{"id":11011,"date":"2008-12-31T19:00:00","date_gmt":"2008-12-31T18:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/gegen-grosse-feuer-helfen-grosse-gegenfeuer\/"},"modified":"2021-08-30T15:40:25","modified_gmt":"2021-08-30T13:40:25","slug":"gegen-grosse-feuer-helfen-grosse-gegenfeuer","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/184-vorgaenge\/publikation\/gegen-grosse-feuer-helfen-grosse-gegenfeuer\/","title":{"rendered":"Gegen gro\u00dfe Feuer helfen gro\u00dfe Gegenfeuer"},"content":{"rendered":"<p>Datenschutz als W&auml;chter funktionaler Differenzierung<\/p>\n<p>aus: Vorg&auml;nge 184 ( Heft 4\/2008), S.48-58<\/p>\n<p>Worum geht es? Vordergr&uuml;ndig um das gesteigerte Datenschutzrisiko, das durch die Nutzung von B&uuml;rgerportalen, einheitlichen Ansprechpartnern und E-Government-Gateways sowie durch die Aktivit&auml;ten von Google Analytics besteht. Bringt man diese in einen Zusammenhang, dann zeigt sich n&auml;mlich, in welchem Ausma&szlig; die Funktionstrennungen, die eine wesentliche Eigenschaft eines modernen Rechtsstaates kennzeichnen, durch Zugriff auf Personendaten) aufgehoben werden. Was die eindeutige Personenkennziffer als zentrales Verkettungssymbol fair Beziehungen von Personen und Organisationen nur verspricht, l&ouml;sen diese aktuell betriebenen Projekte tats&auml;chlich ein: An einigen wenigen Konzentratoren befinden sich s&auml;mtliche Daten und Kommunikationsbeziehungen der Menschen im komfortabel automatisierten Zugriff.<\/p>\n<p>Warum ist das ein Problem? Die moderne Gesellschaft kennt; so lautet der erkenntniskritische Befund aktueller sozialwissenschaftlicher Theorien, keinen logisch zentralen Attraktor (mehr). Moderne Gesellschaft erschlie&szlig;t sich nicht hinreichend, wenn alles von DER Wirtschaft und DEM Kapital oder DER Politik oder DER Wissenschaft oder DEM Recht oder gar DER Religion aus analysiert wird. Sie zeichnet sich durch eine ganze Reihe von steuerungsunf&auml;higen Intransparenzen aus, die sich nicht untereinander hierarchisch anordnen lassen. Man denke an die Unw&auml;gbarkeiten der Gewaltenteilung und die &#8222;checks and balances&#8221;, ebenso nat&uuml;rlich an die des Marktes, an die politisch konkurrierenden Programme und &ouml;ffentlichen Meinungen sowie wechselnden politischen F&uuml;hrungen in den Verwaltungsspitzen oder an die verunsichernden wissenschaftlichen Diskurse oder k&uuml;nstlerischen Provokationen. Diese moderne Gesellschaft bietet einem Gro&szlig;teil der Menschen, &uuml;berwiegend und in historischer Sicht, gute Lebens-, Gestaltungs- und Partizipationsbedingungen.<\/p>\n<p>Eine Person kann und muss dabei verschiedene Rollen einnehmen, die in ihrer VielgestaItigkeit zur Ausbildung der sch&auml;tzenswerten Individualit&auml;t beitragen. Freiheit zeigt sich u.a. darin, dass gleiche Rollen in unterschiedlicher Form und, wichtiger noch, in unterschiedlichen Kontexten unabh&auml;ngig voneinander, gestaltet werden k&ouml;nnen oder m&uuml;ssen. Es gibt derzeit keine zentrale gesellschaftliche Instanz, die das gesamte Tun ei-nes einzelnen Menschen &uuml;berblickt, dieses Tun zu einem schl&uuml;ssigen Ganzen orchestriert und davon abweichendes Tun zur Rechenschaft zieht.[1] Gegenw&auml;rtig entstehen je-doch einige wenige Beobachtungspl&auml;tze, an denen sich die gesellschaftlich funktionalen und pers&ouml;nlich w&uuml;nschenswerten Intransparenzen, durch automatisierbaren Zugriff auf die Daten der einzelnen Person, aufheben lassen. F&uuml;r Gesellschaft kann diese Entwicklung eine zumindest teilweise Aufhebung funktionaler Differenzierung und somit einen R&uuml;ckfall in eine stratifizierte Sozialstruktur bedeuten, f&uuml;r den Einzelnen das Entstehen eines freiheitsbedrohlichen latenten Rechtfertigungsdrucks.<\/p>\n<h5><span id=\"die-angelaufene-industrialisierung-der-verwaltung\">Die angelaufene Indus&shy;tri&shy;a&shy;li&shy;sie&shy;rung der Verwaltung<\/span><\/h5>\n<p>Die europ&auml;ischen Beh&ouml;rden sichten derzeit unter Hochdruck ihre Strukturen und Prozesse, um sie im Hinblick auf Kostenreduktion, Steuerbarkeit sowie technische Umsetzbarkeit zu optimieren. Die Beachtung der Rechtskonformit&auml;t, welche die Grundlage einer jeden Verwaltungst&auml;tigkeit ist, gilt dabei zunehmend als l&auml;stige, abzusch&uuml;ttelnde Pflicht, der man durch ruppige Reformen, etwa die F&ouml;deralismusreform II, beizukommen trachtet. Gesetze, Verordnungen und Zust&auml;ndigkeiten werden umstandslos zusammengekloppt oder die im Weg stehend vorhandenen geschliffen und dann, wie die ors ganisatorischen und technischen Prozesse auch, mit dem Ziel standardisiert, die Verwaltungst&auml;tigkeiten kostensenkend zu industrialisieren.