{"id":10871,"date":"2017-08-17T13:00:00","date_gmt":"2017-08-17T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/zu-den-neuen-aussenpolitischen-leitlinien-der-bundesregierung\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:29","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:29","slug":"zu-den-neuen-aussenpolitischen-leitlinien-der-bundesregierung","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/218\/publikation\/zu-den-neuen-aussenpolitischen-leitlinien-der-bundesregierung\/","title":{"rendered":"Zu den neuen au\u00dfenpolitischen Leitlinien der Bundesregierung"},"content":{"rendered":"<p>in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2\/2017), S. 85-90<\/p>\n<p><i>Vor einem Jahr verabschiedete das Bundeskabinett das Wei&szlig;buch der Bundeswehr 2016. In diesem Dokument werden traditionell die milit&auml;rischen und strategischen Leitlinien der deutschen Au&szlig;enpolitik beschrieben. Das Wei&szlig;buch bildet die Motive, Interessen und Priorit&auml;ten deutscher Sicherheitspolitik ab und skizziert, wann und wie daf&uuml;r auch milit&auml;rische Mittel eingesetzt werden sollen. Knapp ein Jahr sp&auml;ter verabschiedete das Kabinett die au&szlig;enpolitischen Leitlinien, die das zivile Gegengewicht zum Wei&szlig;buch darstellen. Ute Finckh-Kr&auml;mer skizziert die wichtigsten Inhalte der Leitlinien, die Ergebnis schwieriger Aushandlungen waren, und benennt, an welchen Punkten ihrer Umsetzung besondere Aufmerksamkeit geboten erscheint.<\/i><\/p>\n<p>&#8222;Krisen verhindern, Konflikte bew&auml;ltigen, Frieden f&ouml;rdern&#8220; ist der Titel der neuen au&szlig;enpolitischen Leitlinien der Bundesregierung[1], die am 14. Juni 2017 nach intensiven Verhandlungen vom Kabinett verabschiedet wurden. Hatte es zwischenzeitlich sogar so ausgesehen, dass keine Einigung zwischen den beteiligten Ressorts, insbesondere Ausw&auml;rtigem Amt (AA), Bundesministerium f&uuml;r wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), erzielt werden kann, l&ouml;sen die neuen Leitlinien nun den Aktionsplan &#8222;Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktl&ouml;sung und Friedenskonsolidierung&#8220; vom 12. Mai 2004[2] und die ressort&uuml;bergreifenden Leitlinien &#8222;F&uuml;r eine koh&auml;rente Politik der Bundesregierung gegen&uuml;ber fragilen Staaten&#8220;[3] von 2012 ab.<\/p>\n<p>Zwischen den beiden au&szlig;enpolitischen Grundsatzdokumenten Leitlinien und Aktionsplan liegen nicht nur 13 Jahre, sondern auch die Ver&ouml;ffentlichung von zwei Wei&szlig;b&uuml;chern &#8222;zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr&#8220; (2006 und 2016) und diverser entwicklungspolitischer Grundsatzpapiere, ein gr&ouml;&szlig;erer Review-Prozess samt organisatorischer Umstrukturierungen im Ausw&auml;rtigen Amt (2014\/2015) und die Einrichtung eines Unterausschusses &#8222;Zivile Krisenpr&auml;vention und vernetzte Sicherheit&#8220; bzw. &#8222;Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln&#8220; des Ausw&auml;rtigen Ausschusses in der 17. bzw. 18. Wahlperiode des deutschen Bundestages[4].