{"id":11006,"date":"2008-12-31T22:30:00","date_gmt":"2008-12-31T21:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/datenschutz-im-informationszeitalter\/"},"modified":"2008-12-31T12:00:00","modified_gmt":"2008-12-31T11:00:00","slug":"datenschutz-im-informationszeitalter","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/184-vorgaenge\/publikation\/datenschutz-im-informationszeitalter\/","title":{"rendered":"Datenschutz im Informationszeitalter"},"content":{"rendered":"<p>Vor neuen Herausforderungen<\/p>\n<p>aus: Vorg\u00e4nge 184 ( Heft 4\/ 2008), S. 4-8<\/p>\n<p>Computer und Internet sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. F\u00fcr uns ist es nahezu selbstverst\u00e4ndlich, jederzeit und aller Orten erreichbar zu sein. Videokameras, die f\u00fcr unsere Sicherheit sorgen sollen, sind f\u00fcr uns ebenso selbstverst\u00e4ndlich wie elektronische Helfer in allen Lebenslagen, z. B. Navigationshilfen und elektronische Sensoren, die die Temperatur in unseren Wohn- und Arbeitsr\u00e4umen regulieren. Immer mehr Alltagsgegenst\u00e4nde werden mit Mikrochips ausgestattet. Das &#132;Ubiquitous Computing&#148; &#8211; die allgegenw\u00e4rtige Datenverarbeitung &#8211; ist die wohl dramatischste Ver\u00e4nderung der Informationstechnik. Schon aber naht die gro\u00dfe Rechnerwolke, das &#132;CIoud Computing&#148; &#8211; die kommende technische Revolution im Netz. Dokumente, Internetseiten, Fotos oder Videos werden k\u00fcnftig nicht mehr auf dem heimischen Rechner abgelegt, sondern in \u00fcber die ganze Welt verteilten Datenzentren. Internetnutzer k\u00f6nnen dann \u00fcberall und mit allen Ger\u00e4ten auf ihre Daten zugreifen. Wo die Daten tats\u00e4chlich gespeichert sind, spielt keine Rolle mehr, die Wolke, die uns umgibt, macht&#8217;s m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Diese Entwicklung hat nat\u00fcrlich unbestreitbare Vorteile: federzeitige Verf\u00fcgbarkeit, zus\u00e4tzlicher Komfort, erleichterter Zugang zu &#132;passenden&#148; Diensten und Produkten. Die Technologie soll es den Nutzern erm\u00f6glichen, ununterbrochen erreichbar zu sein und elektronisch zu kommunizieren, wobei sich die Systeme jeweils spontan an die jeweilige Umgebung anpassen.<\/p>\n<p>Die Entwicklung hat aber auch ihre Kehrseite: Wir sind nie mehr wirklich allein und k\u00f6nnen unseren &#132;Datenschatten&#148; nicht absch\u00fctteln, wir haben zudem kaum eine M\u00f6glichkeit, diesen \u00fcberhaupt zu bemerken. Ob von staatlichen Stellen oder Unternehmen &#150; \u00fcberall wird unser Verhalten beobachtet, registriert und bewertet.<\/p>\n<p>Video\u00fcberwachung folgt uns zu allen wichtigen Orten, durch Satellitenortung k\u00f6nnen wir metergenau lokalisiert werden, mittels Kundenkarten k\u00f6nnen sich Unternehmen \u00fcber unser Konsumprofil informieren und Auskunfteien haben ein waches Auge auf unsere Zahlungsf\u00e4higkeit.<\/p>\n<p>\u00dcber die ganze Gesellschaft legt sich schleichend ein unsichtbares \u00dcberwachungsnetz. Seine Existenz wird uns h\u00e4ufig erst dann bewusst, wenn wir selbst von negativen Folgen betroffen sind: Der wegen eines schlechten &#132;S corewert&#148; verweigerte Kredit, dasvon Unbekannten elektronisch gepl\u00fcnderte Konto oder die von digitalem Werbem\u00fcll voll gestopfte Mailbox. Umfassende \u00dcberwachung, Profilbildung und Kontrolle schr\u00e4nken unsere Privatsph\u00e4re aber auch dann ein, wenn gesetzliche Vorgaben beachtet werden. So wird der florierende Datenhandel \u00fcberwiegend aus legalen Quellen gespeist und auch die technologisch bedingten Datensammlungen versto\u00dfen nicht per se gegen geltendes Recht.