{"id":10268,"date":"1997-05-23T11:42:00","date_gmt":"1997-05-23T09:42:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/polizeiuebergriffe-als-strafe-vor-ort\/"},"modified":"2020-08-03T07:53:16","modified_gmt":"2020-08-03T05:53:16","slug":"polizeiuebergriffe-als-strafe-vor-ort","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1997\/publikation\/polizeiuebergriffe-als-strafe-vor-ort\/","title":{"rendered":"Polizei\u00fcbergriffe als &#8222;Strafe vor Ort&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Manfred Mahr<\/p>\n<p>Grundrechte-Report 1997, S. 41-45<\/p>\n<p>Mit dem Hamburger Polizeiskandal von 1994 wurden schwere Vorw\u00fcrfe gegen die Hamburger Polizei \u00f6ffentlich, die nur diejenigen erschrecken konnten, die bis dahin die Augen vor Realit\u00e4ten verschlossen hatten, nach dem Motto: &#8222;&#8230; da\u00df nicht sein kann, was nicht sein darf&#8220;. Unter anderem seien Afrikaner von Beamten eines Einsatzzuges schwer mi\u00dfhandelt worden. Festgenommene seien so lange provoziert worden, bis die Beamten einen Grund sahen, sich an ihnen &#8222;legal&#8220; abreagieren zu k\u00f6nnen. Ein Beamter dieses Einsatzzuges soll der rechten Szene angeh\u00f6rt haben.<\/p>\n<p>\u00c4hnliche Vorw\u00fcrfe hatte es in der Vergangenheit nicht nur in der Hansestadt immer wieder gegeben; sie hatten aber alle keine durchgreifenden Konsequenzen nach sich gezogen. Jetzt war das anders. Ein sichtlich angeschlagener Innensenator Hackmann trat zur\u00fcck, weil diesmal der Hinweisgeber nicht der schmuddeligen linken Szene, nicht amnesty international oder der b\u00fcrgerrechtlich orientierten, linksliberalen Presse angeh\u00f6rte. Diesmal brach ein Polizeibeamter aus und schrieb auf, was ihm von einem anderen, eingesch\u00fcchterten Kollegen zu Ohren gekommen war. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschu\u00df &#8222;Hamburger Polizei&#8220; wurde vom Hamburger Landesparlament eingerichtet und legte im November 1996 seinen mehr als 1200 Seiten starken Abschlu\u00dfbericht vor (Drucksache 15\/6200). Wenn auch die Mehrheit von SPD, CDU und STATT Partei sich mit ihrer Abschlu\u00dfbewertung schwertat: Immerhin wurden Schweigemauern, strukturell bedingter Korpsgeist, systematische Mi\u00dfhandlungen von Menschen mit geringer Beschwerdemacht als Volkssport ganzer Dienstschichten und die Ausgrenzung mi\u00dfliebiger Kritiker aus den eigenen Reihen (&#8222;Soziallappen&#8220; in der Sprache der Hardliner) bei der Polizei einger\u00e4umt. Und was besonders wichtig ist: Dies seien nicht etwa nur spezielle Erscheinungsweisen der Hamburger Polizei. Die Ergebnisse lie\u00dfen sich auf jede Gro\u00dfstadtpolizei der Bundesrepublik \u00fcbertragen. So gesehen, k\u00f6nnte dieser Untersuchungsbericht tats\u00e4chlich bundesweite Bedeutung entfalten.<\/p>\n<p>Aber dieses Ergebnis greift dennoch viel zu kurz. Die Auswertung des gesamten Aktenmaterials und die Vernehmung von \u00fcber 100 Zeugen haben einen ganz anderen Zusammenhang aufgezeigt. Mit Versch\u00e4rfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen seit Anfang der 90er Jahre und den parallelen politischen Vorgaben f\u00fcr hartes Durchgreifen etablierte sich im Polizeialltag eine Praxis, die ein Polizeizeuge vor dem Untersuchungsausschu\u00df treffend als &#8222;Strafe vor Ort&#8220; beschrieb.<\/p>\n<p>Bevor im August 1991 in Hamburg ein novelliertes Polizeirecht in Kraft treten konnte, hatten \u00fcber zwanzig B\u00fcrgerrechtsorganisationen und Initiativen in einem &#8222;Hamburger Appell&#8220; vor der geplanten &#8222;vorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; gewarnt. Nach dem Gesetzentwurf sollte es der Polizei m\u00f6glich sein, bereits im Vorfeld konkreter Gefahren t\u00e4tig zu werden und in die Grundrechte der Menschen einzugreifen. Dieses Gesetz wurde trotz oppositionellen und au\u00dferparlamentarischen Widerstands in der vorgelegten Form verabschiedet und 1996 noch weiter versch\u00e4rft. Das konkrete Verhalten eines Menschen ist jetzt nicht mehr erforderlich, um das Einschreiten der Polizei begr\u00fcnden zu k\u00f6nnen. Der Aufenthalt an sogenannten gef\u00e4hrdeten Orten reicht seit der Gesetzesnovellierung aus, um die Identit\u00e4t von Personen zu \u00fcberpr\u00fcfen, Platzverweise auszusprechen und gegebenenfalls Menschen in Gewahrsam zu nehmen, wenn sie einem entsprechenden Begehren der Polizei nicht Folge leisten. Was ein &#8222;gef\u00e4hrdeter Ort&#8220; ist, obliegt letztlich der Definitionsmacht der Polizei. Das kann eine Versorgungsanlage sein, der Hauptbahnhof, ein Einkaufszentrum oder ein Stadion &#8211; entscheidend ist allein die Lagebeurteilung der Polizei.