{"id":11001,"date":"2009-03-01T15:00:00","date_gmt":"2009-03-01T14:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/vom-nutzen-dramatisierender-buergerrechtspolitik\/"},"modified":"2021-08-30T15:40:30","modified_gmt":"2021-08-30T13:40:30","slug":"vom-nutzen-dramatisierender-buergerrechtspolitik","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/185-vorgaenge\/publikation\/vom-nutzen-dramatisierender-buergerrechtspolitik\/","title":{"rendered":"Vom Nutzen dramatisierender B\u00fcrgerrechtspolitik"},"content":{"rendered":"<p>Antwort auf Christian Raths &#8222;Der &Uuml;berwachungsstaat &#8211; eine b&uuml;rgerrechtliche Projektion&#8220;,<\/p>\n<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 185, Heft 1\/2009, S. 106-113<\/p>\n<p>&#8222;Die B&uuml;rgerrechtsbewegung hat in den letzten zwei Jahren massiv an Einfluss gewonnen. Ihr Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung und die Reform des BKA-Gesetzes wird breit getragen. Doch die Gef&auml;hrlichkeit dieser Vorhaben wird &uuml;bertrieben &#8211; was negative Auswirkungen auf das gesellschaftliche Klima haben kann. Eine Bewegung, die sich das Motto &#8222;Freiheit statt Angst&#8220; gegeben hat, sollte nicht selbst unn&ouml;tig Angst erzeugen. Ermittlungsmethoden und Organisation der Polizei sind nicht ausschlaggebend f&uuml;r die Liberalit&auml;t einer Gesellschaft&#8220; (Rath 2008: 79). Mit diesen Zeilen leitete der Journalist Christian Rath in der letzten Ausgabe der <i>vorg&auml;nge <\/i>die Kritik einer seiner Ansicht nach zu sehr dramatisierenden, unn&ouml;tige &Auml;ngste vor u.a. der &#8222;&uuml;berbewerteten&#8220; Reform des Bundeskriminalamtes (BKA) sch&uuml;renden B&uuml;rgerrechtsbewegung ein. Ordnet er die Folgen der Novelle f&uuml;r den Polizei-F&ouml;deralismus, f&uuml;r die Schwellen polizeilicher Vorfeldermittlungen, f&uuml;r die Abgrenzung der Gefahrenabwehr vom Ermittlungsverfahren sowie daneben die &ouml;ffentliche Funktion und den Wert der B&uuml;rgerrechtsbewegung zutreffend ein?<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"i-die-folgen-der-bka-reform-fuer-die-abgrenzung-des-strafprozessrechts-von-der-gefahrenabwehr-sowie-fuer-den-foederalismus-werden-nicht-ueberbewertet\">I. Die Folgen der BKA-Reform f&uuml;r die Abgrenzung des Straf&shy;pro&shy;zess&shy;rechts von der Gefah&shy;re&shy;n&shy;ab&shy;wehr sowie f&uuml;r den F&ouml;dera&shy;lismus werden nicht &uuml;berbe&shy;wer&shy;tet. <\/span><\/h2>\n<p>Rath behauptet, die derzeit vom Bundesverfassungsgericht &uuml;berpr&uuml;fte Reform des BKA, welche dem Amt Befugnisse &uuml;ber heimliche pr&auml;ventive Ermittlungen einr&auml;umt, erfahre vom B&uuml;rgerrechtslager eine &Uuml;berbewertung, da keine neuen Strukturen im Amt entst&uuml;nden (Rath: 2008, 82). Trifft das zu? Mit Roggan, Baum\/Schantz sowie dem Ausschuss f&uuml;r Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwalt Vereins (DAV) teilt der Verfasser die Ansicht Rachors, die jener schon vor Jahren f&uuml;r die vorbeugende Bek&auml;mpfung von Straftaten allgemein formuliert hat. Danach ist der ungeschriebene Hauptzweck der Novelle (die Ausrichtung der Ermittlungspraxis bestimmter Pr&auml;ventivreferate der Staatsschutzabteilung des BKA auf) blo&szlig;e Vorsorge f&uuml;r k&uuml;nftige Strafverfolgung (Rachor: 2007, 461; Baum\/Schantz: 2008, 137; DAV: 2008, 9; Roggan: 2009, 258). Sie f&uuml;hrt einen kurz nach den Anschl&auml;gen vom 11. September 2001 einsetzenden kriminalpolizeilichen Strategiewandel fort. Seine Folge: Eine zu Ungunsten der informationellen Selbstbestimmung getroffene Gewichtung, bei gleichzeitiger Losl&ouml;sung von den engen Bedingungen individueller Verdachtsmomente, die das Polizeirecht f&uuml;r Datenerhebungen bei St&ouml;rern fordert (Meyer: 2006, 78).