[2]<\/p>\n<p>Der Druck zur Technisierung von Verwaltungst&auml;tigkeiten besteht auch von au&szlig;en, durch Wirtschaft, B&uuml;rger sowie durch technische Entwicklungen. So verlangt die EU-Dienstleistungsrichtlinie, dass bis Ende 2009 Gewerbetreibende ihre Gewerbeantr&auml;ge mit in ganz Europa per Internet zug&auml;nglichen &#8222;Einheitlichen Ansprechpartnern&#8221; (EAP) zentral abwickeln k&ouml;nnen sollen[3]. Wenn eine Beh&ouml;rde im Beantragungsprozess nicht innerhalb enger Fristen mit einer Entscheidung reagiert, soll eine Genehmigung als automatisch erteilt gelten.<\/p>\n<p>Druck &uuml;ben ferner die vom Bundesministerium des Inneren j&uuml;ngst konzipierten B&uuml;rgerportale aus.[4] B&uuml;rgerportale (BP) sollen B&uuml;rgern, Verwaltungen sowie Unternehmen eine sichere Infrastruktur insbesondere zur E-Mail-Kommunikation &uuml;ber das Internet bieten, die den technischen Aufwand f&uuml;r den unumg&auml;nglichen Einsatz von Sicherheitsprogrammen insbesondere beim B&uuml;rger gering halten.<br \/>Und nicht zuletzt sind die Versprechen der Computerindustrie verf&uuml;hrerisch, dass sich mit ihren Produkten die gesamte interne und externe Kommunikation der Verwaltungen, trotz immens steigender Anforderungen, transparenter, dadurch endlich &uuml;berhaupt steuerbar und kosteng&uuml;nstiger &uuml;ber zentrale E-Government-Gateways (GG) abwickeln lassen. Das Herzst&uuml;ck der Government-Gateways ist ein &#8222;Nachrichtenbroker&#8221; oder &#8222;Entenprise-Services-Bus&#8221;, &uuml;ber den s&auml;mtliche Kommunikationen, an der die Verwaltung eines Landes teilhat, zentral gesteuert und in die verschiedenen Formate unterschiedlicher Verfahren und Programme gewandelt und den Empf&auml;ngern dann, typischerweise &uuml;ber Webservices, zugeleitet werden.<\/p>\n<p>FAP, BP und GG fungieren somit als Konzentratoren von Datenbest&auml;nden und Datenfl&uuml;ssen f&uuml;r juristische und nat&uuml;rliche Personen sowie f&uuml;r Maschinen, die die Datenstr&ouml;me untereinander steuern. Damit ist das Setup kommunikativ erreichbarer Entit&auml;ten vollst&auml;ndig abgedeckt, n&auml;mlich: Organisationen agieren &uuml;ber Einheitliche Ansprechpartner, B&uuml;rger &uuml;ber B&uuml;rgerportale, Maschinen &uuml;ber Government-Gateways. Da l&auml;uft eine technische Entwicklung in aller Breite an, die aus Sicht des Datenschutzes hoch brisant ist.<\/p>\n<h5><span id=\"datenschutz-als-waechter-funktionaler-differenzierung\">Datenschutz als W&auml;chter funkti&shy;o&shy;naler Diffe&shy;ren&shy;zie&shy;rung<br \/><\/span><\/h5>\n<p>Worin besteht die gesellschaftliche Funktion des Datenschutzes? Datenschutz wirkt dar-auf hin, dass die Kommunikationen zwischen Organisationen (&ouml;ffentliche Verwaltungen, private Unternehmen, wissenschaftlich orientierte Praxen und Institute, private Interessensvereine) und ihrem Klientel (B&uuml;rger, Kunden, Patienten, Menschen) formbar sind. Formbar soll hei&szlig;en, dass diese Kommunikationen unter Bedingungen stehen bzw. gestellt werden k&ouml;nnen. Datenschutzrechtlich muss deshalb jede Kommunikation auf einer Rechtsgrundlage (Gesetz, Vertrag, Einwilligung), die den Zweck und die gegenseitigen Zusicherungen ausweist, sowie datenschutztechnisch gesichert und datensparsam erfolgen.[5] Als Regulativ zwecks Herstellung materiellrechtlicher Bewertbarkeit derartiger Kommunikationen dienen der explizierte Zweck der Kommunikation, der wiederum die Zug&auml;nglichkeit der erhobenen und ausgetauschten Daten und der dabei zum Einsatz kommenden Prozesse voraussetzt (&#8222;Transparenzgebot&#8220;), um deren Erforderlichkeit nachzuweisen.<\/p>\n<p>Die juristische Bewertung der Datenverarbeitung richtet sich nach der Rechtm&auml;&szlig;igkeit der Kommunikation, die politisch letztlich auf eine faire Beziehung bzw. grundrechtlich auf eine Achtung der immer bedrohten Autonomie des B&uuml;rgers, des Kunden, des Patienten und des Menschen (als Subjekt und einzigartigem Individuum) durch die latent ihre Klientel imperialistisch vereinnahmenden Organisationen hinausl&auml;uft. Die Durchsetzung dieser Achtung auf Seiten der Organisation erfordert es, dass auch auf deren interne Speicherung und Nutzung von Informationen zur Formung von Kommunikation staatlicherseits Einfluss genommen wird. Diese normativen Anforderungen und technischen Umsetzungen bzw. Zusicherungen m&uuml;ssen deshalb so ausgestaltet sein, dass sie von einer unbeteiligt-neutralen, externen Instanz &#8211; d.h. konkret in Deutschland: den Datenschutzbeauftragten der L&auml;nder bzw. des Bundes sowie den Aufsichtsbeh&ouml;rden f&uuml;r den Privatbereich &#8211; gepr&uuml;ft und bei Verst&ouml;&szlig;en sanktioniert werden k&ouml;nnen. Datenschutz soll verhindern, dass Kunden zu Marionetten privater Unternehmen, B&uuml;rger zu Befehlsempf&auml;ngern &ouml;ffentlicher Verwaltungen und Menschen zur Verf&uuml;gungsmasse von Praxen bzw, wissenschaftlichen Institutionen werden, ohne dass deshalb Organisationen auf den Einsatz effizienter Informations- und Kommunikationsmaschinen verzichten m&uuml;ssen.