{"id":10276,"date":"1997-05-23T11:42:00","date_gmt":"1997-05-23T09:42:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/neue-eingriffe-in-die-pressefreiheit\/"},"modified":"2020-08-03T07:53:16","modified_gmt":"2020-08-03T05:53:16","slug":"neue-eingriffe-in-die-pressefreiheit","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1997\/publikation\/neue-eingriffe-in-die-pressefreiheit\/","title":{"rendered":"Neue Eingriffe in die Pressefreiheit"},"content":{"rendered":"<p>Dieter Brumm<\/p>\n<p>Grundrechte-Report 1997, S. 75-79<\/p>\n<p>Als im September 1988 der Berliner Senat eine Reihe von Protestaktionen gegen die Tagung des Internationalen W\u00e4hrungsfonds und der Weltbank mit Polizeigewalt unterdr\u00fcckte, erkl\u00e4rte der damalige Innensenator Wilhelm A. Kewenig: &#8222;Am Tatort mu\u00df auch schon mal die Pressefreiheit zur\u00fcckstehen.&#8220; Die Begr\u00fcndung erregte damals noch Aufsehen &#8211; heute k\u00f6nnte sie geradezu als Motto immer neuer staatlicher \u00dcbergriffe und Verletzungen grundgesetzlicher Garantien dienen.<\/p>\n<p>Printmedien<\/p>\n<p>Am 20.August 1996 durchsuchten Bremer Polizisten in konzertierter Aktion auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Redaktionsr\u00e4ume der Zeitungen Weser Kurier, Bremer Nachrichten und taz, des Anzeigenblatts Weser-Report und von Radio Bremen. Ziel der aufwendigen Durchsuchungsaktion war lediglich, festzustellen, welcher Beh\u00f6rdenangestellte einen noch vertraulichen Pr\u00fcfungsbericht \u00fcber finanzielle Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten im Bildungsressort des Senats an die \u00d6ffentlichkeit lanciert hatte. Nach kritischen Reaktionen auf die Aktion leuchtete schlie\u00dflich sogar dem Bremer Senat ein, da\u00df die Aktion den gesetzlichen Informantenschutz verletzt hatte &#8211; und er distanzierte sich vorsichtig davon. Offenkundig waren die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zu der rechtswidrigen Durchsuchung der Spiegel-Redaktion 1962 in Vergessenheit geraten; das Gericht hatte damals gefordert, &#8222;jede Einengung der Pressefreiheit zu verhindern, die nicht von der R\u00fccksicht auf mindestens gleichwertige Rechtsg\u00fcter unbedingt geboten ist&#8220;. Denn &#8211; so das Gericht an anderer Stelle: &#8222;Die Presse (ist) schlechthin konstituierend f\u00fcr die freiheitlich demokratische Grundordnung.&#8220;<\/p>\n<p>Die F\u00e4lle von Durchsuchungen und der Beschlagnahme von Informationen in Redaktionen haben sich in den letzten zwei Jahren geh\u00e4uft. Nachdem 1994 insgesamt 19 solche Aktionen stattfanden, waren es im Jahr darauf zehn und bis zum Oktober 1996 noch einmal mindestens sieben. Grund (und oft blo\u00df Vorwand) war die einschr\u00e4nkende Auslegung des Zeugnisverweigerungsrechts von 1975 als Schutzbestimmung blo\u00df f\u00fcr au\u00dfenstehende Informanten: Selbstrecherchierte (oder fotografierte) Informationen der Redaktion sollen nicht unter diesen Schutz fallen. Die geringf\u00fcgigen Anl\u00e4sse solcher richterlichen Durchsuchungsanordnungen &#8211; beispielsweise ordnete das M\u00fcnchner Amtsgericht im M\u00e4rz 1994 auf Verlangen des Neonazis Ewald Althans die Durchsuchung einer RTL-Fernsehredaktion an, um die Kassette einer Satire-Sendung zu beschlagnahmen (die man auch einfach h\u00e4tte anfordern k\u00f6nnen) &#8211; n\u00e4hren den Verdacht, da\u00df damit der Schutz des Redaktionsgeheimnisses umgangen werden soll.