{"id":10303,"date":"1997-05-23T11:40:00","date_gmt":"1997-05-23T09:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/hoheitliche-verrufserklaerungen-verfassungsschutzberichte-verletzen-grundrechte\/"},"modified":"2020-08-03T07:53:16","modified_gmt":"2020-08-03T05:53:16","slug":"hoheitliche-verrufserklaerungen-verfassungsschutzberichte-verletzen-grundrechte","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1997\/publikation\/hoheitliche-verrufserklaerungen-verfassungsschutzberichte-verletzen-grundrechte\/","title":{"rendered":"Hoheitliche Verrufserkl\u00e4rungen &#8211; Verfassungsschutzberichte verletzen Grundrechte"},"content":{"rendered":"<p>J\u00fcrgen Seifert<\/p>\n<p>Grundrechte-Report 1997, S. 216-223<\/p>\n<p>Bis zum Ende der 60er Jahre verfa\u00dften die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur interne Berichte. Diese Texte lagen im Sommer 1958 den Versuchen von Bundesinnenminister Gerhard Schr\u00f6der (CDU) zugrunde, die von den Gewerkschaften, Sozialdemokraten und Freidemokraten getragene Kampagne &#8222;Kampf dem Atomtod&#8220; durch die von der illegalen KPD initiierten Initiativen zu diskreditieren. Das damals entwickelte Schema wirkt weiter: Auch eine von demokratischen Kr\u00e4ften getragene Bewegung erf\u00fclle objektiv nichts als die Funktion, den von einem Feind (das hie\u00df damals: die von den Kommunisten der &#8222;sowjetisch besetzten Zone&#8220;, kurz: SBZ) vertretenen Interessen zu n\u00fctzen. Kurz: Wer dem Feind n\u00fctzt, unterst\u00fctzt ihn.<\/p>\n<p>Die w\u00e4hrend der sozial-liberalen \u00c4ra in Bonn durchgesetzte Ver\u00f6ffentlichung der von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder erstellten Unterlagen durch die jeweiligen Innenminister bzw. -senatoren sollte die Arbeit des Verfassungsschutzes transparenter machen und verobjektivieren. Aufgrund der Verantwortung des zust\u00e4ndigen Ministers wurden sie auf die Ebene der Politik geschoben. Das Bundesverfassungsgericht hat sie 1976 mit dieser Begr\u00fcndung auch zu blo\u00dfen politischen Meinungs\u00e4u\u00dferungen herabgestuft (BVerfGE 40, 293). Das hat das Bundesverwaltungsgericht in den Verfahren \u00fcber &#8222;Berufsverbote&#8220; nicht gehindert, solche Einordnungen zur Grundlage zu nehmen, um eine Partei oder Organisation als &#8222;verfassungsfeindlich&#8220; einzustufen. Kritiker haben damals von &#8222;hoheitlichen Verrufserkl\u00e4rungen&#8220; gesprochen, gegen die sich (im Widerspruch zur Rechtsweggarantie des Grundgesetzes) niemand wehren k\u00f6nne. Das gelte gerade f\u00fcr F\u00e4lle, in denen Einzelpersonen in internen Berichten namentlich genannt w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Sowohl die dadurch bewirkte Tendenz zur Versachlichung der Berichte der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden als auch die Tatsache, da\u00df die Berichte in den vergangenen Jahren zwar langsam, dann aber doch zunehmend rechtsextremistische Gruppierungen in den Vordergrund stellten, haben dazu beigetragen, da\u00df gegenw\u00e4rtig die Kritik an den ver\u00f6ffentlichten Berichten des Verfassungsschutzes in der breiten \u00d6ffentlichkeit nahezu verstummt ist.