<\/p>\n<p>Sowohl staatliche Stellen als auch Unternehmen bedienen sich der vielf\u00e4ltigen technologischen M\u00f6glichkeiten zum elektronischen Beobachten, zum Erheben, Registrieren und Auswerten pers\u00f6nlichen Verhaltens. Die Rasterfahndung, die in den 1970er Jahren noch vielf\u00e4ltige Bef\u00fcrchtungen vor dem &#132;\u00dcberwachungsstaat&#148; ausl\u00f6ste, erscheint &#150; gemessen an den heutigen M\u00f6glichkeiten &#8211; als verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig simple Verkn\u00fcpfung vergleichsweise unbedeutender Datenbest\u00e4nde. Auch die Volksz\u00e4hlung 1983\/87, die seinerzeit massive gesellschaftliche Proteste ausl\u00f6ste, wirkt heute als harmlose Sammlung recht unsensibler Daten und nicht als die Vorbotin eines \u00dcberwachungsstaats, als der sie vielen Protagonisten seinerzeit erschienen war.<\/p>\n<p>Trotzdem kann nicht davon die Rede sein, dass sich die Fragen nach dem Umfang und den Folgen von Registrierung und \u00dcberwachung mit dem Volksz\u00e4hlungsurteil von 1983 und der Volksz\u00e4hlung von 1987 erledigt h\u00e4tten. Das Gegenteil ist richtig: Heute stellen sie sich brennender als vor 20 oder 25 Jahren, als das Datenschutzrecht seine noch heute erhaltenen Strukturen annahm. Genauso aktuell ist die Frage nach den Alternativen, nach einer angemessenen Reaktion auf technisch bedingte Herausforderungen und dem Interesse an einer immer umfassenderen Registrierung.<\/p>\n<p>Auch wenn die mit der Volksz\u00e4hlung beschworenen Motive und Gefahren eines autorit\u00e4ren \u00dcberwachungsstaates sich im Nachhinein als Fehldeutungen erwiesen haben, darf dabei nicht \u00fcbersehen werden, dass \u00dcberwachung zu einer immer bedeutsameren Grundstr\u00f6mung politischen und privaten Handelns geworden ist, der eine immer leistungsf\u00e4higere Technologie den Weg bahnt. So sind die heute hei\u00df diskutierten Verkehrsdaten der Telekommunikation (wer hat wann mit wem telefoniert, ein Fax, eine SMS oder eine Email versandt und wann das Internet genutzt?) ein Nebenprodukt der digitalen Kommunikationstechnik. 1983, im sich dem Ende zuneigenden &#132;analogen Zeitalter&#148;, war die Telekommunikation weitgehend spurenlos und lie\u00df sich nicht nach-vollziehen oder nur mit erheblichem Aufwand. Die heute massenweise anfallenden Verkehrsdaten sind ein Standardinstrument von Polizei und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Die bei der Handy-Benutzung aufgezeichneten Standortdaten bilden ab, wer wann an welchem Ort war (etwa als Verd\u00e4chtiger bei einer Straftat, aber auch als Teilnehmer einer Demonstration). Die Verkehrsdaten bilden nicht nur das individuelle Kommunikationsverhalten l\u00fcckenlos ab, sie gestatten auch &#150; ohne Hinzuziehung irgendwelcher zus\u00e4tzlicher Daten &#8211; das Erstellen von Soziogrammen: Wer steht wie intensiv mit wem in Verbindung? Gibt es Meldeketten? Von wem ging der Ansto\u00df f\u00fcr bestimmte Aktivit\u00e4ten oder Diskussionen aus?<\/p>\n<p>Dass es sich dabei nicht blo\u00df um Horrorvisionen eines \u00fcbersensiblen Datensch\u00fctzers handelt, ist sp\u00e4testens seit den \u00dcberwachungsvorf\u00e4llen evident, die im Fr\u00fchjahr 2008 bei der Deutschen Telekom aufflogen. Wer h\u00e4tte es bis dahin f\u00fcr m\u00f6glich gehalten, dass das gr\u00f6\u00dfte deutsche Telekommunikationsunternehmen Verkehrsdaten seiner Kunden dazu nutzt, &#132;undichte Stellen&#148; im eigenen Apparat aufzusp\u00fcren? Wer h\u00e4tte geahnt, dass Daten, die immerhin unter dem Schutz des Grundrechts auf das Fernmeldegeheimnis stehen, an eine obskure Firma zur Auswertung \u00fcbergeben werden? Wer h\u00e4tte nur im Entferntesten damit gerechnet, dass sich derartige Schn\u00fcffelpraktiken sogar auf Kinder und andere Verwandte auf von Arbeitnehmerseite bestimmte Aufsichtsratsmitglieder, auf f\u00fchrende Gewerkschaftler und Betriebsr\u00e4te erstrecken? Und war es wirklich ein Zu-fall, dass die \u00dcberwachung dieses Personenkreises zeitlich mit dem h\u00e4rtesten Arbeitskampf in der Geschichte des Unternehmens zusammenfiel?