<\/p>\n<p>Ein anderes immer wieder benutztes Argument f\u00fcr Eingriffe in die Pressefreiheit ist das angebliche Recht am eigenen Bild, das sich auf noch geltende Teile des Kunsturhebergesetzes von 1907 (!) bezieht. So wurde im Mai 1990 bei einem Lokaltermin im Frankfurter Startbahn-Proze\u00df den zun\u00e4chst zugelassenen Kamerateams bald das Filmen und Fotografieren verboten. Als sich ein Kameramann nicht daran hielt, st\u00fcrzten sich f\u00fcnf Polizisten auf ihn, warfen ihn zu Boden und zerst\u00f6rten seine Kamera. Vier Jahre sp\u00e4ter verpr\u00fcgelte ein Dutzend Polizisten in Hamburg den Fernsehjournalisten Oliver Ne\u00df; nur weil Fotos dieser Strafaktion existieren, wurden zwei Beamte schlie\u00dflich zu Geldstrafen auf Raten verurteilt.<\/p>\n<p>Obwohl n\u00e4mlich Fotos &#8222;aus dem Bereich der Zeitgeschichte&#8220; und &#8222;Bilder von Versammlungen, Aufz\u00fcgen oder \u00e4hnlichen Vorg\u00e4ngen&#8220; vom Recht am eigenen Bild ausdr\u00fccklich ausgenommen sind, gibt es inzwischen eine Reihe von Urteilen, die diese Bestimmung wieder einschr\u00e4nken &#8211; mit absurden Rechtskonstruktionen. Denn in den geltenden &#8218;Verhaltensgrunds\u00e4tzen f\u00fcr Presse, Rundfunk und Polizei&#8216; ist eindeutig festgelegt: &#8222;Das Fotografieren und Filmen polizeilicher Eins\u00e4tze unterliegt grunds\u00e4tzlich keinen rechtlichen Schranken. Auch Filmen und Fotografieren mehrerer oder einzelner Polizeibeamter ist bei aufsehenerregenden Eins\u00e4tzen im allgemeinen zul\u00e4ssig&#8220; (Grundsatz 9).<\/p>\n<p>Unauff\u00e4lliger, wenn auch deshalb nicht weniger gravierend, sind zensur\u00e4hnliche Eingriffe in die Pressefreiheit durch Verlage und Verleger. Auf der einen Seite hat die Pressekonzentration in vielen Regionen nach der Wende 1989 noch zugenommen: Den Markt ohnehin beherrschende Unternehmen haben sich die Zeitungen in Ostdeutschland und auch noch gleich Fernseh- und Rundfunkfrequenzen &#8211; meist unbehelligt vom Kartellamt &#8211; angeeignet. Zum anderen sind die Initiativen der 70er Jahre zur Sicherung der &#8218;inneren&#8216; Pressefreiheit wie Redaktionsstatuten oder die vertragliche Kompetenzabgrenzung zwischen Verlag und Redaktion am Widerstand der Verleger gescheitert.<\/p>\n<p>Zwei &#8211; durchaus nicht untypische &#8211; Beispiele aus j\u00fcngster Zeit m\u00f6gen solche Bedrohungen der Pressefreiheit verdeutlichen. Am 11.August 1995 erschien in der Zeitung Die Welt des Springer-Verlags ein Gastkommentar des einstigen Pr\u00e4sidenten des Braunschweiger Oberlandesgerichts Rudolf Wassermann, in dem er Verst\u00e4ndnis f\u00fcr den kruzifix-kritischen Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts zeigte. Prompt schrieb der Springer-Gro\u00dfaktion\u00e4r Leo Kirch, Kohl-Freund und Besitzer eines der gr\u00f6\u00dften Medienkonzerne hierzulande, an den Aufsichtsratsvorsitzenden und verlangte die &#8222;umgehende Abl\u00f6sung des Chefredakteurs&#8220; Thomas L\u00f6ffelholz. Das wurde zwar abgelehnt, dokumentiert aber die Gef\u00e4hrdung der Meinungsfreiheit durch blo\u00dfe Besitzrechte.