<\/p>\n<p>Dabei wird \u00fcbersehen, da\u00df einige Verfassungsschutzbeh\u00f6rden (sowohl im Bund wie in einzelnen L\u00e4ndern) nach wie vor bestimmte Politiker, Verwaltungs- und Polizeiinstanzen mit internen Berichten versorgen, die h\u00e4ufig unter der Rubrik &#8222;VS-Vertraulich&#8220; versandt werden. Ein Beispiel daf\u00fcr sind die &#8222;Informationen des Nieders\u00e4chsischen Verfassungsschutzes&#8220;, die am 4.1.1987 den Bericht &#8222;Extremistische Agitation und Aktivit\u00e4ten gegen die Volksz\u00e4hlung 1987&#8220; enthielten. In dem Bericht hie\u00df es, der &#8222;Widerstand&#8220; gegen die Volksz\u00e4hlung sei im &#8222;wesentlichen von politischen Extremisten initiiert&#8220;; in dem Papier wurden diese nicht einmal ansatzweise skizziert, jedoch 15 &#8222;Gruppen&#8220; aufgez\u00e4hlt, die sich gegen die Volksz\u00e4hlung ausgesprochen h\u00e4tten. Die Liste reichte von den Gr\u00fcnen bis zur Humanistischen Union (HU). Es bedurfte der Klage vor dem Verwaltungsgericht, ehe das Innenministerium die Nennung der HU bedauerte. (Bezeichnenderweise ermittelte die Staatsanwaltschaft Hannover nicht wegen Verleumdungen in diesen Texten, sondern gegen den Bruch der Verschwiegenheitspflicht, also gegen diejenigen, die solche Diskreditierungen durch eine staatliche Beh\u00f6rde aufgedeckt haben.)<\/p>\n<p>Nach diesem Schema der Diffamierung &#8222;nicht linksextremistischer&#8220; Gruppierungen durch Zuordnung zu Linksextremisten verf\u00e4hrt das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) gegen\u00fcber der B\u00fcrgerinitiative Umweltschutz L\u00fcchow-Dannenberg (BI) in dem im Herbst 1996 erstellten Bericht: &#8222;Linksextremistische\/militante Bestrebungen im Rahmen der Anti-Castor-Kampagne &#8211; Konzepte, Gruppen, Szenenobjekte und Personen (Wendland)&#8220;. Der Bericht verletzte die Zust\u00e4ndigkeit des nieders\u00e4chsischen Landesamtes. Doch der Innenausschu\u00df des Landtags er\u00f6rterte ihn, ohne ihn zur\u00fcckzuweisen.<\/p>\n<p>Zur Aufgabe des Verfassungsschutzes geh\u00f6rt die Beobachtung von Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind ( \u00a7 3 BVerfSchG). Wenn die Autoren des Berichtes im Rahmen des gesetzlichen Auftrages geblieben w\u00e4ren, h\u00e4tten sie das Papier nicht vorlegen d\u00fcrfen, denn der Kernsatz lautet:<\/p>\n<p>&#8222;Der Widerstand gegen die Lagerung von Atomm\u00fcll wird wesentlich von der &#8211; nicht linksextremistischen &#8211; BI (B\u00fcrgerinitiative Umweltschutz L\u00fcchow-Dannenberg) getragen&#8220; (S. 19).<\/p>\n<p>Schon umstritten ist, ob das Kriterium &#8222;verfassungsfeindliche Bestrebungen&#8220; bei folgenden Feststellungen \u00fcberhaupt gegeben ist, denn schwammiger geht es nicht: &#8222;autonomes Spektrum&#8220; und &#8222;Autonome Gruppen&#8220;. Das aber hei\u00dft: Man wei\u00df nicht, wer! Was soll das Auflisten von Organisationen, wenn zugestanden werden mu\u00df: Die Beteiligung an Aktionen &#8222;bedarf noch der Kl\u00e4rung&#8220;. Kurz: Es fehlt jeder Nachweis einer &#8222;Bet\u00e4tigung&#8220;:<\/p>\n<p>&#8222;Der politisch motivierte und gewaltt\u00e4tige Protest gegen Atomtechnologie wird im wesentlichen aus dem militanten autonomen Spektrum getragen&#8220; (S. 12). &#8222;Die Gruppe &#8218;Hau weg den Schei\u00df&#8216; f\u00fchrte mehrere Anschl\u00e4ge gegen Strommasten in Brandenburg durch&#8220;; zu Anschl\u00e4gen &#8222;durch Wurfanker&#8220; gegen &#8222;die Oberleitungen der Bahnstrecken Magdeburg-Berlin, Strahlsund-Berlin und Schwedt-Berlin bekannten sich &#8218;autonome Gruppen'&#8220; (S. 13).<\/p>\n<p>&#8222;Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) (eine nur wenige Mitglieder umfassende Funktion\u00e4rsgruppe) propagieren teilweise den gewaltsamen Kampf gegen die Atomkraft. Eine Beteiligung an gewaltsamen Protestaktionen gegen CASTOR-Transporte nach Gorleben (konnte) bisher nicht festgestellt werden&#8220; (S. 16).