{"id":11105,"date":"2007-06-01T16:02:00","date_gmt":"2007-06-01T14:02:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/sicherheit-praevention-neue-risiken\/"},"modified":"2021-08-24T21:50:11","modified_gmt":"2021-08-24T19:50:11","slug":"sicherheit-praevention-neue-risiken","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/sicherheit-praevention-neue-risiken\/","title":{"rendered":"Sicherheit &#8211; Pr\u00e4vention &#8211; neue Risiken"},"content":{"rendered":"<p>Zum Wandel moderner Staatlichkeit und ihrer rechtlichen Handlungsformen,<\/p>\n<p>Aus: v\u00f6rg\u00e4nge Nr.178, Heft 2\/2007, S. 92-109<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"im-age-of-uncertainty-john-kenneth-galbraith-und-in-der-weltrisikogesellschaft-ulrich-beck-der-gegenwart-entgrenzen-sich-zunehmend-die-unterschiedlichsten-sicherheitspolitiken1-sicherheit-ist-nicht-mehr-alleine-oftmals-nicht-einmal-primaer-jene-gewissheit-der-gesetzmaessigen-freiheit-humboldt-wie-sie-dem-liberalen-rechtsstaatsverstaendnis-und-seiner-konzeption-der-begrenzung-politischer-herrschaft-im-und-durch-das-recht-zugrunde-liegt2-vielmehr-meint-sicherheit-jetzt-die-zusage-einer-prinzipiell-unbegrenzten-nie-endenden-staatlichen-aktivitaet-zum-schutze-des-buergers-vor-sozialen-technik-und-umweltbedingten-oder-auch-kriminellen-risiken-und-gefahren3\">Im &bdquo;age of uncertainty&ldquo; (John Kenneth Galbraith) und in der &bdquo;Welt&shy;ri&shy;si&shy;ko&shy;ge&shy;sell&shy;schaft&ldquo; (Ulrich Beck) der Gegenwart entgrenzen sich zunehmend die unter&shy;schied&shy;lichsten Sicher&shy;heits&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;ken.[1] Sicherheit ist nicht mehr alleine, oftmals nicht einmal prim&auml;r jene &bdquo;Gewissheit der gesetz&shy;m&auml;&shy;&szlig;igen Freiheit&ldquo; (Humboldt), wie sie dem liberalen Rechts&shy;s&shy;taats&shy;ver&shy;st&auml;ndnis und seiner Konzeption der Begrenzung politischer Herrschaft im und durch das Recht zugrunde liegt.[2] Vielmehr meint Sicherheit jetzt die &bdquo;Zusage einer prinzipiell unbegrenzten, nie endenden staatlichen Aktivit&auml;t zum Schutze des B&uuml;rgers vor sozialen, technik- und umwelt&shy;be&shy;dingten oder auch kriminellen Risiken und Gefahren.&ldquo;[3] <\/span><\/h2>\n<p>Diesem wachsenden Bed\u00fcrfnis nach Sicherheit kann der Staat aber weder repressiv noch restitutiv, sondern offenbar nur pr\u00e4ventiv begegnen. Zum einen soll der Staat Sicherheit nicht mehr in Form von Rechtssicherheit durch nachtr\u00e4gliche Schadensregulierung (Strafe\/ Schadensersatz) bewirken, sondern in Form von Rechtsg\u00fctersicherheit[4], indem er jegliche Rechtsgutgef\u00e4hrdung schon im Ansatz aufsp\u00fcrt und vorbeugend verhindert. Zum anderen geraten Restitution und Schadensersatz als Mittel staatlicher Politik dort an ihre Grenzen, wo T\u00e4terschaft und Kausalit\u00e4ten oftmals nicht feststellbar sind oder aber die Sch\u00e4den ein Ausma\u00df erreichen, das entweder vom T\u00e4ter oder generell nicht finanziell ersetzbar ist. Wo aber die Institution des Schadensersatzes versagt, muss der Staat schon den Eintritt eines Schadens pr\u00e4ventiv verhindern.<\/p>\n<p>Die mit der Pr\u00e4ventionsstaatlichkeit einhergehende Eingriffsintensit\u00e4t ist erst ersichtlich, wenn man sich den Gegenstandsbereich pr\u00e4ventiver Staatst\u00e4tigkeit vor Augen f\u00fchrt, die zunehmend s\u00e4mtliche Lebensbereiche umfasst. Einerseits werden die nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen potentiell von jedermann zu jeder Zeit gef\u00e4hrdet. Denn Umweltverschmutzung ist die &#8211; h\u00e4ufig nicht intendierte &#8211; Nebenfolge nicht nur erlaubten, sondern prinzipiell erw\u00fcnschten Verhaltens. Gleiches gilt f\u00fcr die Produktion anderer Risiken. Objekt pr\u00e4ventiver Staatst\u00e4tigkeit ist damit potentiell jedes m\u00f6gliche Verhalten, und jedermann ist potentiell verd\u00e4chtig. Andererseits ist im Bereich der Hochtechnologie (z.B. Atom- und Biotechnologie) sowie beim Schutz der Funktionsf\u00e4higkeit bestimmter Systeme (z.B. Datennetze) zwar der Kreis potentiell sch\u00e4dlicher Handlungen eingrenzbar, aber die Schadensh\u00f6he erreicht ein inakzeptables Ausma\u00df, so dass die staatliche Pr\u00e4vention so weit ins Vorfeld potentiell sch\u00e4digender Handlungen verlegt wird, dass ebenfalls ganze Personengruppen und ganze Handlungsbereiche ins Blickfeld der Pr\u00e4vention geraten.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zur traditionellen repressiven und restitutiven Staatst\u00e4tigkeit, die auf vergangene Ereignisse, auf konkrete Angriffe gegen die Rechtsordnung und auf einzelne Personen (St\u00f6rer) gerichtet war, ist Pr\u00e4vention zukunftsgerichtet, fl\u00e4chendeckend und gruppenrelevant.[5] Dabei ist der Staat h\u00e4ufig auf die Mitwirkung der Adressaten seiner Schutzpolitik angewiesen, weshalb er sich neben Macht und Geld zunehmend der Medien Information (Aufkl\u00e4rung) und Kommunikation (Verhandlungen) bedient.[6] In der Folge erf\u00e4hrt dann das rechtsstaatliche Problem der Grenzziehung und Begrenzung politischer und nicht zuletzt staatlicher Macht durch das Recht im Kontext neuartiger Pr\u00e4ventionserfordernisse neue Aktualit\u00e4t.[7] Denn durch diesen sich stetig erweiternden Funktionszuwachs moderner Staatlichkeit kommt es zu unterschiedlichen Formen der Entgrenzung und einer sich best\u00e4ndig erweiternden Globalverantwortung moderner Staatlichkeit.[8] Im Bereich der Wirtschaftspolitik tritt an die Stelle der Forderung nach einer die Eigendynamik der Konjunkturen korrigierenden Globalsteuerung die Forderung nach vorausschauender Wirtschaftsf\u00f6rderungs- und Technologiepolitik. Im Bereich der Verbrechensbek\u00e4mpfung wird pr\u00e4ventives Eingreifen zur Verbrechensverhinderung zunehmend als K\u00f6nigsweg gepriesen und findet seinen vorl\u00e4ufigen Abschlusspunkt in der Sicherung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen nicht zuletzt zuk\u00fcnftiger Generationen.[9] Dem Staat obliegt nicht mehr nur der Schutz des status quo, ihm obliegt auch das Offenhalten von Optionen f\u00fcr die Zukunft. F\u00fcr den die Technikentwicklung regulierenden und f\u00f6rdernden als auch an der Folgeproduktion beteiligten Staat entstehen daher immer weiter gehende Schutz- und Vorsorgepflichten. Durch einen st\u00e4ndigen Balanceakt zwischen aufholender Anpassung und vorauseilender Ausdifferenzierung, zwischen wiederhergestellter Stabilit\u00e4t und vor\u00fcbergehender Instabilit\u00e4t produziert daher der politische, kulturelle und nicht zuletzt rechtliche Zivilisationsprozess einen permanenten Pr\u00e4ventionsbedarf.<\/p>\n<p>Die neuartige Zumutung, welche aus dieser Problemlage an den Staat erw\u00e4chst, bezieht sich somit nicht mehr nur auf die Verantwortung f\u00fcr die Einhaltung des Rechts (wie im Diskurs der Rechtsstaatlichkeit) oder f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung individualisierbarer Wohlfahrt der B\u00fcrger (wie im Diskurs der Sozialstaatlichkeit), sondern auf die Verantwortung f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung des unsch\u00e4dlichen Zusammenspiels der Eigendynamik verschiedenster sozialer Systeme. Dem Staat wird also eine Steuerungsleistung f\u00fcr diese Systeme in der Weise zugemutet, dass zwar nicht deren als notwendig erachtete Selbststeuerungsf\u00e4higkeit in Frage gestellt wird, aber die externen Folgen ihrer Eigendynamik in Grenzen gehalten werden.<\/p>\n<p>Praktisch resultiert eine gleichsam paradoxe Situation moderner Staatlichkeit nun daraus, dass der Staat bei der Herstellung dieser Herausforderung neuer Sicherheiten auf die Instanzen der Wissenschaft und Technik angewiesen ist, die die Verursachung dieser Risiken hervorrufen. Denn oftmals sind die Gef\u00e4hrdungen auch nur aufgrund von Wissenschaft und Technik wahrnehmbar und bearbeitbar. Das Schicksal des Staates wird dadurch unmittelbar mit dem Schicksal der modernen Wissenschaft verkn\u00fcpft.[10]<\/p>\n<p>Als Folge \u00e4ndern sich aber nicht nur die Bedingungen und Ausdrucksformen, durch die die neuen Sicherheitsanforderungen mit Sinn und Praxis gef\u00fcllt werden sollen. Vielmehr ver\u00e4ndern sich ebenso die Arbeitsteilungen, Wahrnehmungskategorien und Methoden der Herstellung und Erhaltung der Sicherheit. Dabei ist die vorsorgende Gefahrenabwehr &#8211; also Pr\u00e4vention &#8211; keineswegs eine prinzipiell neue Zumutung an die Staatst\u00e4tigkeit. Insofern w\u00fcrde die Bezeichnung einer als neu eingeforderten Staatsqualit\u00e4t als &#8222;Pr\u00e4ventionsstaatlichkeit&#8220; am Problem vor beigehen.[11] Vielmehr besteht der Kern des Problems darin, dass Pr\u00e4vention im Bezug auf bestimmte Risiken unm\u00f6glich ist, weil wir f\u00fcr bestimmte, als durchaus real anzusehende Gefahren \u00fcber keine ausreichenden Erkl\u00e4rungsmodelle verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Von dieser Uneindeutigkeit des Wissens bleiben die konkreten Sicherheitspolitiken aber gerade nicht verschont. Denn was als Wissen und als Nichtwissen &#8211; beispielsweise f\u00fcr Lagebeschreibungen, Entscheidungen und Probleml\u00f6sungen &#8211; gilt, ist ebenso umstritten und umk\u00e4mpft wie die damit verbundenen politischen und praktischen Konsequenzen sowie schon zuvor die Ursachen.