{"id":11098,"date":"2007-06-01T23:50:00","date_gmt":"2007-06-01T21:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/editorial-20\/"},"modified":"2007-06-01T12:00:00","modified_gmt":"2007-06-01T10:00:00","slug":"editorial-20","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/editorial-20\/","title":{"rendered":"Editorial"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr.178, Heft 2\/2007, S. 1-4<\/p>\n<p><b>Am 11.09.2001 schlugen die Terroristen zu. Das World Trade Center wurde zerst\u00f6rt. Am 09.11.2001 schlug der Rechtsstaat zur\u00fcck. Das erste Paket von Anti-Terror-Gesetzen wurde erlassen, gut einen Monat sp\u00e4ter, am 14.12.2001, folgte das zweite, seitdem unz\u00e4hlige weitere. Bei seinem Zur\u00fcckschlagen erlitt der Rechtsstaat selbst einen R\u00fcckschlag. Bereits im Herbst 2002 warnte der fr\u00fchere Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer in dieser Zeitschrift: &#8222;Im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit bewegen wir uns seit geraumer Zeit hin zum Pol der Sicherheit. Das geht zu Lasten der Freiheit&#8220;.<\/b><\/p>\n<p>Nun legt dieses Bild der beiden Pole die Vermutung nahe, es k\u00f6nne zwischen Freiheit und Sicherheit eine Art Gleichgewicht, eine aristotelische Mitte geben, die zu finden Aufgabe guten Regierens sei. F\u00fcr diese Sichtweise machte sich zumindest der damalige Bundesinnenminister Otto Schily stark, der dem Pol der Sicherheit nicht nur faktisch, sondern flankierend auch normativ mehr Gewicht geben wollte, als er auf den Strafrechtler Josef Isensee rekurrierend schon am 29.10.2001 die Linie vorgab , dass er sich &#8222;an dem Grundrecht auf Sicherheit&#8220; orientiere. Denn, &#8222;wer durch Terror und Kriminalit\u00e4t bedroht wird, lebt nicht frei. Das Grundrecht auf Sicherheit steht auch, zwar nicht direkt, aber sehr wohl indirekt, im Grundgesetz&#8220;.<\/p>\n<p>Dass dieses &#8222;indirekte&#8220; Grundrecht weit mehr als die formulierten von Schily und seinem Amtsnachfolger gehegt und gepflegt wurde, wird von Straf- und B\u00fcrgerrechtlern seitdem immer wieder heftig kritisiert. Dass dieses indirekte Grundrecht keines ist, dass gegen andere gewogen werden k\u00f6nne, wird von Verfassungsrechtlern ebenso ins Feld gef\u00fchrt, wie die sich daraus ergebende Erkenntnis, dass zwischen Sicherheit und Freiheit kein Gleichgewicht besteht, sondern bei Einschr\u00e4nkungen der Freiheit die &#8222;Sicherheit&#8220; die Beweislast daf\u00fcr zu \u00fcbernehmen hat, dass ihre Ma\u00dfnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Viele Sicherheitsgesetze wurden an diesen Kriterien juristisch gewogen, die meisten f\u00fcr zu leicht befunden. Gleichwohl genie\u00dfen sie die Wertsch\u00e4tzung der Bev\u00f6lkerung, Gegner ihrer Einf\u00fchrung stehen im Ruch der Vorgestrigkeit. Nicht nur das Klima des Rechtsstaatsdiskurses, sondern auch der Rechtsstaat selbst hat sich gewandelt. Dieser Wandel wurde zwar durch den nine-eleven beschleunigt, setzte damit allerdings nicht ein. Seine Wurzeln reichen zur\u00fcck bis in die siebziger Jahre, lange Zeit versuchte die Zunft der Juristen sein Wachsen mit der Steinplatte rechtsstaatlicher Grunds\u00e4tze zu deckeln. Er erwies sich als z\u00e4her.<\/p>\n<p>Mittlerweile ist ein Streit unter den Rechtsgelehrten dar\u00fcber ausgebrochen, ob die Wahrnehmung dieses Wandels seine Anerkennung bedeutet. Ausgel\u00f6st hat diesen Streit der emeritierte Rechtsprofessor G\u00fcnther Jakobs mit seiner Theorie des Feindstrafrechts. Er sieht sein Metier von Zielen bestimmt, die mit rechtstaatlichen Grunds\u00e4tzen wenig vereinbar sind, gleichwohl eine immer gr\u00f6\u00dfere Bedeutung entfalten. Wir wollen in dieser Ausgabe der <i>vorg\u00e4nge <\/i>den Fragen nachgehen, wie das Recht sich wandelt, welche Grunds\u00e4tze aufgegeben werden und was das f\u00fcr eine Sicherheit ist, der sie vermeintlich geopfert werden. Einf\u00fchrend zeichnet <i>Fritz Sack<\/i> die Kontroverse um Jakobs Thesen nach und unterzieht das Selbstverst\u00e4ndnis und die Selbstverst\u00e4ndigung der juristischen Zunft einer kritischen Bestandsaufnahme. Er konstatiert eine schwindende gesellschaftliche Bedeutung ihrer rein rechtsstaatlichen Argumentation, er hinterfragt ihre Selbstbez\u00fcglichkeit und pl\u00e4diert daf\u00fcr, den Blick zu weiten, hin zu den \u00f6konomischen und gesellschaftlichen Determinanten des Rechts.