<\/p>\n<h5><span id=\"wichtige-impulse-aus-der-zivilgesellschaft\">Wichtige Impulse aus der Zivil&shy;ge&shy;sell&shy;schaft <\/span><\/h5>\n<p>&Uuml;ber Jahre hinweg haben zivilgesellschaftliche Netzwerke wie das Konsortium Ziviler Friedensdienst, die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) und die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung bzw. deren jeweilige Mitgliedsorganisationen den Aktionsplan und die Umsetzungsberichte der Bundesregierung konstruktiv-kritisch kommentiert, im Beirat Zivile Krisenpr&auml;vention mitgearbeitet, an &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rungen und Sitzungen des Unterausschusses teilgenommen und mit den Zust&auml;ndigen im Ausw&auml;rtigen Amt und im BMZ sowie den Abgeordneten des Unterausschusses auf vielf&auml;ltige Weise das Gespr&auml;ch gesucht. Dieses kontinuierliche Engagement hat mit dazu gef&uuml;hrt, dass es f&uuml;r die Erstellung der Leitlinien einen breiten Beteiligungsprozess gab, der als &#8222;Peacelab2016&#8220; ver&ouml;ffentlicht wurde[5]. Neben zahlreichen thematischen Veranstaltungen wurden im Laufe des &#8222;PeaceLab2016 &#8211; Krisenpr&auml;vention weiter denken&#8220;-Prozesses eine Vielzahl von Beitr&auml;gen auf dem projekteigenen Blog ver&ouml;ffentlicht. Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik haben zu einer breiten und intensiven Debatte beigetragen, die es in dieser Form vorab nicht gab. Es ist ein Gewinn des Leitlinien-Prozesses, dass dieses Projekt, urspr&uuml;nglich auf die Phase der Erarbeitung der Leitlinien befristet, nun fortgef&uuml;hrt werden soll, um den so notwendigen Diskurs &uuml;ber Krisenpr&auml;vention und Friedensf&ouml;rderung weiter zu f&uuml;hren. Alleine das Gewicht, das dem Beteiligungsprozess beigemessen wurde, unterscheidet den Leitlinienprozess deutlich von vergleichbaren Vorg&auml;ngerprozessen, wie etwa dem zum Wei&szlig;buch 2016. Auch f&uuml;r dieses Dokument war zun&auml;chst ein breit angelegter Beteiligungsprozess versucht worden, dieser wurde dann aber mehrere Monate vor Erscheinen abrupt beendet.<\/p>\n<p>Zeitnah nach Verabschiedung der Leitlinien meldeten sich einschl&auml;gige Netzwerke und Organisationen, die sich auch intensiv am PeaceLab-Prozess beteiligt haben, bereits mit differenzierten Stellungnahmen zu Wort.[6]<\/p>\n<p>Die Bundesregierung l&ouml;st mit der Verabschiedung der Leitlinien eine Selbstverpflichtung aus dem Koalitionsvertrag von 2013 auch und gerade der Zivilgesellschaft gegen&uuml;ber ein. Die Leitlinien sollen einen Beitrag dazu leisten, Deutschlands zivile F&auml;higkeiten zur Krisenpr&auml;vention und Konfliktbearbeitung zu verbessern. Dabei handelt es sich bei ihnen prim&auml;r um ein strategisches und potentiell Orientierung gebendes Dokument. Konzeptionell sollen die Leitlinien an das Wei&szlig;buch anschlie&szlig;en bzw. es erg&auml;nzen. Das zeigt sich unter anderem darin, dass in den Leitlinien nunmehr fast durchgehend nicht mehr die Rede von &#8222;ziviler&#8220;, sondern lediglich von Krisenpr&auml;vention ist. Zwar findet sich ein klares Bekenntnis zum &#8222;Primat der Politik und Vorrang der Pr&auml;vention&#8220;; es wird aber eine Aufgabe bleiben, dies in der Umsetzung der Leitlinien auch entsprechend einzufordern. Im Gegensatz zum Aktionsplan der rot-gr&uuml;nen Bundesregierung von 2004, der 161 einzelne Ma&szlig;nahmen (&#8222;Aktionen&#8220;) auflistete, liefern die Leitlinien vorwiegend eine konzeptionelle Grundlage f&uuml;r das Engagement der Bundesregierung. Sie sollen einen Kompass f&uuml;r alle Phasen von Konflikten bieten und beschreiben Analyseans&auml;tze, die helfen sollen, eine krisenhafte Eskalation von Konflikten zuk&uuml;nftig besser erkennen zu k&ouml;nnen.