[12] Anschl\u00e4ge, die niemand vorausahnte, von Gruppen oder Einzelpersonen (wie den Kofferbombern), die zuvor niemand kannte, sind nicht als Risiko (das man berechnen kann, zu dem man sich entscheiden kann), sondern als &#8222;Gefahren zweiter Ordnung&#8220; aufzufassen (die man eben nicht kalkulieren kann).<\/p>\n<p>Wissenssoziologisch motivierte Risikoanalysen empfehlen daher schon seit einiger Zeit einen Perspektivenwechsel sowohl f\u00fcr die Sicherheitsforschung als auch die Sicherheitspolitik: nachdem die Konzepte additiver und absolut-rationaler Sicherheit nicht mehr tragbar seien, k\u00f6nne man nicht mehr davon ausgehen, dass die Ideale absoluter Rationalit\u00e4t und vollst\u00e4ndiger Sicherheit aus zeitlichen, finanziellen oder sonstigen Gr\u00fcnden noch nicht realisiert worden seien. Vielmehr m\u00fcsse man nach der Maxime arbeiten, dass sie grunds\u00e4tzlich nicht realisierbar sind. Daher sei es wichtig zu untersuchen, wie (Erwartungs-) Sicherheit jenseits absoluter Rationalit\u00e4ts- und Informationsideale tats\u00e4chlich generiert wird und insbesondere, welche Abk\u00fcrzungsstrategien und sonstige Verfahren jenseits dieser absoluten Ideale dabei zum Tragen kommen.[13] Weil aber die Wissensgrundlagen auf den unterschiedlichsten Risikofeldern vielf\u00e4ltigen Definitions-, Entdeckungs- und Aushandlungsprozessen unterliegen[14], h\u00e4ngen die Organisation des Wissens und die Organisation der Sicherheitsakteure immer enger miteinander zusammen. In klassischen Kategorien &#8211; etwa wie staatlich vs. privat, innere vs. \u00e4u\u00dfere Sicherheit, organisierte Kriminalit\u00e4t vs. Terror, politische Steuerung vs. begrenzt oder gar nicht steuerbare Ereignishaftigkeit, politisches vs. sportliches Gro\u00dfereignis etc. &#8211; nicht mehr greifbare Ph\u00e4nomene erfordern sowohl andere Wissensstrategien als auch andere Strategien der Organisation des Handelns, in deren Folge und teilweiser unbeabsichtigten Nebenfolge es zu einer Ver\u00e4nderung der Sicherheitsversprechen und der Sicherheitsinstitutionen kommt. Es \u00e4ndern sich nicht nur die Bedingungen und Ausdrucksformen, unter denen das begriffliche Konstrukt &#8222;Sicherheit&#8220; mit Sinn und Praxis gef\u00fcllt wird, sondern auch die Arbeitsteilungen, Wahrnehmungskategorien und Methoden der Herstellung und Erhaltung von Sicherheit.<\/p>\n<p>Daher treten in den Modernisierungsprozessen gegenw\u00e4rtiger Risikogesellschaften neben die erfahrungsgest\u00fctzte, meist punktuelle und zeitnahe Reaktion auf die <i>Gefahr <\/i>jene auf Wissenserzeugungen gerichtete, langfristig angelegte und potentiell fl\u00e4chendeckende Ma\u00dfnahmen der <i>Risiko<\/i>pr\u00e4vention zu ihrer Vorbeugung und Minimierung.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"risiko-und-gefahr-einige-anmerkungen-zu-den-rationalitaetsgrundlagen-der-praevention\">Risiko und Gefahr &ndash; einige Anmerkungen zu den Ratio&shy;na&shy;li&shy;t&auml;ts&shy;grund&shy;lagen der Pr&auml;vention <\/span><\/h2>\n<p>Niklas Luhmann hat in seiner Arbeit zur &#8222;Soziologie des Risikos&#8220;[15] die Unterscheidung zwischen Risiko und Gefahr vorgeschlagen, weil mit der Verwendung dieser Begriffe zun\u00e4chst akzeptiert wird, dass die Zukunft immer mit Unsicherheit verbunden ist. Was jedoch diese beiden Unsicherheiten unterscheidet, sind die jeweiligen Formen ihrer Zugrechnungsmodalit\u00e4ten. Denn mit Risiko sind jene F\u00e4lle gemeint, in denen Situationen eingegangen werden, die die M\u00f6glichkeit eines vermeidbaren Schadens aktiv herbeif\u00fchren. Vermeidbar hei\u00dft hier, dass man sich bewusst daf\u00fcr entschieden hat, eventuelle Nachteile wegen eines Vorteils in Kauf zu nehmen. Folglich muss sich die Person einen eventuell eintretenden Schaden selbst, das hei\u00dft der eigenen Entscheidung kausal zurechnen lassen. Sie selbst ist der Riskierer. Daher wird von Risiko vorrangig dann gesprochen, wenn es um rationale Abw\u00e4gung oder Kalkulation geht. Dagegen bezeichnet der Begriff der Gefahr all jene F\u00e4lle, in denen die Ursachen eines m\u00f6glichen Schadens au\u00dferhalb der eigenen Kontrolle gesehen werden (zum Beispiel bei Naturkatastrophen). Hier begreift sich der Einzelne nicht als aktiver Herbeif\u00fchrer des Schadens, sondern als Gef\u00e4hrdeter. W\u00e4hrend man sich also Risiken aussetzt, f\u00fchlt man sich Gefahren ausgesetzt.<\/p>\n<p>Entscheidend ist nun, dass gegenw\u00e4rtig immer mehr Gefahren in zurechenbare Risikoentscheidungen transformiert werden, weil wir individuell in immer mehr Bereichen auf rational kalkulierendes Entscheiden setzen und dies auch von unseren Mitmenschen er warten. So wird beispielsweise Kriminalit\u00e4t zunehmend nicht als Gefahr entworfen, sondern als Risiko zugerechnet &#8211; sowohl auf der Seite der T\u00e4ter (zum Beispiel das Entdeckungsrisiko oder das Risiko, eine Haftstrafe verb\u00fc\u00dfen zu m\u00fcssen) als auch auf jener der Opfer. Wer sein Fahrrad nicht abschlie\u00dft, wer im Dunkeln allein durch den Park joggt oder seine Kreditkarte sorglos anderen \u00fcberl\u00e4sst dem wird zugeschrieben, zu riskant gehandelt zu haben. Dort aber, wo alles nur noch entscheidungsabh\u00e4ngig gilt, wird Zukunft als Risiko erfahren.[16]<\/p>\n<p>Aber nicht allein auf der individuellen Ebene, vielmehr auch und entscheidend auf der gesellschaftlichen Ebene lassen sich vergleichbare Praktiken exponentiell zunehmender Optionssteigerungen beobachten. Denn die Industrialisierung entzaubert die b\u00fcrgerliche Gesellschaft, insoweit die sozialen Verh\u00e4ltnisse nicht mehr als naturgegeben, sondern als strukturell bedingt und damit entscheidungsabh\u00e4ngig (kontingent) beobachtet und beschrieben werden konnten. Ebenso entzaubert die Dynamik der Wissenschaft die Natur. Nachdem aber die Wissenschaft zun\u00e4chst alle \u00fcber lieferten Werte und Autorit\u00e4ten in Frage stellte, ist mit ihrer Durchsetzung und ihrer inwendigen Verbindung mit der Technik als generellem Problembew\u00e4ltigungsmuster die Wissenschaft selbst als objektive Instanz entzaubert worden. Denn entgegen allzu linearen Erwartungshaltungen hat die Zunahme wissenschaftlichen Wissens nicht zu mehr Sicherheit, sondern oftmals zu mehr Unsicherheit gef\u00fchrt, weil mehr Wissen auch mehr Wissen \u00fcber das, was man nicht wei\u00df, also mehr Unwissenheit zur Folge hat.[17] Mit der Zunahme von Wissen widerspricht sich die Wissenschaft zunehmend selbst.<\/p>\n<p>Weil aber &#8222;Globaleffekte und \u00dcberraschungseffekte, wenn man realistisch bleiben will, sich schwer auf Einzelentscheidungen zurechnen (lassen) (&#8230;) mag der Entscheider so gut kalkulieren wie er will: man kann wissen (und er kann wissen), dass sich beim Zusammenwirken vieler Entscheidungen deren Gesamteffekte und deren \u00fcberraschende Koinzidenzen jeder Prognose entziehen.&#8220;[18] Durch diese beunruhigende Perspektive, dass die &#8222;Erzeugung unvorhersehbarer [scil. m\u00f6glicherweise weit reichende Sch\u00e4den verursachender] Ereignisse als eine systematische Eigenschaft der gesellschaftlichen Entwicklung&#8220;[19] anzusehen ist, wird ein steigendes Sicherheitsbed\u00fcrfnis der Gesellschaft an den Staat als sch\u00fctzende Instanz mit der zentralen Anforderung weitergegeben,[20] bei der Herstellung von Sicherheit auch die Bew\u00e4ltigung des Risikos zuk\u00fcnftiger, nach heutigem Erfahrungswissen noch nicht prognostizierbarer Schadensentwicklungen zu ber\u00fccksichtigen. Damit nehmen aber unklare, nicht oder schwer einzusch\u00e4tzende Entscheidungssituationen zu &#8211; sowohl im Bereich der Wissenschaft als auch in der Politik und des Rechts.<\/p>\n<p>Als Folge ver\u00e4ndert sich aber der Handlungskontext der Gegenwart. Denn obwohl und gerade weil man nicht wei\u00df, ob zuk\u00fcnftig ein Schaden tats\u00e4chlich eintreten wird, stellt man sich aktuell bereits auf diesen eventuellen Schaden ein. Und in dieser Hinsicht kann man dann von einem bereits gegenw\u00e4rtigen Schaden sprechen. &#8222;Man ist besorgt, f\u00fchlt sich unwohl, beugt vor, nimmt Kosten in Kauf, die sich m\u00f6glicherweise als unn\u00f6tig erweisen werden.&#8220;[21] Dadurch, dass wir uns gegenw\u00e4rtig auf eine wie auch immer geartete Zukunft einstellen und unsere Entscheidungen aufgrund der gegenw\u00e4rtigen Annahmen \u00fcber die k\u00fcnftigen Gegenwarten treffen, disponieren wir diese (die Zukunft) bereits. Indem wir uns aber f\u00fcr zuk\u00fcnftige Ereignisse pr\u00e4parieren wollen, treffen wir pr\u00e4ventiv Ma\u00dfnahmen, die unseren gegenw\u00e4rtigen Alltag bereits ver\u00e4ndern, ohne dass man wei\u00df, wie man sie im Nachhinein beurteilen wird. Wir tun daher gut daran, das Augenmerk darauf zu richten, inwiefern gegenw\u00e4rtige Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen unsere Handlungsoptionen einschr\u00e4nken und wie \u00dcberreaktionen bei der Risikoeinsch\u00e4tzung vermieden werden k\u00f6nnen, damit zu den unweigerlich existierenden Risiken nicht noch umfangreiche Risiken der Risikopr\u00e4vention hinzutreten.