{"id":11039,"date":"2008-06-01T21:00:00","date_gmt":"2008-06-01T19:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-hybridisierung-oeffentlicher-gueter\/"},"modified":"2021-08-28T23:34:21","modified_gmt":"2021-08-28T21:34:21","slug":"die-hybridisierung-oeffentlicher-gueter","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/182-vorgaenge\/publikation\/die-hybridisierung-oeffentlicher-gueter\/","title":{"rendered":"Die Hybridisierung \u00f6ffentlicher G\u00fcter"},"content":{"rendered":"<p>\u00dcber Varianten, die Nutzung \u00f6ffentlicher G\u00fcter zu optimieren<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr.182, Heft 2\/2008, S. 26-33<\/p>\n<p>Der Staat produziert &#8211; so lautet die finanzwissenschaftliche Definition &#8211; \u00f6ffentliche G\u00fcter, von deren Konsum niemand ausgeschlossen werden darf. Die Definition erweist sich in Zeiten schwindenden Wachstums und schmelzender Budgets als luxuri\u00f6s. Entweder wird die Menge der \u00f6ffentlichen G\u00fcter eingeschr\u00e4nkt werden, oder ihre Qualit\u00e4t sinkt, oder, die wahrscheinlichste L\u00f6sung, sie werden rationiert, d.h. nicht mehr f\u00fcr jeden zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p>Erst dann werden \u00f6ffentliche G\u00fcter auch f\u00fcr private Produzenten interessant: wenn man Geb\u00fchren nehmen darf, die Preisen eher \u00e4hneln als subventionierten Abgaben. Allf\u00e4llige Subventionierung kann durch Geb\u00fchrennachl\u00e4sse unabh\u00e4ngig von der Produktion der \u00f6ffentlichen G\u00fcter geschehen.<\/p>\n<p>Allerdings \u00e4ndert sich dann das Verh\u00e4ltnis von Staat und B\u00fcrgern: was vordem dem Staat als &#8222;Gratisproduktion&#8220; \u00f6ffentlicher G\u00fcter auferlegt war, wird heute wieder an die Gesellschaft zur\u00fcckgegeben: &#8222;produziert eure Kollektivg\u00fcter selber&#8220;. Allerdings ist dieser Trend von den \u00f6ffentlichen (und meritorisch-\u00f6ffentlichen) G\u00fctern zu den Kollektiv- und Clubg\u00fctern noch nicht massiv. Die Staatserwartungen bleiben noch unver\u00e4ndert hoch.<\/p>\n<p>&#8222;\u00d6ffentlich&#8220; sind alle G\u00fcter, die entweder dem Staat eindeutig zuzuordnen sind oder die nicht-privat sind. &#8222;Nicht-privat&#8220; hei\u00dft hier: unklare Eigentums- und Nutzungsrechte. \u00d6ffentliche G\u00fcter haben Nutzungsrechte, die \u00fcber die an privaten G\u00fctern und klaren Eigentumsrechten hinausgehen. Rechtlich betrachtet sind \u00f6ffentliche G\u00fcter hybride Eigentumsrechte mit differenten, \u00fcber die Eigentumsrechte hinausgehenden Nutzungsrechten.<\/p>\n<p>In Demokratien gibt es nat\u00fcrlich Versuche, die Nutzung an \u00f6ffentlichen G\u00fctern zu erh\u00f6hen, bei Minderung des eigenen Beitrages zu ihrer Finanzierung. Strategien der Maximierung der Nutzung \u00f6ffentlicher G\u00fcter werden in speziellen Theorien des <i>rentseeking<\/i> analysiert. Der \u00f6konomische Raum des \u00d6ffentlichen &#8211; der Raum der Produktion und Nutzung \u00f6ffentlicher G\u00fcter &#8211; ist potentiell ausbeutungsbedroht (Trittbrettfahrerverhalten). Doch l\u00e4sst sich zeigen, dass die Form der &#8222;Ausbeutung&#8220; \u00f6ffentlicher G\u00fcter kein randst\u00e4ndiges Problem ist.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"oeffentliche-und-meritorische-gueter-ein-paar-definitionen\">&Ouml;ffentliche und merito&shy;ri&shy;sche G&uuml;ter: ein paar Defini&shy;ti&shy;onen <\/span><\/h2>\n<p>&#8222;\u00d6ffentliche G\u00fcter&#8220; werden in der \u00d6konomie gegen die &#8222;privaten G\u00fcter&#8220; abgegrenzt. Rein private Verf\u00fcgungsrechte zeigen den Umstand an, dass alle anderen Personen von dem jeweiligen Verf\u00fcgungsrecht ausgeschlossen sind. Im Gegensatz dazu sind die \u00f6ffentlichen G\u00fcter durch ein Nicht-Ausschluss-Prinzip charakterisiert. \u00d6ffentliche G\u00fcter werden gemeinhin vom Staat angeboten (was nicht ausschlie\u00dft, dass er sie auf dem Markt produzieren l\u00e4sst).