<\/p>\n<p>Welche fatalen Signale von diesem rechtspolitischen S\u00fcndenfall ausgegangen sind, wurde sehr schnell deutlich. Parallel zur Gesetzesnovellierung hatte sich der Hamburger Senat zum Ziel gesetzt, die seit 1989\/1990 verst@\u00a4rkt auftretende offene Drogenszene im Umfeld des Hamburger Hauptbahnhofes zu zerschlagen. In einer Mitteilung des Senats an die B\u00fcrgerschaft vom 9.April 1991 (Drucksache 13\/8003) stellte der Senat ein &#8222;Betreuungskonzept f\u00fcr die Gesamtverkehrsanlage Hamburger Hauptbahnhof&#8220; vor. Der Hauptbahnhof sollte von seinem schmuddeligen Image befreit werden und ausw\u00e4rtige Besucher als &#8222;Visitenkarte der Stadt&#8220; empfangen. Das sichtbare Elend mu\u00dfte deshalb unsichtbar gemacht werden. Der Primat der Politik zeigte unmittelbare Wirkung. Es war deshalb auch kein Zufall, da\u00df die Hamburger Polizeif\u00fchrung im August 1991 einen Grundsatzbefehl KORA (Koordinationsstelle zur Bek\u00e4mpfung der offenen Drogenszene) erlie\u00df. Auch hier war definitiv von der &#8222;Beseitigung&#8220; der offenen Drogenszene die Rede. Der Startschu\u00df war gefallen! Die Asyldebatte jener Tage und die sich anbahnende Demontage des Grundrechts auf Asyl heizte die Stimmung zus\u00e4tzlich auf.<\/p>\n<p>Die polizeiliche Praxis im Hamburger Stadtteil St. Georg hat alle b\u00f6sen Vorahnungen weit \u00fcbertroffen. In der Folgezeit wurde regelrecht Jagd auf die &#8222;Szene&#8220; gemacht. 1992 wurden 19593 Platzverweise ausgesprochen, 1994 stieg die Zahl auf 27147. 1995 wurden bereits in den ersten acht Monaten gar 30595 Platzverweise ausgesprochen. Zur vorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung sind im Jahr 1992 insgesamt 1085 Ingewahrsamnahmen durchgef\u00fchrt worden, 1994 hat sich die Zahl auf 3863 Ingewahrsamnahmen mehr als verdreifacht. In den ersten acht Monaten des Jahres 1995 sank die Zahl auf lediglich 285. Hier d\u00fcrfte sich der enorme politische Druck auf das Verhalten der Polizei ausgewirkt haben, der mit dem R\u00fccktritt des Innensenators untrennbar verbunden war (vgl. Gro\u00dfe Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburgischen B\u00fcrgerschaft vom 15.09.95, &#8222;Drogenpolitik und Polizeistrategie &#8211; Platz- und Gebietsverbote gegen Drogenabh\u00e4ngige und sogenannte Intensivdealer&#8220;, Drucksache 15\/3869).<\/p>\n<p>Die nackten Zahlen lassen nur ahnen, was sich im Polizeialltag abgespielt haben mu\u00df. Afrikaner wurden von Einsatzkr\u00e4ften umzingelt, aneinandergefesselt und in Sklavenhaltermanier zur Wache gef\u00fchrt. Die Aussagen weniger Polizeizeugen berichten von provozierten Widerst\u00e4nden, Sto\u00dfen gegen Mauervorspr\u00fcnge, Einspr\u00fchen mit Tr\u00e4nengas und Desinfektionsmitteln und von Scheinhinrichtungen, die zwar nicht bewiesen werden konnten (weil mutma\u00dfliche Zeugen vor der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsausschu\u00df die Aussage zur Sache verweigerten, um sich nicht selbst der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen), vom Ausschu\u00df aber nicht f\u00fcr unwahrscheinlich gehalten wurden.<\/p>\n<p>Wenn der Polizeif\u00fchrung die Vorw\u00fcrfe im Detail auch nicht bekannt gewesen sein d\u00fcrften, so wurden doch bewu\u00dft und gewollt Hardliner mit den Aufgaben betraut, die unter dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit &#8222;variantenreich&#8220; vorgingen. Da es sich bei den polizeilichen Adressaten um Menschen handelte, die von Abschiebung bedroht waren, denen wegen verschiedener Delikte m\u00f6glicherweise Strafverfolgung drohte, und um Junkies, die generell als unglaubw\u00fcrdig galten &#8211; also um Menschen mit geringer Beschwerdemacht -, war von dieser Seite wenig zu bef\u00fcrchten.