<\/p>\n<p>Als ein gegenw\u00e4rtig besonders prominentes Beispiel kann die Diskussion \u00fcber angemessene und ausgewogene Ma\u00dfnahmen der Kriminalpr\u00e4vention verstanden werden. So liegt es in der Logik des Pr\u00e4ventionshandelns, dass es nicht mehr nur an die &#8222;Gefahr&#8220;, an generelle potenzielle Kriminalit\u00e4t, nicht mehr an &#8222;Verdacht&#8220; ankn\u00fcpft, sondern im Verh\u00e4ltnis Staat-B\u00fcrger eine generelle Umkehr der Beweislast vornimmt. Weil n\u00e4mlich das &#8222;Risiko&#8220; immer und \u00fcberall existiert, wird es zur Normalit\u00e4t, die Nichtgef\u00e4hrlichkeit bildet dann die Ausnahme, die der B\u00fcrger f\u00fcr seine Person beweisen muss. Auf kriminelles Handeln soll im Sinne der Pr\u00e4ventionslogik nicht mehr reagiert, sondern vielmehr im Vorhinein interveniert werden. Zudem entpuppt sich diese Pr\u00e4ventionsstrategie als ein durchaus paradoxes Unternehmen: Intervention gegen ein potenziell zuk\u00fcnftiges Verhalten, das eventuell auch ohne diese Abwehrbem\u00fchung nie eintreten wird. Hier deutet sich ein wesentliches Konfliktfeld an, denn die Frage, wie weit diese Vorverlagerung reichen darf, was im Namen des Vorbeugens noch erlaubt ist bzw. aufgrund des Schutzes pers\u00f6nlicher Rechte und individueller Handlungsspielr\u00e4ume zu weit gehen w\u00fcrde, ist Anlass intensiver Konflikte. Pr\u00e4vention zielt aber immer auf ein Bild davon, wie sich die Zukunft entwickeln sollte, das hei\u00dft auf ein spezifisches Bild von Normalit\u00e4t. Aber: wer kann schon beantworten, was zuk\u00fcnftig als normal verstanden werden muss? Gerade weil Pr\u00e4vention immer die Definition dessen voraussetzt, was als zu Vermeidendes, St\u00f6rendes oder Abzuwendendes gilt, r\u00fccken die den kriminalpr\u00e4ventiven Projekten zu Grunde liegenden normativen Vorstellungen (Normalit\u00e4tsfiktionen) in den Blickpunkt.<\/p>\n<p>Indem wir unsere Abneigung gegen abweichendes Verhalten bereits ins Vorfeld der potenziellen M\u00f6glichkeiten verlagern, kann es niemals ausreichende Pr\u00e4vention geben, denn man k\u00f6nnte immer noch fr\u00fcher beginnen bzw. einen noch gr\u00f6\u00dferen Personenkreis als Zielgruppe der Pr\u00e4vention erschlie\u00dfen. So treiben die boomenden kriminalpr\u00e4ventiven Ans\u00e4tze permanent ihre eigene Notwendigkeit hervor. Sie erzeugen auf paradoxe Weise das, was sie zu bek\u00e4mpfen vorgeben: Kriminalit\u00e4t als bedrohliche soziale Tatsache. So k\u00f6nnen sich die Grenzen dessen, was aus der Vorsorgeperspektive akzeptabel und dem Einzelnen zumutbar erscheint, ver\u00e4ndern. Das Pr\u00e4ventivrisiko, zum Beispiel auf dem Nachhauseweg l\u00fcckenlos verfolgt zu werden, wird dann vermutlich bereitwilliger akzeptiert als das Prim\u00e4rrisiko, auf diesem Weg \u00fcberfallen und ausgeraubt zu werden. Ohne dass dies unbedingt beabsichtigt w\u00e4re, verst\u00e4rken wir durch die Pr\u00e4ventionsbem\u00fchungen unser gegen Unendlich laufendes Sicherheitsbed\u00fcrfnis. Was wir uns mit der Fixierung auf vorauseilende Kriminalpr\u00e4vention einhandeln, ist zudem das Zusatzrisiko, dass die Pr\u00e4vention sich als unn\u00f6tig erweisen kann &#8211; entweder weil ein anderes, nicht beachtetes Risiko eintritt, weil die Pr\u00e4vention kausal unwirksam ist oder sie nur eine &#8222;n\u00fctzliche Ermutigungsfiktion&#8220; (Luhmann) darstellt.<\/p>\n<p>Zudem muss die Pr\u00e4ventionsarbeit neben dieser normativen Schwierigkeit der Kl\u00e4rung dessen, was als erw\u00fcnscht und normal gilt, noch mit einer anderen, kaum aufhebbaren Schwierigkeit k\u00e4mpfen: Es wird versucht, die Erfahrungen aus der Vergangenheit und Gegenwart in die Zukunft zu verl\u00e4ngern. Aber auch in diesen zuk\u00fcnftigen Gegenwarten wird die Frage, was als pr\u00e4ventiv wirkt, erst retrospektiv zu entscheiden sein. In der Gegenwart werden also Aussagen dar\u00fcber getroffen, was in der Zukunft passieren k\u00f6nnte und auf eben diese Situation will man sich heute bereits einstellen. Die Einsch\u00e4tzung von Risiken ist also zeitabh\u00e4ngig. Es gibt keinen Standpunkt, von dem aus objektiv einsch\u00e4tzbar w\u00e4re, was ein Risiko ist, sondern es sind nur jeweils standortgebundene und begr\u00fcndungsnotwendige Einsch\u00e4tzungen m\u00f6glich. &#8222;Je nachdem, ob ein Schaden eingetreten oder ob es gut gegangen ist, wird man das Risiko nachtr\u00e4glich anders einsch\u00e4tzen. Man versteht nachtr\u00e4glich nicht mehr, wieso man in einer vergangenen Gegenwart derart vorsichtig oder derart riskant entschieden hatte. Und aus der Zukunft starrt uns eine andere Gegenwart an, in der die heute gegenw\u00e4rtige Risikolage nachtr\u00e4glich mit Sicherheit anders beurteilt werden wird, aber unsicher bleibt wie.&#8220;[22] Offen bleibt zudem, ob das Nichteintreten von Ereignissen in der Zukunft auf die Bem\u00fchungen einer gegenw\u00e4rtigen Pr\u00e4ventionsarbeit zur\u00fcckzuf\u00fchren oder v\u00f6llig unabh\u00e4ngig von diesen zu beurteilen ist.<\/p>\n<p>Umfassende Sicherheit ist ein nicht erreichbarer Zustand. Er l\u00e4sst sich f\u00fcr den Moment immer nur im Vergleich zu vergangenen oder zuk\u00fcnftigen, gew\u00fcnschten oder unerw\u00fcnschten (un-) sicheren Zeiten einsch\u00e4tzen. &#8222;Sicherheit gibt es nicht, au\u00dfer im Moment. Nur Unsicherheit kann als dauerhaft vorgestellt werden.&#8220;[23] Insofern artikuliert sich in dem als Selbstbeschreibung verwendeten Begriff der &#8222;Risikogesellschaft&#8220; das Bewusstsein, in einer zunehmend un\u00fcbersichtlichen Welt vielen Unw\u00e4gbarkeiten ausgesetzt zu sein, die vom Einzelnen nicht mehr antizipiert werden k\u00f6nnen und denen er trotzdem eigenverantwortlich etwas entgegensetzen soll.<\/p>\n<p>Die Bef\u00e4higung zu eben diesem Entscheidungsverhalten resultiert aber aus einer inwendigen Verschr\u00e4nkung zwischen dem modernen Zivilisationsprozess und einer Internalisierung der Pr\u00e4vention als Methode der Lebensf\u00fchrung. Die entscheidende Verkn\u00fcpfung zwischen Zivilisation und Pr\u00e4vention liegt darin, dass die Zivilisationsprozesse nicht nur eine pr\u00e4ventiv ausgerichtete Lebensf\u00fchrung geradezu erfordern, sondern gleichzeitig auch die daf\u00fcr notwendigen Kompetenzen zur Verf\u00fcgung stellen. Zivilisation ist, so Norbert Elias, gleicherma\u00dfen als Prozess und Produkt gesellschaftlicher Entwicklungen zu verstehen, in deren Verlauf Fremdzw\u00e4nge schubweise in Selbstzw\u00e4nge umgewandelt werden.[24] Durch die stetige Affektregulierung bilden sich, so Elias, Selbstbeherrschung, Weitsicht und Rationalit\u00e4t aus, Eigenschaften, die zur erfolgreichen Bew\u00e4ltigung der Herausforderungen moderner Lebens(ver)l\u00e4ufe dringend ben\u00f6tigt werden. Das f\u00fcr die b\u00fcrgerlichen Mittelschichten heute noch handlungsleitende Muster einer verz\u00f6gerten Bed\u00fcrfnisbefriedigung als modernisierte Variation der protestantischen Ethik ist ein Beispiel f\u00fcr eine solche Selbstrationalisierung der Lebensf\u00fchrung,25 die schon Max Weber Ende des 19. Jahrhundert beobachtete.[26] Man verzichtet auf momentane Vorteile, um mit dem Aufschub die Chance auf umso gr\u00f6\u00dfere Belohnungen in der Zukunft zu sichern.<\/p>\n<p>Mit der Geburt des Staates er\u00f6ffneten sich erstmals Spielr\u00e4ume f\u00fcr planm\u00e4\u00dfige Eingriffe in den Zivilisationsprozess. Der Staat erwies sich als &#8222;Zivilisationsbeschleuniger&#8220;. Die Zentralisierung der Herrschaftsapparatur, die Errichtung des Gewaltmonopols und die Institutionalisierung eines Sanktionsapparates f\u00fchrten dazu, dass im 17. Jahrhundert erstmalig der Begriff der &#8222;\u00f6ffentlichen Sicherheit&#8220; auftauchte.[27] Aus dem Versprechen, eine &#8222;\u00f6ffentliche Ordnung&#8220; dauerhaft aufrechtzuerhalten, konnte der Staat seine Legitimation herleiten. Erst der <i>Leviathan <\/i>erm\u00f6glichte individuelles, zukunftsbezogenes Handeln.<\/p>\n<p>Die Herausbildung des souver\u00e4nen Staates war die erste, das kontinuierliche Fortschreiten des gesellschaftlichen Zivilisationsprozesses die zweite Voraussetzung f\u00fcr pr\u00e4ventives Denken und Handeln. Denn eine pr\u00e4ventive Lebensweise wird erst m\u00f6glich durch <i>Weitsicht <\/i>(das hei\u00dft den gewohnheitsm\u00e4\u00dfigen Blick auf die zuk\u00fcnftigen Folgen des aktuellen Handelns), durch <i>Rationalit\u00e4t <\/i>(das hei\u00dft das Wissen \u00fcber die Art der m\u00f6glichen Konsequenzen des Handelns und das Wissen \u00fcber geeignete Ma\u00dfnahmen, die zu deren Vermeidung ergriffen werden k\u00f6nnen) und durch <i>Selbstbeherrschung <\/i>(das hei\u00dft die Bereitschaft und F\u00e4higkeit, die augenblickliche Lust in Voraussicht der Unlust, die kommen wird, wenn man ihr nachgibt, zur\u00fcckzuhalten). Diese st\u00e4rker werdende Spannung zwischen Natur und Kultur hat schon Sigmund Freud als <i>Unbehagen <\/i>in der Kultur beschrieben.[28] In fr\u00fcheren Zeiten ist das Unbehagen in der Kultur aus der rigorosen Ordnung entstanden, die zu wenig Freiheit lie\u00df. Das Unbehagen unserer Tage scheint aus einem sich zunehmend entgrenzenden Individualisierungsprozess zu resultieren, wie ihn der franz\u00f6sische Psychoanalytiker und Soziologe Ehrenberg beschrieben hat.