{"id":10258,"date":"1998-02-22T16:50:00","date_gmt":"1998-02-22T15:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/grundrechtsverstoesse-in-gefaengnissen\/"},"modified":"2020-08-03T07:53:16","modified_gmt":"2020-08-03T05:53:16","slug":"grundrechtsverstoesse-in-gefaengnissen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1998\/publikation\/grundrechtsverstoesse-in-gefaengnissen\/","title":{"rendered":"Grundrechtsverst\u00f6\u00dfe in Gef\u00e4ngnissen"},"content":{"rendered":"<p>Johannes Feest<\/p>\n<p>Grundrechte-Report 1998, S. 273-280<\/p>\n<p>Im Oktober 1996 hat der Europ\u00e4ische Ausschu\u00df zur Verh\u00fctung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) der Bundesregierung einen Bericht zukommen lassen. Im Juli 1997 ist dieser Bericht gemeinsam mit einer Stellungnahme der Bundesregierung ver\u00f6ffentlicht und im Oktober 1997 an interessierte Personen und Organisationen verschickt worden. Der Bericht beruht auf Gef\u00e4ngnisbesuchen und Gespr\u00e4chen w\u00e4hrend eines zw\u00f6lft\u00e4gigen Besuches in der Bundesrepublik im April 1996. Besucht wurden Gef\u00e4ngnisse in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Zum Teil handelte es sich um kurze Follow-up-Besuche von Anstalten (Tegel, Moabit, Polizeihaftanstalt Sch\u00f6neberg), die schon 1991 ausf\u00fchrlicher inspiziert wurden. Bei ihrem zweiten Besuch in der Bundesrepublik hat die CPT-Delegation einen deutlichen Akzent auf die Abschiebehaft gelegt. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, da\u00df sie Gespr\u00e4che nicht nur mit Regierungsvertretern und einem Strafvollzugsexperten (Frieder D\u00fcnkel), sondern auch mit vier Organisationen gef\u00fchrt hat, die sich f\u00fcr Asylsuchende und Fl\u00fcchtlinge einsetzen (Pro Asyl, Pax Christi Asyl, Berliner Fl\u00fcchtlingsrat, Initiative gegen die Inhaftierung von Ausl\u00e4ndern). Der Bericht betont, da\u00df keine Anzeichen von Folter in der Bundesrepublik gefunden wurden. Er enth\u00e4lt jedoch eine Reihe von Feststellungen, die daran zweifeln lassen, ob unser System zur Sicherung menschenw\u00fcrdiger Behandlung der Gefangenen ausreicht. Dabei geht es einerseits um neue Feststellungen der europ\u00e4ischen Inspektoren, andererseits um die Art, wie die in Deutschland Verantwortlichen mit den Empfehlungen des Jahres 1992 umgegangen sind.<\/p>\n<p>Feststellungen und Empfehlungen<\/p>\n<p>Physische Mi\u00dfhandlung von Gefangenen. Den europ\u00e4ischen Inspektoren sind einige F\u00e4lle k\u00f6rperlicher Mi\u00dfhandlung von Gefangenen durch Polizisten oder Strafvollzugsbeamte berichtet worden. Dabei geht es einmal um &#8222;exzessive Gewaltanwendung bei der polizeilichen Festnahme&#8220; (Report 1996, 14), zum anderen in einem polizeilichen Ausl\u00e4ndergef\u00e4ngnis um &#8222;unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Gewaltanwendung gegen Gefangene, in Situationen, in denen Bedienstete zu Kontroll- und Zwangsma\u00dfnahmen schreiten mu\u00dften&#8220; (24). Da die Beweissituation f\u00fcr den Gefangenen in solchen F\u00e4llen notorisch schlechter ist (mehrere Zeugen gegen einen), verbl\u00fcfft es, da\u00df die Bundesregierung sich darauf beschr\u00e4nkt mitzuteilen, da\u00df die betreffenden Beamten inzwischen rechtskr\u00e4ftig freigesprochen (83, 93 f) und da\u00df in zwei F\u00e4llen Verfahren gegen die Anzeigeerstatter eingeleitet worden seien.