{"id":11014,"date":"2008-12-31T16:30:00","date_gmt":"2008-12-31T15:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/der-ueberwachungssstaat-eine-buergerrechtliche-projektion\/"},"modified":"2008-12-31T12:00:00","modified_gmt":"2008-12-31T11:00:00","slug":"der-ueberwachungssstaat-eine-buergerrechtliche-projektion","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/184-vorgaenge\/publikation\/der-ueberwachungssstaat-eine-buergerrechtliche-projektion\/","title":{"rendered":"Der \u00dcberwachungssstaat &#8211; eine b\u00fcrgerrechtliche Projektion"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 184 (Heft 4\/2008), S. 79-92<\/p>\n<p>Die B\u00fcrgerrechtsbewegung hat in den letzten zwei Jahren massiv an Einfluss gewonnen. Ihr Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung und die BKA-Reform wird breit getragen. Doch die Gef\u00e4hrlichkeit dieser Vorhaben wird \u00fcbertrieben &#150; was negative Auswirkungen auf das gesellschaftliche Klima haben kann. Eine Bewegung, die sich das Motto &#132;Freiheit statt Angst&#147; gegeben hat, sollte nicht selbst unn\u00f6tig Angst erzeugen.<\/p>\n<p>Ermittlungsmethoden und Organisation der Polizei sind nicht ausschlaggebend f\u00fcr die Liberalit\u00e4t einer Gesellschaft. Zentral hierf\u00fcr ist eher die Frage, was verboten ist und was erlaubt. F\u00fcr eine demokratische Gesellschaft ohne Einsch\u00fcchterung ist deshalb ein<br \/>sanktionsfreier \u00f6ffentlicher Diskurs entscheidend. Hier sollte auch das Hauptaugenmerk der B\u00fcrgerrechtsbewegung liegen.<\/p>\n<p>Soweit sich die Bewegung weiter mit Polizeibefugnissen besch\u00e4ftigt, sollte sie versuchen, einzelne Bereiche zu schaffen, die absolut staatsfrei zu bleiben haben. Wenn die B\u00fcrger einen wirklichen Nutzen von der b\u00fcrgerrechtlichen Polizeikritik haben sollen, helfen Detail-Korrekturen wenig, sondern sind neue Tabus erforderlich. Au\u00dferdem sollte sich eine kritische Kriminalpolitik nicht nur an neuen Polizeibefugnissen abarbeiten, sondern auch die jahrzehntelang bestehenden Erm\u00e4chtigungen unter die Lupe nehmen.<\/p>\n<h5><span id=\"i-die-angst-vor-ueberwachung-ist-eine-wirkung-oeffentlicher-diskurse-die-auch-von-den-kritikern-der-ueberwachung-gepraegt-werden\">I. Die Angst vor &Uuml;berwachung ist eine Wirkung &ouml;ffent&shy;li&shy;cher Diskurse, die auch von den Kritikern der &Uuml;berwachung gepr&auml;gt werden<\/span><\/h5>\n<p>Heimliche \u00dcberwachung h\u00f6rt man nicht, sieht man nicht und sp\u00fcrt man nicht. Die \u00dcberwachung ist heimlich, damit sich der \u00dcberwachte unbeobachtet f\u00fchlt und keine Vorsichtsma\u00dfnahmen ergreift. Deshalb kann heutzutage niemand, der sich unbeobachtet f\u00fchlt, sicher sein, dass er wirklich nicht \u00fcberwacht wird. Aber auch der Umkehrschluss<br \/>gilt: Nicht jeder, der glaubt, er k\u00f6nnte \u00fcberwacht werden, wird auch wirklich \u00fcberwacht.<\/p>\n<p>Die meisten Menschen in Deutschland haben keine pers\u00f6nliche Erfahrung mit heimlicher \u00dcberwachung. Ihr Bild der \u00dcberwachungsh\u00e4ufigkeit und -wahrscheinlichkeit speist sich also aus dem \u00f6ffentlichen Diskurs: aus Statistiken, aus Medienberichten, aus Ank\u00fcndigungen von Politikern und Sicherheitsbeh\u00f6rden &#150; aber auch aus den Warnungen von Kritikern.<\/p>\n<p>Nach einer Umfrage des Stern aus dem Jahr 2007 f\u00fcrchten 54 Prozent der Befragten, dass Innenminister Wolfgang Sch\u00e4uble einen \u00dcberwachungsstaat schafft. Da Sch\u00e4uble und die Sicherheitsbeh\u00f6rden das vehement bestreiten, haben offensichtlich die Kritiker einen gro\u00dfen Einfluss in der \u00f6ffentlichen Debatte.<\/p>\n<p>Mehr als 34 000 Personen haben die gr\u00f6\u00dfte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten (gegen die Vorratsdatenspeicherung) eingereicht. Mehrere zehntausend Menschen haben im Oktober 2008 in Berlin f\u00fcr &#132;Freiheit statt Angst&#147; demonstriert. Zum ersten Mal seit der Volksz\u00e4hlung in den 80er-Jahren ist die B\u00fcrgerrechts-Bewegung wieder eine Art Massenbewegung.<\/p>\n<p>Immerhin drei bis vier Bundestagsparteien (FDP, Linke, Gr\u00fcne und oft sogar die SPD) positionieren sich klar gegen Sch\u00e4ubles Kurs und werfen ihm &#132;\u00dcberwachungswahn&#147; vor. Selbst Bundespr\u00e4sident Horst K\u00f6hler (CDU) kritisierte den Innenminister f\u00fcr seine st\u00e4ndig neuen Vorschl\u00e4ge zur Versch\u00e4rfung von Gesetzen. Die Kritik an<br \/>Sch\u00e4uble ist offensichtlich Mainstream geworden.<\/p>\n<p>Der Inlands-Chef der f\u00fchrenden deutschen Tageszeitung, Heribert Prantl, prangert den &#8222;Tod der Freiheit&#8220; regelm\u00e4\u00dfig in wortgewaltigen Leitartikeln an und pr\u00e4gt damit auch die Agenda vieler anderer Presseorgane. In mehreren B\u00fcchern und vielen gut besuchten Vortr\u00e4gen verbreitete er seine bedr\u00fcckende Botschaft.<\/p>\n<p>Nun sind die Kritiker sicher nicht daf\u00fcr verantwortlich zu machen, dass sie die Gesellschaft aufkl\u00e4ren und vor realen Gefahren warnen. Diese Verantwortung tr\u00e4gt der Verursacher, also der Gesetzgeber und die ausf\u00fchrenden Sicherheitsbeh\u00f6rden. Wenn allerdings mit falschen Informationen, fragw\u00fcrdigen Bildern und \u00fcbertriebenen Warnungen versucht wird, Widerstand zu mobilisieren, f\u00fchrt dies zu einer eigenen Verantwortung der Kritiker. Soweit sie vor \u00fcbertriebenen oder gar nicht bestehenden Gefahren warnen, m\u00fcssen sie sich den daraus herr\u00fchrenden Einsch\u00fcchterungseffekt selbst zurechnen lassen.<\/p>\n<p>\u00dcber die Details kann und muss nat\u00fcrlich noch viel diskutiert werden. Wo endet die noch vertretbare Zuspitzung, wo beginnt die unvertretbare \u00dcbertreibung? Das Prinzip, dass auch Kritiker \u00fcber die Folgen ihrer \u00c4u\u00dferungen nachdenken sollten, kann aber wohl kaum bestritten werden.