{"id":11015,"date":"2008-12-31T16:00:00","date_gmt":"2008-12-31T15:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/zentralisiert-und-vernetzt\/"},"modified":"2021-08-30T15:40:27","modified_gmt":"2021-08-30T13:40:27","slug":"zentralisiert-und-vernetzt","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/184-vorgaenge\/publikation\/zentralisiert-und-vernetzt\/","title":{"rendered":"Zentralisiert und vernetzt"},"content":{"rendered":"<p>Die neue deutsche Sicherheitsarchitektur<\/p>\n<p>aus: 184 ( Heft 4\/2008), S.93-102<\/p>\n<h5><span id=\"die-neue-deutsche-sicherheitsarchitektur\">Die neue deutsche Sicher&shy;heits&shy;a&shy;r&shy;chi&shy;tektur<\/span><\/h5>\n<p>Im Mittelpunkt der Debatte um den Entwurf eines neuen BKA-Gesetzes standen in den vergangenen Monaten vor allem neu einzuf&uuml;hrende Ermittlungsmethoden, insbesondere die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikations&uuml;berwachung[1]. Vor allem Details dieser Instrumente[2] waren es, die als Argument f&uuml;r die Ablehnung des BKAG im Bundesrat herangezogen wurden und &uuml;ber den Vermittlungsausschuss teilweise modifiziert wurden. In Verbindung mit anderen sicherheitspolitischen Entwicklungen weisen diese Einzelinstrumente und -aspekte jedoch auf eine grunds&auml;tzliche Neuordnung der bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur hin, mit der ein grundlegender Wandel des Staates einhergeht, dessen Umfang und dessen rechtliche, institutionelle und politische Folgen bislang nicht ausreichend thematisiert wurden. Aus diesem Grund konzentriert sich der nachfolgende Beitrag auf diese staatliche Sph&auml;re im institutionell-kriminalit&auml;tsbezogenen Handlungsfeld und rekonstruiert die sich abzeichnende neue deutsche Sicherheitsarchitektur und diskutiert sich daraus ergebende Konsequenzen.<\/p>\n<p>Debatten um die innere Sicherheit sind, dies sei einleitend betont, kein neues, sondern vielmehr ein regelm&auml;&szlig;ig wiederkehrendes Ph&auml;nomen in Deutschland. Die teilweise schon umgesetzten, teilweise in Planung befindlichen horizontalen und vertikalen Macht- und Kompetenzver&auml;nderungen im institutionellen Bereich werden dabei erst seit Kurzem in einer breiteren &Ouml;ffentlichkeit wahrgenommen. Seit 2001 haben sich schlie&szlig;lich vor allem durch das Bedrohungsszenario des neuen, internationalen Terrorismus[3] neue &#8222;Selbsterm&auml;chtigungschancen&#8221; (Beck 2003: 281) ergeben, die von den staatlichen Sicherheitsakteuren intensiv genutzt werden. Schon aus dem Wesen der abzuwehrenden Gefahr heraus ist die gegenw&auml;rtige Phase der sicherheitspolitischen Reorganisation da-bei vom Primat der pr&auml;ventiven Gefahrenabwehr bestimmt (u.a. Urban 2006), was mehrheitlich die Zustimmung der W&auml;hler[4] findet. Noch weitgehend erfolglos war der Versuch des damaligen Bundesinnenministers Schily, im Jahr 2004 eine neue, zentralisierte deutsche Sicherheitsarchitektur umzusetzen, u.a. mit pr&auml;ventiven Handlungs- und Weisungsbefugnissen f&uuml;r das BKA im Bereich der Terrorismusbek&auml;mpfung und einer Zentralisierung der Landes&auml;mter f&uuml;r Verfassungsschutz als &#8222;Filialen&#8221; des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz (Schily nach Die Welt 2004). Schily scheiterte damals am Widerstand der L&auml;nder, die eine &#8222;Zerschlagung der f&ouml;deralen Polizeistruktur&#8221; (BaW&uuml;-LTDrs. 13\/3310) befiirchteten. Seit 2005 allerdings betreibt die gro&szlig;e Koalition und insbesondere Bundesinnenminister Sch&auml;uble den Umbau der deutschen Sicherheitsarchitektur grundlegender und vor allem erfolgreicher als die Vorg&auml;nger. Vier S&auml;ulen dieses Neuordnung lassen sich ausmachen: Eine verst&auml;rkte Kooperation der Sicherheitsbeh&ouml;rden, eine Neudefinition institutioneller Zust&auml;ndigkeiten, eine horizontale und vertikale Verschiebung im innerstaatlichen Machtgef&uuml;ge und eine Internationalisierung der Innenpolitik, verbunden mit einer Verlagerung von Entscheidungen in andere politische Arenen.