{"id":10912,"date":"2016-10-09T18:00:00","date_gmt":"2016-10-09T16:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/wer-kontrolliert-wen\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:16","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:16","slug":"wer-kontrolliert-wen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/215\/publikation\/wer-kontrolliert-wen\/","title":{"rendered":"Wer kontrolliert wen?"},"content":{"rendered":"<p>Zwischenbericht aus dem NSA-Untersuchungsausschuss. In: vorg&auml;nge Nr. 215 (Heft 3\/2016), S. 3-11<\/p>\n<p><i>Der 1. Untersuchungsausschuss des Bundestages in der laufenden Wahlperiode arbeitet seit inzwischen zweieinhalb Jahren an der Aufkl&auml;rung der von Edward Snowden aufgedeckten Geheimdienstaktivit&auml;ten in Deutschland. Es ist zu fr&uuml;h f&uuml;r eine abschlie&szlig;ende Bestandsaufnahme, denn die Beweisaufnahme wird noch bis zum Fr&uuml;hjahr 2017 fortgesetzt werden. Der folgende Beitrag von Anne Roth beschr&auml;nkt sich deshalb auf eine &Uuml;bersicht der bisher behandelten Themen und der dabei festgestellten Fakten.<\/i><\/p>\n<p>Der erste Artikel, der auf den Snowden-Dokumenten basierte, wurde Anfang Juni 2013 ver&ouml;ffentlicht, mitten im Bundestagswahlkampf f&uuml;r die aktuelle Legislatur. Am 12. August, zwei Monate sp&auml;ter und knapp vor der Wahl, erkl&auml;rte Kanzleramtsminister Ronald Pofalla die Aff&auml;re f&uuml;r beendet, gerade noch rechtzeitig vor der Wahl. Als Argument diente dabei, die NSA habe schriftlich versichert, sie w&uuml;rde &#8222;Recht und Gesetz in Deutschland einhalten&#8220;, zudem sei der Bundesregierung ein No-Spy-Abkommen angeboten worden. (Diese &#8218;Zusage&#8216; wurde sp&auml;ter ausf&uuml;hrlich im Untersuchungsausschuss behandelt.)<\/p>\n<p>Bereits in der 2. Sitzung der neuen Wahlperiode am 18. November debattierte der Bundestag &uuml;ber die Abh&ouml;raktivit&auml;ten der NSA und deren Auswirkungen auf Deutschland, und w&auml;hrend dieser Debatte auch die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses sowie die Frage, ob und wie Edward Snowden Fragen der Abgeordneten beantworten solle. Der Sitzung vorangegangen waren Antr&auml;ge der Oppositionsfraktionen Die Linke und von B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen, die die Aufkl&auml;rung der &Uuml;berwachung durch die Five Eyes (USA, Gro&szlig;britannien, Kanada, Australien und Neuseeland) forderten sowie den Schutz des Whistleblowers Edward Snowden durch Aufenthalt in Deutschland.<\/p>\n<p>Eingerichtet wurde der Untersuchungsausschuss nach mehrmonatiger Diskussion zwischen den Fraktionen einstimmig am 20. M&auml;rz 2014. Der f&uuml;nfseitige Untersuchungsauftrag(1) legt den Schwerpunkt auf die Aufkl&auml;rung der &Uuml;berwachung der Nachrichtendienste der Five Eyes in Deutschland und die Beteiligung deutscher Dienste daran, im Zeitraum Anfang 2001 bis zur Einsetzung des Ausschusses. Der zweite Abschnitt des Auftrags betrifft im Besonderen die m&ouml;gliche &Uuml;berwachung der Bundesregierung und des Bundestages und anderer Verfassungsorgane, und im dritten Teil wird der Ausschuss aufgefordert, Empfehlungen zur Wahrung der informationellen Selbstbestimmung und zum Schutz der IT-Systeme auszusprechen. Dem Geheimen Krieg sind zwei spezifische Fragestellungen gewidmet, mit denen untersucht werden soll, ob die Steuerung von US-Kampfdrohnen von Deutschland aus stattfand und ob die Bundesregierung daran in irgendeiner Weise beteiligt war, sowie ob US-Beh&ouml;rden in Deutschland Asylbewerber_innen befragt haben.