{"id":10888,"date":"2017-05-04T11:30:00","date_gmt":"2017-05-04T09:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/huehnerhofmentalitaet-und-narrenfreiheit\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:24","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:24","slug":"huehnerhofmentalitaet-und-narrenfreiheit","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/217-vorgaenge\/publikation\/huehnerhofmentalitaet-und-narrenfreiheit\/","title":{"rendered":"H\u00fchnerhofmentalit\u00e4t und Narrenfreiheit"},"content":{"rendered":"<p>Interview mit Wolfgang Ne&#353;kovic &uuml;ber die Lage des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik, in: vorg&auml;nge Nr. 217 (Heft 1\/2017), S. 87-94<\/p>\n<div><span class=\"migrated-image\"><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Neskovic.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4744 size-medium\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Neskovic.jpg\" alt=\"H&uuml;hnerhofmentalit&auml;t und Narrenfreiheit\" width=\"213\" height=\"320\"><\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"news-single-imgcaption\">\n<\/div>\n<p><i><b>WOLFGANG NE&#352;KOVIC<\/b>&nbsp;&nbsp; war viele Jahre Richter, zun&auml;chst am LG L&uuml;beck, von 2002 bis 2005 am Bundesgerichtshof. Im Anschluss war er bis 2013 parteiloses Mitglied des Deutschen Bundestags, bis 2012 geh&ouml;rte er der Linksfraktion an. Von 2005 bis 2012 war Ne&#353;kovic Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das die deutschen Nachrichtendienste kontrollieren soll; zwei Jahre lang war er au&szlig;erdem Mitglied im BND-Untersuchungsausschuss der 16. Legislaturperiode. Er ist Herausgeber der deutschen Ausgabe des CIA-Folterberichts. <br \/>Auf die Wissensl&uuml;cken der parlamentarischen Kontrolleure machte Ne&#353;kovic aufmerksam, als er vor Ort beim BND (eine Woche) als auch beim Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz (drei Tage) jeweils ein &#8222;Praktikum&#8220; absolvierte. Er ist damit einer der wenigen, wenn nicht der einzige Parlamentarier, der die Arbeit unserer Geheimdienste zumindest ansatzweise aus der Binnensicht kennt. Auf die Defizite der parlamentarischen Kontrolle hat er mehrfach aufmerksam gemacht, zuletzt in den vorg&auml;ngen Nr. 215 (Heft 3\/2016).<\/i><\/p>\n<p><i>Die Geheimdienste sind im Zusammenhang mit dem NSU-Verfahren kritisiert worden. Es geht um das Verhalten in der Zeit, in der die Morde begangen wurden, aber auch um die Zeit der Aufkl&auml;rung dieser Vers&auml;umnisse und Fehler. Welche Bedeutung messen Sie dieser Kritik zu?<\/i><\/p>\n<p>Ich stimme der heftigen Kritik zu, die an dem desastr&ouml;sen Versagen der Nachrichtendienste, der Polizei und der zust&auml;ndigen Staatsanwaltschaften im Rahmen der Aufkl&auml;rung der Mordserie des NSU ge&uuml;bt worden ist. Der fr&uuml;here Verfassungsschutzpr&auml;sident Fromm hat zu Recht von einem &#8222;Waterloo der Sicherheitsbeh&ouml;rden&#8220; gesprochen. Diverse Untersuchungsaussch&uuml;sse haben die &ouml;ffentliche Kritik best&auml;tigt. So hat zum Beispiel die in Th&uuml;ringen eingesetzte Sch&auml;fer-Kommission dem Th&uuml;ringischen Landeskriminalamt eine chaotische Aktenf&uuml;hrung attestiert. Dem Th&uuml;ringischen Landesamt f&uuml;r Verfassungsschutz wird eine mangelhafte Kommunikation innerhalb der Beh&ouml;rde vorgeworfen. Eine effektive Zusammenarbeit zwischen beiden &Auml;mtern soll nicht existiert haben. Das Verh&auml;ltnis sei von Konkurrenzdenken gepr&auml;gt. Quellenmeldungen seien nicht im Gesamtzusammenhang erfasst worden, das Th&uuml;ringische Landeskriminalamt sei nicht ausreichend unterrichtet worden, eine Weitergabe der Informationen an das Bundeskriminalamt sowie den Generalbundesanwalt sei unterblieben. Das Th&uuml;ringische Landesamt f&uuml;r Verfassungsschutz sei seinen &Uuml;bermittlungspflichten nicht nachgekommen.