<\/p>\n<h5><span id=\"blinde-flecken-wechselwirkungen-zu-anderen-politikfeldern-und-folgen-von-bundeswehreinsaetzen\">Blinde Flecken: Wechsel&shy;wir&shy;kungen zu anderen Politik&shy;fel&shy;dern und Folgen von Bundes&shy;wehr&shy;e&shy;in&shy;s&auml;tzen<\/span><\/h5>\n<p>Positiv f&auml;llt auf, wie dicht und breit die Beschreibung der Herausforderungen ausf&auml;llt. Dies kann als Fortschritt gegen&uuml;ber dem Aktionsplan gewertet werden. Vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen ist es ein sinnvoller und in der nun vorliegenden Systematik lange &uuml;berf&auml;lliger Schritt, die Handlungsgrundlagen f&uuml;r das Politikfeld zu aktualisieren. Allerdings bleibt mit Blick auf die beschriebenen Herausforderungen ein wesentlicher blinder Fleck: Die Leitlinien nehmen zwar Ph&auml;nomene wie den Klimawandel ernst, eine ernsthafte und kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle auch und gerade als Mitverantwortlicher daf&uuml;r fehlt aber fast vollst&auml;ndig. Zwar wird darauf verwiesen, dass Engagement nur dann effektiv sein kann, wenn die Wechselwirkungen mit anderen Politikfeldern im Blick behalten werden. Die potenziell konfliktversch&auml;rfenden oder deeskalierenden Aktivit&auml;ten in anderen Politikfeldern werden aber nicht systematisch ber&uuml;cksichtigt. An dieser Stelle w&auml;re eine weiterf&uuml;hrende Auseinandersetzung unabdingbar. Die mangelhafte Reflexion der eigenen Rolle, bzw. die Auseinandersetzung mit (nicht-intendierten) negativen Auswirkungen des eigenen Handelns zeigt sich bedauerlicherweise auch mit Blick auf Evaluationen. Die Bundesregierung will sich zwar einerseits f&uuml;r ein &#8222;systematisches, wirkungsorientiertes Monitoring und eine entsprechende Evaluierung ihres Engagements im Bereich der Krisenpr&auml;vention, Konfliktbew&auml;ltigung und Friedensf&ouml;rderung&#8220; einsetzen. In Bezug auf Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr wird dies allerdings explizit ausgeschlossen:<\/p>\n<p>&#8222;<i>Der Einsatz von Kr&auml;ften und Mitteln der Bundeswehr im Rahmen der Krisenpr&auml;vention oder zur Krisenbew&auml;ltigung wird durch die Einsatzauswertung der Bundeswehr evaluiert. Sie untersucht, ob der Auftrag mit den eingesetzten Kr&auml;ften und Mitteln erf&uuml;llt werden kann oder ob Anpassungen sinnvoll sind. Dabei wird in allen Phasen eines Einsatzes &#8211; Vorbereitung, Durchf&uuml;hrung, Nachbereitung &#8211; die Notwendigkeit einer Verbesserung von Verfahren und F&auml;higkeiten analysiert, um f&uuml;r laufende und zuk&uuml;nftige Eins&auml;tze entsprechende Ma&szlig;nahmen zur Auftragsoptimierung einzuleiten.<\/i>&#8220; [7]<\/p>\n<p>Damit wird die &uuml;berf&auml;llige politische Evaluierung von Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr weiterhin ausgeschlossen. Das ist einer der gr&ouml;&szlig;ten Schwachpunkte der Leitlinien. Ein weiterer bedenklicher Punkt verbirgt sich hinter der scheinbar harmlosen Formulierung &#8222;Mit dem Ziel, k&uuml;nftig noch schneller, strategischer und koordinierter zu handeln, wird die Bundesregierung die bestehenden Mechanismen der Ressortkoordinierung &uuml;berpr&uuml;fen und weiterentwickeln.