[29]<\/p>\n<p>Foucault schlie\u00dflich interpretiert den Prozess der Verinnerlichung der Disziplin als einen Teil der von Elias beschriebenen Zivilisationsprozesse. F\u00fcr ihn hatte die Transformation von der feudalen zur modernen Gesellschaft im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts eine Disziplinierung der menschlichen Handlungsweisen zur Folge. In dieser Zeit vollzog sich ein fundamentaler Funktions- und Bedeutungswandel staatlichen Bestrafens, der eine neue Form der aus\u00fcbenden Gewalt hervorgebracht hat: die Disziplin. Mit seiner These von der Disziplinargesellschaft[30] belegt er eindrucksvoll, dass nicht allein die Monopolisierung der Sanktionsgewalt, sondern erst der Wandel der Mechanik staatlichen Bestrafens von den majest\u00e4tischen Ritualen der Souver\u00e4nit\u00e4t zu den dezenten Verhinderungszeichen ohne \u00dcberschwang und unn\u00f6tige Machtverausgabung f\u00fcr die Selbstdisziplinierung der Menschen verantwortlich ist. Sollte die \u00fcberschw\u00e4ngliche Marter &#8222;als verdoppelte Manifestation&#8220; das Verbrechen ebenso kund tun wie die sie \u00fcberw\u00e4ltigende Macht, war es das Ziel der disziplinierenden Strafe, m\u00f6glichst diskret auf das Verbrechen zu verweisen und den Eingriff der Macht m\u00f6glichst sparsam, aber dennoch umfassend zu gestalten.[31] Auch wenn in dieser Zeit die staatliche Kontrolle durch Effizienzgewinne &#8211; etwa durch die panoptische Architektur von Gef\u00e4ngnissen, Kasernen, Krankenh\u00e4usern und Schulen &#8211; tats\u00e4chlich ausgeweitet werden konnte, gab es nat\u00fcrlich keine l\u00fcckenlose \u00dcberwachung. Aber als Folge der Diskretion depersonalisierter \u00dcberwachung stellte sich nach Foucault ein Dauerzustand <i>potenzieller pr\u00e4ventiver <\/i>Kontrolle ein, der wiederum ein <i>Bewusstsein <\/i>l\u00fcckenloser \u00dcberwachung nach sich zog.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"rechtsformenwandel-als-wandel-der-rationalitaetsvoraussetzungen-rechtsstaatlichen-denkens\">Rechts&shy;for&shy;men&shy;wandel als Wandel der Ratio&shy;na&shy;li&shy;t&auml;ts&shy;vor&shy;aus&shy;set&shy;zungen rechts&shy;s&shy;taat&shy;li&shy;chen Denkens <\/span><\/h2>\n<p>Die folgenden \u00dcberlegungen werden nun diesen wissenssoziologischen und machtsoziologischen Ansatz nicht weiter vertiefen. Vielmehr versuchen sie, einige Aspekte eines m\u00f6glichen Rechtsformenwandels zu benennen, die in der Folge zunehmender rechtlicher Pr\u00e4ventivstrategien beobachtet werden k\u00f6nnen. Die Materialisierung des Rechts ist schon fr\u00fchzeitig als Krise der spezifisch formalen Rationalit\u00e4t des Rechts beschrieben worden (Krise des Rechtsstaats),[32] etwaige Empfehlungen zu einer Reformalisierung des Rechts blieben allerdings erfolglos.[33] Wenn im Folgenden von einem m\u00f6glichen Rechtsformenwandel gesprochen werden soll, dann bezieht sich diese Beobachtung eher auf einzelne Aspekte der Ver\u00e4nderung rechtlicher Handlungsformen, die zentrale Rechtsinstitute in der Regulierung von Sicherheitsrisiken betreffen und ver\u00e4ndern.<\/p>\n<p>So entsteht ein umfassender Vorsorgestaat,[34] der immer weitere Aspekte der Lebensf\u00fchrung in den Bereich politischer Gew\u00e4hrleistung mit einbezieht und schlie\u00dflich alles erfasst, &#8222;was das Zusammenleben der Menschen&#8220; betrifft.[35] Als dessen Folge aber kommt es zu einer strukturellen Ver\u00e4nderung der Handlungs- und Legitimationsformen modernen Rechts. Nicht nur, dass die klassische Eingriffsverwaltung, die noch das Bild<br \/>des liberalen Rechtsstaates bestimmt hatte,[36] an die modernen, massent\u00fcmlichen Lebensformen angepasst wurde und eine neuartige Leistungsverwaltung in zunehmendem Ma\u00dfe Aufgaben der Daseinsvorsorge \u00fcbernahm.[37] Vielmehr unterliegt auch das Gesetz selber entsprechenden Ver\u00e4nderungen. W\u00e4hrend das Gesetz in rechtsstaatlicher Tradition eine auf Dauer angelegte, allgemeing\u00fcltige Ordnung der Verh\u00e4ltnisse von Staat und Gesellschaft begr\u00fcnden und abstrakt-generelle, konkretisierungsf\u00e4hige L\u00f6sungen f\u00fcr die ma\u00dfgeblichen Interessenkonflikte bereit stellen sollte, l\u00e4sst offenbar die Heterogenit\u00e4t der sich dem pr\u00e4ventiv und vorsorgend t\u00e4tigen Staat er\u00f6ffnenden Sachverhalte und der kontinuierliche Wandel der sie pr\u00e4genden individuellen, Interessen eine Generalisierung von Verhaltenserwartungen und die dauerhafte Fixierung von Konfliktl\u00f6sungen immer weniger zu.<\/p>\n<p>Die mit dem neuen Selbstverst\u00e4ndnis als Sozialstaat einhergehende Aufgabenerweiterung des Staates f\u00fchrte dazu, dass Gesetzgebung weniger als die Regelung der grundlegenden Fragen des Zusammenlebens verstanden, sondern als Mittel zur aktiven Steuerung der gesellschaftlichen Entwicklung genutzt wurde.[38] Das Ziel der Steuerung (social engineering) ver\u00e4nderte aber die Form der Gesetze, denn einerseits mussten immer gr\u00f6\u00dfere und kompliziertere Bereiche einer gesetzlichen Regelung zugef\u00fchrt werden, andererseits bedurfte Gesellschaftssteuerung der flexiblen Reaktion auf konkrete Krisensituationen und einer st\u00e4ndigen Nachsteuerung.<\/p>\n<p>Die Allgemeinheit des Gesetzes wurde durch das Auftreten so genannter &#8222;Ma\u00dfnahmegesetze&#8220; aufgel\u00f6st. Solche Gesetze, die eine sich selbst vollziehende, planm\u00e4\u00dfige Entscheidung aus Anlass und mit Wirkung f\u00fcr einen konkreten Einzelfall beinhalten,[39] wurden \u00fcblich,[40] weil der Gesetzgeber zunehmend soziale Krisenintervention betrieb, die entsprechenden Gesetze also gar nicht mehr auf allgemeine und dauerhafte Geltung angelegt waren.[41] Bei komplexen Materien bediente sich der Gesetzgeber zunehmend unbestimmter Begriffe, weil er Zweifel hegte, dass eine detaillierte gesetzliche Regelung in einem Rechtsgebiet eine f\u00fcr alle k\u00fcnftigen F\u00e4lle l\u00fcckenlose und gerechte L\u00f6sung bereithalten k\u00f6nnte. Auf den sich beschleunigenden sozialen Wandel reagierte er entweder als &#8222;motorisierter Gesetzgeber&#8220;[42] durch st\u00e4ndige Reformgesetzgebung oder durch die &#8222;Flucht in die Generalklausel&#8220;,[43] indem er die Nachsteuerung im Detail an Verwaltung und Rechtsprechung delegierte.<\/p>\n<p>Auf die Handlungsformen der staatlichen Verwaltung haben diese beschriebenen Ver\u00e4nderungen ambivalente Auswirkungen. Denn urspr\u00fcnglich war die im Kern politisch handelnde Verwaltung in doppelter Weise an das demokratische Parlament zur\u00fcckgebunden: Die durch Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes gesicherte Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Verwaltungshandelns unterlag der repressiven Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte (Individualrechtsschutz), w\u00e4hrend die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit des Verwaltungshandelns politisch \u00fcber die Fachaufsicht sichergestellt wurde (Ministerverantwortlichkeit). Eine gerichtliche Rechtm\u00e4\u00dfigkeitskontrolle setzt nun justitiable, das hei\u00dft hinreichend bestimmte Normen voraus. Die prospektiv und fl\u00e4chendeckend wirkende pr\u00e4ventive Staatst\u00e4tigkeit l\u00e4sst sich aber gedanklich nicht vollst\u00e4ndig vorwegnehmen und kann daher nur begrenzt in Konditionalprogrammen eingefangen werden. Pr\u00e4ventionsnormen beschr\u00e4nken sich deswegen auf die Vorgabe von Zielen und die Aufz\u00e4hlung von Gesichtspunkten, die bei der Zielverfolgung vorrangig werden. Da solche Normen nicht vollziehbar sind, sondern der situativen Vervollst\u00e4ndigung und Korrektur durch gerechte Abw\u00e4gung der betroffenen Belange im Einzelfall bed\u00fcrfen, programmiert sich die pr\u00e4ventiv t\u00e4tige Verwaltung weitgehend selbst.[44] Der damit verbundenen Gefahr der Verselbst\u00e4ndigung der Verwaltung gegen\u00fcber dem Gesetzgeber sowie des Leerlaufs des Individualrechtsschutzes ist die Rechtsprechung zun\u00e4chst durch eine Erh\u00f6hung der Kontrolldichte begegnet, indem die pr\u00e4ventiven Zweckformeln als unbestimmte Rechtsbegriffe verstanden wurden, deren Auslegung und Anwendung durch die Beh\u00f6rden gerichtlich voll \u00fcberpr\u00fcfbar ist. Der Verwaltung einger\u00e4umte Ermessensspielr\u00e4ume wurden \u00fcber den Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz zunehmend &#8222;auf Null reduziert&#8220;. Das Problem der fehlenden Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns blieb dadurch allerdings ungel\u00f6st, das System der Rechtssicherheit wurde \u00fcber den Anspruch auf umfassenden gerichtlichen Rechtsschutz durch ein System der Rechtsg\u00fctersicherheit ersetzt.[45] Das Legitimationsproblem einer Verselbst\u00e4ndigung gegen\u00fcber dem demokratischen Gesetzgeber wurde lediglich von der Verwaltung auf die Rechtsprechung verlagert.[46]<\/p>\n<p>Mit der intensiven gerichtlichen Kontrolle anhand des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatzes war zudem eine Usurpation politisch-gestaltender und naturwissenschaftlich beurteilender Funktionen der Verwaltung durch die Gerichte verbunden.