<\/p>\n<p>Im Ergebnis wurde mit dem GTAZ und der ATD eine grundlegend neue Qualit&auml;t der beh&ouml;rdlichen Zusammenarbeit erreicht. Man k&ouml;nnte sogar von einer faktischen partiellen Werschmelzung sprechen. Dar&uuml;ber hinaus ist eine steigende Zahl institutionalisierter hybrider Organisationen, die Polizeien und Geheimdienste zusammenf&uuml;hren, zu konstatieren (W&ouml;rlein 2008). Die Einrichtung beh&ouml;rdlicher Kooperationszentren (bspw. NLFZ Sicherheit im Luftraum) und umfassende Vorhaben zur besseren Datenvernetzung (bspw. Debatte um ein zentrales Melderegister oder die Datenbanken-Interoperabilit&auml;t (RISP, BT-Drs. 16\/9887)) lassen erkennen, dass die Vernetzung von Beh&ouml;rden und Einrichtungen erst begonnen hat.<\/p>\n<h5><span id=\"verstaerkte-kooperation-und-vernetzung\">Verst&auml;rkte Kooperation und Vernetzung<\/span><\/h5>\n<p>Als Reaktion auf die zunehmend als Problem[5] wahrgenommene Akteursvielfalt im Feld der inneren Sicherheit werden gemeinsam genutzte Datenbanken auf- und ausgebaut und eine st&auml;rkere, institutionalisierte Vernetzung der Informations- und Datenbest&auml;nde angestrebt, um den Informationsaustausch zwischen Polizeibeh&ouml;rden und Nachrichtendiensten einerseits und zwischen Bund, L&auml;ndern und internationalen Partnern andererseits zu verbessern. Der nationalen wie internationalen Vernetzung und dem gemeinsamen Zugriff auf sicherheitsrelevante Daten kommt in der allt&auml;glichen Praxis der Sicherheitsbeh&ouml;rden eine zunehmende Bedeutung zu. So l&auml;sst sich durch den Einsatz moderner IuK Technologien und auch organisatorisch eine neue Qualit&auml;t in der Zusammenarbeit ausmachen.<\/p>\n<p>Eine wesentliche Neuerung im nationalen Kontext stellt das im Jahr 2004 eingerichtete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) dar, das vorrangig BKA und BfV verkn&uuml;pfen soll[6]. Ziel ist der &#8222;Informationsaustausch in Echtzeit&#8221;, um die &#8222;schnelle und zielgerichtete Analysen aktueller Gef&auml;hrdungshinweise&#8221; sowie &#8222;die Abstimmung operativer Ma&szlig;nahmen&#8221; (BMI o.J.) der beiden formal weiterhin getrennten Einrichtungen zu gew&auml;hrleisten. Der mit dem GTAZ organisatorisch-beh&ouml;rdlich erstmals umgesetzte Trend einer r&auml;umlich-organisatorischen Zusammenlegung ist dabei nicht unproblematisch: Neben der schleichenden Aufl&ouml;sung des Trennungsgebotes (Gusy\/Pohlmann 2007) kam es nach Einsch&auml;tzung des Bundesbeauftragen f&uuml;r Datenschutz zu &#8222;rechts-widrigen Daten&uuml;bermittlungen&#8221; (BT-Drs. 16\/10007: 3) zwischen den Bundesbeh&ouml;rden und evtl. sogar an Drittstaaten. Die Bundesregierung sieht jedoch im GTAZ einen &#8222;Qualit&auml;tssprung bei der Bek&auml;mpfung des islamistischen Terrorismus&#8221; (BT-Drs. 16\/100007: 6). Ein zweiter wichtiger Baustein ist zudem die Vernetzung digitaler Datenbest&auml;nde mittels der im BKA befindlichen Antiterrordatei (ATD). Es handelt sich dabei nach Einsch&auml;tzung des Bundesinnenministeriums um eine Zusammenf&uuml;hrung vorhandener und k&uuml;nftiger Datenbest&auml;nde. Auf diese haben zahlreiche Bundes- und Landesbeh&ouml;rden umfassende Zugriffsrechte, zudem kann weiteren Polizeivollzugsbeh&ouml;rden der L&auml;nder die Datennutzung erlaubt werden (1 Abs. 2 ATDG), so dass &#8222;Informationen sekundenschnell per Knopfdruck &uuml;bertragen werden&#8221; k&ouml;nnen (BMI 2007).