{"id":10903,"date":"2016-12-21T15:32:00","date_gmt":"2016-12-21T14:32:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/noetigenfalls-vernichtung-eine-fussnote-zu-carl-schmitt\/"},"modified":"2016-12-21T12:00:00","modified_gmt":"2016-12-21T11:00:00","slug":"noetigenfalls-vernichtung-eine-fussnote-zu-carl-schmitt","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/216\/publikation\/noetigenfalls-vernichtung-eine-fussnote-zu-carl-schmitt\/","title":{"rendered":"\u201e\u0085 n\u00f6tigenfalls Vernichtung.\u201c Eine Fu\u00dfnote zu Carl Schmitt*"},"content":{"rendered":"<p>in: vorg\u00e4nge Nr. 216 (4\/2016), S. 77-84<\/p>\n<p><i>F\u00fcr rechte Parteien sind die Einheit des Volkes und die Einheit der Kultur auch heute noch grundlegende Voraussetzung der Nation. Diese Einheit pr\u00e4ge auch den Umgang der Menschen, das Verh\u00e4ltnis der Geschlechter und das Verhalten der Eltern gegen\u00fcber den Kindern. Eine Relativierung dieser Werte gef\u00e4hrde den sozialen Frieden und den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit (siehe etwa das Grundsatzprogramm der Alternative f\u00fcr Deutschland, beschlossen auf dem Parteitag vom 30.4.\/1.5.2016, S.\u00a047). Vor etwa 100 Jahren forderte ein rechter Denker als Grundvoraussetzung der Demokratie die Homogenit\u00e4t. Nach dem 30. Januar 1933 wandelte er Homogenit\u00e4t in Artgleichheit. Sein Name: Carl Schmitt.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"1-einleitung\">1. Einleitung<\/span><\/h5>\n<p>Sp\u00e4testens seit dem Erscheinen der Biographie von Reinhard Mehring [1] wissen wir, dass Carl Schmitt ein Mensch mit erheblichen charakterlichen Schw\u00e4chen war. Hierf\u00fcr sind weniger bedeutend seine vielf\u00e4ltigen Frauenbekanntschaften, die er auch w\u00e4hrend seiner Ehen unterhielt,[2] die er zum Teil mit einem Geldbetrag abfand [3] oder denen er &#150; in einem Fall &#150; gegen Sex bei der Doktorarbeit behilflich war.[4] Bedeutsamer ist, dass er Freunde und F\u00f6rderer nach 1933 fallen gelassen und zum Teil sogar bek\u00e4mpft hat.[5] Vor allem aber war er ein Antisemit[6] und Nazi-Anh\u00e4nger[7]. Schon vor 1933 weist Mehring eine Reihe von antisemitischen \u00c4u\u00dferungen nach.[8] Ab 1933 biederte Schmitt sich den Nazis geradezu an.[9] Er publizierte in Parteizeitungen, im &#132;Westdeutschen Beobachter&#147; und im &#132;V\u00f6lkischen Beobachter&#147; Artikel, die un\u00fcbersehbar seine nationalsozialistische Entscheidung propagierten.[10] In dem Artikel &#132;Die deutschen Intellektuellen&#147; im &#132;Westdeutschen Beobachter&#147; vom 31. Mai 1933 antizipierte er die gesetzliche Regelung der Strafexpatriation und bejahte die B\u00fccherverbrennung.[11] Sein Aufsatz &#132;Der F\u00fchrer sch\u00fctzt das Recht&#147; aus dem Jahre 1934 rechtfertigte die sog. R\u00f6hm-Morde &#150; und das, obwohl auch der fr\u00fchere Reichskanzler Kurt von Schleicher, dem er angeblich nahestand, zusammen mit seiner Frau bei dieser Aktion ermordet wurde.[12] Dieser Aufsatz war ihm offensichtlich so wichtig, dass er ihn 1940 in die Sammlung &#132;Positionen und Begriffe&#147; aufnahm. 1935\/36 schrieb er eine Reihe von antisemitischen und nazistischen Texten[13] und rechtfertigte u.a. die Rassegesetzgebung des N\u00fcrnberger Parteitages.[14] Eine Art H\u00f6hepunkt bildete die von ihm organisierte Tagung der Reichsgruppe Hochschullehrer \u00fcber &#132;Das Judentum in der Rechtswissenschaft&#147; Anfang Oktober 1936. Schmitt forderte in seinen Beitr\u00e4gen eine Bibliographie j\u00fcdischer Autoren, eine S\u00e4uberung der Bibliotheken und eine Zitierpraxis, wonach ein Jude, wenn er zitiert werde, als &#132;Jude&#147; zitiert werden m\u00fcsse.