<\/p>\n<p>Der Schwerpunkt kriminalpolizeilicher Vorfeldt&auml;tigkeit verschiebt sich von der Abwehr konkreter Gefahren zur blo&szlig;en Kriminalit&auml;tsrisikovorsorge hin (statt vieler: Middelhoff: 2007, 330). Bereits zu Beginn der 90er Jahre warnte Neumann vor &#8222;(&#8230;) Preisgabe der Kategorien Gefahr und St&ouml;rer&#8220;, womit die Aufhebung der aus dem Menschenrechtsgrundsatz entwickelten Unschuldsvermutung durch informationelle Vorsorge in Form pr&auml;ventiver Ermittlungen drohe (Neumann: 1993, 50). Diese Gefahr realisiert nun die BKA-Reform: Sie strebt nur auf dem Papier die Verh&uuml;tung oder Erforschung konkreter Straftaten an.<\/p>\n<p>Woher der Verfasser dieses bewerten mag? Aus teilnehmender Beobachtung als Staatssch&uuml;tzer in den Jahren 2001 bis 2004. Ein Exkurs verdeutlicht den im Jahr nach den Anschl&auml;gen in den USA von ihm miterlebten Wandel dieser Fachrichtung der Kriminalpolizei: Schon im Fr&uuml;hjahr 2002 praktizieren die Staatsschutzabeilungen der L&auml;nder auf Polizeirecht gest&uuml;tzte sog. &#8222;Gefahrenermittlungen&#8220;. Diese institutionalisieren sie im Jahresverlauf, steuern dazu Ressourcen und Personal in ihre Staatsschutzabteilungen, um dort pr&auml;ventiv t&auml;tige Dienststellen zu errichten (v. Denkowski: 2008, 167). Zwei Jahre sp&auml;ter verk&uuml;ndet der damalige Bundesinnenminister Schily das Konzept der &#8222;Neuen Intelligence-Arbeit&#8220;: Er fordert f&uuml;r erfolgreiche Terrorismusbek&auml;mpfung des BKA analog zu den landespolizeigesetzlichen Standardnormen zus&auml;tzliche pr&auml;ventive Befugnisse (Schily: 2004, 9). Zu diesem Zeitpunkt nehmen die L&auml;nder schon seit zwei Jahren im Rahmen informationeller Vorfeldeingriffe auf der Suche nach konspirativen Zellen bewusst Nicht-St&ouml;rer in Anspruch: Gehen Hinweise ein, die auch nur im Kontext der Suche nach noch unbekannten terrorbereiten Islamisten oder Unterst&uuml;tzern Erkenntnisse liefern k&ouml;nnten, erfolgen Datenabgleiche. Handelt es sich noch um eine polizeiliche Arbeitsweise? &#8222;Gefahrenermittlungen&#8220; sollen zum Erkennen sog. &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; f&uuml;hren. Sie setzen unabh&auml;ngig von einer auch nur teilkonkreten Gefahr das Abkl&auml;ren jedes nicht unseri&ouml;sen Hinweises voraus. Mit Hilfe spezieller IT-Anwendungen f&uuml;hrt diese kriminalistische Puzzlearbeit zumeist ins Blaue, kaum aber in eine noch unbekannte Struktur von Zielpersonen hinein. Auf jeden Fall aber f&uuml;hren &#8222;Gefahrenermittlungen&#8220; auf der Suche nach terroristischen Vereinigungen i.S.d. &sect; 129a StGB zwangsl&auml;ufig zu heimlichen Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wobei auf den Prim&auml;reingriff ggf. den Eingriff vertiefende (befristete) Speicherungen von Hinweisen sowie &Uuml;bermittlungen an andere Stellen erfolgen.<\/p>\n<p>Ihr auf noch unbekannte Strukturverfahren bezogener Vorsorgecharakter l&ouml;st tagt&auml;glich f&uuml;r strafrechtlich unschuldige und polizeirechtlich als Nicht-St&ouml;rer zu wertende Grundrechtstr&auml;ger, die den Gefahrenermittlern des Staatsschutzes lediglich durch Hinweise oder eigene Ermittlungen &#8222;auffallen&#8220;, erhebliche, da ihnen unbekannte Eingriffe aus. Terroristische Schwerkriminalit&auml;t soll auf diese Weise schon im Stadium ihrer Vorbereitungshandlungen, noch vor dem strafrechtlich relevanten Versuchsstadium, erkannt und begleitet werden. Sogar Praktiker der Dienste belegen diesen Konturverlust des traditionellen Unterschiedes zwischen Nachrichtendiensten und der Polizei (Adam: 2005, 19).