<\/p>\n<h5><span id=\"ii-die-vorratsdatenspeicherung-wird-ueberschaetzt\">II. Die Vorrats&shy;da&shy;ten&shy;spei&shy;che&shy;rung wird &uuml;bersch&auml;tzt<\/span><\/h5>\n<p>Zwei Vorhaben haben den kriminalpolitischen Diskurs der letzten Jahre bestimmt. Die Einf\u00fchrung der Vorratsdatenspeicherung sowie die BKA-Reform. Beide wurden inzwischen von der gro\u00dfen Koalition beschlossen. Die Vorratsdatenspeicherung sieht eine Zwangsspeicherung von Telefon-, Email- und Internet-Verbindungsdaten vor. Es wird also gespeichert, wer mit wem wie lange telefoniert oder Mails wechselt. Bei Mobiltelefonen wird auch der Standort protokolliert. Festgehalten wird schlie\u00dflich, wer sich wann mit welcher IP-Adresse ins Internet einw\u00e4hlt. Die Daten werden bei den Telekomfirmen ein halbes Jahr gespeichert, die Polizei kann im Verdachtsfall darauf zugreifen.<\/p>\n<p>Die Ma\u00dfnahme wird von der B\u00fcrgerrechtsbewegung massiv kritisiert. Der AK Vorrat bezeichnet sie als &#132;bislang gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben&#147;, der Chaos Computer Club sieht eine &#132;Kriminalisierung der Gesamtbev\u00f6lkerung<br \/>sondergleichen&#147;, MdB Ulla Jelpke (Linke) erkennt einen &#132;ungeheuren Angriff auf die B\u00fcrgerrechte&#147;, der Datenschutz-Verein Foebud &#132;eine Gefahr f\u00fcr unsere Demokratie&#147;. Laut MdB Jerzy Montag (Gr\u00fcne) &#132;wird das ganze Volk zum Zugriffsopjekt von Geheimdiensten und Polizei&#147;.<\/p>\n<p>Konkret wird die Vorratsdatenspeicherung als Ausdruck eines &#132;Generalverdachts&#147; gegen die gesamte Bev\u00f6lkerung gesehen (so z.B. MdB Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP). Jeder gelte als &#132;potenziell verd\u00e4chtig &#150; solange bis sich durch die Kontroll- und \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen seine Entlastung ergibt&#147; (Heribert Prantl,<br \/>SZ). Tats\u00e4chlich kann die Polizei allerdings nach wie vor nur bei einem konkreten Verdacht auf die Daten zugreifen. Die Zwangsspeicherung trifft zwar jeden, der Zugriff bei Verdacht aber nur wenige. Insofern \u00e4ndert sich strukturell wenig. Die Unschuldsvermutung wird gerade nicht eingeschr\u00e4nkt. Die Daten werden nicht vorsorglich ausgewertet, um zu sehen, ob ein Unverd\u00e4chtiger nicht doch verd\u00e4chtig sein k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Ein falscher Eindruck wird auch erweckt, wenn die Vorratsdatenspeicherung penetrant als &#132;Totalprotokollierung der Telekommunikation&#147; (AK Vorrat) bezeichnet wird. Denn die Vorratsdatenspeicherung beschr\u00e4nkt sich auf Verbindungsdaten und erfasst die Inhalte von Telefonaten, Email und die angesehenen Internetseiten gerade nicht.<\/p>\n<p>Verbindungsdaten werden zu Abrechnungszwecken gespeichert, seit es digitale Telefonnetze gibt. Die Polizei nutzt die Daten auch bisher schon tausendfach jedes Jahr. So k\u00f6nnen Ermittlungsans\u00e4tze gewonnen werden (&#132;mit wem hat das Mordopfer zuletzt telefoniert&#147;), aber auch kriminelle Netzwerke offengelegt werden (&#132;wer kennt wen&#147;). Das Bundesverfassungsgericht hatte keine Einw\u00e4nde gegen diese Befugnis. Auch die B\u00fcrgerrechtler interessieren sich erst daf\u00fcr, seit die Daten nicht nur zu Abrechnungszwecken, sondern zwangsweise gespeichert werden. Die M\u00f6glichkeit, \u00fcber Verbindungsdaten pers\u00f6nliche Netzwerke darzustellen, ist jedenfalls langj\u00e4hrige Polizeipraxis und \u00fcberhaupt keine neue Qualit\u00e4t. Da sie bisher niemand eingesch\u00fcchtert hat, sollte sie dies auch k\u00fcnftig nicht tun.<\/p>\n<p>Neu ist vor allem, dass die Betroffenen der Speicherung nicht mehr widersprechen oder die Speicherung mit Flatrate-Tarifen unterlaufen k\u00f6nnen. Die bisher gespeicherten Daten werden auch l\u00e4nger gespeichert (sechs statt drei Monate), au\u00dferdem werden viel mehr Daten als bisher festgehalten, u.a. die Standortdaten von Mobiltelefonen, die empfangenen Telefonanrufe, die Verbindungsdaten des email-Verkehrs. Insofern hat das neue Gesetz f\u00fcr die Polizei handfesten Nutzen: Die zwangsweise Speicherung der Verbindungsdaten sichert deren Verwendbarkeit trotz zunehmender Flatrates im Telefon- und Internet-Verkehr. Au\u00dferdem macht sie zus\u00e4tzliche Datengruppen nutzbar.<\/p>\n<p>Doch es ist fraglich, ob dieser Nutzen die datenschutzrechtliche Belastung der B\u00fcrger (und die finanzielle Belastung der Telekom-Firmen) durch die Zwangsspeicherung rechtfertigt. Die Speicherung ins Blaue hinein, f\u00fcr den Fall, dass man die Daten mal brauchen k\u00f6nnte, widerspricht allen Grunds\u00e4tzen der Datensparsamkeit. Die Datenskandale der letzten Zeit haben gezeigt, dass schon die blo\u00dfe Speicherung der Daten bei Telefonfirmen die Gefahr von Diebstahl, Missbrauch und Zweckentfremdung erh\u00f6ht. Dagegen st\u00fcnden den Ermittlern auch ohne Zwangsspeicherung weiterhin viele Daten zur Verf\u00fcgung, die f\u00fcr Abrechnungszwecke oder aus technischen Gr\u00fcnden gespeichert werden. Angesichts der Vielzahl der Datenmengen, die jeder heute freiwillig in der Welt hinterl\u00e4sst, erscheint eine Zwangsspeicherung von Daten nur f\u00fcr polizeiliche Zwecke ohnehin nicht notwendig.<\/p>\n<p>Die Vorratsdatenspeicherung d\u00fcrfte deshalb unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und verfassungswidrig sein. Verfassungsrechtlich relevant ist aber eher die Erh\u00f6hung von Datenschutzrisiken als die sp\u00e4tere Nutzung der Daten durch die Polizei oder der angebliche Einsch\u00fcchterungseffekt im Vorfeld. Wenn man das Problem auf den Punkt bringt, kann man die behauptete &#132;Gefahr f\u00fcr die Demokratie&#147; nicht mehr so richtig erkennen.<\/p>\n<h5><span id=\"iii-die-bka-reform-wird-ueberbewertet\">III. Die BKA-Reform wird &uuml;berbe&shy;wertet<\/span><\/h5>\n<p>Die BKA-Reform gibt dem Bundeskriminalamt erstmals pr\u00e4ventive Befugnisse. Besonders umstritten ist dabei die so genannte Online-Durchsuchung, die heimliche Aussp\u00e4hung von Computern.<\/p>\n<p>Auch bei der Kritik an der BKA-Reform wurden schwere Vorw\u00fcrfe erhoben. Aus dem BKA werde ein &#132;neuer Geheimdienst&#147; behauptete MdB Wolfgang Wieland (Gr\u00fcne) bzw. eine &#132;allm\u00e4chtige Bundespolizei&#147;, so NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) oder gar ein &#132;\u00dcberwachungsmonster&#147; (netzpolitik.org). Gerne werden auch Bez\u00fcge zum NS-Regime hergestellt, etwa wenn vom &#132;BKA-Erm\u00e4chtigungsgesetz&#147; (Piratenpartei) die Rede ist und das BKA als &#132;geheim ermittelnde Staatspolizei&#147; (MdB Ulla Jelpke, Linke)bezeichnet wird. Au\u00dferdem wird der f\u00fcr die Reform verantwortliche Innenminister Wolfgang Sch\u00e4uble (CDU) mit dem Zusatz &#132;Stasi 2.0&#147; plakatiert und verklebt.