[15]<\/p>\n<p>Nach 1945 fand er kein Wort des Bedauerns.[16] Auf die Frage, ob er den Aufsatz &#132;Der F\u00fchrer sch\u00fctzt das Recht&#147; noch einmal schreiben w\u00fcrde, antwortete er, dass es dazu nichts zu sagen g\u00e4be.[17] Sein Sch\u00fcler E. R. Huber bat ihn 1948 schriftlich, die Protokolle der N\u00fcrnberger Prozesse zu lesen, um zu erkennen, welche Verbrechen die Nazis begangen hatten. Er lehnte dies ab.[18] Er hat auch nie sein Verh\u00e4ltnis zu dem Reichsrechtsf\u00fchrer und sp\u00e4teren Generalgouverneur Hans Frank[19] erkl\u00e4rt, der 1946 in N\u00fcrnberg hingerichtet wurde und mit dem er in Sachen Antisemitismus einen engen Schulterschluss \u00fcbte.[20]<\/p>\n<p>Schmitt suchte die N\u00e4he der Macht[21]\u00a0und machte sich gr\u00f6\u00dfer als er war. Er schrieb \u00fcber das Vorzimmer der Macht[22] &#150; und er sah sich wohl auch dort. Er wollte politische Entscheidungen mit beeinflussen. Aber vom Preu\u00dfenschlag erfuhr er aus der Zeitung[23] und \u00fcber Mitarbeiter[24] von Schleicher kam er nicht hinaus.[25] Um im Bild zu bleiben: er befand sich nicht im Vorzimmer, er stand wohl eher auf dem Flur.[26] Das hat ihn offenbar getroffen. Er war ein Getriebener.[27]<\/p>\n<p>Diese Ausf\u00fchrungen haben nicht zum Ziel, den Autor und sein Werk zu denunzieren oder die Leser negativ auf das Werk einzustimmen.[28] Aber ich halte diese Hinweise gerade bei Carl Schmitt f\u00fcr erforderlich. Denn ebenso wie die Opfer d\u00fcrfen auch die T\u00e4ter nicht vergessen werden.[29]<\/p>\n<p>Seine wissenschaftlichen Leistungen werden unterschiedlich beurteilt.[30] Von einigen wird er auch heute noch als einer der gro\u00dfen Denker der ersten H\u00e4lfte des 20. Jahrhunderts angesehen. Dabei wird u.a. auf die &#132;Verfassungslehre&#147; verwiesen. Andere halten den &#132;Begriff des Politischen&#147; f\u00fcr sein wichtigstes Werk. Ernst-Wolfgang B\u00f6ckenf\u00f6rde bezeichnet diese Arbeit als den &#132;Schl\u00fcssel zum staatsrechtlichen Werk Carl Schmitts&#147;[31]. Schw\u00e4chen seines Werkes werden schlicht nicht erw\u00e4hnt. Die negativen menschlichen Seiten werden mit dem allf\u00e4lligen Hinweis abgetan, man m\u00fcsse Person und Werk trennen. Andere bezeichnen ihn als Kronjuristen[32] des 3. Reiches. Sie verweisen auf die bereits erw\u00e4hnten Werke sowie auf seine Ausf\u00fchrungen zur v\u00f6lkerrechtlichen Gro\u00dfraumordnung, worin sie eine Grundlage f\u00fcr und eine Rechtfertigung der Eroberungsfeldz\u00fcge Hitlers sehen.[33]<\/p>\n<p>Im Folgenden geht es nicht um eine umfassende Auseinandersetzung mit seinem Werk. Vielmehr m\u00f6chte ich auf eine Stelle in der Schrift &#132;Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; hinweisen. Die 2. Auflage ist fast 100 Jahre alt, indes scheint noch keiner die Vorbemerkung gelesen zu haben; oder man hat sie gelesen und bewusst \u00fcbersehen, dass darin die Rechtfertigung f\u00fcr den Holocaust gesehen werden kann.[34]<\/p>\n<h5><span id=\"2-die-geistesgeschichtliche-lage-des-heutigen-parlamentarismus\">2. Die geistes&shy;ge&shy;schicht&shy;liche Lage des heutigen Parla&shy;men&shy;ta&shy;rismus<\/span><\/h5>\n<p>a) Die erste Fassung der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; erschien 1923 in der Festgabe der Bonner Juristenfakult\u00e4t zum 50. Doktorjubil\u00e4um von Ernst Zitelmann, Ende Oktober 1923 geringf\u00fcgig \u00fcberarbeitet als Brosch\u00fcre.[35] 1926 erschien die 2. Auflage mit der &#132;Vorbemerkung \u00fcber den Gegensatz von Parlamentarismus und Demokratie&#147;. Inzwischen ist der Nachdruck dieser Auflage als 8. Auflage (1996) erschienen.