<\/p>\n<h5><span id=\"der-zeuge-edward-snowden\">Der Zeuge Edward Snowden<\/span><\/h5>\n<p>Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben in der 3. Sitzung am 8. Mai 2014 einstimmig beschlossen, als ersten Zeugen Edward Snowden zu benennen. Geladen wurde er allerdings bis heute nicht, da die Koalitionsfraktionen jeden entsprechenden Antrag mit dem Verweis abgelehnt haben, die Bundesregierung m&uuml;sse zuerst entscheiden, ob Snowden &uuml;berhaupt Aufenthalt in Deutschland gew&auml;hrt werden k&ouml;nne. Da der Bundesregierung aber nicht bekannt sei, was ihm strafrechtlich vorgeworfen werde, sei diese Entscheidung nicht m&ouml;glich. Am 25. September 2014 haben die Oppositionsfraktionen schlie&szlig;lich Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht mit dem Ziel, als Minderheit im Ausschuss die Vernehmung des benannten Zeugen Snowden im Ausschuss zu erzwingen. Im Dezember wies das Verfassungsgericht die Klage als unzul&auml;ssig zur&uuml;ck.(2) Das Justizministerium, regelm&auml;&szlig;ig befragt nach dem Voranschreiten der Bem&uuml;hungen, von der US-Regierung eine Auskunft zum Gegenstand der Ermittlungen gegen Edward Snowden zu bekommen, konnte nach eigener Darstellung bis jetzt nichts herausfinden. Auch die Erkl&auml;rungen verschiedener Sachverst&auml;ndiger aus den USA, die verbl&uuml;fft darauf hinwiesen, dass die Vorw&uuml;rfe gegen Snowden &ouml;ffentlich und im Internet zu finden seien, haben an dieser Sichtweise des Justizministeriums nichts ge&auml;ndert.<\/p>\n<p>Im August 2016 reichte die Opposition schlie&szlig;lich einen Antrag beim Bundesgerichtshof mit dem Ziel ein, die Beschlussfassung zur Ladung Snowdens vor den Ausschuss zu erzwingen. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.<\/p>\n<h5><span id=\"behinderungen-durch-die-bundesregierung\">Behin&shy;de&shy;rungen durch die Bundes&shy;re&shy;gie&shy;rung<\/span><\/h5>\n<p>Die Aufkl&auml;rung der Geheimdienstaff&auml;re durch den Untersuchungsausschuss wurde von Beginn durch die Bundesregierung in verschiedener Weise behindert:<\/p>\n<p>Die gelieferten Akten wiesen umfangreiche Schw&auml;rzungen auf, bis zu komplett geschw&auml;rzten Seiten, so dass eigens ein Clearing-Verfahren zwischen Bundesregierung und Untersuchungsausschuss eingerichtet werden musste, um die Notwendigkeit der Schw&auml;rzungen im Einzelfall zu besprechen. Im Ergebnis wurden Schw&auml;rzungen zur&uuml;ckgenommen, allerdings war das Verfahren so aufw&auml;ndig, dass es f&uuml;r die Opposition dauerhaft nicht zu leisten war, sich daran zu beteiligen.<\/p>\n<p>Viele Akten wurden von der Bundesregierung durch die Einstufung als &#8218;vertraulich&#8216;, &#8218;geheim&#8216; oder &#8218;streng geheim&#8216; der Verwendung in &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rungen entzogen: Auch &uuml;ber die Geheimhaltungsstufen gibt es zahlreiche Auseinandersetzungen.<\/p>\n<p>Die meisten Auswirkungen auf die Aufkl&auml;rung hat aber das so genannte &#8218;Konsultationsverfahren&#8216;: Die Bundesregierung verweigert dem Untersuchungsausschuss alle Akten, die zu Kooperationen mit den Geheimdiensten der Five Eyes entstanden sind und verunm&ouml;glicht damit faktisch die Untersuchung dieser Kooperationen, also des Kerns des Untersuchungsauftrags. Sie verweist dabei auf die sog. &#8218;Third-Party-Rule&#8216;, wonach beide Partner einer solchen Kooperation jeweils zu konsultieren seien, bevor Akten an Dritte weitergegeben werden k&ouml;nnen. Der Bundestag wird nach dieser Lesart kurzerhand als Dritte Partei definiert, mit dem Effekt, dass die Bundesregierung die Regierungen der USA, Gro&szlig;britanniens etc. um Zustimmung bittet, bevor sie entsprechende Akten an den Ausschuss &uuml;bergibt. Dies bezieht sich nicht nur auf urspr&uuml;nglich amerikanische, britische etc. Akten, sondern auf alle, die die Kooperation ber&uuml;hren, also etwa auch solche Akten, die in Deutschland entstanden sind: beispielsweise Protokolle gemeinsamer Gespr&auml;che.<\/p>\n<p>In den wenigen F&auml;llen, in denen die Five-Eyes-Regierungen einer &Uuml;bergabe an den Ausschuss zustimmen, handelt es sich um wenige Bl&auml;tter aus vermutlich deutlich umfangreicheren Akten.