{"id":10210,"date":"1998-02-22T20:45:00","date_gmt":"1998-02-22T19:45:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/sozialstaat-und-gemeinwohl-reflexionen-eines-verfassungsvaters\/"},"modified":"2020-08-03T07:53:16","modified_gmt":"2020-08-03T05:53:16","slug":"sozialstaat-und-gemeinwohl-reflexionen-eines-verfassungsvaters","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1998\/publikation\/sozialstaat-und-gemeinwohl-reflexionen-eines-verfassungsvaters\/","title":{"rendered":"Sozialstaat und Gemeinwohl. Reflexionen eines Verfassungsvaters"},"content":{"rendered":"<p>Hannsheinz Bauer<\/p>\n<p>Grundrechte-Report 1998, S. 15-22<\/p>\n<p>Vor 50 Jahren trat der Parlamentarische Rat zusammen, um das Grundgesetz f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten. Inzwischen hat sich eine rasante Entwicklung vollzogen, zum Beispiel im technischen Bereich: elektronische Informationssysteme, Raumfahrt, Gentechnik. F\u00fcr mich als letztes noch lebendes Mitglied des Parlamentarischen Rats stellt sich die Frage, ob dadurch die &#8211; zun\u00e4chst provisorisch gedachte &#8211; Verfassung nicht \u00fcberholungsbed\u00fcrftig geworden sein mu\u00df. Gelten damalige Grundforderungen f\u00fcr den staatlichen Aufbau noch? Oder zeichnet sich eine andere Republik ab, die wir 1948\/49 nicht erahnen konnten?<\/p>\n<p>Wirtschaftsmacht und Demokratie-Verst\u00e4ndnis<\/p>\n<p>Der Art. 20 GG legt als ehernes Prinzip einer Demokratie fest, da\u00df alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Der Parlamentarische Rat formulierte es bewu\u00dft so markant (markanter als die vorausgegangene bayerische Verfassung von 1946: &#8222;Tr\u00e4ger der Staatsgewalt ist das Volk&#8220;), da man plebiszit\u00e4re Elemente wie Volksbegehren, Volksentscheid, Urwahl des Bundespr\u00e4sidenten gerade nicht einbauen wollte.<\/p>\n<p>Schon seit Ludwig Erhards Zeiten als Wirtschaftsminister und Bundeskanzler (1949-1966) wurde in der Politik viel vom &#8222;Primat der Wirtschaft&#8220; gesprochen, in dem Sinne, da\u00df unternehmerische Initiative als Motor und bestimmender Faktor wirtschaftlicher Prosperit\u00e4t f\u00fcr alle zu werten sei. Da in der Marktwirtschaft die Preisbildung origin\u00e4r bei Industrie, Handel und Gewerbe liegt, hat das Unternehmertum ohnehin eine dominierende Position, w\u00e4hrend die Arbeitnehmer und Verbraucher auf die Ma\u00dfgaben der Inhaber der Produktionsinstrumentarien allenfalls sekund\u00e4r reagieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im gro\u00dfen und ganzen blieb in der \u00c4ra des Wiederaufbaus und des &#8222;Wirtschaftswunders&#8220; das soziale Klima so frei von Turbulenzen, da\u00df wir von Nachbarl\u00e4ndern um den sozialen Frieden beneidet wurden. Soziale Fortschritte wurden erreicht: Betriebsverfassungsrecht, Dynamisierung der Renten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.<\/p>\n<p>Doch ein brisantes Problem r\u00fcckt ins Blickfeld: die Unternehmenskonzentration &#8211; zun\u00e4chst im nationalen, dann zunehmend im internationalen Bereich, wozu der sich allm\u00e4hlich anbahnende europ\u00e4ische Zusammenschlu\u00df und die Export-Erfolge auf den Weltm\u00e4rkten ebenso beitrugen wie die Globalisierung. Die Machtzusammenballung in Form von Konzernen, Trusts, Kartellen begleitet die wirtschaftliche Entwicklung seit erdenklicher Zeit: Schon 1867 hat Karl Marx im Kapital den Konzentrationsproze\u00df als wesentliches Merkmal des kapitalistischen Systems herausgestellt, und in diesem Punkt hat sich seine Darstellung als zutreffend erwiesen. Beim Fusionieren oder Aufsaugen von Betrieben