{"id":10858,"date":"2017-11-10T11:00:00","date_gmt":"2017-11-10T10:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/viel-nachdenkliches-zu-flucht-und-migration\/"},"modified":"2017-11-10T12:00:00","modified_gmt":"2017-11-10T11:00:00","slug":"viel-nachdenkliches-zu-flucht-und-migration","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/219\/publikation\/viel-nachdenkliches-zu-flucht-und-migration\/","title":{"rendered":"Viel Nachdenkliches zu Flucht und Migration"},"content":{"rendered":"<p>in: vorg\u00e4nge Nr. 219 (3\/2017), S. 123-128<\/p>\n<p><i>Martina Haedrich (Hrsg.): Flucht, Asyl und Integration aus rechtlicher Perspektive. Mohr Siebeck, T\u00fcbingen 2017, 280 S., 74,00 &#128;<\/i><\/p>\n<p>Martina Haedrich legt das Ergebnis einer Ringvorlesung an der Friedrich-Schiller-Universit\u00e4t Jena 2016\/2017 vor. An ihr beteiligten sich Wissenschaftler aus verschiedenen Rechtsgebieten (z.B. \u00f6ffentliches Recht einschlie\u00dflich V\u00f6lkerrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht), aber auch Verwaltungsrichter und Kriminologen. Angesichts der oftmals von mangelnder Sachkenntnis, einseitiger Sichtweise und unangemessener Aufgeregtheit gepr\u00e4gten Debatten &#150; wie wohltuend, ein so sachliches und gr\u00fcndliches Buch in den H\u00e4nden zu halten, das bestehende Probleme nicht leugnet, sondern vielmehr pr\u00fcft, wie ihnen zu begegnen ist.<\/p>\n<p>Die ersten Vorlesungen (Harald D\u00f6rig, Kontingentierung des Fl\u00fcchtlingsschutzes; Michael Brenner, Die Bedeutung von Staatsgrenzen im Kontext der Fl\u00fcchtlingskrise; Matthias Knauff, Fl\u00fcchtlingsschutz, Asyl und Einwanderung &#150; Zur juristischen Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung von Migration) erwecken von der Themensetzung her zun\u00e4chst den Anschein, auch dieser Band konzentriere sich auf die gel\u00e4ufige Frage, ob die Aufnahmekapazit\u00e4t unseres Landes begrenzt ist, wie man &#132;Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me&#147; unter Kontrolle halten kann und auf welche Weise sich der Staat gegen unerw\u00fcnschte Einwanderung sch\u00fctzen soll und kann. Der Schein tr\u00fcgt jedoch.<\/p>\n<p>Brenner meint, eine im Verh\u00e4ltnis zur Bev\u00f6lkerungsgr\u00f6\u00dfe gro\u00dfe Zahl von Fl\u00fcchtlingen bringe eine Gef\u00e4hrdung des Demokratieprinzips mit sich. Demokratie beruhe auf der &#132;konstitutiven Bereitschaft aller B\u00fcrger, sich wechselseitig als B\u00fcrger anzuerkennen. Diese Bereitschaft wird jedoch \u00fcberfordert, wenn die B\u00fcrger den Eindruck gewinnen m\u00fcssen, dass ihr Land &#133; jedermann offensteht, weil der Staat nicht in der Lage ist, die Kontrolle \u00fcber die Zuwanderung in der Hand zu halten. Eine solche Offenheit hat zur Folge, dass die die B\u00fcrger verbindenden und als solche wahrgenommenen Gemeinsamkeiten &#133; zunehmend relativiert und letztlich in Frage gestellt werden. &#133; Zu viel Offenheit gegen\u00fcber Einwanderung setzt &#133; den Wertekonsens einer Gesellschaft aufs Spiel.&#147; (S.\u00a030) Man muss mit dieser Sicht, die letztlich die Konservierung des status quo einer Gesellschaft als Grundlage der Demokratie betrachtet, nicht einverstanden sein. Zutreffend ist allerdings, dass der Staat, will er seine hoheitlichen Funktionen aus\u00fcben, die Kontrolle \u00fcber die Einwanderung behalten muss. Insofern ist auch die Argumentation Brenners nachvollziehbar, dass das Versagen der Europ\u00e4ischen Union bei der Kontrolle ihrer Au\u00dfengrenzen zum Aufleben der Bedeutung von Binnengrenzen f\u00fchre. Darin sieht er ein Versagen, das &#132;an den Grundfesten der Europ\u00e4ischen Union r\u00fcttelt&#147; (S.