{"id":10267,"date":"1997-05-23T11:42:00","date_gmt":"1997-05-23T09:42:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/gefangen-im-netz-der-datenbanken\/"},"modified":"2020-08-03T07:53:16","modified_gmt":"2020-08-03T05:53:16","slug":"gefangen-im-netz-der-datenbanken","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1997\/publikation\/gefangen-im-netz-der-datenbanken\/","title":{"rendered":"Gefangen im Netz der Datenbanken"},"content":{"rendered":"<p>Thilo Weichert<\/p>\n<p>Grundrechte-Report 1997, S. 34-40<\/p>\n<p>&#8222;Jeder hat Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Eingriffe sind nur im \u00fcberwiegenden Interesse der Allgemeinheit aufgrund eines Gesetzes zul\u00e4ssig.&#8220; Mit dieser Formulierung des Art. 4 Abs. 2 der Verfassung f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen wurde 1978 in Deutschland erstmals ein Grundrecht auf Datenschutz normiert. Diesem Vorbild folgten, zumeist wortreicher, mehrere Bundesl\u00e4nder, zum Beispiel das Saarland, Berlin, Brandenburg oder Sachsen. Bei der \u00dcberarbeitung des Grundgesetzes nach der Vereinigung der Bundesrepublik mit der DDR konnte sich der deutsche Verfassunggeber nicht dazu durchringen, ein &#8222;Grundrecht auf Datenschutz&#8220; ausdr\u00fccklich in die Verfassung hineinzuschreiben. So bleibt es bei der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das anl\u00e4\u00dflich der \u00dcberpr\u00fcfung des Volksz\u00e4hlungsgesetzes 1983 feststellte:<\/p>\n<p>&#8222;Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten von dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG umfa\u00dft. Das Grundrecht gew\u00e4hrleistet insoweit die Befugnis des einzelnen, grunds\u00e4tzlich selbst \u00fcber die Preisgabe und Verwendung seiner pers\u00f6nlichen Daten zu bestimmen.&#8220;<\/p>\n<p>Diese Rechte auf Datenschutz gelten nicht nur gegen\u00fcber dem Staat. Sie sind auch im Wirtschaftsleben von privaten Unternehmen zu beachten. Einschr\u00e4nkungen des Grundrechts sind nur beim \u00dcberwiegen entgegenstehender Interessen zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hatte Vorbildcharakter f\u00fcr Politik und Rechtsprechung in anderen europ\u00e4ischen Staaten. Inzwischen hat sich \u00fcber eine Datenschutzrichtlinie der Europ\u00e4ischen Union ein relativ hoher rechtlicher Datenschutzstandard durchgesetzt: Personenbezogene Daten d\u00fcrfen prinzipiell nur f\u00fcr den bei der Erhebung verfolgten Zweck genutzt werden. Staatliche Eingriffe bed\u00fcrfen eines hinreichend bestimmten Gesetzes. Aber auch bei privaten Datenverarbeitern ist eine rechtliche Legitimation notwendig. Dem Datenmi\u00dfbrauch mu\u00df durch technische, organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen vorgebeugt werden.<\/p>\n<p>Mit dem durch die Verfassung gesicherten Recht auf Datenschutz soll eine Gesellschaft verhindert werden, wie sie von George Orwell in seinem Roman &#8222;1984&#8220; beschrieben wurde, in der der Staat die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unter dauernder \u00dcberwachung h\u00e4lt und damit manipuliert und einsch\u00fcchtert. Eine solche Gesellschaft hatten viele Menschen vor Augen, die in den 80er Jahren gegen Volksz\u00e4hlung, Geheimdienstbeobachtung und zentrale Polizeidatenbanken protestierten. Trotz des Volksz\u00e4hlungsurteils und der zahlreichen B\u00fcrgerproteste wurden jedoch die zentralen Staatscomputer ausgebaut. Das polizeiliche INPOL-System, das NADIS-System der Geheimdienste, das Zentrale Verkehrsinformationssystem ZEVIS oder das Ausl\u00e4nderzentralregister AZR wurden technisch verfeinert und erhielten eine gesetzliche Grundlage. Statt die Verdatung der Menschen zur\u00fcckzuschrauben, wurde das bisher Praktizierte von den Parlamenten nachtr\u00e4glich legitimiert und festgeschrieben. Um der technischen Entwicklung keine Hindernisse in den Weg zu legen, wurden zugleich die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr noch weiter gehende \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen geschaffen.