<\/p>\n<p>Historisch sind die \u00f6ffentlichen G\u00fcter identisch mit allen staatlichen G\u00fctern und Leistungen, d.h. mit den \u00c4quivalenten f\u00fcr die (zwangsweisen) Steuerzahlungen der B\u00fcrger. Die Theorie der \u00f6ffentlichen G\u00fcter dient zur Erkl\u00e4rung und Legitimation staatlicher Leistungserstellung. Der Grund f\u00fcr die Produktion \u00f6ffentlicher G\u00fcter wird im Marktversagen gesehen.<\/p>\n<p>Kriterien f\u00fcr \u00f6ffentliche G\u00fcter sind der Nichtausschluss vom Konsum <i>(non-excludability)<\/i> und Nichtrivalit\u00e4t im Konsum <i>(non-rivaleness); <\/i>eine Matrix zeigt eine erste Einordnung im Gesamtg\u00fcterspektrum:<\/p>\n<h5><span id=\"tabelle\">Tabelle<\/span><\/h5>\n<p>Doch nicht jedes Marktversagen l\u00e4sst den Staat \u00f6ffentliche G\u00fcter produzieren. Es muss ein \u00f6ffentlicher Bedarf vorliegen. Was aber \u00f6ffentlicher Bedarf (oder genauer: \u00f6ffentliche Nachfrage) ist, l\u00e4sst sich nur durch ein politisches Bestimmungsverfahren ermitteln, denn die Kosten der Produktion \u00f6ffentlicher G\u00fcter sind durch die Steuern gegen zufinanzieren. Dabei wird unterstellt, dass die Steuerzahler nur den Bedarf an \u00f6ffentlichen G\u00fctern billigen, der ihnen (allen zusammen) individuelle Vorteile gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Doch mit dieser engen Definition ist der Bedarf an \u00f6ffentlichen G\u00fctern allein durch eine \u00c4quivalenz von Steuerzahlungsbereitschaft und \u00f6ffentlichen Leistungen festgelegt.<\/p>\n<p>In einer erweiterten Definition der \u00f6ffentlichen G\u00fcter wird eine soziale Komponente eingef\u00fchrt, die die \u00f6ffentlichen G\u00fcter nicht nur als Leistungs\u00e4quivalente f\u00fcr die effektiven Steuerzahler ansieht, sondern die die Verf\u00fcgungsrechte am \u00f6ffentlichen Gut auch auf Nichtsteuerzahler (z.B. &#8222;sozial Schwache&#8220;) ausweitet, d.h. Umverteilungen einschlie\u00dft. Die Unterschiede zwischen der \u00e4quivalenttheoretischen und der redistributiven Funktion der \u00f6ffentlichen G\u00fcter beruhen auf unterschiedlichen wohlfahrtstheoretischen Kriterien, d.h. auf verschiedenen ethischen oder normativen Standards. Deren Geltung wird durch politische Entscheidungen bestimmt, durch nichts anderes, vor allem nicht durch technische Eigenschaften \u00f6ffentlicher G\u00fcter. Der Nicht-Ausschluss vom Konsum bei \u00f6ffentlichen G\u00fcter definiert im Grunde eine Rechtsposition: niemand darf, gleich, ob er will, vom \u00f6ffentlichen G\u00fcter-Konsum ausgeschlossen werden, was nichts anderes hei\u00dft, als dass diejenigen &#8211; im Fall der reinen \u00f6ffentlichen G\u00fcter: alle &#8211; <i>das Recht haben<\/i>, das Gut zu konsumieren. Allerdings gibt es eine &#8222;technische&#8220; Eingrenzung, die durch das \u00f6konomische Knappheitspostulat (das 2. \u00f6ffentliche G\u00fcter-Kriterium) der Nicht-Rivalit\u00e4t im Konsum besonders bezeichnet wird.