\u00a024). Bei einem grenzenlosen Zustand werde auch im \u00dcbrigen die Zuordnung von Hoheitsgewalt schwierig. (S.\u00a025)<\/p>\n<p>Eine L\u00f6sung sieht D\u00f6rig, wenn er einen europarechtlichen Blick auf die Problematik wirft. Er schickt voraus, dass eine wie auch immer bezifferte Obergrenze der Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen (einschlie\u00dflich subsidi\u00e4r Schutzbed\u00fcrftiger) dem Refoulement-Verbot widerspricht. Jedoch besteht er darauf, dass (da Schutzbed\u00fcrftigkeit sich an europarechtlichen Kriterien misst) eine europ\u00e4ische Regelung hinsichtlich des Anteils der Mitgliedstaaten der EU an der Erf\u00fcllung der daraus resultierenden Verpflichtungen geben m\u00fcsse &#150; eine Vollharmonisierung des Fl\u00fcchtlingsrechts in Europa und die \u00dcbertragung der Anerkennungsverfahren auf eine EU-Beh\u00f6rde (S.\u00a013). Die nunmehr gescheiterten Dublin-Verordnungen sind, meine ich, zu einem guten Teil der Durchsetzungskraft der Bundesrepublik geschuldet &#150; eines Binnenlandes, das auf dem Landweg nur \u00fcber andere Mitgliedstaaten der EU erreichbar ist. Das sollte hin und wieder Erw\u00e4hnung finden, wenn man heute von den am \u00e4u\u00dferen Rand der EU gelegenen Staaten mit moralischem Impetus &#132;Solidarit\u00e4t&#147; einfordert. So deutlich sagt es D\u00f6rig nicht, aber seine Forderung einer europ\u00e4ischen L\u00f6sung ist jedenfalls richtig. Schade, dass er sich nicht mit einer Idee auseinandersetzt, die in der Diskussion einmal auftauchte, aber meines Wissens von keiner Seite aufgegriffen wurde &#150; n\u00e4mlich einen gemeinsamen Europ\u00e4ischen Fonds zu schaffen, in den die Mitgliedstaaten nach vereinbarten Kriterien einzahlen und der an die Mitgliedstaaten entsprechend der Zahl der tats\u00e4chlich aufgenommenen Fl\u00fcchtlinge ausgezahlt wird. Das g\u00e4be den Fl\u00fcchtlingen eine gewisse Freiheit in der Wahl des Ziellandes ihrer Flucht &#150; zum Beispiel, weil dort bereits Verwandte leben. Aber gut, diese sehr liberale Idee hat derzeit offensichtlich in Europa ohnehin keine Chance.<\/p>\n<p>Als Schutzsuchende kommen viele nach Europa, die nach asylrechtlichen Kriterien keinen Anspruch auf die Gew\u00e4hrung des Fl\u00fcchtlingsstatus oder des subsidi\u00e4ren Schutzes haben &#150; auf der Suche nach einem ertr\u00e4glichen Leben sind. (Als &#132;pursuit of happiness&#147;, das allen Menschen zusteht, sieht die amerikanische Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung ein solches Verhalten.) Dies kann jedoch kein Kriterium f\u00fcr die Aufnahme von Einwanderern sein, denn &#150; wie weiter oben beschrieben &#150; w\u00fcrde dies den Staat, der schlie\u00dflich f\u00fcr die Daseinsvorsorge f\u00fcr die Menschen, die auf seinem Territorium leben, verantwortlich ist, \u00fcberfordern. Insofern unterscheidet Knauff zwischen erw\u00fcnschter und unerw\u00fcnschter Migration, beschreibt die Rechtslage in Deutschland detailliert und macht Defizite in der rechtlichen Regelung aus. Allerdings ist bedauerlich, dass er den mit der Einwanderung qualifizierter Arbeitskr\u00e4fte (die in der \u00f6ffentlichen Diskussion immer wieder angemahnt wird) verbundenen brain drain nicht problematisiert. Dieser versch\u00e4rft die Ursachen der globalen Wanderbewegung. Ursachen der Flucht zu bek\u00e4mpfen bedeutet auch, Einwanderung nicht im Lichte eigener kurzfristiger wirtschaftlicher Vorteile zu f\u00f6rdern oder zu erschweren. Die Diskussion des deutschen Ausl\u00e4nderrechts darf am Problem des brain drain nicht vorbeigehen.