{"id":10917,"date":"2016-10-09T15:00:00","date_gmt":"2016-10-09T13:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/gesetzlich-enthemmter-geheimdienst\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:16","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:16","slug":"gesetzlich-enthemmter-geheimdienst","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/215\/publikation\/gesetzlich-enthemmter-geheimdienst\/","title":{"rendered":"Gesetzlich enthemmter Geheimdienst"},"content":{"rendered":"<p>Anmerkungen zur parlamentarischen Debatte um das BND-Reformgesetz. In: vorg&auml;nge Nr. 215 (Heft 3\/2016), S. 43-47<\/p>\n<p><i>Vor der Sommerpause legte die Bundesregierung auch den Gesetzentwurf zur Reform des BND-Gesetzes (BNDG-E) vor, mit der die sogenannte Ausland-Ausland-&Uuml;berwachung des Bundesnachrichtendienstes erstmals gesetzlich geregelt werden soll (BT-Drs. 18\/9041 v. 5.7.2016). Der Entwurf bezieht sich in der Begr&uuml;ndung seines Anliegens auf Ergebnisse der Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rung im noch laufenden Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSA-Sp&auml;haff&auml;re &#8211; ohne dies explizit auszusprechen. Inwiefern mit dem Entwurf jedoch wirkliche Konsequenzen aus den Verwicklungen des BND in die &Uuml;berwachungsvorg&auml;nge der NSA gezogen oder dessen Handeln nur nachtr&auml;glich legitimiert wurde, kommentiert der folgende Beitrag von Sven L&uuml;ders, der sich die Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag daraufhin angeschaut hat. <\/i><\/p>\n<p>In der Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rung, die der Deutsche Bundestag am 26. September 2016 zu den beiden Gesetzentw&uuml;rfen &uuml;ber die Reform des BND-Gesetzes und der Kontrolle der Nachrichtendienste veranstaltete, zeigte sich wieder einmal, dass Regeln der H&ouml;flichkeit in der Politik manchmal in ihr Gegenteil umschlagen. Nahezu alle geladenen Sachverst&auml;ndigen begannen ihr Statement mit einem Lob an den Gesetzgeber, der sich der Aufgabe der gesetzlichen Regulierung eines juristisch bisher unsichtbaren Bereichs (B&auml;cker) angenommen habe. Das ist in der Tat das Verdienst dieser Reform. Mit ihr wird eine wichtige L&uuml;cke in der Gesetzgebung geschlossen. Bisher war mit der sogenannten strategischen Fernmeldeaufkl&auml;rung (&sect;&nbsp;5 G&nbsp;10-Gesetz) nur jene Kommunikations&uuml;berwachung geregelt, die grenz&uuml;bergreifend stattfindet und immer einen Anfangs- oder Endpunkt bei einem Deutschen bzw. in Deutschland hat. Jetzt wird erstmals auch die &Uuml;berwachung der Kommunikation zwischen Ausl&auml;ndern (ohne deutsche Beteiligte) geregelt &#8211; die vom BND schon seit Jahren praktiziert wird. Wobei &#8222;Regelung&#8220; hier schon fast zu hoch gestochen ist: <br \/>Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der BND die reine Auslands&uuml;berwachung in einem viel breiteren Rahmen anwenden darf, als die bisherige strategische Fernmeldeaufkl&auml;rung nach dem G&nbsp;10-Gesetz stattfand. So wird nicht mehr verlangt, dass sich die &Uuml;berwachung auf jene in &sect;&nbsp;5 G&nbsp;10 beschriebenen Gefahrenbereiche bezieht (die ohnehin schon sehr weit gefasst waren). Die Auslands&uuml;berwachung soll nun zul&auml;ssig sein, um beliebige Gefahren f&uuml;r die innere oder &auml;u&szlig;ere Sicherheit Deutschlands zu erkennen, um die Handlungsf&auml;higkeit der Republik zu wahren oder sonstige Erkenntnisse von au&szlig;en- und sicherheitspolitischer Bedeutung &uuml;ber Vorg&auml;nge zu gewinnen, die dem politischen Auftragsprofil des BND entsprechen (&sect;&nbsp;6 Abs.