<\/p>\n<p><i>D<\/i><i>ie (rechtliche) M\u00f6glichkeit<\/i>, ein \u00f6ffentliches Gut zu konsumieren, wird n\u00e4mlich erst dann gew\u00e4hrleistet, wenn die <i>(\u00f6konomische) Angebotsdimension <\/i>so ausgelegt ist, dass keiner der Konsumenten den anderen am Konsum desselben \u00f6ffentlichen Gutes behindert. Erst durch diese zus\u00e4tzliche (\u00f6konomische) Bedingung ist gew\u00e4hrleistet, dass die Rechtskomponente der Theorie \u00f6ffentlicher G\u00fcter auch \u00f6konomisch realisiert werden kann. Der normative Charakter der Theorie \u00f6ffentlicher G\u00fcter erweist sich gerade in dieser spezifischen Kombination rechtlicher und \u00f6konomischer Momente im Gutsbegriff: <i>das Nicht-Rivalit\u00e4ts-Prinzip ist insofern die \u00f6konomische Komponente der \u00f6ffentlichen G\u00fcter, als sie den Realisationsgrad der rechtlichen \u00f6ffentlichen G\u00fcterlichkeit des Nicht-Ausschlusses vom Konsum angibt. <\/i><\/p>\n<p>Damit zeigt sich, dass im Begriff des \u00f6ffentlichen Gutes \u00f6konomische, rechtliche und ethische Komponenten enthalten sind; die ethische Komponente wird sofort evident an der Frage, wer vom Konsum \u00f6ffentlicher G\u00fcter nicht ausgeschlossen werden soll oder darf. Dass die ethische Frage immer Verteilungsfragen einschlie\u00dft, weist letztlich auf die <i>politische Dimension<\/i>. Wir haben es bei \u00f6ffentlichen G\u00fctern mit komplexen G\u00fctern zu tun, weil sie drei Dimensionen verschr\u00e4nken: <i>die rechtliche Dimension, die \u00f6konomische Dimension und die politische Dimension. <\/i><\/p>\n<p>&#8222;Reine \u00f6ffentliche G\u00fcter&#8220; definieren einen Verf\u00fcgungsrechtsanspruch f\u00fcr alle Staatsb\u00fcrger; da aber die Menge der Steuerb\u00fcrger kleiner ist als die Menge aller Staatsb\u00fcrger, ist das allgemeine Verf\u00fcgungsrecht des Konsums <i>sui generis <\/i>mit einer Redistribution der Einkommen verkn\u00fcpft (indirekt auch im Fall der indirekten oder Verbrauchssteuern). F\u00fcr alle diejenigen F\u00e4lle, in denen &#8222;spezifische \u00f6ffentliche G\u00fcter&#8220; f\u00fcr spezifische Verf\u00fcgungsrechtskollektive definiert werden, ist die Frage der Verteilung dieser Verf\u00fcgungsrechte in einem noch st\u00e4rkeren Ma\u00dfe davon abh\u00e4ngig, welche ethischen und\/oder politischen Standards gelten.<\/p>\n<p>&#8222;Ethische Standards&#8220; ist ein Name f\u00fcr Normen oder <i>shared mental models <\/i>(wie D.C. North informelle Institutionen nennt), w\u00e4hrend politische Standards eigentlich nicht als solche zu nennen sind, sondern Ergebnisse von politischen Festlegungen in legalen Verfahren sind. Die Geltung von \u00f6ffentlichen G\u00fctern von politischen Entscheidungen in politischen Verfahren abh\u00e4ngig zu wissen &#8211; eine normale demokratische Definition &#8211; l\u00e4sst die Gew\u00e4hrleistung des G\u00fcterangebotes kritisch betrachten: wer sorgt im politischen Prozess f\u00fcr eine Angebotskontinuit\u00e4t an \u00f6ffentlichen G\u00fctern?<\/p>\n<p>Denn die Frage, wer f\u00fcr die \u00f6ffentlichen G\u00fcter welche ethischen oder politischen Standards setzt, ist nicht unabh\u00e4ngig von dem politischen Verfahren der Budgetverteilung zu beantworten und vom <i>institutional design <\/i>der Demokratie generell. \u00dcblicherweise geht man davon aus, dass die Wirtschaftssubjekte als politische W\u00e4hler die Qualit\u00e4t und Dimension der Bereitstellung von \u00f6ffentlichen G\u00fctern bestimmen. Hier aber treten etliche Probleme auf:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Zum einen w\u00e4hlen die W\u00e4hler kompakte B\u00fcndel von \u00f6ffentlichen G\u00fctern, d.h. immer auch einen Anteil an \u00f6ffentlichen G\u00fctern, die sie nicht pr\u00e4ferieren.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Zum anderen sind die gew\u00e4hlten Regierungen nicht verpflichtet, alle versprochenen \u00f6ffentlichen G\u00fcter-Bereitstellungen auch tats\u00e4chlich zu realisieren.