<\/p>\n<h5><span id=\"chronologie-der-behandelten-themen\">Chronologie der behandelten Themen<\/span><\/h5>\n<p>Der Untersuchungsausschuss folgt dem &Ouml;ffentlichkeitsprinzip und begann, noch bevor die Bundesregierung den ersten Beweisbeschl&uuml;ssen folgte und im Verlauf des Sommers 2014 erste Akten an den Ausschuss &uuml;bergab, mit &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rungen von Sachverst&auml;ndigen.<\/p>\n<p>In der ersten Anh&ouml;rung am 22. Mai 2014 bescheinigten Prof. Dr. Hans-J&uuml;rgen Papier, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Matthias B&auml;cker der Bundesregierung, dass die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes im Ausland von einer falschen Annahme ausgeht: Dass sich n&auml;mlich der Schutz des Artikels 10 des Grundgesetzes (G10) nur auf Deutsche beziehe. Alle drei Verfassungsrechtler betonten die sehr eng gefassten rechtlichen Grenzen f&uuml;r die Arbeit der deutschen Nachrichtendienste. Im klaren Widerspruch zur Auffassung der Bundesregierung &#8211; bis heute &#8211; erkl&auml;rte Prof. Papier zum Grundrecht auf Schutz der Telekommunikation: &#8222;Artikel 10 sch&uuml;tzt als Menschenrecht und damit gem&auml;&szlig; seinem weiten personellen Schutzbereich nicht nur Deutsche, sondern auch Ausl&auml;nder.&#8220;(3)<\/p>\n<p>Erstes Thema der Beweisaufnahme war ab September 2014 die Kooperation von NSA und BND in der ehemaligen US-Basis in Bad Aibling, inzwischen Au&szlig;enstelle des BND. In Bad Aibling befinden sich seit den 50er Jahren Satellitenabh&ouml;ranlagen. Inzwischen beherbergt das Gel&auml;nde die gemeinsam betriebene Auswertungsstelle &#8218;Joint Sigint Activity&#8216; (JSA).<\/p>\n<p>Frau Dr. F., Datenschutzbeauftragte des BND, sagte aus, dass es mehrere vom BND gef&uuml;hrte Dateien gebe, f&uuml;r die es keine Dateianordnungen gebe. Dateianordnungen sind im auch f&uuml;r den BND geltenden Bundesdatenschutzgesetz vorgeschrieben und definieren u.a. den Zweck von Datensammlungen. Sie beschrieb auch die &#8218;Weltraumtheorie&#8216; des BND: Wenn der BND an Satelliten Daten erfasst, so finde dies im Weltraum und damit nicht auf deutschem Boden statt. Daraus leitete die Beh&ouml;rde ab, dass f&uuml;r an Satelliten erfasste Daten das BND-Gesetz und die darin enthaltenen Datenschutzvorschriften nicht gelten w&uuml;rden.<\/p>\n<p>Eine weitere Theoie des BND wurde im November 2014 durch die Aussage des fr&uuml;heren BND-Juristen Burbaum bekannt: Die &#8218;Funktionstr&auml;gertheorie&#8216;. Sie beschreibt die Auslegung des BND, dass deutsche Staatsb&uuml;rger_innen den G10-Schutz dann verlieren, wenn sie im Ausland f&uuml;r nicht-deutsche Firmen, Presse oder Institutionen arbeiten und in dieser Funktion kommunizieren. Das Grundrecht gilt nach Lesart des BND f&uuml;r Deutsche im Ausland nur dann, wenn sie privat kommunizieren.<\/p>\n<h5><span id=\"operation-eikonal\">Operation Eikonal<\/span><\/h5>\n<p>Parallel zur Besch&auml;ftigung mit der JSA r&uuml;ckte durch Pressever&ouml;ffentlichungen eine Operation in den Fokus, die der BND gemeinsam mit der NSA in den Jahren 2004 &#8211; 2008 durchgef&uuml;hrt hatte: die Operation Eikonal.<\/p>\n<p>Diese Operation wurde in abstrakter Form von Edward Snowden als typisches Modell der Kooperationen zwischen der NSA und anderen Nachrichtendiensten beschrieben: Die NSA liefert Hard- und Software und erh&auml;lt daf&uuml;r die damit erfassten Daten aus einem befreundeten Land. Im Rahmen von &#8218;Eikonal&#8216; wurden vom BND Daten aus Leitungen der Telekom an einem Netzknoten in Frankfurt\/Main erfasst, ohne erforderliche rechtliche Grundlage. Stattdessen schrieb das Kanzleramt der Telekom einen Brief und erkl&auml;rte damit die Aktivit&auml;ten des BND f&uuml;r rechtm&auml;&szlig;ig. Auf dieser Grundlage schloss die Telekom mit dem BND daraufhin einen Vertrag, der die Details regelte. Der fr&uuml;here Vorsitzende der G10-Kommission zeigte sich in seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss &uuml;berrascht &uuml;ber die Details der Operation und erkl&auml;rte, die G10-Kommission h&auml;tte den daf&uuml;r eingeholten G10-Anordnungen nie zugestimmt, wenn ihr klar gewesen w&auml;re, dass diese lediglich eine T&uuml;r&ouml;ffner-Funktion hatten. Die NSA interessierte sich ja nicht f&uuml;r die deutschen E-Mails oder Telefonate, sondern f&uuml;r die &uuml;ber Frankfurt geroutete Auslandskommunikation. Die deutsche Kommunikation sollte durch automatisierte Filter vor der Weitergabe an die NSA entfernt werden, was in der Praxis nur teilweise funktioniert.