<\/p>\n<p>In der Tat: Die L&auml;nder entwickeln seit acht Jahren eigene Mechanismen des nachrichtendienstlichen Analysefeldes &#8222;Indication and Warning&#8220;. Das BKA zieht nun nach. Und doch deuten Bef&uuml;rworter seiner Reform diese extensive Vorfeldorientierung als in Literatur und Rechtssprechung unter Gefahrenabwehr zu subsumierende und daher zul&auml;ssige Erforschungsma&szlig;nahmen (so ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung des BKA, Thiede: 2008, 541). Nat&uuml;rlich mag das BKA in einigen wenigen F&auml;llen auch wirklich eine unzureichend verdichtete Gefahrenlage auf ihre Relevanz hin erhellen. Doch es kann mit den ihm zugedachten Ermittlungsbefugnissen nun wie die L&auml;nder &#8222;Gefahrenermittlungen&#8220; betreiben. Und es tut dieses, sobald es Hinweise hat, so unkonkret diese sein m&ouml;gen: Das ist der Kerngedanke von Schily&acute;s &#8222;neuer Intelligence-Arbeit&#8220; der Polizei. Vorfeldarbeit zielt nun final auf die Zerst&ouml;rung islamistischer Strukturen durch Verurteilungen ihrer Akteure als Mitglieder terroristischer Vereinigungen ab. Das ist die wirkliche Dimension der &#8222;Gefahrenermittlungen&#8220;, wie sie das BKA-GE zumindest gestattet: Der f&uuml;r politisch motivierte Kriminalit&auml;t zust&auml;ndige Bereich der Polizei praktiziert Fr&uuml;herkennung nach Art der Dienste. Acht Jahre nach den Anschl&auml;gen in den USA hat sich bei der Suche nach sog. &#8222;Gef&auml;hrdern&#8220; die l&auml;ngerfristige heimliche Bewertung des Verhaltens bestimmter Personengruppen mit dem kriminalpolizeilichen Ziel valider personenorientierter Gefahrenprognosen zum wichtigsten Instrument einer intelligence basierten Risikosteuerung entwickelt: Gefahrenabwehrrecht findet sich zum Risikoverwaltungsrecht &uuml;berdehnt. Der DAV vertritt des Verfassers Ansicht, wonach nicht anlassbezogene, sondern als kriminalpolizeiliche &#8222;Intelligence-Arbeit&#8220; praktizierte Vorfeldermittlungen mit wenigen Ausnahmen, in denen es zu konkreten &#8222;Abwehrermittlungen&#8220; bei unmittelbar bevorstehenden Terrorschl&auml;gen kommen mag, wegen ihrer engen Sachn&auml;he einen strafprozessualen, auf die Einleitung von Verfahren nach &sect; 129a StGB ausgerichteten Vorsorgecharakter haben (DAV: 2008, 9). Evident ist ein enger Sachzusammenhang zwischen pr&auml;ventiven Ermittlungen und angestrebten Strafverfahren: &#8222;Gefahrenermittlungen&#8220; verk&ouml;rpern u.a. eine Verfolgungsvorsorge, die gem&auml;&szlig; Art. 74 Abs. I Nr. 1 GG in die konkurrierende Gesetzgebungszust&auml;ndigkeit des Bundes f&auml;llt (Kutscha: 2006, 83).<\/p>\n<p>Fazit: Das BKA soll in eigener Regie pr&auml;ventive Ermittlungskomplexe behandeln, auf diese Weise Daten und Erkenntnisse erheben, um sie in seine wachsende Wissensbasis aufzunehmen und mit Erkenntnissen anderer Stellen zur Terrorismusfr&uuml;herkennung zu verkn&uuml;pfen. Mit der Zielsetzung, das unter Schily implementierte Konzepte der &#8222;Netzwerke gegen den Terror&#8220; fortzuentwickeln, verschleiert die BKA-Reform ihre wahren Auswirkungen auf die Ermittlungspraxis seiner Staatsschutzabteilung.<\/p>\n<p>Zudem mindert sie die Macht zerteilende Wirkung des Polizei-F&ouml;deralismus. Kann man das sowie ihre Folgen f&uuml;r das Verh&auml;ltnis von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung &uuml;berbewerten? Rath wirft genau das der B&uuml;rgerrechtsbewegung vor (2008, 83)? Aber sagen nicht Recht und Organisation der Polizei viel &uuml;ber den Grad freiheitlicher Verfasstheit eines Staates aus? Warnt uns die deutsche Polizeigeschichte nicht vor extensiver politisch-polizeilicher Vorfeldarbeit in Verbindung mit einem institutionellen Zentralismus?<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"ii-die-liberalitaet-einer-gesellschaft-laesst-sich-auch-an-den-eingriffsbefugnissen-ihrer-polizei-erkennen\">II. Die Liberalit&auml;t einer Gesell&shy;schaft l&auml;sst sich auch an den Eingriffs&shy;be&shy;fug&shy;nissen ihrer Polizei erkennen&hellip; <\/span><\/h2>\n<p>Die Rechtsnormen, welche die Befugnisse der Polizei und der Sicherheitsbeh&ouml;rden regeln, haben eine Doppelfunktion: Zum einen gestatten sie einen an Recht und Gesetz ausgerichteten Vollzug. Zum anderen sind sie Messlatte exekutiver Spielr&auml;ume: Sie definieren die materiellen Schwellen, z.B. die Anforderungen an den Grad von Verdichtetheit einer Gefahrenlage, f&uuml;r mehr oder minder intensive Eingriffe in die Schutzbereiche der Freiheitsrechte. Die Gestaltung von Eingriffsbefugnissen