&#8220;[8] Bisher wurde der Ressortkreis Zivile Krisenpr&auml;vention n&auml;mlich von dem\/der Beauftragten des Ausw&auml;rtigen Amtes f&uuml;r Zivile Krisenpr&auml;vention geleitet, wie es im Aktionsplan von 2004 festgelegt war. Dies wurde offensichtlich von anderen Ressorts strittig gestellt und daher nicht mehr explizit festgelegt. Die &#8222;Weiterentwicklung&#8220; l&auml;uft vermutlich auf eine Rotation zwischen mehreren Ressorts hinaus, was von den fachkundigen zivilgesellschaftlichen Netzwerken und Organisationen zu Recht kritisch gesehen wird, weil es die bisher unstrittige Federf&uuml;hrung und Koordinierungsfunktion des Ausw&auml;rtigen Amtes f&uuml;r Zivile Krisenpr&auml;vention in Frage stellt.<\/p>\n<p>Die St&auml;rke der Leitlinien ist, dass sie ein Leitbild liefern. Sie bilden das Grundverst&auml;ndnis der deutschen Politik, wie sie Frieden f&ouml;rdern will. Im Vergleich mit dem Aktionsplan erscheinen sie an einigen Stellen auch deutlich pointierter. Insbesondere erfolgen Priorisierungen, was im Aktionsplan fehlte und zu Recht bem&auml;ngelt wurde. Es finden sich dar&uuml;ber hinaus einige wichtige Akzente im Text. Erfreulich ist beispielsweise das klare Bekenntnis zu Menschenrechten. Auch einzelne Handlungsfelder und Instrumente werden deutlich hervorgehoben. Die Unterst&uuml;tzung von Mediations- und Dialogprozessen ist ein Beispiel daf&uuml;r: Die Bundesregierung bekennt sich eindeutig zum Instrument der politischen Mediation und f&uuml;hrt aus, dass sie ihre &#8222;F&auml;higkeiten im Bereich Mediation weiter ausbauen und sich in Zukunft verst&auml;rkt an Mediationsprozessen beteiligen&#8220;[9] will. Dies umfasse sowohl deren finanzielle als auch konzeptionelle Unterst&uuml;tzung sowie den langfristigen Aufbau von Mediationskapazit&auml;ten der Vereinten Nationen und anderer Partner, k&ouml;nne aber auch eine direkte Beteiligung an Mediationsvorhaben bedeuten. Erfreulich ist an dieser und anderen Stellen in den Leitlinien, dass mittlerweile umfangreich Bezug auf die Agenda &#8222;Frauen, Frieden und Sicherheit&#8220; der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats genommen wird. Die Erarbeitung des Umsetzungsberichtes und des zweiten Nationalen &#8222;Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen f&uuml;r den Zeitraum 2017 bis 2020&#8220;[10] Ende 2016 hat dazu in nicht unerheblichem Ma&szlig;e beigetragen. Im Kontext von Mediation f&uuml;hrt die Bundesregierung aus, dass sie insbesondere auf inklusive Dialogprozesse und auf die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen achte &#8211; sowohl auf der Seite der Verhandelnden als auch auf der Seite der Vermittelnden. Ebenfalls erfreulich ist, dass die Leitlinien erstmalig das Zivile Peacekeeping als &#8222;erprobte Methodik anerkennen, um Menschen vor Gewalt und schweren Menschenrechtsverletzungen zu sch&uuml;tzen.