<\/p>\n<h5><span id=\"neudefinition-von-aufgaben-das-beispiel-bundespolizei\">Neude&shy;fi&shy;ni&shy;tion von Aufgaben: Das Beispiel Bundes&shy;po&shy;lizei<\/span><\/h5>\n<p>An der hier nur kursorisch zu betrachtenden, weitgehend abgeschlossenen Reorganisation des Bundesgrenzschutzes hin zur Bundespolizei sind in diesem Kontext zwei Aspekte bemerkenswert. Zum einen zeigt dieser Fall, wie der BGS nach einer Phase der Verpolizeilichung in den 1970er-Jahren durch die &Ouml;ffnung der nationalstaatlichen Grenzen in den 1990er-Jahren mit einem pl&ouml;tzlichen Aufgabenverlust konfrontiert war (Lisken\/Lange 2000) und wie ihm daraufhin durch eine institutionelle Neudefinition eine erfolgreiche Bestandssicherung und damit einhergehend die Transformation von einer Grenzschutz-Sonderpolizei zu einer allgemeinen Polizei des Bundes gelang. Da-durch hat die Bundespolizei mittlerweile ihre T&auml;tigkeit zunehmend ins Inland verlagert und sich neue T&auml;tigkeitsfelder erschlossen, so dass sie bereits als Nebenpolizei zu den Landespolizeien bzw. &#8222;Polizei des Bundes&#8221; (&sect; 1 BPo1G) zu werten ist, die heute u.a. im Kampf gegen den Terrorismus, die OK und die illegale Migration eingesetzt wird. Der zweite Aspekt ist insofern bedeutend, als er &uuml;ber die BPoI hinaus wirkt: Die Entkopplung des Zusammenhangs von Grenz&uuml;bertritt und polizeilichen Kontrollen. Diese Entkopplung von Anlass und Handlung bzw, von Verdacht und Ermittlungsma&szlig;nahme ist mittlerweile in weiteren Rechtsbereichen zum Standard geworden und erm&ouml;glicht damit die Abkehr von der bisherigen Tradition des bundesrepublikanisch-liberalen Rechtsstaates hin zum sicherheitspolitischen Pr&auml;ventionsstaat.<\/p>\n<h5><span id=\"zentralisierung-der-polizei-das-neue-bundeskriminalamt\">Zentra&shy;li&shy;sie&shy;rung der Polizei: Das neue Bundes&shy;kri&shy;mi&shy;nalamt<\/span><\/h5>\n<p>In Zusammenhang mit der Aufgabenerweiterung der BPoI ist die einleitend bereits erw&auml;hnte grundlegende Reform des BKA hin zur pr&auml;ventiv t&auml;tigen Bundeskriminalpolizei[7] zu betrachten. Drei Dimensionen sind zu unterscheiden: eine vertikale Machtverlagerung (Zentralisierung), die Einf&uuml;hrung neuer Ermittlungsinstrumente und eine horizontale Kompetenzverschiebung.<\/p>\n<p>Die entscheidende vertikale Verschiebung im f&ouml;deralen Machtgef&uuml;ge wurde bereits ohne gr&ouml;&szlig;ere &ouml;ffentliche Aufmerksamkeit im Jahr 2006 im Gesamtpaket &#8222;F&ouml;deralismusreform I&#8221; verfassungsrechtlich umgesetzt (BGBI. I 2006 Nr. 41; 31.08.2006: 2034). Dem Bund wurde die ausschlie&szlig;liche Gesetzgebung &uuml;ber &#8222;die Abwehr von Gefahren des internationalen Tefforismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in F&auml;llen, in denen eine l&auml;nder&uuml;bergreifende Gefahr vorliegt, die Zust&auml;ndigkeit einer Landespolizeibeh&ouml;rde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbeh&ouml;rde um eine &Uuml;bernahme ersucht&#8220; (Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG) &uuml;bertragen. Das Argument: Im Bereich des internationalen Terrorismus kommen &#8222;zahlreiche Hinweise zum internationalen Terrorismus aus dem Ausland, ohne dass in allen F&auml;llen bereits eine &ouml;rtliche Zust&auml;ndigkeit einer deutschen Polizeibeh&ouml;rde erkennbar sein muss, gleichwohl aber weitere Sachaufkl&auml;rung veranlasst sein kann&#8221; (BT-Drs. 16\/813: 12). Mit dieser Grundgesetz&auml;nderung, der im Bundesrat bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein alle Bundesl&auml;nder zustimmten, wurde jedoch auf Verfassungsebene mit der bisherigen institutionellen Ordnung gebrochen: Lag zuvor die Polizeihoheit grunds&auml;tzlich bei den 16 Bundesl&auml;ndern, so hat nun der Bund in den ebenso speziellen wie zugleich vage formulierten Fallgruppen des internationalen Terrorismus eine eigene, pr&auml;ventive Handlungskompetenz.