{"id":10255,"date":"1998-02-22T17:10:00","date_gmt":"1998-02-22T16:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/buergerklagen-werden-an-den-rand-gedraengt-die-geplante-einschraenkung-der-verfassungsbeschwerde\/"},"modified":"2020-08-03T07:53:16","modified_gmt":"2020-08-03T05:53:16","slug":"buergerklagen-werden-an-den-rand-gedraengt-die-geplante-einschraenkung-der-verfassungsbeschwerde","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1998\/publikation\/buergerklagen-werden-an-den-rand-gedraengt-die-geplante-einschraenkung-der-verfassungsbeschwerde\/","title":{"rendered":"B\u00fcrgerklagen werden an den Rand gedr\u00e4ngt &#8211; Die geplante Einschr\u00e4nkung der Verfassungsbeschwerde"},"content":{"rendered":"<p>Christian Rath<\/p>\n<p>Grundrechte-Report 1998, S. 256-261<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist Schiedsrichter in Verfassungskonflikten und damit auch oberster H\u00fcter der im Grundgesetz garantierten Grundrechte. Das B\u00fcrgerrecht der Verfassungsbeschwerde versucht sicherzustellen, da\u00df das Gericht dabei nicht nur Machtpolitik betreibt, sondern auch den Individualrechtsschutz im Auge beh\u00e4lt. Jetzt soll die Verfassungsbeschwerde an den Rand gedr\u00e4ngt werden. Angeregt hat diese Pl\u00e4ne das Verfassungsgericht selbst.<\/p>\n<p>Die Funktion der Verfassungsbeschwerde<\/p>\n<p>Jahr f\u00fcr Jahr werden in Karlsruhe mehrere tausend Verfahren entschieden. Die wichtigste Verfahrensart ist dabei die Verfassungsbeschwerde: Hier k\u00f6nnen B\u00fcrger, Unternehmen und sonstige Organisationen staatliche Akte daraufhin \u00fcberpr\u00fcfen lassen, ob eine Verletzung ihrer Grundrechte vorliegt.<\/p>\n<p>Rund 97 Prozent der Verfahren im BVerfG geh\u00f6ren dazu. Das hei\u00dft nicht, da\u00df das Gericht 97 Prozent seiner Arbeitszeit mit B\u00fcrgerklagen verbringt. Die anderen Verfahrensarten sind im Schnitt ungleich arbeitsintensiver, weil sie ausf\u00fchrlich in einem oder beiden mit je acht Richtern besetzten Senat beraten werden m\u00fcssen. Zur rationellen Bearbeitung der Verfassungsbeschwerden sind die sechzehn Richter bislang in sechs Kammern \u00e1\u00a0 drei Richter eingeteilt. Die Kammern k\u00f6nnen Verfassungsbeschwerden ablehnen, dem Senat vorlegen oder ihnen stattgeben. In aller Regel werden die B\u00fcrgerklagen abgelehnt. Nur zwei bis drei Prozent aller Eingaben sind erfolgreich. Stattgeben kann ihnen eine Kammer nur, wenn das verfassungsrechtliche Problem bereits durch eine fr\u00fchere Senatsentscheidung gekl\u00e4rt ist. Bei neuartigen Problemen ist der Fall dem jeweiligen Senat vorzulegen. Verfassungsbeschwerden haben damit neben dem Individualrechtsschutz und der Pr\u00e4ventivwirkung eine Funktion f\u00fcr die Weiterentwicklung der Verfassung. Sie bringen dem BVerfG Material f\u00fcr seine Verfassungspolitik.