{"id":10225,"date":"1998-02-22T19:30:00","date_gmt":"1998-02-22T18:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/visumspflicht-fuer-auslaendische-kinder\/"},"modified":"2020-08-03T07:53:16","modified_gmt":"2020-08-03T05:53:16","slug":"visumspflicht-fuer-auslaendische-kinder","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1998\/publikation\/visumspflicht-fuer-auslaendische-kinder\/","title":{"rendered":"Visumspflicht f\u00fcr ausl\u00e4ndische Kinder"},"content":{"rendered":"<p>Kai Weber<\/p>\n<p>Grundrechte-Report 1998, S. 95-100<\/p>\n<p>Anfang des Jahres 1997 sah sich Bundesinnenminister Kanther als Deichgraf gefordert: 2068 Kinder unter 16 Jahren aus den ehemaligen Anwerbestaaten T\u00fcrkei, Marokko, Tunesien und dem ehemaligen Jugoslawien waren 1996 ohne Begleitung eines Elternteils in die Bundesrepublik eingereist.<\/p>\n<p>Zwar wurden 1300 dieser Kinder von ihren Verwandten am Flughafen empfangen, und nur 352 der unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen stellten einen Antrag auf Asyl (taz 31. 1. 97), doch nach Auffassung des Bundesinnenministers bestand dringender Handlungsbedarf. Ein Schutzwall gegen die Fluten war angesagt: Um das &#8222;Einfallstor&#8220; (Kanther) zu schlie\u00dfen, verf\u00fcgte der Bundesinnenminister mit Eilverordnung vom 11. Januar bis 15. Januar 1997 f\u00fcr zun\u00e4chst drei Monate &#8211; ohne zuvor die Zustimmung des Bundesrates einzuholen &#8211; die Einf\u00fchrung der Visumspflicht f\u00fcr Kinder und Jugendliche aus jenen Anwerbestaaten, die nicht der EU angeh\u00f6ren. Betroffen von dieser Ma\u00dfnahme waren sch\u00e4tzungsweise 800000 Kinder von Arbeitsmigranten, die zwar in Deutschland geboren bzw. aufgewachsen sind, deshalb aber noch lange nicht die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft besitzen. Zur Rechtfertigung f\u00fcr die handstreichartige Einf\u00fchrung der Visumspflicht f\u00fchrte Kanther das &#8222;Wohl der Kinder&#8220; ins Feld: Es gehe darum, &#8222;einen \u00fcblen Mi\u00dfbrauch von Kindern durch Hereinschleppen in unser Land sofort zu stoppen&#8220;.<\/p>\n<p>Die Konsequenzen waren verheerend: Kindern wurde wochenlang die R\u00fcckkehr aus ihrem Urlaubsort zu ihren Familien nach Deutschland verweigert, weil ihnen das nun erforderliche Visum f\u00fcr Deutschland fehlte. Vor den Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden kam es teilweise zu tumultartigen Szenen. Da die Verwaltung dem Ansturm der Visumspflichtigen vielfach nicht gewachsen war, bildeten sich lange Schlangen.<\/p>\n<p>Kanthers Verordnung rief denn auch massive Proteste hervor. Fl\u00fcchtlings- und Migrantenorganisationen, B\u00fcndnisgr\u00fcne, die SPD-Bundestagsfraktion und selbst einige junge CDU-Abgeordnete erkl\u00e4rten, die Eilverordnung kippen zu wollen. Bis in die Unionsfraktion hinein entbrannte ein heftiger Streit, der sich an der Frage entz\u00fcndete, welche Konsequenzen sich aus der Visumspflicht f\u00fcr die in Deutschland aufgewachsenen Migrantenkinder ergeben. Entscheidend f\u00fcr den lautstarken Protest vieler Migrantinnnen und Migranten waren nicht nur die handfesten materiellen Folgen der Visumspflicht, sondern auch die Tatsache, da\u00df das f\u00fcr selbstverst\u00e4ndlich gehaltene Aufenthaltsrecht der eigenen Kinder durch das Erfordernis einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Frage gestellt schien. &#8222;Deutschland will uns loswerden&#8220;, war vielfach zu h\u00f6ren. &#8222;Die Notwendigkeit, sich den Aufenthalt in dem Land, in dem sie geboren und aufgewachsen sind, gestatten zu lassen, ist den Betroffenen nur schwer zu erkl\u00e4ren&#8220;, brachte die Ausl\u00e4nderbeauftragte Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP) den Unmut auf den Punkt.