<\/p>\n<p>Die Verfassungs&auml;nderung zieht jedoch eine einfachgesetzliche Umsetzung nach sich, die mit der BKAG-Novelle (BT-Drs. 16\/9588; 16\/10121) erfolgen soll. Das neu gefasste BKAG ist dabei aus Sicht der Bundesregierung ein &#8222;wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands&#8221; (Sch&auml;uble nach Wittrock 2008), wobei das Gesetz nicht darauf abzielt, &#8222;dem BKA neue Befugnisse zu verschaffen, sondern [&#8230;] eine neue Aufgabe zu &uuml;bertragen, die bisher ausschlie&szlig;lich die Polizeien der L&auml;nder haben&#8221; (Sch&auml;uble 2008). Die neuen Kompetenzen orientieren sich &#8222;weitgehend an den bestehenden Regelungsvorbildern aus dem Bundespolizeigesetz und den Polizeigesetzen der L&auml;nder&#8221; und sind als Umsetzung der in der F&ouml;deralismusreform beschlossenen Neustrukturierung zu sehen (BMI 2008). Tats&auml;chlich enth&auml;lt das BKAG-E jedoch &uuml;ber die verfassungsrechtlich verankerte und f&uuml;r das BKA grunds&auml;tzliche neue Kompetenz der Gefahrenabwehr, also der Zul&auml;ssigkeit pr&auml;ventiven Handelns8, hinaus vor allem zwei grundlegend neue Ermittlungsinstntmente: Die Online-&Uuml;berwachung (&sect;20k BKAG-E) und die Quellen-TK&Uuml; (&sect; 201 Abs. 2 BKAG-E).<\/p>\n<p>Gerade diese neuen Befugnisse sind ebenso politisch umstritten wie rechtlich problematisch (BVerfG, 1 BvR 370\/07, 27.2.2008 und BVerfG 2008). Daher stehen in der Kontroverse (dazu u.a. Biermann 2007; 2008) vor allem eben diese neuen verdeckten Ermittlungsbefugnisse, die zu einer Vergeheimdienstlichung des BKA ohne die Einf&uuml;hrung der bei den Geheimdiensten &uuml;blichen parlamentarischen Kontrolle fuhren, im Zentrum. Die ebenfalls mit dem Gesetzentwurf verbundene horizontale Machtverschiebung wird dagegen weitaus seltener thematisiert. Dabei sieht das BKAG beispielsweise eine weitgehende Verschiebung der Zust&auml;ndigkeit zur Terrorismusbek&auml;mpfung weg von der Generalbundesanwaltschaft hin zum BKA (Geiger 2008) und damit zum BMI vor, so dass von einer Entmachtung der Staatsanwaltschaft gesprochen werden kann. Thematisiert wurde dagegen die Frage der Bewertung erhobener Informationen sowie des Richtervorbehalts bei Ermittlungsma&szlig;nahmen, in beiden F&auml;llen bleibt das Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses abzuwarten.<\/p>\n<p>Unabh&auml;ngig von den noch offenen &Auml;nderungen am Gesetzentwurf durch die Arbeit des Vermittlungsausschusses und die absehbare verfassungsgerichtliche Kontrolle ist schon jetzt klar: Der Paradigmenwechsel und die fundamentale &Auml;nderung des bundesdeutschen Institutionengei&uuml;ges ist im Kern bereits umgesetzt, gerade die Zentralisierung, also die vertikale Machtverschiebung, ist verfassungsrechtlich verankert. Durch die f&uuml;r den Bund neue Aufgabe der polizeilichen Gefahrenabwehr ver&auml;ndert sich die Funktion und die Arbeitsweise des BKA ganz entscheidend. Hatte das Amt bislang vor allem &#8222;als zentrale Kriminalpolizei in Deutschland die Verbrechensbek&auml;mpfung auf nationaler und internationaler Ebene zu koordinieren&#8221; (BKA 2008), so wird es nun erg&auml;nzend pr&auml;ventiv ermittelnd arbeiten, als eigenst&auml;ndige Bundeskriminalpolizei zur Ab-wehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus. Das BKA gewinnt damit an Macht, Einfluss und Bedeutung, wobei die geplanten 130 neuen Stellen zur Erf&uuml;llung der neuen Aufgaben (BT-Drs. 16\/9588) vermutlich nur den Anfang des BKA-Ausbaus<br \/>darstellen.