&nbsp;1 Nr. 1-3 BNDG-E). Das ist so weit gefasst, dass der Sachverst&auml;ndige B&auml;cker in der Anh&ouml;rung des Bundestags sogar erkl&auml;rte, wie er die &Uuml;berwachung ausl&auml;ndischer Fu&szlig;ballspieler darunter subsumieren k&ouml;nnte. Oder anders gesagt: Es entspricht weitgehend der gesetzlichen Aufgabenbestimmung des BND In &sect;&nbsp;1 Abs.&nbsp;2 BNDG und ist kurioserweise weiter gefasst als die Generalbefugnis zur Datenerhebung in &sect;&nbsp;2 Abs.&nbsp;1 BNDG (die eine einschr&auml;nkende Subsidiarit&auml;tsklausel vorsieht, welche bei der Auslands&uuml;berwachung fehlt). Kurz und gut: Der Geheimdienst d&uuml;rfte nach dieser Regelung die heimliche Kommunikations&uuml;berwachung f&uuml;r alles einsetzen, wof&uuml;r er &uuml;berhaupt zust&auml;ndig ist. Das nennt man einen Freifahrschein. <br \/>Doch damit nicht genug, die H&uuml;rden wurden weiter gesenkt: F&uuml;r die Auslands&uuml;berwachung wurden Umfang und zul&auml;ssige Speicherfristen f&uuml;r die zu erfassenden Daten gro&szlig;z&uuml;gig erweitert. Verkehrsdaten (Metadaten) darf der BND komplett aufzeichnen und f&uuml;r sechs Monate speichern; bei den Inhaltsdaten d&uuml;rfen die mit Suchbegriffen gefilterten Treffer gespeichert werden, wof&uuml;r keine speziellen L&ouml;schfristen vorgesehen sind &#8211; vermutlich gelten also 10 Jahre. Wie &#8222;gewissenhaft&#8220; der BND mit Suchbegriffen (Selektoren) in der Vergangenheit umging, wurde in den letzten Monaten mehrfach belegt: da wurden NSA-Begriffe eingesetzt, die der BND nicht lesen konnte, mit denen aber deutsche bzw. europ&auml;ische Institutionen und Firmen ausgesp&auml;ht wurden &#8230; Die gesetzgeberische Lehre aus dieser Geschichte: Die bisher vorgeschriebene Pflicht zur Genehmigung der Suchbegriffe durch die G&nbsp;10-Kommission entf&auml;llt; der BND darf die Suchbegriffe k&uuml;nftig (bis auf wenige Ausnahmen, wenn diese sich auf EU-B&uuml;rger\/Institutionen beziehen) selbst festlegen und muss sie nicht genehmigen lassen. <br \/>Und damit immer noch nicht genug: W&auml;hrend sich die bisherigen Anordnungen nach dem G&nbsp;10-Gesetz auf einzelne Leitungen bzw. &Uuml;bertragungswege bezogen, benennen die neuen Anordnungen nach dem BNDG nun komplette Kommunikationsnetze (z.B. Vodafone Deutschland), f&uuml;r die die &Uuml;berwachungsma&szlig;nahme zul&auml;ssig ist. Obendrein wurde auch die bisherige Beschr&auml;nkung auf maximal 20 Prozent der &Uuml;bertragungskapazit&auml;t aufgegeben &#8211; jetzt soll der BND alles mitschneiden d&uuml;rfen. Alle Warnungen, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst von seinen Kompetenzen her damit ein gutes St&uuml;ck gegen&uuml;ber der NSA aufholt, wurden mit Verweis auf die geringen Ressourcen des BND abgetan. Wenn sich der Grundrechtsschutz vor geheimdienstlichen &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen jedoch auf die j&auml;hrlich zu entscheidenden Etatmittel beschr&auml;nkt, kann man von einer grundrechtssichernden Funktion des Gesetzes nicht mehr sprechen. Die verf&uuml;gbaren Mittel k&ouml;nnen sich schnell &auml;ndern, ebenso wie der technisch n&ouml;tige Aufwand, der f&uuml;r das Abgreifen und Speichern der Daten n&ouml;tig ist.