und der damit verbundenen Rationalisierung gehen Arbeitspl\u00e4tze in betr\u00e4chtlicher Zahl verloren. Dieser Proze\u00df setzt sich unaufhaltsam fort. Berichte dar\u00fcber finden sich regelm\u00e4\u00dfig im Wirtschaftsteil der Zeitungen. Einige willk\u00fcrlich aufgez\u00e4hlte Beispiele aus j\u00fcngerer Zeit: Drei gro\u00dfe Zuckerfabriken in Norddeutschland fusionieren nach s\u00fcddeutschem Vorbild; Philips und Grundig; Versandhaus Otto und Baur (Burgkunstadt); Bayerische Vereinsbank und Hypobank; Mannesmann und Fichtel &#038; Sachs; BMW und British Rover\/Rolls Royce; Thyssen und Krupp; Touristik Union International und Hapag Lloyd\/Preuss_ag; Bank f\u00fcr Gemeinwirtschaft und Cr\u00e9dit Lyonnais; Siemens und British Nuclear Fuels mit Auswirkungen auf den Weltmarkt bei Uranbeschaffung, Brennelementeversorgung, Nuklearservice, Forschung etc.<\/p>\n<p>Zu den Konzentrationsfolgen geh\u00f6rt das Ladensterben im Einzelhandel infolge von Offensiven der Gro\u00dfhandelsketten auf der &#8222;gr\u00fcnen Wiese&#8220;, wodurch mittelst\u00e4ndische Firmen zugrunde gehen. Solche Fusions- und Vernichtungsstrategien finden ihren Niederschlag im sozialen Klima der einzelnen Volkswirtschaften. Das Muster f\u00fcr diese Entwicklung zum Hochkapitalismus zeigt sich in den USA. Die These von den &#8222;Selbstheilungskr\u00e4ften&#8220; des Marktes und seiner &#8222;Selbstregulierung&#8220; ist ad absurdum gef\u00fchrt und hat sich als leere Propagandafloskel erwiesen. Auch ein Wirtschaftsaufschwung belebt den Arbeitsmarkt nicht mehr. Der fromme Wunsch nach einer Halbierung der Erwerbslosenzahl ist unter diesen Bedingungen zwischenzeitlich als Illusion abgeschrieben. Ist im System ungebremster freier Marktwirtschaft das Millionenheer der Menschen ohne festen Arbeitsplatz als unvermeidlich hinzunehmen?<\/p>\n<p>Weil aus betriebswirtschaftlichen Gr\u00fcnden jede M\u00f6glichkeit genutzt wird, an Lohnkosten und Arbeitspl\u00e4tzen zu sparen, bl\u00fcht die Besch\u00e4ftigung von Niedrigstlohnempf\u00e4ngern, die mit zwielichtigen Methoden aus den nicht zur Europ\u00e4ischen Union z\u00e4hlenden Staaten mit geringstem Lebensstandard und h\u00f6chster Arbeitslosigkeit angeheuert werden &#8211; von fast legalen polnischen Erntehelfern bis zu portugiesischen Arbeiterkolonnen. Dieser auch durch intensivste Kontrollen kaum zu verhindernde Handel mit menschlicher Arbeitskraft ist Betrug an der einheimischen Volkswirtschaft, an den Rentenversicherungstr\u00e4gern, den Krankenkassen, der Bundesanstalt f\u00fcr Arbeit, denen auf diesem Wege viele Beitragszahler entzogen werden; zum Ausgleich der Sozialhaushalte w\u00e4re das Geld bitter n\u00f6tig. Wenn super-liberale Freiwirtschaftler zudem die Einbeziehung der vielen Millionen bislang beitragsfreien 610\/520-Mark-Jobs in die Sozialversicherung energisch ablehnen, wird die Strategie deutlich: ihren Anteil an Sozialversicherungsleistungen einzusparen, um Kosten abzusch\u00fctteln &#8211; mit dem Resultat, da\u00df die bereits heute unertr\u00e4glichen Defizite weiter anwachsen und auf die gro\u00dfe Masse der kleinen Steuerzahler abgew\u00e4lzt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Der systemimmanente Zwang zur gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Senkung der Produktionskosten f\u00fchrt dar\u00fcber hinaus zum Transfer der Herstellungsmechanismen in &#8222;Billiglohnl\u00e4nder&#8220;, d. h. in L\u00e4nder ohne den Sozialstandard, wie er im Herzen Europas im Zuge der Industrialisierung \u00fcber lange Zeit entstanden ist. Im Inland hat sich diese unr\u00fchmliche Strategie zum Generalangriff auf die Restmerkmale von &#8222;sozialer Marktwirtschaft&#8220; ausgeweitet. Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG soll letztlich ganz ausgeh\u00f6hlt und seiner Inhalte beraubt werden.<\/p>\n<p>Bei Fusionen und Verlagerungen &#8211; nicht nur in der Gro\u00dfindustrie, sondern auch bereits im mittelst\u00e4ndischen Bereich &#8211; werden oft Manager mit anderer Staatsangeh\u00f6rigkeit eingesetzt, die, wenn es um Bilanzen und Ertr\u00e4ge oder ums Personal geht, deutscher Jurisdiktion entzogen sind. Wenn auf dem weiten Feld internationalen Privatrechts, besonders des Gesellschafts- und Steuerrechts, verschiedenartige Normen zusammentreffen, ergeben sich schwierige Rechtsfragen. Die staatliche Finanz-, Steuer- und Arbeitsmarktpolitik kann unterlaufen werden, was sich durch Betriebspr\u00fcfung kaum noch kontrollieren l\u00e4\u00dft. Die wirtschaftliche Entwicklung stellt Parlament und Regierung vor vollendete Tatsachen; beide erfahren h\u00e4ufig erst nach Vertragsabschl\u00fcssen von Vorg\u00e4ngen gr\u00f6\u00dfter Tragweite. Im Vorfeld solcher Abschl\u00fcsse finden Diskussionen wohl allenfalls zwischen Experten des Wirtschaftsministeriums und des Kartellamts statt &#8211; die \u00d6ffentlichkeit aber bleibt ahnungslos. Das Kartellamt befindet sich zudem ohnehin in einer schwachen Position; es kann durch den Einflu\u00df der Regierung faktisch ausgehebelt werden.<\/p>\n<p>Fazit: Das Volk als &#8222;Souver\u00e4n&#8220; bleibt trotz aller Staatsgewalt, die von ihm ausgehen soll, auf diesen Schaupl\u00e4tzen wirtschaftlicher Machtentfaltung ausgeschaltet und kann auch indirekt, \u00fcber die Wahl seiner Repr\u00e4sentanten, keinen Einflu\u00df aus\u00fcben, weil in einer ungez\u00fcgelten Marktwirtschaft weder Parteien noch Abgeordnete legal einzugreifen verm\u00f6gen und eine nachtr\u00e4gliche Kontrolle sinnlos w\u00e4re. Die Entwicklung l\u00e4uft also am Parlament vorbei, \u00fcber den Bundestag hinweg.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Paukenschl\u00e4ge in dieser Demonstration wirtschaftlicher Macht sorgt dann der Pr\u00e4sident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) Hans-Olaf Henkel. Unverhohlen versucht er sich als &#8222;System-Ver\u00e4nderer&#8220; und fordert konkret nicht nur eine \u00c4nderung des Wahlrechts, sondern auch eine Beschneidung der f\u00f6deralen Struktur. Dabei waren es bei Schaffung des Grundgesetzes gerade konservative Politiker, die sich f\u00fcr eine einflu\u00dfreiche L\u00e4nderkammer (Bundesrat) stark machten. Auch \u00fcber ein Mehrheitswahlrecht lie\u00dfe sich keine (noch) unternehmerfreundlichere Regierung garantieren &#8211; es sei denn, man beabsichtige, noch gro\u00dfz\u00fcgigere anf\u00e4llige Medien zu unterst\u00fctzen und beeinflu\u00dfbare Privatsender aufzukaufen.<\/p>\n<p>Die Pr\u00e4sidenten des BDI und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde (BDA) sind &#8211; zumal sich die Entwicklung zum Hochkapitalismus beschleunigt &#8211; in unserem Staat sehr m\u00e4chtige, hoch angesehene Verbandssprecher geworden. Aber Staatsm\u00e4nner mit verfassungsrechtlicher Kompetenz sind sie nicht. Wenn sie die gesellschaftliche Ordnung der Republik ver\u00e4ndern wollen, m\u00fcssen sie in ihre Schranken verwiesen werden, damit nicht aus dem &#8222;Primat der Wirtschaft&#8220; ein Diktat der Wirtschaft wird.