<\/p>\n<p>Die &Ouml;ffentlichkeit erfuhr von der Operation Eikonal Anfang Oktober durch die Presse4, wie auch sp&auml;ter von zwei weiteren Operationen des BND mit anderen Nachrichtendiensten: der Operation Glotaic(5) und der Operation Monkeyshoulder(6)<\/p>\n<h5><span id=\"brief-des-kanzleramts-an-den-untersuchungsausschuss\">Brief des Kanzleramts an den Unter&shy;su&shy;chungs&shy;aus&shy;schuss<\/span><\/h5>\n<p>Obwohl bisher ungekl&auml;rt ist, wie die geheimen Dokumente an die Presse gelangten, schrieb Kanzleramtschef Peter Altmaier Mitte Oktober dem Untersuchungsausschuss einen Brief und k&uuml;ndigte Strafanzeigen f&uuml;r den Fall an, dass weitere eingestufte Dokumente in den Medien ver&ouml;ffentlicht w&uuml;rden.<\/p>\n<h5><span id=\"hard-und-softwarekontrolle\">Hard- und Softwa&shy;re&shy;kon&shy;trolle<\/span><\/h5>\n<p>Im Rahmen einer Aussage eines Zeugen aus dem Bundesamt f&uuml;r Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde deutlich, dass das BSI zwar die Aufgabe hat, die vom BND verwendete Technik zu zertifizieren, tats&auml;chlich aber nur pr&uuml;ft, inwieweit die f&uuml;r den Einsatz geplante Hard- und Software den beigef&uuml;gten Dokumentationen entspricht. Das BSI &uuml;berpr&uuml;ft nicht, wie der BND Ger&auml;te und Software &#8211; etwa auch solche, die er von der NSA erh&auml;lt &#8211; tats&auml;chlich einsetzt und ob dabei nicht auch Daten anders aus- oder weitergeleitet werden als beschrieben.<\/p>\n<h5><span id=\"nsa-selektoren\">NSA-Selektoren<\/span><\/h5>\n<p>Der Untersuchungsausschuss verabschiedete im Februar 2015 auf Antrag der Opposition den Beweisbeschluss BND-26(7) mit dem Ziel, Akten beizuziehen, die dokumentieren, &#8222;inwiefern die NSA im Rahmen der Zusammenarbeit in der JSA Aufkl&auml;rung gegen deutsche Ziele oder deutsche Interessen &#8230; versucht oder tats&auml;chlich betrieben hat und wie deutsche Beh&ouml;rden darauf reagierten &#8230;&#8220;. Dabei beinhalteten laut Beweisbeschluss &#8218;deutsche Interessen&#8216; explizit auch die Bev&ouml;lkerung, Regierungen oder Unternehmen in der EU.<\/p>\n<p>Am 23. April gab die Bundesregierung eine Pressemitteilung heraus, in der festgestellt wurde: &#8222;Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverz&uuml;glich Weisung erteilt, diese zu beheben.&#8220;8 Vorher war von Spiegel Online berichtet worden, dass im BND nach den Snowden-Enth&uuml;llungen nach problematischen NSA-Selektoren gesucht worden war. &#8218;Selektoren&#8216; sind Suchbegriffe (E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Ger&auml;tenummern, Namen etc.), die zur Filterung der Masse der erfassten Daten, nach f&uuml;r Geheimdienste interessanten Zielen, benutzt werden. Laut Spiegel Online richteten sich 40.000 der Selektoren gegen westeurop&auml;ische und deutsche Ziele.(9)<\/p>\n<p>Nach Bekanntwerden der Ver&ouml;ffentlichung wurde die laufende Zeugenbefragung des Ausschusses abgebrochen. Linke und Gr&uuml;ne beantragten sofortige Sondersitzungen des Ausschusses: die Mehrheit lehnte ab. Bis zum Sommer folgten dennoch eine Reihe von Zeugenbefragungen zum Thema NSA-Selektoren, Wirtschaftsspionage und die Verstrickung des BND.<\/p>\n<p>Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob die Mitglieder des Untersuchungsausschusses die NSA-Selektoren einsehen d&uuml;rfen. Die Bundesregierung verwies auf die ihrer Ansicht nach notwendige Konsultation der US-Regierung und verweigerte die Einsicht. Laut einem Bericht von Zeit Online hatte die US-Regierung dies allerdings nie verlangt.