<\/p>\n<p>Auch hier ist wieder die Frage zu stellen, ob etwas wirklich strukturell Neues entstanden ist. Heimliche Ermittlungsbefugnisse hatte die Polizei schon immer, das macht sie nicht zu einem Geheimdienst. Pr\u00e4ventive Befugnisse hatte die Polizei auch schon immer, nur war bisher ausschlie\u00dflich die Landespolizei f\u00fcr die Gefahrenabwehr zust\u00e4ndig, jetzt kommt noch das BKA hinzu, allerdings nur in dem schmalen Segment der internationalen Terrorbek\u00e4mpfung, die bei einer Bundesbeh\u00f6rde wohl auch sinnvoller angesiedelt ist.<\/p>\n<p>Auch das BKA hatte bisher schon heimliche Ermittlungsbefugnisse, nur waren diese auf die Strafverfolgung beschr\u00e4nkt, jetzt kommt die Terrorabwehr hinzu. Auch zu Zeiten der RAF hatte sich das BKA in der Terrorabwehr engagiert. Damals brauchte es allerdings keine explizit pr\u00e4ventiven Befugnisse. Schlie\u00dflich wurde bereits weit im Vorfeld konkreter Taten wegen &#132;Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung&#147; ermittelt. Das hei\u00dft: Das Strafrecht erledigte damals die Pr\u00e4vention gleich mit. Dieser Mechanismus l\u00e4uft bei islamistischen Terroristen jetzt leer, weil sie sich nicht in festen<br \/>Gruppen \u00e0 la RAF, sondern eher in losen Netzwerken organisieren.<\/p>\n<p>Auch wenn die Reform nicht abwegig ist, so ist sie doch reichlich \u00fcberfl\u00fcssig. Schlie\u00dflich will die Bundesregierung k\u00fcnftig auch das &#132;Vorbereiten einer Straftat&#147; durch Einzelt\u00e4ter und lose Gruppen unter Strafe stellen. Strafbar w\u00fcrde dann zum Beispiel der Besuch von Ausbildungslagern. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Ermittlungen w\u00e4re nat\u00fcrlich<br \/>wie bisher das BKA. Zumindest eine der beiden Reformen &#150; pr\u00e4ventive Befugnisse f\u00fcr das BKA oder weitere Vorverlagerung der Strafbarkeit &#150; ist also unn\u00f6tig. Wie wenig wichtig die Pr\u00e4ventivbefugnisse f\u00fcr das BKA sind, war schon daran zu sehen, dass die Reform \u00fcber ein Jahr lang liegen blieb, weil die gro\u00dfe Koalition das Karlsruher Urteil zu Online-Durchsuchungen abwartete und sich dann nicht \u00fcber die Details der neuen Befugnis einigen konnte.<\/p>\n<p>Das BKA ist aber auch nach der Reform nicht unkontrollierbar, wie Kritiker behaupten. Grundrechtseingriffe m\u00fcssen in jedem Einzelfall vom Richter genehmigt werden. Dass bei der Pr\u00e4vention daneben die Aufsicht der Bundesanwaltschaft wegf\u00e4llt, wird nicht viel Unterschied machen. Generalbundesanw\u00e4ltin Harms hat dem BKA zuletzt ohnehin wenig Z\u00fcgel angelegt, wie etwa die von ihr mitgetragene v\u00f6llig \u00fcbertriebene Strafverfolgung von G 8-Gegnern zeigte.<\/p>\n<p>Auch die Online-Durchsuchung wird \u00fcberbewertet. Sie ist technisch schwierig, vor allem wenn die Zielpersonen auf der Hut sind. Sie wird selten zur Anwendung kommen und vermutlich nur wenig Ertrag bringen. Ihre Einf\u00fchrung war zuletzt wohl nur noch Symbol der Handlungsf\u00e4higkeit der Regierung und eine Prestige-Sache f\u00fcr Innenminister Wolfgang Sch\u00e4uble. Es ist unverantwortlich, wenn jetzt der Eindruck erweckt wird, st\u00e4ndig m\u00fcsse mit Cyber-Attacken des BKA gerechnet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Computer konventionell beschlagnahmt und ausgewertet wird, ist sehr viel h\u00f6her.<\/p>\n<p>Wer hier das Bild eines unkontrollierbaren neuen allm\u00e4chtigen Geheimdienstes an die Wand malt, der im Stile der Stasi die B\u00fcrger ausspioniert und kontrolliert, belastet das innenpolitische Klima unn\u00f6tig.<\/p>\n<h5><span id=\"iv-das-vertrauensverhaeltnis-zu-journalisten-aerzten-und-anwaelten-wird-unnoetig-erschuettert\">IV. Das Vertrau&shy;ens&shy;ver&shy;h&auml;ltnis zu Journa&shy;listen, &Auml;rzten und Anw&auml;lten wird unn&ouml;tig ersch&uuml;ttert<\/span><\/h5>\n<p>Die Berufsverb\u00e4nde von Journalisten, \u00c4rzten und Anw\u00e4lten haben an der Diskussion um Vorratsdatenspeicherung und BKA-Reform mit eigenen Beitr\u00e4gen teilgenommen. Sie warnten vor Gefahren f\u00fcr das jeweilige Vertrauensverh\u00e4ltnis zu Informanten, Patienten und Mandanten. Ihre Kritik an den neuen Sicherheitsgesetzen dramatisierte die kommenden Neuerungen und verzichtete in der Regel auf den Vergleich mit der bisherigen Rechtslage. Statt einer realistischen Darstellung der geplanten Ver\u00e4nderungen malten sie eine dramatische neue Gefahr f\u00fcr die jeweils relevanten Grundrechte an die Wand.<\/p>\n<p>Obwohl der Schutz von Journalisten, Anw\u00e4lten und \u00c4rzten in den Landespolizeigesetzen meist auch nicht besser war, wurden die bereits bestehenden pr\u00e4ventiven Befugnisse der Landeskriminal\u00e4mter nicht problematisiert. Auch bei der schon lange etablierten M\u00f6glichkeit der Polizei, auf Telefonverbindungsdaten zuzugreifen, waren Journalisten, \u00c4rzte und Anw\u00e4lte bisher nicht besonders gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Es ist jedoch wenig \u00fcberzeugend, wenn die bisherigen Polizeibefugnisse in der Diskussion als quasi vernachl\u00e4ssigbar betrachtet werden, w\u00e4hrend man die neuen Befugnisse d\u00e4monisiert, so als ob hier versucht werde, den &#132;Informantenschutz, die Lebensader des Journalismus, zu kappen&#147; (WDR). Wahrscheinlicher ist, dass unter der neuen Rechtslage die worst case-Szenarien genauso wenig eintreten, wie unter der alten Rechtslage, mit der man sich offensichtlich gut arrangieren konnte.<\/p>\n<p>Teilweise findet unter der neuen Rechtslage nicht einmal eine Verschlechterung statt. So waren Journalisten, \u00c4rzte und Anw\u00e4lte noch nie absolut gegen das Abh\u00f6ren von Telefonen gesch\u00fctzt. Jahrzehntelang gab es in der Strafprozessordnung nicht einmal eine Schutzvorschrift f\u00fcr diese Berufsgruppen. Seit 2007 ist zumindest eine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung vorgeschrieben, w\u00e4hrend Pfarrer, Abgeordnete und Strafverteidiger gar nicht mehr abgeh\u00f6rt werden d\u00fcrfen. Faktisch wehren sich die Berufsverb\u00e4nde der Journalisten, \u00c4rzte und Anw\u00e4lte also vor allem dagegen, dass sich ihre Lage nicht gleich stark verbessert hat wie die von Pfarrern, Abgeordneten und Strafverteidigern. Und deshalb wiederholen sie ihren emp\u00f6rten Aufschrei vom &#132;Anschlag auf die Pressefreiheit&#147; usw. bei jedem neuen Gesetz, das ihnen nur zweitklassige Schutzrechte einr\u00e4umt.