<\/p>\n<p>Entgegen den Vorgaben des Verfassungsgerichts, die Transparenz und Berechenbarkeit fordern, wurden staatliche Befugnisse gerade dort ausgeweitet, wo diese Prinzipien mi\u00dfachtet werden: bei sogenannten Vorfeldermittlungen und verdeckten Ma\u00dfnahmen. Nicht mehr eine Gefahr oder ein konkreter Verdacht ist Voraussetzung f\u00fcr die Erfassung von Menschen; blo\u00dfe Vermutungen oder die Zugeh\u00f6rigkeit zu Risikogruppen gen\u00fcgt, um ins Visier staatlicher Fahndung zu geraten. Zum Einsatz kommen geheime Ermittlungsmethoden, von denen die Betroffenen nichts erfahren und mit denen in die intimsten Lebensbereiche eingebrochen wird. Aus allgemeinen Sicherheitsgr\u00fcnden findet heute schon an vielen Orten die \u00dcberwachung mit Videokameras statt, deren Bilder in gro\u00dfen Schaltzentren \u00fcberwacht und ausgewertet werden. Um die ungerechtfertigte Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu verhindern, kn\u00fcpft der Staat ein immer enger werdendes Netz von Kontrollen, mit dem auch der letzte Sozialhilfebetrug, die letzte Subventionserschleichung und die letzte unbegr\u00fcndete Beantragung politischen Asyls aufgedeckt werden soll. Die Daten des Sozialamtes werden mit den Daten der Arbeitsverwaltung oder der Kraftfahrzeugverwaltung abgeglichen. Asylsuchende m\u00fcssen im automatisierten System AFIS wie Kriminelle ihre Fingerabdr\u00fccke abspeichern lassen; so sollen Antr\u00e4ge unter falschem Namen verhindert werden. Mit Hilfe einer Chipkarte soll ihr Aufenthaltsort jederzeit kontrolliert und jede erhaltene Leistung registriert werden. Unter dem Vorwand der Mi\u00dfbrauchskontrolle und der gerechten G\u00fcterverteilung sammeln die Beh\u00f6rden intimste private Details und bauen computergesteuerte Ressourcenmanagement-Systeme auf. Wer sich der Kontrollogik der Bits und Bytes entziehen will, f\u00e4llt entweder durch die Maschen des sozialen Netzes ins Bodenlose oder wird um so gnadenloser vom elektronischen Datennetz eingefangen. Dabei werden das verfassungsrechtliche Gebot der Zweckbindung und das der informationellen Gewaltenteilung ins Gegenteil verkehrt: Die Kooperation der Geheimdienste mit der Polizei, der Polizei mit der Ausl\u00e4nderverwaltung, der Ausl\u00e4nder- und Asylverwaltung mit den Sozialbeh\u00f6rden, der Sozialbeh\u00f6rden mit Gesundheits-, Kraftfahrzeug-, Melde- und Wohnungsbeh\u00f6rden sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel.<\/p>\n<p>Da Europa immer mehr zusammenw\u00e4chst, beschr\u00e4nken sich \u00dcberwachung und Kontrolle nicht auf die nationale Ebene: Dem &#8222;Asylmi\u00dfbrauch&#8220; soll mit dem europ\u00e4ischen AFIS unter dem Begriff &#8222;EURODAC&#8220; zu Leibe ger\u00fcckt werden. Das Schengen- bzw. das Europ\u00e4ische Informationssystem soll die europaweite Fahndung erm\u00f6glichen. In einer europ\u00e4ischen Polizeibeh\u00f6rde EUROPOL soll grenz\u00fcberschreitend, verdeckt und verdachtsunabh\u00e4ngig gegen tats\u00e4chliche und vermeintliche Kriminelle ermittelt werden k\u00f6nnen, von Lissabon bis Narvik. Dabei greifen die staatlichen Verwaltungen nicht mehr nur auf gro\u00dfe zentrale Computersysteme zur\u00fcck, wie sie bis in die 80er Jahre hinein vorherrschten. Es wird eine sich revolution\u00e4r ver\u00e4ndernde Informationstechnik genutzt, die schneller, kleiner, leistungsf\u00e4higer, vernetzter und billiger ist als das, was zu den Zeiten der Angst vor dem Gro\u00dfen Bruder technisch m\u00f6glich war. Die Bedingungen zur Inanspruchnahme des Grundrechts auf Datenschutz werden weniger durch rechtliche oder politische Vorgaben gepr\u00e4gt als vom technisch M\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Die Telekommunikation in international verkn\u00fcpften Netzen, insbesondere im Internet, erm\u00f6glicht einerseits eine r\u00e4umlich und zeitlich nicht mehr zu fassende weltweite Kommunikation, aber auch die Kontrolle hier\u00fcber. Die Nutzung von Chipkarten im Zahlungsverkehr, im Gesundheitsbereich, bei der Mobilkommunikation oder im Verkehrswesen erlaubt die elektronische Registrierung von bisher anonymen Alltagsverrichtungen. Die Automation des gesamten Privatlebens, insbesondere der Informationsbeschaffung