misst Liberalit&auml;t, denn sicherheitsbeh&ouml;rdliche Instrumente sind keinesfalls nur &#8222;neutrale Werkzeuge&#8220; (so aber Rath: 2008, 89). Unerheblich ist dabei, ob sie gegen Minderheiten oder die Majorit&auml;t wirken: Richten sie sich doch gegen den Schutzbereich, den die Verfassung den Grundrechtstr&auml;gern zuspricht. Eingriffe bedeuten &#8211; unabh&auml;ngig von m&ouml;glichen legitimen Anl&auml;ssen, Zwecken sowie ihrer Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit betrachtet &#8211; eine St&ouml;rung der Schutzzonenfunktion von Grundrechten. Die Ausgestaltung der Eingriffsrechte ist daher Seismograf f&uuml;r die Intensit&auml;t formeller sozialer Kontrolle, f&uuml;r die Liberalit&auml;t einer Gesellschaft.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"iii-weswegen-diskurse-mit-dem-bundesinnenminister-dringend-gefuehrt-werden-muessen\">III. &hellip;weswegen Diskurse mit dem Bundes&shy;in&shy;nen&shy;mi&shy;nister dringend gef&uuml;hrt werden m&uuml;ssen! <\/span><\/h2>\n<p>Dass einige Innenpolitiker der Regierungskoalition die reelle Gefahr von Anschl&auml;gen, B&uuml;rgerrechtler hingegen Furcht vor einen angeblichen &Uuml;berwachungsstaat dramatisieren, darin ist Rath zuzustimmen. Als Gegenstrategie empfiehlt er allerdings, auf diese Stimmen der Innenpolitik nicht einzugehen: Um Sicherheitsgesetze nicht aufzuwerten, ihnen keine &#8222;symbolisch starke Wirkung&#8220; zu verleihen (Rath: 2008, 86). Darin geht er fehl: Wer einem massiven Abbau von Macht zerteilendem Verfassungsrecht, wer der Absenkung von Grenzen polizeilicher Vorfeldbefugnisse oder dem Wunsch von Nachrichtendienstlern, heimlich Wohnungen durchsuchen zu d&uuml;rfen, nicht eine &ouml;ffentlich wirksame Absage erteilt, noch bevor Gesetzentw&uuml;rfe erste Vorlage finden, der macht es dem Antiliberalismus leicht: Fr&uuml;he Gegen&ouml;ffentlichkeit wertet symbolische Kriminalpolitik nicht auf. Sie entlarvt. Und wenn es einen dramatisierenden Diskurs des Bundesinnenministers anzunehmen bedeutet: Es zeigt ihm, der fortw&auml;hrend testet, wie weit er sich mit neuen Freiheit mindernden Forderungen vorwagen kann, dass jene auf Kritik sto&szlig;en. Fr&uuml;h reagierende, zuweilen Dramatisierendes aus dem Hause Sch&auml;uble reflektierende Gegen&ouml;ffentlichkeit zeigt einem Verfassungsminister, der sich beim Luftsicherungsgesetz f&uuml;r die Abw&auml;gung zwischen Menschenleben ausgesprochen hat, die Grenzen politischer Gestaltung auf. In der Kommunikation mit ihm, der als Verfassungsminister das antiliberale Staatsrechtsdenken des Rechts-Schmittianers Depenheuer zur Rezeption empfiehlt, kann nur gelten: Wehret zugunsten unserer Zivilgesellschaft und des Liberalismus diesen Anf&auml;ngen. Wenn es sein muss, um Geh&ouml;r f&uuml;r bzw. in sp&auml;teren Sachdebatten zu erlangen, auch zun&auml;chst &uuml;ber den Weg dramatisierender Diskurse.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"iv-buergerrechtsbewegungen-muessen-ggf-durch-zuspitzung-von-argumenten-mit-dramatisierungen-mobilisieren-um-sachthemen-gehoer-zu-verschaffen\">IV. B&uuml;rger&shy;rechts&shy;be&shy;we&shy;gungen m&uuml;ssen ggf. durch Zuspitzung von Argumenten mit Drama&shy;ti&shy;sie&shy;rungen mobili&shy;sieren, um Sachthemen Geh&ouml;r zu verschaffen <\/span><\/h2>\n<p>Die Organisationen der B&uuml;rgerrechtsbewegung versuchen, &Ouml;ffentlichkeit gegen innen- oder rechtspolitische Gesetzesvorhaben zu mobilisieren. Ziel ist die Einflussaufnahme auf Gesetzgebung, auf staatliche Regelung von Lebenssachverhalten, die im Politikfeld sog. Innerer Sicherheit zumeist von Innenministerien ausgehen. Die B&uuml;rgerrechtsbewegung ist Akteur dieses Politikfeldes. In unserer Demokratie hat sie die Rolle eines Gegenspielers regierender Innenpolitik, in jener Rolle manifestiert sich Zivilgesellschaft. Das fordert ihr zuweilen einen nicht immer sachlichen Einstieg in Sachdebatten ab. Rath aber kritisiert dramatisierende Warnungen &#8222;vor