<\/p>\n<p>Nicht nur bei der Telekommunikation fallen Daten an, die elektronisch gespeichert und verarbeitet werden und die deshalb besonderen Missbrauchsrisiken ausgesetzt sind. Im Sommer 2008 wurden dubiose Praktiken von Lottogesellschaften ruchbar, die hunderttausende Adress- und Kontodaten zu illegalen Abbuchungen verwendeten. Beunruhigend war dabei weniger die Tatsache an sich, sondern das riesige Ausma\u00df, in welchem Daten, die auf einem aufbl\u00fchenden Datenmarkt zu erwerben sind, dazu genutzt wurden. Offensichtlich sind pers\u00f6nliche Daten nahezu aller B\u00fcrger\/innen zur Handelsware geworden und viele dieser Daten werden ohne Beachtung gesetzlicher Bestimmungen gehandelt. Die illegalen Praktiken riefen Emp\u00f6rung hervor, denn in vielen F\u00e4llen wurden die personenbezogenen Daten dazu verwendet, unter falschem Namen Waren zu bestellen oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>Nahezu im Wochentakt wird seither \u00fcber immer neue &#132;Datenschutzskandale&#148; berichtet, leider nicht immer in der n\u00f6tigen Differenziertheit. Dabei lohnt es sich durchaus, genauer hinzuschauen, denn es handelt sich nicht durchg\u00e4ngig um unzul\u00e4ssige oder kriminelle Aktivit\u00e4ten, was indes kein Anlass zur Entwarnung sein soll. Neben dem il-legalen gibt es durchaus einen legalen Datenmarkt. Unternehmen finden nichts dabei, die ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Informationen freiz\u00fcgig zu nutzen, etwa zur Gewinnung solventer Kunden und zur Abwehr der weniger zahlungskr\u00e4ftigen Kundschaft. Den Daten sieht man in den meisten F\u00e4llen nicht an, ob sie aus legalen oder illegalen Quellen stammen. Medien wie Politiker forderten darauf hin eine grundlegende Umkehr beim Datenschutz. An die Spitze der Kritiker stellte sich Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, der ein generelles Verbot des Datenhandels forderte. Umfragen ergaben, dass diese Forderung von mehr als 90 Prozent der Befragten unterst\u00fctzt wurde.<br \/>Vielen war bis dahin nicht klar gewesen, dass mit ihren Daten ganz legal gehandelt wird. Neben \u00f6ffentlichen Quellen wie Telefonb\u00fcchern greifen Adressh\u00e4ndler in ungeahntem Ausma\u00df auf Daten zur\u00fcck, die aus Kaufvertr\u00e4gen (etwa Zeitschriftenabonnements oder Bestellungen bei Versandh\u00e4ndlern) stammen oder die durch Gewinnspiele und Preisausschreiben erlangt wurden. Dies ist zwar grunds\u00e4tzlich legal und somit rechtlich nicht zu beanstanden. Trotzdem widerspricht die Datenweitergabe ohne Einwilligung des Betroffenen unserem Verst\u00e4ndnis von &#132;informationeller Selbstbestimmung&#148;.<\/p>\n<p>Hatte nicht das Bundesverfassungsgericht schon von mehr als 25 Jahren ausgef\u00fchrt, dass jeder das Recht hat, \u00fcber die Preisgabe seiner pers\u00f6nlichen Daten selbst zu bestimmen? Wie kann es dann angehen, dass Unternehmen ihre Gesch\u00e4ftsmodelle dar-auf st\u00fctzen, die Daten ohne Zustimmung der Betroffenen zu verwenden, und zwar f\u00fcr ganz andere Zwecke?<\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-J\u00fcrgen Papier, hat k\u00fcrzlich auf einer Festveranstaltung zum 25. Jahrestag des Volksz\u00e4hlungsur-teils davon gesprochen, dass gerade durch die massenweise Zusammenf\u00fchrung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen ein &#132;Super- GAU&#148; des Datenschutzes drohe, dem es zu begegnen gelte. Bemerkenswert ist an diesen Ausf\u00fchrungen weniger die Diagnose, sondern die Konsequenz, die der Verfassungsgerichtspr\u00e4sident aus der Faktenlage zog: Der Staat solle in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum informationellen Selbstbestimmungsrecht auch eine Regelungs- und Gestaltungsmaxime der Datenverarbeitung der Wirtschaft sehen und nicht blo\u00df eine Grenzziehung zwischen B\u00fcrger und Staat im Sinne eines klassischen Abwehrrechts.