{"id":10218,"date":"1998-02-22T20:05:00","date_gmt":"1998-02-22T19:05:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/keine-privatsache-vergewaltigung-in-der-ehe\/"},"modified":"2021-09-04T14:20:50","modified_gmt":"2021-09-04T12:20:50","slug":"keine-privatsache-vergewaltigung-in-der-ehe","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1998\/publikation\/keine-privatsache-vergewaltigung-in-der-ehe\/","title":{"rendered":"Keine Privatsache: Vergewaltigung in der Ehe"},"content":{"rendered":"<p>Christa Stolle<\/p>\n<p>Grundrechte-Report, S. 60-64<\/p>\n<p>Jahrzehntelang galten Ehefrauen als &#8222;nicht vergewaltigbar&#8220;. Bis zum Mai 1997 waren eheliche Vergewaltigung und eheliche sexuelle N\u00f6tigung nicht nach den Strafgesetzbuch-Paragraphen 177 und 178 strafbar. Dort hie\u00df es: &#8222;Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenw\u00e4rtiger Gefahr f\u00fcr Leib oder Leben zum au\u00dferehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten n\u00f6tigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. In minder schweren F\u00e4llen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren.&#8220; Gleiches galt bei sexueller N\u00f6tigung.<\/p>\n<p>Der K\u00f6rper der Ehefrau hatte jedoch ihrem Gatten uneingeschr\u00e4nkt zur Verf\u00fcgung zu stehen. Der Schutz von Ehe und Familie wog mehr als die sexuelle Selbstbestimmung der Frau und der Schutz der Kinder vor Mi\u00dfhandlungen. Von dem ideologisierten Bild der Familie als Hort von Liebe, Verst\u00e4ndnis und Frieden, in dem gl\u00fcckliche Kinder aufwachsen, sollten wir uns schon l\u00e4ngst verabschiedet haben. Aber konservative Politiker und Politikerinnen schaffen es immer wieder, dieses kleinb\u00fcrgerliche Familienideal hochzuhalten und damit die Realit\u00e4t, die t\u00e4gliche Gewalt gegen Frauen und Kinder, zu leugnen. In die vermeintlich gl\u00fcckliche Familie hat sich der Staat nicht einzumischen.<\/p>\n<p>So vertrat Generalstaatsanwalt Hans-Joachim Ulrich noch 1987 die These: &#8222;Das Intimleben von Eheleuten ist f\u00fcr den Staat tabu.&#8220; Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang von Stetten ging noch weiter und verk\u00fcndete 1995 im Rahmen der Strafrechts\u00e4nderungsdebatte zur Vergewaltigung in der Ehe: &#8222;Die Ehe ist eine Geschlechtsgemeinschaft und verpflichtet grunds\u00e4tzlich zum ehelichen Verkehr. Die Verweigerung von Anfang an ist unter Umst\u00e4nden Aufhebungsgrund, die sp\u00e4tere Verweigerung Scheidungsgrund. Zum ehelichen Leben geh\u00f6rt auch, die Unlust des Partners zu \u00fcberwinden. Der Ehemann ist nicht darauf aus, ein Verbrechen zu begehen &#8211; manche M\u00e4nner sind einfach rabiater.&#8220;<\/p>\n<p>Wie rabiat deutsche Ehem\u00e4nner vorgehen, davon k\u00f6nnen Mitarbeiterinnen von Frauenh\u00e4usern berichten: 40000 Frauen fliehen in Deutschland j\u00e4hrlich vor ihren gewaltt\u00e4tigen M\u00e4nnern ins Frauenhaus. Sie lassen alles zur\u00fcck: die vertraute Wohnung, pers\u00f6nliche Habe und ihr soziales Umfeld. Auch andere Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Zwei Drittel aller Vergewaltigungen sind Beziehungstaten, d. h., Opfer und T\u00e4ter kennen sich. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) erstellte im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine Studie, nach der jede siebte Frau im Alter zwischen 20 und 59 Jahren in ihrem Leben einmal Opfer einer Vergewaltigung oder sexuellen N\u00f6tigung im strafrechtlichen Sinn wurde. 