<\/p>\n<p>Bei jeder dieser Kampagnen werden nun aber Journalisten und ihre Informanten, \u00c4rzte und ihre Patienten, Anw\u00e4lte und ihre Mandanten von den Berufsverb\u00e4nden monatelang massiv verunsichert. Man kann nur hoffen, dass die jeweiligen Vertrauensverh\u00e4ltnisse auf Dauer keinen Schaden erleiden. Der AK-Vorrat-Anwalt Meinhard Starostik argumentierte gegen\u00fcber dem Verfassungsgericht, es d\u00fcrfe &#132;nicht vergessen werden, dass schon ein einziger Fall, in dem etwa ein Patient auf ein Telefonat verzichtet, dessen Leben kosten kann.&#147; Diese Verantwortung haben allerdings alle an der Diskussion<br \/>Beteiligten.<\/p>\n<h5><span id=\"v-auch-in-der-summe-haben-wir-keinen-ueberwachungsstaat\">V. Auch in der Summe haben wir keinen &Uuml;berwa&shy;chungs&shy;staat<\/span><\/h5>\n<p>BKA-Reform und Vorratsdatenspeicherung stehen in einer langen Reihe von Sicherheitsgesetzen, mit denen fast immer die Befugnisse der Sicherheitsbeh\u00f6rden erweitert und umgekehrt die Schutzgarantien der B\u00fcrger eingeschr\u00e4nkt wurden. In den 70er-<br \/>Jahren wurden solche Gesetze mit dem Terror der RAF begr\u00fcndet. Als dieser abflaute, wandte sich die Polizei verst\u00e4rkt der &#132;Organisierten Kriminalit\u00e4t&#147; zu. Derzeit ist es der islamistische Terror, mit dem neue Befugnisse begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>Meist ging und geht es um heimliche Methoden der Informationsbeschaffung. Das Abh\u00f6ren von Telefonen ist heute l\u00e4ngst eine Standardma\u00dfnahme der Polizei. M\u00f6glich ist aber auch das Anbringen von Wanzen (Mikrofonen) in Wohnungen, ja sogar das heimliche Filmen im privaten Wohnraum. Die Polizei l\u00e4sst V-Leute aus dem kriminellen Milieu f\u00fcr sich schn\u00fcffeln und agiert auch mit eigenen Verdeckten Ermittlern. Bei Rasterfahndungen werden Unmengen von Daten, auch v\u00f6llig unbeteiligter Personen, verglichen, um am Ende diejenigen herauszufiltern, die die Polizei n\u00e4her \u00fcberpr\u00fcfen will. Die Liste ist imposant und lie\u00dfe sich ohne Weiteres verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p>Das Bild ist aber unvollst\u00e4ndig, wenn nur die neuen Eingriffsbefugnisse der Polizei betrachtet werden. Die Freiheiten der B\u00fcrger wurden eben nicht nur eingeschr\u00e4nkt, sondern durch neue technische M\u00f6glichkeiten auch erweitert. Mobiltelefone, E-Mail, Internet &#150; neue Technologien er\u00f6ffnen den B\u00fcrgern zahlreiche zus\u00e4tzliche Kommunikationswege und -orte. Die Polizei musste sich hier mit neuen Rechtsgrundlagen erst einmal Zugang verschaffen, um das Niveau ihrer Ermittlungsm\u00f6glichkeiten zu halten.<\/p>\n<p>Auch die soziale Kontrolle hat gegen\u00fcber den 50er-Jahren massiv abgenommen &#150; im Wohnumfeld, durch Reisem\u00f6glichkeiten und erst recht in den neuen virtuellen R\u00e4umen des Internets. Kein Wunder, dass viele Menschen bisher nicht das Gef\u00fchl teilen, ihre pers\u00f6nliche Freiheit werde immer mehr beschr\u00e4nkt. \u00dcber diesen Befund sollten wir uns freuen.<\/p>\n<p>Dass wir st\u00e4ndig von neuen Polizeibefugnissen h\u00f6ren, hat aber auch rechtliche Gr\u00fcnde. 1983 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Volksz\u00e4hlungsurteil bestimmt, dass jede Informationserhebung durch die Polizei ein Eingriff in Grundrechte ist, und deshalb eine gesetzliche Grundlage ben\u00f6tigt. Neue Polizeitechniken wie die Online-Durchsuchung von Computern oder der IMSI-Catcher zur Erkennung von Mobiltelefonen k\u00f6nnen in Deutschland also nicht per Anweisung des Innenministers, sondern nur per Gesetz eingef\u00fchrt werden. Die rechtspolitische Debatte um das F\u00fcr und Wider neuer Polizeimethoden ist zwar sinnvoll, weil sie demokratische Transparenz schafft. Allerdings wird so bei vielen erst der Eindruck erweckt, dass die Polizei st\u00e4ndig neue Befugnisse erh\u00e4lt und immer m\u00e4chtiger wird.<\/p>\n<p>Verst\u00e4rkt wird dies dadurch, dass dieselbe \u00f6ffentliche Diskussion oft mehrfach gef\u00fchrt werden muss. Um etwa die Online-Durchsuchung f\u00fcr alle Sicherheitsbeh\u00f6rden einzuf\u00fchren, m\u00fcssten knapp 40 Gesetze ge\u00e4ndert werden, weil wir dank F\u00f6deralismus allein 16 Landespolizeigesetze haben und auch 16 Landesgesetze f\u00fcr den Verfassungsschutz.<\/p>\n<p>Und nicht jede neue Befugnis wird von der Polizei nach ihrer Einf\u00fchrung auch intensiv benutzt. W\u00e4hrend Telefone bei der Polizei im Verdachtsfall fast schon routinem\u00e4\u00dfig abgeh\u00f6rt werden, werden Wohnungen nur in wenigen F\u00e4llen pro Jahr verwanzt.<\/p>\n<p>Historisch waren sogar die umk\u00e4mpftesten Ma\u00dfnahmen diejenigen, die am wenigsten Auswirkungen hatten. Die Notstandsgesetze, gegen die Ende der sechziger Jahre die au\u00dferparlamentarische Opposition auf die Stra\u00dfe ging, ebneten nicht etwa &#150; wie bef\u00fcrchtet &#150; den Weg in die Diktatur, sondern sind schon seit Jahrzehnten praktisch irrelevant. Und auch die Volksz\u00e4hlung, die in den 80er-Jahren erbittert boykottiert wurde, weil man eine &#132;Katalogisierung der Pers\u00f6nlichkeit&#147; bef\u00fcrchtete, erwies sich am Ende als wenig gef\u00e4hrlich. Die erhobenen Daten wurden wohl tats\u00e4chlich nur zu statistischen Zwecken verwendet.<\/p>\n<h5><span id=\"vi-der-dramatische-diskurs-von-schaeuble-sollte-verweigert-werden\">VI. Der dramatische Diskurs von Sch&auml;uble sollte verweigert werden<\/span><\/h5>\n<p>Mantrahaft wiederholt der Innenminister, dass die Grenzen zwischen \u00e4u\u00dferer und innerer Sicherheit verschwimmen, dass deshalb zum Beispiel auch die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden m\u00fcsse, dass die Bek\u00e4mpfung von Terroristen in bestimmten F\u00e4llen mit Landesverteidigung gleichzusetzen sei. &#132;Lesen Sie einmal das Buch &#8218;Selbstbehauptung des Rechtsstaats&#8216; von Otto Depenheuer&#147;, empfahl Sch\u00e4uble. Depenheuer aber ist ein Autor, der das Grundgesetz f\u00fcr ein Sicherheitsrisiko h\u00e4lt und im &#132;langen Krieg&#147; gegen islamistische Terroristen laut nach dem Ausnahmezustand ruft.