<\/p>\n<p>Diese strukturelle &Auml;nderung ist damit in ihrer Bedeutung nicht zu untersch&auml;tzen, die medial-&ouml;ff~ntlich intensiv diskutierte, politische und verfassungsrechtliche Problematik einzelner Ermittlungsbefugnisse tritt dagegen letztlich in den Hintergrund. Es ist bemerkenswert, dass es der Gro&szlig;en Koalition und Bundesinnenminister Sch&auml;uble hier gelungen ist, einen politisch gewollten Paradigmenwechsel mit der F&ouml;deralismusreform verfassungsrechtlich (und bald auch einfachgesetzlich mittels BKAG) umzusetzen. Es wurde dadurch erreicht, das BKA zur zentralen Bundespolizeibeh&ouml;rde umzugestalten (vgl. Frank 2008). In dieser Zentralisierung polizeilicher Aufgaben, in dieser Errichtung einer pr&auml;ventiv t&auml;tigen kriminalpolizeilichen Einrichtung des Bundes verdeutlicht sich gegenw&auml;rtig der entscheidende Umbruch im innerstaatlichen sicherheitspolitischen InstitutionengeRige der Bundesrepublik &#8211; es handelt sich tats&auml;chlich um das &#8222;innenpolitisch weitreichendste und wichtigste Projekt der ganzen Wahlperiode&#8221; (Edathy 2008).<\/p>\n<h5><span id=\"deutsche-innensicherheitspolitik-in-europa\">Deutsche Innen&shy;si&shy;cher&shy;heits&shy;po&shy;litik in Europa<\/span><\/h5>\n<p>Gerade f&uuml;r die innere Sicherheit spielt die Europ&auml;isierung bzw. Internationalisierung[9] eine zunehmende Rolle, wobei Deutschland in diesem Politikfeld ein aktiver, interessengeleiteter Akteur ist[10]. Theoretisch l&auml;sst sich hieran das Theorem des Venue Shoppings (Guiraudon 2000) verdeutlichen. Politische Entscheidungen werden aus strategischen Gr&uuml;nden von den handelnden Akteuren in f&uuml;r diese g&uuml;nstige Politikarenen verlagert, etwa um kritische Debatten oder Vetospieler auf nationaler Ebene zu umgehen. Erm&ouml;glicht wird dies insbesondere dadurch, dass es sich beim Politikfeld PJZS um eine vor allem von den Sicherheitsexekutiven gepr&auml;gte intergouvernementale Zusammenarbeit handelt. Dabei ist in Deutschland der Bereich Strafsachen\/Innere Sicherheit in einem mittleren Ma&szlig;e europ&auml;isiert (B&ouml;rzel 2005; Bukow 2005; Sturm\/Pehle 2005). Soweit dies nicht im Rahmen der EU erfolgen konnte, wurden au&szlig;erhalb des EU-Rechtsrahmens zwischenstaatliche Kooperationen begonnen (erstmals mit TREVI). Diese Kooperationen dienen mittlerweile sogar dazu, EU-rechtliche Regelungen vorzubereiten und Kooperationen dann im EU-Rahmen durchzusetzen (bspw. Pr&uuml;mer Vertrag, Hummer 2007; Kietz\/Maurer 2007).<\/p>\n<p>Im Ergebnis hat Deutschland das Handlungsfeld seiner inneren Sicherheitspolitik auf den europ&auml;ischen Raum ausgedehnt und betreibt zunehmend deutsche &#8222;Innenpolitik in Europa&#8221; (BMI 2004: 4). Gut zu erkennen ist dies anhand der deutschen Rolle bei der<br \/>Einrichtung europ&auml;ischer Sicherheitsinstitutionen und Agenturen, etwa bei der Einfiihrung von Europol und Eurojust. Mit Europol und Eurojust sind zwei wichtige Institutionen der Zusammenarbeit etabliert worden, die die bereits seit L&auml;ngerem bestehende Kooperation auf den unteren Ebenen nun in eine feste Form bringen. Deutschland war hierbei h&auml;ufig nicht nur die treibende Kraft, sondern ist zugleich intensiver Nutzer gemeinsamer Einrichtungen. Auch neuere Sicherheitskooperationen, wie die Europ&auml;ische Agentur f&uuml;r die operative Zusammenarbeit an den Au&szlig;engrenzen (FRONTEX, 2005), gehen auf eine Initiative der Bundesregierung zur&uuml;ck, die sogar den FRONTEXEinheiten in den jeweiligen L&auml;ndern polizeiliche Befugnisse einr&auml;umen m&ouml;chte (vgl. FAZ 2007a). Dem liegt die &Uuml;berlegung zu Grunde, dass der Wegfall der Binnengrenzen eine enge Kooperation der Polizeien erzwinge (Sch&auml;uble nach FAZ 2007b).