<\/p>\n<p>b) Die Kritik hat sich &#150; soweit ersichtlich &#150; bisher nur mit dem eigentlichen Text und nicht mit der Vorbemerkung befasst und dem Autor vorgehalten, er beschreibe eine Idealform des Parlamentarismus, die vorgeblich das 19. Jahrhundert bestimmt habe. Sodann stelle er fest, dass die Bedingungen f\u00fcr einen solchen Parlamentarismus im 20. Jahrhundert nicht mehr gegeben seien. Damit habe der Parlamentarismus als politisches Prinzip im Zeitalter von Industrie und Massenpolitik seine Legitimit\u00e4t verloren. Diese Verfallsgeschichte des Parlamentarismus &#150; so die Kritik &#150; diene dazu, das Ideal gegen die Realit\u00e4t auszuspielen.[36]<\/p>\n<p>c) Nicht kritisiert wurden indes Schmitts \u00c4u\u00dferungen in der Vorbemerkung. Dort hei\u00dft es:[37]<\/p>\n<p>&#132;Jede wirkliche Demokratie beruht darauf, da\u00df nicht nur Gleiches gleich, sondern, mit unvermeidlicher Konsequenz, das Nichtgleiche nicht gleich behandelt wird. Zur Demokratie geh\u00f6rt also notwendig erstens Homogenit\u00e4t und zweitens &#150; n\u00f6tigenfalls &#150; die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen. (&#133;) Die politische Kraft einer Demokratie zeigt sich darin, da\u00df sie das Fremde und Ungleiche, die Homogenit\u00e4t Bedrohende zu beseitigen oder fernzuhalten wei\u00df&#147; (S.\u00a013\/14). [38]<\/p>\n<p>Schmitt deutet nur an, worin das Ungleiche besteht. Klar ist f\u00fcr ihn, dass es sich bei der Frage der Gleichheit nicht um Spielereien handelt, sondern um die Substanz der Gleichheit. Diese k\u00f6nne in bestimmten physischen und moralischen Qualit\u00e4ten gefunden werden (S.\u00a014). In der Schrift &#132;Schrift &#132;Staat, Bewegung, Volk&#147; wird er deutlicher. Hier ist von der &#132;Artgleichheit&#147; die Rede, die sich in der &#132;Rasse&#147; ausdr\u00fccke. Ohne diese Artgleicheit w\u00e4re &#132;der nationalsozialistische Staat &#133; sofort wieder seinen &#150; bald \u00fcberlegen-kritisierenden, bald unterw\u00fcrfig sich assimilierenden &#150; liberalen oder marxistischen Feinden ausgeliefert.&#147; (S.\u00a042) Im Zusammenhang mit der &#132;Vernichtung&#147; f\u00fcgt er in der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; (S.\u00a014) als Beispiel die Vertreibung der Griechen aus der T\u00fcrkei im Jahre 1922 an. Dabei erw\u00e4hnt er nicht, dass u.a. Konstantinopel ausgenommen wurde und somit die konsequente Homogenisierung unterblieb. Er spricht auch nicht an, dass im Vertrag von Lausanne 1923 die Zugeh\u00f6rigkeit zur Religion das entscheidende Kriterium f\u00fcr den folgenden Bev\u00f6lkerungsaustausch war, die indes nicht immer der ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit entsprach. Was war also das eigentlich Heterogene? Auch die Vertreibung der Armenier und den an ihnen ver\u00fcbten V\u00f6lkermord erw\u00e4hnt er nicht. Er spricht lediglich von der &#132;r\u00fccksichtslosen T\u00fcrkisierung&#147; des Landes. Dabei w\u00e4re sie das treffendere Beispiel gewesen. Griechenland hatte gegen die T\u00fcrkei einen Krieg verloren. Die Vertreibung war zwar hart, aber die Griechen wussten, wohin sie fliehen konnten. Die Armenier hatten keinen Krieg gegen die T\u00fcrkei gef\u00fchrt und sie hatten keinen eigenen Staat, in den sie h\u00e4tten fliehen k\u00f6nnen.[39] Warum erw\u00e4hnt Schmitt den Fall nicht? Dieser Fall war der Extremfall.