<\/p>\n<p>Weniger Resonanz fand der Aufruf von fl\u00fcchtlingspolitischen Verb\u00e4nden, Kinder aus Migrantenfamilien und Fl\u00fcchtlingskinder &#8222;nicht gegeneinander auszuspielen&#8220;. Man verwies darauf, da\u00df &#8222;f\u00fcr viele Kinder und Jugendliche in den Wirren des gewaltt\u00e4tigen Konflikts in Kurdistan die Flucht nach Deutschland oft die einzige Chance ist, der unertr\u00e4glichen Situation von Gewalt, Vertreibung, Menschenrechtsverletzungen oder drohender Zwangsrekrutierung zu entkommen&#8220;. Auch der Hinweis von amnesty international, Kinder in der T\u00fcrkei seien &#8222;immer h\u00e4ufiger Opfer staatlicher Gewalt und Folter&#8220;, bewirkte kein \u00f6ffentliches Nachdenken dar\u00fcber, ob sich unter den 2068 im Jahr 1996 nach Deutschland eingereisten unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen vielleicht auch eine ganze Reihe bedrohter Kinder befunden haben m\u00f6gen. Die Bundesregierung weigert sich bis heute, die V\u00f6lkerrechtsnormen der UN-Kinderschutzkonvention in der Bundesrepublik voll umzusetzen: Die am 6. M\u00e4rz 1992 abgegebene Ratifikationserkl\u00e4rung der Bundesrepublik steht unter dem Vorbehalt, die Konvention d\u00fcrfe innerstaatliches Ausl\u00e4nderrecht nicht beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Es war schlie\u00dflich der nieders\u00e4chsische Innenminister Gerhard Glogowski, der als Sprecher der SPD-gef\u00fchrten Landesregierung fr\u00fchzeitig &#8222;Kompromi\u00dfbereitschaft&#8220; signalisierte und damit die Einf\u00fchrung der Visumspflicht f\u00fcr Kinder erst erm\u00f6glichte. Glogowski lie\u00df von Anfang an keinen Zweifel daran, da\u00df er die Visumspflicht f\u00fcr Kinder im Prinzip billige. In der Landtagssitzung vom 23. Januar 1997 begr\u00fcndete der Innenminister seine Haltung mit dem Argument, die visumsfreie Einreise werde &#8222;mi\u00dfbr\u00e4uchlich auch von minderj\u00e4hrigen Personen genutzt, die nicht zu ihren Eltern einreisen und auch nicht nur einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten beabsichtigen&#8220;. Sodann f\u00fchrte er aus: &#8222;Wenn jemand aus Deutschland ein achtj\u00e4hriges Kind, ohne da\u00df es Eltern in Marokko oder Jugoslawien oder aber in der T\u00fcrkei gibt, in eines dieser L\u00e4nder schickt, ohne da\u00df es dort von irgend jemand erwartet wird, dann w\u00fcrde man diesen in Deutschland in meiner Sprache und bei meinen Kumpeln ein Schwein nennen. Denn wer ein Kind in ein fremdes Land schickt, ohne da\u00df es dort erwartet wird, verh\u00e4lt sich sehr schlimm. Umgekehrt ist es im Prinzip genauso. Es kann nicht hingenommen werden, da\u00df Kinder hierhergeschickt werden. Ich mache darauf aufmerksam, da\u00df wir in beachtlichem Umfang Kinderprostitution zu verzeichnen haben.&#8220; (74. Plenarsitzung am 23. 1. 1997)<\/p>\n<p>Es ist der nieders\u00e4chsischen Justizministerin Heidi Alm-Merk hoch anzurechnen, da\u00df sie diese \u00c4u\u00dferungen nicht stehenlie\u00df und sich in einer pers\u00f6nlichen Erkl\u00e4rung ungewohnt deutlich vom Innenminister distanzierte: &#8222;Ich habe viele Jahre lang im Jugendamt den Bereich Vormundschaft und Pflegschaft betreut und viele unbegleitete Fl\u00fcchtlingskinder betreuen m\u00fcssen. Ich war gl\u00fccklich dar\u00fcber, da\u00df es Eltern gab, die ihre Kinder angesichts der dramatischen Lage dazu gebracht haben hierherzukommen, und da\u00df sie anerkannt worden sind (&#8230;) Deshalb habe ich diese Bezeichnung nicht f\u00fcr gut befunden.