&#8220;[11]<\/p>\n<h5><span id=\"konkretisierungen-und-finanzielle-unterfuetterung-muessen-folgen\">Konkre&shy;ti&shy;sie&shy;rungen und finanzielle Unter&shy;f&uuml;t&shy;te&shy;rung m&uuml;ssen folgen<\/span><\/h5>\n<p>W&auml;hrend die Leitlinien als Orientierungsrahmen und bezogen auf einzelne Akzente durchaus einen Fortschritt gegen&uuml;ber dem Aktionsplan darstellen, bleibt mit Blick auf eine systematische Darstellung konkreter F&auml;higkeiten und Instrumente noch viel zu tun. In den fast 50 Selbstverpflichtungen der Bundesregierung, die den Leitlinien als Anhang beigef&uuml;gt sind, fehlen konkrete Aussagen zu dem f&uuml;r die Umsetzung n&ouml;tigen Mehrbedarf an Kapazit&auml;ten und Ressourcen. An dieser Stelle wiederholt sich ein Fehler des Aktionsplans. Auch im Aktionsplan von 2004 wurden keine zus&auml;tzlichen Haushaltsmittel versprochen, Vieles verlor sich in allgemeinen Formulierungen. Aktion 139 lautete damals: &#8222;Die Bundesregierung setzt sich daf&uuml;r ein, Haushaltsmittel f&uuml;r Krisenpr&auml;vention zu verstetigen&#8220;. &#8222;Verstetigen&#8220; hei&szlig;t im Bundestagsjargon, den entsprechenden Haushaltstitel in gleicher H&ouml;he aufrecht zu erhalten. Dass die Mittel f&uuml;r Zivile Krisenpr&auml;vention\/Zivile Konfliktbearbeitung seit 2004 deutlich erh&ouml;ht wurden, lag daher nicht an den im Aktionsplan formulierten Aktionen, sondern ma&szlig;geblich daran, dass es eine beharrliche Lobbyarbeit der am Thema interessierten Netzwerke und einige f&uuml;r das Thema engagierte Mitarbeiter_innen des Ausw&auml;rtigen Amtes gab. In den neuen Leitlinien steht &uuml;berhaupt nichts Konkretes zu Haushaltsmitteln. In einigen der Selbstverpflichtungen finden sich lediglich indirekte Versprechen zus&auml;tzlicher Haushaltsmittel. Es wird in den n&auml;chsten Jahren eine Aufgabe sowohl f&uuml;r das Parlament als auch f&uuml;r die zivilgesellschaftlichen Organisationen sein, diese Versprechen als solche ernst zu nehmen und die Bundesregierung daran zu messen. Gerade das Parlament tr&auml;gt haush&auml;lterisch eine besondere Verantwortung. Es muss f&uuml;r die finanzielle Unterlegung der Leitlinien sorgen. Unter den Selbstverpflichtungen sind auf jeden Fall Vorhaben dabei, nach deren Umsetzung Friedens-, Menschenrechts- und entwicklungspolitische Organisationen regelm&auml;&szlig;ig fragen k&ouml;nnen und sollten. Dazu wird durch eine der Selbstverpflichtungen sogar regelrecht aufgerufen: &#8222;Die Bundesregierung wird die Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Friedensf&ouml;rderung intensivieren, bestehende Plattformen wie FriEnt verst&auml;rkt nutzen und ihr Netzwerk erweitern.&#8220;<\/p>\n<p>In den kommenden Jahren, insbesondere in der kommenden Legislaturperiode, wird es darauf ankommen, die Leitlinien strukturell, personell und finanziell konkret zu unterf&uuml;ttern. Am PeaceLab Prozess hat sich gezeigt, dass f&uuml;r diese Aufgabe eine breite Akteurslandschaft zur Verf&uuml;gung steht. Darauf kann aufgebaut werden.<\/p>\n<p><i>DR. UTE FINCKH-KR&Auml;MER, MdB&nbsp;&nbsp; ist promovierte Mathematikerin und engagierte Pazifistin. Sie geh&ouml;rt zu den Mitbegr&uuml;nderInnen des Bundes f&uuml;r Soziale Verteidigung (BSV), den sie mehrere Jahre lang auch in der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung vertreten hat und dessen Vorsitz sie von M&auml;rz 2005 bis M&auml;rz 2015 innehatte. Seit 2013 geh&ouml;rt sie dem Deutschen Bundestag an und ist dort u.a. Obfrau der SPD-Fraktion im Unterausschuss f&uuml;r Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln sowie Mitglied des Menschenrechtsausschusses.