<\/p>\n<p>Abbau des Individualrechtsschutzes<\/p>\n<p>Wegen der zunehmenden Anzahl von Verfassungsbeschwerden wurde in letzter Zeit der Individualrechtsschutz bereits ausged\u00fcnnt. Neue Pl\u00e4ne wollen ihn nun ganz an den Rand dr\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Bei der letzten Reform 1993 wurde festgelegt, da\u00df nicht mehr jede erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist. Erforderlich ist nun, da\u00df entweder ein grunds\u00e4tzliches Verfassungsproblem vorliegt oder dem Kl\u00e4ger ein besonders schwerer Nachteil droht. Zu gro\u00dfen \u00c4nderungen hat dies allerdings nicht gef\u00fchrt. Dank eines noch stark auf den Individualschutz ausgerichteten Arbeitsethos werden die Klagen von den Richtern intern nach wie vor intensiv gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>K\u00fcnftig soll der Individualschutz noch weiter zur\u00fcckgenommen werden. Die vom Bundesjustizministerium (BMJ) eingesetzte Kommission zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts hat vorgeschlagen, da\u00df das Gericht sich nur noch mit solchen Verfassungsbeschwerden besch\u00e4ftigen soll, die mindestens drei Richter f\u00fcr &#8222;bedeutend&#8220; halten. Abgestellt wird dabei ganz auf die Weiterentwicklung der Verfassung. Der Grundrechtsschutz in Durchschnittsf\u00e4llen tritt weit in den Hintergrund. Damit ist aber auch die pr\u00e4ventive Wirkung der Verfassungsbeschwerde gef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p>Kein Angriff auf das Gericht<\/p>\n<p>Auf den ersten Blick mag die Zur\u00fcckdr\u00e4ngung der Verfassungsbeschwerde vielleicht wie ein Angriff auf das Verfassungsgericht aussehen, etwa als Retourkutsche f\u00fcr unbequeme Urteile. Gegen diese Vergeltungsthese spricht jedoch einiges.<\/p>\n<p>So ist schon der Eindruck falsch, das Verfassungsgericht w\u00fcrde \u00fcberwiegend fortschrittliche Urteile produzieren und dabei die etablierte Politik ver\u00e4rgern. Einige Urteile haben zwar besonders intensive Reaktionen hervorgerufen bis hin zu Boykottdrohungen aus Bayern, im selben Zeitraum hat das Gericht jedoch auch betont konservative Entscheidungen erlassen. So mu\u00dfte der Bundestag die Beratungsl\u00f6sung bei Schwangerschaftsabbr\u00fcchen versch\u00e4rfen, sp\u00e4ter wurden Out-of-area-Eins\u00e4tze der Bundeswehr zugelassen und die Demontage des Asylrechts abgesegnet.<\/p>\n<p>So gesehen ist das Verfassungsgericht mit seinen beiden Senaten ein echter Januskopf. Gar nicht zuf\u00e4lligerweise stammen n\u00e4mlich die drei fortschrittlichen Urteile alle aus dem liberaleren Ersten Senat, w\u00e4hrend die drei konservativen Entscheidungen vom Zweiten Senat stammen.<\/p>\n<p>Ist also schon das Gericht selbst nicht eindeutig politisch zu verorten, so gelingt dies erst recht nicht mit &#8222;den Grundrechten&#8220; oder &#8222;der Verfassungsbeschwerde&#8220;. Die Meinungsfreiheit ist weder &#8222;links&#8220; noch &#8222;rechts&#8220;, vielmehr kommt es darauf an, wessen Meinung vor welchen Angriffen gesch\u00fctzt werden soll. Selbst das Eigentumsrecht ist politisch betrachtet ambivalent. Es hat eine andere Sto\u00dfrichtung, wenn sich etwa McDonald&#8217;s gegen eine kommunale Verpackungssteuer wehrt, als wenn aufm\u00fcpfige Bauern gegen ihre Enteignung zugunsten einer Daimler-Teststrecke klagen. Welchen politischen Interessen die geplante Reform der Verfassungsbeschwerde also tats\u00e4chlich n\u00fctzen wird, ist kaum eindeutig festzustellen.