<\/p>\n<p><i>Peter-Alexis Albrecht <\/i>spricht mit Blick das aktuelle Strafrecht von einem &#8222;symbolischen Risikostrafrecht&#8220;. &#8222;Es nimmt Abschied von der Allgemeinheit und der Gleichheit der Rechtsanwendung und leitet die Informalisierung des Rechts ein &#8222;. Der Rechtsanwender k\u00f6nne das Recht anwenden, wenn er will, er k\u00f6nne es aber auch lassen. Diese Rechtsopportunit\u00e4t f\u00fchre zu einem gehaltlosen Rechtsbegriff, der sich im Ergebnis gleichheitverletzend und willk\u00fcrlich darstelle. In Albrechts Augen strebt dieses &#8222;nachpr\u00e4fentive Strafrecht&#8220;, getragen vom Kampf gegen den Terror, globale Herrschaftssicherung an.<\/p>\n<p><i>Manfred Kutscha <\/i>ruft in Erinnerung, dass staatliche Eingriffe in die b\u00fcrgerlichen Freiheitsrechte nicht erst seit dem 11.9.2001 zu verzeichnen sind, sondern weit in die Geschichte der Bundesrepublik zur\u00fcckreichen. Und er weist darauf hin, dass sich im Schutz gegen diese Eingriffe, das Bundesverfassungsgericht den Ruf des in der Bev\u00f6lkerung beliebtesten Verfassungsorgans errungen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch in den letzten Jahren als das relevanteste Korrektiv der Sicherheitsgesetzgebungen erwiesen. Allerdings h\u00e4ngt seine Durchsetzungsmacht davon ab, dass sich die die Bev\u00f6lkerung mit ihm identifiziert. Verfassungspatriotismus war und ist aber eine auch von der politischen Linken nicht immer gepflegte Tugend.<\/p>\n<p>Die Trennung von Verfassungsschutz und Polizei gilt als eine der elementaren Lehren, die aus dem Nationalsozialismus gezogen wurden, auch wenn deren verfassungsrechtliche Normierung keineswegs eindeutig ist. <i>Christoph Gusy <\/i>und <i>Kristine Pohlmann <\/i>sehen mit der engeren Verzahnung der Dienste, die durch die Sicherheitsgesetze intendiert wurde, eine Aufhebung dieser Trennung zwar nicht als gegeben, wohl aber als erm\u00f6glicht an. Denn es geh\u00f6rt schon eine enorme rechtliche Selbstdisziplin dazu, wenn man sich in gemeinsamen Lagezentren trifft und \u00fcber Anti-Terrordateien Daten austauscht, nicht mehr als das jeweils Zul\u00e4ssige preiszugeben. Um diese Disziplin zu st\u00e4rken, empfehlen die beiden Autoren, die beteiligten Beamten datenschutzrechtlich st\u00e4rker zu sensibilisieren.<\/p>\n<p>Was unter dem Rubrum der Terrorbek\u00e4mpfung an neuen Gesetzen eingef\u00fchrt wurde, ist eingebettet in einen allgemeinen Trend der Rechtsversch\u00e4rfung. Neben der Figur des Terroristen sind es vor allem die des jugendlichen Intensivt\u00e4ters und die des resozialisierungsresistenten Sexualstraft\u00e4ters, die den Ruf nach sch\u00e4rferen Sanktionen laut werden lassen, sobald sie die \u00f6ffentliche Arena betreten. Wer den Wandel des Rechtsstaates in den Blick nimmt, sieht zu kurz, wenn er ihn auf den Kampf gegen den Terrorismus reduziert.