<\/p>\n<p>Sch\u00e4uble dramatisiert die terroristische Gefahr und r\u00fcckt sie in die N\u00e4he eines \u00dcberlebenskampfes der Gesellschaft. Damit will er wohl Akzeptanz f\u00fcr neue Gesetze schaffen und m\u00f6glicherweise auch die Diskurshoheit gegen die Opposition gewinnen, die die vermeintlichen Gefahren nicht so drastisch sieht. Oft ist seine Rhetorik sogar gef\u00e4hrlicher als die Gesetze, die damit durchgesetzt werden sollen.<\/p>\n<p>Es gibt also gute Gr\u00fcnde, eine Kampagne unter dem Titel &#132;Freiheit statt Angst&#147; zu f\u00fchren. Doch man sollte den Angstkampagnen der Gegenseite nicht auf den Leim gehen. Die oft \u00fcberzogene Kritik an neuen Sicherheitsgesetzen wertet diese erst auf und verleiht ihnen die symbolisch starke Wirkung, die sie vermutlich erzielen sollen. Wer Sicherheitsgesetze dramatisiert, bedient damit indirekt den dramatischen Diskurs, den Sch\u00e4uble und Co. begonnen haben.<\/p>\n<h5><span id=\"vii-bewegungen-koennen-auch-anders-mobilisieren\">VII. Bewegungen k&ouml;nnen auch anders mobili&shy;sieren<\/span><\/h5>\n<p>Gerne verteidigen sich Aktivisten der B\u00fcrgerrechtsbewegung mit dem Argument, nur die mediengerechte &#132;Zuspitzung&#147; ihrer Argumente verschaffe ihnen die erw\u00fcnschte \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit. Nat\u00fcrlich m\u00fcssen soziale Bewegungen aufr\u00fctteln und polarisieren, nur so k\u00f6nnen sie Menschen mobilisieren, auf die Stra\u00dfe zu gehen, Unterschriften zu sammeln, Aktionen zu machen. Ihre Sprache ist nicht die von Sachverst\u00e4ndigen-Anh\u00f6rungen. Die Dramatisierung von Problemen und die Erzeugung von Angst, ist zwar sicher eine M\u00f6glichkeit der Mobilisierung und der \u00d6ffentlichkeitsarbeit, aber beileibe nicht die einzige.<\/p>\n<p>Angst kann zwar dazu f\u00fchren, dass Menschen Gefahren aus dem Weg gehen oder sogar versuchen, deren Ursachen abzustellen. Insofern kann Angst durchaus heilsame Wirkungen haben.<\/p>\n<p>Angst kann aber auch l\u00e4hmen, zu Selbstbeschr\u00e4nkung und Selbstzensur f\u00fchren. Dies gilt nicht zuletzt f\u00fcr die Angst vor dem &#132;\u00dcberwachungsstaat&#147;. Wer an zu viel \u00dcberwachung glaubt, wird tendenziell auch sein Engagement gegen neue Sicherheitsgesetze f\u00fcr gef\u00e4hrlicher halten als es tats\u00e4chlich ist. Manche m\u00f6gen daraus vielleicht einen besonderen Kick ziehen, die meisten d\u00fcrfte dies jedoch eher belasten und einschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wird auch bei vielen Menschen, die nicht zu gesellschaftlichem Engagement neigen, ein latentes Unwohlsein erzeugt. Sie k\u00f6nnen die Gefahren nicht wirklich einsch\u00e4tzen, weder die Terror-Gefahren noch die eines drohenden Polizeistaates. Ihnen w\u00e4re mit einer erregungsarmen sachlichen Debatte am besten gedient, selbst wenn sich die meisten am Ende daf\u00fcr gar nicht interessieren &#150; was aber auch ihr gutes Recht ist.<\/p>\n<p>Gegen \u00dcberwachungspolitiken sind freche, h\u00f6hnische, sp\u00f6ttische Aktionen (die es auch gibt) jedenfalls sinnvoller als solche, die die Angstpotenziale noch verst\u00e4rken. Passend sind Demonstrationen, die zeigen, dass man sich nicht einsch\u00fcchtern l\u00e4sst und sich auch sonst niemand einsch\u00fcchtern lassen soll. Ansonsten haben Bewegungen das ganze popkulturelle Repertoire zur Verf\u00fcgung, sie k\u00f6nnen cool sein, modisch sein, die bessere Musik haben, die schickeren Logos. Soziale Bewegungen k\u00f6nnen durchaus auch ohne<br \/>Angstmache erfolgreich sein.<\/p>\n<h5><span id=\"viii-der-kampf-um-verfassungsrechte-kommt-ohne-dramatisierungen-aus\">VIII. Der Kampf um Verfas&shy;sungs&shy;rechte kommt ohne Drama&shy;ti&shy;sie&shy;rungen aus<\/span><\/h5>\n<p>Die Vorratsdatenspeicherung wirft Fragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung auf. Wann darf der Staat die l\u00e4ngerfristige Speicherung von Daten anordnen, nur f\u00fcr den Fall, dass er sie sp\u00e4ter mal zur Strafverfolgung ben\u00f6tigen k\u00f6nnte? Eine Kl\u00e4rung ist angesichts \u00e4hnlicher Pl\u00e4ne (zu Fluggastdaten) und bereits bestehender Vorratsspeicherungen (z.B. bei Handy-Prepaid-Karten) \u00e4u\u00dferst sinnvoll. Insofern ist es sehr zu begr\u00fc\u00dfen, dass auf Initiative des AK Vorrat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wurde (wobei die Konstellation etwas schwierig ist, weil die Vorratsdatenspeicherung auf eine EU-Vorgabe zur\u00fcckgeht).<\/p>\n<p>Der Kampf um Verfassungspositionen zwingt aber auch nicht zu Dramatisierungen. Vermutlich d\u00fcrften sie den Erfolg einer Verfassungsbeschwerde sogar behindern, weil die Richter auf populistische Zuspitzungen eher allergisch reagieren.<\/p>\n<p>Auch die Korrektur von punktuellen Fehlentscheidungen der Sicherheitsbeh\u00f6rden durch die Gerichte bedarf im Prinzip keiner emotionalisierten Kampagnen. Der BGH hat zum Beispiel fr\u00fchzeitig den Versuch vereitelt, Online-Durchsuchungen ohne Gesetzes\u00e4nderung einzuf\u00fchren &#150; bevor jemand \u00fcberhaupt davon erfahren hat.<\/p>\n<h5><span id=\"ix-sicherheitsbehoerden-ohne-heimliche-ermittlungsbefugnisse-sind-kaum-denkbar\">IX. Sicher&shy;heits&shy;be&shy;h&ouml;rden ohne heimliche Ermitt&shy;lungs&shy;be&shy;fug&shy;nisse sind kaum denkbar<\/span><\/h5>\n<p>Eine Gesellschaft, in der die Polizei ausschlie\u00dflich offen auftritt, in der es keinen Geheimdienst gibt, ist auf den ersten Blick eine sch\u00f6ne Vorstellung. Alles w\u00e4re transparent, keiner m\u00fcsste sich sorgen, \u00fcberwacht zu werden. Diese Forderung scheint auch durch eine Formulierung des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Volksz\u00e4hlungsurteil von 1983 best\u00e4tigt zu werden: Mit dem Grundgesetz w\u00e4re &#132;eine Rechtsordnung nicht vereinbar, in der B\u00fcrger nicht mehr wissen k\u00f6nnen, wer was wann bei welcher Gelegenheit \u00fcber sie wei\u00df. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen.&#147;<\/p>\n<p>Wurde damals also ein Verbot heimlicher Ermittlungsma\u00dfnahmen angelegt? Eher nicht. Das Bundesverfassungsgericht lie\u00df der vollmundigen Einleitung jedenfalls keine entsprechenden Konsequenzen folgen. Neu war damals vielmehr die Erfindung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Jede Datenspeicherung durch die Beh\u00f6rden braucht seither eine gesetzliche Grundlage. Umgekehrt hei\u00dft dies aber auch, dass Eingriffe in das neue Datenschutz-Grundrecht zul\u00e4ssig sind, soweit sie auf einem sachlich begr\u00fcndeten Gesetz beruhen. Mit dieser Konstruktion kann ein m\u00f6glicher Einsch\u00fcchterungseffekt durch heimliche Ermittlungsbefugnisse nat\u00fcrlich nicht verhindert werden. F\u00fcr B\u00fcrger, die nicht wissen, ob sie pers\u00f6nlich \u00fcberwacht werden, bringt die Gewissheit wenig, dass die \u00dcberwachung ggf. stets auf gesetzlicher Grundlage erfolgt.<\/p>\n<p>Inzwischen hat das BVerfG in vielen Entscheidungen klargestellt, dass das Interesse an einer &#132;wirksamen Strafverfolgung&#147; auch heimliche Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung deckt. Faktisch fordert auch keine politische Kraft (nicht einmal die B\u00fcrgerrechtsbewegung) den v\u00f6lligen Verzicht auf heimliche Ermittlungen, sondern nur deren Begrenzung. Zu gro\u00df ist das gesellschaftliche Interesse an der Aufkl\u00e4rung von Straftaten und der Festnahme von T\u00e4tern.<\/p>\n<p>Auch historisch gab es wohl nie eine Polizei ohne heimliche Ermittlungen. Was heute die Telefon\u00fcberwachung ist, war fr\u00fcher der Spitzel, der die B\u00fcrger ebenfalls &#132;abh\u00f6rte&#147; und seinen Auftraggebern von privaten Gespr\u00e4chen und umlaufenden Ger\u00fcchten berichtete. Auch die Briefkontrolle ist eine alte heimliche Ermittlungsmethode. Insofern besteht kein Grund zur Sehnsucht nach einer &#132;guten alten Polizeiarbeit&#147;.<\/p>\n<p>In Zeiten des islamistischen Terrors sind (pr\u00e4ventive) heimliche Ermittlungsbefugnisse sogar unverzichtbar. So zielt diese Form des Terrors vor allem auf weiche Ziele wie U-Bahnen, Z\u00fcge, B\u00fcrogeb\u00e4ude, Gastronomie oder Feste &#150; anders etwa als der RAF-Terror, der sich vor allem gegen hohe Staats- und Wirtschaftsfunktion\u00e4re richtete. Weiche Ziele aber sind so gut wie nicht zu sch\u00fctzen, w\u00e4hrend die Zahl der potenziellen Opfer um ein vielfaches h\u00f6her ist. Gegen Selbstmord-Attent\u00e4ter, die sich keine Gedanken um ihre eigene Gesundheit oder Fluchtm\u00f6glichkeit machen, sind klassische Schutzkonzepte auch weitgehend machtlos. Hier ist es also besonders wichtig, die Verbrechen schon im Ansatz zu vermeiden, indem potenzielle T\u00e4ter \u00fcberwacht werden.<\/p>\n<p>Kritiker der \u00dcberwachung haben zwar ausgerechnet, dass relativ wenige Menschen bei Terroranschl\u00e4gen sterben, etwa so viele wie durch Bienenstiche oder bei Unf\u00e4llen in der Badewanne. Sie haben deshalb vorgeschlagen, auf die Terrorabwehr zu verzichten und das gesparte Geld daf\u00fcr auszugeben, die Opfer zu entsch\u00e4digen. Diese \u00dcberlegung ist nicht nur extrem zynisch, f\u00fcr derartige Vorschl\u00e4ge wird es nie Akzeptanz geben. Ein Staat kann die Vorbereitung von Anschl\u00e4gen mit derartig gro\u00dfen Opferzahlen nicht einfach tatenlos hinnehmen und sich auf die nachfolgende Strafverfolgung beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich ist die Zahl der Terrortoten ja auch deshalb relativ niedrig, weil die Polizei das einschl\u00e4gige Umfeld relativ gut unter Kontrolle hat. Sieben von neun Anschl\u00e4gen, die in Deutschland vorbereitet wurden, konnten fr\u00fchzeitig entdeckt und verhindert werden. Nur die Attent\u00e4ter des 11. 9. 2001 und die Kofferbomber von NRW blieben vor der Tat unentdeckt. Diese Art der pr\u00e4ventiven Ermittlungen kann man im Prinzip kaum ablehnen, wenn sie einigerma\u00dfen zielgenau praktiziert werden.<\/p>\n<h5><span id=\"x-die-liberalitaet-einer-gesellschaft-haengt-nicht-von-den-ermittlungsbefugnissen-der-polizei-ab\">X. Die Liberalit&auml;t einer Gesell&shy;schaft h&auml;ngt nicht von den Ermitt&shy;lungs&shy;be&shy;fug&shy;nissen der Polizei ab<\/span><\/h5>\n<p>Viele Kritiker der neuen Polizeibefugnisse tun so, als ob sich die neuen Polizeibefugnisse gleicherma\u00dfen gegen die ganze Bev\u00f6lkerung wenden. Sie sprechen vom Generalverdacht gegen &#132;alle B\u00fcrger&#147; und postulieren Warnungen wie &#132;k\u00fcnftig sind alle verd\u00e4chtig&#147;. Sie versuchen offensichtlich eine Mainstream-Kampagne zu f\u00fchren. Realistischerweise werden aber manche &#150; insbesondere Angeh\u00f6rige von ausgegrenzten Minderheiten &#150; mehr betroffen sein als andere. Doch auch wenn man dies in Rechnung stellt, besteht doch die Gefahr, dass Symptom und Ursache verwechselt werden. Nicht die Ermittlungsmethoden sind gegen Minderheiten gerichtet, sondern die Strafgesetze und Sicherheitspolitiken, die dabei exekutiert werden. Ziel muss deshalb eine Gesellschaft sein, die politische, sexuelle und religi\u00f6se Minderheiten generell nicht diskriminiert und ausgrenzt.<\/p>\n<p>Polizeiliche Instrumente sind zun\u00e4chst einmal neutrale Werkzeuge. Sie k\u00f6nnen gegen Minderheiten, aber auch in deren Interesse genutzt werden. Sie k\u00f6nnen Mittel der Unterdr\u00fcckung, aber auch des Schutzes sein. Nur ein Beispiel: In einem antisemitischen Staat wird eine Videokamera, die auf eine Synagoge gerichtet ist, von den Betroffenen als Bedrohung empfunden. Dagegen kann dieselbe Kamera in einem Staat, der seine j\u00fcdischen B\u00fcrger vor Anschl\u00e4gen sch\u00fctzen will, durchaus erw\u00fcnscht sein.<\/p>\n<p>Auch bei der Strafverfolgung kommt es politisch weniger darauf an, mit welchen Instrumenten die Ermittlungen gef\u00fchrt werden. Entscheidend ist vielmehr, was verboten ist und was erlaubt. Ein Staat, der politische Meinungs\u00e4u\u00dferungen kriminalisiert, ist repressiv, auch wenn er dies nur mit Spitzeln und Hausdurchsuchungen verfolgt. Ein Staat, der religi\u00f6se Minderheiten und Sekten vom Geheimdienst bespitzeln l\u00e4sst, ist repressiv, egal, ob dabei Telefone abgeh\u00f6rt werden. Ein Staat, der Homosexualit\u00e4t und Prostitution kriminalisiert, ist repressiv, auch wenn er keine Vorratsdatenspeicherung kennt. Eine Diktatur wird sich sicher \u00fcber die technischen Vorrichtungen moderner Ermittlungsmethoden freuen. Sie sind aber weder die Voraussetzung f\u00fcr das Entstehen einer Diktatur, noch machen sie diese wahrscheinlicher. Eine Diktatur ohne High-Tech ist nicht weniger f\u00fcrchterlich &#150; wie global viel zu viele Beispiele zeigen.