<\/p>\n<p>Es kann davon ausgegangen werden, dass der &#8222;Sch&auml;fer-Bericht&#8220; beispielhaft das allgemeine Kompetenz-, Organisations- und Kooperationschaos der zust&auml;ndigen Sicherheitsbeh&ouml;rden belegt. Ich halte die Kritik f&uuml;r berechtigt, die an den Nachrichtendiensten wegen ihres Verhaltens bei der Aufkl&auml;rung der Vers&auml;umnisse und Fehler im Kontext der NSU-Morde vorgebracht wurde. Auch hier hat sich weitgehend die Erkenntnis best&auml;tigt, dass die Nachrichtendienste nur insoweit zuverl&auml;ssig arbeiten, wenn es darum geht, ihre eigenen Vers&auml;umnisse zu l&ouml;schen.<\/p>\n<p><i>Ist das f&uuml;r Sie &uuml;berraschend?<br \/><\/i><\/p>\n<p>Nein.<\/p>\n<p><i>Sehen Sie konkrete Fehler auch &uuml;ber die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungsaussch&uuml;sse hinaus? Und wenn ja, welche?<br \/><\/i><\/p>\n<p>Im Kern haben die verschiedenen Untersuchungsaussch&uuml;sse das Versagen und die Fehlerquellen zutreffend ermittelt und beschrieben. Hervorzuheben sind jedoch f&uuml;r die &ouml;ffentliche Diskussion neben den vielen organisatorischen und handwerklichen Fehlern zwei Aspekte: Zum einen offenbart sich in den festgestellten Fehlerquellen gleichzeitig ein Versagen der entsprechenden Kontrollinstanzen bei Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaften. Zum anderen bin ich davon &uuml;berzeugt, dass bei den betreffenden Beh&ouml;rden &#8211; insbesondere bei den Verfassungsschutzbeh&ouml;rden &#8211; eine latente Untersch&auml;tzung rechtsextremistischer Straftaten die Fehler und Fehleinsch&auml;tzungen dieser Beh&ouml;rden beg&uuml;nstigt hat. Hier sind die zust&auml;ndigen Kontrollinstanzen aufgefordert, zuk&uuml;nftig f&uuml;r eine nachhaltige Sensibilisierung zu sorgen. Es muss einer Mentalit&auml;t entgegengewirkt werden, die linksextremistische Gewalttaten mit dem Elektronenmikroskop und rechtsextremistische mit getr&uuml;btem Blick wahrnimmt.<\/p>\n<p><i>Die Verfassungsschutzbeh&ouml;rden gelten als abgeschlossen &#8211; nach au&szlig;en und nach innen. Sie haben beim BND und im Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz vor Ort Einblick in deren Arbeit erhalten. Ist Ihnen eine Abschottung der Abteilungen zueinander aufgefallen? Oder eine Abschottung nach oben?<br \/><\/i><\/p>\n<p>Wenn es mir aufgefallen w&auml;re, d&uuml;rfte ich dar&uuml;ber &ouml;ffentlich nicht reden. Generell ist aber festzuhalten, dass bei Nachrichtendiensten das Prinzip &#8222;need to know&#8220; &#8211; also das Abschottungsprinzip &#8211; gilt. Dieses Prinzip ist ein wesentlicher Bestandteil nachrichtendienstlicher Arbeit. Ob und in welchem Umfang es nach dem Versagen bei den NSU-Morden fortgef&uuml;hrt wird, kann ich nicht beurteilen. Hier ist sicherlich ein sorgf&auml;ltiges Abw&auml;gen der Vor- und Nachteile im Einzelfall einer schematischen Anwendung vorzuziehen.<\/p>\n<p><i>Was ist Ihnen sonst noch aufgefallen?