[47] Denn mit den Kriterien der Geeignetheit und Erforderlichkeit wurde die urspr\u00fcnglich der politischen Fachaufsicht vorbehaltene \u00dcberpr\u00fcfung der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit des Verwaltungshandelns zum Bestandteil der Rechtm\u00e4\u00dfigkeitskontrolle. Ein eigenst\u00e4ndiger Bereich des gerichtlich nicht voll \u00fcberpr\u00fcfbaren Handelns wurde den Beh\u00f6rden erst sp\u00e4ter \u00fcber den Begriff der &#8222;Verwaltungsverantwortung&#8220; einger\u00e4umt. Die Rechtsprechung befindet sich im Bereich pr\u00e4ventiven Staatshandelns daher in dem Dilemma, entweder eine weitgehende Selbstprogrammierung der Verwaltung hinzunehmen, oder aber selbst politisch verwaltend t\u00e4tig zu werden und dadurch die \u00dcberstrapazierung ihrer Legitimationsbasis in Kauf zu nehmen.<\/p>\n<p>Die so beschriebenen Versatzst\u00fccke der Flexibilisierung und Materialisierung des Rechts f\u00fchren in ihrer Summe zu einem wesentlichen Wandel bisheriger demokratischer Rechtsstaatlichkeit, welcher sich aus der Relativierung der Herrschaft des Gesetzes ergibt.<\/p>\n<p>Der Kern allen rechtsstaatlichen Denkens, das vernunftrechtliche Postulat nach einer &#8222;rule of laws, and not of men&#8220;, das \u00fcber das sachliche, zeitliche und soziale Auseinanderziehen von Regelsetzung und gebundener Anwendung das unparteiliche Entscheiden &#8222;ohne Ansehen der Person&#8220; verwirklichen soll, wird seines urspr\u00fcnglichen Sinns in einem &#8222;System der polyzentrischen Rechtserzeugung&#8220;[48] beraubt, in welchem alle drei Gewalten in sozialer Personalidentit\u00e4t, in sachlicher Kenntnis des konkreten Einzelfalles sowie der betroffenen Menschen und zeitlich gleichzeitig Normbegr\u00fcndungs- und Normanwendungsdiskurse f\u00fchren. Dem B\u00fcrger treten daher Ma\u00dfnahmegesetzgeber, Pr\u00e4ventionsverwaltung und Werte judikative als Inhaber jener einheitlichen Gewalt gegen\u00fcber, die urspr\u00fcnglich dem absoluten F\u00fcrsten als Richterk\u00f6nig in Form der jurisdictio zukam[49] und zu deren Abschaffung die Rechtsstaatsbewegung mit der Forderung nach Gewaltenteilung einst angetreten war.<\/p>\n<p>Selbst wenn man der Ansicht ist, dass die R\u00fcckkehr zur Herrschaft des Gesetzes wegen des zunehmenden sozialen Wandels, der gewachsenen Staatsaufgaben und der damit verbundenen Interventionsbed\u00fcrfnisse des Pr\u00e4ventionsstaats nicht m\u00f6glich ist, l\u00e4sst die Materialisierung des Rechts eine Legitimationsl\u00fccke offen, die durch den Bezug auf objektive Werte kaum geschlossen werden kann. Im Ergebnis l\u00e4sst sich also eine aus den Erfordernissen der Pr\u00e4ventionsstaatlichkeit resultierenden Rechtsformenwandel indizierten Krise des Rechtsstaats sprechen. Diese Krise \u00e4u\u00dfert sich zudem in einer beobachtbaren Diffusion rechtsstaatlicher Grenzziehungen und ihrer Institutionen. Herausgefordert durch die neuen Risiken des internationalen Terrorismus sowie aktuelle Prozesse der Entgrenzung von Gewalt, lassen sich oftmals Gefahren nicht mehr tatbestandlich bestimmen und individualisieren, da sie von losen Netzwerken ausgehen. Als Folge sind vermehrte Forderungen nach pro-aktivem polizeilichem Handeln zu beobachten. Zunehmend werden die Konturen solcher Aktionen nicht durch raumzeitlich bestimmbare Schadenswahrscheinlichkeiten bestimmt. Vielmehr bleiben sie zeitlich unbestimmt, so unbestimmt und unberechenbar wie die Risiken, deren Verwirklichung sie verh\u00fcten sollen. Es entf\u00e4llt die M\u00f6glichkeit, pr\u00e4ventives Staatshandeln als &#8222;Gegenma\u00dfnahme&#8220; an vorangegangenes Tun der Straft\u00e4ter zu orientieren, zu individualisieren und damit zu dosieren. Die Freiheit des Einzelnen wird in dieser Konstellation nicht mehr individuell gesch\u00fctzt, sondern nur noch als Reflex der Freiheit der Gesellschaft. Da die Freiheit der Gesellschaft bedroht ist, muss er m\u00f6gliche, auch an weit unterhalb konkreter Verdachtsmomente ankn\u00fcpfende Einschr\u00e4nkungen seiner individuellen Freiheit hinnehmen, sofern sie dem Ziel der Sicherung der gesellschaftlichen Freiheit dienen. Damit wird die individuelle Freiheit zu einer Freiheit unter Gesellschaftsvorbehalt. Sicherheit zielt nicht mehr auf Rechtssubjekte als Verpflichtete, und auch auf der Berechtigtenseite wird Sicherheit subjektlos, da sie auf die Gesellschaft bezogen wird.<\/p>\n<p>Aber nicht allein auf der individuellen Ebene lassen sich zunehmend Verschiebungen in der Folge pr\u00e4ventiver Logiken beobachten. Vielmehr f\u00fchren die pr\u00e4ventiven Sicherheitskategorien dazu, dass zwischen den nach Kompetenzen separierten Staatsaufgaben und Eingriffsma\u00dfst\u00e4ben nicht mehr trennscharf unterschieden wird. So werden die rechtsstaatlichen Grenzziehungen institutionell abgesicherter Grenzen zwischen Bundes und Landespolizei, Verfassungsschutz und Geheimdienst derzeit neu justiert, um den inter &#8211; und intrainstitutionellen Informations- und Datenaustausch zu verbessern und zu verstetigen. Diese sprichw\u00f6rtliche Entgrenzung der Sicherheitskategorien f\u00fchrt dazu, dass zwischen den einzelnen nach Kompetenzen separierten Staatsaufgaben und Eingriffsma\u00dfst\u00e4ben nicht mehr trennscharf unterschieden wird. Folgerichtig taucht in der \u00f6ffentlichen Debatte der Begriff der &#8222;erweiterten Sicherheit&#8220; auf, hinter dem sich eine Entgrenzung bisheriger milit\u00e4rischer Rollenverst\u00e4ndnisse sowie ihrer verfassungsrechtlichen Bindung andeutet. Es wird dar\u00fcber diskutiert, ob das Milit\u00e4r zu Kampfhandlungen, die nicht mit der Landesverteidigung, den Pflichten innerhalb des NATO-B\u00fcndnisses oder der UNO-Mitgliedschaft in Zusammenhang stehen, ebenso eingesetzt werden soll wie zur Unterst\u00fctzung von Polizeima\u00dfnahmen bei Gro\u00dfereignissen.<\/p>\n<p>Die einst getrennten Bereiche der inneren und \u00e4u\u00dferen Sicherheit scheinen miteinander zu verschmelzen, um &#8211; so die politische Argumentation &#8211; dem international agierenden Terrorismus und Schwarzhandel etwas entgegen setzen zu k\u00f6nnen.[50] Diese Ver\u00e4nderung in den bisherigen rechtsstaatlichen Grenzziehungen bildet aber nicht einfach ein strukturloses Chaos. Vielmehr kommt es zu einer Neuordnung und Restrukturierung<br \/>der Ordnungs- und Sicherheitspolitik.[51] Einer Neuordnung, die sich zum einen dadurch auszeichnet, dass es zu spezifischen Verschiebungen staatlicher Verantwortung und Zust\u00e4ndigkeit kommt, beispielsweise von einer liberalen Strafrechtspolitik zu einer pr\u00e4ventiven Kriminalpolitik.[52] Weil man nicht mehr abwarten will, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, verschiebt sich unter anderem die polizeiliche Ermittlungst\u00e4tigkeit von der reaktiven Strafverfolgung zur verdachtsunabh\u00e4ngigen Vorfeldermittlung. Das Strafrecht wird so zum &#8222;Risikostrafrecht&#8220; aufger\u00fcstet.[53]<\/p>\n<p>Zum anderen zeigt sich diese Ver\u00e4nderung in einer Extensivierung der \u00dcberwachung und Kontrolle durch &#8222;Kustodialisierung&#8220; (van Elsbergen). Dieser Begriff fasst die Einf\u00fchrung und Etablierung neuartiger Formen der inneren Sicherheit zwischen klassischer Polizeiarbeit und sozialer Kontrolle zusammen, die das herk\u00f6mmliche, rechtlich verankerte Gef\u00fcge des staatlichen Gewaltmonopols aufbrechen und entstrukturieren. Diese neuen Verbindungen von staatlich-\u00f6ffentlichen, privatwirtschaftlichen und kommunit\u00e4ren Institutionen ergeben in ihrer Verbindung eine Allianz aus Sicherheitsherrschaft und Lebensformkontrolle.[54] Sind die einzelnen Verbindungen noch konkret erlebbar, so ist die Gesamtheit aufgrund der Vielzahl der Konzepte und der Vielfalt der Institutionalisierung kaum fassbar und damit rechtlich und politisch wenig angreifbar. Die Kustodialisierung der inneren Sicherheit ist daher Motor einer &#8222;Entstrukturierung und Extensivierung kriminalistischer Verhaltenskontrolle&#8220;.[55] Markantes Kennzeichen dieser Ent- und gleichzeitigen Neustrukturierung einer pr\u00e4ventiven Sicherheitsordnung ist die Aufl\u00f6sung des herk\u00f6mmlichen Gef\u00fcges des staatlichen Gewaltmonopols zu Gunsten einer Verbindung von staatlich-\u00f6ffentlichen, privatwirtschaftlichen und kommunit\u00e4ren Institutionen der Sicherheitsherrschaft und der Lebensformkontrolle.[56] Im Zuge einer funktionalen Verselbst\u00e4ndigung verwandelt sich Pr\u00e4vention in ein autonomes gesellschaftliches Teilsystem.[57] Die Kritik an der Effizienz, der Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit dieser Ma\u00dfnahmen verschafft sich nur schwer Geh\u00f6r gegen\u00fcber der \u00f6ffentlich-medialen Inszenierung der Pr\u00e4ventionssemantik. Einer Semantik, die in aller Regel als Vorlage f\u00fcr die Argumentation dient, dass die Pr\u00e4ventionsanstrengungen weiter verst\u00e4rkt und versch\u00e4rft werden m\u00fcssten, weil sie nicht (mehr) ausreichten.[58] So kommt es, dass der \u00f6ffentliche Begr\u00fcndungsaufwand f\u00fcr neue Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen verschwindend gering ist und die dahinter stehende Pr\u00e4ventionslogik oftmals nicht mehr Gegenstand kritischer Diskussionen ist.