dem &Uuml;berwachungsstaat&#8220; per se, erkl&auml;rt sie im Bezug auf Verfassungsbeschwerden als &#8222;vermutlich&#8220; dysfunktional (Rath: 2008, 87). Nat&uuml;rlich, man w&uuml;nscht sich zur Information &uuml;ber innenpolitische Vorhaben Analysen, wie Rath sie in der <i>tageszeitung <\/i>h&ouml;chst sachkundig verfasst, eben keine Verzerrungen. Doch haben es B&uuml;rgerrechtsakteure so leicht wie ein rechtspolitischer Korrespondent, sich Geh&ouml;r zu verschaffen? Treibt sie nicht der legitime Zwang, in einer medial v&ouml;llig &uuml;berlagerten Welt, in welcher der Mensch privaten wie erwerbsrelevanten Informationen buchst&auml;blich hinterher rennt, mit dem Thema &#8222;Grundrechte&#8220; auch nur kurz durch unseren t&auml;glichen Informationsschleier zu dringen? Verhilft nicht erst ein wenig Dramatisierung der hinter ihr stehenden Sachbotschaft zum Durchbruch in unsere Aufmerksamkeit? Erscheint diese Strategie &#8222;lauter&#8220; B&uuml;rgerrechtsstimmen in Zeiten des Krieges gegen den Terror, der so h&auml;ssliche Br&uuml;che des Rechts wie die US-amerikanischen Milit&auml;rtribunale mit sich bringt, nicht ebenso in der Bundesrepublik geboten? Auch ohne ein deutsches Camp Delta? Je nach Intensit&auml;t eines innensicherheitspolitischen Vorhabens ab und an: Ja! So fanden sich noch vor vier Jahren Politiker, die ohne Z&ouml;gern sein deutsches &Auml;quivalent errichtet h&auml;tten: Im Zuge der Wahlkampfdebatten zur Inneren Sicherheit fordern die Politiker Stoiber und Sch&auml;uble mehrmonatigen Sicherheitsgewahrsam f&uuml;r sog. islamistische &#8222;Gef&auml;hrder&#8220;[1] (v. Denkowski: 2007, 225). Zu dieser Gruppe ohne ihr Wissen als potentielle Terroristen eingestufter, doch strafprozessual unverd&auml;chtiger, z&auml;hlt der Pr&auml;sident des BKA Ende Februar diesen Jahres 85 (Associated Press: 2009). Die der letzten Bundestagswahl geschuldete Forderung richtete sich auf eine &Auml;nderung der Gewahrsamsbefugnisse des Polizeirechts: Grunds&auml;tzlich ist es den L&auml;ndern nur unter sehr engen Voraussetzungen gestattet, eine Person bis zu vierzehn Tagen pr&auml;ventiv zu sistieren. Die beiden Konservativen forderten eine Erweiterung auf sechs Monate. Man stelle sich vor: Sechs Monate aufgrund einer polizeilichen Gefahrenprognose! W&auml;re das auf keinen massiven &ouml;ffentlichen Widerstand getroffen, der sich auch in der dramatisierenden Bef&uuml;rchtung manifestiert hatte, nun entst&uuml;nde das deutsche Guantanamo, dann w&auml;re die Republik seit vier Jahren auf ihrem Weg in den &Uuml;berwachungsstaat.<\/p>\n<p>Doch Gegen&ouml;ffentlichkeit, hervorgerufen durch emotionale, aufr&uuml;ttelnde Entgegnungen, erstickte erste &Uuml;berlegungen f&uuml;r diese Idee einer &#8222;Staatsschutzhaft&#8220; im Keim. Wer kann dieses Scheitern antiliberaler Innenpolitiker f&uuml;r sich verbuchen? Neben der Bundestagsopposition und Medien -B&uuml;rgerrechtsakteure! Ihre z.T. auch emotionalen Reaktionen stellen dabei per se keine einseitigen Projektionen dar: Emotionale Kritik an gesetzgeberischen Vorhaben verk&ouml;rpert Reflektionen, sie gibt ungefragt Feedbacks.<\/p>\n<p>Zweites Beispiel: Im Dezember letzten Jahres sieht Innenminister Sch&auml;uble angesichts der &Auml;ngste der L&auml;nder vor Kompetenzverlust in Sachen polizeilicher Anti-Terror-Gefahrenabwehr seine BKA-Reform zum Scheitern verurteilt. Der Bundesrat hatte zun&auml;chst gegen sie votiert. Flugs &auml;u&szlig;ert der Minister, auch ohne die Reform bliebe Deutschland ein sicheres Land (Spiegel-Online: 2008). Wochen zuvor klingt er noch anders: Das Land stehe im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus, weshalb das BKA zur Fr&uuml;herkennung von Anschl&auml;gen dringend neue Befugnisse erhalten m&uuml;sse (SZ: 2008). Sch&auml;uble sch&uuml;rt zun&auml;chst &Auml;ngste, nimmt diese aber zur&uuml;ck: Wohl um die Dramatisierung seines Vorhabens wissend, kommuniziert er die Gefahrenlage herunter. Von wem