<\/p>\n<p>&#8222;Verlautbarungen und \u00c4u\u00dferungen aus dem Bereich der PDS machen deutlich, da\u00df die Partei in der Anti-Castor-Kampagne ein wichtiges politisches Aktionsfeld sieht&#8220; (S. 17). &#8222;Ob und ggf. in welchem Umfang die PDS &#8218;vor Ort&#8216; Aktionen militanter Kernkraftgegner unterst\u00fctzt, bedarf noch der Kl\u00e4rung&#8220; (S. 19).<\/p>\n<p>Das gilt auch f\u00fcr die Erw\u00e4hnung einer von der gewaltfreien und pazifistischen &#8222;Graswurzelbewegung&#8220; \u00f6ffentlich durchgef\u00fchrten Gleisblockade und den Satz:<\/p>\n<p>&#8222;Auch f\u00fcr die n\u00e4chsten Transporte werden wieder Aktionen in K\u00f6ln angek\u00fcndigt: &#8218;das gesamte Streckennetz der Bahn AG bietet sich an'&#8220; (S. 14).<\/p>\n<p>Die meisten solcher &#8222;Erkenntnisse&#8220; konnte man zuvor in der Presse lesen. Ein Anschlag von Bahn-Erpressern wurde dabei (auch vom BfV) &#8222;den&#8220; Autonomen zugerechnet. Aus solchen Zeitungsmeldungen konstruiert der Bericht folgende &#8222;Gefahrenlage&#8220;:<\/p>\n<p>&#8222;Nach neuesten Erkenntnissen streben Atomkraftgegner &#8211; darunter auch Linksextremisten &#8211; verst\u00e4rkt eine r\u00e4umliche Ausweitung und Intensivierung ihrer Aktionen an. Taktisches Ziel der Atomkraftgegner ist es, den finanziellen Aufwand f\u00fcr Schutz und Sicherungsma\u00dfnahmen bei der Durchf\u00fchrung der Castor-Transporte in eine wirtschaftlich nicht mehr vertretbare H\u00f6he zu treiben, die letztlich politisch nicht zu rechtfertigen w\u00e4re&#8220; (Hervorheb. im Original, S. 12).<\/p>\n<p>Der Bericht hat in Pressever\u00f6ffentlichungen nur deshalb Resonanz finden k\u00f6nnen, weil er mit Kunstgriffen und Rechtsverletzungen arbeitet:<\/p>\n<p>Der erste Kunstgriff besteht darin, die &#8222;nicht linksextremistischen&#8220; B\u00fcrgerinitiativen einem Feind zuzuordnen: den &#8222;Linksextremisten&#8220;. Zwischen beiden Kr\u00e4ftegruppierungen (die unterschiedliche Gr\u00f6\u00dfenordnung wird hier bewu\u00dft ausgeklammert) besteht f\u00fcr den Verfassungsschutz ein Konsens: Sie haben ein gemeinsames Ziel. Mit Hilfe eines solchen Konsenses wird ein Zusammenhang konstruiert (der nicht existiert) zwischen Aktionen von denjenigen, die &#8222;sich vornehmlich oder ausschlie\u00dflich gegen dieses Lager (Gorleben) richten bzw. in dieser Region ver\u00fcbt werden&#8220;, und jenen, die von &#8222;militanten Atomkraftgegnern bundesweit&#8220; (S. 5) durchgef\u00fchrt werden. Das in diesem Satz verwandte Wort &#8222;militant&#8220; leitet \u00fcber zum<\/p>\n<p>zweiten Kunstgriff: Er liegt in der Verwendung des Militanz-Begriffes, und zwar in einer undifferenzierten Form, etwa in dem Satz (S. 8): &#8222;dem Gedanken der Militanz (wird) bei der Durchf\u00fchrung zuk\u00fcnftiger Widerstandsaktionen zunehmend Bedeutung beigemessen&#8220;. Militantes Verhalten, wenn es gewaltfrei erfolgt, widerspricht nicht dem Grundgesetz. So gibt es in den Auseinandersetzungen der Tarifparteien den Streik als ein \u00e4u\u00dferst militantes Kampfmittel. Auch Demonstrationen k\u00f6nnen (zum Beispiel in der Form einer befristeten Blockade) militant durchgef\u00fchrt werden, ohne sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung zu richten. Der Militanz-Begriff als solcher hat somit nichts mit der f\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes ma\u00dfgebenden Frage zu tun, ob eine Vereinigung &#8222;verfassungsfeindliche Ziele&#8220; verfolgt oder nicht. Erst dann, wenn verfassungsfeindliche Zielsetzungen vorliegen, wird die Frage relevant: ob eine &#8222;Bestrebung&#8220; versucht, dieses Ziel durch verfassungsfeindliche Bet\u00e4tigung (&#8222;militant&#8220;) zu erreichen.