(10)<\/p>\n<p>Bereits im Juni 2015 hatte sich die Bundesregierung mit der Mehrheit im Ausschuss auf ein bisher ungekanntes Verfahren geeinigt: eine Vertrauensperson der Bundesregierung sollte die Selektoren einsehen und bewerten, und dar&uuml;ber dem Untersuchungsausschuss wie auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium Bericht erstatten. Ausgew&auml;hlt wurde der fr&uuml;here Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Kurt Graulich, der in einem Interview seine Aufgabe so beschrieb: &nbsp;&#8222;Ich werde meine Aufgabe loyal gegen&uuml;ber dem Auftraggeber erf&uuml;llen. Das ist in diesem Fall die Bundesregierung.&#8220;(11) Ein solches Verfahren ist im Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) &uuml;berhaupt nicht vorgesehen, dort gibt es lediglich Ermittlungsbeauftragte. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kam zu dem Ergebnis, dass den Ausschussmitgliedern Zugang zu Material, das dem Ermittlungsbeauftragten zug&auml;nglich ist, nicht verweigert werden darf.<\/p>\n<p>In der Folge gab es zwei Klagen auf Einsicht in die NSA-Selektoren: im September durch die Opposition(12), und im Dezember durch die G10-Kommission, die bereits im Sommer 2015 Einsicht bei der Bundesregierung gefordert hatte. Die Entscheidungen stehen noch aus.<\/p>\n<h5><span id=\"bnd-selektoren\">BND-Selektoren<\/span><\/h5>\n<p>Im Herbst 2015 hatte eine Task Force des Parlamentarischen Kontrollgremiums die eigenen Selektoren des BND untersucht und war ebenfalls auf problematische Suchbegriffe gesto&szlig;en, darunter Botschaften und Beh&ouml;rden von EU-L&auml;ndern. Dies war der Anlass f&uuml;r die Opposition im Untersuchungsausschuss, die Behandlung auch der BND-Selektoren im Untersuchungsausschuss zu beantragen. Die Mehrheit lehnte dies mit dem Argument ab, das Thema BND-Selektoren sei nicht Teil des Untersuchungsauftrags. Daraufhin forderte die Opposition die Erweiterung des Auftrags &#8211; beschlossen wurde sie nach z&auml;hen Auseinandersetzungen am 9. Juni 2016. Im Herbst 2016 haben schlie&szlig;lich die ersten Zeugenvernehmungen zu den BND-eigenen Suchbegriffen begonnen.<\/p>\n<h5><span id=\"geheimer-krieg-und-hauptstelle-fuer-befragungswesen\">Geheimer Krieg und Hauptstelle f&uuml;r Befra&shy;gungs&shy;wesen<\/span><\/h5>\n<p>Eine geheime Abteilung des BND, die <i>Hauptstelle f&uuml;r Befragungswesen <\/i>(HBW), befragte Gefl&uuml;chtete in Deutschland seit Jahrzehnten, ohne dabei zu offenbaren, dass es sich um Befragungen f&uuml;r einen Geheimdienst handelte. An den Befragungen waren auch Angeh&ouml;rige des US-Milit&auml;rgeheimdienstes <i>Defense Intelligence Agency <\/i>(DIA) beteiligt. Erst im Dezember 2013 gab die Bundesregierung &ouml;ffentlich zu, dass die HBW Teil des BND war, und im Sommer 2014 wurde die HBW offiziell geschlossen.<\/p>\n<p>Der Untersuchungsausschuss bem&uuml;ht sich um die Kl&auml;rung der Frage, ob Asylbewerber_innen nach Informationen und Daten gefragt wurden, die m&ouml;glicherweise bei der Ziel-Ortung US-amerikanischer Kampfdrohnen genutzt werden, und damit, ob die Bundesrepublik auf diese Weise indirekt an illegalen T&ouml;tungen beteiligt war. Dass in solchen Befragungen Mobilfunknummern abgefragt und konkrete Orte auf Karten markiert wurden, hatte die fr&uuml;here Leiterin der HBW im Oktober 2015 im Ausschuss ausgesagt. Dass Mobilfunknummern f&uuml;r die Ortung ausreichend sind, hatte der ehemalige Drohnen-Pilot Brandon Bryant am selben Tag erkl&auml;rt. Dennoch hielten mehrere Zeugen von Nachrichtendiensten und Bundesregierung an der Sichtweise fest, Mobilfunknummern allein seien f&uuml;r eine genaue Ortung nicht ausreichend. Der vom Ausschuss bestellte Gutachter Prof. Dr. Hannes Federrath beschrieb im September 2016 jedoch in einem schriftlichen Gutachten, dass dies sehr wohl m&ouml;glich ist.