[40] Der Extremfall, der nicht auf dem Papier stand, sondern der praktiziert wurde: ein V\u00f6lkermord. Hiergegen kann auch nicht eingewandt werden, die von Schmitt erw\u00e4hnte Vertreibung der Griechen zeige, dass die Ermordung des Heterogenen nicht zwingend sei und Schmitt eine Ermordung zum Zwecke der Homogenisierung nicht wolle. Denn Schmitt spricht einerseits kryptisch von der &#132;r\u00fccksichtslosen T\u00fcrkisierung&#147; und andererseits zus\u00e4tzlich zu der Ausscheidung von der Vernichtung. Jemand, der mit Begriffen operierte und dem die Bedeutung der einzelnen Begriffe wichtig war &#150; wie Schmitt &#150; musste wissen, dass Vernichtung eine weitergehende Bedeutung hat als Ausscheidung &#150; n\u00e4mlich Tod, und zwar den gewaltsamen Tod. Und Schmitt wusste das, wie die Formulierung &#132;r\u00fccksichtslose T\u00fcrkisierung&#147; zeigt. Hinzu kommen seine Ausf\u00fchrungen in &#132;Staat, Bewegung, Volk&#147; (S.\u00a05), wo er die Vernichtung der kommunistischen Partei guthei\u00dft &#150; zu einer Zeit, in der sie bereits in Konzentrationslagern ermordet wurden.<\/p>\n<p>Carl Schmitt musste wissen, was er schrieb und wohin dies f\u00fchren konnte &#150; eben zur Vernichtung. Dennoch schrieb er es. Er konnte wohl nicht voraussehen, dass die Nazis ab Mitte 1942 die Juden fabrikm\u00e4\u00dfig ermorden w\u00fcrden. Aber da ihm das Parteiprogramm der NSDAP und &#132;Mein Kampf&#147; bekannt gewesen sein d\u00fcrften,[41] h\u00e4tte er wissen k\u00f6nnen, dass die Armenier der Nazis die Juden waren. Das Parteiprogramm deklarierte: &#132;Staatsb\u00fcrger kann nur sein wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist &#133; Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.&#147;[42] Die Juden waren also das Heterogene, dass n\u00f6tigenfalls mit unausweichlicher Konsequenz vernichtet werden musste.[43] Und nachdem die Ausscheidung nach Madagaskar gescheitert war, erfolgte die Vernichtung in den Konzentrationslagern.<\/p>\n<p>Nicht nachvollziehbar ist, dass er beim Nachdruck (1961) der zweiten Auflage, die erstmals die Vorbemerkung enthielt, kein Wort zu den Formulierungen im Vorwort und den Verbrechen der Nazis verlor, w\u00e4hrend er etwa dem &#132;Begriff des Politischen&#147; bei der Wiederver\u00f6ffentlichung 1963 u.a. ein Vorwort voran stellte.<\/p>\n<h5><span id=\"3-schluss\">3. Schluss<\/span><\/h5>\n<p>Die Ausf\u00fchrungen haben gezeigt, dass \u00fcber Carl Schmitt noch nicht alles gesagt ist. Dass er die Vernichtung der Juden akzeptiert (oder sogar gefordert) hat, d\u00fcrfte durch die Hinweise auf die Ausf\u00fchrungen in der Vorbemerkung zu der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; und in &#132;Staat, Bewegung, Volk&#147; belegt sein. Dies gilt auch f\u00fcr seinen Antisemitismus, wobei er selbst seine Haltung als judenkritisch bezeichnet.<\/p>\n<p>Niemand von uns, die nach 1945 geboren wurden, kann die Frage beantworten, wie er sich selbst zwischen 1933 und 1945 verhalten h\u00e4tte. Wir sollten deshalb mit Schuldvorw\u00fcrfen vorsichtig sein. Allerdings d\u00fcrfen wir von denen, die in dieser Zeit lebten, handelten und Einfluss nahmen, erwarten, dass sie sich zu ihrem Verhalten erkl\u00e4ren. Dies hat Carl Schmitt nicht getan. Er hat es nicht f\u00fcr notwendig erachtet, sich z. B. von seinen \u00c4u\u00dferungen auf der Tagung 1936 zu distanzieren oder eine Erkl\u00e4rung zu den Ausf\u00fchrungen in der Vorbemerkung zur &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; zu geben. Wie sein Verhalten zwischen 1933 und 1945 zu bewerten ist, muss jeder f\u00fcr sich entscheiden. Unverzeihlich ist indes, dass er sich nach 1945 dazu trotz Aufforderung nicht ge\u00e4u\u00dfert hat. Dies sollten auch seine Verteidiger zur Kenntnis nehmen.<\/p>\n<p><i>DR.\u00a0HERBERT\u00a0MANDELARTZ\u00a0\u00a0 Jahrgang 1948, war nach Studium und Promotion u.a. im Ministerium des Innern des Saarlandes (1985 bis 1999, von 1996 bis 1999 als Staatssekret\u00e4r), bei einer Beratungsgesellschaft und von 2001 bis 2006 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zun\u00e4chst als Abteilungsleiter und ab 2002 als Stellvertretender Chef t\u00e4tig. Danach war er u.a. Lehrbeauftragter an der Humboldt Universit\u00e4t zu Berlin.