gehen hier Emotionen in Sachbotschaften aus? Ein innenpolitisches Vorhaben wird von seinem Urheber emotional transportiert. B&uuml;rgerrechtsakteure reagieren mit (auch emotionaler) Kritik, bevor sie mehr oder minder sachlich Gegenargumente &auml;u&szlig;ern. Kein Fall von Projektion also, sondern von Reflektion. Dieses Muster wiederholt sich, sobald es um spektakul&auml;re Themen geht: Innensicherheitspolitische Vorhaben werden bekannt. Politische Opposition und nicht-staatliche Akteure reflektieren dessen Gehalt &#8211; der Sache nach mehr oder minder emotional. Darauf folgt ggf. der Gesetzgebungsprozess, in dessen Verlauf und &uuml;ber dessen Resultat verschiedenste Akteure einen &uuml;berparlamentarischen Dialog f&uuml;hren. Doch die erste Kommunikationswelle, regierende Innenpolitik er&ouml;ffnet sie. Antworten auf sie reflektieren deren Vorhaben, m&ouml;gliche Gefahren f&uuml;r Freiheitsrechte: Daraus erwachsende Angst vor &Uuml;berwachung ist eine Wirkung &ouml;ffentlicher Diskurse, nicht Folge von einseitiger Projektion. B&uuml;rgerrechtsakteure m&uuml;ssen diese &ouml;ffentlich wahrnehmbar pr&auml;gen. In ihrer Funktion als wachsame Mahner errichten sie nicht-staatliche Sicherungen gegen den Missbrauch politischer Macht. Erst ihre Existenz beweist die Funktionsf&auml;higkeit einer Zivilgesellschaft. Kann man sich f&uuml;r eine deutsche Demokratie etwas anderes w&uuml;nschen, als eine ab und an Themen auch emotional transportierende B&uuml;rgerrechtsbewegung, welche uns aufzur&uuml;tteln bestrebt ist?<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"v-befund-buergerrechtsgruppen-muessen-ggf-dramatisierend-vor-zuviel-praevention-warnen-indem-sie-angst-vor-kontrollverlust-umlenken\">V. Befund: B&uuml;rger&shy;rechts&shy;gruppen m&uuml;ssen ggf. drama&shy;ti&shy;sie&shy;rend vor zuviel Pr&auml;vention warnen, indem sie Angst vor Kontroll&shy;ver&shy;lust umlenken. <\/span><\/h2>\n<p>Ein tief greifender struktureller und kultureller Wandel pr&auml;gt die markliberal gepr&auml;gte deutsche Gesellschaft (Sack: 2005, 27). Deren Kriminalpolitik verliert angesichts schwindender Partizipation einkommensschwacher und bildungsferner Milieus zugunsten einer wachsenden Punitivit&auml;t an Rationalit&auml;t. Doch: Noch ist ein &Uuml;berwachungsstaat keine Realit&auml;t. Noch nicht. Denn Gefahrenabwehrrecht wandelt sich seit Beginn der neunziger Jahre zu einem Recht der Risikosteuerung. In seiner Gestalt zeichnen sich erste Konturen eines Pr&auml;ventionsstaates zumindest ab. Rath geht nicht auf den systemischen Charakter der BKA-Reform ein. Zudem l&auml;sst sich angesichts einer medial &uuml;berfrachteten Informationsgesellschaft seine Kritik am f&uuml;r B&uuml;rgerrechtsakteure zum Transport ihrer Reaktion auf bestimmte Vorhaben wichtigen &#8222;Marketing &uuml;ber Emotionen&#8220; als &Auml;ngste ausl&ouml;send nicht nachvollziehen. Vermeintliche b&uuml;rgerrechtliche Angstprojektionen sind Reflexionen der Furcht der regierenden Bundesinnenpolitik vor einer zivilgesellschaftlich bedingten Schw&auml;chung ihrer Sozialkontrolle. B&uuml;rgerrechtsakteure nehmen diese Fremdemotionen lediglich auf, spiegeln sie &ouml;ffentlich wahrnehmbar. Sie deuten sie um und lenken die durch die sicherheitspolitischen Forderungen bedienten bzw. durch Gesetzgebungsvorhaben gesch&uuml;rten Emotionen gegen ihre Urheber. Dieses Procedere charakterisiert ihre f&uuml;r unsere Zivilgesellschaft kostbare W&auml;chterfunktion:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">1. Die Reform des BKA schw&auml;cht den Polizei-F&ouml;deralismus, eine alliierte Grundvorgabe f&uuml;r unsere f&ouml;derale Sicherheitsarchitektur, empfindlich ab. Sie deutet die Vorfeldarbeit der Staatsschutzabteilung des BKA in ein von der Justiz weitgehend emanzipiertes &#8222;pr&auml;-strafprozessuales Bundesermittlungsrecht in Staatsschutzsachen&#8220; um. Dessen Systematik weit vor konkreten Verdachtsmomenten einsetzender Pr&auml;ventivermittlungen gibt Anlass zur Sorge um die zunehmend verwischende Grenze zwischen Strafprozessrecht und Gefahrenabwehr. &#8222;Gefahrenermittlungen&#8220; stellen eine neuartige pr&auml;ventiv-repressive Mischaufgabe der Polizei dar.