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Zum dritten sind die tats\u00e4chlichen Budgetverhandlungsprozesse durch Partei- und Lobbyinteressen beeinflusst, die es schwierig machen, die letztlich verwirklichten \u00f6ffentlichen G\u00fcter als Ausdruck der W\u00e4hlerpr\u00e4ferenzen zu interpretieren. Das Problem der Nachfragebestimmung der \u00f6ffentlichen G\u00fcter ist in der \u00d6konomie noch ungel\u00f6st, die Vorstellungen der Theorie der \u00f6ffentlichen G\u00fcter sind modelltheoretische Fiktion. <\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Man hat inzwischen Vorschl\u00e4ge entwickelt, f\u00fcr die Budgetprozesse Verfahrensregeln vorzuschlagen, die durch gesonderte Verfassungsreferenden von den B\u00fcrgern gew\u00e4hlt werden. Der Sinn dieser Vorschl\u00e4ge besteht darin, das &#8211; ethische &#8211; Problem, welche Wohlfahrtskriterien gelten sollen, als gesonderte B\u00fcrgerpr\u00e4ferenz zu erfragen, um dem politischen Gesch\u00e4ft der sich wechselseitig steigernden Bedienung von Gruppeninteressen Einhalt gebieten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Eine andere Variante der ethischen Bestimmung von \u00f6ffentlichen G\u00fctern ist in der Theorie meritorischer G\u00fcter vorgetragen worden. Meritorische G\u00fcter sind jene Leistungen und G\u00fcter, die der Staat einzelnen Individuen oder sozialen Gruppen zuteilt (oder, im Fall der demeritorischen G\u00fcter, zu erhalten untersagt), um anreizsetzend oder verhaltensregulierend einzugreifen. Problematisch ist das besondere Recht des Staates, die meritorischen G\u00fcter ohne ausdr\u00fcckliche politische Legitimation bereitzustellen. Da aber praktisch sehr viele staatliche Leistungen den Charakter von meritorischen G\u00fctern haben, lassen sich die \u00f6ffentlichen G\u00fcter als Spezialfall der meritorischen G\u00fcter klassifizieren, bei denen eine politisch-\u00f6ffentliche Zustimmung vorliegt.<\/p>\n<p>Dadurch ist aber die Legitimation der \u00f6ffentlichen G\u00fcter durch die politischen Wahlverfahren hinf\u00e4llig, jedenfalls in dem Ma\u00dfe, in dem die meritorisch-\u00f6ffentlichen G\u00fcter die rein \u00f6ffentlichen dominieren. R.A. Musgrave, der &#8211; neben P. Samuelson &#8211; die Theorie \u00f6ffentlicher G\u00fcter vollst\u00e4ndig ausgearbeitet hatte, versucht die problematischen meritorischen G\u00fcter dadurch zu erkl\u00e4ren, dass sie &#8222;Gemeinschaftsbed\u00fcrfnisse&#8220; zum Ausdruck bringen.<\/p>\n<p>&#8222;Gemeinschaftsbed\u00fcrfnisse&#8220; unterscheiden sich von Pr\u00e4ferenzen auf \u00f6ffentliche G\u00fcter darin, dass sie keiner individuellen Wahl zwischen privaten und \u00f6ffentlichen Bed\u00fcrfnissen entstammen, sondern auf apriorischen, d.h. kulturell gewachsenen Kollektivbed\u00fcrfnissen beruhen, die zu realisieren der Staat unabh\u00e4ngig von besonderen Pr\u00e4ferenzartikulationen legitimiert sein kann. Diese Konzeption erinnert an \u00e4ltere Vorstellungen einer allen Individuen gemeinsamen Sittlichkeit, der die Individuen zuzustimmen grunds\u00e4tzlich bereit sind (z.B. aus kultureller Tradition oder Staatsr\u00e4son). Doch ist auch diese Begr\u00fcndung der meritorisch-\u00f6ffentlichen G\u00fcter anf\u00e4llig f\u00fcr illegitime Staats- und Budgetpraxis, denn es bleibt v\u00f6llig unentschieden, ob die <i>ex-post <\/i>Akzeptanz der B\u00fcrger zu den meritorischen G\u00fctern auf gemeinwohlorientierter Zustimmung beruht oder auf dem Faktum, dass der Staat (bzw. das Parteiensystem) sowieso die Macht hat, Leistungsentscheidungen unabh\u00e4ngig vom B\u00fcrgerwillen durchzusetzen.