<\/i><\/p>\n<p>Wie bereits gesagt, kann ich nicht &ouml;ffentlich &uuml;ber das reden, was ich dort vor Ort geh&ouml;rt und gesehen habe. Ich kann allerdings dar&uuml;ber reden, was dieser Besuch bei mir ausgel&ouml;st hat. In meinem Beruf als Richter habe ich es immer als die gr&ouml;&szlig;te Herausforderung angesehen, mich gegen meine eigenen Vorurteile &#8211; so gut es geht &#8211; zu sch&uuml;tzen. Mein Besuch diente auch dazu, dieser prinzipiellen Schwachstelle menschlichen Urteilsverm&ouml;gens entgegenzutreten. Unter diesem Gesichtspunkt war er lohnend. Er hat nicht nur zu einer Relativierung meiner Vorurteile gef&uuml;hrt, sondern mir auch eine authentische Einsch&auml;tzung &uuml;ber die dort arbeitenden Menschen und ihre Denk- und Verhaltensstrukturen vermittelt.<\/p>\n<p><i>Wie erkl&auml;ren Sie es sich, dass Sie bislang der einzige Abgeordnete bzw. Kontrolleur sind, der &uuml;ber&nbsp; bei den Nachrichtendiensten vor Ort hospitiert hat?<\/i><\/p>\n<p>Warum andere Kollegen von dieser M&ouml;glichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht haben, kann ich nicht beantworten, da ich sie nicht danach befragt habe. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass ich von Ihnen auf meine &#8222;Praktika&#8220; angesprochen worden bin.<\/p>\n<p>Grunds&auml;tzlich ist in diesem Zusammenhang jedoch festzuhalten, dass sich die T&auml;tigkeit eines Abgeordneten in einem parlamentarischen Gremium zur Kontrolle der Nachrichtendienste atypisch von anderen T&auml;tigkeitsfeldern parlamentarische Arbeit unterscheidet: Eine verantwortungsvolle und ernsthafte Kontrolle der nachrichtendienstlichen T&auml;tigkeiten erfordert einen gewaltigen Arbeitseinsatz, ohne das sichergestellt w&auml;re, daf&uuml;r &ouml;ffentlich (insbesondere im Wahlkreis) belobigt zu werden. Die strenge Geheimhaltungspflicht verhindert im Regelfall den &ouml;ffentlichen Applaus. Das ist f&uuml;r Politiker die H&ouml;chststrafe: Viel Arbeit, ohne dar&uuml;ber reden zu d&uuml;rfen.<\/p>\n<p>Verst&auml;rkt wird dieses prinzipielle Dilemma noch dadurch, dass Zeit das kostbarste Gut eines Abgeordneten ist. Wer seine Wiederaufstellung als Abgeordneter sicherstellen will, der muss sich genau &uuml;berlegen, f&uuml;r welche T&auml;tigkeiten er sein knappes Zeitbudget verwenden will. Da ist eine Woche im Wahlkreis sicherlich eine bessere Investition als eine Woche beim BND.<\/p>\n<p><i>Im Kontext der NSU-Ermittlungen gab es Vorw&uuml;rfe, das verschiedene Landes&auml;mter f&uuml;r Verfassungsschutz (etwa aus Brandenburg) ihre Erkenntnisse nicht an die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden weitergegeben und damit eine fr&uuml;here Festnahme der drei Neonazis erm&ouml;glicht haben. Hat diese Weigerung der Geheimdienste, ihr Wissen an die Polizei weiter zu geben, System?<\/i><\/p>\n<p>In den einschl&auml;gigen Gesetzen gibt es Rechtsnormen, die die Weitergabe von Informationen, &uuml;ber die die Geheimdienste verf&uuml;gen, an andere Beh&ouml;rden regeln. Diese sogenannten &Uuml;bermittlungsvorschriften regeln den Informationsverkehr zwischen unterschiedlichen Beh&ouml;rden &#8211; also auch zwischen Polizeibeh&ouml;rden und den Verfassungsschutz&auml;mtern. Ob und in welchem Umfang diese Vorschriften gesetzeskonform angewandt werden, dar&uuml;ber k&ouml;nnen nur die zust&auml;ndigen Kontrollorgane Auskunft geben, die dabei jedoch an ihre Geheimhaltungspflichten gebunden sind. Erkenntnisse &uuml;ber systemische Fehler k&ouml;nnen daher regelm&auml;&szlig;ig nur dann in die &ouml;ffentliche Diskussion einflie&szlig;en, wenn sie Gegenstand eines Untersuchungsausschusses werden. Der eingangs von mir zitierte &#8222;Sch&auml;fer-Bericht&#8220; aus Th&uuml;ringen liefert daf&uuml;r einen anschaulichen Beleg. Er benennt systemische Fehler. Ich empfehle, diesen Bericht zu lesen.