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen<\/span><\/h5>\n<p>1 Reinhard Mehring, Carl Schmitt. Aufstieg und Fall, 2009; hierzu: Lepsius, \u00dcberdokumentiert, in: Rechtsgeschichte, 2010, 226ff.<\/p>\n<p>2 Mehring, Carl Schmitt, 196, 202 231, 233, 235ff, 273, 284.<\/p>\n<p>3 Mehring, Carl Schmitt, 221, 222, 231.<\/p>\n<p>4 Mehring, Carl Schmitt, 131ff; und er war sich nicht zu schade, in einer Fu\u00dfnote der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; diese Arbeit als &#132;ausgezeichnet&#147; zu qualifizieren, 31, Fn. 1.<\/p>\n<p>5 Mehring, Carl Schmitt, 314; R\u00fcthers, Entartetes Recht, (Taschenbuchausgabe), 1994, 138f.; ders., Carl Schmitt im Dritten Reich, 1989, 48; Jasch, Staatssekret\u00e4r Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik, 2012, 85.<\/p>\n<p>6 Mehring, Carl Schmitt, 307f.; R\u00fcthers, Entartetes Recht, 125ff.; Ders., Carl Schmitt, 72ff, 87ff.; M\u00fcller, Ein gef\u00e4hrlicher Geist. Carl Schmitts Wirkung in Europa, (englisch: 2003, deutsch) 2007, 51; Hoffmann, Legitimit\u00e4t gegen Legalit\u00e4t, 4. Aufl. 2002, XLIV. Schmitt selbst bezeichnete sich nach Hoffmann (2002, XXVIII) als &#132;judenkritsch&#147;. B\u00f6ckenf\u00f6rde (Zum Briefwechsel zwischen Ernst Forsthoff und Carl Schmitt, in: A\u00f6R 2008, 261ff., 263) spricht von Antijudaismus. Siehe hierzu: Henning\/Kestler, Die Rechtsstellung der Juden, in: B\u00f6ckenf\u00f6rde (Hrsg.), Staatsrecht und Staatsrechtslehre im Dritten Reich, 1985, 191ff., 192. Nach Dreier (Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, in: VVDStRL, Heft 60, 2001, 38) war die Rasse gemeint.\u00a0<\/p>\n<p>7 Mehring, Carl Schmitt, 343, 354, 359, 372; R\u00fcthers, Entartetes Recht, 101ff.; ders., Carl Schmitt, 48ff.<\/p>\n<p>8 Mehring, Carl Schmitt, 188, 194, 222.<\/p>\n<p>9 Siehe etwa Carl Schmitt (Staat, Bewegung, Volk, 3. unver\u00e4nderte Aufl. 1934): &#132;&#133;in der gewaltigen Schlu\u00dfrede des F\u00fchrers, in den hinrei\u00dfenden Ansprachen des F\u00fchrers der Deutschen Rechtsfront, Dr. Hans Frank &#133;&#147; (S. 42). Gleichzeitig stellte er klar, dass die Weimarer Verfassung nicht mehr galt (S. 5) und das Erm\u00e4chtigungsgesetz in Wahrheit ein vorl\u00e4ufiges Verfassungsgesetz des neuen Deutschland sei (S. 7). Er stimmte He\u00df zu, dass der Parteitag in N\u00fcrnberg 1933 ein &#132;Reichstag&#147; des Dritten Reiches war (S. 8). Au\u00dferdem sei ganz klar, dass der Reichskanzler Adolf Hitler staatsrechtlich eine Stellung habe, die mit keiner Stellung irgendeines fr\u00fcheren Reichskanzlers vergleichbar sei (S. 10). Siehe auch Mehring, Carl Schmitt zur Einf\u00fchrung, 1992, 107.<\/p>\n<p>10 Mehring, Carl Schmitt, 324; ders., Einf\u00fchrung, 103ff.<\/p>\n<p>11 Mehring, Carl Schmitt, 324.<\/p>\n<p>12 Mehring, Carl Schmitt, 313f, 316f; relativierend Schnur (Aufkl\u00e4rung, in: Der Staat, 1988, 437ff., 444ff.), es sei Carl Schmitt darum gegangen, Hitler zu \u00fcberzeugen, dass die \u00fcber &#132;R\u00f6hm hinausgegangenen&#147; Morde bestraft werden m\u00fcssen. Demgegen\u00fcber ist R\u00fcthers (Entartetes Recht, 123) der Auffassung, dass Carl Schmitt gerade keine Bestrafung dieser T\u00e4ter gefordert, sondern es bei Andeutungen gelassen habe; ders., Carl Schmitt, 53ff.; so wohl auch Hoffmann (Legitimit\u00e4t, 181). Schmitt selbst f\u00fchlte sich damals \u00fcberlegen und wollte dem Nationalsozialismus von sich einen Sinn geben, siehe Neumann (Carl Schmitt und die Linke, Die ZEIT Nr. 28 vom 28. Juli 1983) &#150; welch eine Naivit\u00e4t oder Selbst\u00fcbersch\u00e4tzung.