<\/p>\n<p>Auch bleibt die Frage, ob es das unterstellte Ethos heute noch allgemein gibt, und ob es nicht zweckm\u00e4\u00dfiger ist, neue institutionelle Arrangements einzuf\u00fchren, die die Redistributionskomponente wieder st\u00e4rker an \u00e4quivalenztheoretische Kriterien zur\u00fcckbinden. Doch stehen sich dann zwei &#8222;Gerechtigkeiten&#8220; gegen\u00fcber: die soziale und die Leistungsgerechtigkeit &#8211; ein nicht leicht zu l\u00f6sendes Problem.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"wohlfahrt-ohne-staat\">Wohlfahrt ohne Staat <\/span><\/h2>\n<p>Wenn der Wohlfahrtsstaat damit begr\u00fcndet wird, dass Bed\u00fcrftige vom Staat kompensiert werden, dann haben wir tats\u00e4chlich eine Institution vor uns, die sich nicht im \u00d6ffentlichen der M\u00e4rkte ersch\u00f6pft. Der Staat umfasst die gr\u00f6\u00dfte Zahl der B\u00fcrger, n\u00e4mlich alle Staatsb\u00fcrger, w\u00e4hrend der Markt nur die Menge an B\u00fcrgern umfasst, die sich in der Lage sehen, sich an ihm zu beteiligen. Die Differenz ist der Bereich der staatlichen F\u00fcrsorge bzw. Wohlfahrt. Doch auch das ist nicht notwendig, denn man kann sich vorstellen, dass die Gesellschaft die Wohlfahrt in eigene H\u00e4nde nimmt, d.h. die Differenz wohl anerkennt, sie aber nicht \u00fcber den Staat versorgen l\u00e4sst. In beiden F\u00e4llen sind keine \u00f6ffentlichen oder Kollektivg\u00fcter notwendig, wenn man davon ausgeht, dass es darauf ankommt, die Bed\u00fcrftigen zu versorgen. Die Versorgung geschieht \u00fcber Transfers, und gilt nur f\u00fcr die, die sie brauchen.<\/p>\n<p>Transferg\u00fcter unterscheiden sich signifikant von \u00f6ffentlichen oder Kollektivg\u00fctern; \u00f6ffentliche oder Kollektivg\u00fcter stehen in der Nutzung allen offen, unabh\u00e4ngig davon, ob sie aktuell gebraucht werden oder nicht. Transferg\u00fcter werden nur f\u00fcr die bereitgestellt, die sie, nach Kriterien, brauchen.<\/p>\n<p>Wenn der Wohlfahrtsstaat durch \u00f6ffentliche G\u00fcter versorgt wird, dann haben wir espotentiell mit einer \u00dcberschussproduktion zu tun, d.h. dass mehr \u00f6ffentliche G\u00fcter bereitgestellt werden, als gebraucht werden, mit der Folge des <i>free riding<\/i>, d.h. der Nutzung durch die, die es nicht brauchen.<\/p>\n<p>Das <i>free riding<\/i> ist dann nicht allein so etwas wie staats-moralisches Fehlverhalten, sondern ein Angebotsdefekt: wenn der Staat &#8222;zu viel&#8220; \u00f6ffentliches Gut anbietet, wird es nicht nur genutzt, sondern der Typus der Nutzung wird verallgemeinert: <i>free riding <\/i>wird ein wohlfahrtsstaatliches Nutzungsideal. <i>Free riding <\/i>w\u00e4re dann eine Folge der wohlfahrtsstaatlichen \u00f6ffentlichen Gutsproduktion. Und die Erstellung \u00f6ffentlicher G\u00fcter w\u00e4re eine offensichtliche Fehlallokation, deren politische Intentionen gesondert untersucht werden m\u00fcssen: m\u00f6glicherweise ist diese Konstruktion die Basis f\u00fcr das <i>rent-seeking<\/i>, d.h. n\u00e4mlich dass B\u00fcrger ihre Interessen so organisieren, dass sie, unter dem Mantel des Allgemeinwohls, ihre Nutzenvorteile aus den \u00f6ffentlichen G\u00fctern ziehen. Bei der bisher geltenden Geb\u00fchrenfreiheit des Hochschulbesuches z.B. ist es eindeutig ein Privileg f\u00fcr h\u00f6here Einkommensklassen, dass die unteren Einkommensschichten qua Steuerfinanzierung \u00f6ffentliche G\u00fcter mitfinanzieren. Beim \u00f6ffentlichen Gut &#8222;Kindergarten&#8220; wiederum gelten Geb\u00fchren, d.h., wenn auch einkommensabh\u00e4ngig gestaffelt, eine Co-Finanzierung des Gutes durch die beteiligten B\u00fcrgerfamilien. Hier wird eindeutig mit zweierlei Ma\u00df gemessen &#8211; bei gleichzeitigem Minderangebot an Kinderg\u00e4rten.