und der Kommunikation, aber auch von Dienstleistungen \u00fcber Telebanking, Teleshopping oder Telelearning, macht bisher anonyme Teile unserer Konsum- und Massengesellschaft zu kontrollier- und manipulierbaren Gr\u00f6\u00dfen f\u00fcr Staat und Wirtschaft. Die Automation des Arbeitslebens perfektioniert die Kontrolle der Besch\u00e4ftigten. Hochaufl\u00f6sende Satellitentechnik macht die \u00dcberpr\u00fcfung von Agrarsubventionen ebenso wie die Aufdeckung von Umweltverst\u00f6\u00dfen oder die Regulierung von Verkehr m\u00f6glich. Biometrische Angaben, vom Fingerabdruck \u00fcber Gesichtskontur und Augenhintergrund bis hin zum genetischen Strichcode, sind elektronisch speicherbar und werden zur eindeutigen Identifizierung durch Arbeitgeber oder Polizei, Bankinstitut, Sozial- oder Asylverwaltung genutzt.<\/p>\n<p>Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Es zeichnet sich vielmehr ab, da\u00df immer mehr bisher getrennt angewandte Technologien zusammengef\u00fchrt werden. Dies gilt nicht nur f\u00fcr elektronische Anwendungen, die den fr\u00fcheren Personalcomputer zur individuellen Informations- und Kommunikationsstation, zum Arbeits- und Unterhaltungsger\u00e4t (TV), zum Haushaltsger\u00e4t und Lebensplaner werden lassen. Jede der t\u00e4glichen Verrichtungen, die \u00fcber telekommunikative Dienste gesteuert wird, ist auswertbar. In der Zusammenschau der erlangten Daten ergeben sich detaillierte Verhaltens-, Bewegungs- und Kommunikationsprofile. Die Folge ist, da\u00df die Einzigartigkeit und Subjektivit\u00e4t jedes einzelnen Menschen als intelligentes und f\u00fchlendes Wesen zur\u00fcckgedr\u00e4ngt werden zugunsten des reduzierten Bildes vom Menschen als produzierendes und konsumierendes Informationsmuster. Klassisches Exempel hierf\u00fcr ist die Fl\u00fcchtlingskontrolle in den Niederlanden: Asylsuchende erhalten eine Chipkarte, auf der ihre Grunddaten und ein Fingerabdruck gespeichert sind. Ohne die mit Hilfe des Fingerabdrucks im sogenannten Lifescan-Verfahren autorisierte Chipkarte erhalten die Fl\u00fcchtlinge keine Sozialleistungen, keinen Eintritt in ihr Wohnheim, keine Arbeit. Durch t\u00e4gliche automatisierte Meldepflichten an elektronischen Stationen werden sie in einem unsichtbaren K\u00e4fig gehalten; der Ausbruch hieraus wird mit der Illegalit\u00e4t bezahlt. Bei Tieren werden Microchips zur Identifizierung und Verhaltenskontrolle schon implantiert.<\/p>\n<p>Man darf nicht dem Trugschlu\u00df erliegen, diese Entwicklung werde durch ein mehr oder weniger geheimes staatliches Machtzentrum eines &#8222;Big Brother&#8220; geplant. Sie ist vielmehr das zwanglose Resultat des technischen Fortschritts, der sich dezentral und weitgehend unkoordiniert entwickelt und fast &#8222;naturw\u00fcchsig&#8220; erscheint. Hauptakteur ist dabei nicht mehr der Staat. Von zentraler Bedeutung ist das Handeln der in Konkurrenz zueinander stehenden Wirtschaftsunternehmen, die in einem sehr freien Spiel strategische und taktische Allianzen eingehen: Banken, Versicherungen und sonstige Finanzdienstleister, Online-Dienste und Medienunternehmen, Adressenh\u00e4ndler und Auskunfteien, Versandhandelsunternehmen und private Sicherheitsfirmen, Rechenzentren und Telekommunikationsprovider und nat\u00fcrlich die Arbeitgeber sind die Stellen, wo sensible pers\u00f6nliche Daten erfa\u00dft, gespeichert, ausgewertet und abgeglichen werden. Den privaten Datenverarbeitern geht es weniger um die Verteilung knapper Ressourcen oder um &#8222;Sicherheit&#8220; durch \u00dcberwachung, sondern um Profit. Die Gewinnerwartungen sind um so h\u00f6her, je transparenter der Markt allgemein und die konkreten Gesch\u00e4ftspartner sind. Die Folge sind private Datenbanken mit intimsten Details \u00fcber Vorlieben, Konsumverhalten, Finanzkraft und soziale Stellung. Der privaten Stellen bedienen sich auch zunehmend staatliche Instanzen. Bisher \u00f6ffentlich wahrgenommene Aufgaben werden in private H\u00e4nde verlagert. Nicht verzichtet wird darauf, die alten und neuen Funktionstr\u00e4ger miteinander informationstechnisch zu verkn\u00fcpfen. \u00dcber Datenabgleiche und Rasterfahndungsma\u00dfnahmen, aber auch schon durch direkte Abrufm\u00f6glichkeiten beschafft sich zum Beispiel die Polizei das f\u00fcr ihre pr\u00e4aktiven und repressiven Aufgaben n\u00f6tige Hintergrundwissen vom Kfz-Produzenten bis zur Handelsauskunftei.