<\/p>\n<p>Die im vorigen Absatz hervorgehobene gesellschaftliche Funktion des Datenschutzes &#8211; n&auml;mlich dass dieser die Formbarkeit der Kommunikationen zwischen Organisationen und deren Klientel in den Blick nimmt &#8211; setzt voraus, dass Kommunikationen bzw. deren Inhalte und Formen, &uuml;berhaupt konstruktiv zug&auml;nglich und nicht bedingungslos, etwa durch kulturelle und psychologisch verankerte Traditionen oder technische Vorkehrungen, unverr&uuml;ckbar festgezurrt sind. Kommunikationen lassen sich nur unter rechtliche und operative Bedingungen stellen, wenn auf Datenfl&uuml;sse tats&auml;chlich operativ und regulativ Einfluss genommen werden kann, also wenn unterschiedliche Datenbest&auml;nde vorhanden sind und entsprechend Datenstr&ouml;me aus unterschiedlichen Quellen &uuml;ber bestehende Grenzen der eigensinnigen Konstitution und des Prozessierens von Informationen hinweg erfolgen. Das setzt wiederum voraus, dass es stabile kommunikative Grenzen gibt.<\/p>\n<p>Und von derartigen kommunikativen Grenzen gibt es bislang eine ganze Reihe. Zum einen l&auml;sst sich auf die kommunikative Grenze zwischen der rechtsorientierten &ouml;ffentlichen Verwaltung und der kapitalverzinsungsorientierten privaten Wirtschaft verweisen, zum zweiten auf die durch Gewaltenteilung in Jurisdiktion, Legislative und Exekutive, ein Teil der Publizistik sei noch dazugegeben, konstituierten Grenzen des politischen Raumes. In den derzeitigen Verhandlungen &uuml;ber den Zuschnitt der neuen IT sehr praxiswirksam sind auch die Grenzen zwischen verschiedenen Organen der Kommunen, L&auml;nder und des Bundes, aber auch die zur EU und zu den Vereinten Nationen. In diesen Auseinandersetzungen geht es darum, dass zwischen den Institutionen auf Augenh&ouml;he im gegenseitigen Zugriff und Auferlegen von Beschr&auml;nkungen und Inanspruchnahmen kooperiert und nicht einseitig subordiniert werden kann.<\/p>\n<p>Die Existenz weiterer sozialer Grenzen, die Kommunikationen und damit soziale Systeme generieren [6]&nbsp;behaupten die Sozialwissenschaften. So unterscheidet die moderne Soziologie zwischen a) Gemeinschaften der Interaktion und b) Organisationen, deren Mitglieder an der Reproduktion von Entscheidungen aus Entscheidungen beteiligt sind sowie c) Funktionssystemen der Gesellschaft, die funktional differenziert bestimmte eigensinnige Formen kommunikativer Erreichbarkeit bereitstellen [7]&nbsp;Als die strukturell f&uuml;hrenden gesellschaftlichen Funktionssysteme sind &Ouml;konomie, Recht, Politik und Wissenschaft zu nennen. Diese gesellschaftlichen Funktionssysteme zeichnen sich dadurch aus, dass sie funktional separiert voneinander operieren, wonach bspw, politische Macht nicht umstandslos und verlustfrei auf Recht oder Zahlungen oder Wahrheitsdiskurse durchgreifen kann. Steuern sind wirtschaftlich nur Kosten, politisch dagegen Rohstoff f&uuml;r Gestaltungschancen. Es gibt kein &uuml;bergeordnetes Funktionssystem, dem die anderen Systeme sich zu f&uuml;gen haben. Diese gleich&#8222;berechtigten&#8220; Sozialsysteme st&ouml;ren einander gegenseitig, sie m&uuml;ssen aus den St&ouml;rungen ihrer Umwelten ihre eigenen Formen an Informationen konstruieren. Indem sie das tun, reproduzieren sie ihre Grenzen als spezifische Systeme.<\/p>\n<p>Die Separation der Funktionssysteme in der Moderne hat zu einer ungeheuren Vielfalt und Komplexit&auml;t sozialer Kommunikationen gef&uuml;hrt, die durch Medienausbildungen unwahrscheinliche kommunikative Anschl&uuml;sse in wahrscheinliche Kopplungen transformieren. Diese Systeme haben, und das ist f&uuml;r den hier angesprochenen Aspekt wichtig, die kommunikativen Erwartungsschemata <i>des B&uuml;rgers, des Kunden und Subjekts <\/i>erst ausgebildet, die gesellschaftlich angeliefert als verallgemeinerte kommunikative Rollenschemata den Bezug zwischen Organisationen und ihrem Klientel regulieren, an denen sich dann die konkreten Rollenausgestaltungen mit konkreten Personen und deren psychischen Erwartungen orientieren. Der B&uuml;rger gilt als souver&auml;n, der sich trotzdem dem staatlichen Gewaltmonopol bzw. den Gesetzen zu unterwerfen hat; der Kunde gilt als Nutzen\/Kosten-Optimierer, dessen entsprechend rationalen Pr&auml;ferenzen durch verf&uuml;hrerische Werbung und Verhandlungstricks beeinflusst werden d&uuml;rfen; und der Mensch gilt als vernunftbegabt aber triebgeleitetes Individuum, das deshalb vielfach gegen die eigenen Interessen handelt. Und bei Mitarbeitern will man es nicht allzu genau wissen, wie es um deren Souver&auml;nit&auml;t als B&uuml;rger und Mensch tats&auml;chlich steht.[8] Es sind diese Widerspr&uuml;che, die die Kommunikation zwischen Organisationen und deren Klientel &uuml;berhaupt unter Formungsbedingungen stellen. Die Funktion des Datenschutzes besteht insofern auch darin darauf hinzuwirken, dass diese Widerspr&uuml;che nicht einseitig aufgel&ouml;st sondern als solche reproduziert werden. Das ist einer der Gr&uuml;nde, warum Datenschutz politisch nicht einseitig vereinnahmbar ist.