<\/p>\n<p>Hochschulzugang ist kein meritorisches Gut (Schulbesuch hingegen eindeutig). Meritorische G\u00fcter scheinen die einzigen \u00f6ffentlichen G\u00fcter zu sein, deren Legitimation aus berechtigten Umverteilungen herr\u00fchrt: gute Ausbildung aller B\u00fcrger ist ein Wachstumsfaktor, der allen Mitgliedern der Gesellschaft von Nutzen ist, ebenso nationale Gesundheit und soziale Versicherung. Ebenso nationale Sicherheit. Doch beginnen die politischen Interpretationen nicht erst, wenn die Bundeswehr im Kongo UN-Schutztruppen sch\u00fctzt. Es gibt keine politische oder \u00f6konomische Automatik: weder bei den \u00f6ffentlichen noch bei den meritorischen G\u00fctern. Bleiben wir bei den Hochschulen; es geht um eine <i>&#8222;Transformation der Gutscharakteristik von Bildung<\/i>: Es findet ein Wechsel von der Meritorik, also Bildung als Zwangsbegl\u00fcckung, hin zu einem freiheitlichen Wunsch nach Bildung als Pers\u00f6nlichkeitstransformation statt &#8211; bis hin zur freien Schul- und Hochschulwahl. An die Stelle der staatlichen Bildungsversorgung im Alter von sechs bis 26 Jahren tritt die Idee einer integrierten Bildungswertsch\u00f6pfungskette &#8211; lebensl\u00e4nglich integriert von der KITA bis zur Seniorenuniversit\u00e4t. Es geht dabei weniger um Abschl\u00fcsse und mehr um Entwicklung.<\/p>\n<p><i>Transformation der Bepreisungslogik<\/i>: Transformation bedeutet Prosumerismus, d.h. Konsumtion und Produktion vereinigen sich in der Bildung mit gleichzeitiger Ver\u00e4nderung des produzierenden Konsumenten selbst. Vom Kunden zu sprechen verbietet sich damit. Damit verbunden ist die Unterscheidung bei der Bepreisung der Bildung, die umgedreht zur bisherigen Praxis verlaufen muss: Die kindliche Fr\u00fcherziehung bis in die Sekundarstufe w\u00e4ren kostenfrei zu gestalten bzw. nach spezifischen Zusatz-Angeboten zu bepreisen, die Hochschulausbildung hingegen wird &#8211; gem\u00e4\u00df den privatisierten Bildungsrenditen bepreist. Nicht die Geb\u00fchren, sondern deren sozialvertr\u00e4gliche Finanzierung und die skandal\u00f6s unterentwickelte Stipendienkultur &#8211; derzeit wird nur ein Drittel der Begabten gef\u00f6rdert &#8211; sind die Hauptherausforderungen.<\/p>\n<p>Die wohlfahrtsstaatliche Bereitstellung \u00f6ffentlicher G\u00fcter ist eine juridische Konstruktion, die jedem B\u00fcrger gleichen Zugang zu den Staatsg\u00fctern erlauben soll. \u00d6konomisch bekommen die B\u00fcrger, die nicht bed\u00fcrftig sind, Gratistransfers oder Geschenke, wodurch die B\u00fcrger ihre privaten Einkommen insofern wieder frei disponieren k\u00f6nnen, anstatt die Leistungen zu erwerben, die sie dann erwerben m\u00fcssten, wenn die G\u00fcter nicht als \u00f6ffentliche gratis angeboten w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Die juridische Definition ist &#8211; \u00f6konomisch betrachtet &#8211; eine Aufforderung zur \u00dcberproduktion \u00f6ffentlicher G\u00fcter. Es gibt keine Grenze, bis alle B\u00fcrger &#8222;versorgt&#8220; sind (unabh\u00e4ngig davon, wie sie es brauchen und wie sie bereit w\u00e4ren, f\u00fcr die Lieferung zus\u00e4tzlich zu zahlen). Juridisch betrachtet ist die \u00f6konomische Interpretation fragw\u00fcrdig, insofern sie eine Selektion einf\u00fchrt: wer ist, nach \u00f6konomischen Kriterien, berechtigt?