<\/p>\n<p><i>17 Dienste des Verfassungsschutzes arbeiten in der Bundesrepublik. Arbeiten diese effizient zusammen oder h&uuml;tet jedes Land seine Erkenntnisse wie einen kostbaren Schatz?<\/i><\/p>\n<p>Diese Frage veranlasst mich zu einer grunds&auml;tzlichen Aussage: S&auml;mtliche Landes&auml;mter sollten aufgel&ouml;st und zu Au&szlig;enstellen des Bundesamtes umgebaut werden. Damit erreicht man eine zentrale Bearbeitungsperspektive und bewahrt sich gleichzeitig l&auml;nderspezifische Ortskenntnisse. Mit uneinsichtiger Hartn&auml;ckigkeit und abstrusen Argumenten verteidigen die L&auml;nder hier jedoch gegen alle Vernunft ihre &#8222;H&uuml;hnerh&ouml;fe&#8220;.<\/p>\n<p>Es ist offenkundig, dass die L&auml;nder, um ihre gesetzlichen Aufgaben (Bek&auml;mpfung von Extremismus, Terrorismus, Spionage, Proliferation, Sicherheits&uuml;berpr&uuml;fungen usw.) erf&uuml;llen zu k&ouml;nnen, personell &uuml;berfordert sind. Bei umfangreichen und komplexen Sachverhalten reicht die Personalausstattung nicht aus, um den n&ouml;tigen &Uuml;berblick zu gewinnen. Manche L&auml;nder verf&uuml;gen nicht einmal &uuml;ber 100 Mitarbeiter, Bremen sogar weniger als 50 Mitarbeiter. Das Bundesamt hingegen besch&auml;ftigt ca. 2700 Mitarbeiter. Allein diese Zahlen verdeutlichen die unterschiedlichen Handlungsoptionen und die Notwendigkeit eines zentralen Bundesamtes mit Au&szlig;enstellen.<\/p>\n<p>Wie hemmend sich der F&ouml;deralismus im Bereich des Verfassungsschutzes auswirken kann, ist am Fall des NSU belegbar. Das Trio hat &uuml;ber die Landesgrenzen hinweg gemordet &#8211; die Verfassungssch&uuml;tzer haben ihre T&auml;tigkeit jedoch nur innerhalb ihrer Landesgrenzen entfaltet. Observationen wurden an Landesgrenzen abgebrochen, denn dort endeten die Kompetenzen der Verfassungssch&uuml;tzer. In Bayern haben Profiler angenommen, dass die T&auml;ter &#8222;T&uuml;rkenhasser&#8220; aus der rechten Szene sein k&ouml;nnten. Jedoch wurden diese &Uuml;berlegungen nicht weiterverfolgt, weil sie &#8211; wegen bestimmter Tatortkenntnisse &#8211; vermuteten, dass die T&auml;ter aus N&uuml;rnberg stammten. Ihnen fehlte eine zentrale Bearbeitungsperspektive.<\/p>\n<p>Wenn die L&auml;nder im Streit um eine solche Reformperspektive das Gespenst einer &#8222;Monsterbeh&ouml;rde&#8220; an die Wand malen, dann fragt sich, warum dieses &#8222;Argument&#8220; nicht schon gegen den BND vorgebracht worden ist, der &uuml;ber ca. 6000 Mitarbeiter verf&uuml;gt. Bei einer Zusammenlegung der 16 Landes&auml;mter mit dem Bundesamt k&auml;men auch nicht mehr Mitarbeiter zusammen.<\/p>\n<p><i>In der Vorbereitung der NPD-Verbotsverfahren war zu h&ouml;ren, die Dienste h&auml;tten ihre V-Leute voreinander verschwiegen. Halten Sie diese Praxis f&uuml;r m&ouml;glich und wie erkl&auml;ren Sie sich dies?<\/i><\/p>\n<p>Ich halte das f&uuml;r m&ouml;glich. Einer der Gr&uuml;nde k&ouml;nnte die von mir angeprangerte &#8222;H&uuml;hnerhofmentalit&auml;t&#8220; von Landes&auml;mtern sein.<\/p>\n<p><i>&Uuml;ber den fr&uuml;heren Direktor des Verfassungsschutzes in Th&uuml;ringen war &uuml;ber sonderbares Verhalten zu lesen: Halten Sie das f&uuml;r einen Ausnahmefall? Er soll sich selbst mit V-Leuten getroffen haben. Halten Sie das f&uuml;r einen Ausnahmefall?