<\/p>\n<p>Traditionell beargw&ouml;hnt der Datenschutz moderne Informations- und Kommunikationstechniken. Diese Techniken k&ouml;nnen von Organisationen zu leicht daf&uuml;r eingesetzt werden, um Informationen auch &uuml;ber die funktionalen Trennungsgrenzen hinweg zur Informationsgewinnung f&uuml;r ihre speziellen Interessen zweckzuentfremden, was sich als eine konkrete Gefahr f&uuml;r den einzelnen Menschen auswirken kann. Etwa in der Mitte der 90er Jahre machte der staatlich institutionalisierte Datenschutz allerdings einen paradigmatischen Schwenk durch. Die ersten Erfahrungen mit dem Internet zeigten einerseits, dass sich bestimmte Bereiche der sozialen Realit&auml;t dem Zugriff durch das Recht zu entziehen drohten, und andererseits, dass sich verbesserte Chancen abzeichneten, grundrechtliche Zusicherungen tats&auml;chlich durchzusetzen. Progressive Datensch&uuml;tzer lie&szlig;en sich deshalb zunehmend auf ein Spiel mit dem Teufel oder zumindest mit dem Feuer ein: Sie suchten nach technischen L&ouml;sungen, um Datenschutz in Technik zu gie&szlig;en und ihn, in technischer Infrastruktur geronnen, durchzusetzen (&#8222;Privacy Enhancing Technologies&#8220;, PET). Die Aufgabe der datenschutzgerechten Gestaltung von Technik besteht darin, dass die Datenverarbeitung, ihrerseits technisch gest&uuml;tzt!, geplant, kontrolliert, transparent und sicher geschieht und sich dadurch auf der inhaltlichen Ebene Kommunikationen unter Bedingungen stellen lassen. Daher stellt sich die Frage, ob oder wie die in den letzten zehn Jahren entwickelten PETs helfen k&ouml;nnen, die oben genannten Probleme zu l&ouml;sen. Wir kommen gleich auf diese Frage zur&uuml;ck.<\/p>\n<h5><span id=\"konzentratoren-fuer-die-verwaltung-unique-users-fuer-die-wirtschaft\">Konzen&shy;tra&shy;toren f&uuml;r die Verwaltung, unique users f&uuml;r die Wirtschaft<br \/><\/span><\/h5>\n<p>Die durch die Verwaltungsmodernisierung derzeit anstehende B&uuml;ndelung von Kommunikationsstr&ouml;men und Datenbest&auml;nden f&uuml;r nat&uuml;rliche und juristische Personen durch B&uuml;rgerportale und Einheitliche Ansprechpartner sowie durch die Nachrichtenbroker der E-Government-Gateways in den Rechenzentren der Verwaltungen sind aus Datenschutzsicht hochproblematisch, weil diese die oben angesprochenen konstitutiven Funktionstrennungen des modernen Rechtsstaates operativ, in der Zuspitzung auf Personen, unterlaufen. Sie machen das wahr, was die von den Datensch&uuml;tzern seit je her bek&auml;mpf te Personenkennziffer, die zu bek&auml;mpfen in rein technischer Hinsicht allerdings sinnlos[9] ist und die sp&auml;testens mit der SteuerID als real eingef&uuml;hrt gelten darf, als Katastrophe nur in Aussicht stellte: Die Portale und zentralen Nachrichtenbroker machen die Daten der verschiedenen Kormnunikationsbeziehungen des einzelnen B&uuml;rgers, Kunden, Patienten und Menschen ganz real, an nur wenigen Zugriffspunkten konzentriert, technisch leicht zug&auml;nglich.[10] Sie agieren als zentrale Verkettungsinstanzen direkt an den einzelnen Personen.[11] B&uuml;rgerportale m&uuml;ssen beispielsweise die E-Mails der B&uuml;rger auf ihren Servern bereits ver- und entschl&uuml;sseln oder signieren, um das Komfortversprechen einzul&ouml;sen, dass sich niemand mit den als kompliziert geltenden, aber unerl&auml;sslichen Sicherheitssverfahren besch&auml;ftigen muss. Damit sind diese Daten dem Zugriff und etwaigen Manipulationen oder Fehlfunktionen der Portalbetreiber sowie externen Angriffen ausgesetzt.<\/p>\n<p>Neben diesen aktuellen Projekten und Entwicklungen aus dem Bereich des EGovernments muss man noch einen weiteren Akteur aus der Wirtschaft betrachen, der insbesondere die Aktivit&auml;ten der Internetnutzer im Netz beobachtet: Google Analytics. Mit Hilfe von Google Analytics lassen sich in vielen F&auml;llen bereits Server und Organisationen &uuml;bergreifend sogenannte &#8222;unique users&#8221; generieren. Unique users sind Profile von Netznutzern, von denen der Beobachter, sprich ein Betreiber der Google-Analytics-Technologie, vieles genau wei&szlig;, mit Ausnahme vielleicht nur noch des Namens und der Stra&szlig;e, in der dieser User wohnt. Der Betreiber von Google Analytics kennt den charakteristischen Klickstream des unique users und wei&szlig;, welche Links und Server, also: Themen, dieser derart beobachtete User typischerweise anklickt. Zus&auml;tzlich kann er einen User &uuml;ber den typischen Zeitpunkt der Netznutzung und den verwendeten IP-, Adresspool der Internet-Provider recht eng geolokalisieren. Und falls ein Zugriff auf die weltweit einzigartigen MAC-Adressen oder Timing-Eigenschaften eines PCs besteht, so kann der PC des Users sogar eineindeutig identifiziert werden.