<\/p>\n<p>Ferner geht es um Vorw\u00fcrfe, wonach in einer Strafanstalt der neuen Bundesl\u00e4nder Gewalt zwischen Gefangenen durch die Bediensteten nicht unterbunden wurde (35). Hier betont Bundes- wie Landesregierung, da\u00df es sich um \u00dcbergangserscheinungen gehandelt habe, die inzwischen durch bessere Personalausstattung und &#8222;Adaptionstraining&#8220; \u00fcberwunden seien. Da\u00df es sich hier um ein verbreitetes Ph\u00e4nomen handeln d\u00fcrfte, scheint der erst nach Abreise der Europarats-Delegation ausgebrochene Bremer Gef\u00e4ngnisskandal zu zeigen: Hier stehen jetzt Gef\u00e4ngnisbeamte vor Gericht, denen vorgeworfen wird, eine Zelle aufgeschlossen zu haben, um es Mitgefangenen zu erm\u00f6glichen, einen (wegen Kindesmi\u00dfbrauchs verd\u00e4chtigten) Untersuchungsgefangenen zu verpr\u00fcgeln. Obwohl der Verpr\u00fcgelte mit einem Jochbeinbruch ins Krankenhaus eingeliefert werden mu\u00dfte, wurde eine Strafanzeige &#8222;gegen Unbekannt&#8220; von der Anstalt erst mit zwei Monaten Versp\u00e4tung gestellt. \u00c4hnliche Vorw\u00fcrfe waren im Jahr 1995 von der Staatsanwaltschaft mangels Beweisen (&#8222;Aussage gegen Aussage&#8220;) eingestellt worden. Ein Untersuchungsausschu\u00df der Bremer B\u00fcrgerschaft bem\u00fcht sich jetzt, Licht in dieses Dunkel zu bringen.<\/p>\n<p>Menschenunw\u00fcrdige Unterbringung. Auch auf der letzten Reise haben die europ\u00e4ischen Inspektoren einige Zellen vorgefunden, die minimalen Standards nicht gen\u00fcgten, in denen aber trotzdem Menschen untergebracht waren. Ger\u00fcgt werden Enge, Schmutz, Gestank, mangelnde Luftzufuhr und das Fehlen von nat\u00fcrlichem Licht. Dies betrifft vor allem einige Zellen im Polizeigewahrsam in Berlin (Report 1996, 17), aber auch die Aufnahmeabteilung der Untersuchungshaftanstalt Hamburg (44) und die Strafanstalten Tegel (38) und B\u00fctzow (42). &#8222;Auf keinen Fall sollten Personen in der Hamburger UHA die Nacht zu dritt in einer 8 qm Zelle verbringen m\u00fcssen&#8220; (45). Wieso es zu solchen Feststellungen eines Besuchs aus Stra\u00dfburg bedurfte, ist v\u00f6llig unverst\u00e4ndlich. W\u00e4hrend die oben erw\u00e4hnten Vorf\u00e4lle sich typischerweise zur Nachtzeit und jedenfalls au\u00dfer Sichtweite von leitenden Beamten abspielen, h\u00e4tte hier jeder Abteilungsleiter, jeder Anstaltsleiter, aber auch jeder Vertreter der Aufsichtsbeh\u00f6rde bei Tageslicht zu den gleichen Ergebnissen kommen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Isolierende Strafen und Ma\u00dfnahmen. Wie schon bei ihrem ersten Besuch in Deutschland haben die europ\u00e4ischen Inspektoren sich besonders f\u00fcr die Situation von Gefangenen interessiert, die unter Bedingungen gehalten werden, &#8222;die &#8211; aus was immer f\u00fcr Gr\u00fcnden &#8211; an Einzelhaft erinnern&#8220;, da diese, &#8222;unter Umst\u00e4nden, sich als unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellen&#8220; k\u00f6nne (Report 1996, 51). Die europ\u00e4ischen Inspektoren fanden eine verwirrende F\u00fclle von isolierter Unterbringung: Sicherheitsabteilungen (B\u00fctzow, Tegel), eine Sonderabteilung im Hamburger UG, in der neben Alkoholikern und Drogenabh\u00e4ngigen auch solche T\u00e4ter isoliert wurden, die als selbst- oder fremgef\u00e4hrlich gelten. Hinzu kommen zahlreiche Untersuchungsgefangene, die auf richterliche Anweisung getrennt gehalten werden m\u00fcssen. In der JVA B\u00fctzow fanden die europ\u00e4ischen Inspektoren einen geistesgest\u00f6rten Gefangenen, der schon seit fast drei Jahren in Einzelhaft gehalten wurde, einen weiteren, der sich seit f\u00fcnf Monaten, sowie drei, die sich schon fast zwei Monate in Einzelhaft befanden.