74 Prozent der Opfer lebten zum Tatzeitpunkt mit dem T\u00e4ter in einem Haushalt zusammen. Das KFN nimmt aufgrund seiner umfangreichen Untersuchungen an, da\u00df zwischen 1987 und 1991 sch\u00e4tzungsweise 350000 Frauen von ihren Ehem\u00e4nnern vergewaltigt oder von sonstiger sexualisierter Gewalt betroffen waren. Nur 7 Prozent dieser Frauen haben \u00fcberhaupt eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Nach dem alten Recht h\u00e4tte der T\u00e4ter wenigstens wegen K\u00f6rperverletzung und N\u00f6tigung verurteilt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Es gibt ein ermutigendes Klima f\u00fcr gewaltt\u00e4tige Verhaltensweisen von M\u00e4nnern. Dazu tragen milde Urteile f\u00fcr Vergewaltiger und die schlampige polizeiliche Verfolgung m\u00e4nnlicher Gewalttaten gegen Frauen und M\u00e4dchen bei. Vergewaltigung in der Ehe wird als Privatsache gesehen und nicht als Verbrechen. Dar\u00fcber hinaus hat die Frauenbewegung lange gebraucht, um deutlich zu machen, da\u00df Vergewaltigung nichts mit Sexualit\u00e4t zu tun hat, sondern ein Gewaltdelikt ist. Den T\u00e4tern geht es nicht um die Befriedigung sexueller Lust, sondern um Unterwerfung und Dem\u00fctigung der Frauen. Noch immer geistert das Klischee vom Triebt\u00e4ter (&#8222;Triebstau&#8220;, &#8222;sexueller Notstand&#8220;) durch die K\u00f6pfe vieler Richter, die dann allzu leicht bereit sind, milde Urteile zu f\u00e4llen und damit die T\u00e4ter jeder Verantwortung entziehen.<\/p>\n<p>Daraus erkl\u00e4rt sich, warum der Bundestag und der Bundesrat 25 Jahre gebraucht haben, Vergewaltigung unter Strafe und damit die Vergewaltigung innerhalb und au\u00dferhalb der Ehe strafrechtlich gleichzustellen. Am 15. Mai 1997 entschied schlie\u00dflich eine \u00fcberw\u00e4ltigende Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier \u00fcber alle Fraktionsgrenzen hinweg f\u00fcr die sexuelle Selbstbestimmung der Ehefrau.<\/p>\n<p>Im Jahr 1972 brachten die Sozialdemokraten erstmals einen Reformvorschlag ein und scheiterten an den Ehesch\u00fctzern. Ende der achtziger Jahre versuchten es die Gr\u00fcnen-Frauen erneut und kapitulierten vor der Lebenssch\u00fctzerlobby, die bef\u00fcrchtete, da\u00df Frauen ihre Ehem\u00e4nner einer Vergewaltigung bezichtigen k\u00f6nnten, um mit Hilfe der kriminologischen Indikation ganz legal abtreiben zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im Sommer 1994 begann eine neue Initiative, getragen von verschiedenen Parlamentarierinnen und Frauenorganisationen wie terre des femmes. Eine dreij\u00e4hrige intensive Vernetzungs- und Lobbyarbeit f\u00fchrte schlie\u00dflich doch zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe ohne Wenn und Aber.<\/p>\n<p>Mehrmals blockierten verschiedene Spezialklauseln die Gesetzes\u00e4nderung &#8211; Zugest\u00e4ndnisse an den Artikel 6, Abs. 1: &#8222;Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichn Ordnung.&#8220; Als erste geh\u00f6rte dazu die &#8222;Vers\u00f6hnungsklausel&#8220;, die von der SPD und der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger favorisiert wurde. Sie sah vor, da\u00df ein Gericht die Strafe mildern oder sogar ganz von ihr absehen konnte, wenn dies &#8222;im Interesse der Aufrechterhaltung der Bindungen zwischen T\u00e4ter und Opfer geboten ist&#8220;. Gl\u00fccklicherweise war diese Klausel schnell vom Tisch, und die SPD sah ein, da\u00df eine Ehe nach Vergewaltigung und Gerichtsverfahren nicht mehr zu retten ist.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnen brachten dann die Vollstreckungsklausel ins Spiel. Danach kann die Strafe erlassen werden, wenn der Vergewaltiger bestimmte Auflagen des Gerichts befolgt, z. B. sich einer Therapie unterzieht. Auch dieser Vorschlag stie\u00df bei der Frauenbewegung auf Widerstand, weil er die M\u00f6glichkeit bot, durch Zustimmung zu einer Therapie unbestraft zu bleiben.