<\/p>\n<p>Zur Demontage-These pa\u00dft auch nicht die Tatsache, da\u00df das Gericht die Reform geradezu selbst angesto\u00dfen hat. Schon seit den f\u00fcnfziger Jahren wird aus der Mitte des Gerichts immer wieder der \u00dcbergang zum amerikanischen Verfahren der &#8222;freien Annahme&#8220; gefordert. Und der Ruf wurde in den letzten Jahren immer lauter.<\/p>\n<p>Keine Frage der \u00dcberlastung<\/p>\n<p>Nun wird die Reform gerne als Notbremse gegen die immer st\u00e4rkere \u00dcberlastung des Verfassungsgerichts pr\u00e4sentiert. Im Vorjahr gingen immerhin rund 5000 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ein, mehr als doppelt so viele wie noch vor 20 Jahren. Dennoch hat man den Eindruck, da\u00df die \u00dcberlast nur benutzt wird, um eine seit Jahrzehnten erfolglos geforderte Reform endlich hoff\u00e4hig zu machen.<\/p>\n<p>Zum einen ist die Zahl der B\u00fcrgerklagen seit dem Rekordjahr 1995 mit damals 6000 Verfassungsbeschwerden bereits deutlich zur\u00fcckgegangen. Zum anderen w\u00fcrde das Verfassungsgericht durch das von der Reformkommission vorgeschlagene Modell gar nicht wirklich entlastet. Neben der &#8222;freien Annahme&#8220; wird n\u00e4mlich noch eine zweite, in dieser Hinsicht v\u00f6llig kontraproduktive Ma\u00dfnahme vorgeschlagen: die Abschaffung der Kammern, die bisher den Gro\u00dfteil der Verfassungsbeschwerden erledigen. Auch \u00fcber B\u00fcrgerklagen soll k\u00fcnftig nur noch in den achtk\u00f6pfigen Senaten entschieden werden. Zur Begr\u00fcndung hei\u00dft es, da\u00df dies die Autorit\u00e4t des Verfassungsgerichts erh\u00f6he.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich wird dadurch aber erst einmal nur die Arbeitskapazit\u00e4t der Roten Roben verringert. Schlie\u00dflich mu\u00df k\u00fcnftig zu acht erledigt werden, was heute in der Regel drei K\u00f6pfe k\u00f6nnen. Auch sind die Senate jetzt schon \u00fcberlastet und kaum in der Lage, noch viele zus\u00e4tzliche Verfassungsbeschwerden zu verhandeln. Es wird also ein k\u00fcnstliches Nadel\u00f6hr geschaffen, die B\u00fcrgerklage wird an den Rand gedr\u00e4ngt.<\/p>\n<p>Zwar bliebe die Verfassungsbeschwerde erhalten, doch \u00e4nderte sich ihre Funktion grundlegend. Die B\u00fcrger h\u00e4tten nur noch das Recht, dem Verfassungsgericht Material zu liefern, aus dem es sich nach Gusto bedienen kann. Auf der Strecke blieben dann nicht nur die Beschwerden, die schon bisher keinen Erfolg gehabt h\u00e4tten. Auch die unspektakul\u00e4re Hilfe im Einzelfall w\u00e4re nicht mehr m\u00f6glich, etwa wenn es um den (h\u00e4ufigen) Vorwurf eines unfairen Gerichtsprozesses geht.<\/p>\n<p>Dabei g\u00e4be es effizientere Alternativen, die \u00dcberlastung des Verfassungsgerichts zu verringern. So wird immer wieder gefordert, Karlsruhe m\u00f6ge seine internen Abl\u00e4ufe einmal von einem Unternehmens- und Organisationsberater unter die Lupe nehmen lassen.<\/p>\n<p>Lieber allerdings diskutiert man in Karlsruhe (auch unter den Gegnern der Kammer-Abschaffung) \u00fcber eine zweite Alternative: die Reduktion der eigenen Aufgaben. Gro\u00dfe Sympathie findet dabei der Vorschlag, alle F\u00e4lle, in denen B\u00fcrger sich \u00fcber unsaubere Gerichtsverfahren beschweren, k\u00fcnftig abschlie\u00dfend von den Fachgerichten entscheiden zu lassen. Auf diese Weise w\u00fcrde das Gericht um etwa zwei- bis dreitausend komplizierte F\u00e4lle pro Jahr entlastet. Kritiker dieses Vorschlags wenden jedoch ein, da\u00df die Verfahrensrechte (etwa der Anspruch auf &#8222;rechtliches Geh\u00f6r&#8220;, Art. 103 GG) damit zu Grundrechten zweiter Klasse w\u00fcrden. In der Reformkommission war dieser Vorschlag vor allem an den Vertretern der L\u00e4nder gescheitert.