<\/p>\n<p>Die Vorlesungen bleiben nicht da stehen, wo es um die Einreise von Schutzsuchenden geht. Vielmehr wird die Frage gestellt, wie hier mit den Fl\u00fcchtlingen umgegangen wird, wie man ihre Integration erreichen kann, was Integration \u00fcberhaupt bedeutet. Ist es legitim, die Akzeptanz der europ\u00e4ischen, der westlichen, der christlich-abendl\u00e4ndischen (oder wie im Bem\u00fchen um politisch korrekte Sprachregelung auch gesagt wird: der christlich-j\u00fcdischen) Grundwerte zu fordern? Stellt eine solche Akzeptanz gelungene Integration dar? Mit diesen Fragen schl\u00e4gt sich Anna Leisner-Egensperger (Integration als Chance einer kritischen \u00dcberpr\u00fcfung der &#130;deutschen Grundwerte&#146;) herum. Mir scheint, Grundwerte geben reichen Stoff f\u00fcr eine lohnende philosophische Diskussion, aber sobald die Integration als Forderung an Migranten gestellt wird, ist es notwendig, solche diffusen, rechtlich nicht definierten Kriterien au\u00dfen vor zu lassen. Sonst landet man bei der von Innenminister de Maizi\u00e8re insinuierten Forderung, in Deutschland gebe man sich zur Begr\u00fc\u00dfung die Hand. Es gibt eine viel praktischere Variante, was genau ausl\u00e4ndischen Einwohnern abverlangt werden kann &#150; n\u00e4mlich die Einhaltung der Rechtsnormen. Die Werte, die uns wirklich grundlegend sind, sind alle in Recht gegossen. Leisner-Enzensberger zitiert in ihrer Vorlesung aus einem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, der folgende Grundwerte benennt: Freiheit und Gleichberechtigung (auch von M\u00e4nnern und Frauen), das Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit, Religions-, Glaubens- und Meinungsfreiheit, Gewaltmonopol des Staates. Deutschland sei ein demokratischer Rechtsstaat. Wozu aber braucht man die komplizierten Grundwerte, wenn doch geltendes Recht eine klare Sprache spricht. Wenn Leisner-Egensperger zu dem Schluss kommt, dass Integration zu dem f\u00fchren muss, &#132;was sie doch auch heute verspricht: Zusammenfassung, mehr noch Zusammenhalt von Heterogenem&#147; (S.\u00a0236), so ist auch dieses Ziel ausreichend dadurch gesichert, dass man von Einwanderern die Einhaltung der Gesetze verlangt, ihnen aber im \u00dcbrigen ihre kulturelle Identit\u00e4t bel\u00e4sst.<\/p>\n<p>Ein solches Herangehen offenbart sich in der Vorlesung von Gerhard Lingelbach (Integration und Familienrechte). Widerspr\u00fcche nicht nur hinsichtlich moralischer Wertungen, sondern auch in den Rechtsauffassungen hat es, wie er ausf\u00fchrt, in der schon Jahrtausende w\u00e4hrenden Migration immer gegeben und gibt es auch heute, und er prophezeit: &#132;Sie werden nicht in einer Generation zu \u00fcberwinden sein.&#147; Schon gar nicht seien von au\u00dfen &#132;mittel- wie westeurop\u00e4ische Wert- und Rechtsvorstellungen zu implementieren&#147; (S.\u00a0178). Seine sehr differenzierten Ausf\u00fchrungen f\u00fchren ihn zu dem Schluss, &#132;dass mit dem Familienrecht eine besondere Materie gegeben ist, die weitaus st\u00e4rker R\u00fccksichten auf Tradiertes zu nehmen hat. Andererseits zeigt sich ein allgemeines Problem: Jede Leitbildfunktion muss problematisch bleiben und ist doch notwendig, kann &#133; nicht unter sich ver\u00e4ndernden Umst\u00e4nden einfach beiseite geschoben werden.