<\/p>\n<p>Ein Jahr sp\u00e4ter, im August 1996, k\u00fcndigte der K\u00f6lner Verleger Alfred Neven DuMont (K\u00f6lner Stadt-Anzeiger, Express u. a.) dem seit 25 Jahren in seinem Verlag besch\u00e4ftigten Redakteur Hartmut Schergel. Der hatte es gewagt, eine verhalten verlagskritische Stimme im Reiseteil des K\u00f6lner Stadt-Anzeigers abzudrucken, die vorher schon in drei Tageszeitungen erschienen war: Neven DuMonts Reich war um ein Reiseunternehmen gewachsen, und der Kritiker hatte die Frage aufgeworfen, ob das nicht mit dem gleichfalls verlagseigenen Reisebuchverlag kollidieren k\u00f6nne. Im Februar 1997 machte der Verlag einen R\u00fcckzieher: Nachdem das K\u00f6lner Arbeitsgericht die K\u00fcndigung f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt hatte &#8211; und sicherlich auch wegen der massiven Proteste der Gewerkschaften &#8211; wurde Schergel wieder in die Redaktion aufgenommen.<\/p>\n<p>Da\u00df mit solchen &#8211; versuchten oder praktizierten &#8211; Eingriffen Zensur ausge\u00fcbt wurde und wird, bestreiten nur noch die Verleger; Neven DuMont umschrieb das mit der trotzigen Feststellung: &#8222;Wir haben die Detailkompetenz.&#8220;<\/p>\n<p>Elektronische Medien<\/p>\n<p>Seit der \u00d6ffnung f\u00fcr kommerzielle TV- und Rundfunkunternehmen Mitte der 80er Jahre haben zwei Konzerne den Markt weitgehend unter sich aufgeteilt: Leo Kirch und Bertelsmann. Versuche der Einschr\u00e4nkung dieser Medien-Macht wurden &#8211; aus Standortr\u00fccksichten &#8211; kaum gemacht; der neue, inzwischen den L\u00e4nderparlamenten vorliegende Rundfunk-Staatsvertrag, der zum 1.1.1997 in Kraft getreten ist, begn\u00fcgt sich mit der Begrenzung des Zuschauer-Marktanteils auf 30 Prozent pro Unternehmen &#8211; gleichg\u00fcltig, wie viele Sender es betreibt.<\/p>\n<p>Der doppelten Einschr\u00e4nkung von Meinungsfreiheit (monopol\u00e4hnliche kommerzielle Sendeanstalten, die nur werbungsattraktive Programme ausstrahlen) stehen &#8211; noch &#8211; die \u00f6ffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ARD und ZDF gegen\u00fcber. Doch trotz ihres &#8211; vom Bundesverfassungsgericht immer wieder unterstrichenen &#8211; Auftrags zur &#8218;Grundversorgung&#8216; sind auch sie auf die Verbreitung massenattraktiver Programme angewiesen, um ihre Existenzberechtigung zu untermauern und die ohnehin reduzierten Eink\u00fcnfte aus Werbung abzusichern. Dar\u00fcber hinaus unterliegen sie freilich auch den in ihrem jeweiligen Bundesland herrschenden politischen Einfl\u00fcssen: Wann auch immer dort eine neue Parteienkonstellation an die Macht kommt, wird unverz\u00fcglich die Zusammensetzung der Sender-Aufsichtsgremien ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Das schl\u00e4gt auch aufs Programm durch. So finden sich immer wieder Eingriffe beim Bayerischen Rundfunk: vom Verbot der Ausstrahlung des &#8218;Scheibenwischer&#8216;-Kabaretts 1986 und kabarettistischer Glossen von Bruno Jonas oder Mathias Richling 1990 bis zur Unterdr\u00fcckung einer Diskussion mit jungen PDS-Mitgliedern in der TV-Jugendsendung &#8218;Live aus dem Alabama&#8216; 1995 oder der Verhinderung einer Dokumentation \u00fcber die Notwendigkeit eines neuen Atomsperrvertrags im gleichen Jahr.