<\/p>\n<p>Machtpolitik statt B\u00fcrgerschutz<\/p>\n<p>Auch nach Ansicht der BMJ-Kommission w\u00e4re f\u00fcr ein neues Modell eine Verfassungs\u00e4nderung erforderlich. Es kann jedoch bezweifelt werden, ob die erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zusammenkommen. Schlie\u00dflich geht der geplante &#8222;Systemwechsel&#8220; (sic!) nicht nur zu Lasten der B\u00fcrger, sondern auch zu Lasten der Politik.<\/p>\n<p>Denn das BVerfG h\u00e4tte nicht mehr viel mit einem normalen Gericht gemein, es w\u00fcrde vielmehr zum unkontrollierbaren Super-Staatsorgan. So m\u00fc\u00dfte es anders als normale Gerichte nicht mehr alle F\u00e4lle entscheiden, die ihm vorgelegt werden. Es bliebe als einzige Beschr\u00e4nkung, da\u00df es nicht von sich aus t\u00e4tig werden kann. Diese H\u00fcrde aber ist nicht hoch, mittlerweile wird das Verfassungsgericht in fast jedem gesellschaftlichen Konflikt angerufen. Karlsruhe k\u00f6nnte dann relativ frei entscheiden, in welchen F\u00e4llen es &#8222;Verfassungspolitik&#8220; betreiben will und welche ihm eher unangenehm oder l\u00e4stig sind.<\/p>\n<p>Das Gericht hat sich zwar bisher nicht davon abhalten lassen, seine eigene Politik zu betreiben. So hat es sich h\u00e4ufig als Ersatzgesetzgeber aufgespielt (z. B. im Abtreibungsrecht), Rechtsprechung auf Vorrat betrieben (z. B. bei der Verm\u00f6genssteuer) und sich in Dinge jenseits der eigenen Zust\u00e4ndigkeit eingemischt (z. B. in der Europapolitik). Das alles verbraucht Zeit und Arbeitskraft, die an anderer Stelle fehlt. Um so nachdr\u00fccklicher sollte deshalb die geplante Demontage der Verfassungsbeschwerde zur\u00fcckgewiesen werden.<\/p>\n<p>Literatur:<\/p>\n<p>Bundesministerium der Justiz (Hg.), Entlastung des Bundesverfassungsgerichts. Bericht der Kommission, 1998.<\/p>\n<p>Rolf Lamprecht, Zur Demontage des Bundesverfassungsgerichts [nach der Kruzifix-Entscheidung], Baden-Baden 1996.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[1023],"class_list":["post-10255","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","publikationen-1023"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>B\u00fcrgerklagen werden an den Rand gedr\u00e4ngt - Die geplante Einschr\u00e4nkung der Verfassungsbeschwerde - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1998\/publikation\/buergerklagen-werden-an-den-rand-gedraengt-die-geplante-einschraenkung-der-verfassungsbeschwerde\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"B\u00fcrgerklagen werden an den Rand gedr\u00e4ngt - Die geplante Einschr\u00e4nkung der Verfassungsbeschwerde - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Christian Rath Grundrechte-Report 1998, S. 256-261 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist Schiedsrichter in Verfassungskonflikten und damit auch oberster H\u00fcter der im Grundgesetz garantierten Grundrechte. 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