<br \/>Und ein Letztes obendrauf: Weil diese ganzen Ausweitungen der gesetzlichen Befugnisse dem BND immer noch nicht ausreichend genug erschienen, bekommt er noch eine Erprobungsklausel spendiert (&sect;&nbsp;12 BNDG-E), mit der er beliebige Netze in Deutschland bis zu sechs Monate lang &uuml;berwachen kann, um dort seine Suchbegriffe zu testen und zu verfeinern bzw. die Netze daraufhin zu pr&uuml;fen, ob sie f&uuml;r den BND relevante Kommunikationsdaten enthalten. Wann und wo solche &#8222;Eignungspr&uuml;fungen&#8220; stattfinden, darf der BND ganz allein entscheiden &#8211; die Provider sind entsprechend verpflichtet, die n&ouml;tigen Zug&auml;nge zu gew&auml;hrleisten. Aus der Sicht der Provider kann es leicht passieren, dass sich strategische Fernmeldeaufkl&auml;rung, reine Auslandsaufkl&auml;rung und Eignungspr&uuml;fung am gleichen Netzzugang einander abl&ouml;sen. F&uuml;r den BND ist das komfortabel: wenn die eine Ma&szlig;nahme ausl&auml;uft oder nicht verl&auml;ngert wird, wechselt man einfach das Zugangsregime &#8211; die Ausleitung der Daten (d.h. die &Uuml;bergabe an den BND) erfolgt immer gleich. Dem willk&uuml;rlichen Zugriff auf die Kommunikationsdaten sind damit T&uuml;r und Tor ge&ouml;ffnet.<\/p>\n<p>Die Geschwindigkeit, mit der der BND-Gesetzentwurf bisherige Schranken f&uuml;r die geheimdienstliche Kommunikations&uuml;berwachung niederwalzt, ist aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht be&auml;ngstigend. Der Entwurf liest sich wie eine Wunschliste des BND, Ansatzpunkte f&uuml;r eine rechtsstaatliche Eingrenzung der Ma&szlig;nahmen fehlen v&ouml;llig und der Ermessensspielraum der neuen &#8222;Genehmigungskommission&#8220; geht gegen Null. Die im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss von einem BND-Mitarbeiter gebrauchte Charakterisierung von den &#8222;zum Abschuss freigegebenen Ausl&auml;ndern&#8220; wurde in Paragrafen gegossen &#8211; mehr nicht. Der Sachverst&auml;ndige Eric T&ouml;pfer wies in der Anh&ouml;rung des Bundestags darauf hin, dass der Entwurf aus menschenrechtlicher Sicht nicht einmal den Anforderungen an eine gesetzliche Regelung gen&uuml;gt: Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann sich niemand darauf einstellen, wann und unter welchen Umst&auml;nden seine\/ihre Kommunikation vom BND &uuml;berwacht werden k&ouml;nnte &#8211; au&szlig;er vielleicht: immer und jederzeit. Umso verwirrender ist es dann, als der im Bundeskanzleramt zust&auml;ndige Staatssekret&auml;r Klaus-Dieter Fritsche wenige Tage nach der Anh&ouml;rung im Bundestag die BND-Reform als gro&szlig;en Zugewinn an Rechtssicherheit anpries. Wie sich jedoch schnell herausstellte, hatte er dabei allein die Besch&auml;ftigten des BND im Blick &#8211; ihre bisherige Arbeit in der Grauzone wird mit dem Gesetz nat&uuml;rlich legalisiert. Die Zeiten, in denen bei der Gesetzgebung auch an die Rechtssicherheit f&uuml;r B&uuml;rger gedacht wurde, seien sie In- oder Ausl&auml;nder, scheinen vorbei zu sein. <br \/>Allein schon, dass die Reform im BND-Gesetz ansetzt und nicht im bereits existierenden &#8222;Gesetz zur Beschr&auml;nkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses&#8220; (G&nbsp;10), ist ein politisches Statement und ein verfassungsrechtlicher Affront gleicherma&szlig;en. Die Bundesregierung unterstreicht damit ihren Anspruch, dass das Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes nur f&uuml;r deutsche Staatsb&uuml;rger bzw. jene Menschen gelte, die sich in Deutschland aufhalten &#8211; eine sehr gewagte Interpretation, wie ein Blick in Artikel 10 Abs. 1 Grundgesetz verr&auml;t. Dort steht schlicht: &#8222;Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.