&nbsp;<\/p>\n<p>Dies ist vor allem auch vor dem Hintergrund brisant, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Informationen des BND f&uuml;r einen US-Drohnenangriff im Oktober 2010 in Pakistan genutzt wurden, bei dem B&uuml;nyamin Erdo?an ums Leben kam, der deutscher Staatsb&uuml;rger war. Kurz danach erteilte das Innenministerium eine Weisung, die untersagte, Informationen weiter zu geben, die eine Lokalisierung erm&ouml;glichen. Allerdings galt in deutschen Diensten die Sichtweise, dass lediglich GPS-Daten eine genaue Ortung erm&ouml;glichen, so dass auch weiterhin Telefonnummern an US-Dienste &uuml;bergeben wurden.<\/p>\n<p>Einen Tag vor dem t&ouml;dlichen Drohnenangriff hatten Beamte des Bundesamts f&uuml;r Verfassungsschutz (BfV) im f&uuml;r Folterpraktiken ber&uuml;chtigten US-Milit&auml;rgef&auml;ngnis in Bagram einen Gefangenen befragt, der ebenfalls einen deutschen Pass hatte.<\/p>\n<h5><span id=\"xkeyscore-im-bundesamt-fuer-verfassungsschutz\">XKeyscore im Bundesamt f&uuml;r Verfas&shy;sungs&shy;schutz<\/span><\/h5>\n<p>&Uuml;ber Jahre wurde im BfV eine Software der NSA getestet und kam nicht zum tats&auml;chlichen Einsatz &#8211; so jedenfalls die Erz&auml;hlung der Bundesregierung. Eine Software, die aus den Snowden-Enth&uuml;llungen und den auf ihnen basierenden Ver&ouml;ffentlichungen bestens bekannt ist: XKeyscore. Sie wurde seit 2013 im BfV getestet, in einer streng getrennten Versuchsanordnung, und das &uuml;ber Jahre. Ziel der Anwendung sollte sein, bestimmte bereits vom BfV erfasste &Uuml;berwachungsdaten lesbar zu machen. Dieses XKeyscore sei ein ganz anderes als das in vielen fr&uuml;heren Artikeln beschriebene, sagten alle Zeugen dazu aus. Es habe keine Verbindung zum weltweiten &Uuml;berwachungsnetz der NSA, sondern diene lediglich dazu, solche Daten f&uuml;r das BfV lesbar zu machen, die bisher nicht zu entschl&uuml;sseln waren: Inhalte bestimmter Messenger beispielsweise, die andere Protokolle benutzten als &auml;ltere Kommunikationsformen wie E-Mail oder Telefongespr&auml;che.<\/p>\n<p>Die jahrelangen Tests erkl&auml;rten die BfV-Zeugen damit, dass ausgeschlossen werden sollte, dass irgendwelche der hochsensiblen Daten aus den sogenannten G10-Erfassungen an die Au&szlig;enwelt, jenseits des BfV, gelangten. Der Verfassungsschutz &uuml;berwacht in Deutschland, f&uuml;r jede Erfassung dieser Daten ist eine Genehmigung der G10-Kommission n&ouml;tig &#8211; anders als bei den &uuml;berwachten Kommunikationen des BND im Ausland, so jedenfalls die Lesart des Grundgesetzes und damit die Praxis der Bundesregierung.<\/p>\n<p>Der Verfassungsschutz bekam die Software von der NSA ohne erkennbare Gegenleistung. F&uuml;r die &Uuml;berlassung wurde ein Vertrag abgeschlossen, die &#8222;Terms of Service&#8220; (ToS). Details aus dem geheim eingestuften Vertrag wurden 2015 von Zeit Online ver&ouml;ffentlicht.(13)Brisant ist vor allem der Satz &#8222;The BfV will: To the maximum extent possible share all data relevant to NSA&#8217;s mission.&#8220; Das BfV unterschrieb also, so viele f&uuml;r die NSA relevante Daten wie m&ouml;glich an diese weiterzugeben. &Uuml;bereinstimmend erkl&auml;rten die Zeugen dazu, es seien lediglich einzelne Meldungen gemeint, die etwa solche Terroristen betr&auml;fen, die den US-Stellen in Deutschland gef&auml;hrlich werden k&ouml;nnten.<\/p>\n<p>Seit Sommer 2016 wird XKeyscore tats&auml;chlich f&uuml;r die Analyse der vom Verfassungsschutz gespeicherten Daten eingesetzt. Warum sich sowohl NSA als auch BND engagiert daf&uuml;r eingesetzt haben, ist durch die Zeugenaussagen nur teilweise deutlich geworden.<\/p>\n<h5><span id=\"der-bericht-der-datenschutzbeauftragten\">Der Bericht der Daten&shy;schutz&shy;be&shy;auf&shy;tragten<\/span><\/h5>\n<p>Eine weitere Konsequenz aus den Snowden-Enth&uuml;llungen war ein Kontrollbesuch durch die Beh&ouml;rde des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar in der BND-Au&szlig;enstelle in Bad Aibling im Dezember 2013. Aus dem Besuch ergaben sich zahlreiche Fragen an den BND, es folgte ein weiterer Besuch. Der Bericht dazu wurde lange nicht fertig, und als er im Sommer 2015 dem Untersuchungsausschuss &uuml;bergeben wurde, wurde er &#8217;streng geheim&#8216; eingestuft.