<\/p>\n<p>Im August 1996 wurde bekannt, da\u00df die rund 15 Jahre zuvor erstmals im \u00f6ffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlte Serie &#8222;Magnum&#8220; f\u00fcr die deutschen Zuschauer beim Synchronisieren zensiert und sogar gef\u00e4lscht worden war: Kritische Bez\u00fcge auf die Rolle der USA im Vietnam-Krieg und das NS-Regime waren eliminiert und Figuren mit NS-Vergangenheit in pal\u00e4stinensische Terroristen verwandelt worden. Und im Dezember 1995 verbot der NDR-Rundfunkrat die weitere Ausstrahlung der TV-Serie &#8222;Wiederbegegnung mit uns selbst &#8211; deutsch-deutsche Legenden&#8220; von Bernd C. Hesslein, weil er &#8222;den Antikommunismus der Bundesrepublik ver\u00e4chtlich gemacht&#8220; habe. Da\u00df sich das ZDF politischem Kabarett vorsichtshalber verweigert und Satire immer wieder zensiert (so im Juni 1995 bei einer Gala zum 85. Geburtstag der Schauspielerin Inge Meysel &#8211; mit dem Argument, der Respekt verbiete es, Kanzler Kohl in Anwesenheit des Intendanten Stolte zu parodieren), ist vielfach dokumentiert.<\/p>\n<p>Statt also die Unabh\u00e4ngigkeit des Urteils der Geb\u00fchrenzahlerinnen und -zahler durch (selbst)kritische Informationen zu st\u00e4rken und im bewu\u00dften Kontrast zu den kommerziellen Anstalten kulturelle Programmschwerpunkte zu setzen, zeigen sich immer h\u00e4ufiger Anpassungstendenzen. Die Aussichten auf bewu\u00dfte St\u00fctzung und Erweiterung der Informations- und Meinungsfreiheit sinken damit weiter. Nicht von ungef\u00e4hr erkl\u00e4rte daher der &#8211; in der Medienpolitik freilich eher ohnm\u00e4chtige &#8211; Bundespr\u00e4sident Roman Herzog im Fr\u00fchjahr 1996: &#8222;Im Interesse einer funktionalen Demokratie k\u00f6nnen wir uns die fl\u00e4chendeckende Volksverdummung nicht lange erlauben&#8220;. Wir d\u00fcrfen erg\u00e4nzen: die grassierenden Einschr\u00e4nkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit noch viel weniger.<\/p>\n<p>Eine Arbeitsgruppe der IG Medien bittet, Informationen, Dokumente oder Berichte \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe gegen die \u00e4u\u00dfere Pressefreiheit zu senden an: Gunter Haake Siegesstr. 9 80802 M\u00fcnchen; Material \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe gegen die innere Pressefreiheit erbittet Hans-Peter Bordien, Niehler Damm 63, 50735 K\u00f6ln.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[1024],"class_list":["post-10276","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","publikationen-1024"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Neue Eingriffe in die Pressefreiheit - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1997\/publikation\/neue-eingriffe-in-die-pressefreiheit\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Neue Eingriffe in die Pressefreiheit - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Dieter Brumm Grundrechte-Report 1997, S. 75-79 Als im September 1988 der Berliner Senat eine Reihe von Protestaktionen gegen die Tagung des Internationalen W\u00e4hrungsfonds und der Weltbank mit Polizeigewalt unterdr\u00fcckte, erkl\u00e4rte der damalige Innensenator Wilhelm A. 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