<\/p>\n<p>Deutschland ist im weltweiten Vergleich einer der liberaleren Staaten. Aber auch bei uns gibt es Meinungsdelikte und Versammlungsverbote, auch bei uns werden nichtgewaltorientierte politische Minderheiten vom Verfassungsschutz \u00fcberwacht und damit ausgegrenzt. Und soweit es um Rechtsextremisten geht, wird dieses Instrumentarium leider auch von weiten Teilen der Linken mitgetragen und damit in seiner Legitimation gest\u00e4rkt.<\/p>\n<p>Zentrale Aufgabe der B\u00fcrgerrechtsbewegung sollte es dagegen sein, f\u00fcr eine Gesellschaft einzutreten, in der ein gewaltfreier politischer Diskurs ohne Sanktionen m\u00f6glich ist und in der Lebensweisen, die niemand schaden, vom Staat stets akzeptiert werden. Nur so kann wirksam verhindert werden, dass ein Klima der Angst entsteht, weil Menschen nicht wissen, was noch erlaubt ist und wo sie schon als Sympathisanten oder geistige Wegbereiter f\u00fcr die Verbrechen anderer haftbar gemacht werden. Au\u00dferdem ist sicherzustellen, dass das Instrumentarium zur Terrorbek\u00e4mpfung auf schwere Verbrechen beschr\u00e4nkt bleibt und nicht politische Kleinkriminalit\u00e4t jeder Art erfasst. Auch ein derartiger Verzicht auf eine unn\u00f6tige Stigmatisierung durch das Terror-Etikett tr\u00e4gt zur gesellschaftlichen Entspannung bei.<\/p>\n<h5><span id=\"xi-es-muss-auch-neue-tabus-fuer-die-sicherheitsbehoerden-geben\">XI. Es muss auch neue Tabus f&uuml;r die Sicher&shy;heits&shy;be&shy;h&ouml;rden geben<\/span><\/h5>\n<p>Zur Menschenw\u00fcrde geh\u00f6rt, dass es Bereiche gibt, in denen der Staat den Menschen verl\u00e4sslich in Ruhe l\u00e4sst. Derzeit gibt es keine derartigen Sph\u00e4ren mehr. Und das ist von der Politik durchaus gewollt. &#132;Wollen wir es uns wirklich leisten, \u00fcberwachungsfreie R\u00e4ume zu schaffen?&#147;, fragte Innen-Staatssekret\u00e4r August Hanning, f\u00fcr den die Antwort nur &#132;Nein&#147; lauten kann. Doch genau dar\u00fcber sollte die Gesellschaft nachdenken und daf\u00fcr m\u00fcssen B\u00fcrgerrechtler pl\u00e4dieren.<\/p>\n<p>Derzeit vertrauen Politik und Gerichte auf das Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip. Es besagt, dass Zweck und Mittel nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis stehen k\u00f6nnen. Bei der Verhinderung und Aufkl\u00e4rung von Morden sind intensivere Eingriffe m\u00f6glich, als wenn es um Ladendiebst\u00e4hle geht. Nichts gegen das Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip.<\/p>\n<p>Es z\u00e4hmt die Staatsgewalt, wo auch immer sie auf die B\u00fcrger zugreift. Es sch\u00fctzt uns davor, dass der Staat Verkehrss\u00fcnder mit dem Maschinengewehr verfolgt. Es sorgt auch daf\u00fcr, dass der Gesetzgeber f\u00fcr heikle Ermittlungsma\u00dfnahmen Verdachtsschwellen definieren und sie auf schwere Kriminalit\u00e4t beschr\u00e4nken muss. Das alles ist in der Praxis wichtig, weil sich daran entscheidet, ob die Polizei das Instrument f\u00fcnf oder 50 000 Mal pro Jahr einsetzen kann. Die B\u00fcrger interessieren sich f\u00fcr die Feinheiten des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzips aber nur wenig. Bei juristischen Laien bleibt das Gef\u00fchl, der Staat kann irgendwie immer und \u00fcberall heimlich mit dabei sein.<\/p>\n<p>Auch der vom Bundesverfassungsgericht 2004 erfundene &#132;Kernbereich privater Lebensgestaltung&#147; bietet keinen verl\u00e4sslichen Schutz. Mit gro\u00dfer Rhetorik wird zwar eben das behauptet, aber es handelt sich um eine Mogelpackung. &#132;Gespr\u00e4che \u00fcber begangene Straftaten geh\u00f6ren nicht zum absolut gesch\u00fctzten Kernbereich privater Lebensgestaltung&#147;, erkl\u00e4rte das Bundesverfassungsgericht. Wenn es etwa Anhaltspunkte daf\u00fcr gibt, dass beim Sex \u00fcber schwerste Kriminalit\u00e4t gesprochen werden k\u00f6nnte, dann darf sogar eine Wanze unters Bett geklemmt werden. Nun ist schon fraglich, warum der Kernbereich des Privaten dort enden muss, wo der Kernbereich der Strafverfolgung beginnt. Faktisch wird so der Pers\u00f6nlichkeitsschutz von Verd\u00e4chtigen geringer bewertet als der von Unverd\u00e4chtigen. Aber auch absolut rechtstreues Verhalten kann niemand sicher davor bewahren, dass sein Privatleben ausspioniert wird. Es k\u00f6nnte ja ein Missverst\u00e4ndnis vorliegen, eine Verwechslung oder eine falsche Denunziation. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht auf Druck der Polizei sogar noch eine Ausnahme geschaffen f\u00fcr F\u00e4lle, in denen privates Handeln, etwa ein Gebet, nach Einsch\u00e4tzung der Polizei nur vorget\u00e4uscht wird; dann darf auch hier eingegriffen werden. Deshalb ist auch der in der politischen Debatte so hei\u00df umk\u00e4mpfte Kernbereich des Privaten eher ein Beruhigungs-Bonbon f\u00fcr die B\u00fcrger als ein ernsthafter Schutzschild f\u00fcr deren Privatheit.<\/p>\n<p>Es gilt daher Bereiche zu definieren, die wirklich tabu sind, ohne jede Ausnahme, repressiv und pr\u00e4ventiv, f\u00fcr Bundes- und Landespolizei und auch f\u00fcr Geheimdienste aller Art. Da solche Bereiche eng mit der Menschenw\u00fcrde zusammenh\u00e4ngen, ist dies verfassungspolitisch gut zu rechtfertigen. Schlie\u00dflich ist auch die Menschenw\u00fcrde unabw\u00e4gbar.<\/p>\n<p>In Frage kommen hier vor allem das gesprochene Wort in der Wohnung und das handschriftliche Tagebuch. Beides betrifft althergebrachte und zutiefst pers\u00f6nliche Orte der Reflexion, die zugleich f\u00fcr die Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung von verschwindend geringer Bedeutung sind. Der Gro\u00dfe Lauschangriff hat trotz gewaltiger Versprechungen bei seiner Einf\u00fchrung in der Praxis kaum Relevanz entwickelt. Etwa 30 Mal pro Jahr installierte die Polizei damals Wanzen in Wohnungen. Nach dem einschr\u00e4nkenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2004 waren es im Folgejahr sogar nur noch sechs Lauschangriffe. Hierauf kann die Polizei ebenso gut verzichten, wie auf die heute in F\u00e4llen schwerer Kriminalit\u00e4t m\u00f6gliche Auswertung von Tageb\u00fcchern.