<\/i><\/p>\n<p>Ich glaube schon, dass es sich hier um einen Ausnahmefall handelt. Andererseits haben mich auch andere Leiter von Verfassungsschutz&auml;mtern bzw. entsprechender Abteilungen in den jeweiligen Innenministerien &#8211; von Ausnahmen abgesehen, etwa&nbsp; Claudia Schmid in Berlin &#8211; insbesondere fachlich nicht &uuml;berzeugt. Mein Eindruck ist, dass die Verfassungsschutz&auml;mter auf der F&uuml;hrungsebene ein grunds&auml;tzliches Personalproblem haben. Nicht ohne Grund haben im Zuge des NSU-Komplexes mehrere Verfassungsschutzchefs ihre &Auml;mter verloren. Es spricht einiges daf&uuml;r, dass diese Positionen, die &uuml;berwiegend von Juristen (gelegentlich auch von Juristinnen) besetzt werden, von den Parteien weitgehend zur Versorgung f&uuml;r karriereorientierte Parteimitglieder der zweiten und dritten Reihe benutzt werden. Immerhin sind diese &Auml;mter &#8211; im Verh&auml;ltnis zur Aufgabe und dem jeweiligen Personalstand &#8211; &uuml;berproportional gut dotiert und daher f&uuml;r karrierebewusste Parteikader ausgesprochen lukrativ.<\/p>\n<p><i>Die V-Leute erhalten Geld, zum Teil erhebliche Summen, die sie z.B. in Th&uuml;ringen zum Aufbau von Strukturen genutzt haben, zu deren Aufkl&auml;rung sie eigentlich eingesetzt werden. All die inzwischen bekannten V-Leute haben die NSU-Taten jedenfalls nicht verhindert. Geh&ouml;rt das V-Leute-System daher nicht ganz abgeschafft?<\/i><\/p>\n<p>Ich bin aus mehreren Gr&uuml;nden f&uuml;r eine Abschaffung des V-Leute-Systems:<\/p>\n<p>Ob V-Leute einen tats&auml;chlichen Nutzen f&uuml;r die Arbeit des Verfassungsschutzes erbringen, hat der Verfassungsschutz bisher nicht nachgewiesen. Unter Verweis auf die Geheimhaltung wird jede Evaluation des Einsatzes von V-Leuten und anderer geheimdienstlicher Mittel abgeblockt. So wird verhindert, genaue Feststellungen dar&uuml;ber zu treffen, wie ergiebig die Informationen von V-Leuten tats&auml;chlich f&uuml;r die Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes sind, z.B. frage ich, welche Anschl&auml;ge&nbsp; konkret allein durch die Hinweise von V-Leuten verhindert wurden. Eine solche Evaluierung ist schon deshalb erforderlich, weil die Vorg&auml;nge um die NSU gerade die Erfolglosigkeit des V-Leute-Systems beweisen. Solange die Geheimdienste den Nachweis der Notwendigkeit des V-Leute-Systems nicht f&uuml;hren k&ouml;nnen, sollte auf deren Einsatz verzichtet werden, also Umkehr der Darlegungslast.<\/p>\n<p>Au&szlig;erdem wird die behauptete N&uuml;tzlichkeit der V-Leute f&uuml;r den Verfassungsschutz grunds&auml;tzlich schon dadurch in Frage gestellt, dass ihren Informationen im Regelfall kein ausschlaggebender Beweiswert zukommt. V-Leute im Nazimilieu sind keine Demokraten mit lauteren Motiven, sondern bleiben Nazis, die gegen Geld oder sonstige Verg&uuml;nstigungen dem Staat Informationen liefern. Sie sind schon deswegen prinzipiell unglaubw&uuml;rdig, denn sie sind belastet mit dem moralischen Defizit der Szene, aus der sie stammen.