&#8220; (ebd.)<\/p>\n<p>Am Abstimmungsverhalten des Landes Niedersachsen \u00e4ndert diese Erkenntnis freilich nichts. Zwar lehnte der Bundesrat am 14. M\u00e4rz 1997 die einen Tag zuvor im Bundestag best\u00e4tigte Eilverordnung ab. Zugleich stimmte die L\u00e4nderkammer jedoch mit gro\u00dfer Mehrheit f\u00fcr den Antrag des Saarlands, eine allgemeine Visums- und Aufenthaltsgenehmigungspflicht f\u00fcr Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren aus den ehemaligen Anwerbestaaten einzuf\u00fchren. Diese Vorlage des Bundesrats wurde vom Bundeskabinett am 2. April 1997 gebilligt und trat am 10. April in Kraft. Die Kernpunkte der neuen Regelung sind:<\/p>\n<p>Staatsangeh\u00f6rige unter 16 Jahren aus den ehemaligen Anwerbestaaten T\u00fcrkei, Marokko, Tunesien und dem fr\u00fcheren Jugoslawien unterliegen der Visumspflicht.<\/p>\n<p>Dem o. g. Personenkreis wird von Amts wegen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt, sofern die Einreise nach Deutschland erlaubt erfolgte, die Person sich seither rechtm\u00e4\u00dfig im Bundesgebiet aufgehalten hat (bzw. nur vor\u00fcbergehend ausgereist ist), mindestens ein Elternteil eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt und die Meldepflicht erf\u00fcllt worden ist.<\/p>\n<p>Ist der Aufenthalt der Kinder nicht angezeigt worden, kann bis zum 30. Juni 1998 ein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden.<\/p>\n<p>Keine Chance hatte dagegen der Vorschlag der Ausl\u00e4nderbeauftragten Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), hier geborenen bzw. aufgewachsenen Kindern ohne deutschen Pa\u00df als &#8222;Ausgleich&#8220; wenigstens eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Diesen Kindern gelte es zu zeigen, so die Politikerin, da\u00df sie &#8222;ohne Wenn und Aber ein willkommener Teil der deutschen Gesellschaft sind&#8220; (FR 23. 1. 1997).<\/p>\n<p>Ebendieses Signal ist politisch nicht gewollt, wie nicht nur an der leidigen Debatte \u00fcber das v\u00f6lkische Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht der Bundesrepublik deutlich wird. Nach wie vor weigern sich die meisten Politiker in Bonn, die Nachkommen von eingewanderten Migrantinnen und Migranten als Kinder der deutschen Gesellschaft wahrzunehmen und entsprechend zu behandeln. Selbst in der dritten Generation erhalten die Nachkommen von Einwanderern weder automatisch die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit noch auch nur Aufenthaltssicherheit in Deutschland.<\/p>\n<p>Genau hier liegt der eigentliche Kern des Problems, das sich nicht erst aufgrund der Einf\u00fchrung der Visums- und Aufenthaltsgenehmigungspflicht f\u00fcr Migrantenkinder stellt, wohl aber durch diese Ma\u00dfnahme sichtbarer geworden ist: Seid euch nicht sicher, lautet die Botschaft, da\u00df ihr in Deutschland bleiben k\u00f6nnt. Durch deviantes und delinquentes Verhalten gef\u00e4hrdet ihr euer Aufenthaltsrecht.<\/p>\n<p>Die am 1. November 1997 in Kraft getretenen versch\u00e4rften Ausweisungsbestimmungen im Ausl\u00e4ndergesetz sehen keinerlei Ausnahmen f\u00fcr Jugendliche und junge Erwachsene vor, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind. Zwar genie\u00dfen sie nach dem Ausl\u00e4ndergesetz einen &#8222;besonderen Ausweisungsschutz&#8220;, sofern sie \u00fcber eine &#8222;unbefristete Aufenthaltserlaubnis&#8220; verf\u00fcgen. Die generelle Erteilung einer &#8222;unbefristeten Aufenthaltserlaubnis&#8220; f\u00fcr diese deutschen Kinder ohne deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit lehnt der Bundesinnenminister jedoch weiterhin kategorisch ab. Dies hat zur Folge, da\u00df jedes Jahr Hunderte von Migrantenkindern im Anschlu\u00df an die Verb\u00fc\u00dfung einer Straftat zus\u00e4tzlich der archaischen Doppelbestrafung der Verbannung unterworfen werden, in ein Land zumeist, das sie in der Regel kaum kennen und dessen Sprache sie manchmal nicht einmal sprechen.