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"abschliessende-ueberlegungen\">Abschlie&shy;&szlig;ende &Uuml;berle&shy;gungen <\/span><\/h2>\n<p>Die gegenw\u00e4rtige Konjunktur der Pr\u00e4vention ist ein Zeichen f\u00fcr die zunehmenden Anstrengungen, Erwartungen und Interessen, Schadenspotentiale f\u00fcr Gesellschaft und Individuum beherrschbar und berechenbar zu machen.[59] Weil aber Sicherheit \u00e4hnlich wie Armut ein relativer Zustand ist, der kulturell, zeitlich und r\u00e4umlich stark variieren kann, ist Sicherheit stets ein unerreichbares Ideal, das aber gerade als Bed\u00fcrfnis nicht linear, sondern geradezu exponentiell zu den unbestreitbar gestiegenen Sicherheitsstandards zunimmt. Mit anderen Worten: Bed\u00fcrfnisse, Erfordernisse, M\u00f6glichkeiten und Kompetenzen der Pr\u00e4vention heizen sich im Laufe des Zivilisationsprozesses gegenseitig auf. So scheint &#8222;das Bed\u00fcrfnis nach Sicherheit (&#8230;) aus seiner Befriedigung zu erwachsen&#8220;.[60]<\/p>\n<p>Dieser Pr\u00e4ventionsdynamik haben die neuen Risiken, beispielsweise die neuen Terrorrisiken wie uns der 11. September 2001 zeigt, schlie\u00dflich eine neue globale Dimension verliehen. Nicht nur, dass der Terroranschlag auf das <i>World Trade Center <\/i>einen Wendepunkt in der politischen und nicht zuletzt v\u00f6lkerrechtlichen Kriegsf\u00fchrung der Gegenwart markiert: Pr\u00e4vention als Kriegsgrund.[61] Vielmehr reichte nicht zuletzt die Symbolkraft dieses Terrorakts aus, um damit weit reichende Ver\u00e4nderungen der Sicherheitspolitik zu legitimieren[62] und neue Pr\u00e4ventivkriegsstrategien zur Legitimation eines milit\u00e4rischen Erstschlags heranzuziehen.[63] Aber nicht allein diese neuen Risiken erzwingen offenbar immer \u00f6fter den Aufbau und die Durchf\u00fchrung unterschiedlichster Pr\u00e4ventivstrategien. Zugleich erleben wir, wie die unterschiedlichsten Risiken wieder entsichert und individualisiert werden, um einzelne gesellschaftliche Bereiche vor struktureller \u00dcberlastung zu bewahren.[64] Dadurch steigen aber wiederum in anderen gesellschaftlichen Teilbereichen die strukturellen wie individuellen Pr\u00e4ventionserfordernisse, wie die Beispiele der sozialen Sicherungssysteme, des Umweltschutzes, des technologischen Fortschritts, der globalen Arbeitsm\u00e4rkte und der nationalen Integrationsaufgabe zeigen. Dieses st\u00e4ndige Wechselspiel, welches der Soziologe Ulrich Beck mit den Schlagworten &#8222;Risikogesellschaft&#8220; und &#8222;Individualisierung&#8220; umschrieben hat[65] verdeutlicht, dass die Pr\u00e4ventionsgesellschaft offenbar die stille Begleiterin der Risikogesellschaft ist. Das Risiko dieser stillen Begleiterin besteht aber eben darin, dass die Erfordernisse \u00f6ffentlicher Sicherheit unter diesen Voraussetzungen oftmals zu selbstevidenten \u00f6ffentlichen Belangen werden, die keiner politischen und normativen verfassungsrechtlichen Herleitung mehr bed\u00fcrfen.<\/p>\n<p>[1] Vgl. J. K. Galbraith (1977), The Age of Uncertainty; U. Beck (2007), Weltrisikogesellschaft.<\/p>\n<p>[2] Vgl. hierzu grundlegend I. Berlin (1995), Freiheit. Vier Versuche; vgl. hierzu die verfassungssystematischen \u00dcberlegungen am Beispiel der Biomedizin bei S. May (2004), Rechtspolitische Nebenfolgen und Entscheidungskonflikte der Biomedizin.<\/p>\n<p>[3] E. Denninger, Der geb\u00e4ndigte Leviathan, S.35.<\/p>\n<p>[4] E. Denninger, Der Pr\u00e4ventionsstaat, in: KJ 1988, S.1.<\/p>\n<p>[5] D. Grimm, Verfassungsrechtliche Anmerkungen zum Thema Pr\u00e4vention, S.39.<\/p>\n<p>[6] Vgl. die Beitr\u00e4ge in N. Dose\/R. Voigt (Hrsg.) (1995), Kooperatives Recht.<\/p>\n<p>[7] D. Grimm, Pr\u00e4vention, S. 52 ff; E. Denninger, Pr\u00e4ventions-Staat, S.5 ff; O. Backes (1986), Kriminalpolitik ohne Legitimit\u00e4t, S. 315-342, 340ff; P. Alexis-Albrecht (1986), Pr\u00e4vention als problematische Zielbestimmung im Krimmaljustizsystem, S. 55-82, 81.<\/p>\n<p>[8] Vgl. zu den folgenden \u00dcberlegungen insbesondere aus politikwissenschaftlicher Perspektive, E. Grande &#8222;Vom Nationalstaat zum transnationalen Politikregime &#8211; Staatliche Steuerungsf\u00e4higkeit im Zeit alter der Globalisierung&#8220;. Vgl. ebenso ders., Pr\u00e4ventionsstaatlichkeit und der Wandel moderner Staatlichkeit, unver. Manuskript, DP-SFB 536, M\u00fcnchen 2006.<\/p>\n<p>[9] Vgl. den durch Gesetz v. 27.10.1994 eingef\u00fcgten Art. 20 a GG.<\/p>\n<p>[10] Vgl. U. Beck (1983), Risikogesellschaft, S. 254 ff; Ders. (2002), Gegengifte, S. 115 ff.<\/p>\n<p>[11] Vgl. U. K. Preu\u00df (1994), Risikovorsorge als Staatsaufgabe.<\/p>\n<p>[12] Vgl. K. P. Japp (1997), Zur Beobachtung von Nichtwissen, in: Soziale Systeme, 2, S.289-312; P. Wehling (2001), Jenseits des Wissens? in: Zeitschrift f\u00fcr Soziologie, 30, S. 465-484; Ders. (2006) Im Schatten des Wissens? Perspektiven der Soziologie des Nichtwissens.<\/p>\n<p>[13] Vgl. Wolfgang Bon\u00df (1997), Die gesellschaftliche Konstruktion von Sicherheit.<\/p>\n<p>[14] Vgl. R. Hitzler\/H. Peters (Hrsg.) (1998), Inszenierung: Innere Sicherheit; Vgl. hierzu den Sammelband &#8222;Entgrenzung und Entscheidung&#8220; (2005), der unterschiedliche Beobachtungen des Sonderforschungsbereichs 536 &#8222;Theorie reflexiver Modernisierung&#8220; zusammenfasst.<\/p>\n<p>[15] Vgl. N. Luhmann (1991), Soziologie des Risikos.<\/p>\n<p>[16] Vgl. ebd. Kap. 2.<\/p>\n<p>[17] Vgl. hierzu grundlegend P. Wehling (2006) Im Schatten des Wissens? Perspektiven der Soziologie des Nichtwissens; U. Beck, Risikogesellschaft, Kap. 7; E. Denninger (1992), Technologische Rationalit\u00e4t, ethische Verantwortung und postmodernes Recht. Vgl. hierzu ebenso S. May, Gewusstes Nicht-Wissen und seine rechtlichen und politischen Folgen: Das Beispiel der Humangenetik.<\/p>\n<p>[17] N. Luhmann (1990), Risiko und Gefahr, S. 41.<\/p>\n<p>[18] U.K. Preu\u00df (1994), Risikovorsorge als Staatsaufgabe S. 534.<\/p>\n<p>[19] W. Zapf (1987), Individualisierung und Sicherheit, Schriftenreihe des Bundeskanzleramts Bd. 4; N. Luhmann, Soziologie des Risikos, Kap. 8.<\/p>\n<p>[20] N. Luhmann (1990), Risiko und Gefahr, in: Ders., Soziologische Aufkl\u00e4rung, S. 159.<\/p>\n<p>[21] N. Luhmann, Soziologie des Risikos, S. 51.<\/p>\n<p>[22] N. Luhmann (1986), Die Welt als Wille ohne Vorstellung. Sicherheit und Risiko aus der Sicht der Sozialwissenschaften, S.19.<\/p>\n<p>[23] Vgl. Norbert Elias (1996), \u00dcber den Prozess der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen.<\/p>\n<p>[24] Vgl. L. Schneider\/S. Lysgaard (1953), The deferred gratification pattern. A preliminary study.<\/p>\n<p>[25] Vgl. M. Weber (1972), Wirtschaft und Gesellschaft.<\/p>\n<p>[26] Vgl. F.-X. Kaufmann (1973), Sicherheit als soziologisches und sozialpolitisches Problem. Untersuchungen zu einer Wertidee hochdifferenzierter Gesellschaften.<\/p>\n<p>[27] Vgl. S. Freud (1975), Das Unbehagen in der Kultur.<\/p>\n<p>[28] Vgl. A. Ehrenberg (2004), Das ersch\u00f6pfte Selbst.<\/p>\n<p>[29] Vgl. M. Foucault (1976) \u00dcberwachen und Strafen.<\/p>\n<p>[30] Vgl. ebd., S. 19, 220.<\/p>\n<p>[31] Vgl. J. W. Hedemann (1933), Die Flucht in die Generalklauseln, Eine Gefahr f\u00fcr Recht und Staat; F. Neumann (1937), Der Funktionswandel des Gesetzes im Recht der B\u00fcrgerlichen Gesellschaft; E. Forsthoff (1959), Die Umbildung des Verfassungsgesetzes; N. Luhmann (1974), Rechtssystem und Rechtsdogmatik; I. Maus (1978), Entwicklung und Funktionswandel des b\u00fcrgerlichen Rechtsstaats.<\/p>\n<p>[32] Vgl. D. Grimm, Reformalisierung des Rechtsstaats als Demokratiepostulat?<\/p>\n<p>[33] Der Begriff des &#8222;Vorsorgestaates&#8220; ist in neuerer Zeit von Francois Ewald (Der Vorsorgestaat, 1996) aktualisiert worden, f\u00fcr den die zunehmende Staatst\u00e4tigkeit als Produkt des \u00dcbergangs zu einer umfassenden &#8222;Versicherungsgesellschaft&#8220; steht.<\/p>\n<p>[34] Schmitt C. (1931), H\u00fcter der Verfassung, 1969, S. 71ff., S. 79; vgl. auch N. Luhmann (1981), Politische Theorie, S.27, der diesen Prozess sp\u00e4ter als &#8222;Realisierung des Inklusionsprinzips im Funktionsbereich von Politik&#8220; beschrieben hat.<\/p>\n<p>[35] Vgl. hierzu B\u00f6ckenf\u00f6rde, E. W. (1991) Entstehung und Wandel des Rechtstaatsbegriffs.<\/p>\n<p>[36] Vgl. hierzu grundlegend E. Forsthoff (1971), Der Staat der Industriegesellschaft.<\/p>\n<p>[37] J. Habermas (1987), Theorie des kommunikativen Handelns, Bd. 2, S.505ff.<\/p>\n<p>[38] So die Definition bei K. Huber (1963), Ma\u00dfnahmegesetz und Rechtsgesetz,S.121.<\/p>\n<p>[39] E. Forsthoff, \u00dcber Ma\u00dfnahme-Gesetze, in: ders., Rechtsstaat im Wandel, S. 78ff.<\/p>\n<p>[40] Die Ma\u00dfnahmeform ist deshalb als die f\u00fcr den Sozialstaat typische Rechtsform bezeichnet worden. Vgl. G. v. Halle (1990), Verrechtlichungs- und B\u00fcrokratisierungstendenzen im Sozialstaat, S.82ff m. w. N.<\/p>\n<p>[42] Vgl. C. Schmitt (1973), Die Lage der europ\u00e4ischen Rechtswissenschaft, S. 404ff.<\/p>\n<p>[43] W. Hedemann (1933), Flucht in die Generalklauseln.<\/p>\n<p>[44] I. Maus (1986), Verrechtlichung, S. 283ff.<\/p>\n<p>mit Beispielen; W. Brolan (1984), Zum Funktionswandel der Verwaltungsgerichtsbarkeit; Ders. (1988), Situative Gesetzesanpassung durch die Verwaltung; W. Hoffmann-Riem (1982), Selbstbindungen der Verwaltung.