<\/p>\n<p>In dem Bericht wird der Militanz-Begriff eingef\u00fchrt, um bewu\u00dft den Unterschied zwischen den &#8222;nicht linksextremistischen&#8220; B\u00fcrgerinitiativen samt Demonstranten und &#8222;Gewalt praktizierenden&#8220; Linksextremisten zu verwischen. So werden blo\u00dfe Kontakte zu H\u00e4ftlingen der RAF aufgelistet und die von der Berliner Autonomen-Zeitschrift INTERIM ver\u00f6ffentlichte Strategie einer &#8222;Orientierung auf die Bahn&#8220; als &#8222;Vorfeld&#8220; in Zusammenhang gebracht mit der Losung der B\u00fcrgerinitiative &#8222;NIX3 &#8211; Wir stellen uns quer!&#8220; und einem Interview in der von der B\u00fcrgerinitiative herausgegebenen Zeitschrift Restrisiko, wo das &#8222;Vorfeld&#8220; (anders als bei den &#8222;Autonomen&#8220;) den &#8222;Abschnitt der Stra\u00dfe zwischen dem Verladekran in Dannenberg und dem Zwischenlager in Gorleben&#8220; bezeichnet. Wer genau liest, erkennt, da\u00df der Widerstand &#8222;der&#8220; Autonomen anders aussieht als die Blockierung der Stra\u00dfe nach Gorleben und der &#8222;politische Druck&#8220; der B\u00fcrgerinitiative. Die Verwendung des Militanz-Begriffs erf\u00fcllt also die Funktion: Den B\u00fcrgerinitiativen in L\u00fcchow-Dannenberg sollen gewaltt\u00e4tige Aktionen im Bundesgebiet, insbesondere im Bereich der Bahn, zugerechnet werden.<\/p>\n<p>Der erste und der zweite Kunstgriff m\u00fcssen als Einheit gesehen werden. Das wird schon in der \u00dcberschrift des Papiers deutlich gemacht: &#8222;Linksextreme \/\/ militante Bestrebungen&#8220;. Diese nur auf dem Papier m\u00f6gliche Wortzusammenstellung soll etwas suggerieren, was nicht bewiesen werden kann: &#8222;Linksextremisten&#8220; und &#8222;Militante&#8220; sind eine Einheit.<\/p>\n<p>Den dritten Kunstgriff in dem Bericht sehe ich darin, da\u00df die Unterscheidung zwischen einer \u00f6ffentlich durchgef\u00fchrten begrenzten Regelverletzung in der Form des zivilen Ungehorsams (wie dies B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger erneut auf sich nehmen wollen, die von der B\u00fcrgerinitiative angesprochen werden) und den im verborgenen durchgef\u00fchrten Aktionen von Autonomen (und anderen Gruppierungen) bewu\u00dft verwischt wird. In dem einen Fall sind B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in aller \u00d6ffentlichkeit bereit, mit ihrer Person f\u00fcr eine \u00dcbertretung oder ein Vergehen einzustehen (um auf diese Weise ihre Entschiedenheit zu zeigen und \u00d6ffentlichkeit zu erreichen); im anderen Fall halten es Gruppierungen (zwar auch aus politischen Gr\u00fcnden) f\u00fcr geboten, Straftaten zu begehen; aber das geschieht heimlich, mit &#8222;mehr Schl\u00e4ue und Verschlagenheit, mehr Heimt\u00fccke und Zwangsstops f\u00fcr Castor&#8220; (S. 8, Zitat aus INTERIM).<\/p>\n<p>Angesichts der breiten Diskussion \u00fcber die aus den USA \u00fcbernommene Aktionsform des zivilen Widerstandes kann nicht davon ausgegangen werden, da\u00df es Unkenntnis ist, wenn das BfV den Unterschied zwischen der \u00f6ffentlich praktizierten Regelverletzung und der heimlich durchgef\u00fchrten Straftat ignoriert. Deshalb ist zu vermuten, da\u00df der Bericht die Funktion hat, den Polizeibeamten im Einsatz gegen\u00fcber den friedlichen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, die nichts anderes tun, als mit lauteren Gr\u00fcnden die Stra\u00dfe zu blockieren, die Hemmungen zu nehmen, die sie beispielsweise beim ersten Castor-Transport in der Mehrheit noch hatten. Mit anderen Worten: Jeder, der sich dem Castor-Transport in den Weg stellt, soll von der Polizei als gew\u00f6hnlicher Krimineller behandelt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die erste Grundrechtsverletzung