<\/p>\n<p>Die dritte Klausel hielt sich am hartn\u00e4ckigsten und wurde vehement von den Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und FDP verteidigt: ein Widerspruchsrecht der Ehefrau. Sie m\u00fcsse das Verfahren gegen ihren Ehemann stoppen k\u00f6nnen. Dies w\u00e4re jedoch ein proze\u00dfrechtliches Unding, denn bei keinem anderen Offizialdelikt gibt es ein solches Widerspruchsrecht. In der Praxis w\u00e4ren sowohl Richter und Richterinnen wie auch Anw\u00e4lte und Anw\u00e4ltinnen kaum motiviert gewesen, gr\u00fcndlich zu ermitteln, weil die Ermittlungen jederzeit h\u00e4tten gestoppt werden k\u00f6nnen. Der vergewaltigende Ehemann h\u00e4tte ein weiteres Druckmittel gegen die Frau in der Hand gehabt, was die Gewaltspirale noch mehr angetrieben h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Am Ende bew\u00e4hrte sich die beharrliche Lobby- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit zahlreicher Frauenorganisationen, und es gab ein solidarisches Vorgehen von Frauen \u00fcber alle Parteigrenzen hinweg. Ein Gruppenantrag der Frauen von SPD, FDP und B\u00fcndnisgr\u00fcnen entsprach genau dem Wortlaut des Regierungsentwurfs, jedoch ohne die Widerspruchsklausel. Als sich dann auch noch Frauen aus der CDU f\u00fcr diesen Antrag aussprachen, gab die Koalition ihren Widerstand auf und hob den Fraktionszwang auf. Am 15. Mai 1997 stimmten von den anwesenden 644 Abgeordneten 471 f\u00fcr den Gruppenantrag und 138 dagegen, 35 enthielten sich der Stimme. Ein \u00fcberw\u00e4ltigender Erfolg, der durchaus auch als Richtungswechsel in der Familienpolitik angesehen werden darf. Endlich wird die Vergewaltigung in Beziehungen nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet, sondern als das, was sie ist: ein Verbrechen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus unterscheidet der neue Gesetzentwurf nicht mehr zwischen sexueller N\u00f6tigung und Vergewaltigung. Dem erzwungenen Beischlaf gleichgestellt werden andere erzwungene sexuelle Handlungen (Anal- oder Oralverkehr), die das Opfer oftmals noch schlimmer dem\u00fctigen. Ferner sind die Strafvorschriften geschlechtsneutral formuliert, was bedeutet, da\u00df auch die homosexuelle Vergewaltigung unter den neuen \u00a7 177 StGB f\u00e4llt.<\/p>\n<p>Dennoch ist Skepsis angebracht, ob Ehefrauen h\u00e4ufiger ihre vergewaltigenden Ehem\u00e4nner anzeigen werden. Denn die Gewalt an Frauen hat Struktur und ist mit juristischen Reformen nicht grunds\u00e4tzlich zu \u00e4ndern. Sie bieten Hilfe, aber keinen alleinigen Schutz.<\/p>\n<p>Der beste Schutz f\u00fcr Frauen w\u00e4re eine gleichberechtigte Gesellschaft, in der Frauen eine eigenst\u00e4ndige \u00f6konomische Position h\u00e4tten und nicht mehr von ihren M\u00e4nner finanziell abh\u00e4ngig w\u00e4ren. Dazu geh\u00f6rt aber auch, da\u00df M\u00e4nner in allen Bereichen zum Teilen bereit sind: in der Erwerbsarbeit ebenso wie in der Familienarbeit.<\/p>\n<p>Schon die Altfeministin Susan Brownmiller kam in ihrem erstmals 1974 ver\u00f6ffentlichten Standardwerk \u00fcber Vergewaltigung zu dem Schlu\u00df. &#8222;M\u00e4nner vergewaltigen niemanden, die\/der sich in der gleichen Machtposition wie sie selbst befindet.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[1023],"class_list":["post-10218","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","publikationen-1023"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Keine Privatsache: Vergewaltigung in der Ehe - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1998\/publikation\/keine-privatsache-vergewaltigung-in-der-ehe\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Keine Privatsache: Vergewaltigung in der Ehe - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Christa Stolle Grundrechte-Report, S. 60-64 Jahrzehntelang galten Ehefrauen als &#8222;nicht vergewaltigbar&#8220;. 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