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">2. B&uuml;rgerrechtsgruppen lenken Emotionen eines kalkulierten &#8222;Government throughfear&#8220; in &#8222;Angst vor dem &Uuml;berwachungsstaat&#8220; um. Das sch&uuml;tzt ethnische und politische Minorit&auml;ten vor ihrer Exklusion.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">3. B&uuml;rgerrechtsgruppen nehmen Einfluss auf die Gestaltung der Inneren Sicherheit: Sie sind nicht-staatliche Akteure auf den Politikfeldern der Innensicherheits- sowie der Kriminalpolitik.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">4. Polizeiwissenschaftlich betrachtet, kommt ihnen die Rolle nicht-staatlicher Akteure des Polizierens zu: Sie garantieren die Bi-Polarit&auml;t von Exekutive und &ouml;ffentlichen Kontrollinstanzen, pr&auml;gen Polizieren durch ihre informelle au&szlig;erparlamentarische Legislativkontrolle.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">5. B&uuml;rgerrechtsakteure m&uuml;ssen in unserer medial vernetzten, vom Informationskollaps bedrohten Gesellschaft, in der Zeit und Nachhaltigkeit immer knappere G&uuml;ter werden, juristischen Laien komplizierte rechtliche Sachverhalte als relevant pr&auml;sentieren: Wie die PR- bzw. Werbebranche kommen sie ohne das kalkuliert in Kommunikation eingewobene &#8222;Instrument Emotion&#8220; nicht aus, um gegen&uuml;ber ihren medialen Konkurrenten Aufmerksamkeit zu erzielen.[2] Eine wachsame und wenn n&ouml;tig auch &uuml;ber begrenzt emotionale Zuspitzungen um das Geh&ouml;r einer zumeist an dieser Art von Sachthemenuninteressierten &Ouml;ffentlichkeit werbende B&uuml;rgerrechtsbewegung ist f&uuml;r den Bestand unser Zivilgesellschaft auch nach neunzehn Jahren deutscher Einheit noch existentiell. <\/p>\n<\/blockquote>\n<p>[1] Im November 2006 &#8222;behandelt&#8220; die deutsche Polizei 100 als &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; eingestufte Personen mit Polizeirecht (Hamburger Abendblatt: 2006, 12), w&auml;hrend die britische Polizei 1600 Islamisten sowie 200 mutma&szlig;liche Terrorzellen &auml;hnlich beobachtet (SZ: 2006; FAS: 2006, 2). Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages untersuchte im Auftrag einer Fraktion vor einigen Jahren den Begriff gutachterlich.<\/p>\n<p>[2] Der Verfasser, f&ouml;rderndes Mitglied einer B&uuml;rgerrechtsorganisation, doch nicht in ihr aktiv, nimmt f&uuml;r sich in Anspruch, das zum Transport von Sachthemen durch B&uuml;rgerrechtsakteure zuweilen benutzte und in diesem Manuskript beschriebene Kommunikationsmuster gegen&uuml;ber Rath lediglich zu verteidigen. Seine eigene Arbeitsweise beider Bewertung von Innensicherheitspolitik folgt nicht diesem auf Emotionalit&auml;t setzenden Muster.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"literatur\">Literatur <\/span><\/h2>\n<p><i>Adam, Rudolf G.,<\/i> 2005: &#8222;Wenn Grenzen fallen: Nachrichtendienstliche Kooperation an der Schwelle von innerer und &auml;u&szlig;erer Sicherheit&#8220;, in: Verstehen, dass die Welt sich ver&auml;ndert hat -Neue Risiken, neue Anforderungen und die Transformation der Nachrichtendienste, Heiko Borchert (Hg.), 19 33, Wiesbaden, Nomos.<\/p>\n<p><i>Associated Press,<\/i> 2009: &#8222;Zahlreiche Attent&auml;ter leben in Deutschland&#8220;, 04.03.2009.<\/p>\n<p><i>Baum, Gerhart\/Schantz, Peter, <\/i>2008: &#8222;Die Novelle des BKA -Gesetzes&#8220;, ZRP 5\/2008, 137-139.<\/p>\n<p><i>v. Denkowski, Charles A., <\/i>2007: &#8222;Zur Einstufung islamistischer Gef&auml;hrder&#8220;, Kriminalistik 5\/2007, 325-332.<\/p>\n<p><i>v. Denkowski, Charles A., <\/i>2008: &#8222;Herausforderung des 21. Jahrhunderts: Schutz des Staates im asymmetrischen Konflikt&#8220;, in: Globaler Terrorismus in Europa, Studien zur Inneren Sicherheit Band 11, Peter Nitschke (Hg.), Wiesbaden, VS -Verlag.