<\/p>\n<p>[45] E. Denninger, Pr\u00e4ventions-Staat, Kap. 8.7.<\/p>\n<p>[46] J. Habermas (1992), Faktizit\u00e4t und Geltung, Kap. V.<\/p>\n<p>[47] Vgl. I.Burmeister (1988), Grundgesetzliche Verfahrensstrukturierungsgebote, S.123.<\/p>\n<p>[48] W. Brohm (1987), Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit als Steuerungsmechanismen in einem polyzentrischen System der Rechtserzeugung, S.26 5 ff.<\/p>\n<p>[49] Vgl. N. Luhmann (1993), Recht der Gesellschaft, S.300; J. Habermas, Faktizit\u00e4t und Geltung, S.176 f.<\/p>\n<p>[50] P. Bauer (2004), Die politische Entgrenzung von Innerer und \u00c4u\u00dferer Sicherheit nach dem 11. September 2001.<\/p>\n<p>[51] Vgl. W. Lehne (1996), Pr\u00e4ventionsr\u00e4te, Stadtteilforen, Sicherheitspartnerschaften. Die Reorganisation des Politikfeldes &#8222;Innere Sicherheit&#8220;.<\/p>\n<p>[52] Vgl. H.-J. Lange (Hrsg.) (2000), Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in Deutschland.<\/p>\n<p>[53] Vgl. D. Frehsee (1999), Verschwindet der Rechtsstaat?, S.16.<\/p>\n<p>[54] T. v. Trotha (1995), Ordnungsformen der Gewalt oder Aussichten auf das Ende des staatlichen Gewaltmonopols.<\/p>\n<p>[55] Vgl. D. Frehsee (2000), Entstrukturierung und Extensivierung kriminalistischer Verhaltenskontrolle.<\/p>\n<p>[56] Vgl. T. v. Trotha (1995), Ordnungsformen der Gewalt oder Aussichten auf das Ende des staatlichen Gewaltmonopols, S. 154.<\/p>\n<p>[57] Vgl. W. Lehne (1998), Kommunale Kriminalpr\u00e4vention, Die Reorganisation des Politikfeldes &#8222;Innere Sicherheit&#8220;; F. Sack (1995), Pr\u00e4vention-ein alter Gedanke in neuem Gewand. Zur Entwicklung und Kritik der Strukturen &#8222;postmoderner&#8220; Kontrolle.<\/p>\n<p>[58] Vgl. D. Frehsee (2000), Entstrukturierung und Extensivierung kriminalistischer Verhaltenskontrolle, S. 68; M. Kappeler (2000), Pr\u00e4vention als Fetisch (in) der Jugendhilfe, S.27.<\/p>\n<p>[59] Vgl. H.A. Hesse (1994), Der Schutzstaat. Rechtssoziologische Skizzen in dunkler Zeit, S. 187f.<\/p>\n<p>[60] F. Ewald (1996), Der Vorsorgestaat, S. 15.<\/p>\n<p>[61] Vgl. U.K. Preu\u00df (2002), Krieg, Verbrechen, Blasphemie.<\/p>\n<p>[62] Vgl. R. Hitzler\/J. Reichertz (Hrsg.) (2003), Die irritierte Ordnung. Die gesellschaftliche Verarbeitung von Terror.<\/p>\n<p>[63] Vgl. M. Ignatieff (2005), Das kleinere \u00dcbel. Politische Moral in einem Zeitalter des Terrors, Berlin.<\/p>\n<p>[64] Vgl. Ulrich Beck (1996), Risikogesellschaft und Vorsorgestaat &#8211; Zwischenbilanz einer Diskussion, S. 542.<\/p>\n<p>[65] Ders. (1986), Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"literatur\">Literatur <\/span><\/h2>\n<p><i>Alexis-Albrecht, P.<\/i> (1986), Pr\u00e4vention als problematische Zielbestimmung im Krimmaljustizsystem, KritV 1986, S.55-82.<\/p>\n<p><i>Backes, O<\/i>. (1986), Kriminalpolitik ohne Legitimit\u00e4t, KritV 1986, S.315-342.<\/p>\n<p><i>Bauer, P.<\/i> (2004), Die politische Entgrenzung von Innerer und \u00c4u\u00dferer Sicherheit nach dem 11.September 2001, in: van Elsbergen, G. (Hrsg.), Wachen, Kontrollieren, patroulieren &#8211; Kustodialisierung der Inneren Sicherheit, Wiesbaden, S.49-73.<\/p>\n<p><i>Beck, U.<\/i> (1983), Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Beck, U.<\/i> (1996), Risikogesellschaft und Vorsorgestaat &#8211; Zwischenbilanz einer Diskussion, in: Ewald, F. (Hrsg.), Der Vorsorgestaat, Frankfurt\/M., S. 542.<\/p>\n<p><i>Beck, U.<\/i> (2002), Gegengifte. Die organisierte Unverantwortlichkeit, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Beck, U.<\/i> (2007), Weltrisikogesellschaft, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Beck, U., Lau, C.<\/i> (2004), Entgrenzung und Entscheidung, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Berlin, I. <\/i>(1995), Freiheit. Vier Versuche, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>B\u00f6ckenf\u00f6rde, E.W<\/i>. (1991), Entstehung und Wandel des Rechtsstaatsbegriffs, in: Ders., Recht, Staat, Freiheit. Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte, Frankfurt\/M, S. 143-170.<\/p>\n<p><i>Brohm, W. <\/i>(1987), Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit als Steuerungsmechanismen in einem polyzentrischen System der Rechtserzeugung, D\u00d6V 1987, S.265 ff.<\/p>\n<p><i>Brolan, W. <\/i>(1984), Zum Funktionswandel der Verwaltungsgerichtsbarkeit, NJW 1984, 8, S. 8-14.<\/p>\n<p><i>Brolan, W. <\/i>(1988), Situative Gesetzesanpassang durch die Verwaltung, NVwZ 1988, S.794-799.<\/p>\n<p><i>Burmeister, I. <\/i>(1988), Grundgesetzliche Verfahrensstrukturierungsgebote komplexer Verwaltungsentscheidungen, in: UTR 5, S.123ff.<\/p>\n<p><i>Denninger, E.<\/i> (1988), Der Pr\u00e4ventionsstaat, in: Kritische Justiz 1988, S.1ff.<\/p>\n<p><i>Denninger, E.<\/i> (1990), Der geb\u00e4ndigte Leviathan, Baden-Baden 1990.<\/p>\n<p><i>Denninger, E.<\/i> (1992),Technologische Rationalit\u00e4t, ethische Verantwortung und postmodernes Recht, KritV 1992, S.123-139.<\/p>\n<p><i>Denninger, E. <\/i>(2002), Freiheit durch Sicherheit, in: KJ 2002, S.467 ff.<\/p>\n<p><i>Dose, N.,Voigt, R<\/i>. (Hrsg.) (1995), Kooperatives Recht, Baden-Baden.<\/p>\n<p><i>Ehrenberg, A. <\/i>(2004), Das ersch\u00f6pfte Selbst, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Elias, N. <\/i>(1969), \u00dcber den Prozess der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen, Bern.<\/p>\n<p><i>Ewald, F.<\/i> (1996), Der Vorsorgestaat, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Forsthoff, E. <\/i>(1959), Die Umbildung des Verfassungsgesetzes, in: Festschrift f\u00fcr C. Schmitt, Berlin, S. 35-62;<\/p>\n<p><i>Forsthoff, E. <\/i>(1976), \u00dcber Ma\u00dfnahme-Gesetze, in: Ders., Rechtsstaat im Wandel, S. 78ff.<\/p>\n<p><i>Forsthoff, E.<\/i> (1971), Der Staat der Industriegesellschaft, M\u00fcnchen.<\/p>\n<p><i>Frehsee, D. <\/i>(1999), Verschwindet der Rechtsstaat?, in: Neue Kriminalpolitik, 11 (1999) 1, S. 16.<\/p>\n<p><i>Frehsee, D.<\/i> (2000), Entstrukturierung und Extensivierung kriminalistischer Verhaltenskontrolle, in: Rottleuthner, H. (Hrsg.), Armer Rechtsstaat, Baden-Baden, S. 68ff.<\/p>\n<p><i>Foucault, M.<\/i> (1976), \u00dcberwachen und Strafen, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Freud, S.<\/i> (1975), Das Unbehagen in der Kultur, Studienausgabe, Bd. IX, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>G\u00f6ssner, R.<\/i> (Hrsg.) (1995), Mythos Sicherheit. Der hilflose Schrei nach dem starken Staat, Baden-Baden.<\/p>\n<p><i>Grande, E.<\/i> (2004), Vom Nationalstaat zum transnationalen Politikregime &#8211; Staatliche Steuerungsf\u00e4higkeiten im Zeitalter der Globalisierung, in: Beck, U., Lau, C. (Hrsg.), Engrenzung und Entscheidung, Frankfurt\/M., S. 384-401.<\/p>\n<p><i>Grimm, D. <\/i>(1980), Reformalisierung des Rechtsstaats als Demokratiepostulat? JUS 1980, S.704-709.<\/p>\n<p><i>Grimm, D. <\/i>(1986), Verfassungsrechtliche Anmerkungen zum Thema Pr\u00e4vention, in: Kritische Vierteljahreszeitschrift f\u00fcr Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, S. 38-54.<\/p>\n<p><i>Gusy, C., Nitz, G. <\/i>(2000), Vom Legitimationswandel staatlicher Sicherheitsfunktionen, in: Hans J\u00fcrgen-Lange, Hrsg.), Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in Deutschland, Opladen, S.335-354.<\/p>\n<p><i>Habermas, J<\/i>. (1987), Theorie des kommunikativen Handelns, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Habermas, J. <\/i>(1992), Faktizit\u00e4t und Geltung, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Halle, G. v.<\/i> (1990), Verrechtlichungs- und B\u00fcrokratisierungstendenzen im Sozialstaat, Diss. Berlin.<\/p>\n<p><i>Hedemann, W.<\/i> (1932), Die Flucht in die Generalklauseln. Eine Gefahr f\u00fcr Recht und Staat, T\u00fcbingen.<\/p>\n<p><i>Hesse, H.A. <\/i>(1994), Der Schutzstaat. Rechtssoziologische Skizzen in dunkler Zeit, Baden-Baden.<\/p>\n<p><i>Hitzler, R., Peters, H. <\/i>(Hrsg.) (1998), Inszenierung: Innere Sicherheit, Opladen.<\/p>\n<p><i>Hitzler, R., Reichertz, J. <\/i>(Hrsg.) (2003), Irritierte Ordnung. Die gesellschaftliche Verarbeitung von Terror, Konstanz.<\/p>\n<p><i>Hoffmann-Riem, W. <\/i>(1982), Selbstbindungen der Verwaltung, VVDStL 1982, S.187-239.<\/p>\n<p><i>Huber, K. <\/i>(1963), Ma\u00dfnahmegesetz und Rechtsgesetz, Berlin.<\/p>\n<p><i>Ignatieff, M<\/i>. (2005), Das kleinere \u00dcbel. Politische Moral in einem Zeitalter des Terrors, Berlin.<\/p>\n<p><i>Japp, K. P. <\/i>(1997), Zur Beobachtung von Nichtwissen, in: Soziale Sy steme, 2 (1997), S.289-312.<\/p>\n<p><i>Kappeler, M.<\/i> (2000), Pr\u00e4vention als Fetisch (in) der Jugendhilfe, in: Neue Kriminalpolitik, 12 (2000) 2, S. 27ff.<\/p>\n<p><i>Kaufmann, F.-X. <\/i>(1973), Sicherheit als soziologisches und sozialpolitisches Problem. Untersuchungen zu einer Wertidee hochdifferenzierter Gesellschaften, Stuttgart.<\/p>\n<p><i>Kolbe, P.<\/i> (2005), Staatlichkeit im Wandel am Beispiel der Kriminalpr\u00e4vention, in: APuZ 2005, 46, S. 9 ff.<\/p>\n<p><i>Lange, H.-J.<\/i> (Hrsg.) (2000), Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in Deutschland, Opladen.<\/p>\n<p><i>Lehne, W. <\/i>(1996), Pr\u00e4ventionsr\u00e4te, Stadtteilforen, Sicherheitspartnerschaften. Die Reorganisation des Politikfeldes &#8222;Innere Sicherheit&#8220;, in: Trotha, T.v. (Hrsg.), Politischer Wandel, Gesellschaft und Kriminalit\u00e4tsdiskurse, Baden-Baden, S. 299-319.