[12] Je mehr Daten von einem Web-Nutzer derartig organisiert gesammelt werden k&ouml;nnen, desto konturierter wird das Profil eines unique users. Und wenn ein unique user sich an irgendeiner Stelle authentisiert &#8211; beispielsweise bei Google Mail oder anl&auml;sslich einer Bestellung bei einem Betreiber, der von Google Analytics zug&auml;nglich ist &#8211;, so verf&uuml;gt Google anschlie&szlig;end sogar &uuml;ber die Zuordnung des unique-user-Profils zu einer konkreten Person. &Uuml;ber diese Person wei&szlig; Google, bei denen die mit Google Analytics gewonnenen Daten zentral gespeichert und ausgewertet werden, dann m&ouml;glicherweise sehr viel, weil schon &uuml;ber Jahre Informationen in einem unique-user-Profil zusammengetragen wurden. Und die Verwendung des Google-Browser Chrome wird die Beobachtung der Nutzer sicher noch um vieles vereinfachen. Also, selbst wenn ein Nutzer nach dem datenschutzrechtlich ersten S&uuml;ndenfall einer Authentisierung weiterhin das Web nur passiv lesend benutzt, kann er &uuml;ber die Charakteristik seines Schlenderns im Web, je l&auml;nger es anh&auml;lt, als immer wahrscheinlicher werdendes Profil genau dieses Nutzers identifiziert werden. Er ist somit nicht (nur) auf der Ebene von IP-Adressen, sondern anhand seiner inhaltlichen Nutzung des Internet mit hoher Wahrscheinlichkeit identifizierbar.<\/p>\n<h5><span id=\"was-kann-getan-werden\">Was kann getan werden?<br \/><\/span><\/h5>\n<p>Es ist auf zwei wichtige Entwicklungen im Rahmen der PET hinzuweisen. Zum einen auf Anonymisierungstechniken, zum anderen auf &#8222;nutzerkontrolliertes Identit&auml;tsmanagement&#8221;.Das Ziel der Anonymisierung besteht darin, dass weder ein Betreiber eines Webservers noch ein Internet-Zugangsprovider erkennen kann, wohin ein Nutzer surft oder f&uuml;r welche Themen sich der Nutzer interessiert. Bei den ambitionierten Anonymisierungstechnilcen ist zudem das Problem gel&ouml;st, auch vor den Betreibern des Anonymisierungsservice gesch&uuml;tzt zu sein. Die konzeptionelle Kernidee der Anonymisierung im Irternet besteht darin, internetgest&uuml;tzte Kommunikationsbeziehungen in einer m&ouml;glichst gro&szlig;en Anonymit&auml;tsgruppe, die von den Nutzern eines Anonymit&auml;tsdienstes gebildet wird, verschwinden zu lassen. Dadurch kann auch ein technisch sehr gut ausgestatteter Beobachter im Internet keine Ereignisse auf Seiten eines Nutzers und Ereignisse auf Seiten der technischen Systeme, wie etwa Webserver, in eine kausal zweifelsfreie Beziehung setzen.[13] Grunds&auml;tzlich sollte aus Sicht des Datenschutzes jede Nutzung des Internet von Vornherein anonym erfolgen.[14] Erst bei bestimmten Kommunikationen, die eine Authentifizierung n&ouml;tig machen, etwa in der Kommunikation von B&uuml;rgern und Kunden mit Beh&ouml;rden und Unternehmen, muss dann eine Authentifizierung der Kommunikationspartner erfolgen. Aber selbst eine Identifikation einer Eigenschaft einer Person, ob sie vollj&auml;hrig ist oder &uuml;ber einen F&uuml;hrerschein verf&uuml;gt oder krankenversichert ist, muss nicht zwangsl&auml;ufig zur Preisgabe des Namens und weiterer Daten einer bestimmten Person f&uuml;hren. Sehr viele Kommunikationen lassen sich auch unter Pseudonym bzw. mit &#8222;anonymen Credentials&#8221;&nbsp;abwickeln.[15]<\/p>\n<p>Nutzerkontrolliertes Identit&auml;tsmanagement [16]&nbsp;soll Nutzern helfen, im Hintergrund verschiedene Pseudonyme f&uuml;r verschiedene Kommunikationsituationen und Transaktionen zu verwenden.[17] Der Zweck des Pseudonymmanagements besteht zum einen darin, dass Organisationen Daten nicht auf Personen zurechnen k&ouml;nnen, wenn eine Person sich nur informieren m&ouml;chte und die Zuordnung zur Person deshalb funktional nicht notwendig ist. Wichtiger aber ist die Eigenschaft von Pseudonymen zu verhindern, dass Organisationen unterschiedliche Ereignisse miteinander &uuml;ber den gleichen Namen oder das gleiche Pseudonym verketten k&ouml;nnen. Daf&uuml;r ist es notwendig, dass f&uuml;r jede Kommunikation oder Transaktion ein anderes Pseudonym genutzt werden kann. Pseudonyme f&uuml;r das allt&auml;gliche Handling mit Organisationen muss man grunds&auml;tzlich, zu vernachl&auml;ssigbaren Kosten und unter ausschlie&szlig;licher Verf&uuml;gungsgewalt des Nutzers, nach Belieben generieren und wegwerfen k&ouml;nnen.[18] Das anlassbezogene Auffieben der Anonymit&auml;t einer Person oder die Herausgabe der Zuordnungsregel eines Pseudonyms zu einer konkreten Person darf nur unter rechtstaatlichen Bedingungen, bspw, durch Freigabe eines Richters, erfolgen. Ganz anders sieht es der aktuelle Gesetzentwurf zum Betrieb von B&uuml;rgerportalen vor: Hier soll ein Portalbetreiber selber dar&uuml;ber entscheiden, ob es auf Anfrage gerechtfertigt ist, ein Pseudonym aufzudecken. Dabei ist schon die Tatsache inakzeptabel, dass f&uuml;r den Portalbetreiber die Pseudonyme ihre Nutzer auf deckbar sein sollen. Und das ist nur ein Indikator f&uuml;r die sicherheitstechnisch und datenschutzrechtlich inakzeptablen Bestimmungen dieses Entwurfs.