<\/p>\n<p>Neben dem Bericht selbst verfasste die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Vo&szlig;hoff eine rechtliche Bewertung, die ebenfalls eingestuft ist, wenn auch nur &#8218;geheim&#8216;. Die Einstufung der Bewertung ist von Mitgliedern des Ausschusses kritisiert worden, da die Einstufung an den Stellen nicht nachvollziehbar sei, an denen es nicht um benutzte Technik oder Methoden des BND ging, sondern eben um die Bewertung an sich, die u.a. eine erhebliche Anzahl von Beanstandungen enthielt.(14) In einem Bericht des NDR ist von &#8217;schwerwiegenden Rechtsverst&ouml;&szlig;en&#8216; die Rede.(15)<\/p>\n<h5><span id=\"fazit\">Fazit<\/span><\/h5>\n<p>Vor dem Ende der Beweisaufnahme im Fr&uuml;hjahr 2017 ist es f&uuml;r eine abschlie&szlig;ende Bewertung zu fr&uuml;h. Es zeichnet sich aber schon jetzt einiges ab: Die deutschen Geheimdienste bewegen sich mindestens an der Grenze der Legalit&auml;t, und, so zeigte sich jedenfalls in diesem Untersuchungsausschuss, insbesondere der BND hat die seine Arbeit betreffenden Gesetze immer wieder sehr frei ausgelegt. Von den Details der juristischen Grauzonen hat h&auml;ufig niemand erfahren: die Kontrollgremien des Bundestages wurden vom BND informiert, wenn der es f&uuml;r geboten hielt, und oft hielt er es offenbar eben nicht f&uuml;r geboten.<\/p>\n<p>Die Aufkl&auml;rung durch den Untersuchungsausschuss wird von der Bundesregierung st&auml;ndig behindert, oder zumindest durch Geheimhaltung der &Ouml;ffentlichkeit entzogen. Zuletzt erkl&auml;rten verschiedene Zeugen und Beh&ouml;rdenvertreter, die Arbeit der Geheimdienste w&uuml;rde faktisch durch den Untersuchungsausschuss behindert, weil die Zuarbeit so viel Personal binde.<\/p>\n<p>Geheimdienste, die so eindrucksvoll demonstrieren, dass sie demokratische Kontrolle allenfalls als notwendiges &Uuml;bel betrachten, brauchen aber nicht weniger, sondern mehr Kontrolle. Noch wichtiger aber ist der kritische Blick der &Ouml;ffentlichkeit.<\/p>\n<p>ANNE&nbsp;ROTH&nbsp;&nbsp; ist Diplom-Politologin und derzeit als Referentin der Fraktion Die Linke f&uuml;r den 1. Untersuchungsausschuss des 18. Deutschen Bundestags t&auml;tig.<\/p>\n<h5><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h5>\n<p>(1) BT-Drs. 18\/843.<\/p>\n<p>(2) BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 04. Dezember 2014&nbsp; &#8211; 2 BvE 3\/14 &#8211; Rn. (1-42),<br \/><a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/e\/es20141204_2bve000314.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bverfg.de\/e\/es20141204_2bve000314.html<\/a>.<\/p>\n<p>(3)&nbsp;Prof. em. Dr. Dres. H.c. Hans-J&uuml;rgen Papier: Gutachtliche Stellungnahme. Beweisbeschluss SV-2 des ersten Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der 18. Wahlperiode, S. 7.<\/p>\n<p>(4)&nbsp;S&uuml;ddeutsche Zeitung Online: Codewort Eikonal &#8211; der Albtraum der Bundesregierung, 4. Oktober 2014 <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/geheimdienste-codewort-eikonal-der-albtraum-der-bundesregierung-1.2157432\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/geheimdienste-codewort-eikonal-der-albtraum-der-bundesregierung-1.2157432<\/a>.<\/p>\n<p>(5)&nbsp;Spiegel Online: BND kooperierte beim Abgreifen von Daten mit der CIA, 14. Dezember 2014 <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/bnd-kooperierte-mit-cia-beim-abgreifen-von-daten-a-1008304.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/bnd-kooperierte-mit-cia-beim-abgreifen-von-daten-a-1008304.html<\/a>.<\/p>\n<p>(6)&nbsp;Stern Online: BND-Chef verschwieg lange Operation Monkeyshoulder, 2. Juni 2015 <a href=\"http:\/\/www.stern.de\/investigativ\/operation-monkeyshoulder%C2%97bnd-chef-verschwieg-umstrittenes-ausspaehprojekt-vor-kanzleramt-6206512.