&#147; (S.\u00a0187)<\/p>\n<p>Viele der Vorlesungen sind von dem Gedanken durchdrungen, dass Integration eben nicht Assimilation bedeutet, auch wenn dieser Gedanke nirgends ganz dezidiert im Vordergrund steht. Erw\u00e4hnenswert in diesem Zusammenhang sind die Beitr\u00e4ge von Udo Ebert (Multikulturalit\u00e4t in Deutschland &#150; Rechtliche Grundlagen und Grenzen) und Martina Haedrich (Islam in Deutschland &#150; Konflikte und L\u00f6sungsans\u00e4tze). Kultur m\u00fcsse, so Ebert, strafrechtlich gesch\u00fctzt werden. Das \u00fcberzeugt sofort, wenn man an die Beschneidung von M\u00e4dchen und Frauen oder an Zwangsehen denkt. Aber nat\u00fcrlich kann nicht alles, was uns fremd ist und was wir f\u00fcr unsere eigene Lebensart nicht akzeptieren wollen, verboten sein. Ebert legt den Ma\u00dfstab des Grundgesetzes an &#150; insbesondere die Religions- und Bekenntnisfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit &#150; und erinnert uns an eine Binsenweisheit, die in der Debatte schnell auch mal unter den Tisch f\u00e4llt. Auch diese Grundrechte sind n\u00e4mlich nicht schrankenlos. Vielmehr finden sie ihre Schranke in den Grundrechten des Anderen. Diese einfache Logik demonstriert Ebert am Beispiel der Diskussion eines gesetzlichen Verbots der Vollverschleierung. Dass das, wie es scheint, durch den Islam gar nicht vorgeschrieben ist, spielt &#150; so Ebert zu Recht &#150; keine Rolle. Es ist schlie\u00dflich nicht an uns, den Islam auszulegen. Wenn eine Frau meint, die Religion gebiete das Tragen einer Burka, so ist dies durch Art.\u00a04 GG gedeckt; es sei denn verfassungsrechtlich gesch\u00fctzte Interessen Anderer sprechen dagegen.<\/p>\n<p>Ebert setzt sich auch mit dem Prinzip der Neutralit\u00e4t und S\u00e4kularit\u00e4t des Staates auseinander; der Staat d\u00fcrfe sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifizieren und auf diesen Gebieten nicht handeln. Und weiter: &#132;Allerdings steht die Verfassung Religionen und Weltanschauungen nicht ablehnend gegen\u00fcber, im Gegenteil: Der Staat des Grundgesetzes ist an religi\u00f6s weltanschaulichen Haltungen und Bet\u00e4tigungen seiner B\u00fcrger interessiert; er darf und soll sie f\u00f6rdern. Denn Religionen und Weltanschauungen erf\u00fcllen auf der Ebene der Gesellschaft wichtige Funktionen im Hinblick auf Sinnstiftung, auf Norm- und Wertfragen, auf sozialethische Diskurse \u00fcber Gerechtigkeit, Gemeinwohl und gutes Leben. Die staatliche Bevorzugung einer bestimmten Weltanschauung oder Religion, etwa der christlichen, schlie\u00dft die Verfassung jedoch aus.&#147; (S.\u00a0246) Hier melde ich Dissens an. Wer Religionsaus\u00fcbung f\u00f6rdert, darf auch Religionsaus\u00fcbung reglementieren. Schlie\u00dflich setzt die praktische Umsetzung der hier zitierten These voraus, dass konkret gepr\u00fcft wird: Wird durch eine Gemeinschaft gleich welcher Organisationsform Sinnstiftung, sozialethischer Diskurs, gutes Leben gef\u00f6rdert? Wer darf dar\u00fcber befinden? Und nach welchen Kriterien? Wirkliche Neutralit\u00e4t des Staates muss ihm sowohl die F\u00f6rderung als auch die Reglementierung der Religionsaus\u00fcbung verwehren.