{"id":10202,"date":"2002-03-20T12:20:00","date_gmt":"2002-03-20T11:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\/"},"modified":"2020-08-03T07:53:15","modified_gmt":"2020-08-03T05:53:15","slug":"toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2002\/publikation\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\/","title":{"rendered":"T\u00f6dlicher Brechmitteleinsatz. Gewaltsame Vergabe ist nicht zu vertreten"},"content":{"rendered":"<p>Frank Ulrich Montgomery<\/p>\n<p>Grundrechte-Report 2002, S. 79-84<\/p>\n<p>Der Tod eines Kameruners in Hamburg nach einem gewaltsamen Brechmitteleinsatz wirft die grunds\u00e4tzliche Frage nach der rechtlichen und medizinischen Zul\u00e4ssigkeit dieses Verfahrens auf.<\/p>\n<p>Dem Beschuldigten wird ein Brechmittel zur Einnahme angeboten. Dieser Saft &#150; in der Regel aus der mexikanischen Ipecacuanha- Wurzel gewonnen &#150; ist pharmakologisch im Wesentlichen harmlos. Man kann ihn Kindern geben, die etwas \u00abFalsches\u00bb gegessen haben. Nach der Einnahme l\u00f6st der Saft schnell mehrere heftige Brechattacken aus. Verweigert der Beschuldigte jedoch die Einnahme, wird ihm das Mittel mit Gewalt zugef\u00fchrt. Hierzu muss eine Sonde durch die Nase eingef\u00fchrt und bis in den Magen geschoben werden. Ist der Beschuldigte nicht kooperativ, wird er von mehreren Polizisten gewaltsam fixiert.<\/p>\n<p>Medizinisch bestehen die Gefahren der Verletzung der Speiser\u00f6hre (Perforation), der Fehlsondierung der Luftr\u00f6hre und schlie\u00dflich des Einatmens von Erbrochenem (Aspiration). Eine seltene Komplikation kann sich dar\u00fcber hinaus aus der Fixierung des Beschuldigten ergeben. Manipulationen am Hals k\u00f6nnen bei einem sehr erregten Menschen zu einem reflektorischen Herzstillstand f\u00fchren.<\/p>\n<p>Ziel des Brechmitteleinsatzes ist die Beweissicherung, um vermutliche Drogendealer des Handelns mit Drogen einwandfrei zu \u00fcberf\u00fchren. Dabei geht es sowohl um die Tatsache des Handelns an sich wie auch um die Menge der Drogen. Hieraus erge ben sich Konsequenzen f\u00fcr das Strafma\u00df. Es ist der nachvollziehbare Anspruch des Staates, diese Differenzierung durch Beweissicherung zu betreiben. Die Bestrafung der H\u00e4ndler ist eine Methode zur Eind\u00e4mmung des illegalen Handels.<\/p>\n<p>Der Brechmitteleinsatz wird auf der Grundlage des \u00a7 81a der StPO von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet. Hiernach darf eine k\u00f6rperliche Untersuchung des Beschuldigten zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die f\u00fcr das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere k\u00f6rperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der \u00e4rztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zul\u00e4ssig, wenn kein Nachteil f\u00fcr seine Gesundheit zu bef\u00fcrchten ist.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Beurteilung des Verfahrens aus \u00e4rztlicher Sicht sind also drei Fragen von Bedeutung: 1. Ist kein Nachteil f\u00fcr die Gesundheit des Beschuldigten zu bef\u00fcrchten? 2. Wird der Eingriff von einem Arzt nach den Regeln der \u00e4rztlichen Kunst vorgenommen? 3. Ist das Ergebnis des Einsatzes f\u00fcr das Verfahren von Bedeutung?<\/p>\n<p>Die dritte Frage ist aus \u00e4rztlicher Sicht am schwersten zu beantworten. Unstreitig ist, dass gro\u00dfe Mengen Drogen, die nachgewiesen werden, das Strafma\u00df erh\u00f6hen &#150; das rechtliche Verfahren bekommt ein anderes Gewicht. Andererseits kann aber der Umgang der Justiz mit den Beschuldigten in diesem Kontext nicht immer \u00fcberzeugen. So war der in Hamburg zu Tode gekommene Kameruner der Hamburger Polizei angeblich als \u00abIntensivdealer \u00bb bekannt. F\u00fcnfmal war er bereits ins Fahndungs netz der Polizei geraten und &#150; ohne Brechmitteleinsatz &#150; wegen Handelns mit Crack