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich negative Auswirkungen auf die polizeiliche Praxis hatte eine politische Entscheidung Ende der 80er Jahre gehabt, die auf die Unterdr\u00fcckung politischen Protestes im Hamburger Schanzenviertel und auf St. Pauli zielte. Bewohnern des Schanzenviertels war es gemeinsam mit der linksautonomen Szene gelungen, B\u00fcrgerprotest zu organisieren und den Bau eines Musicaltheaters im Viertel zu verhindern. Um das Gel\u00e4nde und die Reste eines fr\u00fcheren Kino- und Theatergeb\u00e4udes, das zu der Zeit vor\u00fcbergehend als Haushaltswarengesch\u00e4ft genutzt wurde, kam es zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei.<\/p>\n<p>Der Senat entschlo\u00df sich, hart durchzugreifen. Innensenator Hackmann gab die Parole aus: &#8222;Es ging auch darum, klarzumachen, wer in diesem Stadtteil das Sagen hat&#8220; (Hamburger Morgenpost, 24. Juli 1991). Die ber\u00fcchtigte sogenannte 16-E-Schicht wurde mit dem klaren Auftrag ins Leben gerufen, das sogenannte RAF-Umfeld auf Trab zu halten (vgl. Senatsdrucksache 1476 aus dem Jahr 1988).<\/p>\n<p>Die politisch abgesegnete Feindbildfixierung f\u00fchrte zu einem Eigenleben dieser neuen Einsatzgruppe, das nach kurzer Zeit ein gef\u00e4hrliches Ausma\u00df annahm. Es kam zu Mi\u00dfhandlungen von Festgenommenen aus der &#8222;Szene&#8220;, die regelm\u00e4\u00dfig dementiert oder als Reaktion auf Widerstandshandlungen deklariert wurden. Maximal konnte sich der Senat hin und wieder dazu durchringen, &#8222;bedauerliche Einzelf\u00e4lle&#8220; zu beklagen. Grunds\u00e4tzlich wurden die politischen Vorgaben und ihre polizeiliche Umsetzung aber bis heute nicht in Frage gestellt. Im Zweifel heiligt da immer noch der Zweck die Mittel &#8211; solange jedenfalls, wie Innenminister glauben, ihre H\u00e4nde weiterhin in Unschuld waschen zu k\u00f6nnen, wenn es zu Exzessen vor Ort kommt.<\/p>\n<p>Die hier nur kurz angerissenen Problembereiche machen eines deutlich: Die Politik neigt zunehmend dazu, sozialen und gesellschaftspolitischen Problemen mit einem ausgekl\u00fcgelten System gesetzlicher Versch\u00e4rfungen und politischer &#8222;Handlungskonzepte&#8220; zu begegnen, die polizeiliches Vorgehen in den Mittelpunkt stellen. Da die Adressaten polizeilichen Handelns weitgehend marginalisierten Bev\u00f6lkerungsschichten angeh\u00f6ren oder \u00fcber eine nur geringe Beschwerdemacht verf\u00fcgen, f\u00fchlt sich die \u00d6ffentlichkeit kaum ber\u00fchrt, bringt zum Teil sogar Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das inkriminierte polizeiliche Vorgehen auf. Nur wenn menschenverachtendes Verhalten wie in Hamburg \u00f6ffentlich gemacht werden kann, breitet sich kurzfristig Emp\u00f6rung aus, die aber aller Erfahrung nach nicht lange vorh\u00e4lt. Dann soll wieder Ruhe einkehren in die Polizei. Da die Regierungsverantwortlichen nicht bereit sind, die politischen Vorgaben und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu \u00e4ndern, f\u00e4llt die alleinige Verantwortung zur\u00fcck auf die Polizei. Jede Polizeireform droht da zum &#8222;Rohrkrepierer&#8220; zu werden, und die n\u00e4chste Eskalation ist nur eine Frage der Zeit.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[1024],"class_list":["post-10268","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","publikationen-1024"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Polizei\u00fcbergriffe als &quot;Strafe vor Ort&quot; - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1997\/publikation\/polizeiuebergriffe-als-strafe-vor-ort\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Polizei\u00fcbergriffe als &quot;Strafe vor Ort&quot; - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Manfred Mahr Grundrechte-Report 1997, S. 41-45 Mit dem Hamburger Polizeiskandal von 1994 wurden schwere Vorw\u00fcrfe gegen die Hamburger Polizei \u00f6ffentlich, die nur diejenigen erschrecken konnten, die bis dahin die Augen vor Realit\u00e4ten verschlossen hatten, nach dem Motto: &#8222;&#8230; da\u00df nicht sein kann, was nicht sein darf&#8220;. 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