<\/p>\n<p>Dass das deutsche Modell einer unzureichenden Trennung von Staat und Kirche bzw. von Staat und Religion gerade nicht in der Lage ist, die Gleichberechtigung verschiedener Religionen zu garantieren, wird in der Vorlesung von Haedrich demonstriert. Sie weist darauf hin, dass der Islam keine religi\u00f6se Instanz wie die Kirche ist, auch wenn er wie die Kirche einen Gemeinschaftseffekt hat. &#132;In der muslimischen Gemeinschaft, der Umma, stellt sich die Verbundenheit der Muslime dar, ohne dass ein bestimmter Organisationsgrad erkennbar ist. Unter anderem ist dieser aber erforderlich, um den \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaftsstatus in Deutschland zu erlangen und damit in den Genuss von Rechten aus diesem Status gelangen zu k\u00f6nnen.&#147; (S.\u00a0261f.) Es steht nat\u00fcrlich, so Haedrich weiter, den Muslimen frei, Organisationen zu schaffen, die den Anforderungen an eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts erf\u00fcllen, aber der Islam wird &#132;von den Muslimen als Religionsverst\u00e4ndnis begriffen, das der Einzelne besitzt, ohne organisiert zu sein. &#133; Einerseits wird den Muslimen Glaubensfreiheit garantiert, aber die kollektive Wahrnehmung in Gestalt einer K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts (wird) wegen fehlender Voraussetzungen eingeschr\u00e4nkt.&#147; (S.\u00a0262) Der Konflikt ist nicht l\u00f6sbar, scheint mir, solange der Staat Religionsgemeinschaften (theoretisch m\u00fcssten dazu nat\u00fcrlich auch andere, nicht-religi\u00f6se Gemeinschaften geh\u00f6ren) Privilegien einr\u00e4umt, die voraussetzen, dass die Religion in der Weise ausge\u00fcbt wird, wie wir es von den christlichen Konfessionen kennen.<\/p>\n<p>Integration wird oft als Forderung an Einwanderer betrachtet und das ist auch richtig. Integration ist aber auch eine Forderung an Staat und Gesellschaft. Deshalb sind auch die Bedingungen von Interesse, auf die Einwanderer in Deutschland treffen. Das beginnt schon mit dem Aufnahmeverfahren. Volker Bathe (Asylverfahren &#150; Theorie und Praxis. Anmerkungen zur \u00f6ffentlichen Debatte), selbst Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht, setzt sich mit den Anspr\u00fcchen an den Richter in diesem Verfahren auseinander. Grundlegend sein Postulat: &#132;Bei aller Kontroverse darf nicht vergessen werden, dass es Menschen sind, die zu uns kommen; &#133; manche, denen Schutz verweigert werden muss, wenige mit unlauteren Motiven &#150; aber es kommen Menschen, die einen fundamentalen Anspruch im Asylverfahren haben, n\u00e4mlich den, dass wir ihnen fair und menschlich begegnen.&#147; (S.\u00a067f.) Dass gerade dies h\u00e4ufig nicht erreicht wird, liegt nicht immer und nicht in erster Linie an der Pers\u00f6nlichkeit des Richters, der mit unterschiedlich ausgepr\u00e4gtem Einf\u00fchlungsverm\u00f6gen versteht, dass sich jeder Asylsuchende, wenn er vor den Schranken des Gerichts steht, in einer schicksalhaften Situation befindet. Es liegt vielmehr auch an der Ausgestaltung des Verfahrens, dessen M\u00e4ngel Bathe durchaus benennt. Verwaltungsrechtliche Standards, schreibt er, sind aufgegeben.<\/p>\n<p>Von zentraler Bedeutung f\u00fcr die Integration von Einwanderern ist ihre Teilhabe am Arbeitsleben. Diesbez\u00fcglich ist das Thema der Vorlesung von Achim Seifert (Integration durch Arbeitsrecht) von immenser Bedeutung, wenn auch kaum \u00f6ffentlich diskutiert. Zwei einander erg\u00e4nzende Aspekte spielen bei Seifert eine zentrale Rolle &#150; das Diskriminierungsverbot wie auch die F\u00f6rderung ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Interessant auch die Ausf\u00fchrungen zum kollektiven Arbeitsrecht. Wichtig Seiferts Hinweis, dass &#132;die durch das kollektive Arbeitsrecht er\u00f6ffneten Gestaltungsfreir\u00e4ume in der Praxis bislang nur wenig genutzt&#147; werden. (S.