<\/i><\/p>\n<p><b>Anmerkungen:<\/b><\/p>\n<p>1 <a href=\"http:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/cae\/servlet\/contentblob\/764982\/publicationFile\/228069\/170614-Leitlinien_Krisenpraevention_Konfliktbewaeltigung_Friedensfoerderung_DL.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/cae\/servlet\/contentblob\/764982\/publicationFile\/228069\/170614-Leitlinien_Krisenpraevention_Konfliktbewaeltigung_Friedensfoerderung_DL.pdf<\/a> (eingesehen am 25.6.2017).<\/p>\n<p>2 S. <a href=\"http:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/cae\/servlet\/contentblob\/384230\/publicationFile\/4345\/Aktionsplan-De.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/cae\/servlet\/contentblob\/384230\/publicationFile\/4345\/Aktionsplan-De.pdf<\/a> (eingesehen am 25.6.2017).<\/p>\n<p>3 S. Unterrichtung durch die Bundesregierung, Ressort&uuml;bergreifende Leitlinien f&uuml;r eine koh&auml;rente Politik der Bundesregierung gegen&uuml;ber fragilen Staaten, BT-Drs. 17\/10732 vom 19.09.2012.<\/p>\n<p>4 S. <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse18\/a03\/ua_zks\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse18\/a03\/ua_zks<\/a> (eingesehen am 25.6.2017).<\/p>\n<p>5 S. <a href=\"http:\/\/www.peacelab2016.de\/peacelab2016\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.peacelab2016.de\/peacelab2016\/<\/a> eingesehen am 25.6.2017<\/p>\n<p>6 Z.B. die Plattform ZKB, unter: <a href=\"http:\/\/www.konfliktbearbeitung.net\/meldungen\/vorrang-zivilenengagements-krisen-konflikten-frage-moeglichkeiten-bundesregierung-findet\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.konfliktbearbeitung.net\/meldungen\/vorrang-zivilenengagements-krisen-konflikten-frage-moeglichkeiten-bundesregierung-findet<\/a> oder das forumZFD, unter <a href=\"http:\/\/www.forumzfd.de\/Leitlinien_der_Bundesregierung_Friedenfoerdern\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.forumzfd.de\/Leitlinien_der_Bundesregierung_Friedenfoerdern<\/a> (jeweils eingesehen am 25.6.2017).<\/p>\n<p>7 S. Leitlinien, a.a.O. (Anm. 1), S. 65.<\/p>\n<p>8 S. Leitlinien, a.a.O. (Anm. 1), S. 52.<\/p>\n<p>9 S. Leitlinien, a.a.O. (Anm. 1), S. 31.<\/p>\n<p>10 S. Unterrichtung durch die Bundesregierung in BT-Drs. 18\/10853 vom 12.01.2017.<\/p>\n<p>11 S. Leitlinien, a.a.O. (Anm. 1), S. 21.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[6],"tags":[678,667],"autoren":[164],"publikationen":[1089],"class_list":["post-10871","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-frieden","tag-frieden","tag-vorgaenge-artikel","autoren-ute-finckh-kraemer","publikationen-1089"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Zu den neuen au\u00dfenpolitischen Leitlinien der Bundesregierung - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/218\/publikation\/zu-den-neuen-aussenpolitischen-leitlinien-der-bundesregierung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Zu den neuen au\u00dfenpolitischen Leitlinien der Bundesregierung - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2\/2017), S. 85-90 Vor einem Jahr verabschiedete das Bundeskabinett das Wei&szlig;buch der Bundeswehr 2016. 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