[19]<\/p>\n<p>Allerdings: Die Anonymisierung im Internet, die derzeit weitgehend darauf beruht, dass Nutzer unter einer einzigen, massenhaft genutzten IP-Adresse erscheinen, m&uuml;sste um weitere Vorkehrungen erg&auml;nzt werden, die die Profilbildung von unique user auf der Anwendungsebene der Internetnutzung zumindest erschwert. So k&ouml;nnte der Browser im Hintergrund bspw, zuf&auml;llige Seiten aufrufen, dann zuf&auml;llige Links verfolgen, um so die Klickcharakteristiken der Nutzer zu nivellieren. Der Aufwand ist allerdings absehbar betr&auml;chtlich.<\/p>\n<p>Generell gilt zudem: Wer &uuml;ber das Internet nach dem aktuellen Stand der Technik sicher kommunizieren m&ouml;chte, muss grunds&auml;tzlich Sicherheit herstellende Programme auf dem eigenen PC, im eigenen Verf&uuml;gungsbereich, installieren.[20] Dies ist zum Beispiel zunehmend h&auml;ufiger bei Rechtsanw&auml;lten und Notaren der Fall, die das elektronische Gerichts- und Verwaltungs-Postfach (EGVP) von Gerichten benutzen wollen oder zunehmend h&auml;ufiger auch m&uuml;ssen.[21] Diese nutzen zum Transport von Daten die Sicherheits-Technik OSCI-Transport, die nach Stand der Technik als sicheres und revisionsf&auml;higes Protokoll gilt und von Beh&ouml;rden zum Datentransfer untereinander eingesetzt wird. In dieser Form k&ouml;nnen, mit Hilfe eines angeschlossenen Kartenlesers und einer Chipkarte, auf einem sicheren technischen Niveau elektronische Unterschriften geleistet und Dateien auf eine Weise sicher verschl&uuml;sselt werden, die wirklich erst der vom Sender adressierte Empf&auml;nger wieder entschl&uuml;sseln kann.<\/p>\n<p>Anstelle eines obskuren B&uuml;rgerportals sollte ein Projekt aufgesetzt werden, das B&uuml;rger in die Lage versetzt, derartige Programme, die konzeptionell auf Sicherheit getrimmt sind, auf dem eigenen Privat-PC zu installieren, um sicher und rechtskr&auml;ftig kommunizieren zu k&ouml;nnen. Es bedarf der Entwicklung einer wirklich funktionierenden Technik, die auch dann angeboten wird, wenn die Nachfrage stockt, allein damit &uuml;ber-, haupt die Chance auf einen Migrationspfad entsteht, so dass zuk&uuml;nftig die bessere Technik, die sicherheitstechnisch tats&auml;chlich h&auml;lt, was sie verspricht, vermehrt eingesetzt werden kann. Auch das z&auml;hlt zur Infrastrukturverantwortung eines Staates. Andernfalls breitet sich schlechte Technik aus Mangel an Alternativen mit der normativen Kraft des Faktischen aus.<\/p>\n<p>Und auch der EAP lie&szlig;e sich intelligenter datenschutzkonform einsetzen. Hier besteht die Kernidee darin, dass der EAP den Beantragungsprozess &uuml;ber s&auml;mtliche Verwaltungen hinweg als Gesamtworkflow modellierte, diesen Workflow dann in seiner technischen Beschreibung, etwa in OWL oder BPEL[22] formulierte und auf den PC des Antragstellers &uuml;bertr&uuml;ge. Fortan kann die Kommunikation zwischen dem Antragsteller und den Verwaltungen direkt, auf der Basis von OSCI-Transport oder einem europ&auml;ischen Pendant, geschehen. Der EAP verf&uuml;gt zwar &uuml;ber eine ganze Reihe an personenbezogenen Daten und w&uuml;rde auch den Workflow &uuml;berwachen, so wie es die EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert[23], muss deshalb aber keinen Einblick in die Inhalte der Kommunikation zwischen Antragstellern und Beh&ouml;rden nehmen.[24] Controlling und Operating w&auml;ren tats&auml;chlich, gem&auml;&szlig; reiner Lehre, weitestgehend auseinander gezogen.<\/p>\n<p>Und zuletzt: Die technischen Systeme der Organisationen, insbesondere der Verwaltungen, m&uuml;ssen so entworfen, konfiguriert und betrieben werden, dass jederzeit Transparenz dar&uuml;ber hergestellt werden kann, f&uuml;r welchen Zweck ein System betrieben wird, welche Funktionen und welche Sicherheitslevel dem Nutzer zugesichert werden, was das System aktuell mit den Daten getan hat oder was das System in der Vergangenheit mit Daten tat. Daf&uuml;r m&uuml;ssen die Systeme schon von vornherein konzeptionell so ausgelegt werden, dass sie derart automatisiert pr&uuml;ff&auml;hig sind[25] Solche Pr&uuml;fungen m&uuml;ssen im Prinzip von den Nutzern selbst und zumindest durch Experten anhand interner und externer Audits vorgenommen werden k&ouml;nnen. Aber vor allem m&uuml;ssen unabh&auml;ngige und sanktionsf&auml;hige externe Aufsichtsinstanzen diese Pr&uuml;fungen, ihrerseits durch Maschinen unterst&uuml;tzt, vornehmen. Andernfalls wird es unter den industrialisierten Verh&auml;ltnissen der europaweit zusammenarbeitenden Verwaltungen schlicht unm&ouml;glich, Betroffenen zu ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu verhelfen.<\/p>\n<p>Ein progressiver Datenschutz zielte nicht nur auf das Bewahren der vorhandenen, sondern auf die Ausweitung der Funktionstrennungen noch bis in die Organisationen selbst hinein, wie es beispielsweise das &#8222;Sozialgeheimnis&#8221; f&uuml;r staatliche Leistungserbringer fordert (vgl. SGB I, &sect;35), das allerdings derzeit in keinster Weise tats&auml;chlich ber&uuml;cksichtigt wird. Dazu m&uuml;sste der Datenschutz allerdings &uuml;ber eine Theorie verf&uuml;gen, die ihn besser als bislang verstehen lie&szlig;e, welche gesellschaftliche oder vielleicht genauer formuliert: welche kommunikations&ouml;kologische Funktion er mit der Beobachtung des auf den einzelnen Menschen zielenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erf&uuml;llt.