<\/p>\n<p>Der Einsatz von V-Leuten ist nicht nur ein rechtsstaatlich unvertretbares, sondern auch ein untaugliches Mittel zur Bek&auml;mpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Es stehen andere effektivere Mittel der &Uuml;berwachung zur Verf&uuml;gung: Observation, Video&uuml;berwachung, Einsatz von verdeckten Ermittlern, Lauschangriff, Online-Durchsuchung usw. Diese Ma&szlig;nahmen sind teilweise ebenfalls rechtsstaatlich h&ouml;chst fragw&uuml;rdig bzw. unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig. Doch selbst die Verfechter des &Uuml;berwachungsstaates, die all diese Mittel f&uuml;r erforderlich halten, haben bislang nicht den Nachweis erbracht, warum sie angesichts dieser &uuml;ppigen &Uuml;berwachungsm&ouml;glichkeiten dennoch den Einsatz von V-Leute ben&ouml;tigen.<\/p>\n<p><i>Das &#8222;Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bek&auml;mpfung des internationalen Terrorismus&#8220; soll dem Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz das Anlegen gemeinsamer Personendateien mit ausl&auml;ndischen Nachrichtendiensten erm&ouml;glichen. Muss man nicht bef&uuml;rchten, dass Menschen, die in Deutschland ohne konkreten Straftatenverdacht nachrichtendienstlich beobachtet werden, zuk&uuml;nftig in anderen L&auml;ndern mit polizeilichen Ermittlungen oder administrativen Sanktionen wie Einreise- oder Flugverboten konfrontiert werden?<\/i><\/p>\n<p>Diese Gefahr besteht in der Tat. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtssysteme und dem damit verbundenen unterschiedlichem Rechtsstaatsniveau der Staaten, mit denen ein solcher Informationsaustausch stattfindet, ist es deswegen zwingend geboten, die schutzw&uuml;rdigen Interessen der betreffenden Personen mit den Sicherheitsinteressen des Empf&auml;ngerstaates sorgf&auml;ltig abzuw&auml;gen. Um hier einen&nbsp; achtsamen Abw&auml;gungsprozess sicherzustellen, sollten entsprechende verfahrensrechtliche Sicherungen, etwa Dokumentationspflichten, Zustimmung der entsprechenden parlamentarischen Kontrollgremien usw. gew&auml;hrleistet sein.<\/p>\n<p><i>Jede andere Beh&ouml;rde in Deutschland w&auml;re nach einer Skandalgeschichte, wie sie der Verfassungsschutz auch bereits vor dem NSU-Versagen vorzuweisen hatte, umgewandelt oder in seiner jetzigen Form abgeschafft worden. Was macht ihn denn angeblich so unentbehrlich vor dem Hintergrund dieser Geschichte von Pannen, Verfehlungen und struktureller Defizite?<\/i><\/p>\n<p>Es stimmt, die Skandalgeschichte des Verfassungsschutzes ist verst&ouml;rend. Der Dienst scheint von jeher ein Eigenleben im Staat zu f&uuml;hren. Die unheimliche Heimlichkeit der Geheimdienste und ihr unkontrolliertes Agieren im Schatten befl&uuml;geln die Forderungen nach ihrer Abschaffung. Zudem entsteht der Eindruck, dass jeder Skandal in seiner Konsequenz den Verfassungsschutz nicht schw&auml;cht, sondern sachlich und personell st&auml;rkt. Dieses Paradoxon h&auml;ngt mit dem gesellschaftlichen Aberglauben zusammen, dass Nachrichtendienste allein schon aufgrund ihrer Existenz unentbehrlich seien. Seit seiner Gr&uuml;ndung wurde der Verfassungsschutz jedoch noch nie umfassend daraufhin &uuml;berpr&uuml;ft, ob und in welchem Umfang er als Fr&uuml;hwarnsystem f&uuml;r Politik und Sicherheitsbeh&ouml;rden tats&auml;chlich nennenswerte Erfolge vorzuweisen hat. Das mittlerweile in jeder anderen Beh&ouml;rde &uuml;bliche &#8222;Controlling&#8220; findet nicht statt. Das ist ein deprimierender Befund.