<\/p>\n<p>Zur Verfolgung jugendlichen Intensivt\u00e4tern sind mittlerweile Sonderabteilungen bei den Staatsanwaltschaften eingerichtet worden. Sie nehmen nicht mehr nur eine Straftat, sondern einen T\u00e4tertypus in den Blick. Die Zuschreibung, das macht die Ausf\u00fchrung von <i>Jens Puschke <\/i>klar, f\u00fchrt zu einer umfassenden, fr\u00fchzeitigen sozialen Kontrolle, zur Abkehr von jugendstrafrechtlichen Grunds\u00e4tzen und zu einer Verletzung rechtsstaatliche Verfahrensregeln. Puschke sieht den Versuch der Erh\u00f6hung der Pr\u00e4ventionswirkung durch die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Schulen sowie Jugendeinrichtungen sowie die in weiteren Bereichen sichtbar werdende Vernetzung von pr\u00e4ventiv-polizeilicher, ausl\u00e4nder- und strafverfolgungsbeh\u00f6rdlicher T\u00e4tigkeit kritisch.<\/p>\n<p><i>Lorenz B\u00f6llinger <\/i>attestiert den neuen Regelungen zur Sicherungsverwahrung, dass sie keinerlei empirisch fassbaren Nutzwert, wohl aber mit Sicherheit negative Auswirkungen auf das Ziel der Resozialisierung haben. Die Vorschriften seien das typische Beispiele f\u00fcr einen \u00fcberschie\u00dfenden Kontroll- und Ausschlie\u00dfungs -Furor, f\u00fcr eine oberfl\u00e4chliche, dysfunktionale, lediglich vermeintlichen W\u00e4hlerinteressen entsprechende, symbolische Politik.<\/p>\n<p>Video\u00fcberwachung gilt gemeinhin als die Inkarnation staatlichen Kontrollbed\u00fcrfnisses. <i>Nils Leopold <\/i>macht in seinem Beitrag deutlich, dass dieses Bild schief ist, denn in Deutschland wird die \u00fcberwiegende Zahl der Kameras von privaten Personen, Firmen und Institutionen betrieben. Hier sieht er denn auch den gr\u00f6\u00dferen rechtlichen Regelungsbedarf.<\/p>\n<p><i>Stefan May <\/i>analysiert das gestiegene Bed\u00fcrfnis nach Sicherheit im Lichte der Beck`schen Theorie der Risikogesellschaft, als deren stille Begleiterin er die &#8222;Pr\u00e4ventionsgesellschaft&#8220; ausmacht. Deren Anstrengungen sind darauf gerichtet, Schadenspotenziale berechenbar und beherrschbar zu machen. Mit den unbestreitbar gestiegenen Sicherheitsstandards wird dieses Bed\u00fcrfnis allerdings nicht befriedigt, sondern vielmehr weiter angeheizt. Der 11.9.2001 habe dieser Pr\u00e4ventionsdynamik eine neue, globale Dimension gegeben.<\/p>\n<p><i>G\u00fcnter P. Stummvoll <\/i>beobachtet eine Infiltration des Rechtssystems durch Praktiken des Risikomanagements. W\u00e4hrend das Strafrecht repressiv wirkt, fokussiert eine proaktive Politik der Risikovermeidung alleine auf die Wahrscheinlichkeit von zuk\u00fcnftigen Ereignissen. Sicherheitsproduktion ist nicht mehr alleine Aufgabe des Staates, vielmehr liegen plurale Verantwortlichkeiten vor, die je nach Situation Sicherheit f\u00fcr bestimmte NutzerInnen garantieren.<\/p>\n<p><i>Tobias Singelnstein <\/i>bef\u00fcrchtet, dass die neuen Formen der Sozialkontrolle rechtsstaatliche Standards untergraben. Dagegen biete auch die Verfassung kaum Schutz, denn auch sie unterliege einem inhaltlichen Wandel und verliere an Bindungswirkung, etwa in der Frage, wie weit der absolut gesch\u00fctzte Kernbereich pers\u00f6nlicher Lebensgestaltung reiche. In der schleichenden Umdeutung der grundrechtlichen Werte erkennt er die gro\u00dfe Gefahr.<\/p>\n<p>Im Essay geht <i>Katrin Toens <\/i>der politischen Kontingenzerzeugung durch die Reformen des Sozialstaates nach. Die Politik der Aktivierung des Einzelnen steigert nicht die Autonomie, denn ihr wohnt ein Zwang inne. Da die marktvermittelte Kontingenzerzeugung sich dem Einfluss des Staates entzieht, dr\u00fcckt sich in der strategischen Kontingenzerzeugung auch ein Mangel an Gestaltungsmacht aus, den der Staat \u00fcberspielen muss. Traditionelle Gerechtigkeitspolitik ist unter diesen Bedingungen kaum mehr realisierbar.<\/p>\n<p><i>Michael Th. Greven <\/i>st\u00f6\u00dft im Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates auf besorgniserregende Befunde zum Zustand der Demokratie und der Menschenrechte in Europa.<\/p>\n<p><i>Inge G\u00fcnther <\/i>analysiert die disparaten gesellschaftlichen Lager Israels und ihre politischen Interessen. Ihr Fazit: keine Regierung werde sich derzeit an eine Zwei-Staaten L\u00f6sung wagen, dazu bed\u00fcrfe es des Druckes von au\u00dfen.