeber, die Sparkasse, die Hotelkette, der Verfassungsschutz, der Parteivorsitzende, die CIA, die Sozialbeh\u00f6rden, die Schule, die Kripo. Dass \u00fcber einen Peilsender am Auto jederzeit dessen dienstliche und au\u00dferdienstliche Benutzung aufgezeichnet werden kann, hat sich herumgesprochen und pr\u00e4gt das Lebensgef\u00fchl der betroffenen Arbeitnehmer. Man ahnt, dass die \u00fcber das schnurlose Telefon gef\u00fchrten Gespr\u00e4che vielleicht vom Nachbarn mit Hilfe eines marktg\u00e4ngigen Ger\u00e4ts mitgeh\u00f6rt werden. Seitenspr\u00fcnge, Besuche in Sexshops und Pornokinos, Eskapaden &#150; der \u00e4ngstliche Blick \u00fcber die Schulter, die besorgte Umschau nach verborgenen Kame18 ras oder Mikrofonen geh\u00f6ren dazu; der Zweifel, ob man beobachtet worden ist, bleibt.<\/p>\n<h5>Privatheit ist notwendig<\/h5>\n<p>B\u00fcrgerrechtsorganisationen haben diese Entwicklung engagiert und kritisch verfolgt. Sie haben B\u00fcrger mobilisiert, Verantwortliche zur Rede gestellt, Sachverstand aufgeboten, Argumente und Informationen verbreitet. Die Appelle und Warnungen dringen jedoch nicht durch; die vor allem um ihre Sicherheit besorgte Mehrheit der Bev\u00f6lkerung ist nur allzu bereit, sich den Einschr\u00e4nkungen ihrer Rechte zu unterwerfen, wenn ihr eine h\u00f6here Effizienz der Verbrechensbek\u00e4mpfung und der Gefahrenabwehr versprochen wird. Wer meint, er habe nichts zu verbergen, schert sich wenig um Telefon\u00fcberwachung durch Polizei und Justiz, um Videokontrollen auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen, um gro\u00dfe und kleine Lauschangriffe. Ja, es scheint, als ob Privatheit \u00fcberhaupt an Wert verloren hat. Reality-Shows, fernseh\u00f6ffentliche Entbl\u00f6\u00dfungen, freim\u00fctige TV-Interviews \u00fcber das eigene Sexleben sind normale Fernsehkost der sp\u00e4ten Abendstunden, und die Akteure erwartet nach ihren Auftritten zu Hause kein Ansehensverlust, sondern Anerkennung und Bewunderung.<\/p>\n<p>Haben sich die B\u00fcrgerrechtsorganisationen von der Realit\u00e4t unserer Gesellschaft entfernt? Ihre Mitgliederzahlen gehen zur\u00fcck. K\u00e4mpfen sie um ein Gut, dessen Wert immer geringer eingesch\u00e4tzt wird, von dem man ohne Bedauern jedem neuen Ansinnen der Sicherheitsbeh\u00f6rden ein St\u00fcck opfert? Vielleicht. Wie tief der Wunsch nach Privatheit in uns verankert ist, welchen Stellenwert sie in der Skala der elementaren Bed\u00fcrfnisse einnimmt, wer vermag es genau zu sagen. In archaischen Gesellschaften, in den Weilern der Naturv\u00f6lker gab und gibt es kaum Privatheit. Sie ist eine Errungenschaft der Verst\u00e4dterung unserer Gesellschaft, erst in historischer Zeit entstanden. Vielleicht nimmt sie deshalb im Gef\u00fchlshaushalt der Menschen nur eine marginale Rolle ein: ein Luxusartikel des Stadtb\u00fcrgers, den man gegen Bares dem Fernsehpublikum preisgibt und um den man wenig Aufhebens macht, wenn der Staat ihn einkassiert und daf\u00fcr tief sitzende \u00c4ngste beruhigt. Und vielleicht wird durch diese ungleiche Akzentuierung von Privatheit und Sicherheitsbed\u00fcrfnis im menschlichen Gef\u00fchlshaushalt die Versuchung der Politiker und Sicherheitsapparate gen\u00e4hrt, sich mit immer weiter gehenden Restriktionen Zuw\u00e4chse an Macht und Popularit\u00e4t zu verschaffen.<\/p>\n<p>Aber Privatheit ist kein Luxusartikel. Sie ist der Raum, in dem der Mensch seine Identit\u00e4t bestimmt, den er f\u00fcr seine Selbstfindung ben\u00f6tigt. Der Anspruch auf eine gesch\u00fctzte Privatsph\u00e4re wurzelt in der Garantie der Menschenw\u00fcrde. Privatheit geh\u00f6rt zu den Strukturbedingungen einer funktionierenden Demokratie, nicht weniger als etwa die Presse- und Meinungsfreiheit. In der Schutzzone der Privatheit nimmt die Partizipation des aktiven Staatsb\u00fcrgers am politischen Prozess ihren Anfang. Hier, im Familien- und Freundeskreis, in pers\u00f6nlichen Briefen und Tageb\u00fcchern, an Stammtischen, Stra\u00dfenecken und in \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln, auf Schulh\u00f6fen und in Vereinen, in Bett, Bus und B\u00fcro entwickeln sich die Tendenzen der \u00f6ffentlichen Meinung, keimen Werturteile, Kritik und Protest. Grundbedingung f\u00fcr diesen Vorgang ist der ungenierte Austausch, die Freiheit zu schm\u00e4hen und zu preisen, die unverf\u00e4lschte Lust am R\u00e4sonnieren und Argumentieren, am Dozieren und Spotten, am Verfluchen und Verg\u00f6ttern. Unverf\u00e4lscht und ungeniert redet, lacht, flucht und schm\u00e4ht aber nur, wer sich unbelauscht und unbeobachtet<br \/>wei\u00df.