<\/p>\n<p>Dass hier dringender Handlungsbedarf bestand, dar\u00fcber bildete sich nach den ersten &#132;Datenschutzskandalen&#148; des Jahres 2008 &#8211; durchaus bemerkenswert &#8211; auf der politischen Ebene sehr schnell ein partei\u00fcbergreifender Konsens heraus. Ein &#132;Datenschutzgipfel&#148; einigte sich Anfang September 2008 auf wesentliche Versch\u00e4rfungen des Datenschutzrechts. Am bedeutsamsten ist dabei der Wegfall des &#132;Listenprivilegs&#148;, nach dem die Verwendung bestimmter Daten f\u00fcr Werbezwecke auch ohne Zustimmung des Betroffenen zul\u00e4ssig ist. In Zukunft soll gelten, dass die Weitergabe von pers\u00f6nlichen Daten f\u00fcr Werbezwecke nur noch erfolgen darf, wenn die Betroffenen vorher eingewilligt haben.<\/p>\n<p>Wer allerdings gedacht hatte, mit dem partei\u00fcbergreifenden Konsens sei alles in trockenen T\u00fcchern, wurde in den folgenden Monaten eines Besseren belehrt. Landauf, landab r\u00fchrten die Vertreter der Werbe- und Adresshandelsbranche die Trommel, als gelte es, den Untergang des Abendlandes, mindestens jedoch die Zerst\u00f6rung der Werbewirtschaft, zu verhindern. Innerhalb weniger Wochen wurden Abgeordnete, Parteifunktion\u00e4re, Ministerien und Datenschutzbeh\u00f6rden mit entsprechenden Schreiben f\u00f6rmlich zugesch\u00fcttet &#8211; ein Verfahren, das in seinem Ausma\u00df allenfalls noch durch die Waffenlobby \u00fcberboten wird, wenn sie unangenehme \u00c4nderungen gesetzlicher Regelungen bef\u00fcrchtet.<\/p>\n<p>Die von den Lobbyisten verwendeten Argumente sind nicht nur \u00fcberzogen, sondern vielfach sogar falsch. Millionen Arbeitspl\u00e4tze w\u00fcrden zerst\u00f6rt, Milliarden Euro Verluste produziert und die Unternehmen au\u00dfer Landes getrieben. Da war von einem &#132;Verbot des Direkt-Marketings&#148; die Rede und das Ende gemeinn\u00fctziger Organisationen wurde beschworen, da sie keine Spender mehr finden k\u00f6nnten. Bisweilen dr\u00e4ngte sich der Eindruck auf, der Kommunismus w\u00fcrde ausbrechen, wenn zuk\u00fcnftig der Betroffene selbst dar\u00fcber bestimmen kann, wer seine Daten f\u00fcr Werbezwecke verwenden darf. Angesichts dieses Drucks stimmt es optimistisch, dass das Bundeskabinett Anfang Dezember 2008 eine Datenschutznovellebesch\/ossen hat, die den Konsens vom September im wesentlichen abbildet, auch wenn einige Forderungen durch weit gehende Ausnahmetatbest\u00e4nde aufgeweicht wurden. Trotzdem ist noch nicht endg\u00fcltig entschieden, ob der Bundestag dem Lobbydruck standhalten wird. Der Ausgang dieser Auseinandersetzung wird auch exemplarisch f\u00fcr die Frage nach dem Primat der politischen Mehrheitsentscheidung sein.<\/p>\n<p>Auch wenn sich die Daten-Missbrauchsf\u00e4lle der letzten Monate vorwiegend im Unternehmensbereich ereignet haben, darf dar\u00fcber nicht vergessen werden, dass ebenso staatliche Stellen immer mehr Daten von uns erheben und dass ihre Befugnisse weiter ausgebaut werden. So hat das Bundeskriminalamt schlie\u00dflich doch &#8211; nach monatelangem Gepl\u00e4nkel &#8211; umfangreiche neue Befugnisse erhalten, die in die Privatsph\u00e4re ein-greifen, insbesondere die Befugnis zum heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme, die sog. &#132;Online-Durchsuchung&#148;. Keine andere deutsche Polizeibeh\u00f6rde hat bisher so umfassende Befugnisse zur verdeckten Datenerhebung wie das BKA. Zugleich wird die Infrastruktur staatlicher Telekommunikations\u00fcberwachung weiter ausgebaut, wobei im Mittelpunkt dabei die B\u00fcndelung der \u00dcberwachung bei einer zentralen Beh\u00f6rde steht. Damit w\u00fcrde das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten weiter durchl\u00f6chert.