<\/p>\n<p>Eigentum verpflichtet<\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung des Eigentums ist von alters her in fast allen demokratischen Verfassungen verankert &#8211; denn die Menschen h\u00e4ngen am Eigentum. \u00dcber die Problematik einer Einschr\u00e4nkung von Eigentumsrechten diskutierte, bevor sich der Parlamentarische Rat damit befa\u00dfte, 1946 die bayerische Verfassungsversammlung. Dort bezogen sich die aus dem Schweizer Exil zur\u00fcckgekehrten Mitglieder Wilhelm Hoegner und Hans Nawiasky auf Regelungen im Schweizer Zivilgesetzbuch, das sich mehr an das altdeutsche &#8222;Gemeineigentum&#8220; anlehnt, statt der r\u00f6misch-rechtlichen Auffassung zu folgen, die dem Eigent\u00fcmer das Recht gibt, seine &#8222;Sache&#8220; (womit auch Tiere einbezogen sind) nach Belieben auszunutzen. Diese Auffassung pr\u00e4gt auch das &#8222;Sachenrecht&#8220; im b\u00fcrgerlichen Gesetzbuch, so da\u00df beispielsweise in besonders sch\u00f6nen Landschaften das Betreten von Flu\u00df- und See-Ufern, von W\u00e4ldern und Bergen durch Verbotstafeln mit der Aufschrift &#8222;Privat&#8220; untersagt ist. In Bayern wurde durch eine besondere Bestimmung der Landesverfassung ein allgemeines Zutrittsrecht geschaffen.<\/p>\n<p>Ob der Eigent\u00fcmer das Recht hat, seine &#8222;Sache&#8220; uneingeschr\u00e4nkt zu nutzen, war stets die Ausgangsfrage, wenn es um Sozialisierung oder Mitbestimmung ging. In der Nachkriegszeit wurde das Eigentumsrecht nicht absolut gesetzt. Wer erinnert sich heute daran, da\u00df die rheinische CDU damals in ihrem &#8222;Ahlener Programm&#8220; unter bestimmten Voraussetzungen ausdr\u00fccklich die Vergesellschaftung vorgesehen hat? Das Grundgesetz enth\u00e4lt in seinem Art. 15 diese M\u00f6glichkeit noch als &#8222;Kann-Vorschrift&#8220;. In Bayern waren 1946 trotz absoluter CSU-Mehrheit zwingende Mu\u00df-Normen beschlossen worden. In der Landesverfassung ist klar formuliert &#8222;Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl&#8220; (Art. 3). &#8222;Eigentumsordnung und Eigentumsgebrauch haben auch dem Gemeinwohl zu dienen&#8220; (Art. 103, Abs. 2). &#8222;Die gesamte wirtschaftliche T\u00e4tigkeit dient dem Gemeinwohl&#8220; (Art. 151, Abs. 1). &#8222;Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen findet ihre Grenzen in der R\u00fccksicht auf den N\u00e4chsten und die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls&#8220; (Art. 151, Abs. 2). In Bonn w\u00e4hlte man nur eine schwache Soll-Vorschrift (Art. 14 GG).<\/p>\n<p>Auch ohne Sozialisierung wird in einem sozial angelegten Volksstaat immer wieder die Frage auftauchen, ob und inwieweit Eigentum eingeschr\u00e4nkt werden kann oder soll. Angedeutet findet sie sich etwa in Art. 74 GG (konkurrierende Gesetzgebung) in den Ziffern 11, 15, 16. Darauf fu\u00dft z. B. die Kartellgesetzgebung.<\/p>\n<p>Gnadenloses Konkurrenzdenken<\/p>\n<p>Die damalige Aufgeschlossenheit f\u00fcr das Gemeinwohl besteht nicht mehr. In den K\u00f6pfen der Menschen ist ein Wandel vor sich gegangen. Der Begriff ist zwar im Wortschatz noch vorhanden, er wurde jedoch im Laufe der Jahre entwertet und stark demontiert. In der herrschenden Meinung scheint er \u00fcberfl\u00fcssig, fast verp\u00f6nt zu sein.<\/p>\n<p>Hier sieht sich der Betrachter der Zeitl\u00e4ufte mit dem &#8222;Zeitgeist&#8220; konfrontiert, mit dem sich jeder befassen mu\u00df, der sich um eine tolerante, auf Ausgleich, humanes Miteinander und ehrliche Kooperation aufbauende moderne Demokratie bem\u00fcht. Die Aussichten sind allerdings tr\u00fcbe, fast trostlos. Die Mentalit\u00e4t hat sich diametral ge\u00e4ndert. Wir leben in einer raffgierigen Konsumgesellschaft. Wettstreit und Eigensucht sind die Antriebskr\u00e4fte nicht nur in der Wirtschaft, sondern sie greifen auch auf andere Lebensbereiche \u00fcber, so da\u00df etwa die