<\/p>\n<p>Insgesamt ist seit den 1990er-Jahren eine zunehmende internationale Kooperation von Polizeibeh&ouml;rden und Nachrichtendiensten zu erkennen (Klink 2002: 365-367). Da-mit ist die deutsche Innen- und Sicherheitspolitik, was die Themensetzung und die Ausgestaltung angeht, vorrangig als eine von nationalstaatlichen Interessen gepr&auml;gte, aber auf den europ&auml;ischen Raum ausgedehnte und auf internationale Kooperationen angelegte Angelegenheit im Rahmen einer intensivierten Regierungs- und Exekutivzusammenarbeit zu verstehen. Im Ergebnis werden nicht zuletzt durch die aktive Rolle Deutschlands die internationale Vernetzung, die &Uuml;bertragung von Kompetenzen und die Einrichtung europ&auml;ischer Institutionen bzw. Agenturen k&uuml;nftig voranschreiten. Eine intensivierte Zusammenarbeit auf Exekutivebene und ein erweiterter Informationsaus-tausch als &#8222;Kernelement europ&auml;ischer Sicherheit&#8221; (Zukunftsgruppe 2008) wird dabei angestrebt.<\/p>\n<p>Seit 2001 scheint ein &uuml;bereurop&auml;ischer Konsens zu bestehen, den Kampf gegen den Terrorismus zum Ausbau der Staatengemeinschaft hin zu einem Sicherheits- und &Uuml;berwachungsverbund zu nutzen und zugleich gemeinsam die OK zu bek&auml;mpfen (Hein 2004: 155). Die Verlagerung der Entscheidungsebene bleibt dabei nicht ohne Folgen f&uuml;r den politischen Diskurs: Die Debatte um die Grundausrichtung der Innen- und Sicherheitspolitik, um das Verh&auml;ltnis von proaktiven und repressiven Ma&szlig;nahmen verlagert sich in zwischen- und suprastaatliche Arbeitsgruppen (Albrecht 2004). Defizite in der demokratischen Legitimation und Kontrolle sind nicht nur in Deutschland die Folge. Zugleich sind &Auml;nderungen absehbar, der Vertrag von Lissabon sieht u.a. eine neue Qualit&auml;t der Zusammenarbeit und eine Vergemeinschaftung weiterer Rechtsbereiche der PJZS vor (Baddenhausen et al. 2008). Und auch der EuGH hat die Kontrolldefizite in der (au&szlig;er-)europ&auml;ischen Sicherheitskooperation erkannt und etwa im Terrorlisten-Urteil auf den ebenso notwendigen wie defizit&auml;ren (Grund-)Rechtsschutz hingewiesen (Arndt et al. 2008).<\/p>\n<h5><span id=\"zentralisiert-und-vernetzt-eine-chance-fuer-mehr-transparenz\">Zentra&shy;li&shy;siert und vernetzt &ndash; eine Chance f&uuml;r mehr Trans&shy;pa&shy;renz?<\/span><\/h5>\n<p>Die aufgezeigten Entwicklungen verdeutlichen, dass sich die bundesdeutschen Sicherheitsbeh&ouml;rden in einem umfassenden Transformationsprozess befinden, der weit &uuml;ber eine schlichte Anpassung an neue Erfordernisse hinausgeht. Es zeigen sich schon heute klare Konturen einer neuen deutschen Sicherheitsarchitektur. Diese ist gekennzeichnet durch eine zunehmende operative und technische Verflechtung der Sicherheitsbeh&ouml;rden. Das Ziel: Eine verst&auml;rkte institutionelle, multidimensionale Vernetzung, also der Auf-bau eines Daten- und Kooperationsverbundes von Bund, L&auml;ndern und internationalen Partnern sowie von Polizeien und Nachrichtendiensten.<\/p>\n<p>Dies wird erg&auml;nzt um eine Ausweitung der beh&ouml;rdlichen Befugnisse und eine institutionelle Neuordnung bzw. Neudefinition von Organisationsaufgaben. Damit geht eine Vergeheimdienstlichung der Polizei ebenso einher wie eine Zentralisierung von Sicherheitsaufgaben zu Lasten der L&auml;nder, insbesondere im polizeilichen Bereich. Der Bund weitet seine Kompetenzen, Personalressourcen und Einflusschancen effektiv aus und wird st&auml;rker noch als zuvor zur pr&auml;genden Kraft im Bereich der inneren Sicherheit (Lange 2006: 95). Weitere nationale institutionelle Reformen als &#8222;Anpassung der nationalen Sicherheitsarchitektur an die ver&auml;nderte Gefahrensituation in Deutschland&#8221; (Junge 2008) sind gegenw&auml;rtig bereits in Planung, etwa eine Revision des Bev&ouml;lkerungsschutzgesetzes (bisher Zivilschutzgesetz, FTD 2008) oder die Neuordnung des Verfassungsschutzes (BT-Drs. 16\/8475, 16\/9724). Dazu tritt auf der Grundlage intergouvernementaler Zusammenarbeit eine sich ausweitende Europ&auml;isierung bislang nationaler Kompetenzen, wobei Deutschland hierbei erfolgreich eigene sicherheitspolitische Interessen durchsetzt.