[26]<\/p>\n<p>[1] Es gibt allerdings schon einige entgegenstehende Ans&auml;tze, wenn bspw. Krankenversicherungen mit der Bepreisung ihrer Leistungen anfangen zu bestimmen, wie aus ihrer Sicht eine gesunde Lebensgestaltung auszusehen hat oder genetische Dispositionen die Lebensgestaltung des Einzelnen ein-schr&auml;nken (vgl. Stockter, Ulrich, 2008: Das Verbot genetischer Diskriminierung und das Recht auf Achtung der Individualit&auml;t, Duncker &amp; Humblot).<br \/>[2] Bislang ist deutschlandweit das Meldewesen das einzige weitgehend durchdigitalisierte Verwaltungsverfahren. An diesem Pionierprojekt wollte man in Deutschland die Standardisierung und Automation von Verwaltung lernen. So sind seit 1.1,2007 knapp 5200 deutschen Meldebeh&ouml;rden gesetzlich verpflichtet, Meldedatens&auml;tze ausschlie&szlig;lich elektronisch zu bearbeiten und zu &uuml;bertragen. Dies verlangte viele Anderungen und Angleichungen im Melderecht der Bundesl&auml;nder sowie die Entwicklung eines Standards zur technischen Darstellung (&#8222;OSCI-XMeld&#8220;) und zum sicheren und revisionsfesten Transport (&#8222;OSCI-Transport&#8220;) von Daten, damit diese auch &uuml;ber das unsichere Internet verschickt werden k&ouml;nnen.Vgl. OSCI-Leitstelle, auch zur Geschichte des Entstehens des &#8222;Online Services Computer Interface&#8221;: httpa\/wwwl.osci.de\/sixcros\/detail.php?id=1181.<br \/>[3] Konzept: Deutschland-Online-Projektbericht &#8222;Blaupause&#8221; (Stand: 05.09.08): httpa\/www.deutschland-online.de\/DOL_Internet\/broker. Technikempfehlungen: von Lucke, J&ouml;rn; Eckert, Klaus Peter; Breitenstrom, Christian, 2008: IT-Umsetzung der EU Dienstleistungsrichtlinie, Gestaltungsoptionen, Rahmenarchitektur, technischer L&ouml;sungsvorschlag &#8211; Fraunhofer-Institut f&uuml;r Offene Kormnunikationssysteme, Version 2.0, 5. August 2008.<br \/>[4] Zur freundlichen Zielstellung des Aufbaus eines B&uuml;rgerportals: httpa\/www.bundesregierung.de\/ Content\/DElMagazine\/MagazinSozialesFamilieBildung\/0641t6 mit-buergerportalen-fuer-sichereund-verbindliche-elektronische-kommunikation.html; Gesetzentwurf sowie Debatte des Entwurfs: httpsa\/www.ekonsultaton.de\/buergerportalgesetz\/index.php?page=viewcompiler_paragraph_items &amp;id_view=14&amp;menucontext=3&amp;layoutfield=misc3; Erl&auml;uterungen zum Entwurf des Gesetzes zu B&uuml;rgerportalen:https a\/www.ekonsultation.de\/buergerportalgesetz\/site\/pictures\/Erlaeuterungen_ Buergerportalgesetz.pdf; Vortragsfolien zum technischen Entwurf: http;\/\/www.eco.de\/dokumente\/080716_ BP_Technische_Konzeption_v02.pdf.<br \/>[5] Das Bundesdatenschutzgesetz wurde noch unter dem Eindruck von Gro&szlig;rechnertechnologie in einigen wenigen Landesrechenzentren formuliert. Inzwischen stehen PCs auf jedem Schreibtisch, und die Rechnersysteme weiten sich ubiquit&auml;r, bis in die K&ouml;rper der Menschen hinein, aus. Rechnet man dann noch die absehbare Entwicklung der Service-Oriented-Architectures ein, wonach nicht mehr im Vorhinein klar festlegbar ist, welche Daten mit welchem Prozess auf welcher Maschine verarbeitet werden, dann zeigt sich, dass das BDSG-Gutachten von 2001, und selbst die aktuellen<br \/>Novellierungsans&auml;tze zur Jahresmitte 2008 (vgl. <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/vortraege\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/vortraege\/<\/a> 20080701-weichert-neuerungen-bdsg.html), in Teilen schon wieder als unzureichend gelten m&uuml;ssen.<br \/>[6]Und damit Infoimationen generieren: Information definiert als &#8222;a difference that makes a difference.&#8221; (Gregory Bateson).<br \/>[7] Vgl. Luhmann, Niklas, 1997: Die Gesellschaft der Gesellschaft, Frankfurt am Main: Suhrkamp.<br \/>[8] Appelle wie den des &#8222;B&uuml;rgers in Uniform&#8221; kennzeichnen, wie andere Appelle bspw. an den &#8222;Kunden als K&ouml;nig&#8221;, den &#8222;B&uuml;rger als Souver&auml;n&#8221; oder den &#8222;Mensch als Individuum&#8221; das latente Problem, kaum die L&ouml;sung.<br \/>[9] GeburtsortGeburtszeitNachnameVorname ist, derart zusammengeschrieben, operativ eine eindeutige Personenkennziffer. Sie wird real, mit Lehrzeichen dazwischen, von Organisationen nicht anders eingesetzt.<br \/>[10] Die Provider der B&uuml;rgerportale sind technisch bereits perfekt vorbereitet, um auf diese Daten zu-zugreifen, n&auml;mlich &uuml;ber die Leitungen, &uuml;ber die auch die gespeicherten Vorratsdaten zug&auml;nglich sind oder sein werden.<br \/>[11] Der Begriff &#8222;Verkettung&#8221; sch&auml;lt sich als attraktiver Begriff einer sich langsam abzeichnenden Technik, Recht und Organisation &uuml;bergreifenden allgemeinen Theorie des Datenschutzes heraus, vgl. Hansen, Marit\/ Meissner, Sebastian, 2008 &#8222;Verkettung digitaler ldentit&auml;ten&#8221;. https:!