\u00a0<\/p>\n<p>13 Mehring, Carl Schmitt, 361.<\/p>\n<p>14 In der Regel werden, um Schmitts nationalsozialistische und antisemitische Haltung zu beweisen, nur der Aufsatz &#132;Der F\u00fchrer sch\u00fctzt das Recht&#147; und seine Ausf\u00fchrungen auf der Tagung 1936 angef\u00fchrt. Dies greift jedoch zu kurz. Seine wahre Haltung zeigt sich in seinem Gesamtwerk jener Zeit. Siehe auch Mehring, Carl Schmitt, 367, 372.<\/p>\n<p>15\u00a0Mehring, Carl Schmitt, 377, 675 Fn. 117; dementsprechend war Julius Stahl f\u00fcr ihn nur noch Joel Stahl-Jolson, Carl Schmitt, Staat, Bewegung, Volk, 3. unver\u00e4nderte Aufl. 1934, 30; im &#132;Begriff des Politischen&#147; (S. 64) spricht er noch von F. J. Stahl; in der &#132;V\u00f6lkerrechtliche(n) Gro\u00dfraumordnung&#147; vom Juden Laski (S. 60). Zur Behandlung der j\u00fcdischen Autoren s. Dreier (2001), 29, Fn. 101\/30, Fn. 103 sowie zum Tagungsverlauf und den verschiedenen Zitatformen 30, Fn. 105-109.<\/p>\n<p>16\u00a0Mehring, Carl Schmitt, 482; ders., Einf\u00fchrung, 130.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>17\u00a0In dem N\u00fcrnberger Protokoll hei\u00dft es &#132;&#133; definitely horrible. Nothing else can be said about it&#147;, vgl. Benderski, Carl Schmitt. Terrorist fort the Reich, 1983, 269.<\/p>\n<p>18 Siehe Grothe (Hrsg.), Carl Schmitt&#150;Ernst Rudolf Huber. Briefwechsel: 1926 &#150; 1981, 2014, 333f; auch Grothe\/Mehring, Das Problem des &#132;geheimen Gesetzes&#147; und die Grenze des &#132;F\u00fchrernotrechts&#147;, in: Der Staat, 2016, 69ff, 74; auch Mehring, Carl Schmitt, 480ff.<\/p>\n<p>19 Mehring, Carl Schmitt, 325ff.<\/p>\n<p>20 Mehring, Carl Schmitt, 367.<\/p>\n<p>21\u00a0Nach E. R. Huber (Carl Schmitt in der Reichskrise der Weimarer Endzeit, in: Quaritsch (Hrsg.), Complexio Oppositorum. \u00dcber Carl Schmitt, 1988, 33ff.) ging Carl Schmitt nach Berlin, weil sich ihm dort die Verbindungen zu der zentralen staatspolitischen Entscheidungsmacht \u00f6ffneten (S. 36). Nach M\u00fcller (Ein gef\u00e4hrlicher Geist, 30) wollte er an vorderster Stelle des historischen Prozesses stehen.<\/p>\n<p>22\u00a0Carl Schmitt, Der Zugang zum Machthaber, ein zentrales verfassungsrechtliches Problem, in: Verfassungsrechtliche Aufs\u00e4tze aus den Jahren 1924-1954, 1958, 430ff; ders., Gespr\u00e4ch \u00fcber die Macht und den Zugang zum Machthaber, 1954, insbes. 70ff.<\/p>\n<p>23 Mehring, Carl Schmitt, 289; nach M\u00fcller (Ein gef\u00e4hrlicher Geist, 48) war Schmitt nicht einbezogen; nach E. R. Huber (Carl Schmitt in der Reichskrise, 37f, 60) war er hingegen eingeweiht.<\/p>\n<p>24 Erich Marcks jun. und Eugen Ott; zum Verh\u00e4ltnis zu Ott: E. R. Huber, Carl Schmitt in der Reichskrise, 62.<\/p>\n<p>25 Hierzu: Pyto, Schmitts Begriffsbestimmung im politischen Kontext, in: Mehring, Carl Schmitt. Der Begriff des Politischen. Ein kooperativer Kommentar, 2003, 219ff, 224ff; \u00fcber sein Verh\u00e4ltnis zum Reichspr\u00e4sidenten, 231; siehe auch Pyta\/Seibert, Die Staatskrise der Weimarer Republik im Spiegel des Tagebuchs von Carl Schmitt, in: Der Staat 1999, 423ff., 428ff. (zu Marcks und Ott) sowie 594ff. (zu Schleicher).<\/p>\n<p>26 Mehring, Carl Schmitt, 289, 302, 435; nach Rumpf, Neues westliches Echo auf Carl Schmitt, in: Der Staat 1983, 381ff. &#150; unter Berufung auf Bendersky, Carl Schmitt, Theorist for the Reich, 1983, 19 &#8211; blieb er eine Randfigur, 390f.<\/p>\n<p>27 Vielleicht l\u00f6ste seine geringe K\u00f6rpergr\u00f6\u00dfe bei ihm ein Minderwertigkeitsgef\u00fchl aus. Nach Alfred Adler, dem Begr\u00fcnder der Individualpsychologie, ist die menschliche Psyche bestrebt, diesen Zustand der Unterlegenheit durch Geltungsstreben zu \u00fcberwinden.