<\/p>\n<p>Wie aber k\u00f6nnen wir, kann die Gesellschaft auf diese Herausforderungen reagieren, ohne sich auf eine Robinsonsche Insel, fern aller technologischen Segnungen, zu verkriechen? Sollen Staat und Wirtschaft etwa auf die Vorteile verzichten, die sich aus der revolution\u00e4ren Weiterentwicklung elektronischer Datenverarbeitung ergeben?<\/p>\n<p>Eine gewisse Zur\u00fcckhaltung w\u00e4re durchaus angebracht, aber sie wird wohl nicht von selbst einkehren. Zu stark sind die Motive, welche die Entwicklung bisher angetrieben haben und sie wirken weiter. In einem Rechtsstaat ist es in erster Linie das Recht, welches den Rahmen vorgeben kann. Allerdings kann und soll das Recht weder neue wissenschaftliche Erkenntnisse verhindern, noch kann es operative Entscheidungen im politischen oder wirtschaftlichen Raum im Detail vorpr\u00e4gen.<\/p>\n<p>Trotzdem k\u00f6nnte die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens entscheidende Weichen f\u00fcr den Datenschutz stellen, etwa im Hinblick auf &#132;Datenaskese&#148;, die der Altmeister des Datenschutzes, Professor Dr. Spiros Simitis, nicht m\u00fcde wird, einzufordern. Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind bei Leibe nicht neue Forderungen. Sie sind sogar seit 2001 im Bundesdatenschutzgesetz verankert (zuvor hatte die Datensparsamkeit bereits in das Tele- und Mediendienstrecht Einzug genommen). In \u00a7 3a BDSG hei\u00dft es:<br \/>&#132;<i>Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie m\u00f6glich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen<\/i>.&#148;<\/p>\n<p>Diese Vorgabe ist leider bis heute ganz \u00fcberwiegend ein frommer Wunsch geblieben, denn meistens dominieren bei der konkreten Entscheidung \u00fcber die Beschaffung oder Entwicklung eines Verfahrens oder Systems Zweckm\u00e4\u00dfigkeitserw\u00e4gungen \u00fcber die Datensparsamkeit. Fast hat man den Eindruck, die Entwicklung folge der Maxime &#132;im Zweifel f\u00fcr die Datenerfassung.&#148; Dies ist nicht nur im Bereich der \u00f6ffentlichen Sicherheit so, also bei der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung, Terrorismusabwehr und Strafverfolgung, sondern auch in vielen anderen Bereichen. So werden sehr viele Daten von Steuerbeh\u00f6rden und Sozialleistungstr\u00e4gern gesammelt. Steuergerechtigkeit, die Bek\u00e4mpfung von Steuerhinterziehung und ganz allgemein &#132;Gerechtigkeit&#148; sind mindestens genauso starke Motive f\u00fcr eine immer umfangreichere Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten wie die Sicherheitsinteressen des Staates. In kaum einem Bereich l\u00e4sst sich die Diskussion \u00fcber das richtige Ma\u00df an Datenverarbeitung und Datenschutz ein-fach und konsensual beenden, denn es geht fast nie um schwarz und wei\u00df oder gut und b\u00f6se in Reinform.<\/p>\n<p>Eine Datenaskese oder Datendi\u00e4t, wenn sie denn im Einzelfall einmal beschlossen wird, verspricht indes nur vor\u00fcbergehenden Erfolg, denn der einmal gefasste Vorsatz verblasst mit der Zeit und der Alltag oder die Routine kehrt wieder ein, ein Alltag, der durch immer umfangreichere Datenverarbeitung gepr\u00e4gt ist. Entscheidend ist vielmehr ein generelles Umdenken, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nachhaltig zu gew\u00e4hrleisten. Dieses Umdenken muss interdisziplin\u00e4r sein, also technologische, soziale und rechtliche Aspekte umfassen.