\u00a0171)<\/p>\n<p>Die Rezension eines Sammelbandes ist immer ungerecht. Nie gelingt es, im zur Verf\u00fcgung stehenden Raum alle Beitr\u00e4ge zu besprechen. Die Autoren m\u00f6gen es mir verzeihen, wenn ich ihre Beitr\u00e4ge hier nur erw\u00e4hne, obwohl sie allesamt lesens- und bedenkenswert sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Ulrich Drews, Formelles und materielles Abschiebungshaftrecht; <\/li>\n<li>Ciar\u00e1n Burke\/Gimme Shelter: The System of Protection for Irregular Migrants in Europe; <\/li>\n<li>Edward Schramm\/Paul Andreas Glatz, Der strafrechtliche Schutz vor \u00dcbergriffen auf Fl\u00fcchtlinge; <\/li>\n<li>Florian Knauer\/Julia Schmidt, Fl\u00fcchtlinge als Opfer von Straftaten &#150; Ergebnisse qualitativer Gruppeninterviews in Berlin; <\/li>\n<li>Christian Alexander, Die Berichterstattung in der Fl\u00fcchtlingskrise durch die Medien &#150; ein medienrechtlicher Blick; <\/li>\n<li>Jan Dirk Harke, Asylwesen in der r\u00f6mischen Antike.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein wirklich gelungenes Buch, das viel Stoff zum Nachdenken bietet. Allerdings fallen dem Leser noch etliche Themen ein, die in einer Fortsetzung der Ringvorlesung zu Flucht, Asyl und Integration aus rechtlicher Perspektive noch diskutiert werden k\u00f6nnten. Wie steht es zum Beispiel um die soziale Absicherung von Fl\u00fcchtlingen unter dem Gesichtspunkt ihres Anspruchs auf den Schutz und die Achtung ihrer menschlichen W\u00fcrde? Welche v\u00f6lkerrechtlichen Regelungen w\u00e4ren erforderlich, um Fluchtursachen wirksam zu bek\u00e4mpfen? (Die finanzielle Unterst\u00fctzung von Nachbarstaaten der Herkunftsl\u00e4nder von Fl\u00fcchtlingen jedenfalls geht am Kern des Problems vorbei.) Gibt es eine f\u00fcr bestimmte Migrantengruppen typische Art der Kriminalit\u00e4t und stimmt der Eindruck, dass Ausl\u00e4nder unter Gef\u00e4ngnisinsassen \u00fcberrepr\u00e4sentiert sind? Wenn ja, woran liegt das? Wie kann man der Etablierung einer Paralleljustiz entgegenwirken? Chancengleichheit setzt eine Art positiver Diskriminierung voraus &#150; wie kann diese in verschiedenen Bereichen des Lebens, vor allem aber im Bildungswesen umgesetzt werden? Wie kann man eine st\u00e4rkere Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschl\u00fcssen erreichen und machen sich diesbez\u00fcglich Regeln zur Anpassung an deutsche Standards (z.B. ein Anspruch auf zielorientierte Praktika) erforderlich?<\/p>\n<p>Fragen \u00fcber Fragen. Dass solche Fragen offen bleiben, ist aber dem vorliegenden Sammelband nicht anzulasten &#150; eher im Gegenteil. Er regt dazu an, sie zu stellen und problembewusst und sachlich zu diskutieren.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[791,667],"autoren":[1823],"publikationen":[1205],"class_list":["post-10858","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-rezension","tag-vorgaenge-artikel","autoren-tatjana-ansbach","publikationen-1205"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Viel Nachdenkliches zu Flucht und Migration - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/219\/publikation\/viel-nachdenkliches-zu-flucht-und-migration\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Viel Nachdenkliches zu Flucht und Migration - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"in: vorg\u00e4nge Nr. 219 (3\/2017), S. 123-128 Martina Haedrich (Hrsg.): Flucht, Asyl und Integration aus rechtlicher Perspektive. 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