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.stern.de\/investigativ\/operation-monkeyshoulder&#8212;bnd-chef-verschwieg-umstrittenes-ausspaehprojekt-vor-kanzleramt-6206512.html<\/a>.<\/p>\n<p>(7)&nbsp;&nbsp;Beweisbeschluss BND-26, 1. Untersuchungsausschuss, <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/blob\/365756\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bundestag.de\/blob\/365756\/<\/a> 2081cc6757321584f992d8fa261b76de\/bnd-026-data.pdf.<\/p>\n<p>(8) Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Pressemitteilung &#8222;Fernmeldeaufkl&auml;rung des Bundesnachrichtendienstes&#8220;, 23. April 2015, <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/Content\/DE\/Pressemitteilungen\/BPA\/2015\/04\/2015-04-23-bnd.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bundesregierung.de\/Content\/DE\/Pressemitteilungen\/BPA\/2015\/04\/2015-04-23-bnd.html<\/a>.<\/p>\n<p>(9)&nbsp;Spiegel Online: Neue Spionageaff&auml;re ersch&uuml;ttert BND, 23. April 2015, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.spiegel.de\/<\/a> politik\/deutschland\/ueberwachung-neue-spionageaffaere-erschuettert-bnd-a-1030191.html.<\/p>\n<p>(10)&nbsp;Zeit Online: Kanzleramt darf Selektorenliste laut USA freigeben, 12. August 2015, <a href=\"http:\/\/www.zeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.zeit<\/a>. de\/digital\/2015-08\/nsa-affaere-weisse-haus-bundesregierung-selektorenliste.<\/p>\n<p>(11) Spiegel Online: Ein Mann, 40.000 brisante Daten, 1. Juli 2015, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/<\/a> deutschland\/nsa-sonderermittler-kurt-graulich-ein-mann-40-000-datensaetze-a-1040661.html.<\/p>\n<p>(12) Fraktion DIE LINKE im Bundestag: Klage auf Herausgabe der Selektorenlisten, 17. September 2015, <a href=\"https:\/\/www.linksfraktion.de\/themen\/nachrichten\/detail\/klage-auf-herausgabe-der-selektorenlisten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.linksfraktion.de\/themen\/nachrichten\/detail\/klage-auf-herausgabe-der-selektorenlisten\/<\/a>.<\/p>\n<p>(13) Zeit Online: Suche NSA-Spionagesoftware, biete deutsche Daten, 26. August 2015, <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/digital\/datenschutz\/2015-08\/xkeyscore-nsa-verfassungsschutz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.zeit.de\/digital\/datenschutz\/2015-08\/xkeyscore-nsa-verfassungsschutz<\/a>.<\/p>\n<p>(14) Zeit Online: Geheim, weil peinlich? 8. Juli 2016, <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/politik\/deutschland\/2016-07\/nsa-bnd-spionage-gutachten-datenschutz\/komplettansicht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.zeit.de\/politik\/deutschland\/2016-07\/nsa-bnd-spionage-gutachten-datenschutz\/komplettansicht<\/a>.<\/p>\n<p>(15) NDR: Erg&auml;nzte Fassung: Datenschutzbeauftragte stellt schwerwiegende Gesetzesverst&ouml;&szlig;e des BND fest, 1.&nbsp; September 2016 <a href=\"http:\/\/www.ndr.de\/der_ndr\/presse\/mitteilungen\/Ergaenzte-Fassung-Datenschutzbeauftragte-stellt-schwerwiegende-Gesetzesverstoesse-des-BND-fest-%2Cpressemeldungndr17562.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.ndr.de\/der_ndr\/presse\/mitteilungen\/Ergaenzte-Fassung-Datenschutzbeauftragte-stellt-schwerwiegende-Gesetzesverstoesse-des-BND-fest-,pressemeldungndr17562.html<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[796,667],"autoren":[347],"publikationen":[1206],"class_list":["post-10912","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-geheimdienste-bnd","tag-vorgaenge-artikel","autoren-anne-roth","publikationen-1206"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Wer kontrolliert wen? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/215\/publikation\/wer-kontrolliert-wen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Wer kontrolliert wen? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Zwischenbericht aus dem NSA-Untersuchungsausschuss. 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