<\/p>\n<p><i>Lehne, W. <\/i>(1998), Kommunale Kriminalpr\u00e4vention, Die Reorganisation des Politikfeldes &#8222;Innere Sicherheit&#8220;, in: Hitzler, R., Peters, H. (Hrsg.), Inszenierung: Innere Sicherheit, Daten und Diskurse, Opladen, S. 113-130.<\/p>\n<p><i>Lepsius, O.<\/i> (2004), Freiheit, Sicherheit und Terror, in: Leviathan 2004, S. 64 ff.<\/p>\n<p><i>Lippert, E., Pr\u00fcfert, A., Wachtler, G. <\/i>(Hrsg.) (1997), Sicherheit in der unsicheren Gesellschaft, Opladen.<\/p>\n<p><i>Luhmann, N. <\/i>(1974), Rechtssystem und Rechtsdogmatik, Stuttgart.<\/p>\n<p><i>Luhmann, N. <\/i>(1981), Politische Theorie im Wohlfahrtsstaat, M\u00fcnchen\/Wien.<\/p>\n<p><i>Luhmann, N.<\/i> (1986), Die Welt als Wille ohne Vorstellung. Sicherheit und Risiko aus der Sicht der Sozialwissenschaften, in: Die politische Meinung 1986, 229, S.18-21.<\/p>\n<p><i>Luhmann, N.<\/i> (1990), Risiko und Gefahr, in: Ders., Soziologische Aufkl\u00e4rung, Opladen, S. 159.<\/p>\n<p><i>Luhmann, N. <\/i>(1991), Soziologie des Risikos, Berlin\/New York 1991.<\/p>\n<p><i>Luhmann, N. (<\/i>1993), Recht der Gesellschaft, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p><i>Maus, I.<\/i> (1978), Entwicklung und Funktionswandel des b\u00fcrgerlichen Rechtsstaats, in: Tohidipur, M., (Hrsg.), Der b\u00fcrgerliche Rechtsstaat, Frankfurt\/M., S. 13-81.<\/p>\n<p><i>Maus, I. <\/i>(1986), Verrechtlichung, Entrechtlichung und der Funktionswandel von Institutionen, in: Dies., Rechtstheorie und Politische Theorie im Industriekapitalismus, M\u00fcnchen, S. 277-331.<\/p>\n<p><i>May, S.<\/i> (2001), Gewusstes Nicht-Wissen und seine rechtlichen und politischen Folgen: Das Beispiel der Humangenetik, Frankfurt\/M., S. 247-261.<\/p>\n<p><i>May, S.<\/i> (2004), Rechtspolitische Nebenfolgen und Entscheidungskon flikte der Biomedizin, in: Beck, U., Lau, C. (Hrsg.), Entgrenzung und Entscheidung: Was ist neu an der Theorie reflexiver Modernisierung, Frankfurt\/M., S. 193-211.<\/p>\n<p><i>Neumann, F. <\/i>(1976), Der Funktionswandel des Gesetzes im Recht der B\u00fcrgerlichen Gesellschaft, (1937), in: Ders., Demokratischer und autori t\u00e4rer Staat, Wien\/ Frankfurt, S. 31 ff.<\/p>\n<p><i>Preu\u00df, U. K.<\/i> (1994), Risikovorsorge als Staatsaufgabe, in: Grimm, D. (Hrsg.), Staatsaufgaben, Baden-Baden, S. 523-551.<\/p>\n<p><i>Preu\u00df, U.K.<\/i> (2002), Krieg, Verbrechen, Blasphemie. Zum Wandel bewaffneter Gewalt, Berlin.<\/p>\n<p><i>Sack, F. <\/i>(1995), Pr\u00e4vention-ein alter Gedanke in neuem Gewand. Zur Entwicklung und Kritik der Strukturen &#8222;postmoderner&#8220; Kontrolle, in: G\u00f6ssner, R. (Hrsg.), Mythos Sicherheit. Der hilflose Schrei nach dem starken Staat, Baden-Baden, S.429-456.<\/p>\n<p><i>Schmitt C. <\/i>(1931), H\u00fcter der Verfassung, 1969, Berlin.<\/p>\n<p><i>Schmitt, C. (<\/i>1973), Die Lage der europ\u00e4ischen Rechtswissenschaft (1943\/44), in: ders., Verfassungsrechtliche Aufs\u00e4tze, 2. Aufl., S. 386-429, Berlin.<\/p>\n<p><i>Schneider, L., Lysgaard, S.<\/i> (1953), Deferred gratification pattern. A preliminary study, in: American Sociological Review, 18\/ 2, S. 142-149.<\/p>\n<p><i>Schneider, P. <\/i>(2005), Kultur der Angst, in: Die Zeit vom 24.2.2005, S.47.<\/p>\n<p>Sof<i>sky, W., <\/i>Zekri, S. (2006), &#8222;Wir kehren zur\u00fcck in historisch normale, gef\u00e4hrliche Zeiten&#8220;, in: SZ v. 24.8.2006, S. 11.<\/p>\n<p><i>Trotha, T.v.<\/i> (1995), Ordnungsformen der Gewalt oder Aussichten auf das Ende des staatlichen Gewaltmonopols, in: Nedelmann, B. (Hrsg.), Politische Institutionen im Wandel, Opladen, S.129-166.<\/p>\n<p><i>Trotha, T.v. <\/i>(Hrsg.) (1996), Politischer Wandel, Gesellschaft und Kriminalit\u00e4tsdiskurse, Baden-Baden, S. 299-319.<\/p>\n<p><i>Weber, M. <\/i>(1972) Wirtschaft und Gesellschaft, T\u00fcbingen.<\/p>\n<p><i>Wehling, P.<\/i> (2001) Jenseits des Wissens? in: Zeitschrift f\u00fcr Soziologie, 30,(2001), 6, S. 465-484.<\/p>\n<p><i>Wehling, P.<\/i> (2006), Im Schatten des Wissens? Perspektiven der Soziologie des Nichtwissens, Konstanz.<\/p>\n<p><i>Zapf, W.<\/i> (1987), Individualisierung und Sicherheit, Schriftenreihe des Bundeskanzleramts Bd. 4, 1987.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1976],"publikationen":[1225],"class_list":["post-11105","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-stefan-may","publikationen-178-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Sicherheit - Pr\u00e4vention - neue Risiken - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/sicherheit-praevention-neue-risiken\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Sicherheit - Pr\u00e4vention - neue Risiken - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Zum Wandel moderner Staatlichkeit und ihrer rechtlichen Handlungsformen, Aus: v\u00f6rg\u00e4nge Nr.178, Heft 2\/2007, S. 92-109 Im &bdquo;age of uncertainty&ldquo; (John Kenneth Galbraith) und in der &bdquo;Welt&shy;ri&shy;si&shy;ko&shy;ge&shy;sell&shy;schaft&ldquo; (Ulrich Beck) der Gegenwart entgrenzen sich zunehmend die unter&shy;schied&shy;lichsten Sicher&shy;heits&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;ken.[1] Sicherheit ist nicht mehr alleine, oftmals nicht einmal prim&auml;r jene &bdquo;Gewissheit der gesetz&shy;m&auml;&shy;&szlig;igen Freiheit&ldquo; (Humboldt), wie sie dem liberalen [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/sicherheit-praevention-neue-risiken\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2021-08-24T19:50:11+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"39\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/publikation\\\/sicherheit-praevention-neue-risiken\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/publikation\\\/sicherheit-praevention-neue-risiken\\\/\",\"name\":\"Sicherheit - Pr\u00e4vention - neue Risiken - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2007-06-01T14:02:00+00:00\",\"dateModified\":\"2021-08-24T19:50:11+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/publikation\\\/sicherheit-praevention-neue-risiken\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/publikation\\\/sicherheit-praevention-neue-risiken\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/publikation\\\/sicherheit-praevention-neue-risiken\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge Nr. 178: Vom Rechtsstaat zur Sicherheitsgesellschaft\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/178-vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Sicherheit &#8211; Pr\u00e4vention &#8211; neue Risiken\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Sicherheit - Pr\u00e4vention - neue Risiken - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/sicherheit-praevention-neue-risiken\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Sicherheit - Pr\u00e4vention - neue Risiken - Humanistische Union","og_description":"Zum Wandel moderner Staatlichkeit und ihrer rechtlichen Handlungsformen, Aus: v\u00f6rg\u00e4nge Nr.178, Heft 2\/2007, S. 92-109 Im &bdquo;age of uncertainty&ldquo; (John Kenneth Galbraith) und in der &bdquo;Welt&shy;ri&shy;si&shy;ko&shy;ge&shy;sell&shy;schaft&ldquo; (Ulrich Beck) der Gegenwart entgrenzen sich zunehmend die unter&shy;schied&shy;lichsten Sicher&shy;heits&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;ken.[1] Sicherheit ist nicht mehr alleine, oftmals nicht einmal prim&auml;r jene &bdquo;Gewissheit der gesetz&shy;m&auml;&shy;&szlig;igen Freiheit&ldquo; (Humboldt), wie sie dem liberalen [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/sicherheit-praevention-neue-risiken\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2021-08-24T19:50:11+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"39\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/sicherheit-praevention-neue-risiken\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/sicherheit-praevention-neue-risiken\/","name":"Sicherheit - Pr\u00e4vention - neue Risiken - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2007-06-01T14:02:00+00:00","dateModified":"2021-08-24T19:50:11+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/sicherheit-praevention-neue-risiken\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/sicherheit-praevention-neue-risiken\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/publikation\/sicherheit-praevention-neue-risiken\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge Nr. 178: Vom Rechtsstaat zur Sicherheitsgesellschaft","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/178-vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Sicherheit &#8211; Pr\u00e4vention &#8211; neue Risiken"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation\/11105","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/media?parent=11105"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/categories?post=11105"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/tags?post=11105"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/autoren?post=11105"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/hu-json\/wp\/v2\/publikationen?post=11105"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}