<\/p>\n<p>Mit diesen Entwicklungen eng verbunden sind die Fragen nach der institutionellen Kontrolle und der Anbindung der Sicherheitsbeh&ouml;rden an die parlamentarische Demokratie. Zu diskutieren w&auml;re vor allem die Sicherstellung der Legitimation des sicherheitspolitischen Pr&auml;ventionsstaates und der neuen deutschen Sicherheitsarchitektur: Schlie&szlig;lich, dies zeigt die zunehmende nationale wie auch globale Vernetzung der Sicherheitsbeh&ouml;rden, bedarf die aufkeimende Weltsicherheitsgesellschaft der rechtsstaatlichen Kontrolle, will sie sich nicht selbst delegitimieren. Dieser Bereich notwendiger institutioneller Reformen wurde allerdings bislang nicht ausreichend diskutiert, darauf bezogene Reformvorhaben sind in Deutschland nicht erkennbar. Erkennbar sind bislang nur die zunehmenden Legitimationsdefizite.<\/p>\n<p>Die zunehmende nationale und europ&auml;ische Kooperation und der Aufbau gemeinsamer Datenbest&auml;nde f&uuml;hren zudem zu Kontroll- und Transparenzdefiziten. Notwendig w&auml;re deshalb, den B&uuml;rgern gerade bei zentral gespeicherten Datenbest&auml;nden eine leichtere Einblicksm&ouml;glichkeit &uuml;ber das gesammelte Wissen einzur&auml;umen, um so das wach-sende Misstrauen gegen den Pr&auml;ventionsstaat zu bek&auml;mpfen. An diesen Erfordernissen einer verbesserten rechtsstaatlichen und parlamentarischen Kontrolle gilt es anzukn&uuml;pfen. Eine zunehmende Zentralisierung von Datenbest&auml;nden und Beh&ouml;rden bietet hier durchaus Chancen. Diese werden jedoch noch nicht dazu genutzt, den in vielen Punkten sicherlich ebenso gerechtfertigen wie notwendigen Umbau der deutschen Sicherheitsarchitektur auf eine neue Legitimationsbasis zu stellen. Vielmehr ist, dies zeigt das eingangs erw&auml;hnte BKAG exemplarisch, oft das Gegenteil, also ein Abbau von richterlicher und parlamentarischer Kontrolle und eine unkontrollierte St&auml;rkung der Sicherheitsexekutiven, festzustellen. Die (verfassungs-) rechtliche Kontrolle findet dabei meist nur (noch) bei der Einrichtung einzelner Beh&ouml;rden oder Ermittlungsinstrumente statt, von einer ebenso wichtigen fortlaufenden Kontrolle kann jedoch trotz Befristung und Evaluationsnotwendigkeit einzelner Ma&szlig;nahmen keine Rede sein.<\/p>\n<p>[1] Schon seit geraumer Zeit steht dabei die in der BKAG-Debatte wieder aufgeworfene Frage nach dem gl&auml;sernen B&uuml;rger im Raum, problematisiert wird hierbei die sich ausweitende datensammlerische T&auml;tigkeit des Staates wie auch, privater Unternehmen, Letztere sammeln einerseits f&uuml;r unternehmenseigene Belange Daten (bzw. handeln mit diesen), andererseits, und dies ist besonders problematisch, erfolgt die private Datensammlung in staatlichem Auftrag (insbesondere bei der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten).<br \/>[2] Weitaus seltener wurden weitere Einzelaspekte wie die Einschr&auml;nkung des Richtervorbehalts, die unpr&auml;zise Abgrenzung von Bundes- und Landeskompetenzen oder die Entmachtung der Bundesstaatsanwaltschaft thematisiert.<br \/>[3]Der Begriff &#8222;internationaler Terrorismus&#8221; ist kaum pr&auml;zise zu bestimmen (Ambos 2006: 416-419), zudem liegt die Deutungshoheit nicht nur beim nationalen Gesetzgeber (vgl. BT-Drs. 16\/813), Die-se definitorische Offenheit f&uuml;hrt u.a. dazu, dass Ma&szlig;nahmen und Gesetze zur Terrorismusbek&auml;mpfung von Gesetzen zur Strafverfolgung, zur einfachen Verbrechensbek&auml;mpfung und vor allem zur OK-Bek&auml;mpfung oftmals kaum voneinander abzugrenzen sind.