<\/p>\n<p>Andere Tabus f\u00fcr die Ermittlungsbeh\u00f6rden behindern die Strafverfolgung ungleich st\u00e4rker: das Schweigerecht des Beschuldigten, die Zeugnisverweigerungsrechte oder die Verj\u00e4hrung. Abw\u00e4gungsfeste Beschr\u00e4nkungen der Strafrechtspflege sind also kein Fremdk\u00f6rper im Rechtsstaat, sondern durchaus typisch.<\/p>\n<p>Eine Grundgesetz\u00e4nderung, die Wohnungsgespr\u00e4che und Tagebucheintragungen zum Tabu erkl\u00e4rt, w\u00e4re ein politisches Signal. Der Staat w\u00fcrde zeigen, dass er das Bed\u00fcrfnis derjenigen Ernst nimmt, die vom Staat nicht nur einen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen, sondern einen absoluten Schutz ihrer Privat- und Intimsph\u00e4re verlangen. Zugleich w\u00fcrde damit Akzeptanz geschaffen f\u00fcr den kriminalpolitisch viel wesentlicheren Zugriff der Ermittler auf all die Spuren, die wir in der Kommunikation mit der Au\u00dfenwelt hinterlassen, also beim Telefonieren, im Internet oder beim Einkaufen. Dass dort auch weiterhin das Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zu gelten hat, versteht sich von selbst.<\/p>\n<p>Der Verzicht auf die BKA-Reform w\u00fcrde kein derart verl\u00e4ssliches Tabu schaffen, weil dann eben weiter die Landeskriminal\u00e4mter und der Verfassungsschutz f\u00fcr die Terrorpr\u00e4vention zust\u00e4ndig w\u00e4ren. Der Verzicht auf die Online-Durchsuchung w\u00fcrde auch kein verl\u00e4ssliches Tabu schaffen, weil Computer auch weiterhin \u00fcberraschend beschlagnahmt werden k\u00f6nnen (s.u.). Der Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung w\u00fcrde ebenfalls kein verl\u00e4ssliches Tabu schaffen, weil die heimliche Speicherung und Auswertung der Verbindungsdaten dann immer noch ab Verdachtsbeginn m\u00f6glich w\u00e4re.<\/p>\n<h5><span id=\"xii-auch-alte-ermittlungsmethoden-sind-auf-den-pruefstand-zu-stellen\">XII: Auch alte Ermitt&shy;lungs&shy;me&shy;thoden sind auf den Pr&uuml;fstand zu stellen<\/span><\/h5>\n<p>Die kriminalpolitische Debatte konzentriert sich auf die Einf\u00fchrung neuer Polizeibefugnisse. Dabei ist jeweils eine Abstimmung im Parlament erforderlich, anschlie\u00dfend kann das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden. Hier sind die Arenen f\u00fcr kriminalpolitische Konflikte stets bereitet. Alte Polizeibefugnisse sind dagegen schon immer da, man hat sich an sie gew\u00f6hnt, sie werden nicht hinterfragt und gelten oft sogar als Gegenbild zu den kritisierten neuen Befugnissen.<\/p>\n<p>Das sollte sich \u00e4ndern. So \u00fcbertrieben die Kritik an mancher Neuerung ausf\u00e4llt, so unverst\u00e4ndlich ist die blinde Akzeptanz des klassischen Instrumentariums. Es ist dringend erforderlich, dass auch die alten Befugnisse an modernen Ma\u00dfst\u00e4ben gemessen werden.<\/p>\n<p>Computer sind zum Beispiel nicht erst seit Einf\u00fchrung der heimlichen Online-Durchsuchung bedroht, sondern schon lange durch die M\u00f6glichkeit der offenen Beschlagnahmung. Zehntausendfach nehmen Ermittler bei Hausdurchsuchungen Laptops mit oder kopieren Festplatten. Auch hier hat die Polizei vollen Zugriff auf das &#132;ausgelagerte Ged\u00e4chtnis&#147; von Menschen. Auch hier k\u00f6nnen die Ermittler anhand einer un\u00fcbersehbaren Vielzahl von Dateien die Pers\u00f6nlichkeit eines Menschen rekonstruieren. Auch hier m\u00fcsste deshalb das neue Computer-Grundrecht des Bundesverfassungsgerichts mit seinen besonders hohen H\u00fcrden gelten. Den Computernutzer beeintr\u00e4chtigt eben nicht nur die Vorstellung, dass die Polizei heimlich mitlesen k\u00f6nnte, sondern auch dass Ermittler bald unangemeldet den Computer abholen k\u00f6nnten. Eine Hausdurchsuchung erfolgt zwar offen, aber \u00fcberraschend. Der Selbstschutz wird hier genauso ausgehebelt wie beim verdeckten Zugriff via Internet. Es ist halbherzig und unlogisch, wenn Karlsruhe das neue Computer-Grundrecht nur gegen die heimliche \u00dcberwachung von Festplatten einr\u00e4umt.<\/p>\n<p>Das Beispiel zeigt au\u00dferdem, dass die kriminalpolitische Debatte der letzten Jahre viel zu sehr auf heimliche Ermittlungsma\u00dfnahmen fixiert war. So k\u00f6nnen etwa Hausdurchsuchungen eher eine traumatisierende und stigmatisierende Wirkung haben als verdeckte Telefonkontrollen. Stellen wir uns vor, das Instrument der Hausdurchsuchung w\u00e4re gemeinsam mit der Vorratsdatenspeicherung und der BKA-Reform neu eingef\u00fchrt worden, dann spr\u00e4che viel daf\u00fcr, dass sich die B\u00fcrgerrechtsbewegung auf den Kampf gegen die Hausdurchsuchung konzentriert h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Auch dieses Gedankenexperiment zeigt, dass jede klassische Polizeibefugnis (von der Hausdurchsuchung \u00fcber den Waffenbesitz und Observierung von Verd\u00e4chtigen bis zur Nutzung von Fahndungsphotos) auch ihre bedenklichen Seiten hat, \u00fcber die man dringend im Lichte moderner Anspr\u00fcche diskutieren m\u00fcsste. Eine solche Diskussion k\u00f6nnte vermutlich mehr Nutzen bringen, als bei jeder neuen Befugnis vor dem angeblich drohenden \u00dcberwachungsstaat zu warnen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[24],"tags":[671,667],"autoren":[600],"publikationen":[1220],"class_list":["post-11014","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-innere-sicherheit","tag-innere-sicherheit","tag-vorgaenge-artikel","autoren-christian-rath","publikationen-184-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Der \u00dcberwachungssstaat - eine b\u00fcrgerrechtliche Projektion - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/184-vorgaenge\/publikation\/der-ueberwachungssstaat-eine-buergerrechtliche-projektion\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Der \u00dcberwachungssstaat - eine b\u00fcrgerrechtliche Projektion - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 184 (Heft 4\/2008), S. 79-92 Die B\u00fcrgerrechtsbewegung hat in den letzten zwei Jahren massiv an Einfluss gewonnen. 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