<\/p>\n<p>All dies widerspricht der Auskunft, die in diesem Zusammenhang schon beim ersten Besuch der CPT gegeben wurde, n\u00e4mlich, da\u00df langfristige Isolierung nur selten vorkomme. Teilweise entstand bei der Delegation zudem der Eindruck, da\u00df Sicherungsma\u00dfnahmen (nach \u00a7 89 StVollzG) als Quasi-Disziplinarma\u00dfnahme verh\u00e4ngt wurden. Im Ergebnis empfiehlt das CPT in diesem Zusammenhang, als Minimum sicherzustellen, da\u00df den betreffenden Gefangenen der Grund f\u00fcr ihre Isolation schriftlich mitgeteilt wird, da\u00df ihnen t\u00e4glich eine Stunde Aufenthalt im Freien erm\u00f6glicht wird und da\u00df ihnen sinnvolle Besch\u00e4ftigung sowie angemessener menschlicher Kontakt geboten wird (Report 1996, 54). W\u00e4hrend die Bundesregierung die erste dieser drei Empfehlungen nach wie vor strikt ablehnt (siehe unten), geht sie auf die beiden anderen inhaltlich \u00fcberhaupt nicht ein (vgl. Antwort 1997, 116, 120).<\/p>\n<p>Unbefolgte Empfehlungen<\/p>\n<p>Im europ\u00e4ischen Vergleich h\u00e4lt die Bundesrepublik die Spitze, was die explizite Ablehnung von Empfehlungen des Stra\u00dfburger Ausschusses betrifft. Bei diesen Empfehlungen geht es nicht um Menschenrechtsverletzungen selbst, sondern um Ma\u00dfnahmen zu deren Pr\u00e4vention. Eine Reihe der schon 1993 abgelehnten Empfehlungen hat der Ausschu\u00df in seinem neuen Bericht erneut aufgegriffen. Aber wiederum hat die Bundesregierung in einigen F\u00e4llen mit mehr oder weniger deutlicher Ablehnung reagiert. Dies betrifft so unterschiedliche Bereiche wie die Ausstattung der Polizei-Zellen mit Matratzen und Decken (Report 1996, 17; Antwort 1997, 85), die Verst\u00e4rkung der Rechte von Inhaftierten (Report 1996, 18 ff., Antwort 1997, 86 ff.) und die Notwendigkeit schriftlicher Begr\u00fcndung von Isolationsma\u00dfnahmen (Report 1996, 53; Antwort 1997, 116 f.). Dies sei an einigen Beispielen etwas genauer illustriert.<\/p>\n<p>Recht auf Anwaltskontakt vom Anfang der Inhaftierung an. Schon 1992 hatte der Europarat betont, da\u00df zu den elementaren Schutzma\u00dfnahmen gegen Mi\u00dfhandlung von Festgenommenen das Recht auf Kontakt mit einem Anwalt geh\u00f6re. Dieses Recht solle vom ersten Moment der Inhaftierung (from the outset of detention) an bestehen. Der Kontakt solle grunds\u00e4tzlich un\u00fcberwacht bleiben und auch die Anwesenheit des Anwalts bei polizeilichen Vernehmungen einschlie\u00dfen. Die Bundesregierung hatte mit dem Hinweis reagiert, da\u00df all dies in Deutschland im Ermessen der Polizei st\u00fcnde. &#8222;Der Hinweis auf das Recht, die Aussage zu verweigern, erscheint ausreichend&#8220; (Antwort 1993, 7). Die Inspektoren des Europarates kamen in ihrem neuen Bericht auf den Punkt zur\u00fcck und vermerkten, da\u00df nach ihren Feststellungen &#8222;die Anwesenheit eines Anwaltes w\u00e4hrend polizeilicher Vernehmungen wenig mehr sei als eine theoretische M\u00f6glichkeit&#8220;. Sie vermerkten mit Interesse, da\u00df der Bundesgerichtshof inzwischen diesen Punkt ebenfalls aufgegriffen und es zur Pflicht der Polizei erkl\u00e4rt habe, alles N\u00f6tige zu tun, um einen effektiven Kontakt des Festgenommenen zu einem Anwalt zu erm\u00f6glichen. Die Antwort der Bundesregierung l\u00e4\u00dft keinerlei Problembewu\u00dftsein oder gar Einlenken erkennen: Das geltende Recht sei ausreichend und werde auch befolgt. Soweit der Bundesgerichtshof bestimmte Anforderungen f\u00fcr das Recht auf Anwaltskontakt aufgestellt habe, sei &#8222;die Befolgung dieser Anforderungen durch die L\u00e4nder sichergestellt&#8220; (Antwort 1997, 87).