<\/p>\n<p>Betroffen hiervon ist Zekeriye S., ein Sohn t\u00fcrkischer Einwanderer, der seit 23 Jahren im Bundesgebiet lebt und wegen eines BTM-Deliktes zu einer Freiheitsstrafe ohne Bew\u00e4hrung verurteilt wurde. Die Ausweisung ist in solchen F\u00e4llen ausl\u00e4nderrechtlich zwingend vorgesehen, wenn kein &#8222;besonderer Ausweisungsschutz&#8220; vorliegt. Zwar ist S. im Alter von nur zwei Jahren ins Bundesgebiet eingereist und kennt die T\u00fcrkei kaum, sein Antrag auf Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wurde jedoch aufgrund begangener Jugendstrafen mehrfach zur\u00fcckgestellt. Die Gew\u00e4hrleistung eines besonderen Ausweisungsschutzes sei nicht m\u00f6glich, so das nieders\u00e4chsische Innenmninisterium in einer Stellungnahme, &#8222;wenn eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bislang nur beantragt wurde oder lediglich die Anspruchsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind&#8220;.<\/p>\n<p>Ein anderes Beispiel ist Mikael J., der als Zweij\u00e4hriger mit seiner Mutter im Rahmen des Familiennachzugs zu seinem im Bundesgebiet lebenden Stiefvater nach Deutschland kam. Mit 16 Jahren wurde ihm aufgrund mehrerer jugendrichterlicher Verurteilungen nur eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt, die in der Folgezeit mehrfach befristet verl\u00e4ngert wurde. Nach einer erneuten Verurteilung wegen &#8222;Erwerbs von Bet\u00e4ubungsmitteln&#8220; wird Mikael J. nach der zehnmonatigen Haft demn\u00e4chst aus der Bundesrepublik ausgewiesen werden. In _einem Brief an den Fl\u00fcchtlingsrat schreibt der heute F\u00fcnfundzwanzigj\u00e4hrige: &#8222;Ich habe Angst, in ein Land zur\u00fcckzukehren, welches mein Mutterland ist, das ich aber bis auf zwei Urlaube nicht kenne. Ich kann die Sprache, die in Costa Rica gesprochen wird, nicht sprechen, geschweige denn schreiben. Meine ganzen Verwandten leben in Deutschland und sind teilweise eingeb\u00fcrgert. Ich bin bis auf meinen Pa\u00df und meine Hautfarbe deutsch. Ich denke, spreche, schreibe, f\u00fchle deutsch. Mein ganzes Leben habe ich in Deutschland gelebt. Deutschland ist meines Erachtens mein Heimatland. Alles ist in Deutschland &#8211; Eltern, Familie, Sohn, Freundin, Freunde. Ich wei\u00df nicht weiter &#8230;&#8220;<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[1023],"class_list":["post-10225","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","publikationen-1023"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Visumspflicht f\u00fcr ausl\u00e4ndische Kinder - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1998\/publikation\/visumspflicht-fuer-auslaendische-kinder\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Visumspflicht f\u00fcr ausl\u00e4ndische Kinder - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Kai Weber Grundrechte-Report 1998, S. 95-100 Anfang des Jahres 1997 sah sich Bundesinnenminister Kanther als Deichgraf gefordert: 2068 Kinder unter 16 Jahren aus den ehemaligen Anwerbestaaten T\u00fcrkei, Marokko, Tunesien und dem ehemaligen Jugoslawien waren 1996 ohne Begleitung eines Elternteils in die Bundesrepublik eingereist. 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