<\/p>\n<p>Das Telefon ist als Medium f\u00fcr diesen elementaren Prozess schon weitgehend verdorben. Um die E-Mail Kontakte steht es nicht besser. Vorsicht und Zur\u00fcckhaltung sind bei vielen Menschen schon so sehr zur Gewohnheit geworden, dass sie sich dessen kaum noch bewusst sind. Heikles und Subversives, Deftiges und Bedenkliches, Intimes und Boshaftes werden unterdr\u00fcckt, abgeschw\u00e4cht oder verschl\u00fcsselt. Wenn man bedenkt, in welchem Umfang das Telefon und zunehmend die E-Mail auch der privaten Kommunikation dienen, wiegt der Verlust f\u00fcr die Demokratie schwer. Es ist abzusehen, dass auch in \u00f6ffentlichen R\u00e4umen das Gef\u00fchl, beobachtet und belauscht zu werden, wachsen wird. Nachdem inzwischen selbst die eigenen vier W\u00e4nde objektiv nicht mehr vor Lauschangriffen sicher sind, droht ein Zivilisationsverlust, der unsere Demokratie ver\u00e4ndern wird.<\/p>\n<p>Schutzanspruch f\u00fcr Freiheitsrechte<\/p>\n<p>Im Visier der B\u00fcrgerrechtsorganisationen ist das Eindringen des Staates mit seinen repressiven und pr\u00e4ventiven Organen. Diese Blickrichtung bleibt richtig und wichtig. Die Diskussionen um die Antiterrorgesetze lassen daran keinen Zweifel. Doch die Freiheitsrechte sind auch von anderer Seite bedroht. Die Chefetagen der gro\u00dfen Wirtschaftsunternehmen sind Machtzentren, die Menschenschicksale bestimmen und ihren Profitinteressen unterwerfen. Geheimdienste anderer Staaten h\u00f6ren unsere Telefongespr\u00e4che in weit gr\u00f6\u00dferem Umfang ab als offizielle staatliche Stellen unseres Landes im Rahmen der gerichtlich angeordneten Telefon\u00fcberwachung.<\/p>\n<p>Gegen diese Bedrohungen der B\u00fcrgerfreiheiten durch private M\u00e4chte ist der Staat zum Schutz verpflichtet. Den Freiheitsrechten des Grundgesetzes wohnt ein Schutzgebot inne. Der Staat darf nicht unt\u00e4tig zusehen, wenn Grundrechte im Privatrechtsverkehr, im Arbeitsverh\u00e4ltnis, in den Medien oder anderswo verletzt wer21 den. Dieser Aspekt des aktiven Grundrechtsschutzes ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fest etabliert. Welche Schutzma\u00dfnahmen ergriffen werden sollen, m\u00fcssen in erster Linie die staatlichen Stellen in eigener Verantwortung entscheiden. Der Handlungsspielraum ist auch deshalb betr\u00e4chtlich, weil sich bei Konflikten unter Privaten gew\u00f6hnlich zwei Grundrechtspositionen so gegen\u00fcberstehen, dass der Schutz der einen Position nur auf Kosten der anderen erreicht werden kann. Aber es gibt eine untere Interventionsgrenze, an der der Staat handeln muss, um seinem verfassungsrechtlich verankerten Schutzauftrag gerecht zu werden.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat Schutzpflichten etwa im Arbeitsverh\u00e4ltnis eingefordert, so beim K\u00fcndigungsschutz oder im Zusammenhang mit einem kritischen Artikel eines Lehrlings in einer Sch\u00fclerzeitung. Eingegriffen hat es auf dieser Grundlage auch in das Vertragsrecht, und zwar zugunsten einer unerfahrenen und verm\u00f6genslosen Frau, die zur \u00dcbernahme einer unverantwortlichen B\u00fcrgschaftsverpflichtung gedr\u00e4ngt worden war. Schlie\u00dflich sind auch die beiden Abtreibungsurteile Beispiele f\u00fcr das Bem\u00fchen um staatliche Schutzpflichten zugunsten von Grundrechten.