Geisteswissenschaften und das Bildungswesen ans Ende der Wertskala geraten. \u00dcberlieferte ethische Normen und immaterielle Bindungen gehen verloren. Schn\u00e4ppchen- und Vorteilsdenken bestimmt nicht nur das Einkaufsverhalten, sondern f\u00fchrt mit innerem Zwang zum \u00dcberrunden und Ausschalten von Konkurrenz, zu r\u00fccksichtslosem Ellenbogengebrauch. Diese r\u00fcde Praxis wird den Beteiligten kaum bewu\u00dft. Man sp\u00fcrt nicht, da\u00df das Streben nach dem gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Vorteil, die \u00dcbervorteilung und der Straftatbestand Vorteilsnahme (im \u00f6ffentlichen Dienst) nahe beieinanderliegen. Gleichwohl findet eine &#8211; von Kirchensprechern beider gro\u00dfer Konfessionen geforderte &#8211; Generaldebatte \u00fcber die Anerkennung elementarer Grundwerte als unerl\u00e4\u00dflichen Konsens nicht statt; die Politik f\u00fcrchtet, beim W\u00e4hlervolk anzuecken und Stimmen zu verlieren. In der uniformen kapitalistischen Massengesellschaft wird weiter auf Individualismus, Eigeninitiative, Personalismus, Unternehmerdenken gesetzt. Man fordert Unternehmer-Mut, der sich in der Neugr\u00fcndung von Betrieben \u00e4u\u00dfern soll; dabei verschweigt man jedoch, da\u00df, wenn die Kaufkraft der Verbraucher nicht angehoben wird, Neu-Unternehmer trotz staatlicher Anlauf-F\u00f6rderung entweder selbst auf der Strecke bleiben oder bei der Konkurrenz die Zahl von Insolvenzen weiter erh\u00f6hen. Alle gutgemeinten Appelle zu Optimismus oder einem &#8222;Ruck durch das ganze Land&#8220; (Bundespr\u00e4sident Roman Herzog) m\u00fcssen verhallen, solange wirtschaftlicher Gewinn um jeden Preis, also unter restloser Aussch\u00f6pfung aller Freiheiten, als einziges Ziel und das Geld als Ma\u00dfstab aller Dinge gilt, als Garant f\u00fcr die K\u00e4uflichkeit aller G\u00fcter.<\/p>\n<p>Zivilcourage ist geboten<\/p>\n<p>Zum Demokratieverst\u00e4ndnis geh\u00f6rt die innere Verpflichtung auf den Gemeinschaftsgeist, die Mitverantwortung f\u00fcr ein gemeinsames &#8222;gro\u00dfes Ganzes&#8220;, verbunden mit dem Willen, durch pers\u00f6nliches Engagement einen eigenen Beitrag zum Gedeihen des Staats und zur Wohlfahrt seiner B\u00fcrger einzubringen &#8211; ebenso wie die Erkenntnis, da\u00df uferlose Freiheit ohne ein Minimum an Selbstbeschr\u00e4nkung und Disziplin, ohne einen Mindestkonsens \u00fcber ethische Prinzipien eine Gesellschaft zerbr\u00f6selt. Der Aufruf zur Bewu\u00dftseins\u00e4nderung mu\u00df bei jedem einzelnen ansetzen, intensiv zuerst auf allen Ebenen der Erziehung: in der Familie, den Schulen, in der beruflichen Bildung sowie auch in den Hochschulen.<\/p>\n<p>Welche Partei, welche Politiker bringen &#8211; auch gegen\u00fcber einer bei diesem Thema zun\u00e4chst tauben Massengesellschaft &#8211; gen\u00fcgend Zivilcourage auf, eine Bewegung unter dem Losungswort &#8222;Rettet das Gemeinwohl!&#8220; einzuleiten, aus der sich eine dem Verfassungsauftrag entsprechende, dem Gemeinschaftssinn verpflichtete sozialstaatliche Demokratie von Zukunftshoffnung und Bestand entwickeln k\u00f6nnte? Hier liegt die Chance, Politikverdrossenheit und Lethargie zu bek\u00e4mpfen und, damit eine humane Gesellschaft gedeihe, auf der Basis des Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchls und -spiels die Zukunft zu gestalten.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[1023],"class_list":["post-10210","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","publikationen-1023"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Sozialstaat und Gemeinwohl. 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