<\/p>\n<p>Mehrsprachige Merkbl\u00e4tter \u00fcber die Rechte der Festgenommenen. Schon 1992 hatte der Ausschu\u00df es f\u00fcr unverzichtbar erkl\u00e4rt, da\u00df alle Festgenommenen unverz\u00fcglich \u00fcber ihre Rechte informiert werden. Er hatte empfohlen, zu diesem Zweck den Festgenommenen zu Beginn ihres Gewahrsams ein entsprechendes Merkblatt auszuh\u00e4ndigen. Dieses &#8222;sollte in verschiedenen Sprachen bereitstehen&#8220; (Report 1992, Rdn. 39). Die Bundesregierung hatte damals erkl\u00e4rt, da\u00df sie daf\u00fcr &#8222;kein praktisches Bed\u00fcrfnis&#8220; sehe (Antwort 1993, 8): Die Festgenommenen seien ohnehin h\u00e4ufig wegen ihres Zustandes (&#8222;z. B. Trunkenheit&#8220;) nicht in der Lage, solche Schriftst\u00fccke zu lesen oder gar zu verstehen.<\/p>\n<p>Anl\u00e4\u00dflich seines neuen Besuchs in der Bundesrepublik hat der Ausschu\u00df erneut zahlreiche H\u00e4ftlinge angetroffen, die offenbar \u00fcber ihre Rechte nicht informiert waren. Der Bericht nennt vor allem das Recht, eine Person des Vertrauens von der Festnahme zu informieren, das Recht, Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, aber auch die grundlegenden Rechte, die in der betreffenden Haftanstalt gelten. &#8222;Sprachbarrieren machten diese Situation f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gefangene besonders schwierig.&#8220; Der Ausschu\u00df wiederholte daher seine obenerw\u00e4hnte Empfehlung (Report 1996, 22). Die Erwiderung der Bundesregierung wird von einer eher skeptischen Einsch\u00e4tzung begleitet: &#8222;Das Problem wird sein, da\u00df selbst ein Merkblatt in verschiedenen Sprachen nicht in der Lage sein wird, alle relevanten Nationalit\u00e4ten und Sprachgruppen abzudecken.&#8220; (Antwort 1997, 87) Ohne diese Probleme untersch\u00e4tzen zu wollen, ist darauf hinzuweisen, da\u00df andere L\u00e4nder sie offenbar zufriedenstellend gel\u00f6st haben (vgl. die Antworten der Regierungen von D\u00e4nemark, Niederlande, Schweden etc.)<\/p>\n<p>&#8222;Beruhigungs&#8220;-Zellen. Schon 1992 bezeichnete der Stra\u00dfburger Ausschu\u00df die im Keller des Gef\u00e4ngniskrankenhauses gelegenen Zellen &#8222;wenig geeignet, um den psychologischen Zustand einer verzweifelten Person zu verbessern&#8220;, und empfahl zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob dort weiterhin selbstmordgef\u00e4hrdete Gefangene untergebracht werden sollten. F\u00fcnf Jahre nach seinem ersten Besuch konnte der Ausschu\u00df keine \u00c4nderung feststellen (Report 1996, 47). Er empfiehlt jetzt, etwas nachdr\u00fccklicher, da\u00df in diesen Zellen keine selbstmordgef\u00e4hrdeten Gefangenen untergebracht werden sollen. Die Bundesregierung gibt dazu eine Stellungnahme des Berliner Senats wieder, wonach &#8222;mehr als 90 Prozent&#8220; der dort untergebrachten Gefangenen nicht selbstmordgef\u00e4hrdet seien, sondern blo\u00df auf die Haft reagierten bzw. unter Entzugserscheinungen litten. Eine bessere Unterbringung w\u00e4re zwar w\u00fcnschenswert, sei aber angesichts der &#8222;unzureichenden Baulichkeiten&#8220; nicht m\u00f6glich (Antwort 1997, 109 f.). Offenbar sollen also, entgegen der Stra\u00dfburger Empfehlung, weiterhin verzweifelte (darunter auch selbstmordgef\u00e4hrdete) Gefangene in Zellen untergebracht werden, die selbst von den Verantwortlichen f\u00fcr ungeeignet gehalten werden.<\/p>\n<p>Aufenthalt im Freien. 1992 war dem Ausschu\u00df aufgefallen, da\u00df es nach dem deutschen Strafvollzugsgesetz zul\u00e4ssig ist, einem Gefangenen als Disziplinarma\u00dfnahme das Recht auf t\u00e4glichen Aufenthalt im Freien zu entziehen. Dies widerspricht Art. 86 der Europ\u00e4ischen Strafvollzugsgrunds\u00e4tze, wonach jedem Gefangenen gestattet werden soll, sich mindestens eine Stunde pro Tag im Freien aufzuhalten. Der Ausschu\u00df hatte daher empfohlen, \u00a7 103 StVollzG entsprechend zu \u00e4ndern. 