<\/p>\n<p>Schutz der Freiheitsrechte einfordern<\/p>\n<p>B\u00fcrgerrechtsvereinigungen m\u00fcssen st\u00e4rker als bisher die Schutzpflichten des Staates einfordern. Es ist an der Zeit, den Staat auch als Verb\u00fcndeten im Kampf um die Verwirklichung von Menschenw\u00fcrde und Freiheitsrechten wahrzunehmen. Das ist zwar eine ungewohnte Sicht f\u00fcr Organisationen, die bisher ihr Hauptaugenmerk auf die Wahrung von B\u00fcrgerfreiheiten vor staatlichen Eingriffen richten. Aber sie ist auch nicht neu. Im Grundrechte Report 2002 haben sich Peter Grottian mit der verdeckten Armut in unserer Gesellschaft und Tobias Baur mit menschenunw\u00fcrdigen Bedingungen in Pflegeheimen befasst und damit Schutzpflichten des Staates angemahnt. Welch ein weites Feld sich hier er\u00f6ffnet, wird deutlich, wenn man sich vergegenw\u00e4rtigt, dass Umweltbelastungen auch Grundrechtsgef\u00e4hrdungen darstellen, dass Bildungsnotstand gleichzeitig Grundrechtsnotstand bedeutet, dass Arbeitnehmerschutz auch Grundrechtsschutz ist.<\/p>\n<p>Wahrung der Menschenw\u00fcrde in unserer Zeit erfordert eine Ausweitung des Blickwinkels in die angedeutete Richtung. Wir k\u00f6nnen uns nicht damit zufrieden geben, dass es gen\u00fcgend Organisationen f\u00fcr jedes der genannten Themenfelder gibt, Naturschutzverb\u00e4nde, Gewerkschaften, Verb\u00e4nde der Wohlfahrtspflege und andere mehr. Ihr Bet\u00e4tigungsfeld reicht weit \u00fcber den Schutz von Grundrechten hinaus, ist h\u00e4ufig interessengebunden und unspezifisch.<\/p>\n<p>Es bleibt gen\u00fcgend Raum f\u00fcr eine an den Freiheits- und Teilhaberechten des Grundgesetzes orientierte Sicht, wie sie B\u00fcrgerrechtsorganisationen in qualifizierter Weise einbringen k\u00f6nnen. Speziell um den Schutz der Privatheit haben sie stets in vorderster Front gek\u00e4mpft.<\/p>\n<p>Ein Beispiel f\u00fcr nahe liegende Schutzforderungen bietet Art. 10 GG, der das Post- und Telefongeheimnis sch\u00fctzt. Das Telefongeheimnis wird schon durch die offizielle Telefon\u00fcberwachung durch strafrechtliche Ermittlungsverfahren bedroht, aber mehr noch durch fremde Geheimdienste. Darauf ist schon hingewiesen worden. Das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG wird damit zum aktuellen Schutzpflichtthema. Die Frage, ob die technischen M\u00f6glichkeiten eines Schutzes vor unbefugtem Abh\u00f6ren ausgesch\u00f6pft sind oder ob es praktikable und wirksame Verschl\u00fcsselungsmethoden f\u00fcr den Telefonverkehr gibt, ist noch nicht abschlie\u00dfend \u00f6ffentlich er\u00f6rtert worden. Immerhin hat die Da tenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen vor einiger Zeit eine Software zur Verschl\u00fcsselung von E-Mails verteilt und zugleich \u00f6ffentlich davor gewarnt, dass diese ebenfalls dem Postgeheimnis unterliegende Kommunikation chronisch mitgelesen wird. Der Staat muss seine B\u00fcrger vor den Abh\u00f6rpraktiken der ausl\u00e4ndischen Geheimdienste sch\u00fctzen, keinesfalls darf er sie f\u00f6rdern, indem er die daf\u00fcr erforderlichen technischen Einrichtungen auf unserem Territorium duldet.<\/p>\n<p>Die erweiterte Sicht er\u00f6ffnet neue Kooperationsm\u00f6glichkeiten. Die genannten Organisationen, insbesondere die Gewerkschaften und Wohlfahrtsverb\u00e4nde sind nat\u00fcrliche Verb\u00fcndete im Kampf um die Bewahrung von menschenw\u00fcrdigen Verh\u00e4ltnissen in unserem Land. Sie werden gehaltvolle Unterst\u00fctzung von B\u00fcrgerrechtsvereinen nicht verschm\u00e4hen, und Letztere k\u00f6nnen von einer Kooperation ebenfalls nur profitieren.<\/p>\n<p>Der \u00f6ffentliche Einfluss der B\u00fcrgerrechtsorganisationen wird wachsen, wenn sie ihren Blick weiten und in neuer Formation antreten. Ihre Interventionen werden wirksamer, wenn sie sich nicht mehr darauf beschr\u00e4nken, Sicherheitspakete der Regierungen zu kritisieren und die Erosion der Grundrechte zu beklagen, so wichtig und unentbehrlich eine solche Kritik auch ist. Eine offensive Strategie muss hinzukommen. Der Staat muss gefordert, um nicht zu sagen herausgefordert werden. Er hat die Pflicht, Menschenw\u00fcrde und Freiheitsrechte aktiv zu sch\u00fctzen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[1021],"class_list":["post-10160","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","publikationen-1021"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das Ende der Privatheit. 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