und Kokain angeklagt worden. Da er aber erst 18 oder 19 Jahre alt war, blieb ihm die Untersuchungshaft erspart. Stattdessen wurde er &#150; versehen mit der Auflage, sich nicht mehr in Hamburg aufhalten zu d\u00fcrfen &#150; wie schon zuvor wieder in seine Asylbewerberunterkunft nach Th\u00fcringen geschickt. Dennoch tauchte er binnen k\u00fcrzester Zeit wieder im Hamburger Drogenmilieu auf. F\u00fcr den jungen Mann aus Kamerun war also offenbar der sanktionierende Charakter der gegen ihn verh\u00e4ngten Ma\u00dfnahmen \u00fcberhaupt nicht nachzuvollziehen. Begangenes Delikt und erkennbar gewordene \u00abStrafe \u00bb standen f\u00fcr ihn in keinem rationalen Verh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p>Angesichts dieser Vorgeschichte bezweifle ich, dass das Ergebnis des Einsatzes f\u00fcr das Verfahren \u00fcberhaupt von Bedeutung war und somit die von \u00a7 81a StPO vorausgesetzte Relevanz gegeben war.<\/p>\n<p>Der Brechmitteleinsatz wurde im Institut f\u00fcr Rechtsmedizin von einem Arzt (einer \u00c4rztin) durchgef\u00fchrt. Schwer beurteilbar ist aber, ob dabei alles \u00abnach den Regeln der \u00e4rztlichen Kuns\u00bbt abgelaufen ist. Zum Redaktionsschluss lag das endg\u00fcltige Sektionsprotokoll noch nicht vor. Losgel\u00f6st vom Einzelfall muss aber dennoch die Frage erlaubt sein, ob das Verfahren an sich \u00fcberhaupt nach den Regeln der \u00e4rztlichen Kunst ablaufen kann. Gewaltanwendung in der Medizin ist ausschlie\u00dflich mit Einwilligung des Patienten m\u00f6glich. Bei eingeschr\u00e4nkter Urteilsf\u00e4higkeit greift die Unterstellung, man handele nur zu seinem Besten &#150; dies aber bezieht sich ausschlie\u00dflich auf das Wohl des Kranken, nicht auf den Anspruch des Staates auf Beweissicherung. Immer aber muss der Arzt die Grunds\u00e4tze beachten: \u00abNihil nocere\u00bb (Niemals schaden) und \u00abSalus aegroti suprema lex\u00bb (Die Gesundheit des Kranken ist oberstes Gebot). Das ist wohl auch gemeint, wenn der \u00a7 81a StPO explizit auf die Erbringung der Ein griffe von einem Arzt nach den Regeln der \u00e4rztlichen Kunst abstellt.<\/p>\n<p>Nun wird eingewendet, die Gewaltanwendung bei der Vergabe des Brechmittels sei n\u00f6tig, um die Gesundheit des Beschuldigten zu retten. Schlie\u00dflich best\u00fcnde ja die Gefahr, dass die in der Tat oft abenteuerlich verpackten \u00abDrogenk\u00fcgelchen \u00bb ihren Inhalt im Magen-Darm-Trakt des Beschuldigten von sich g\u00e4ben und ihn gef\u00e4hrdeten. Tats\u00e4chlich aber gibt es in der wissenschaftlichen Literatur keine Beweise, dass das gewollte Verschlucken von kleineren Drogenmengen beim Dealen zu gef\u00e4hrlichen Komplikationen f\u00fchrt. Unbestritten ist, dass Drogenkuriere, so genannte \u00abbody packer\u00bb, schon in gr\u00f6\u00dferer Zahl zu Tode gekommen sind. Diese haben aber ein Vielfaches der Menge Rauschgift in sich, oft hoch konzentriert und in vielen, deutlich gr\u00f6\u00dferen Einzelportionen verpackt. Bis zu 60 Kondome mit fast zwei Kilogramm Kokain sind beschrieben. Diese Situation ist daher mit der bei Kleindealern nicht vergleichbar.<\/p>\n<p>Und schlie\u00dflich darf ein \u00e4rztliches Argument nicht au\u00dfer Acht gelassen werden: Handelt der Arzt nicht zur Beweissicherung f\u00fcr den Staatsanwalt, sondern zur Lebensrettung f\u00fcr den Beschuldigten, entsteht ein klassisches Patient-Arzt-Verh\u00e4ltnis. Dieses aber unterliegt dann der \u00e4rztlichen Schweigepflicht nach \u00a7 203 StGB und \u00a7 9 (Muster-)Berufsordnung. Zus\u00e4tzlich hat der Arzt ein Zeugnisverweigerungsrecht nach \u00a7 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO. Ginge es also dem ausf\u00fchrenden Arzt wirklich um Lebensrettung, so m\u00fcsste er sich selbst die Frage stellen: Warum schluckt der Beschuldigte angesichts der Bedrohung nicht freiwillig das Brechmittel, obwohl er doch in all den F\u00e4llen, wo er nicht zum Brechmitteleinsatz musste, durch selbst herbeigef\u00fchrtes Erbrechen seine Handelsware wieder zutage f\u00f6rderte? Der Grund liegt &#150; klar erkennbar &#150; im Ziel des Verfahrens: Verhaftung und Strafe. In der Abw\u00e4gung zwischen Lebensrettung auf der einen Seite, Verhaftung und Strafe auf der anderen aber muss der Arzt sich klar f\u00fcr die Lebensrettung entscheiden. Das ist sein \u00e4rztlicher Auftrag.