<\/p>\n<p>Die \u00f6konomische Frage ist eine Frage nach der Allokationseffizienz, die aber, wegen der juridischen Metaregel, politischer Interpretation offen stehen muss, weil die tats\u00e4chliche Dimension des \u00f6ffentlichen Gutes einen Kompromiss zwischen dem Nicht-Ausschluss vom Konsum f\u00fcr alle und den Finanzierungsm\u00f6glichkeiten darstellt. Der Spielraum ist erheblich und letztlich politisch bestimmt. Alle drei Dimensionen: die juridische, die \u00f6konomische und die politische, lassen sich selten trennen.<\/p>\n<p>Der <i>\u00dcberschussanteil der \u00f6ffentlichen G\u00fcter,<\/i> um einen Namen zu haben f\u00fcr diesen Tatbestand, kann als indirekte Subvention des Staates an die B\u00fcrger angesehen werden, d.h. als Ergebnis politischer Interessen, die sich der Form der \u00f6ffentlichen G\u00fcter bedienen, weil sie die Auszahlung als offensichtliche Subvention politisch nicht h\u00e4tten durchbringen k\u00f6nnen. <i>Wohlfahrtsstaaten zeichnen sich durch camoufligierte \u00f6ffentliche G\u00fcter aus, die rent-seeking-Chargen enthalten, die nicht sofort offensichtlich sind.<\/i><\/p>\n<p>Deshalb ist die Hybridisierung der \u00f6ffentlichen G\u00fcter ein &#8211; \u00f6konomisch betrachtet &#8211; positiver Re-Allokationsvorgang, der &#8211; wenn es sich klug ma\u00dfschneidern l\u00e4sst &#8211; die Anteile auf Geb\u00fchren verschiebt, die die B\u00fcrger f\u00fcr das zahlen, was sie bisher gratis und ohne Versorgungsbedarf erhielten. Alle sozial bed\u00fcrftigen B\u00fcrger m\u00fcssen dann auf Transfers umwechseln, die ihnen anstelle der fr\u00fcheren \u00f6ffentlichen Leistungen angeboten werden, und zwar in H\u00f6he der Geb\u00fchren. Geb\u00fchren-Monitoring wird nat\u00fcrlich ein Kostenfaktor, aber notwendig, weil ja die Gewohnheiten des <i>rent-seeking <\/i>nicht so leicht abzubauen sind. Doch bleibt die Erstellung \u00f6ffentlicher G\u00fcter &#8211; in welcher Form auch immer &#8211; ein politisch offenes Spiel. Denn das <i>Eigentum an den \u00f6ffentlichen G\u00fctern<\/i> ist leer: also politisch bestimmt. Denn es gibt keinen \u00f6konomischen Mechanismus, der Eigentums\u00fcbertragungen au\u00dferhalb politischer Verf\u00fcgungsmacht vermittelt. R. Rorty h\u00e4lt diese Umverteilungsfunktion f\u00fcr ein notwendiges Medium der Demokratie, die sich deshalb nur in den wachstumsbetonten Industriegesellschaften hat durchsetzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Theorie \u00f6ffentlicher G\u00fcter, als funktionale Theorie der Allokationseffizienz im \u00f6ffentlichen Raum eingef\u00fchrt, erweist sich als eine implizite Umverteilungskonzeption: damit zum einen als ein inh\u00e4rentes Moment der Wohlfahrtstheorie, zum anderen aber differenziert in zwei Umverteilungsmodalit\u00e4ten: von unten nach oben und umgekehrt. Daraus lassen sich Kriterien f\u00fcr eine Theorie demokratischer \u00f6ffentlicher G\u00fcter folgern.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"paradoxien-demokratischer-oeffentliche-gueter\">Paradoxien demokra&shy;ti&shy;scher &ouml;ffentliche G&uuml;ter <\/span><\/h2>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; \u00d6ffentliche G\u00fcter sind keine Staatsg\u00fcter, sondern &#8211; in Demokratien &#8211; \u00fcber den politischen Prozess legitimierte G\u00fcter der B\u00fcrger an sich selbst.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Weil sie &#8222;an sich selbst&#8220; sind, sind sie jedem zug\u00e4nglich zu halten.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Es sind demokratische Gew\u00e4hrleistungen.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Der Staat ist hier nur das Medium der B\u00fcrgergesellschaft.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Das setzt voraus, dass alle B\u00fcrger B\u00fcrger sind und als solche Gleiche.