&#8220; Von Deutschen steht dort nichts. Die von Regierungsseite vorgebrachte Behauptung, eine Anwendung des Artikel 10 au&szlig;erhalb des deutschen Hoheitsgebietes komme kolonialistischem Verhalten gleich (&#8222;Am deutschen Grundrechtswesen solle die Welt genesen.&#8220;), ist absurd: Grundrechte sind keine Bringschuld f&uuml;r Menschen, sondern Schutzanspr&uuml;che der B&uuml;rger und Grenzen f&uuml;r staatliches Handeln, in diesem Fall deutscher Beh&ouml;rden &#8211; egal wo das stattfindet. Eine Anwendung des Fernmeldegeheimnisses au&szlig;erhalb Deutschlands hie&szlig;e nur, dass das &Uuml;berwachungsgebaren deutscher Geheimdienste gegen&uuml;ber Ausl&auml;ndern eingeschr&auml;nkt w&uuml;rde &#8211; davon kann sich kaum jemand bevormundet f&uuml;hlen. <br \/>Die Auffassung, dass man die Ausland-Ausland-&Uuml;berwachung ohne Eingriff in das Fernmeldegeheimnis regeln k&ouml;nne, wurde in der Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rung auch nicht explizit vertreten. Das meiste Wohlwollen brachte ihr noch Kurt Graulich entgegen, der von einer ungekl&auml;rten Frage sprach (und sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht berief, das sich dazu noch nicht verhalten hat) und den Gesetzentwurf deshalb einen mutigen Schritt nannte. Selbst Heinrich-Amadeus Wolff, der den sicherheitspolitischen Zielen der Koalition nahe steht, ermahnte die Verfasser des Entwurfs, sie m&ouml;gen doch bitte den Eingriff in Artikel 10 im Gesetzentwurf vermerken &#8211; ansonsten drohe das Gesetz allein schon wegen des sogenannten Zitiergebotes (Grundrechtseingriffe sollen im Gesetz klar benannt werden) in Karlsruhe zu scheitern. Allein mit einem solchen Zitat geriete der Entwurf in die n&auml;chste Zwickm&uuml;hle: warum dann n&auml;mlich die Regelung nicht an das Artikel 10-Gesetz anschlie&szlig;t, ist sachlich nicht zu begr&uuml;nden, und die vom Grundgesetz vorgesehene Kontrolle der &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen durch die G&nbsp;10-Kommission w&auml;re dann unausweichlich. Die aber wollte das Bundeskanzleramt, das den Gesetzentwurf ma&szlig;geblich erarbeitet hat, dem Vernehmen nach um jeden Preis drau&szlig;en halten &#8211; ein Blick in die Klage&uuml;bersicht dieses Heftes verr&auml;t, warum.<br \/>Auch in einem weiteren Punkt gleicht die Regelung zur Ausland-Ausland-&Uuml;berwachung einer Blankoerkl&auml;rung: Aus dem Bericht des Sachverst&auml;ndigen Graulich zum Einsatz von NSA-Selektoren beim BND sowie dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss haben wir viel dar&uuml;ber erfahren, wie der Geheimdienst bei der TK-&Uuml;berwachung zwischen grundrechtsgesch&uuml;tzten B&uuml;rgern und Ausl&auml;ndern unterscheidet. Dies geschieht auf der Basis eines dreistufigen Filtersystems namens DAFIS, in dem die Datens&auml;tze stufenweise auf m&ouml;gliche Bez&uuml;ge zu &#8222;Grundrechtstr&auml;gern&#8220; gepr&uuml;ft werden (s. Dokumentation: Datenverarbeitung in Bad Aibling in diesem Heft). Dass dabei Fehler passieren, kann niemand ernsthaft verhindern: es reicht die Nachricht an einen Ausl&auml;nder, verschickt von einem Mailkonto bei einem amerikanischen Provider, das Ganze auf Englisch geschrieben &#8211; und schon d&uuml;rfte der Filter versagen. Techniker wie das