<\/p>\n<p>Wir m&uuml;ssen jedoch darauf achten, &#8222;das Kind nicht mit dem Bade auszusch&uuml;tten&#8220;. Denn das Gegenteil fehlender Kontrolle ist nicht Abschaffung, sondern eine umfassende Reform, die in einer wirksamen rechtlichen und tats&auml;chlichen Kontrolle besteht. Schlie&szlig;lich fordert auch niemand die Abschaffung von Staatsanwaltschaft und Polizei, obwohl das Versagen der Sicherheitsbeh&ouml;rden bei den Mordtaten der NSU vorrangig ein Versagen dieser beiden war. Denn sie sind f&uuml;r die Verfolgung von konkreten Straftaten und die Festnahme von Tatverd&auml;chtigen zust&auml;ndig und nicht der Verfassungsschutz. Dies wird in der &ouml;ffentlichen Diskussion teils &uuml;bersehen und teils ignoriert.<\/p>\n<p>Deshalb sollte &#8211; unabh&auml;ngig von der Frage, ob die Abschaffung des Verfassungsschutzes politisch und verfassungsrechtlich &uuml;berhaupt durchsetzbar ist &#8211; vorrangig die von mir geforderte umfassende Reform der Nachrichtendienste erfolgen. Erbringt in der Folgezeit eine umfassende empirische Untersuchung, dass die Nachrichtendienste &#8211; trotz dieser Reform &#8211; die von ihr stets behaupteten Erfolge gar nicht oder nur in kaum nennenswertem Umfange erzielen, dann h&auml;tte eine Diskussion &uuml;ber die Abschaffung der Dienste eine tatsachenbasierte und rationale Basis.<\/p>\n<p><i>Unter dem Schlagwort &#8222;Extremismusbek&auml;mpfung&#8220; forschte der Verfassungsschutz seit vielen Jahren zahlreiche B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger aus (unter vielen Rolf G&ouml;ssner und Bodo Ramelow), die der Regierungspolitik kritisch gegen&uuml;berstehen und f&uuml;r grundlegende &Auml;nderungen eintreten, ohne unsere Verfassungsordnung in Frage zu stellen. Ist der Verfassungsschutz selbst damit nicht zu einer Gef&auml;hrdung unserer demokratischen Verfassungsordnung geworden, weil freie und un&uuml;berwachte politische Bet&auml;tigung unverzichtbar f&uuml;r ein demokratisches System ist, wie das Bundesverfassungsgericht u.a. in seinem Volksz&auml;hlungsurteil unmissverst&auml;ndlich deutlich gemacht hat?<\/i><\/p>\n<p>Ein nicht ausreichend kontrollierter Verfassungsschutz kann zu einer Gef&auml;hrdung unserer demokratischen Verfassungsordnung f&uuml;hren. Deswegen sind weiterreichende Reformen erforderlich. So m&uuml;ssen die Rechtsvorschriften, die die Arbeit der Nachrichtendienste regeln, umfassend reformiert werden. Die gegenw&auml;rtige Gesetzeslage schafft mit ihren vielen unbestimmten Rechtsbegriffen &#8222;entgrenztes&#8220; Recht und so &#8222;Narrenfreiheit&#8220; f&uuml;r die Dienste. Die administrative und parlamentarische Kontrolle muss deutlich personell und sachlich ausgeweitet werden.<\/p>\n<p><i>F&uuml;r die Gefahrenabwehr, also auch f&uuml;r die Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufkl&auml;rung ist seit jeher die Polizei unter Anleitung der Staatsanwaltschaft zust&auml;ndig. F&uuml;r Situationen, in denen ausnahmsweise heimliche Ermittlungsmethoden notwendig sind, verf&uuml;gen Polizeien und insbesondere das Bundeskriminalamt l&auml;ngst &uuml;ber entsprechende Befugnisse. Wozu bedarf es des Verfassungsschutzes in diesem Bereich?<\/i><\/p>\n<p>Diese Frage ist mehr als berechtigt. Sie wird weder in der &Ouml;ffentlichkeit, damit meine ich auch die parlamentarisch-politische, noch in der juristischen Fach&ouml;ffentlichkeit mit dem notwendigen Engagement gef&uuml;hrt. Wer in die Polizeigesetze der L&auml;nder schaut, muss mit Erstaunen feststellen, dass das sogenannte Trennungsprinzip &#8211; also das Prinzip der organisatorischen und funktionellen Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten &#8211; rechtlich und faktisch nicht mehr existent ist. Es taugt allenfalls noch zu &Uuml;bungszwecken f&uuml;r juristische Seminare, um entsprechende Unterschiede und Unterscheidungen herauszuarbeiten. Es w&auml;re lohnend, entsprechende Doppelzust&auml;ndigkeiten konkret zu benennen und eine ehrliche Diskussion dar&uuml;ber zu f&uuml;hren, ob und in welchem Umfang das Trennungsprinzip aufrechterhalten werden soll.