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Als Gleiche haben sie gleiche Anteile am \u00f6ffentlichen Gut. \u00d6ffentliche G\u00fcter sind Formen der Anteiligkeit (oder Anteilshaftigkeit) aller B\u00fcrger &#8211; ohne dass ein Eigentum daran besessen wird.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; \u00d6ffentliche G\u00fcter sind leeres Eigentum: <i>pro forma <\/i>dem Staat zugeordnet, sind sie anteilig gleich im Besitz der Gesellschaft. Allerdings sind die Verf\u00fcgungsrechte \u00fcber die Anteile verschieden, je nach politischem Verfahren. Es entsteht folgende Paradoxie:\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; <i>Jeder (als Gleicher) besitzt das \u00f6ffentliche Gut anteilig, <\/i>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; <i>aber nutzt es nur partiell oder gar nicht. <\/i>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; In dem Ma\u00dfe, in dem andere das \u00f6ffentliche Gut mehr nutzen als man selbst, oder andere es nutzen, man selber aber nicht, tritt man <i>de facto <\/i>Besitzrechte ab, obschon man die Eigentumsrechte anteilig beh\u00e4lt.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; In diesem Sinne ist die Verteilung der Nutzung der \u00f6ffentlichen G\u00fcter <i>ex ante <\/i>unbestimmt (und unbestimmbar), eine Tatsache, die zwief\u00e4ltig genutzt wird:\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; (a) mit der (demokratischen) Unterstellung, dass dadurch, dass alle B\u00fcrger die G\u00fcter nutzen k\u00f6nnen, insbesondere die Armen\/Bed\u00fcrftigen sie nutzen (= implizites Wohlfahrtstheorem), ohne zu zahlen.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; (b) mit der Intransparenz, dass die, die das \u00f6ffentliche Gut gar nicht zu nutzen brauchten (weil sie die Leistungen daraus privat erwerben k\u00f6nnen), es nutzen (= Inversion des Wohlfahrtstheorems).\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Nennen wir (a) die Ideologie des \u00f6ffentlichen Gutes, und (b) die verdeckte Umverteilung (von unten nach oben).\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Die verdeckte Umverteilung zeigt ein <i>rent-seeking<\/i>-Ph\u00e4nomen, mit der Folge einer falschen Umverteilung und einer Extension des Wohlfahrtstaates an die Grenzen, die ihn momentan dazu zwingen, Reformen durchzuf\u00fchren.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Das Problem dieser Konstellation lautet nicht allein: <i>Fehlallokation<\/i>, sondern vor allem: <i>Gerechtigkeitsdefekt<\/i>. <\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Doch erleben wir gerade die Aufl\u00f6sung des Monolithen &#8222;\u00d6ffentliches Gut&#8220; in verschiedene Differenzierungen: die Politische \u00d6konomie wird politischer und \u00f6konomischer zugleich.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1924],"publikationen":[1221],"class_list":["post-11039","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-birger-p-priddat","publikationen-182-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Hybridisierung \u00f6ffentlicher G\u00fcter - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/182-vorgaenge\/publikation\/die-hybridisierung-oeffentlicher-gueter\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Hybridisierung \u00f6ffentlicher G\u00fcter - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"\u00dcber Varianten, die Nutzung \u00f6ffentlicher G\u00fcter zu optimieren aus: vorg\u00e4nge Nr.182, Heft 2\/2008, S. 26-33 Der Staat produziert &#8211; so lautet die finanzwissenschaftliche Definition &#8211; \u00f6ffentliche G\u00fcter, von deren Konsum niemand ausgeschlossen werden darf. 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