1993 hatte die Bundesregierung dies f\u00fcr &#8222;bedenkenswert&#8220; gehalten und mitgeteilt, da\u00df dies auch die Meinung einer gro\u00dfen Zahl von Bundesl\u00e4ndern sei. F\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter hatte sich die Praxis, jedenfalls in Berlin-Tegel, nicht ge\u00e4ndert (Report 1996, 56), auch wenn die Bundesregierung versichert, da\u00df eine Gesetzes\u00e4nderung geplant sei und die L\u00e4nder schon im Vorfeld eine \u00c4nderung der Praxis versprochen h\u00e4tten (Antwort 1997, 117).<\/p>\n<p>Unzureichender Schutz<\/p>\n<p>In Deutschland existiert ein imponierendes Arsenal von Einrichtungen, das direkt oder indirekt die Rechte auch von Inhaftierten garantieren soll: Anstaltsleiter, Aufsichtsbeh\u00f6rden, Anstaltsbeir\u00e4te, Petitionsaussch\u00fcsse, ganz zu schweigen von Staatsanw\u00e4lten, die verpflichtet sind, jede strafbare Handlung von Amts wegen zu verfolgen. Hinzu kommt seit 1976 ein fl\u00e4chendeckendes System von &#8222;anstaltsnahen&#8220; Gerichten, an die Gefangene sich mit Beschwerden \u00fcber jede Art von Rechtsverletzungen wenden k\u00f6nnen. Das Ergebnis ist gleichwohl deprimierend.<\/p>\n<p>Wie kann es vorkommen, da\u00df die Stra\u00dfburger Inspektoren bei kurzen Stichproben in einzelnen Anstalten auf Situationen sto\u00dfen, die l\u00e4ngst schon jemand anderem als unhaltbar oder als potentielle Gefahr f\u00fcr Grundrechte von Gefangenen h\u00e4tten auffallen m\u00fcssen? Die Antwort mu\u00df wohl eine zweistufige sein: Zum einen mu\u00df man die gute Vorbereitung der CPT-Besuche bewundern, bei der immer auch Information durch lokale Menschenrechtsorganisationen eine wichtige Rolle spielt. Zum anderen wird gerade dadurch die Einsch\u00e4tzung best\u00e4tigt, wonach die obengenannten Sicherungen bei totalen Institutionen nicht ausreichen. An dieser Stelle soll daher die Forderung wiederholt werden, auch in Deutschland Ombuds-Institutionen f\u00fcr Beschwerden \u00fcber die Verwaltung zu schaffen.<\/p>\n<p>Literatur:<\/p>\n<p>Report to the German Government on the visit to Germany carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Pubishment (CPT) from 14 to 26 April 1996 and Interim Report of the German Government in response to the CPT&#8217;s report. Stra\u00dfburg 1997 (zitiert als &#8222;Report 1996&#8220; bzw. &#8222;Antwort 1997&#8220;).<\/p>\n<p>Ders., Christine Wolters; Verh\u00fctung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, Bremen 1994.<\/p>\n<p>Johannes Feest, Wolfgang Lesting, Peter Selling; Totale Institution und Rechtsschutz, K\u00f6ln 1997.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[1023],"class_list":["post-10258","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","publikationen-1023"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.6 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Grundrechtsverst\u00f6\u00dfe in Gef\u00e4ngnissen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1998\/publikation\/grundrechtsverstoesse-in-gefaengnissen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Grundrechtsverst\u00f6\u00dfe in Gef\u00e4ngnissen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Johannes Feest Grundrechte-Report 1998, S. 273-280 Im Oktober 1996 hat der Europ\u00e4ische Ausschu\u00df zur Verh\u00fctung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) der Bundesregierung einen Bericht zukommen lassen. 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