<\/p>\n<p>Rezensionen der B\u00fccher &#8222;Die Identit\u00e4tsfalle&#8220; von Armatya Sen und &#8222;Die Staatsbed\u00fcrftigkeit der Gesellschaft&#8220; von Berthold Vogel runden diese Ausgabe der <i>vorg\u00e4nge <\/i>ab, zu der ich Ihnen wie immer eine anregende Lekt\u00fcre w\u00fcnsche.<\/p>\n<p>Ihr<\/p>\n<p>Dieter Rulff<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1636],"publikationen":[1225],"class_list":["post-11098","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-dieter-rulff","publikationen-178-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Editorial - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/editorial-20\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Editorial - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: vorg\u00e4nge Nr.178, Heft 2\/2007, S. 1-4 Am 11.09.2001 schlugen die Terroristen zu. Das World Trade Center wurde zerst\u00f6rt. Am 09.11.2001 schlug der Rechtsstaat zur\u00fcck. Das erste Paket von Anti-Terror-Gesetzen wurde erlassen, gut einen Monat sp\u00e4ter, am 14.12.2001, folgte das zweite, seitdem unz\u00e4hlige weitere. Bei seinem Zur\u00fcckschlagen erlitt der Rechtsstaat selbst einen R\u00fcckschlag. Bereits im [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/editorial-20\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"7\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/publikation\\\/editorial-20\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/publikation\\\/editorial-20\\\/\",\"name\":\"Editorial - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2007-06-01T21:50:00+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/publikation\\\/editorial-20\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/publikation\\\/editorial-20\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/publikation\\\/editorial-20\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge Nr. 178: Vom Rechtsstaat zur Sicherheitsgesellschaft\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Editorial\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Editorial - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/editorial-20\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Editorial - Humanistische Union","og_description":"Aus: vorg\u00e4nge Nr.178, Heft 2\/2007, S. 1-4 Am 11.09.2001 schlugen die Terroristen zu. Das World Trade Center wurde zerst\u00f6rt. Am 09.11.2001 schlug der Rechtsstaat zur\u00fcck. Das erste Paket von Anti-Terror-Gesetzen wurde erlassen, gut einen Monat sp\u00e4ter, am 14.12.2001, folgte das zweite, seitdem unz\u00e4hlige weitere. Bei seinem Zur\u00fcckschlagen erlitt der Rechtsstaat selbst einen R\u00fcckschlag. Bereits im [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/editorial-20\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"7\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/editorial-20\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/editorial-20\/","name":"Editorial - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2007-06-01T21:50:00+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/editorial-20\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/editorial-20\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/editorial-20\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge Nr. 178: Vom Rechtsstaat zur Sicherheitsgesellschaft","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Editorial"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/11098","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=11098"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=11098"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=11098"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=11098"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=11098"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}