<\/p>\n<p>28 Vgl. hierzu Quaritsch, \u00dcber den Umgang mit Person und Werk Carl Schmitts, in: ders. (Hrsg.), Complexio Oppositorum. \u00dcber Carl Schmitt, 1988, 13ff.; Schlink, Die Kultur des Denunziatorischen, in: Merkur 2011, 473ff.<\/p>\n<p>29 Wenn B\u00f6ckenf\u00f6rde (Was kennzeichnet das Politische und was ist sein Grund, in: Der Staat 2005, 595ff, 595) meint, nach seinem Tode k\u00f6nne man sich von den Vorw\u00fcrfen wegen seines Verhaltens gegen\u00fcber Juden freimachen, darf dies nicht bedeuten, dieses Verhalten zu verschweigen.<\/p>\n<p>30 Hierzu R\u00fcthers, Entartetes Recht, 150ff, 159ff; ders., Carl Schmitt, 100ff. Nach Neumann, Carl Schmitt und die Linke, Die ZEIT Nr. 28, vom 8. Juli 1983 ist unumstritten, dass er zu den einflussreichsten deutschen Staatsrechtlern und politischen Denkern des 20. Jahrhunderts geh\u00f6rt. Allerdings h\u00e4tten insbesondere marxistisch orientierte Intellektuelle ihr urspr\u00fcnglich positives Urteil nach 1933 ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>31 Der Text wurde zun\u00e4chst in: Quaritsch (Hrsg.), Complexio Oppositorum. \u00dcber Carl Schmitt, 1988, 283ff ver\u00f6ffentlicht; eine weitere Ver\u00f6ffentlichung erfolgte in: B\u00f6ckenf\u00f6rde, Recht, Staat, Freiheit, 2. Aufl. 1992, 344ff. Meine Verweise beziehen sich hierauf, da dieser Text besser zug\u00e4nglich ist. Siehe auch: B\u00f6ckenf\u00f6rde, Was kennzeichnet das Politische und was ist sein Grund, in: Der Staat 2005, 595ff, 606f. Kritisch R\u00fcthers, Entartetes Recht, 110ff. sowie Hoffmann (2002, Anm. 6), IX, XLf. Nach Meier, Carl Schmitt, Leo Strauss und &#132;Der Begriff des Politischen&#147;, 1988, 11 ist Carl Schmitt durch den &#132;Begriff des Politischen&#147; ber\u00fchmter und ber\u00fcchtigter geworden als durch sein ganzes \u00fcbriges Werk. Bis zum 10. Juni 1932 waren etwa 100 Besprechungen erschienen (Meier 1988, 16, Fn. 7).<\/p>\n<p>32 M.E. war eher E. R. Huber der Kronjurist; so wohl auch Stolleis, Geschichte des \u00f6ffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 3, Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur 1914 &#150; 1945.<\/p>\n<p>1999, 347. Dreier (2001, 144) h\u00e4lt ihn f\u00fcr die \u00fcberragende intellektuelle Gestalt. Meinel (Unser Jahrhundert, in: Der Staat 2015, 231ff, 233) listet die \u00fcbrigen sog. &#132;professoralen Edelnazis&#147; auf.<\/p>\n<p>33 B\u00f6ckenf\u00f6rde sieht sie durch die Eroberungsfeldz\u00fcge veranlasst (Interview, 384). Dies kann nicht richtig sein. Schmitt hatte seine \u00dcberlegungen zum Gro\u00dfraum bereits im April 1939 auf einer Tagung im Kieler Institut f\u00fcr Politik und Internationales Recht vorgestellt. Er lieferte damit Ideen und Kategorien, die Hitlers Absichten legitimieren konnten; hierzu M\u00fcller, Ein gef\u00e4hrlicher Geist, 55 und 266, Fn. 70; R\u00fcthers, Entartetes Recht, 142ff; Ders., Carl Schmitt, 85ff. Die Auffassung von Schlink (Kultur, 474), Schmitts Begriff des Gro\u00dfraums umgreife mehr als nur das nationalsozialistische Europa, erscheint fragw\u00fcrdig. Schmitt geht aus von der Monroe-Doktrin und setzt sich anschlie\u00dfend mit der britischen Seewegsicherung auseinander. Danach spricht er den Gro\u00dfraum an und fordert die deutsche V\u00f6lkerrechtswissenschaft auf, sich dem zu stellen und stellt selbst Grunds\u00e4tze auf, wobei er insbesondere das Interventionsverbot hervorhebt. M.E. kann vor dem Hintergrund der vorangegangenen Er\u00f6rterung nur noch Europa gemeint sein. Denn Amerika scheidet wegen der Monroe-Doktrin aus und von Afrika, Asien und Australien war nicht die Rede. Die Hervorhebung des Interventionsverbots liegt nahe, da er davon ausgehen musste, dass Amerika nicht abseits stehen w\u00fcrde, wenn Deutschland ganz Europa erobern w\u00fcrde.