<\/p>\n<p>Es b\u00f6te sich also an, wenn das Leben des Beschuldigten in Gefahr ist, die Polizisten wegzuschicken, dem Beschuldigten das Brechmittel in die Hand zu geben, ihm den Weg zur Toilette zu weisen mit der Aufforderung, sich in die Toilette zu erbrechen und das Erbrochene fortzusp\u00fclen. Dann w\u00e4re zwar die Beweissicherung misslungen, das angeblich gef\u00e4hrdete Leben aber gerettet. Aus \u00e4rztlicher Sicht l\u00e4sst sich die Frage nach der Bef\u00fcrchtung von Nachteilen f\u00fcr die Gesundheit des Beschuldigten bei einer gewaltsamen Verabreichung des Brechmittels eindeutig mit \u00abJa\u00bb beantworten. Es bedurfte nicht erst eines Beweises, schon Monate vor dem t\u00f6dlichen Zwischenfall hat vielmehr die Kammerversammlung der Hamburger \u00c4rztekammer auf meinen Antrag hin den folgenden Beschluss gefasst:<\/p>\n<p>1. Die \u00c4rztekammer Hamburg erkl\u00e4rt die Gabe eines Brechmittels nur unter \u00e4rztlicher Aufsicht und nur bei qualifizierter Notfallbereitschaft f\u00fcr vereinbar mit dem \u00e4rztlichen Berufsethos. 2. Unter \u00e4rztlichen Gesichtspunkten ist die Vergabe von Brechmitteln gegen den Willen des Betroffenen nicht zu vertreten. Die \u00c4KHH wendet sich grunds\u00e4tzlich im Zusammenhang \u00e4rztlicher T\u00e4tigkeiten gegen Gewaltma\u00dfnahmen. 3. Beweissicherungsma\u00dfnahmen sind staatliche Ma\u00dfnahmen. An der Gewaltanwendung beteiligen sich \u00c4rzte nicht. 4. Kein Arzt kann zur Teilnahme an diesen Ma\u00dfnahmen gezwungen werden. Auf der Basis dieses Beschlusses scheint die Argumentation zul\u00e4ssig, dass gewaltsame Brechmitteleins\u00e4tze nach \u00a7 81a StPO gegen die Berufsordnung versto\u00dfen. Mit solchen theoretischen \u00dcberlegungen ist aber niemandem gedient &#150; uns \u00c4rzten am wenigsten. Blickt man nur auf die Konkurrenz zwischen einem von staatlichen Instanzen angewendeten Paragraphen der StPO und einer Regel der inner\u00e4rztlichen Berufsordnung, so verliert man das Entw\u00fcrdigende, Unmenschliche, ja Lebensgef\u00e4hrliche des Verfahrens aus den Augen.<\/p>\n<p>Ich sehe es daher als meine \u00e4rztliche Aufgabe an, der Politik klar zu machen, dass sie mit der Brechmittelvergabe den falschen Weg geht. \u00a7 81a StPO deckt das gew\u00e4hlte Verfahren nicht. Weder ist das Ergebnis von \u00fcberzeugender Bedeutung, noch lassen sich Gesundheitsrisiken wirklich ausschlie\u00dfen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[1022],"class_list":["post-10202","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","publikationen-1022"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>T\u00f6dlicher Brechmitteleinsatz. Gewaltsame Vergabe ist nicht zu vertreten - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2002\/publikation\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"T\u00f6dlicher Brechmitteleinsatz. Gewaltsame Vergabe ist nicht zu vertreten - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Frank Ulrich Montgomery Grundrechte-Report 2002, S. 79-84 Der Tod eines Kameruners in Hamburg nach einem gewaltsamen Brechmitteleinsatz wirft die grunds\u00e4tzliche Frage nach der rechtlichen und medizinischen Zul\u00e4ssigkeit dieses Verfahrens auf. Dem Beschuldigten wird ein Brechmittel zur Einnahme angeboten. Dieser Saft &#150; in der Regel aus der mexikanischen Ipecacuanha- Wurzel gewonnen &#150; ist pharmakologisch im Wesentlichen [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2002\/publikation\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2020-08-03T05:53:15+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"7\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/grundrechte-report\\\/2002\\\/publikation\\\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/grundrechte-report\\\/2002\\\/publikation\\\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\\\/\",\"name\":\"T\u00f6dlicher Brechmitteleinsatz. Gewaltsame Vergabe ist nicht zu vertreten - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2002-03-20T11:20:00+00:00\",\"dateModified\":\"2020-08-03T05:53:15+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/grundrechte-report\\\/2002\\\/publikation\\\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/grundrechte-report\\\/2002\\\/publikation\\\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/grundrechte-report\\\/2002\\\/publikation\\\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Grundrechte-Report\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/grundrechte-report\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Grundrechte-Report 2002\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/grundrechte-report\\\/2002\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"T\u00f6dlicher Brechmitteleinsatz. Gewaltsame Vergabe ist nicht zu vertreten\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"T\u00f6dlicher Brechmitteleinsatz. Gewaltsame Vergabe ist nicht zu vertreten - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2002\/publikation\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"T\u00f6dlicher Brechmitteleinsatz. Gewaltsame Vergabe ist nicht zu vertreten - Humanistische Union","og_description":"Frank Ulrich Montgomery Grundrechte-Report 2002, S. 79-84 Der Tod eines Kameruners in Hamburg nach einem gewaltsamen Brechmitteleinsatz wirft die grunds\u00e4tzliche Frage nach der rechtlichen und medizinischen Zul\u00e4ssigkeit dieses Verfahrens auf. Dem Beschuldigten wird ein Brechmittel zur Einnahme angeboten. Dieser Saft &#150; in der Regel aus der mexikanischen Ipecacuanha- Wurzel gewonnen &#150; ist pharmakologisch im Wesentlichen [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2002\/publikation\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2020-08-03T05:53:15+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"7\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2002\/publikation\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2002\/publikation\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\/","name":"T\u00f6dlicher Brechmitteleinsatz. Gewaltsame Vergabe ist nicht zu vertreten - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2002-03-20T11:20:00+00:00","dateModified":"2020-08-03T05:53:15+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2002\/publikation\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2002\/publikation\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2002\/publikation\/toedlicher-brechmitteleinsatz-gewaltsame-vergabe-ist-nicht-zu-vertreten-1\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Grundrechte-Report","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Grundrechte-Report 2002","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2002\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"T\u00f6dlicher Brechmitteleinsatz. Gewaltsame Vergabe ist nicht zu vertreten"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/10202","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=10202"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=10202"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=10202"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=10202"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=10202"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}