<\/p>\n<p><i>Kann der Verfassungsschutz wirklich die Funktion eines Fr&uuml;hwarnsystems erf&uuml;llen angesichts der Tatsache, dass einschl&auml;gige Forschung und Initiativen der Zivilgesellschaft sehr viel fr&uuml;her und genauer im Bilde sind &uuml;ber politisch bedenkliche Str&ouml;mungen wie Rassismus und antidemokratische Einstellungen in unserer Gesellschaft?<\/i><\/p>\n<p>Solange die von mir geforderte Evaluation der Nachrichtendienste nicht stattgefunden hat, bin ich mir nicht sicher, ob Ihre Behauptung gerechtfertigt ist, es sei eine &#8222;Tatsache&#8220;, dass einschl&auml;gige Forschung und Initiativen der Zivilgesellschaft &uuml;ber politisch bedenkliche Str&ouml;mungen sehr viel fr&uuml;her und genauer im Bilde seien als die Nachrichtendienste. Ich habe keinen Zweifel, dass die von Ihnen angef&uuml;hrten Institutionen im Bereich extremistischer Bestrebung &uuml;ber fundierte Erkenntnisse verf&uuml;gen. Mir fehlt jedoch das entsprechende Wissen, um beurteilen zu k&ouml;nnen, dass sie in der Lage w&auml;ren, &#8222;fr&uuml;her und genauer&#8220; als die Nachrichtendienste relevante Informationen zu generieren.<\/p>\n<p>Aber selbst, wenn das der Fall sein sollte, k&ouml;nnte das nicht die Abschaffung des Verfassungsschutzes rechtfertigen. Es k&ouml;nnte allenfalls ein Argument daf&uuml;r sein, diesen Bereich aus dem Aufgabenkreis des Verfassungsschutzes herauszunehmen. F&uuml;r andere Bereiche (Terrorismus und Proliferation) d&uuml;rfte das jedoch nicht gelten. Diese Personen oder Personengruppen arbeiten &uuml;berwiegend heimlich, so dass in diesen Aufgabenfeldern der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eine wesentliche Grundlage f&uuml;r die Informationsgewinnung bildet. &Uuml;ber den Einsatz dieser Mittel verf&uuml;gen die von Ihnen genannten Organisationen nicht, so dass sie hier regelm&auml;&szlig;ig nicht in der Lage sein werden, relevante Informationen zu gewinnen.<\/p>\n<p><i>Vielen Dank, Herr Ne&#353;kovic.<br \/>Die Fragen stellte Herbert Mandelartz.<br \/><\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":4744,"template":"","categories":[],"tags":[704,667],"autoren":[167],"publikationen":[1094],"class_list":["post-10888","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","tag-geheimdienste-bfv","tag-vorgaenge-artikel","autoren-herbert-mandelartz","publikationen-217-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>H\u00fchnerhofmentalit\u00e4t und Narrenfreiheit - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/217-vorgaenge\/publikation\/huehnerhofmentalitaet-und-narrenfreiheit\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"H\u00fchnerhofmentalit\u00e4t und Narrenfreiheit - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Interview mit Wolfgang Ne&#353;kovic &uuml;ber die Lage des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik, in: vorg&auml;nge Nr. 217 (Heft 1\/2017), S. 87-94 WOLFGANG NE&#352;KOVIC&nbsp;&nbsp; war viele Jahre Richter, zun&auml;chst am LG L&uuml;beck, von 2002 bis 2005 am Bundesgerichtshof. 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