<\/p>\n<p>34 In der Diskussion zu dem B\u00f6ckenf\u00f6rde-Referat auf der Speyerer Tagung &#150; siehe Quaritsch (Hrsg.), Complexio Oppositorum. \u00dcber Carl Schmitt &#150; las Hepp diese Passage vor. Niemand der Anwesenden reagierte hierauf (311). Auch M\u00fcller zitiert dieses Stelle, ohne n\u00e4her darauf einzugehen. Er weist nur darauf hin, dass der &#132;Andere&#147; theoretisch auch ein Sklave sein konnte (39). Auch Gessenharter (Gegen 1789, gegen 1968, in: S\u00fcddeutsche Zeitung vom 24. August 2016, S. 2) erw\u00e4hnt die Passage nur, ohne die Bedeutung besonders hervorzuheben. Schlie\u00dflich setzt sich Nagy in dem IPW Selected Student Papers 58, Oktober 2015 der RWTH Aachen unter dem Titel &#132;Demokratie als Diktatur&#147; mit der Demokratietheorie von Carl Schmitt, insbesondere den Passagen aus dem Vorwort zur &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; auseinander, ohne die Frage der Vernichtung auch nur zu erw\u00e4hnen.<\/p>\n<p>35 Mehring, Carl Schmitt, 158, 163.<\/p>\n<p>36 Siehe M\u00fcller, Ein gef\u00e4hrlicher Geist, 38. Filjakowski (Die Wendung zum F\u00fchrerstaat, 1958) hat dies als generelle Position Schmitts dargelegt. A.A. Mehring, Carl Schmitt zur Einf\u00fchrung, 1972, 75.<\/p>\n<p>37 Die Vorbemerkung ist unter dem Titel, Der Gegensatz von Parlamentarismus und moderner Massendemokratie, in: Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar &#150; Genf &#150; Versailles 1923 &#150; 1939, 52ff. aufgenommen. In: Staat, Bewegung, Volk, 3. unver\u00e4nderte Aufl. 1934, 42ff., 45f. schreibt Schmitt, dass die Artgleichheit unumg\u00e4ngliche Voraussetzung und Grundlage des bestehenden nationalsozialistischen Staates sei, ohne die sein Rechtsleben nicht denkbar ist. In der &#132;Verfassungslehre&#147; (4. Aufl., 1965, 228ff.) formuliert er nicht so scharf. Zur Artgleicheit siehe Dreier (2001, 37ff.); wenn jener schreibt, er habe den Begriff &#132;Judenvernichtung&#147; in der von ihm durchgesehenen Literatur nicht gefunden (40, Fn. 150), dann \u00fcbersieht er, dass &#132;Vernichtung&#147; ausreicht.<\/p>\n<p>38 Die folgenden Seitenangaben beziehen sich jeweils auf die genannten Texte.<\/p>\n<p>39 Weitere Beispiele sind f\u00fcr ihn die Regelungen zur Einwanderung nach Australien, die attische Demokratie und die Situation im fr\u00fcheren englischen Weltreich (S. 14\/15).<\/p>\n<p>40 Die Zahl der Opfer schwankt zwischen 300.000 und 1,5 Mio.<\/p>\n<p>41 Vgl. hierzu Staat, Bewegung, Volk, 19 mit dem Hinweis auf &#132;Mein Kampf&#147;.<\/p>\n<p>42 Vgl. R\u00fcthers, Entartetes Recht, 92.<\/p>\n<p>43 Larenz griff dies als Vorschlag f\u00fcr \u00a7 1 BGB auf: Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist (1940); vgl. R\u00fcthers, Entartetes Recht, 92.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[167],"publikationen":[1093],"class_list":["post-10903","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-herbert-mandelartz","publikationen-1093"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u201e\u0085 n\u00f6tigenfalls Vernichtung.\u201c Eine Fu\u00dfnote zu Carl Schmitt* - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/216\/publikation\/noetigenfalls-vernichtung-eine-fussnote-zu-carl-schmitt\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u201e\u0085 n\u00f6tigenfalls Vernichtung.\u201c Eine Fu\u00dfnote zu Carl Schmitt* - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"in: vorg\u00e4nge Nr. 216 (4\/2016), S. 77-84 F\u00fcr rechte Parteien sind die Einheit des Volkes und die Einheit der Kultur auch heute noch grundlegende Voraussetzung der Nation. 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