des Berichtes ist zu finden in der Nennung des Namens einer Person, die pers\u00f6nlich verantwortlich gemacht wird f\u00fcr ein Ereignis, das nichts mit &#8222;verfassungsfeindlichen Bestrebungen&#8220; im Sinn der gesetzlichen Aufgabenbestimmung f\u00fcr den Verfassungsschutz zu tun hat. So werden &#8222;Ausschreitungen durch ca. 250 Atomkraftgegner an der Umladestation der CASTOR-Beh\u00e4lter&#8220; erw\u00e4hnt, wobei ein &#8222;Sachschaden von ca. 20000 DM&#8220; entstanden sei; sie werden mit der Bemerkung kommentiert: &#8222;Nach Feststellungen der Polizei wurde die Aktion von der Vorsitzenden der BI Birgit HUNECKE geleitet&#8220; (S. 11). Selbst wenn diese Feststellung zutreffen w\u00fcrde, h\u00e4tte eine solche Erw\u00e4hnung einer Straftat nichts in einem Bericht des Verfassungsschutzes zu suchen; denn eine Straftat kann nicht als &#8222;verfassungsfeindliche Bestrebung&#8220; im Sinn von \u00a7 3 BVerfSchG angesehen werden. Zudem hat die B\u00fcrgerinitiative die Behauptung, Frau Hunecke habe diese Aktion &#8222;geleitet&#8220;, bestritten. Die f\u00fcr jeden B\u00fcrger bestehende Unschuldsvermutung mu\u00df auch der Verfassungsschutz einhalten; d. h.: Auch er darf niemanden als Straft\u00e4ter bezeichnen, bevor dieser nicht rechtskr\u00e4ftig verurteilt ist.<\/p>\n<p>Die namentliche Nennung von Personen erfolgt auch, ohne da\u00df es um eine Straftat geht und ohne da\u00df ein konkreter Nachweis gef\u00fchrt wird, ob diese Person ohne Zweifel in den Zusammenhang einer &#8222;verfassungsfeindlichen Bestrebung&#8220; geh\u00f6rt. Zur Begr\u00fcndung f\u00fcr eine solche namentliche Nennung dienen lediglich die Zurechnung zum &#8222;militanten Bereich der Anti-AKW-Bewegung&#8220; und der Hinweis auf eine mehrfache Verurteilung &#8222;zu Geldstrafen&#8220;.<\/p>\n<p>Eine besondere Form der Verunglimpfung ist darin zu sehen, da\u00df einer Person, die als &#8222;Mitarbeiterin im B\u00fcro der BI&#8220; bezeichnet wird, Gespr\u00e4che bzw. briefliche Beziehungen mit entlassenen bzw. inhaftierten Mitgliedern der RAF vorgehalten werden, ohne auf die Zielrichtung solcher Kontakte einzugehen. H\u00e4tte es sich dabei um eine Unterst\u00fctzung einer terroristischen Vereinigung gehandelt, so h\u00e4tte die Polizei einschreiten m\u00fcssen; wenn das nicht der Fall ist und wenn die Zielrichtung ausgeklammert bleibt, mu\u00df auch der Verfassungsschutz schweigen. Weil Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in anderen Zusammenh\u00e4ngen davon ausgehen, da\u00df die RAF nicht mehr existiert, macht diese Nennung deutlich: Es geht bei dieser blo\u00dfen Kontaktschuld einer Einzelperson um nichts anderes als die Zuordnung der B\u00fcrgerinitiative zu einem Feind. Es soll der Eindruck erweckt werden, die B\u00fcrgerinitiative habe etwas mit Terrorismus zu tun.<\/p>\n<p>Eine zweite Rechtsverletzung ist in der Sprache des Textes zu sehen. Als Beispiel sei erw\u00e4hnt, da\u00df Wohngemeinschaften kurzerhand als &#8222;Szeneobjekte&#8220; bezeichnet werden. Zur Begr\u00fcndung gen\u00fcgt in einem Fall ein einziger Satz: &#8222;Das Haus dient Kernkraftgegnern als Anlaufstelle&#8220; (S. 21). Auch f\u00fcr solche hoheitlichen Verrufserkl\u00e4rungen gegen\u00fcber den genau angegebenen H\u00e4usern gibt es in den Verfassungsschutzgesetzen keine Rechtsgrundlage.<\/p>\n<p>Die verwendete Sprache zeigt: Hier wird bewu\u00dft ein einheitliches Feindbild geschaffen. Es beginnt mit der Kombination &#8222;linksextremistische\/militante Bestrebungen&#8220; und reicht von &#8222;Szeneobjekten&#8220; zu &#8222;Szenebl\u00e4ttern&#8220;. Neben den Militanz-Begriff tritt die Feindformel: &#8222;Szene&#8220;. Das erg\u00e4nzt alte Feindbilder in der Polizei wie &#8222;Chaoten&#8220;, &#8222;Punks&#8220; oder &#8222;Zecken&#8220;.