<\/p>\n<p><i>Deutscher Anwalt Verein,<\/i> 2008: Stellungnahme Nr. 49\/2008 zur BKA-Reform, URL: <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse\/a04\/anhoerungen\/Anhoerung15\/Stellungnahmen_weitere\/Stellungnahme_05.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse\/a04\/anhoerungen\/Anhoerung15\/Stellungnahmen_weitere\/Stellungnahme_05.pdf<\/a>.<\/p>\n<p><i>Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung,<\/i> 2006: &#8222;Die T&auml;ter, die aus dem Nichts kommen&#8220;, 27.06.2006.<\/p>\n<p><i>Hamburger Abendblatt<\/i>, 2006: &#8222;20 potentielle Attent&auml;ter in Hamburg&#8220;, 08.02.2006.<\/p>\n<p><i>Kutscha, Martin,<\/i> 2006: &#8222;Vorbeugende Straftatenbek&auml;mpfung &#8222;, in: Handbuch zum Recht der Inneren Sicherheit, Roggan\/Ders. (Hg.), 2. Auflage, 82-84 , Berlin, Berliner Wissenschaftsverlag.<\/p>\n<p><i>Meyer, Hendrik,<\/i> 2006: Terror und Innere Sicherheit, 2006, M&uuml;nster, Sch&uuml;ling.<\/p>\n<p><i>Middel, Stefan,<\/i> 2007: Innere Sicherheit und pr&auml;ventive Terrorismusbek&auml;mpfung, Spiros Simitis (Hg.), 1. Aufl. Baden-Baden, Nomos.<\/p>\n<p><i>Neumann<\/i>, <i>Dieter<\/i>, 1993: Vorsorge und Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit, Berlin, Duncker &amp; Humblot.<\/p>\n<p><i>Rachor, Fredrik, <\/i>2007: &#8222;Formen polizeilichen Handelns&#8220;, in: Hans Lisken\/Erhard Denninger (Hg.), Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage 2007, 409-442, M&uuml;nchen, Beck.<\/p>\n<p><i>Rath, Christian,<\/i> 2008: &#8222;Der &Uuml;berwachungsstaat -eine b&uuml;rgerrechtliche Projektion&#8220;, Vorg&auml;nge 4\/2008, 79-92.<\/p>\n<p>Roggan<i>, <\/i>Fredrik<i>,<\/i> 2009: &#8222;Das neue BKA-Gesetz &#8211; Zur weiteren Zentralisierung der deutschen Sicherheitsarchitektur &#8222;, NJW 5\/2009, 257-263.<\/p>\n<p><i>Sack, Fritz, <\/i>2005: &#8222;Strukturwandel, Kriminalit&auml;t und Kriminalpolitik&#8220;, in: Neue Lust auf Strafen, Schriftenreihe des Instituts f&uuml;r Konfliktforschung, Band 27, 7-34, M&uuml;nster, Lit.<\/p>\n<p><i>Schily, Otto, <\/i>2004: &#8222;Netzwerke des Terrors -Netzwerke gegen den Terror&#8220;, Vortrag anl&auml;sslich der Herbsttagung des BKA, Abdruck in: Netzwerke des Terrors &#8211; Netzwerke gegen den Terror, 2005, Bundeskriminalamt (Hg.), 5-14, M&uuml;nchen, Luchterhand.<\/p>\n<p>SPIEGEL online, 2009:, &#8222;Sch&auml;ubles BKA &#8211; Gesetz scheitert im Bundesrat,&#8220;, URL <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/0%2C1518%2C593284%2C00.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/0,1518,593284,00.html<\/a>.<\/p>\n<p>S&uuml;ddeutsche Zeitung, 2008: &#8222;Das BKA wird zur Anti-Terror-Polizei&#8220;, v.12.11.2008, URL: <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/765\/328627\/text\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/765\/328627\/text\/<\/a><\/p>\n<p><i>Thiede, Frank,<\/i> 2008: &#8222;Entwurf des BKA-Gesetzes&#8220;, Kriminalistik 10\/2008, 539-542.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1896],"publikationen":[2820],"class_list":["post-11001","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-charles-a-von-denkowski","publikationen-185-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Vom Nutzen dramatisierender B\u00fcrgerrechtspolitik - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/185-vorgaenge\/publikation\/vom-nutzen-dramatisierender-buergerrechtspolitik\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Vom Nutzen dramatisierender B\u00fcrgerrechtspolitik - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Antwort auf Christian Raths &#8222;Der &Uuml;berwachungsstaat &#8211; eine b&uuml;rgerrechtliche Projektion&#8220;, aus: vorg&auml;nge Nr. 185, Heft 1\/2009, S. 106-113 &#8222;Die B&uuml;rgerrechtsbewegung hat in den letzten zwei Jahren massiv an Einfluss gewonnen. 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