<br \/>[4] So findet beispielsweise die quasi-geheimdienstliche Online-Durchsuchung mehrheitlich Zustimmung bei den wahlberechtigten Deutschen, bemerkenswerter Weise selbst bei den Anh&auml;ngern der FDP (65%) und Linken (50%). &Uuml;berwiegend ablehnend zeigen sich nur die Anh&auml;nger der Gr&uuml;nen (ZDF-Politbarometer vom 21.11.2008).<br \/>[5] Laut Medienberichten war bspw. die Festnahme der drei Terrorverd&auml;chtigen &#8222;Sauerland-Bomber&#8221; im Sommer 2007 nach Ansicht der Polizei sogar reines Gl&uuml;ck, da Ermittlungspannen, &uuml;berlastete Ermittler und Technikprobleme die Arbeit gef&auml;hrdeten (Die Welt 2007).<br \/>[6] Insgesamt sind acht Bundes- und 32 Landesbeh&ouml;rden in die Arbeit des GTAZ eingebunden, zudem wird mit weiteren internationalen Partnern kooperiert (BT-Drs. 16\/10007).<br \/>[7] Den Grundstein f&uuml;r die pr&auml;ventive Arbeit des BKA legte bereits die BKAG-Novelle vom 29.06. 1973 (Amir-Haeri 2008).<br \/>[8] Problematisch ist dabei u.a, die dem Gesetzestext zu entnehmende Unklarheit, dass das BKA die Aufgaben der Gefahrenabwehr &uuml;bernehmen &#8222;kann&#8221; (&sect;4a BKAG-E).<br \/>[9] Hier sind auf UN-Ebene und durch weitere internationale Kooperationen (bspw. EU-USA) vielf&auml;ltige Abkommen und Vereinbarungen, insbesondere im gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus, von Bedeutung (vgl. Ambos 2006; Kleine 2004).<br \/>[10] Hier ist insbesondere der im Juni 2008 vorgelegte Bericht der &#8222;Informellen Hochrangigen Beraten-den Gruppe zur Zukunft der Europ&auml;ischen Innenpolitik&#8221; zu nennen, an dem u.a. Bundesinnenminister Sch&auml;uble mitgearbeitet hat. In dem Bericht wird eine Vielzahl von Forderungen und Ma&szlig;nahmen aufgezeigt, etwa die St&auml;rkung von Europol, die Weiterentwicklung bi- und multilateraler Zoll-und Polizeizentren, die Ausweitung von Befugnissen nationaler Polizeien in den anderen Mitgliedsl&auml;ndern oder die Entwicklung einer europ&auml;ischen Strategie zum Informationsmanagement bei Informationsaustausch- und IT-Fragen.<\/p>\n<p><b>Literatur<\/b><\/p>\n<p>Albrecht, Hans-J&ouml;rg, 2004: Der erweiterte Sicherheitsbegriff und seine Folgen, in: <a href=\"http:\/\/www.rav.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.rav.de<\/a>; 10.08.2004.<br \/>Ambos, Kai, 2006: Terrorismusbek&auml;mpfung seit dem 11. September 2001, in: Becker, Micha-<br \/>el\/Zimmerling, Ruth (Hrsg.), Politik und Recht (PVS-Sonderheft 36\/2006). Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften, 416-448.<br \/>Amir-Haeri, Ellahe, 2008: Das BKA &#8211; von der zentralen Sammelstelle zur Bundesgeheimpolizei. 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Institutionalisierte Kooperationen von Polizei und Diensten, in: B&uuml;rgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 50-61.g<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1904],"publikationen":[1220],"class_list":["post-11015","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-sebastian-bukow","publikationen-184-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Zentralisiert und vernetzt - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/184-vorgaenge\/publikation\/zentralisiert-und-vernetzt\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Zentralisiert und vernetzt - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die neue deutsche Sicherheitsarchitektur aus: 184 ( Heft 4\/2008), S.93-102 Die neue deutsche Sicher&shy;heits&shy;a&shy;r&shy;chi&shy;tektur Im Mittelpunkt der Debatte um den Entwurf eines neuen BKA-Gesetzes standen in den vergangenen Monaten vor allem neu einzuf&uuml;hrende Ermittlungsmethoden, insbesondere die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikations&uuml;berwachung[1]. 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