<\/p>\n<p>Verbl\u00fcffend ist bei dieser Entwicklung, da\u00df der Apparat, nicht die Politik, die Richtung vorgibt. Die politische F\u00fchrung in den Parlamenten und Ministerien reagiert auf diese Entwicklung eher, als da\u00df sie sie lenkt. Fehlende technische Kompetenz verurteilt die demokratisch legitimierten Entscheidungstr\u00e4ger zum Nachvollzug und Absegnen der Faktizit\u00e4t der Technik. Diese gestalten nicht mehr, sondern werden zur Legitimationsinstanz degradiert. Mangels technischer Kompetenz scheinen die Parlamente v\u00f6llig \u00fcberfordert, die sozialen, demokratischen und b\u00fcrgerrechtlichen Implikationen der modernen Informationstechnik zu erfassen, geschweige denn politisch zu gestalten und rechtlich einzugrenzen.<\/p>\n<p>Wenig schmeichelhaft ist die Rolle, die die Betroffenen in dieser grundrechtszerst\u00f6renden Entwicklung spielen. Diese sind nicht mehr reine Verdatungsobjekte, die sie in den 80er Jahren waren, sondern oft aktive Teilnehmer im telekommunikativen Proze\u00df. Durch ihre scheinbar v\u00f6llig freiwillige Beteiligung, die ihnen den Eindruck der Selbstbestimmung vermittelt, ja die Illusion, die treibende Kraft zu sein, wird in vielen Bereichen erst die Fremdbestimmung durch Staat und Wirtschaft erm\u00f6glicht. Das Einklinken in Online-Dienste und Internet, das Nutzen von elektronischen Zahlungskarten und von Telediensten, von digitalem Fernsehen und Gesundheitschipkarten &#8211; all dies l\u00e4\u00dft erst die Datenspuren entstehen, die zu Zeiten des anonymen Massenkonsums nicht vorstellbar waren und die zu umfassenden Pers\u00f6nlichkeitsprofilen zusammengestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Was bedeutet dies nun hinsichtlich des Schutzes unserer Freiheitsrechte und unserer Privatsph\u00e4re? V\u00f6llig unsinnig w\u00e4re es, Maschinenst\u00fcrmern gleich den R\u00fcckmarsch in die vorelektronische Zeit zu propagieren. Das technische Know-how ist ein Fluch, aber auch eine Chance, mit der zu leben wir lernen m\u00fcssen. Die freiheitsbedrohende Informationstechnik enth\u00e4lt auch ein gewaltiges positives Potential: M\u00fchselige Verrichtungen werden zum Kinderspiel, Zeit und Energie f\u00fcr kreatives Schaffen werden freigesetzt, Informationsm\u00f6glichkeiten werden exorbitant ausgeweitet. Fatal w\u00e4re es jedoch, der technischen Entwicklung freien Lauf zu lassen und auf die technische L\u00f6sung der entstehenden sozialen Probleme zu vertrauen.<\/p>\n<p>Die Verfassung und bisherige Diskussion geben auf die Herausforderungen nur ungen\u00fcgende Antworten. Nicht nur die Technik, auch das Recht mu\u00df weiterentwickelt werden. Das Brief- und Postgeheimnis mu\u00df zu einem Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation ausgebaut werden. Das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht darf nicht bei einem formalisierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung stehenbleiben. Die Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit mu\u00df zu einer garantierten Grundversorgung f\u00fcr Informationsbeschaffung und Kommunikation f\u00fchren. Das Recht und die Politik m\u00fcssen Antworten auf die Entwicklung der Technik finden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[1024],"class_list":["post-10267","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","publikationen-1024"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gefangen im Netz der Datenbanken - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1997\/publikation\/gefangen-im-netz-der-datenbanken\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gefangen im Netz der Datenbanken - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Thilo Weichert Grundrechte-Report 1997, S. 34-40 &#8222;Jeder hat Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. 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