<\/p>\n<p>Zusammenfassung: Der Bericht des BfV hat nichts zu tun mit der Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen \u00fcber verfassungsfeindliche Bestrebungen. Es handelt sich um ein propagandistisches Pamphlet, das sich vor allem gegen die &#8222;nicht linksextremistische&#8220; B\u00fcrgerinitiative Umweltschutz L\u00fcchow-Dannenberg richtet.<\/p>\n<p>Im &#8222;Bericht&#8220; geht es nicht um die Auswertung von Erkenntnissen \u00fcber &#8222;verfassungsfeindliche Bestrebungen&#8220;, sondern um das Produzieren von Feindbildern: &#8222;militante Kernkraftgegner&#8220; und &#8222;Szene&#8220;. Einerseits wird zwar zwischen &#8222;linksextremistischen&#8220; und &#8222;nicht linksextremistischen&#8220; Gegnern der Castor-Transporte unterschieden, andererseits wird dieser Unterschied jedoch systematisch verwischt.<\/p>\n<p>Diejenigen, die sich entschieden, aber im Rahmen des Grundgesetzes gegen eine Lagerung des Atomm\u00fclls in Gorleben wenden, werden mit Hilfe der Konsensschuld, des Militanz-Begriffes, der Kontaktschuld und durch sprachliche Kampfformeln denjenigen zugeordnet, die der Verfassungsschutz als &#8222;verfassungsfeindliche Bestrebungen&#8220; bezeichnet. Dadurch und durch das geschaffene Feindbild verletzt der Bericht die Grundrechte der &#8222;nicht extremistischen&#8220; B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die gegen die Lagerung atomarer Brennst\u00e4be in Gorleben mit verfassungsrechtlich anerkannten Mitteln des zivilen Ungehorsams protestieren.<\/p>\n<p>Der Bericht erf\u00fcllt auch die Funktion, die \u00d6ffentlichkeit zu beeinflussen und beim n\u00e4chsten Castor-Transport Hemmungen der eingesetzten Polizisten gegen\u00fcber verfassungstreuen, aber entschiedenen Demonstranten abzubauen. Dem dient auch die Forderung des Pr\u00e4sidenten des BfV, Peter Frisch, an die B\u00fcrgerinitiative L\u00fcchow-Dannenberg, sich von denen zu distanzieren, die Wurfanker werfen. Dieses Beispiel zeigt, in welcher Weise eine Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die ihr durch Gesetz gesetzten Schranken zu \u00fcberschreiten versucht. Bei ihrem Bericht geht es (das zeigt auch das \u00dcbersenden einer gek\u00fcrzten Version &#8211; in der auch das &#8222;VS-Vertraulich&#8220; fehlt &#8211; an den Spiegel und die S\u00fcddeutsche Zeitung), um den Versuch politischer Einwirkung eines Amtes, das den Schutz der Verfassung als Staatsschutz betreibt und seine Aufgabe mit Aktivit\u00e4t f\u00fcr spezifische Regierungspolitik verwechselt. Es stellt damit seine Legitimation in Frage.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[],"publikationen":[1024],"class_list":["post-10303","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","publikationen-1024"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Hoheitliche Verrufserkl\u00e4rungen - Verfassungsschutzberichte verletzen Grundrechte - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/1997\/publikation\/hoheitliche-verrufserklaerungen-verfassungsschutzberichte-verletzen-grundrechte\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Hoheitliche Verrufserkl\u00e4rungen - Verfassungsschutzberichte verletzen Grundrechte - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"J\u00fcrgen Seifert Grundrechte-Report 1997, S. 216-223 Bis zum Ende der 60er Jahre verfa\u00dften die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur interne Berichte. 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