Vorstandsmitglied des Branchenverbandes eco, Klaus Landefeld, geben die mit hohem technischen Aufwand zu erzielende maximale Genauigkeit solcher Filtersysteme mit 99,5% an. Das klingt zun&auml;chst gut. Doch wenn man sich die gro&szlig;en Mengen zu filternder Nachrichten anschaut, die t&auml;glich durch die Netze transportiert werden, hei&szlig;t das auch: es gibt mehrere tausend Betroffene, deren Grundrechtsschutz nicht erkannt wird &#8211; und das pro Tag! Neben diesem technischen Risiko war dem Gesetzgeber noch ein zweites Risiko bekannt: Es war gerade der BND, der in den letzten Jahren im Ausland t&auml;tige Deutsche &uuml;berwacht hatte, indem er sie kurzerhand zu &#8222;Funktionstr&auml;gern&#8220; erkl&auml;rte, deren Grundrechtsschutz qua &ouml;ffentlichem Auftrag au&szlig;er Kraft gesetzt sei (was die Beh&ouml;rde nat&uuml;rlich im Alleingang entschied). Auf beide Risiken einer versehentlichen oder willentlichen Fehlanwendung der Auslands&uuml;berwachung gegen Deutsche h&auml;tte man eine Antwort des Gesetzgebers erwartet. Vergeblich! Im Gesetzentwurf finden sich keinerlei Vorgaben oder Verfahrenssicherungen dazu, wie der BND sicherzustellen h&auml;tte, dass keine &#8222;Grundrechtstr&auml;ger&#8220; von den Ma&szlig;nahmen betroffen werden. Es bleibt weiterhin allein dem BND &uuml;berlassen, daf&uuml;r Sorge zu tragen.<\/p>\n<p>Wer von dieser Reform eine gesetzliche Regulierung der in den letzten drei Jahren ans Licht gekommenen &Uuml;berwachungspraktiken des BND erwartet hatte, d&uuml;rfte schwer entt&auml;uscht sein. Mit der Reform des BND-Gesetzes wird per Handstreich all das legalisiert, was der Geheimdienst bisher schon im Verborgenen praktizierte &#8211; und noch Einiges mehr, von dem die &Ouml;ffentlichkeit zumindest nichts wusste. In der Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rung des Bundestags sparten die meisten Experten nicht mit Kritik am Entwurf &#8211; allein die Botschaft kam bei der Koalition nicht an. Nach den Planungen zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe soll der Gesetzentwurf bereits am 21. Oktober vom Bundestag verabschiedet werden, nachhaltige &Auml;nderungen sind demnach nicht mehr zu erwarten.<\/p>\n<p><i>SVEN&nbsp;L&Uuml;DERS&nbsp;&nbsp; Jahrgang 1973, ist gelernter Soziologe und seit 2004 Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union.&nbsp;&nbsp; <\/i><\/p>\n<p>Anmerkungen:<\/p>\n<p>Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverst&auml;ndigen sind auf der Webseite des Bundestags abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse18\/a04\/anhoerungen\/89-sitzung-inhalt\/438562\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse18\/a04\/anhoerungen\/89-sitzung-inhalt\/438562<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[796,667],"autoren":[139],"publikationen":[1206],"class_list":["post-10917","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-geheimdienste-bnd","tag-vorgaenge-artikel","autoren-sven-lueders","publikationen-1206"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gesetzlich enthemmter Geheimdienst - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/215\/publikation\/gesetzlich-enthemmter-geheimdienst\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gesetzlich enthemmter Geheimdienst - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Anmerkungen zur parlamentarischen Debatte um das BND-Reformgesetz. 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