<\/p>\n<p>Eine unabdingbare Voraussetzung einer demokratischen Informationsgesellschaft ist ein Mehr an Transparenz hinsichtlich dessen, was tats\u00e4chlich abl\u00e4uft. Dies gilt zun\u00e4chst einmal im Hinblick auf die Erhebung und Erfassung personenbezogener Daten, die sich allzu h\u00e4ufig au\u00dferhalb unseres Blickfeldes abspielt. Transparenz ist aber auch dort geboten, wo Daten, die f\u00fcr einen bestimmten Zweck erhoben worden sind, weiterverwendet werden sollen. Ohne &#132;Durchblick&#148; haben weder der Einzelne noch die Gesellschaft eine realistische Chance, den schleichenden Weg in die \u00dcberwachungsgesellschaft zu stoppen.<\/p>\n<p>Transparenz der Datenverarbeitung muss\u00a0es gleicherma\u00dfen geben f\u00fcr die in Ger\u00e4ten und Gegenst\u00e4nden eingebauten IT-Komponenten, etwa f\u00fcr RFID-Chips, wie auch f\u00fcr Prozeduren, mit denen Menschen bewertet werden, etwa beim Kreditscoring. &#132;Mehr Licht&#148; muss es aber auch geben, wenn der Staat zwangsweise personenbezogene Daten seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger erhebt und f\u00fcr hoheitliche Zwecke verwendet.<\/p>\n<p>Transparenz ist eine notwendige Voraussetzung daf\u00fcr, dass der Einzelne sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen kann, aber keine hinreichende Bedingung daf\u00fcr, dass dieses Ziel auch erreicht wird. Informationelle Selbstbestimmung bedeutet im Wortsinne, dass der Einzelne grunds\u00e4tzlich selbst dar\u00fcber entscheiden kann, wer was \u00fcber ihn wei\u00df. Jede selbst bestimmte Entscheidung setzt neben der Kenntnis auch das Vorhandensein von Alternativen voraus. Wenn man sich allerdings die Realit\u00e4t der Datensammlungen und \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen ansieht, kann von freier Selbstbestimmung h\u00e4ufig keine Rede sein. Wer sich im \u00f6ffentlichen Raum bewegt, sei es zu Fu\u00df, mit dem Auto oder mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln, kann sich nicht aussuchen, ob er dabei durch Videosysteme \u00fcberwacht wird. Auch in vielen anderen Bereichen, vom elektronischen Zahlungsverkehr, \u00fcber die Telekommunikation bis hin zum Medienkonsum ist es dem Einzelnen kaum m\u00f6glich, einer Registrierung seines individuellen Verhaltens zu entkommen.<\/p>\n<p>Im Bereich des wirtschaftlichen Handelns k\u00f6nnte das als Reaktion auf die Datenschutzvorf\u00e4lle im Jahr 2008 politisch beschlossene Koppelungsverbot hier weiterhelfen. Unternehmen sollen Vertragsabschl\u00fcsse nicht mehr daran binden d\u00fcrfen, dass der Betroffene in die Datenverarbeitung f\u00fcr andere Zwecke einwilligt.<\/p>\n<p>Aber ein solches Koppelungsverbot &#8211; wie \u00fcberhaupt das Konzept der Einwilligung des Betroffenen &#8211; taugt kaum zur Begrenzung der Datenverarbeitung im hoheitlichen Bereich. Entweder sind bestimmte Daten f\u00fcr die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben erforderlich, dann muss ihre Verwendung gesetzlich normiert werden, oder sie werden da-f\u00fcr nicht gebraucht, dann d\u00fcrfen sie nicht erhoben werden. Also muss der Gesetzgeber selbst die Grenzen staatlicher Datenverarbeitung und Registrierung enger ziehen und kann dies nicht auf den Einzelnen abw\u00e4lzen. Insofern ist hier die politische Entscheidung \u00fcber den Rechtsrahmen bei staatlichem Datenumgang noch unmittelbarer gefragt als bei der Datenverarbeitung durch private Unternehmen. In den letzten Jahrzehnten hat die Politik diesen Gestaltungsauftrag nicht angenommen, sondern die Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten laufend ausgeweitet. Auch hier ist, wie bei der Datenverarbeitung durch die Wirtschaft, ein gr\u00fcndliches Umsteuern erforderlich.