\/www.datenschutzzentrum.de\/projekte\/verkettung\/2007-uld-tud-verkettung-digitaleridentitaeten &#8211; bmb &pound;p df.<br \/>[12] Was im Rahmen eines Digital Rights Managements oder bei Trustet Platform Moduls wiederum gew&uuml;nschte Eigenschaften sein k&ouml;nnten. Zur Zweischneidigkeit vgl. Hansen, Markus: &#8222;&Uuml;ber die Auswirkungen von Trusted Computing auf die Privatsph&auml;re.&#8221; <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/<\/a> allgemein\/trusted_computing.htm.<br \/>[13] Siehe die Auflistung konzeptionell vertrauensw&uuml;rdiger Anon-Platformen: httpa\/hp.kairaven.de\/ bigb \/asurf.html.<br \/>[14 ]Genau so, wie Menschen, die einen B&uuml;rgersteig benutzen m&ouml;chten, sich nicht zuvor erst ausweisen m&uuml;ssen. Die Nutzung von Stra&szlig;en mit einem Auto ist dagegen eine Anwendung einer Pseudonymisierung, wobei die Aufdeckung des Halternamens streng der Polizei vorbehalten ist.<br \/>[15] Vgl. das Idemix-Konzept, <a href=\"http:\/\/www.zurich.ibm.com\/security\/idemix\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.zurich.ibm.com\/security\/idemix\/<\/a>.<br \/>[16] Hansen, Marit; Berlich, Peter; Camenisch, Jan; Clau&szlig;, Sebastian; Pfitzmann, Andreas; Waidner, Michael, 2004: Privacy-Enhancing Identity Management; Information Security Technical Report (ISTR) Vol. 9, No. 1 (2004); Elsevier Ltd, Cambridge (UK); 35-44; httpa\/dx.doi.orgl10.10161 S 1363-4127(04)00014-7.<br \/>[17] Vgl. das EU-Projekt PRIME zu nutzerkontrolliertem Identit&auml;tsmanagement: https:\/lwww.primeproject.eul.<br \/>[18] Pfitzmann, Andreas; Hansen, Marit: Anonymity, Unlinkability, Undetectability, Unobservability, Pseudonymity, and Identity Management &#8211; A Consolidated Proposal for Terminology; <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/http%3A\/dud\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/dud<\/a>. in&pound;tu-dresden.de\/ Anon_Terminology.shtml.<br \/>[19] Und wenn das B&uuml;rgerportal etabliert ist, muss man damit rechnen, dass ein faktischer Anschluss-zwang f&uuml;r B&uuml;rger und Kunden entstehen wird, allein weil Verwaltungen und Unternehmen diesen konsteng&uuml;nstigeren Weg als Standard nutzen und daf&uuml;r den sichereren Papierweg teurer machen werden.<br \/>[20 ]&#8222;Cloud Computing&#8221; ist der absehbar n&auml;chste, strukturell folgenschwere Angriff auf die Privatssph&auml;re, wenn nicht nur Dateien anstatt auf der eigenen Festplatte auf irgendwelchen Servern gespeichert sind, sondern Programme genutzt werden, die anstatt auf einem Privat-PC irgendwo drau&szlig;en im Netz installiert sind. Der Nutzer hat dann noch weniger Kontrolle als derzeit dar&uuml;ber, was mit seinen Daten und den Verarbeitungsprozessen dieser Daten geschieht.<br \/>[21] Vgl. <a href=\"http:\/\/www.egvp.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.egvp.de\/<\/a>.<br \/>[22] OWL (Web Ontology Language) und BPEL (Business Process Execution Language) bieten formale Semantiken, mit denen sich organisatorische Ereignisse steuern lassen.<br \/>58&nbsp;vorg&auml;nge Heft 4\/2008, S. 48-58<br \/>[23] Richtlinie 2006\/123\/EG des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 &uuml;ber Dienstleistungen im Binnenmarkt: <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/site\/de\/oj\/2006\/1_376\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/site\/de\/oj\/2006\/1_376\/<\/a> 1_37620061227de00360068.pdf.<br \/>[24] Rost, Martin, 2008: Das etwas andere Modell vom Einheitlichen Ansprechpartner (EAP), in: Verwaltung und Management, 2008\/ 04: 179f.<br \/>[25] Hier werden die Policies, mit denen WebServices gesteuert werden, eine entscheidende Rolle spielen. Diese Policies setzen rechtliche Anforderungen in technische Anweisungen um, bei denen dann gute Chancen bestehen, dass sich deren Korrektheit, bzw. die korrekte Beachtung bei der Nutzung, mit maschineller Unterst&uuml;tzung feststellen lassen.<br \/>[26] Ich danke M. H&auml;user, M. Kamp, Dr. K. Storf und W. Zimmermann f&uuml;r die kritische Diskussion der hier vorgestellten Thesen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[260],"publikationen":[1220],"class_list":["post-11011","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-martin-rost","publikationen-184-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gegen gro\u00dfe Feuer helfen gro\u00dfe Gegenfeuer - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/184-vorgaenge\/publikation\/gegen-grosse-feuer-helfen-grosse-gegenfeuer\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gegen gro\u00dfe Feuer helfen gro\u00dfe Gegenfeuer - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Datenschutz als W&auml;chter funktionaler Differenzierung aus: Vorg&auml;nge 184 ( Heft 4\/2008), S.48-58 Worum geht es? 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