<\/p>\n<p>Im Grunde geht es darum, jeden Gesch\u00e4ftsprozess, jede staatliche Aufgabe darauf-hin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob Entscheidungsalternativen bestehen, bei denen der Einzelne von Beobachtung und Registrierung verschont wird. Technologie kann dabei helfen, derartige Ans\u00e4tze Realit\u00e4t werden zu lassen. In manchen technischen Systemen sind im Prinzip schon die grundlegenden Voraussetzungen vorhanden, die eine anonyme Nutzung erm\u00f6glichen w\u00fcrden. Wichtig ist, dass diese Komponenten auch entsprechend konfiguriert und aktiviert werden. So ist es nicht alternativlos, elektronische Zahlungsmittel nur f\u00fcr einen personengebundenen Einsatz zu verwenden. Schon seit langem k\u00f6nnen Zahlungen auch in Prepaid-Verfahren realisiert werden. Die Kommunikation \u00fcber das Internet kann so gestaltet werden, dass ein unbeobachtbares Surfen im Web m\u00f6glich ist. Digitales Telefonieren kann mittels Verschl\u00fcsselungstechniken wirksam gegen Abh\u00f6raktionen gesch\u00fctzt werden. H\u00e4ufig fehlt es allerdings an Phantasie und\/oder dem Gestaltungswillen, die Potentiale zu erkennen, zu f\u00f6rdern und zu nutzen, welche die moderne Technologie f\u00fcr den Datenschutz bereitstellt.<\/p>\n<p>Einige dieser datenschutzfreundlichen Features sind weit entwickelt, haben sogar in unseren Alltag Einzug genommen, etwa die verschl\u00fcsselte Internet-Telefonie. Sehr schnell werden in derartigen F\u00e4llen jedoch Stimmen laut, die auf die Missbrauchsm\u00f6glichkeiten datenschutzfreundlicher Techniken hinweisen. So k\u00f6nnen Anonymisierungsdienste im Internet daf\u00fcr benutzt werden, kriminelle Aktivit\u00e4ten, etwa in Bezug auf die Verbreitung von Kinderpornographie, zu verschleiern. Verschl\u00fcsselte Kommunikationswege k\u00f6nnten von Terroristen dazu verwendet werden, sich unbeobachtet zu organisieren und Attentate zu planen. Prepaid-Systeme k\u00f6nnten dazu verwendet werden, Schwarzgeld zu waschen. Dies alles spricht jedoch nicht gegen den Einsatz datenschutzfreundlicher Techniken, denn auch bei konventionellen Techniken der Kommunikation, des Bezahlens und sonstiger gesellschaftlicher Aktivit\u00e4ten gab es stets Frei-r\u00e4ume ohne \u00dcberwachung und Registrierung. Die M\u00f6glichkeit, Verhaltensweisen zu registrieren, darf nicht wie in den letzten Jahrzehnten zu einem unausgesprochenen Automatismus des Registrierens verleiten. Es muss auch in Zukunft R\u00e4ume geben, die frei von \u00dcberwachung und Erfassung sind. Dies ist \u00fcbrigens eine \u00dcberlegung, die auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung zum Ausdruck kommt.<\/p>\n<p>Unsere Gesellschaft muss zu einer Ethik der informationellen Selbstbegrenzung kommen: Nicht alles was m\u00f6glich ist, darf auch gemacht werden. Zunehmende \u00dcberwachung, Registrierung, Bewertung und damit verbundene G\u00e4ngelung der B\u00fcrger passen nicht in ein freiheitliches Gemeinwesen und w\u00fcrden aus uns auf Dauer eine Gesellschaft von Angepassten und Duckm\u00e4usern machen. Es bleibt jedem \u00fcberlassen zu beurteilen, welche Variante er vorziehen w\u00fcrde.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[140],"publikationen":[1220],"class_list":["post-11006","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-peter-schaar","publikationen-184-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Datenschutz im Informationszeitalter - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/184-vorgaenge\/publikation\/datenschutz-im-informationszeitalter\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Datenschutz im Informationszeitalter - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Vor neuen Herausforderungen aus: Vorg\u00e4nge 184 ( Heft 4\/ 2008), S. 4-8 Computer und Internet sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. 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